79 Anfragen zum Thema Bilaterale III.
Erledigt (79):
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Farinelli Alex |
| Datum | 18.12.2025 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 11.02.2026 |
Gemäss den Daten und den Auswertungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit nimmt die Zahl der Sendungen von geringem Wert, die über den Onlinehandel in die Schweiz eingeführt werden, stark zu. Diese Entwicklung verursacht einen Mehraufwand beim Steuereinzug, bei den Sicherheitskontrollen und beim Risikomanagement und somit zu Verwaltungskosten, die grösstenteils von der öffentlichen Hand getragen werden. Parallel dazu werden auf internationaler Ebene – namentlich in der Europäischen Union – Modelle diskutiert, die darauf abzielen, die Kontrollen des grenzüberschreitenden Onlinehandels mittels spezifischer Abgaben oder Mechanismen, mit denen eine Steuer im Voraus eingezogen wird, zu finanzieren, um die Zollabfertigung effizienter zu machen und die Kosten für den Staat zu senken. Die Schweiz muss bei diesen Überlegungen auch die internationalen Verpflichtungen, einschliesslich der WTO-Abkommen und der Freihandelsabkommen, wie des Abkommens mit der Volksrepublik China, berücksichtigen. Fragen Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Wie gross ist das geschätzte jährliche Volumen der Kleinsendungen, die über den Onlinehandel zwischen Unternehmen und Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in die Schweiz eingeführt werden? Welche logistischen Kanäle werden dabei am meisten genutzt?Welche vom Bund getragenen Kosten können auf die Sicherheits-, Qualitäts- und Steuerkontrollen in Zusammenhang mit diesen Sendungen zurückgeführt werden? Wie haben sich diese Kosten in den letzten Jahren entwickelt?Verfolgt der Bundesrat die Initiativen und die Vorschläge der Europäischen Union, die darauf abzielen, Beiträge oder spezifische Steuern einzuführen, um die Kontrollen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Onlinehandel zu finanzieren? Welche Auswirkungen könnten diese auf die Warenflüsse in die Schweiz haben?Welche Optionen erachtet der Bundesrat als vereinbar mit dem Schweizer Recht und mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz und als geeignet, um eine effiziente Finanzierung der Kontrollen sicherzustellen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen und unverhältnismässige Verwaltungskosten zu vermeiden?
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Nussbaumer Eric |
| Datum | 03.12.2025 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 18.02.2026 |
Die Schweiz hat sich im Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indien erstmalig vertraglich zu einer Zielsetzungsfestlegung für Direktinvestitionen von Investoren verpflichtet. In den ersten 15 Jahren sollen 15 Mia. US-Dollar EFTA-Investitionen von Investoren aus EFTA-Staaten in Indien getätigt werden. Basierend auf diesen Direktinvestitionen sollen in Indien innert 15 Jahren eine Million direkte Beschäftsigungsverhältnisse geschaffen werden. Die EFTA-Staaten sind damit erstmals eine Förderverpflichtung für Direktinvestitionen eingegangen. Werden die Ziele nicht erreicht und können sich die Vertragsparteien über die Abhilfemassnahmen nicht einigen, dann kann Indien einseitig befristete Abhilfemassnahmen in anderen Bereichen des Abkommens ergreifen. Es stellen sich im Hinblick auf weitere Wirtschaftsabkommen folgende Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Pamini Paolo |
| Datum | 19.06.2025 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 20.08.2025 |
Seit ein paar Jahren schliesst die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit BRICS-Staaten und Entwicklungsländern (z.B. Pakistan, Brasilien, Indien, Angola) nach der UNO-Modellkonvention ab, welche im Unterschied zum OECD-Musterabkommen Bestimmungen enthält, nach denen das Land des Kunden Umsätze aus aller Arten von Dienstleistungen (Beratung, Vermögensverwaltung, etc.) besteuern darf. Dies sogar dann, wenn die Dienstleistungen gar nicht in dem betreffenden Land, sondern aus der Schweiz erbracht werden. Diese Besteuerung von Dienstleistungen an der Quelle hat insbesondere folgende negative Auswirkungen: Aus Sicht der Schweiz (bzw. der SteuerzahlerInnen): Verlust von Steuersubstrat aufgrund der Anrechnung von ausländischen Steuern.Aus Sicht der betroffenen Unternehmen (bzw. deren Angestellten):
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Pamini Paolo |
| Datum | 20.12.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 12.02.2025 |
Die geltende Verordnung vom 7. April 1976 über die Förderung der beruflichen Ausbildung schweizerischer Kapitäne und Seeleute (SR 747.341.2) wurde erlassen, weil die Ausbildung zum Kapitän, zur Kapitänin, zum Seemann oder zur Seefrau in einem Land mit Hochseeschifffahrt absolviert werden muss, das von den internationalen Gremien der Seeschifffahrt anerkannt ist, und weil es diese Ausbildung in der Schweiz nicht gibt. Mehr denn je ist dieser Beruf für unser Land von strategischer Bedeutung, denn er trägt unbestritten dazu bei, die Versorgung der Schweiz mit Rohstoffen und Gütern auch in Krisensituationen sicherzustellen. Artikel 2 der Verordnung sieht vor, dass die während der Ausbildungszeit gemachten Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Schulgeld, Schulmaterialien, Uniformen und Versicherungsprämien für Kranken- und Unfallversicherung erstattet werden. Laut Artikel 3 können auch Vorschüsse gewährt werden. Im Gegenzug wird der Beitragsempfänger oder die Beitragsempfängerin in Artikel 4 dazu verpflichtet, während mindestens drei Jahren an Bord schweizerischer Seeschiffe Dienst zu leisten. Aus unerklärlichen Gründen hat das Schweizerische Seeschifffahrtsamt in Basel den Betroffenen mitgeteilt, dass der Bundesrat die Beiträge für diese Ausbildung gestrichen habe und die Verordnung aufgehoben werde. Wer heute die Ausbildung zum Kapitän oder zur Kapitänin begonnen hat oder beginnen will, erhält vom Bund auch keine andere Form der Unterstützung. Hinzu kommt, dass Schweizer Studierende von den europäischen Akademien diskriminiert werden, indem bei ihnen eine jährliche Studiengebühr von 9500 Euro erhoben wird; damit werden sie den internationalen Studierenden aus Ländern ausserhalb Europas gleichgestellt. Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen: Stimmt die Mitteilung des Schweizerischen Seeschifffahrtamtes in Basel?In letzter Zeit war die Schweiz mit Problemen bei der Versorgung unseres Landes mit Gütern (z. B. während der Covid 19-Pandemie, wegen des Ukraine-Konflikts, aufgrund der künftigen protektionistischen Politik der USA) konfrontiert. Hat der Bundesrat angesichts dieser Probleme internationale Abkommen unterzeichnet, damit in unserem Land die Versorgung mit Gütern im internationalen Krisenfall sichergestellt ist? Falls ja, mit welcher Behörde oder Gesellschaft der Seeschifffahrt?Wie hoch währen die Einsparungen des Bundes, wenn er auf die Ausbildung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die auf der Schweizer Hochseeflotte eingesetzt werden könnten, verzichten würde?
Antwort des Bundesrates:
Annahme
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Pamini Paolo |
| Datum | 27.09.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 20.11.2024 |
Präambel Im Schlussakt des Wiener Kongresses von 1815 wurde die immerwährende Neutralität der Schweiz anerkannt und garantiert. In der Erklärung vom 20. März 1815 heisst es im Originaltext: Les Puissances […], ayant reconnu que l’intérêt général réclame en faveur du Corps helvétique l’avantage d’une neutralité perpétuelle […]. Diese Neutralität wurde vom Bundesrat am 31. August 1939 bekräftigt, als er beim Ausbruch des 2. Weltkriegs in seiner Neutralitätserklärung erklärte, die Neutralität aufrechtzuerhalten und zu wahren, welche durch die Verträge von 1815 und die sie ergänzenden Abmachungen als im wahren Interesse der gesamten europäischen Politik liegend angesehen wurden. Dennoch wird in aktuellen sicherheitspolitischen Berichten, wie dem „Bericht der Studienkommission für Sicherheitspolitik“ vom August 2024, kaum auf diese historischen Verpflichtungen Bezug genommen. Hat die internationale Gemeinschaft das Abkommen von 1815 jemals gekündigt oder dessen Gültigkeit infrage gestellt? Da der Bundesrat in seiner Neutralitätserklärung vom 31. August 1939 formell auf dieses Abkommen Bezug nahm, scheint es bis mindestens zu diesem Zeitpunkt noch gültig gewesen zu sein.Wie beurteilt der Bundesrat die Relevanz der 1815 eingegangenen Neutralitätsverpflichtungen der Schweiz im Kontext der heutigen Sicherheitslage? Sind die Grundsätze des Wiener Kongresses weiterhin gültig?Sieht der Bundesrat keinen engen Zusammenhang zwischen Neutralität und Sicherheit, im Sinne, dass eine verminderte Neutralität und eine stärkere Ausrichtung auf eine kriegführende Partei oder Allianz die Sicherheit der Schweiz gefährden könnten?Wie bewertet der Bundesrat die Rolle der Schweiz in internationalen Krisensituationen und humanitären Operationen unter Berücksichtigung der im 21. Jahrhundert entwickelten Neutralität?Hat die teilweise Annäherung der Schweiz an westliche Positionen die internationale Wahrnehmung der schweizerischen Neutralität beeinträchtigt und könnte dies zum aktuellen Spannungszustand beigetragen haben?Könnte der Vor-Konflikt-Zustand, in dem sich auch die Schweiz laut dem Bericht befindet, mit einer reduzierten Neutralitätspolitik und der Ausrichtung auf gemeinsame westliche Werte zusammenhängen?Die vorliegende Anfrage wurde zusammen mit Herrn RA und Notar Niccolò Salvioni von Locarno vorbereitet.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Weichelt Manuela |
| Datum | 17.04.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 28.08.2024 |
Nach dem neuen Gesundheitsberufegesetz gehört die Osteopathie zur medizinischen Grundversorgung. Das Studium ist in der Schweiz erst seit kurzem möglich. Zuvor mussten OsteopathInnen ihren Masterabschluss an einer ausländischen Hochschule machen. Bis Februar 2025 müssen die OsteophatInnen gemäss den Übergangsbestimmungen über eine schweizerische Bewilligung verfügen, ansonsten ihre Praxen schliessen. Das mit der Prüfung der ausländischen Abschlüsse betreute Schweizerische Rote Kreuz (SRK) scheint systematisch die Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Diplome zu verweigern. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen. Das SRK musste gerichtlich gezwungen werden, die Gesuche materiell zu prüfen. Das SRK lehnt die Anerkennungen auch weiterhin grossmehrheitlich ab (2020 null und 2021 drei pos. Entscheide; vgl. Physio mit 874 pos. Entscheide), allerdings mit anderen Begründungen. Die Europarechtlerin, Astrid Epiney, ist der Meinung, dass ein pauschales Nichteintreten auf ein Gesuch um Anerkennung unzulässig sei und eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes geprüft werden müsse. Das SRK verlangt von den Osteopath*innen Ausgleichsmassnahmen: Anpassungslehrgang mit Prüfung oder Prüfung auf Stufe Master FH. Nur, diese Ausgleichsmassnahmen können gar nicht erbracht werden. Der verlangte Anpassungslehrgang an der Haute école de santé Fribourg (HEdS) ist bis weit über 2025 hinaus ausgebucht, und ein Master FH in der Deutschschweiz wird erstmals 2026 angeboten. In der italienischen Schweiz besteht gar kein Lehrgang. Ab dem nächstem Jahr verlieren hunderte von OsteopathInnen ihre Zulassung – es droht eine bedeutende medizinische Unterversorgung. Der Bundesrat übt die Aufsicht über die Prüfung der Gleichwertigkeit aus. Was hat der Bundesrat im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion unternommen, um ein faires, rechtsstaatliches und diskriminierungsfreies Bewilligungsverfahren zu gewährleisten? Wie beurteilt der Bundesrat die Bewilligungspraxis des SRK im Hinblick auf das Freizügigkeitsabkommen?Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die drohende Unterversorgung im Bereich der Osteopathie verhindert werden kann? Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament eine Verlängerung der Übergangsfrist im Gesundheitsberufegesetz zu beantragen?
