8 Anfragen zum Thema Neutralitätsinitiative.
Erledigt (8):
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Pamini Paolo |
| Datum | 27.09.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 20.11.2024 |
Präambel Im Schlussakt des Wiener Kongresses von 1815 wurde die immerwährende Neutralität der Schweiz anerkannt und garantiert. In der Erklärung vom 20. März 1815 heisst es im Originaltext: Les Puissances […], ayant reconnu que l’intérêt général réclame en faveur du Corps helvétique l’avantage d’une neutralité perpétuelle […]. Diese Neutralität wurde vom Bundesrat am 31. August 1939 bekräftigt, als er beim Ausbruch des 2. Weltkriegs in seiner Neutralitätserklärung erklärte, die Neutralität aufrechtzuerhalten und zu wahren, welche durch die Verträge von 1815 und die sie ergänzenden Abmachungen als im wahren Interesse der gesamten europäischen Politik liegend angesehen wurden. Dennoch wird in aktuellen sicherheitspolitischen Berichten, wie dem „Bericht der Studienkommission für Sicherheitspolitik“ vom August 2024, kaum auf diese historischen Verpflichtungen Bezug genommen. Hat die internationale Gemeinschaft das Abkommen von 1815 jemals gekündigt oder dessen Gültigkeit infrage gestellt? Da der Bundesrat in seiner Neutralitätserklärung vom 31. August 1939 formell auf dieses Abkommen Bezug nahm, scheint es bis mindestens zu diesem Zeitpunkt noch gültig gewesen zu sein.Wie beurteilt der Bundesrat die Relevanz der 1815 eingegangenen Neutralitätsverpflichtungen der Schweiz im Kontext der heutigen Sicherheitslage? Sind die Grundsätze des Wiener Kongresses weiterhin gültig?Sieht der Bundesrat keinen engen Zusammenhang zwischen Neutralität und Sicherheit, im Sinne, dass eine verminderte Neutralität und eine stärkere Ausrichtung auf eine kriegführende Partei oder Allianz die Sicherheit der Schweiz gefährden könnten?Wie bewertet der Bundesrat die Rolle der Schweiz in internationalen Krisensituationen und humanitären Operationen unter Berücksichtigung der im 21. Jahrhundert entwickelten Neutralität?Hat die teilweise Annäherung der Schweiz an westliche Positionen die internationale Wahrnehmung der schweizerischen Neutralität beeinträchtigt und könnte dies zum aktuellen Spannungszustand beigetragen haben?Könnte der Vor-Konflikt-Zustand, in dem sich auch die Schweiz laut dem Bericht befindet, mit einer reduzierten Neutralitätspolitik und der Ausrichtung auf gemeinsame westliche Werte zusammenhängen?Die vorliegende Anfrage wurde zusammen mit Herrn RA und Notar Niccolò Salvioni von Locarno vorbereitet.
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Molina Fabian |
| Datum | 14.12.2018 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 20.02.2019 |
Gemäss Medienmitteilung des Rüstungskonzerns Elbit Systems vom 15. November 2018 wird diese mit der Ruag ein Joint Venture mit Sitz in der Schweiz gründen. "Das Kompetenzzentrum wird sich auf den Bedarf und die Anforderungen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ausrichten", steht in der Mitteilung. Die israelische Elbit Systems ist ein Hightech-Konzern mit Schwerpunkten in der Luft- und Raumfahrt und ist als solche in der Entwicklung kampferprobter Drohnen tätig, wie etwa der umstrittenen "Hermes 450"-Drohne. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Glättli Balthasar |
| Datum | 15.03.2018 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.06.2018 |
Es ist unbestritten, dass die Änderungen der Kriegsmaterialverordnung (KMV) resp. ihrer Interpretation durch den Bundesrat in der Vergangenheit immer wieder zu ausgedehnten öffentlichen Debatten geführt haben. Auch die parlamentarischen Kommissionen haben sich immer wieder mit der KMV befasst, so hat die SiK-S sich an den Bundesrat gerichtet und eine Verwässerung der KMV gefordert, welche den Rüstungsexport in Bürgerkriegsstaaten nicht mehr ausschliessen würde. Befürworter der Änderung argumentieren, dass diese für die Zukunft der Rüstungsindustrie und damit auch für die Unabhängigkeit der Schweizer Armee relevant sei. Gegner der Änderung argumentieren, dass eine Verwässerung mit der Neutralität der Schweiz, der Tradition der guten Dienste und mit der humanitären Tradition der Schweiz nicht vereinbar ist. All diese Argumente sind von einer grossen politischen Tragweite. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d des Vernehmlassungsgesetzes (VlG, SR 172.061) findet bei der Vorbereitung von "Verordnungen und anderen Vorhaben, die von grosser politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite sind", eine Vernehmlassung statt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Fehr Hans |
| Datum | 16.09.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 19.11.2008 |
Dass Frau Bundesrätin Calmy-Rey unter dem falschen Siegel der "aktiven Neutralität" mit ihrem Drang zur Selbstinszenierung die Zerstörung unserer Neutralität vorantreibt, ist längst zum nationalen Ärgernis geworden. Beispiele sind die Genfer Nahost-Initiative, die ausser Millionenkosten nichts gebracht hat, ferner die Wallfahrt der verschleierten Aussenministerin zum Holocaustleugner Ahmadinejad oder die überstürzte neutralitäts- und völkerrechtswidrige Anerkennung von Kosovo. Neutralitätspolitisch hochbrisant ist zudem die Komplizenschaft ihres "persönlichen Beraters und Mediators" Jean-Pierre Gontard mit den kolumbianischen Farc-Terroristen, die man im EDA nach linker Manier immer noch als "Freiheitskämpfer" verklärt. Eine neue Stufe der "aktiven Neutralitäts- und Aussenpolitik" von Frau Calmy-Rey ist ihre an der Botschafterkonferenz vom 25. August 2008 geäusserte Bereitschaft, sogar mit dem Terroristenführer Osama Bin Laden, der Tausende von Toten auf dem Gewissen hat, einen "Dialog" zu führen. Obwohl aus taktischen Gründen in Frageform vorgebracht, war die "Botschaft" klar. Die nächste Stufe könnte wohl nur noch der Dialog mit dem Teufel in natura sein. Unserem Land entsteht durch solche Machenschaften ein irreparabler Schaden. Sogar der sonst moderate "Bund" vom 29. August 2008 stellt fest: "Die Position der Schweiz ist durch vorlaute Ankündigungsdiplomatie, gezielte Provokationen, durch einseitige Positionsbezüge und kuriose Show-Einlagen der Aussenministerin gefährdet." Ich bitte deshalb den Bundesrat um die rasche Beantwortung der folgenden Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Baumann J. Alexander |
| Datum | 21.12.2007 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 20.02.2008 |
Einem Bericht von espace.ch vom 4. Dezember 2007 zufolge wird das VBS bis Ende 2008 an der Öffentlichkeit vorbei eine normale WK-Kompanie nach Nato-Kriterien und -Checklisten schulen und evaluieren. Die Erfüllung der mit der Nato dafür vereinbarten Ausbildungsziele soll nach Brüssel gemeldet werden. Nato-Militärs werden voraussichtlich als Beobachter dabei sein, in Zukunft sogar als Prüfungsexperten auftreten. Wie vereinbart der Bundesrat dies mit einer glaubwürdigen Neutralitätspolitik?
