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Interpellationen

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** 59 Interpellationen** zum Thema KI und die Schweiz.

Inhaltsverzeichnis

Hängig (22):

  • 26.4569 — Künstliche Intelligenz als Infrastruktur
  • 26.4515 — Selektive KI-Modellvergabe und offene Alternativen. Wie weiter?
  • 26.4501 — Was, wenn mehr KI als Demokratie drinsteckt?
  • 26.4364 — Autonome KI-Angriffe und die nationale Cybersicherheit
  • 26.4325 — Beteiligung der Schweiz an europäischen KI- und Drohnenprogrammen
  • 26.3878 — Generative künstliche Intelligenz. Kohärenz zwischen der Regulierung von Plattformen und der KI-Regulierung
  • 26.3914 — KI-Modelle und die Cybersicherheit der Schweiz
  • 26.4024 — KI-Sicherheit und systemische Risiken als thematischer Schwerpunkt des AI Summit 2027 in Genf
  • 26.3940 — Deaktivierung der KI-Modelle Fable 5 und Mythos 5 auf Anordnung der US-Behörden. Welche Folgen hat dies für die Schweiz und welche Strategie verfolgt sie?
  • 26.3773 — Rüstungsforschung durch den ETH-Bereich
  • 26.3607 — Umgang mit Deepfakes im geplanten KI-Gesetz
  • 26.3414 — Umsetzung der KI-Konvention des Europarates in der Schweiz
  • 25.4750 — Informationsdefizit, künstliche Intelligenz und Medienkonzentration. Welche Garantien gibt es für verlässliche und zugängliche Informationen?
  • 25.4749 — Bilaterale III. Befürchtungen zu administrativem Aufwand unbegründet?
  • 25.4895 — KI-Regulierung. Grossanbieter in die Pflicht nehmen, Schweizer Firmen stärken
  • 25.4336 — Umweltauswirkungen der Digitalisierung. Worauf steuern wir zu?
  • 25.4139 — Kinder vor manipulativen Algorithmen in sozialen Netzwerken schützen
  • 25.3767 — KI. Ein gemeinsames Ziel und eine koordinierte nationale Kompetenzstrategie für den obligatorischen Schulunterricht
  • 25.3483 — Neue Technologien verschärfen die Energieproblematik
  • 25.3325 — Die Exzellenz der schweizerischen öffentlichen Statistik muss langfristig gesichert werden
  • 25.3199 — Regulierung der künstlichen Intelligenz. Droht die Abschwächung der Abschwächung?
  • 25.3066 — Gender-basierte Diskriminierung durch Algorithmen und KI. Schutz vor algorithmischer Diskriminierung im privaten Sektor

Erledigt (37):

  • 26.3943 — Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die Sozialpolitik
  • 26.3097 — Digitalisierung der Museen unterstützen
  • 25.4621 — Der "Digital Omnibus" der EU entlastet die Wirtschaft. Was macht die Schweiz?
  • 25.4570 — Zollkontrollen, Kleinunternehmerinnen und -unternehmer und neue Technologien. Welche Instrumente für das Tessin?
  • 25.3103 — Eine weltweite Knappheit auf dem Halbleitermarkt mit Umsicht antizipieren
  • 24.4427 — Atommüll. Was wäre, wenn der Abfall von heute der Brennstoff von morgen wäre?
  • 24.4422 — Starke Zunahme von KI- und Blockchain-Anwendungen. Auswirkungen auf die Energieperspektiven
  • 24.4178 — Zulassung von KI-Systemen für den allgemeinen Gebrauch auf dem Schweizer Markt
  • 24.4091 — Wo steht die Schweiz im Bereich Daten- und KI-Kompetenz?
  • 24.3839 — KI-Regulierung. Schweizer Kreativwirtschaft ist auf Durchsetzung des Urheberrechts angewiesen
  • 24.3733 — Auf dem Weg zu einem KI-Büro zur Begleitung der derzeitigen grossen digitalen Transformation?
  • 24.3626 — Wie geht das Bundesamt für Cybersicherheit mit Vorfällen um, die durch die Fehlfunktion von KI-Systemen verursacht werden?
  • 24.3611 — Künstliche Intelligenz. Koordination in der Verwaltung und Absichten bezüglich des neuen Rahmenübereinkommens des Europarates
  • 24.3616 — Medien und künstliche Intelligenz
  • 24.3663 — Wie kann die Nachhaltigkeit bei der künstlichen Intelligenz gefördert werden?
  • 24.3501 — Ist ein Forschungsabkommen mit Taiwan ein Desiderat für Bildung und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Halbleitersektor?
  • 24.3415 — Plattformen und KI. Rechte der Nutzerinnen und Nutzer
  • 24.3235 — Künstliche Intelligenz und die Auswirkungen auf das Urheberrecht
  • 23.4517 — Künstliche Intelligenz und Mitwirkung. Gibt es Lücken im Gesetz?
  • 23.4133 — Algorithmische Diskriminierung. Ist der gesetzliche Diskriminierungsschutz ausreichend?
  • 23.4051 — Künstliche Intelligenz und Robotik. Ethik gehört in die Ausbildung!
  • 23.3930 — Künstliche Intelligenz. Welche Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, um das Beste daraus zu machen und Fehlentwicklungen zu vermeiden?
  • 23.3812 — Künstliche Intelligenz. Gefahren und Potenziale für die Demokratie
  • 23.3654 — Rolle der Schweiz in der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz
  • 23.3644 — Künstliche Intelligenz im Dienste aller und nicht nur weniger
  • 23.3581 — Standortvorteil durch KI-Rechtssicherheit nach dem Vorbild der DLT-Vorlage?
  • 23.3516 — Grundsätzliches oder vorläufiges Verbot von bestimmten Plattformen der künstlichen Intelligenz
  • 22.4060 — Fachkräftemangel in sicherheitsrelevanten Bereichen beim Bund angehen
  • 22.3811 — Künstliche Intelligenz. Blick über die Bundesverwaltung hinaus
  • 21.4440 — Horizon Europe. Welche Folgen?
  • 21.4264 — Dazit und Grenzkontrollen
  • 21.3239 — Braucht es eine unabhängige Kontrollinstanz für Algorithmen (Anwendungen künstlicher Intelligenz)?
  • 21.3206 — Welche Prozesse des Staates stützen sich auf künstliche Intelligenz?
  • 19.4438 — Totalüberwachung in der Schweiz?
  • 19.3919 — Künstliche Intelligenz und digitale Transformation. Wir brauchen eine holistische Strategie
  • 18.3703 — Schaffung einer "Technologie-Bewilligung" für hochspezialisierte Arbeitskräfte
  • 16.4131 — Wie kann die Schweiz an der Forschung zu künstlicher Intelligenz teilnehmen, damit universelle moralische Werte in der digitalen Welt gut vertreten sind?

Hängige Vorstösse (22)

26.4569 — Künstliche Intelligenz als Infrastruktur

Typ Interpellation
Eingereicht von Marti Min Li
Datum 02.10.2026
Status Eingereicht

Künstliche Intelligenz ist die grundlegende Infrastruktur des 21. Jahrhunderts. Diese befindet sich aber zu einem grossen Teil im Besitz von amerikanischen und chinesischen Unternehmen. Die Schweiz hat mit Apertus ein vollständig offenes Sprachmodell hervorgebracht. Der Bund finanziert zwar über den ETH-Bereich das Modell, überlässt die Zugangsschicht aber dem Markt, der auf US-Modelle setzt; eine breite Nutzung durch die Bevölkerung ist nicht vorgesehen. Dabei entscheidet der Zugang zu leistungsfähigen KI-Systemen zunehmend, wie produktiv und innovationsfähig Wirtschaft und öffentliche Institutionen arbeiten können. Eine öffentlich verantwortete KI könnte zudem dazu beitragen, algorithmische Diskriminierung zu reduzieren. Schliesslich ist der Zugang zunehmend eine Frage der Sicherheit und staatlichen Handlungsfähigkeit.   Ich bitte in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie kann ein niederschwelliger Zugang von Bevölkerung, Wirtschaft, Forschung, Bildung und Verwaltung zu einem wettbewerbsfähigen, offenen und sicheren KI-System ausgestaltet werden?
  2. Wäre eine solche Infrastruktur ein Beitrag zur Reduktion der Abhängigkeit von internationalen KI-Anbietern und könnte dadurch gewährleistet werden, dass die Verfügbarkeit auch bei geopolitischen Krisen besteht?
  3. Könnten bestehende Institutionen des Service public einzeln oder gemeinsam als Trägerschaft einer solchen Infrastruktur eingesetzt werden, oder müsste dazu eine neue Organisation gegründet werden? Welche Rechtsgrundlagen wären erforderlich?
  4. Wie kann dabei die Produktion und Bereitstellung qualitativ hochwertiger Schweizer Daten für das Training von KI-Modellen nachhaltig sichergestellt und finanziert werden?
  5. Welche Anforderungen wären an Rechenzentren zu stellen, die öffentliche KI-Dienste betreiben, namentlich bezüglich Abwärmenutzung, Kühlung, Wasserverbrauch und Lastflexibilität?
  6. Mit welchen Mitteln müssten die Entwicklung und der Betrieb eines KI-Systems als Service public ausgestattet werden?
  7. Wie könnte ein solches Vorhaben mit den laufenden Arbeiten des Bundes zur künstlichen Intelligenz abgestimmt werden, namentlich mit der Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes, der Umsetzung der KI-Konvention des Europarats und der KI-Strategie der Bundesverwaltung? Könnte der Geneva AI Summit 2027 dazu genutzt werden, um dafür internationale Partnerschaften anzustossen?

 

→ Curia Vista


26.4515 — Selektive KI-Modellvergabe und offene Alternativen. Wie weiter?

Typ Interpellation
Eingereicht von Stämpfli Fabienne
Datum 01.10.2026
Status Eingereicht

Führende Anbieter von KI schränken den Zugang zu ihren besten Modellen zunehmend nach intransparenten, eigenen Kriterien ein. Das verschafft einzelnen Unternehmen erhebliche Wettbewerbsvorteile, während andere, gerade auch Schweizer Unternehmen, aussen vorbleiben.   Im Juni 2026 hat Anthropic zudem auf US-Anordnung weltweit den Zugang zu Claude Fable 5 und Mythos 5 deaktiviert. In der Zwischenzeit wurden diese Sperren wieder aufgehoben. Schweizer Unternehmen und Forschende waren damit aber bereits zum zweiten Mal von Exportbeschränkungen im KI-Bereich betroffen, nach den angekündigten Exportbeschränkungen für KI-Chips.   Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Wie wichtig ist der Zugang zu den leistungsfähigsten KI-Modellen für den Forschungs- und Wirtschaftsplatz Schweiz, welche Auswirkungen hatten die bisherigen Zugangseinschränkungen und welche Auswirkungen sind bei einer Verstärkung von Zugangseinschränkungen zu befürchten?  Wie setzt sich der Bundesrat für eine international stärker abgestimmte, risikobasierte Regelung im Umgang mit potenziell risikoreichen KI-Fähigkeiten ein, damit ein effektiver Schutz erreicht wird, die Schweiz aber nicht weiter von diskriminierenden unilateralen Massnahmen betroffen ist und inwiefern wird er dies am AI Summit 2027 in Genf einbringen? Wie beurteilt der Bundesrat die Risiken für einen funktionierenden Wettbewerb, wenn einzelne KI-Anbieter den Zugang zu ihren leistungsfähigsten Modellen nach intransparenten, selbst gesetzten Kriterien gewähren oder verweigern und wie beurteilen die Wettbewerbsbehörden in den USA und anderen Ländern die aktuelle Praxis der KI-Anbieter? Wie will der Bundesrat die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Alternativen zu US-Modellen gestärkt werden können, sei es das Schweizer Modell Apertus oder europäische Modelle, um einseitige Abhängigkeiten zu verringern und inwiefern ist die Förderung offener KI-Modelle in Europa Teil der Förderbereiche des nächsten Horizon-Europe Programms? 

→ Curia Vista


26.4501 — Was, wenn mehr KI als Demokratie drinsteckt?

Typ Interpellation
Eingereicht von Burgherr Thomas
Datum 01.10.2026
Status Eingereicht

Eine neue Parlaments-KI «PIA» soll uns Parlamentariern fixfertige Vorstösse liefern können. Gleichzeitig ist auch in der Bundesverwaltung KI immer mehr im Einsatz. Da stellen sich einige Fragen für die Zukunft der Demokratie:  

  • Welche Gedanken hat man sich im Rahmen der Ausarbeitung von PIA gemacht, was das Tool in der Pilotphase und in Zukunft für die Anzahl und Qualität der eingereichten Vorstösse bedeuten könnte?
  • Wurde darüber diskutiert und wurden die Konsequenzen für unsere Demokratie besprochen, dass wir in wenigen Monaten das Phänomen haben könnten, dass KI generierte Vorstösse auf Verwaltungsseite durch KI beantwortet werden, und diese Antworten wiederum durch KI ausgewertet werden und wieder neue Vorstoss-Ideen durch KI generiert werden?
  • Wie verhindern wir unnötige Bürokratie, die durch KI entstehen könnte? Unlängst titelte die NZZ «Wir sollten uns nicht vor Killerrobotern fürchten, sondern vor KI in der Bürokratie».
  • Wie wird verhindert, dass PIA durch Trainingsdaten, Systemvorgaben oder die Auswahl der verwendeten Quellen bestimmte Themen, Perspektiven oder Lösungsansätze systematisch bevorzugt oder vernachlässigt?
  • Nach welchen Kriterien wird die Pilotphase ausgewertet und welche demokratiepolitischen Aspekte werden dabei berücksichtigt?

→ Curia Vista


26.4364 — Autonome KI-Angriffe und die nationale Cybersicherheit

Typ Interpellation
Eingereicht von Jauslin Matthias Samuel
Datum 30.09.2026
Status Eingereicht

Im Sommer 2026 wurden Fälle bekannt, in denen KI-Systeme Cyberangriffe nicht mehr nur unterstützten, sondern in Teilen eigenständig ausführten. Mehrere KI-Anbieter räumten ein, dass ihre Modelle Testumgebungen verliessen und ohne menschliches Zutun auf Drittsysteme zugriffen, teilweise unter Ausnutzung unbekannter Schwachstellen. Dies wirft dringende Fragen zur Resilienz kritischer Infrastrukturen, zur Handlungsfähigkeit des Bundes und zum Schutz von KMU auf.   Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Hält der Bundesrat an seiner Beurteilung im Bericht «Chancen und Risiken von KI-Systemen in der Cybersicherheit» vom 12. Dezember 2025 fest, wonach autonome Angriffe in den nächsten 3–5 Jahren nicht zu rechnen seien und KI lediglich als Katalysator bestehender Entwicklungen wirke, ohne die Grundprinzipien der Cybersicherheit massgeblich zu verändern? Falls nein, wie beurteilt er die Entwicklung heute?Sieht der Bundesrat angesichts der Vorfälle Anpassungsbedarf bei den Vorgaben für den Schutz kritischer Infrastrukturen, insbesondere mit Blick auf die Arbeiten nach der Vernehmlassung zum Schutz vor Cyberbedrohungen im Fernmeldebereich sowie in anderen Infrastrukturbereichen?Setzt der Bund (BACS, VBS/Cyber-Kommando) bereits heute fortschrittliche KI-Modelle zur eigenen Cyberabwehr operativ ein oder plant er dies? Welche Möglichkeiten prüft der Bundesrat für eine engere sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit europäischen Partnern bei der gemeinsamen Nutzung oder Entwicklung defensiver KI-Werkzeuge, um die Abhängigkeit von wenigen, primär US-amerikanischen Anbietern zu reduzieren?Welche Resultate konnte die Schweiz bisher unter dem Vorsitz des BACS in der OECD-Arbeitsgruppe für «Digital Security» erreichen und welche Massnahmen verfolgen andere OECD-Länder zur Stärkung der Cybersicherheit in der aktuellen Lage?Sieht der Bundesrat Bedarf, die BACS-Sensibilisierungsangebote für KMU anzupassen, oder trifft er Vorkehrungen, um Unterstützungsleistungen bei einem plötzlichen, deutlichen Anstieg von autonomen Cyberangriffen gewährleisten zu können?

→ Curia Vista


26.4325 — Beteiligung der Schweiz an europäischen KI- und Drohnenprogrammen

Typ Interpellation
Eingereicht von Jauslin Matthias Samuel
Datum 29.09.2026
Status Eingereicht

Deutschland und Frankreich entwickeln derzeit militärische Systeme der nächsten Generation, insbesondere KI-gestützte Gefechtsführungs- und Vernetzungssysteme («Combat Cloud») sowie autonome und teilautonome Drohnensysteme. Solche Systeme vernetzen Sensoren, Führungsmittel, Flugzeuge, Drohnen und weitere Plattformen in Echtzeit und unterstützen die militärische Entscheidungsfindung mittels künstlicher Intelligenz.   Die Schweiz verfügt durch Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Unternehmen über bedeutende Kompetenzen in den Bereichen Robotik, autonome Systeme, Sensorik, Kommunikationstechnologien, und künstliche Intelligenz. Eine Beteiligung der Schweiz an entsprechenden Entwicklungsprogrammen könnte dazu beitragen, den technologischen Anschluss in einem sicherheitspolitisch wichtigen Zukunftsbereich sicherzustellen und den Forschungs- und Industriestandort Schweiz zu stärken.     Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:  Verfolgt der Bundesrat die Entwicklungen der deutsch-französischen Programme im Bereich der KI-gestützten Gefechtsführung («Combat Cloud») und autonomer Drohnensysteme? Ist die Schweiz anderswo in ähnlichen Programmen involviert? Bestehen bereits Kontakte oder Austauschformate mit den beteiligten Staaten oder Organisationen hinsichtlich einer möglichen Schweizer Beteiligung? Welche rechtlichen, politischen und technischen Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit sich die Schweiz an der Entwicklung solcher Systeme oder einzelner Teilkomponenten beteiligen könnte? Sieht der Bundesrat Möglichkeiten für eine Beteiligung von armasuisse, Schweizer Forschungsinstitutionen oder der Schweizer Industrie an entsprechenden Entwicklungsprojekten? Welche sicherheits-, industrie-, aussen- und technologiepolitischen Vor- und Nachteile hätte eine Beteiligung der Schweiz an solchen Programmen im Vergleich zu einer späteren Beschaffung fertiger Systeme? 

→ Curia Vista


26.3878 — Generative künstliche Intelligenz. Kohärenz zwischen der Regulierung von Plattformen und der KI-Regulierung

Typ Interpellation
Eingereicht von Chappuis Isabelle
Datum 19.06.2026
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 12.08.2026

Systeme der generativen künstlichen Intelligenz (KI) spielen beim Zugang zu Informationen eine zunehmend wichtige Rolle, sei es als Suchmaschinen, durch ihre Integration in diese oder durch ihre Einbindung in soziale Netzwerke. Sie werfen bereichsübergreifende Fragen auf (Datenschutz, Zugang zu Informationen, Verzerrungen, digitale Souveränität). Die Schweiz verfolgt derzeit zwei parallele Regulierungsprozesse. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG; UVEK/BAKOM) sieht Verpflichtungen für Anbieter sehr grosser Plattformen und grosser Suchmaschinen vor. Der Entwurf zur Regulierung der KI (EJPD/BJ), der für Ende 2026 angekündigt ist, wird die KI-Konvention des Europarats umsetzen. Die generative KI droht zwischen Stuhl und Bank zu fallen: Der VE-KomPG erfasst sie nur teilweise, und es ist unklar, ob die KI-Regulierung Anwendungen der generativen KI ausdrücklich berücksichtigen wird.   Fragen

  1. Wie gedenkt der Bundesrat, die Regulierung von Plattformen (BAKOM/UVEK) und die KI-Regulierung (BJ/EJPD) aufeinander abzustimmen, um Regelungslücken hinsichtlich der spezifischen Risiken der generativen KI zu vermeiden?
  2. Fällt die generative KI als Technologie zur Erstellung von Inhalten hauptsächlich in den Bereich der Regulierung von Plattformen, der KI-Regulierung oder in beide Bereiche? Welche Stelle koordiniert die Abgrenzung?
  3. Fallen grosse KI-gestützte Suchmaschinen, in grosse Suchmaschinen integrierte KI-Anwendungen sowie in soziale Netzwerke integrierte KI-Anwendungen in den Anwendungsbereich des VE-KomPG?
  4. Sollten Online-Plattformen zusätzliche Verantwortlichkeiten übernehmen, wenn sie Funktionen zur Erstellung und Kuratierung von Informationen integrieren?
  5. Wird der für Ende 2026 vorgesehene Vorentwurf zur KI-Regulierung sogenannte generative «Allzweck-KI-Modelle» ausdrücklich erfassen, ähnlich wie dies der europäische AI Act vorsieht?
  6. Sieht der Bundesrat formalisierte Mechanismen der interdepartementalen Koordination zwischen dem EJPD, dem UVEK sowie den weiteren betroffenen Departementen und Bundesämtern vor, um die verschiedenen Regulierungsprozesse im Zusammenhang mit KI zu steuern?

→ Curia Vista


26.3914 — KI-Modelle und die Cybersicherheit der Schweiz

Typ Interpellation
Eingereicht von Andrey Gerhard
Datum 19.06.2026
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 26.08.2026

Im April 2026 lancierte Anthropic das KI-Modell Claude Mythos Preview und das Konsortium Project Glasswing. Das Modell entdeckte in wenigen Wochen über 10'000 schwerwiegende Sicherheitslücken in allen grossen Betriebssystemen und Browsern, darunter Lücken, die seit 27 Jahren unentdeckt geblieben waren. Es kann nicht nur Schwachstellen finden, sondern eigenständig funktionierende Exploits entwickeln. Es ist anzunehmen, dass vergleichbare Fähigkeiten sehr bald auch bei anderen Modellen verfügbar sein werden. Die Frage des Zugangs zu solchen Modellen ist nicht mehr hypothetisch: Die US-Regierung hat Mitte Juni 2026 den Zugang zu weiterentwickelten Mythos-Versionen mit Verweis auf Exportkontrolle vorübergehend gesperrt, selbst für grosse US-Technologieunternehmen. Schweizer Behörden und kritische Infrastrukturen stehen damit vor der Frage, ob sie im Ernstfall auf die leistungsfähigsten defensiven KI-Werkzeuge zugreifen können.   Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Wie schätzt der Bundesrat Chancen und Risiken der neuen KI-Modelle für die Cybersicherheit der Schweiz ein, insbesondere im Hinblick auf agentische Systeme, die Schwachstellen autonom finden und ausnutzen können?Wie will die Schweiz sicherstellen, dass Behörden und Wirtschaft rechtzeitig Zugang zu leistungsfähigen KI-Modellen für defensive Zwecke erhalten?Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat angesichts der Unsicherheit über den US-Exportrahmen für KI-Modelle, um die technologische Handlungsfähigkeit der Schweiz langfristig zu sichern?Inwiefern sind KI-Hersteller heute verpflichtet, über Cyberrisiken ihrer Modelle transparent zu informieren, und sieht der Bundesrat Handlungsbedarf? 

→ Curia Vista


26.4024 — KI-Sicherheit und systemische Risiken als thematischer Schwerpunkt des AI Summit 2027 in Genf

Typ Interpellation
Eingereicht von Gugger Niklaus-Samuel
Datum 19.06.2026
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 26.08.2026

Welche thematischen Schwerpunkte verfolgt der Bundesrat für den AI Summit 2027 in Genf, und wie stellt er sicher, dass Fragen der Sicherheit und systemischer Risiken von KI-Systemen dabei berücksichtigt werden? Insbesondere soll er darlegen, wie er seinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Summits nutzt, um sicherheitsrelevante Fragen zu KI-Fähigkeiten und ihren Auswirkungen auf Gesellschaft und kritische Infrastrukturen zu verankern.

→ Curia Vista


26.3940 — Deaktivierung der KI-Modelle Fable 5 und Mythos 5 auf Anordnung der US-Behörden. Welche Folgen hat dies für die Schweiz und welche Strategie verfolgt sie?

Typ Interpellation
Eingereicht von Revaz Estelle
Datum 19.06.2026
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 26.08.2026

Im Juni 2026 deaktivierte Anthropic auf Anordnung der US-Behörden weltweit seine beiden leistungsfähigsten KI-Modelle, Claude Fable 5 und Claude Mythos 5, da das Unternehmen den Zugang nicht auf US-Staatsangehörige beschränken konnte. Dieser Vorfall zeigt, wie verwundbar auf ausländische KI-Infrastrukturen angewiesene Länder sind. Da die Schweiz weder Mitglied der Europäischen Union noch Teil eines Verbunds mit vergleichbaren Kapazitäten ist, ist sie den einseitigen Entscheidungen von Staaten, die solche Technologien kontrollieren, besonders ausgeliefert. Der Präzedenzfall ist besorgniserregend. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:  Wie beurteilt der Bundesrat die Folgen einer plötzlichen Blockierung des Zugangs zu leistungsfähigen ausländischen KI-Modellen für die Schweizer Wirtschaft, Verwaltung und Forschung? Wie stark ist die Schweiz im öffentlichen und privaten Sektor auf KI-Modelle aus den Vereinigten Staaten angewiesen? Liegt dem Bundesrat eine Übersicht über die betroffenen kritischen Anwendungsbereiche vor? Welchen rechtlichen und geopolitischen Präzedenzfall sieht der Bundesrat darin, dass ein Drittstaat im Namen seiner nationalen Sicherheit den Zugang von Schweizer Staatsangehörigen zu wesentlichen digitalen Diensten einschränken kann, auch ausserhalb seines Hoheitsgebiets? Wie will die Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Innovationsfähigkeit bewahren, wenn ihr der Zugang zu den leistungsfähigsten KI-Modellen ohne Vorankündigung verwehrt werden kann? Welche Massnahmen hält der Bundesrat für geeignet, um die erwähnte Abhängigkeit zu verringern und einen unterbruchsfreien Zugang zu gewährleisten? Kommen insbesondere eine Diversifizierung der Anbieter, eigene oder europäische Kapazitäten sowie internationale Kooperationen in infrage? Bieten der derzeitige Rahmen für das öffentliche Beschaffungswesen und die Verträge des Bundes ausreichenden Schutz vor dem Risiko einer im Ausland verursachten Unterbrechung von Dienstleistungen? Falls nein, welche Anpassungen zieht der Bundesrat in Betracht (Kontinuitätsklauseln, Ausweichlösungen, Wechselmöglichkeiten)? Hat der Bundesrat mit seinen Partnern – insbesondere den europäischen – Kontakt aufgenommen oder beabsichtigt er dies, um ein gemeinsames Vorgehen im Fall solcher extraterritorialer Beschränkungen zu bestimmen? 

→ Curia Vista


26.3773 — Rüstungsforschung durch den ETH-Bereich

Typ Interpellation
Eingereicht von Molina Fabian
Datum 18.06.2026
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 12.08.2026

Mit dem «Research Program Security» setzen VBS und der ETH-Bereich die rüstungspolitische Strategie 2025 des Bundesrats um. Ziel ist die Entwicklung innovativer Lösungen für aktuelle Sicherheits- und Verteidigungsherausforderungen. Im Fokus stehen insbesondere Dual-Use-Technologien wie Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und autonome Systeme. Das Programm wird von armasuisse mit zwei Millionen Franken finanziert; die ETH können Eigenleistungen einbringen. Sie behalten sich zudem vor, bestimmte Technologien oder Anwendungsbereiche ein- oder auszuschliessen. Da institutionalisierte Kooperationen zwischen Forschung, Industrie und VBS in der Vergangenheit aussen- und neutralitätspolitische Fragen aufgeworfen haben, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: Wie wird sichergestellt, dass Schweizer Forschungsergebnisse im Rüstungsbereich nicht in internationalen bewaffneten Konflikten eingesetzt werden?Wie verhindert der Bundesrat, dass im Rahmen des «Research Program Security» entwickelte Erkenntnisse über Dual-Use-Kanäle an Drittstaaten gelangen, sofern dies den aussenpolitischen Zielen oder der Neutralitätspolitik der Schweiz widerspricht?Weshalb wurde die Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022–2025 bisher nicht verlängert?Wie wird gewährleistet, dass die Forschung nicht den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere aus dem Wassenaar-Abkommen, dem Waffenhandelsvertrag (ATT) und der KI-Konvention des Europarats, zuwiderläuft?In welchem Verhältnis steht das Programm zu den laufenden Verhandlungen im Rahmen des UNO-Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) betreffend autonome Waffensysteme?Nach welchen Kriterien entscheidet der ETH-Bereich über den Ein- oder Ausschluss bestimmter Technologien und Anwendungsfelder? Sind diese Kriterien öffentlich zugänglich?Welche Bedeutung haben die Vorgaben des humanitären Völkerrechts, insbesondere Art. 36 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen, bei der Bewertung neuer Technologien? Wer nimmt diese Prüfungen vor?Werden Aufsichts- und Beratungsgremien wie die ETH-Ethikkommission, die Akademien der Wissenschaften oder das Parlament in die Programmentwicklung einbezogen? Falls nicht: Plant der Bundesrat die Einrichtung eines Ethikrats für dieses Programm?

→ Curia Vista


26.3607 — Umgang mit Deepfakes im geplanten KI-Gesetz

Typ Interpellation
Eingereicht von Rumy Farah
Datum 10.06.2026
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 26.08.2026
  1. In welchem Umfang wird die Problematik der Deepfakes im geplanten KI-Gesetz berücksichtigt? 
  1. Welche Bestimmungen sind vorgesehen, um missbräuchliche Anwendungen generativer KI zu adressieren, insbesondere im Zusammenhang mit nicht-einvernehmlichen sexualisierten Inhalten und Identitätsmissbrauch? 
  2. Welche Instrumente zur Durchsetzung werden vorgesehen hinsichtlich der raschen Entfernung von rechtswidriger Inhalten und der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen?
  3. Wird eine spezifische Haftungsregelung für Plattformen vorgesehen, insbesondere bei unzureichender Moderation?
  4. Welche präventiven Massnahmen sind vorgesehen, um die Entstehung und Verbreitung missbräuchlicher Deepfakes frühzeitig zu verhindern?
  5. Wie wird sichergestellt, dass Strafverfolgungsbehörden über geeignete Instrumente verfügen, um missbräuchliche synthetische Inhalte wirksam zu verfolgen, insbesondere bei rascher Verbreitung und grenzüberschreitenden Sachverhalten? 
  6. Sind verbindliche Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten für KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte vorgesehen? Falls ja, wie sollen diese ausgestaltet werden? 
  7. Wie wird dem Schutz besonders schützenswerter Personen, insbesondere Minderjähriger, Menschen mit Beeinträchtigungen oder in anderen vulnerablen Situationen Rechnung getragen?
  8. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass das KI-Gesetz mit internationalen Entwicklungen kompatibel ist?

→ Curia Vista


26.3414 — Umsetzung der KI-Konvention des Europarates in der Schweiz

Typ Interpellation
Eingereicht von Molina Fabian
Datum 20.03.2026
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 20.05.2026

Am 27. März 2025 hat BR Albert Rösti die Konvention des Europarats über Künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Namen der Schweiz unterzeichnet. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 beschlossen, die Konvention zu ratifizieren und das EJPD beauftragt, bis Ende 2026 eine «Minimalvorlage» zu erarbeiten. Die bisherigen Kommunikationen des Bundesrates zur Umsetzung der KI-Konvention bleiben jedoch auffallend vage. Während die technologische Entwicklung im KI-Bereich mit hoher Geschwindigkeit voranschreitet und KI-Systeme zunehmend in grundrechtsrelevanten Bereichen zum Einsatz kommen, setzt der Bundesrat vorwiegend auf rechtlich unverbindliche Instrumente wie Selbstverpflichtungserklärungen und Ethikkodizes. Es ist fraglich, ob dieser Ansatz dem Schutzauftrag der Konvention gerecht wird. Die KI-Konvention des Europarats verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen sicherzustellen. Angesichts der rasanten Entwicklung von KI-Technologien und ihrer zunehmenden Bedeutung in zentralen Lebensbereichen der Bevölkerung stellen sich grundlegende Fragen zur Ernsthaftigkeit und Wirksamkeit der geplanten Umsetzung. Besonders besorgniserregend ist die Ausklammerung des Privatsektors. Die Konvention selbst ermöglicht zwar diese Flexibilität, doch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen bemängeln, dass eine solche Ausnahme die Konvention erheblich schwächt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche konkreten Gesetzesanpassungen sind in der Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2026 vorgesehen, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht? 
  2. Welche Evidenz liegt dem Bundesrat vor, dass Selbstverpflichtungserklärungen und Ethikkodizes ein wirksames Instrument darstellen, um die Grundrechte der Bevölkerung beim Einsatz von KI-Systemen durch private Akteure zu schützen?
  3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die gewählte «Minimalvariante» der Umsetzung nicht dazu führt, dass die Schweiz im internationalen Vergleich – insbesondere gegenüber der EU mit ihrem AI-Act – zu einem Standort mit tieferem Schutzniveau wird?

→ Curia Vista


25.4750 — Informationsdefizit, künstliche Intelligenz und Medienkonzentration. Welche Garantien gibt es für verlässliche und zugängliche Informationen?

Typ Interpellation
Eingereicht von Tuosto Brenda
Datum 19.12.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 11.02.2026

Parallel zum Aufschwung der generativen KI hat der Bundesrat das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen (KomPG) in die Vernehmlassung gegeben, das sich auf grosse soziale Netzwerke und Suchmaschinen konzentriert. Chatbots und KI-Bildgeneratoren sollen nur dann diesem Gesetz unterstehen, wenn sie in diese Plattformen integriert sind. Viele KI-Dienste sind somit weitgehend frei, journalistische Inhalte ohne klare Verpflichtungen hinsichtlich Transparenz, Verantwortung oder Vergütung zu nutzen. Dadurch entsteht eine Regulierungslücke. Laut einer Studie der Universität Zürich vom 27. Oktober 2025 hat fast die Hälfte der Bevölkerung keinen ausreichenden Zugang mehr zu verlässlichen journalistischen Informationen, was die demokratische Teilhabe und das Vertrauen in die Institutionen schwächt. Die Studie zeigt auch, dass KI-Systeme in grossem Umfang Medieninhalte ohne finanzielle Gegenleistung nutzen, wo doch die Geschäftsmodelle der Medien bereits geschwächt sind. Schliesslich verweist sie auf die zunehmende Konzentration der Medien, das Fehlen von Standards für den Einsatz von KI (Transparenz, Rückverfolgbarkeit, Ethik) und die Abhängigkeit von grossen Plattformen und wirft damit wichtige Fragen zu den Rahmenbedingungen auf, die für die Erhaltung einer vielfältigen, unabhängigen und zugänglichen Medienlandschaft erforderlich sind. Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Wie beurteilt er das Ausmass dieses Mangels an verlässlichen Informationen und dessen Auswirkungen auf die demokratische Teilhabe, den sozialen Zusammenhalt und das Vertrauen in die Institutionen?Welche Massnahmen sieht er vor, um der gesamten Bevölkerung, insbesondere jungen Menschen und schutzbedürftigen Personengruppen, einen effektiven Zugang zu Informationen von hoher Qualität zu gewährleisten?Beabsichtigt er, demokratiefördernde digitale Alternativen (z. B. spezielle Algorithmen oder Plattformen) zu unterstützen, und wenn ja, welche Rolle kommt dabei dem Service public zu?Reicht der derzeitige Rahmen aus, um angesichts der Medienkonzentration die Meinungsvielfalt zu gewährleisten? Wenn nein, welche Anpassungen plant er?Ist er bereit, eine nationale Strategie zum Einsatz von KI im Journalismus zu entwickeln, um die redaktionelle Unabhängigkeit zu wahren und klare Standards festzulegen?Wie wird er die Auswirkungen der KI und den mangelnden Zugang zu verlässlichen Informationen in die Förderpolitik einbeziehen, um investigativen und lokalen Journalismus nachhaltig zu finanzieren?

→ Curia Vista


25.4749 — Bilaterale III. Befürchtungen zu administrativem Aufwand unbegründet?

Typ Interpellation
Eingereicht von Gredig Corina
Datum 19.12.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 18.02.2026

Mit den Bilateralen III und den damit vorgesehenen Mitwirkungsrechten erhält die Schweiz formelle Einflusskanäle auf künftige EU-Regulierungen, bevor diese festgelegt werden. Dies schafft Möglichkeiten, früh und aktiv auf eine schlanke und innovationsfreundliche Regulierung hinzuwirken. Zugleich bleiben die zu übernehmenden Regulierungen auf jene Bereiche beschränkt, in welchen die Schweiz am EU-Binnenmarkt teilnimmt. In der innenpolitischen Debatte dominieren jedoch Befürchtungen über einen Bürokratieanstieg und zusätzliche Belastungen für KMU.     Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen: Kann der Bundesrat bestätigen, dass folgende EU-Regulierungen nicht mit den Bilateralen III übernommen werden müssen:  Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD),  Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD),  PET-Flaschenverschluss mit fixiertem Deckel (EU-Richtlinie 2019/904 über Einwegkunststoffe),  Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),  Digital-Service-Act und Digital-Markets-Act (Regulierung grosser Online-Plattformen (z. B. Transparenzpflichten, algorithmische Offenlegung)?  In welchen Bereichen übernimmt die Schweiz heute auf freiwilliger Basis Regulierungen der EU und aus welchen Gründen?  In welchen Bereichen geht die Schweiz freiwillig über Anforderungen der EU hinaus und aus welchen Gründen?  Wie plant der Bundesrat die Wirtschaft einzubinden, um die neu geschaffenen Mitwirkungsrechte im Rahmen der Bilateralen III möglichst effektiv zu nutzen, um auf eine schlanke und innovationsfreundliche Regulierung in der EU hinzuwirken?  Wie nimmt der Bundesrat bei Regulierungen der EU, welche nicht Teil der bilateralen Verträge sind, aber sich auf Schweizer Unternehmen aufgrund der engen wirtschaftlichen Verknüpfungen trotzdem auswirken, Einfluss auf eine schlanke und innovationsfreundliche Ausgestaltung? Sieht der Bundesrat Möglichkeiten diese Einflussnahme dank geregelter Beziehungen zur EU zusammen mit der Wirtschaft im Sinne eines «Team Switzerland for Europe» zu verstärken?  

→ Curia Vista


25.4895 — KI-Regulierung. Grossanbieter in die Pflicht nehmen, Schweizer Firmen stärken

Typ Interpellation
Eingereicht von Gugger Niklaus-Samuel
Datum 19.12.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 18.02.2026

Das EJPD und das UVEK arbeiten an einer KI-Regulierung für die Schweiz.  Das Mandat fokussiert auf den öffentlichen Sektor; der Privatsektor soll nur bei Grundrechtsbetroffenheit einbezogen werden. Die KI-Arbeitstagung des BJ (27.10.) zeigt: Schweizer KMUs und Firmen fordern eine Regulierung, die bei den Grossanbietern ansetzt - bei den wenigen Unternehmen (OpenAI, Anthropic, Google, Meta), die Grundlagenmodelle entwickeln und global bereitstellen.   Diese Stossrichtung ist dreifach sinnvoll: Entlastung für Schweizer Wirtschaft: KMUs, die KI nutzen, tragen keine unverhältnismässige Compliance-Last. Innovation bleibt möglich.  Maximale Hebelwirkung: Verpflichtungen für 5-10 Grossanbieter erreichen mehr als Regulierung tausender KMUs. Das ist effiziente Ressourcennutzung.  Wirksamer Schutz: Nur Anbieter können Trainingsdaten kuratieren, Sicherheitstests durchführen und Risiken frühzeitig erkennen. Schweizer Nutzer können das nicht kontrollieren.Parallele im eigenen Haus: Die laufende Vernehmlassung über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen reguliert bereits wenige Grossanbieter (Meta, Alphabet, X) statt der Masse der Nutzer.  Der Bund begründet dies selbst mit der Konzentration bei "wenigen international tätigen Unternehmen".  Gleiche Logik, gleicher Ansatz - auch für KI. Internationale Entwicklung: Kalifornien hat mit SB 53 (September 2025) Transparenz- und Rechenschaftspflichten für Grossanbieter eingeführt. Singapur und UK entwickeln ähnliche Ansätze.  Die Schweiz sollte im Vorfeld des Swiss AI Summit 2027 international eine Führungsrolle übernehmen. Das BAKOM und das BJ sollen in ihren Arbeiten Verpflichtungen für Anbieter von Grundlagenmodellen priorisieren, beispielsweise: Transparenz über Trainingsdaten und ModellfähigkeitenExterne Sicherheitstests vor EinführungKoordination zwischen Plattform- und KI-Regulierung

→ Curia Vista


25.4336 — Umweltauswirkungen der Digitalisierung. Worauf steuern wir zu?

Typ Interpellation
Eingereicht von Clivaz Christophe
Datum 26.09.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 19.11.2025

Eine neue Studie beleuchtet den ökologischen Fussabdruck der Digitalisierung in der Schweiz (Environmental impacts of the ICT sector in Switzerland). Sie zeigt, dass digitale Technologien enorm viel Energie und Ressourcen verbrauchen. Die Digitalisierung hat insbesondere Auswirkungen auf die Ressourcen (Mineralien, Metalle und fossile Brennstoffe), die Ökotoxizität sowie die Eutrophierung des Süsswassers, das Klima und die Feinstaubbelastung. Bereits heute verbrauchen digitale Technologien 12 Prozent des Stroms in der Schweiz (6,9 TWh), und dieser Anteil wird ansteigen. In Zukunft wird der Energieverbrauch von Rechenzentren und Cloud-Diensten massiv zunehmen; die durch die Digitalisierung verursachten CO2-Emissionen werden von 28 Prozent im Jahr 2025 auf 56 Prozent im Jahr 2035 ansteigen, insbesondere durch die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie steht der Bundesrat zu den Empfehlungen der Studie Environmental impacts of the ICT sector in Switzerland, insbesondere zu jenen bezüglich der Behörden?
  2. Wie gedenkt der Bundesrat die Entwicklung immer energieintensiverer digitaler Dienste, insbesondere der KI, zu regeln, um deren zunehmende Umweltauswirkungen zu begrenzen? Wie will er eine energieeffizientere Digitalisierung fördern? Hat (braucht) die Schweiz in diesem Bereich eine spezifische Strategie?
  3. Plant der Bundesrat, die Nutzung von KI-Tools zu regeln; einschliesslich der über Mobiltelefone und soziale Medien leicht zugänglichen Anwendungen, insbesondere bei Jugendlichen? Ist er der Ansicht, dass die Nutzung von digitalen Technologien und sozialen Medien durch Jugendliche besser geregelt werden sollte?
  4. Wie gedenkt der Bundesrat die Transparenz bezüglich des Energieverbrauchs und des ökologischen Fussabdrucks von digitalen Geräten und Infrastrukturen zu gewährleisten?
  5. Welche Massnahmen plant er, um die Abhängigkeit der Schweiz von ausländischen Akteuren bei der Datenspeicherung und -bearbeitung sowie bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen für die digitale Transformation zu verringern?

→ Curia Vista


25.4139 — Kinder vor manipulativen Algorithmen in sozialen Netzwerken schützen

Typ Interpellation
Eingereicht von Amaudruz Céline
Datum 24.09.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 19.11.2025

Soziale Netzwerke nehmen im Leben junger Menschen eine zentrale Rolle ein. Ihre Algorithmen sind darauf ausgelegt, die Bildschirmzeit zu maximieren – oft zulasten des Wohlbefindens. Während mehrere Länder bereits regulierend eingegriffen haben, bleibt die Schweiz bei diesem Thema weitgehend untätig. Wie werden die Risiken süchtig machender Algorithmen für Minderjährige eingeschätzt?Welche Massnahmen sind vorgesehen, um Suchtrisiken zu mindern (z. B. chronologischer Feed als Voreinstellung, Einschränkungen bei Autoplay und nächtlichen Benachrichtigungen)?Welche Lehren zieht der Bundesrat aus Beispielen aus dem Ausland (EU, Vereinigtes Königreich, New York, Australien)?Welche Unterstützung ist für Familien und Schulen geplant, um Minderjährigen eine sichere Online-Nutzung zu ermöglichen?

→ Curia Vista


25.3767 — KI. Ein gemeinsames Ziel und eine koordinierte nationale Kompetenzstrategie für den obligatorischen Schulunterricht

Typ Interpellation
Eingereicht von Chappuis Isabelle
Datum 19.06.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 27.08.2025

Künstliche Intelligenz (KI) hat schon jetzt einen tiefgreifenden Einfluss auf unsere Wirtschaft, unsere Institutionen und darauf, wie wir Wissen verstehen. Nun ist sie auch im Begriff, Berufe, Laufbahnen und Kompetenzen grundlegend neu zu definieren. KI bringt einschneidende Veränderungen für die unterschiedlichsten Gebiete, Alterssegmente und Disziplinen.   Bildung ist in der Schweiz Sache der Kantone. Grundsätzlich ist die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) dafür zuständig, die Entwicklungen im Bereich KI zu koordinieren. Der Wandel durch KI ist tiefgreifend, die Initiativen im erwähnten Bereich sind jedoch nach wie vor unkoordiniert und inkonsistent oder fehlen sogar ganz. Im Rahmen seiner Kompetenzen kann der Bund zusammen mit den Kantonen die Erarbeitung und Umsetzung einer gemeinsamen Strategie anstossen und fördern.   Die rasante Entwicklung von KI erfordert jetzt einen klaren Impuls; es braucht eine koordinierte Lösung für die ganze Schweiz, andernfalls droht das Bildungssystem auseinanderzufallen. Die Souveränität der Kantone darf einer gemeinsamen strategischen Vision nicht im Wege stehen. Das ist auch mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar.   Nationen, die im Bildungsbereich führend sind, wie Südkorea, Finnland, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Singapur sehen in ihren Lehrpläne neu vor, dass Themen rund um KI schon im obligatorischen Schulunterricht behandelt werden. Damit tragen sie neuen Erfordernissen Rechnung: Junge Menschen müssen nicht nur befähigt werden, KI richtig zu nutzen, sondern es müssen ihnen auch Kenntnisse und die massgeblichen Kompetenzen vermittelt werden, damit sie den Anforderungen einer von KI revolutionierten Welt gewachsen sind. Das umfasst zum Beispiel kritisches Denken, Kreativität, geistige Flexibilität, Zusammenarbeit von Mensch und Maschine sowie ein Bewusstsein für die ethischen und gesellschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit den neuen Technologien.   Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss die Schweiz den Schulkindern so früh wie möglich beibringen, wie KI funktioniert, wie man sie nutzt und wo man sie hinterfragen sollte. Im Wesentlichen sichert Bildung unsere geistige Unabhängigkeit und unsere Innovationskraft.   Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass KI nach wie vor zu langsam und uneinheitlich in den obligatorischen Schulunterricht aufgenommen wird und dass unterschätzt wird, wie stark und schnell sich die Dinge in Zukunft verändern werden?Ist er bereit, zusammen mit der EDK eine nationale Kompetenzstrategie für den obligatorischen Schulunterricht anzustossen?Wird er die Kantone dabei unterstützen, eine richtungsweisende Bildungsstrategie zu erarbeiten, um die Herausforderungen des erwähnten technologischen Wandels zu bewältigen?

→ Curia Vista


25.3483 — Neue Technologien verschärfen die Energieproblematik

Typ Interpellation
Eingereicht von Burgherr Thomas
Datum 07.05.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 20.08.2025

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) führt zu einem enormen Energiebedarf. Die Internationale Energieagentur (IEA) hat in einer weltweit umfassenden Studie aufgezeigt, wie extrem sich die wachsende Nutzung von KI auf den weltweiten Stromverbrauch auswirkt. Schon heute verbrauchen Rechenzentren ungefähr 415 Terawattstunden pro Jahr, was rund 1,5% des globalen Strombedarfs entspricht. Laut IEA dürfte dieser Wert bis 2030 auf 945 Terawattstunden steigen und sich damit mehr als verdoppeln. Schon im laufenden Jahr werden 500 Mrd. Dollar in den Ausbau von Rechenkapazitäten investiert. Die IEA nennt aber auch Klimaanlagen, die Elektromobilität sowie die Verwendung von Elektromotoren in der Industrie als wesentliche Treiber des steigenden Strombedarfs. In den USA werden neben Kernreaktoren auch flexibel einsetzbare Gaskraftwerke gebaut, während etwa China und Japan stärker auf Kernenergie setzen. Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie beurteilt er die Auswirkungen des steigenden Strombedarfs durch neue Digitaltechnologien wie KI, Blockchain und Quantencomputing auf die langfristige Stromversorgungssicherheit der Schweiz, insbesondere in Hochlastzeiten und in den Wintermonaten?
  2. Wie hoch schätzt er den heutigen Stromverbrauch von Rechenzentren und KI in der Schweiz, und mit welcher Entwicklung rechnet er bis 2030?
  3. Entsteht durch die Berechnung der IEA Anpassungsbedarf bei den Energie- und Stromprognosen der Schweiz?
  4. Welche Einschätzung hat er zur Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz im Bereich Rechenzentren und KI, sowie weiteren Digitalhochtechnologien, insbesondere im Vergleich mit Ländern wie den USA oder asiatischen Staaten, die massiv investieren?
  5. Sieht er die Notwendigkeit, den Ausbau von Stromproduktionskapazitäten durch grundlastfähige Kraftwerke oder Reservekapazitäten (inkl. fossile Kapazitäten oder neue Kernenergie) zu beschleunigen, um den künftigen Strombedarf (z. B. durch KI, Elektromobilität, Digitalisierung) abdecken zu können?
  6. Wie sieht er den Zielkonflikt zwischen Digitalisierung und Innovation (inkl. KI), Klimazielen und Versorgungssicherheit – und welche politischen Leitlinien setzt er dabei?
  7. Bestehen aus Sicht des Bundesrates Risiken, dass energieintensive digitale Infrastrukturen vermehrt ins Ausland abwandern oder sich in der Schweiz nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen?

→ Curia Vista


25.3325 — Die Exzellenz der schweizerischen öffentlichen Statistik muss langfristig gesichert werden

Typ Interpellation
Eingereicht von Fonio Giorgio
Datum 21.03.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 21.05.2025

Die öffentliche Statistik erstellt und verbreitet Informationen auf unabhängige und ethisch vertretbare Weise. Sie liefert zuverlässige Daten, um politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen zu unterfüttern, und belastet dabei Bevölkerung und Unternehmen nur in begrenztem Mass. Bei der Verwaltung und der Analyse der Daten spielt das Bundesamt für Statistik (BFS) die Hauptrolle. Das BFS mitsamt seinen Kompetenzen in den Bereichen Datenmanagement, künstliche Intelligenz (KI) und Algorithmenentwicklung sollte jedoch innerhalb der Bundesverwaltung gestärkt werden, damit es die Bundesverwaltung in ihrer Entwicklung hin zu mehr Effizienz besser unterstützen kann. Ausreichende Ressourcen sind zentral, um genaue, zuverlässige und zugängliche Daten zu gewährleisten; sie sind auch zentral für eine effiziente Verwaltung, die für eine moderne Demokratie unerlässlich ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: Das vom Parlament beschlossene "Once-Only"-Prinzip verlangt, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen den Behörden ihre Informationen nur einmal übermitteln. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ein Mangel an Ressourcen die Unterstützung des BFS für die Datenharmonisierung gefährdet und damit die Anwendung dieses Prinzips in Frage stellt?Das BFS verfügt über breites Fachwissen im Bereich Datenwissenschaft und KI. Aufgrund der sinkenden Ressourcen kann es dieses jedoch nicht flächendeckend als Dienstleistung anbieten. Wie will der Bundesrat verhindern, dass vorhandene Kompetenzen verschwendet werden?Ist sich der Bundesrat bewusst, dass es für das BFS aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist, die Vergleichbarkeit der Schweizer Ergebnisse mit denjenigen der EU weiterhin zu gewährleisten?Wie gedenkt der Bundesrat die Effizienz des BFS als Hauptanbieter der Bundesstatistik zu verbessern, um seine Rolle, seine Koordination und seine Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung sowie mit den Kantonen und Gemeinden zu stärken? Welche gesetzlichen oder organisatorischen Anpassungen müssen vorgesehen werden?Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das BFS derzeit über die nötige Autorität verfügt, um seine Rolle als nationales Kompetenzzentrum für Statistik vollumfänglich wahrzunehmen? Ist er bereit, zusätzliche Statistiken beim BFS zu zentralisieren (für sehr spezifische Erhebungen)? 

→ Curia Vista


25.3199 — Regulierung der künstlichen Intelligenz. Droht die Abschwächung der Abschwächung?

Typ Interpellation
Eingereicht von Marti Min Li
Datum 20.03.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 14.05.2025

Der Bundesrat hat am 12. Februar eine Auslegeordnung zur KI-Regulierung verabschiedet und dabei einige Eckpunkte festgelegt. So plant er die Europaratskonvention zu ratifizieren und per Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Die Europaratskonvention ist in der minimalen Umsetzung nur für staatliche Akteure verbindlich. In einem Artikel der Republik wurden seitens zivilgesellschaftlicher Organisationen der Vorwurf erhoben, die Europaratskonvention sei unter dem Druck der USA abgeschwächt worden und die Schweiz habe zu dieser Verwässerung beigetraten. Wie steht der Bundesrat zu diesem Vorwurf? Wie sinnvoll war dies angesichts des Risikos, dass die USA diese Konvention nicht verbindlich ratifizieren würde?
  2. Setzt der Bundesrat nur auf eine minimale Umsetzung der Europaratskonvention oder wird er eine weitergehende Lösung suchen, die auch die privaten Akteure in die Pflicht nimmt?
  3. Warum priorisiert der Bundesrat in seiner Auslegeordnung und seiner Medienmitteilung die Innovationsförderung und die positiven Effekte für Wirtschaft anstatt die Menschenrechte oder Bedeutung von KI für eine nachhaltige, klimagerechte Gesellschaft?
  4. Der Bundesrat hat zudem angekündigt, den EU AI Act nicht zu übernehmen. In der Europaratskonvention ist das Verbot sowie die Regulierung gewisser Hochrisikoanwendungen nicht verbindlich vorgesehen, im EU AI Act schon. Ist der Bundesrat der Meinung, dass es nicht nötig sei, explizit gewisse Anwendungen (z.B. Social Scoring) zu verbieten und riskante und heikle Anwendungen (z.B. bei der Nutzung geschützter Personendaten) zu regulieren und damit für eine Produktesicherheit zu sorgen?
  5. Warum sieht der Bundesrat generell zu Regulierung bezüglich Produktesicherheit und -haftung ab?
  6. Warum ist keine Regelung im Bereich der Verwendung von Trainingsdaten für KI-Anwendungen vorgesehen, zumal sich die schweizerische Urheberrechtsgesetzgebung von der amerikanischen und der europäischen unterscheidet?
  7. Inwieweit ist die Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen, die europäisch tätig sind, gegeben, wenn die Schweiz nicht europäisches Recht übernimmt?
  8. Warum soll bis Ende 2026 abgewartet werden, bis eine Vorlage ausgearbeitet wird?
  9. Weshalb spielen Nachhaltigkeitserwägungen im Eckwertpapier keine Rolle? 

→ Curia Vista


25.3066 — Gender-basierte Diskriminierung durch Algorithmen und KI. Schutz vor algorithmischer Diskriminierung im privaten Sektor

Typ Interpellation
Eingereicht von Arslan Sibel
Datum 06.03.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 14.05.2025

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) kann bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten verstärken. Internationale Beispiele zeigen, dass KI-gestützte Entscheidungen sozial und wirtschaftlich benachteiligte Gruppen hart treffen können. Auch in der Schweiz beeinflussen Algorithmen zunehmend wichtige Lebensbereiche: Sie bewerten Bewerbungen, analysieren Kreditwürdigkeit und empfehlen Inhalte auf Social Media. Studien belegen, dass Menschen durch algorithmische Diskriminierung benachteiligt werden können. KI-Systeme können zum Beispiel im Recruiting-Prozess Männer bevorzugen, und Frauen können schlechtere Kreditkonditionen erhalten, obwohl ihre finanzielle Situation vergleichbar ist. Generative KI verstärkt zudem geschlechtsspezifische Stereotype. KI-Systeme werden oft eingesetzt ohne, dass Betroffene davon wissen und operieren oft in intransparenten „Black Boxes“, wodurch Betroffene Benachteiligungen schwer nachvollziehen können. Rückkopplungseffekte können zudem bestehende Vorurteile verstärken. In seinem Grundsatzentscheid erkennt der Bundesrat den Regulierungsbedarf an und beabsichtigt, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren. Diese fokussiert jedoch auf staatliche Akteure und lässt Risiken im privaten Sektor unbeachtet. Ohne klare gesetzliche Anpassungen besteht ein Schutzvakuum, da in der Schweiz kein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz für private Akteure existiert. Die Herausforderungen algorithmischer Diskriminierung wie Skalierungseffekte oder Verzerrungen in Trainingsdaten erfordern gezielte Massnahmen.

  1. Wie will der Bundesrat diese Schwächen angehen? 2. Die KI-Konvention des Europarates bezieht sich primär auf staatliche Akteure. Wie will der BR die Bevölkerung vor Diskriminierung schützen, wenn KI-Systeme zunehmend auch von privaten Akteuren eingesetzt werden?
  2. Konkrete Fälle zeigen, dass unter anderem Frauen beim Einsatz von KI-Systemen diskriminierende Folgen erleiden können, etwa im Recruiting, bei der Prüfung von Kreditwürdigkeit, durch generative KI oder Social Media. Wie kann der BR seine Schutzpflicht vor Diskriminierung in solchen Fällen im privaten Sektor erfüllen? 4. Wie gedenkt der BR sicherzustellen, dass KI-gestützte Recruiting-Systeme Chancengleichheit gewährleisten und nicht systematisch Bewerbungen von Frauen oder anderen diskriminierten Gruppen benachteiligen?

→ Curia Vista


Erledigte Vorstösse (37)

26.3943 — Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die Sozialpolitik

Typ Interpellation
Eingereicht von Schneider Meret
Datum 19.06.2026
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 26.08.2026

Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wo wird künstliche Intelligenz derzeit und in naher Zukunft in der öffentlichen Verwaltung, Gesundheitswesen, Justiz eingesetzt? Wie hoch sind die erzielten Zeit- und Kosteneinsparungen?  
  2. Welche Auswirkungen hätte die zunehmende Ersetzung menschlicher Arbeit durch Technologie unter Berücksichtigung der erwarteten Lohnersparnisse auf die Steuereinnahmen des Bundes von juristischen und natürlichen Personen?  
  3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Personen umzuschulen, die aufgrund von KI ihren Arbeitsplatz verlieren werden oder deren Qualifikationen auf dem sich rasch verändernden Arbeitsmarkt veraltet sind?  
  4. Um wie viel sind die Produktivität und das Bruttoinlandsprodukt in den letzten 10 Jahren durch den Einsatz von Automatisierung in der Wirtschaft und in jüngerer Zeit durch künstliche Intelligenz gestiegen und hat sich der Wohlstand der Bevölkerung dadurch erhöht?  

→ Curia Vista


26.3097 — Digitalisierung der Museen unterstützen

Typ Interpellation
Eingereicht von Ettlin Erich
Datum 12.03.2026
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 27.05.2026

Die digitale Transformation verändert die Museumsarbeit grundlegend. Von der Sammlungserschliessung über die Provenienzforschung bis zur Vermittlung und Barrierefreiheit eröffnen sich durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) bedeutende Chancen. Automatisierte Bilderkennung kann die Katalogisierung beschleunigen, mehrsprachige KI-Anwendungen ermöglichen neue Formen der Kulturvermittlung, und Algorithmen unterstützen die Provenienzforschung durch Mustererkennung in historischen Dokumenten. Viele Schweizer Museen haben mit der Digitalisierung begonnen, doch grosse Teile der rund 77 Millionen Sammlungsobjekte sind noch nicht digital erschlossen. Fehlende finanzielle Mittel, mangelnde personelle Ressourcen und fehlendes technisches Know-how stellen erhebliche Hürden dar. Zugleich wächst mit der Digitalisierung die Verantwortung für die Langzeitarchivierung digitalen Kulturerbes – von Born-digital-Kunst über 3D-Scans bis hin zu digitalen Ausstellungsdokumentationen. Dabei stellen sich im Hinblick auf die nächste Kulturbotschaft verschiedene Fragen.  Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:  Wie beurteilt der Bundesrat den aktuellen Stand der Digitalisierung in Schweizer Museen? Liegen Daten darüber vor, welcher Anteil der Sammlungsbestände bereits digital erschlossen ist und welche Mittel für die Grunddigitalisierung in der Periode 2029–2032 erforderlich wären?Ist der Bundesrat bereit zusätzliche Finanzmittel für KI-Infrastruktur und Pilotprojekte im Museumsbereich bereitzustellen, namentlich für KI-gestützte Sammlungserschliessung, Provenienzforschung mit KI-Unterstützung, KI-Ethik-Leitlinien sowie Weiterbildungsprogramme für Museumsschaffende?Sieht der Bundesrat vor, Museen und andere Kulturerbe-Institutionen bei Diskussionen über digitale Souveränität explizit einzubeziehen, um Abhängigkeiten von ausländischen Anbietern für Datenbanken und Speicherplatz zu reduzieren?Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um eine nationale Infrastruktur für die Langzeitarchivierung digitalisiertes Kulturerbes aufzubauen? Ist er bereit, hierfür in der Kulturbotschaft 2029–2032 Mittel einzustellen?Ist der Bundesrat bereit, den Aufbau einer nationalen Koordinationsplattform für den Erfahrungsaustausch im Bereich Digitalisierung und KI für mobiles Kulturgut (Museen, Bibliotheken, Archive) zu unterstützen? 

→ Curia Vista


25.4621 — Der "Digital Omnibus" der EU entlastet die Wirtschaft. Was macht die Schweiz?

Typ Interpellation
Eingereicht von Michel Matthias
Datum 18.12.2025
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 18.02.2026

Am 19.November hat die EU-Kommission den «Digital Omnibus» verabschiedet. Dieser umfasst mehrere Anpassungsvorschläge zur Harmonisierung und Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens in der EU. Damit will die EU-Kommission auch im Bereich der KI-Regulierung (EU AI Act) den regulatorischen Druck sowie die bürokratische Belastung für die digitale Wirtschaft reduzieren.  Während die EU ihre Regulierung gezielt entschlackt, arbeitet die Schweizer Verwaltung parallel an der Botschaft zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats. Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ist entscheidend, dass sie die regulatorischen Entwicklungen im Ausland nicht nur beobachtet, sondern aktiv berücksichtigt. KI entfaltet ihr Potenzial nur dann, wenn sie rasch, breit und ohne unnötige Hürden in der Wirtschaft Fuss fassen kann. Für die Schweiz stellt sich also die Frage, welche politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen aus diesem regulatorischen Schritt entstehen.    Ich bitte den Bundesrat vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen:   Regulatorische Auswirkungen: Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus den Vorschlägen des «Digital Omnibus» für die Schweizer KI-Regulierung, insbesondere im Hinblick auf Entlastungen für Unternehmen, namentlich auch für die KMU?Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Digitalwirtschaft: Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer ICT-Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf Marktzugang, Compliance-Kosten und Innovationsfähigkeit?Regulatorische Fragmentierung und Wettbewerbsfähigkeit: Wie schätzt der Bundesrat das Risiko einer zunehmenden regulatorischen Fragmentierung zwischen der Schweiz, der EU, den USA und China ein? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Digitalstandorts Schweiz zu stärken und Nachteile zu vermeiden? Digitale Entbürokratisierung: Der digitale Omnibus sieht unter anderem Vereinfachungen bei multiplen Meldungen im Bereich Cybersicherheit vor. Sieht der Bundesrat entsprechende Vereinfachungen vor für die Schweiz bzw. für in der Schweiz ansässige Unternehmen, insbesondere KMU?

→ Curia Vista


25.4570 — Zollkontrollen, Kleinunternehmerinnen und -unternehmer und neue Technologien. Welche Instrumente für das Tessin?

Typ Interpellation
Eingereicht von Marchesi Piero
Datum 17.12.2025
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 11.02.2026

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Wie viele ausländische Kleinunternehmerinnen und -unternehmer und Nutzfahrzeuge kontrolliert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), auch in Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien, im Tessin jährlich?Wie viele Unregelmässigkeiten wurden dabei in den letzten Jahren festgestellt, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual im Verhältnis zu den durchgeführten Kontrollen?Welches sind die wichtigsten operativen oder rechtlichen Hindernisse, die einer wirksameren Kontrolle dieser Aktivitäten im Wege stehen?Wie weit ist die künstliche Intelligenz in den Ablauf der Zollkontrollen, insbesondere bei Warenkontrollen und Kontrollen von Kleinunternehmerinnen und -unternehmern, integriert?Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um den Kampf gegen den grenzüberschreitenden unlauteren Wettbewerb zum Schutz der Tessiner Unternehmen zu verstärken?

→ Curia Vista


25.3103 — Eine weltweite Knappheit auf dem Halbleitermarkt mit Umsicht antizipieren

Typ Interpellation
Eingereicht von Poggia Mauro
Datum 13.03.2025
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 28.05.2025

Ist die Investition des Bundes in die Initiative SwissChips realistisch, wenn man sie mit den Investitionen vergleicht, die die Europäische Union, die USA und China namentlich im Halbleitersektor tätigen, und wenn man bedenkt, dass die Schweiz aus den Bereichen künstliche Intelligenz und Quantenforschung des Programms Horizon Europe ausgeschlossen ist?

→ Curia Vista


24.4427 — Atommüll. Was wäre, wenn der Abfall von heute der Brennstoff von morgen wäre?

Typ Interpellation
Eingereicht von Juillard Charles
Datum 18.12.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 19.02.2025

Energie wird bald zu einer der Hauptsorgen der westlichen Welt. Die Dekarbonisierung der menschlichen Tätigkeiten führt zu einer verstärkten Nutzung von Elektrizität. Und diese muss in ausreichender Menge produziert werden. Zusätzlich zu den bekannten Quellen für erneuerbare Energien darf es keine Tabus geben, da der Bedarf die Produktionskapazitäten schnell übersteigen wird. Die Kernkraftwerke werden abgeschaltet und dann gemäss Energiestrategie 2050 rückgebaut. Das Problem des Atommülls wird aber weiterhin bestehen bleiben. Die NAGRA hat ihren Plan zur endgültigen Lagerung vorgelegt. Dieser Plan stösst jedoch bereits auf deutlichen Widerstand in der Region, in der die Abfälle gelagert werden sollen, wie auch in Kreisen, die über dieses Projekt in Sorge sind. Vereinfacht gesagt, geht es darum, diese Abfälle tief in geologischen Schichten zu vergraben, eingeschlossen in Betonbehältern, die wiederum von dicken Betonschichten bedeckt sind. Nach einer realistischen aktuellen Planung aus jüngster Zeit sollen die Arbeiten erst in 20 bis 25 Jahren durchgeführt und in 30 bis 40 Jahren abgeschlossen werden. In einer Zeit, in der viel über Abfallrecycling gesprochen wird, warum sollte das nicht auch für Atommüll möglich sein?  Recyceln statt Deponieren ist ein Thema, das sowohl die Wissenschaft als auch die Wirtschaft interessieren dürfte. Denn beim Tempo der von KI unterstützen wissenschaftlichen Entdeckungen ist es nicht verboten zu denken, dass die enorme Energie, die im Atommüll noch enthalten ist, als Brennstoff für neue Methoden zur Erzeugung "sauberer" Energie (Wärme und Strom) dienen könnte. Gereichte es uns in diesem Fall nicht zum Nachteil, wenn unser derzeitiger Abfall unter Bedingungen gelagert würde, die eine Wiederverwendung verunmöglichen oder viel zu kompliziert machen würden?   Mit dem Ziel, uns zu informieren und eventuell in wissenschaftlichen Kreisen Überlegungen zu veranlassen oder Neugierde zu wecken, falls dies nicht bereits geschehen ist, bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Hat der Bundesrat jemals über Recycling statt über die Endlagerung von Schweizer Atommüll nachgedacht?
  2. Wie weit ist er in seinen Überlegungen gediehen?
  3. Hat er diese Strategie den Hochschulen unseres Landes vorgelegt?
  4. Könnte dieses Projekt Gegenstand eines oder mehrerer Nationaler Forschungsprojekte werden?
  5. Sind ihm internationale Programme bekannt, an denen die Schweiz teilnehmen könnte?

