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SW-Version alpha 0.41
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Sprache: DE

Begriffserklärung: Abstimmung

Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Fachbegriffe und Abkürzungen, die in diesem Kapitel verwendet werden.

Abkürzung / Begriff Erklärung
APK-N Aussenpolitische Kommission des Nationalrats — zuständig für Aussenpolitik, Neutralität und internationale Beziehungen.
Art. 54a BV Vorgeschlagener neuer Artikel der Bundesverfassung, der die immerwährende, bewaffnete Neutralität verfassungsrechtlich verankern soll.
AUNS Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz — politische Organisation, die sich für Neutralität und gegen EU-Annäherung einsetzt.
BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Gegenvorschlag Vom Parlament erarbeitete Alternative zu einer Volksinitiative. Kann direkt oder indirekt sein.
Immerwährende Neutralität Dauerhaft geltende Neutralität (im Gegensatz zu einer nur für einen bestimmten Konflikt geltenden). Die Schweiz praktiziert diese seit 1815.
Komitee Initiativkomitee — Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die eine Volksinitiative lancieren und vorantreiben.
Stände-/Volksmehr Doppeltes Mehr — für die Annahme einer Verfassungsinitiative braucht es sowohl die Mehrheit der Stimmenden als auch die Mehrheit der Kantone.
Volksinitiative Instrument der direkten Demokratie: 100 000 Unterschriften innert 18 Monaten erzwingen eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung.

Stand: März 2026. Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen.