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Risiken für den Arbeitsmarkt

Zusammenfassung: Trotz des Lohnschutzkompromisses mit 14 inländischen Massnahmen befürchten Kritiker einen verstärkten Lohndruck durch die erweiterte Personenfreizügigkeit. Die Gewerkschaften sind gespalten: Während SGB und Travail.Suisse den Kompromiss mittragen, gibt es kritische Stimmen innerhalb der Gewerkschaftsbewegung. Die SVP lehnt die Personenfreizügigkeit grundsätzlich ab.


Der Kritikpunkt

Lohndruck durch Personenfreizügigkeit

Die Personenfreizügigkeit ermöglicht es EU-Bürgern, in der Schweiz zu arbeiten. Bei einem Lohnniveau, das deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt, besteht die Befürchtung, dass günstigere ausländische Arbeitskräfte die Schweizer Löhne unter Druck setzen [1][8].

Kritiker argumentieren konkret:

  • Entsandte Arbeitnehmer: Unternehmen aus EU-Ländern mit tieferen Löhnen können ihre Mitarbeitenden temporär in die Schweiz entsenden -- zu Konditionen, die unter dem Schweizer Niveau liegen können [1]
  • Grenzgänger: In Grenzregionen konkurrieren Schweizer Arbeitnehmende mit Grenzgängern, die bei tieferen Lebenshaltungskosten im Ausland wohnen [8]
  • Qualifikationsdruck: Auch im Hochlohnbereich könnte die Konkurrenz durch EU-Fachkräfte zunehmen [1]

Gewerkschaftliche Kritik

Die Gewerkschaften haben beim gescheiterten InstA 2021 eine Schlüsselrolle gespielt: Ihre Opposition gegen die geplante Aufweichung der flankierenden Massnahmen trug massgeblich zum Verhandlungsabbruch bei [5].

Im Rahmen der Bilateralen III sind die Gewerkschaften gespalten [8][10]:

Akteur Position Begründung
SGB Bedingte Zustimmung Lohnschutzkompromiss als Voraussetzung erfüllt [8]
Travail.Suisse Bedingte Zustimmung "Akzeptabler Kompromiss", aber Parlament darf nicht verwässern [10]
Unia (Einzelstimmen) Kritisch Lohnschutz ungenügend, Kontrollmechanismen unterfinanziert

14 Massnahmen -- reichen sie?

Kritiker innerhalb der Gewerkschaftsbewegung argumentieren [8]:

  • Die Kontrollmechanismen seien nur so gut wie ihre Finanzierung und personelle Ausstattung [8]
  • Massnahme 14 (Kündigungsschutz) gelte nur für Firmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden -- das seien nur rund 2% aller Schweizer Unternehmen [9]
  • Die EU-Entsenderichtlinie könnte über die dynamische Rechtsübernahme weiterentwickelt werden, was den inländischen Schutz unterlaufen könnte [1]

Konkrete Auswirkungen auf den Lohnschutz

Neben der grundsätzlichen Debatte um die 14 Massnahmen gibt es konkrete Änderungen im Entsendewesen, die von Gewerkschaften kritisiert werden:

Wegfall der Kautionspflicht

Im bisherigen System der flankierenden Massnahmen konnten Kantone von ausländischen Entsendebetrieben eine Kaution verlangen, um im Verstossfall Bussen und Nachforderungen durchzusetzen. Mit der Anpassung an die EU-Entsenderichtlinie entfällt diese Möglichkeit weitgehend. Gewerkschaften argumentieren, dass dies die Durchsetzbarkeit gegenüber fehlbaren EU-Entsendern erheblich erschwere, da nach Abschluss eines Auftrags keine Sicherheiten mehr vorhanden seien [11].

Halbierung der Meldefrist

Die bisherige 8-Tage-Meldefrist für entsandte Arbeitnehmer wird auf 4 Tage verkürzt. Gewerkschaften und kantonale Arbeitsmarktinspektorate befürchten, dass die verkürzte Frist den Behörden weniger Zeit für die Vorbereitung von Kontrollen lasse und die Wirksamkeit der Inspektionen verringere [11].

Befürworter entgegnen, dass die kürzere Frist dem EU-Standard entspreche und moderne digitale Meldesysteme eine schnellere Bearbeitung ermöglichten [5].

Arbeitgeber-Perspektive zu Massnahme 14

Die Debatte um Massnahme 14 (Kündigungsschutz) verdeutlicht die Bruchlinie zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern:

Akteur Position zu Massnahme 14
SGB/Unia Schutz ungenügend; gilt nur für 2% der Unternehmen (50+ MA) [8]
economiesuisse Eingriff in flexiblen Arbeitsmarkt akzeptabel als Kompromiss [7]
Swissmem Unterstützt Kompromiss, warnt vor Verschärfung im Parlament [7]
Travail.Suisse Akzeptabler Kompromiss, sofern das Parlament nichts verwässert [10]

SVP-Position

Die SVP lehnt die Personenfreizügigkeit grundsätzlich ab und hat eine Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit lanciert (Abstimmung vorgesehen am 14. Juni 2026). Sie argumentiert, dass bei offener Personenfreizügigkeit kein inländischer Mechanismus den Lohndruck wirksam verhindern könne [8].


Die Gegenargumente

Lohnschutzkompromiss als historische Einigung

Befürworter betonen, dass der Lohnschutzkompromiss der 14 Massnahmen eine historische Einigung der Sozialpartner darstellt (→ Lohnschutzkompromiss) [10]:

  • Erstmals einigten sich alle Sozialpartner auf ein gemeinsames Lohnschutzpaket [10]
  • Die 14 Massnahmen werden als inländische Massnahmen umgesetzt und sind nicht Gegenstand der dynamischen Rechtsübernahme [5][9]
  • Die Schweiz behält Schutzklauseln und dauerhafte Ausnahmen zur Steuerung der Zuwanderung [5]

Erfahrung seit 2002

Die Personenfreizügigkeit besteht seit 2002. Empirische Studien zeigen, dass der befürchtete massive Lohndruck insgesamt nicht eingetreten ist -- die flankierenden Massnahmen haben sich als grundsätzlich wirksam erwiesen [5][7].

ILO-Kontext

Die Verabschiedung von Massnahme 14 würde die Schweiz von der "schwarzen Liste" der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) streichen, auf der sie seit über 20 Jahren wegen ungenügendem Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter steht [10].


Quellenverzeichnis

[1] UNSER RECHT (2026). Bilaterale III -- um was geht es? Informationsplattform. [Open Access]

[5] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]

[7] economiesuisse (2026). Bilaterale III -- Die beste Option. Dossier Politik. [Open Access] Hinweis: Wirtschaftsdachverband.

[8] SGB (2026). Nein zur SVP-Chaos-Initiative. Schweizerischer Gewerkschaftsbund. [Open Access] Hinweis: Gewerkschaft.

[9] admin.ch (2026). Lohnschutz: Massnahme 14. Schweizerische Eidgenossenschaft. [Open Access]

[10] Travail.Suisse (2026). Einigkeit zwischen den Sozialpartnern über 14 Massnahmen. Travail.Suisse. [Open Access] Hinweis: Arbeitnehmerorganisation.

[11] SVP (2025). Vernehmlassungsantwort Paket CH-EU. Schweizerische Volkspartei. [Open Access] Hinweis: Grösste Oppositionspartei.


Letzte Aktualisierung: März 2026