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Sprache: DE

Luftverkehr

Quelle: Botschaft zum Paket Bilaterale III, Kapitel 2.6 (S. 531–548)
PDF der Botschaft

Zusammenfassung

Das Luftverkehrsabkommen (LuftVA) gewährt der Schweiz seit 1999/2002 den Zugang zum europäischen Luftverkehrsmarkt. Im Jahr 2024 kamen 34 von 58 Millionen Passagieren an Schweizer Flughäfen aus oder in die EU — das entspricht rund 60 Prozent des gesamten Passagieraufkommens. Im Rahmen der Bilateralen III wird das LuftVA institutionell abgesichert, um Kabotagerechte ausgetauscht und die Schweiz erhält vollwertige Teilnahme am Forschungsprogramm SESAR 3.


Austausch von Kabotagerechten

Was bedeutet Kabotage im Luftverkehr?

Kabotage bezeichnet das Recht, Inlandflüge in einem fremden Land durchzuführen. Mit dem aktualisierten LuftVA können:

  • Schweizer Airlines Inlandflüge innerhalb der EU anbieten (z.B. München–Hamburg)
  • EU-Airlines Inlandflüge innerhalb der Schweiz anbieten (z.B. Zürich–Genf)

Praktische Bedeutung

Der Kabotageaustausch ist vor allem für grenzüberschreitende Flugketten relevant: Ein Flug Zürich–Frankfurt–München kann von einer einzigen Airline bedient werden, ohne dass der Abschnitt Frankfurt–München separat lizenziert werden muss.


SESAR 3 — Forschung zur Luftverkehrsmodernisierung

Was ist SESAR?

SESAR (Single European Sky ATM Research) ist das EU-Forschungsprogramm zur Modernisierung des europäischen Flugverkehrsmanagements. SESAR 3 ist die dritte Generation mit einem Haushaltsrahmen von 600 Mio. EUR im Rahmen von Horizon Europe.

Bisherige Situation

Die Schweiz konnte bisher nur als Drittpartei an SESAR teilnehmen — mit eingeschränktem Zugang und ohne Mitspracherecht.

Neuerung durch Bilaterale III

Aspekt Bisher Neu
Status Drittpartei Vollwertiges Mitglied
Zugang zu Ausschreibungen Eingeschränkt Vollzugang
Mitsprache Keine Decision Shaping in Ausschüssen
Fördermittel Begrenzt Gleichberechtigter Zugang

Die Schweizer Luftfahrtindustrie (Skyguide, RUAG, Universitäten) kann künftig gleichberechtigt an SESAR-3-Projekten teilnehmen und EU-Forschungsgelder beantragen.


Decision Shaping

Die Schweiz erhält das Recht zur Teilnahme an Ausschüssen und Expertengruppen der EU-Kommission im Bereich Luftverkehr. Dies umfasst:

  • Ausschuss für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
  • EASA-Gremien (European Union Aviation Safety Agency)
  • Ausschüsse für Flugsicherungsdienste
  • Single-Sky-Ausschuss

Die Teilnahme erfolgt ohne Stimmrecht, aber mit der Möglichkeit, Schweizer Positionen einzubringen und die Regelentwicklung mitzugestalten.


Institutionelle Absicherung

IP-LuftVA und ÄP-LuftVA

Das Luftverkehrsabkommen erhält:

  • Institutionelles Protokoll (IP-LuftVA): Dynamische Rechtsübernahme, Überwachung, Streitbeilegung
  • Änderungsprotokoll (ÄP-LuftVA): Aktualisierung des bestehenden Abkommens
  • Beihilfeprotokoll-LuftVA: Regeln für staatliche Beihilfen im Luftverkehr

Beihilfen im Luftverkehr

Das Beihilfeprotokoll sieht einen Schwellenwert für Regionalflughäfen vor:

Kategorie Schwellenwert Beihilferegel
Regionalflughäfen Bis 200'000 Passagiere/Jahr Unter Schwellenwert — keine Prüfung
Grössere Flughäfen Über 200'000 Passagiere/Jahr Beihilfen werden geprüft

Dies schützt kleine und mittlere Schweizer Regionalflughäfen (z.B. Bern-Belp, Lugano-Agno) vor unverhältnismässigen Beihilfevorschriften.


Flugsicherheit und EASA

Die Zusammenarbeit mit der EASA (European Union Aviation Safety Agency) wird gestärkt:

  • Gegenseitige Anerkennung von Lufttüchtigkeitszeugnissen
  • Gemeinsame Sicherheitsstandards
  • Schweizer Teilnahme an EASA-Gremien
  • Harmonisierung der Pilotenlizenzen

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung ergab 60 Stellungnahmen:

Position Anzahl Wichtige Akteure
Befürwortend 41 Kantone, Aerosuisse, Swiss, BAZL, Skyguide, FDP, Mitte, SP
Dagegen 2 SVP, Swiss Helicopter Association
Keine klare Position 17 Diverse

Die Befürworter heben insbesondere die SESAR-3-Teilnahme und den Kabotageaustausch als wirtschaftlich bedeutsam hervor.


Auswirkungen

Umsetzung

  • Zollverordnung-Anpassung: Für Kabotage-Binnentransporte muss die Zollverordnung angepasst werden
  • Keine neuen Pflichten oder Kosten für die Schweiz über die bestehenden Beiträge hinaus

Wirtschaftliche Bedeutung

  • Wirtschaftsstandort gestärkt: Bessere Anbindung durch mehr Flugverbindungen
  • SESAR-3-Investitionen: Schweizer Unternehmen können an Forschungsprojekten teilnehmen
  • Flugsicherheit: Harmonisierte Standards erhöhen die Sicherheit

Kernpunkte

Thema Detail
Abkommen LuftVA — Luftverkehrsabkommen
In Kraft seit 1999/2002 (Bilaterale I)
Passagiere EU-Verkehr 34 Mio. von 58 Mio. (60%)
Kabotagerechte Gegenseitiger Austausch (Inlandflüge)
SESAR 3 Vollwertige Teilnahme (bisher Drittpartei)
SESAR-3-Budget 600 Mio. EUR (Horizon Europe)
Decision Shaping Teilnahme an EASA-Gremien und Ausschüssen
Beihilfen Regionalflughäfen bis 200'000 Passagiere ausgenommen
Vernehmlassung 41 dafür, 2 dagegen (von 60)
Umsetzung Zollverordnung-Anpassung für Kabotage
Kosten Keine neuen Pflichten oder Kosten

Quellenverzeichnis