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Overview of all parliamentary submissions on the topic of AI and Switzerland.
D 47 Interpellationen* zum Thema KI und die Schweiz.
Hängig (15):
Erledigt (32):
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Molina Fabian |
| Datum | 20.03.2026 |
| Status | Eingereicht |
Am 27. März 2025 hat BR Albert Rösti die Konvention des Europarats über Künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Namen der Schweiz unterzeichnet. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 beschlossen, die Konvention zu ratifizieren und das EJPD beauftragt, bis Ende 2026 eine «Minimalvorlage» zu erarbeiten. Die bisherigen Kommunikationen des Bundesrates zur Umsetzung der KI-Konvention bleiben jedoch auffallend vage. Während die technologische Entwicklung im KI-Bereich mit hoher Geschwindigkeit voranschreitet und KI-Systeme zunehmend in grundrechtsrelevanten Bereichen zum Einsatz kommen, setzt der Bundesrat vorwiegend auf rechtlich unverbindliche Instrumente wie Selbstverpflichtungserklärungen und Ethikkodizes. Es ist fraglich, ob dieser Ansatz dem Schutzauftrag der Konvention gerecht wird. Die KI-Konvention des Europarats verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen sicherzustellen. Angesichts der rasanten Entwicklung von KI-Technologien und ihrer zunehmenden Bedeutung in zentralen Lebensbereichen der Bevölkerung stellen sich grundlegende Fragen zur Ernsthaftigkeit und Wirksamkeit der geplanten Umsetzung. Besonders besorgniserregend ist die Ausklammerung des Privatsektors. Die Konvention selbst ermöglicht zwar diese Flexibilität, doch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen bemängeln, dass eine solche Ausnahme die Konvention erheblich schwächt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Ettlin Erich |
| Datum | 12.03.2026 |
| Status | Eingereicht |
Die digitale Transformation verändert die Museumsarbeit grundlegend. Von der Sammlungserschliessung über die Provenienzforschung bis zur Vermittlung und Barrierefreiheit eröffnen sich durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) bedeutende Chancen. Automatisierte Bilderkennung kann die Katalogisierung beschleunigen, mehrsprachige KI-Anwendungen ermöglichen neue Formen der Kulturvermittlung, und Algorithmen unterstützen die Provenienzforschung durch Mustererkennung in historischen Dokumenten. Viele Schweizer Museen haben mit der Digitalisierung begonnen, doch grosse Teile der rund 77 Millionen Sammlungsobjekte sind noch nicht digital erschlossen. Fehlende finanzielle Mittel, mangelnde personelle Ressourcen und fehlendes technisches Know-how stellen erhebliche Hürden dar. Zugleich wächst mit der Digitalisierung die Verantwortung für die Langzeitarchivierung digitalen Kulturerbes – von Born-digital-Kunst über 3D-Scans bis hin zu digitalen Ausstellungsdokumentationen. Dabei stellen sich im Hinblick auf die nächste Kulturbotschaft verschiedene Fragen. Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Wie beurteilt der Bundesrat den aktuellen Stand der Digitalisierung in Schweizer Museen? Liegen Daten darüber vor, welcher Anteil der Sammlungsbestände bereits digital erschlossen ist und welche Mittel für die Grunddigitalisierung in der Periode 2029–2032 erforderlich wären?Ist der Bundesrat bereit zusätzliche Finanzmittel für KI-Infrastruktur und Pilotprojekte im Museumsbereich bereitzustellen, namentlich für KI-gestützte Sammlungserschliessung, Provenienzforschung mit KI-Unterstützung, KI-Ethik-Leitlinien sowie Weiterbildungsprogramme für Museumsschaffende?Sieht der Bundesrat vor, Museen und andere Kulturerbe-Institutionen bei Diskussionen über digitale Souveränität explizit einzubeziehen, um Abhängigkeiten von ausländischen Anbietern für Datenbanken und Speicherplatz zu reduzieren?Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um eine nationale Infrastruktur für die Langzeitarchivierung digitalisiertes Kulturerbes aufzubauen? Ist er bereit, hierfür in der Kulturbotschaft 2029–2032 Mittel einzustellen?Ist der Bundesrat bereit, den Aufbau einer nationalen Koordinationsplattform für den Erfahrungsaustausch im Bereich Digitalisierung und KI für mobiles Kulturgut (Museen, Bibliotheken, Archive) zu unterstützen?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Tuosto Brenda |
| Datum | 19.12.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 11.02.2026 |
Parallel zum Aufschwung der generativen KI hat der Bundesrat das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen (KomPG) in die Vernehmlassung gegeben, das sich auf grosse soziale Netzwerke und Suchmaschinen konzentriert. Chatbots und KI-Bildgeneratoren sollen nur dann diesem Gesetz unterstehen, wenn sie in diese Plattformen integriert sind. Viele KI-Dienste sind somit weitgehend frei, journalistische Inhalte ohne klare Verpflichtungen hinsichtlich Transparenz, Verantwortung oder Vergütung zu nutzen. Dadurch entsteht eine Regulierungslücke. Laut einer Studie der Universität Zürich vom 27. Oktober 2025 hat fast die Hälfte der Bevölkerung keinen ausreichenden Zugang mehr zu verlässlichen journalistischen Informationen, was die demokratische Teilhabe und das Vertrauen in die Institutionen schwächt. Die Studie zeigt auch, dass KI-Systeme in grossem Umfang Medieninhalte ohne finanzielle Gegenleistung nutzen, wo doch die Geschäftsmodelle der Medien bereits geschwächt sind. Schliesslich verweist sie auf die zunehmende Konzentration der Medien, das Fehlen von Standards für den Einsatz von KI (Transparenz, Rückverfolgbarkeit, Ethik) und die Abhängigkeit von grossen Plattformen und wirft damit wichtige Fragen zu den Rahmenbedingungen auf, die für die Erhaltung einer vielfältigen, unabhängigen und zugänglichen Medienlandschaft erforderlich sind. Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Wie beurteilt er das Ausmass dieses Mangels an verlässlichen Informationen und dessen Auswirkungen auf die demokratische Teilhabe, den sozialen Zusammenhalt und das Vertrauen in die Institutionen?Welche Massnahmen sieht er vor, um der gesamten Bevölkerung, insbesondere jungen Menschen und schutzbedürftigen Personengruppen, einen effektiven Zugang zu Informationen von hoher Qualität zu gewährleisten?Beabsichtigt er, demokratiefördernde digitale Alternativen (z. B. spezielle Algorithmen oder Plattformen) zu unterstützen, und wenn ja, welche Rolle kommt dabei dem Service public zu?Reicht der derzeitige Rahmen aus, um angesichts der Medienkonzentration die Meinungsvielfalt zu gewährleisten? Wenn nein, welche Anpassungen plant er?Ist er bereit, eine nationale Strategie zum Einsatz von KI im Journalismus zu entwickeln, um die redaktionelle Unabhängigkeit zu wahren und klare Standards festzulegen?Wie wird er die Auswirkungen der KI und den mangelnden Zugang zu verlässlichen Informationen in die Förderpolitik einbeziehen, um investigativen und lokalen Journalismus nachhaltig zu finanzieren?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Gredig Corina |
| Datum | 19.12.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 18.02.2026 |
Mit den Bilateralen III und den damit vorgesehenen Mitwirkungsrechten erhält die Schweiz formelle Einflusskanäle auf künftige EU-Regulierungen, bevor diese festgelegt werden. Dies schafft Möglichkeiten, früh und aktiv auf eine schlanke und innovationsfreundliche Regulierung hinzuwirken. Zugleich bleiben die zu übernehmenden Regulierungen auf jene Bereiche beschränkt, in welchen die Schweiz am EU-Binnenmarkt teilnimmt. In der innenpolitischen Debatte dominieren jedoch Befürchtungen über einen Bürokratieanstieg und zusätzliche Belastungen für KMU. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen: Kann der Bundesrat bestätigen, dass folgende EU-Regulierungen nicht mit den Bilateralen III übernommen werden müssen: Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD), Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD), PET-Flaschenverschluss mit fixiertem Deckel (EU-Richtlinie 2019/904 über Einwegkunststoffe), Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Digital-Service-Act und Digital-Markets-Act (Regulierung grosser Online-Plattformen (z. B. Transparenzpflichten, algorithmische Offenlegung)? In welchen Bereichen übernimmt die Schweiz heute auf freiwilliger Basis Regulierungen der EU und aus welchen Gründen? In welchen Bereichen geht die Schweiz freiwillig über Anforderungen der EU hinaus und aus welchen Gründen? Wie plant der Bundesrat die Wirtschaft einzubinden, um die neu geschaffenen Mitwirkungsrechte im Rahmen der Bilateralen III möglichst effektiv zu nutzen, um auf eine schlanke und innovationsfreundliche Regulierung in der EU hinzuwirken? Wie nimmt der Bundesrat bei Regulierungen der EU, welche nicht Teil der bilateralen Verträge sind, aber sich auf Schweizer Unternehmen aufgrund der engen wirtschaftlichen Verknüpfungen trotzdem auswirken, Einfluss auf eine schlanke und innovationsfreundliche Ausgestaltung? Sieht der Bundesrat Möglichkeiten diese Einflussnahme dank geregelter Beziehungen zur EU zusammen mit der Wirtschaft im Sinne eines «Team Switzerland for Europe» zu verstärken?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Gugger Niklaus-Samuel |
