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Sprache: DE

Digitale Wirtschaft

Zusammenfassung: Die Bilateralen III ermöglichen der Schweiz die Teilassoziierung an Digital Europe (7,5 Mrd. Euro Budget). Die Schweiz erhält Zugang zu den Spezifischen Zielen 1 (Supercomputing), 2 (KI), 4 (Digitale Kompetenzen) und 5 (Digitale Transformation), nicht jedoch zu Cybersicherheit (SO 3) und Halbleiter (SO 6). Der Bundesrat bestätigt, dass DSGVO, Digital Services Act und Digital Markets Act nicht übernommen werden müssen.


Der Vorteil

Digital Europe -- Programm für den digitalen Wandel

Das EU-Programm Digital Europe (DIGITAL, 2021-2027) verfügt über ein Budget von 7,5 Milliarden Euro und fördert den Aufbau digitaler Kapazitäten in sechs Spezifischen Zielen (SO) [12]:

SO Bereich Budget CH-Zugang
SO 1 Hochleistungsrechnen (Supercomputing) 2,2 Mrd. EUR Ja [12]
SO 2 Künstliche Intelligenz 2,1 Mrd. EUR Ja [12]
SO 3 Cybersicherheit 1,6 Mrd. EUR Nein [12]
SO 4 Digitale Kompetenzen 0,6 Mrd. EUR Ja [12]
SO 5 Digitale Transformation 1,0 Mrd. EUR Ja [12]
SO 6 Halbleiter (Chips Act) -- Nein [12]

Die Assoziierung an Digital Europe ist Teil des EU-Programmabkommens (EUPA), das am 10. November 2025 unterzeichnet wurde [12]. Die Assoziierung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2025 [12].

Konkrete Vorteile der Programmteilnahme

Schweizer Unternehmen, Hochschulen und Forschungsinstitutionen erhalten [1][12]:

  • Direktfinanzierung durch die Europäische Kommission für digitale Projekte
  • Zugang zu European Digital Innovation Hubs (EDIHs) -- Netzwerke zur Unterstützung der digitalen Transformation von KMU
  • Einbindung in europäische KI-Testzentren und Datenräume (SO 2)
  • Zugang zu Hochleistungsrechnern des EuroHPC Joint Undertaking (SO 1)
  • Aus- und Weiterbildungsprogramme im Digitalbereich (SO 4)

Was nicht übernommen wird

Der Bundesrat hat in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage klargestellt, dass die grossen EU-Digitalgesetze nicht in den Geltungsbereich der Bilateralen III fallen [7]:

"Der Bundesrat kann bestätigen, dass die in Frage 1 aufgeführten EU-Rechtsakte [CSDDD, CSRD, DSGVO, Digital-Service-Act, Digital-Markets-Act, PET-Richtlinie] nicht in den Geltungsbereich des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III) fallen und von der Schweiz daher nicht übernommen werden müssen." [7]

Diese Abgrenzung ist bedeutsam: Die Schweiz nimmt an den EU-Digitalprogrammen teil, übernimmt aber nicht die regulatorischen Grossgesetze der EU im Digitalbereich [7].

Standortvorteil

Für den Tech-Standort Schweiz -- mit Zentren in Zürich, Lausanne (EPFL), Basel und dem "Crypto Valley" Zug -- ist der Zugang zu europäischen Digitalnetzwerken ein Wettbewerbsfaktor [4]:

  • Schweizer Startups erhalten Zugang zu EU-Förderprogrammen [12]
  • Forschungskooperationen mit europäischen Spitzenuniversitäten werden erleichtert [1]
  • Der Standort Schweiz wird für internationale Tech-Talente attraktiver [4]

Die Einwände

Kosten und Abhängigkeit

Kritiker wenden ein [2]:

  • Die Programmkosten sind Teil des parlamentarischen Beteiligungsrahmens von 5,422 Milliarden Franken (gemeinsam mit Horizon Europe und Erasmus+) [12]
  • Die Schweiz könne auch bilateral oder über andere Kanäle (OECD, WTO) an digitalen Standards mitarbeiten [2]
  • Die Assoziierung schaffe eine strukturelle Abhängigkeit von EU-Programmzyklen und -Entscheidungen [2]

Eingeschränkter Zugang

Die Schweiz erhält keinen Zugang zu allen Programmbereichen [12]:

  • Cybersicherheit (SO 3) bleibt ausgeschlossen -- die Schweiz muss eigene Kapazitäten aufbauen [12]
  • Halbleiter (SO 6, Chips Act) ebenfalls nicht zugänglich [12]
  • Ob der eingeschränkte Zugang den Programmnutzen reduziert, ist umstritten [2]

Nationale Alternativen

Die Schweiz hat in den Jahren der Nicht-Assoziierung eigene digitale Förderprogramme aufgebaut. Kritiker argumentieren, diese seien ausbaufähig und machten eine EU-Programmteilnahme nicht zwingend notwendig [2].


Quellenverzeichnis

[1] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]

[2] UNSER RECHT (2026). Bilaterale III -- um was geht es? Informationsplattform. [Open Access]

[4] economiesuisse (2026). Bilaterale III: Den Schweizer Weg weitergehen. Dossier Politik. [Open Access] Hinweis: Wirtschaftsdachverband.

[7] Bundesrat (2025). Antwort auf Interpellation 25.4749: Geltungsbereich der dynamischen Rechtsübernahme. Curia Vista. [Open Access]

[12] SBFI (2026). Horizon-Paket 2021-2027. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation. [Open Access]


Letzte Aktualisierung: März 2026