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | von Falkenstein Patricia |
| Datum | 20.12.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 21.02.2024 |
In der WTO-Ministerkonferenz ist eine Aufweichung des Geistigen Eigentums vorgesehen. Die Schweiz war bis anhin klar in ihrer Position und hat die Bestrebungen der WTO, die Lockerung des Patentschutzes auf COVID-19 Therapeutika und Diagnostika auszuweiten, die dem Forschungsplatz Schweiz enormen Schaden zuführen würden, abgelehnt – auch gegen den Druck aus anderen Ländern. Wie beurteilt der Bundesrat eine Ausdehnung des WTO-Beschlusses, bestimmte Vorschriften der TRIPS-Vereinbarung im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie durch Zwangslizenzen aufzuheben? Vor allem mit Blick auf den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz und der Bereitschaft der Forschung, angemessen auf zukünftige Gesundheitskrisen zu reagieren?Hält der Bundesrat an der einleitend beschriebenen Haltung fest und wird er diese Position auch in einem entsprechenden Mandat festhalten?Auch in der WHO wird über die Schwächung des geistigen Eigentums im Rahmen eines neuen Pandemieabkommen diskutiert. Der Verhandlungstext der WHO untergräbt den Schutz des geistigen Eigentum und befürwortet die Offenlegung von Fachwissen, Geschäftsgeheimnissen und Technologietransfer. Wie beurteilt der Bundesrat diese für den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz besorgniserregende Entwicklung? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweiz einem solch schädlichen Abkommen nicht beitritt.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Bühler Manfred |
| Datum | 29.09.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 29.11.2023 |
Die Zahlen zur Zunahme der Wolfsbestände in der Schweiz sind schwindelerregend. Die Bestände wachsen exponentiell. In der Folge haben die Angriffe auf Nutztiere gleichermassen zugenommen, und mittlerweile ist die ganze Schweiz betroffen. Die Berglandwirtschaft, sowohl in den Alpen als auch im Jurabogen, leidet als erste unter dieser dramatischen Situation. Sehr oft werden Entschädigungen für gerissene Tiere nicht bezahlt, weil die Vorschriften (Höhe der Zäune usw.) nicht wörtlich befolgt wurden. Ausserdem ist nach geltendem Recht nicht zugelassen, einen oder mehrere Wölfe abzuschiessen, die mehrere Tiere auf einmal gerissen haben – die Kriterien, die dafür erfüllt werden müssten, sind viel zu kompliziert. Die Regulierung des Wolfsbestandes ist momentan unwirksam, davon zeugt dessen exponentielle Zunahme. Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Badran Jacqueline |
| Datum | 16.06.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.08.2023 |
Im Zusammenhang mit den bilateralen Beziehungen der Schweiz mit der EU ist das Regelwerk rund um die "staatlichen Beihilfen" zentraler Bestandteil künftiger sektorieller Abkommen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Cottier Damien |
| Datum | 28.09.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.11.2022 |
"Die Buchung für Ihre Reise kann nicht vorgenommen werden. Der Zug ist bereits ausgebucht oder fällt infolge einer Baustelle aus. (...) Wir empfehlen Ihnen, eine andere Verbindung auszuwählen. Bei Umsteigeverbindungen: Eventuell ist ein Kauf möglich, wenn Sie die Buchung in Teilstrecken aufteilen." Diese Meldung erscheint auf der Internetseite der SBB, wenn man versucht, eine Reise Neuenburg-Paris via Frasne (F) für ein Datum nach dem Fahrplanwechsel (11.12.2022) zu buchen. Dieses Problem tritt systematisch auf. Es scheint daran zu liegen, dass die Strecke Neuenburg-Frasne im Regionalverkehr (RE in der Schweiz, TER in Frankreich) zurückgelegt wird, bevor dann ab Frasne wieder ein Fernverkehrszug benützt wird. Dadurch werden verschiedene französische Buchungssysteme aufgerufen. Die SNCF hat ihr System offenbar noch nicht für Buchungen von Reisen im Regionalverkehr nach dem 11. Dezember geöffnet, wodurch eine Buchung unmöglich ist. Dasselbe Problem tritt auch bei Buchungen für Reisen via Biel/Bienne-Delle-Belfort/Montbéliard auf. Für Verbindungen via Lausanne, Basel oder Genf (die eine Stunde länger dauern) hingegen ist die Buchung möglich. Hinzu kommt ein Programmfehler, der die Buchung in der zweiten Klasse zwischen Neuenburg und Frasne teilweise verunmöglicht. Als aber die Direktverbindung Paris-Bern via Neuenburg Ende 2013 aufgehoben wurde, versprach man, das Angebot würde unverändert bleiben, ja sogar verbessert werden, indem bis Frasne schlicht anderes Rollmaterial eingesetzt würde. Zudem sei daran erinnert, dass im Rahmen des HGV-Anschluss-Gesetzes rund 100 Millionen Franken in die Verbesserung der Verbindung BernNeuenburgPontarlierFrasneDijon investiert wurden. Dass aber simple Buchungen nicht möglich sind und der Eindruck vermittelt wird, der Zug sei ausgebucht oder falle aus, macht nicht gerade Werbung für diese Verbindung, ganz im Gegenteil! Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Fivaz Fabien |
| Datum | 11.05.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 24.08.2022 |
Aus der Staatsrechnung 2021 wird ersichtlich, dass rund 665 Millionen Franken, die für die Forschung vorgesehen waren, nicht ausgegeben worden sind (A231.0276 EU Forschung und Innovation). Es handelt sich dabei um Beträge, deren Ausschüttung an die Europäische Union im Rahmen der Assoziierung an Horizon Europe vorgesehen war. Schon 2014-2016, also bevor die Schweiz aus dem Programm Horizon ausgeschlossen wurde, wurden rund 800 Millionen Franken, die für die Forschung vorgesehen waren, nicht dafür eingesetzt. Es ist zu befürchten, dass dieses Problem erneut auftritt. Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Nussbaumer Eric |
| Datum | 18.03.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 18.05.2022 |
Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen regelt im Anhang 1 in 20 Kapiteln die sektor- und produktepsezifischen Bestimmungen und damit den Geltungsbereich des Abkommens. Ich bitte den Bundesrat in der Beantwortung dieser Anfrage aufzuzeigen, für welche Kapitel des Anhangs 1 in der Europäischen Union die Rechts- und Verwaltungsvorschriften bereits in Überarbeitung sind oder zur Überarbeitung anstehen und auf wann die entsprechenden Aufdatierungen der jeweiligen Kapitel im MRA-Abkommen für die Unternehmen in der Schweiz wünschenswert wären.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | de Quattro Jacqueline |
| Datum | 16.06.2021 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.08.2021 |
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (EU-MDR) haben Medtech-Unternehmen ihren freien Zugang zum EU-Binnenmarkt verloren. Infolge des Abbruchs der Verhandlungen über das Rahmenabkommen garantiert die Europäische Union die gegenseitige Anerkennung nicht mehr. Die Unternehmen müssen nun eine Person innerhalb der EU bevollmächtigen, was mit erhöhten Kosten und erheblichen Regulierungsfolgen einhergeht. Zudem laufen 54 Hersteller Gefahr, aufgrund der fehlenden Anerkennung ihrer von einer bezeichneten Stelle in der Schweiz ausgestellten CE-Bescheinigung vom Markt zu verschwinden. Die zum Verkauf ihrer Produkte in Europa neu benötigte Bescheinigung werden sie erst nach vielen Monaten erhalten können. Darüber hinaus müssen gemäss Artikel 51 der Medizinprodukteverordnung (MepV) europäische Hersteller in Zukunft eine Person in der Schweiz bevollmächtigen. Diese Bestimmung macht unseren Markt weniger interessant und macht Parallelimporte unmöglich. Gesundheitsfachpersonen befürchten Versorgungsengpässe und einen Preisanstieg. Da die Schweiz die Vorschriften der EU-MDR in innerstaatliches Recht umgesetzt hat, werden Unternehmen auch bei der Zertifizierung von Produkten, die ausschliesslich in der Schweiz verkauft werden, vor Probleme gestellt. Eine einzige bezeichnete Stelle kann das MD-Kennzeichen ausstellen (Art. 13 MepV, für eine CE-Kennzeichnung wird eine bevollmächtigte Person in der EU benötigt). Somit haben Medtech-Startups nun weniger günstige Bedingungen als ihre europäischen Konkurrenten. Der Anreiz für Innovationen in der Schweiz wird für Investoren und Unternehmer geringer. Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Nussbaumer Eric |
| Datum | 08.06.2020 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 02.09.2020 |
Der Bundesrat hat mit der Botschaft 20.052 die Pflichtbeiträge zur integralen Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen Horizon Europe, am Euratom-Programm, an ITER und am Digital Europe Programm für die Periode 2021-2027 mit 5422,6 Millionen Franken beziffert. (Tabelle 7 in der Botschaft).