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Lang Josef |
| Datum | 14.12.2005 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 01.03.2006 |
Offensichtlich prüfen die Armeeführung und das VBS seit Monaten einen Armee-Einsatz im nordafghanischen Kunduz. Aufgrund von Presse- und anderen Informationen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Haering Barbara |
| Datum | 28.02.2005 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 03.06.2005 |
Vor einigen Jahren trat die Schweiz Cencoop (Central European Cooperation in Peace Support Operations) bei. Cencoop gehören, nebst der Schweiz, Österreich, Kroatien, Ungarn, Rumänien, die Slowakei und Slowenien an. Das Kooperationsprojekt wurde seinerzeit von Österreich initiiert. Dieser Verbund verliert jedoch an Dynamik, seit Österreich Mitglied der EU und die anderen Partnerstaaten Mitglieder der Nato wurden. An Gewicht gewonnen hat demgegenüber Shirbrig (Multi-national Standby Force High Readiness Brigade For UN Operations). Diese multinationale Brigade mit hohem Bereitschaftsgrad stellt der Uno kurzfristig Blauhelmtruppen für Friedensförderungseinsätze zur Verfügung. Es gehören ihr gegenwärtig fünfzehn Staaten an, die der Schweiz zumeist aussenpolitisch sehr nahe stehen (Argentinien, Dänemark, Finnland, Italien, Irland, Kanada, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien und Schweden). Ich frage deshalb den Bundesrat an:
| Typ | Anfrage |
| Eingereicht von | Baumann J. Alexander |
| Datum | 07.05.2004 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 01.09.2004 |
Dem bundesrätlichen Jahresbericht 2003 über die Teilnahme der Schweiz am Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und an der Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist zu entnehmen, dass sich die schweizerischen Aktivitäten im Umgang mit der Nato zunehmend zu einem Anschmiegen an das Atlantische Bündnis entwickeln. So hat die Schweiz erklärt, dass sie sich aktiv an der Planung künftiger Nato-geführter Operationen im Rahmen friedensunterstützender Einsätze beteiligen werde. In der Folge wurde gegenüber der Nato die "Einmeldung" von Mitteln in die OCC-Datenbank (Operational Capabilities Concept) vollzogen. Eingemeldet wurden die im Rahmen der Kfor eingesetzten Mittel der Swisscoy, nämlich eine Unterstützungs-/Logistikkompanie (inklusive einem Zug bewaffneter mechanisierter Infanterie), ein Lufttransportelement, ein Militärpolizeielement sowie ein Sanitätselement. Im November, an einem Treffen der Chod (Chefs of Defence) kündigte KKdt Keckeis zudem an, dass die Schweiz bereit sei, die registrierten Einheiten und Mittel durch OCC "Assessoren" (de facto Nato-Inspektoren) überprüfen zu lassen - sofern die vor dem Einsatz in Kosovo erfolgte Zertifizierung nicht ausreichen sollte. Gemäss Jahresbericht liegt die Bedeutung der Einmeldung von Mitteln in den OCC "Pool of Forces" insbesondere darin, dass die Schweizer Armee die Möglichkeit erhält, aktiv an Übungen des neuen Nato/PfP-Übungskonzeptes teilzunehmen. Die Bemühungen für eine verbesserte Zusammenarbeitsfähigkeit unserer Offiziere und Stäbe würden so wesentlich erleichtert. Gemäss Artikel 66 Absatz des Militärgesetzes können Einsätze zur Friedensförderung nur auf der Basis eines Uno- oder OSZE-Mandates angeordnet werden. In Ziffer 3.3.2 des Berichtes findet sich eine Auflistung der während des ganzen Jahres in verschiedene Stäbe der Nato abkommandierten Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere. Ich frage den Bundesrat: Besteht nicht die Gefahr, dass bei der laufend zunehmenden Integration von Teilen der Armee in die Strukturen der Nato die Glaubwürdigkeit der Neutralität unseres Landes und damit deren Anerkennung durch Drittstaaten aufs Spiel gesetzt bzw. bewusst preisgegeben wird?
Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 17:54 — Quelle: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.