| Datum | 19.12.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 18.02.2026 |
Das EJPD und das UVEK arbeiten an einer KI-Regulierung für die Schweiz. Das Mandat fokussiert auf den öffentlichen Sektor; der Privatsektor soll nur bei Grundrechtsbetroffenheit einbezogen werden. Die KI-Arbeitstagung des BJ (27.10.) zeigt: Schweizer KMUs und Firmen fordern eine Regulierung, die bei den Grossanbietern ansetzt - bei den wenigen Unternehmen (OpenAI, Anthropic, Google, Meta), die Grundlagenmodelle entwickeln und global bereitstellen. Diese Stossrichtung ist dreifach sinnvoll: Entlastung für Schweizer Wirtschaft: KMUs, die KI nutzen, tragen keine unverhältnismässige Compliance-Last. Innovation bleibt möglich. Maximale Hebelwirkung: Verpflichtungen für 5-10 Grossanbieter erreichen mehr als Regulierung tausender KMUs. Das ist effiziente Ressourcennutzung. Wirksamer Schutz: Nur Anbieter können Trainingsdaten kuratieren, Sicherheitstests durchführen und Risiken frühzeitig erkennen. Schweizer Nutzer können das nicht kontrollieren.Parallele im eigenen Haus: Die laufende Vernehmlassung über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen reguliert bereits wenige Grossanbieter (Meta, Alphabet, X) statt der Masse der Nutzer. Der Bund begründet dies selbst mit der Konzentration bei "wenigen international tätigen Unternehmen". Gleiche Logik, gleicher Ansatz - auch für KI. Internationale Entwicklung: Kalifornien hat mit SB 53 (September 2025) Transparenz- und Rechenschaftspflichten für Grossanbieter eingeführt. Singapur und UK entwickeln ähnliche Ansätze. Die Schweiz sollte im Vorfeld des Swiss AI Summit 2027 international eine Führungsrolle übernehmen. Das BAKOM und das BJ sollen in ihren Arbeiten Verpflichtungen für Anbieter von Grundlagenmodellen priorisieren, beispielsweise: Transparenz über Trainingsdaten und ModellfähigkeitenExterne Sicherheitstests vor EinführungKoordination zwischen Plattform- und KI-Regulierung
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Marchesi Piero |
| Datum | 17.12.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 11.02.2026 |
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Wie viele ausländische Kleinunternehmerinnen und -unternehmer und Nutzfahrzeuge kontrolliert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), auch in Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien, im Tessin jährlich?Wie viele Unregelmässigkeiten wurden dabei in den letzten Jahren festgestellt, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual im Verhältnis zu den durchgeführten Kontrollen?Welches sind die wichtigsten operativen oder rechtlichen Hindernisse, die einer wirksameren Kontrolle dieser Aktivitäten im Wege stehen?Wie weit ist die künstliche Intelligenz in den Ablauf der Zollkontrollen, insbesondere bei Warenkontrollen und Kontrollen von Kleinunternehmerinnen und -unternehmern, integriert?Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um den Kampf gegen den grenzüberschreitenden unlauteren Wettbewerb zum Schutz der Tessiner Unternehmen zu verstärken?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Clivaz Christophe |
| Datum | 26.09.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 19.11.2025 |
Eine neue Studie beleuchtet den ökologischen Fussabdruck der Digitalisierung in der Schweiz (Environmental impacts of the ICT sector in Switzerland). Sie zeigt, dass digitale Technologien enorm viel Energie und Ressourcen verbrauchen. Die Digitalisierung hat insbesondere Auswirkungen auf die Ressourcen (Mineralien, Metalle und fossile Brennstoffe), die Ökotoxizität sowie die Eutrophierung des Süsswassers, das Klima und die Feinstaubbelastung. Bereits heute verbrauchen digitale Technologien 12 Prozent des Stroms in der Schweiz (6,9 TWh), und dieser Anteil wird ansteigen. In Zukunft wird der Energieverbrauch von Rechenzentren und Cloud-Diensten massiv zunehmen; die durch die Digitalisierung verursachten CO2-Emissionen werden von 28 Prozent im Jahr 2025 auf 56 Prozent im Jahr 2035 ansteigen, insbesondere durch die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Amaudruz Céline |
| Datum | 24.09.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 19.11.2025 |
Soziale Netzwerke nehmen im Leben junger Menschen eine zentrale Rolle ein. Ihre Algorithmen sind darauf ausgelegt, die Bildschirmzeit zu maximieren – oft zulasten des Wohlbefindens. Während mehrere Länder bereits regulierend eingegriffen haben, bleibt die Schweiz bei diesem Thema weitgehend untätig. Wie werden die Risiken süchtig machender Algorithmen für Minderjährige eingeschätzt?Welche Massnahmen sind vorgesehen, um Suchtrisiken zu mindern (z. B. chronologischer Feed als Voreinstellung, Einschränkungen bei Autoplay und nächtlichen Benachrichtigungen)?Welche Lehren zieht der Bundesrat aus Beispielen aus dem Ausland (EU, Vereinigtes Königreich, New York, Australien)?Welche Unterstützung ist für Familien und Schulen geplant, um Minderjährigen eine sichere Online-Nutzung zu ermöglichen?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Chappuis Isabelle |
| Datum | 19.06.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 27.08.2025 |
Künstliche Intelligenz (KI) hat schon jetzt einen tiefgreifenden Einfluss auf unsere Wirtschaft, unsere Institutionen und darauf, wie wir Wissen verstehen. Nun ist sie auch im Begriff, Berufe, Laufbahnen und Kompetenzen grundlegend neu zu definieren. KI bringt einschneidende Veränderungen für die unterschiedlichsten Gebiete, Alterssegmente und Disziplinen. Bildung ist in der Schweiz Sache der Kantone. Grundsätzlich ist die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) dafür zuständig, die Entwicklungen im Bereich KI zu koordinieren. Der Wandel durch KI ist tiefgreifend, die Initiativen im erwähnten Bereich sind jedoch nach wie vor unkoordiniert und inkonsistent oder fehlen sogar ganz. Im Rahmen seiner Kompetenzen kann der Bund zusammen mit den Kantonen die Erarbeitung und Umsetzung einer gemeinsamen Strategie anstossen und fördern. Die rasante Entwicklung von KI erfordert jetzt einen klaren Impuls; es braucht eine koordinierte Lösung für die ganze Schweiz, andernfalls droht das Bildungssystem auseinanderzufallen. Die Souveränität der Kantone darf einer gemeinsamen strategischen Vision nicht im Wege stehen. Das ist auch mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. Nationen, die im Bildungsbereich führend sind, wie Südkorea, Finnland, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Singapur sehen in ihren Lehrpläne neu vor, dass Themen rund um KI schon im obligatorischen Schulunterricht behandelt werden. Damit tragen sie neuen Erfordernissen Rechnung: Junge Menschen müssen nicht nur befähigt werden, KI richtig zu nutzen, sondern es müssen ihnen auch Kenntnisse und die massgeblichen Kompetenzen vermittelt werden, damit sie den Anforderungen einer von KI revolutionierten Welt gewachsen sind. Das umfasst zum Beispiel kritisches Denken, Kreativität, geistige Flexibilität, Zusammenarbeit von Mensch und Maschine sowie ein Bewusstsein für die ethischen und gesellschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit den neuen Technologien. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss die Schweiz den Schulkindern so früh wie möglich beibringen, wie KI funktioniert, wie man sie nutzt und wo man sie hinterfragen sollte. Im Wesentlichen sichert Bildung unsere geistige Unabhängigkeit und unsere Innovationskraft. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass KI nach wie vor zu langsam und uneinheitlich in den obligatorischen Schulunterricht aufgenommen wird und dass unterschätzt wird, wie stark und schnell sich die Dinge in Zukunft verändern werden?Ist er bereit, zusammen mit der EDK eine nationale Kompetenzstrategie für den obligatorischen Schulunterricht anzustossen?Wird er die Kantone dabei unterstützen, eine richtungsweisende Bildungsstrategie zu erarbeiten, um die Herausforderungen des erwähnten technologischen Wandels zu bewältigen?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Burgherr Thomas |
| Datum | 07.05.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 20.08.2025 |
Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) führt zu einem enormen Energiebedarf. Die Internationale Energieagentur (IEA) hat in einer weltweit umfassenden Studie aufgezeigt, wie extrem sich die wachsende Nutzung von KI auf den weltweiten Stromverbrauch auswirkt. Schon heute verbrauchen Rechenzentren ungefähr 415 Terawattstunden pro Jahr, was rund 1,5% des globalen Strombedarfs entspricht. Laut IEA dürfte dieser Wert bis 2030 auf 945 Terawattstunden steigen und sich damit mehr als verdoppeln. Schon im laufenden Jahr werden 500 Mrd. Dollar in den Ausbau von Rechenkapazitäten investiert. Die IEA nennt aber auch Klimaanlagen, die Elektromobilität sowie die Verwendung von Elektromotoren in der Industrie als wesentliche Treiber des steigenden Strombedarfs. In den USA werden neben Kernreaktoren auch flexibel einsetzbare Gaskraftwerke gebaut, während etwa China und Japan stärker auf Kernenergie setzen. Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Fonio Giorgio |
| Datum | 21.03.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 21.05.2025 |
Die öffentliche Statistik erstellt und verbreitet Informationen auf unabhängige und ethisch vertretbare Weise. Sie liefert zuverlässige Daten, um politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen zu unterfüttern, und belastet dabei Bevölkerung und Unternehmen nur in begrenztem Mass. Bei der Verwaltung und der Analyse der Daten spielt das Bundesamt für Statistik (BFS) die Hauptrolle. Das BFS mitsamt seinen Kompetenzen in den Bereichen Datenmanagement, künstliche Intelligenz (KI) und Algorithmenentwicklung sollte jedoch innerhalb der Bundesverwaltung gestärkt werden, damit es die Bundesverwaltung in ihrer Entwicklung hin zu mehr Effizienz besser unterstützen kann. Ausreichende Ressourcen sind zentral, um genaue, zuverlässige und zugängliche Daten zu gewährleisten; sie sind auch zentral für eine effiziente Verwaltung, die für eine moderne Demokratie unerlässlich ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: Das vom Parlament beschlossene "Once-Only"-Prinzip verlangt, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen den Behörden ihre Informationen nur einmal übermitteln. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ein Mangel an Ressourcen die Unterstützung des BFS für die Datenharmonisierung gefährdet und damit die Anwendung dieses Prinzips in Frage stellt?Das BFS verfügt über breites Fachwissen im Bereich Datenwissenschaft und KI. Aufgrund der sinkenden Ressourcen kann es dieses jedoch nicht flächendeckend als Dienstleistung anbieten. Wie will der Bundesrat verhindern, dass vorhandene Kompetenzen verschwendet werden?Ist sich der Bundesrat bewusst, dass es für das BFS aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist, die Vergleichbarkeit der Schweizer Ergebnisse mit denjenigen der EU weiterhin zu gewährleisten?Wie gedenkt der Bundesrat die Effizienz des BFS als Hauptanbieter der Bundesstatistik zu verbessern, um seine Rolle, seine Koordination und seine Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung sowie mit den Kantonen und Gemeinden zu stärken? Welche gesetzlichen oder organisatorischen Anpassungen müssen vorgesehen werden?Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das BFS derzeit über die nötige Autorität verfügt, um seine Rolle als nationales Kompetenzzentrum für Statistik vollumfänglich wahrzunehmen? Ist er bereit, zusätzliche Statistiken beim BFS zu zentralisieren (für sehr spezifische Erhebungen)?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Marti Min Li |
| Datum | 20.03.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 14.05.2025 |
Der Bundesrat hat am 12. Februar eine Auslegeordnung zur KI-Regulierung verabschiedet und dabei einige Eckpunkte festgelegt. So plant er die Europaratskonvention zu ratifizieren und per Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Arslan Sibel |
| Datum | 06.03.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 14.05.2025 |
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) kann bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten verstärken. Internationale Beispiele zeigen, dass KI-gestützte Entscheidungen sozial und wirtschaftlich benachteiligte Gruppen hart treffen können. Auch in der Schweiz beeinflussen Algorithmen zunehmend wichtige Lebensbereiche: Sie bewerten Bewerbungen, analysieren Kreditwürdigkeit und empfehlen Inhalte auf Social Media. Studien belegen, dass Menschen durch algorithmische Diskriminierung benachteiligt werden können. KI-Systeme können zum Beispiel im Recruiting-Prozess Männer bevorzugen, und Frauen können schlechtere Kreditkonditionen erhalten, obwohl ihre finanzielle Situation vergleichbar ist. Generative KI verstärkt zudem geschlechtsspezifische Stereotype. KI-Systeme werden oft eingesetzt ohne, dass Betroffene davon wissen und operieren oft in intransparenten „Black Boxes“, wodurch Betroffene Benachteiligungen schwer nachvollziehen können. Rückkopplungseffekte können zudem bestehende Vorurteile verstärken. In seinem Grundsatzentscheid erkennt der Bundesrat den Regulierungsbedarf an und beabsichtigt, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren. Diese fokussiert jedoch auf staatliche Akteure und lässt Risiken im privaten Sektor unbeachtet. Ohne klare gesetzliche Anpassungen besteht ein Schutzvakuum, da in der Schweiz kein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz für private Akteure existiert. Die Herausforderungen algorithmischer Diskriminierung wie Skalierungseffekte oder Verzerrungen in Trainingsdaten erfordern gezielte Massnahmen.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Chappuis Isabelle |
| Datum | 27.09.2024 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 06.11.2024 |
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Tschopp Jean |
| Datum | 17.04.2024 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 14.08.2024 |
Online-Plattformen nehmen beachtlich viel Raum ein. Ihr Status ist jedoch unklar. In der Schweiz ist die rechtliche Situation der Online-Plattformen nicht geregelt. Im April 2023 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung der Kommunikationsplattformen auszuarbeiten. Sie war für März 2024 vorgesehen, sollte dem Bundesrat jetzt aber im Herbst unterbreitet werden. Es ist kaum wahrscheinlich, dass eine Regulierung vor 2027 in Kraft tritt. Die EU ihrerseits ist dabei, zu handeln. Die EU-Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act; DSA) ist seit Februar 2024 in Kraft. Demnach gilt der Grundsatz, dass online illegal ist, was auch offline illegal ist. Die Europäische Kommission hat 19 sehr grosse Plattformen (mit EU-weit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern pro Monat) wie Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, X (ehemals Twitter) und die beiden sehr grossen Online-Suchmaschinen Bing und Google Search identifiziert, die ein systemisches Risiko darstellen und umfangreiche Schutzmassnahmen erfordern. Google hat zum Beispiel bereits mehrere Milliarden in Start-ups investiert, die auf künstliche Intelligenz (KI) spezialisiert sind. KI bietet zwar Chancen in der Datenanalyse, birgt aber auch verschiedene Risiken für die freie Meinungsbildung, die für eine direkte Demokratie wie die Schweiz, den Datenschutz oder die Verhinderung von Identitätsbetrug zentral ist. Die Nutzerinnen und Nutzer brauchen auch Schutz vor den Fallen von Dark Patterns: Sie müssen wissen, was ihnen angeboten wird, mit wem sie sich einlassen, wer bei Problemen verantwortlich ist und warum ihnen bestimmte Inhalte empfohlen werden. Im Bereich des Datenschutzes schliesslich konzentriert sich die Schweiz auf die individuelle Verantwortung, während die EU auch Plattformen (juristische Personen) einschliesst.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Michel Matthias |
| Datum | 18.12.2025 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 18.02.2026 |