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Marchesi Piero |
| Datum | 06.05.2020 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 01.07.2020 |
Die Covid-19-Pandemie wird zweifellos die Wirtschaft stark verlangsamen und voraussichtlich eine Rezession auslösen. Die Fachleute gehen davon aus, dass die Arbeitslosigkeit in der Schweiz auf bis zu 7 Prozent steigen könnte - das wäre das Dreifache der im ersten Quartal 2020 registrierten Arbeitslosenquote. Die Nachbarländer der Schweiz, insbesondere Italien und Frankreich, zeichnen sich nicht gerade durch eine besonders dynamische Wirtschaft aus. Die Arbeitslosigkeit ist in diesen Ländern viel höher als in der Schweiz. Man kann daher davon ausgehen, dass in unseren EU-Nachbarländern die Arbeitslosigkeit in noch stärkerem Mass ansteigen wird, was dazu führen wird, dass unser Land für ausländische Arbeitskräfte noch attraktiver wird. Es ist daher nicht schwer vorherzusagen, dass es noch häufiger dazu kommen wird, dass inländische durch billige ausländische Arbeitskräfte ersetzt werden.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Herzog Verena |
| Datum | 27.09.2019 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.11.2019 |
Gemäss vorliegendem Vertragstext zum Rahmenabkommen ist das Abkommen auf alle zukünftigen Marktzugangsabkommen anwendbar. Zurzeit sind verschiedene Abkommen in der Pipeline. Verhandelt wird gemäss der Homepage des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über Strom, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit, öffentliche Gesundheit, Emissionshandel, Kreatives Europa, Polizeizusammenarbeit und Eurodac. Zudem wurde lange Zeit über die Themen Forschungszusammenarbeit, Finanzdienstleistungen, Luftverkehr/Kabotage, Europäische Eisenbahnagentur (ERA), PRS und GNSS-Agentur Galileo gesprochen. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Chiesa Marco |
| Datum | 17.06.2019 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 28.08.2019 |
In einem Interview, das am 15. Juni in der Online-Ausgabe des "Corriere del Ticino" und am 17. Juni in "La Regione" erschien, hat Bundesrat Ignazio Cassis bestätigt, was die SVP schon lange sagt: Das institutionelle Rahmenabkommen ist für die Schweiz nicht lebenswichtig. Die Schweiz bestehe weiter, sagt der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten, und dies trotz der Unkenrufe der Economiesuisse und der Euroturbos. Würde das Rahmenabkommen nicht zu einem Abschluss gelangen, weil das Parlament es stoppt oder es in einer Volksabstimmung abgelehnt wird, so wäre das nach Ansicht von Ignazio Cassis kein Unglück. Klarer geht nimmer! Darum und um eines der Lieblingsargumente der Befürworterinnen und Befürworter dieses kolonialistischen Abkommens, nämlich die Gefahr des Isolationismus, vom Tisch zu wischen, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Chiesa Marco |
| Datum | 07.05.2019 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 03.07.2019 |
Die Schweiz steht in Italien nach wie vor auf der schwarzen Liste für natürliche Personen. Am 28. Juni 2017 bestätigte der Bundesrat, aus seiner Sicht gebe es seit dem Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-I) und aufgrund der Vereinbarungen in der Roadmap keinen Grund mehr dafür, dass die Schweiz auf der schwarzen Liste von 1999 figuriert. Am 23. Februar 2015 wurden nämlich ein Änderungsprotokoll zum DBA-I sowie eine Roadmap für die Weiterführung des Finanz- und Steuerdialogs unterzeichnet. Mit dem Änderungsprotokoll zum DBA-I wurde die Klausel zum Informationsaustausch auf Anfrage dem internationalen Standard angepasst. Die Bestimmung ist am 13. Juli 2016 in Kraft getreten und für Tatbestände anwendbar, die sich ab dem Tag der Unterzeichnung zugetragen haben. Die Roadmap legt unter anderem die Bedingungen für die Streichung der Schweiz von den italienischen schwarzen Listen beziehungsweise die Aufnahme in die weissen Listen fest. Die Aufrechterhaltung der Diskriminierung ermöglicht es Italien, in Verfahren, die durch Gruppenanfragen ausgelöst werden, bei in Italien steuerpflichtigen Personen mit Bankkonten in der Schweiz die Beweislast umzukehren. Gleichzeitig hat der italienische Staat für Ausländerinnen und Ausländer, die sich in Italien niederlassen, eine Pauschalbesteuerung eingeführt. Die schwarze Liste, auf der die Schweiz figuriert, war auch Thema beim offiziellen Treffen vom 3. Mai 2018 mit dem Präsidenten der italienischen Abgeordnetenkammer, Roberto Fico. Der Bundesrat hat in seiner letzten Antwort zu diesem Thema versichert, es würden Massnahmen evaluiert, die mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Einklang stehen, sollten die gegenwärtigen Bemühungen zum Entfernen der Schweiz von dieser diskriminierenden Liste zu keinem konkreten Ergebnis führen. Jahre nach diesen Versprechen stelle ich die folgenden Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Chiesa Marco |
| Datum | 20.03.2019 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 22.05.2019 |
Es wird immer wahrscheinlicher, dass auch die Schweiz bei der Arbeitslosenentschädigung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger künftig zur Kasse gebeten wird. Dahingehend äussert sich etwa der "Corriere del Ticino" vom 20. März 2019. Diese Überlegung leitet sich aus einem ersten in Brüssel geschlossenen, noch brüchigen Kompromiss zu den Arbeitslosenentschädigungen ab, wonach die Pflicht zur Auszahlung dieser Entschädigungen künftig dem Staat, in dem die betreffende Person arbeitet, und nicht mehr dem Wohnsitzstaat zufallen würde. Um den Befürchtungen der Grenzgängerinnen und Grenzgänger entgegenzutreten, haben die EU-Kommission und das Parlament entschieden, dass die Arbeitslosenentschädigungen für 15 Monate "exportiert" werden können, wenn eine Person arbeitslos ist und sich für die Arbeitsuche in einen anderen Staat begeben will. Diese Regel gilt nicht nur für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, sondern für sämtliche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Wer sich aber zum Arbeiten im Ausland niedergelassen hat, kann die Leistungen nur für sechs Monate in einen anderen EU-Staat "exportieren". Die Einigung ist zwar noch sehr brüchig, aber ihre Auswirkungen auf die Schweiz sind enorm. In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Salzmann Werner |
| Datum | 12.12.2018 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 20.02.2019 |
Das traurige Attentat in Strassburg hat gezeigt, dass ein Gefährder, der sowohl in Frankreich wie in der Schweiz straf- und auffällig war, sich eine Waffe beschaffen und einen Terroranschlag vornehmen kann. Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Herzog Verena |
| Datum | 06.12.2018 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.02.2019 |
Der Abschluss eines Gesundheitsabkommens mit der EU ist momentan angeblich blockiert. Der Bundesrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Chiesa Marco |
| Datum | 27.11.2018 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.02.2019 |
Den schweizerischen und italienischen Medien zufolge wurde die Unterzeichnung des Grenzgängerabkommens, das von der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes und dem italienischen Finanzminister 2015 paraphiert wurde, endgültig auf Eis gelegt. Einige Abgeordnete der 5-Sterne-Bewegung sind der Meinung, dass das institutionelle Verfahren in der Abgeordnetenkammer völlig zum Stillstand gekommen ist und dass die Unterzeichnung - auf Druck von Lega und 5-Sterne-Bewegung hin - schon lange nicht mehr auf der politischen Agenda der Regierung steht. Nach Jahren der Verhandlung zwischen den Parteien, Wortschwallen, wechselseitigen Beschuldigungen, Schritten nach vorn und zurück soll alles beim Alten bleiben. Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden weiterhin Quellensteuern in der Schweiz zahlen und die Kantone Ausgleichszahlungen an Italien leisten. Dem Tessin werden zusätzliche Steuererträge in Höhe von mindestens 12 Millionen Franken fehlen, weil sein Anteil an den Quellensteuern nicht von den aktuell geltenden 61,2 Prozent auf 70 Prozent angehoben wird. Auch dem Kampf gegen Lohndumping wird diese Entwicklung einen starken Dämpfer verpassen. Befinden wir uns etwa am Ende einer traditionalistischen TV-Serie, bei der sich alles verändert, damit im Grunde alles so bleibt, wie es ist? Und die Schweiz - die Musterschülerin - wird erneut das Gesicht verlieren, oder zumindest werden unsere Verhandlungsdelegation und unsere politische Klasse ein schlechtes Zeugnis bekommen. Zur Klärung:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Romano Marco |
| Datum | 19.09.2018 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 14.11.2018 |
Seit dem 1. Juni 2002 ist der freie Personenverkehr für Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure zwischen der Europäischen Union und der Schweiz im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit, das am 21. Juni 1999 abgeschlossen wurde (Personenfreizügigkeitsabkommen, SR 0.142.112.681), geregelt. Seit einigen Monaten erhält das Sekretariat des Ordine Ticinese degli Ingegneri e degli Architetti (OTIA; Tessiner Berufsstand der Ingenieurinnen, Ingenieure, Architektinnen und Architekten) von Berufsangehörigen aus Italien Anfragen für einen Eintrag im Register der OTIA; dabei berufen sie sich auf die Abrede zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Ausübung des Ingenieur- und Architektenberufes, die seit dem 11. Januar 1938 in Kraft ist (Abrede von 1938, SR 0.142.114.547). Die Abrede von 1938 enthält verschiedene (weniger strenge) Voraussetzungen in Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr für Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten als das Personenfreizügigkeitsabkommen. Das bedeutet, dass zwei Abkommen in Kraft sind, die sich widersprechen. Daher gelange ich mit den folgenden Fragen an den Bundesrat:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Fässler Daniel |
| Datum | 29.09.2017 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 22.11.2017 |
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Reach) vom 18. Dezember 2006 verfolgt das Ziel, Risiken durch Chemikalien zu bewerten und zu begrenzen und den Verwendern geeignete Sicherheitsinformationen zukommen zu lassen. Abfall ist vom Anwendungsbereich der Reach-Verordnung ausgenommen. Von der Registrierungspflicht teilweise ausgenommen sind Produkte und Sekundärrohstoffe, die im Rahmen eines Recycling-Verfahrens zurückgewonnen werden (Art. 2 Abs. 7d; "Recycling-Privileg"). Voraussetzung dafür ist, dass das Material innerhalb der EU zurückgewonnen wird. Die Reach-Verordnung hat direkte Auswirkungen auf jene schweizerischen Unternehmen, welche Stoffe im Sinne der Verordnung herstellen und in die EU ausführen. Dazu gehören auch Recycling-Unternehmen, welche in der Schweiz Abfälle aufbereiten, um sie wieder in den Wirtschaftskreislauf einzubringen. Exportiert ein schweizerisches Unternehmen im Rahmen eines Recycling-Verfahrens zurückgewonnene Stoffe in die EU, kann dieses das Recycling-Privileg nicht beanspruchen. Die entsprechenden Stoffe unterliegen damit in vollem Umfang der Registrierungspflicht. Dies gilt selbst dann, wenn der dem Recycling-Verfahren zugeführte Abfall vorher aus der EU in die Schweiz eingeführt wurde. Da die Lieferkette mit der Umwandlung von Abfall zu einem Stoff endet, handelt es sich nicht um einen Reimport. Dieses Handelshemmnis besteht so lange, als die Schweiz mit der EU kein Abkommen abschliesst, welches schweizerische Unternehmen im Reach-Bereich den EU-Unternehmen gleichstellt. Diese Rechtslage ist vor allem für jene schweizerischen Unternehmen ein Handelshemmnis, welche in der Schweiz hochwertige Kunststoffe rezyklieren und danach in die EU exportieren. Die Situation wird noch verschärft, da die Schweizer Zollbehörden den zollfreien Export von im Recycling-Verfahren hergestellten Stoffen nur zulassen, wenn beim Import des Abfalls für mindestens 75 Prozent ein Ursprungsnachweis erbracht werden kann. Dies ist in der Praxis kaum nachweisbar. Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Keller Peter |
