Zusammenfassung: Die Bilateralen I sind sieben sektorielle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, die 1999 unterzeichnet wurden und 2002 in Kraft traten. Sie regeln den gegenseitigen Marktzugang in zentralen Wirtschaftsbereichen und sind über eine Guillotine-Klausel miteinander verknüpft. Die Bilateralen I bilden das wirtschaftliche Rückgrat der bilateralen Beziehungen.
Am 6. Dezember 1992 lehnte das Schweizer Stimmvolk den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit 50,3 Prozent Nein-Stimmen ab. Bei einer Stimmbeteiligung von 78,7 Prozent war es eine der knappsten und folgenreichsten Abstimmungen der Schweizer Geschichte. Die Kantone stimmten mit 16 zu 7 dagegen [1].
Das EWR-Nein bedeutete, dass die Schweiz -- anders als Norwegen, Island und Liechtenstein -- keinen privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt erhielt. Um die wirtschaftlichen Nachteile zu kompensieren, begann der Bundesrat sektorielle Verhandlungen mit der EU. Diese mündeten 1999 in die Bilateralen I [2].
Die Bilateralen I bestehen aus sieben sektoriellen Abkommen, die am 21. Juni 1999 in Luxemburg unterzeichnet und am 1. Juni 2002 gleichzeitig in Kraft gesetzt wurden [2]:
Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gewährt Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie EU-Staatsangehörigen das Recht, im jeweils anderen Gebiet zu leben und zu arbeiten, sofern sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbständig erwerbstätig sind oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen [3].
Das FZA ist das politisch umstrittenste der sieben Abkommen. Es wurde in mehreren Volksabstimmungen bestätigt, zuletzt am 27. September 2020 bei der Ablehnung der Begrenzungsinitiative der SVP mit 61,7 Prozent Nein-Stimmen.
Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) ermöglicht es, dass Produkte, die in der Schweiz geprüft und zugelassen sind, ohne erneute Prüfung in der EU vermarktet werden dürfen und umgekehrt. Dies betrifft Bereiche wie Maschinen, Medizinprodukte, Elektrogeräte und Bauprodukte [2].
Dieses Abkommen öffnet den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen auf Gemeinde- und Bezirksebene sowie im Bereich der öffentlichen Versorgungsunternehmen (Wasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation) [2].
Das Landwirtschaftsabkommen erleichtert den Handel mit Agrarprodukten durch den Abbau von Zöllen und technischen Handelshemmnissen in bestimmten Bereichen (z.B. Käse, Wein, Obst und Gemüse) [2].
Das Landverkehrsabkommen regelt den Güter- und Personenverkehr auf Strasse und Schiene. Es enthält die schrittweise Erhöhung der Gewichtslimite für Lastwagen auf 40 Tonnen sowie die Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) [2].
Das Luftverkehrsabkommen gewährt Schweizer Fluggesellschaften schrittweise dieselben Rechte wie EU-Fluggesellschaften im europäischen Luftverkehrsmarkt. Die Schweiz wendet die relevanten EU-Vorschriften im Luftverkehr an [2].
Das Forschungsabkommen ermöglichte die Beteiligung der Schweiz an den EU-Forschungsrahmenprogrammen (damals das 5. Rahmenprogramm). Dieses Abkommen wurde seither mehrfach erneuert, die Teilnahme war jedoch nicht immer gewährleistet [2].
Eine Besonderheit der Bilateralen I ist die Guillotine-Klausel: Die sieben Abkommen sind rechtlich miteinander verknüpft. Wird eines der Abkommen gekündigt, fallen automatisch auch die übrigen sechs dahin. Diese Klausel war eine Forderung der EU, um ein "Rosinenpicken" der Schweiz zu verhindern [2].
Die Guillotine-Klausel hat erhebliche politische Bedeutung: Bei der Masseneinwanderungsinitiative (2014) und der Begrenzungsinitiative (2020) stand mit der Frage der Personenfreizügigkeit immer auch der gesamte bilaterale Weg auf dem Spiel.
Die Bilateralen I sind für die Schweizer Wirtschaft von grosser Bedeutung. Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz:
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Anteil EU an Schweizer Exporten | ~60% | [4] |
| Anteil EU an Schweizer Importen | ~70% | [4] |
| Handelsvolumen CH-EU (2024) | ~1 Milliarde CHF täglich | [4] |
| Schweizer Arbeitsplätze abhängig von EU-Beziehungen | ca. 1 Million | [5] |
Hinweis: economiesuisse ist ein Wirtschaftsdachverband und vertritt Arbeitgeberinteressen. Zahlen sind mit diesem Kontext zu lesen. [5]
Die Bilateralen I lösten das unmittelbare Problem des Marktzugangs nach dem EWR-Nein, weisen jedoch strukturelle Schwächen auf:
Diese Schwächen führten in den Folgejahren zur Forderung nach einem institutionellen Rahmen -- eine Debatte, die bis heute die Schweizer Europapolitik prägt.
[1] Bundeskanzlei (1992). Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992. Schweizerische Eidgenossenschaft. [Open Access]
[2] EDA (2026). Die Bilateralen Abkommen I. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[3] Fedlex: Freizügigkeitsabkommen (FZA), SR 0.142.112.681. Systematische Rechtssammlung. [Open Access]
[4] SECO (2026). Bedeutung der Bilateralen Abkommen für die Wirtschaft. Staatssekretariat für Wirtschaft. [Open Access]
[5] economiesuisse (2024). Der wirtschaftliche Nutzen der Bilateralen ist klar positiv. Dossier Politik. [Open Access] Hinweis: Wirtschaftsdachverband, nicht unabhängige Quelle.
Letzte Aktualisierung: März 2026