Am 19.November hat die EU-Kommission den «Digital Omnibus» verabschiedet. Dieser umfasst mehrere Anpassungsvorschläge zur Harmonisierung und Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens in der EU. Damit will die EU-Kommission auch im Bereich der KI-Regulierung (EU AI Act) den regulatorischen Druck sowie die bürokratische Belastung für die digitale Wirtschaft reduzieren. Während die EU ihre Regulierung gezielt entschlackt, arbeitet die Schweizer Verwaltung parallel an der Botschaft zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats. Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ist entscheidend, dass sie die regulatorischen Entwicklungen im Ausland nicht nur beobachtet, sondern aktiv berücksichtigt. KI entfaltet ihr Potenzial nur dann, wenn sie rasch, breit und ohne unnötige Hürden in der Wirtschaft Fuss fassen kann. Für die Schweiz stellt sich also die Frage, welche politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen aus diesem regulatorischen Schritt entstehen. Ich bitte den Bundesrat vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen: Regulatorische Auswirkungen: Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus den Vorschlägen des «Digital Omnibus» für die Schweizer KI-Regulierung, insbesondere im Hinblick auf Entlastungen für Unternehmen, namentlich auch für die KMU?Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Digitalwirtschaft: Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer ICT-Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf Marktzugang, Compliance-Kosten und Innovationsfähigkeit?Regulatorische Fragmentierung und Wettbewerbsfähigkeit: Wie schätzt der Bundesrat das Risiko einer zunehmenden regulatorischen Fragmentierung zwischen der Schweiz, der EU, den USA und China ein? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Digitalstandorts Schweiz zu stärken und Nachteile zu vermeiden? Digitale Entbürokratisierung: Der digitale Omnibus sieht unter anderem Vereinfachungen bei multiplen Meldungen im Bereich Cybersicherheit vor. Sieht der Bundesrat entsprechende Vereinfachungen vor für die Schweiz bzw. für in der Schweiz ansässige Unternehmen, insbesondere KMU?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Poggia Mauro |
| Datum | 13.03.2025 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 28.05.2025 |
Ist die Investition des Bundes in die Initiative SwissChips realistisch, wenn man sie mit den Investitionen vergleicht, die die Europäische Union, die USA und China namentlich im Halbleitersektor tätigen, und wenn man bedenkt, dass die Schweiz aus den Bereichen künstliche Intelligenz und Quantenforschung des Programms Horizon Europe ausgeschlossen ist?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Burkart Thierry |
| Datum | 18.12.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 12.02.2025 |
Künstliche Intelligenz (KI) und Blockchain kommen in immer mehr Anwendungen zum Einsatz. Jede Frage, die beispielsweise ein KI-Chatbot wie ChatGPT beantworten muss oder jede Finanztransaktion, die auf der Blockchain-Technologie basiert, verursachen in hohem Ausmass Rechenleistungen und haben einen entsprechenden Energiebedarf zur Folge. Gemäss einer Prognose der Internationalen Energieagentur (IEA) könnte der Stromverbrauch der weltweiten Rechenzentren inklusive KI-Anwendungen und Kryptowährungen (Blockchain) von 460 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2022 auf 620 bis 1050 TWh im Jahr 2026 ansteigen und in den kommenden Jahren weiter stark zunehmen. Auch ohne KI- und Blockchain-Anwendungen steuert die Schweiz auf eine grosse Stromlücke zu. Um das vom Volk beschlossene Netto-Null-Ziel der Klimapolitik bis 2050 zu erreichen, ist eine umfassende Elektrifizierung notwendig. Studien gehen von einem zusätzlichen Strombedarf von über 50 TWh bis 2050 aus. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Juillard Charles |
| Datum | 18.12.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 19.02.2025 |
Energie wird bald zu einer der Hauptsorgen der westlichen Welt. Die Dekarbonisierung der menschlichen Tätigkeiten führt zu einer verstärkten Nutzung von Elektrizität. Und diese muss in ausreichender Menge produziert werden. Zusätzlich zu den bekannten Quellen für erneuerbare Energien darf es keine Tabus geben, da der Bedarf die Produktionskapazitäten schnell übersteigen wird. Die Kernkraftwerke werden abgeschaltet und dann gemäss Energiestrategie 2050 rückgebaut. Das Problem des Atommülls wird aber weiterhin bestehen bleiben. Die NAGRA hat ihren Plan zur endgültigen Lagerung vorgelegt. Dieser Plan stösst jedoch bereits auf deutlichen Widerstand in der Region, in der die Abfälle gelagert werden sollen, wie auch in Kreisen, die über dieses Projekt in Sorge sind. Vereinfacht gesagt, geht es darum, diese Abfälle tief in geologischen Schichten zu vergraben, eingeschlossen in Betonbehältern, die wiederum von dicken Betonschichten bedeckt sind. Nach einer realistischen aktuellen Planung aus jüngster Zeit sollen die Arbeiten erst in 20 bis 25 Jahren durchgeführt und in 30 bis 40 Jahren abgeschlossen werden. In einer Zeit, in der viel über Abfallrecycling gesprochen wird, warum sollte das nicht auch für Atommüll möglich sein? Recyceln statt Deponieren ist ein Thema, das sowohl die Wissenschaft als auch die Wirtschaft interessieren dürfte. Denn beim Tempo der von KI unterstützen wissenschaftlichen Entdeckungen ist es nicht verboten zu denken, dass die enorme Energie, die im Atommüll noch enthalten ist, als Brennstoff für neue Methoden zur Erzeugung "sauberer" Energie (Wärme und Strom) dienen könnte. Gereichte es uns in diesem Fall nicht zum Nachteil, wenn unser derzeitiger Abfall unter Bedingungen gelagert würde, die eine Wiederverwendung verunmöglichen oder viel zu kompliziert machen würden? Mit dem Ziel, uns zu informieren und eventuell in wissenschaftlichen Kreisen Überlegungen zu veranlassen oder Neugierde zu wecken, falls dies nicht bereits geschehen ist, bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Blunschy Dominik |
| Datum | 26.09.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 27.11.2024 |
Ziels 5 der Legislaturplanung 2023-2027 lautet: «Die Schweiz nutzt die Chancen der künstlichen Intelligenz, reduziert ihre Risiken und setzt sich für einen innovativen Standort Schweiz und eine zukunftsgerichtete nationale und internationale Regulierung ein.» In überparteilichen, durch die Expedition Zukunft organisierten Workshops mit unterschiedlichen Wissensträgerinnen und Wissensträgern wurden verschiedene Handlungsfelder erarbeitet, um die Weichen für die Transformation der Schweiz im Bereich der Künstlichen Intelligenz zu stellen. Damit die Schweiz die Chancen nutzen und Risiken vermeiden kann, muss es unser Ziel sein, die Daten- und KI-Kompetenz als Grundkompetenz anzuerkennen, das Kompetenzniveau in der Schweiz über die Vermittlung in der Grund- und Weiterbildung zu erhöhen und Spitzenforschung im Bereich KI zu ermöglichen. Wir ersuchen den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Stark Jakob |
| Datum | 10.09.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 06.11.2024 |
Akteure, die generative künstliche Intelligenz (KI) entwickeln, sind auf kreative Schöpfungen (Text, Bild, Musik) und persönliche Merkmale (Stimme, Abbild) von Urhebern/-innen und Interpreten/-innen als Rohstoff angewiesen. Die unkontrollierte Nutzung dieser Inhalte durch Dritte bedroht die wirtschaftlichen Grundlagen der Kreativwirtschaft, also der schöpferisch tätigen Menschen, der Verlage, Vertriebe, Produzentinnen und Produzenten. Deren Verbände u.a. aus den Branchen Gaming, Film, Literatur, Medien, Musik haben sich in der Schweiz inzwischen in der so genannten KI-Allianz Kreativwirtschaft (KIK) zusammengeschlossen. Das UVEK wurde vom Bundesrat beauftragt, bis Ende 2024 eine Übersicht über mögliche Regulierungsansätze von Künstlicher Intelligenz zu erstellen. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Risiko besteht, dass die Schweizerische Kreativwirtschaft durch KI-Anwendungen im Schutz ihres geistigen Eigentums stark betroffen ist? Wie stellt er insbesondere den Schutz des geltenden schweizerischen Urheberrechtsniveaus in seinen weiteren Arbeiten zur KI-Regulierung sicher? Ist er bereit, allfällige Lücken im Urheberrecht zu schliessen, um den Schutz der kreativen Inhalte auch in Zukunft zu gewährleisten? Wie stellt er sicher, dass die ganze Bandbreite juristischer Literatur, Lehre und Forschung in seine weiteren Arbeiten zur KI-Regulierung einfliesst? Wie stellt er heute und künftig in der interdepartementalen Zusammenarbeit zu diesem Thema sicher, dass die Interessen der Kreativwirtschaft angemessen berücksichtigt werden? Ist er bereit, in seinen weiteren Arbeiten zur KI-Regulierung die folgenden Fragen vertieft zu beleuchten:Wie kann sichergestellt werden, dass die individuellen Rechteinhaber/innen auch im KI-Kontext frei entscheiden können, ob und ggf. welche zweckentfremdete Verwendung und ideelle Verfremdung ihrer Werke sie zulassen wollen? Wie kann die Durchsetzung von Ausschliesslichkeitsrechten garantiert werden?Wie kann garantiert werden, dass das Anreizsystem des Urheberrechts weiterhin ausschliesslich humanes schöpferisches Schaffen honoriert (statt für KI-generierte Werke missbraucht zu werden)?Wie kann sichergestellt werden, dass Nutzer/innen und Rechteinhaber/innen von KI-Anwendungen jederzeit erkennen, welche Daten und welche Datenquellen benutzt wurden, um die KI-Anwendung bereitzustellen?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Chappuis Isabelle |
| Datum | 14.06.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 21.08.2024 |
Die Schweiz hat mit der Gründung des Kompetenznetzwerks für Künstliche Intelligenz (Competence Network for Artificial Intelligence, CNAI) einen wichtigen Schritt unternommen, um auf die Chancen und Herausforderungen der künstlichen Intelligenz (KI) zu reagieren. Die Ernennung einer Direktorin für dieses Netzwerk war hilfreich, um einen ersten Impuls zu diesem Thema zu geben. Angesichts der rasanten Entwicklungen, die viele Wirtschaftszweige und Aspekte des täglichen Lebens betreffen, wurde das UVEK vom Bundesrat beauftragt, bis Ende 2024 eine Analyse über mögliche Regulierungsansätze für KI zu verfassen. Diese Interpellation ist ein Beitrag zu dieser Analyse und fordert die Diskussion der folgenden Fragen: Heute entsprechen die Ressourcen, die für dieses Netzwerk bereitgestellt werden, einer einzigen Vollzeitstelle. Was zugegebenermassen angesichts der Herausforderungen und des Umfangs der Arbeit sehr wenig ist. Sollen die Ressourcen des CNAI im Laufe der Zeit erhöht werden? Allgemeiner: Kann ein Kompetenznetzwerk in seiner derzeitigen institutionellen Struktur den Anforderungen und Herausforderungen, die kurz- und mittelfristig mit der KI verbunden sind, vollständig gerecht werden? Oder ist eine Erweiterung des CNAI in eine stärkere institutionelle Form geplant oder wird darüber nachgedacht? Zu denken wäre beispielsweise an die Form eines Büros, das, wenn möglich, in das UVEK integriert ist und dessen Ansatz sich gut in den dezentralen Ansatz der Schweiz einfügt. Als Vorbilder könnten Länder wie Singapur, Kanada, Japan, Grossbritannien und die USA dienen, die in den vergangenen zwölf Monaten Massnahmen ergriffen haben, um spezielle KI-Büros einzurichten, die gezielt auf KI-Entwicklungen reagieren können. Es stellt sich auch die Frage nach dem Umfang der KI-Studien: Werden neben dem Potenzial der KI auch gesellschaftliche Risiken wie Desinformation, Unfälle oder Missbrauch beobachtet und vorausschauend analysiert?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Feller Olivier |
| Datum | 13.06.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 14.08.2024 |
Das am 1. Januar 2024 geschaffene Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) hat unter anderem die Aufgabe, Meldungen über Cybervorfälle entgegenzunehmen und die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen bei der Bewältigung solcher Vorfälle zu unterstützen. Bis zum 31. Dezember 2023 nahm das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) diese Aufgabe war. Der letzte Halbjahresbericht des BACS, der am 6. Mai 2024 veröffentlicht wurde, zeigt, dass die Zahl der Meldungen über Betrugsversuche, bei denen künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz kam, steigt. Bei den Meldungen geht es insbesondere um Vorfälle von Sextortion mit KI-generierten Bildern sowie um Telefonanrufe und um Anlagebetrug im Namen von bekannten Personen. KI-Anwendungen können eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen, wenn sie für betrügerische Zwecke eingesetzt werden. Sie können aber auch als solche ohne menschliches Zutun ein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn sie nicht richtig funktionieren (Datenlecks, Gefährdung der Funktionsfähigkeit einer kritischen Infrastruktur usw.). Der OECD AI Incidents Monitor (AIM) zeigt zudem, dass die Zahl der Vorfälle, die durch Fehlfunktionen von KI-Systemen ohne menschliches Zutun verursacht wurden, in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Cottier Damien |
| Datum | 13.06.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 21.08.2024 |
Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt zunehmend an Bedeutung. KI hat das Potenzial, zahlreiche Aspekte des täglichen Lebens, der Gesellschaft und der Wirtschaft zu verändern. Technologien auf der Basis von KI werden in vielen Bereichen eingesetzt. Aufgrund der Komplexität der Herausforderungen ist ein kooperativer, transversaler und integrierter Ansatz wichtig für eine kohärente Anwendung. Weil zahlreiche Bundesbehörden mit Fragen rund um das Thema der KI konfrontiert sind, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Marti Min Li |
| Datum | 13.06.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 21.08.2024 |
Automatisierte Entscheidungsprozesse aufgrund von algorithmischen Prozessen oder prädiktiven statistischen Modelle erhalten unter dem Begriff “künstliche Intelligenz” (KI) vermehrte Aufmerksamkeit. Es gibt dabei aber einen grossen Bedarf an Grundlagenforschung, um das Potenzial der künstlichen Intelligenz besser einzuschätzen, sowie die möglichen Risiken zu minimieren. Anwendungen künstlicher Intelligenz bieten potenziell ein grosses Potenzial dafür, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen, wobei bislang insbesondere Anwendungen im Bereich der Erhöhung von Ressourcen- und Energieeffizienz existieren. Dies ist umso wichtiger, als dass viele KI-Anwendungen und die Bereitstellung von Modellen aufgrund von hohem Energieverbrauch und induzierter Nachfrage nach ressourcenintensiven Dienstleistungen überhaupt nicht nachhaltig sind. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: Wie beurteilt der Bundesrat das Potenzial von KI-Anwendungen für die Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030?Wo sieht der Bundesrat Risiken in der Adoption von KI-Anwendungen für die Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030?Über welche Gesetzgebungen oder zusätzliche Anreize könnte die Förderung von nachhaltigen KI-Anwendungen, die eine nachweisbare Netto-Reduktion des Verbrauchs natürlicher Ressourcen mit sich bringen, vorangetrieben werden?Ist es denkbar, dass der Bund mit einem Förderprogramm solche Anwendungen begünstigen könnte?Wird im Bereich der Grundlagenforschung und der Innovationsförderung dem Faktor Nachhaltigkeit bei der Künstlichen Intelligenz genügend Aufmerksamkeit geschenkt? Werden entwickelte KI-Anwendungen auf Nachhaltigkeitsaspekte evaluiert? Wenn Nein, wie könnte dies verbessert werden?Wäre es denkbar in einem Nationalen Forschungsprogramm die Thematik KI und Nachhaltigkeit anzugehen, zumal die Frage der Nachhaltigkeit kein essentieller Teil des NFP «Digitale Transformation» ist?Wie kann der teilweise grosse Energie- und Ressourcenverbrauch von KI-Anwendungen und deren Bereitstellung sinnvoll kompensiert, überwacht und reduziert werden?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Gössi Petra |
| Datum | 13.06.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 14.08.2024 |
Freie und kritische Medien spielen in einem demokratischen Rechtsstaat eine zentrale Rolle und sind wichtig für den nationalen Zusammenhalt. Der Medienkonsum verändert sich aktuell stark: KI-Anwendungen der generativen Künstlichen Intelligenz bedienen sich journalistischer Inhalte und geben diese in gewünschter Form wieder (z.B. in KI-Chatbots). Angesichts dieser Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Können die Eigentumsrechte von Medienschaffenden und Verlagen in Zeiten künstlicher Intelligenz mit dem geltenden Rechtsrahmen gewährleistet werden? Ist sich der Bundesrat bewusst, dass Bezahlschranken teilweise nicht ausreichen, um Inhalte und damit das Geschäftsmodell der Medienschaffenden zu schützen, da diese durch künstliche Intelligenz umgangen werden? Beabsichtigt der Bundesrat - und wenn ja wie - im Bericht zu einer möglichen KI-Regulierung in der Schweiz auf allfällig notwendige Gesetzesanpassungen oder der Durchsetzung geltender Rechte einzugehen, um das Geschäftsmodell des Journalismus in der Schweiz aufrechtzuerhalten?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Meier Andreas |
| Datum | 29.05.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 21.08.2024 |
