¶ Regulierung im Januar 2026
Stand: Januar 2026. Regulatorischer Rahmen für KI in der Schweiz und Europa.
¶ Politische Entscheide: Stand 6. September 2026
Neue politische Entscheide geprüft am 6. September 2026; ältere Grundlagen behalten ihren angegebenen Stand.
29.06.2026 — Der Rat der EU gab die Änderung der KI-Regeln endgültig frei. Die Mitteilung nennt verschobene Hochrisiko-Anwendungstermine: 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme und 2. August 2028 für produktintegrierte Systeme. Diese Fristen gelten nicht pauschal für sämtliche KI-Pflichten; massgeblich bleibt der veröffentlichte Rechtstext. Originalquelle.
04.09.2026 — Die Verwaltungsdelegation genehmigte den rund einjährigen PIA-Pilotbetrieb ab Herbstsession, mit maximal 150’000 Franken aus dem bestehenden IT-Budget. Swisscom betreibt die KI-Assistenz in der Schweiz mit Open-Weight-Modellen; Eingaben dienen nicht dem Modelltraining. Aktuelle Internetrecherche ist damit laut Mitteilung noch nicht möglich. Originalquelle.
06.09.2026 — Prüfstand: Die Schweiz bereitet die Umsetzung der KI-Konvention des Europarats vor. Der Bundesrat beauftragte eine Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2026; die Absicht zur Ratifikation ist keine bereits abgeschlossene Ratifikation. Originalquelle.
¶ Zwei Gesetze, eine Lücke
Die Schweiz steht im Januar 2026 vor einer regulatorischen Asymmetrie: Sie hat ein modernes Datenschutzgesetz, unterliegt faktisch dem EU AI Act -- aber hat kein eigenes KI-Gesetz.
| Regelwerk | In Kraft seit | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| EU AI Act (Verordnung EU 2024/1689) | 1. August 2024 | EU-Mitgliedstaaten + Drittstaaten mit EU-Marktzugang |
| Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) | 1. September 2023 | Schweiz |
| Schweizer KI-Gesetz | -- | existiert nicht |
¶ Der EU AI Act -- was er regelt
Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz [1]. Er klassifiziert KI-Anwendungen nach Risikostufen:
¶ Verbotene Praktiken
- Biometrische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum (mit Ausnahmen für Strafverfolgung)
- Soziale Bewertungssysteme (Social Scoring) durch Behörden
- Manipulation von Verhalten durch unterschwellige Techniken
¶ Hochrisiko-Anwendungen (strenge Auflagen)
- KI in Medizinprodukten, Fahrzeugen, kritischer Infrastruktur
- KI in Bildung, Personalrekrutierung, Justiz
- Biometrische Identifizierung
¶ Begrenzte und minimale Risiken
- Chatbots (Kennzeichnungspflicht)
- Spam-Filter, Videospiele (keine besonderen Auflagen)
Verstösse werden mit Bussen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes geahndet [1].
¶ Was der EU AI Act für die Schweiz bedeutet
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Aber sie ist wirtschaftlich tief mit dem Binnenmarkt verflochten. Schweizer Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im EU-Raum anbieten, müssen den AI Act einhalten -- ohne an seiner Gestaltung beteiligt gewesen zu sein [1].
Das betrifft:
- Schweizer Pharmakonzerne mit EU-Zulassungen (Novartis, Roche)
- Finanzdienstleister mit EU-Kunden (UBS, Swiss Re)
- Technologieunternehmen mit EU-Nutzern
- Exportindustrie mit KI-gestützten Produkten
Die Schweiz importiert de facto EU-Regulierung, ohne formell daran gebunden zu sein. Ein klassisches Dilemma des autonomen Nachvollzugs.
¶ Das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG)
Das totalrevidierte Schweizer Datenschutzgesetz trat am 1. September 2023 in Kraft [2]. Es stellt den Schutz personenbezogener Daten auf eine moderne Grundlage:
Kernpunkte:
- stärkere Informationspflichten bei Datenerhebung
- Datenschutz-Folgenabschätzung bei heiklen Bearbeitungen
- Meldepflicht bei Datensicherheitsverletzungen
- Strafrechtliche Sanktionen bis 250'000 CHF
- Angleichung an die EU-DSGVO zur Sicherung der Äquivalenz
Das revDSG reguliert den Umgang mit personenbezogenen Daten -- aber es reguliert nicht die KI-Systeme selbst. Es regelt, welche Daten verarbeitet werden dürfen, aber nicht, wie ein Algorithmus Entscheidungen trifft.
¶ Der Bundesrat: Pragmatismus statt Grundsatzgesetz
Prüfstand: Die Schweiz bereitet die Umsetzung der KI-Konvention des Europarats vor. Der Bundesrat beauftragte eine Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2026; die Absicht zur Ratifikation ist keine bereits abgeschlossene Ratifikation.
Der Bundesrat setzt stattdessen auf:
- Sektorspezifische Anpassungen bestehender Gesetze (Gesundheitswesen, Verkehr, Finanzsektor)
- Selbstregulierung der Industrie wo möglich
- Internationale Zusammenarbeit statt nationaler Alleingänge
Pragmatismus als Staatsdoktrin. Innovation ermöglichen, Risiken minimieren. Die Frage ist, ob das ausreicht für eine Technologie, die schneller voranschreitet als jeder Gesetzgebungsprozess.
¶ Die Lücke
Was in der Schweiz fehlt, ist ein regulatorischer Rahmen, der drei Fragen beantwortet:
- Transparenz: Wer ist verantwortlich, wenn ein KI-System eine falsche Entscheidung trifft -- der Entwickler, der Anwender oder der Algorithmus?
- Diskriminierung: Wie wird sichergestellt, dass KI-Systeme nicht systematisch benachteiligen?
- Demokratische Kontrolle: Wie gehen direkte Demokratie und algorithmische Entscheidungsfindung zusammen?
Der EU AI Act versucht, diese Fragen zu beantworten -- mit 113 Artikeln und einer Compliance-Industrie, die kleine Innovatoren zu erdrücken droht, während grosse Konzerne die Kosten mühelos tragen [1].
Die Schweiz hat die Chance, einen schlankeren Ansatz zu entwickeln -- einen, der die Stärken des AI Acts übernimmt und die helvetischen Besonderheiten berücksichtigt: direkte Demokratie, Kantonsautonomie, Forschungsfreiheit.
¶ Zeittafel der KI-Regulierung
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Mai 2023 | EU-Parlament verabschiedet AI-Act-Position |
| Sep. 2023 | Schweizer revDSG tritt in Kraft |
| Dez. 2023 | EU-Trilog einigt sich auf finalen AI-Act-Text |
| Aug. 2024 | EU AI Act tritt in Kraft |
| 12.02.2025 | Prüfstand: Die Schweiz bereitet die Umsetzung der KI-Konvention des Europarats vor. Der Bundesrat beauftragte eine Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2026; die Absicht zur Ratifikation ist keine bereits abgeschlossene Ratifikation. |
| Jan. 2026 | Schweiz hat kein eigenes KI-Gesetz |