Quelle: Botschaft zur Genehmigung der Bilateralen III, Kapitel 2.3 (S. 266--281)
PDF-Link | Bundesblatt 2025-0749
Die Personenfreizügigkeit ist das zentrale Binnenmarktabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft und wird durch ein Änderungsprotokoll (ÄP-FZA) sowie ein Institutionelles Protokoll (IP-FZA) aufdatiert. Der Bundesrat verfolgte drei klare Verhandlungsziele und konnte diese vollständig -- bei der Schutzklausel sogar Übertreffend -- erfüllen.
Das FZA regelt die gegenseitige Niederlassungsfreiheit und den Zugang zu Arbeitsmärkten. Es garantiert:
Das FZA ist erwerbsorientiert: Im Gegensatz zur EU-internen Freizügigkeit ist der Zugang primär an eine Erwerbstätigkeit geknüpft. Dieses Grundprinzip wird beibehalten.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| In Kraft seit | 1. Juni 2002 |
| EU-Staatsangehörige in der Schweiz | ca. 1.6 Mio. (Ende 2025) |
| Schweizerinnen und Schweizer in der EU | ca. 460'000 |
| Hauptgrund Zuwanderung | 64% Erwerbstätigkeit |
| BIP-Wachstum seit FZA | >50% |
Der Bundesrat definierte für die Verhandlungen Über die Aufdatierung des FZA drei Kernziele:
Das Verhandlungsergebnis umfasst ein dreistufiges Schutzkonzept:
| Ausnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Daueraufenthalt | Kein automatisches Daueraufenthaltsrecht; an Erwerbstätigkeit und Eigenversorgung geknüpft |
| Landesverweisung | Strafrechtliche Landesverweisung gemäss BV bleibt vollumfänglich umsetzbar |
| Biometrische ID | Übergangsfrist von 1 Jahr; bestehende Karten ohne Chip bleiben gültig |
| Absicherung | Beschreibung |
|---|---|
| Aufenthaltsbeendigung | Erweiterte Möglichkeiten zur Beendigung von Aufenthalten bei Sozialhilfeabhängigkeit |
| Meldeverfahren | Beibehaltung des Meldeverfahrens für kurzfristige Dienstleistungserbringung |
Die Schutzklausel (Art. 14a FZA) wird konkretisiert:
Der Lohnschutz folgt dem Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort":
Anhang II des FZA wird aufdatiert und umfasst:
Anhang III wird via das IMI-System (Internal Market Information System) modernisiert:
| Ziel | Ergebnis |
|---|---|
| Erwerbsorientierung | Vollständig erfüllt |
| BV-Vorgaben (Landesverweisung) | Vollständig erfüllt |
| Meldeverfahren | Vollständig erfüllt |
| Schutzklausel | Verhandlungsmandat Übertroffen |
Der Bundesrat beurteilt das Verhandlungsergebnis als ausgewogen und im Interesse der Schweiz.
| Thema | Kernaussage |
|---|---|
| FZA-Status | Seit 1. Juni 2002 in Kraft, wird aufdatiert |
| Instrumente | ÄP-FZA + IP-FZA als integrale Bestandteile |
| Erwerbsorientierung | Beibehalten -- Zugang primär an Erwerbstätigkeit geknüpft |
| Schutzklausel | Eigenständig aktivierbar, Mandat Übertroffen |
| Lohnschutz | Gleicher Lohn, Non-Regression, 14 Massnahmen |
| Sozialversicherung | Anhang II aufdatiert, Koordinierung gesichert |
| Berufsqualifikationen | Anhang III via IMI-System modernisiert |
| Betroffene | 1.6 Mio. EU-Bürger in CH + 460'000 CH in EU |