Ein Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und Taiwan gibt es bis jetzt nicht. Taiwan produziert fast 60% aller weltweit verkauften Computerchips und 90% der modernsten Mikrochips. Ein Grossteil davon wird in der weltweit größten Halbleiter-Fabrik ‘Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC)’ hergestellt. Es wird erwartet, dass damit der Umsatz auf über eine Billion Dollar im Jahr 2030 steigt. Die globale Lieferkette ist jedoch durch die Spannungen mit China bedroht. Eine mögliche Invasion Chinas in Taiwan würde eine verheerende Chip-Knappheit im Westen zur Folge haben. Die EU und die USA entwickeln bereits Alternativpläne. TSMC hat den Bau eines zweiten Werks in Arizona angekündigt, und Deutschland verhandelt über den Bau einer Chipfabrik in Europa. Die Schweiz hat bisher keine Strategie entwickelt, um ihre Beziehungen zu Taiwan zu stärken, obwohl sie während der Pandemie stark unter der Chip-Knappheit litt. Professor Chih-Jen Shih von der ETH Zürich betont, dass ein Abkommen zwischen der Schweiz und Taiwan die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Halbleitersektor erhöhen würde. Schweizer Studierende hätten Zugang zu modernsten Technologien in Bereichen wie künstliche Intelligenz, Robotik und Cybersicherheit. TSMC hat kürzlich ein Forschungsprogramm gestartet, an dem keine Schweizer Institute beteiligt sind. Durch die Teilnahme an solchen Programmen könnten Schweizer Studierende Zugang zur Technologie der Zukunft erhalten.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Marti Min Li |
| Datum | 14.03.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.05.2024 |
Die Fortschritte der künstlichen Intelligenz, insbesondere im Bereich der generativen KI, entwickeln sich rasant. Dabei stellen sich eine Reihe von Fragen, inwiefern allfälliger Regulierungsbedarf besteht und ob dieser durch bestehendes Recht abgedeckt wird oder es dazu Anpassung bedarf. Der Bundesrat hat angekündigt, dass bis Ende 2024 Regulierungsansätze geprüft werden. Zum Training generativer KIs werden grosse Mengen von Materialien wie Texte, Bilder, Illustrationen, Musikstücke oder weiteres verwendet. Diese Werke sind zu einem Teil urheberrechtlich geschützt. Der Bundesrat schreibt in der Antwort auf die Interpellation 23.3583 dass es «Gegenstand intensiver Diskussionen» sei, ob die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zu Trainingszwecken eine urheberrechtlich relevante Nutzung darstellt. Er verweist dabei auf die Vernehmlassung zum Leistungsschutzrecht, in der auch die Frage aufgeworfen wurde, ob die Frage der KI-Anwendungen in das Gesetzesprojekt einfliessen sollen. Ich bitte in diesem Zusammenhang den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat die Vernehmlassung ergeben, dass Handlungsbedarf bezüglich Trainingsdaten im Urheberrecht besteht?Die Urheberrechtsfrage betrifft nicht nur journalistische Werke, sondern auch viele andere Werke wie beispielsweise Fotografien, Illustrationen, Musikstücke oder andere kreative Werke. Zum Beispiel ist es möglich, Bilder explizit im Stil einer illustrierenden Person generieren zu lassen und diese dann zu verwenden. Inwiefern wird bei einer allfälligen Urheberrechtsrevision auch auf diese anderen Werkformen eingegangen?Ist der Bundesrat in Kontakt mit anderen betroffenen Verbänden und Branchen?Ist die Frage des Urheberrechts Teil der Auslegeordnung zum Regulierungsbedarf? Wenn nein, warum nicht?In verschiedenen Ländern finden zu dieser Frage Gerichtsverfahren statt, oder sind bereits Urteile gefällt worden. Zudem sind auch diverse Regulierungsbegehren offen. Wie beurteilt der Bundesrat das internationale Umfeld in dieser Frage.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Gugger Niklaus-Samuel |
| Datum | 22.12.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 14.02.2024 |
Schweizer Unternehmen setzen vermehrt auf den Einsatz von algorithmischen Systemen. Davon sind auch die Arbeitnehmenden betroffen. Ein Rechtsgutachten der Universität St. Gallen zeigt auf, dass es im aktuellen gesetzlichen Rahmen Lücken gibt, gerade in Bezug auf die Beteiligung der Arbeitnehmenden. Dadurch können Risiken entstehen, die den Nutzen dieser Systeme schmälern. Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat: Teilt der Bundesrat die Einschätzung des Rechtsgutachtens, dass es im Bereich der Mitwirkung gesetzliche Lücken gibt, insbesondere wenn vermehrt algorithmische Systeme genutzt werden? Wie sollen diese Lücken geschlossen werden? Wie schätzt der Bundesrat die Risiken für Arbeitnehmende, die sich aus der Nutzung algorithmischer Systeme am Arbeitsplatz ergeben, ein? Wie sieht der Bundesrat vor, diesen Risiken zu begegnen?Inwiefern kann die bestehende Sozialpartnerschaft gestärkt werden, um auf eine vermehrte Nutzung von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz vorbereitet zu sein? Welche Zahlen gibt es zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz und den positiven und negativen Auswirkungen, die diese Nutzung bereits jetzt auf Arbeitnehmende hat?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Marti Min Li |
| Datum | 28.09.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.11.2023 |
Algorithmisches Systeme und automatisierte Entscheidungen werden immer häufiger und werden beispielsweise bei Stellenbewerbungen, medizinischer Diagnostik, präventiver Polizeiarbeit oder Risikokalkulationen eingesetzt. Der Einsatz dieser Systeme kann zu Diskriminierungen führen oder Diskriminierungen verstärken, das haben verschiedene Beispiele in der Vergangenheit bereits gezeigt. Dies unter anderem deshalb, weil algorithmische Systeme nicht neutral sind, sondern durch ihr Modell, die zugrundeliegenden Daten, durch die Art und Weise der Anwendung oder durch Rückkoppelungsschlaufen bestehende strukturelle Muster bestätigen oder gar verstärken können. Die Diskriminierung durch Algorithmen kann eine grosse Anzahl von Menschen betreffen, die oft nicht wissen, dass sie davon betroffen sind. Gleichzeitig hat der rechtliche Diskriminierungsschutz in der Schweiz auch unabhängig von der Frage der algorithmischen Diskriminierung gewisse Lücken, wie der Bundesrat im Bericht in Erfüllung des Postulats Naef (12.3543) ausgeführt hat, insbesondere wenn es sich um private und nicht staatliche Akteure handelt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Schlatter Marionna |
| Datum | 26.09.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 29.11.2023 |
In den nächsten Jahren wird viel Zeit in die die Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) und automatisierter Systeme gesteckt werden. Die Digitalisierung erhält damit einen zusätzlichen Schub, der unsere Gesellschaft von Grund auf verändern wird. Gerade im Bereich der Künstlichen Intelligenz stellen sich zunehmend neben den technischen Fragen auch ethische Fragen. Man nenne als Beispiel das Potenzial automatisierter Waffensysteme, die mit Algorithmen betrieben, sehr gefährlich sein können. In der wissenschaftlichen Welt findet international ein Umdenken statt. So wird in einigen Ländern und an Topuniversitäten wie z.B. am MIT oder in Stanford die ethische Ausbildung zur Pflicht für das Ingenieurwesen wie z.B. in der Robotik. Mit dem Potenzial künstlicher Intelligenz ist es unablässig, dass sich auch Entwicklung und Forschung auch in der technischen Ausbildung zunehmend mit den ethischen Fragen befasst. Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen: Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass das Ingenieurwesen, insb. im Bereich der Robotik und der KI, eine Verantwortung trägt, den Studierenden auch ethische Grundlagen zu vermitteln?Wie kann der Bundesrat ethische Standards im Bereich der Lehre und Forschung in technischen Wissenschaften sicherstellen?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Cottier Damien |
| Datum | 16.06.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 30.08.2023 |
Künstliche Intelligenz (KI) spielt in unserer Gesellschaft schnell eine immer wichtigere Rolle. Das Potenzial für Fortschritte, das diese Technologien bieten, ist immens. Die Herausforderungen, die sie mit sich bringen, sind es ebenfalls. KI hat das Potenzial, die Art und Weise, wie wir arbeiten, kommunizieren und sogar zusammenleben, radikal zu verändern. Wenn sie falsch oder zu falschen Zwecken eingesetzt wird, kann sie auch schwerwiegende negative Folgen insbesondere für die Privatsphäre, die Sicherheit oder die Menschenwürde haben. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: – Ist er bereit, ein nationales Forschungsprogramm zu starten, das sich damit befasst, wie sich die KI auf unsere Gesellschaft und Demokratie auswirkt, welche Rahmenbedingungen für sie geschaffen werden können und wie sie zu Zwecken entwickelt werden kann, die für alle von Nutzen sind? – Plant er, einen spezifischen Rechtsrahmen für Technologien, die KI nutzen, zu schaffen, oder hält er die derzeitige Gesetzgebung für ausreichend? – Wie wird sich die neue Regelung der EU seiner Meinung nach auf die Schweizer Gesetzgebung auswirken? Wird die Schweiz Massnahmen ergreifen müssen, um sich anzupassen oder um die Anerkennung von Äquivalenzen zu erlangen? – Welchen Einfluss können die laufenden Verhandlungen über ein Übereinkommen des Europarats über «künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit» auf die Schweiz und ihre Gesetzgebung haben. Der Vorentwurf des Übereinkommens wurde kürzlich vom Ausschuss für künstliche Intelligenz (Committee on Artificial Intelligence, CAI), dessen Vorsitz übrigens ein Schweizer innehat, veröffentlicht. Plant die Schweiz, ihre Gesetzgebung anzupassen? Wurde mit der Arbeit in diesem Bereich bereits begonnen? – Welche Massnahmen sollten ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Entwicklung dieser Technologien in der Schweiz einen regulierten, aber günstigen Rahmen findet und dass Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, in der Schweiz gegründet werden oder sich hier niederlassen? – Sollte die Schweiz nicht eine umfassende Strategie entwickeln, die diese verschiedenen Aspekte abdeckt? Ist der Bundesrat bereit, diese Aufgabe in Angriff zu nehmen?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Widmer Céline |
