Digitale Wirtschaft
Zusammenfassung: Die Bilateralen III ermöglichen der Schweiz die Teilassoziierung an Digital Europe (7,5 Mrd. Euro Budget). Die Schweiz erhält Zugang zu den Spezifischen Zielen 1 (Supercomputing), 2 (KI), 4 (Digitale Kompetenzen) und 5 (Digitale Transformation), nicht jedoch zu Cybersicherheit (SO 3) und Halbleiter (SO 6). Der Bundesrat bestätigt, dass DSGVO, Digital Services Act und Digital Markets Act nicht übernommen werden müssen.
¶ Der Vorteil
¶ Digital Europe -- Programm für den digitalen Wandel
Das EU-Programm Digital Europe (DIGITAL, 2021-2027) verfügt über ein Budget von 7,5 Milliarden Euro und fördert den Aufbau digitaler Kapazitäten in sechs Spezifischen Zielen (SO) [12]:
| SO | Bereich | Budget | CH-Zugang |
|---|---|---|---|
| SO 1 | Hochleistungsrechnen (Supercomputing) | 2,2 Mrd. EUR | Ja [12] |
| SO 2 | Künstliche Intelligenz | 2,1 Mrd. EUR | Ja [12] |
| SO 3 | Cybersicherheit | 1,6 Mrd. EUR | Nein [12] |
| SO 4 | Digitale Kompetenzen | 0,6 Mrd. EUR | Ja [12] |
| SO 5 | Digitale Transformation | 1,0 Mrd. EUR | Ja [12] |
| SO 6 | Halbleiter (Chips Act) | -- | Nein [12] |
Die Assoziierung an Digital Europe ist Teil des EU-Programmabkommens (EUPA), das am 10. November 2025 unterzeichnet wurde [12]. Die Assoziierung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2025 [12].
¶ Konkrete Vorteile der Programmteilnahme
Schweizer Unternehmen, Hochschulen und Forschungsinstitutionen erhalten [1][12]:
- Direktfinanzierung durch die Europäische Kommission für digitale Projekte
- Zugang zu European Digital Innovation Hubs (EDIHs) -- Netzwerke zur Unterstützung der digitalen Transformation von KMU
- Einbindung in europäische KI-Testzentren und Datenräume (SO 2)
- Zugang zu Hochleistungsrechnern des EuroHPC Joint Undertaking (SO 1)
- Aus- und Weiterbildungsprogramme im Digitalbereich (SO 4)
¶ Was nicht übernommen wird
Der Bundesrat hat in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage klargestellt, dass die grossen EU-Digitalgesetze nicht in den Geltungsbereich der Bilateralen III fallen [7]:
"Der Bundesrat kann bestätigen, dass die in Frage 1 aufgeführten EU-Rechtsakte [CSDDD, CSRD, DSGVO, Digital-Service-Act, Digital-Markets-Act, PET-Richtlinie] nicht in den Geltungsbereich des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III) fallen und von der Schweiz daher nicht übernommen werden müssen." [7]
Diese Abgrenzung ist bedeutsam: Die Schweiz nimmt an den EU-Digitalprogrammen teil, übernimmt aber nicht die regulatorischen Grossgesetze der EU im Digitalbereich [7].
¶ Standortvorteil
Für den Tech-Standort Schweiz -- mit Zentren in Zürich, Lausanne (EPFL), Basel und dem "Crypto Valley" Zug -- ist der Zugang zu europäischen Digitalnetzwerken ein Wettbewerbsfaktor [4]:
- Schweizer Startups erhalten Zugang zu EU-Förderprogrammen [12]
- Forschungskooperationen mit europäischen Spitzenuniversitäten werden erleichtert [1]
- Der Standort Schweiz wird für internationale Tech-Talente attraktiver [4]
¶ Die Einwände
¶ Kosten und Abhängigkeit
Kritiker wenden ein [2]:
- Die Programmkosten sind Teil des parlamentarischen Beteiligungsrahmens von 5,422 Milliarden Franken (gemeinsam mit Horizon Europe und Erasmus+) [12]
- Die Schweiz könne auch bilateral oder über andere Kanäle (OECD, WTO) an digitalen Standards mitarbeiten [2]
- Die Assoziierung schaffe eine strukturelle Abhängigkeit von EU-Programmzyklen und -Entscheidungen [2]
¶ Eingeschränkter Zugang
Die Schweiz erhält keinen Zugang zu allen Programmbereichen [12]:
- Cybersicherheit (SO 3) bleibt ausgeschlossen -- die Schweiz muss eigene Kapazitäten aufbauen [12]
- Halbleiter (SO 6, Chips Act) ebenfalls nicht zugänglich [12]
- Ob der eingeschränkte Zugang den Programmnutzen reduziert, ist umstritten [2]
¶ Nationale Alternativen
Die Schweiz hat in den Jahren der Nicht-Assoziierung eigene digitale Förderprogramme aufgebaut. Kritiker argumentieren, diese seien ausbaufähig und machten eine EU-Programmteilnahme nicht zwingend notwendig [2].
¶ Quellenverzeichnis
[1] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[2] UNSER RECHT (2026). Bilaterale III -- um was geht es? Informationsplattform. [Open Access]
[4] economiesuisse (2026). Bilaterale III: Den Schweizer Weg weitergehen. Dossier Politik. [Open Access] Hinweis: Wirtschaftsdachverband.
[7] Bundesrat (2025). Antwort auf Interpellation 25.4749: Geltungsbereich der dynamischen Rechtsübernahme. Curia Vista. [Open Access]
[12] SBFI (2026). Horizon-Paket 2021-2027. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation. [Open Access]
Letzte Aktualisierung: März 2026