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Interpellations
Overview of all parliamentary submissions on the topic of Bilateral III.
D
597 Interpellationen* zum Thema Bilaterale III.
Inhaltsverzeichnis
Hängig (42):
- 26.3406 — Massnahmen zur Stärkung des Exports von Schweizer Wein
- 26.3278 — Argentinische Arbeitsmarktreform und Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten
- 26.3225 — Flugverkehr: Wer bezahlt für Flugsicherungsdienste in delegierten Lufträumen?
- 26.3238 — Klimapolitik nach 2030: Vergleichbarkeit und Auswirkungen auf Städte und Agglomerationen
- 25.4749 — Bilaterale III. Befürchtungen zu administrativem Aufwand unbegründet?
- 25.4840 — Herausforderungen im Bereich Pflanzenschutz und umsichtige Mittelallokation
- 25.4822 — Will die Schweiz die UNO-Steuerkonvention zum Absturz bringen?
- 25.4679 — Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz durch Abschluss eines bilateralen Abkommens mit den USA in Sachen Cloud Act
- 25.4475 — WHO-Rahmenabkommen zur Tabakkontrolle (FCTC). Dialog, Aufklärung und Innovation statt Verbote und Ideologien
- 25.4471 — Warum werden die Weinkontingente nicht dem Weinkonsum angepasst?
- 25.4461 — Umstrittene Vergabe öffentlicher Aufträge ins Ausland. Schweizer Wertschöpfung stärken, Local-Content-Vorschriften machen und Evaluation der internationalen Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen
- 25.4418 — Stärkere wirtschaftliche Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit und Eigenständigkeit afrikanischer Partnerländer
- 25.4374 — Stromabkommen. Wie viel Swiss Finish steckt in der Umsetzung?
- 25.4172 — Bilaterale III und Propaganda auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger
- 25.4258 — EU-Unterwerfungsvertrag. Faktencheck der Faktenchecker
- 25.4248 — Abschaffung der Industriezölle. Ein Eigengoal für Industrie, Konsumentinnen und Konsumenten und für die Verhandlungsposition der Schweiz im Zollstreit?
- 25.4218 — Umwege auf Rückflügen. Komplikationen und CO2-Bilanz
- 25.4170 — Beabsichtigt der Bundesrat, die Auswüchse unbewilligter und nicht friedlicher Pro-Palästina-Demonstrationen zu verurteilen?
- 25.4085 — Eine resiliente Schweizer Wirtschaft mit Exporten in diversifizierte Märkte?
- 25.4062 — Bringen die neuen Unterwerfungsabkommen mit der EU auch den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern einen konkreten Vorteil?
- 25.4008 — Folgen der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU hinsichtlich des Handlungsspielraums der Schweiz bei der Bekämpfung der Lumpy-Skin-Krankheit
- 25.3989 — (Neue) Marktzugänge sichern und Diversifikation erleichtern
- 25.3982 — Mögliche Kostenexplosion bei den Krankenkassenprämien und eine Gefährdung der Patientensicherheit durch das neu verhandelte FZA?
- 25.3804 — Auskunft des Schweizerischen Bundesgerichtes
- 25.3720 — Wegweisungen nach Afghanistan erweisen sich als Flop
- 25.3650 — Institutionelle Abkommen Schweiz-EU. Liberalisierung des Strommarktes und Vereinbarkeit mit der Abnahmepflicht für Solarenergie
- 25.3653 — Institutionelle Abkommen Schweiz-EU. Auswirkungen für die Landwirtschaft sowie erneute Zunahme von Bürokratie und Kontrollen?
- 25.3564 — Zuwanderung steuern trotz Personenfreizügigkeit. Welche Möglichkeiten gibt es?
- 25.3528 — EU-Unterwerfungsvertrag. Der Bundesrat muss endlich Transparenz schaffen!
- 25.3434 — Wie machen wir unseren Pharmastandort wieder fit?
- 25.3440 — Die Schweiz und das CPTPP. Neue strategische Überlegungen im Lichte internationaler Entwicklungen
- 25.3253 — OECD-Mindestbesteuerung. Ein toter oder künstlich beatmeter Gaul?
- 25.3354 — Transparenz bei Teilnahme an EU-Organisationen und EU-Programmen
- 25.3190 — Flächendeckende und krisensichere Internetanbindung für öffentliche und private Nutzer durch den raschen Beitritt zu IRIS2 garantieren
- 25.3076 — Ein Abkommen mit der EU für woke Forschung dank dem Forschungsprogramm Horizon?
- 25.3060 — Dublin-Rückführungen. Wie weiter mit den Methoden, die in Anwesenheit von Kindern angewandt werden?
- 25.3064 — Dublin-Rückführungen. Kinderrechtskonvention ist nicht verhandelbar
- 24.4472 — Italienische Gesundheitssteuer. Die Schweiz als amtliche Verteidigerin der "alten" Grenzgängerinnen und Grenzgänger?
- 24.4363 — Welche Industriestrategie verfolgt die Schweiz angesichts der sich verändernden geopolitischen Lage?
- 24.4089 — Was steckt hinter den geänderten Geschäftspraktiken der Schweizerischen Exportrisikoversicherung?
- 24.3678 — Möglichkeit zur Besteuerung von Kerosin in der zivilen Luftfahrt
- 24.3450 — Umsetzung des Klimaurteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Erledigt (555):
- 25.4819 — Auswirkungen der neuen US-Sicherheitsstrategie auf die Schweiz
- 25.4534 — Dynamische Übernahme von EU-Recht und mögliche Auswirkungen auf die Freihandelsabkommen der Schweiz
- 25.3323 — Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse beim Freihandelsabkommen mit Malaysia
- 25.3103 — Eine weltweite Knappheit auf dem Halbleitermarkt mit Umsicht antizipieren
- 24.4441 — Strafrechtlich verurteilten Personen die Rückkehr erleichtern
- 24.4425 — Schutzdienstleistungen durch die Schweizer Armee für das Fürstentum Liechtenstein, anstatt durch die Nato oder ein anderes EU-Land
- 24.4206 — Deutschland kontrolliert systematisch seine Grenzen. Und die Schweiz schaut nur zu?
- 24.4127 — Asylpolitik. Neue Ansätze im Asylrecht. Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten, illegale Migrationsströme eindämmen und Asylsuchenden damit eine Perspektive geben
- 24.3930 — Untergetauchte Personen im Dublin-Verfahren
- 24.3612 — Klarheit über die EU-Rechtsakte, die von der dynamischen Rechtsübernahme betroffen sind
- 24.3501 — Ist ein Forschungsabkommen mit Taiwan ein Desiderat für Bildung und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Halbleitersektor?
- 24.3439 — Aktualisierte Zusammenstellung aller Zahlungen und Beiträge der Schweiz an die EU
- 24.3400 — Fragwürdige Präzisierung des OECD-Kommentars zum Informationsaustausch. Vorauseilender Gehorsam der Schweiz?
- 24.3130 — Freihandelsabkommen EFTA-Indien. Wie begründet der Bundesrat seine Position zu geistigen Eigentumsrechten und den Auswirkungen auf den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten?
- 24.3073 — Welche Möglichkeiten gibt es, gegen einseitige Steuermassnahmen Italiens vorzugehen?
- 24.3050 — Wie passen unsere Klimapartnerländer ihre Klimaschutzversprechen an?
- 24.3026 — Wehrpflicht für Doppelbürger
- 23.4415 — EU-Verstösse gegen das Freizügigkeitsabkommen zulasten von Schweizer Staatsbürgern
- 23.4405 — Asylchaos. In Deutschland funktionieren die systematischen Grenzkontrollen
- 23.4384 — Die Schweiz sollte auch wieder systematische Grenzkontrollen einführen
- 23.4260 — Folgen des Ja zum Klimaschutzgesetz für die Schweizerische Nationalbank
- 23.4122 — Kooperationsabkommen im Gesundheitsbereich mit der EU
- 23.4103 — Blasphemie-Gesetz in Pakistan. Welche Folgen für die Handelsabkommen?
- 23.4066 — Will die Schweiz Wasser auf die "Nuklear-Mühle" Frankreichs geben?
- 23.3816 — Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden in Drittländer
- 23.3737 — Welche Folgen hat der Stand des Europa-Dossiers für die Schweizer Wirtschaft?
- 23.3633 — Staatsrechnung und Kreditreste im BFI-Bereich
- 23.3453 — Dublin-System à la carte
- 23.3112 — Dublin-Abkommen. Wieso fordert der Bundesrat Italien nicht auf, unverzüglich die internationalen Verpflichtungen wieder einzuhalten?
- 23.3113 — Schengen zumindest so lange sistieren, bis Italien das Dublin-Abkommen wieder anwendet
- 22.4535 — "Verstetigte" Kohäsionsbeiträge für die EU?
- 22.4352 — Nationales Konzept seltene Krankheiten. Aktueller Stand
- 22.4304 — Konsequenzen für Dublin-Überstellungen aufgrund der Polizeigewalt in Bulgarien und Kroatien
- 22.4120 — Den völkerrechtlichen Schutz ziviler Kernanlagen in bewaffneten Konflikten stärken. Sollte die Schweiz nicht ihre Rolle wahrnehmen?
- 22.4091 — Fortschritte im europaweiten Personenverkehr?
- 22.3956 — Ist der Ausschluss der Kernenergie in den Durchführungsabkommen sinnvoll?
- 22.3906 — Wasserstoffgewinnung sicherstellen
- 22.3845 — Beteiligung der Schweiz an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen. Bilanz und Ergebnisse?
- 22.3588 — Selbsteintrittsrecht in der Dublin-Verordnung. Familienverhältnisse, Rechte der Frauen und von Menschen im LGBTIQ-Spektrum
- 22.3565 — Neuste Entwicklungen im EU-Beihilfenrecht und Auswirkungen auf die Schweiz
- 22.3566 — Anschluss des Schweizer Bahngüterverkehrs an die europäische Innovation nicht verpassen
- 22.3446 — Auswirkungen von Vorgaben zum Upov 91 in Freihandelsabkommen auf die Menschenrechtslage in Thailand, Malaysia und Indonesien
- 22.3423 — Stopp der illegalen Migrationswelle im St. Galler Rheintal
- 22.3357 — Was tun, um eine drohende Mangellage bei Strom und Gas zu vermeiden? Was droht Haushalten und Firmen, wenn sie trotzdem kommt?
- 22.3265 — Anlegeranreize, die sich aus der Abschaffung der Verrechnungssteuer ergäben
- 21.4559 — Erosion des bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der EU. Wirtschaftliche Folgen für die Grenzkantone
- 21.4553 — Abbau jeglicher Art von Subventionen für fossile Energieträger. Wann wird dieses Ziel erreicht sein?
- 21.4440 — Horizon Europe. Welche Folgen?
- 21.4281 — Kauf des F-35. Informationsschutz und Sicherung der Daten und Dokumente
- 21.4197 — Will Italien den somalischen Messerstecher in die Schweiz abschieben?
- 21.4043 — Auswirkungen des Abbruchs der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen auf die Gleichstellungsförderung im Forschungsbereich
- 21.4042 — Deblockierung der Verhandlungen mit der EU über Strom
- 21.3989 — Zusammenarbeit mit Österreich beim Dublin-Abkommen
- 21.3787 — Norwegen hat mit Grossbritannien nach dem Brexit in Rekordzeit ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Und die Schweiz?
- 21.3802 — Abbruch der Verhandlungen des Rahmenabkommens Schweiz-EU durch den Bundesrat. Welche Folgen für die Nordwestschweiz und deren grenzüberschreitende Zusammenarbeit?
- 21.3789 — Globale Mindeststeuer. Wird der Bundesrat die Steuerhoheit der Schweiz verteidigen?
- 21.3854 — Rahmenabkommen. Was sind die Folgen für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer?
- 21.3725 — Beruht der Entscheid des Bundesrates, die Insta-Verhandlungen abzubrechen, auf mehreren Grundlagenirrtümern?
- 21.3728 — Kein CO2-Gesetz, kein Rahmenabkommen! Folgen für die SBB und den geplanten Ausbau der Nachtzugverbindungen
- 21.3726 — Welche politisch und ökonomisch gleichwertige Strategie zum Insta verfolgt der Bundesrat, nachdem er die Verhandlungen mit der EU als unserer wichtigsten Partnerin einseitig abgebrochen hat?
- 21.3616 — Wegfallendes Steuersubstrat wegen vermehrtem Homeoffice im internationalen Verhältnis?
- 21.3516 — Sicherung des bilateralen Weges. Interessen der Departemente?
- 21.3506 — Die Schweiz wird erneut von der EU erpresst. Wird der Bundesrat auch dieses Mal tatenlos zusehen?
- 21.3504 — Die EU entzieht den privilegierten Zugang der Schweiz zu Impfstoffen. Gedenkt der Bundesrat den Kohäsionsbeitrag zu blockieren?
- 21.3514 — Friedensprozess in Kolumbien gefährdet
- 21.3499 — Nichtaktualisierung des Abkommens über gegenseitige Anerkennung. Auswirkungen
- 21.3445 — Verletzung des Spezialitätsprinzips im Rahmen der Amtshilfe in Steuersachen zwischen der Schweiz und Indien sowie anderen Staaten
- 21.3325 — Gesundheitsabkommen und Rahmenabkommen
- 21.3349 — Rahmenabkommen mit der EU. Voraussetzung für weitere Abkommen?
- 21.3259 — UNO-Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte
- 21.3324 — Rahmenabkommen und Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse
- 21.3231 — Massnahmen zur Sicherung des Zugangs für Schweizer Medtech-Produkte in die EU und in umgekehrter Richtung
- 21.3212 — Im Tessin gingen Tausende Arbeitsplätze verloren, und gleichzeitig gibt es immer mehr Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Gesellschaftlicher und nationaler Zusammenhalt in Gefahr
- 21.3226 — Stromversorgungssicherheit im Winter
- 21.3165 — Müssen Hersteller von Medtech-Produkten, welche in die EU exportieren, ab dem 26. Mai 2021 auch um die Anerkennung von nach der MDD zertifizierten Produkten bangen?
- 21.3152 — Zwangsweise Wegweisungen. Wird der Bundesrat weiterhin seine Augen vor der politischen und humanitären Lage sowie der Sicherheitslage in Äthiopien verschliessen?
- 21.3138 — Erinnert die Schweiz die Türkei an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen?
- 20.4701 — Dynamische Rechtsübernahme geht viel weiter als autonomer Nachvollzug von EU-Recht
- 20.4637 — Kommen Abkommen mit Italien nur dann zum Abschluss, wenn sie zum Vorteil Italiens sind?
- 20.4520 — Das "neue" Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung. Italien verhöhnt die Schweiz einmal mehr. Wie lange duldet der Bundesrat die Verzögerungstaktik noch, ohne die Vereinbarung von 1974 einseitig zu kündigen?
- 20.4456 — Jahrzehntelanger Bruch des Neutralitätsrechts durch den Nachrichtendienst. Konsequenzen und Risiken für die Schweiz
- 20.4390 — CPTPP-Beitritt als nachhaltige Aktualisierung und Erweiterung des Schweizer Freihandelsnetzes?
- 20.4255 — Das institutionelle Rahmenabkommen jetzt bereinigen
- 20.4026 — Vermögenswerte des ehemaligen Königs von Spanien. Was hat der Bundesrat unternommen, um sicherzugehen, dass der gesetzliche Rahmen eingehalten wird und dass möglicherweise unrechtmässig erworbene Vermögenswerte zurückgezahlt werden?
- 20.4000 — Tests anstatt Quarantäne
- 20.3983 — Wirtschaftsabkommen mit Taiwan
- 20.3909 — Szenario No-Deal-Brexit. Gap-Analyse, Handlungsoptionen, Eventualplanung
- 20.3817 — Konsequenzen aus der Stilllegung des AKW Fessenheim
- 20.3837 — Palästinensische Autonomiebehörde. Einseitige Massnahmen beenden und an den Verhandlungstisch zurückkehren
- 20.3621 — Mehr Fairness durch die Deklaration von landwirtschaftlichen Produktionsmethoden
- 20.3427 — Einfuhr israelischer Waren aus den israelischen Siedlungen in Palästina. Warum eine solche Intransparenz zugunsten eines völkerrechtswidrigen Zustands?
- 20.3220 — Standortbestimmung zum regulierten Wettbewerb im schweizerischen Gesundheitswesen
- 20.3105 — Drohende Migrationswelle aus der Türkei. Ist die Schweiz dieses Mal vorbereitet?
- 20.3107 — Westliche Balkanroute. Wie geht es weiter?
- 20.3079 — Medtech-Unternehmen in Gefahr
- 20.3072 — Absenkpfad beim Stickstoff quantifizieren
- 20.3053 — Konsequenzen der fragwürdigen Dublin-Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes
- 19.4570 — Brexit. Folgen für die Schweiz
- 19.4620 — Anpassung der Schuldenbremse an das neue Zinsumfeld und Finanzierung der Klimawende
- 19.4622 — Rahmenabkommen mit der EU. Vorwärts mit den Klarstellungen
- 19.4633 — Stand und Risiken klimaschädlicher Anlagen im SNB-Portfolio
- 19.4493 — Missachtet das EDA die parlamentarischen Beschlüsse zum Budget (UNO-Flüchtlingsforum) wie auch die gesetzlichen Vorgaben (Kohäsionsmilliarde)?
- 19.4479 — Der deutsche Bundesrechnungshof kritisiert die schludrige Anwendung des Schengen-Abkommens
- 19.4433 — Freihandelsabkommen Efta-Mercosur. Verletzung des Zollkontingents für importierte Weine?
- 19.4299 — Diskriminierende Massnahmen der Europäischen Union gegenüber der Schweiz
- 19.4353 — Dublin IV. Faktisch freie Wahl des Wohnorts für Asylbewerber gefährdet die Integration
- 19.4356 — Amazonasgebiet. Die grüne Lunge der Erde brennt
- 19.4239 — Stagnierende Wirtschaft. Nun ist die Politik gefordert
- 19.4082 — Italien hat die Häfen wieder für die illegale Migration geöffnet. Ist der Bundesrat bereit, Schengen auszusetzen?
- 19.4008 — Aktualisierte Zusammenstellung aller Zahlungen und Beiträge der Schweiz an die EU
- 19.4003 — Vorwärtsstrategie. Forschungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich
- 19.3980 — Einstellung der schweizerischen Hilfe für die UNRWA
- 19.3907 — ETH-Rat und das Rahmenabkommen
- 19.3853 — Wirtschaftlicher Austausch versus bilateraler Menschenrechtsdialog mit China. Ein krasses Ungleichgewicht?
- 19.3736 — Die Medizintechnikindustrie benötigt rasch Planungs- und Rechtssicherheit. Der Bundesrat ist gefordert
- 19.3679 — Erneute Erpressung seitens der EU. Der Kohäsionsbeitrag muss ausgesetzt werden
- 19.3690 — "Die Unionsbürgerrichtlinie ist eine Weiterentwicklung des Freizügigkeitsrechts." Hat die EU Recht?
- 19.3635 — Institutionelles Rahmenabkommen. Ist es auch dem Tierschutz in der Schweiz abträglich?
- 19.3572 — Wäre es nicht sinnvoll, die Landwirtschaft aus einem Freihandelsabkommen mit den USA auszuschliessen?
- 19.3542 — Weiterer Nichtentscheid des Bundesrates statt Ablehnung des EU-Anbindungsvertrags (institutionelles Rahmenabkommen)
- 19.3544 — Klimanotstand. Welche Vorschläge hätte der Bundesrat, um eine Klimaerhitzung über 1,5 Grad zu verhindern?
- 19.3528 — Rollt China die Schweiz von hinten auf?
- 19.3500 — Wie weiter mit Copernicus, dem globalen System zur Überwachung der Umwelt und Sicherheit?
- 19.3430 — Täuschung der Stimmberechtigten bei den Abstimmungen über die bilateralen Verträge und zu Schengen?
- 19.3409 — Rahmenabkommen. Wird die Sozialpartnerschaft infrage gestellt?
- 19.3303 — Grenzüberschreitende Polizeikooperation. Müssen Abkommen überprüft werden?
- 19.3212 — Licht ins Dunkel der Schattenkabinette, der gemischten Ausschüsse Schweiz-EU
- 19.3156 — Welche Folgen hat das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU für den Anwaltsberuf in der Schweiz?
- 19.3114 — Freiwillige Massnahmen zum Schutz des Klimas reichen im Finanzsektor nicht aus
- 19.3026 — Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat, keine Verträge mit der EU abzuschliessen, welche die Souveränität der Schweiz einschränken oder die EU-Rechtsübernahme vorsehen
- 19.3016 — Arbeitslosengelder für Grenzgängerinnen und Grenzgänger und das institutionelle Rahmenabkommen
- 19.3018 — Rückübernahmeabkommen. Quo vadis?
- 18.4347 — EU-Anbindungsvertrag. Automatische Rechtsübernahme ohne Garantien und allmächtiger EU-Gerichtshof
- 18.4321 — Beerdigung des EU-Anbindungsvertrags vom 7. Dezember 2018. Neustart mit Verhandlungen über ein modernes Freihandelsabkommen inklusive Mutual Recognition Agreements, aber ohne institutionelle Fesseln
- 18.4296 — Intransparentes Konsultationsverfahren zum EU-Rahmenabkommen
- 18.4283 — Verzögerung beim Rahmenabkommen und schleichende Erosion des bilateralen Weges. Kosten der Alternativszenarien?
- 18.4132 — Keine Börsenäquivalenz? Kein Kohäsionsbeitrag an die EU
- 18.4125 — Wie hat sich der Bundesrat auf die mögliche Abkühlung der Schweizer Wirtschaft vorbereitet, und was wären die Folgen für den Schweizer Arbeitsmarkt?
- 18.4000 — Die Schweiz tritt dem Kompetenzzentrum für Cyberabwehr der Nato in Tallinn bei
- 18.4029 — Börsenäquivalenz und WTO
- 18.3908 — Wie reagiert der Bundesrat auf Tricksereien deutscher Behörden in der Asylpolitik?
- 18.3988 — Kohärenz zwischen der Antibiotikastrategie und den Freihandelsverträgen der Schweiz
- 18.3981 — Auswirkungen des Entscheids des Uno-Ausschusses gegen Folter für zukünftige Dublin-Verfahren von besonders verletzlichen Personen
- 18.3984 — Ist die Stromversorgungssicherheit der Schweiz langfristig noch gewährleistet?
- 18.3877 — Schweizer Kohäsionsmilliarde, und Betrüger erleichtern gleichzeitig die öffentlichen Kassen der EU um rund 150 Milliarden Euro?
- 18.3809 — Schwierige Ausschaffungen. Was macht der Bundesrat?
- 18.3789 — Dublin-Abkommen. Wird die Schweiz ausgetrickst?
- 18.3791 — Investitionsschutzabkommen. Mehr Kündigungen als Neuverhandlungen
- 18.3761 — Investitionen für nachhaltige Entwicklung
- 18.3745 — Öffnung der schweizerischen Bahninfrastruktur für EU-Bahnunternehmen wegen dem Rahmenabkommen?
- 18.3720 — Neuauflage der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA
- 18.3681 — Für eine kohärente Gesundheitsaussenpolitik
- 18.3695 — Verhalten und Gegenmassnahmen der Schweiz bei Investitionsentscheiden der Entwicklungsbanken zugunsten von Kohlekraftwerken
- 18.3688 — Sammlung militärischer und ziviler Daten durch das Ifass. Wird das Gesetz eingehalten?
- 18.3691 — Gesundheitsaussenpolitik. Bilanz und Zukunft, auch mit Blick auf die potenziell globale Gefahr der Antibiotikaresistenzen
- 18.3533 — Berufsbildung 2030 mit der Nachhaltigkeit als blinder Fleck?
- 18.3522 — Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU. Agiert Aussenminister Cassis im Einvernehmen mit dem Bundesrat oder als freies Radikal?
- 18.3488 — Bedeutung des EU-Luftverkehrsabkommens für den Schweizer Flugverkehr
- 18.3470 — Operationen an Kindern, die von einer Variante der Geschlechtsentwicklung betroffen sind. Mehr Transparenz
- 18.3460 — Sozialversicherungsleistungen für Grenzgänger aus EU-Staaten
- 18.3352 — Zusätzliche, einmalige Verrechnungssteuereinnahmen durch die US-Steuerreform?
- 18.3316 — Studien über die Auswirkungen des Freihandelsabkommens mit dem Mercosur auf die nachhaltige Entwicklung vor dem Verhandlungsabschluss
- 18.3154 — Konditionalität in der Entwicklungshilfe am Beispiel von Afghanistan
- 18.3118 — Grenzgängerbesteuerung im Tessin. Lassen sich die Ausgleichszahlungen 2018 und 2019 mit dem Bau von Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Verkehr verknüpfen?
- 18.3087 — Garantieren Freihandelsabkommen vollumfänglichen Marktzugang?
- 18.3095 — Finanzielle, regulatorische und politische Auswirkungen des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der EU
- 18.3096 — Wie relevant für die Wirtschaft ist das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse wirklich?
- 18.3094 — Vollkostenrechnung für Schengen/Dublin-Abkommen
- 18.3054 — Kosten eines Schengen-Austritts der Schweiz. Objektive Studie oder Propagandafeldzug?
- 18.3045 — Rolle des Bundes im Rahmen des WEF
- 18.3011 — SBB GmbH Deutschland. Gleiches Geschäftsmodell wie bei der Post-Tochter Car postal France?
- 17.4176 — Kohlekraftwerke finanziert mit Schweizer Beteiligung?
- 17.4099 — Ist die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Renten im Ausland noch angebracht?
- 17.4131 — Erodieren der bilateralen Abkommen
- 17.4061 — Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Japan muss erneuert werden
- 17.4002 — Verrechnungspreis. Ist die Schweiz gewappnet für das Projekt der OECD gegen die Steuererosion?
- 17.3926 — Künftige Stromversorgung im Spannungsfeld von Realität und Zielen
- 17.3914 — Wann wird der Finanzsektor in die Pflicht genommen?
- 17.3802 — Besorgniserregende Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Bulgarien. Wäre es nicht an der Zeit, dass die Schweiz die Wegweisung von Dublin-Fällen in dieses Land stoppt?
- 17.3735 — Einführung einer Universalsteuer?
- 17.3725 — Dublin-Rückführungen. Nachlässigkeit oder Vorenthalten von Informationen?
- 17.3699 — Wo haben die Schengen-Staaten wieder Grenzkontrollen eingeführt?
- 17.3650 — Glaubt der Bundesrat wirklich, mit Italien stehe alles zum Besten?
- 17.3565 — Sozialversicherungsabkommen mit Neuseeland
- 17.3440 — Stand des Verhältnisses Schweiz-EU. Blockierte Anpassung bestehender Abkommen
- 17.3413 — Finanzdienstleistungsfreiheit in Italien
- 17.3402 — Hausaufgaben bei staatlichen Beihilfen angehen
- 17.3395 — Wareneinfuhr in die Schweiz. Nicht korrekt ausgestellte Ursprungserklärungen und deren Folgen für die Schweizer Wirtschaft
- 17.3344 — Für eine Verhandlungsstrategie gegenüber der EU im Interesse der Schweiz
- 17.3296 — Wann kommt die echte Gegenseitigkeit im Steuerbereich zwischen der Schweiz und Italien?
- 17.3180 — Massnahmen von EU-Staaten schaden der Schweizer Wirtschaft
- 17.3200 — EU-Waffenrichtlinie im Spannungsfeld zwischen Schweizer Tradition und Schengen-Acquis
- 17.3121 — Stopp dem Diktat der EU! Der Volksentscheid vom Februar 2011 über den Waffenbesitz muss respektiert werden, wie überhaupt die Schweizer Traditionen
- 17.3123 — Personenfreizügigkeit. Zuwanderung aus der EU in die Schweizer Sozialhilfe?
- 17.3107 — Vertrags- und rechtswidriges Verhalten der EU
- 17.3096 — Abbau der Bestände abgelehnter Asylbewerber. Wo liegt das Problem?
- 17.3097 — Wie lange soll die Schweiz noch der Spielball der EU sein?
- 16.4107 — Abgasmanipulationen bei Dieselwagen
- 16.4111 — Dublin-Fälle und Selbsteintrittsrecht. Welches sind die Kriterien für die Zusammenführung von Familienmitgliedern?
- 16.4093 — Dublin-Fälle und Selbsteintrittsrecht. Welche humanitären Gründe werden von der Schweiz berücksichtigt?
- 16.4066 — Dublin-Fälle und Selbsteintrittsrecht. Berücksichtigung persönlicher Gründe
- 16.4091 — Dublin-Fälle und Selbsteintrittsrecht. Zusammenführung von Familienmitgliedern und Rechte des Kindes
- 16.4008 — Tisa. Die Information und die demokratische Mitwirkung verbessern
- 16.3817 — Ziele für die Revision des Efta-Freihandelsabkommens mit Kanada
- 16.3684 — Neuestes Tisa-Informationsleck bestätigt die Selbstfesselung der Demokratie
- 16.3671 — Rahmenabkommen Schweiz/EU im Bereich einer gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik?
- 16.3574 — Soll der Wolf wieder ausgerottet werden?
- 16.3577 — Schützt die Schweiz das US-Geschäft mit Steuerhinterziehern?
- 16.3491 — TTIP-Abkommen. Was passiert mit GUB und GGA?
- 16.3509 — Absurde Umwege für Güter. Unzureichende Abkommen oder inkonsequente Umsetzung?
- 16.3418 — Die Wegweisung von Scheinflüchtlingen aus der Schweiz verbessern
- 16.3393 — Analyse der potenziellen Konsequenzen des TTIP für die Schweiz angesichts der neuesten Enthüllungen zu den Verhandlungsinhalten
- 16.3365 — Tisa und TTIP. Hebeln problematische Schiedsgerichte den nationalen Rechtszug aus?
- 16.3268 — Brexit. Chancen und Risiken für die Schweiz
- 16.3242 — Herausforderung Schengen/Dublin. Sicherheitspolitisch geänderte Lage in Europa
- 16.3226 — Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft?
- 16.3207 — Warum sind klimaschädliche Ölheizungen in der Schweiz immer noch erlaubt?
- 16.3185 — Auswirkungen des "Türkei-Deals" der EU auf die Schweiz
- 16.3101 — Militärische Schutzkleidung und militärisch verwendbare Hochleistungslaser nach Ägypten?
- 16.3083 — Grenzüberschreitender Zugang zum italienischen Markt für Finanzdienstleistungen. Was ist der aktuelle Stand?
- 16.3039 — Eritrea. Ist die Schweiz über die Lage vor Ort informiert?
- 16.3033 — Fragwürdiger Plutoniumexport in die USA
- 15.4235 — Massnahmen für eine glaubwürdige Neutralitätspolitik der Schweiz
- 15.4003 — Tisa und TTIP. Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden
- 15.3968 — Neues Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Italien. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
- 15.3894 — Sicherheitspolitische Vorteile dank Schengen-Partnerschaft
- 15.3915 — Permanenter EU-Verteilschlüssel für Flüchtlinge. Reaktion der Schweiz und Vereinbarkeit mit der Masseneinwanderungs-Initiative
- 15.3808 — Kohäsionsbeiträge an die EU-Staaten stoppen, deren Grenzen gleichzeitig Schengen-Aussengrenzen sind und die nicht ernsthaft gegen illegale Einwanderung vorgehen
- 15.3755 — Wann wird das Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo abgeschlossen?
- 15.3781 — Notstand im Flüchtlingswesen. Suspendierung der Schengen-Abkommen
- 15.3646 — Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union. Auswirkungen auf die Bilateralen I und II
- 15.3601 — Bedeutung des Abkommens über technische Handelshemmnisse (Bilaterale I)
- 15.3535 — Bundesausgaben im Ausland. Anpassung nach der Aufhebung des Mindestkurses?
- 15.3326 — Mögliche Folgen der Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)"
- 15.3255 — Neue Auswanderungswelle aus Kosovo. Was tun?
- 15.3256 — Welche Aussenpolitik gegenüber den autoritären Monarchien im Golfkooperationsrat?
- 15.3186 — Verzicht auf Forderungen nach strengen Sortenschutzgesetzen in Freihandelsabkommen
- 15.3088 — Grenzgängerbesteuerung. Entschädigung des Kantons Tessin durch den Bund
- 15.3087 — Selbstständigerwerbende aus Italien. Namen an die italienische Agenzia delle entrate weiterleiten
- 14.4241 — Freiwillige Krankenpflegegrundversicherung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
- 14.4220 — Wie reagiert die Schweiz auf die veränderte Klimapolitiklandkarte?
- 14.4272 — Klimaschutzstrategie und Landwirtschaft
- 14.4175 — Fehlendes bilaterales Stromabkommen mit der EU und Ausschluss vom Market Coupling. Wie weiter?
- 14.4112 — Zukunft des Finanzplatzes Schweiz
- 14.4105 — Abkommen mit Italien. Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger
- 14.4033 — Schengen/Dublin. Wie weiter nach dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg?
- 14.3987 — Integration von Dublin III ins schweizerische Recht. Welche Tragweite und welche Auswirkungen für die vorläufig Aufgenommenen hat der Begriff "internationaler Schutz"?
- 14.3977 — Was unternimmt die Schweiz gegen die Vertragsbrüchigkeit Italiens?
- 14.3873 — Streitschlichtungsverfahren zwischen Investoren und Staat im Rahmen von TTIP
- 14.3867 — Einfordern von Sozial- und Umweltstandards bei Palmölprojekten
- 14.3775 — Diversifikationsstrategie für die Energieaussenpolitik
- 14.3723 — Atomwaffenverbot. Eine humanitäre Notwendigkeit
- 14.3698 — Situation arbeitstätiger Auslandschweizerinnen und -schweizer in EU-Efta-Staaten. Mögliche Konsequenzen nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative
- 14.3689 — Asylchaos endlich angehen!
- 14.3687 — Gegen die Festung Europa. Zugang zu einem fairen Asylverfahren, "burden sharing" und realistische Planung im Asylbereich
- 14.3679 — Euratom und Horizon 2020. Zwei wirklich untrennbare Abkommen?
- 14.3613 — Intelligente Finanzplatzstrategie. Sicherstellung der Koordination zwischen nationalen und multilateralen Massnahmen einerseits und den bilateralen Verträgen andererseits
- 14.3630 — Werbevorschriften. Automatische Übernahme von EU-Recht
- 14.3505 — Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU
- 14.3485 — Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU auf die Landwirtschaft
- 14.3560 — Übernahme von EU-Recht im Bereich der Versicherungen
- 14.3491 — Folgen einer Übernahme des EU-Rechts für die Schweizer Rechtsordnung
- 14.3519 — Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU
- 14.3466 — Lissabonner Abkommen. Bundesgerichtsentscheid mit Folgen für die Autonomie der Hochschulen?
- 14.3483 — Rechtsübernahme bei den Sozialwerken
- 14.3482 — Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse. Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU
- 14.3399 — Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Direkte und indirekte Auswirkungen auf die Schweiz
- 14.3395 — Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP/Tafta. Auswirkungen auf die Schweiz
- 14.3362 — Zweifelhafte und realitätsferne theoretische Positionen schaden dem Tessin
- 14.3376 — Sistierung der Forschungszusammenarbeit durch die EU-Kommission
- 14.3244 — Zukunft der biomedizinischen Forschung und Technologie
- 14.3217 — Neue Allianzen zur Stärkung der Schweiz
- 14.3167 — Anerkennung von Führerausweisen für Fahrgastschiffe
- 14.3163 — Wird die Axpo zum nächsten Fall Swissair oder UBS?
- 14.3136 — Uli Hoeness und die Schweiz
- 14.3130 — Freier Personenverkehr. Was passiert mit den Schweizerinnen und Schweizern in der EU?
- 14.3111 — Gefährdet die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA den Schweizer Lebensmittelstandard?
- 14.3084 — Fahrerqualifizierungsnachweis. Will der Bundesrat darauf hinwirken, dass die italienischen Behörden die in der Schweiz erworbenen Führerausweise anerkennen?
- 13.4197 — Anwendung von EU-Finanzierungsrichtlinien in Projekten mit Schweizer Beteiligung
- 13.4170 — Indien. Blockierte Amtshilfe in Steuersachen
- 13.4198 — Bilaterale Investitionsschutzabkommen unter Druck der Schwellenländer
- 13.4192 — Ende der Sonderregelung im Bereich der Krankenversicherung für schweizerische und französische Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Der Bundesrat muss eingreifen
- 13.4121 — Unterzeichnet der Bundesrat Abkommen, die dem Tessin schaden?
- 13.4118 — Freihandelsabkommen mit China. Was bringt es den KMU und den Randregionen?
- 13.4027 — Raubkunst
- 13.3916 — Freihandelsabkommen mit China. Auswirkungen auf die Menschenrechtsposition der EU
- 13.3998 — Personenfreizügigkeit mit der EU. Auswirkungen auf die Sozialversicherungen
- 13.3938 — Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China auf das Ökosystem des Hochplateaus von Tibet
- 13.3891 — Menschenrechte in Tibet und Freihandelsabkommen mit China
- 13.3886 — Eternit-Prozess in Italien. Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Stephan Schmidheiny in der Schweiz
- 13.3780 — Italien. Ist die Einhaltung internationaler Abkommen fakultativ?
- 13.3777 — EU-Marktzugang für Schweizer Banken. Intervention bei der WTO
- 13.3716 — Zweckentfremdete Verwendung der Arbeitslosengelder von Grenzgängerinnen und Grenzgängern durch Italien
- 13.3676 — Fragwürdiges Verhandlungsmandat über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU
- 13.3677 — Schnüffeleien der NSA und anderer Nachrichtendienste auch in der Schweiz
- 13.3503 — Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Konsequenzen für die Schweiz
- 13.3478 — Amtshilfe im Steuerbereich
- 13.3474 — Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Konsequenzen für die Schweiz
- 13.3440 — Meldung pädophiler Straftaten von Schweizern im Ausland
- 13.3412 — Arbeitsbedingungen in der Rheinschifffahrt bzw. europäischen Binnenschifffahrt
- 13.3397 — Ist der Grenzgängerstatus noch sinnvoll?
- 13.3376 — Verletzung der Schengen-Bestimmungen durch Italien. Folgen für das schweizerische Asylwesen und die innere Sicherheit
- 13.3287 — Patentschutz in Indien
- 13.3190 — Verordnung Dublin II und Italien
- 13.3057 — Schweizer Präsenz am Sitz von Eurojust
- 12.4214 — Schweiz/EU. Bilaterale Blockade und Erosion des Marktzugangs
- 12.4206 — Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo. Wie weiter?
- 12.4160 — Wie weiter in der Finanzplatzstrategie?
- 12.4108 — Unterzeichnet die Schweiz das Acta-Abkommen definitiv nicht?
- 12.4104 — Weniger Sicherheit und mehr Asylsuchende durch Schengen. Wann reagiert der Bundesrat?
- 12.4094 — Deutsch-schweizerische Wettbewerbsverzerrungen bei der Mehrwertsteuer
- 12.4084 — Tessiner Finanzplatz. Unsicherheiten und Schäden
- 12.4043 — Schweizer Recht und Schweizer Souveränität werden von Nachbarländern systematisch verletzt. Und wir schauen zu?
- 12.4042 — Rückführung von Asylsuchenden nach Algerien und italienischer Widerstand gegen die Dublin-Abkommen
- 12.4038 — Indien als Verhandlungspartner im Bereich des geistigen Eigentums
- 12.4003 — Mehr Sicherheit dank Schengen, Entlastung im Asylwesen dank Dublin? Kostenexplosion und Kriminalität zeigen die Wirklichkeit auf
- 12.3805 — Investitionen in die grossflächige Nutzung von Boden und Wasser in Entwicklungsländern
- 12.3774 — Abschaffung des Bankgeheimnisses auch im Inland
- 12.3723 — Abkommen mit Italien. Wieso diese Eile?
- 12.3680 — Wirtschaftskrieg gegen die Schweiz
- 12.3590 — Sozialhilfe und Nothilfe für Asylsuchende in einem Verfahren nach der Dublin-II-Verordnung. Haltung des Bundesrates
- 12.3613 — Asylgesuche. Handhabung der Dublin-Fälle. Entlastung der Kantone
- 12.3537 — Rubik. Quellensteuerabkommen
- 12.3514 — OECD-Bericht über den schädlichen Steuerwettbewerb. Umsetzung der 19 Empfehlungen
- 12.3507 — Schweizer Steuerflüchtlinge
- 12.3429 — Ermessensstiftungen als Vehikel der Steuerflucht und Steuerhinterziehung
- 12.3414 — Steuerabkommen. Und die Gegenseitigkeit?
- 12.3376 — Der Solarmarkt-Schutzschild ist immer noch in Kraft. Was ist seit den Versicherungen vom letzten Herbst geschehen?
- 12.3076 — Beziehungen zu Italien. Der Bundesrat steht einmal mehr im Regen
- 11.4177 — Reputationsrisiken für den Finanzplatz Schweiz
- 11.4129 — Schlupflöcher in den Abkommen zur Abgeltungssteuer
- 11.4130 — Ist die Abgeltungssteuer mit anderen hohen Rechtsgütern vereinbar?
- 11.4085 — Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und seine Auswirkung auf die Anwendung von Artikel 208 Absatz 2 OR
- 11.4065 — Steuerhinterziehungsgelder aus Indien auf Schweizer Bankkonten
- 11.4071 — Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien. Neuer Schicksalsschlag
- 11.4058 — Eigene Grenzkontrollen bei mangelhafter Umsetzung von Schengen
- 11.4056 — Transparenz in die Europapolitik des Bundesrates
- 11.3846 — Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Anbieter bei öffentlichen Aufträgen trotz überbewertetem Franken
- 11.3797 — Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Verhandlungstrumpf im Hinblick auf Abkommen mit Italien über den Informationsaustausch in Steuersachen
- 11.3581 — Internationale Roaming-Gebühren
- 11.3487 — Menschenrechtsdialog. Welche Politik verfolgt der Bundesrat?