| Datum | 14.06.2017 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.08.2017 |
Gemäss Dublin-Abkommen kann die Schweiz jene Migranten, die bereits in einem anderen Dublin-Staat Asyl beantragt haben, dorthin überstellen. Da die Schweiz von Dublin-Staaten umgeben ist, könnten also theoretisch nur Flüchtlinge, die per Flugzeug in die Schweiz gelangt sind, nicht rücküberstellt werden. Wie es scheint, funktioniert dieses Verfahren entgegen allen Beteuerungen in der Praxis leider nicht. Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Zanetti Claudio |
| Datum | 14.06.2017 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.08.2017 |
Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit Schweiz-EU auf Bulgarien und Rumänien führte der Bundesrat in seinen Abstimmungserläuterungen aus, dass die Weiterführung des Abkommens nur bei der Anwendung auf alle EU-Staaten gewährleistet sei: "Diese sollen nicht unterschiedlich behandelt werden. Die Schweiz würde eine Diskriminierung einzelner Kantone auch nicht hinnehmen." In einem Grundsatzentscheid hielt das Bundesverwaltungsgericht kürzlich fest, die Schweiz dürfe Asylsuchende nicht mehr gestützt auf das Dublin-Abkommen nach Ungarn zurückschaffen. Dazu sei die dortige Lage zu instabil und unklar - eine eindeutige Ungleichbehandlung von EU-Staaten. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Buttet Yannick |
| Datum | 14.03.2017 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 17.05.2017 |
Für Personen aus Nicht-Schengen-Staaten ist es nicht leicht, eine Immobilie in der Schweiz zu erwerben. Doch auch wenn das geschafft ist, sind noch nicht alle Hürden überwunden, da diese Personen von den Behörden erst noch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten müssen. Wäre der Bundesrat deshalb bereit zu untersuchen, welche Möglichkeiten es gibt, um diesen Eigentümerinnen und Eigentümern Erleichterungen für die Einreise in die Schweiz zu gewähren? Es ist überflüssig, Personen, die Zeit an ihrem Zweitwohnsitz verbringen und dort Geld ausgeben wollen, mühselige und teure Behördengänge vorzuschreiben. Folglich könnte unser Land die Einreise in die Schweiz erleichtern, damit diese Eigentümerinnen und Eigentümer regelmässiger zu ihrem Zweitwohnsitz reisen.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Stamm Luzi |
| Datum | 16.12.2016 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.02.2017 |
Noch im August 2016 äusserte sich Bundesrat Burkhalter in der "NZZ am Sonntag", dass bezüglich Rahmenabkommen mit der EU "eine Abstimmung heute beim Volk nicht durchkäme". Ob das zutrifft, ist umso schwerer einzuschätzen, als der Inhalt des Rahmenabkommens noch immer nicht bekanntgemacht worden ist. Nun ist aber gemäss den Jahreszielen des Bundesrates für 2017 geplant, die Botschaft zum Rahmenabkommen bereits 2017 zu verabschieden. Das führt zu folgenden Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Nussbaumer Eric |
| Datum | 30.09.2016 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.11.2016 |
Der Nationalrat hat am 29. Februar 2016 dem Postulat 14.4186 zugestimmt, das den Bundesrat beauftragt, einen Strategiebericht zu erstellen, wie sich die Schweiz zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA und dem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Tisa) verhalten soll, sollten diese beiden Abkommen denn tatsächlich zustande kommen.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Portmann Hans-Peter |
| Datum | 29.02.2016 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 04.05.2016 |
Die Wahrscheinlichkeit ist gegeben, dass am 23. Juni die Briten einem EU-Austritt zustimmen könnten. Sollte dies eintreffen, wird das UK sein Verhältnis mit der EU neu regeln wollen. Am EFTA Parliamentary Committee Meeting vom 23. Februar in Brüssel haben die Delegierten der Länder Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz dem britischen Referenten signalisiert, dass das UK sehr willkommen wäre und ein Mitwirken innerhalb der Efta auf viel Goodwill stossen würde. In Gesprächen mit britischen Delegierten an der Interparlamentarischen EU-Konferenz vom 16./17. Februar in Brüssel wurde an mich die Bitte herangetragen, bei den Efta-Delegierten die Stimmung für eine allfällige UK-Mitgliedschaft auszuloten. In Grossbritannien könne man sich eine "Efta plus" mit einem neuen multilateralen EU-Efta-Rahmenabkommen vorstellen. Auch glauben verschiedenste UK-Vertreter, dass im Verbund mit der Efta verschiedenste hängige Freihandelsabkommen weltweit rascher abgeschlossen werden könnten, als es die EU mit ihren 28 Mitgliedstaaten zustande bringt. Diese Meinung teile ich umso mehr, als ich auf meiner Delegationsreise Anfang Februar in Indien sowohl bei den Gesprächen mit den Ministerien wie auch beim Gedankenaustausch mit den indischen Parlamentskommissionen exakt solche Hinweise seitens der Verhandlungspartner erhielt. Eine obengenannte Entwicklung könnte den gordischen Knoten im aktuellen Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU allenfalls lösen. Eine Neuauflage des bilateralen Vertragswerkes, basiert auf einem multilateralen Rahmenabkommen EU-Efta und mit Grossbritannien als gewichtigem Verbündeten, gäbe allseits die Chance, ohne Gesichtsverlust in der aktuellen Situation die gemeinsamen Interessen neu zu regeln. Ebenfalls könnten weitere Staaten wie Dänemark oder Holland eine Mitgliedschaft in einer "Efta plus" in Erwägung ziehen. Ich frage den Bundesrat:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Vogt Hans-Ueli |
| Datum | 08.12.2015 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 17.02.2016 |
Die Tätigkeit von Notaren und Gerichtsgutachtern gilt heute in der Schweiz als hoheitliche Aufgabe (i. S. v. Art. 1 Abs. 3 BGBM). Bundesgerichtsurteile stützen diese Auffassung (Notare: BGE 131 II 639 E. 6.1, S. 645; BGE 128 I 280 E. 3, S. 281f.; Gerichtsgutachter: BGer 2C_121/2011, E. 3.3). Entsprechend sollte für diese Berufe die Personenfreizügigkeit gemäss dem entsprechenden Abkommen mit der EU (FZA) nicht anwendbar sein (siehe Art. 16 und Art. 22 Abs. 1 Anhang I FZA). Das Bundesgericht hat dies denn auch so festgehalten (Notare: BGE 128 I 280 E. 3, S. 281f.; Gerichtsgutachter: BGer 2C_ 121/2011, E. 3.3). Demgegenüber qualifiziert der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsgutachtern nicht als hoheitlich, mit der Folge, dass Angehörige dieser Berufsgruppen sich auf die Niederlassungsfreiheit berufen können (Notare: Rs. C-47/08, Slg. 2011 I-04105; Gerichtsgutachter: Rs. C-306/89, Slg. 1991 I-05863). Daraus ergeben sich folgende Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Nussbaumer Eric |
| Datum | 18.06.2015 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 19.08.2015 |
Der Bundesrat hat im Jahre 2009 die Motion 09.3328 zu einer Nachhaltigkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen Schweiz-China abgelehnt. Im Rat wurde die Motion ohne Behandlung abgeschrieben, da sie mehr als zwei Jahre hängig war. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Romano Marco |
| Datum | 18.03.2015 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.05.2015 |
Von 2009 bis Ende 2013 verlief die Buslinie 532, die von der Firma Autolinea Mendrisiense SA (Amsa) mit einer eidgenössischen Konzession betrieben wird, über die Schweizer Grenze hinaus bis Porto Ceresio (Italien), wobei in Italien keine Haltestellen bedient wurden. Die Amsa stützte sich dabei auf eine Genehmigung des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr. Sie kombinierte die eidgenössische Konzession für die Linie 532, die für die Strecke bis zur Landesgrenze (Grenzübergang Brusino Arsizio) gültig war, mit der italienischen Genehmigung und konnte so einen grenzüberschreitenden Verkehrsdienst von Capolago bis Porto Ceresio betreiben. Ende 2013 beschlagnahmte die italienische Polizei jedoch eines der Fahrzeuge der Amsa und verhinderte den Weiterbetrieb des grenzüberschreitenden Transportdiensts, dies mit der Begründung, die Genehmigung des italienischen Verkehrsministeriums werde nicht anerkannt. Hierzu muss angemerkt werden, dass zwischen Como und Chiasso sowie zwischen Porlezza und Lugano seit vielen Jahren italienische Linienbusse der Firma ASF Como verkehren. Für den Betrieb dieser grenzüberschreitenden Linien wird eine italienische Konzession mit einer internationalen Bewilligung, die beide vom italienischen Verkehrsministerium erteilt werden, kombiniert. Die Schweiz hat im Übrigen mit Deutschland, Frankreich und Österreich bereits zwischen 1952 und 1959 bilaterale Strassenverkehrsabkommen abgeschlossen, die den grenzüberschreitenden Linienverkehr regeln. Um gleich behandelt zu werden wie die italienischen Unternehmen, die grenzüberschreitenden Linienverkehr betreiben, hat die Amsa 2014 beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eine befristete internationale Bewilligung beantragt, die sie mit ihrer eidgenössischen Konzession kombinieren will, bis mit Italien ein Abkommen entsprechend jenen mit Frankreich, Deutschland und Österreich abgeschlossen ist.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Romano Marco |
| Datum | 11.12.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.02.2015 |
Der ehemalige Staatssekretär Jakob Kellenberger berichtet in seinem Buch "Wo liegt die Schweiz? Gedanken zum Verhältnis CH-EU" (erschienen im Oktober 2014) über eine heikle und unbekannte Phase der Verhandlungen über die Bilateralen I Ende 1997. Auf Seite 221 wird erwähnt, dass der Bundesrat von allem am wenigsten bereit war, auf "eine einseitig auslösbare Schutzklausel, sollte die Freizügigkeit für Grenzgänger zu Problemen führen", zu verzichten. Aufgrund der Aktualität der Problematik stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Romano Marco |
| Datum | 19.06.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 27.08.2014 |
- In seiner Stellungnahme zur Motion 14.3272 hält der Bundesrat fest, dass der unverrückbare Grundsatz für die Rückkehr von Personen mit unbefugtem Aufenthalt die Staatsangehörigkeit sei. Nun enthält aber jedes Rückübernahmeabkommen eine Klausel, welche auch die Rückübernahme von Angehörigen von Drittstaaten vorsieht. Zudem wird bei Rückführungen im Rahmen der Dublin-Abkommen regelmässig vom Grundsatz der Staatsangehörigkeit abgewichen. Was spricht also grundsätzlich dagegen, dass ein anderes Kriterium als das der Staatsangehörigkeit zur Anwendung gelangt?