→ Curia Vista


24.4422 — Starke Zunahme von KI- und Blockchain-Anwendungen. Auswirkungen auf die Energieperspektiven

Typ Interpellation
Eingereicht von Burkart Thierry
Datum 18.12.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 12.02.2025

Künstliche Intelligenz (KI) und Blockchain kommen in immer mehr Anwendungen zum Einsatz. Jede Frage, die beispielsweise ein KI-Chatbot wie ChatGPT beantworten muss oder jede Finanztransaktion, die auf der Blockchain-Technologie basiert, verursachen in hohem Ausmass Rechenleistungen und haben einen entsprechenden Energiebedarf zur Folge. Gemäss einer Prognose der Internationalen Energieagentur (IEA) könnte der Stromverbrauch der weltweiten Rechenzentren inklusive KI-Anwendungen und Kryptowährungen (Blockchain) von 460 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2022 auf 620 bis 1050 TWh im Jahr 2026 ansteigen und in den kommenden Jahren weiter stark zunehmen.   Auch ohne KI- und Blockchain-Anwendungen steuert die Schweiz auf eine grosse Stromlücke zu. Um das vom Volk beschlossene Netto-Null-Ziel der Klimapolitik bis 2050 zu erreichen, ist eine umfassende Elektrifizierung notwendig. Studien gehen von einem zusätzlichen Strombedarf von über 50 TWh bis 2050 aus.   Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:  

  1. Sind KI- und Blockchain-Anwendungen und die dafür notwendigen Rechenzentren Teil der Energieperspektiven des Bundes, die mögliche Entwicklungen des Schweizer Energiesystems in der Zukunft aufzeigen und als Grundlage für die Energie- und Klimapolitik der Schweiz dienen?  
  2. Wie verändert das starke Wachstum dieser Anwendungen den Strombedarf insgesamt und die Versorgungssituation im Winter?  
  3. Wie hoch wird der Energieverbrauch der Schweiz unter Berücksichtigung von vermehrter KI- und Blockchain-Nutzungen bis 2050 geschätzt?  
  4. Sollte der Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin so zögerlich voranschreiten, mit welchen Mitteln und welchen Massnahmen würde der Bundesrat, insbesondere in Bezug auf eine wachsende Stromlücke in den Wintermonaten, Gegensteuer geben?  
  5. Wären im Bereich der Netze aufgrund von KI- und Blockchain-Nutzungen zusätzliche Kapazitäten bzw. ein Ausbau nötig und wieviel würde dieser kosten?  
  6. Grosse Technologiekonzerne wie Microsoft arbeiten an SMR-Kernreaktoren oder planen solche für ihren Mehrverbrauch zu nutzen. Zieht der Bundesrat bei einer Überarbeitung seiner Energiestrategien auch SMR zur Deckung eines massiv steigenden Strombedarfs in Betracht?  
  7. Würden grosse Technologiekonzerne in den Bau von SMR-Kernreaktoren in der Schweiz investieren wollen, wäre der Bundesrat dann bereit, die Rahmenbedingungen für diese Anlagen rasch zu verbessern?

→ Curia Vista


24.4178 — Zulassung von KI-Systemen für den allgemeinen Gebrauch auf dem Schweizer Markt

Typ Interpellation
Eingereicht von Chappuis Isabelle
Datum 27.09.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 06.11.2024

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 

  1. Wie ist die Marktzulassung von KI-Systemen für den allgemeinen Gebrauch (General Purpose AI nach der Definition der EU) derzeit in der Schweiz geregelt und welche Behörde oder Institution ist dafür zuständig? 
  2. Gibt es spezifische Kriterien oder Verfahren für die Zulassung von KI-Systemen für den allgemeinen Gebrauch auf dem Schweizer Markt und wie berücksichtigt die Schweiz die internationale Entwicklung, insbesondere die Entwicklung in der EU? 
  3. Plant der Bundesrat Massnahmen zur Aktualisierung oder Verbesserung des Zulassungsverfahrens für das Inverkehrbringen von KI-Systemen für den allgemeinen Gebrauch, insbesondere hinsichtlich der potenziellen Risiken und des Schutzes der Öffentlichkeit?

→ Curia Vista


24.4091 — Wo steht die Schweiz im Bereich Daten- und KI-Kompetenz?

Typ Interpellation
Eingereicht von Blunschy Dominik
Datum 26.09.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 27.11.2024

Ziels 5 der Legislaturplanung 2023-2027 lautet: «Die Schweiz nutzt die Chancen der künstlichen Intelligenz, reduziert ihre Risiken und setzt sich für einen innovativen Standort Schweiz und eine zukunftsgerichtete nationale und internationale Regulierung ein.»   In überparteilichen, durch die Expedition Zukunft organisierten Workshops mit unterschiedlichen Wissensträgerinnen und Wissensträgern wurden verschiedene Handlungsfelder erarbeitet, um die Weichen für die Transformation der Schweiz im Bereich der Künstlichen Intelligenz zu stellen.   Damit die Schweiz die Chancen nutzen und Risiken vermeiden kann, muss es unser Ziel sein, die Daten- und KI-Kompetenz als Grundkompetenz anzuerkennen, das Kompetenzniveau in der Schweiz über die Vermittlung in der Grund- und Weiterbildung zu erhöhen und Spitzenforschung im Bereich KI zu ermöglichen.   Wir ersuchen den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:  

  1. Wie beurteilt der Bundesrat das Kompetenzniveau in der Schweiz verglichen mit anderen innovationstreibenden Ländern im Bereich Daten und Künstliche Intelligenz?  
  2. Anerkennt der Bundesrat Daten- und KI-Kompetenz als Grundkompetenz, vergleichbar mit Lesen und Schreiben?  
  3. Welche Massnahmen sind oder wären notwendig, um eine solche Anerkennung als Grundkompetenz umzusetzen?  
  4. Welche minimalen KI-Kompetenzen sollten bei welchen Bevölkerungsgruppen vorhanden sein?  
  5. Wie kann die Vermittlung von Daten- und KI-Kompetenz in die Grund- und Weiterbildung integriert werden?   
  6. Wo steht die Schweiz im Vergleich zur Weltspitze in der Forschung zu KI?  
  7. Ist es für den Bundesrat ein Ziel, im Bereich KI in der Schweiz Spitzenforschung zu betreiben?  
  8. Wie kann die Forschung im Bereich KI in der Schweiz gefördert werden?

→ Curia Vista


24.3839 — KI-Regulierung. Schweizer Kreativwirtschaft ist auf Durchsetzung des Urheberrechts angewiesen

Typ Interpellation
Eingereicht von Stark Jakob
Datum 10.09.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 06.11.2024

Akteure, die generative künstliche Intelligenz (KI) entwickeln, sind auf kreative Schöpfungen (Text, Bild, Musik) und persönliche Merkmale (Stimme, Abbild) von Urhebern/-innen und Interpreten/-innen als Rohstoff angewiesen. Die unkontrollierte Nutzung dieser Inhalte durch Dritte bedroht die wirtschaftlichen Grundlagen der Kreativwirtschaft, also der schöpferisch tätigen Menschen, der Verlage, Vertriebe, Produzentinnen und Produzenten. Deren Verbände u.a. aus den Branchen Gaming, Film, Literatur, Medien, Musik haben sich in der Schweiz inzwischen in der so genannten KI-Allianz Kreativwirtschaft (KIK) zusammengeschlossen.   Das UVEK wurde vom Bundesrat beauftragt, bis Ende 2024 eine Übersicht über mögliche Regulierungsansätze von Künstlicher Intelligenz zu erstellen. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:   Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Risiko besteht, dass die Schweizerische Kreativwirtschaft durch KI-Anwendungen im Schutz ihres geistigen Eigentums stark betroffen ist?    Wie stellt er insbesondere den Schutz des geltenden schweizerischen Urheberrechtsniveaus in seinen weiteren Arbeiten zur KI-Regulierung sicher? Ist er bereit, allfällige Lücken im Urheberrecht zu schliessen, um den Schutz der kreativen Inhalte auch in Zukunft zu gewährleisten?    Wie stellt er sicher, dass die ganze Bandbreite juristischer Literatur, Lehre und Forschung in seine weiteren Arbeiten zur KI-Regulierung einfliesst?   Wie stellt er heute und künftig in der interdepartementalen Zusammenarbeit zu diesem Thema sicher, dass die Interessen der Kreativwirtschaft angemessen berücksichtigt werden?   Ist er bereit, in seinen weiteren Arbeiten zur KI-Regulierung die folgenden Fragen vertieft zu beleuchten:Wie kann sichergestellt werden, dass die individuellen Rechteinhaber/innen auch im KI-Kontext frei entscheiden können, ob und ggf. welche zweckentfremdete Verwendung und ideelle Verfremdung ihrer Werke sie zulassen wollen? Wie kann die Durchsetzung von Ausschliesslichkeitsrechten garantiert werden?Wie kann garantiert werden, dass das Anreizsystem des Urheberrechts weiterhin ausschliesslich humanes schöpferisches Schaffen honoriert (statt für KI-generierte Werke missbraucht zu werden)?Wie kann sichergestellt werden, dass Nutzer/innen und Rechteinhaber/innen von KI-Anwendungen jederzeit erkennen, welche Daten und welche Datenquellen benutzt wurden, um die KI-Anwendung bereitzustellen?

→ Curia Vista


24.3733 — Auf dem Weg zu einem KI-Büro zur Begleitung der derzeitigen grossen digitalen Transformation?

Typ Interpellation
Eingereicht von Chappuis Isabelle
Datum 14.06.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 21.08.2024

Die Schweiz hat mit der Gründung des Kompetenznetzwerks für Künstliche Intelligenz (Competence Network for Artificial Intelligence, CNAI) einen wichtigen Schritt unternommen, um auf die Chancen und Herausforderungen der künstlichen Intelligenz (KI) zu reagieren. Die Ernennung einer Direktorin für dieses Netzwerk war hilfreich, um einen ersten Impuls zu diesem Thema zu geben.   Angesichts der rasanten Entwicklungen, die viele Wirtschaftszweige und Aspekte des täglichen Lebens betreffen, wurde das UVEK vom Bundesrat beauftragt, bis Ende 2024 eine Analyse über mögliche Regulierungsansätze für KI zu verfassen. Diese Interpellation ist ein Beitrag zu dieser Analyse und fordert die Diskussion der folgenden Fragen:     Heute entsprechen die Ressourcen, die für dieses Netzwerk bereitgestellt werden, einer einzigen Vollzeitstelle. Was zugegebenermassen angesichts der Herausforderungen und des Umfangs der Arbeit sehr wenig ist. Sollen die Ressourcen des CNAI im Laufe der Zeit erhöht werden?     Allgemeiner: Kann ein Kompetenznetzwerk in seiner derzeitigen institutionellen Struktur den Anforderungen und Herausforderungen, die kurz- und mittelfristig mit der KI verbunden sind, vollständig gerecht werden?   Oder ist eine Erweiterung des CNAI in eine stärkere institutionelle Form geplant oder wird darüber nachgedacht? Zu denken wäre beispielsweise an die Form eines Büros, das, wenn möglich, in das UVEK integriert ist und dessen Ansatz sich gut in den dezentralen Ansatz der Schweiz einfügt.  Als Vorbilder könnten Länder wie Singapur, Kanada, Japan, Grossbritannien und die USA dienen, die in den vergangenen zwölf Monaten Massnahmen ergriffen haben, um spezielle KI-Büros einzurichten, die gezielt auf KI-Entwicklungen reagieren können.   Es stellt sich auch die Frage nach dem Umfang der KI-Studien: Werden neben dem Potenzial der KI auch gesellschaftliche Risiken wie Desinformation, Unfälle oder Missbrauch beobachtet und vorausschauend analysiert?

→ Curia Vista


24.3626 — Wie geht das Bundesamt für Cybersicherheit mit Vorfällen um, die durch die Fehlfunktion von KI-Systemen verursacht werden?

Typ Interpellation
Eingereicht von Feller Olivier
Datum 13.06.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 14.08.2024

Das am 1. Januar 2024 geschaffene Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) hat unter anderem die Aufgabe, Meldungen über Cybervorfälle entgegenzunehmen und die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen bei der Bewältigung solcher Vorfälle zu unterstützen. Bis zum 31. Dezember 2023 nahm das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) diese Aufgabe war.   Der letzte Halbjahresbericht des BACS, der am 6. Mai 2024 veröffentlicht wurde, zeigt, dass die Zahl der Meldungen über Betrugsversuche, bei denen künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz kam, steigt. Bei den Meldungen geht es insbesondere um Vorfälle von Sextortion mit KI-generierten Bildern sowie um Telefonanrufe und um Anlagebetrug im Namen von bekannten Personen.    KI-Anwendungen können eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen, wenn sie für betrügerische Zwecke eingesetzt werden. Sie können aber auch als solche ohne menschliches Zutun ein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn sie nicht richtig funktionieren (Datenlecks, Gefährdung der Funktionsfähigkeit einer kritischen Infrastruktur usw.). Der OECD AI Incidents Monitor (AIM) zeigt zudem, dass die Zahl der Vorfälle, die durch Fehlfunktionen von KI-Systemen ohne menschliches Zutun verursacht wurden, in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat.  

  1. Wie viele Vorfälle, die durch Fehlfunktionen von KI-Systemen ohne menschliches Zutun verursacht wurden, wurden dem BACS (bzw. dem NCSC) in den letzten drei Jahren gemeldet? Nehmen Vorfälle dieser Art in der Schweiz zu?  
  2. Was hat das BACS nach solchen Meldungen unternommen? Welche Massnahmen wurden getroffen?  
  3. Leistet das BACS insbesondere gegenüber den Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen, die unter das Informationssicherheitsgesetz fallen, Aufklärungs- und Präventionsarbeit zu den Risiken, die KI-Systeme selbst ohne menschliches Zutun darstellen können?

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24.3611 — Künstliche Intelligenz. Koordination in der Verwaltung und Absichten bezüglich des neuen Rahmenübereinkommens des Europarates

Typ Interpellation
Eingereicht von Cottier Damien
Datum 13.06.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 21.08.2024

Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt zunehmend an Bedeutung. KI hat das Potenzial, zahlreiche Aspekte des täglichen Lebens, der Gesellschaft und der Wirtschaft zu verändern. Technologien auf der Basis von KI werden in vielen Bereichen eingesetzt. Aufgrund der Komplexität der Herausforderungen ist ein kooperativer, transversaler und integrierter Ansatz wichtig für eine kohärente Anwendung. Weil zahlreiche Bundesbehörden mit Fragen rund um das Thema der KI konfrontiert sind, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie wird die Koordination der Bundesstellen im Bereich der KI sichergestellt?
  2. Wie kann sichergestellt werden, dass die verschiedenen Bundesstellen aktiv Informationen über ihre KI-Projekte austauschen, Erfahrungen teilen und gemeinsame Standards oder Best Practices entwickeln, um Redundanzen zu vermeiden und die Effizienz der Verwaltung zu steigern?
  3. Inwieweit wird die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Privatsektor und Forschung gefördert, um einen umfassenden und koordinierten Ansatz für die Entwicklung und Anwendung von KI zu gewährleisten und Synergien zu nutzen? Der Bundesrat hat für Ende 2024 einen Bericht über KI angekündigt. Er wird in seine Analysen die internationale Entwicklung einbeziehen. Dazu gehören die Entwicklungen in der Europäischen Union sowie das Rahmenübereinkommen des Europarats vom 17. Mai 2024 über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Wie der Präsident des Committee on Artificial Intelligence (CAI), das den Text ausgehandelt hat, sagte, soll dieser erste völkerrechtliche Vertrag über KI kein neues Recht schaffen, sondern sicherstellen, dass die bestehenden Schutzniveaus auch auf gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen angewendet werden, die sich aufgrund von KI ergeben. Es ist zu begrüssen, dass das Rahmenübereinkommen grundlegende Regeln und Prinzipien zum Schutz der Menschenrechte und der Demokratie formuliert, die gleichzeitig aber auch den Fortschritt und die technologischen Innovationen fördern. Das Rahmenübereinkommen soll die rechtlichen Lücken schliessen, die durch den raschen technologischen Fortschritt im Bereich der KI entstanden sind, ist aber technologieneutral. Deshalb stelle ich zudem die folgende Frage:
  4. Kann der Bundesrat bereits sagen, ob er beabsichtigt, das Rahmenübereinkommen zu unterzeichnen, was ab September möglich sein wird, und ob er gedenkt, es im Schweizer Recht umzusetzen? 