- 11.3477 — IWF-Gelder und europäische Verschuldungskrise
- 11.3324 — Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Vollzugsprobleme
- 11.3323 — Uno-Komitee für Steuerfragen aufwerten
- 11.3266 — Beziehungen zur EU. Probleme mit Italien
- 11.3096 — Dublin-Verfahren mit Griechenland
- 11.3025 — Haltung des Gesamtbundesrates hinsichtlich der bundesrätlichen Europapolitik
- 11.3020 — Bilaterale Abkommen III mit der EU und Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich
- 10.4145 — Wegen Schengen ist mehr Strenge bei Visavergaben nötig
- 10.4105 — Unnötige staatliche Interventionen gegen Tabakprodukte
- 10.4086 — Rechtmässigkeit der IWF-Kredite an EU-Länder
- 10.3987 — Welche europäische Zukunft für die Schweiz?
- 10.4008 — Die Schweiz und die gemeinschaftliche Rechtsprechung mit der EU
- 10.3956 — Marktverzerrende Wirtschaftsförderung
- 10.3962 — Problematische Einwanderung aus dem afrikanischen Kontinent
- 10.3942 — Dublin-Rückführungen nach Griechenland. Wie verhält sich die Schweiz?
- 10.3935 — Inhalte eines Aktionsplans Bio. Einschätzungen des Bundesrates
- 10.3932 — Ausweitung der Verhandlungen über die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Erträgen aus in der Schweiz angelegtem Kapital
- 10.3858 — Zahlstellensteuerabkommen mit der EU
- 10.3735 — Zukunft des "Schoggigesetzes"
- 10.3655 — Entwicklungen im Verhältnis Schweiz-EU
- 10.3561 — Vollkostenrechnung für Schengen
- 10.3439 — Verschuldung der Schweizer Landwirtschaft
- 10.3360 — Risiken, Auswirkungen und Massnahmen betreffend Euro-Krise
- 10.3361 — Risiken, Auswirkungen und Massnahmen betreffend Euro-Krise
- 10.3227 — Dublin-Abkommen und Ausschaffung einer Familie
- 10.3334 — Transparenz und Standards im Derivatehandel
- 10.3312 — Wie soll mit Waren aus den israelischen Siedlungen in Palästina umgegangen werden?
- 10.3285 — OC Oerlikon. Gesetzeslücken oder zu large Börsenaufsicht?
- 10.3211 — Rahmenabkommen mit der EU versus EWR
- 10.3186 — US Foreign Account Tax Compliance Act. Auswirkungen auf den Finanzmarkt Schweiz
- 10.3202 — Agrarpolitik, FHAL und Sparpaket
- 10.3103 — Haftstrafe im Herkunftsland verbüssen
- 10.3028 — Bankdatenklau. Massnahmen des Bundesrates zur Durchsetzung des Rechtsstaates
- 09.4276 — Rückweisung von minderjährigen Asylbewerbern nach Griechenland
- 09.4265 — Rückübernahmeabkommen. Quo vadis?
- 09.4274 — Szenarien und Möglichkeiten zur Personenfreizügigkeit
- 09.4304 — Migration kosovarischer Staatsangehöriger. Anstreben einer Win-win-Situation
- 09.4280 — Massnahmen gegen die steigende Anzahl Grenzgänger
- 09.4201 — Szenarien und Möglichkeiten zur Personenfreizügigkeit
- 09.4189 — Rückweisung von minderjährigen Asylbewerbern nach Griechenland
- 09.4179 — Personenfreizügigkeit und bilaterale Verträge. Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV in der Temporärbranche
- 09.4204 — Muss Frankreich für seine Verletzung des Rechtsstaats nicht büssen?
- 09.4137 — Abschaffung der Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium in der Schweiz
- 09.4138 — Schweizer Weine und andere einheimische Produkte in unseren Botschaften
- 09.4085 — Langfristige Finanzplatz-Strategie. Doppelbesteuerungsabkommen, automatischer Informationsaustausch und Bankgeheimnis
- 09.4003 — Bilateralismus in der Krise. EU-Beitritt als Lösung
- 09.3872 — Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Gesundheitsabkommens
- 09.3817 — Schengen. Wohin?
- 09.3596 — Personenfreizügigkeit und Optionsrecht bei der Krankenversicherung
- 09.3459 — Gefährdung der flankierenden Massnahmen durch Demontage von Schweizer Rechtsgrundlagen
- 09.3384 — Gesamtstrategie zur Wahrung der Schweizer Interessen
- 09.3308 — Beschränkung des Missbrauchsbeschlusses auf eigentliche Missbrauchsfälle
- 09.3323 — Biometrische Pässe. Konkrete Vorgehensschritte der Schweiz auf EU-Ebene
- 09.3249 — Rahmenabkommen mit der EU zur Stärkung des Automatismus?
- 09.3293 — Amtshilfe in Steuersachen in Bezug auf die USA, andere Länder und innerschweizerisch
- 09.3325 — Ausweitung der Zinsbesteuerung auf Nicht-EU-Staaten
- 09.3251 — Bilaterale Verträge in Krisenzeiten
- 09.3336 — Schifffahrt auf dem Langensee
- 09.3172 — Wie weiter mit der EU?
- 09.3113 — Umsetzung des Aktionsplans der internationalen Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung von 1994 sowie des Millenniumsentwicklungsziels 5
- 09.3051 — Mangelnde Umsetzung der Personenfreizügigkeit durch die EU-Mitgliedstaaten
- 08.3949 — Dublin-Abkommen. Unerträgliche Auswirkungen
- 08.3947 — Folgen eines Ausscheidens von Island aus der Efta
- 08.3857 — Freihandelsabkommen im Agrarbereich
- 08.3802 — Asylsuchende, deren Gesuch abgelehnt wurde
- 08.3793 — Personenfreizügigkeit. Zusammenarbeit mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten
- 08.3613 — Neue Wegweisungspraxis für abgewiesene Asylsuchende aus Tschetschenien
- 08.3416 — Aushöhlung der flankierenden Massnahmen durch die Europäische Kommission?
- 08.3324 — Doha-Runde. Bank- und Versicherungsdienstleistungen
- 08.3307 — UBS-Beihilfe zur Steuerhinterziehung in den USA?
- 08.3333 — Grenzüberschreitender Luftverkehr und Schengen-Raum
- 08.3279 — Steuern und Entwicklungsfinanzierung
- 08.3251 — Schweizerische Aussenpolitik auf Abwegen
- 08.3102 — Bundesratsbeschluss betreffend Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes
- 08.3098 — Agrarfreihandel mit der EU
- 08.3076 — Miliz verabschiedet sich aus den Generalstabslehrgängen
- 07.3864 — Kohäsionsbeitrag an Rumänien
- 07.3683 — Efta-Abkommen mit Peru, Kolumbien, Indonesien und Indien
- 07.3623 — Kulturabkommen mit europäischen Ländern
- 07.3606 — Prüfung von Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards gegenüber China
- 07.3512 — Alpentransitbörse. Haltung der Alpenländer und der EU
- 07.3501 — Studierendenaustausch mit der Europäischen Union
- 07.3474 — Ruinöse Zukunftsperspektiven für die Schweizer Landwirtschaft
- 07.3435 — Erleichterte Visabestimmungen mit Staaten des Westbalkans
- 07.3377 — Sozialrechte. Schweiz soll Europa nicht nachhinken
- 07.3354 — Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU für Friedensoperationen
- 07.3388 — Senkung der Roaming-Gebühren auch für Schweizer Konsumenten
- 07.3353 — Steuerbetrug. Stehen Schweizer Verhandlungsdelegationen für bilaterale Rechtshilfeabkommen über dem Gesetz?
- 07.3123 — Steuerstreit zwischen der EU und der Schweiz
- 07.3016 — Steuerföderalismus als Grundpfeiler des schweizerischen Staatsverständnisses
- 07.3014 — Steuerstreit EU-Schweiz
- 06.3868 — Gats und innerstaatliche Regelungen
- 06.3867 — Kohäsionsbeitrag. Realisierung der Schweizer Projekte
- 06.3683 — Mehrkosten für Schengen/Dublin
- 06.3643 — EU-Druck auf das Steuersystem
- 06.3642 — Keine Diskriminierung der inländischen Nutzer von Dieselfahrzeugen
- 06.3567 — Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
- 06.3537 — Protest gegen Tiertransporte
- 06.3325 — Stromaustausch zwischen der Schweiz und der EU
- 06.3259 — Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Perspektiven für die Schweiz
- 06.3257 — Förderung der wachstumsträchtigen Wirtschaftsbranchen in Forschung und Entwicklung
- 06.3248 — Was kommt noch an Kohäsionszahlungen auf uns zu?
- 06.3247 — Höchste Zeit für volle Transparenz zu Schengen
- 06.3238 — Schengen. Revision erlaubt ausländischen Polizisten Nacheile und Observation auf Schweizer Gebiet auch in Steuersachen
- 06.3235 — Fragwürdige Auslegung des Freihandelsabkommens Schweiz/EU
- 06.3167 — Freier Zugang im System Schengen für Euro-Polizisten auch zur Steuerschnüffelei
- 06.3121 — Agrarfreihandel mit der EU. Konsequenzen für die Landwirtschaft?
- 06.3021 — Freihandelsperspektive für die Landwirtschaft
- 05.3727 — Aktuelle bilaterale Strategie?
- 05.3554 — Grossraubtiermanagement. Verwirrender Vorstoss der Schweiz bei der Berner Konvention
- 05.3527 — Zukunft der Beherbergungsstatistik
- 05.3504 — Unterschiedliche Anwendung internationaler Abkommen
- 05.3500 — Schengen/Dublin-Abkommen. Konsequenzen
- 05.3433 — WTO-Agrarabkommen. Auswirkungen
- 05.3401 — Aussenpolitik in Abhängigkeit der Energiepolitik
- 05.3266 — Schengen-Visa
- 05.3125 — Liberalisierung der Dienstleistungen in Europa. Bolkestein-Richtlinie
- 05.3029 — Visa-Skandal im Schengen-Raum. Was tut der Bundesrat?
- 05.3024 — Alarmierende Wachstums- und Beschäftigungslage der Schweiz. Was macht der Bundesrat?
- 04.3646 — Patientenexport im Rahmen der Grundversicherung
- 04.3604 — Massnahmen gegen den Völkermord in Sudan
- 04.3465 — Schengen-Abkommen. Umsetzung der Personenkontrollen
- 04.3449 — Schengen/Dublin. Staatspropaganda
- 04.3394 — Schengen/Dublin und Waffenrecht
- 04.3357 — Bilaterale Handelsabkommen
- 04.3347 — Minderheitenpolitik in der Schweiz, speziell für Fahrende
- 04.3272 — Objektive Information über die bilateralen Abkommen
- 04.3269 — Schweizer Beitrag an die EU-Kohäsion
- 04.3265 — Respektierung des Volkswillens
- 04.3126 — Visumpflicht für rumänische Staatsangehörige
- 04.3080 — EU-Politik des Bundesrates
- 04.3076 — Vereinheitlichung des europäischen Asylrechtes
- 04.3012 — Vereinbarung Schweiz/EU vom 6. März 2003 über die Rechts- und Amtshilfe
- 03.3629 — Bundesrat Blocher und seine wirtschaftlichen Verquickungen *
- 03.3561 — Personenfreizügigkeit mit der EU seit dem 1. Juni 2002
- 03.3326 — Abkommen über Personenfreizügigkeit und Sozialdumping. Erweiterung
- 03.3255 — Lehren aus dem G8
- 03.3242 — Funktionsfähigheit des Flughafens Zürich
- 03.3230 — Gestaltung der deutsch-schweizerischen Beziehungen
- 03.3227 — Ist der EU-Beitritt schon bald vollzogen?
- 02.3699 — Bilaterale Abkommen II. Bankgeheimnis
- 02.3678 — Erweiterung der EU. Auswirkungen auf die bilateralen Verträge mit der Schweiz
- 02.3608 — Verträge mit dem Ausland. Kompetenzmissachtung durch Bundesrat und Bundesverwaltung
- 02.3614 — Ausweitung auf Entwicklungsländer eines allfälligen Abkommens mit der EU in Sachen Zinsbesteuerung
- 02.3528 — Unterzeichnung "Operative Working Arrangement"
- 02.3485 — Schwächung des Tourismusstandortes Schweiz durch die Isolation im Schengen-Raum?
- 02.3449 — Krankenversicherung. Regelung für Grenzgänger
- 02.3374 — Verbesserung der Beziehungen Schweiz/EU
- 02.3330 — Engpässe bei den Asylunterkünften
- 02.3294 — Freier Personenverkehr. Effiziente Umsetzung des Abkommens
- 02.3296 — Beziehungen Schweiz/EU. Handlungsspielraum
- 02.3271 — Zunahme der Asylgesuche von Personen aus afrikanischen Staaten
- 02.3283 — Bilaterale II. Haltung des Bundesrates zur Steuerkooperation
- 02.3106 — Folgen des Uno-Beitrittes
- 02.3078 — Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
- 01.3771 — Güterverkehr durch die Alpen
- 01.3754 — Die Schweiz und der Walfang
- 01.3745 — Freie Berufe und bilaterale Abkommen
- 01.3716 — Bilaterale Abkommen versus Alpenprotokoll. Welche internationale Kooperation für die Verkehrspolitik im Alpenraum?
- 01.3475 — Schengen und die Zukunft des Grenzwachtkorps
- 01.3437 — Vorgehen nach allfälliger parlamentarischer Ablehnung des Luftverkehrsabkommens
- 01.3433 — Luftverkehrsabkommen Schweiz-Deutschland. Erläuterungen
- 01.3364 — Transitprobleme am Gotthard. Gegenleistungen der EU?
- 01.3339 — Algerien. Vertraut der Bundesrat den Generälen?
- 01.3250 — Flughafen Zürich-Kloten. Abkommen mit Deutschland
- 01.3142 — Schengen-Integration und Kontrolle im rückwärtigen Grenzraum
- 01.3100 — Schengen. Gewinn für die innere Sicherheit der Schweiz?
- 01.3090 — Schengen. Gewinn für die innere Sicherheit der Schweiz?
- 01.3083 — Liberalisierung im Betäubungsmittelbereich und Uno-Beitritt
- 01.3030 — Schmuggel zulasten der EU und bilaterale Verträge
- 00.3741 — Handelsabkommen mit Mexiko
- 00.3720 — OECD. Kriegserklärung an die Arbeiterschaft und die Gewerkschaften
- 00.3645 — Begehren der EU an die Schweiz
- 00.3430 — Steuerflucht und Amtshilfeabkommen mit der EU
- 00.3327 — Bilaterale Verträge. Kontrolle der importierten Agrarprodukte
- 00.3350 — Abkommen Schweiz/EG. Mitwirkung der Kantone
- 00.3300 — Bilaterale Verträge. Massnahmen zugunsten des Kantons Tessin
- 00.3299 — Bilaterale Verträge. Massnahmen zugunsten des Kantons Tessin
- 00.3023 — Rückführung der Flüchtlinge aus Kosovo
- 00.3022 — Bilaterale Verträge und EU-Beitrittsgesuch der Schweiz nach den Massnahmen der EU gegen Österreich
- 99.3440 — Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen und zum Dubliner Abkommen
- 99.3277 — Lebensmitteldeklaration. Stopp den schnellen "Schweizermachern"
- 99.3254 — Exporte im Reiseverkehr
- 98.3568 — Schweizer Gefangene in Thailand. Abkommen
- 98.3497 — Finanzdienstleistungen der Post
- 98.3447 — Schweiz - Zweiter Weltkrieg. Offene Fragen zur Kontroverse
- 98.3393 — Neutralitätspolitik
- 98.3272 — Bilaterale Verhandlungen. Ratifikation durch die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten
- 98.3229 — Goldbericht der unabhängigen Expertenkommission. Stellung der Schweiz
- 98.3161 — Massnahmen gegen Ahmed Zaoui
- 98.3133 — Verknüpfung Dublin-Abkommen mit bilateralen Verhandlungen
- 98.3138 — Asylpolitik der Schweiz. Zusammenarbeit mit den Staaten der EU
- 98.3123 — Bilaterale Verhandlungen Schweiz - EU
- 98.3069 — Zusammenhang von Arbeitslosigkeit mit Asylwesen und Ausländerpolitik
- 98.3062 — Multilaterales Investitionsabkommen (MAI). Rolle der Schweiz
- 97.3678 — Standort Schweiz. Finanz- und Steuerfragen
- 97.3617 — Weitere Einschränkungen von Besetzungszeiten an Grenzübergängen
- 97.3598 — Vereinfachung Asylverfahren. Dubliner Abkommen
- 97.3455 — Schweizer Hilfe für die Westsahara. In welcher Form?
- 97.3471 — Bilaterale Verhandlungen
- 97.3437 — Internationaler Artenschutz
- 97.3413 — Bilaterale Verhandlungen mit der EU und Lex Friedrich
- 97.3267 — Erfüllung des Transitabkommens durch die EU
- 97.3258 — Bilaterale Verhandlungen. Zukunft und Folgen
- 97.3212 — Rückschiebeabkommen: Geltung, Garantien für die Rückgeschobenen und Datenschutz
- 97.3200 — "Fall Jagmetti" und Washingtoner Abkommen
- 96.3565 — MWSt. Fragliche Befreiungen Frankreichs im grenznahen Gebiet
- 96.3324 — Umsetzung der Alpeninitiative
- 96.3139 — Multilaterales Abkommen über Investitionen
- 95.3588 — Beitritt der Schweiz zur Unidroit-Konvention
- 94.3372 — Auswirkungen der Nichtteilnahme am EWR auf die Exportindustrie
- 93.3635 — Missachtet der Bundesrat einen Volksentscheid?
- 93.3562 — Abkommen von Schengen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- 93.3428 — Rückgang des Gütertransitverkehrs auf der Schiene
Hängige Vorstösse (42)
26.3406 — Massnahmen zur Stärkung des Exports von Schweizer Wein
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Würth Benedikt |
| Datum |
20.03.2026 |
| Status |
Eingereicht |
Schweizer Wein geniesst auch im Ausland einen sehr guten Ruf, er stösst zunehmend auf Interesse. Und trotz der geringen Mengen ist der Export für das Image und die Resonanz auch bei Weinliebhabern weltweit von Bedeutung.
Dies hat die Schweizer Weinbranche schon lange erkannt. Bereits vor über 10 Jahren definierten die Branchenorganisationen der Schweizer Produzenten das Ziel, langfristig mindestens 5 Prozent der Schweizer Weinproduktion zu exportieren. Leider wurde dieses Ziel bisher nicht erreicht. Im Jahr 2024 lagen die Exporte von Schweizer Wein unter 2 %. So wird man den Eindruck nicht los, dass ein grosses Potential nicht ausgeschöpft wird.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Exportstrategie für Schweizer Wein hat der Bundesrat?
- Inwieweit ist geplant, die abgeschlossenen und neuen Freihandelsabkommen in dieser Hinsicht verstärkt zu nutzen?
- Welche unterstützenden Massnahmen trifft der Bundesrat, damit mindestens 5 % der Schweizer Weinproduktion exportiert wird?
- Wie unterstützt der Bundesrat die Vermarktungsorganisation Swiss Wine Promotion beim Export von Schweizer Wein?
- Wie gross ist der Anteil der Fördermittel des Bundes von CHF 9 Mio für die Umsetzung der Exportstrategie?
→ Curia Vista
26.3278 — Argentinische Arbeitsmarktreform und Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Roth David |
| Datum |
19.03.2026 |
| Status |
Eingereicht |
Das argentinische Parlament hat Anfang März 2026 die umstrittene Arbeitsmarktreform von Präsident Javier Milei verabschiedet. Die Reform erlaubt etwa Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden, reduziert Abfindungszahlungen oder schränkt das Streikrecht ein. Gemäss Internationalem Gewerkschaftsbund wurden im Land bereits vor der Reform systematisch Arbeitsrechte verletzt, die Situation der Arbeitnehmenden in Argentinien spitzt sich nun weiter zu. Auch in der kürzlich veröffentlichen ex-ante Sozialstudie zum Mercosur-Abkommen ist von bereits die Rede, dass die Arbeitsmarktreformen der Regierung Milei die Arbeitsrechtslage in Brasilien verschlechtern.. Die Gewerkschaften riefen zu einem Generalstreik auf und tausende Menschen sind gegen die Reform auf die Strasse gegangen.
Die beschlossenen Reformen stehen in Widerspruch zu grundlegenden Bestimmungen des neuen Freihandelsabkommens (FHA) zwischen der Schweiz und den Mercosur-Staaten und insbesondere Art. 13.5 dessen Nachhaltigkeitskapitels. Gleichzeitig verschaffen sie Argentinien einen Wettbewerbsvorteil durch tiefere Arbeitsstandards mit potenziellen Auswirkungen für Arbeitnehmende in allen Vertragsstaaten. Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat die argentinische Arbeitsmarktreform in Hinblick auf das FHA mit den Mercosur-Staaten? Beurteilt er diese insbesondere als mit den Bestimmungen in Art. 13.5 vereinbar? Wenn nein, welche Konsequenzen zieht er daraus? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um sicherzustellen, dass sich Argentinien an die Verpflichtungen im Nachhaltigkeitskapitel hält? Gedenkt der Bundesrat jetzt bei der Regierung in Argentinien zu intervenieren, um sicherzustellen, dass die fundamentalen Arbeitsrechte nicht geschwächt werden? Wird der Bundesrat, falls Argentinien die Arbeitsrechtssituation nicht verbessert, ein Streitbeilegungsverfahren eröffnen und bei Uneinigkeit wie im Nachhaltigkeitskapitel vorgesehen auch ein Expertenpanel anrufen?Welche Möglichkeiten sieht das Abkommen vor, um die Umsetzung von allfälligen Empfehlungen des Expertenpanels sicherzustellen?Ist der Bundesrat bereit, auf die Umsetzung von allfälligen Empfehlungen des Expertenpanels zu bestehen und welche Mittel zur Durchsetzung von Empfehlungen stehen ihm dafür zur Verfügung?
→ Curia Vista
26.3225 — Flugverkehr: Wer bezahlt für Flugsicherungsdienste in delegierten Lufträumen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Brüngger Severin |
| Datum |
19.03.2026 |
| Status |
Eingereicht |
Dass Skyguide aus Sicherheits- und Effizienzgründen auch angrenzende ausländische Lufträume nahe Schweizer Flughäfen kontrolliert, ist nachvollziehbar; fraglich ist jedoch, weshalb die Schweiz die damit verbundenen Kosten teilweise selbst tragen muss, ohne dass überall eine gleichwertige finanzielle Abgeltung durch die betroffenen Nachbarstaaten erfolgt.
Im süddeutschen Raum zeigt sich die Problematik besonders deutlich: Obwohl Skyguide auch nördlich der Linie Basel–Schaffhausen Flugsicherungsdienste erbringt, fallen die Streckengebühren nur für das Gebiet südlich dieser Linie an Skyguide, während sie für einen wesentlich grösseren Teil des von Skyguide kontrollierten süddeutschen Luftraums der Deutschen Flugsicherung zufliessen.
Im Jahresbericht 2025 der Skyguide werden 42.408 Millionen Franken Bundesbeiträge für Gebühren von delegierten Lufträumen ausgewiesen.
Es erscheint problematisch, dass der Bund die Flugsicherung über Deutschland finanzieren muss, während Deutschland Gebühren für das Überfliegen seines Luftraums erhebt, einschliesslich in der Nähe des Flughafens Zürich.
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie hoch sind die Bundesentschädigungen an Skyguide aufgeschlüsselt auf die an die Schweiz delegierten Lufträume und weiter aufgeschlüsselt nach Überflug (Streckenflug) sowie An- und Abflug auf die einzelnen Flughäfen und Flugplätze?
- Bestehen ausser mit Frankreich noch weitere Abkommen zur Finanzierung delegierter Lufträume? (Auch von der Schweiz delegierten Lufträumen z.B. Basel oder Lugano)
- Welche Schritte gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um ein Abkommen zu erzielen, das eine finanzielle Beteiligung zugunsten von Skyguide für die Flugsicherungsdienste vorsieht, die sie in delegierten Lufträumen erbringt?
- Wie werden delegierte beziehungsweise grenzüberschreitend bewirtschaftete Lufträume in der Europäischen Union finanziell geregelt, und weshalb gelingt es der Schweiz offenbar nicht in allen Fällen, eine mit den EU-Modellen vergleichbare, verursachergerechte Regelung von Gebührenzufluss und finanzieller Abgeltung sicherzustellen?
→ Curia Vista
26.3238 — Klimapolitik nach 2030: Vergleichbarkeit und Auswirkungen auf Städte und Agglomerationen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Masshardt Nadine |
| Datum |
19.03.2026 |
| Status |
Eingereicht |
Die Schweiz soll bis 2050 klimaneutral werden (Art. 3 KIG). Seit 2008 wird eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhoben; der jährliche Ertrag von rund 1,2 Milliarden Franken fliesst an Bevölkerung und Wirtschaft zurück oder finanziert Fördermassnahmen im Gebäude- und Energiebereich. Das CO2-Gesetz 2025–2030 bildet den aktuellen Rahmen der Schweizer Klimapolitik. Nun plant der Bundesrat einen Systemwechsel: Die CO2-Abgabe soll durch ein Emissionshandelssystem (EHS) für Gebäude und Verkehr ersetzt werden — mit Maximalpreisen von 120 Franken pro Tonne CO2 für Heizöl und 20 Franken für Treibstoffe. Das UVEK erarbeitet bis Juni 2026 eine entsprechende Vorlage.
Der Bund ist gemäss Art. 50 BV verpflichtet, die möglichen Auswirkungen seines Handelns auf die Gemeinden zu beachten und auf die besondere Situation der Städte, Agglomerationen und Berggebiete Rücksicht zu nehmen. Die Städte und Agglomerationen beheimaten den überwiegenden Teil der Gebäude und sind vom Verkehr besonders stark betroffen. Die städtischen Verwaltungen sind in der Klimapolitik stark engagiert und gefordert. Angesichts dieser Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass der Bundesrat von der CO2-Abgabe abkommen und das EHS auf Gebäude und Verkehr ausdehnen will?Unter Zuhilfenahme welcher politischen, sozialen und finanziellen Kriterien wird die Vergleichbarkeit mit einer weiterentwickelten CO2-Abgabe als Alternative zur EHS-Ausweitung eruiert?Wie kommt der Bundesrat seinem verfassungsrechtlichen Auftrag der Prüfung der möglichen Auswirkungen des vorgeschlagenen Wechsels auf die Städte und Agglomerationen nach?Werden die durch das neue EHS generierten Mittel auch für die Anpassung an den Klimawandel verwendet oder nur für die Dekarbonisierung? Wenn die Mittel auch für Anpassungsmassnahmen verwendet werden: Zu welchen Teilen werden sie für die Förderung erneuerbarer Energien, Dekarbonisierung und Klimaanpassung (etwa Hitze- und Hochwasserschutz, Renaturierung, Begrünung etc.) eingesetzt?Wie werden die Folgen des geplanten Systemwechsel für die Städte und Agglomerationen evaluiert?
→ Curia Vista
25.4749 — Bilaterale III. Befürchtungen zu administrativem Aufwand unbegründet?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gredig Corina |
| Datum |
19.12.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.02.2026 |
Mit den Bilateralen III und den damit vorgesehenen Mitwirkungsrechten erhält die Schweiz formelle Einflusskanäle auf künftige EU-Regulierungen, bevor diese festgelegt werden. Dies schafft Möglichkeiten, früh und aktiv auf eine schlanke und innovationsfreundliche Regulierung hinzuwirken. Zugleich bleiben die zu übernehmenden Regulierungen auf jene Bereiche beschränkt, in welchen die Schweiz am EU-Binnenmarkt teilnimmt. In der innenpolitischen Debatte dominieren jedoch Befürchtungen über einen Bürokratieanstieg und zusätzliche Belastungen für KMU.
Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
Kann der Bundesrat bestätigen, dass folgende EU-Regulierungen nicht mit den Bilateralen III übernommen werden müssen: Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD), Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD), PET-Flaschenverschluss mit fixiertem Deckel (EU-Richtlinie 2019/904 über Einwegkunststoffe), Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Digital-Service-Act und Digital-Markets-Act (Regulierung grosser Online-Plattformen (z. B. Transparenzpflichten, algorithmische Offenlegung)? In welchen Bereichen übernimmt die Schweiz heute auf freiwilliger Basis Regulierungen der EU und aus welchen Gründen? In welchen Bereichen geht die Schweiz freiwillig über Anforderungen der EU hinaus und aus welchen Gründen? Wie plant der Bundesrat die Wirtschaft einzubinden, um die neu geschaffenen Mitwirkungsrechte im Rahmen der Bilateralen III möglichst effektiv zu nutzen, um auf eine schlanke und innovationsfreundliche Regulierung in der EU hinzuwirken? Wie nimmt der Bundesrat bei Regulierungen der EU, welche nicht Teil der bilateralen Verträge sind, aber sich auf Schweizer Unternehmen aufgrund der engen wirtschaftlichen Verknüpfungen trotzdem auswirken, Einfluss auf eine schlanke und innovationsfreundliche Ausgestaltung? Sieht der Bundesrat Möglichkeiten diese Einflussnahme dank geregelter Beziehungen zur EU zusammen mit der Wirtschaft im Sinne eines «Team Switzerland for Europe» zu verstärken?
→ Curia Vista
25.4840 — Herausforderungen im Bereich Pflanzenschutz und umsichtige Mittelallokation
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Zybach Ursula |
| Datum |
19.12.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.02.2026 |
Mit der Pa.Iv. 22.441 schlug die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben ihrem Rat in der Wintersession eine - laut Kommissionssprecher - «wesentliche Revision des Landwirtschaftsgesetzes» vor. Eine Ratsmehrheit überwies die Pa.Iv. Bregy am 18. Dezember 2025 an den Ständerat. Dies alles, nachdem am 1. Dezember 2025 eine revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) in Kraft getreten war, die gemäss der zuständigen Bundesrätin die Motion Bregy 21.4164 umsetzt, welche im Februar 2024 überwiesen worden war. Zudem sind die Zulassungen von PSM Gegenstand des neuen Abkommens Lebensmittelsicherheit im Rahmen der Bilateralen III.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Wie lange hat der Revisionsprozess für die PSMV gedauert, die am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Aus welchen Schritten bestand der Prozess und bei welchen Schritten bestand für Ämter, Departemente, aber auch andere Stakeholder wie Parteien, Verbände und Einzelpersonen die Möglichkeit, sich auf politischem Weg einzubringen?Wie viele Arbeitsstunden fielen bei der Bundesverwaltung insgesamt an, im Rahmen dieses Prozesses und welche Kosten hat dieses Revisionsprojekt insgesamt verursacht?Bei der «wesentlichen» Revision des Landwirtschaftsgesetzes, welche mit der Pa.Iv. Bregy verlangt wird: Welche partizipativen Schritte sind hier geplant? Mit welcher zeitlichen Dauer, welchen Arbeitsstunden in der Verwaltung und welchen Gesamtkosten rechnet der Bundesrat?Wann denkt er, könnte das neue Gesetz zur Pa.Iv. Bregy in Kraft treten und wann das EU Abkommen zur Lebensmittelsicherheit (Bilaterale III)?Welchen Effekt hätte die Annahme der Lebensmittelsicherheit der Bilateralen III auf die Schweizer PSMV und auf das Gesetz zur Pa.Iv. Bregy?Angesichts der umfangreichen Kürzungen in Voranschlag 2026 und Finanzplan 27-29 sowie im Entlastungspaket 27: Ist der Bundesrat der Ansicht, mit dieser neuen Revision würden die Steuerfranken umsichtig alloziert?Wäre es sinnvoller, diese Mittel dem FiBL oder Agroscope zur Verfügung zu stellen, die an Innovationen im Bereich Pflanzenschutz und Resistenzen arbeiten?
→ Curia Vista
25.4822 — Will die Schweiz die UNO-Steuerkonvention zum Absturz bringen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Molina Fabian |
| Datum |
19.12.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.02.2026 |
Seit August verhandeln die UNO-Mitgliedstaaten im Rahmen des «Intergovernmental Negotiations Committee (INC)» über die Inhalte einer künftigen UNO-Rahmenkonvention für die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen. Jüngste Stellungnahmen der Schweiz im Verhandlungsprozess (u. a. im Rahmen der schriftlichen Konsultation vom Dezember 2025) deuten darauf hin, dass sie eine möglichst schwache Steuerkonvention anstrebt, die den Anliegen der Initiatoren aus dem globalen Süden, insbesondere der afrikanischen Staaten, kaum Rechnung trägt. Dazu bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Weshalb befürchtet die Schweiz bei einer fairen Allokation von Besteuerungsrechten auf Konzerngewinne Doppelbesteuerung, wenn Quellen- oder Marktländern neue Rechte zugeteilt würden?Weshalb wehrt sich der Bundesrat gegen neue Regeln zur Unterbindung schädlicher Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne in Tiefsteuerländer, obwohl dieses Problem wissenschaftlich sowie durch die UNO und die OECD anerkannt ist?Weshalb setzt die Schweiz die Unterbindung von Gewinnverschiebungen und eine Neuverteilung von Besteuerungsrechten mit dem Zulassen von Doppelbesteuerung gleich?Welche neuen Regeln ist die Schweiz im Gegenzug zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bereit einzuführen, um doppelte Nullbesteuerung zu verhindern?Weshalb lehnt die Schweiz einen Informationsaustausch mit Partnerstaaten über schädliche Steuerpraktiken vermögender natürlicher Personen ab, wie er von vielen UNO-Mitgliedern gefordert wird?Wie will die Schweiz ihre Rolle als Vermittlerin zwischen Länderblöcken bei der UNO wahrnehmen, wenn sie keine Bereitschaft zeigt, die Interessen der Afrikagruppe zu berücksichtigen?Wie beurteilt der Bundesrat die aktuellen Entwicklungen rund um die OECD-Mindeststeuer, die bereits wieder infrage gestellt wird?Welche multilateralen Alternativen zur OECD sieht der Bundesrat, falls die Mindeststeuer scheitert, wenn nicht die UNO?In welchen Bereichen sieht die Schweiz konkret das Risiko sogenannter «Duplifizierungen» bestehender internationaler Steuerregeln?Setzt sich die Schweiz dafür ein, dass Zivilgesellschaft und weitere nichtstaatliche Akteure Zugang zu den INC-Sessionen und den informellen «Intersessionals» erhalten?Hält der Bundesrat angesichts der Krise des multilateralen Systems rein bilateral basierte internationale Besteuerungsansätze für tragfähig?
→ Curia Vista
25.4679 — Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz durch Abschluss eines bilateralen Abkommens mit den USA in Sachen Cloud Act
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bally Maya |
| Datum |
18.12.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.02.2026 |
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die digitale Souveränität der Schweiz und der Nutzung von Cloud Dienstleistungen ist die Rechtssicherheit für öffentliche und private Nutzer ein äusserst wichtiger Faktor.
Die USA hat 2018 den sogenannten Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act, CLOUD Act verabschiedet, der bei Anwendern von Cloud Technologien zu Rechtsunsicherheit geführt hat. Das Gesetz erlaubt den US-Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Verhütung, Ermittlung, Aufklärung und Verfolgung schwerer Straftaten den Zugriff auf Beweismittel, d.h. Daten, die von Anbietern von Kommunikationsdiensten mit Sitz in den USA gespeichert worden sind. Dies ist unabhängig davon, ob die Daten in den USA oder z.B. via europäische Tochtergesellschaften z.B. in der EU oder in der Schweiz gespeichert sind. Dies verleiht dem US-Gesetz einen extraterritorialen Anwendungsbereich.
Im Rahmen des Berichts des Bundesrates ´Digitale Souveränität der Schweiz´ vom 26.11.2025 wird erwähnt, dass der Bundesrat das EJPD am 9. April 2025 beauftragt hat, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zu prüfen, welche die Herausforderungen der Strafverfolgungsbehörden bei der grenzüberschreitenden Beschaffung elektronischer Daten adressiert.
Das Vereinigte Königreich (UK) hat bereits 2019 mit den USA ein bilaterales Abkommen im Rahmen des CLOUD Acts abgeschlossen, welches zu einer wesentlichen Erhöhung der Rechtssicherheit geführt hat: So wird z.B. der Zugriff durch US Strafuntersuchungsbehörden auf Daten des öffentlichen Sektors faktisch ausgeschlossen. Mit einem Abkommen könnten auch reziproke Rechte für Schweizer Strafuntersuchungsbehörden eingeführt werden, welche zur wesentlichen Beschleunigung in strafprozessualen Untersuchungen betreffend elektronischer Beweismittel führen würde. Australien hat aus denselben Gründen mit den USA ein CLOUD Act Abkommen im 2021 unterzeichnet.
Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
Weshalb hat die Schweiz noch keine konkrete Verhandlungen mit den USA für ein bilaterales Abkommen in Sachen CLOUD Act aufgenommen?Inwiefern könnte das UK-US data access agreement als Entwurf für die Schweiz dienen?Warum möchte der Bundesrat nur eine Prüfung und erachtet ein beschleunigtes Vorgehen nicht adäquater, um die Rechtssicherheit im elektronischen Bereich zu stärken sowie Innovationskraft und digitale Transformation der Schweiz zu beschleunigen?
→ Curia Vista
25.4475 — WHO-Rahmenabkommen zur Tabakkontrolle (FCTC). Dialog, Aufklärung und Innovation statt Verbote und Ideologien
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
de Courten Thomas |
| Datum |
08.12.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.02.2026 |
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wie beurteilt der Bundesrat heute – insbesondere auch aus demokratiepolitscher- und verfassungsrechtlicher Sicht - eine Ratifizierung des damaligen FCTC-Vertragstextes, angesichts des Faktums, dass die tatsächlichen Verpflichtungen des FCTC-Regelwerkes heute weit über den 2004 unterzeichneten Vertragstext hinausgehen? Würde eine Ratifikation des 2004 unterzeichneten Vertragstextes faktisch nicht eine Blanko-Anbindung an bisherige und künftige FCTC COP- Mehrheitsbeschlüsse bedeuten? Wie positioniert sich der Bundesrat angesichts seiner historischen Erfahrungen mit der Verbotspolitik gegenüber der von der FCTC COP11 vorgeschlagenen Prohibitionspolitik bei der Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten? Wie schätzt der Bundesrat die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für Tabakpflanzer ein, wenn Subventionen für den Tabakanbau, wie von der FCTC COP11 vorgeschlagen, verboten werden? Welche Risiken sieht der Bundesrat bei dem von der FCTC COP11 vorgeschlagenen Einfrieren des Tabakangebots und der Reduzierung von Markenvarianten, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher Sicht sowie im Hinblick auf Verpflichtungen aus WTO-Abkommen (GATT, TRIPS) und bilateralen Freihandelsabkommen?
→ Curia Vista
25.4471 — Warum werden die Weinkontingente nicht dem Weinkonsum angepasst?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Weber Céline |
| Datum |
08.12.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.02.2026 |
Der Schweizer Weinbau durchlebt schwierige Zeiten. Doch offensichtlich kämpft er nicht mit den gleichen Waffen wie die ausländische Konkurrenz. Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:
In den letzten 20 Jahren ist der Weinkonsum in der Schweiz um durchschnittlich 1 Prozent pro Jahr gesunken. Im gleichen Zeitraum sind die Importkontingente für Wein absolut betrachtet unverändert geblieben. Konkret heisst das: Relativ betrachtet wurden die Weinkontingente kontinuierlich erhöht, zum Nachteil der Schweizer Weine. Zusätzlich wurden die Importkontingente in den letzten fünf Jahren nicht mehr ausgeschöpft (https://quota.bazg.admin.ch/detail?id=648) und verfehlen dadurch ihr Ziel, den Schweizer Wein zu schützen. In seiner Antwort auf die Fragen 25.7586 und 25.7821 räumt der Bundesrat eine mögliche Versteigerung der Kontingente ein. Sollten seiner Ansicht nach nicht einfach kleinere Kontingente ausgehandelt werden (in absoluten Werten), sodass diese dem tatsächlichen Weinkonsum in der Schweiz in relativen Werten besser entsprechen?Beim Schaumwein gibt es keine Kontingente, obwohl er in direkter Konkurrenz zum Schweizer Weisswein steht. Der Schaumweinkonsum hat in den letzten 20 Jahren erheblich zugenommen; dies führt zu einem Wettbewerb mit ungleichen Spiessen, da die Schweizer Winzerinnen und Winzer oft deutlich strengere Auflagen einhalten müssen als ihre ausländische Konkurrenz. Wie begründet der Bundesrat, dass Schaumweine nicht zum Kontingent gehören, und wie gedenkt er, Abhilfe zu schaffen?Wofür genau hat der Bundesrat die Steuer auf importierten Schaumwein in den letzten Jahren verwendet?Ausländische Weine sind in der Schweiz weit unter 5 Franken erhältlich. Die WTO-Abkommen legen fest, dass ein Land Schranken setzen kann gegen Produkte aus bestimmten Ländern, die als unfair gehandelt gelten. Angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz für die Winzerinnen und Winzer oft strengere Auflagen gelten als im Ausland (Arbeitsbedingungen und Umweltschutz): Ist es nach Ansicht des Bundesrats genau genommen nicht unfairer Wettbewerb, wenn eine Flasche ausländischer Wein viel weniger kostet als eine Flasche – selbst preiswerter – Schweizer Wein?
→ Curia Vista
25.4461 — Umstrittene Vergabe öffentlicher Aufträge ins Ausland. Schweizer Wertschöpfung stärken, Local-Content-Vorschriften machen und Evaluation der internationalen Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Reimann Lukas |
| Datum |
04.12.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.02.2026 |
Zwei Drittel der Schweizer lehnen die Vergabe des SBB-Grossauftrags an Siemens ab. Die SBB hält fest, dass die Vergabe streng nach den rechtlichen Vorgaben abgelaufen sei. Gerade Angebote aus dem Ausland sind immer wieder durch dumpingverdächtige Tiefstpreisangebote gekennzeichnet. Dies führt zu inakzeptablen Wettbewerbsverzerrungen und Marktungleichgewichten zulasten der Schweizer Wirtschaft und Schweizer Arbeitsplätzen.
Ein Zuschlagskriterium, das Unternehmen mit einheimischen Arbeitnehmenden gegenüber ausländischen Unternehmen bevorzugt, verstösst gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller in- und ausländischen Anbieterinnen, das im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422), im Bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens (SR 0.172.052.68) sowie in den einschlägigen Freihandelsabkommen mit Drittstaaten und entsprechend auch im BöB verankert ist. Ferner müssen sich Zuschlagskriterien auf die zu beschaffende Leistung beziehen. Sie dürfen keine leistungsfremden Kriterien beinhalten, die z. B. struktur- oder regionalpolitisch motiviert sind.
Daher stellen sich folgende Fragen:
Welches Auftragsvolumen konnten Schweizer Unternehmen dank dem Bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 über das öffentliche Beschaffungswesen zusätzlich gewinnen? (Auflistung in Mio. pro Jahr)Welches Auftragsvolumen wurde vom Bund (inkl. SBB, Post usw.) seit dem 21. Juni 1999 an ausländische Unternehmen vergeben? (Auflistung in Mio. pro Jahr)Sind auch die ins Ausland vergebenen Auftragsvolumen der Kantone/Gemeinden bekannt oder abschätzbar? (Auflistung in Mio. pro Jahr)Sollten Fragen 1-3 nicht beantwortet werden können: Hat der Bundesrat die internationalen Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen ausreichend evaluiert und ist er bereit, diese Daten in Zukunft zu erfassen?Verschiedene Länder in Europa sehen einen Ausschluss von Drittstaaten vom nationalen Vergaberecht – im Rahmen europäischer und internationaler Verpflichtungen – vor. Ist der Bundesrat bereit, einen solchen Ausschluss in der Schweiz zu verankern?Wie können Local-Content-Vorschriften im nationalen Vergaberecht verankert und gestärkt werden?Prüft der Bundesrat eine Verbesserung der aktuellen rechtlichen Situation zum öffentlichen Beschaffungswesen zur Stärkung der Schweizer Wirtschaft und von Schweizer Arbeitsplätzen?
→ Curia Vista
25.4418 — Stärkere wirtschaftliche Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit und Eigenständigkeit afrikanischer Partnerländer
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schneider-Schneiter Elisabeth |
| Datum |
01.12.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.02.2026 |
Die wirtschaftliche Entwicklung in vielen afrikanischen Staaten verändert sich rasant. Zahlreiche Länder setzen zunehmend auf Eigenständigkeit, Investitionen, Unternehmertum und besser integrierte Handelsbeziehungen statt auf klassische Entwicklungshilfe. Für die Schweiz stellt sich die Frage, wie die internationale Zusammenarbeit (IZA) diese Entwicklungen aufgreifen und stärker wirtschaftlich ausrichten kann – insbesondere mit Blick auf die nächste Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit.
Die heutige IZA kombiniert wirtschaftsorientierte Programme von SECO und DEZA, doch ihr Potenzial für die Förderung lokaler Wertschöpfung, den Aufbau funktionierender Märkte und die Mobilisierung privaten Kapitals ist noch nicht ausgeschöpft. Gleichzeitig gewinnen Freihandelsabkommen der EFTA, Investitionsschutz, Unternehmenskooperationen sowie innovative Finanzierungsinstrumente («blended finance») für die Entwicklung in Partnerländern an Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat den Trend hin zu mehr wirtschaftlicher Eigenständigkeit in afrikanischen Staaten, und welche Konsequenzen zieht er daraus für die künftige Ausrichtung der IZA?Welche wirtschaftsorientierten Instrumente der IZA (SECO/DEZA) haben sich besonders bewährt, und welche sollen künftig gestärkt werden, um Wachstum, lokale Unternehmen und Beschäftigung zu fördern?Wie kann die Schweiz die Mobilisierung privaten Kapitals – etwa durch Garantien, Mischfinanzierungen oder Impact-Investing-Instrumente – verstärken, um öffentliche Mittel gezielter einzusetzen?Welche Bedeutung misst der Bundesrat Freihandelsabkommen der EFTA mit afrikanischen Staaten für deren wirtschaftliche Entwicklung und Eigenständigkeit bei, und sind Modernisierungen oder neue Abkommen geplant?Wie stellt der Bundesrat die Kohärenz zwischen IZA, Aussenwirtschaftspolitik und Handel sicher, insbesondere in wirtschaftlich relevanten Schwerpunktländern?Wie fliessen diese globalen Entwicklungen und der stärkere Fokus auf privatwirtschaftliche Entwicklung in die Arbeiten zur nächsten Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit ein?
→ Curia Vista
25.4374 — Stromabkommen. Wie viel Swiss Finish steckt in der Umsetzung?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grossen Jürg |
| Datum |
26.09.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.11.2025 |
Das Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht für den Schweizer Strommarkt die vollständige Strommarköffnung vor und soll damit die Stromversorgungssicherheit, Wahlfreiheit und Preisvorteile für Stromkonsument:innen und zu mehr Innovationskraft der Energiebranche führen. Gleichzeitig behaupten Kritiker:innen der Stromabkommens, dass mit der Liberalisierung des Strommarkts die Erreichung der inländischen Ausbauziele für erneuerbare Stromproduktion gefährdet würde.
Vor dem Hintergrund der bundesrätlichen Aussagen, wonach alternative Modelle zur Einspeisung von dezentral produziertem Solarstrom eingeführt werden sollen, sind viele Anlagenbesitzer:innen verunsichert. Die Strombranche spricht von einem «Swiss Finish», der in vielen Teilen Unklarheiten schaffe.
Es stellen sich daher folgende Fragen:
Wie gedenkt der Bundesrat mit der aktuellen Unsicherheit bei privaten Stromproduzent:innen umzugehen? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Zubau erneuerbarer Stromproduktion nicht verlangsamt wird? Welche Fördermodelle sieht der Bundesrat mit Inkrafttreten eines vollständigen liberalisierten Strommarktes vor, die nicht aus der Grundversorgung finanziert werden?Gibt es zur vom Bundesrat vorgeschlagenen Wahlfreiheit zwischen Grundversorgung und Markt Erfahrungswerte aus dem Ausland insbesondere zu Wechselfristen und -gebühren? Welche Wechselfristen und -gebühren sieht der Bundesrat vor?Wir wird sichergestellt, dass die Grundversorgung mit Strom einen echten Schutz vor hohen Preisschwankungen garantiert und bezahlbar bleibt?In welchen anderen Bereichen will der Bundesrat weitergehen, als das Stromabkommen zwingend verlangen würde?
→ Curia Vista
25.4172 — Bilaterale III und Propaganda auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
25.09.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.11.2025 |
Am 19. September war der Vorsteher des EDA, Ignazio Cassis, im Tessin an einer Veranstaltung über die neuen Abkommen mit der EU.
In naher Zukunft ist mit einer Intensivierung der Propagandaaktivitäten zur Unterstützung der sogenannten Bilateralen III (bei denen es sich in Wirklichkeit um ein Unterwerfungsabkommen handelt) zu rechnen.
Es ist zu erwarten, dass neben dem gesamten - oder fast gesamten - Regierungskollegium auch zahlreiche Bundesangestellte und Diplomatinnen und Diplomaten für diese Verträge weibeln werden, natürlich mit dem Ziel, die öffentliche Meinung im Hinblick auf die Volksabstimmung zu beeinflussen.
Wahrscheinlich ist ein beispielloser (oder fast beispielloser) Einsatz von Kräften vorgesehen, dessen Kosten vollständig von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden.
Daher frage ich den Bundesrat:
Wie viele "Informations"- bzw. Propaganda-Veranstaltungen zur Unterstützung der Bilateralen III stehen bereits in der Agenda des Bundesrates bzw. der Bundesverwaltung? Wie viele sollen organisiert werden?Wie viele Bundesangestellte sind und werden an der Propaganda für diese Abkommen beteiligt sein? Wie viele Arbeitsstunden und welche Gesamtkosten sind schätzungsweise zu erwarten?Wurden im Zusammenhang mit der "Förderung" der Bilateralen III Beratungsmandate erteilt oder ist eine solche Erteilung geplant? Wenn ja, welche, wie viele und zu welchem Preis?
→ Curia Vista
25.4258 — EU-Unterwerfungsvertrag. Faktencheck der Faktenchecker
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aeschi Thomas |
| Datum |
25.09.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.11.2025 |
Unter dem Titel «Faktencheck Bilaterale III» schreibt economiesuisse am 21. Juli 2025: «Die Pflicht zur dynamischen Rechtsübernahme ist bereits heute im Luftverkehrsabkommen (Bilaterale I) verankert und hat seit derem Inkrafttreten 2002 zu keinerlei Problemen geführt.» (Quelle: https://www.economiesuisse.ch/de/artikel/faktencheck-bilaterale-iii).
Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
Ist es korrekt, dass insbesondere die EU nicht will, dass die offizielle Schweiz das «Paket Schweiz-EU» als «Bilaterale III» bezeichnet, da die EU mit dem Paket Schweiz-EU den sog. «bilateralen Weg» beenden und stattdessen mit der Schweiz ein Assoziationsabkommen analog zu Georgien, Moldova, der Ukraine, Andorra, San Marino u.a. abschliessen will? Die EU-Assoziierungsabkommen sehen die Teilnahme am EU-Binnenmarkt unter Einhaltung derselben Regeln wie EU-Mitgliedstaaten vor (sog. dynamische Rechtsübername). Zudem sehen sie einen Streitbeilegungsmechanismus mit dem EU-Gerichtshof als letztlich entscheidender Instanz vor.
Stimmt die Aussage, dass das «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr» (Luftverkehrsabkommen) ein sog. «statisches» Abkommen ist und heute keine «dynamische» Übernahme von EU-Rechtsakten erfolgt?
Trifft es zu, dass stattdessen jährlich ein bis zwei Beschlüsse des Gemischten Ausschusses (GA) zur Rechtsübernahme getroffen werden, die zuvor – je nach Genehmigungskompetenz – vom Amt, Bundesrat oder vom Parlament gutgeheissen wurden?
Kann der Bundesrat bestätigen, dass beim «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr» (Luftverkehrsabkommen) die sogenannte Integrationsmethode (statt Äquivalenzmethode) zur Anwendung kommt (d.h. neues EU-Recht, das die Schweiz übernimmt, kommt in der Schweiz direkt zur Anwendung mittels Integration betroffener EU-Rechtsakte ins Luftverkehrsabkommen und ohne eigene Schweizer Umsetzungsgesetzgebung)?
Stimmt es, dass sich mit dem Paket Schweiz-EU neu die Schweiz zur Integration von neuen EU-Rechtsakten im Anwendungsbereich des Luftverkehrsabkommens verpflichtet?
→ Curia Vista
25.4248 — Abschaffung der Industriezölle. Ein Eigengoal für Industrie, Konsumentinnen und Konsumenten und für die Verhandlungsposition der Schweiz im Zollstreit?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Ryser Franziska |
| Datum |
25.09.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.11.2025 |
Per 1.1.2024 hat die Schweiz die Industriezölle aufgehoben. Diese Abschaffung wurde kontrovers diskutiert, u.a. wegen den massiven Einnahmeausfällen von rund 500 Millionen Franken pro Jahr. Doch die Kritik war auch volkswirtschaftlicher und ökologischer Natur, denn die Abschaffung begünstigt den Import von bisher in der Schweiz hergestellten Gütern. Das kann negative Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Schweiz haben, zu längeren Transportwegen und letztlich auch zu einer Auslagerung von CO2-Emissionen ins Ausland führen – und das, obwohl die importierten Emissionen der Schweiz bereits heute fast vier Mal höher sind als die inländischen Emissionen. Demgegenüber stehen gemäss Bundesrat angebliche jährliche Einsparungen für die Konsumentinnen von rund 350 Millionen Franken, wobei die Weitergabe der Zollerleichterung an die Konsumentinnen durch ein Monitoring geprüft werden soll.
Wie hoch waren die effektiven Einnahmeausfälle im Jahr 2024 durch die Abschaffung der Industriezölle?Verfügt der Bundesrat durch das Monitoring bereits über Angaben, ob die Zollerleichterungen an die Konsument*innen weitergegeben worden sind? Falls ja: in welchem Umfang? Falls nein: Wann ist mit ersten Resultaten zu rechen und in welcher Form werden diese publiziert?Verfügt der Bundesrat über Angaben, wie sich die Abschaffung der Industriezölle auf die Industrie und die Arbeitsplätze in der Schweiz ausgewirkt haben? Führte die Abschaffung der Industriezölle zur Auslagerung von Arbeitsstellen und Produktionsschritten ins Ausland?Verfügt der Bundesrat über Angaben, wie sich die Abschaffung der Industriezölle auf die Importe ausgewirkt haben?Verfügt der Bundesrat über Angaben, wie sich die Abschaffung der Industriezölle auf (importierten) Treibhausgasemissionen der Schweiz ausgewirkt haben?Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Auslagerung von Emissionen zur Begrenzung der Klimaerhitzung beiträgt? Falls nein: wie gedenkt der Bundesrat die importierten Treibhausgasemissionen zu senken? In seiner Botschaft schreibt der Bundesrat, dass die Industriezölle als Konzession bei Handelsabkommen an Gewicht verloren haben. Ist der Bundesrat angesichts des Zollstreits mit den USA weiterhin dieser Ansicht? Wäre die Schweiz aktuell nicht in einer besseren Verhandlungsposition gegenüber den USA, wenn sie die Industriezölle nicht abgeschafft hätte?
→ Curia Vista
25.4218 — Umwege auf Rückflügen. Komplikationen und CO2-Bilanz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Tschopp Jean |
| Datum |
25.09.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.11.2025 |
- Über welche Transitstaaten und mit welchen Fluggesellschaften werden im Rahmen der Wegweisungen, die die Schweiz über SwissREPAT vornimmt, Flüge bevorzugt abgewickelt?
- Wie viel Prozent der Rückflüge, die - unabhängig vom Endziel - über SwissREPAT abgewickelt werden, machen einen Zwischenstopp in der Türkei oder in Äthiopien?
- Erhält der Bund Vorzugspreise oder finanzielle Gegenleistungen von Frontex oder anderen Akteuren, um diese Flüge über Drittstaaten zu leiten, die einen Umweg zum Endziel darstellen?
- Hat der Bund Abkommen mit Staaten oder Fluggesellschaften geschlossen, die Flüge ohne Umwege zum Endziel ermöglichen, insbesondere wenn dieses im Westen der Schweiz liegt?
- Wie hoch ist seit 2020 die jährliche CO2-Bilanz, die auf Umwege bei Flügen über Transitziele, die sich in entgegengesetzter Richtung zu den Endzielen befinden, zurückzuführen ist?
- Wie gehen andere europäische Staaten bei der Festlegung ihres Rückflugplans vor?
→ Curia Vista
25.4170 — Beabsichtigt der Bundesrat, die Auswüchse unbewilligter und nicht friedlicher Pro-Palästina-Demonstrationen zu verurteilen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
25.09.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.11.2025 |
Vor dem Hintergrund des Krieges, der im Nahen Osten tobt, betonen zahlreiche Politikerinnen und Politiker sowie Kommentatorinnen und Kommentatoren, die Erklärungen des Bundesrates hätten eine "symbolische Bedeutung", auch wenn sie keine praktischen Auswirkungen auf die Situation im Konfliktgebiet hätten.
In der Zwischenzeit häufen sich in der Schweiz unbewilligte und nicht friedliche Demonstrationen von pro-palästinensischen Gruppierungen, die in Vandalismus, Belästigung, Einschränkung der Bewegungs- und Meinungsfreiheit, verbale und physische Aggression und anderes mehr ausarten.
An diesen Demonstrationen nehmen häufig auch lokale Politikerinnen und Politiker teil, die sich krampfhaft in Szene setzen wollen und sich "natürlich" zurückziehen, wenn sich die Situation zuspitzt, und sich so aus der Verantwortung stehlen.
Solche weder bewilligten noch friedlichen Demonstrationen erfordern auch umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen, deren hohe Kosten von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden.
Dies zeigte sich am Freitag, 19. September in Bellinzona, als Bundesrat Cassis an einer von der Tessiner Handelskammer organisierten Debatte über die Abkommen mit der EU teilnahm (also ein Thema, das nichts mit der Situation im Nahen Osten zu tun hat).
Ich frage den Bundesrat:
Lassen sich nach Ansicht des Bundesrates unbewilligte und nicht friedliche Pro-Palästina- Demonstrationen, die in die oben genannten Straftaten ausarten und Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nach sich ziehen, mit dem schweizerischen Wert des Dialogs sowie mit den verfassungsmässigen Rechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit - den Grundsteinen unserer direkten Demokratie - vereinbaren? Teilt er die Ansicht, dass auch wer nicht an diesen Demonstrationen teilnimmt, diese Rechte ausüben können muss, ohne deshalb Belästigungen oder gar Aggressionen hinnehmen zu müssen?Will der Bundesrat - im Zuge der von vielen gewünschten symbolischen Erklärungen - die Auswüchse der Pro-Palästina-Demonstrationen, die auch in der Schweiz nicht hinnehmbar sind, verurteilen? Oder will er in Kauf nehmen, dass sich die Situation weiter zuspitzt, wie es am 22. September in Mailand geschehen ist?Wie beurteilt der Bundesrat die Zunahme des Antisemitismus in der Schweiz, in deren Folge sich heute eine jüdische Person, die sich als solche zu erkennen gibt, nicht mehr sicher in unserem öffentlichen Raum bewegen kann, und dies als Folge der oben erwähnten Auswüchse?
→ Curia Vista
25.4085 — Eine resiliente Schweizer Wirtschaft mit Exporten in diversifizierte Märkte?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Pahud Yvan |
| Datum |
23.09.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.11.2025 |
Die Schweiz hat über die Europäische Freihandelsassoziation kürzlich mit Malaysia, einem weiteren asiatischen Land, ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Sie ist übrigens das einzige Land auf dem europäischen Kontinent, das ein Abkommen mit den fünf asiatischen Ländern der G20 (China, Indien, Indonesien, Japan und Südkorea) abgeschlossen hat.
Angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit aufgrund der neuen amerikanischen Zölle scheinen die Erschliessung von neuen Märkten und die Diversifizierung des schweizerischen Handels entscheidend zu sein.
Welche Aktionen (einschliesslich der Rahmenbedingungen) haben der Bundesrat und das Staatssekretariat für Wirtschaft unternommen, um neue, vielversprechende asiatische Märkte ausserhalb der G20 zu erschliessen?
→ Curia Vista
25.4062 — Bringen die neuen Unterwerfungsabkommen mit der EU auch den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern einen konkreten Vorteil?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Kolly Nicolas |
| Datum |
22.09.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.11.2025 |
Der Bundesrat hat zahlreiche externe «Studien» erstellen lassen, um die angeblich riesigen Vorteile der neuen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zu betonen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob diese Abkommen auch für die Auslandschweizerinnen und -schweizer, die bereits in einem EU-Mitgliedstaat leben oder dort künftig leben möchten, einen greifbaren Nutzen haben.
Welche konkreten neuen Vorteile bringen diese Abkommen für Schweizerinnen und Schweizer, die in der EU studieren möchten? Werden dadurch neue Personengruppen mit Wohnsitz in der Schweiz Zugang zu Studienmöglichkeiten in der EU erhalten? Werden Schweizer Studierende in der EU bei den Studiengebühren künftig gleich behandelt wie Studierende aus den EU-Mitgliedstaaten?Wie viele zusätzliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz werden in den zehn Jahren nach Inkrafttreten des revidierten Freizügigkeitsabkommens (FZA) und der neuen bilateralen Abkommen voraussichtlich von der Möglichkeit profitieren, in Europa zu studieren?Welchen greifbaren Nutzen bringen die neuen Abkommen für Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Ruhestand in einem EU-Mitgliedstaat verbringen möchten? Werden durch diese Abkommen neue Personengruppen mit Wohnsitz in der Schweiz künftig das Recht erhalten, ihren Ruhestand in der EU zu verbringen?Werden diese Menschen, wenn sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Aufnahmestaat haben, ab diesem Moment Anspruch auf Sozial- und Ergänzungsleistungen im weiteren Sinne haben – und zwar lebenslang?Werden Schweizerinnen und Schweizer, die bereits in der EU leben oder sich dort niederlassen möchten, im Vergleich zur heutigen Situation verbesserte Ansprüche auf Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen im weiteren Sinne erhalten? Wenn ja, welche?Welche konkreten Vorteile bringen die Abkommen für Schweizerinnen und Schweizer, die in der EU leben und vom Familiennachzug profitieren möchten? Welche neuen Personengruppen können in diesem Zusammenhang profitieren?Wie viele zusätzliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz werden dank des revidierten FZA in den zehn Jahren nach dessen Inkrafttreten von der Möglichkeit des Familiennachzugs in Europa profitieren können?Können Schweizerinnen und Schweizer, die bereits in Europa leben oder sich dort niederlassen möchten, ein neues dauerhaftes Aufenthaltsrecht auf EU-Ebene erhalten, das auf der Unionsbürgerrichtlinie basiert? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Und unter welchen Bedingungen könnte dieses neue dauerhafte Aufenthaltsrecht wieder entzogen werden?Muss der Bundesrat nicht zugeben, dass diese neuen Abkommen ausschliesslich den EU-Bürgerinnen und -bürgern zugutekommen und den Schweizerinnen und Schweizern keine neuen Rechte in der EU einräumen?
→ Curia Vista
25.4008 — Folgen der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU hinsichtlich des Handlungsspielraums der Schweiz bei der Bekämpfung der Lumpy-Skin-Krankheit
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Page Pierre-André |
| Datum |
15.09.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.11.2025 |
Die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD, auch Dermatitis nodularis genannt) ist eine ausschliesslich bei Rindern vorkommende Tierseuche mit geringer Sterblichkeit, jedoch hoher Ansteckungsrate. Sie verursacht teils schwere Symptome, insbesondere einen deutlichen Rückgang der Milchproduktion. Allerdings beschränkt sich diese Seuche ausschliesslich auf Tiere; eine Übertragung auf den Menschen wurde bislang nicht beobachtet. Daher ist sie für den Menschen ungefährlich.
Ich war schockiert über die Art und Weise, wie die Bekämpfung dieser Krankheit im benachbarten Frankreich durchgeführt wurde – mit der massenhaften Tötung ganzer Herden gesunder Tiere. In der Schweiz ist die Bekämpfung dieser Krankheit im 4a. Abschnitt der Tierseuchenverordnung (TSV) geregelt. Artikel 111e TSV sieht insbesondere vor, dass Kantonstierärztinnen und -tierärzte auf die Keulung des gesamten Bestands verzichten können, wenn dieser geimpft wurde. In solchen Fällen werden nur die infizierten Tiere getötet.
Im Rahmen der Verhandlungen über die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU hat die Schweiz angekündigt, die Verordnung (EU) 2016/429 sowie den Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2008 der Europäischen Kommission zu übernehmen.
Ich richte folgende Fragen an den Bundesrat:
Wird im Falle einer Annahme der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie der Übernahme der genannten EU-Erlasse der Handlungsspielraum der Schweiz bei der Bekämpfung der LSD weiterhin bestehen bleiben, was die Möglichkeit betrifft, bei geimpften Beständen auf eine Keulung zu verzichten?Schreibt die EU-Regelung die Keulung des gesamten Tierbestands vor, wenn dieser mit einem an der LSD erkrankten Tier in Kontakt gekommen ist?Wird die Schweiz bei einer Übernahme der erwähnten EU-Regelungen weiterhin Handlungsspielraum haben, wenn es um die Keulung von Beständen im Falle von Tierseuchen wie der LSD geht?
Ich bedanke mich beim Bundesrat für die Antworten.
→ Curia Vista
25.3989 — (Neue) Marktzugänge sichern und Diversifikation erleichtern
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Christ Katja |
| Datum |
11.09.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.11.2025 |
Vor diesem Hintergrund stellen sich die folgenden Fragen:
Inwiefern schützen die Freihandelsabkommen der Schweiz gegen willkürliche Zollerhöhungen? Welchen zusätzlichen Schutz bieten die Bilateralen III für den sicheren Marktzugang zu unserem wichtigsten Handelspartner, der EU? Welche zusätzlichen Freihandelsabkommen oder Modernisierungen bestehender Abkommen wären aus Sicht des Bundesrates aus heutiger Sicht prioritär, um die Diversifikation zu erleichtern, aber auch um von den zu erwartenden Handelsumlenkungen aufgrund der US-Zölle profitieren zu können? Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit der Wirtschaft zu prüfen, ob die Leistungen der Exportrisikoversicherung SERV angesichts der US-Zollpolitik vorübergehend angepasst werden müssen, um Unternehmen bei der Erschliessung neuer Märkte stärker zu unterstützen? Eine weitere Eskalation des Handelskonfliktes über Gegenmassnahmen stellt für die Schweiz eine grosse Gefahr dar. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, sich mit gleichgesinnten Ländern in der WTO auf einen Verzicht auf handelsbeschränkende Retorsionsmassnahmen zwischen den Unterzeichnerstaaten zu einigen und das Bekenntnis zu den WTO-Prinzipien zu bekräftigen?
→ Curia Vista
25.3982 — Mögliche Kostenexplosion bei den Krankenkassenprämien und eine Gefährdung der Patientensicherheit durch das neu verhandelte FZA?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Egger Mike |
| Datum |
10.09.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.11.2025 |
In der Botschaft des Bundesrates zu den Verträgen mit der Europäischen Union wird auf Seite 221 festgehalten, dass Art. 37 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) nicht mit der Rechtsprechung der EU kompatibel sei (Richtlinie (EU) 2018/958). Die EU Richtlinie 2018/958 könnte dazu führen, dass Vorgaben wie Sprachprüfungen oder mehrjährige Weiterbildungspflichten von der EU als potenziell unverhältnismässige Marktzugangshindernisse eingestuft werden könnten.
Art. 37 KVG schreibt aber vor, dass Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe a) mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, und ihre notwendige Sprachkompetenz mittels einer in der Schweiz abgelegten Sprachprüfung nachweisen müssen.
Würde dieser Artikel aufgrund von EuGH-Rechtsprechung aufgehoben oder eingeschränkt, könnten Ärztinnen und Ärzte aus der EU ohne Sprachprüfung und ohne die vorgeschriebene dreijährige Praxiserfahrung direkt in der Schweiz tätig werden und mit den Krankenkassen abrechnen. Dies hätte nicht nur direkte Auswirkungen auf die Patientensicherheit, sondern auch auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.
- Worin besteht nach Auffassung des Bundesrates die Inkompatibilität zwischen dem Freizügigkeitsabkommen und Art. 37 KVG?
- Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung die Gefahr besteht, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Anpassung von Art. 37 KVG durchsetzen könnte?
- Wie beurteilt der Bundesrat die möglichen Auswirkungen einer solchen Anpassung auf die Patientensicherheit, insbesondere in Bezug auf Sprachkompetenzen und Qualität der medizinischen Versorgung?
- Welche Konsequenzen erwartet der Bundesrat für die Abrechnungspraxis mit den Krankenkassen, sollte ein faktischer „Freipass“ für EU-Ärzte geschaffen werden? Geht er von steigenden Abrechnungen und damit mittelbar von wachsenden Krankenkassenprämien aus?
→ Curia Vista
25.3804 — Auskunft des Schweizerischen Bundesgerichtes
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Matter Thomas |
| Datum |
19.06.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.08.2025 |
Gemäss ParlG Art. 118 Abs. 4 unterbreite ich dem Schweizerischen Bundesgericht nachfolgende Interpellation:
Mit Urteil 2C_716/2014 vom 26. November 2015 hat die II. öffentlich-rechtliche Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts entschieden, dass das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU unbedingten Vorrang vor der Schweizerischen Bundesverfassung und überhaupt dem innerstaatlichen Recht hat. Da dieses Freizügigkeitsabkommen Teil der Bilateralen Verträge I mit der Europäischen Union ist, gilt das Urteil des Bundesgerichts zweifellos für all deren sieben Abkommen.
In diesem Zusammenhang ersuche ich das Schweizerische Bundesgericht um Beantwortung folgender Fragen:
- Wenn die Bilateralen Verträge I der Schweiz mit der EU über der Bundesverfassung stehen: Gilt das auch für das noch weiter gehende neue "Paket Schweiz-EU"?
- Falls ja, müsste dieses "Paket Schweiz-EU" bei der kommenden Volksabstimmung nicht mindestens dieselben demokratischen Anforderungen (obligatorisches Referendum) erfüllen wie eine Änderung oder Ergänzung der Bundesverfassung, da es ja laut aktueller Bundesgerichtssprechung (siehe oben) über der Bundesverfassung steht?
→ Curia Vista
25.3720 — Wegweisungen nach Afghanistan erweisen sich als Flop
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
19.06.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2025 |
Seit dem Herbst 2024 werden wieder Wegweisungen von afghanischen Staatsangehörigen vollzogen, wenn es sich um erheblich straffällige Personen handelt. Im April 2025 hat der Bundesrat für nicht vulnerable alleinstehende Männer eine «Vereinfachung gegenüber der geltenden Asylpraxis» beschlossen. Die Voraussetzungen für eine Wegweisung sind die folgenden: Die Männer müssen sich ohne Familie in der Schweiz aufhalten, gesund und volljährig sein und über ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in Afghanistan verfügen, das eine soziale Wiedereingliederung ermöglicht.
Der Presse war zu entnehmen, dass es bisher zu keinen Wegweisungen aufgrund der neuen Asylpraxis gekommen ist und dass ein weggewiesener Migrant sogar wieder in die Schweiz zurückgebracht werden musste, da die afghanischen Behörden dem Mann den Zugang zum Flughafen von Kabul verwehrten. Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Schweiz wieder Gelder für die Entwicklungshilfe in der Höhe von jährlich 27 Millionen Franken nach Afghanistan überweist.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie ist nach Ansicht des Bundesrates die Bilanz der neuen Asylpraxis bei der Wegweisung von afghanischen Migranten ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz?Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die Voraussetzungen für eine Wegeweisung viel zu streng sind, z. B. dass eine Person «über ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz» in Afghanistan «verfügen muss, das eine soziale Wiedereingliederung ermöglicht»?Beabsichtigt der Bundesrat, diese Voraussetzungen zu lockern, damit mehr afghanische Migranten, die keinen Anspruch auf Asyl haben und möglicherweise Verbrechen begehen, weggewiesen werden können?Was ist dem Bundesrat wichtiger: die Glaubwürdigkeit des Schweizer Asylrechts, indem Missbrauch auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vermieden wird, oder die soziale Wiedereingliederung im Herkunftsland von Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten?Welche Gründe liegen dem Beschluss des Bundesrates zugrunde, wieder Gelder für die Entwicklungshilfe an Afghanistan zu überweisen, wenn gleichzeitig die afghanische Regierung sich weigert, die eigenen Bürger, die aus der Schweiz weggewiesen werden, wieder aufzunehmen? Beabsichtigt der Bundesrat, die Überweisung der Hilfsgelder von der Unterzeichnung von Rückübernahmeabkommen durch die Regierung in Kabul abhängig zu machen? Falls nein, weshalb nicht?
→ Curia Vista
25.3650 — Institutionelle Abkommen Schweiz-EU. Liberalisierung des Strommarktes und Vereinbarkeit mit der Abnahmepflicht für Solarenergie
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Kolly Nicolas |
| Datum |
18.06.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2025 |
Im Rahmen des Pakets institutioneller und sektorieller Abkommen zwischen der Schweiz und der EU schlägt der Bundesrat eine Liberalisierung des Strommarktes vor, wobei Schweizer Endverbraucherinnen und -verbraucher falls gewünscht in der regulierten Grundversorgung verbleiben können. Mit der Liberalisierung werden alle Endverbraucherinnen und -verbraucher ihren Anbieter frei wählen können, und auch ausländische Anbieter dürfen künftig Strom in die Schweiz verkaufen. Strom von ausländischen Verteilnetzbetreibern (VNB) könnte unter Umständen ohne Einhaltung der Schweizer Bestimmungen erzeugt werden, beispielsweise aus neuen Kernkraftwerken, obwohl die Schweiz laut Gesetz keine neuen Kernkraftwerke bauen darf. Im Widerspruch zu den geplanten Änderungen will der Bundesrat die Abnahmepflicht gemäss Artikel 15 des Energiegesetzes (EnG) für Anlagen mit einer Leistung bis zu 200 kW beibehalten. Bereits heute stellt die Abnahmepflicht für Solarstrom die VNB vor Probleme. Vor allem im Sommer sind sie gezwungen, grosse Mengen an überschüssigem Strom aufzukaufen, den sie nicht benötigen. In der Folge werden sie mit negativen Marktpreisen bestraft. Durch die Abkommen würden Schweizer VNB einem intensiven Wettbewerb mit ausländischen Anbietern ausgesetzt.
Dem Bundesrat werden daher folgende Fragen unterbreitet:
Warum hat er in den Verhandlungen trotz seiner Zustimmung zur Liberalisierung des Strommarktes an der Abnahmepflicht für Solarenergie von Anlagen mit einer Leistung bis zu 200 kW festgehalten?Wie viel Prozent der Anlagen mit einer Leistung bis zu 200 kW fallen in der Schweiz in die Abnahmepflicht? Und wie viel Prozent Solarstrom werden in der Schweiz durch diese Anlagen produziert (Zahlen per 31. Dezember 2024)?Wo liegen die grössten Unterschiede zwischen den VNB in der Schweiz in Bezug auf die Anzahl der Anlagen in ihren Versorgungsgebieten?Werden durch die neuen Bestimmungen nicht diejenigen bestraft, welche die Energiewende und die Errichtung von Photovoltaikanlagen gefördert haben?Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die neuen Bestimmungen die Schweizer VNB, die traditionell im Besitz der öffentlichen Hand (Gemeinden und Kantone) sind, vor grosse Herausforderungen stellen könnten?Wäre die Abschaffung der Abnahmepflicht gemäss Artikel 15 EnG mit dem EU-Recht bzw. dem Abkommen mit der EU vereinbar?
→ Curia Vista
25.3653 — Institutionelle Abkommen Schweiz-EU. Auswirkungen für die Landwirtschaft sowie erneute Zunahme von Bürokratie und Kontrollen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Kolly Nicolas |
| Datum |
18.06.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.08.2025 |
Für die Schweizer Landwirtschaft sind die übermässige Bürokratie und die masslose Zunahme der Kontrollen eines der Hauptprobleme. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Anzahl landwirtschaftlicher Kontrollen zu reduzieren (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Page 24.3020) Im Rahmen der am 13. Juni 2025 eröffneten Vernehmlassung zu den neuen institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU hat der Bundesrat auch einen Entwurf für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG; SR 817.0) vorgelegt. In sehr vielen Artikeln des Entwurfs wird auf EU-Verordnungen verwiesen, die dem Bundesrecht vorgehen (Art. 3 «Verhältnis zum Protokoll zur Lebensmittelsicherheit»); Artikel 3 Buchstabe a hält den Vorrang der Verordnung (EU) 2017/625 fest. Es handelt sich dabei um eine Verordnung, die nicht weniger als 142 Seiten umfasst und zahlreiche Kontrollen vorsieht, und zwar in den Bereichen Tiergesundheit, Wohlergehen des Tieres, Pflanzengesundheit und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Muss sich die Schweiz bei der Organisation der landwirtschaftlichen Kontrollen an die Verordnung (EU) 2017/625 halten?Wenn nein, ist der Bundesrat bereit, den Verweis auf diese Verordnung aus der gesamten Schweizer Gesetzgebung zu entfernen?Wird die Schweiz allfällige Anpassungen dieser EU-Verordnung übernehmen müssen?Wenn nein, wieso hält Artikel 3 LMG ausdrücklich den Vorrang der Verordnung (EU) 2017/625 fest?Wie will der Bundesrat seine Aussage umsetzen, die landwirtschaftlichen Kontrollen zu reduzieren und zu vereinfachen, wenn er gleichzeitig die europäischen Vorschriften über die amtlichen Kontrollen umsetzen muss?Artikel 23 der Verordnung (EU) 2017/625 regelt «amtliche Kontrollen von GVO zum Zweck der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln». Sind diese GVO-Vorschriften vereinbar mit der Position der Schweiz in Sachen GVO (verlängertes Moratorium)?Sollte sich die Schweiz weigern, gewisse problematische Normen der Verordnung (EU) 2017/625 anzuwenden, könnte sie vom Schiedsgericht verurteilt werden, gestützt auf Artikel 7a des Änderungsprotokolls zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder gestützt auf andere Vorschriften dieser Abkommen?Wenn ja und im Falle einer Verurteilung durch das Schiedsgericht, könnte die EU gestützt auf Artikel 7b des Protokolls Ausgleichsmassnahmen treffen?
→ Curia Vista
25.3564 — Zuwanderung steuern trotz Personenfreizügigkeit. Welche Möglichkeiten gibt es?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bürgi Roman |
| Datum |
04.06.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2025 |
Seit 1950 hat sich die Schweizer Bevölkerung vor allem durch Zuwanderung fast verdoppelt. Trotz diverser Bundesmassnahmen blieb das Wachstum ungebremst. Politische Vorstösse (19.3651, 20.5629, 23.4365) schlugen Steuerungsinstrumente für die Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum vor. Der Bundesrat lehnt etwa eine Zuwanderungsabgabe wegen Unvereinbarkeit mit dem Freizügigkeitsabkommen ab. Anpassungen wie der Inländervorrang genügen weder BV Art. 121a Abs. 1 (Steuermechanismus) noch Abs. 2 (Höchstzahlen), ebensowenig die neuen EU-Abkommen. Seit 2007 hat sich die jährliche Nettozuwanderung aus EU/EFTA-Staaten gegenüber 2002–06 mehr als verdoppelt (23'160 → 48'819). Dies belastet Infrastruktur, Gesellschaft und Umwelt: Wohnungsnot, Grünflächenverlust, Ernährungssicherheit, Verkehrsüberlastung und wachsender Fachkräftemangel. Hinzu kommt: Die „Zuwanderungsboomer“ übertreffen bald die Babyboomer – und werden selbst irgendwann AHV beziehen. Die Zuwanderung löst das AHV-Problem also nicht, sondern verschärft es langfristig. Unsere Nachkommen tragen die Last. Ich bitte daher den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Stimmt der Bundesrat zu, dass die nächsten Generationen einen massiven Preis (Wohnungs-not, Dichtestress, überlastete Infrastruktur, Ernährungssicherheit, immer weiter steigender Fachkräftemangel) für die jetzige zuwanderungsbedingte rapide Bevölkerungszunahme zahlen müssen?Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass sich das anhaltend hohe Bevölkerungswachstum verlangsamen muss?Lässt sich die Nettozuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum (>45'000 jährlich) mit konkreten jährlichen Höchstzahlen begrenzen, ohne das PFZ zu verletzen?Welche jährliche Höchstzahl erachtet der Bundesrat als langfristig tragbar ohne den nächsten Generationen die ganzen Lasten aufzubürgen: 10'000, 20'000 oder 30'000?Sind folgenden Massnahmen mit dem neuen Freizügigkeitsabkommen konform (JA) oder nicht (NEIN):Punktesysteme wie Kanada,/Australien/NeuseelandKontingente, wie es mit Drittstaaten gehandhabt wirdZuwanderungsabgaben (wie Kurtaxen oder Nutzungsgebühren)Verfassungsänderung, welche es der Schweiz durch konkrete Höchstzahlen erlaubt, die Zuwanderung zu bremsen, wenn sie in bestimmten Regionen und Berufen überdurchschnittlich ist.
→ Curia Vista
25.3528 — EU-Unterwerfungsvertrag. Der Bundesrat muss endlich Transparenz schaffen!
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aeschi Thomas |
| Datum |
07.05.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.05.2025 |
Am 7. Mai 2025, von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr, wurde der SVP-Fraktion, vertreten durch Parteivizeparteipräsidentin Magdalena Martullo-Blocher und mir in meiner Funktion als SVP-Fraktionspräsident, Einsicht in den 1’800-seitigen EU-Unterwerfungsvertag gewährt. Im Hinblick auf die Vernehmlassungsvorlage, die am Freitag, 13. Juni 2025 eröffnet werden und bis am 31. Oktober 2025 dauern soll, sowie im Hinblick auf die wirkungslose Schutzklausel – da gemäss den Urteilen 2C_828/2011 und 2C 716/2014 des Schweizerischen Bundesgerichts die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union der Schweizer Bundesverfassung vorgehen –, die Bundesrat Beat Jans am Mittwoch, 14. Mai 2025 als eine Art Gegenvorschlag zur Nachhaltigkeitsinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» vorstellen soll, wird der Bundesrat gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten.
Sollten diese Fragen nicht bis zu Beginn der Sommersession 2025 beantwortet werden können, würden diese als einzelne Fragen erneut in der Fragestunde des Nationalrats eingereicht.
Ist der Bundesrat bereit, an seiner nächsten Sitzung vom Mittwoch, 14. Mai 2025 den EU-Unterwerfungsvertag zu veröffentlichen und damit allen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern – und nicht nur ausgewählten Verbandsvertretern und Parlamentariern – Einsicht in die Pläne des Bundesrates zur Abschaffung der direkten Demokratie und zur Abschaffung des Stimmrechts der Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu gewähren?Ist der Bundesrat bereit, spätestens anlässlich der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens auch die rechtsgültigen englischsprachigen Originaltexte zu veröffentlichen?Ad englischsprachige Originaltexte: Bei wie vielen Personen im Schweizerischen Verhandlungsteam ist Englisch die Muttersprache?Gemäss der EDA-Webseite zu «Schengen/Dublin» hat die EU der Schweiz «seit der Unterzeichnung der [Schengen/Dublin-]Abkommen 2004 mehr als 440 Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands notifiziert.» Ist diese Zahl noch aktuell? Gibt es eine zentrale Webseite auf der sich diese mehr als 440 Fälle von dynamischer Rechtsübernahme einfach und übersichtlich finden lassen? Falls nein, ist der Bundesrat bereit, diesbezüglich Transparenz zu schaffen?Die einzelnen bilateralen Abkommen werden durch ein «amending protocol to the agreement», einem «institutional protocol to the agreement» und teilweise einem «state aid protocol to the agreement» ergänzt. Ist der Bundesrat bereit, das «amending protocol to the agreement» mit dem zugrundeliegenden Abkommen zusammenzuführen und zu veröffentlichen, damit sich die Verträge einfacher lesen lassen?Gibt es eine Webseite mit einer Gesamtübersicht über alle EU-Verordnungen, EU-Richtlinien und weiteren EU-Rechtsakten, welche die Schweiz mit dem EU-Unterwerfungsvertrag übernehmen müsste?Gibt es eine Webseite mit einer Gesamtübersicht über alle EU-Agenturen, welchen die Schweiz mit dem EU-Unterwerfungsvertrag beitreten würde, sowie über die Kosten («operational contribution» in Prozent des Schweizer GDP sowie «participation fee» in Prozent des Gesamtbudgets der jeweiligen Agentur), welche die Schweiz pro Agentur zu tragen hätte?
