Quelle: Botschaft 26.023, Kapitel 1.6 (S. 56--65)
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Der Bundesrat erachtet das Verhandlungsmandat als vollständig erfüllt und in Teilen übertroffen. Er beantragt dem Parlament die Genehmigung der Abkommen und Protokolle sowie der dazugehörenden Umsetzungsgesetzgebung und Begleitmassnahmen.
Die Schweiz verfolgt seit mehr als 25 Jahren den bilateralen Weg mit der EU. Dieser weist von allen Optionen (Nichtstun, Freihandel, EWR-Beitritt, EU-Beitritt) das ausgewogenste Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Nutzen und politischem Gestaltungsspielraum auf. Die Erfahrung aus diesen 25 Jahren bestätigt, dass sich der bilaterale Weg bewährt hat.
Es ist der Schweiz gelungen, ihr Kernziel zu erreichen: eine bestmögliche Beteiligung an klar definierten Bereichen des EU-Binnenmarkts sowie Kooperation in ausgewählten Interessenbereichen -- unter Wahrung des grösstmöglichen politischen Handlungsspielraums.
Ergänzend kommen inländische Massnahmen in den Bereichen:
Diese Massnahmen sind für die Umsetzung der völkerrechtlichen Verträge nicht zwingend, wurden aber vom Bundesrat zugunsten der innenpolitischen Tragfähigkeit ausgearbeitet -- in einem breiten, inklusiven und transparenten Prozess mit Kantonen, Kommissionen, Sozialpartnern und Parteien.
Ohne das Paket droht eine schleichende Erosion der bestehenden Abkommen. Avenir Suisse bezifferte die Erosionskosten auf 1,7 Mrd. CHF einmalig und 1,3 Mrd. CHF jährlich. Das Paket sichert und aktualisiert den bestehenden Marktzugang.
Der Weiterentwicklungsteil eröffnet zusätzliche Möglichkeiten: