Luftverkehr
Quelle: Botschaft zum Paket Bilaterale III, Kapitel 2.6 (S. 531–548)
PDF der Botschaft
¶ Zusammenfassung
Das Luftverkehrsabkommen (LuftVA) gewährt der Schweiz seit 1999/2002 den Zugang zum europäischen Luftverkehrsmarkt. Im Jahr 2024 kamen 34 von 58 Millionen Passagieren an Schweizer Flughäfen aus oder in die EU — das entspricht rund 60 Prozent des gesamten Passagieraufkommens. Im Rahmen der Bilateralen III wird das LuftVA institutionell abgesichert, um Kabotagerechte ausgetauscht und die Schweiz erhält vollwertige Teilnahme am Forschungsprogramm SESAR 3.
¶ Austausch von Kabotagerechten
¶ Was bedeutet Kabotage im Luftverkehr?
Kabotage bezeichnet das Recht, Inlandflüge in einem fremden Land durchzuführen. Mit dem aktualisierten LuftVA können:
- Schweizer Airlines Inlandflüge innerhalb der EU anbieten (z.B. München–Hamburg)
- EU-Airlines Inlandflüge innerhalb der Schweiz anbieten (z.B. Zürich–Genf)
¶ Praktische Bedeutung
Der Kabotageaustausch ist vor allem für grenzüberschreitende Flugketten relevant: Ein Flug Zürich–Frankfurt–München kann von einer einzigen Airline bedient werden, ohne dass der Abschnitt Frankfurt–München separat lizenziert werden muss.
¶ SESAR 3 — Forschung zur Luftverkehrsmodernisierung
¶ Was ist SESAR?
SESAR (Single European Sky ATM Research) ist das EU-Forschungsprogramm zur Modernisierung des europäischen Flugverkehrsmanagements. SESAR 3 ist die dritte Generation mit einem Haushaltsrahmen von 600 Mio. EUR im Rahmen von Horizon Europe.
¶ Bisherige Situation
Die Schweiz konnte bisher nur als Drittpartei an SESAR teilnehmen — mit eingeschränktem Zugang und ohne Mitspracherecht.
¶ Neuerung durch Bilaterale III
| Aspekt | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| Status | Drittpartei | Vollwertiges Mitglied |
| Zugang zu Ausschreibungen | Eingeschränkt | Vollzugang |
| Mitsprache | Keine | Decision Shaping in Ausschüssen |
| Fördermittel | Begrenzt | Gleichberechtigter Zugang |
Die Schweizer Luftfahrtindustrie (Skyguide, RUAG, Universitäten) kann künftig gleichberechtigt an SESAR-3-Projekten teilnehmen und EU-Forschungsgelder beantragen.
¶ Decision Shaping
Die Schweiz erhält das Recht zur Teilnahme an Ausschüssen und Expertengruppen der EU-Kommission im Bereich Luftverkehr. Dies umfasst:
- Ausschuss für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
- EASA-Gremien (European Union Aviation Safety Agency)
- Ausschüsse für Flugsicherungsdienste
- Single-Sky-Ausschuss
Die Teilnahme erfolgt ohne Stimmrecht, aber mit der Möglichkeit, Schweizer Positionen einzubringen und die Regelentwicklung mitzugestalten.
¶ Institutionelle Absicherung
¶ IP-LuftVA und ÄP-LuftVA
Das Luftverkehrsabkommen erhält:
- Institutionelles Protokoll (IP-LuftVA): Dynamische Rechtsübernahme, Überwachung, Streitbeilegung
- Änderungsprotokoll (ÄP-LuftVA): Aktualisierung des bestehenden Abkommens
- Beihilfeprotokoll-LuftVA: Regeln für staatliche Beihilfen im Luftverkehr
¶ Beihilfen im Luftverkehr
Das Beihilfeprotokoll sieht einen Schwellenwert für Regionalflughäfen vor:
| Kategorie | Schwellenwert | Beihilferegel |
|---|---|---|
| Regionalflughäfen | Bis 200'000 Passagiere/Jahr | Unter Schwellenwert — keine Prüfung |
| Grössere Flughäfen | Über 200'000 Passagiere/Jahr | Beihilfen werden geprüft |
Dies schützt kleine und mittlere Schweizer Regionalflughäfen (z.B. Bern-Belp, Lugano-Agno) vor unverhältnismässigen Beihilfevorschriften.
¶ Flugsicherheit und EASA
Die Zusammenarbeit mit der EASA (European Union Aviation Safety Agency) wird gestärkt:
- Gegenseitige Anerkennung von Lufttüchtigkeitszeugnissen
- Gemeinsame Sicherheitsstandards
- Schweizer Teilnahme an EASA-Gremien
- Harmonisierung der Pilotenlizenzen
¶ Vernehmlassung
Die Vernehmlassung ergab 60 Stellungnahmen:
| Position | Anzahl | Wichtige Akteure |
|---|---|---|
| Befürwortend | 41 | Kantone, Aerosuisse, Swiss, BAZL, Skyguide, FDP, Mitte, SP |
| Dagegen | 2 | SVP, Swiss Helicopter Association |
| Keine klare Position | 17 | Diverse |
Die Befürworter heben insbesondere die SESAR-3-Teilnahme und den Kabotageaustausch als wirtschaftlich bedeutsam hervor.
¶ Auswirkungen
¶ Umsetzung
- Zollverordnung-Anpassung: Für Kabotage-Binnentransporte muss die Zollverordnung angepasst werden
- Keine neuen Pflichten oder Kosten für die Schweiz über die bestehenden Beiträge hinaus
¶ Wirtschaftliche Bedeutung
- Wirtschaftsstandort gestärkt: Bessere Anbindung durch mehr Flugverbindungen
- SESAR-3-Investitionen: Schweizer Unternehmen können an Forschungsprojekten teilnehmen
- Flugsicherheit: Harmonisierte Standards erhöhen die Sicherheit
¶ Kernpunkte
| Thema | Detail |
|---|---|
| Abkommen | LuftVA — Luftverkehrsabkommen |
| In Kraft seit | 1999/2002 (Bilaterale I) |
| Passagiere EU-Verkehr | 34 Mio. von 58 Mio. (60%) |
| Kabotagerechte | Gegenseitiger Austausch (Inlandflüge) |
| SESAR 3 | Vollwertige Teilnahme (bisher Drittpartei) |
| SESAR-3-Budget | 600 Mio. EUR (Horizon Europe) |
| Decision Shaping | Teilnahme an EASA-Gremien und Ausschüssen |
| Beihilfen | Regionalflughäfen bis 200'000 Passagiere ausgenommen |
| Vernehmlassung | 41 dafür, 2 dagegen (von 60) |
| Umsetzung | Zollverordnung-Anpassung für Kabotage |
| Kosten | Keine neuen Pflichten oder Kosten |
¶ Quellenverzeichnis
- Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs (Bilaterale III), Kapitel 2.6, S. 531–548. Fedlex PDF
- Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU (SR 0.748.127.192.68)
- Verordnung (EU) 2018/1139 (EASA-Grundverordnung)
- SESAR Joint Undertaking — Clean Aviation and SESAR 3 Joint Undertaking