→ Curia Vista
25.3434 — Wie machen wir unseren Pharmastandort wieder fit?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schneider-Schneiter Elisabeth |
| Datum |
05.05.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.08.2025 |
Roche und Novartis wollen in den nächsten fünf Jahren 73 Mia $ in den USA investieren. Das wirft die Frage auf, was dies für die Schweiz bedeutet. Die Life Sciences-Industrie ist ein Zugpferd der Schweizer Wirtschaft, mit einer Produktivität fünfmal höher als der Branchenmittelwert. Sie investiert Milliarden in Forschung und schafft Wohlstand, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Doch die Attraktivität des Standorts Schweiz sinkt: Die Zahl neuer klinischer Studien nimmt ab, und viele innovative Medikamente sind hier nicht vergütet. Die OECD-Mindeststeuer schwächt die Wettbewerbsfähigkeit weiter, während Länder wie die USA, China, UK, Deutschland und Frankreich stark in Innovation investieren. Investitionsentscheidungen erfolgen schleichend – ein strategisches Vorgehen ist daher dringend nötig.
Es stellen sich demnach folgende Fragen:
Wie will der Bundesrat die Rechtssicherheit, Planbarkeit und den internationalen Marktzugang für die Schweizer Pharmaindustrie sichern? Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass mehr denn je ein entschiedenes Ja zu den Bilateralen III wichtig ist und Handelsabkommen den Schutz des geistigen Eigentums gewährleisten müssen?Innovation wird derzeit in der Schweiz im Marktzugang nicht in ausreichendem Mass honoriert. Ein rascher Zugang zu neuen Medikamenten und eine am Nutzen orientierte Vergütung sind Standortfaktoren, in denen sich die Schweiz verbessern kann – mit potenzieller Wellenwirkung auf Investitionen in die Schweiz. Ist der Bundesrat auch dieser Ansicht und ist er gewillt, die Marktzugangsbedingungen zu verbessern? Wie plant der Bundesrat die unlängst im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets (22.062) beschlossenen Massnahmen (Kostenfolgemodelle, schnellerer Zugang) umzusetzen, damit die Zugangssituation nicht weiter leidet resp. sich verbessert?Welche Instrumente und Anreize sieht der Bundesrat vor, um die Brücke zwischen Labor und klinischer Praxis besser zu schlagen? Wie schätzt er die Attraktivität der Schweiz für Scale-ups, Venture Capital-Funding und klinische Studien ein?Der Masterplan Biomedizinische Forschung und Innovation wurde unlängst vom BAG aus Spargründen gestrichen (vgl. 25.3187). Angesichts der aktuellen Situation: Ist der Bundesrat gewillt, einen strategischen Plan zu erarbeiten, um die Standortattraktivität der Schweiz für die Pharma- und Life Sciences-Industrie nachhaltig zu sichern und zu verbessern?
→ Curia Vista
25.3440 — Die Schweiz und das CPTPP. Neue strategische Überlegungen im Lichte internationaler Entwicklungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schneider-Schneiter Elisabeth |
| Datum |
05.05.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2025 |
Das Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP) ist eines der umfassendsten Freihandelsabkommen weltweit. Es umfasst wichtige Wirtschaftspartner wie das UK, Japan, Kanada, Singapur, Australien oder Mexiko, wohin die Schweiz alleine 2024 Güter im Wert von 30 Mia CHF exportiert hat. Zusammen repräsentieren die zwölf CPTPP-Mitglieder heute 14.4 % der Weltwirtschaft (BIP).
In der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 20.4390 wurden bereits einige mögliche negative Konsequenzen einer Schweizer Nicht-Mitgliedschaft bestätigt.
Heute, vier Jahre nach der ersten Frage nach einem Schweizer CPTPP-Beitritt als nachhaltige Aktualisierung und Erweiterung des Schweizer Freihandelsnetzes, hat sich die geopolitische Lage weiter zugespitzt:
UK ist dem CPTPP beigetreten, China ist offizieller Beitrittskandidat.Die EU erwägt neu eine strukturierte Zusammenarbeit mit dem CPTPP.Gleichzeitig erhofft sich die Schweiz eine Vertiefung ihrer bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit den USA – darunter auch mögliche Agrarkonzessionen.Diese Entwicklungen legen nahe, dass eine erneute strategische Prüfung eines Schweizer Beitritts zum CPTPP angebracht ist – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch geopolitisch.
Wie beurteilt der Bundesrat heute die handelspolitische Bedeutung des CPTPP für die Schweiz? Hat sich die strategische Bedeutung eines CPTPP-Beitritts im Kontext der zunehmenden geopolitischen Handelsfragmentierung und der Absicherung von Lieferketten durch Diversifizierung verändert?Mit welchen konkreten Auswirkungen rechnet der Bundesrat hinsichtlich einer möglichen Annäherung zwischen der EU und dem CPTPP? Erhöht diese Annäherung das Diskriminierungspotential für Schweizer Exporteure?Hat der Bundesrat in den letzten drei Jahren Gespräche mit CPTPP-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beteiligung der Schweiz geführt oder konkrete Sondierungen vorgenommen? Wenn im Rahmen eines möglichen Freihandelsabkommens mit den USA ohnehin Agrarkonzessionen diskutiert werden, bleibt dann der Bundesrat bei seiner Einschätzung, dass das umfassende Liberalisierungsniveau des CPTPP die «grösste Schwierigkeit» für einen Schweizer Beitritt bleibt? Wäre es aus handelspolitischer Sicht nicht effizienter, diese Konzessionen strategisch so zu gestalten, dass sie auch im Rahmen multilateraler Abkommen wie dem CPTPP als Verhandlungsspielraum genutzt werden können?
→ Curia Vista
25.3253 — OECD-Mindestbesteuerung. Ein toter oder künstlich beatmeter Gaul?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
21.03.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.05.2025 |
Die OECD-Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmen wird immer stärker hinterfragt.
Erst kürzlich hat der Präsident der Finanzkommission des Ständerats rhetorisch gefragt, ob wir nicht einen toten Gaul reiten. Gabriel Zucman, französischer Wirtschaftswissenschaftler und Direktor der Europäischen Steuerbeobachtungsstelle, sagte, die OECD-Mindestbesteuerung stehe unter künstlicher Beatmung.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte am Forum in Davos, die Schweiz gehöre zu den ersten Ländern, die die globale Mindeststeuer eingeführt haben, und habe deshalb an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst.
In den ersten Monaten des Jahres 2025 präsentiert sich die Situation nicht viel anders als im Januar 2024. Neben der Schweiz wenden die meisten EU-Mitglieder, das Vereinigte Königreich, Norwegen, Japan, Kanada, Australien und Südkorea ein oder mehrere Elemente der Mindeststeuerregelung an. In allen anderen OECD-Ländern steht dies noch aus. Nicht angewendet werden sie von den BRICS-Ländern und vor allem von den USA. Denn Präsident Trump hat erklärt, die USA würden das Abkommen nicht umsetzen. Und die meisten der von der Mindestbesteuerung betroffenen multinationalen Unternehmen haben ihren Sitz in den USA.
Zweifel an der Wahl der Schweiz, zu den Vorreiterländern, die die OECD-Mindeststeuer anwenden, gehören zu wollen, wurden bereits in der Motion 23.4403 geäussert; ebenso die Befürchtung, dass sie unserem Land Wettbewerbsnachteile verschaffen könnte, eine Hypothese, die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zurückgewiesen wurde. Nun scheint es aber - wie die Chefin des Finanzdepartements selbst öffentlich zugibt - anders zu sein.
Ich frage den Bundesrat:
Bestätigt der Bundesrat, dass die Schweiz durch die Einführung der globalen Mindeststeuer an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst hat? Hat die Schweiz in Anbetracht der aktuellen internationalen Lage die globale Mindeststeuer übereilt eingeführt?Wie beurteilt der Bundesrat die Behauptung, die OECD-Mindestbesteuerung sei ein toter Gaul und werde künstlich beatmet?Der Präsident der USA hat erklärt, die USA würden die OECD-Mindestbesteuerung nicht anwenden, und den Ländern, die von amerikanischen Unternehmen «extraterritoriale» Steuern erheben, mit Vergeltungsmassnahmen gedroht. Plant der Bundesrat infolgedessen, seine Haltung gegenüber dieser Steuer anzupassen?
→ Curia Vista
25.3354 — Transparenz bei Teilnahme an EU-Organisationen und EU-Programmen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Hug Roman |
| Datum |
21.03.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.05.2025 |
Der Bundesrat hat bislang sehr spärlich über die Auswirkungen des Verhandlungs-Pakets EU-Schweiz in Bezug auf Beitritte zu den EU-Organisationen resp. EU-Programme informiert im Hinblick auf den Verhandlungsabschluss EU-Schweiz im Dezember 2024.
Es stellen sich deshalb folgende Fragen:
- Absicht
Mit wie vielen und welchen EU-Organisationen oder Programmen (öffentlich-rechtliche, privatrechtliche oder halbprivate sowie staatsnahen Organisationen) tritt die Schweiz mit Abschluss dieses Verhandlungs-Pakets bei und nimmt an wie vielen Programmen teil? Bitte legen Sie den Konnex zum Abkommen dar.Welche Beitritte zu weiteren EU-Organisationen und/oder EU-Programmen sind geplant für die nächsten 4-8 Jahre, denen die Schweiz beitreten oder sich beteiligen soll von Seiten der Schweiz?
- Kosten
Welche Kosten würden je Beteiligung, Teilnahme, Beitritt auf die Schweiz jährlich zukommen? Bitte je Organisation sowie Programm und Anteilnahme Schweiz (inklusive aller EU-Programme) einzeln und totalisiert ausweisen. Wie hoch werden die Gelder, die in die Schweiz zurückfliessen werden beziffert resp. geschätzt? Bitte je Programm einzeln ausweisen und totalisiert sowie die Voraussetzungen der Zahlungen an die Schweiz detailliert und konkret darlegen. Welche Personalkosten/Eigenmittel kämen je Organisation/Programm und totalisiert auf die Schweiz zu?Wieviel Vollzeitäquivalent müsste seitens Schweiz dafür aufgebracht werden (in der Schweiz und im Ausland)?Wie viele Stellenprozente müssten dafür neu geschaffen werden?Wie viele Stellen müssten von anderen Aufgaben abgezogen werden, um die Projekte Teilnahme zu organisieren, kontrollieren und bearbeiten?Wie hoch werden die Kosten von Seiten der EU geschätzt für die personelle Einbindung in die Organisationen/Programme?3. Transparenz
Wie geht in der EU das Auswahlverfahren für die Teilnahme/Beteiligung an den einzelnen Organisationen sowie Programmen konkret vonstatten?Was haben die einzelnen Mitgliedstaaten für Optionen bezüglicher dieser Entscheidfindung?Was hatte die Schweiz diesbezüglich für Mitspracherechte? Aus welchen dieser Organisationen und Programme kann die Schweiz ohne Umstände/Probleme wieder austreten oder ist die weitere Entwicklung und Übernahme aller Vorlagen Teil des EU-Pakets?
→ Curia Vista
25.3190 — Flächendeckende und krisensichere Internetanbindung für öffentliche und private Nutzer durch den raschen Beitritt zu IRIS2 garantieren
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Molina Fabian |
| Datum |
20.03.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.05.2025 |
Mit Annahme der Motion 24.3476 wurde der Bundesrat beauftragt, eine umfassende Kooperation mit der EU im Weltraumbereich anzustreben. Der Weltraum erhält aufgrund des technischen Fortschritts und der zunehmenden staatlich-militärischen Nutzung eine immer grössere strategische und sicherheitspolitische Bedeutung. Für ein Land wie die Schweiz, das nur über begrenzte eigene Weltrauminfrastrukturen verfügt, ist internationale Kooperation unerlässlich, um ihre Interessen zu wahren.
Das Programm «Infrastructure for Resilience, Interconnectivity and Security by Satellite» (IRIS2) ist eine geplante Satellitenkonstellation der EU, die eine flächendeckende Internetanbindung für öffentliche und private Nutzer bieten soll. Ziel des Programms ist es, die digitale Souveränität Europas zu stärken, indem eine sichere, zuverlässige und gegen Cyberbedrohungen widerstandsfähige Kommunikationsinfrastruktur bereitstellt wird. Es stützt sich auf Spitzentechnologie wie die Quantenverschlüsselung, ein Bereich, in dem die Schweiz führend ist.
Angesichts der durch die neue US-Administration verursachten Unsicherheiten bezüglich der ungehinderten Nutzung von US-Infrastrukturen und -Systemen, bekommt IRIS2 für die Sicherheit und die digitale Infrastruktur Europas eine neue Bedeutung und Dringlichkeit.
IRIS2 wird teilweise durch die Europäische Weltraumorganisation (ESA) umgesetzt, was der Schweiz eine indirekte Beteiligung erlaubt. Von der strategischen Entwicklung und der vollen Teilnahme bleibt sie aber ausgeschlossen. Die Beteiligung am Programm würde den Zugang zu hochmodernen Kommunikationstechnologien garantieren, der für die Cybersicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit und für den Schweizer Forschungs- und Entwicklungsstandort von entscheidender Bedeutung ist.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Bis wann wird er den für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen ein Mandat für die Verhandlungen zu einem Abkommen über den Beitritt zu IRIS2 unterbreiten?Wurden bereits exploratorische Gespräche mit der EU-Kommission über den Beitritt der Schweiz zu IRIS2 geführt?Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht er zur Umsetzung der Motion 24.3476 und der Empfehlungen des Berichts in Erfüllung des Postulates 21.4176?Bis wann wird er die geplante Botschaft zum Bundesgesetz über die Raumfahrt ans Parlament überweisen?
→ Curia Vista
25.3076 — Ein Abkommen mit der EU für woke Forschung dank dem Forschungsprogramm Horizon?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Kolly Nicolas |
| Datum |
10.03.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.05.2025 |
Nach dem Abschluss der Verhandlungen mit der EU zu den neuen bilateralen Abkommen am 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat verschiedene Faktenblätter veröffentlicht, darunter eines zu den EU-Programmen. In diesem zeigt er sich erfreut, dass ein neues Abkommen zwischen der Schweiz und der EU die Teilnahme am Forschungsprogramm «Horizon Europe» abdeckt.
Im Herbst 2024 berichteten mehrere Schweizer Universitäten und Hochschulen (Universität Freiburg, Universität Lausanne, Hochschule Luzern) über eine Studie aus ebendiesem Programm. Die Studie ist Teil des Projekts «Resist» (The Resist Project: National and transnational reports on the formation of anti-gender politics) und weist auf angebliche politische Anti-Gender-Diskurse hin, die Betroffene offenbar verunsichern.
In Wirklichkeit werden in der «Studie» jedoch lediglich konservative politische oder journalistische Standpunkte zitiert und als geschlechterfeindliche Gewalt taxiert. Die «Studie» konnte anscheinend nur dank der Finanzierung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) durchgeführt werden.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Wie viel hat die Studie gekostet und wer hat sie finanziert (Bund, Kantone oder die beteiligten Universitäten und Hochschulen)?Braucht es für solche Studien unbedingt ein Abkommen mit der EU für die Teilnahme am Forschungsprogramm Horizon?Darf die Schweiz im Rahmen des Forschungsprogramms Horizon nur woke oder auch andere, «herkömmliche» Studien durchführen?Wenn ja, kann der Bundesrat Beispiele für gesellschaftlich konservativere Studien nennen, die in der Schweiz dank des Forschungsprogramms Horizon durchgeführt wurden?Wenn der Bund (das SBFI) eine Studie finanziert, wird den Forschenden ein Rahmen vorgegeben oder sind sie in ihrer Forschung frei?Wenn ein Rahmen vorgegeben wird, welcher Rahmen bestand für diese Studie, wer hat ihn vorgegeben und mit welchem Hintergrund?
→ Curia Vista
25.3060 — Dublin-Rückführungen. Wie weiter mit den Methoden, die in Anwesenheit von Kindern angewandt werden?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Jaccoud Jessica |
| Datum |
06.03.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.04.2025 |
Ein aktueller, dramatischer Fall hat erneut methodische Fehler bei der Rückführung von Asylsuchenden nach Kroatien ans Licht gebracht.
Wie der «Blick» berichtete[1], wurde ein sechsjähriges, gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Mädchen nach Kroatien rückgeführt, obwohl es am Tag nach seiner Festnahme einen wichtigen Arzttermin hatte. Weiter berichtete die Zeitung über die schockierenden Methoden, welche die Polizei anwandte, um eine Mutter und ihre beiden vier- und sechsjährigen Kinder festzunehmen: Rund 20 Polizeikräfte nahmen die Familie mitten in der Nacht fest und drohten mit Handschellen.
Leider sind dies keine Einzelfälle. Mehrere Organisationen führen in ihren Berichten[2],[3] Problemsituationen an, die besonders mit den Rückführungsbedingungen zusammenhängen. Die Berichte thematisieren und hinterfragen die Rolle der Schweiz sowie die Methoden und Verfahren, die sie in solchen Fällen anwendet.
Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
Wie viele nächtliche Rückführungen, bei denen Kinder unter 16 Jahren involviert waren, wurden in den letzten 5 Jahren durchgeführt?Wie rechtfertigt der Bundesrat nächtliche Polizeieinsätze in Anwesenheit von Kindern unter 16 Jahren? Nach welchem Verfahren wird über den Festnahmezeitpunkt entschieden? Wer entscheidet nach welchen Kriterien?Wie rechtfertigt der Bundesrat die Mobilisierung so vieler Polizeikräfte in Anwesenheit von Kindern unter 16 Jahren? Nach welchem Verfahren wird die Anzahl der Polizeikräfte bestimmt? Wer entscheidet nach welchen Kriterien?
[1] https://www.blick.ch/fr/suisse/le-recit-dune-famille-deboutee-gravement-malade-cette-fillette-a-ete-renvoyee-par-la-suisse-dans-un-centre-sordide-en-croatie-id20512172.html
[2] https://www.fluechtlingshilfe.ch/publikationen/news-und-stories/juristische-analyse-zu-kroatien-sfh-beurteilt-aktuelle-praxis-der-schweiz-kritisch
[3] https://www.sosf.ch/sites/default/files/2023-08/230628_Sosf_DublinKroatien_Spirale_der_Gewalt_DE_WEB.pdf
→ Curia Vista
25.3064 — Dublin-Rückführungen. Kinderrechtskonvention ist nicht verhandelbar
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Tschopp Jean |
| Datum |
06.03.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.05.2025 |
- Prüft der Bundesrat, ob bei Dublin-Rückführungen das übergeordnete Kindesinteresse gemäss Kinderrechtskonvention berücksichtigt wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
- Wird die Gesundheitsversorgung rückgeführter Kinder angesichts der Vorwürfe der unmenschlichen Behandlung in Kroatien oder anderen Ländern vom Staatssekretariat für Migration (SEM) neu beurteilt?
- Beabsichtigt das SEM, die Empfehlungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter zum Verzicht auf Fesselungen für Eltern in Anwesenheit ihrer Kinder und zur Ernennung einer für die Kindesinteressen zuständigen Person bei Rückführungen durchzusetzen?
- Wie häufig wenden Bund und Kantone die Souveränitätsklausel (Art. 17 Dublin III-Verordnung) an und verzichten auf die Rückführung von Kindern?
- Wenn die Kantone besagte Souveränitätsklausel anwenden, um die Rechte gefährdeter Kinder zu schützen, verhängt der Bund gegen sie finanzielle Sanktionen? Wenn ja, wie hoch sind die Beträge?
→ Curia Vista
<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244472" title="Interpellation: Italienische Gesundheitssteuer. Die Schweiz als amtliche Verteidigerin der "alten" Grenzgängerinnen und Grenzgänger?
Eingereicht von: Quadri Lorenzo
Status: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Text: Um die vom italienischen Parlament beschlossene «Gesundheitssteuer» erheben zu können, verlangt Rom von Bern die Liste der Grenzgängerinnen und Grenzg" style="text-decoration:none">24.4472 — Italienische Gesundheitssteuer. Die Schweiz als amtliche Verteidigerin der "alten" Grenzgängerinnen und Grenzgänger?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
19.12.2024 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.02.2025 |
Um die vom italienischen Parlament beschlossene «Gesundheitssteuer» erheben zu können, verlangt Rom von Bern die Liste der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die ihre Grenzgängerbewilligung vor dem Inkrafttreten des neuen Abkommens mit Italien über die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern erhalten hatten.
Die Kantone, in denen die betroffenen Personen arbeiten, sind dieser Forderung Italiens bis anhin noch nicht nachgekommen, da die gesetzliche Grundlage fehlt. Italien ersucht die Schweiz daher nun um die Schaffung einer solchen.
Die «alten» Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind gegenüber den «neuen» steuerlich bessergestellt. Zugleich ist nicht zu vergessen, dass die Stärke des Frankens gegenüber dem Euro im Verlauf der Jahre – und auch in letzter Zeit – dafür gesorgt hat, dass die Lohntüte der Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach dem Wechsel in Euro voller war: eine Situation, die bekanntermassen zu Lohndumping und einer Verdrängung der Tessiner Arbeitnehmenden beiträgt. Darüber hinaus hat der Bundesrat die Anpassung der Familienzulagen für italienische Grenzgängerinnen und Grenzgänger an die Lebenshaltungskosten in Italien ausgeschlossen (siehe Stellungnahme zur Motion Quadri 24.3650), was die oben erwähnten zwei Phänomene noch verschärft.
Dies war mit ein Grund, warum die Schweiz wollte, dass das neue Abkommen mit Italien die Steuerlast für Grenzgängerinnen und Grenzgänger erhöht.
Es gibt daher keinen Grund, weshalb die Schweiz die Anwendung der Gesundheitssteuer auf die «alten» Grenzgängerinnen und Grenzgänger nun behindern und dadurch bewusst ein Steuerprivileg aufrechterhalten sollte, das im Nebeneffekt die ansässigen Arbeitnehmenden benachteiligt. Davon ausgehend natürlich, dass Italien vollumfänglich für den Aufwand aufkommt und den kantonalen Verwaltungen demnach keine zusätzlichen Kosten entstehen.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
Beabsichtigt er, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, die es den Grenzkantonen erlaubt, Italien die Namen der «alten» Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu übermitteln, damit Rom die vom italienischen Parlament beschlossene Gesundheitssteuer erheben kann – vorausgesetzt, den kantonalen Verwaltungen wird der Zusatzaufwand durch Italien vollumfänglich ersetzt?Ist er nicht auch der Meinung, dass die Schweiz, wenn sie die verlangte Gesetzesgrundlage nicht schafft, zu Unrecht die Rolle der amtlichen Verteidigerin der «alten» Grenzgängerinnen und Grenzgänger übernimmt und, indem sie diese gegen einen Entscheid von deren Land verteidigt, gleichzeitig den inländischen und insbesondere den Tessiner Arbeitskräften schadet?
→ Curia Vista
24.4363 — Welche Industriestrategie verfolgt die Schweiz angesichts der sich verändernden geopolitischen Lage?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Michaud Gigon Sophie |
| Datum |
16.12.2024 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.02.2025 |
Die aktuellen und künftigen geopolitischen und weltwirtschaftlichen Entwicklungen, der Ausgang der Wahlen in den USA, die politische Polarisierung und Unberechenbarkeit der grossen Wirtschaftsmächte und die Verlangsamung der Wirtschaft in der EU-Zone sind Ausdruck eines weiteren Wendepunkts in unserem Wirtschaftssystem und den Handelsbeziehungen der Schweiz in den kommenden Jahren. Der Protektionismus wird stärker, er äussert sich in hohen Grenzzöllen, die sich auf die Schweizer Exporte und damit auf das industrielle Gefüge auswirken könnten.
Statt auf punktuelle Rettungspakete zu setzten, sollten sich die Schweizer Behörden auf eine kohärente Industriestrategie konzentrieren, in der die Prioritäten sowohl für die zu konsolidierenden Sektoren als auch für die strategischen Partner gesetzt werden.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
Die USA haben angekündigt, den Protektionismus zu verstärken und die Zölle, insbesondere gegenüber Kanada und China, zu erhöhen. Wie bereitet sich der Bundesrat vor auf die indirekten Auswirkungen dieser Ankündigungen auf Schweizer Unternehmen? Sollte ein Freihandelsabkommen mit den USA wieder auf den Tisch kommen, welche Risiken birgt ein solches Abkommen für bestimmte Bereiche unserer Wirtschaft? Für welche Sektoren sieht der Bundesrat bereits eine Chance, die es ohne Abkommen heute nicht gäbe? Wie verändert die Aufhebung der Industriezölle in der Schweiz (die gerade in Kraft getreten ist) die Einstellung des Bundesrates zu Freihandelsabkommen (Tauschwährung)?In Bezug auf den US-Markt herrscht Unsicherheit oder Unvorhersehbarkeit. Wie müsste die Schweiz vorgehen, um gleichzeitg die Beziehungen zur EU zu festigen und die Beziehungen zu ihren Handelspartnern zu diversifizieren? Welche zusätzlichen Massnahmen könnte der Bundesrat zur Anpassung an dieses neue Handelsumfeld in Betracht ziehen, um seine Strategie zugunsten des Schweizer Industriegefüges zu konsolidieren?
→ Curia Vista
24.4089 — Was steckt hinter den geänderten Geschäftspraktiken der Schweizerischen Exportrisikoversicherung?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Friedl Claudia |
| Datum |
26.09.2024 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.11.2024 |
Über die Medien wurden Neuigkeiten zur SERV verbreitet, weshalb der Bundesrat gebeten wird, folgende Fragen zu beantworten:
Ist es korrekt, dass die SERV eine neue Richtlinie zur Umsetzung der von der Schweiz anlässlich der COP26 in Glasgow unterzeichneten «Erklärung zur internationalen öffentlichen Unterstützung des Übergangs zu sauberer Energie» anfangs 2024 publiziert hat und dann kurz später in deutlich abgeschwächter Form revidiert hat?Stimmt es, dass in der gleichen Zeit ein grosses Gaskraftwerk in Turkmenistan versichert wurde und wie hoch sind dessen CO2-Emissionen über die erwartete Lebensdauer?Wie ist die Paris-Vereinbarkeit-Analyse der SERV für dieses Projekt ausgefallen? Ist die SERV zum Schluss gekommen, dass das Kraftwerk mit dem Ziel der Begrenzung der Erderwärmung bei 1.5°C kompatibel ist? Falls ja, wie und mit welcher Methode wurde dies gezeigt?Inwiefern erfüllt das Gaskraftwerk in Turkmenistan die in der Bundesratsantwort auf 24.7561 genannten Ausnahmen?Wie hoch sind die THG-Emissionen des derzeit bei der SERV versicherten Versicherungsbestandes ungefähr? Ist es richtig, dass die meisten von der SERV versicherten Fossilenergieprojekte aktuell von GE (General Electric) eingereicht werden und dass GE mittlerweile einer der grössten Kunden der SERV ist?Ist der neueste Monitoring Bericht der IISD vom August 2024 (Out With the Old, Slow With the New) korrekt, wonach die Schweiz das einzige Land der Unterzeichner der Glasgow-Erklärung ist, das die Versicherung respektive Unterstützung von Fossilenergiekraftwerken durch die SERV sogar erhöht hat seit 2019?Wird die Schweiz gezwungen sein später diese Gaskraftwerke mit Entschädigungszahlungen wieder vorzeitig ausser Betrieb zu nehmen, weil diese das restliche weltweite CO2-Budget sprengen?Ist es korrekt, dass weder das UVEK noch das WBF einen Handlungsbedarf erkennen, um sicherzustellen, dass öffentlichrechtliche Anstalten ihren Beitrag zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommen leisten?Welche Position hat die Schweiz hinsichtlich der OECD-Verhandlungen vom November 2024 bezüglich der Überprüfung von Artikel 6 des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite und veröffentlicht die Schweiz diese Position, wie es auch die EU tat?Wie ist der Plan des Bundesrates, die SERV klimakompatibel auszugestalten?
→ Curia Vista
24.3678 — Möglichkeit zur Besteuerung von Kerosin in der zivilen Luftfahrt
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Ryser Franziska |
| Datum |
13.06.2024 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.08.2024 |
Die Möglichkeit der Besteuerung von Kerosin in der zivilen Luftfahrt ist im Chicagoer Abkommen aus dem Jahr 1944 geregelt. Die Bestimmungen stammen aus einer Zeit, als der Flugverkehr aktiv gefördert wurde. In einer Zeit der sich zuspitzenden Klimakrise sind diese indirekten Subventionen nicht mehr gerechtfertigt. Gemäss Antwort des BR auf den Vorstoss 20.3523 steht eine Änderung der Konvention von Chicago nicht auf der politischen Agenda der ICAO.
Hingegen scheinen andere Wege möglich, um die klimaschädliche Besteuerungslücke auf Kerosin zu schliessen. Ein white paper der internationalen Organisation «Transport & Environment » zeigt beispielsweise auf, wie im Einklang mit dem Chicagoer Abkommen mittels bilateraler Verträge die Besteuerungslücke geschlossen werden kann1.
Fragen:
Wieviel Geld würde eine Kerosinabgabe im Schweizer Luftverkehr jährlich für den Bundeshaushalt einbringen?Gibt es den rechtlichen Spielraum, um über bilaterale Verträge mit Partnerländern die Besteuerung von Kerosin für internationale Flüge zwischen diesen Ländern zu beschliessen?Welche Schritte sind notwendig, um in absehbarer Zeit solche bilateralen Abkommen zu erreichen?1: https://te-cdn.ams3.cdn.digitaloceanspaces.com/files/2019_02_Taxing_kerosene_intra_EU.pdf
→ Curia Vista
24.3450 — Umsetzung des Klimaurteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grüne Fraktion |
| Datum |
17.04.2024 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.09.2024 |
Am 9. April 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein Urteil zur Klimaklage der Klimaseniorinnen bekannt gegeben: die Schweiz tut zu wenig für den Klimaschutz und verletzt damit die Grundrechte. Damit stellt der EGMR auch fest, dass Klimaschutz ein einklagbares Grundrecht ist.
Das Urteil ist von historischer Bedeutung und so wichtig, wie das Pariser Klimaabkommen – für die Schweiz und international. Die Staaten sind nun gefordert, wie für andere Grundrechte auch für die Einhaltung des Grundrechts auf Klimaschutz zu sorgen. Das Urteil des EGMR stellt fest, dass die Ziele verbindlich sind, es schreibt aber keine Massnahmen vor und respektiert damit die demokratischen Prozesse in den Staaten.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Wie interpretiert er das Urteil des Menschenrechtsgerichtshof? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Klimaschutz auch in der Schweiz ein einklagbares Grundrecht ist? Für Einzelkläger:innen? Für Vereine? Wie gewährleistet der Bundesrat den Schutz der Gesundheit vor der Klimaerhitzung? Welche Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen (auf Verordnungsebene), um beim Klimaschutz nachzubessern? Welche Gesetztesänderungen wird der Bundesrat dem Parlament vorschlagen? Wie viele Treibausgase kann die Schweiz gemäss ihrem Kohlenstoff-Budget noch ausstossen? Wie wird die Rechnung gemacht? Wird ein Kohlenstoff-Budget erarbeitet?Wie berücksichtigt der Bundesrat die grauen Emissionen der Schweizer Produkte und Dienstleistungen? Wie berücksichtigt der Bundesrat die exportierten (konsumbasierten) Emissionen? Wie prüft der Bundesrat die Klimaverträglichkeit seiner Beschlüsse?
→ Curia Vista
Erledigte Vorstösse (555)
25.4819 — Auswirkungen der neuen US-Sicherheitsstrategie auf die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fivaz Fabien |
| Datum |
19.12.2025 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.02.2026 |
Am 5. Dezember 2025 haben die Vereinigten Staaten ihre Nationale Sicherheitsstrategie (NSS 2025) veröffentlicht, die ihre geopolitische Ausrichtung festlegt. Europa droht laut dem Dokument die «zivilisatorische Auslöschung». Weiter stellt das Dokument die traditionellen Bündnisse radikal in Frage, fordert eine Erhöhung der Militärbudgets und greift den Multilateralismus an. Europa wird als ein Raum dargestellt, der politisch, kulturell und wirtschaftlich neu auszurichten sei, da Vorstösse ‒ etwa im Bereich der Migration, der Regulierungen und der Identität ‒ seinen Zusammenhalt gefährden würden. Auch die Schweiz ist betroffen: Es drohen die Einflussnahme auf unsere demokratischen Debatten, die Destabilisierung des für uns fundamentalen internationalen Gleichgewichts und eine zunehmende Ausrichtung auf die amerikanische Interessenpolitik.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Angesichts der Absicht der USA, Europa auf politischer Ebene durch die Förderung der Identitätspolitik und auf haushaltspolitischer Ebene durch die Forderung nach höheren Verteidigungsausgaben zu beeinflussen:
Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um solche Einmischungen zu verhindern?Angesichts des politischen Drucks, insbesondere auf unsere Prozesse und Instrumente der halbdirekten Demokratie: Wird sich der Bundesrat uneingeschränkt zur Demokratie bekennen und sie bedingungslos verteidigen?Angesichts der Absicht, die Erhöhung der Rüstungsbudgets der verbündeten Länder und insbesondere der europäischen Nationen voranzutreiben:
Versichert der Bundesrat, dass die Aufstockung der Mittel für die Sicherheit und die Armee nicht durch direkte oder indirekte Erwartungen oder Druck seitens der USA motiviert war und sein wird?Versichert er, dass kein Vertrag unter Druck unterzeichnet wird und dass die Schweiz in ihren strategischen Entscheidungen unabhängig bleibt?Angesichts der Strategie der USA, in der westlichen Hemisphäre wirtschaftlich vorherrschend zu werden – insbesondere durch die Marginalisierung nichtamerikanischer Unternehmen – und unter der Annahme, dass diese Strategie auch auf die Schweiz angewandt wird: Setzt sich der Bundesrat weiterhin dafür ein, dass die Schweiz ihre Freiheit beim Abschluss von Wirtschafts-, Kultur- und Bildungsabkommen wahren kann, ohne sich dem Druck von aussen zu beugen?
Angesichts der Infragestellung des Multilateralismus: Ist der Bundesrat weiterhin bereit, die internationalen Institutionen proaktiv zu verteidigen, auch gegenüber dem Druck von Partnern wie den Vereinigten Staaten?
Angesichts der wiederholten Angriffe gegen die Europäische Union: Verurteilt der Bundesrat die Absicht und allfällige künftige Versuche der USA, den europäischen Zusammenhalt zu untergraben, insbesondere in Bereichen, die sich unweigerlich auf die Schweiz auswirken?
→ Curia Vista
25.4534 — Dynamische Übernahme von EU-Recht und mögliche Auswirkungen auf die Freihandelsabkommen der Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Marchesi Piero |
| Datum |
16.12.2025 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.02.2026 |
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Hat er vertieft analysiert, welche Auswirkungen die dynamische Übernahme von EU-Recht auf die Rechtssicherheit gegenüber den Ländern haben könnte, mit denen die Schweiz Freihandelsabkommen abgeschlossen hat?Ist er der Auffassung, dass die dynamische Anpassung an das EU-Recht, darin eingeschlossen die Übernahme von Regelungen auf Verwaltungsstufe ohne parlamentarischen Beschluss, die Wahrnehmung der Schweiz als rechtlich zuverlässige und berechenbare Partnerin beeinträchtigen könnte?Besteht das konkrete Risiko, dass künftige Änderungen des EU-Rechts – welche die Schweiz übernehmen müsste – Konflikte mit Verpflichtungen aus bestehenden Freihandelsabkommen verursachen und ein Hindernis für neue Abkommen darstellen könnten?Mit welchen vorbeugenden Massnahmen will der Bundesrat sicherstellen, dass die dynamische Übernahme des EU-Rechts die von der Schweiz unterzeichneten Freihandelsabkommen weder direkt noch indirekt infrage stellt?Wurden die Vertragspartner, mit denen Freihandelsabkommen bestehen, bezüglich dieser strukturellen Änderung der Schweizer Rechtsordnung und ihren möglichen Auswirkungen konsultiert oder informiert?
→ Curia Vista
25.3323 — Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse beim Freihandelsabkommen mit Malaysia
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Badertscher Christine |
| Datum |
21.03.2025 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.05.2025 |
Die EFTA-Staaten verhandeln seit 2012 ein Freihandelsabkommen (FH) mit Malaysia. Dabei wurde im Vorfeld keine ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt.
Im Jahr 2023 importierte die Schweiz 12'100 Tonnen Palmöl, davon rund 2'400 Tonnen aus Malaysia. Es ist somit das drittgrösste Importland, und diese Menge wird mit dem FHA voraussichtlich steigen.
Die Schweiz muss daher sicherstellen, dass die Produktion von Palmöl nicht gegen Menschen- und Arbeitsrechte verstösst. Eine neue Studie von Solidar Suisse zeigt jedoch, dass das Risiko einer Verletzung dieser Rechte hoch ist.
Im Einzelnen zeigt diese Studie, dass:
Auf den Palmölplantagen in Sabah, Malaysia wird kein existenzsichernder Lohn bezahlt. Auf einer der drei untersuchten Plantagen wird nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn gezahlt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere arbeitsrechtliche Probleme, wie z. B. fehlende Arbeitsverträge, fehlende Schutzausrüstung und geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung. Insbesondere in Sabah ist das Risiko von Zwangsarbeit aufgrund der fehlenden Legalisierung von WanderarbeiterInnen weiterhin sehr hoch. Kinderarbeit ist immer noch weit verbreitet.Gut die Hälfte der ArbeitsmigrantInnen in Sabah sind undokumentiert und haben daher keinen Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem. Dies geht aus einer gross angelegten Studie hervor, die 2022 von einer malaysischen Universität durchgeführt wurde.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wird der Bundesrat angesichts dieser neuen Erkenntnisse eine Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse für das Freihandelsabkommen mit Malaysia in Auftrag geben?Wird der Bundesrat im FHA mit Malaysia die Zahlung eines Mindestlohns auf Palmölplantagen verlangen?
→ Curia Vista
25.3103 — Eine weltweite Knappheit auf dem Halbleitermarkt mit Umsicht antizipieren
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Poggia Mauro |
| Datum |
13.03.2025 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.05.2025 |
Ist die Investition des Bundes in die Initiative SwissChips realistisch, wenn man sie mit den Investitionen vergleicht, die die Europäische Union, die USA und China namentlich im Halbleitersektor tätigen, und wenn man bedenkt, dass die Schweiz aus den Bereichen künstliche Intelligenz und Quantenforschung des Programms Horizon Europe ausgeschlossen ist?
→ Curia Vista
24.4441 — Strafrechtlich verurteilten Personen die Rückkehr erleichtern
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Nantermod Philippe |
| Datum |
18.12.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.02.2025 |
Im Rahmen der Steuerung der Migration und der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ist die Frage der Rückkehr ausländischer Staatsangehöriger, die strafrechtlich verurteilt wurden oder gegen die ein Auslieferungsverfahren läuft, besonders heikel. Die EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) bietet insbesondere über Artikel 2b besondere Spielräume für den Umgang mit Personen, die gegen das Strafrecht verstossen haben. In der Schweiz gibt es zwar gesetzliche Grundlagen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und in anderen Erlassen. Es ist aber von wesentlicher Bedeutung, zu prüfen, ob sie wirksam sind und im Einklang mit den bewährten internationalen Praktiken stehen.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Inwieweit ist der Spielraum nach Artikel 2b der Rückführungsrichtlinie durch die aktuelle Schweizer Gesetzgebung, insbesondere das AIG, oder durch andere relevante Vorschriften, z. B. im Zusammenhang mit Rückübernahmeabkommen mit Drittländern, abgedeckt?
- Ist der Bundesrat der Ansicht, spezifische gesetzliche Anpassungen wären notwendig oder nützlich, um die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die strafrechtlich verurteilt wurden oder Gegenstand eines Auslieferungsverfahrens sind, zu erleichtern, insbesondere in Fällen, in denen bilaterale oder multilaterale Abkommen über die Rückkehr fehlen oder unzureichend sind?
Antwort des Bundesrates:
Annahme
→ Curia Vista
24.4425 — Schutzdienstleistungen durch die Schweizer Armee für das Fürstentum Liechtenstein, anstatt durch die Nato oder ein anderes EU-Land
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gartmann Walter |
| Datum |
18.12.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.02.2025 |
Welche sicherheitspolitischen Diskussionen werden im Fürstentum Liechtenstein bezüglich Schutz des Landes geführt? Welche Rolle spielt dabei die Schweiz, bzw. die Schweizer Armee? Welche internationalen Sicherheitsverpflichtungen ist das Fürstentum Liechtenstein eingegangen? Bestehen Verträge mit Österreich, der NATO, der EU oder anderen internationalen Akteuren? Wäre es nicht an der Zeit, das Verhältnis zu Liechtenstein auch auf einer sicherheitspolitischen Ebene zu vertiefen? Sollte nicht zum Beispiel ein Übereinkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein ausgehandelt werden, damit bei einem Bedrohungsereignis die Schweizer Armee deren Grenze, auf Wunsch und Anfrage des Fürstentums, analog Zollgrenze, sichern könnte? Könnte die Schweiz für ein solches Schutz-Abkommen vom Fürstentum Liechtenstein Gegenleistungen verlangen? Wenn ja, wie könnten solche Gegenleistungen aussehen? Wenn die Schweiz keine Lösung mit Liechtenstein findet, könnte allenfalls Liechtenstein mit einem anderen Land oder mit der NATO eine Dienstbarkeit für einen Armeeschutz eingehen. Diese Variante wäre für die Schweiz suboptimal und es sollten deshalb umgehend Gespräche auf Regierungsebene der zwei Länder vereinbart werden.
