Der Paketansatz
Zusammenfassung: Der Paketansatz ist das architektonische Grundprinzip der Bilateralen III. Statt eines separaten Rahmenabkommens (wie beim gescheiterten InstA) werden die institutionellen Mechanismen direkt in jedes sektorielle Abkommen integriert -- ein sogenannter "vertikaler" Ansatz. Die 18 Abkommen bilden ein unteilbares Ganzes.
¶ Politische Entscheide: Stand 6. September 2026
Neue politische Entscheide geprüft am 6. September 2026; ältere Grundlagen behalten ihren angegebenen Stand.
22.05.2026 — Die APK-S lehnte im Mitbericht ein obligatorisches Referendum zum Paket Schweiz–EU mit 8 zu 5 Stimmen ab. Dies ist eine Kommissionsposition; die Referendumsart darf vor Abschluss der parlamentarischen Beratung nicht als endgültig entschieden gelten. Originalquelle.
04.09.2026 — Die APK-S nahm den Stabilisierungsteil mit 9:3 Stimmen bei einer Enthaltung an. Er ist für die Herbstsession im Ständerat bereit; das Stromabkommen ist voraussichtlich für die Wintersession vorgesehen. Die Kommission unterstützt die vorgeschlagene Zuwanderungsabgabe. Eine abschliessende parlamentarische Genehmigung liegt damit noch nicht vor. Originalquelle.
¶ Vom InstA zum Paketansatz
¶ Das gescheiterte Modell: Horizontales Dach
Das institutionelle Rahmenabkommen (InstA), das der Bundesrat am 26. Mai 2021 abbrach, verfolgte einen horizontalen Ansatz: Ein übergeordnetes Abkommen sollte als "Dach" über den bestehenden Marktzugangsabkommen institutionelle Regeln festlegen -- dynamische Rechtsübernahme, Streitbeilegung und Überwachung [1][2].
Dieses Modell scheiterte an drei Kernproblemen:
- Lohnschutz: Unvereinbare Positionen bei den flankierenden Massnahmen
- Unionsbürgerrichtlinie: Befürchtete Ausweitung der Sozialleistungen für EU-Bürger
- Staatliche Beihilfen: Mögliche Einschränkung kantonaler Subventionspolitik
¶ Das neue Modell: Vertikale Integration
Die Bilateralen III wählen einen grundlegend anderen Ansatz. Die institutionellen Elemente werden nicht in einem separaten Rahmenabkommen zusammengefasst, sondern direkt in jedes einzelne sektorielle Abkommen eingebettet [1][5].
Konkret bedeutet dies: Jedes der 18 Abkommen enthält eigene Bestimmungen zu:
- Dynamischer Rechtsübernahme (welche EU-Rechtsakte relevant sind)
- Streitbeilegung (Zuständigkeit des Schiedsgerichts)
- Überwachung (Kompetenzen der Überwachungsbehörde)
¶ Warum der Wechsel?
Der vertikale Ansatz bot mehrere Vorteile für die Verhandlungen [5][17]:
- Politische Akzeptanz: Kein "fremdes Dach" über der Schweizer Rechtsordnung -- ein Hauptkritikpunkt am InstA
- Sektorielle Differenzierung: Jedes Abkommen kann massgeschneiderte institutionelle Regeln erhalten
- Flexibilität: Unterschiedliche Bereiche können unterschiedliche Ausnahmen und Übergangsfristen haben
- Souveränitäts-Optik: Die Schweiz tritt keinem übergeordneten Rahmen bei, sondern vereinbart bilaterale Regeln pro Sektor
¶ Struktur des Pakets
¶ Die 18 Abkommen
| Kategorie | Abkommen | Status |
|---|---|---|
| Aktualisierte Abkommen | Personenfreizügigkeit (FZA) | Bestehendes Abkommen aktualisiert |
| Landverkehr | Bestehendes Abkommen aktualisiert | |
| Luftverkehr | Bestehendes Abkommen aktualisiert | |
| Landwirtschaft | Bestehendes Abkommen aktualisiert | |
| MRA/THA (Konformitätsbewertung) | Bestehendes Abkommen aktualisiert | |
| Öffentliches Beschaffungswesen | Bestehendes Abkommen aktualisiert | |
| Neue Abkommen | Strom | Neues Abkommen |
| Lebensmittelsicherheit | Neues Abkommen | |
| Gesundheit | Neues Abkommen | |
| Programmteilnahme | Horizon Europe (Forschung) | Assoziierung |
| Erasmus+ (Bildung) | Assoziierung | |
| Digital Europe | Assoziierung | |
| Weitere EU-Programme (Kultur, Jugend, Sport) | Assoziierung | |
| Institutionell | Institutionelle Bestimmungen | Vertikal integriert |
| Finanziell | Kohäsionsbeitrag | Neues Abkommen |
| Flankierend | Lohnschutzmassnahmen | Inländische Umsetzung |
Hinweis: Die genaue Zählweise der 18 Abkommen variiert je nach Quelle leicht, da einige Elemente (z.B. Programmteilnahme) als ein oder mehrere Abkommen gezählt werden können [1][3].