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Stamm Luzi |
| Datum | 21.03.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 28.05.2014 |
Der Bundesrat wird ersucht, eine einfache Zusammenstellung der Zahlungen und Kosten zu erstellen, welche für die Schweiz aufgrund der bilateralen Verträge angefallen sind bzw. jährlich und künftig anfallen. Was entstand bzw. entsteht der Schweiz an Ausgaben und Kosten für die einzelnen Dossiers, von Schengen über die Forschungsprogramme und den Studentenaustausch bis hin zu den Kohäsionszahlungen? Erwartet wird als Antwort auf die vorliegende Anfrage keine perfektionistische Zahlendarstellung, sondern eine summarische Auflistung, welche Geldmittel die Schweiz aufgrund der Verträge mit der EU zugunsten der Europäischen Union generell aufwendet bzw. aufgewendet hat (wenn möglich im Speziellen ausgewiesen für die sieben Dossiers der Bilateralen I und die neun Dossiers der Bilateralen II). Es wäre in den politischen Diskussionen gegenüber der EU von Vorteil, wenn fundiert argumentiert werden könnte, was die Schweiz für die einzelnen Dossiers ausgibt bzw. ausgegeben hat, also z. B. für das Landverkehrsabkommen (inklusive nun neu versprochener Verkehrszubringer im Ausland), das Zinsbesteuerungsabkommen usw. Sollten sogar Zahlen und Schätzungen vorhanden sein, welche bei Dossiers wie "Ruhegehälter" aufzeigen, auf wie viel Einnahmen die Schweiz aufgrund der bilateralen Verträge verzichtet, wird auch um diese Zahlen gebeten.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Stamm Luzi |
| Datum | 21.03.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 28.05.2014 |
Der Bundesrat wird ersucht, die Nachteile für die Schweiz und die Schweizer Bürgerinnen und Bürger aufzulisten, falls das Schengen-Abkommen gekündigt würde. Falls eine Kündigung auch das Dossier Dublin betrifft, wird auch um eine Einschätzung der dadurch verursachten Nachteile gebeten.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Reimann Lukas |
| Datum | 21.03.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 28.05.2014 |
Der Bundesrat wird gebeten, eine konkrete Aufschlüsselung aller Zahlungen der Schweiz in den vergangenen zehn Jahren an die Europäische Union oder deren Mitgliedstaaten zu veröffentlichen - nach Jahr und nach Sparte. Dabei interessieren nicht nur Direktzahlungen, sondern auch Beiträge an EU-Institutionen, Beiträge an EU-Programme (z. B. Erasmus, Media-Abkommen, Forschungsbeiträge usw.), Beiträge an Infrastrukturen (z. B. Bahnprojekte in EU-Staaten), Beiträge an ausländische Vereine und Stiftungen, Kohäsionsbeiträge, Beiträge aufgrund von Steuerabkommen oder aufgrund der Grenzgängerbesteuerung. In die Zusammenstellung gehören auch die Kosten für die Umsetzung von Abkommen mit der EU wie z. B. Schengen oder für die diplomatischen und politischen Verhandlungen und Reisen in EU-Staaten.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Rusconi Pierre |
| Datum | 26.09.2013 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 20.11.2013 |
Der Güterverkehr zwischen der Schweiz und Italien unterliegt auf beiden Seiten den Bestimmungen des Landverkehrsabkommens (LVA; SR 0.740.72). Der Transitverkehr, Leerfahrten und die grosse Kabotage wurden im LVA liberalisiert, aber es ist nicht gestattet, mit einem in Italien zugelassenen Lastwagen innerhalb der Schweiz Transporte durchzuführen und umgekehrt. Es gibt italienische Transportunternehmen, die gemäss CMR-Frachtbrief Ware aus Italien zu einem Kunden (Empfänger) in der Schweiz befördern müssen. Diese Ware wird jedoch nicht oder nur teilweise der im Frachtbrief zur Ablieferung vorgesehenen Stelle zugestellt, sondern auch die Feinverteilung wird durchgeführt. Ein solches Vorgehen wird häufig bei Treibstofflieferungen ins Tessin praktiziert, indem der italienische Transporteur auf Anweisung seines "Empfängers" direkt die einzelnen Tankstellen beliefert. Gemäss Eidgenössischer Zollverwaltung ist dagegen nichts einzuwenden, solange die Ware nicht vorgängig in der Schweiz abgeladen wurde, um dann von einem ausländischen Fahrzeug innerhalb der Schweiz transportiert zu werden. Für die italienischen Behörden hingegen gelten analoge Transporte, wenn sie in Italien durchgeführt werden, als interne Transporte und sind verboten. Folglich hält sich Italien nicht an den Grundsatz des Gegenrechts und verstösst gegen diesen. Eine weitere Ungleichbehandlung betrifft die Schulungen zur Beförderung von gefährlichen Gütern. Italienische Lastwagenfahrerinnen und -fahrer, die eine ADR-Schulung in der Schweiz absolviert haben, erhalten eine ADR-Ausbildungsbescheinigung nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR; SR 0.741.621), die von allen 48 ADR-Staaten anerkannt wird. Anlässlich von Kontrollen in Italien kommt es immer wieder vor, dass die schweizerische ADR-Bescheinigung von den Behörden nicht anerkannt wird. Es wird verlangt, dass die italienischen Lastwagenfahrerinnen und -fahrer die Schulung zur Beförderung von gefährlichen Gütern in Italien absolvieren. Auch hier hält sich Italien nicht an den Grundsatz des Gegenrechts und verstösst dagegen. Ich frage deshalb den Bundesrat: Hat er Kenntnis davon, dass Italien die rechtliche Anwendung von internationalen Abkommen verletzt und dass dadurch Schweizer Unternehmen Wettbewerbsnachteile erleiden? Wie will er diese Situation angehen und durchsetzen, dass die Verträge ordnungsgemäss eingehalten werden?
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Fehr Hans |
| Datum | 29.11.2012 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 20.02.2013 |
Wie allgemein bekannt ist, funktioniert die Rückübernahme von Dublin-Asylfällen durch Italien nur sehr eingeschränkt; dies insbesondere, weil die italienischen Behörden die Anzahl Personen begrenzt haben, die pro Tag überführt werden können. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die detaillierte Beantwortung der folgenden Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Glättli Balthasar |
| Datum | 28.09.2012 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 14.12.2012 |
Im März 2012 verwarf das BVGer die Beschwerde eines iranischen Staatsbürgers, dem die Schweizer Botschaft in Teheran 2009 die Erteilung eines Schengen-Visums verweigert hatte (C-6033/2009). Es war ihm mitgeteilt worden, "ein oder mehrere" Schengen-Staaten sähen ihn als Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen an, ohne den Staat offenzulegen. Laut BVGer sieht das Schengen-Recht diese Information nicht vor. Daher ist es unmöglich, den womöglich auf Verwechslung beruhenden Verdacht aus der Welt zu schaffen. Die Visumsverweigerung erfolgte gemäss Visa-Kodex Artikel 22. Danach kann jeder Schengen-Staat verlangen, vor Vergabe eines Schengen-Visums an Staatsbürger bestimmter Drittstaaten oder Angehörige bestimmter Personengruppen konsultiert zu werden, damit er ein Veto einlegen kann. Heute ist eine solche Konsultation bei Bürgern aus 29 Drittstaaten sowie drei Personengruppen (Staatenlose, Flüchtlinge und Palästinenser) erforderlich. Diese Konsultation erfolgt "teilautomatisch" ("WOZ", 30. August 2012): Weder die zuständige Auslandsvertretung der Schweiz noch das BFM, sondern nur das Vision-Büro erfährt, welcher Staat das Veto eingelegt hat.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Hutter Markus |
| Datum | 01.06.2012 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 29.08.2012 |
Ein vom Nationalrat überwiesener Vorstoss (Motion 11.3701, "Währungsabkommen mit China abschliessen. Exporteure vom US-Dollar unabhängig machen") verlangt vom EFD den Abschluss eines Währungsabkommens mit China. Damit kann die Abhängigkeit vom US-Dollar vermindert und können die Transaktionskosten für Schweizer Exporteure reduziert werden. Zudem kann die Schweiz im mittelfristigen Wettbewerb um den Handel mit Yuan-Papieren mit anderen Finanzplätzen wie London eine starke Position erringen. Hat der Bundesrat endlich seine ablehnende Haltung gegenüber solchen Abkommen aufgegeben und eröffnet Verhandlungen? Bereits haben verschiedene Länder inklusive Grossbritannien, Japan, Südkorea Währungsabkommen mit China abgeschlossen. Solche Abkommen sind Schritte hin zur Liberalisierung des Yuan-Wechselkurses. Der Bundesrat gibt zwar in seiner Antwort auf die erwähnte Motion Hutter Markus zu, dass wirtschaftliche Vorteile möglich wären, doch seien diese nicht quantifizierbar und unsicher. Die aussenpolitische Komponente einer Reduktion der Abhängigkeit vom volatilen US-Dollar übersieht der Bundesrat, könnte doch damit ein Zeichen gegenüber einer immer unberechenbareren Grossmacht gesetzt werden. Damit lässt der Bundesrat erneut jegliche Motivation zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz und namentlich zur Entlastung der Exporteure durch innovative Verbesserung der Rahmenbedingungen vermissen. Nachdem nun mit London und Tokio auch wichtige Konkurrenten des Schweizer Finanz- und Werkplatzes solche Abkommen abgeschlossen haben, fragt es sich, ob das EFD sich nun endlich ebenfalls diesem Thema zuwendet.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Amaudruz Céline |
| Datum | 27.02.2012 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 09.05.2012 |
Mit dem Entscheid, dem Schengen-Raum beizutreten, hat die Schweiz freiwillig die Souveränität über die Binnengrenzen aufgegeben. Zum einen will das Abkommen den freien Waren- und Personenverkehr fördern, wie er auf dem EU-Binnenmarkt schon etabliert wurde. Zum anderen sieht es aber auch eine Reihe von Massnahmen vor, welche die innere Sicherheit erhöhen sollen. Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) führt diese Massnahmen genauer aus, insbesondere die Verstärkung der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen. Die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen sind in den Artikeln 7 und 13 SDÜ geregelt. Die Einreise in einen Schengen-Staat muss jenen Angehörigen von Drittstaaten verweigert werden, die nicht alle Einreisevoraussetzungen erfüllen. An der Aussengrenze am Flughafen Genf fällt die Kontrolle der Einreise in den Schengen-Raum und der Ausreise aus dem Schengen-Raum in den Verantwortungsbereich des Grenzwachtkorps, für die Verfolgung von Widerhandlungen gegen das SDÜ oder gegen das Ausländergesetz ist die "Police de sécurité internationale" zuständig. Nur schon die logistischen Bedingungen, unter denen die Personenkontrollen am Flughafen Genf durchgeführt werden, sind fragwürdig. Hinzu kommt noch, dass der Kanton Genf über keine Räumlichkeiten für Personen in Administrativhaft verfügt. Es ergeben sich regelmässig Probleme im Umgang mit Angehörigen von Drittstaaten, die nicht alle Einreisevoraussetzungen erfüllen. So gelingt es der Schweiz am Flughafen Genf nicht, das völkerrechtliche Abkommen, das sie ratifiziert hat, wortgetreu umzusetzen. Ich stelle dem Bundesrat die folgende Frage: Mit Einverständnis der Vorgesetzten lassen das Grenzwachtkorps und die "Police de sécurité internationale" Angehörige von Drittstaaten, die nicht alle Voraussetzungen für den Aufenthalt im Schengen-Raum erfüllen, ins Schweizer Staatsgebiet einreisen und händigen diesen Personen jeweils eine "Ausreisekarte" aus. Erlaubt das SDÜ eine solche Praxis?