→ Curia Vista
24.4206 — Deutschland kontrolliert systematisch seine Grenzen. Und die Schweiz schaut nur zu?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
27.09.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.11.2024 |
Um das Asylchaos zu bekämpfen, hat Deutschland (mit seiner rotgrünen Regierung) kürzlich systematische Grenzkontrollen, auch an der Grenze zur Schweiz, eingeführt. Die Kontrollen werden auf der Grundlage eines Abkommens aus dem Jahr 1961 auch auf Schweizer Gebiet durchgeführt, insbesondere in Zügen, die ab Basel in Richtung Deutschland fahren.
Laut dem deutschen Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» gibt es auf dem Formular, das die deutsche Polizei den Migrantinnen und Migranten aushändigt, damit sie den Grund ihrer Einreise (oder ihres Einreiseversuchs) angegeben können, anscheinend kein Kästchen «Asyl». So soll verhindert werden, dass Asylgesuche gestellt werden.
Deutschland hat ausserdem damit begonnen, Flüge zur Rückführung von Migrantinnen und Migranten nach Afghanistan durchzuführen.
Ich frage den Bundesrat:
Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Schweiz angesichts der neuen Asylpolitik Deutschlands als einziges Land und zum eigenen Nachteil die Schengen-Abkommen weiterhin akribisch einhalten soll? Aus welchem Grund?Sollte die Schweiz nach Ansicht des Bundesrates nicht dem deutschen Modell folgen und Abkommen abschliessen mit dem Ziel, Kontrollen schon auf italienischem Gebiet durchführen zu können, um die illegale Einwanderung in die Schweiz zu unterbinden? Als Argument könnte Italien gegenüber geltend gemacht werden, dass Rom seit dem Dezember 2022 nicht nur die Dublin-Regeln, sondern auch das Grenzgängerabkommen nicht eingehalten hat.Plant der Bundesrat, endlich die Grenzkontrollen insbesondere im Süden zu verstärken? Oder zieht er es vor, anstatt Massnahmen zu ergreifen, welche die Einreise von Scheinflüchtlingen in die Schweiz verhindern, diese Menschen ins Land zu lassen und die Kantone zu zwingen, sie gegen ihren Willen aufzunehmen?Weshalb sollte die Schweiz nicht wie Deutschland Flüge zur Rückführung von Migrantinnen und Migranten nach Afghanistan durchführen können?Während der grossen Sportanlässe in diesem Sommer (Fussball-Europameisterschaft in Deutschland und Olympische Spiele in Paris) hat auch die Schweiz ihre Grenzkontrollen verstärkt. Stimmt es, dass es damit möglich war, im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr eine deutlich höhere Zahl von Personen, nach denen gefahndet wird oder die illegal eingereist sind, aufzugreifen?
→ Curia Vista
24.4127 — Asylpolitik. Neue Ansätze im Asylrecht. Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten, illegale Migrationsströme eindämmen und Asylsuchenden damit eine Perspektive geben
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Knutti Thomas |
| Datum |
26.09.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.11.2024 |
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der Unmut in der Bevölkerung über die Asylpolitik stetig wächst, insbesondere wegen der grassierenden Asylkriminalität, den ausufernden Kosten und des Umstands, dass Asylsuchende oft mehr unterstützt werden als bedürftige Schweizerinnen und Schweizern?
2.Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es im Asylbereich grundlegende Veränderungen braucht?
- Ist der Bundesrat bereit, die Entwicklungshilfe an jene Ländern einzustellen, die sich weigern, abgewiesene Asylbewerber zurückzunehmen?
- Ist der Bundesrat bereit, Asylsuchende in ihren Heimatländern mit geeigneten Mitteln von einer Flucht in die Schweiz abzuhalten?
- Ist der Bundesrat bereit, die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten an die Hand zu nehmen, wie dies Bundesrat Jans in einem Interview mit CH Media angedeutet hat (21.09.2024)?
- Wie weit sind die Bemühungen des Bundesrats gediehen, mit Drittstaaten Abkommen zur Übernahme von abgewiesenen Asylsuchenden abzuschliessen?
- Ist der Bundesrat bereit, Projekte in solchen Drittstaaten zu unterstützen, die Asylsuchenden eine wirtschaftliche Perspektive geben und von einer Flucht in die Schweiz abhalten?
- Ist der Bundesrat bereit, von Ländern wie Dänemark oder Schweden zu lernen, die eine restriktive Asylpolitik betreiben, und dabei ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen ohne weiteres
→ Curia Vista
24.3930 — Untergetauchte Personen im Dublin-Verfahren
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Paganini Nicolò |
| Datum |
19.09.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.11.2024 |
Die verheerende Messerattacke im deutschen Solingen, bei welcher alle Indizien darauf hindeuten, dass die Tat von einem syrischen Asylbewerber begangen wurde, wirft Fragen in Bezug auf die Durchführung der Dublin-Verfahren auf. Der mutmassliche Täter hätte im Dublin-Verfahren nach Bulgarien überstellt werden sollen, was aber nicht möglich war, weil der 26-jährige Syrer untertauchte. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist gemäss Art. 9 Abs. 2 der Dublin-Verordnung tauchte er wieder auf, um mit neuer Zuständigkeit bei den Deutschen Behörden ein Asylgesuch zu stellen.
Für die Schweiz gelten unter Dublin die gleichen Verfahren und Fristen wie für Deutschland. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der nachfolgenden Fragen (jeweils jährliche Anzahl Fälle in den letzten fünf Jahren):
In wie vielen Fällen ergibt sich bei Asylgesuchstellenden gestützt auf die Dublin-Verordnung die Zuständigkeit eines anderen Vertragsstaates?In wie vielen Fällen gelingt die Überstellung in den entsprechenden Vertragsstaat?In wie vielen Fällen ist eine entsprechende Überstellung nicht möglich, weil die zu überstellende Person nicht mehr auffindbar ist?In wie vielen Fällen taucht die Person nach Ablauf der Frist von sechs Monaten wieder auf um ein Asylgesuch mit neuer Zuständigkeit der Schweiz zu stellen?
→ Curia Vista
24.3612 — Klarheit über die EU-Rechtsakte, die von der dynamischen Rechtsübernahme betroffen sind
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Burkart Thierry |
| Datum |
13.06.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.09.2024 |
Mit der Verabschiedung des Verhandlungsmandats durch den Bundesrat am 8. März 2024 begannen die Verhandlungen der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) auf Grundlage des sogenannten “common understanding”. Gemäss dem Verhandlungsmandat kommen die institutionellen Elemente und damit die dynamische Rechtsübernahme auf bestehende und künftige Binnenmarktabkommen zur Anwendung.
Für das Parlament und die Bevölkerung ist es zentral, dass die politische Diskussion über eine dynamische Rechtsübernahme in Kenntnis ihrer praktischen Tragweite geführt werden kann. Es muss daher klar sein, welche EU-Rechtsakte davon betroffen sind und welche nicht, dies zugunsten einer sachorientierten Meinungsbildung und auch im Interesse der Rechtssicherheit.
Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche der rund 28’000 EU-Rechtsakte gemäss nachfolgender Auflistung (Quelle EUR-Lex) müssen von der Schweiz übernommen werden?
Aktuell gültige EU-Rechtsakte (Legislation in force aus Directory of legal acts – EUR-Lex europa.eu): General, financial and institutional matters - Customs Union and free movement of goods – Agriculture – Fisheries - Freedom of movement for workers and social policy - Right of establishment and freedom to provide services - Transport policy - Competition policy – Taxation - Economic and monetary policy and free movement of capital - External relations – Energy - Industrial policy and internal market - Regional policy and coordination of structural instruments – Environment, consumers and health protection - Science, information, education and culture - Law relating to undertakings - Common Foreign and Security Policy - Area of freedom, security and justice - People's Europe
- Wie verhindert der Bundesrat, dass die EU-Kommission Gesetzesvorhaben, die heute nicht als binnenmarktrechtlich eingestuft werden (z.B. Steuerrecht), in Zukunft von der Schweiz dynamisch zu übernehmen sind?
→ Curia Vista
24.3501 — Ist ein Forschungsabkommen mit Taiwan ein Desiderat für Bildung und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Halbleitersektor?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Meier Andreas |
| Datum |
29.05.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.08.2024 |
Ein Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und Taiwan gibt es bis jetzt nicht. Taiwan produziert fast 60% aller weltweit verkauften Computerchips und 90% der modernsten Mikrochips. Ein Grossteil davon wird in der weltweit größten Halbleiter-Fabrik ‘Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC)’ hergestellt. Es wird erwartet, dass damit der Umsatz auf über eine Billion Dollar im Jahr 2030 steigt. Die globale Lieferkette ist jedoch durch die Spannungen mit China bedroht. Eine mögliche Invasion Chinas in Taiwan würde eine verheerende Chip-Knappheit im Westen zur Folge haben. Die EU und die USA entwickeln bereits Alternativpläne. TSMC hat den Bau eines zweiten Werks in Arizona angekündigt, und Deutschland verhandelt über den Bau einer Chipfabrik in Europa.
Die Schweiz hat bisher keine Strategie entwickelt, um ihre Beziehungen zu Taiwan zu stärken, obwohl sie während der Pandemie stark unter der Chip-Knappheit litt. Professor Chih-Jen Shih von der ETH Zürich betont, dass ein Abkommen zwischen der Schweiz und Taiwan die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Halbleitersektor erhöhen würde. Schweizer Studierende hätten Zugang zu modernsten Technologien in Bereichen wie künstliche Intelligenz, Robotik und Cybersicherheit. TSMC hat kürzlich ein Forschungsprogramm gestartet, an dem keine Schweizer Institute beteiligt sind. Durch die Teilnahme an solchen Programmen könnten Schweizer Studierende Zugang zur Technologie der Zukunft erhalten.
→ Curia Vista
24.3439 — Aktualisierte Zusammenstellung aller Zahlungen und Beiträge der Schweiz an die EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
de Courten Thomas |
| Datum |
17.04.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2024 |
Der Bundesrat wird gebeten, analog zu den früheren Anfragen 14.1019 und 19.4008, eine aktualisierte Aufschlüsselung aller Zahlungen der Schweiz in den vergangenen zehn Jahren an die Europäische Union oder deren Mitgliedstaaten zu veröffentlichen - nach Jahr und nach Sparte. Dabei interessieren nicht nur Direktzahlungen, sondern auch Beiträge an EU-Institutionen, Beiträge an EU-Programme (z. B. Erasmus, Media-Abkommen, Forschungsbeiträge usw.), Beiträge an Infrastrukturen (z. B. Bahnprojekte in EU-Staaten), Beiträge an ausländische Vereine und Stiftungen, Kohäsionsbeiträge, Beiträge aufgrund von Steuerabkommen oder aufgrund der Grenzgängerbesteuerung sowie Beiträge seitens verselbstständigter Einheiten wie z. B. des Swiss Investment Fund for Emerging Markets (Sifem). In die Zusammenstellung gehören auch die Kosten für die Umsetzung von Abkommen mit der EU wie z. B. Schengen oder für die diplomatischen und politischen Verhandlungen und Reisen in EU-Staaten.
→ Curia Vista
24.3400 — Fragwürdige Präzisierung des OECD-Kommentars zum Informationsaustausch. Vorauseilender Gehorsam der Schweiz?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schneeberger Daniela |
| Datum |
15.04.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.08.2024 |
Am 19.2.2024 hat die OECD ein Update des Kommentars zu Art. 26 OECD-MA (Informationsaustausch) veröffentlicht. Es wird festgehalten, dass die im Rahmen der Steueramtshilfe erhaltenen Informationen auch gegenüber Personen (Dritten) verwendet werden dürfen, welche im ursprünglichen Ersuchen nicht genannt werden. Das heisst konkret, dass die übermittelten Informationen auch zur Belangung von Dritten wegen der Mitwirkung an Steuerdelikten verwendet werden dürfen. Als Drittpersonen fallen namentlich Informationsinhaber (Banken) und deren Angestellte (Bankmitarb.), aber auch Anwälte, Notare, Treuhänder usw. in Betracht, deren Namen in Amtshilfeunterlagen mehr oder weniger zufällig auftauchen. Mit anderen Worten, Bankmitarbeiter und Rechtsberater werden den ausländischen Behörden sozusagen «ausgeliefert». Was besonders problematisch ist: ob man irgendwo in den übermittelnden Informationen auftaucht, weiss man nicht, da die ESTV die Betroffenen gemäss derzeitiger Praxis ja auch nicht informieren wird.
Diese fragwürdige Praxisänderung soll laut Mitteilung des SIF "ab sofort" von der ESTV umgesetzt werden. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt der Bundesrat die Rechtmässigkeit dieser Umsetzung in Bezug auf den Leitentscheid des BG v.13.7.2020 zum Grundsatz der personellen Spezialität?
- Bankmitarbeiter, Treuhänder, Anwälte werden der strafrechtlichen Verfolgung von Steuerdelikten (insb. Komplizenschaft) im Ausland ausgesetzt. Das hat das Bundesgericht aber klar untersagt, wie beurteilt der Bundesrat dies im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit? Die OECD ist ja kein Gesetzgeber, warum wird diese Präzisierung von der Schweiz für bestehende DBA umgesetzt?
- Falls diese Praxisänderung trotz rechtsstaatlicher Bedenken von der ESTV umgesetzt wird: Wird die ESTV dazu angehalten, die betroffenen Dritten folgerichtig auch individuell darüber zu informieren, dass ihr Name in den zu übermittelnden Unterlagen erscheint?
- Das SIF hat keinen Vorbehalt bei der Besprechung der Kommentierung angebracht. Das Communiqué des SIF hinterlässt den Eindruck einer widerstandslosen Zustimmung. Stimmt dieser Eindruck und weshalb dieser vorauseilende Gehorsam?
- Wie gedenkt der Bund diese Kommentierung des Art. 26 OECD-MA zu berücksichtigen:
für bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?bei einer Anpassung bestehender DBA?beim Abschluss eines neuen DBA?
→ Curia Vista
24.3130 — Freihandelsabkommen EFTA-Indien. Wie begründet der Bundesrat seine Position zu geistigen Eigentumsrechten und den Auswirkungen auf den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Badertscher Christine |
| Datum |
11.03.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.05.2024 |
Das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Indien umfasst Inhalte zu Geistigen Eigentumsrechten, die aus entwicklungspolitischer Sicht problematisch sind: Indien ist im Bereich der Generikaproduktion und damit bezüglich des Zugangs zu bezahlbaren Medikamenten für PatientInnen im globalen Süden und für die Einhaltung des Menschenrechts auf Gesundheit extrem wichtig. Es ist zentral, dass die Schweiz ihre Freihandelsabkommen so ausgestaltet, dass diese Menschenrechte stärken und nicht untergräbt.
In der «Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik» (11/2021, S. 28) hält der Bundesrat fest, dass er beabsichtigt, «im Vorfeld wichtiger Wirtschaftsabkommen (Ex-ante-Analysen) durchzuführen, welche im Rahmen der Verhandlungen berücksichtigt werden.» Solche Analysen sollen die «bedeutendsten ökonomischem ökologische und soziale Auswirkungen» umfassen.
Die EU, die sich zurzeit in Verhandlung mit Indien befindet, hat eine solches Impact Assessment gemacht, deren Schlussbericht öffentlich einsehbar ist. In ihrer Studie kommt die EU klar zum Schluss, dass das Kapitel über geistiges Eigentum [das Bestimmungen zur Verlängerung der Patentlaufzeit und zur Datenexklusivität enthält] nicht über die Mindeststandards für den Schutz des geistigen Eigentums im Rahmen des TRIPS-Abkommens der WTO hinausgehen sollte, um den Zugang zu Medikamenten für PatientInnen in einkommensärmeren Ländern zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Hat der Bundesrat ein vorgängiges Impact Assessment für die Verhandlung des Freihandelsabkommens mit Indien erstellt?Falls ja: zu welchem Schluss kommt er darin bezüglich TRIPS-Abkommen und dem Zugang zu Medikamenten in einkommensärmeren Ländern? Weshalb wurde die Studie nicht geteilt?Falls nein: wie begründet der Bundesrat, dass er – entgegen der Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik - bei diesem wichtigen Wirtschaftsabkommen kein Impact Assessment durchgeführt hat?Beabsichtigt der Bundesrat, dieses und künftige Impact Assessments analog der EU zu veröffentlichen? Falls nein: wie begründet der Bundesrat, dass er dem Parlament und der Öffentlichkeit wichtige Grundlagen für offizielle Verhandlungspositionen der Schweiz vorenthält?
→ Curia Vista
24.3073 — Welche Möglichkeiten gibt es, gegen einseitige Steuermassnahmen Italiens vorzugehen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fonio Giorgio |
| Datum |
29.02.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.05.2024 |
In den letzten Monaten wurden in Italien auf verschiedenen institutionellen Ebenen Vorschläge zum Schutz des italienischen Arbeitsmarktes in den Grenzregionen eingebracht. Zudem berichteten Medien darüber, dass Italien Grenzgängerinnen und Grenzgänger unter die Lupe nimmt, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Schweiz, insbesondere im Tessin, besitzen (siehe Artikel von Amaddeo/Vorpe in La Regione vom 14. Februar).
Wie bereits vor einigen Jahren beim Disput über die Zweigniederlassungen von Schweizer Banken in Italien und nun bei der Erhebung einer Steuer von 3–6 Prozent auf dem Nettolohn der «alten» Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die zur Finanzierung des nationalen Gesundheitsdienstes in Italien beitragen soll, bezwecken diese weiteren italienischen Initiativen offenbar nur eines: die Einkünfte dieser Steuerpflichtigen zu besteuern. Neu sollen Personen, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind und gleichzeitig eine GmbH besitzen, nicht mehr als Angestellte, sondern als Selbstständigerwerbende gelten. Massgebend dafür sollen die letzten fünf Steuerjahre sein. Für diese Steuerjahre wurde von den Grenzgängerinnen und Grenzgängern bereits ordnungsgemäss die Quellensteuer einbehalten und der entsprechende Ausgleich an Italien gezahlt.
Eine solche Änderung wäre ein Verstoss gegen das Grenzgängerabkommen und die jüngst vereinbarte Steuerregelung. Sollte die Schweiz nicht protestieren oder nichts unternehmen, käme dies einer Duldung dieser Massnahmen und damit einer stillschweigenden Zustimmung gleich.
Es stellen sich also folgende Fragen:
Ist der Bundesrat über diese Massnahmen informiert?Was gedenkt er gegen diese italienische Praxis zu tun, die eine Doppelbesteuerung der Einkünfte der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, gegen die Untersuchungen laufen, zur Folge hätte? Beabsichtigt der Bundesrat, den gezahlten Ausgleich zurückzufordern, falls Italien tatsächlich diese Steuerpraxis anwendet?Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat gegen einseitige Initiativen Italiens, die gegen unterzeichnete internationale Verträge oder politische Absprachen verstossen, zu ergreifen oder wie will er gegebenenfalls auf solche Verstösse reagieren?
→ Curia Vista
24.3050 — Wie passen unsere Klimapartnerländer ihre Klimaschutzversprechen an?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Müller Damian |
| Datum |
28.02.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.05.2024 |
Die Schweiz hat mit 13 Ländern bilaterale Abkommen zum Klimaschutz abgeschlossen. Diese Länder beabsichtigen Klimaschutzprojekte in ihrem Land zuzulassen, die durch die Schweiz finanziell unterstützt werden und deren CO2-Reduktion in die Schweiz transferiert wird und dem Schweizer Uno-Klimaziel angerechnet werden darf. Damit dies zu keiner Doppelanrechnung führt, dürfen diese Länder die gleiche CO2-Reduktion nicht gleichzeitig an deren Uno-Klimaziel anrechnen (korrespondierende Anpassung).
Es ist deshalb schon heute aber auch in Zukunft wichtig, dass sich die Uno-Klimaziele dieser Gastländer tatsächlich an den Klimazielen des Pariser Klimaabkommen orientieren. Zum Erreichen des globalen Ziels ist es wichtig, dass alle Länder ambitionierte und Paris-konforme Klimaziele haben. Die Möglichkeit als Gastland CO2-Reduktionen z.B. in die Schweiz zu transferieren, darf nicht dazu führen, dass ein Gastland sich absichtlich weniger ambitionierte Klimaziele setzt bzw. diese für 2035 nicht oder unzureichend verbessert.
Die Klimaziele dieser Länder sollen auch keine Schlupflöcher enthalten und deshalb alle Treibhausgase in allen Sektoren erfassen und jeweils einem CO2-Budget für fünf Jahre entsprechen (Multi-Jahres-Ziele).
Da alle Länder bis anfangs 2025 die neuen Klimaziele (NDC = Nationally Determined Contributions) gültig bis zum Jahr 2035 an die Uno einreichen müssen, stellen sich folgende Fragen:
- Unterstützt die Schweiz diese 13 Länder beim Erstellen der neuen Klimaziele bis 2035?
- Hat die Schweiz den Vertragsländer bereits kommuniziert, welche Anforderungen die Schweiz an die neuen Klimaziele stellen wird?
- Werden die bilateralen Rahmenverträge entsprechend ergänzt oder neu verhandelt?
- Was passiert, wenn ein Vertragsland seine Klimaziele bis 2035 unzureichend verbessert und somit der Mechanismus der korrespondierenden Anpassung zur Farce verkommt?
→ Curia Vista
24.3026 — Wehrpflicht für Doppelbürger
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Egger Mike |
| Datum |
26.02.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.05.2024 |
Die Schweiz hat mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich Abkommen geschlossen, damit Schweizer Bürger, die zusätzlich eine andere Staatsangehörigkeit haben unter gewissen Bedingungen in der Schweiz keinen Militärdienst leisten müssen. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihre militärischen Pflichten im Land ihrer zweiten Staatsangehörigkeit erfüllen.
Gemäss Medienberichten wird in Frankreich bereits der Besuch eines militärischen Einführungstags (Journée défense et citoyenneté) als Erfüllung der Militärpflicht anerkannt, denn gemäss dem entsprechenden Abkommen würden auch die Vorbereitungen für die Wehrpflicht als Militärdienst gelten, unabhängig von ihrer Dauer. Jedes Jahr würden deshalb rund 800 Schweizerisch-französische Doppelbürger den Schweizer Militärdienst vermeiden.
In einer Zeit, wo aufgrund der internationalen Lage eine funktionsfähige und glaubwürdige Landesverteidigung an Bedeutung gewinnt, ist es nicht akzeptabel, dass Doppelbürger durch Schlupflöcher die Wehrpflicht umgehen können.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Bestätigt der Bundesrat diese Art von legaler Wehrpflichtvermeidung für Schweizerisch-französische Militärdienstpflichtige und wenn ja, wie viele solche Fälle gab es in den letzten 5 Jahren?Ist der Bundesrat bereit, mit Frankreich das entsprechende bilaterale Abkommen zu ändern, um die Bevorteilung der Doppelbürger beim Militärdienst zu vermeiden?Welche Voraussetzungen müssen Doppelbürger von Deutschland, Italien und Österreich erfüllen, damit sie keinen Militärdienst in der Schweiz leisten müssen?
→ Curia Vista
23.4415 — EU-Verstösse gegen das Freizügigkeitsabkommen zulasten von Schweizer Staatsbürgern
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Büchel Roland Rino |
| Datum |
20.12.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.02.2024 |
Das Staatssekretariat für Migration SEM erwähnte in einer Medienmitteilung vom 27. Oktober 2023 zum 26. Gemischten Ausschuss zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zum Freizügigkeitsabkommen FZA, «dass Schweizer Staatsangehörige in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten von Gesetzgebungen betroffen sind, die aus Sicht der Schweiz nicht mit dem FZA kompatibel sind.»
Um welche Gesetzgebungen in welchen Ländern handelt es sich?
Welches sind die nachteiligen Auswirkungen für Schweizer Staatsangehörige?
→ Curia Vista
23.4405 — Asylchaos. In Deutschland funktionieren die systematischen Grenzkontrollen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
20.12.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.02.2024 |
Deutschland hat kürzlich angekündigt, dass die systematischen Grenzkontrollen, die Mitte Oktober eingeführt wurden, um die illegalen Einreisen zu bekämpfen, um weitere zwei Monate verlängert werden. Es besteht Grund zur Annahme, dass dies nicht die letzte Verlängerung sein wird.
Denn laut der deutschen (u. a. rot-grünen) Regierung funktionieren die Kontrollen. Nach den von Berlin vorgelegten Daten wurden im November 2023 in Deutschland 4353 illegale Einreisen registriert, 14 000 weniger als im Oktober. Insbesondere an der Grenze zu Österreich haben die illegalen Einreisen abgenommen: Die Zahl sank von 6900 im Oktober auf 490 im November. An den Grenzen zu Polen und zur Schweiz gingen die illegalen Einreisen um 50 Prozent zurück.
Gleichzeitig hat Grossbritannien ein weiteres Abkommen mit Ruanda unterzeichnet, das auf die Schaffung von Asylzentren in diesem Land abzielt. Das neue Abkommen soll weitere Garantien bieten, damit die Einwände des britischen Obersten Gerichthofs beseitigt werden können, der die ersten Abschiebungen von Migrantinnen und Migranten in den afrikanischen Staat verhindert hatte.
London verfolgt also die Strategie weiter, die Asylverfahren auszulagern.
Ich frage den Bundesrat:
Wie schätzt der Bundesrat den (vorhersehbaren) Beschluss Deutschlands ein, die systematischen Grenzkontrollen um zwei Monate zu verlängern?Die deutsche Regierung hat erklärt, dass mit diesen Kontrollen die illegalen Einreisen wirkungsvoll bekämpft werden können, und in Deutschland sind sie tatsächlich stark zurückgegangen. Warum sollte das in der Schweiz nicht auch so sein?Wird der Bundesrat, in Anbetracht der Resultate Deutschlands, die Einführung systematischer Kontrollen an der Grenze zu Italien überdenken?Wie schätzt der Bundesrat das neue Abkommen zwischen Grossbritannien und Ruanda ein, das auf die Auslagerung der britischen Asylverfahren ins afrikanische Land abzielt?Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen zu Forderungen nach der Auslagerung der Asylverfahren wiederholt darauf hingewiesen, dass entsprechende Initiativen in verschiedenen europäischen Ländern (insbesondere Dänemark und Grossbritannien) bisher nicht umgesetzt worden seien. Sollten sie doch noch Wirklichkeit werden, ist der Bundesrat dann bereit, einen ähnlichen Weg einzuschlagen? Oder – wie es verschiedene Stellungnahmen von Bundesrätin Baume-Schneider vermuten lassen – widersetzt er sich diesem Vorhaben von vornherein?
→ Curia Vista
23.4384 — Die Schweiz sollte auch wieder systematische Grenzkontrollen einführen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Marchesi Piero |
| Datum |
18.12.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.02.2024 |
Deutschland wird seine Kontrollen an der Grenze zur Schweiz über den 15. Dezember hinaus fortsetzen, da in den Worten der Innenministerin die «Massnahmen wirken». Berlin hat seit Längerem wieder feste Grenzkontrollen zu Polen, zur Tschechischen Republik und auch zur Schweiz eingeführt. Der Grund dafür ist die starke Zunahme von Flüchtlingen bzw. mutmasslichen Flüchtlingen in Deutschland.
In der Schweiz ist die Situation ähnlich, wenn nicht noch schlimmer. Die in Chiasso, an der Südgrenze, aber auch in anderen Teilen des Landes verzeichneten Zahlen rechtfertigen es, wieder systematische Grenzkontrollen einzuführen, um einerseits die illegalen Einreisen ins Land zu kontrollieren und andererseits die Einreisebestimmungen strenger durchzusetzen. Das Gesetz würde es erlauben und die Praxis anderer Länder würde es rechtfertigen. Alles was jetzt noch fehlt, sind die Fähigkeit, die Lage zu erkennen, und der Mut zu handeln. Die Grenzkontrollen könnten jedoch vereinfacht werden für in der Schweiz ansässige Personen, die in die Schweiz zurückkehren, oder für Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die sich anhand ihrer Arbeitsbewilligung oder auf andere noch zu bestimmende Weise leicht identifizieren lassen.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
- Kann er bestätigen, dass die systematischen Grenzkontrollen, die von Deutschland, aber auch von anderen Ländern wie Italien oder Österreich durchgeführt werden, den internationalen Abkommen entsprechen?
- Wie begründet er, dass die Länder, die solche Kontrollen wieder eingeführt haben, diese positiv bewerten?
- Wäre es seiner Meinung nach möglich, in der Schweiz ähnliche Massnahmen für alle Grenzen oder zumindest für die Südgrenze zu ergreifen?
- Beabsichtigt er, diese Massnahmen zu beurteilen und umzusetzen?
- Wenn ja, wann?
- Wenn nicht, warum nicht, wenn man bedenkt, dass die meisten anderen Länder genau das Gegenteil tun?
→ Curia Vista
23.4260 — Folgen des Ja zum Klimaschutzgesetz für die Schweizerische Nationalbank
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Studer Lilian |
| Datum |
29.09.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.11.2023 |
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 18. Juni 2023 das Klimaschutz-Gesetz angenommen und sich damit zu verbindlichen Klimazielen und zum Pariser Klimaabkommen bekannt. Von besonderer Bedeutung für den Schweizer Finanzplatz ist Artikel 9 des Klimaschutzgesetzes. Dieser verpflichtet den Bund, dafür zu sorgen, dass der Schweizer Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur emissionsarmen und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähigen Entwicklung leistet. Wie der Bundesrat in seinem Bericht «Die Schweizerische Nationalbank und die Nachhaltigkeitsziele der Schweiz» in Erfüllung des Postulats 20.3012 der WAK-N dargelegt hat, berücksichtigt die Schweizerische Nationalbank (SNB) bei ihrer Anlagepolitik grundlegende Normen und Werte der Schweiz, wobei sie sich bei deren Beurteilung auf die von der Schweiz ratifizierten Konventionen und internationalen Vereinbarungen, wie z.B. das Pariser Klimaabkommen, stützt. Der Bericht besagt auch, dass «davon auszugehen ist, dass wenn z.B. das Pariser Klimaübereinkommen dazu führt, dass in der Schweiz Erdölheizungen (bestehende und neue) verboten werden, die SNB sich überlegen würde, Unternehmen, die Erdöl zu Heizzwecken produzieren, aus ihrem Anlageuniversum auszuschliessen». Seit der Verabschiedung des Berichts haben verschiedene Kantone (Glarus, Basel-Stadt, Zürich) entschieden, den Einbau neuer fossilen Heizungen zu verbieten.
Ich ersuche den Bundesrat vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche Bedeutung haben das Ja zum Klimaschutz-Gesetz und die jüngsten klima- und energiepolitischen Entscheide auf kantonaler Ebene auf die «grundlegenden Werte und Normen der Schweiz», an welchen sich die SNB bei ihrer Anlagepolitik orientiert?Besteht aus Sicht des Bundesrates kein Kohärenz- und Glaubwürdigkeitsproblem für die Schweiz, wenn der Schweizer Finanzplatz per Gesetz einen effektiven Beitrag zur Erreichung des Netto-Null-Ziels leisten muss, die SNB sich aber nicht am Netto-Null-Ziel ausrichtet?Welche Möglichkeiten sieht er, um die Geld- und Währungspolitik der SNB mit dem klimapolitischen Willen der Schweizer Bevölkerung in Übereinstimmung zu bringen?
→ Curia Vista
23.4122 — Kooperationsabkommen im Gesundheitsbereich mit der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bircher Martina |
| Datum |
28.09.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.11.2023 |
Am 21. Juni 2023 hat der Bundesrat mitgeteilt, dass er ein Kooperationsabkommen im Gesundheitsbereich mit der EU anstrebt.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche strategischen Ziele verfolgt der Bundesrat mit der Unterzeichnung eines solchen Abkommens?Welche Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um sicherzustellen, dass die Qualität der im Ausland erbrachten Leistungen gewährleistet ist?Bis anhin erfolgte Pilotprojekte in Grenzregionen haben nicht den erwünschten Erfolg gebracht. Welche Massnahmen leitet der Bundesrat aus den gemachten Erfahrungen ab, damit ein Gesundheitsabkommen zum Vorteil für die Bevölkerung in der Schweiz wäre?Verschiedene Leistungserbringer beklagen in der Schweiz einen Personalmangel (beispielsweise bei den Ärzten oder beim Pflegepersonal). Wenn Bürgerinnen und Bürger von EU-Staaten für Behandlungen in die Schweiz kommen dürften, könnte dies zu einer weiteren Verschärfung der Situation führen?Die steigenden Gesundheitskosten sind ein grosses Problem und eine starke Belastung für die Bevölkerung. Welchen Einfluss würde ein solches Abkommen auf die Gesundheitskosten haben? Auf die Prämien? Und auf die stationären Behandlungen, welche zu 55% mit Steuergelder finanziert werden?Besteht nicht die Gefahr, dass durch ein solches Abkommen nicht rentable Infrastrukturen finanziert werden?Wie schätzt der Bundesrat das in-out Verhältnis (Schweizer die sich im Ausland vs. Ausländer die sich in der Schweiz behandlen lassen)?
→ Curia Vista
23.4103 — Blasphemie-Gesetz in Pakistan. Welche Folgen für die Handelsabkommen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Jost Marc |
| Datum |
27.09.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.11.2023 |
Die pakistanischen Blasphemie-Gesetze stellen jede Person unter Strafe, die den Islam beleidigt, worauf entweder die Todesstrafe oder eine lebenslange Haftstrafe droht. Diese Gesetze sind zudem unzureichend definiert und stellen niedrige Anforderungen an die Beweisführung. Infolgedessen werden sie häufig als "Racheakt" gegen Muslime und Nichtmuslime eingesetzt, um persönliche Rechnungen zu begleichen oder Streitigkeiten über Geld, Eigentum oder Geschäfte beizulegen. Das Gesetz wird seit Jahren von Pakistanischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen und von der UNO kritisiert.
Diesen Sommer hat Pakistan diese Gesetze aber noch weiter verschärft: Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2023 wird die Strafe für die Beleidigung von Gefährten, Ehefrauen und Familienmitgliedern des Propheten Mohammed von drei Jahren auf lebenslange Haft erhöht, die nicht weniger als zehn Jahre betragen darf. Die Zivilgesellschaft und die Minderheitengemeinschaften in Pakistan hatten davor gewarnt, dass das Gesetz Rechtsverletzungen Vorschub leisten und zur weiteren Verfolgung religiöser Minderheiten genutzt werden könnte.
Die Schweiz gehört zu den wichtigsten ausländischen Direktinvestoren in Pakistan. Der intensive bilaterale Handel wird unterstützt durch eine Reihe von Wirtschaftsabkommen. In der Präambel ihrer Zusammenarbeitserklärung (“Joint Declaration on Cooperation”) aus dem Jahr 2012 bauen Pakistan und die Schweiz ihre Kooperation auf der Befolgung der Menschenrechte auf.
- Wie beurteilt die Schweiz die Anwendung des Blasphemie-Gesetzes in Pakistan, im Lichte des internationalen Rechts?
- Die Schweiz führt mit Pakistan einen regelmässigen Dialog. Wurde in diesem Rahmen das problematische Blasphemie-Gesetz thematisiert? Wann fand der letzte Dialog statt und wann findet der nächste statt? Was waren die Ergebnisse des letzten Dialogs?
- Hat die Schweiz in den multilateralen Menschenrechtsgremien der UNO Pakistan aufgefordert, ihr Blasphemie-Gesetz gemäss den Menschenrechten anzupassen?
- Welche Rolle spielt die Einhaltung der Menschenrechte in den Wirtschaftsabkommen mit Pakistan? Welche Möglichkeiten hat die Schweiz, um die Respektierung dieser Menschenrechte als Voraussetzung für die Zusammenarbeit einzufordern? Besteht die Möglichkeit, die problematischen Blasphemie-Gesetze z.B. mit dem EFTA Joint Committee zu thematisieren?
→ Curia Vista
<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234066" title="Interpellation: Will die Schweiz Wasser auf die "Nuklear-Mühle" Frankreichs geben?
Eingereicht von: Klopfenstein Broggini Delphine
Status: Erledigt
Text: Die Schweiz scheint bereit, mit Frankreich über ein Abkommen betreffend die Regulierung des Wasserstands des Genfersees zu verhandeln. Zeigt sich die " style="text-decoration:none">23.4066 — Will die Schweiz Wasser auf die "Nuklear-Mühle" Frankreichs geben?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Klopfenstein Broggini Delphine |
| Datum |
26.09.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.11.2023 |
Die Schweiz scheint bereit, mit Frankreich über ein Abkommen betreffend die Regulierung des Wasserstands des Genfersees zu verhandeln. Zeigt sich die Schweiz offen für ein solches Abkommen, so wird Frankreich unverhofft Teil eines bisher interkantonalen Vertrags zwischen Genf, Waadt und Wallis. Die Verhandlungen werden unter dem Deckmantel der grenzübergreifenden Zusammenarbeit geführt, doch das Interesse ist unverblümt. Da die Laufzeit der alten Reaktoren des Kernkraftwerks Bugey verlängert wird und auf dem gleichen Gelände zusätzlich zwei neue Druckwasserreaktoren des Typs EPR gebaut werden sollen, ist der Wert der Rhone rasant gestiegen. Denn das Flusswasser dient zur Kühlung der Kernkraftwerke und das ist in Trockenzeiten von ganz besonderer Bedeutung.
Wie gedenkt der Bundesrat, die Autonomie der Kantone auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft zu wahren, wenn er Verhandlungen mit Frankreich führt?
Das Abkommen mit Frankreich stärkt vor dem Hintergrund des Klimawandels den Informationsaustausch. Wie stellt der Bundesrat den Schutz der Biodiversität sicher, die unsere Lebensversicherung im Hinblick auf den Klimawandel ist?
Die Schweizer Bevölkerung hat 2017 den Ausstieg aus der Kernenergie angenommen. Wie gedenkt der Bundesrat, den Volkswillen zu respektieren, wenn er mit Frankreich Verhandlungen über ein Abkommen betreffend die Regulierung des Wasserstandes des Genfersees führt, das den Betrieb der französischen Kernkraftwerke fördern würde?
→ Curia Vista
23.3816 — Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden in Drittländer
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gössi Petra |
| Datum |
15.06.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 06.09.2023 |
Während der Debatte über die Motion 23.3176 zur Lancierung eines Pilotprojekts in einem Drittstaat wurden Fragen gestellt, die unbeantwortet blieben.
Zusätzlich haben die EU-Staaten sich am 08. Juni 2023 nach zähem Ringen auf eine Neugestaltung ihrer Asyl- und Migrationspolitik geeinigt. Bei einem Treffen der 27 Innenministerinnen und Innenminister in Luxemburg stimmte eine ausreichend grosse Mehrheit der Mitgliedsländer für umfassende Reformpläne.
Somit wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Der Bundesrat behauptet, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung eines solchen Pilotprojekts gibt. Könnte die Finanzierung eines solchen Pilot-Projektes über den IMR Verpflichtungskredit (Verpflichtungskredit für Internationale Migrationszusammenarbeit und Rückkehr) erfolgen?
- Kann der Bundesrat bestätigen, dass durch diesen Verpflichtungskredit des SEM eine zuständige Person des SEM im UNHCR-Transitzentrum in Ruanda sekundiert ist?
- Hält der Bundesrat die Auslagerung des Asylverfahrens durch den UNHCR nach Ruanda für problematisch? Wenn ja, in welchem Ausmass? Warum unterstützt das SEM das UNHCR dennoch durch die Bereitstellung von Schweizer Personal?
- Verfügt das SEM über Informationen, dass das UNHCR Asylsuchende in ein Land auslagern würde, in dem "die Einhaltung menschenrechtlicher Standards" nicht erfüllt wird, z.B. in Ruanda?
- Warum hat die Vorsteherin des EJPD in der Debatte die Geburt von 1201 eritreischen Babys unter den 1404 sekundären Asylgesuchen (2022) erwähnt und gefragt, wie sie in das Pilotprojekt einbezogen werden könnten? Ist dem Bundesrat bewusst, dass es sich um abgewiesene Asylbewerber handelt, die sich weigern, die Schweiz zu verlassen?
- Die neue Asylreform der EU, die von den EU-Mitgliedern am 08. Juni 2023 in Luxemburg angenommen wurde, erwähnt die Möglichkeit für Mitgliedsstaaten, zwangsweise Rückführungen in Drittländer durchzuführen. Hat sich die Vertreterin des Bundesrates bei den Debatten in Luxemburg gegen diese Möglichkeit ausgesprochen?
- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die EU einen Weg vorgeschlagen hat, der rechtlich nicht korrekt ist?
- Welche Rückübernahme- oder Migrationsabkommen beinhalten die Rückführungsklausel von Staatsangehörigen aus Drittstaaten wie dem Kosovo und Serbien (Art. 3)? Wie viele Fälle gab es aufgrund dieser Klausel in den betreffenden Ländern?
→ Curia Vista
23.3737 — Welche Folgen hat der Stand des Europa-Dossiers für die Schweizer Wirtschaft?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Michaud Gigon Sophie |
| Datum |
15.06.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.08.2023 |
Nachdem die Gespräche mit der EU über das Rahmenabkommen ausgesetzt und einige Abkommen über die gegenseitige Anerkennung nicht mehr aktualisiert wurden, liessen die Auswirkungen auf die Wirtschaft nicht lange auf sich warten. Die Medtech-Branche war direkt betroffen. Das Parlament wurde bisher noch nicht angemessen über den Umfang der Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft informiert. An der Sitzung der WAK-N im Mai 2023 konnte die Bundesverwaltung die Fragen nicht im Detail beantworten, weshalb ich sie hier vollständig wiederhole:
- Welche Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) drohen nächstens abzulaufen (Maschinen, Pharma usw.)? Wann genau ist der Ablauftermin und wo stehen die Gesetzgebungsarbeiten der EU? (Liste des SECO / EDA)
- Welche Bedeutung haben diese MRA im Vergleich zu den bereits betroffenen Abkommen wie demjenigen über die Medizinprodukte? Welches Handelsvolumen wird davon betroffen? Mit welchen Folgen ist zu rechnen und welche Massnahmen zu deren Abfederung gedenkt der Bundesrat zu treffen?
- Wie hoch sind die einmaligen Anpassungskosten für die Schaffung oder den Ausbau von zusätzlichen Niederlassungen im EU-Raum?
- Welchen Einfluss haben die ungeklärten bilateralen Beziehungen auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit des Schweizer Datenschutzgesetzes durch die EU?