¶ Das Prinzip der Unteilbarkeit
Die 18 Abkommen bilden ein unteilbares Ganzes (Paketansatz). Dies bedeutet [1]:
- Sie wurden als Gesamtpaket verhandelt
- Sie wurden gleichzeitig unterzeichnet (2. März 2026)
Die APK-S nahm den Stabilisierungsteil mit 9:3 Stimmen bei einer Enthaltung an. Er ist für die Herbstsession im Ständerat bereit; das Stromabkommen ist voraussichtlich für die Wintersession vorgesehen. Die Kommission unterstützt die vorgeschlagene Zuwanderungsabgabe. Eine abschliessende parlamentarische Genehmigung liegt damit noch nicht vor. Originalquelle. - Ein einzelnes Abkommen kann nicht separat in Kraft gesetzt oder gekündigt werden
¶ Vergleich mit früheren Verknüpfungsmechanismen
| Mechanismus | Bilaterale I (1999) | Bilaterale II (2004) | Bilaterale III (2026) |
|---|---|---|---|
| Verknüpfung | Guillotine-Klausel | Keine (eigenständig) | Paketansatz (unteilbar) |
| Wirkung | Kündigung eines = Wegfall aller 7 | Jedes Abkommen unabhängig | Unteilbares Ganzes |
| Flexibilität | Mittel (alles oder nichts) | Hoch (selektiv möglich) | Gering (Gesamtpaket) |
¶ Kritik am Paketansatz
¶ Befürworter-Perspektive
Der Paketansatz wird von Befürwortern als ausgewogener Kompromiss gewertet: Die Schweiz erhält in jedem Abkommen massgeschneiderte Regeln statt eines "one size fits all"-Rahmens, während die EU die Gewissheit hat, dass alle Teile des Pakets umgesetzt werden [15].
¶ Kritiker-Perspektive
Kritiker bemängeln, dass der Paketansatz die Handlungsfreiheit stärker einschränke als die Guillotine-Klausel: Während die Bilateralen I theoretisch insgesamt gekündigt werden könnten, sei beim unteilbaren Paket der Bilateralen III kein "Rosinenpicken" -- also keine selektive Annahme einzelner Abkommen -- möglich [16].
Die Frage, ob der Paketansatz tatsächlich eine Verbesserung gegenüber einem horizontalen Rahmenabkommen darstellt, wird unterschiedlich beurteilt. Der Völkerrechtler Michael Ambühl und Daniela Scherer (ETH Zürich) hatten bereits 2022 verschiedene institutionelle Modelle analysiert und den vertikalen Ansatz als eine mögliche Lösung identifiziert [17].
¶ Quellenverzeichnis
[1] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[2] Bundesrat (2021). Medienmitteilung: Verhandlungsabbruch InstA. 26. Mai 2021. [Open Access]
[3] GTAI (2026). Abkommen des Pakets Schweiz-EU unterzeichnet. Germany Trade & Invest. [Open Access]
[5] EDA (2026). Faktenblatt: Institutionelle Elemente. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[15] economiesuisse (2026). Bilaterale III -- Die beste Option. Dossier Politik. [Open Access] Hinweis: Wirtschaftsdachverband.
[16] UNSER RECHT (2026). Bilaterale III -- um was geht es? Informationsplattform. [Open Access]
[17] EIZ Publishing (2022). Ambühl/Scherer: Standpunkte Bilaterale III. Europa Institut Zürich. [Open Access]
Politische Aktualisierung: 6. September 2026; Grundlagenstand: März 2026