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Malama Peter |
| Datum | 30.09.2011 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.11.2011 |
Der starke Frankenkurs stellt die Gastronomie und Hotellerie vor grosse Herausforderungen. Neben den hohen Personal- und Betriebskosten im schweizerischen Gastgewerbe fallen insbesondere die im Vergleich zum Ausland wesentlich höheren Warenkosten bei den Lebensmitteln ins Gewicht. Diese Wettbewerbsnachteile gab es schon bislang, sie treten nun aber noch deutlicher zutage. Restaurants und Hotels sind gegenüber ihren Konkurrenten im benachbarten und weiteren Ausland bei den Einkaufspreisen massiv benachteiligt. Grundsätzlich müsste diese Problematik durch ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU gelöst werden. Da ein solches kurzfristig nicht umsetzbar ist, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu prüfen und zu beantworten:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Quadri Lorenzo |
| Datum | 15.06.2011 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 24.08.2011 |
Die Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien über die Überweisung der bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern erhobenen Quellensteuer ist ohne Zweifel ein gutes Druckmittel gegenüber der italienischen Regierung in den Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen. Beim Abschluss dieser Vereinbarung im Jahr 1974 galt für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Pflicht, täglich an ihren ausländischen Wohnort zurückzukehren. Mit der Personenfreizügigkeit fiel diese Pflicht weg. Nun genügt eine wöchentliche Rückkehr an den Wohnort. Laut einem Artikel des Steuerexperten und Professors Marco Bernasconi in der Zeitung "Giornale del popolo" vom 10. Juni 2011 wurde die Überweisungsquote ursprünglich auf 40 Prozent festgelegt. Im Jahr 1984 wurde sie leicht gesenkt. Denn wie das von den damaligen Ministern Stich und Visentini unterschriebene Protokoll zeigt, hatten die schweizerische und die italienische Delegation festgestellt, dass nicht alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger tatsächlich täglich an ihren Wohnort zurückkehrten. So wurde beschlossen, den Satz von 40 Prozent auf die heute noch geltenden, überschlagsmässig festgelegten 38,8 Prozent zu senken. Dieser Beschluss macht deutlich, dass die Überweisungsquote daran gekoppelt ist, dass die Grenzgängerinnen und Grenzgänger täglich an ihren Wohnort zurückkehren. Doch diese tägliche Rückkehr ist als Folge der Personenfreizügigkeit, die nur noch eine wöchentliche Rückkehr vorschreibt, nicht mehr der Normalfall bei den über 50 500 italienischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die gegenwärtig im Tessin arbeiten. Da sich die ursprünglichen Voraussetzungen verändert haben, muss nun logischerweise auch der Satz von 38,8 Prozent stark gesenkt werden. Falls die schweizerische Delegation diesen Umstand in den Verhandlungen mit Italien nicht einbringen will, muss der Bund das Tessin, dessen Wohl dem Allgemeininteresse geopfert wird, entschädigen. Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Fehr Hans |
| Datum | 03.03.2011 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.05.2011 |
Nach den Umwälzungen in nordafrikanischen Staaten versuchen viele junge Männer als angebliche "Flüchtlinge" nach Europa zu kommen. Bundesräte, Politiker und gleichgesinnte Kreise verfallen in Aktivismus und senden falsche Signale aus, indem sie "Flüchtlingsströme" an die Wand malen, die angeblich auf uns zukommen. Sie posaunen in die Welt hinaus, die Schweiz werde "ihren Anteil" übernehmen und schaffe zusätzliche Asyl-Infrastrukturen; allein in Armeeunterkünften könnten rasch 7000 "Flüchtlinge" untergebracht werden. Diese Einladung an all jene, die keine Flüchtlinge sind, die aber gerne ins "Paradies Schweiz" kommen möchten, könnte sich fatal auswirken und junge Männer aus Nordafrika wie ein Magnet anziehen. Stattdessen müssten doch jetzt die hochgejubelten Schengen-/Dublin-Abkommen ihre Tauglichkeit beweisen. Einerseits muss die EU endlich die südliche Aussengrenze sichern. Andererseits sieht "Dublin" vor, dass ein Asylbewerber nur im ersten europäischen Land, das er betritt, um Asyl ersuchen kann. Das Erstland ist verpflichtet, das Verfahren durchzuführen und Asylbewerber, die anderswo erneut ein Gesuch stellen, zurückzunehmen. Davon ist nicht viel zu spüren. Schengen/Dublin ist nicht ernstfalltauglich. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Gobbi Norman |
| Datum | 17.12.2010 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.02.2011 |
In letzter Zeit haben sich die Beziehungen zu Italien weiter verschlechtert. Nach der Steueramnestie und der Überwachung der Grenze mit den "Fiscovelox" - automatische Videokameras, die an italienisch-schweizerischen Grenzübergängen die Nummernschilder der vorbeifahrenden Autos aufnehmen - und nachdem die Schweiz diesen Sommer auf einer neuen schwarzen Liste landete, hat Italien nun für Schweizer Unternehmen, die mit italienischen Unternehmen geschäften, neue Hindernisse geschaffen. Die offizielle Schweiz hat bislang wenig bis nichts dagegen unternommen. Die von alt Bundesrat Merz eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Renzo Respini ist nicht mehr aktiv. Gleichzeitig ist die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger auf einem historischen Höchststand angelangt. Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Rennwald Jean-Claude |
| Datum | 01.12.2010 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.02.2011 |
Wegen des starken Frankens planen einige schweizerische Unternehmen, die Gehälter der bei ihnen angestellten Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu senken. Einige Unternehmen wollen ihren in der EU, vor allem in Frankreich und Deutschland, lebenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Gehälter direkt in Euro zahlen oder die in Franken gezahlten Gehälter senken, mit der Begründung, dass die Gehälter, in Euro umgerechnet, in den letzten Monaten gestiegen seien. Angesichts dieser Praxis, die von den Gewerkschaften als Lohndumping betrachtet wird, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Maire Jacques-André |
| Datum | 02.06.2010 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 08.09.2010 |
Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente, insbesondere Menschen, deren Behinderung nicht ohne Weiteres sichtbar ist, haben im Ausland oft Probleme mit der Anerkennung ihres Ausweises, vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei der Besichtigung von Sehenswürdigkeiten. Der Grund für diese Probleme ist der aktuelle Ausweis für IV-Rentnerinnen und -Rentner: ein einfaches kartoniertes Papier mit der Aufschrift "Eidgenössische Invalidenversicherung" und einem Stempel, die beide leicht nachgemacht werden können. Dieser Ausweis sieht nicht wie ein offizielles Dokument aus, weshalb häufig der Verdacht entsteht, es handle sich um eine Fälschung. Die betroffenen Personen sehen sich daher gezwungen, ihre Behinderung erklären und den Besitz des IV-Ausweises rechtfertigen zu müssen, was zu peinlichen Situationen führen kann. Solche peinlichen Situationen liessen sich jedoch mit wenig Aufwand vermeiden. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Fehr Hans-Jürg |
| Datum | 18.03.2010 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 19.05.2010 |
Seit einem Jahr passt die Schweiz ihre bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen an und gewährt Amtshilfe in Steuersachen gemäss Schweizer Interpretation des entsprechenden OECD-Standards. Die Umsetzung der Amtshilfe durch die Schweiz wird demnächst Gegenstand internationaler Prüfungen. Die Gutachten werden im Auftrag des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch durch ebenbürtige unabhängige Dritte durchgeführt ("peer review"). Die Schweiz hat dies unterstützt. Auch sie hat ein Interesse, dass sich alle Länder und insbesondere alle Finanzplätze an die gleichen Standards halten ("level playing field"). Überprüft werden die Rechtsgrundlagen und in einer zweiten Phase das tatsächliche Handeln. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Kiener Nellen Margret |
| Datum | 12.06.2009 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 26.08.2009 |
Medienberichten zufolge gab es in Indien während der Wahlkampagne heftige Attacken gegen die Schweiz. Die nationalistische Bharatiya Janata Party rügte Schwarzgeldkonti reicher Inder in der Schweiz von bis zu 1900 Milliarden Dollar und forderte deren rasche Zurücknahme nach Indien.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | FDP-Liberale Fraktion |
| Datum | 28.04.2009 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 26.08.2009 |
Die deutsche Regierung hat am 22. April 2009 ein Steuerbetrugsbekämpfungsgesetz beschlossen. Das Gesetz unterwirft deutsche Bürger und Unternehmen erweiterten Auskunftspflichten und droht ihnen steuerliche Nachteile an, sofern sie Geschäftsbeziehungen mit Ländern unterhalten, die als "Steueroasen" eingestuft werden. Praktisch gleichzeitig wurde bekannt, dass in der Schweiz praktizierende deutsche Ärzte vom deutschen Fiskus mit Steuernachforderungen konfrontiert werden, die das Doppelbesteuerungsabkommen verletzen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Schwander Pirmin |
| Datum | 19.03.2009 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.05.2009 |
Die Drohungen bzw. Druckausübung verschiedener Länder (vor allem USA, Grossbritannien, Deutschland und Frankreich) gegenüber der Schweiz infolge des hier geltenden Bankkundengeheimnisses haben schliesslich zur Ankündigung von Konzessionen seitens des Bundesrates geführt. Es ist von grosser Bedeutung, für das weitere Vorgehen und die künftigen Verhandlungen zur Umsetzung dieser Zugeständnisse Grundlagen und Strategien zu entwickeln. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Nidegger Yves |
| Datum | 15.12.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.02.2009 |
Am 25. April 1934 unterzeichnete die Schweiz ein Niederlassungsabkommen mit dem Kaiserreich Persien, das am 2. Juli 1935 in Kraft trat (SR 0.142.114.362). Viele Jahre sind seither vergangen, und sowohl das internationale wie das innerstaatliche Recht haben sich weiterentwickelt. Die in dem Abkommen von 1934 geregelten Sachgebiete werden inzwischen von anderen Rechtsnormen abgedeckt, die oft im Widerspruch zu diesem stehen. Gemäss Artikel 8 des Abkommens unterstehen in Bezug auf das Personen-, Familien- und Erbrecht die Angehörigen einer der beiden Vertragsparteien im Gebiet der anderen Vertragspartei weiterhin den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates. Dies gelte insbesondere für das Eherecht, das eheliche Güterrecht, die Regelungen über Ehescheidung, Ehetrennung, Mitgift, Vaterschaft, Abstammung, Adoption, Mündigkeit, Volljährigkeit, Vormundschaft und Beistandschaft, Entmündigung, testamentarische und gesetzliche Erbfolge, Nachlassabwicklungen und Erbauseinandersetzungen, ferner für alle anderen Angelegenheiten des Familienrechtes einschliesslich aller den Personenstand betreffenden Fragen. Auf alle diese Sachgebiete würden im Gebiet der jeweiligen Vertragspartei ausschliesslich die Rechtsvorschriften des Heimatstaates der betroffenen Person gelten. Zwischen dem iranischen und dem schweizerischen Familienrecht bestehen heute erhebliche Unterschiede, insbesondere bezüglich Ehe und Ehescheidung, aber auch was die Zuteilung der Erbanteile an weibliche und männliche Nachkommen sowie viele andere Bereiche betrifft. Deshalb ist Artikel 8 des Abkommens nicht mehr anwendbar. Wenn also Artikel 8 nicht mehr anwendbar ist und die in den übrigen Artikeln behandelten Sachgebiete in anderen Gesetzen geregelt werden, beabsichtigt der Bundesrat dann nicht, das Abkommen unter Einhaltung der vorgesehenen Frist von sechs Monaten zu kündigen? Wenn nicht, aus welchen Gründen will der Bundesrat an dem Abkommen festhalten?