→ Curia Vista


24.3616 — Medien und künstliche Intelligenz

Typ Interpellation
Eingereicht von Gössi Petra
Datum 13.06.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 14.08.2024

Freie und kritische Medien spielen in einem demokratischen Rechtsstaat eine zentrale Rolle und sind wichtig für den nationalen Zusammenhalt. Der Medienkonsum verändert sich aktuell stark: KI-Anwendungen der generativen Künstlichen Intelligenz bedienen sich journalistischer Inhalte und geben diese in gewünschter Form wieder (z.B. in KI-Chatbots). Angesichts dieser Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:    Können die Eigentumsrechte von Medienschaffenden und Verlagen in Zeiten künstlicher Intelligenz mit dem geltenden Rechtsrahmen gewährleistet werden?   Ist sich der Bundesrat bewusst, dass Bezahlschranken teilweise nicht ausreichen, um Inhalte und damit das Geschäftsmodell der Medienschaffenden zu schützen, da diese durch künstliche Intelligenz umgangen werden?    Beabsichtigt der Bundesrat - und wenn ja wie - im Bericht zu einer möglichen KI-Regulierung in der Schweiz auf allfällig notwendige Gesetzesanpassungen oder der Durchsetzung geltender Rechte einzugehen, um das Geschäftsmodell des Journalismus in der Schweiz aufrechtzuerhalten?

→ Curia Vista


24.3663 — Wie kann die Nachhaltigkeit bei der künstlichen Intelligenz gefördert werden?

Typ Interpellation
Eingereicht von Marti Min Li
Datum 13.06.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 21.08.2024

Automatisierte Entscheidungsprozesse aufgrund von algorithmischen Prozessen oder prädiktiven statistischen Modelle erhalten unter dem Begriff “künstliche Intelligenz” (KI) vermehrte Aufmerksamkeit. Es gibt dabei aber einen grossen Bedarf an Grundlagenforschung, um das Potenzial der künstlichen Intelligenz besser einzuschätzen, sowie die möglichen Risiken zu minimieren.  Anwendungen künstlicher Intelligenz bieten potenziell ein grosses Potenzial dafür, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen, wobei bislang insbesondere Anwendungen im Bereich der Erhöhung von Ressourcen- und Energieeffizienz existieren. Dies ist umso wichtiger, als dass viele KI-Anwendungen und die Bereitstellung von Modellen aufgrund von hohem Energieverbrauch und induzierter Nachfrage nach ressourcenintensiven Dienstleistungen überhaupt nicht nachhaltig sind. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: Wie beurteilt der Bundesrat das Potenzial von KI-Anwendungen für die Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030?Wo sieht der Bundesrat Risiken in der Adoption von KI-Anwendungen für die Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030?Über welche Gesetzgebungen oder zusätzliche Anreize könnte die Förderung von nachhaltigen KI-Anwendungen, die eine nachweisbare Netto-Reduktion des Verbrauchs natürlicher Ressourcen mit sich bringen, vorangetrieben werden?Ist es denkbar, dass der Bund mit einem Förderprogramm solche Anwendungen begünstigen könnte?Wird im Bereich der Grundlagenforschung und der Innovationsförderung dem Faktor Nachhaltigkeit bei der Künstlichen Intelligenz genügend Aufmerksamkeit geschenkt? Werden entwickelte KI-Anwendungen auf Nachhaltigkeitsaspekte evaluiert? Wenn Nein, wie könnte dies verbessert werden?Wäre es denkbar in einem Nationalen Forschungsprogramm die Thematik KI und Nachhaltigkeit anzugehen, zumal die Frage der Nachhaltigkeit kein essentieller Teil des NFP «Digitale Transformation» ist?Wie kann der teilweise grosse Energie- und Ressourcenverbrauch von KI-Anwendungen und deren Bereitstellung sinnvoll kompensiert, überwacht und reduziert werden?

→ Curia Vista


24.3501 — Ist ein Forschungsabkommen mit Taiwan ein Desiderat für Bildung und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Halbleitersektor?

Typ Interpellation
Eingereicht von Meier Andreas
Datum 29.05.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 21.08.2024

Ein Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und Taiwan gibt es bis jetzt nicht. Taiwan produziert fast 60% aller weltweit verkauften Computerchips und 90% der modernsten Mikrochips. Ein Grossteil davon wird in der weltweit größten Halbleiter-Fabrik ‘Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC)’ hergestellt. Es wird erwartet, dass damit der Umsatz auf über eine Billion Dollar im Jahr 2030 steigt. Die globale Lieferkette ist jedoch durch die Spannungen mit China bedroht. Eine mögliche Invasion Chinas in Taiwan würde eine verheerende Chip-Knappheit im Westen zur Folge haben. Die EU und die USA entwickeln bereits Alternativpläne. TSMC hat den Bau eines zweiten Werks in Arizona angekündigt, und Deutschland verhandelt über den Bau einer Chipfabrik in Europa. Die Schweiz hat bisher keine Strategie entwickelt, um ihre Beziehungen zu Taiwan zu stärken, obwohl sie während der Pandemie stark unter der Chip-Knappheit litt. Professor Chih-Jen Shih von der ETH Zürich betont, dass ein Abkommen zwischen der Schweiz und Taiwan die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Halbleitersektor erhöhen würde. Schweizer Studierende hätten Zugang zu modernsten Technologien in Bereichen wie künstliche Intelligenz, Robotik und Cybersicherheit. TSMC hat kürzlich ein Forschungsprogramm gestartet, an dem keine Schweizer Institute beteiligt sind. Durch die Teilnahme an solchen Programmen könnten Schweizer Studierende Zugang zur Technologie der Zukunft erhalten.

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24.3415 — Plattformen und KI. Rechte der Nutzerinnen und Nutzer

Typ Interpellation
Eingereicht von Tschopp Jean
Datum 17.04.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 14.08.2024

Online-Plattformen nehmen beachtlich viel Raum ein. Ihr Status ist jedoch unklar. In der Schweiz ist die rechtliche Situation der Online-Plattformen nicht geregelt. Im April 2023 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung der Kommunikationsplattformen auszuarbeiten. Sie war für März 2024 vorgesehen, sollte dem Bundesrat jetzt aber im Herbst unterbreitet werden. Es ist kaum wahrscheinlich, dass eine Regulierung vor 2027 in Kraft tritt.   Die EU ihrerseits ist dabei, zu handeln. Die EU-Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act; DSA) ist seit Februar 2024 in Kraft. Demnach gilt der Grundsatz, dass online illegal ist, was auch offline illegal ist. Die Europäische Kommission hat 19 sehr grosse Plattformen (mit EU-weit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern pro Monat) wie Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, X (ehemals Twitter) und die beiden sehr grossen Online-Suchmaschinen Bing und Google Search identifiziert, die ein systemisches Risiko darstellen und umfangreiche Schutzmassnahmen erfordern. Google hat zum Beispiel bereits mehrere Milliarden in Start-ups investiert, die auf künstliche Intelligenz (KI) spezialisiert sind. KI bietet zwar Chancen in der Datenanalyse, birgt aber auch verschiedene Risiken für die freie Meinungsbildung, die für eine direkte Demokratie wie die Schweiz, den Datenschutz oder die Verhinderung von Identitätsbetrug zentral ist.   Die Nutzerinnen und Nutzer brauchen auch Schutz vor den Fallen von Dark Patterns: Sie müssen wissen, was ihnen angeboten wird, mit wem sie sich einlassen, wer bei Problemen verantwortlich ist und warum ihnen bestimmte Inhalte empfohlen werden.   Im Bereich des Datenschutzes schliesslich konzentriert sich die Schweiz auf die individuelle Verantwortung, während die EU auch Plattformen (juristische Personen) einschliesst.  

  1. Wie will der Bundesrat auf die systemischen Risiken der Integration von künstlicher Intelligenz in Online-Suchmaschinen reagieren?  
  1. Wie wird der Bundesrat vorgehen, um die Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer angesichts von unlauterem Wettbewerb oder von Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Online-Plattformen zu gewährleisten?  
  2. Erwägt der Bundesrat Sanktionen auch gegen die beteiligten Plattformen (juristische Personen) und nicht nur gegen die Einzelpersonen, die sie vertreten?   Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen.

→ Curia Vista


24.3235 — Künstliche Intelligenz und die Auswirkungen auf das Urheberrecht

Typ Interpellation
Eingereicht von Marti Min Li
Datum 14.03.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 15.05.2024

Die Fortschritte der künstlichen Intelligenz, insbesondere im Bereich der generativen KI, entwickeln sich rasant. Dabei stellen sich eine Reihe von Fragen, inwiefern allfälliger Regulierungsbedarf besteht und ob dieser durch bestehendes Recht abgedeckt wird oder es dazu Anpassung bedarf. Der Bundesrat hat angekündigt, dass bis Ende 2024 Regulierungsansätze geprüft werden. Zum Training generativer KIs werden grosse Mengen von Materialien wie Texte, Bilder, Illustrationen, Musikstücke oder weiteres verwendet. Diese Werke sind zu einem Teil urheberrechtlich geschützt. Der Bundesrat schreibt in der Antwort auf die Interpellation 23.3583 dass es «Gegenstand intensiver Diskussionen» sei, ob die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zu Trainingszwecken eine urheberrechtlich relevante Nutzung darstellt. Er verweist dabei auf die Vernehmlassung zum Leistungsschutzrecht, in der auch die Frage aufgeworfen wurde, ob die Frage der KI-Anwendungen in das Gesetzesprojekt einfliessen sollen. Ich bitte in diesem Zusammenhang den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat die Vernehmlassung ergeben, dass Handlungsbedarf bezüglich Trainingsdaten im Urheberrecht besteht?Die Urheberrechtsfrage betrifft nicht nur journalistische Werke, sondern auch viele andere Werke wie beispielsweise Fotografien, Illustrationen, Musikstücke oder andere kreative Werke. Zum Beispiel ist es möglich, Bilder explizit im Stil einer illustrierenden Person generieren zu lassen und diese dann zu verwenden. Inwiefern wird bei einer allfälligen Urheberrechtsrevision auch auf diese anderen Werkformen eingegangen?Ist der Bundesrat in Kontakt mit anderen betroffenen Verbänden und Branchen?Ist die Frage des Urheberrechts Teil der Auslegeordnung zum Regulierungsbedarf? Wenn nein, warum nicht?In verschiedenen Ländern finden zu dieser Frage Gerichtsverfahren statt, oder sind bereits Urteile gefällt worden. Zudem sind auch diverse Regulierungsbegehren offen. Wie beurteilt der Bundesrat das internationale Umfeld in dieser Frage. 

→ Curia Vista


23.4517 — Künstliche Intelligenz und Mitwirkung. Gibt es Lücken im Gesetz?

Typ Interpellation
Eingereicht von Gugger Niklaus-Samuel
Datum 22.12.2023
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 14.02.2024

Schweizer Unternehmen setzen vermehrt auf den Einsatz von algorithmischen Systemen. Davon sind auch die Arbeitnehmenden betroffen. Ein Rechtsgutachten der Universität St. Gallen zeigt auf, dass es im aktuellen gesetzlichen Rahmen Lücken gibt, gerade in Bezug auf die Beteiligung der Arbeitnehmenden. Dadurch können Risiken entstehen, die den Nutzen dieser Systeme schmälern. Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat:  Teilt der Bundesrat die Einschätzung des Rechtsgutachtens, dass es im Bereich der Mitwirkung gesetzliche Lücken gibt, insbesondere wenn vermehrt algorithmische Systeme genutzt werden? Wie sollen diese Lücken geschlossen werden? Wie schätzt der Bundesrat die Risiken für Arbeitnehmende, die sich aus der Nutzung algorithmischer Systeme am Arbeitsplatz ergeben, ein? Wie sieht der Bundesrat vor, diesen Risiken zu begegnen?Inwiefern kann die bestehende Sozialpartnerschaft gestärkt werden, um auf eine vermehrte Nutzung von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz vorbereitet zu sein? Welche Zahlen gibt es zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz und den positiven und negativen Auswirkungen, die diese Nutzung bereits jetzt auf Arbeitnehmende hat? 

→ Curia Vista


23.4133 — Algorithmische Diskriminierung. Ist der gesetzliche Diskriminierungsschutz ausreichend?

Typ Interpellation
Eingereicht von Marti Min Li
Datum 28.09.2023
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 15.11.2023

Algorithmisches Systeme und automatisierte Entscheidungen werden immer häufiger und werden beispielsweise bei Stellenbewerbungen, medizinischer Diagnostik, präventiver Polizeiarbeit oder Risikokalkulationen eingesetzt. Der Einsatz dieser Systeme kann zu Diskriminierungen führen oder Diskriminierungen verstärken, das haben verschiedene Beispiele in der Vergangenheit bereits gezeigt. Dies unter anderem deshalb, weil algorithmische Systeme nicht neutral sind, sondern durch ihr Modell, die zugrundeliegenden Daten, durch die Art und Weise der Anwendung oder durch Rückkoppelungsschlaufen bestehende strukturelle Muster bestätigen oder gar verstärken können. Die Diskriminierung durch Algorithmen kann eine grosse Anzahl von Menschen betreffen, die oft nicht wissen, dass sie davon betroffen sind. Gleichzeitig hat der rechtliche Diskriminierungsschutz in der Schweiz auch unabhängig von der Frage der algorithmischen Diskriminierung gewisse Lücken, wie der Bundesrat im Bericht in Erfüllung des Postulats Naef (12.3543) ausgeführt hat, insbesondere wenn es sich um private und nicht staatliche Akteure handelt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt der Bundesrat die Sorge, dass der Einsatz von algorithmischen Systemen zu Diskriminierungen führen kann?
  2. Mit welchen Massnahmen ist vorgesehen, diese Diskriminierungen anzugehen?
  3. Plant der Bundesrat eine evidenzbasierte Folgeabschätzung für den Einsatz von algorithmischen Systemen in der Verwaltung, die unter anderem auch zum Ziel haben soll, Auswirkungen auf die Grundrechte abzuschätzen?
  4. Wie kann gewährleistet werden, dass Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können, wenn sie von algorithmischer Diskriminierung betroffen sind – und auch dann, wenn es sich um eine systematische, strukturelle Diskriminierung handelt?
  5. Welche Handhabe gibt es gesetzlich gegen Diskriminierungen für Private?
  6. Ist geplant, den gesetzlichen Schutz gegen Diskriminierung zu verstärken?
  7. Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee, einen allgemeinen Rechtsrahmen für einen verstärkten Diskriminierungsschutz zu schaffen, unter anderem (aber nicht ausschliesslich) zum Schutz vor algorithmischer Diskriminierung?          

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23.4051 — Künstliche Intelligenz und Robotik. Ethik gehört in die Ausbildung!

Typ Interpellation
Eingereicht von Schlatter Marionna
Datum 26.09.2023
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 29.11.2023

In den nächsten Jahren wird viel Zeit in die die Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) und automatisierter Systeme gesteckt werden. Die Digitalisierung erhält damit einen zusätzlichen Schub, der unsere Gesellschaft von Grund auf verändern wird. Gerade im Bereich der Künstlichen Intelligenz stellen sich zunehmend neben den technischen Fragen auch ethische Fragen. Man nenne als Beispiel das Potenzial automatisierter Waffensysteme, die mit Algorithmen betrieben, sehr gefährlich sein können.  In der wissenschaftlichen Welt findet international ein Umdenken statt. So wird in einigen Ländern und an Topuniversitäten wie z.B. am MIT oder in Stanford die ethische Ausbildung zur Pflicht für das Ingenieurwesen wie z.B. in der Robotik. Mit dem Potenzial künstlicher Intelligenz ist es unablässig, dass sich auch Entwicklung und Forschung auch in der technischen Ausbildung zunehmend mit den ethischen Fragen befasst.  Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen: Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass das Ingenieurwesen, insb. im Bereich der Robotik und der KI, eine Verantwortung trägt, den Studierenden auch ethische Grundlagen zu vermitteln?Wie kann der Bundesrat ethische Standards im Bereich der Lehre und Forschung in technischen Wissenschaften sicherstellen? 

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23.3930 — Künstliche Intelligenz. Welche Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, um das Beste daraus zu machen und Fehlentwicklungen zu vermeiden?

Typ Interpellation
Eingereicht von Cottier Damien
Datum 16.06.2023
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 30.08.2023

Künstliche Intelligenz (KI) spielt in unserer Gesellschaft schnell eine immer wichtigere Rolle. Das Potenzial für Fortschritte, das diese Technologien bieten, ist immens. Die Herausforderungen, die sie mit sich bringen, sind es ebenfalls. KI hat das Potenzial, die Art und Weise, wie wir arbeiten, kommunizieren und sogar zusammenleben, radikal zu verändern. Wenn sie falsch oder zu falschen Zwecken eingesetzt wird, kann sie auch schwerwiegende negative Folgen insbesondere für die Privatsphäre, die Sicherheit oder die Menschenwürde haben. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: – Ist er bereit, ein nationales Forschungsprogramm zu starten, das sich damit befasst, wie sich die KI auf unsere Gesellschaft und Demokratie auswirkt, welche Rahmenbedingungen für sie geschaffen werden können und wie sie zu Zwecken entwickelt werden kann, die für alle von Nutzen sind? – Plant er, einen spezifischen Rechtsrahmen für Technologien, die KI nutzen, zu schaffen, oder hält er die derzeitige Gesetzgebung für ausreichend? – Wie wird sich die neue Regelung der EU seiner Meinung nach auf die Schweizer Gesetzgebung auswirken? Wird die Schweiz Massnahmen ergreifen müssen, um sich anzupassen oder um die Anerkennung von Äquivalenzen zu erlangen? – Welchen Einfluss können die laufenden Verhandlungen über ein Übereinkommen des Europarats über «künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit» auf die Schweiz und ihre Gesetzgebung haben. Der Vorentwurf des Übereinkommens wurde kürzlich vom Ausschuss für künstliche Intelligenz (Committee on Artificial Intelligence, CAI), dessen Vorsitz übrigens ein Schweizer innehat, veröffentlicht. Plant die Schweiz, ihre Gesetzgebung anzupassen? Wurde mit der Arbeit in diesem Bereich bereits begonnen? – Welche Massnahmen sollten ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Entwicklung dieser Technologien in der Schweiz einen regulierten, aber günstigen Rahmen findet und dass Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, in der Schweiz gegründet werden oder sich hier niederlassen?  – Sollte die Schweiz nicht eine umfassende Strategie entwickeln, die diese verschiedenen Aspekte abdeckt? Ist der Bundesrat bereit, diese Aufgabe in Angriff zu nehmen?

→ Curia Vista


23.3812 — Künstliche Intelligenz. Gefahren und Potenziale für die Demokratie

Typ Interpellation
Eingereicht von Widmer Céline
Datum 15.06.2023
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 23.08.2023

Die rasanten Fortschritte im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) sind eine Herausforderung für die Demokratie. So ist zu befürchten, dass mit dem Einsatz von KI-Systemen die Gefahr von Manipulation durch Unwahrheiten und Propaganda steigt - mit unmittelbaren Folgen für die öffentliche Meinungs- und Willensbildung sowie für unser Wahl- und Abstimmungsverhalten. Wenn die Stimmberechtigten nicht mehr wissen, welchen Informationen sie vertrauen können und wie sie zu Stande kommen, schwindet das Vertrauen in die Institutionen. Das ist eine Gefahr für die Demokratie. KI bietet aber - im politischen Bereich wie in vielen anderen - nicht nur Gefahren, sondern auch Chancen. So ist denkbar, dass Algorithmen auch zur Stärkung der Demokratie beitragen können, zum Beispiel im Bereich der politischen Teilhabe und auch der Information. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Sind dem Bundesrat Gefahren und Chancen für die Demokratie - insbesondere bei Abstimmungen und Wahlen - bekannt und welche sind das?
  • Welche Regulierungen braucht es, um zu vermeiden, dass die KI zu einer Gefahr für die Demokratie wird?
  • Falls diese Gefahren und Chancen nicht bekannt sind: was unternimmt der Bundesrat, um diesbezüglich möglichst bald Klarheit zu schaffen?
  • Welche Massnahmen erachtet der Bundesrat als zielführend, die Menschen zu befähigen, zwischen echten und unechten Informationen zu unterscheiden?
  • Wie will der Bundesrat den Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen stärken?

→ Curia Vista


23.3654 — Rolle der Schweiz in der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz

Typ Interpellation
Eingereicht von Riniker Maja
Datum 13.06.2023
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 06.09.2023

Künstliche Intelligenz (KI) wird aktuell international heftig diskutiert. Besonders im Fokus stehen KI-Systeme wieChatGPT, die zum Teil unerwartet fortgeschrittene Resultate liefern. Experten aus den KI-Labs sind ab dem Tempo dieser Entwicklungen so erstaunt, dass mittlerweile Stimmen aus ihren eigenen Reihen konkrete Rahmenbedingungen für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung solcher fortgeschrittenen Systeme fordern. Die internationale Zusammenarbeit ist von grosser Bedeutung, und die Schweiz sollte sich aktiv auf wissenschaftlicher und völkerrechtlicher Ebene einbringen. Das EDA hat mit der Konferenz "AI with Trust" im Frühling 2022 bereits erste Erfahrungen in diese Richtung gemacht. Das BAKOM ist im Rahmen des Europarats tätig. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Könnte eine durch die Schweiz organisierte internationale Konferenz einen Mehrwert zur sicheren Entwicklung und Überprüfung von fortgeschrittenen KI-Systemen leisten? Könnte der Bund sich aktiver in die internationale Zusammenarbeit einbringen? Wenn ja, wo?
  2. Welche Chancen sieht der Bundesrat generell, in der Bundesverwaltung im Allgemeinen und für die bundesnahen Unternehmen im Speziellen in der Anwendung von KI-Systemen?
  3. In welchen Bereichen sieht der Bundesrat die grössten Risiken von KI-Systemen bezogen auf die durch den Bund oder die bundesnahen Unternehmen zu erbringenden Leistungen?
  4. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass es in Zukunft - nach dem Vorbild bspw. der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) - eine neue Organisation zur Regulierung und Verifikation braucht? Und falls ja, für welche Bereiche und für welche Unternehmen?

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23.3644 — Künstliche Intelligenz im Dienste aller und nicht nur weniger

Typ Interpellation
Eingereicht von Aebischer Matthias
Datum 12.06.2023
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 30.08.2023

KI-Anwendungen nehmen im Bildungs- und Arbeitsleben eine immer bedeutendere Rolle ein. Der sich zuletzt stark beschleunigende Einsatz von KI-Technologien in Gesellschaft und Arbeitsweit verändert die Art und Weise wie wir leben und arbeiten. Für einen verantwortungsbewussten und nutzenbringenden Umgang mit KI-Technologien und den zugrundeliegenden Daten sind spezifische Kompetenzen erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass diese "KI-Kompetenzen" in naher Zukunft zu den Grundkompetenzen Erwachsener gehören. Erwachsene, welche nicht über diese Kompetenzen verfügen, werden Schwierigkeiten haben, mit den neuen Herausforderungen adäquat umgehen zu können und laufen Gefahr, den Anschluss auf dem Arbeitsmarkt zu verlieren. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Strategie hat der Bundesrat, um die Auswirkungen von KI auf dem Arbeitsmarkt abfedern zu können?
  2. Was unternimmt der Bund, damit Erwachsene - insbesondere über die Weiterbildung - gezielt gefördert werden können?

→ Curia Vista


23.3581 — Standortvorteil durch KI-Rechtssicherheit nach dem Vorbild der DLT-Vorlage?

Typ Interpellation
Eingereicht von Andrey Gerhard
Datum 04.05.2023
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 28.06.2023

Systeme zur automatisierten Entscheidungsfindung (ADM) sind zwar bereits seit Längerem in der Forschung, der Industrie oder auf online Plattformen im Einsatz. Mit der Popularität und der raschen Verbreitung von Anwendungen wie Chat GPT ist Künstliche Intelligenz seit einigen Monaten jedoch in aller Munde. Es drängt sich ein pragmatischer regulatorischer Umgang mit diesen potenten, sich rasch weiterentwickelnden digitalen Werkzeugen auf. Mit der Distributed Ledger (Blockchain) Vorlage hat die Schweiz mit einen prinzipienbasierten Ansatz in einer ähnlichen, technologisch volatilen Ausgangslage, Rechtssicherheit schaffen können. Dabei wurden die Ausprägungen, welche Blockchain-Anwendungen einnehmen können, entlang bekannten Prinzipien verortet und in bestehenden Gesetzen um tatsächliche neue Eigenheiten ergänzt. So wurde zum Beispiel das Aktienrecht leicht angepasst, um mit den Eigenheiten von Blockchain-Wertpapieren, welche mit sogenannten Smart contracts versehen sind, kompatibel zu sein. Die DLT-Gesetzgebung kann rückblickend klar als vorteilhaft für den Wirtschaftsstandort Schweiz beurteilt werden. Ähnlich dürfte es sich bei einer prinzipienbasierten KI-Vorlage abzeichnen.

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die Analogie zu der DLT-Vorlage und wo sieht er bezüglich dem Gesetzgebungsansatz Unterschiede zu KI?
  2. Ist der Bundesrat bereit, die Anwendung künstlicher Intelligenz mit einem vergleichbaren Ansatz zeitnah in einen rechtssicheren Rahmen zu bringen, damit Unternehmen und Organisationen diese Werkzeuge sicher einsetzen können? Falls nein, weshalb nicht?
  3. Falls ja, sieht der Bundesrat eine Notwendigkeit, einzelne Vorlagen branchenspezifisch - ebenfalls prinzipienbasiert - anstatt gesamthaft anzugehen? Wenn ja, weshalb?

→ Curia Vista


23.3516 — Grundsätzliches oder vorläufiges Verbot von bestimmten Plattformen der künstlichen Intelligenz

Typ Interpellation
Eingereicht von Feller Olivier
Datum 02.05.2023
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 16.08.2023

Wie jede Erfindung ist die künstliche Intelligenz (KI) nicht per se schlecht. Sie kann positive Effekte haben, bringt jedoch auch grosse Risiken mit sich. Im Folgenden einige Beispiele:

  • Auch wenn die KI zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet wird, so basiert sie auf Algorithmen, die durch eine Ansammlung von Daten gespeist werden. Das heisst aber nicht zwingend, dass die Daten exakt und die daraus resultierenden Informationen korrekt sind.
  • ChatGPT und andere leicht zugängliche Plattformen stellen eine mögliche Quelle für Betrug und Fakenews dar, die das Wissen und die Demokratien gefährden können. Es versteht sich von selbst, dass die KI-Technologie reguliert werden muss, wenn möglich auf internationaler Ebene, um eine gewisse Wirksamkeit zu gewährleisten. So hat am 30. April 2023 auch die G7 angekündigt, dass sie eine risikobasierte Regulierung der KI anstrebt. Was das Europäische Parlament betrifft, so bereitet es sich darauf vor, das Gesetz über künstliche Intelligenz anzunehmen, der die Nutzung und die Vermarktung von KI-Anwendungen regeln soll. Einige davon werden grundsätzlich verboten sein, etwa Systeme, die das soziale Verhalten von Individuen auswerten. Andere werden vorläufig verboten und bedürfen einer Zulassung, beispielsweise in den Bereichen der robotergestützten Chirurgie oder der Bildung. Auch ChatGPT fällt in diese Kategorie. Gemäss seiner Antwort vom 26. April 2023 auf die Interpellation 23.3147 Bendahan scheint der Bundesrat keine Massnahmen zu den Herausforderungen im Zusammenhang mit der KI zu ergreifen. Im Anschluss daran empfiehlt er sogar, das Postulat 23.3201 Dobler abzulehnen, welches lediglich verlangt, die Unsicherheiten zu klären. Der Bundesrat möchte bis Ende 2024 nur den Handlungsbedarf aufzeigen, welcher als Grundlage für weitere Diskussionen im Parlament und der Öffentlichkeiten dienen kann.
  1. Das Europäische Parlament bereitet sich bereits darauf vor, ein grundsätzliches oder vorläufiges Verbot bestimmter KI-Plattformen zu erlassen - lässt der Bundesrat angesichts dessen nicht einen Attentismus erkennen, der in keinem Verhältnis zu den Risiken steht?
  2. Müsste der Bundesrat nicht einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der sich an der europäischen Regulierung orientiert, sobald diese vom Europäischen Parlament angenommen worden ist?
  3. Müsste man sich nicht an dem, was auf europäischer Ebene vorgesehen ist, ein Beispiel nehmen und bestimmte KI-Plattformen sofort verbieten, während andere Anwendungen einem vorgängigen Zulassungsverfahren unterworfen werden?

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22.4060 — Fachkräftemangel in sicherheitsrelevanten Bereichen beim Bund angehen

Typ Interpellation
Eingereicht von Riniker Maja
Datum 29.09.2022
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 16.11.2022

Es herrscht ein Mangel an Fachkräften, gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen wie der Sensor-, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie der Cybersecurity. Diese Bereiche sind von den technologischen Megatrends wie Künstliche Intelligenz (KI), autonome Systeme, Robotik, Vernetzung und mixed Reality besonders betroffen. Dies trifft für den Privatsektor wie die öffentliche Verwaltung zu. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat 2022 das Innovation Fellowship ins Leben gerufen. Dieses ermöglicht Expertinnen und Experten, ein Jahr an einem Innovationsprojekt im Bund zu arbeiten. Bis anhin wirkte das Programm eher im Bereich der Verwaltung. Das Innovation Fellowship könnte in Bereichen der sicherheitsrelevanten Technologien einen zusätzlichen Mehrwert schaffen. Es könnten spezifische Kompetenzen und Innovationen z.B mit Institutionen beim VBS (armasuisse und Armee) aufgebaut werden. Speziell die Informationstechnologie, die Robotik sowie die Cybersicherheit wären zu stärken. Diese Bereiche beeinflussen die Prosperität und Sicherheit der Schweiz in zunehmendem Ausmass. Andere Länder wie die USA setzen solche Programme - insbesondere im Technologie-Bereich - bereits erfolgreich um. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Plant der Bund einen Ausbau des Innovation Fellowship in den sicherheitsrelevanten Bereichen wie der Informationstechnologie (inklusive Künstliche Intelligenz), der Robotik und der Cybersicherheit?
  2. Kann das EPA in den kommenden Jahren weiterhin 50 Prozent der Finanzierung der Innovation Fellowships übernehmen, um dem Programm in der Aufbauphase den nötigen Schub zu verleihen?
  3. Welche anderen Strategien und Programme setzt der Bund gegen den Fachkräftemangel in sicherheitsrelevanten Bereichen um?
  4. Gibt es Zahlenmaterial zur Entwicklung des Fachkräftemangels beim Bund in den letzten Jahren, insbesondere in den sicherheitsrelevanten Bereichen?
  5. Wie hoch (in Zahlen und Prozent) fällt der Abgang an Fachpersonen beim Bund infolge Pensionierung in den kommenden Jahren in den sicherheitsrelevanten Bereichen aus?
  6. Welche Chancen und Risiken erkennt der Bund durch die Abgänge infolge Pensionierungen?

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22.3811 — Künstliche Intelligenz. Blick über die Bundesverwaltung hinaus

Typ Interpellation
Eingereicht von Schneider Meret
Datum 17.06.2022
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 24.08.2022
  1. Wie plant der Bund die bestehenden Instrumente stärker zu fördern, damit zu Chancen und Risiken von KI ein Blick über die Bundesverwaltung hinaus ermöglicht wird?
  1. Wie kann der Bund den Puls der KI-Lanschaft messen, insbesondere dort, wo es direkt um das Wohl der Schweizer Bevölkerung geht (z.B. Diagnose von Krankheiten; Stromausfälle)?
  2. Wie kann das Nationale Cyber-Security Zentrum (NCSC) eine stärkere Rolle in der Überwachung von KI-Vorfällen spielen? Die Cyberrisikenverordnung (CyRV) umfasst KI bereits im Begriff des Cybervorfalls, der im Gegensatz zum Cyberangriff keinen Angreifer von aussen erfordert, sondern auch unbeabsichtigte Funktionsstörungen.
  3. Das NCSC wird aktuell zu einem Bundesamt ausgebaut. Wird im Rahmen des neuen Bundesamts eine Abteilung für KI geprüft?

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21.4440 — Horizon Europe. Welche Folgen?

Typ Interpellation
Eingereicht von Bourgeois Jacques
Datum 15.12.2021
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 23.02.2022

Aufgrund des Abbruchs der Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der Europäischen Union und der daraus resultierenden Auswirkungen auf das Forschungsprogramm Horizon Europe stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

  1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Forschung und Innovation hauptsächlich von einer vollständigen Assoziierung an Horizon Europe abhängt?
  2. Falls ja, mit welchen Massnahmen und innerhalb welcher Frist beabsichtigt der Bundesrat, dieses Ziel zu erreichen?
  3. Falls nicht, wie beabsichtigt der Bundesrat, a. auf den Ausschluss der Schweizer Forschenden aus der Projektleitung von mehreren Programmen von Horizon Europe zu reagieren; b. hierzulande weiterhin die grössten Talente anzulocken und zu halten; c. für unsere Start-ups ein Netzwerk potenzieller Kundinnen und Kunden auf europäischer Ebene aufzubauen; d. einen Zugang zu Märkten zu gewährleisten, die im Zusammenhang mit europäischen Projekten strategisch wichtig sind; e. die Attraktivität der Schweiz in den Bereichen Data Science und künstliche Intelligenz aufrechtzuerhalten?
  4. Hegt der Bundesrat nicht die Befürchtung, dass die derzeitige Situation trotz der kürzlich beschlossenen Fördermittel langsam, aber sicher nicht nur die Forschung und Innovation in unserem Land beeinträchtigen, sondern auch die wirtschaftliche Stellung der Schweiz schwächen wird?

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21.4264 — Dazit und Grenzkontrollen

Typ Interpellation
Eingereicht von Romano Marco
Datum 30.09.2021
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 17.11.2021

Gemäss dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 17.4177 vom 14. Dezember 2017 wird ein eher theoretischer Ansatz verfolgt, der wenig auf den tatsächlichen Berufsalltag des Personals, das an den Eisenbahngrenzübergängen arbeitet, ausgerichtet ist. In Anbetracht der bedeutenden geplanten Änderungen ist es angezeigt, dass mehr Informationen über das Operative und über die Auswirkungen auf den Alltag der Angestellten und der Bevölkerung bekannt werden.

