Quelle: Botschaft zum Paket Bilaterale III, Kapitel 2.6 (S. 531–548)
PDF der Botschaft
Das Luftverkehrsabkommen (LuftVA) gewährt der Schweiz seit 1999/2002 den Zugang zum europäischen Luftverkehrsmarkt. Im Jahr 2024 kamen 34 von 58 Millionen Passagieren an Schweizer Flughäfen aus oder in die EU — das entspricht rund 60 Prozent des gesamten Passagieraufkommens. Im Rahmen der Bilateralen III wird das LuftVA institutionell abgesichert, um Kabotagerechte ausgetauscht und die Schweiz erhält vollwertige Teilnahme am Forschungsprogramm SESAR 3.
Kabotage bezeichnet das Recht, Inlandflüge in einem fremden Land durchzuführen. Mit dem aktualisierten LuftVA können:
Der Kabotageaustausch ist vor allem für grenzüberschreitende Flugketten relevant: Ein Flug Zürich–Frankfurt–München kann von einer einzigen Airline bedient werden, ohne dass der Abschnitt Frankfurt–München separat lizenziert werden muss.
SESAR (Single European Sky ATM Research) ist das EU-Forschungsprogramm zur Modernisierung des europäischen Flugverkehrsmanagements. SESAR 3 ist die dritte Generation mit einem Haushaltsrahmen von 600 Mio. EUR im Rahmen von Horizon Europe.
Die Schweiz konnte bisher nur als Drittpartei an SESAR teilnehmen — mit eingeschränktem Zugang und ohne Mitspracherecht.
| Aspekt | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| Status | Drittpartei | Vollwertiges Mitglied |
| Zugang zu Ausschreibungen | Eingeschränkt | Vollzugang |
| Mitsprache | Keine | Decision Shaping in Ausschüssen |
| Fördermittel | Begrenzt | Gleichberechtigter Zugang |
Die Schweizer Luftfahrtindustrie (Skyguide, RUAG, Universitäten) kann künftig gleichberechtigt an SESAR-3-Projekten teilnehmen und EU-Forschungsgelder beantragen.
Die Schweiz erhält das Recht zur Teilnahme an Ausschüssen und Expertengruppen der EU-Kommission im Bereich Luftverkehr. Dies umfasst:
Die Teilnahme erfolgt ohne Stimmrecht, aber mit der Möglichkeit, Schweizer Positionen einzubringen und die Regelentwicklung mitzugestalten.
Das Luftverkehrsabkommen erhält:
Das Beihilfeprotokoll sieht einen Schwellenwert für Regionalflughäfen vor:
| Kategorie | Schwellenwert | Beihilferegel |
|---|---|---|
| Regionalflughäfen | Bis 200'000 Passagiere/Jahr | Unter Schwellenwert — keine Prüfung |
| Grössere Flughäfen | Über 200'000 Passagiere/Jahr | Beihilfen werden geprüft |
Dies schützt kleine und mittlere Schweizer Regionalflughäfen (z.B. Bern-Belp, Lugano-Agno) vor unverhältnismässigen Beihilfevorschriften.
Die Zusammenarbeit mit der EASA (European Union Aviation Safety Agency) wird gestärkt:
Die Vernehmlassung ergab 60 Stellungnahmen:
| Position | Anzahl | Wichtige Akteure |
|---|---|---|
| Befürwortend | 41 | Kantone, Aerosuisse, Swiss, BAZL, Skyguide, FDP, Mitte, SP |
| Dagegen | 2 | SVP, Swiss Helicopter Association |
| Keine klare Position | 17 | Diverse |
Die Befürworter heben insbesondere die SESAR-3-Teilnahme und den Kabotageaustausch als wirtschaftlich bedeutsam hervor.
| Thema | Detail |
|---|---|
| Abkommen | LuftVA — Luftverkehrsabkommen |
| In Kraft seit | 1999/2002 (Bilaterale I) |
| Passagiere EU-Verkehr | 34 Mio. von 58 Mio. (60%) |
| Kabotagerechte | Gegenseitiger Austausch (Inlandflüge) |
| SESAR 3 | Vollwertige Teilnahme (bisher Drittpartei) |
| SESAR-3-Budget | 600 Mio. EUR (Horizon Europe) |
| Decision Shaping | Teilnahme an EASA-Gremien und Ausschüssen |
| Beihilfen | Regionalflughäfen bis 200'000 Passagiere ausgenommen |
| Vernehmlassung | 41 dafür, 2 dagegen (von 60) |
| Umsetzung | Zollverordnung-Anpassung für Kabotage |
| Kosten | Keine neuen Pflichten oder Kosten |