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Fässler-Osterwalder Hildegard |
| Datum | 08.12.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 11.02.2009 |
Fliegt ein kleines Privatflugzeug aus der Schweiz in ein Land des Schengen-Raums, z. B. von Altenrhein nach Hohenems, so muss der Pilot bzw. die Pilotin an beiden Orten eine Zollabfertigung machen. Dies soll sich auch nach dem definitiven Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum nicht ändern. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Baumann J. Alexander |
| Datum | 03.10.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 19.11.2008 |
- Welche Kosten entstehen unserem Land durch die Mitgliedschaft bei Schengen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Baettig Dominique |
| Datum | 22.09.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 19.11.2008 |
Die Jägerinnen und Jäger des Kantons Jura können eine französische Jagdbewilligung erhalten, indem sie einfach ihre jurassische Jagdbewilligung vorweisen, die ihnen nach zweijähriger Ausbildung und nach bestandenen Prüfungen erteilt wurde. Umgekehrt wird jedoch den französischen Jägerinnen und Jägern dieses Recht von den jurassischen Behörden nicht gewährleistet. Ist diese Haltung mit den Grundsätzen der bilateralen Abkommen vereinbar?
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Fehr Hans-Jürg |
| Datum | 18.09.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 29.10.2008 |
Die Schweiz hatte mit der ehemaligen Sowjetunion Entschädigungsverhandlungen geführt. Dabei ging es um die Entschädigung von schweizerischen Landwirten, Käsern und Schweinemästern, die sich im früheren Ostpreussen niedergelassen hatten, mit der Eroberung Ostpreussens durch die Sowjetunion aber Hab und Gut verloren. Die Schweiz und die Sowjetunion unterzeichneten am 1. Dezember 1990 ein Entschädigungsabkommen. Es konnte wegen des Zusammenbruchs der Sowjetunion aber nicht mehr ratifiziert werden, sodass die Entschädigungsfrage ungelöst blieb. In einem Brief an den damals aus Ostpreussen geflohenen Kurt Streit vom 26. Februar 1997 schrieb das EDA, es bestehe "derzeit keine Hoffnung auf erfolgreiche Verhandlungen", weil sich Russland in einer schweren wirtschaftlichen, finanziellen und innenpolitischen Krise befinde. Das ist heute, zehn Jahre später, nicht mehr der Fall. Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob er die Zeit nicht als gekommen erachte, erneut Entschädigungsverhandlungen zu führen.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Pedrina Fabio |
| Datum | 05.10.2007 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 14.11.2007 |
Heutzutage werden von den Schweizer Banken Summen in Millionenhöhe auf die Konten ihrer Tochter- und Zweiggesellschaften in Singapur verschoben. Trotz Bankgeheimnis weisen sogar internationale Zeitungen darauf hin, dass ein Teil dieses Geldes aus Veruntreuungen zum Schaden von Banken und Investoren stammt, durch Korruption und Steuerhinterziehung am schweizerischen Fiskus vorbeigeschleust wird oder der Umgehung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU dient. Die Eidgenössische Bankenkommission, die Eidgenössische Steuerverwaltung, das Bundesgericht und die Bundesanwaltschaft müssten von zahlreichen Fällen Kenntnis haben. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Rennwald Jean-Claude |
| Datum | 22.06.2007 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 05.09.2007 |
Am 17. Juni 2007 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Neuenburg beschlossen, den Ausländerinnen und Ausländern das passive Wahlrecht auf Gemeindeebene zu verleihen. Am gleichen Tag haben die Jurassierinnen und Jurassier eine praktisch gleichlautende Vorlage ganz knapp verworfen. In den Bezirken Le Locle (Neuenburg) und Pruntrut (Jura) stiessen die Vorlagen auf die geringste Zustimmung. Dies sind die beiden Bezirke der Region, in denen der freie Personenverkehr und die Präsenz zahlreicher Grenzgängerinnen und Grenzgänger (die natürlich das gute Recht haben, in der Schweiz zu arbeiten) das Sozial- und Lohndumping am meisten verschärfen. Deshalb frage ich den Bundesrat:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Gysin Remo |
| Datum | 21.03.2007 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.06.2007 |
Seit 1951 sieht das Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit den USA Amtshilfe bei Steuerbetrug "und Ähnlichem" vor. Zudem sehen die Bestimmungen über den Informationsaustausch vor, dass die Schweiz im Rahmen eines ordentlichen Amtshilfeverfahrens den amerikanischen Steuerbehörden auch Bankunterlagen übermittelt. Dieses Verfahren weist für die amerikanischen Steuerbehörden den Vorteil auf, dass die so übermittelten Informationen direkt für Zwecke der Steuerveranlagung verwendet werden können; dies im Gegensatz zu Bankauskünften, die gestützt auf das IRSG auf dem Rechtshilfeweg erlangt werden und dem Spezialitätenprinzip unterliegen. Ich frage den Bundesrat:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Gysin Remo |
| Datum | 21.03.2007 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.06.2007 |
- Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass ein unbegrenzter internationaler Steuerwettbewerb im Zuge der Globalisierung langfristig dazu führt, dass vermögende mobile Steuersubjekte abnehmend zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen und der Staat stattdessen immer stärker wenig mobile Faktoren wie die Arbeit kleiner Lohnempfänger und die KMU belastet? Welche Massnahmen zur politischen Regulierung des internationalen Steuerwettbewerbs schlägt der Bundesrat vor?
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Fehr Mario |
| Datum | 15.03.2007 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.05.2007 |
Im Memorandum of Understanding zwischen der Schweiz und der Europäischen Union werden vier Bereiche genannt, für welche unser Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union eingesetzt werden kann. Einer davon ist "Umwelt und Infrastruktur". Projekte für Landschaft und Biodiversität im ländlichen Raum sichern das Überleben der Bevölkerung im Osten Europas auch in Regionen, die nicht in gleichem Masse wie andere von der wirtschaftlichen Entwicklung profitieren können. Eine solche Region sind beispielsweise die Karpaten mit einem grossen Potenzial für den angepassten Tourismus. Die meisten der zehn Länder, die von unserem Beitrag profitieren, verfügen zudem über ausgedehnte Naturlandschaften und eine reiche Biodiversität. Hier ist sicherzustellen, dass nicht mit unserer Unterstützung für einzelne Projekte Werte zerstört werden, welche nicht erneuerbar sind. In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Gross Andreas |
| Datum | 04.12.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 18.04.2007 |
Einige Zehntausend Schweizerinnen und Schweizer, welche in Spanien leben, wundern sich, dass Norwegen mit Spanien ein Abkommen abgeschlossen hat, das den Spaniern in Norwegen - ebenso wie den 7000 Norwegern in Spanien - erlaubt, an kommunalen Wahlen teilzunehmen. 1993 regte ich in einem Postulat (93.3133) an, mit verschiedenen europäischen Staaten solche Abkommen zu schliessen. Nun möchte ich den Bundesrat anfragen, ob er ähnlich wie das andere grosse Nicht-EU-Mitglied Norwegen mit Spanien ein Abkommen für die gegenseitige Anerkennung des kommunalen Wahlrechtes aufgleisen würde. Es hätte den grossen Vorteil, dass wir für die Schweiz, für die Spanier in der Schweiz und für die Schweizer in Spanien etwas Gutes tun könnten.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Wäfler Markus |
| Datum | 05.10.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 29.11.2006 |
Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung nachstehender Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz/Deutschland. Von einem bei der Fluggesellschaft Lufthansa angestellten und in der Schweiz wohnhaften Schweizer Piloten werde ich darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund einer Neuerung beim deutschen Einkommenssteuergesetz in Artikel 49, ab 2007 neu das ganze Einkommen des in der Schweiz wohnhaften Lufthansa-Piloten in der BRD versteuert werden muss. Bisher war dies nur für den proportionalen Anteil des Einkommens zur Arbeitszeit, welche über Deutschland geflogen und gearbeitet wurde, der Fall. Diese Neuerung betrifft gemäss der gleichen Quelle u. a. über hundert Piloten und Flugbegleiter, welche in der Schweiz Wohnsitz haben und bei deutschen Flugunternehmen angestellt sind. Nicht überprüft habe ich, ob diese Regelung des deutschen Einkommenssteuergesetzes analog auch für andere bei deutschen Firmen angestellte und in der Schweiz wohnhafte Schweizer Erwerbstätige zutrifft.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Gysin Remo |
| Datum | 04.10.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 29.11.2006 |
Während die Schweiz mit Frankreich, den USA und Österreich längst ein Abkommen über die Wehrpflicht der Doppelbürger getroffen hat, steht ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland noch aus; dies obwohl in Deutschland die drittgrösste Gemeinschaft der Auslandschweizer und -schweizerinnen wohnt und die Mehrzahl von ihnen Doppelbürger und Doppelbürgerinnen sind. Das insbesondere auch von der Auslandschweizer-Organisation geforderte Abkommen ist bereits ausgehandelt und liegt seit Monaten zur Unterzeichnung bereit. Eine baldmöglichste Unterzeichnung und Inkraftsetzung ist wünschenswert. Wann gedenkt der Bundesrat, das Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über die mehrfache Staatsangehörigkeit und die Wehrpflicht der Doppelbürger zu unterzeichnen und in Kraft zu setzen?