  1. Sind Investitionen in die Infrastruktur geplant zur Verbesserung der Kontrollen, insbesondere des Güterverkehrs, an allen Grenzbahnhöfen (Basel, Buchs, Vallorbe, Genf, Domodossola, Luino, Chiasso)? Ist dafür die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) oder direkt die SBB zuständig? Wie werden die Finanzierung und die Koordination der Verfahren sichergestellt?
  2. Sind für den Bahngüterverkehr festinstallierte Scanner vorgesehen? An welchen Bahnhöfen?
  3. Ist im Rahmen der laufenden Reform vorgesehen, die internationalen Abkommen, die für die Grenzbahnhöfe gelten, an die heutige Situation anzupassen? Welche Abkommen sollen mit den jeweiligen Vertragspartnern angepasst werden?
  4. Sieht das Projekt DaziT - zur Optimierung der Arbeitsabläufe und der Kontrollen - einen aktiven Einbezug der Schweizer Bahnunternehmen, die im Güterverkehr führend sind, vor? Falls ja, wie wird dies sichergestellt?
  5. Ist die EZV der Meinung, dass in sensiblen Bereichen, wie der Migration, dem Drogenhandel, dem Waffenschmuggel und dem Terrorismus, die Risikoanalyse und die Kontrolle der Züge vollständig durch digitale Systeme und künstliche Intelligenz ersetzt werden können?
  6. Soll die Daten- und Risikoanalyse in Bern zentralisiert werden, oder wird sie in den Regionen bleiben? Ist vorgesehen, ein Personenregister der Bahnreisenden anzulegen und zu führen (wie im Flugverkehr)?
  7. Ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Untersuchungsdiensten des Fedpol, der Bahnpolizei und den kantonalen Polizeiorganen vorgesehen? Ist vorgesehen, den Grenzbehörden neue, erweiterte polizeiliche Aufgaben zu übertragen?
  8. Sind in den Projektkosten auch die nötigen Mittel für die Personalentwicklung der Angestellten der EZV (Ausbildung, Sozialpläne usw.) enthalten?

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21.3239 — Braucht es eine unabhängige Kontrollinstanz für Algorithmen (Anwendungen künstlicher Intelligenz)?

Typ Interpellation
Eingereicht von Schlatter Marionna
Datum 17.03.2021
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 12.05.2021

Der Einsatz von Algorithmen in Entscheidungsprozessen ("Künstliche Intelligenz" (KI)) nimmt rasant zu. Die Intransparenz, die diese Algorithmen umgibt, steht in einem krassen Widerspruch zum Einfluss, den sie auf unsere Gesellschaft, Demokratie und Normen und Werte haben und zunehmend gewinnen. Der Umgang mit Algorithmen wird damit zur politischen Frage: Und um die Auswirkungen beurteilen zu können, braucht es mehr Transparenz, Sachkenntnis und den Zugang zu Daten. Und um negative Auswirkungen der KI zu vermeiden mehr demokratische Kontrolle.

  1. Der Bericht zur Motion Rechsteiner 13.3841 (Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit) hält unter Massnahme 50 fest: "Der Bund sorgt für ausreichende Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit und Accountability (Rechenschaftspflicht) bei digitalen Prozessen und Algorithmen, um eine vertrauensbasierte digitale Wirtschaft und Gesellschaft zu gewährleisten." Wie wurde diese Massnahme umgesetzt, bzw. wie gedenkt der Bundesrat, diesem Anspruch gerecht zu werden?
  2. Die Definitionen von Kriterien für Prüfungen von Algorithmen nach Kriterien wie Sicherheit und Zuverlässigkeit, Diskriminierungsfreiheit, Rechtmässigkeit u.a. sind sehr anspruchsvoll. Die Transparenz von Entwicklungs- und Lernprozessen und die Sicherheit stehen dabei im Zentrum. Gibt es in der Schweiz Bestrebungen, Kriterien zu entwickeln bzw. zu standardisieren? Beteiligt sich die Schweiz an internationalen Projekten zur Entwicklung von Normen? Beispielsweise an der Entwicklung der Normungsroadmap für KI des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN)?
  3. Im Februar hat der Bund die Leitlinien "Künstliche Intelligenz" für die Bundesverwaltung verabschiedet und damit eine wichtige Vorbildfunktion übernommen. Welche Instrumente bestehen, um die Umsetzung dieser Leitlinien zu kontrollieren? Wie wird sichergestellt, dass ethische Erwägungen in die KI-Anwendungen/-Entwicklungen des Bundes mit einfliessen? Erwägt der Bund, diese Leitlinien in einer Form auf die Privatwirtschaft zu übertragen?
  4. Was hält der Bundesrat von einer unabhängigen Prüfinstanz zur Kontrolle von Anwendungen von KI nach ihrer Funktionalität, Sicherheit, Ethik und den rechtlichen Grundlagen? Falls der Bundesrat die Einführung einer solchen Prüfinstanz begrüsst: Soll eine solche von der öffentlichen Hand betrieben werden oder von einer privaten Organisation?

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21.3206 — Welche Prozesse des Staates stützen sich auf künstliche Intelligenz?

Typ Interpellation
Eingereicht von Pointet François
Datum 17.03.2021
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 19.05.2021

Der Bundesrat hat Ende des Jahres 2020 die Leitlinien "Künstliche Intelligenz" für die Bundesverwaltung verabschiedet. Es ist äusserst wichtig, dass die Schweiz ein Ort ist, der die Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) und die Kenntnisse darüber fördert. Die Schweiz kann die digitale Wende nur mit Fachkenntnissen auf diesem Gebiet schaffen, da diese das Risiko verringern, ziellos dahinzutreiben. Der Punkt "Entwicklung und Einsatz von KI innerhalb des Bundes" kann zahlreiche Fragen und berechtigte Bedenken hinsichtlich der Kenntnisse und der Kontrolle über die auf KI gestützten Prozesse aufwerfen. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

  1. Welche Prozesse des Staates stützen sich derzeit auf KI?
  2. Stützen sich derzeit Entscheidungsprozesse, die Menschen direkt betreffen, auf KI-Systeme?
  3. Welche Projekte mit dem Ziel, KI-Systeme einzusetzen, laufen derzeit, und in welcher Phase befinden sie sich?
  4. Ist vorgesehen, regelmässig eine Liste aller eingesetzten KI-Systeme zu veröffentlichen?

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19.4438 — Totalüberwachung in der Schweiz?

Typ Interpellation
Eingereicht von Grüter Franz
Datum 16.12.2019
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 12.02.2020

Zurecht gibt es heute sehr viele kritische Stimmen gegenüber Formen von Überwachung, die mit Big Data, künstlicher Intelligenz, Gesichts- und Bewegungserkennung funktionieren. Mit Schrecken musste ich aber feststellen, dass auch in der Schweiz solche Systeme aufkommen. Etwa hat die türkische Firma Ekin Technology hiesigen Polizeikorps offenbar Angebote mit "intelligenter Technologie zur Gesichtserkennung" gemacht. Das Produkt ist gemäss Medienberichten beim Bund in der Prüfung. Der Bundesrat wird gebeten zum Stichwort mobile und permanente intelligente Datenerfassung und -auswertung folgende Fragen zu beantworten:

  1. Gemäss welchen rechtlichen Grundlagen werden solche Systeme in der Schweiz geprüft? Werden auch die Aspekte Datenschutz und Schutz der Privatsphäre berücksichtigt?
  2. Wie sieht die Rechtslage in der EU aus?
  3. Wie kann beispielsweise verhindert werden, dass ein Produkt zwar die Zulassung für Geschwindigkeitsmessung bekommt aber gleichzeitig auch Gesichtserkennung einsetzt?
  4. Sind heute das wahllose Filmen und die Speicherung von personenbezogenen Daten durch die Polizei oder nichtstaatliche Akteure erlaubt? Wo und für welchen Zweck dürften solche Analyseinstrumente eingesetzt werden?
  5. Wird bei der Zulassung und Bewilligung von solchen und ähnlichen System unterschieden, ob die Auswertung der Überwachungsdaten ein Mensch vornimmt, oder eine Künstliche Intelligenz im Hintergrund arbeitet?
  6. Hat der Bundesrat Kenntnis davon, welche staatlichen und nichtstaatlichen Akteure in der Schweiz bereits mit solchen oder ähnlichen Systemen arbeiten oder Tests durchführen?
  7. Wie wird sichergestellt, dass auch nicht unter dem Stichwort "Smart City" eine Überwachung der Bürgerinnen und Bürger mit solchen Systemen Einzug auf Schweizer Strassen hält?

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19.3919 — Künstliche Intelligenz und digitale Transformation. Wir brauchen eine holistische Strategie

Typ Interpellation
Eingereicht von Riklin Kathy
Datum 21.06.2019
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 14.08.2019

Die Fortschritte im Bereich "Deep Learning" sowie die Verfügbarkeit von riesigen und wachsenden Datensätzen einerseits und immer einfacher verfügbarer Hochleistungsrechner ermöglichen heute eine Reihe von Technologien, die oft als künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet werden. Auch die Forschung sowie die Verwaltung, das Gesundheitswesen und der Arbeitsmarkt sind von dieser Entwicklung betroffen, die auch als "digitale Transformation" oder sogar als "vierte industrielle Revolution" bezeichnet wird. Die potenziell tiefgreifenden Veränderungen in Bereichen, die stark das öffentliche Interesse und sogar gewachsene gesellschaftliche Strukturen betreffen (Arbeitsmarkt, Wirtschaftswachstum, Gesundheitswesen, Sicherheit, Verteidigung), tangieren so auch zentrale Staatsaufgaben. Gleichzeitig befindet sich die Schweiz in einem technologischen und regulatorischen Spannungsfeld gegenüber der EU, und der alte Kontinent wiederum ist vom Powerplay der USA und Chinas betroffen (vgl. auch die chinesische "Digital Belt and Road Initiative"). Der Bundesrat hat eine bundesverwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingesetzt und verschiedene Aktivitäten zum Thema digitale Transformation und künstliche Intelligenz angestossen. Angesichts der beschleunigten Entwicklung möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:

  1. Besteht in der Bundesverwaltung eine wirklich holistische Sicht der Situation von der KI-Technologie über Ethik, (Smart) Regulation bis hin zur Verteidigung und geopolitischen Positionierung der Schweiz?
  2. Wenn ja, welche Konsequenzen werden gezogen und wann können die Räte mit einer departementsübergreifenden Strategievorlage rechnen?
  3. Welche gesetzgeberischen Erwartungen sind vorhanden?
  4. Gibt es Ansätze für internationale normative Instrumente auf der Ebene der internationalen Organisationen, und wenn ja, wie positioniert sich die Schweiz dort und auf welcher Grundlage?
  5. Nach unserer Ansicht ist es dringend notwendig den Dialog mit der Schweizer Bevölkerung zu suchen. Gibt es hierzu konkrete Massnahmen?

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18.3703 — Schaffung einer "Technologie-Bewilligung" für hochspezialisierte Arbeitskräfte

Typ Interpellation
Eingereicht von Béglé Claude
Datum 15.06.2018
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 15.08.2018

In der Schweiz beheimatete Unternehmen mit einem starken Schwerpunkt im Technologie-Bereich spielen weltweit oft in der ersten Liga mit. Diese Perlen unserer Industrie tragen wesentlich zu unseren Exporten und zu unseren Steuereinnahmen bei. Aber sie kämpfen darum, bestimmte Arbeitskräfte zu rekrutieren, die für sie unverzichtbar sind. Durch das Aufkommen von IT-Leadern wie Google wurde der Druck noch erhöht. Dies kann jedoch das Wachstum verlangsamen und zu Standortverlagerungen führen. Für Spezialistinnen und Spezialisten aus der Europäischen Union gelten zwar keine Kontingente. Aber dort herrscht auch Mangel. Genauso wie in den USA, die es jedoch verstanden haben, ausländische Spezialistinnen und Spezialisten, insbesondere Inderinnen und Inder, zu rekrutieren, die zum Erfolg des Silicon Valley beitrugen. Für die "Technologie-Bewilligung" müssten dieselben Bedingungen erfüllt sein wie bei der derzeitigen Arbeitsbewilligung für Drittstaatenangehörige (Ausländergesetz): Inländervorrang, hohe Qualifikation, Verbot von Lohndumping. Abgesehen von zwei Unterschieden: Die Jahreskontingente würden erweitert, und die Bewilligung würde auf Bereiche mit hohem Bedarf eingeschränkt (Life Sciences, Digital, Fintech usw.). Eine solche Bewilligung müsste beispielsweise nach drei Jahren erneuert werden, um so der Bedürfnisentwicklung und der Anzahl der bis dann ausgebildeten einheimischen und europäischen Spezialistinnen und Spezialisten Rechnung zu tragen. Die derzeitige Kontingentierung hat ihre Grenzen. Im Anschluss an die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" hat der Bundesrat das Kontingent für 2014 von 8500 auf 6500 reduziert. Im Frühling 2017 hatten die Kantone Basel, Zürich und Genf ihre Jahreskontingente jedoch bereits ausgeschöpft. Sie mussten um eine Erhöhung bitten. Im Jahr 2018 hat der Bundesrat das Kontingent auf 8000 erhöht. Das Vorhandensein dieses Kontingents und der politische Einsatz sind ein falsches Signal an die Wirtschaft. Die Schaffung einer "Technologie-Bewilligung" würde unseren Unternehmen, die Spezialwissen benötigen, den Rücken stärken und deren Chance, an der Weltspitze mitzuspielen, erhöhen (z. B. in den Bereichen Pharma, Banken, Versicherungen, Trading, Blockchain, künstliche Intelligenz). Genauso wie die Verteidigung unseres Landes die besten Fähigkeiten in der technologischen Kriegsführung erfordert. Könnte der Bundesrat deshalb eine "Technologie-Bewilligung" für hochspezialisierte Arbeitskräfte aus Drittländern schaffen, damit unsere Technologieunternehmen mit hoher Wertschöpfung leichter Zugang zu den nötigen Arbeitskräften wie Forscherinnen und Forschern oder qualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten haben?

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16.4131 — Wie kann die Schweiz an der Forschung zu künstlicher Intelligenz teilnehmen, damit universelle moralische Werte in der digitalen Welt gut vertreten sind?

Typ Interpellation
Eingereicht von Béglé Claude
Datum 16.12.2016
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 01.02.2017

Die Zahl digitaler Dienstleistungen nimmt zu, Entscheidungen werden immer öfter durch Algorithmen getroffen und soziale Beziehungen mehr und mehr durch Mausklicks ersetzt - der digitale Raum breitet sich in unserer Gesellschaft immer weiter aus. Die Digitalisierung dient aber sehr oft nur einem Hauptziel: der Effizienz. Wie verkaufe ich mehr? Wie verführe ich Internetsurfer? Wie reduziere ich Leistungen, um Kosten zu senken? Wie delegiere ich Auslese und Wahl an Maschinen, um an Tempo und Präzision zu gewinnen? Diese unbändige Entwicklung führt zu einer Schlüsselfrage: Widerspiegelt die digitale Welt noch die Werte unserer Gesellschaft? Auch der Papst zeigte sich alarmiert, und er rief im letzten November dazu auf, die hohen universellen Werte auf das digitale Universum zu übertragen und nicht zuzulassen, dass dieses die Welt in eine inhumane Welt verwandelt. Diese Übertragung obliegt aber nicht nur den Religionen, sondern auch der Politik und den Unternehmen, die die digitale Welt gestalten. Damit diese Übertragung gelingt, müssen digitale Anwendungen mit einer möglichst ausgefeilten künstlichen Intelligenz ausgestattet werden, die den vielfältigen Grundeinstellungen, auf denen unsere Entscheidungen basieren, möglichst nahekommt: gesellschaftlichen Normen, moralischen und rechtlichen Grundsätzen, dem gesunden Menschenverstand usw. Alle Giganten der digitalen Welt arbeiten daran. Google hat kürzlich seine europäische Forschungsgruppe, die sich dem "machine learning" widmet, in Zürich gegründet, womit die Limmatstadt zum weltweit zweitgrössten Forschungszentrum des Konzerns geworden ist. Die Multis der digitalen Welt (Google, Apple, Facebook, Microsoft, Ebay, Alibaba) sind mächtiger als zahlreiche Staaten. Und sie können die Zukunft unserer Gesellschaft ganz wesentlich beeinflussen. Deshalb sollten Mittel entwickelt werden, um solche Konzerne in internationaler Zusammenarbeit zu regulieren und dadurch sicherzustellen, dass der Mensch sehr wohl im Zentrum dieses sich bildenden neuen sozialen Raums bleibt.

  1. Gibt es Überlegungen zu einem Katalog von Werten, die auch in der digitalen Welt zu beachten sind: Wohlwollen, Toleranz, Geduld, Ausgewogenheit, Diskretion, Gemeinschaftssinn, Hilfsbereitschaft, Nichtdiskriminierung?
  2. Gibt es in der Schweiz fachübergreifende Forschungsteams (Informatik, Internet, Soziologie, Linguistik usw.), die sich mit menschlichen Werten in der digitalen Welt befassen?
  3. Gibt es internationale Anstrengungen für eine gemeinsame Regulierung der digitalen Welt? Wenn ja, nimmt die Schweiz daran teil?
  4. Gibt es solche Anstrengungen auf schweizerischer Ebene?
  5. Könnte sich die Schweiz an den Forschungen über künstliche Intelligenz von Google in Zürich oder anderswo beteiligen?

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Letzte Aktualisierung: 07.10.2026, 20:01 — Quelle: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.