| Datum | 15.06.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.08.2023 |
Die rasanten Fortschritte im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) sind eine Herausforderung für die Demokratie. So ist zu befürchten, dass mit dem Einsatz von KI-Systemen die Gefahr von Manipulation durch Unwahrheiten und Propaganda steigt - mit unmittelbaren Folgen für die öffentliche Meinungs- und Willensbildung sowie für unser Wahl- und Abstimmungsverhalten. Wenn die Stimmberechtigten nicht mehr wissen, welchen Informationen sie vertrauen können und wie sie zu Stande kommen, schwindet das Vertrauen in die Institutionen. Das ist eine Gefahr für die Demokratie. KI bietet aber - im politischen Bereich wie in vielen anderen - nicht nur Gefahren, sondern auch Chancen. So ist denkbar, dass Algorithmen auch zur Stärkung der Demokratie beitragen können, zum Beispiel im Bereich der politischen Teilhabe und auch der Information. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Riniker Maja |
| Datum | 13.06.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 06.09.2023 |
Künstliche Intelligenz (KI) wird aktuell international heftig diskutiert. Besonders im Fokus stehen KI-Systeme wieChatGPT, die zum Teil unerwartet fortgeschrittene Resultate liefern. Experten aus den KI-Labs sind ab dem Tempo dieser Entwicklungen so erstaunt, dass mittlerweile Stimmen aus ihren eigenen Reihen konkrete Rahmenbedingungen für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung solcher fortgeschrittenen Systeme fordern. Die internationale Zusammenarbeit ist von grosser Bedeutung, und die Schweiz sollte sich aktiv auf wissenschaftlicher und völkerrechtlicher Ebene einbringen. Das EDA hat mit der Konferenz "AI with Trust" im Frühling 2022 bereits erste Erfahrungen in diese Richtung gemacht. Das BAKOM ist im Rahmen des Europarats tätig. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Aebischer Matthias |
| Datum | 12.06.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 30.08.2023 |
KI-Anwendungen nehmen im Bildungs- und Arbeitsleben eine immer bedeutendere Rolle ein. Der sich zuletzt stark beschleunigende Einsatz von KI-Technologien in Gesellschaft und Arbeitsweit verändert die Art und Weise wie wir leben und arbeiten. Für einen verantwortungsbewussten und nutzenbringenden Umgang mit KI-Technologien und den zugrundeliegenden Daten sind spezifische Kompetenzen erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass diese "KI-Kompetenzen" in naher Zukunft zu den Grundkompetenzen Erwachsener gehören. Erwachsene, welche nicht über diese Kompetenzen verfügen, werden Schwierigkeiten haben, mit den neuen Herausforderungen adäquat umgehen zu können und laufen Gefahr, den Anschluss auf dem Arbeitsmarkt zu verlieren. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Andrey Gerhard |
| Datum | 04.05.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 28.06.2023 |
Systeme zur automatisierten Entscheidungsfindung (ADM) sind zwar bereits seit Längerem in der Forschung, der Industrie oder auf online Plattformen im Einsatz. Mit der Popularität und der raschen Verbreitung von Anwendungen wie Chat GPT ist Künstliche Intelligenz seit einigen Monaten jedoch in aller Munde. Es drängt sich ein pragmatischer regulatorischer Umgang mit diesen potenten, sich rasch weiterentwickelnden digitalen Werkzeugen auf. Mit der Distributed Ledger (Blockchain) Vorlage hat die Schweiz mit einen prinzipienbasierten Ansatz in einer ähnlichen, technologisch volatilen Ausgangslage, Rechtssicherheit schaffen können. Dabei wurden die Ausprägungen, welche Blockchain-Anwendungen einnehmen können, entlang bekannten Prinzipien verortet und in bestehenden Gesetzen um tatsächliche neue Eigenheiten ergänzt. So wurde zum Beispiel das Aktienrecht leicht angepasst, um mit den Eigenheiten von Blockchain-Wertpapieren, welche mit sogenannten Smart contracts versehen sind, kompatibel zu sein. Die DLT-Gesetzgebung kann rückblickend klar als vorteilhaft für den Wirtschaftsstandort Schweiz beurteilt werden. Ähnlich dürfte es sich bei einer prinzipienbasierten KI-Vorlage abzeichnen.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Feller Olivier |
| Datum | 02.05.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.08.2023 |
Wie jede Erfindung ist die künstliche Intelligenz (KI) nicht per se schlecht. Sie kann positive Effekte haben, bringt jedoch auch grosse Risiken mit sich. Im Folgenden einige Beispiele:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Riniker Maja |
| Datum | 29.09.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.11.2022 |
Es herrscht ein Mangel an Fachkräften, gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen wie der Sensor-, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie der Cybersecurity. Diese Bereiche sind von den technologischen Megatrends wie Künstliche Intelligenz (KI), autonome Systeme, Robotik, Vernetzung und mixed Reality besonders betroffen. Dies trifft für den Privatsektor wie die öffentliche Verwaltung zu. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat 2022 das Innovation Fellowship ins Leben gerufen. Dieses ermöglicht Expertinnen und Experten, ein Jahr an einem Innovationsprojekt im Bund zu arbeiten. Bis anhin wirkte das Programm eher im Bereich der Verwaltung. Das Innovation Fellowship könnte in Bereichen der sicherheitsrelevanten Technologien einen zusätzlichen Mehrwert schaffen. Es könnten spezifische Kompetenzen und Innovationen z.B mit Institutionen beim VBS (armasuisse und Armee) aufgebaut werden. Speziell die Informationstechnologie, die Robotik sowie die Cybersicherheit wären zu stärken. Diese Bereiche beeinflussen die Prosperität und Sicherheit der Schweiz in zunehmendem Ausmass. Andere Länder wie die USA setzen solche Programme - insbesondere im Technologie-Bereich - bereits erfolgreich um. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Schneider Meret |
| Datum | 17.06.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 24.08.2022 |
- Wie plant der Bund die bestehenden Instrumente stärker zu fördern, damit zu Chancen und Risiken von KI ein Blick über die Bundesverwaltung hinaus ermöglicht wird?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Bourgeois Jacques |
| Datum | 15.12.2021 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.02.2022 |
Aufgrund des Abbruchs der Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der Europäischen Union und der daraus resultierenden Auswirkungen auf das Forschungsprogramm Horizon Europe stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Romano Marco |
| Datum | 30.09.2021 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 17.11.2021 |
Gemäss dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 17.4177 vom 14. Dezember 2017 wird ein eher theoretischer Ansatz verfolgt, der wenig auf den tatsächlichen Berufsalltag des Personals, das an den Eisenbahngrenzübergängen arbeitet, ausgerichtet ist. In Anbetracht der bedeutenden geplanten Änderungen ist es angezeigt, dass mehr Informationen über das Operative und über die Auswirkungen auf den Alltag der Angestellten und der Bevölkerung bekannt werden.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Schlatter Marionna |
| Datum | 17.03.2021 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 12.05.2021 |
Der Einsatz von Algorithmen in Entscheidungsprozessen ("Künstliche Intelligenz" (KI)) nimmt rasant zu. Die Intransparenz, die diese Algorithmen umgibt, steht in einem krassen Widerspruch zum Einfluss, den sie auf unsere Gesellschaft, Demokratie und Normen und Werte haben und zunehmend gewinnen. Der Umgang mit Algorithmen wird damit zur politischen Frage: Und um die Auswirkungen beurteilen zu können, braucht es mehr Transparenz, Sachkenntnis und den Zugang zu Daten. Und um negative Auswirkungen der KI zu vermeiden mehr demokratische Kontrolle.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Pointet François |
| Datum | 17.03.2021 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 19.05.2021 |
Der Bundesrat hat Ende des Jahres 2020 die Leitlinien "Künstliche Intelligenz" für die Bundesverwaltung verabschiedet. Es ist äusserst wichtig, dass die Schweiz ein Ort ist, der die Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) und die Kenntnisse darüber fördert. Die Schweiz kann die digitale Wende nur mit Fachkenntnissen auf diesem Gebiet schaffen, da diese das Risiko verringern, ziellos dahinzutreiben. Der Punkt "Entwicklung und Einsatz von KI innerhalb des Bundes" kann zahlreiche Fragen und berechtigte Bedenken hinsichtlich der Kenntnisse und der Kontrolle über die auf KI gestützten Prozesse aufwerfen. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Grüter Franz |
| Datum | 16.12.2019 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 12.02.2020 |
Zurecht gibt es heute sehr viele kritische Stimmen gegenüber Formen von Überwachung, die mit Big Data, künstlicher Intelligenz, Gesichts- und Bewegungserkennung funktionieren. Mit Schrecken musste ich aber feststellen, dass auch in der Schweiz solche Systeme aufkommen. Etwa hat die türkische Firma Ekin Technology hiesigen Polizeikorps offenbar Angebote mit "intelligenter Technologie zur Gesichtserkennung" gemacht. Das Produkt ist gemäss Medienberichten beim Bund in der Prüfung. Der Bundesrat wird gebeten zum Stichwort mobile und permanente intelligente Datenerfassung und -auswertung folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Riklin Kathy |
| Datum | 21.06.2019 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 14.08.2019 |
Die Fortschritte im Bereich "Deep Learning" sowie die Verfügbarkeit von riesigen und wachsenden Datensätzen einerseits und immer einfacher verfügbarer Hochleistungsrechner ermöglichen heute eine Reihe von Technologien, die oft als künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet werden. Auch die Forschung sowie die Verwaltung, das Gesundheitswesen und der Arbeitsmarkt sind von dieser Entwicklung betroffen, die auch als "digitale Transformation" oder sogar als "vierte industrielle Revolution" bezeichnet wird. Die potenziell tiefgreifenden Veränderungen in Bereichen, die stark das öffentliche Interesse und sogar gewachsene gesellschaftliche Strukturen betreffen (Arbeitsmarkt, Wirtschaftswachstum, Gesundheitswesen, Sicherheit, Verteidigung), tangieren so auch zentrale Staatsaufgaben. Gleichzeitig befindet sich die Schweiz in einem technologischen und regulatorischen Spannungsfeld gegenüber der EU, und der alte Kontinent wiederum ist vom Powerplay der USA und Chinas betroffen (vgl. auch die chinesische "Digital Belt and Road Initiative"). Der Bundesrat hat eine bundesverwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingesetzt und verschiedene Aktivitäten zum Thema digitale Transformation und künstliche Intelligenz angestossen. Angesichts der beschleunigten Entwicklung möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Béglé Claude |
| Datum | 15.06.2018 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.08.2018 |
In der Schweiz beheimatete Unternehmen mit einem starken Schwerpunkt im Technologie-Bereich spielen weltweit oft in der ersten Liga mit. Diese Perlen unserer Industrie tragen wesentlich zu unseren Exporten und zu unseren Steuereinnahmen bei. Aber sie kämpfen darum, bestimmte Arbeitskräfte zu rekrutieren, die für sie unverzichtbar sind. Durch das Aufkommen von IT-Leadern wie Google wurde der Druck noch erhöht. Dies kann jedoch das Wachstum verlangsamen und zu Standortverlagerungen führen. Für Spezialistinnen und Spezialisten aus der Europäischen Union gelten zwar keine Kontingente. Aber dort herrscht auch Mangel. Genauso wie in den USA, die es jedoch verstanden haben, ausländische Spezialistinnen und Spezialisten, insbesondere Inderinnen und Inder, zu rekrutieren, die zum Erfolg des Silicon Valley beitrugen. Für die "Technologie-Bewilligung" müssten dieselben Bedingungen erfüllt sein wie bei der derzeitigen Arbeitsbewilligung für Drittstaatenangehörige (Ausländergesetz): Inländervorrang, hohe Qualifikation, Verbot von Lohndumping. Abgesehen von zwei Unterschieden: Die Jahreskontingente würden erweitert, und die Bewilligung würde auf Bereiche mit hohem Bedarf eingeschränkt (Life Sciences, Digital, Fintech usw.). Eine solche Bewilligung müsste beispielsweise nach drei Jahren erneuert werden, um so der Bedürfnisentwicklung und der Anzahl der bis dann ausgebildeten einheimischen und europäischen Spezialistinnen und Spezialisten Rechnung zu tragen. Die derzeitige Kontingentierung hat ihre Grenzen. Im Anschluss an die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" hat der Bundesrat das Kontingent für 2014 von 8500 auf 6500 reduziert. Im Frühling 2017 hatten die Kantone Basel, Zürich und Genf ihre Jahreskontingente jedoch bereits ausgeschöpft. Sie mussten um eine Erhöhung bitten. Im Jahr 2018 hat der Bundesrat das Kontingent auf 8000 erhöht. Das Vorhandensein dieses Kontingents und der politische Einsatz sind ein falsches Signal an die Wirtschaft. Die Schaffung einer "Technologie-Bewilligung" würde unseren Unternehmen, die Spezialwissen benötigen, den Rücken stärken und deren Chance, an der Weltspitze mitzuspielen, erhöhen (z. B. in den Bereichen Pharma, Banken, Versicherungen, Trading, Blockchain, künstliche Intelligenz). Genauso wie die Verteidigung unseres Landes die besten Fähigkeiten in der technologischen Kriegsführung erfordert. Könnte der Bundesrat deshalb eine "Technologie-Bewilligung" für hochspezialisierte Arbeitskräfte aus Drittländern schaffen, damit unsere Technologieunternehmen mit hoher Wertschöpfung leichter Zugang zu den nötigen Arbeitskräften wie Forscherinnen und Forschern oder qualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten haben?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Béglé Claude |
| Datum | 16.12.2016 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 01.02.2017 |
Die Zahl digitaler Dienstleistungen nimmt zu, Entscheidungen werden immer öfter durch Algorithmen getroffen und soziale Beziehungen mehr und mehr durch Mausklicks ersetzt - der digitale Raum breitet sich in unserer Gesellschaft immer weiter aus. Die Digitalisierung dient aber sehr oft nur einem Hauptziel: der Effizienz. Wie verkaufe ich mehr? Wie verführe ich Internetsurfer? Wie reduziere ich Leistungen, um Kosten zu senken? Wie delegiere ich Auslese und Wahl an Maschinen, um an Tempo und Präzision zu gewinnen? Diese unbändige Entwicklung führt zu einer Schlüsselfrage: Widerspiegelt die digitale Welt noch die Werte unserer Gesellschaft? Auch der Papst zeigte sich alarmiert, und er rief im letzten November dazu auf, die hohen universellen Werte auf das digitale Universum zu übertragen und nicht zuzulassen, dass dieses die Welt in eine inhumane Welt verwandelt. Diese Übertragung obliegt aber nicht nur den Religionen, sondern auch der Politik und den Unternehmen, die die digitale Welt gestalten. Damit diese Übertragung gelingt, müssen digitale Anwendungen mit einer möglichst ausgefeilten künstlichen Intelligenz ausgestattet werden, die den vielfältigen Grundeinstellungen, auf denen unsere Entscheidungen basieren, möglichst nahekommt: gesellschaftlichen Normen, moralischen und rechtlichen Grundsätzen, dem gesunden Menschenverstand usw. Alle Giganten der digitalen Welt arbeiten daran. Google hat kürzlich seine europäische Forschungsgruppe, die sich dem "machine learning" widmet, in Zürich gegründet, womit die Limmatstadt zum weltweit zweitgrössten Forschungszentrum des Konzerns geworden ist. Die Multis der digitalen Welt (Google, Apple, Facebook, Microsoft, Ebay, Alibaba) sind mächtiger als zahlreiche Staaten. Und sie können die Zukunft unserer Gesellschaft ganz wesentlich beeinflussen. Deshalb sollten Mittel entwickelt werden, um solche Konzerne in internationaler Zusammenarbeit zu regulieren und dadurch sicherzustellen, dass der Mensch sehr wohl im Zentrum dieses sich bildenden neuen sozialen Raums bleibt.
Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 17:54 — Quelle: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.
Source: Curia Vista — Swiss Parliament database. Automatically updated.