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Hämmerle Andrea |
| Datum | 23.06.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 22.09.2006 |
Die Schweizer Landwirtschaftspolitik verfügt mit Artikel 104 der Bundesverfassung (BV) über eine breit abgestützte Grundlage. Der Verfassungsartikel wurde in zwei Volksabstimmungen erarbeitet und hat den Charakter eines "Gesellschaftsvertrages mit der Landwirtschaft". Der Verfassungsartikel und die damit verbundene Ausrichtung der Schweizer Agrarpolitik geniesst inner- und ausserhalb der Landwirtschaft breite Anerkennung. Auch im internationalen Vergleich schneidet die Grundlage gut ab. Sie erlaubt eine moderne, auf Markt, Konsumenten und Ökologie ausgerichtete Politik. Das Landwirtschaftgesetz baut auf der Verfassung auf. In verschiedenen Reformetappen wurden die Gesetzesgrundlagen angepasst. Die agrarpolitischen Strategien der Schweiz und der EU haben sich in den letzten Jahren aufeinander zubewegt. Die Differenzen sind kleiner geworden. Trotzdem muss die Schweiz auch bei einem allfälligen Agrarfreihandelsabkommen mit der EU ihren Weg der nachhaltigen Landwirtschaft weiter beschreiten können (Höhe und Ausgestaltung der Direktzahlungen, Strukturpolitik, hohe Gewichtung von Ökologie und Tierwohl, Berücksichtigung der Bedürfnisse der Berglandwirtschaft usw.). In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Leuenberger Ueli |
| Datum | 09.06.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.09.2006 |
Im Januar 2006 hielt sich der CIA-Agent Robert Seldon Lady, der in Italien an der Entführung eines ägyptischen Imams aus Mailand beteiligt war, wahrscheinlich in der Schweiz, genauer gesagt in Genf, auf. Während die schweizerischen Einsatzkräfte seine Festnahme vorbereiteten, erhielten sie offenbar plötzlich andere Anweisungen. Der von den europäischen Polizeibehörden gesuchte Agent konnte deshalb entkommen. Wie bewertet der Bundesrat diese offensichtlich fehlende Kooperation mit den europäischen Polizeibehörden? Gedenkt er in dieser Sache mit Ständerat Dick Marty zusammenzuarbeiten, Vorsitzender der Kommission für Rechtsfragen und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und deren Berichterstatter über angebliche vom amerikanischen Geheimdienst unterhaltene Haftlager? Der ägyptische Imam Osama Mustafa Hassan, alias Abu Omar, wurde vom italienischen Geheimdienst und der Mailänder Staatsanwaltschaft im Rahmen der Terrorismusabwehr beobachtet. Trotzdem wurde er in einem Einsatz unter Leitung des CIA-Chefs in Mailand, Robert Seldon Lady, im Februar 2003 von Mitarbeitern der CIA auf offener Strasse entführt. Abu Omar wurde nach Ägypten gebracht und dort gefoltert. Diese Entführung stellt einen Eingriff in die Souveränität Italiens dar, aber auch einen herben Rückschlag für die Terrorismusbekämpfung in Europa. Durch die reguläre Verhaftung Abu Omars, die unmittelbar bevorgestanden hatte, und seine Übergabe an ein Gericht hätten seine Komplizen zweifellos identifiziert werden können. Die Mailänder Staatsanwaltschaft hat Hilfe von Eurojust angefordert, damit die CIA-Agenten, die an der Entführung beteiligt waren, in der gesamten Europäischen Union verhaftet werden können. Nun hat sich Robert Seldon Lady im Januar 2006 anscheinend in Genf aufgehalten. Obwohl man ihn überwachte, wurde er weder behelligt noch festgenommen. Sollte tatsächlich keine Kooperation stattgefunden haben, so wäre dies empörend, hat sich die Schweiz mit dem Schengen-Abkommen doch gegenüber den Staaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden sowie die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zu verstärken. Diese Angelegenheit ist auch im Zusammenhang mit der Frage nach den vermuteten CIA-Geheimgefängnissen in Europa zu betrachten, der Ständerat Dick Marty nachgeht. Es wäre wünschenswert, dass zwischen allen betroffenen Bundesstellen und Herrn Marty eine wirkliche Zusammenarbeit entsteht.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Leutenegger Oberholzer Susanne |
| Datum | 11.05.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 30.08.2006 |
Die italienische Staatsbürgerin Flora Bartolini, Schwiegermutter des Ex-Regierungschefs von Italien, Silvio Berlusconi, hat Medienmeldungen zufolge in S-chanf ein Wohnhaus gekauft, in S-chanf Wohnsitz begründet, obwohl sie nach wie vor in Bologna wohnt, und die Zusicherung einer Besteuerung nach dem Aufwand erhalten. Diese Angaben stützen sich auf Meldungen in diversen Medien. Der Bundesrat wird dazu um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Studer Heiner |
| Datum | 23.03.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.06.2006 |
Zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in den neuen EU-Mitgliedsländern soll die Schweiz während einigen Jahren einen Beitrag von insgesamt einer Milliarde Franken leisten. Dies hat richtigerweise einen sachlichen, jedoch keinen rechtlichen Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen mit der EU. Laut bundesrätlicher Auffassung müssen diese Mittel beim EVD und EDA kompensiert werden. Zudem sollen Einnahmen aus der Zinsbesteuerung hinzukommen. Es ist wichtig, dass die Kompensation nicht zulasten der Entwicklungshilfe geschieht. Nachdem das Schengen/Dublin-Abkommen dem EJPD durch die neue Drittstaatenregelung eine Entlastung von mindestens 80 Millionen Franken jährlich bringen wird, habe ich wiederholt die folgende nicht beantwortete Frage gestellt: Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Kohäsionszahlen teilweise im EJPD zu kompensieren sind, und wird er dies bei seinem Antrag an die eidgenössischen Räte berücksichtigen?
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Leutenegger Filippo |
| Datum | 21.03.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 31.05.2006 |
Aus den Antworten des Bundesrates zu den Motionen der SVP-Fraktion 03.3391 und Hegetschweiler 04.3402 und zu den Interpellationen der SVP-Fraktion 03.3392 und Leutenegger Filippo 04.3384 kann man schliessen, dass der Bundesrat nach wie vor nicht bereit ist, alle erforderlichen Massnahmen gegen die Flugsperren über Süddeutschland zu ergreifen. Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Leutenegger Filippo |
| Datum | 27.09.2005 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 02.12.2005 |
Aufgrund der heutigen Regelung werden die UVG-Leistungen unabhängig von den Lebenshaltungskosten am Wohnsitz des Berechtigten festgelegt und erbracht. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Walter Hansjörg |
| Datum | 16.06.2005 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 07.09.2005 |
Der Bericht zur Aussenwirtschaft des Bundesrates erwähnt den "neuen Bilateralismus" als Tendenz der Weltwirtschaft. Die Schweiz hat bereits mit einer Anzahl von Staaten Freihandelsabkommen und einige weitere sind in Verhandlung, so z. B. mit Kanada. Der Bund möchte eine Reihe weiterer Freihandelsabkommen abschliessen, darunter ein Freihandelsabkommen mit den USA. Ein allfälliges Freihandelsabkommen mit den USA wird aber auch die Beziehungen der Schweiz mit ihrem wichtigsten Handelspartner, der EU, beeinflussen. Auch werden Agrarprodukte von einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA kaum ausgenommen werden. Die EU wird kaum akzeptieren, dass die Schweiz den USA im Agrarbereich Konzessionen gewährt, die bezüglich der Art und dem Ausmass über diejenigen hinausgehen, die die Schweiz der EU im Rahmen der bilateralen Verträge gewährt hat. Entsprechend würde die EU neue Forderungen an die Schweiz bezüglich der Öffnung des Agrarmarktes stellen. Durch diesen Mechanismus würde der Preisdruck auf den Schweizer Agrarmärkten zusätzlich massiv zunehmen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Welche Auswirkungen erwartet er von künftigen Freihandelsabkommen, insbesondere von einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA, auf die Beziehung der Schweiz zur EU im Agrarbereich und auf die Weiterentwicklung des bilateralen Landwirtschaftsabkommens mit der EU? Ist er bereit, beim Freihandelsabkommen Ausnahmen für die Landwirtschaft zu machen? Wenn ja, welche?
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Rennwald Jean-Claude |
| Datum | 02.06.2005 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 07.09.2005 |
Der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Bundesrat Hans-Rudolf Merz, zeigte sich in einer Stellungnahme gegenüber dem "Blick" erfreut über das Nein der Franzosen in der Abstimmung vom 29. Mai über die EU-Verfassung. In diesem Ergebnis sieht er eine Bestätigung für die Richtigkeit des von der Schweiz gewählten bilateralen Weges. Dies veranlasst mich, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Baumann J. Alexander |
| Datum | 02.06.2005 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 31.08.2005 |
Ich frage den Bundesrat:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Rey Jean-Noël |
| Datum | 13.12.2004 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 04.05.2005 |
Der Zugang der Schweizer Unternehmen zum französischen Baumarkt ist erschwert. Es bestehen Zollschikanen, Frankreich fordert von Unternehmen eine zehnjährige Garantie, welche die französischen Versicherungsgesellschaften nur Unternehmen aus EU-Ländern gewähren dürfen, und für die Ausübung gewisser Tätigkeiten ist - insbesondere im Baugewerbe - eine berufliche Qualifikation erforderlich. (Siehe dazu S. 5 des Magazins "Entreprise" vom 12. November 2004 sowie die Fernsehsendung "Mise au point" vom 12. Dezember 2004 auf TSR.) Zweifellos hat der Bundesrat in Brüssel und Paris gegen diese Hindernisse, welche die bilateralen Verträge I infrage stellen, interveniert. Mit welchem Ergebnis?
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Cina Jean-Michel |
| Datum | 16.06.2004 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.09.2004 |
Im Oktober 2001 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die wirksame Problemlösung im Binnenmarkt verabschiedet. Mit dieser Mitteilung wurde ein integrierter Ansatz mit dem Namen Solvit und insbesondere die Einrichtung einer EU-weiten Online-Datenbank vorgeschlagen, welche die Kontrolle und die Lösung von Problemen erleichtert, die sich aus der mangelhaften Anwendung der Binnenmarktvorschriften durch staatliche Behörden ergeben. Das Solvit-System ist im Juli 2002 in Kraft getreten und zählt heute 28 Mitgliedstaaten: die 25 EU-Mitglieder sowie drei Efta/EWR-Länder (Island, Norwegen, Liechtenstein). Das System ist kostenlos und basiert auf einem Netz von nationalen Solvit-Stellen, die von allen Mitgliedstaaten innerhalb ihrer Verwaltung geschaffen werden. Das Solvit-Netz steht sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen zur Verfügung. Es ermöglicht nicht nur, Probleme zu lösen, die im Zusammenhang mit der Anerkennung von Diplomen von Staatsangehörigen aus einem der 28 Solvit-Mitgliedstaaten auftreten, es kann auch den Unternehmen Erleichterungen bringen, z. B. bei Fahrzeugzulassungen, Grenzkontrollen, beim Zugang zu Güter- und Dienstleistungsmärkten, beim öffentlichen Beschaffungswesen, bei Steuerfragen oder Unternehmensgründungen. Zu einem Zeitpunkt, an dem die Schweiz immer engere Beziehungen zur EU knüpft - wie die bilateralen Abkommen II und die Verhandlungen über die Ausdehnung der bilateralen Abkommen I auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten -, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Lang Josef |
| Datum | 07.06.2004 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 24.09.2004 |
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates reichte am 14. August 2001 ein Postulat ein (01.3422), worin der Bundesrat beauftragt wird, innerhalb der Menschenrechtspolitik das Instrument Menschenrechtsdialoge weiterzuentwickeln. Dieses Postulat wurde vom Nationalrat am 5. Oktober 2001 angenommen. Zudem antwortete der Bundesrat auf eine entsprechende Frage Fehr Mario vom 25. September 2000 (00.5145), den Menschenrechtsdialog aufgrund einer Evaluation mit mehr "Substanz" versehen zu wollen ("à le rendre plus substantiel").
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Darbellay Christophe |
| Datum | 07.06.2004 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.09.2004 |
Vor seiner Wahl zum Bundesrat war Christoph Blocher ein streitbarer Gegner der bilateralen Abkommen II mit der Europäischen Union, insbesondere was das Schengen-Dossier betrifft. Als ehemaliger Präsident der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS), deren Mitglied er immer noch ist, hat er die angekündigte Lancierung eines Referendums gegen die in harter Arbeit verhandelten Abkommen in die Wege geleitet. Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:
Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 17:54 — Quelle: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.