Dieses Glossar erklärt sämtliche Fachbegriffe und Abkürzungen, die im Themenbereich Neutralitätsinitiative verwendet werden.
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| APK-N | Aussenpolitische Kommission des Nationalrats — zuständig für Aussenpolitik, Neutralität und internationale Beziehungen. |
| Art. 54a BV | Vorgeschlagener neuer Artikel der Bundesverfassung, der die immerwährende, bewaffnete Neutralität verfassungsrechtlich verankern soll. |
| AUNS | Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz — politische Organisation, die sich für Neutralität und gegen EU-Annäherung einsetzt. |
| Bewaffnete Neutralität | Neutralitätspolitik, die durch eigene Verteidigungsfähigkeit abgesichert wird — im Gegensatz zu einer bloss erklärten Neutralität ohne militärische Absicherung. |
| Bilaterale III | Geplantes Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen. |
| BV | Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101) — die oberste Rechtsgrundlage der Schweiz. |
| CSS | Center for Security Studies — Forschungsstelle für Sicherheitspolitik an der ETH Zürich. |
| EDA | Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten — das Aussenministerium der Schweiz. |
| EFTA | European Free Trade Association — Europäische Freihandelsassoziation (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein). |
| EGMR | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte — Gericht des Europarats in Strassburg. Die Schweiz ist dem EGMR unterstellt. |
| EWR | Europäischer Wirtschaftsraum — erweitert den EU-Binnenmarkt auf EFTA-Staaten (ohne die Schweiz, die 1992 den EWR-Beitritt ablehnte). |
| Gegenvorschlag | Vom Parlament erarbeitete Alternative zu einer Volksinitiative. Kann direkt oder indirekt sein. |
| GSVP | Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU — der militärische Arm der EU-Aussenpolitik. |
| Gute Dienste | Diplomatische Vermittlungstätigkeiten der Schweiz (Schutzmachtmandate, Vermittlung, Konferenzort). Zentrale Funktion der Schweizer Aussenpolitik. |
| Haager Abkommen | Internationale Übereinkommen von 1907, die das Völkerrecht im Krieg regeln. Abkommen V definiert die Rechte und Pflichten neutraler Staaten. |
| Immerwährende Neutralität | Dauerhaft geltende Neutralität (im Gegensatz zu einer nur für einen bestimmten Konflikt geltenden). Die Schweiz praktiziert diese seit 1815. |
| ITPP | Individuelles Partnerschafts- und Kooperationsprogramm — bilaterales Programm der NATO für Partnerländer wie die Schweiz. |
| KMU | Kleine und mittlere Unternehmen — Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten; bilden das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft (99,7 % aller Firmen). |
| Komitee | Initiativkomitee — Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die eine Volksinitiative lancieren und vorantreiben. |
| NATO | North Atlantic Treaty Organization — Nordatlantikpakt; westliches Militärbündnis (32 Mitgliedstaaten, Stand 2026). |
| PfP | Partnership for Peace — Partnerschaft für den Frieden; NATO-Programm für Nicht-Mitglieder. Die Schweiz nimmt seit 1996 teil. |
| Sanktionsverbot | Kernforderung der Neutralitätsinitiative: Die Schweiz dürfte keine wirtschaftlichen Sanktionen gegen kriegführende Staaten verhängen. |
| SBFI | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation — zuständig für internationale Forschungskooperationen (z.B. Horizon Europe). |
| Schutzmachtmandat | Diplomatische Vertretung der Interessen eines Staates in einem anderen Staat, mit dem keine diplomatischen Beziehungen bestehen. Die Schweiz führt mehrere solcher Mandate. |
| SECO | Staatssekretariat für Wirtschaft — setzt die Schweizer Sanktionspolitik um. |
| Souveränität | Selbstbestimmungsrecht eines Staates; die Fähigkeit, eigenständig über innere und äussere Angelegenheiten zu entscheiden. |
| Stände-/Volksmehr | Doppeltes Mehr — für die Annahme einer Verfassungsinitiative braucht es sowohl die Mehrheit der Stimmenden als auch die Mehrheit der Kantone. |
| Trittbrettfahrer | Vorwurf an die Schweiz, von der NATO-Sicherheitsarchitektur zu profitieren, ohne selber beizutragen. |
| UBRL | Übereinkommen über die Beziehungen zu Russland und Lage — politische Debatte über die Schweizer Russland-Sanktionen seit 2022. |
| UNO | Organisation der Vereinten Nationen — wichtigste internationale Organisation für Frieden und Sicherheit. Schweiz seit 2002 Mitglied. |
| VBS | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. |
| Volksinitiative | Instrument der direkten Demokratie: 100 000 Unterschriften innert 18 Monaten erzwingen eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung. |
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| APK-N | Aussenpolitische Kommission des Nationalrats |
| AUNS | Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz |
| BV | Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101) |
| CSS | Center for Security Studies |
| EDA | Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten |
| EFTA | European Free Trade Association |
| EGMR | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
| EWR | Europäischer Wirtschaftsraum |
| GSVP | Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU |
| ITPP | Individuelles Partnerschafts- und Kooperationsprogramm |
| KMU | Kleine und mittlere Unternehmen |
| NATO | North Atlantic Treaty Organization |
| SBFI | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation |
| SECO | Staatssekretariat für Wirtschaft |
| UBRL | Übereinkommen über die Beziehungen zu Russland und Lage |
| UNO | Organisation der Vereinten Nationen |
| VBS | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Stand: März 2026. Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen.