Was in China Realität ist, darf in der Schweiz nicht einmal denkbar werden.
Das Verbot von KI-gestützter biometrischer Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum gehört in die Bundesverfassung -- ohne Ausnahmen für Strafverfolgung oder nationale Sicherheit. Jede biometrische Überwachung bedarf eines Richtervorbehalts.
Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ermöglicht die lückenlose Verfolgung jeder Person -- in Echtzeit, ohne deren Wissen. China betreibt mit über 600 Millionen Überwachungskameras das grösste biometrische Überwachungssystem der Welt [1]. Das Social-Credit-System verknüpft Gesichtserkennung mit Verhaltensscoring: Wer bei Rot über die Strasse geht, wird identifiziert, und die Busse wird automatisch vom Konto abgebucht [2].
Der EU AI Act verbietet biometrische Echtzeiterkennung im öffentlichen Raum -- grundsätzlich. Aber Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe h enthält Ausnahmen: Terrorismusbekämpfung, Suche nach Opfern von Entführungen, Verfolgung schwerer Straftaten. Diese Ausnahmen sind das Problem. Sie öffnen die Tür für eine schleichende Ausweitung [3].
Frankreich hat anlässlich der Olympischen Spiele 2024 in Paris erstmals den Einsatz biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum zugelassen -- als "temporäre Massnahme". Bürgerrechtsorganisationen warnen: Temporäre Überwachungsmassnahmen werden selten zurückgenommen [4].
Ein einfaches Gesetz kann mit einfacher Mehrheit geändert werden. Nach dem nächsten Terroranschlag, der nächsten Entführung würde der politische Druck gross genug sein, Ausnahmen einzuführen. Die Geschichte zeigt: Überwachungsbefugnisse werden ausgeweitet, nie eingeschränkt [5].
Ein Verfassungsverbot erfordert in der Schweiz eine Volksabstimmung mit Stände- und Volksmehr. Das ist die höchste demokratische Hürde, die das Schweizer System kennt. Sie ist genau richtig für ein Grundrecht, das nicht dem politischen Tagesgeschäft unterliegen darf.
Die Schweiz hat eine historische Sensibilität für staatliche Überwachung. Die Fichenaffäre von 1989 deckte auf, dass der Schweizer Staatsschutz über 900'000 Personen und Organisationen überwacht und fichiert hatte -- in einem Land mit damals 6,5 Millionen Einwohnern [6]. Der politische Schock führte zu einer parlamentarischen Untersuchungskommission und zu strengeren Kontrollmechanismen.
Biometrische Echtzeitüberwachung wäre die Fichenaffäre in Echtzeit -- nicht Karteikarten in Kellern, sondern algorithmische Gesichtserkennung auf jedem öffentlichen Platz.
Verfassungsartikel: Aufnahme eines Verbots biometrischer Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum in die Bundesverfassung (neuer Art. 13a BV).
Richtervorbehalt: Jede Form biometrischer Identifikation -- auch nachträglich, auch durch Strafverfolgungsbehörden -- bedarf einer richterlichen Anordnung.
Technische Beschränkungen: Kamerasysteme im öffentlichen Raum dürfen keine Gesichtserkennungssoftware einsetzen. Die Verknüpfung von Kamerabildern mit biometrischen Datenbanken ist verboten.
Sanktionen: Verstösse durch staatliche Stellen sind strafbar. Verantwortliche Beamte haften persönlich.
| Einwand | Antwort |
|---|---|
| "Terrorismusbekämpfung braucht diese Werkzeuge" | Gezielte Ermittlung mit Richtervorbehalt bleibt möglich. Massenüberwachung hat keine nachweisbare Prävention gebracht [7]. |
| "Andere Länder setzen es ein, wir fallen zurück" | Die Schweiz ist nie dadurch erfolgreich geworden, dass sie andere kopierte. Datenschutz als Standortvorteil ist wertvoller als Überwachung. |
| "Technologie ist neutral" | Die Technologie mag neutral sein. Ihre Anwendung ist es nicht. Eine Kamera erkennt kein Grundrecht. |
[1] Comparitech, Surveillance Camera Statistics: Which Cities Have the Most CCTV Cameras?, 2024.
[2] Zuboff, Shoshana: The Age of Surveillance Capitalism. PublicAffairs, 2019; Berichte zu Chinas Social-Credit-System.
[3] EU AI Act, Verordnung EU 2024/1689, Art. 5 Abs. 1 lit. h (Ausnahmen biometrische Erkennung).
[4] Le Monde, Amnesty International: Berichte zur biometrischen Überwachung Olympia Paris 2024.
[6] Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), Fichenaffäre, 1989. Schweizerisches Bundesarchiv.