- Parallel zur Forschungszusammenarbeit, von der die Schweiz ausgeschlossen ist, kann keine Innovationszusammenarbeit entstehen. Welche Auswirkungen hat dieser Nachteil auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen? Kurz-, mittel- und langfristig?
- Mit welchen Auswirkungen auf Preise, Zugänglichkeit und Sicherheit von Produkten müssen die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten rechnen?
- Wenn es zu kompliziert ist, die Fragen zu beantworten, was braucht die Verwaltung, um die einmaligen und die wiederkehrenden Kosten sowie die Opportunitätskosten der politischen Situation mit der EU zu berechnen und uns Fakten zu liefern?
- Gibt es positive wirtschaftliche Auswirkungen der derzeitigen Situation in Bezug auf die Chancen?
- Strebt der Bundesrat wirtschaftliche Vorteile gegenüber der EU an, indem er "regulatorisches Dumping" betreibt (anstatt sich am Binnenmarkt zu beteiligen)?
→ Curia Vista
23.3633 — Staatsrechnung und Kreditreste im BFI-Bereich
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Roth Pasquier Marie-France |
| Datum |
08.06.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.08.2023 |
Aus der Staatsrechnung 2022 geht hervor, dass die Ausgaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) um 536 Millionen Franken unter den budgetierten Beträgen liegen. Der Grund dafür ist die Nichtassoziierung der Schweiz an dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizon Europe». Diese halbe Milliarde Franken kommt zu den 665 Millionen Franken an Kreditresten hinzu, die in der Staatsrechnung 2021 aus denselben Gründen ausgewiesen sind.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Kann der Bundesrat über die Verwendung dieser 536 Millionen Franken Auskunft geben? Sind sie tatsächlich in der Bundeskasse geblieben?
- Zusammen mit den Kreditresten 2021 ist es über eine Milliarde Franken, die den Bundeshaushalt kurzfristig entlastet hat, und dies gegen den Willen des Parlaments und des Schweizer Forschungs- und Innovationsbereichs. Ist der Bundesrat bereit, dies bei den im Budget 2024 im Namen der Opfersymmetrie vorgesehenen Budgetkürzungen für den BFI-Bereich zu berücksichtigen?
- In der Staatsrechnung 2022 kündigte das SBFI eine Erhöhung der Personalausgaben um 1,7 Millionen Franken an, um die administrative Abwicklung der Gesuche um direkte Finanzierung zu bewältigen. Wie hoch sind die gesamten administrativen Mehrkosten pro Jahr, einschliesslich der Ausgaben des Schweizerischen Nationalfonds und der Ausgaben von Innosuisse für die Übergangsmassnahmen?
- Ist der Bundesrat angesichts der durch die Nichtassoziierung verursachten Änderung des Zahlungsprofils (Ersatz eines jährlichen Beitrags durch Ratenzahlungen) der Ansicht, dass es finanziell möglich ist, eine erneute Assoziierung bis zum Ende der laufenden Generation des Rahmenprogramms zu übernehmen, falls die Verhandlungen mit der EU dies erlauben?
→ Curia Vista
23.3453 — Dublin-System à la carte
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Chiesa Marco |
| Datum |
11.04.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 06.09.2023 |
Die Nachricht ist beunruhigend: Italien wird zumindest bis zum 2. Mai keine Asylsuchenden aus der Schweiz mehr aufnehmen. Italien bleibt daher bei seinem im Dezember 2022 in Rom gefassten Beschluss, das Dublin-Abkommen einseitig auszusetzen.
Das Dublin-System zielt darauf ab, die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylgesuchs eindeutig einem Staat zuzuweisen. Stellt eine asylsuchende Person ihr Gesuch in einem Land, das den Dublin-Abkommen unterliegt, ist der erste Staat, den die Migrantin oder der Migrant durchquert hat, für die Bearbeitung des Gesuchs zuständig.
Das Staatssekretariat für Migration hat die Kantone bereits über diesen Beschluss informiert und sie gebeten, bis mindestens am 2. Mai keine weiteren Rückführungen nach Italien zu planen. Italien hat noch nicht erklärt, wann es die Dublin-Verordnung wieder anwenden will.
Nach diesem Beschluss stellen sich folgende Fragen:
- Ist das Schengen/Dublin-System nicht sowohl für die EU-Mitgliedstaaten als auch für die assoziierten Staaten bindend?
- Welche Schritte hat unser Land unternommen, um die Anwendung des Dublin-Systems, das wir mitfinanzieren, zu gewährleisten?
- Der Zustrom von Migrantinnen und Migranten nimmt in Italien weiter zu. Wenn die italienischen Kapazitäten schon heute unzureichend sind, wie können wir dann glauben, dass sich die Situation in einigen Monaten verbessern wird?
- Wie gedenkt der Bund, Italien zur Einhaltung des Dublin-Abkommens zu bewegen, wenn sich die angespannte Situation nicht verbessert?
- Zwei Schweizer Kantone haben bereits eine Notlage ausgerufen. Welche zusätzlichen Auswirkungen wird diese Weigerung seitens Italiens auf unser Land haben? Wird sich die Notlage auch in unserem Land verschärfen?
- Wie viel wird die italienische Weigerung den Bund kosten? Ist dafür eine finanzielle Entschädigung möglich?
→ Curia Vista
23.3112 — Dublin-Abkommen. Wieso fordert der Bundesrat Italien nicht auf, unverzüglich die internationalen Verpflichtungen wieder einzuhalten?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
09.03.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.05.2023 |
Italien hat im Dezember 2022 die Anwendung des Dublin-Abkommens sistiert und akzeptiert seither nicht mehr, dass die Schweiz illegale Migrantinnen und Migranten nach Italien rückführt. Die italienische Regierung rechtfertigt dies mit fehlenden Aufnahmekapazitäten.
Die Schweiz hat um Klarstellungen gebeten und daraufhin die unverbindliche Antwort erhalten, dass die Absicht bestehe, das Dublin-Abkommen "möglichst rasch" wieder anzuwenden, ein Zeitplan wurde allerdings nicht genannt.
Der Bundesrat muss Italien jedoch dazu auffordern, dieses internationale Abkommen unverzüglich wieder einzuhalten. Die Situation in Norditalien spitzt sich tatsächlich zu, wie die jüngsten schweren Gewalttaten am Mailänder Hauptbahnhof zeigen, der faktisch bereits ein Tor zur Schweiz (insbesondere zum Tessin) ist.
Problematisch scheint die Situation auch mit Österreich, von wo aus täglich Dutzende illegal in die Schweiz einreisen.
Ich frage den Bundesrat:
- Warum fordert der Bundesrat Italien nicht dazu auf, das Dublin-Abkommen sofort wieder anzuwenden? Hat er die Absicht, dies bald zu tun? Wie lange ist der Bundesrat noch bereit, die derzeitige Nichteinhaltung zu tolerieren?
- Wie beurteilt der Bundesrat die Situation an der österreichischen Grenze? Was gedenkt er zu tun, um sie zu verbessern? Beabsichtigt der Bundesrat, Gespräche mit der österreichischen Regierung aufzunehmen, um die Rückführung illegaler Migrantinnen und Migranten nach Österreich rascher und effizienter zu gestalten?
→ Curia Vista
23.3113 — Schengen zumindest so lange sistieren, bis Italien das Dublin-Abkommen wieder anwendet
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
09.03.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.05.2023 |
Bekanntlich hat Italien im Dezember 2022 die Anwendung des Dublin-Abkommens sistiert. Seither können die illegalen Migrantinnen und Migranten, die über das Tessin in die Schweiz einreisen, nicht mehr nach Italien rückgeführt werden.
Unterdessen nimmt der Druck am südlichen Tor der Schweiz zu, und nicht alle Wirtschaftsmigrantinnen und -migranten, die in die Schweiz gelangen, sind nur auf der Durchreise. Ein gewisser Teil von ihnen bleibt im Tessin.
Vor einigen Wochen hat die SEM-Chefin Christine Schraner Burgener in einem Brief an die Regierung in Rom die Wiederaufnahme des Dublin-Abkommens gefordert. Die Antwort der italienischen Regierung war, dass sie das Abkommen möglichst rasch wieder anwenden will. Sie hat allerdings keinen Zeitrahmen genannt.
Das Schengen- und das Dublin-Abkommen funktionieren nicht: Andernfalls würde die illegale Einreise von Personen aus als sicher geltenden Ländern, das heisst aus allen an die Schweiz grenzenden Staaten, systematisch verhindert und die Asylsuchenden würden unverzüglich ausgewiesen werden.
An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass mehrere EU-Mitgliedstaaten das Schengen-Abkommen bei jeglicher Migrationskrise aussetzen, und das auch für längere Zeit.
Ich frage den Bundesrat:
Beabsichtigt der Bundesrat, das Schengener Abkommen auszusetzen und damit die systematischen Grenzkontrollen an der Grenze zu Italien wieder einzuführen, zumindest bis die italienische Regierung beschliesst, das Dublin-Abkommen wiederaufzunehmen?
→ Curia Vista
<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224535" title="Interpellation: "Verstetigte" Kohäsionsbeiträge für die EU?
Eingereicht von: Quadri Lorenzo
Status: Erledigt
Text: Am 12. Oktober 2022, anlässlich der fünften Sondierungsrunde mit der EU, hat Staatssekretärin Livia Leu in Brüssel erklärt, die Schweiz sei "bereit, i" style="text-decoration:none">22.4535 — "Verstetigte" Kohäsionsbeiträge für die EU?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
16.12.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2023 |
Am 12. Oktober 2022, anlässlich der fünften Sondierungsrunde mit der EU, hat Staatssekretärin Livia Leu in Brüssel erklärt, die Schweiz sei "bereit, ihren Beitrag an die Kohäsion in Europa zu verstetigen". Dieser Beitrag umfasst 1,3 Milliarden Franken. Bis dahin waren bekanntlich 2 Beiträge gesprochen worden.
Während der Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen hatten dessen Befürworterinnen und Befürworter abgestritten, dass die Unterzeichnung des Abkommens eine Umwandlung der Kohäsionsbeiträge in regelmässige Zahlungen an die EU mit sich bringen würde.
Ich frage den Bundesrat:
- Wer hat Staatssekretärin Livia Leu zur Erklärung ermächtigt, die Schweiz sei bereit, den Kohäsionsbeitrag an die EU zu verstetigen?
- Was muss man unter "verstetigen" verstehen? Wie häufig wäre die Schweiz nach dem Willen des Bundesrates bereit, milliardenschwere Beiträge an die EU zu bezahlen?
- Würde die Auszahlung dieser Beiträge an die EU nach dem Willen des Bundesrates an eine Gegenleistung geknüpft oder wären es, wie heute, schlicht und einfach Geschenke? Würden die Beiträge auch dann ausbezahlt, wenn die EU die Schweiz weiterhin diskriminiert, wie dies zurzeit der Fall ist?
- Überdenkt der Bundesrat die Beziehungen zur EU infolge des Korruptionsskandals, der das Europäische Parlament erfasst hat? Dies insbesondere mit Blick auf die "dynamische" (das heisst automatische) Übernahme der vom Europäischen Parlament verabschiedeten Gesetze - eine Forderung, die immer noch nicht vom Tisch ist.
→ Curia Vista
22.4352 — Nationales Konzept seltene Krankheiten. Aktueller Stand
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fiala Doris |
| Datum |
13.12.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2023 |
Der Bund hat 2014 das Nationale Konzept seltene Krankheiten verabschiedet. Nach mehrfachen Verzögerungen soll die Umsetzung bis Ende 2022 abgeschlossen sein.
Im Nationalen Konzept wurde erneut die Bedeutsamkeit eines zentral geführten, flächendeckenden, anonymen Patientenregisters festgehalten. Ein solches Register würde es ermöglichen Verläufe von seltenen Krankheiten epidemiologisch zu dokumentieren und damit Behandlungsmethoden zu optimieren. Nur vereinzelte Spitäler arbeiten aktuell mit dem Schweizerischen Register für seltene Krankheiten (SRSK) zusammen.
Je besser und je flächendeckender die Erfassung der Patientendaten zu seltenen Krankheiten ist, desto grösser der Anreiz zur Erforschung und Entwicklung von Medikamenten. Internationale Forschungszusammenarbeit ist daher bitter notwendig. Auf europäischer Ebene wird diese Zusammenarbeit durch die europäischen Referenznetzwerke (ERN) sichergestellt. Die ERN unterstützen die Ärzteschaft und Forschenden beim Austausch von Fachwissen. Es gibt ein EU-Patientenregister. Die Schweiz ist weder Mitglied im ERN, noch hat sie Zugang zum Forschungsprogramm "Horizon Europe". Die Teilnahme am ERN würde die Forschungszusammenarbeit im Bereich seltene Krankheiten verbessern.
Daher bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
- Kann der Umsetzungsprozess des Nationalen Konzeptes seltene Krankheiten planmässig per Ende 2022 vollständig abgeschlossen werden?
- Wie plant der Bund den flächendeckenden, nationalen Aufbau des SRSK neben der garantierten finanziellen Zuwendung bis 2024 zusätzlich zu unterstützen?
3.Reichen aktuelle gesetzliche Grundlagen aus, Spitäler zur Erfassung der Patientendaten in einem für Forschende zugänglichen Register zu verpflichten?
4.Strebt der Bundesrat eine Mitgliedschaft der Schweiz im ERN an? Welche Möglichkeiten zur internationalen medizinischen Forschungszusammenarbeit strebt der Bundesrat an, um die hohe Qualität der Patientenversorgung und Wettbewerbsfähigkeit des Medizinal- und Forschungsstandorts Schweiz in Zukunft zu gewährleisten?
→ Curia Vista
22.4304 — Konsequenzen für Dublin-Überstellungen aufgrund der Polizeigewalt in Bulgarien und Kroatien
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Christ Katja |
| Datum |
01.12.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2023 |
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) weist auf systematische körperliche Gewalt gegenPolber Asylsuchenden durch Polizeibehörden von Dublin-Staaten hin. Von 381 analysierten Urteilen im ersten Halbjahr 2022 beinhalteten 43 Vorbringen Polizeigewalt in einem anderen Dublin-Staat, vor allem in Bulgarien und Kroatien, in rund 50 Prozent der Urteile betreffend diese Länder wurde von der gesuchstellenden Person Polizeigewalt vorgebracht. Solche Übergriffe wären als Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht (Art. 3 EMRK) zu qualifizieren. Dennoch wird seitens des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Dublin-Entscheiden argumentiert, es lägen keine Hinweise auf Völkerrechtsverstösse vor.
Im Mai 2022 veröffentlichte Human Rights Watch (HRW) seine Erkenntnisse aus Befragungen von Opfern von Pushbacks in Bulgarien. HRW warf den bulgarischen Behörden aufgrund dieser Aussagen vor, Schutzsuchende zu verprügeln, zu berauben, zu entkleiden, Polizeihunde einzusetzen und sie dann ohne formelle Befragung oder Asylverfahren in die Türkei zurückzuschicken. Dies wird auch vom Europarat bestätigt. Auch sei in Kroatien Gewalt durch die Polizei seit Jahren weit verbreitet und dokumentiert. Der Einsatz von Gewalt gegenüber Geflüchteten durch die kroatischen Behörden sei unbestritten und wird von höchster Stelle auch so bestätigt.
Die SFH fordert deshalb, auf Überstellungen nach Bulgarien und Kroatien zu verzichten.
Es stellen sich folgende Fragen:
- Wo decken, wo unterscheiden sich die Analysen im Bericht der SFH mit den Erkenntnissen des SEM?
- Von welchen Misshandlungen gegen Asylsuchende und menschenrechtswidrigem Vorgehen wird in den Protokollen der Anhörungen von Asylsuchenden durch das SEM berichtet? Sind darunter "Pushbacks" protokolliert?
- Beobachtet der Bund ebenfalls eine Zunahme dieser Vorbringungen in den Jahren 2021 und 2022? Wie ordnet der Bund diese Zunahme ein?
- Wie setzt sich der Bund in den betreffenden Dublin-Mitgliedstaaten für eine Verbesserung der Situation ein?
- Welche Konsequenzen zieht der Bund aus den eingangs erwähnten Berichten?
- Welche Möglichkeiten hat der Bund via die Frontexgremien die Zustände zu eruieren und gegebenenfalls die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu erwirken?
→ Curia Vista
22.4120 — Den völkerrechtlichen Schutz ziviler Kernanlagen in bewaffneten Konflikten stärken. Sollte die Schweiz nicht ihre Rolle wahrnehmen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sommaruga Carlo |
| Datum |
29.09.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.11.2022 |
Der russische Angriff auf die Ukraine ist der erste militärische Konflikt, der sich auf dem Boden eines Landes abspielt, das über zahlreiche Kernanlagen verfügt. Dieser Angriffskrieg hat auf dramatische Weise vor Augen geführt, wie gefährdet Kernanlagen in bewaffneten Konflikten sind. Davon zeugen die Vorkommnisse rund um die Besetzung der Kernanlage in Tschernobyl und die wiederholte Bombardierung des Kraftwerks in Saporischschja sowie die Schäden an den Nebenanlagen, die sich wegen der Abkoppelung des Kraftwerks von der Stromversorgung ergaben. Die internationale Gemeinschaft ist hochgradig/überaus besorgt, da sich ein Unfall - mit katastrophalen Folgen, die mit denen von Fukushima 2011 oder Tschernobyl 1986 vergleichbar sind - nicht ganz ausschliessen lässt.
Abgesehen davon, dass es militärisch unverantwortlich ist, Kernanlagen anzugreifen und sowohl die europäische als auch die russische Zivilbevölkerung einem sehr hohen Risiko auszusetzen, wird deutlich, dass der völkerrechtliche Rahmen zum Schutz ziviler Kernanlagen in bewaffneten Konflikten, insbesondere das Genfer Abkommen und seine Zusatzprotokolle, lückenhaft ist. Tatsächlich decken die Protokolle nicht alle Arten von Anlagen ab, und auch der Schutz des Personals oder die Lieferketten für Ersatzteile sind nicht Gegenstand der Protokolle.
Einige Lücken traten bereits im Kommentar von 1987 zu den Genfer Abkommen zutage. Josep Borrell, Vizepräsident der Europäischen Kommission, hat diese Mängel öffentlich angesprochen und dazu aufgerufen, sich für die Stärkung des Rechtsrahmens einzusetzen. Anlässlich eines Treffens zwischen dem Vorsteher des EDA und dem Direktor der IAEA Rafael Grossi am 26. Mai 2022, zu welchem auch der Verfasser dieser Interpellation eingeladen war, hat Rafael Grossi die Schwächen des völkerrechtlichen Rahmens eingeräumt; er hat zudem erwähnt, dass die IAEA ihre Fachleute zur Verfügung stelle, falls sich die Schweiz für eine Stärkung des Rechtsrahmens einsetze.
Obwohl der Rechtsrahmen nicht ausreichend ist, hat die Schwere der Vorkommnisse in Saporischschja den IAEA-Direktor dazu bewogen, sich kraft seines Amtes zu engagieren. Er hat die Kriegsparteien dazu aufgerufen, rund um zivile Kernanlagen eine entmilitarisierte Zone zu schaffen. Aber die Ablehnung dieser unabdingbaren Forderung durch Russland hat dazu beigetragen, dass 10. Nuclear Non-Proliferation Treaty Review Conference gescheitert ist. Rafael Grossi hat sich zudem zugunsten des Konzepts der "Sieben Säulen der nuklearen Sicherheit und Sicherung" stark gemacht, das auch von der Schweiz unterstützt wird. Wie alle anderen Resolutionen der IAEA bleibt auch dieses Konzept eine Synthese von unverbindlichen Empfehlungen.
Die Frage nach der Verstärkung des rechtlichen Schutzes ziviler Kernanlagen in bewaffneten Konflikten bleibt deshalb von grosser Aktualität, und es ist nötig, dass wir uns damit beschäftigen.
Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Teilt der Bundesrat die Auffassung verschiedener Fachleute und des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, was die im Kommentar von 1987 zu den Genfer Abkommen zum Ausdruck kommende Lückenhaftigkeit des verbindlichen völkerrechtlichen Rahmens zum Schutz ziviler Kernanlagen betrifft?
- Hält es der Bundesrat angesichts dieser Lücken nicht für angebracht, den Schutz jeglicher Komponenten einer zivilen Kernanlage zu gewährleisten, die nicht von den Protokollen der Genfer Abkommen erfasst werden?
- Hält es der Bundesrat angesichts dessen nicht für angezeigt, die Initiative zu ergreifen, indem er bei gleichgesinnten Staaten Sondierungen trifft und einen politischen Prozess mit dem Ziel startet, das Völkerrecht zu stärken - insbesondere durch die Schliessung der bestehenden Lücken und einen verbesserten rechtlichen Schutz ziviler Kernanlagen in bewaffneten Konflikten?
→ Curia Vista
22.4091 — Fortschritte im europaweiten Personenverkehr?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Pasquier-Eichenberger Isabelle |
| Datum |
29.09.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.11.2022 |
In seiner Perspektive Bahn 2050 bekundet der Bundesrat die Absicht, primär in Verbindungen über kürzere und mittlere Distanzen zu investieren, da dort das grösste Potenzial für eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene bestehe. Von zentraler Bedeutung ist jedoch auch die rasche Entwicklung unserer Anschlüsse an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz und der Nachtzug-Verbindungen, damit attraktive Alternativen zum Luftverkehr angeboten werden können und der wachsenden Nachfrage der Bevölkerung entsprochen werden kann.
Der Bundesrat hat auch seine Erwartung geäussert, dass die SBB im internationalen Verkehr eine aktive Rolle spielen und ihre Marktposition im internationalen Personenverkehr stärken sollen, um gute Verbindungen mit den Metropolen zu erhalten. Indes scheinen die SBB auf Schwierigkeiten zu stossen, namentlich mit Frankreich, einem eminent wichtigen Partnerstaat, wenn es etwa um Verbindungen nach Brüssel, London oder Barcelona geht.
Angesichts dieser Herausforderungen und Schwierigkeiten ist nun ein starkes politisches Engagement des Bundesrates gefordert. Die Schweiz hat zusammen mit EU-Mitgliedstaaten sowohl die politische Erklärung vom 4. Juni 2020 zur Stärkung des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene ("Political statement for coalition of the willing development international rail passenger transport") als auch die Erklärung von Locarno vom 23. September 2021 zur Unterstützung des Personenverkehrs per Bahn auf europäischer Ebene ("Declaration of Locarno on developing the railway system") unterzeichnet, um die gesteckten Klimaziele erreichen zu können.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Welches sind die Ziele der Schweiz hinsichtlich der Förderung des europaweiten Personenverkehrs per Bahn?
- Wie kommen die entsprechenden Gespräche voran?
3.Wird die Beteiligung der Schweiz an diesen Gesprächen dadurch gebremst, dass die institutionellen Fragen zwischen Bern und Brüssel ungelöst sind? Gilt das auch für die Gespräche, die die SBB mit dem Ziel führen, Kooperationsabkommen abzuschliessen?
- Die Schweiz steht in Kontakt mit Deutschland, Österreich und Italien; aber was ist mit unseren französischen Nachbarn? Wie steht es da um die Verbesserungen der Bahnverbindung nach Lyon und darüber hinaus nach Belgien, England und Spanien?
- Zeichnet sich in der Frage der Trassenpreise für die Nutzung der Infrastruktur und der Verfügbarkeit der Trassen, namentlich zu Nachtzeiten, ein gemeinsamer Wille ab?
- Wird die Frage des Grenzübergangs, der nach wie vor kompliziert ist und erhebliche Verspätungen verursacht, ebenfalls diskutiert?
- Wann sind konkrete Verbesserungen zu erwarten?
- Geht es nach Ansicht des Bundesrates rasch genug voran?
→ Curia Vista
22.3956 — Ist der Ausschluss der Kernenergie in den Durchführungsabkommen sinnvoll?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Wasserfallen Christian |
| Datum |
21.09.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.11.2022 |
Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Dieses Ziel soll vor allem mit Massnahmen im Inland erreicht werden. Gemäss dem Übereinkommen ist es jedoch erlaubt, die nationalen Klimaziele auch durch Klimaprojekte im Ausland zu erreichen. Seit 2020 hat die Eidgenossenschaft deshalb zahlreiche Abkommen mit Partnerstaaten geschlossen (so etwa mit Ghana, Peru, Georgien oder jüngst mit der Ukraine). Die Schweiz gehört gemäss Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu den Vorreitern bei solchen Abkommen (auch Durchführungsabkommen genannt) und setze entsprechend internationale Standards für Klimaprojekte. Alle Durchführungsabkommen enthalten die Auflage, dass die Schweiz keine Klimaprojekte finanziert, die durch den Einsatz von an sich emissionsarmer Kernenergie erfolgen.
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Gemäss einer neuen Studie der internationalen Energieagentur (IEA) vom Sommer 2022 würde ein komplettes Ausserachtlassen der Kernenergie die Netto-Null-Ambitionen global erschweren und massiv verteuern. Die IEA geht von 500 Milliarden US-Dollar Zusatzinvestitionen aus, um den Nutzen der Kernenergie zu kompensieren. Kann der Bundesrat darlegen, welche Zusatzkosten der von der Schweiz in den Durchführungsabkommen geforderte Kernenergieausschluss für die ärmeren Partnerstaaten auslöst?
- Gemäss Artikel 10 des Pariser Übereinkommens verpflichtet sich die Schweiz zu Kooperationen im Bereich des Transfers von klimafreundlichen Technologien. Erachtet der Bundesrat den Ausschluss von klimafreundlicher Kerntechnik in Durchführungsabkommen vor diesem Hintergrund als sinnvoll?
- Kernenergie wäre in Küstennähe z.B. in Ghana ein sinnvoller und vor allem klimaschonender Ersatz zu den fossilen Energieträgern, um die Grundlast zu gewährleisten. Inwieweit stellt der Bundesrat sicher, dass Partnerstaaten wie Ghana durch die Durchführungsabkommen in ihrer industriellen Entwicklung nicht behindert werden?
→ Curia Vista
22.3906 — Wasserstoffgewinnung sicherstellen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bourgeois Jacques |
| Datum |
13.09.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.11.2022 |
In Bezug auf die Wasserstoffstrategie der EU und die aktive Rolle, die die Schweiz im Rahmen dieser Strategie einnehmen könnte, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Sieht der Bundesrat vor, eine eigene Strategie zum Thema Wasserstoff unter Beteiligung der verschiedenen Interessengruppen auszuarbeiten, wie dies auf EU Ebene der Fall war?
- Teilt er die Meinung, dass die Schweiz ein Interesse daran hat, sich auf dem europäischen Wasserstoffmarkt zu positionieren, um ihren Zugang zu dieser CO2 neutralen Energiequelle zu sichern? Falls ja, sollte die Schweiz eine wichtige Rolle bei der Durchleitung von Wasserstoff, insbesondere bei der Durchleitung von Wasserstoff aus Nordafrika in die EU, einnehmen und daher in gleichem Masse auf Ressourcen zugreifen können und zu Märkten Zugang haben wie andere Länder? Falls nicht, warum nicht?
- Beabsichtigt er zu diesem Zweck, unsere Beziehungen mit der EU zu vertiefen, mit dem Ziel, innert kürzester Zeit einen Vertrag mit der EU abzuschliessen, der insbesondere unsere wichtige Rolle bei der Durchleitung von Wasserstoff, vor allem bei der Durchleitung von Wasserstoff aus Nordafrika in die EU, besiegelt und uns einen Zugang zu dieser Energiequelle sichert?
- Beabsichtigt er zudem, Abkommen mit unseren Nachbarländern abzuschliessen, und falls ja, mit welchen? Falls nicht, warum nicht?
- Teilt er die Meinung, dass es wichtig ist, dass die EU-Richtlinie einen spezifischen Artikel enthält, der die Verbindungsleitungen zwischen den EU Mitgliedsstaaten und Drittländern regelt? Falls ja, wie beabsichtigt er sicherzustellen, dass die Richtlinie diesen Artikel enthält?
- Wie beabsichtigt er, das derzeitige Gasverteilnetz für das zukünftige Wasserstoffverteilnetz zu nutzen?
- Beabsichtigt er, die rechtlichen Grundlagen zu ändern, um in unserer Gesetzgebung die notwendigen Grundlagen für die Förderung und Regulierung des Wasserstoffs und für den Austausch mit unseren Nachbarländern zu verankern? Falls ja, in welchem Zeithorizont? Falls nicht, warum nicht?
- Ist er bereit, die Möglichkeit zur Mitarbeit von Schweizer Unternehmen an Projekten von nationalen und internationalen Entwicklungsagenturen, die die Herstellung von Wasserstoff in Nordafrika fördern, zu unterstützen?
→ Curia Vista
22.3845 — Beteiligung der Schweiz an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen. Bilanz und Ergebnisse?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Wehrli Laurent |
| Datum |
17.06.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 31.08.2022 |
In der gegenwärtigen Diskussion über eine vollumfängliche Beteiligung der Schweiz am 9. Forschungsrahmenprogramm "Horizon Europe" fehlt eine aussagekräftige Bilanz, die die Ergebnisse der bisherigen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Bereich der Forschung und Innovation beleuchtet. Zur Erinnerung: Schweizer Forschende nehmen seit 1988 an den Forschungsrahmenprogrammen der EU teil. Manchmal ist die Schweiz als Drittstaat, manchmal als assoziierte Partnerin beteiligt. In der Programmgeneration "Horizon 2020" galt die Schweiz als vollständig assoziierter Staat.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche allgemeine Bilanz zieht der Bundesrat aus der Beteiligung von Schweizer Forschenden an den verschiedenen Forschungsrahmenprogrammen der EU? Welcher Meinung sind die Kantone, insbesondere die Universitätskantone?
- Konkreter: Welche finanziellen Mittel der EU sind im Rahmen des letzten Horizon-Programms, bei dem die Schweiz als vollständig assoziiert galt, an Schweizer Forschende und Forschungsstellen geflossen? Wie viele Vollzeitstellen wurden damit in der Schweiz finanziert? Wie viele Patente sind in Verbindung mit diesen Forschungsarbeiten angemeldet worden?
→ Curia Vista
22.3588 — Selbsteintrittsrecht in der Dublin-Verordnung. Familienverhältnisse, Rechte der Frauen und von Menschen im LGBTIQ-Spektrum
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Klopfenstein Broggini Delphine |
| Datum |
13.06.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.08.2022 |
Seit mehreren Wochen werden für Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich in der Schweiz aufhalten, Zehntausende Ausweise S ausgestellt. Dies alles geschieht, ohne dass es auf europäischer Ebene zu Chaos kommt und obwohl die Dublin-Verordnung zur Anwendung gelangt. Eine europaweite Koordination ist zwar vonnöten, der Dublin-Mechanismus weist jedoch zahlreiche Mängel auf. Insbesondere führt er zu einer Überlastung der Frontstaaten und zur Schaffung einer kostspieligen Bürokratie, die einer gelungenen Integration - die den Beziehungen zur erweiterten Familie und bestehenden Kenntnissen wie beispielsweise Sprachkenntnissen Rechnung trägt - entgegensteht. Die gegenwärtige Lage in Europa bietet Anlass, mit Blick auf eine menschlichere und flexiblere europäische Migrationspolitik die Dublin-Verordnung zu hinterfragen. Eine neue Studie der ETH Zürich über einen neuen Ansatz für die Arbeitsmarktintegration ("Algorithmus verbessert Erwerbschancen von Flüchtlingen" zeigt, dass die Integration wirksamer erfolgt, wenn dabei den familiären Beziehungen und den Fachkenntnissen der Flüchtlinge Rechnung getragen wird.
Die Dublin-Verordnung sieht zudem ein Selbsteintrittsrecht vor, das es einem Staat ermöglicht, Asylgesuche zu behandeln und dabei die Beziehungen zur erweiterten Familie einzugehen sowie auf besonders verletzliche Personen und solche, die Diskriminierung ausgesetzt sind. Polen hat eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze Europas; eine Abtreibung ist nur möglich, wenn für die Schwangere Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit besteht oder nach einer Vergewaltigung. In der Praxis haben aber gemäss Amnesty International sogar Frauen, die für eine legale Abtreibung in Frage kommen, grosse Mühe, die Schwangerschaft auch tatsächlich abzubrechen. Und auch Menschen im LGBTIQ-Spektrum können in rechtliche Schwierigkeiten geraten - auch in Ungarn, wo ein Gesetz, das die Information über Homosexualität beschränkt, im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist.
- Setzt sich der Bundesrat für eine Revision der Dublin-Verordnung ein, die den erweiterten Familienbanden und den Kenntnissen der Asylsuchenden Rechnung trägt und zu einer gerechteren Verteilung der Asylgesuche in Europa führt? Werden auf europäischer Ebene Gespräche zu diesen Themen geführt?
- Wird angesichts der schweren Einschränkungen der Grundrechte in Polen und Ungarn die Selbsteintrittsklausel auch aktiviert, um eine Wegweisung von Frauen und Menschen im LGBTIQ-Spektrum in diese Länder zu verhindern?
→ Curia Vista
22.3565 — Neuste Entwicklungen im EU-Beihilfenrecht und Auswirkungen auf die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Würth Benedikt |
| Datum |
09.06.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.08.2022 |
Die Europäische Union arbeitet derzeit an Neuerungen im Subventionsrecht (Beihilfenrecht). Sie hat im Sommer 2020 ein sog. Weissbuch publiziert, zwischenzeitlich liegt auch ein Verordnungsentwurf vor, der im Grundsatz dem Inhalt des Weissbuchs entspricht. Im Fokus sind insbesondere drittstaatliche Subventionen, die (angeblich) eine verzerrende Wirkung auf den EU Binnenmarkt haben. Gemeint sind damit Subventionen (Beihilfen) von Drittstaaten, die den Erwerb von EU-Unternehmen erleichtern bzw. generell wettbewerbsrelevante Investitionsentscheidungen und Marktverhalten im EU-Binnenmarkt beeinflussen. In diesem Kontext ist insbesondere die staatskapitalistische Wirtschaftsordnung Chinas im Visier. Betroffen sind aber letztlich alle Drittstaaten und somit auch die Schweiz. Es fällt dabei auf, dass sowohl die Definition des Beihilfen- bzw. Subventionstatbestands wie auch des grenzüberschreitenden Sachverhalts tendenziell ausgeweitet und dass auf diesem Weg faktisch eine extraterritoriale Wirkung des EU-Beihilfenrechts anvisiert wird.
Die neusten Absichten der EU-Kommission sind protektionistisch und führen gegenüber Drittstaaten faktisch zu neuen Barrieren im bilateralen Wirtschaftsverkehr. Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten.
- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die angedachten Neuerungen im EU-Subventions- bzw. Beihilfenrecht potentiell zu neuen Barrieren im Wirtschaftsverkehr gegenüber Drittstaaten - mitunter auch der Schweiz - führen?
- Wie beurteilt der Bundesrat die angedachten extraterritoriale Wirkung des EU-Subventions- bzw. Beihilfenrechts verbunden mit der weiten Auslegung des Subventions- bzw. Beihilfentatbestands für die schweizerischen Unternehmen und die öffentliche Hand?
- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die angedachte EU-Regulierung völkerrechtlich problematisch - wenn nicht sogar WTO-widrig ist? Was unternimmt der Bundesrat in diesem Zusammenhang?
- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass dadurch tendenziell auch der Spielraum für die sog. standortfördernden Massnahmen, die im Zuge der OECD Steuerreform zu treffen sind, eingeschränkt wird?
- Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass vor diesem Hintergrund das EU-Beihilfenrecht zwar vertikal in einzelnen künftigen Abkommen übernommen werden könnte, dass demgegenüber eine horizontale Wirkung nun erst recht in neuen Verhandlungen mit der EU abgewendet werden muss?
→ Curia Vista
22.3566 — Anschluss des Schweizer Bahngüterverkehrs an die europäische Innovation nicht verpassen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Dittli Josef |
| Datum |
09.06.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.08.2022 |
Ein gut funktionierender Warenverkehr ist für die Wirtschaft der Schweiz und der EU-Mitgliedsländer von grosser Bedeutung. Der Bahngüterverkehr spielt dabei eine zunehmend wichtige Rolle. Der europäische Bahnsektor wird seit 20 Jahren erneuert. Das Ziel ist eine EU-weit harmonisierte Interoperabilität des Bahnsektors, bisher bestehende nationale Hürden sollen überall konsequent abgebaut werden. Insgesamt hat die EU bisher vier Bahnpakete umgesetzt, deren drei die Schweiz bereits übernommen hat.
Diese grundsätzliche Systemerneuerung führt einerseits zu einer Zentralisierung:
International einheitliche, zeitgemässe Regelungen für Technik und Betrieb (TSI) lösen bisherige nationale Vorschriften ab. Eine einzige grenzüberschreitend gültige Zulassung der Europäischen Eisenbahnagentur ERA ersetzt die bisherigen einzelnen nationalen Bewilligungen. Länderübergreifend harmonisierte Prozesse gelten für alle Unternehmen.
Auf der anderen Seite werden die Akteure des Bahnsektors dezentralisiert:
Die Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) öffnen ihre Netze für alle Verkehre, die Eisenbahnverkehrsunternehmungen (EVU) können freizügig, auch grenzüberschreitend, ihre Züge fahren. Dieser tiefgreifende Veränderungsprozess hat bereits viel Bewegung und neue Akteure in den überalterten und stagnierenden Bahnsektor gebracht.
Um ihn als marktwirtschaftlich bedeutenden Sektor weiter zu stärken, hat die EU jüngst das Europe's Rail Joint Undertaking Program gestartet. Dank diesem gemeinsamen Innovationsprogramm (Horizon) soll der Bahnsektor mit neuesten Technologien systemumfassend weiterentwickelt werden.
Das Schweizerische Bahnnetz, inkl. Alpentransversalen, bildet einen integralen Teil dieses europäischen Normalspursystems. Das Normalspurnetz, die darauf verkehrenden Fahrzeuge, die sicherheitsrelevanten Prozesse und die Betriebsregelungen entsprechen den EU-Richtlinien und international vereinheitlichten technischen Spezifikationen (TSI). Mit dem Landverkehrsabkommen besteht seit über 20 Jahren eine bilaterale Vereinbarung zwischen der EU und der Schweiz, welche für die internationalen und nationalen Verkehre auf Schiene und Strasse erfolgreich die notwendigen Festlegungen für eine kooperative Zusammenarbeit ermöglicht. Die Schweiz hat wesentliche Elemente der EU-Bahnpakete übernommen. Das Abkommen muss - soll es seinen Wert behalten - auch zukünftig mit ergänzenden Beschlüssen dem aktuellen EU-Regulierungsstand nachgeführt werden. Die Schweiz kann seit 2013 auch im EU-Gremium RISC teilnehmen, das die Vereinheitlichung der technischen Spezifikationen verantwortet, und an den Arbeiten der ERA aktiv mitwirken. Bis heute ist aber eine vollwertige Integration der Schweiz noch nicht gelungen, im RISC fehlt das Stimmrecht und die angestrebte ERA-Mitgliedschaft konnte noch nicht realisiert werden.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie will der BR die notwendige Weiterführung der Bahnpakete im Rahmen des Landverkehrsabkommens EU - CH sicherstellen?
- Wie will der BR die Umsetzung der technischen Säule des 4. Bahnpakets in der Schweiz erreichen, um den freien grenzüberschreitenden Bahnverkehr nachhaltig zu sichern?
- Wie will der BR die baldige volle Mitgliedschaft der Schweiz in der europäischen Eisenbahnagentur ERA erreichen?
- Wie will der BR den Schweizer Einsitz im EU-RISC als wichtiges Führungs- und Entscheidungsgremium sicherstellen und vervollständigen?
→ Curia Vista
22.3446 — Auswirkungen von Vorgaben zum Upov 91 in Freihandelsabkommen auf die Menschenrechtslage in Thailand, Malaysia und Indonesien
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Badertscher Christine |
| Datum |
11.05.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.06.2022 |
Die Schweiz hat sich der Bekämpfung von Armut und Hunger, den SDG und dem Erhalt der Biodiversität verschrieben und durch die Deklaration über die bäuerlichen Rechte (UNDROP) und den Plant Treaty (ITPGRFA) verpflichtet, das bäuerliche Recht zu wahren, Saatgut weiterzuziehen, zu tauschen und zu verkaufen. Die Schweiz verpflichtet jedoch in Freihandelsabkommen ihre Partnerländer auf einen strengen Sortenschutz gemäss Übereinkommen des internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von 1991 (UPOV91). Solche Bestimmungen verletzen die bäuerlichen Saatgutrechte und gefährden die Agrobiodiversität.
Dies ist umso stossender als, dass ein solch strenger Sortenschutz weder in der Schweiz, noch in Norwegen oder Liechtenstein umgesetzt wird.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wo stehen die Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen (FHA) mit Thailand? Fordert die Schweiz einen Vertragstext, welcher Thailand dazu verpflichtet UPOV 91 beizutreten bzw. dessen Vorgaben in nationales Recht zu überführen oder ist sie offen für eine Formulierung, die es Thailand erlaubt ihre bestehende Sortenschutzverordnung beizubehalten?
- Der Bundesrat wurde mit dem Postulat 19.3011 der GPK-N beauftragt, eine Methodik auszuarbeiten für ex-ante Nachhaltigkeitsanalysen von FHA. Gemäss der neuen Strategie Aussenpolitik sieht der Bundesrat ex-ante und ex-post Nachhaltigkeitsanalysen von FHA vor. Bei welchen Freihandelsabkommen werden erstmals ex-ante Nachhaltigkeitsanalysen durchgeführt? Wie sieht es in Bezug auf Thailand und Malaysia aus?
- In der Antwort auf die Anfrage 20.1083 zu UPOV91 im FHA mit Malaysia verweist der Bundesrat auf das Postulat 19.3011. Kann davon ausgegangen werden, dass die Nachhaltigkeitsanalysen auch die Auswirkungen von Bestimmungen zu intellektuellen Eigentumsrechten in den Bereichen Saatgut und Medikamente auf die Menschenrechtslage in den beiden Ländern untersucht?
- Wie ist das Vorgehen für ex-post Nachhaltigkeitsanalysen? Wann wird die Nachhaltigkeit des FHA mit Indonesien analysiert? Wie wird der Bundesrat das Postulats 21.3086 (Überprüfung der Nachhaltigkeit in Bezug auf Palmöl, geistiges Eigentum und Verlierer und Gewinner des Abkommens) erfüllen? Wird die Auswirkungen betreffend der Sortenschutzbestimmungen ebenfalls analysiert?
→ Curia Vista
22.3423 — Stopp der illegalen Migrationswelle im St. Galler Rheintal
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Friedli Esther |
| Datum |
10.05.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.06.2022 |
Die illegale Migration in die Schweiz über die Grenze im St.Galler Rheintal war letzten Sommer von medialem Interesse. Täglich kamen bis zu hunderten von Migranten illegal über die Schweizer Grenze. Die oft jungen Männer reisten vom sicheren Dublin-Staat Österreich mit dem Nachtzug illegal in die Schweiz ein. An der Ostgrenze wurden sie im Bundesasylzentrum in Altstätten registriert und hätten eigentlich wieder nach Österreich überführt werden müssen. Nur wenige stellten danach ein Asylgesuch, viele reisten in andere Länder weiter. Dies, obwohl dies gemäss dem Dublin-System eigentlich gar nicht möglich ist. Medial wurde es in den letzten Monaten ruhiger, doch die illegale Migration an der Ostgrenze besteht nach wie vor. Hier braucht es endlich Massnahmen, damit diese gestoppt werden kann. Die Migration an der Ostgrenze hat sich nun auch noch mit den Kriegsvertriebenen aus der Ukraine vermischt.
Gerne möchte ich vor diesem Hintergrund den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
- Wie viele Menschen reisten in den ersten Monaten des Jahres 2022 (1. Januar bis Beantwortung der Antwort) über die Ostgrenze illegal in die Schweiz ein? Was für Nationalitäten und Geschlechter haben diese illegalen Migranten? Wie viele stellten ein Asylgesuch? Wie viele sind weitergereist?
- Wie ist der Stand der Verhandlungen für ein neues Rücknahmeabkommen zwischen der Schweiz und Österreich? Wann kann mit einem Vertragsabschluss gerechnet werden?
- Was unternimmt der Bundesrat, um die illegale Migration an der Ostgrenze endlich zu stoppen?
- Wie viele Personen aus der Ukraine, welche den Schutzstatus S beantragen, reisten seit Kriegsbeginn über die Ostgrenze im Rheintal ein und beantragten im Bundesasylzentrum in Altstätten den Schutzstatus S?
- Mit der Aktivierung des Schutzstatus S hat der Bundesrat zwei Klassen von Asylsuchenden geschaffen. Hat der Bundesrat allenfalls Anzeichen, dass die Beantragung des Schutzstatus S in dem Sinne missbraucht wird, dass ihn auch Personen mit "nicht ukrainischen" Pässen geltend machen? Falls ja, um wie viele Personen handelt es sich hier und von welchem Land kommen sie? Was tut der Bundesrat dagegen, dass es nicht zu Missbräuchen kommt?
→ Curia Vista
22.3357 — Was tun, um eine drohende Mangellage bei Strom und Gas zu vermeiden? Was droht Haushalten und Firmen, wenn sie trotzdem kommt?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bischof Pirmin |
| Datum |
18.03.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.05.2022 |
Versorgungssicherheit im Energiebereich hat plötzlich neue Aktualität erlangt durch:
- die Warnung der Elcom vor einer Stromlücke bereits im Winter 2025,
- den Ukrainekrieg und die Drohung des russischen Präsidenten, Gaslieferungen nach Europa zu stoppen,
- den Abbruch der Verhandlungen um ein Rahmenabkommen mit der EU, mit der Folge, dass ein Stromabkommen vorläufig unrealistisch geworden ist,
- die Erfahrung aus der Covid-19-Pandemie, dass Notfallpläne trotz Aktualisierung teilweise nicht umsetzbar
waren.
Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche kurzfristigen Massnahmen plant der Bundesrat zur Vermeidung einer Strom-Winterlücke ab 2025?
- Welche internationalen Bestrebungen laufen um auch ohne Stromabkommen wenigstens über technische Abkommen Netzsicherheit und Importmöglichkeiten aufrechtzuerhalten?
- Welche Massnahmen unternimmt der Bundesrat, um die heute fast 50-prozentige Abhängigkeit von russischem Erdgas rasch und zu vertretbaren Kosten zu senken? Zugang zu LNG-Gas über Terminals? Zeitrahmen? Mengen? Preiswirkungen?
- Mit welchen Massnahmen müssen Unternehmungen im Falle einer Strommangellage gemäss dem Notprogramm OSTRAL rechnen? Kontingentierung? Rationierung? Netzabschaltung?
- Mit welchen Massnahmen müssen Haushalte (die nicht unter OSTRAL fallen) rechnen? Auf welcher rechtlichen Grundlage?
- Plant der Bundesrat, die bestehenden Notfallpläne kritisch zu überarbeiten?
→ Curia Vista
22.3265 — Anlegeranreize, die sich aus der Abschaffung der Verrechnungssteuer ergäben
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bendahan Samuel |
| Datum |
17.03.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.05.2022 |
Mit der Reform der Verrechnungssteuer, gegen die das Referendum ergriffen wurde, werden die Verrechnungssteuer auf Obligationszinsen und die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben. Dadurch ergibt sich eine Reihe von wirtschaftlichen Anreizen, die bei Anlegerinnen und Anlegern zu einer Verhaltensänderung führen könnten. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Der Bundesrat hält fest: "... im aktuellen Zinsumfeld erfüllt die Verrechnungssteuer den Sicherungszweck ohnehin nur begrenzt." Bedeutet dies, dass bei einem Zinsanstieg die Verrechnungssteuer seiner Ansicht nach diesen Zweck voll erfüllt?
- Wie wirkt sich die Aufhebung des Sicherungszwecks finanziell aus, wenn die Zinse steigen?
- Wie beurteilt er den damit verbundenen Anreiz für Personen, die der Einkommenssteuer unterliegen, ihre Einkünfte nicht mehr korrekt zu deklarieren? Und wie sieht es bei den ausländischen Steuerpflichtigen aus, die in einem Land leben, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat? Und bei den anderen Steuerpflichtigen, die heute Verrechnungssteuern auf Obligationszinsen zahlen?
- Wie hoch sind die Steuereinnahmen, die heute dank des Sicherungseffekts der Verrechnungssteuer anfallen? Wie hoch wären sie, wenn die Zinsen auf 4 bis 6 Prozent ansteigen?
- Wie hoch wären die Einbussen bei den Steuereinnahmen, die sich aus dem Anreiz, die Einkünfte nicht mehr zu deklarieren, ergeben, gegliedert nach Kategorien von Steuerpflichtigen (Schweizerinnen und Schweizer, ausländische Staatsangehörige, die die Verrechnungssteuer zurückfordern können, ausländische Staatsangehörige, die die Verrechnungssteuer nicht zurückfordern können)? Wie kommt der Bund zu dieser Schätzung?
- Wie wirkt sich die Aufhebung der Verrechnungssteuer auf den Zufluss zusätzlichen Kapitals in den Immobilienmarkt aus (beispielsweise durch die Emission von Obligationen von Immobilienfonds)? Wie wirkt sich nach Auffassung des Bundesrates dieser Neuzufluss von Geldern auf die Immobilienpreise aus, nachdem diese Preise schon in den vergangenen Jahren massiv gestiegen sind?
- Wie hoch ist der Betrag an rückgeforderter Verrechnungssteuer in jedem einzelnen der vergangenen zehn Jahre?
→ Curia Vista
21.4559 — Erosion des bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der EU. Wirtschaftliche Folgen für die Grenzkantone
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Maitre Vincent |
| Datum |
16.12.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.02.2022 |
Nach dem Scheitern der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) letzten Mai herrscht in der Schweizer Europapolitik grosse Unsicherheit, und die in den vergangenen 20 Jahren ausgehandelten bilateralen Beziehungen erodieren viel rascher als erwartet.
Für die Grenzkantone könnte dies auf eine wirtschaftliche Katastrophe hinauslaufen. Das Wirtschaftsforschungsinstitut Basel (BAK) hat jüngst in einer Studie gezeigt, dass für die trinationale Region am Oberrhein die Gefahr droht, dass Möglichkeiten zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ausbleiben, und dass selbst die bestehende Wirtschaftszusammenarbeit gefährdet ist. Das Institut weist darauf hin, dass die Konsequenzen für die Schweizerische Oberrheinregion "intensiver und breiter" ausfallen werden als für die deutschen und französischen Nachbarn. (BAK: Scheitern des Rahmenabkommens: Mögliche Konsequenzen für die Region Oberrhein. Ein Argumentarium, Dezember 2021). Diese Situation ist auf die starke Verflechtung der Wertschöpfungsketten in der trinationalen Region Oberrhein zurückzuführen.
Auch für die Grenzregion Grand Genève gibt die Gefahr eines Abserbelns des bilateralen Wegs Anlass zu grosser Sorge. Zur Illustration: Der Arbeitsmarkt hängt in dieser Region zum Teil von Grenzgängerinnen und Grenzgängern ab (rund 92 000 Personen). Deren Rechtsrahmen beruht auf dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA). Es ist nicht auszuschliessen, dass dieses Abkommen mangels regelmässiger Aktualisierungen mittelfristig ausgehöhlt wird, so beispielsweise bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufszertifikaten (Anhang III), über die zurzeit mit der EU diskutiert wird. Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie unsicher die rechtliche Situation ist.
Darum frage ich den Bundesrat:
- Wird der Bundesrat die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen der Erosion der Bilateralen Verträge für die Grenzkantone vollständig evaluieren und die Evaluation dokumentieren?
- Wird der Bundesrat im Rahmen seiner neuen Europastrategie, die er im ersten Halbjahr 2022 vorlegen will, einen strategischen Schwerpunkt auf die Grenzkantone legen?
→ Curia Vista
21.4553 — Abbau jeglicher Art von Subventionen für fossile Energieträger. Wann wird dieses Ziel erreicht sein?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Friedl Claudia |
| Datum |
16.12.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.02.2022 |
An der 26. Klimakonferenz in Glasgow (COP26) bekräftigten die Länder, ineffiziente Subventionen für fossile Energien wie Öl und Gas abzubauen (Art. 20 Glasgow Climate Pact). In der Medienmitteilung des Generalsekretariats UVEK, vom 14. November 2021, heisst es dazu: "Die Schweiz begrüsst diese Stossrichtung. Sie hatte sich an der Konferenz jedoch für den vollständigen Abbau jeglicher Art von Subventionen für diese Energieträger eingesetzt" (wie ein Bericht von WSL und SCNAT kürzlich zeigte, wirken sich diese Subventionen auch schädigend auf die Biodiversität aus).
Zu den Subventionen für fossile Energieträger in der Schweiz gehören unter anderem Ausnahmen von und Ermässigungen der Mineralölsteuer, Ausnahmen bei der LSVA, Mehrwertsteuerbefreiung des internationalen Flugverkehrs, Befreiung von Treibstoffen von der CO2-Abgabe, nicht internalisierte externe Kosten, etc.
Vor dem Hintergrund der an der COP26 und in der Medienmitteilung des Generalsekretariats UVEK geäusserten Aussagen, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Subventionen (On-Budget, Off-Budget oder implizit) von fossilen Energieträgern kennt die Schweiz, zusätzlich zu den oben genannten Beispielen?
- Nachdem sich der Bundesrat an der COP26 für "den vollständigen Abbau jeglicher Art von Subventionen [für fossile Energien wie Öl und Gas] und für die Abkehr jeglicher Art von Kohlenutzung" eingesetzt hat: Bis wann werden diese Subventionen in der Schweiz abgeschafft sein?
- Welche Bundesämter sind betroffen und wie koordinieren sie sich untereinander?
- Versteht der Bundesrat diesen Abbau auch als Beitrag zur Herstellung von Kostenwahrheit?
- Durch schnelles und konsequentes Handeln kann der Bundesrat seine Vorbildfunktion gegenüber den Kantonen und Gemeinden übernehmen. Ist er bereit, diese Rolle aktiv zu übernehmen? Wenn ja, wie und bis wann? Wenn nein, warum?
- Bestehen Verpflichtungen in Vereinbarungen, in Abkommen, auf Gesetzes- und/oder Verordnungsstufe, eine solche Vorbildfunktion zu übernehmen? Wenn ja, welche und wie?
→ Curia Vista
21.4440 — Horizon Europe. Welche Folgen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bourgeois Jacques |
| Datum |
15.12.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.02.2022 |
Aufgrund des Abbruchs der Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der Europäischen Union und der daraus resultierenden Auswirkungen auf das Forschungsprogramm Horizon Europe stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Forschung und Innovation hauptsächlich von einer vollständigen Assoziierung an Horizon Europe abhängt?
- Falls ja, mit welchen Massnahmen und innerhalb welcher Frist beabsichtigt der Bundesrat, dieses Ziel zu erreichen?
- Falls nicht, wie beabsichtigt der Bundesrat,
a. auf den Ausschluss der Schweizer Forschenden aus der Projektleitung von mehreren Programmen von Horizon Europe zu reagieren;
b. hierzulande weiterhin die grössten Talente anzulocken und zu halten;
c. für unsere Start-ups ein Netzwerk potenzieller Kundinnen und Kunden auf europäischer Ebene aufzubauen;
d. einen Zugang zu Märkten zu gewährleisten, die im Zusammenhang mit europäischen Projekten strategisch wichtig sind;
e. die Attraktivität der Schweiz in den Bereichen Data Science und künstliche Intelligenz aufrechtzuerhalten?
- Hegt der Bundesrat nicht die Befürchtung, dass die derzeitige Situation trotz der kürzlich beschlossenen Fördermittel langsam, aber sicher nicht nur die Forschung und Innovation in unserem Land beeinträchtigen, sondern auch die wirtschaftliche Stellung der Schweiz schwächen wird?
→ Curia Vista
21.4281 — Kauf des F-35. Informationsschutz und Sicherung der Daten und Dokumente
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fridez Pierre-Alain |
| Datum |
01.10.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.11.2021 |
- Kann der Bundesrat die Nachrichten von "La Liberté" und RTS bestätigen, wonach die Armasuisse sich schon mit Saab, Boeing, Dassault, Airbus und Eurosam getroffen hat, um zu bestimmen, ob deren Daten vernichtet oder retourniert werden sollen?
- Hat die Armasuisse eine dritte Möglichkeit vorgeschlagen?
- Hat die Armasuisse bei dieser Gelegenheit zwischen den klassifizierten militärischen Daten und den übrigen Daten unterschieden?
- Hat die Armasuisse in den Gesprächen die Herstellerfirmen auf andere laufende Geschäfte mit der Schweiz hingewiesen? Könnten solche Andeutungen als Druckversuche gedeutet werden?
- Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schreibt in Artikel 49 vor: " Die Auftraggeberinnen bewahren die massgeblichen Unterlagen im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren während mindestens drei Jahren ab rechtskräftigem Zuschlag auf."
a. Erstreckt sich diese Aufbewahrungspflicht auch auf die klassifizierten militärischen Daten?
b. Bis wann ist die dreijährige Aufbewahrungsfrist auf die verschiedenen Beschaffungsverfahren von Air 2030 anwendbar?
c. Sind gegenwärtig noch alle Daten und Dokumente verfügbar, einschliesslich derjenigen von Saab (Offerte auf Offertanfrage vom 6. Juli 2018), Boeing, Airbus, Dassault und Eurosam?
- Die Armasuisse ist zum Informationsschutz verpflichtet. Deshalb ist es befremdlich, dass sie im Rahmen der externen Prüfung der Ergebnisse auf deren Plausibilität die Offerten der Anbieterinnen wiederholt der Anwaltskanzlei Homburger AG übermittelt hat.
a. Zu welchen Dokumenten und Daten der Anbieterinnen hatte die Homburger AG Zugang?
b. Hat die Armasuisse mit der Übermittlung dieser Daten an die Homburger AG die Vertraulichkeitsabkommen mit den Anbieterinnen verletzt?
c. Wie hoch waren die Kosten der Plausibilitätsprüfung durch die Homburger AG?
d. Weshalb hat die Armasuisse nicht die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) mit der Plausibilitätsprüfung beauftragt? Das hätte nichts gekostet und wäre viel glaubwürdiger gewesen, da die EFK geheime Dokumente hätte überprüfen können.
- Die Armasuisse hat für die Evaluation von Air 2030 ein in sich geschlossenes Datenzentrum und isolierte SharePoints mit den Herstellerfirmen eingerichtet. Hat der Bundesrat eine forensische Kopie davon erstellen lassen, um jegliche nachträgliche Manipulation der Daten zu verhindern?
→ Curia Vista
21.4197 — Will Italien den somalischen Messerstecher in die Schweiz abschieben?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
30.09.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.11.2021 |
Gemäss einer Aussage vom 15. September der italienischen Innenministerin Luciana Lamorgese vor der Abgeordnetenkammer beabsichtigt Italien, von der Schweiz zu verlangen, den 26-jährigen illegalen Migranten aus Somalia aufzunehmen, der am 11. September in Rimini in einem Bus fünf Menschen mit einem Messer angegriffen und verletzt hat: zwei Billetkontrolleurinnen und drei Fahrgäste, darunter ein Kind.
Der Grund ist laut der italienischen Ministerin, dass der Somalier 2015 erstmals nach Deutschland eingereist sei, von wo er in verschiedene weitere europäische Länder weitergereist sei, genauer nach Dänemark, Schweden, Holland, Österreich und als nachweislich letztes Aufenthaltsland in die Schweiz.
Ich frage den Bundesrat:
- Kann der Bundesrat bestätigen, dass gemäss dem Dublin-Assoziierungsabkommen wenn schon Deutschland den somalischen Migranten aufnehmen müsste, da er dort sein erstes Asylgesuch gestellt hat, und sicher nicht die Schweiz?
- Hat der Bundesrat Kenntnis von Forderungen seitens der italienischen Behörden gegenüber der Schweiz, den somalischen Messerstecher aufzunehmen?
- Für den Fall, dass es gegenüber der Schweiz die von der italienischen Ministerin erwähnte Forderung geben sollte - oder bereits gab -, kann der Bundesrat sicherstellen, dass diese umgehend abgelehnt würde, da sie unbegründet ist?
- Übernimmt Italien - wie es das Dublin-Assoziierungsabkommen vorsieht - regelmässig Migrantinnen und Migranten, die illegal in unser Land gelangen, nachdem sie in Italien ihr ersten Asylgesuch gestellt haben, oder weigert sich das Land jeweils?
→ Curia Vista
21.4043 — Auswirkungen des Abbruchs der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen auf die Gleichstellungsförderung im Forschungsbereich
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Brenzikofer Florence |
| Datum |
21.09.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.11.2021 |
Im Rahmen der Programme des Europäischen Forschungsraumes (EFR) wie "Horizon2020" werden Massnahmen zur Gleichstellung und zur Förderung von Frauen in der Forschung umgesetzt. Auf europäischer Ebene ist die Schweiz in Gremien und Arbeitsgruppen des EFR vertreten, die die Chancengleichheit fördern. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 21.3868 und Interpellation 21.3802 informierte, hat die Europäische Kommission das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation am 12. Juli 2021 informiert, dass die Schweiz bis auf Weiteres und namentlich für alle Ausschreibungen von Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen im Jahr 2021 als nicht-assoziierter Drittstaat behandelt wird.
Längerfristig bleibt Schweizer Forscher*innen ohne die Assoziierung die Teilnahme an Programmen und Ausschreibungen verwehrt. Die Schweiz hat zudem kein volles Mitbestimmungsrecht im Europäischen Forschungsraum, bei den Forschungsrahmenprogrammen sowie in den entsprechenden Programmausschüssen. Somit kann sie auch keinen Einfluss auf die Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Verbesserung der Chancengleichheit, nehmen. Das Netz von Vereinbarungen, welches der SNF mit den Förderorganisationen europäischer Länder aufgebaut hat, kann diese Mitsprache nicht ersetzen. Die Schweiz hat sowohl national wie international noch Verbesserungsbedarf in der Gleichstellung. So waren beispielsweise im Jahr 2020 lediglich 194 der 487 Schweizer Teilnehmenden am Programm für Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie (COST) weiblich (siehe:cost.eu, Jahresbericht 2020).
- Welche Auswirkungen hat der Abbruch der Verhandlungen über das Rahmenabkommen auf die gleichstellungspolitischen Engagements der Schweiz auf internationaler Ebene, insbesondere im Bereich der Forschungszusammenarbeit?
- Sind ausgleichende Massnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit geplant und wenn ja, welche?
- Wie beurteilt der Bundesrat generell den Schweizer Gleichstellungfortschritt im Forschungsbereich im Vergleich zur Europäischen Union?
- Wie kann sich die Schweiz, abgesehen vom SNF, für die Chancengleichheit und Gleichstellung im europäischen Forschungsraum einsetzen, und was kann sie zu dessen Förderung konkret unternehmen?
- Welche Gleichstellungsprogramme auf europäischer Ebene fallen konkret weg, welche bleiben bestehen? Wann laufen die bestehenden Kooperationen aus?
- Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, die wegfallenden Programme auf eidgenössischer Ebene oder mithilfe von anderen internationalen Kooperationen zu kompensieren?
→ Curia Vista
21.4042 — Deblockierung der Verhandlungen mit der EU über Strom
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Würth Benedikt |
| Datum |
20.09.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.11.2021 |
Der Bundesrat hat 2007 ein Mandat für ein Stromabkommen mit der EU verabschiedet. Seit dem Entscheid der EU, dieses Dossier mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommen zu verknüpfen, ist die Verhandlung blockiert, aber nicht abgebrochen. Nachdem der Bundesrat die Verhandlungen über ein INSTA einseitig beendet hat, ist eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen und eine Strategie zu entwickeln. Die vom Bundesrat zwischenzeitlich kommunizierten drei Phasen Beruhigen - Stillhalten - Neustart (ab 2024) können als grober Orientierungsrahmen dienen. Eine Strategie ist das aber nicht. Es muss darum gehen, schweizerische Interessen aktiv zu vertreten. Die Situation beim Strom ist vordringlich und erträgt keinen Aufschub. Der neuste Ausschluss der Schweizer Stromaufsicht (Elcom) bei der europäischen Energieregulierungsbehörde (Acer) ist ein weiterer Fingerzeig. Der Bundesrat muss Ansätze entwickeln, wie er die festgefahrene Verhandlung wieder deblockieren kann. Hier bietet es sich beispielsweise an, den Streitschlichtungsmechanismus sowie die Regelung zu den staatlichen Beihilfen aus dem gescheiterten INSTA in einem spezifischen Stromabkommen zu implementieren. Die Interessenabwägung zwischen Souveränitätsreduktion und Mehrwerten bei der Versorgungssicherheit sowie der Vermarktung von Schweizer Strom kann gut und praktisch innenpolitisch vermittelt und diskutiert werden. Schliesslich ist auch klar, dass der anvisierte strukturierte Dialog mit der EU mit konkreten inhaltlichen Themen verbunden werden muss.
Ausserdem stellt sich die Frage, was die Schweiz für die Bewältigung der grossen Herausforderungen im Nord-Süd-Stromtransit in Europa entwickeln und anbieten kann.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine Deblockierung der festgefahrenen Stromverhandlungen im Interesse der Schweiz ist?
- Was konkret unternimmt der Bundesrat inhaltlich und zeitlich, um die Verhandlung zu deblockieren? Welche konkreten Vorschläge kann er der EU in technischer und infrastruktureller Hinsicht unterbreiten?
- Kann sich der Bundesrat vorstellen, einen Streitbeilegungsmechanismus sowie die Regelung zu den staatlichen Beihilfen in Anlehnung an das gescheiterte INSTA für ein spezifisches Stromabkommen der EU anzubieten?
→ Curia Vista
21.3989 — Zusammenarbeit mit Österreich beim Dublin-Abkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Egger Mike |
| Datum |
13.09.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 03.11.2021 |
Die österreichische Regierung hat wiederholt klargemacht, dass sie ihre konsequente Haltung gegenüber abgewiesenen Asylbewerbern aus Afghanistan auch nach der Machtübernahme der Taliban weiterführen will. Erste Kontakte mit der neuen Regierung in Kabul zu diesem Thema wurden in den österreichischen Medien bereits bestätigt.
Die strikte Haltung der österreichischen Regierung zeichnete sich bereits vorher ab, insbesondere nach der Ermordung eines österreichischen Mädchens im letzten Juni und der anschliessenden Verhaftung von afghanischen Tatverdächtigen. Seither gibt es Berichte über vermehrte Einreisen von jungen afghanischen Männern aus Österreich in die Schweiz.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie viele afghanische Migranten wurden an der Grenze zu Österreich seit Anfang Jahr pro Monat registriert, aufgeteilt nach Geschlecht und Alter?
- Wird das Dublin-Abkommen konsequent umgesetzt gegenüber afghanischen Staatsbürgern, die ohne Einreisebewilligung an der Grenze zu Österreich aufgegriffen werden und wie viele Rückweisungen gab es seit Anfang Jahr?
- Gibt es Verbesserungsbedarf in der Zusammenarbeit mit Österreich im Rahmen des Dublin-Abkommens, insbesondere zwischen dem Grenzwachtkorps und den zuständigen österreichischen Grenzbehörden?
→ Curia Vista
21.3787 — Norwegen hat mit Grossbritannien nach dem Brexit in Rekordzeit ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Und die Schweiz?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
17.06.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.09.2021 |
Kürzlich hat Norwegen angekündigt, dass es mit dem Vereinigten Königreich in Rekordzeit (die Verhandlungen begannen im August 2020) ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat.
In ihrer offiziellen Mitteilung erklärt die norwegische Regierung, es handle sich dabei "[...] um das umfassendste Freihandelsabkommen, das das Land je ausgehandelt hat."
Auf der Website der norwegischen Regierung steht dazu: "Das Abkommen sichert Arbeitsplätze und fördert das Wirtschaftswachstum, und es ist ein wichtiger Schritt vorwärts in unseren Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit. Es handelt sich um ein langfristiges Abkommen, das auch zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums beitragen wird."
Der - folgerichtige - Verzicht auf das inakzeptable institutionelle Rahmenabkommen mit der EU bietet der Schweiz die Gelegenheit, neue Wege zu gehen, und zwar hin zu einer stärkeren Diversifizierung betreffend die Handelspartner, was die Abhängigkeit unseres Landes von der EU und damit die Erpressbarkeit durch Brüssel verringern würde.
Ich frage den Bundesrat:
- Wie beurteilt er das neue Freihandelsabkommen zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich?
- Ist für den Bundesrat der Abschluss von Handelsabkommen mit Grossbritannien nach dem Brexit prioritär? Welche Verhandlungen sind gegenwärtig in Gang?
- Ist es die Absicht der Schweiz, im Rahmen einer Asien-Pazifik-Strategie (die dringender denn je nötig ist) den Anschluss an das transpazifische Freihandelsabkommen (CPTPP) zu beantragen und damit dem Beispiel Grossbritanniens zu folgen?
→ Curia Vista
21.3802 — Abbruch der Verhandlungen des Rahmenabkommens Schweiz-EU durch den Bundesrat. Welche Folgen für die Nordwestschweiz und deren grenzüberschreitende Zusammenarbeit?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Graf Maya |
| Datum |
17.06.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.09.2021 |
Seit 2002 entwickelt sich der Bilaterale Weg der Schweiz mit der EU erfolgreich. Er trägt entscheidend zum Wohlstand und zur wirtschaftlichen Prosperität der Schweiz bei. Dies gilt ganz besonders für die export- und innovationsstarke Nordwestschweiz im Dreiland Schweiz - Frankreich - Deutschland für welche die grenzüberschreitenden Beziehungen, die Mitarbeit in verschiedenen grenzüberschreitenden Gremien und der bilaterale Austausch täglich von Bedeutung sind.
Aus der Sicht der Nordwestschweiz müssen der bilaterale Weg und die Beziehungen Schweiz-EU insgesamt gesichert, stabilisiert und weiterentwickelt werden. Vor diesem Hintergrund nimmt man in der Nordwestschweiz den Beschluss des Bundesrates vom 26. Mai 2021, kein institutionelles Abkommen Schweiz-EU abzuschliessen, konsterniert und mit grosser Sorge zur Kenntnis.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie und in welchem Rahmen wird der Bundesrat die Grenzkantone, welche besonders vom Abbruch der Verhandlungen des Rahmenabkommens CH-EU betroffen sind, zeitnah über die Auswirkungen informieren? Und ist der Bundesrat bereit, nach 1994 (BBI 1994 II 620) wieder einen neuen Bericht über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit konkreten Massnahmen vorzulegen?
- Welche konkreten, kurz- und mittelfristigen Folgen des Scheiterns der Verhandlungen sieht der Bundesrat für die in allen Bereichen erfolgreich vernetzten Grenzregionen der Schweiz, die von zwei Dritteln der Kantone und insbesondere auch von den Nordwestschweizer Kantonen gebildet werden, und wie gedenkt er diese zu aufzufangen resp. zu vermeiden?
- Welche konkreten nächsten Schritte plant der Bundesrat, damit sowohl der Ist-Zustand, als auch der Ausbau des Markzugangs zum europäischen Binnenmarkt gesichert werden kann? Auf welcher Terminschiene plant er diese Schritte und wie werden die betroffenen Regionen einbezogen?
- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die jeweilige anstehende Aktualisierung des MRA für alle 20 betroffenen Branchen, insbesondere die Medizinaltechnik, Medizinprodukte, etc. gewährleistet bleibt?
- Die voll assoziierte Teilnahme am Horizon-Programm (2021-27) der EU ist insbesondere für den Bildungs-, Forschungs- und lnnovationsstandort Nordwestschweiz zentral. Auf die Frage 21.7400 Brenzikofer hält der Bundesrat fest, dass er die Konsequenzen nicht abschätzen kann, solange die Position der EU nicht definitiv bekannt sei. Was bedeutet das konkret, zeitlich und welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um das Assoziierungsabkommen erfolgreich abzuschliessen?
→ Curia Vista
21.3789 — Globale Mindeststeuer. Wird der Bundesrat die Steuerhoheit der Schweiz verteidigen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
17.06.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.08.2021 |
Weltweit sind Länder mit einem grossen Defizit infolge der Corona-Pandemie konfrontiert. Regierungen mit leeren Kassen schreiten zu Steuererhöhungen.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der G7 haben sich daher kürzlich den Grundsatz einer globalen Mindeststeuer ("global minimum tax") von 15 Prozent auf den Auslandgewinnen der multinationalen Unternehmen geeinigt.
Die G7-Staaten planen offensichtlich, die erwähnte Mindeststeuer weltweit (wie dies auch die Bezeichnung besagt) einzuführen. Vom Thema betroffen ist auch die Schweiz. Einmal mehr wollen andere Länder uns vorschreiben, wie hohe Steuern wir erheben sollen, um ihnen unliebsame Phänomene wie den Steuerwettbewerb zu verhindern.
Eine derartige Einmischung in unsere Steuerhoheit dürfen wir nicht tolerieren.
Wir wehren uns - zu Recht - dagegen, dass die EU uns mit dem institutionellen Abkommen ihre Gesetze und fremde Richterinnen und Richter aufzwingt; genauso wenig dürfen wir bedingungslos akzeptieren, dass die G7-Staaten der Schweiz vorschreiben, welche Steuersätze sie anwenden soll.
Die Steuerhoheit gehört zu den grundlegenden Elementen der Souveränität.
Ich frage den Bundesrat:
- Wird der Bundesrat die Steuerhoheit der Schweiz verteidigen?
- Welche Folgen könnte nach Ansicht des Bundesrates die Anwendung der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent, auf die sich die G7-Staaten geeinigt haben, für die Schweiz haben und zwar in Bezug auf den möglichen Wegzug von wichtigen steuerzahlenden juristischen Personen und in der Folge auf einen Einnahmeverlust?
- Ist die Schätzung von einem jährlichen Einnahmeverlust von 3-4 Milliarden plausibel?
→ Curia Vista
21.3854 — Rahmenabkommen. Was sind die Folgen für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Wehrli Laurent |
| Datum |
17.06.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.09.2021 |
Fast 56 Prozent der 776 300 Auslandschweizerinnen und -schweizer leben in einem Mitgliedstaat der EU, das heisst 434 000 Schweizer Staatsangehörige. Sie profitieren direkt vom Freizügigkeitsabkommen und dem darin enthaltenen Grundsatz der Gleichbehandlung in Bezug auf eine Reihe von Rechten in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung, Steuern und Sozialleistungen sowie auch in Bezug auf die Möglichkeit, in einem beliebigen Mitgliedstaat der EU zu arbeiten oder sich niederzulassen. Die Schweiz profitiert ihrerseits von diesem Netz von Schweizerbürgerinnen und -bürgern, die integriert sind in das politische, soziale und wirtschaftliche System der EU, das die Nummer 1 ist unter den Wirtschaftspartnern der Schweiz.
Der Beschluss des Bundesrates, die Verhandlungen über das Rahmenabkommen abzubrechen, wirft die Frage auf, welchen rechtlichen Status die Schweizerinnen und Schweizer, die sich in der EU befinden, noch haben. Auch ist nicht klar, was dies für Schweizerinnen und Schweizer bedeutet, die sich in Zukunft in der EU niederlassen möchten.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Welche Strategie verfolgt der Bundesrat, um die Personenfreizügigkeit für die Schweizerinnen und Schweizer, die sich bereits im EU-Raum befinden, sicherzustellen?
- Was wird der Bundesrat vorkehren, damit Schweizer Staatsangehörige, die sich in Zukunft in der EU niederlassen wollen, ebenfalls von der Personenfreizügigkeit profitieren können?
- Welche alternativen Optionen sieht der Bundesrat für den Fall, dass die geltende Personenfreizügigkeit mit der EU in Frage gestellt werden sollte?
→ Curia Vista
21.3725 — Beruht der Entscheid des Bundesrates, die Insta-Verhandlungen abzubrechen, auf mehreren Grundlagenirrtümern?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Markwalder Christa |
| Datum |
16.06.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.09.2021 |
- Kann der Bundesrat dem Parlament plausibel darlegen, auf welchen materiellen Grundlagen (Daten und Berichte aus EDA, SEM, Seco, BfS) er einen solch weitreichenden Entscheid gefällt hat (notabene nach Konsultation der APKs und der Kantone, die eine Weiterführung der Verhandlungen grossmehrheitlich befürworteten)? Hat der Bundesrat entsprechende politische und ökonomische Risikofolge-Abschätzungen erstellt? Gibt es konkrete Preisschilder für die einzelnen Bereiche?
- Trifft es zu, dass der Bundesrat dahingehend beraten wurde, dass im Fall einer Übernahme der UBRL durch die Schweiz die Konsequenzen für die Schweiz derart gravierend wären, dass "soziale Unruhen" unserem Land drohen könnten? Und falls ja, auf welchen Daten und Fakten basiert eine solche Einschätzung? Hat der Bundesrat eigene Berechnungen angestellt, wie viele potentielle Mehrkosten eine Übernahme der UBRL für die Schweiz bedeuten würde oder kann er diese noch nachreichen?
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass sein Verhandlungsmandat bezüglich UBRL hinter das geltende Freizügigkeitsabkommen zurückgefallen wäre und eine diesbezügliche Neuverhandlung erfordert hätte?
- Warum gab sich der Bundesrat am 11. November 2020 ein Verhandlungsmandat, von dem er von Anbeginn annehmen musste, dass es nicht zielführend sein konnte? Wollte der Bundesrat das InstA überhaupt zu einem konstruktiven Abschluss bringen? Nahm der Bundesrat bewusst in Kauf, dass die neue Staatssekretärin Livia Leu mit diesem Mandat zu keinem erfolgreichen Abschluss kommen konnte?
- Welches waren aus Sicht des Bundesrats die Angebote der Schweiz, die im Sinne von "give& take" in die "Schlussrunde" des InstA mit Brüssel eingebracht wurden?
- Gibt es andere Beispiele von demokratisch gewählten Regierungen anderer Länder, die nach jahrelangen Verhandlungen mit ihrer wichtigsten Partnerin nach einem einseitigen Abbruch voraussichtliche Schäden für ihr Land und ihre Bevölkerungen in Kauf zu nehmen gewillt waren, um gleichzeitig verkünden, dass sie die Schadensbegrenzung in den Griff zu bekommen versuchen?
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er mit diesem Abbruchentscheid seine eigene aussenpolitische Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt hat?
- Wie erklärt der Bundesrat den jungen Generationen warum er ihnen mit diesem Abbruch-Entscheid ihre Chancen und Perspektiven bewusst verschlechtert?
→ Curia Vista
21.3728 — Kein CO2-Gesetz, kein Rahmenabkommen! Folgen für die SBB und den geplanten Ausbau der Nachtzugverbindungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Christ Katja |
| Datum |
16.06.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.09.2021 |
Nachtzüge bewirken nachweislich eine Verlagerung von Reisen vom Flugzeug, Auto oder Bus auf den Zug. Gemäss SBB belaufe sich die Klimawirkung des heute bestehenden Nachtzugverkehrs ab der Schweiz auf eine Einsparung von rund 50 000 Tonnen CO2 jährlich. Dies entspricht dem durchschnittlichen, jährlichen Ausstoss von 30 000 Autos. Gemäss Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 20 3581 komme insbesondere dem europäsischen Schienenverkehr zur Erreichung der Klimaziele 2050 eine grosse Bedeutung zu. Der Bundesrat und die Bundesverwaltung würden sich in verschiedenen europäsischen Gremien engagieren, um den internationalen Personenverkehr auf der Schiene zu fördern.
Die SBB und die ÖBB wollten deshalb und wegen der stark steigenden Nachfrage des bereits bestehenden Angebots im Nachtzugverkehr von 6 auf 10 Linien ausbauen. Geplant waren neue Nachtzüge ab der Schweiz nach Amsterdam, Rom und Barcelona.
Die SBB und die ÖBB hatten dazu eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. Es wurde von Seiten der SBB jedoch klar kommuniziert: "Der geplante Ausbau kann NUR mit finanzieller Unterstützung aus dem Schweizer Klimafonds sichergestellt werden."(MM der SBB vom 15.9.2020). Im gescheiterten CO2-Gesetz war eine dementsprechende Förderung des grenzüberschreitenden Zugverkehrs vorgesehen. Zusätzlich erschwerend dazu kommen auch die gescheiterten Verhandlungen über ein Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU. Im Zuge des "New Green Deal" will die EU nämlich neue Zugverbindungen und einfachere Ticket-Plattformen schaffen. Die Schweiz ist bei diesen Plänen nicht direkt involviert und eine engere Zusammenarbeit ist unter den aktuellen Voraussetzungen eher nicht zu erwarten. Dabei stellen sich mir folgende Fragen:
- Welche Auswirkungen hat das Scheitern des CO2-Gesetzes auf die geplanten Nachtzug-Ausbauschritte des SBB?
- Falls es keine Auswirkungen und die geplanten Ausbauschritte Bestand haben sollen, wie wird die Finanzierung sichergestellt?
- Welche Auswirkungen hat das Scheitern der Verhandlungen zum Rahmenabkommen Schweiz-EU auf den geplanten Ausbau der Nachtzuglinien der SBB und welche ganz allgemein auf die SBB und die internationalen Zugverbindungen, das Ticketing und die Zusammenarbeit?
- Falls es keine Auswirkungen haben soll, wie wird die langfristige Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und eine Mitsprachemöglichkeit der Schweiz sichergestellt?
- Gibt es auslaufende bilaterale Verträge, welche die SBB betreffen werden und wenn ja welche?
→ Curia Vista
21.3726 — Welche politisch und ökonomisch gleichwertige Strategie zum Insta verfolgt der Bundesrat, nachdem er die Verhandlungen mit der EU als unserer wichtigsten Partnerin einseitig abgebrochen hat?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Markwalder Christa |
| Datum |
16.06.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.09.2021 |
- Erachtet der Bundesrat den einseitig verkündeten Abbruch der InstA-Verhandlungen als zielführend in seiner Intention, den bilateralen Weg weiterführen zu wollen oder hat er damit nicht vielmehr (eventual-)vorsätzlich den Anfang vom Ende dieses europäisch-helvetischen Kompromisses eingeleitet?
- Erachtet es der Bundesrat als aussenpolitisch klug und als mit der Aussenpolitischen Strategie AVIS28 abgeglichen, angesichts der zunehmenden geopolitischen Spannungen, die EU als unsere wichtigste Handelspartnerin auf diese Art und Weise zu brüskieren?
- Hat der Bundesrat nach diesem von ihm einseitig vorgenommenen Verhandlungsabbruch ernsthaft noch den Vorsatz, mittel- und längerfristig den Liga-Erhalt der Schweiz als eines der globalisiertesten Länder der Welt aufrecht erhalten zu können? Nützt ein solches "Forfait" den aussen- und aussenwirtschaftlichen Interessen der Schweiz in irgendwelcher Weise?
- Wie gedenkt der Bundesrat den bilateralen Weg unilateral weiterzuführen, indem wir nun - gemäss Bundesrat - "selber den Takt vorgeben"? Inwiefern lassen sich der neue "Unilateralismus" der Schweiz mit dem bisher bewährten Bilateralismus und Multilateralismus aussenpolitisch vereinen?
- Wie schätzt der Bundesrat seine eigene aussenpolitische Glaubwürdigkeit in einem "self-assessment" gegenüber der EU und anderen Regierungen noch ein? Was veranlasst den Bundesrat dazu, die Schweiz gegenüber der EU als "verlässliche Partnerin" zu bezeichnen, wenn er nach nahezu acht langen und intensiven Verhandlungsjahren mit zahlreichen Verhandlungserfolgen für die Schweiz dem InstA ohne innenpolitisch demokratische Legitimation den Stecker zieht?
- Inwiefern kann der Abbruch-Entscheid des Bundesrats die seit über zehn Jahren vorbereitete Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat für die Jahre 2023/2024 gefährden? Wie schätzt er insbesondere die weitere Unterstützung der WEOG-Mitglieder (Westeuropäische und andere Staaten) aufgrund dieser neuen Ausgangslage ein, die in der Mehrheit EU-Mitgliedstaaten sind?
