Kapitel 2.11 der Botschaft (S. 702–815) behandelt das neue Binnenmarktabkommen Strom. Es ist mit über 110 Seiten eines der umfangreichsten Kapitel und regelt die Integration der Schweiz in den europäischen Strommarkt bei gleichzeitigem Schutz der Grundversorgung und der Wasserkraft.
Die Schweiz ist über 41 grenzüberschreitende Stromleitungen mit dem europäischen Verbundnetz verbunden. Ohne vertragliche Regelung droht eine zunehmende Marginalisierung: Schweizer Interessen werden bei der europäischen Netzplanung und Marktregulierung nicht berücksichtigt. Das Stromabkommen schafft eine rechtliche Grundlage für die Teilnahme am EU-Binnenmarkt für Elektrizität.
Die Verhandlungen umfassten 13 Runden im Jahr 2024 und führten zu einem Kompromiss, der Marktöffnung mit Schutz der Grundversorgung und der Wasserkraft verbindet.
| Element | Regelung |
|---|---|
| Marktöffnung | Ja, mit Grundversorgungsschutz |
| Grundversorgung | Verbrauchsschwelle 50 MWh für geschützten Bereich |
| Wasserkraftkonzessionen | Nicht betroffen |
| Service public | Gewährt |
| ElCom | Überwacht weiterhin |
| VNB-Entflechtung | Erforderlich (Verteilnetzbetreiber) |
| Übergangsfrist Solarstrom | 3 Jahre Vergütungsschutz |
Das Abkommen sieht eine vollständige Marktöffnung vor, gewährleistet aber gleichzeitig die Grundversorgung für Haushalte und KMU:
Ein zentraler Verhandlungserfolg: Die Wasserkraftkonzessionen sind vom Abkommen nicht betroffen. Das bedeutet:
Der Service public im Strombereich bleibt gewährt:
Das Abkommen verlangt eine rechtliche und buchhalterische Entflechtung der Verteilnetzbetreiber:
Für bestehende Solarstrom-Vergütungsverträge (Einspeisevergütung) gilt eine 3-jährige Übergangsfrist:
Das Abkommen enthält eine emissionsbasierte Komponente analog zur LSVA:
Das Stromabkommen stärkt die Versorgungssicherheit der Schweiz:
| Aspekt | Detail |
|---|---|
| Abkommenstyp | Binnenmarktabkommen |
| Grenzüberschreitende Leitungen | 41 |
| Marktöffnung | Ja, mit Grundversorgungsschutz |
| Grundversorgungsschwelle | 50 MWh Jahresverbrauch |
| Wasserkraftkonzessionen | Nicht betroffen |
| Aufsichtsbehörde | ElCom |
| Übergangsfrist Solar | 3 Jahre |
| Verhandlungsrunden 2024 | 13 |