Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Fachbegriffe und Abkürzungen, die in diesem Kapitel verwendet werden.
| Abkürzung / Begriff | Erklärung |
|---|---|
| APK-N | Aussenpolitische Kommission des Nationalrats — zuständig für Aussenpolitik, Neutralität und internationale Beziehungen. |
| Art. 54a BV | Vorgeschlagener neuer Artikel der Bundesverfassung, der die immerwährende, bewaffnete Neutralität verfassungsrechtlich verankern soll. |
| AUNS | Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz — politische Organisation, die sich für Neutralität und gegen EU-Annäherung einsetzt. |
| BV | Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. |
| Gegenvorschlag | Vom Parlament erarbeitete Alternative zu einer Volksinitiative. Kann direkt oder indirekt sein. |
| Immerwährende Neutralität | Dauerhaft geltende Neutralität (im Gegensatz zu einer nur für einen bestimmten Konflikt geltenden). Die Schweiz praktiziert diese seit 1815. |
| Komitee | Initiativkomitee — Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die eine Volksinitiative lancieren und vorantreiben. |
| Stände-/Volksmehr | Doppeltes Mehr — für die Annahme einer Verfassungsinitiative braucht es sowohl die Mehrheit der Stimmenden als auch die Mehrheit der Kantone. |
| Volksinitiative | Instrument der direkten Demokratie: 100 000 Unterschriften innert 18 Monaten erzwingen eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung. |
Stand: März 2026. Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen.