12 Postulaten zum Thema Neutralitätsinitiative.
Erledigt (12):
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Molina Fabian |
| Datum | 16.06.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 07.09.2022 |
Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen und in einem Bericht darzustellen, mit welchen Mitteln und in welchen Bereichen die Zusammenarbeit zwischen den neutralen Staaten Europas zum Zweck der Friedensförderung gestärkt und institutionalisiert werden kann, um einen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität zu leisten und die internationale Anerkennung der Neutralität zu erhöhen.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | |
| Datum | 11.04.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 18.05.2022 |
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen aktuellen departementsübergreifenden Neutralitätsbericht zu unterbreiten. Er behandelt dabei die Grenzen qua Neutralitätsrecht (z.B. Überflüge, Waffenlieferungen, NATO-Mitgliedschaft oder -kooperation) und die beabsichtigte Nutzung des Handlungsspielraums der Neutralitätspolitik (Sanktionen: Verhängung und Vollzug).
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Bendahan Samuel |
| Datum | 17.12.2021 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.02.2022 |
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Sicherstellung der Neutralität der gesellschaftlich relevanten Algorithmen vorzulegen. In seiner Antwort auf die Interpellation 21.3239 hat der Bundesrat angekündigt, er werde Zweckmässigkeit und Einfluss der Schaffung eines Kompetenznetzwerks im Bereich der künstlichen Intelligenz prüfen; die Schaffung eines unabhängigen Kontrollorgans hingegen lehnte er ab. Er hat auch das Postulat 16.4007 abgelehnt, das forderte, die Algorithmen müssten im Einklang mit den Grundrechten stehen. Dieses wurde zwischenzeitlich abgeschrieben, weil es nicht in der erforderlichen Frist behandelt wurde. Heute ist klar, dass die Nichtneutralität der Algorithmen Probleme erheblichen Ausmasses nach sich zieht. Zunächst können die Algorithmen, die den Zugang zu den Informationen für die Bevölkerung bestimmen, die freie Meinungsbildung stark beeinflussen. Zudem können zahlreiche Algorithmen, die sich aus grossen Datenmengen speisen, aus diesen Daten lernen und entsprechend diskriminierende Botschaften wiedergeben und verstärken. Die enorme Verbreitung von "Fake News" in den Kommunikationsblasen, die totale Undurchsichtigkeit der Vorschlags- und Suchalgorithmen und der Mangel an strategischer Sichtbarkeit auf diesem Gebiet stellen die Demokratie vor echte Probleme. Es zeigt sich deutlich, dass sich mit den gegenwärtigen Strategien dieses Phänomen nicht bekämpfen und das Problem nicht lindern lassen. Der Bundesrat wird darum aufgefordert, einen Massnahmenplan vorzulegen, der klar und transparent darlegt, wie er Folgendes sicherstellen will:
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Binder-Keller Marianne |
| Datum | 18.12.2020 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 17.02.2021 |
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem einen Bericht darzulegen, wie die rituelle Verurteilungspraxis gegenüber Israel bezüglich der gesundheitlichen Lage in den Palästinensergebieten in der WHO zu rechtfertigen ist. Des weiteren, aufgrund welcher Entscheidprozesse (laut Auskunft des Bundesrates auf eine Anfrage Bigler verantworten diese Fragen das Gesundheitsdepartement) und Faktenlage sich die Schweiz daran beteiligt und inwiefern diese Praxis mit der Neutralität der Schweiz zu vereinbaren ist. Der Gesundheitslage in den palästinensischen Autonomiegebieten widmet die WHO Jahr für Jahr einen eigenen Punkt und stellt Israel als einziges Land an den Pranger. Der Vorwurf: die schlechte medizinische Versorgung in den Palästinensergebieten, unter denen die Menschen leiden würden. Am 13. November stimmten die Mitglieder erneut über eine Resolution ab, die hauptsächlich darin besteht, dass man Israel 2021 wieder verurteilen wird. Eingebracht wurde die Klage von Kuba, dem Irak, dem Libanon, Katar, Syrien, Tunesien, der Türkei sowie der Palästinenser. 78 Länder stimmten zu. 14 Länder (Deutschland, die USA, Grossbritannien, Australien, Kanada, Brasilien, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Israel, Kamerun, Swasiland, Honduras und Mikronesien) stimmten dagegen. Die Schweiz gesellte sich zu den Anklägern. Dies im Wissen, dass die WHO selbst in einem bisher unveröffentlichten Papier keine Schuldzuweisungen an Israel macht und auch ohne zu berücksichtigen, dass gemäss dem Geschäftsführer der Organisation UN-Watch, Hillel Neuer, tausende Palästinenser regulär in israelischen Krankenhäusern medizinisch behandelt würden und Israel auch Syrern geholfen habe, die im Bürgerkrieg verletzt worden seien. Selbst der UN-Gesandte für den Nahen Osten, Nickolay Mladenov, habe Israel eine "exzellente Kooperation" mit den Palästinensern in der Corona-Pandemie bescheinigt.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Béglé Claude |
| Datum | 01.12.2016 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.02.2017 |
Der Bundesrat wird beauftragt, für das Parlament einen Bericht zu erstellen über die Einsätze des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Sachen Gute Dienste, Fazilitation und Mediation. Es handelt sich dabei um einen Bereich, in dem die Schweiz besonderes Ansehen geniesst. Über diesen wichtigen Beitrag unseres Landes zur Konfliktlösung und Verringerung wirtschaftlicher und politischer Unsicherheit in einigen fragilen Staaten ist bei uns jedoch relativ wenig bekannt. Dank eines Berichtes würde die Allgemeinheit die Guten Dienste besser verstehen und könnte sie so gezielter unterstützen. Aufgrund ihrer Neutralität ist die Schweiz eine glaubwürdige Partnerin in komplexen politischen Situationen. Auf diese tief verwurzelte Tradition aufbauend, hat die Abteilung Menschliche Sicherheit des EDA im Laufe der Jahre reiche Erfahrung in der Friedensförderung erworben. Heute wird die Expertise der Schweiz in der internationalen Gemeinschaft sehr geschätzt. Über dieses Know-how ist im Allgemeinen jedoch nur wenig bekannt. Obschon diese Einsätze durchaus auch eine gewisse Diskretion erfordern, würde ein Lagebericht dabei helfen, die Bevölkerung von der Richtigkeit der vom EDA durchgeführten Prozesse zu überzeugen. Ein solcher Bericht könnte (unter Einhaltung der Vertraulichkeitsvorschriften) untermalt werden mit: erfolgreich durchgeführten Einsätzen; schwierigen Fällen, die sich aus komplexen Situationen ergeben haben; Betrachtung der Herausforderungen im Kontext; den angewandten Methoden.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | |
| Datum | 20.05.2011 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.05.2011 |
Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2013 unter geeignetem Einbezug aus dem universitären Bereich und Aussen- und sicherheitspolitischen Organisationen einen Bericht vorzulegen. Darin hat der Bundesrat die Möglichkeiten und seine Strategie der künftigen sicherheitspolitischen Kooperation mit Europa darzulegen. Namentlich ist aufzuzeigen,
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Baettig Dominique |
| Datum | 15.12.2010 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 26.01.2011 |
Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne des Postulats Eppenberger 89.689, "Gute Dienste zur Informationskultur", zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen geeignete Schweizer Institute fremde private und öffentliche Dokumente elektronisch entgegennehmen, authentifizieren, gesichert lagern und auch in Krisen- und Kriegszeiten verlässlich zugänglich machen können. Dahingehend sind auch Kriterien und Lösungen zu erarbeiten, welche dem Dokumentendiebstahl generell und insbesondere der Hehlerei von Staates wegen entgegenwirken und diese auf keinen Fall begünstigen sollen. Staaten, welche sich diesbezüglich in Estoppel befinden, das heisst, welche durch eigenes Tun und Lassen dem Unrecht Vorschub geleistet haben, soll der Anspruch auf Beachtung entsprechender Forderungen abgewiesen werden.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Reimann Maximilian |
| Datum | 19.03.2003 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 28.05.2003 |
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zuhanden der eidgenössischen Räte seine Definition der schweizerischen Neutralität und seine Haltung zu derselben darzulegen. Dies vor allem im Hinblick auf die Mitgliedschaft der Schweiz in der Uno und die jüngsten aussenpolitischen Entscheide des Bundesrates im Zusammenhang mit dem drohenden Irak-Krieg. Es soll auch erläutert werden, wie der Bundesrat die verfassungsrechtlich widersprüchlich verankerte Neutralität mit seinem erklärten Ziel des Beitrittes in die EU vereinbaren will, welche eine gemeinsame Sicherheits-, Verteidigungs- und Aussenpolitik verwirklichen wird. Im Weiteren ist in diesem Bericht eine Strategie darzulegen, wie die Schweiz die immerwährende, bewaffnete und bündnisfreie Neutralität bewahren kann.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Büttiker Rolf |
| Datum | 21.06.2001 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 22.08.2001 |
Der Bundesrat wird aufgefordert, vor der Abstimmung über die Initiative zum Uno-Beitritt eine landesweite Diskussion über die Neutralität der Schweiz zu lancieren.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Beerli Christine |
| Datum | 28.04.1998 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 09.09.1998 |
Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 1998, in Form eines Folgeberichtes zu seinem Bericht vom 18. Mai 1992, eine aufdatierte und umfassende Auslegeordnung über die Auswirkungen eines Beitritts oder eines Nichtbeitritts zur EU auf alle Bereiche unserer Gesellschaft vorzulegen. In den Folgebericht einzubauen ist zudem eine Auslegeordnung über die Auswirkungen eines Beitritts zum EWR. Von besonderem Interesse sind die Auswirkungen in den Bereichen direkte Demokratie und Volksrechte, Wirtschaft, Kultur und Sozialwerke, Fiskal-, Geld- und Währungspolitik, Aussen- und Neutralitätspolitik, Sicherheits- und Migrationspolitik, Verkehrspolitik, freier Personenverkehr und Landwirtschaft. Der Bericht soll auch aufzeigen, welcher Handlungsbedarf in den einzelnen Bereichen besteht, um die Eurokompatibilität des schweizerischen Rechtssystems herzustellen, und wie diese Anpassungen zeitlich realisierbar sind. Der Bericht soll zudem eine Bilanz über den Gesamtnutzen und die Gesamtkosten eines Beitritts oder eines Nichtbeitritts zur EU oder zum EWR enthalten und aufzeigen, welches die Mitentscheidungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Schweiz in der EU und im EWR sind.
Antwort des Bundesrates:
Annahme
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | FDP-Liberale Fraktion |
| Datum | 27.04.1998 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 09.09.1998 |
Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 1998, in Form eines Folgeberichtes zu seinem Bericht vom 18. Mai 1992, eine aufdatierte und umfassende Auslegeordnung über die Auswirkungen eines Beitrittes oder eines Nichtbeitrittes zur EU auf alle Bereiche unserer Gesellschaft vorzulegen. In den Folgebericht einzubauen ist zudem eine Auslegeordnung über die Auswirkungen eines Beitrittes zum EWR. Von besonderem Interesse sind die Auswirkungen in den Bereichen direkte Demokratie und Volksrechte, Wirtschaft, Kultur und Sozialwerke, Fiskal-, Geld- und Währungspolitik, Aussen- und Neutralitätspolitik, Sicherheits- und Migrationspolitik, Verkehrspolitik, freier Personenverkehr und Landwirtschaft. Der Bericht soll auch aufzeigen, welcher Handlungsbedarf in den einzelnen Bereichen besteht, um die Eurokompatibilität des schweizerischen Rechtssystems herzustellen, und wie diese Anpassungen zeitlich realisierbar sind. Der Bericht soll zudem eine Bilanz über den Gesamtnutzen und die Gesamtkosten eines Beitrittes oder eines Nichtbeitrittes zur EU oder zum EWR enthalten und aufzeigen, welches die Mitentscheidungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Schweiz in der EU und im EWR sind.
Antwort des Bundesrates:
Annahme
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Zisyadis Josef |
| Datum | 18.03.1994 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 11.05.1994 |
Seit 1974 ist Zypern in zwei Teile geteilt, die durch eine Pufferzone von etwa 180 Kilometern Länge quer über die Insel getrennt werden. Auf dieser Demarkationslinie sind die Vereinten Nationen präsent mit der Aufgabe, die zypriotische Nationalgarde und die Streitkräfte der Türkei und der zypriotischen Türken voneinander zu trennen. Das Andauern des militärischen und politischen Status quo kann, zwanzig Jahre nach den Ereignissen vom 15. Juli 1974, nicht mehr hingenommen werden. Ich lade den Bundesrat ein, dass die Schweiz den beiden Parteien ihre Guten Dienste anbietet, um einen Verhandlungs- und Friedensprozess zu intensivieren, der für diese Region Europas, die so stark von ethnischen Konflikten erschüttert ist, in ihrer Gesamtheit erwünscht wäre.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 17:54 — Quelle: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.