- Wie schätzt der Bundesrat die Bereitschaft der Efta-Mitgliedstaaten ein, weiterhin gemeinsame Freihandelsabkommen aushandeln zu wollen? Einerseits vor dem Hintergrund des InstA-Abbruch-Entscheids, andererseits angesichts der knappen Referendums-Abstimmung vom 7. März 2021 zugunsten des FHA Efta-Indonesien?
→ Curia Vista
21.3616 — Wegfallendes Steuersubstrat wegen vermehrtem Homeoffice im internationalen Verhältnis?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Guggisberg Lars |
| Datum |
01.06.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.08.2021 |
- Hat der Bundesrat berechnet, wie hoch die zu befürchtenden Steuerausfälle durch Homeoffice im internationalen Verhältnis in etwa sein werden?
- Beabsichtigt der Bundesrat, im internen Recht eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um im Ausland erbrachte Arbeitstage besteuern zu können, für den Fall dass das DBA der Schweiz das Besteuerungsrecht zuweist? Falls ja, wann soll diese Bestimmung in Kraft treten?
- Bestehen Bestrebungen, die von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen dahingehend nachzuverhandeln, dass im Ausland erbrachte Homeoffice-Tage in der Schweiz besteuert werden können?
- Die vermehrte Homeoffice-Tätigkeit führt zu Unsicherheiten bei der Anwendung von Grenzgängerregelungen, weil unklar ist, ab wie vielen Homeoffice-Tagen die Grenzgängereigenschaft entfällt. Plant der Bundesrat, mit unseren Nachbarstaaten diesbezüglich zu verhandeln, um Rechtssicherheit zu schaffen?
- Plant der Bundesrat in diesem Zusammenhang die Höhe der Entschädigung für die Schweiz nachzuverhandeln?
→ Curia Vista
21.3516 — Sicherung des bilateralen Weges. Interessen der Departemente?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
04.05.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.06.2021 |
Die Verhandlungen zum Rahmenabkommen befinden sich in einer heiklen Phase. Die Differenzen zwischen der EU und der Schweiz bzgl. der offenen Punkte bleiben gewichtig. Bei einem allfälligen Verhandlungsabbruch drohen negative Konsequenzen, die alle Departemente betreffen. Entsprechend hat jedes Departement ein grosses Interesse an der Sicherung des bilateralen Weges. Der Bundesrat wird deshalb gebeten darzulegen, wie im Falle eines Scheiterns des Rahmenabkommens vorzugehen ist und namentlich die folgenden Fragen zu beantworten:
- EDA: Wie plant der Bundesrat die bilaterale Beziehung zur EU weiterzuentwickeln, falls das Rahmenabkommen scheitert?
- WBF: Wie gedenkt der Bundesrat die Schweizer Teilnahme an Horizon Europe und Erasmus plus zu ermöglichen? Wie will der Bundesrat die Nachteile bei einer Nicht-Assoziierung für den Schweizer Forschungs- & Bildungsstandort abfedern? Wie gedenkt der Bundesrat die jeweilig anstehende Aktualisierung des MRA für die betroffenen Branchen (Medizinaltechnik, Pharma, Maschinenbau etc.) zu bewirken?
- EDI: Was wären die Konsequenzen für das bereits ausgehandelte Gesundheitsabkommen? Droht der konstante Ausschluss aus dem Frühwarn- und Reaktionssystem der EU (EWRS)? Was sind die Konsequenzen einer Nichtaktualisierung des MRA für die Pharmabranche?
- EFD: Wie wäre der Finanzdienstleistungssektor langfristig betroffen? Welche alternativen Kooperationsmöglichkeiten mit der EU sind denkbar? Was sind die Aussichten, die Börsenäquivalenz wieder zu erlangen? Sind neben der bestehenden Gegenmassnahme weitere Massnahmen geplant?
- UVEK: Die Stromversorgungssicherheit sowie die Stabilität des Stromnetzes kann im stark vernetzten europäischen Strommarkt von keinem Land allein gewährleistet werden. Wie kann diese in der Schweiz ohne ein Stromabkommen sichergestellt werden? Auch im Verkehr ist die enge Zusammenarbeit zentral. Welche Konsequenzen sind bzgl. des geplanten Beitritts in die EU-Eisenbahnagentur (ERA) zu erwarten?
- EJPD: Befürchtet der Bundesrat eine Verweigerung der Datenschutzäquivalenz durch die EU und wie würde er darauf reagieren? Welche Pläne hat der Bundesrat, um administrative Mehrbelastungen und die höheren Sanktionsrisiken zu kompensieren? Inwiefern ist die Zusatzvereinbarung im Bereich Grenzmanagement und Visa (BMVI) gefährdet?
- VBS: Mit welchen Auswirkungen wäre bei der Gewährleistung der Cybersicherheit zu rechnen?
→ Curia Vista
21.3506 — Die Schweiz wird erneut von der EU erpresst. Wird der Bundesrat auch dieses Mal tatenlos zusehen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
04.05.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.08.2021 |
Die Europäische Union erpresst die Schweiz einmal mehr. Die jüngste Initiative aus Brüssel in diesem Zusammenhang ist der Ausschluss der SBB aus der "Europäischen Partnerschaft für die Umgestaltung des europäischen Eisenbahnsystems". Der Grund: Die EU verlangt die Zahlung des hängigen Kohäsionsbeitrags und prangert die mangelnden Fortschritte beim institutionellen Rahmenabkommen an.
Auch einzelne EU-Mitgliedstaaten, insbesondere aus Osteuropa, haben sich erlaubt, die Zahlung des Schweizer Kohäsionsbeitrags einzufordern.
Ich frage den Bundesrat:
- Abgesehen von der tatsächlichen Tragweite der Partnerschaft, von der die SBB ausgeschlossen wurde, wie beurteilt der Bundesrat diese neue diskriminierende und erpresserische Initiative gegen die Schweiz? Wird er wiederum tatenlos zusehen?
- Was muss noch passieren, damit der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU über das institutionelle Rahmenabkommen endlich für gescheitert und abgeschlossen erklärt?
- Welche konkreten Vergeltungsmassnahmen gegen die EU gedenkt der Bundesrat infolge der wiederholten diskriminierenden Entscheide gegenüber der Schweiz zu ergreifen?
- Erinnert sich der Bundesrat, dass zum Beispiel am 31. März dieses Jahres die EU der Schweiz den privilegierten Zugang zum Impfstoff gegen Covid-19 verweigert hat? Ist der Bundesrat auch angesichts dieser Initiative aus Brüssel untätig geblieben? Oder hat er Gegenmassnahmen ergriffen? Wenn ja, welche?
→ Curia Vista
21.3504 — Die EU entzieht den privilegierten Zugang der Schweiz zu Impfstoffen. Gedenkt der Bundesrat den Kohäsionsbeitrag zu blockieren?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
04.05.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.08.2021 |
Seit dem 31. März 2021 gelten in der EU neue Regeln für den Export von Covid-19-Impfstoffen. In diesem Zusammenhang wurde 17 Staaten der privilegierten Zugang zu den Impfstoffen entzogen, unter anderem auch der Schweiz.
Die Schweiz hat sich entschieden, ihre Impfkampagne mit derjenigen der EU zu verknüpfen - ganz offensichtlich ein Entscheid zum Nachteil der Schweiz. Die WHO hat denn auch kritisiert, dass die Immunisierung in Europa und auch in der Schweiz zu langsam voranschreitet.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Entscheid der Schweiz, ihre Impfkampagne mit derjenigen der EU zu verknüpfen vor dem Hintergrund des Entscheids der EU vom 31. März, der Stellungnahme der WHO und der geringen Zahl der geimpften Personen in der Schweiz angemessen war?
- Gedenkt der Bundesrat, nach dem Entscheid vom 31. März Vergeltungsmassnahmen gegenüber der EU zu ergreifen? Beabsichtigt er, die Ausrichtung des Kohäsionsbeitrags an die EU zu blockieren?
- Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass das Vereinigte Königreich dank des Brexit heute eines der Länder ist, deren Impfkampagne am weitesten fortgeschritten ist?
- Stimmt es, dass der Bundesrat darauf verzichtet hat, 60 Millionen Franken in eine Produktionslinie in der Schweiz für den Impfstoff von Moderna zu investieren, einer Investition, mit der sich die Schweiz 100 Millionen Dosen des Impfstoffs hätte sichern können?
- Welche Kontakte gab es zwischen dem Bundesrat und den Managern der Pharmaindustrie mit dem Ziel, für die Schweiz eine ausreichende Menge an Impfstoffen sicherzustellen? Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der Erfolg der Impfkampagne in Israel zu einem grossen Teil den guten Kontakten zu verdanken ist, die Premierminister Netanyahu mit dem CEO von Pfizer unterhält? Oder hat der Bundesrat kein Interesse an solchen Kontakten?
→ Curia Vista
21.3514 — Friedensprozess in Kolumbien gefährdet
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Prezioso Batou Stefania |
| Datum |
04.05.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.08.2021 |
Am 18. Juni 2020 habe ich eine Interpellation mit dem Titel "Schweiz-Kolumbien. Gewissheit über die Verwendung der Bundeshilfen" eingereicht. Darin habe ich auf die Nichteinhaltung der Friedensabkommen und die Ermordung von ehemaligen Kämpferinnen und Kämpfern, ihren Familien, Gewerkschaftsmitgliedern und Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten hingewiesen. Der Bundesrat hat mir folgendermassen geantwortet: "Übergeordnetes Ziel der Schweiz ist es, die Institutionen und die Bevölkerung Kolumbiens auf dem Weg zu einem dauerhaften Frieden durch eine nachhaltige und widerstandsfähige wirtschaftliche Entwicklung und den Abbau von Ungleichheiten zu stärken."
Seit dem 28. April hat sich die Lage im Land noch verschlechtert. Nunmehr zielt die Unterdrückung auf eine grosse Protestbewegung gegen die laufende Steuerreform, die sozial ungerecht ist und schliesslich zurückgezogen wurde, ab; dabei wurden allem Anschein nach innerhalb von vier Tagen 21 Menschen getötet und hunderte verletzt.
- Müsste der Bund angesichts seiner Rolle in Bezug auf die Friedensabkommen von 2016 diese Gewalt nicht offiziell verurteilen?
- Müsste der Bund Kolumbien nicht dazu auffordern, die Meinungs-, Vereinigungs- und Demonstrationsfreiheit im Rahmen seiner Verpflichtungen zur Einhaltung der internationalen Menschenrechte zu achten?
- Müsste der Bund nicht fordern, dass diese extreme Anwendung von Gewalt gegen eine unbewaffnete Zivilbevölkerung vollständig aufgeklärt und eine internationale Untersuchungskommission eingesetzt wird?
→ Curia Vista
21.3499 — Nichtaktualisierung des Abkommens über gegenseitige Anerkennung. Auswirkungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. |
| Datum |
04.05.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.08.2021 |
Das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) ist ein Instrument zum Abbau von technischen Handelshemmnissen bei der Vermarktung zahlreicher Industrieerzeugnisse. Das Abkommen ist ein wichtiger Schlüssel für den hürdenfreien Zugang der Schweizer Wirtschaft zum EU-Binnenmarkt. So müssen Unternehmen für ihre Produkte Zertifizierungen nur einmal erstellen, die Schweiz und die EU anerkennen die Konformitätserklärungen der anderen Seite. Das MRA erspart den Unternehmen beim Export bürokratischen und finanziellen Aufwand. Die Weiterentwicklung dieses Abkommens ist aus den bekannten Gründen aktuell nicht möglich.
Dazu stellen sich folgende Fragen:
- Das Abkommen deckt wertmässig rund zwei Drittel des Handels mit Industrieerzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU ab. Welche Produktesektoren können kurz-, mittel- oder langfristig von einer Nicht-Aktualisierung des MRA betroffen sein?
- Welche Strategien hat der Bundesrat, um allfällige negative Effekte einer Nicht-Aktualisierung zu verringern?
- Welche Auswirkungen hat die Nicht-Aktualisierung der MRA-Bestimmungen auf die Medtech-Industrie und die damit verbundene Versorgungssicherheit der Schweiz?
→ Curia Vista
21.3445 — Verletzung des Spezialitätsprinzips im Rahmen der Amtshilfe in Steuersachen zwischen der Schweiz und Indien sowie anderen Staaten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Germann Hannes |
| Datum |
19.03.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.05.2021 |
Der Grundsatz der Spezialität besagt, dass Dokumente in Amtshilfeverfahren im Empfängerstaat nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, für den sie von der Schweiz übermittelt wurden. Amtshilfe darf nicht zur strafrechtlichen Verfolgung missbraucht werden. Daher dürfen die erlangten Daten vonseiten der ausländischen Steuerbehörden nicht mit Strafbehörden ausserhalb des Steuerbereichs geteilt werden - ausser die ESTV akzeptiert ein entsprechendes Ersuchen. Die strikte Einhaltung dieses Prinzips ist eine Voraussetzung für die Steueramtshilfe und ist auch in Artikel 26 des OECD-Musterabkommens geregelt.
Nun gibt es jedoch klare Hinweise, dass indische Steuerbehörden Informationen und Dokumente aus Amtshilfeverfahren regelmässig mit indischen Strafbehörden ausserhalb des Steuerbereichs austauschen -und somit das Spezialitätsprinzip sowie das Doppelbesteuerungsabkommen verletzen. Andere Länder wie England oder Deutschland haben sich aufgrund dieser Verletzungen bereits bei Indien beschwert und den Austausch in Steuerfragen drastisch reduziert. Im Gegensatz gedenkt die ESTV weiterhin blauäugig Amtshilfe an Indien zu leisten.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie oft hat die ESTV Indien seit 2016 Steueramtshilfe geleistet?
- Wie oft hat Indien in den letzten 10 Jahren die ESTV um eine abkommensfremde Verwendung von im Rahmen der Amtshilfe erlangten Informationen ersucht, im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 letzter Satz DBA CH-IN? Wie oft hat die ESTV bzw. das BJ solchen Ersuchen zugestimmt?
- Hat das Finanzdepartement bzw. die ESTV Kenntnis von Verletzungen des Spezialitätsprinzips, also dass gelieferte Bankkundendaten nicht nur von der zuständigen Steuerbehörde in Indien verwendet werden?
- Inwiefern wird die Zusicherung Indiens, dass keine Verletzung des Spezialitätsprinzips stattgefunden hat resp. stattfindet, für bare Münze genommen? Wie überprüft die ESTV, ob Indien das Spezialitätsprinzip nicht verletzt und welches Beweismass wird diesbezüglich angewendet?
- Wie oft eröffnet die ESTV Verfahren, bei denen sie eine Verletzung des Spezialitätsprinzips geltend macht und betreffen solche Verfahren Indien? Welche Konsequenzen haben solche Verfahren?
- Gedenkt der Bundesrat eine Sistierung der gegenwärtig offenen Amtshilfegesuche von Indien, wenn sich eine Verletzung des Spezialitätsprinzips und damit eine Verletzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen vonseiten Indiens bestätigt?
→ Curia Vista
21.3325 — Gesundheitsabkommen und Rahmenabkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Burgherr Thomas |
| Datum |
18.03.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.05.2021 |
In der Antwort auf die ANFRAGE 18.1079 "Erpressungen durch die EU im Gesundheitsbereich?" betont der Bundesrat, dass für ihn das geplante Gesundheitsabkommen ein Kooperations- und nicht ein Marktzugangsabkommen sei. Gemäss dem ehemaligen EU-Botschafter Michael Matthiessen geht es gemäss EU nicht nur darum, dass das Abkommen auf EU-Recht verweise, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die obenstehende Anfrage schrieb, sondern konkret den Marktzugang betreffe. Die Meinungen diesbezüglich gehen offenbar auseinander. Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
- Wer wird die Deutungs- und Interpretationshoheit darüber haben, ob das Abkommen nun ein Marktzugangsabkommen ist oder nicht?
- Welche Themen im aktuellsten Entwurf des Gesundheitsabkommens verweisen auf EU-Recht?
- Welche Bereiche des Abkommens und welche damit zusammenhängenden Themen betreffen gemäss EU respektive gemäss Antizipation des Bundesrates was die EU damit meinen könnte, den Marktzugang?
- Wie wahrscheinlich ist es, dass das Abkommen den institutionellen Mechanismen des Rahmenabkommens unterstellt sein wird, wenn es jetzt schon vom Abschluss eines institutionellen Abkommens abhängig ist?
- Was könnte eine solche Unterstellung unter das Rahmenabkommen und dynamische Rechtsübernahme im Gesundheitsbereich sowie faktische Unterstellung unter den EU-Gerichtshof EuGH für Konsequenzen für das Schweizer Gesundheitswesen insbesondere auch für die Kantone und das Krankenversicherungsrecht haben?
→ Curia Vista
21.3349 — Rahmenabkommen mit der EU. Voraussetzung für weitere Abkommen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fiala Doris |
| Datum |
18.03.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.05.2021 |
- In welchen Bereichen sieht der Bundesrat den grössten Handlungsbedarf in der europäischen Zusammenarbeit?
- Wie schätzt der Bundesrat die Chance ein, dass die Schweiz in den für sie wichtigen Bereichen Weitere Abkommen mit der EU zeitnah positiv abschliessen kann, falls das Institutionelle Abkommen Schweiz - EU scheitern sollte?
- Welche weiteren Abkommen mit der EU haben für den Bundesrat oberste Priorität?
- Gibt es Bestrebungen zur Verhandlung eines "Cyber-Abkommens" mit der EU, welches die Zusammenarbeit in Cybersicherheits- und Digitalisierungsfragen regelt und stärkt?
- Welche Strategie verfolgt der Bundesrat um die Beziehungen zur Europäischen Union zu stabilisieren und dadurch die Aussicht auf weitere für die Schweiz wichtige, einvernehmliche Abkommen zu verbessern?
→ Curia Vista
21.3259 — UNO-Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Friedl Claudia |
| Datum |
18.03.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.05.2021 |
Im Juni 2014 beschloss der UNO-Menschenrechtsrat, eine intergouvernementale Arbeitsgruppe für die Erarbeitung eines rechtlich verbindlichen Abkommens im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte ins Leben zu rufen. In einem ersten Entwurf vom Juli 2018 wurden die Ziele und die Tragweite eines künftigen Abkommens, die Verantwortung der Staaten und Unternehmen und der Zugang der Opfer zur Justiz festgelegt. Gemäss dem Nationalen Aktionsplan der Schweiz 2020-2023 zu den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vom 15. Januar 2020 will die Schweiz diesen Prozess beobachten und der Kohärenz mit den UNO-Leitprinzipien besondere Aufmerksamkeit beimessen.
- Wie beurteilt der Bundesrat inzwischen den Stand für die Erarbeitung eines rechtlich verbindlichen Abkommens im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte?
- Lange galt die hängige Volksabstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative als ein Hindernis, damit sich die Schweiz an den Verhandlungen über ein verbindliches Abkommen der UNO für Wirtschaft und Menschenrechte beteiligt. Inzwischen hat sich das Volksmehr für die Initiative ausgesprochen, nicht aber die Stände. Wird nun die Schweiz in Zukunft verstärkt an der Erarbeitung dieses Abkommens mitwirken? Wo stehen wir heute und welche Ziele setzt sich der Bundesrat?
- Für die Schweiz hatten die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 zunächst Priorität vor einem Abkommen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sich die beiden Prozesse - die Anwendung der UNO-Leitprinzipien und die Arbeit an einem verbindlichen Abkommen - gegenseitig verstärken und sich das Abkommen nahtlos in das Konzept der UN-Leitprinzipien einfügt?
- Ein Streitpunkt bildete lange die Frage, ob das Abkommen allein auf transnational tätige Unternehmen anwendbar sein soll oder auch auf Unternehmen, die allein national tätig sind. Wo steht die Schweiz in dieser Frage?
- Stimmt sich die Schweiz inhaltlich mit der EU ab? Sieht der Bundesrat Vorteile darin, wenn sich Europa mit einer Stimme äussert?
- Welche Möglichkeiten sieht er, damit sich wichtige Akteure wie die USA, Kanada, Japan, Australien und Norwegen noch intensiver als bisher an den Arbeiten für ein UNO-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte beteiligen?
- Wie schätzt der Bundesrat die Rolle von Russland, China, Iran, Ägypten und Venezuela im Prozess zur Erarbeitung des Abkommens ein?
→ Curia Vista
21.3324 — Rahmenabkommen und Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Burgherr Thomas |
| Datum |
18.03.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.05.2021 |
Die neusten Exportzahlen bestätigen den Trend, dass der Exportanteil in die EU weiter abnimmt. Von den total 312 Milliarden Franken Exporte aus der Schweiz gehen inzwischen noch rund 40,6 Prozent in die EU. Diese Zahl war lange Zeit deutlich über 50 Prozent. Gleichzeitig haben von diesen 126,8 Milliarden Franken in die EU 71,9 Milliarden Franken einen Zusammenhang mit dem Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse ("Mutual Recognition Agreement", MRA). Diese Zahl suggeriert, dass ohne dieses Abkommen mehr als 70 Milliarden Franken Exporte wegfallen würden, was kaum der Realität entsprechen dürfte. Von diesen rund 70 Milliarden Franken fallen 38,1 Milliarden Franken unter den Bereich Arzneimittel, 10,5 Milliarden Franken unter den Bereich Maschinen, 6,9 Milliarden Franken unter den Bereich Diagnostik und 5,2 Milliarden Franken unter den Bereich Medizintechnik. Diese Zahlen gelten oft als Grundlage für die Theorie, es gäbe eine sogenannte Erosion der bilateralen Verträge. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie denkt der Bundesrat, dass sich der Exportanteil in die EU in den nächsten 10 Jahren entwickeln wird?
- Welche Vorteile hat diese Diversifikation der Exporte für die Schweiz?
- Wieviel der 71,9 Milliarden Franken Exporte mit Zusammenhang mit dem MRA wären auch ohne MRA möglich und vertraglich, etwa durch das Freihandelsabkommen von 1972 oder die WTO-Vereinbarungen gedeckt?
- 1,7 Prozent der Exporte aus der Schweiz haben einen Zusammenhang mit dem MRA und Fallen unter den Bereich Medizintechnik, der angeblich vom fehlenden Rahmenabkommen betroffen ist. Welcher Anteil dieser 1,7 Prozent ist tatsächlich betroffen? Wie gross ist beispielsweise der Anteil der Medizintechnik-Firmen, die schon heute in der EU zertifizieren lassen und daher keine Änderung spüren werden? Wie hoch sind die Kosteneinsparungen bei einer Zertifizierung im EU-Raum gegenüber einer Zertifizierung in der Schweiz?
- Gibt es Anzeichen in den Bereichen Arzneimittel, Maschinen und Diagnostik, dass EU-seitige Rechtsrevisionen eine ähnliche Debatte wie im Bereich Medizintechnik lostreten könnten? Falls ja, wie bereiten sich der Bundesrat und die betroffenen Branchen darauf vor, um nicht als politisches Druckmittel für die Unterzeichnung einer politisch-institutionellen Anbindung an die EU missbraucht zu werden?
→ Curia Vista
21.3231 — Massnahmen zur Sicherung des Zugangs für Schweizer Medtech-Produkte in die EU und in umgekehrter Richtung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Germann Hannes |
| Datum |
17.03.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.06.2021 |
Per 26. Mai 2021 wird in der EU die MDD (Medical Device Directive) durch die MDR (Medical Device Regulation) ersetzt. Ab diesem Tag wird die Schweiz im Medtech-Bereich wie ein Drittland behandelt, falls die EU sich weiterhin weigert, das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) zu aktualisieren. Verschiedene Branchen aus dem Gesundheitswesen weisen in einem Brief an den Bundesrat auf die Gefahr einer mangelnden Versorgungssicherheit hin, wie der Sonntagspresse zu entnehmen war. Auch der europäische Verband der Medtech-Produkte-Produzenten sowie der entsprechende deutsche Verband warnen vor einem Versorgungsengpass und verlangen von der EU eine MRA-Anpassung im Medtech-Bereich.
Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass Importe von Medtech-Produkten aus der EU und Exporte in die EU sowohl nach MDD als auch nach MDR auch nach dem 26. Mai gewährleistet sind?
- Wie würde die Schweiz reagieren, wenn es soweit kommen sollte, dass die EU in der Schweiz zertifizierte Produkte nicht für den Import zulässt? Würde sie im Gegenzug Importe von der EU in die Schweiz ebenfalls stoppen oder Importe auf jene Medtech-Produkte beschränken, die in der Schweiz nicht hergestellt werden, um Druck auf die EU auszuüben?
- Wie gedenkt der Bundesrat die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wenn eine gegenseitige Blockade zwischen der Schweiz und der EU Tatsache würde?
→ Curia Vista
21.3212 — Im Tessin gingen Tausende Arbeitsplätze verloren, und gleichzeitig gibt es immer mehr Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Gesellschaftlicher und nationaler Zusammenhalt in Gefahr
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
17.03.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.05.2021 |
Das Bundesamt für Statistik hat die Zahl der Stellen, die im Tessin aufgrund der Coronapandemie verloren gingen, von 10 000 auf 4200 korrigiert. Natürlich gibt es keinen Grund, sich über diese angebliche "Verbesserung" zu freuen, denn es handelt sich dabei offensichtlich erst um den Anfang der Tragödie. Verschiedene Wirtschaftszweige werden künstlich über Staatshilfen am Leben erhalten. Sobald diese Hilfen auslaufen, wird es zu einer Konkurswelle kommen.
Gleichzeitig steigt die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger weiter an. Im Tessin erreicht ihre Zahl mittlerweile 70 115 (Stand Ende 2020), womit zum x-ten Mal ein neuer Rekord erreicht wurde. 46 000 davon sind im tertiären Sektor tätig, wo es keinen Mangel an einheimischen Arbeitskräften gibt (im Gegenteil). In den offiziellen Zahlen sind naturgemäss die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die schwarz arbeiten, nicht berücksichtigt.
Tausende von Arbeitsplätzen gehen verloren und gleichzeitig steigt die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger ständig: Es ist offensichtlich, dass diese Situation inakzeptabel ist. Ebenso offensichtlich ist, dass der Grund dafür bei der grenzenlosen Personenfreizügigkeit gesucht werden muss.
Ich frage den Bundesrat:
- Ist es nach Ansicht des Bundesrates akzeptabel, dass im Tessin Tausende von Arbeitsplätzen verloren gehen, während gleichzeitig die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger immer weiter steigt (insbesondere im tertiären Sektor) und die Schweizer Arbeitskräfte im Kanton immer stärker in der Minderheit sind (was sie seit 2018 sind)?
- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass im Tessin durch die coronabedingte Wirtschaftskrise im Zusammenspiel mit der grenzenlosen Personenfreizügigkeit eine Situation entstanden ist, die nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhang unterminiert, sondern auch den nationalen Zusammenhalt?
- Die Beschäftigungssituation und die gesellschaftliche Lage könnten explosiv werden. Beabsichtigt der Bundesrat angesichts dessen, dem Tessin die Anwendung von echten Formen des Inländervorrangs zu gestatten, angefangen mit einem Moratorium für die Ausstellung von neuen G-Bewilligungen?
- Beabsichtigt der Bundesrat, die Personenfreizügigkeit mit der EU neu zu verhandeln, dies auf der Grundlage der Abkommen, die die EU im Rahmen des Brexit mit dem Vereinigten Königreich geschlossen hat?
- Kann der Bundesrat bestätigen, dass sich Grossbritannien infolge des Brexit in einer besseren Situation befindet als die Schweiz?
- Ist für den Bundesrat die sklavische und selbstzerstörerische Anwendung der grenzenlosen Personenfreizügigkeit - welche die Bundesverfassung und den Entscheid von Volk und Ständen vom 9. Februar 2014 verletzt - wichtiger als der nationale und der gesellschaftliche Zusammenhalt?
→ Curia Vista
21.3226 — Stromversorgungssicherheit im Winter
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Burkart Thierry |
| Datum |
17.03.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.05.2021 |
Gemäss dem aktualisierten Risikobericht des BABS (2020) stellt eine langandauernde Strommangellage während den Wintermonaten das wirtschaftlich grösste Risiko für die Schweiz dar. Ihre Eintrittswahrscheinlichkeit wird sogar deutlich höher eingeschätzt als noch 2015. Begründet wird dies im Bericht mit "wachsenden Unsicherheiten bei der Energiewende im gesamteuropäischen Kontext".
Im europäischen Kontext hat sich in den vergangenen Jahren gerade im Strombereich sehr vieles verändert. Die elektrisch stark vernetzte Schweiz hängt von den Gegebenheiten in den Nachbarstaaten ab, denn während des Winters sind wir auf Stromimporte angewiesen. Ein Stromabkommen mit der EU fehlt bis zum heutigen Tag.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Die ElCom vertritt die Auffassung, die Schweiz laufe auf eine zunehmende Unterversorgung von Strom im Winter zu. Wie begründet der Bundesrat seine abweichende Haltung, wenn er in der Antwort auf die Ip 20.3967 schreibt, dass "System-Adequacy-Analysen" für die Schweiz grundsätzlich auf eine stabile Versorgungssituation bis 2035 hindeuten?
- Wie kann aus Sicht des Bundesrates von einer zu jeder Stunde gesicherten Stromimportquote bis 2035 ausgegangen werden?
- Seit 2007 verhandelt die Schweiz mit der EU über ein Stromabkommen. Zwischenzeitlich hat die EU den Verhandlungserfolg an den Abschluss eines InstA geknüpft. Was passiert, wenn das Rahmenabkommen politisch scheitert? Hat der Bundesrat einen Plan B für den Strombereich? Falls ja, wie sieht er aus?
- Liegt das seit Jahren ausverhandelte Stromabkommen unberührt in der Schublade, oder wurden die Entwicklungen im europäischen Kontext laufend aufgenommen?
- Wie beeinflussen die Umsetzung des "Clean Energy Package" und der Brexit die Position der Schweiz gegenüber der EU im Strombereich?
- Im Fall einer Strommangellage wird auf Anweisung der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) OSTRAL, die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen, aktiv. Ist der Bundesrat bereit, die damit zusammenhängenden geplanten Bewirtschaftungsmassnahmen (Restriktionen) en detail bekannt zu geben?
→ Curia Vista
21.3165 — Müssen Hersteller von Medtech-Produkten, welche in die EU exportieren, ab dem 26. Mai 2021 auch um die Anerkennung von nach der MDD zertifizierten Produkten bangen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Arslan Sibel |
| Datum |
15.03.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.06.2021 |
In diversen Medienberichten wird derzeit auf die schwerwiegenden Probleme hingewiesen, welche den Medtechprodukte-Produzenten entstehen, wenn bis zum 26. Mai 2021 kein Rahmenabkommen unterzeichnet wurde und damit das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse MRA im Bereich Medtechprodukte nicht angepasst werden kann. Die Schweiz würde diesbezüglich zu einem Drittland. Unsicherheit besteht aber nicht nur bezüglich der Produkte, die nach der neuen MDR zertifiziert werden, sondern auch bezüglich denjenigen, die noch nach der alten Regulierung MDD zertifiziert wurden. Der Bundesrat schreibt zwar in seiner Antwort zum Vorstoss 21.7182 von NR Christa Markwalder, dass die Übergangsbestimmungen in der neuen EU-Medizinprodukteverordnung MDR eine Verlängerung der Gültigkeit von Zertifikaten aus dem alten Regime MDD vorsehe. Die derzeitigen Signale aus Brüssel, insbesondere von Experten, tönen aber anders. Es seien letztlich die einzelnen EU-Länder, welche für die Umsetzung des Medizinprodukterechtes verantwortlich seien. Dies bestätigt auch der Bundesrat in seiner Antwort zum Vorstoss 21.7182. Diese Tatsache lässt Ungutes erahnen, den auch in andern Rechtsbereichen der EU besteht nicht selten eine Differenz in der Umsetzung, was für die Branche zu einer grossen Rechtsunsicherheit führen könnte.
Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
- Ist der Bundesrat bereit, bei der EU eine ausdrückliche Bestätigung zu verlangen, dass die Gültigkeit von Zertifikaten aus dem alten Regime MDD verlängert werde und die EU für Einhaltung dieser Regelung in der EU garantiere?
- Was gedenkt der Bundesrat zu tun, wenn er aus Brüssel keine oder keine klare Antwort auf sein Verlangen erhält. Wäre er allenfalls bereit, Produkten aus der EU, die nach MDD zertifiziert wurden, die Verlängerung der Garantie ebenfalls zu verweigern?
→ Curia Vista
21.3152 — Zwangsweise Wegweisungen. Wird der Bundesrat weiterhin seine Augen vor der politischen und humanitären Lage sowie der Sicherheitslage in Äthiopien verschliessen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Maitre Vincent |
| Datum |
11.03.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.05.2021 |
Seit November 2020 verschlechtert sich die Sicherheitslage in Äthiopien kontinuierlich. Gemäss der International Crisis Group, einer angesehenen Organisation, die in den Bereichen Frieden und Sicherheit tätig ist, haben die Kämpfe in der Region Tigray zur schwersten Sicherheitskrise in Äthiopien seit Jahrzehnten geführt. Im Krieg sind Tausende umgekommen; ungefähr ein Drittel der Bevölkerung der Region Tigray wurde vertrieben, und alle Kriegsparteien haben Gräueltaten begangen. Mehr als 4,5 Millionen Menschen sind auf Nahrungsmittelsoforthilfe angewiesen, und Zehntausende könnten an Hunger sterben. (International Crisis Group, Finding a Path to Peace in Ethiopia's Tigray Region, Februar 2021).
Im vergangenen Januar meldete das IKRK, dass in der Konso-Zone interethnische Gewalt zur Vertreibung von Bevölkerungsgruppen geführt habe (CICR, Ethiopie : le CICR et la Croix-Rouge éthiopienne apportent une aide d'urgence aux déplacés internes dans le sud du pays, Januar 2021).
Gemäss dem Hohen Vertreter der Europäischen Union für Aussen- und Sicherheitspolitik gibt es "übereinstimmende Berichte über Gewalt gegen bestimmte ethnische Gruppen, Ermordungen, massive Plünderungen, Vergewaltigungen, Zwangsrückführungen von Flüchtlingen und mögliche Kriegsverbrechen" (Josep Borrell, 15. Januar 2021).
Trotz dieser Lage hat die Schweiz Ende Januar 2021 Wegweisungen nach Äthiopien durchgeführt.
Die Schweiz wendet dabei ein Rückübernahmeabkommen von 2018 zwischen Äthiopien und der Europäischen Union an, dessen rechtliche Grundlagen und Anwendung unscharf sind, hat die Schweiz doch dieses Abkommen weder unterzeichnet noch ratifiziert. Es sieht insbesondere vor, dass Personendaten von zwangsweise weggewiesenen Menschen an die äthiopischen Behörden übermittelt werden.
Ich frage den Bundesrat in diesem Zusammenhang:
- Wie schätzt er die politische und humanitäre Lage sowie die Sicherheitslage in Äthiopien ein?
- Beabsichtigt er angesichts der gesamten Situation, Wegweisungen nach Äthiopien auszusetzen?
- Kann er bestätigen, dass er das Rückübernahmeabkommen von 2018 zwischen Äthiopien und der Europäischen Union anwendet?
- Falls ja: Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich der Bundesrat bei der Anwendung eines Abkommens, das die Schweiz weder unterzeichnet noch ratifiziert hat?
→ Curia Vista
21.3138 — Erinnert die Schweiz die Türkei an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Atici Mustafa |
| Datum |
11.03.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.04.2021 |
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte forderte im Dezember 2020 die Freilassung des früheren Vorsitzenden der Demokratischen Partei der Völker (HDP), Selahattin Demirtas. Wie steht der Bundesrat zu diesem Urteil und wie trägt er zu dessen Durchsetzung bei?
- Nur acht Tage nach dem Entscheid der Strassburger Richter erhob die türkische Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen Bürgermeister von Kars, Ayhan Bilgen. Er habe 2014 an Protesten gegen die Offensive des Islamischen Staates auf die syrisch-kurdische Grenzstadt Kobane teilgenommen und zu Gewalt aufgerufen. Als sich Bilgen 2019 zur Wahl aufstellen liess, haben ihn die Behörden auf Vorstrafen und laufende Verfahren geprüft; damals war noch alles in Ordnung. Wie beurteilt der Bundesrat die Klage vom Dezember 2020 gegen Bilgen und weitere 107 Angeklagte sowie deren Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Türkei auf dem Gebiete der Rechtsstaatlichkeit?
- Laut Medienberichten sind knapp zwei Jahre nach den Lokalwahlen von März 2019 von den damals gewählten 65 HDP-Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen nur noch sechs im Amt. Kann der Bundesrat diese Information bestätigen? Hat er bilateral sowie in den zuständigen multilateralen Foren die Türkei an ihre internationalen Verpflichtungen erinnert?
- Die Türkei hat alle acht Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO ratifiziert, die als Kernarbeitsnormen den Status verpflichtender internationaler Rechtsinstrumente haben. Wie beurteilt der Bundesrat deren Respektierung durch die Türkei, namentlich die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf? Hat der Bundesrat Kenntnis davon, ob in Schweizer Tochterfirmen in der Türkei die Kernarbeitsnormen der IAO vollumfänglich eingehalten werden?
- Wie viele Mitglieder des türkischen Parlamentes werden mit Anklagen bedroht? Welchen Parteien gehören sie an?
- Die Türkei ging als Mitglied der UNO, des Europarates, der OSZE, als EU-Beitrittskandidat und durch die Ratifizierung zahlreicher Abkommen vielfältige völkerrechtliche Verpflichtungen ein. Trägt die Schweiz politisch und finanziell zu Überprüfungsberichten bei, die darüber Auskunft geben, in welchem Ausmass die Türkei ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und das Aggressionsverbot verletzt?
→ Curia Vista
20.4701 — Dynamische Rechtsübernahme geht viel weiter als autonomer Nachvollzug von EU-Recht
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Vogt Hans-Ueli |
| Datum |
18.12.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.02.2021 |
- Bestätigt der Bundesrat, dass ein autonomer Nachvollzug erfolgt, "wo wirtschaftliche Interessen [der Schweiz] dies erfordern oder rechtfertigen" (Bundesrat, BBl 2010, S. 7288), nicht aber, wenn die EU-Regeln "materiell nicht überzeugen" (Bundesrat, BBl 2017, S. 470), während die Schweiz gemäss Entwurf zum EU-Rahmenabkommen ("Rahmenabkommen") EU-Recht übernehmen muss, auch wenn es den schweizerischen Interessen nicht dient oder materiell nicht überzeugt?
- Bestätigt der Bundesrat, dass die Schweiz gemäss Rahmenabkommen von der EU sanktioniert werden kann, wenn sie EU-Recht nicht übernimmt, während sie keine Nachteile bzw. nur die Nachteile der fehlenden Äquivalenz zu tragen hat, wenn sie EU-Recht nicht autonom nachvollzieht?
- Bestätigt der Bundesrat, dass zwar 30-50 Prozent des Bundesrechts durch EU-Recht beeinflusst sind, die mehr oder weniger unveränderte Übernahme von EU-Recht jedoch nur etwa 15 Prozent des Bundesrechts ausmacht und die EU somit heute keinen bestimmenden Einfluss auf das schweizerische Recht hat?
- Bestätigt der Bundesrat, dass das neue Datenschutzgesetz zahlreiche, auch bedeutsame Abweichungen gegenüber dem EU-Recht enthält (z.B. betreffend die Höhe der Bussen), obwohl es diesem zwecks Äquivalenz angeglichen wurde?
- Bestätigt der Bundesrat, dass das neue Finanzdienstleistungsgesetz zahlreiche, auch bedeutsame Abweichungen gegenüber dem EU-Recht enthält (z.B. betreffend Anforderungen an die Anlageberatung), obwohl es diesem zwecks Äquivalenz angeglichen wurde?
- Bestätigt der Bundesrat, dass das Lebensmittelgesetz von 2014 zahlreiche, auch bedeutsame Abweichungen gegenüber dem EU-Recht enthält (z.B. betreffend Angabe der Herkunft von Zutaten), obwohl es diesem angeglichen wurde?
- Bestätigt der Bundesrat, dass die Schweiz beim autonomen Nachvollzug in den genannten Bereichen mehr Spielraum hatte, als sie es bei einer Pflicht zur Rechtsübernahme gehabt hätte, und dass dies allgemein gilt?
- Bestätigt der Bundesrat, dass die Schweizer Gerichte bei der Auslegung von autonom nachvollzogenem EU-Recht nicht strikt an die Rechtsprechung des EuGH gebunden sind, während sie es bei der Auslegung der bilateralen Verträge und bei "dynamisch übernommenem" EU-Recht im Prinzip sind, sodass der Einfluss des EuGH auf die Schweizer Rechtsordnung im Fall einer dynamischen Rechtsübernahme grösser ist als bei einem autonomen Nachvollzug?
→ Curia Vista
20.4637 — Kommen Abkommen mit Italien nur dann zum Abschluss, wenn sie zum Vorteil Italiens sind?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
17.12.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.02.2021 |
Die Aussenministerien der Schweiz und Italiens haben sich darauf geeinigt, dass die Bürgerinnen und Bürger von Campione d'Italia weiterhin Schweizer Autokennzeichen verwenden dürfen. Da die Enklave neu zum Zollgebiet der EU gehört, hätten die Einwohnerinnen und Einwohner bis Januar 2021 ihre Kontrollschilder abmontieren und die Fahrzeuge in Italien immatrikulieren müssen, dies auf eigene Kosten.
Gleichzeitig hat Italien jedoch zum x-ten Mal die Unterzeichnung des "neuen" Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung verschoben und erklärt, es habe "andere Prioritäten".
Ich frage den Bundesrat:
- Werden Abkommen mit Italien nur dann abgeschlossen, wenn sie zum Vorteil Italiens sind?
- Aus welchem Grund geht die Schweiz immer und immer wieder Konzessionen gegenüber Italien ein, ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen?
- Inwieweit wurde das kontroverse Dokument zur Grenzgängerbesteuerung, um das seit Jahren gerungen wird, bei den Verhandlungen über die Nummernschilder in Campione d'Italia berücksichtigt?
- Die Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) kommt für die Entschädigungen auf für die ehemaligen Angestellten des Casinos und der Gemeinde Campione d'Italia, die im Tessin wohnen (einschliesslich solcher mit Ausweis B), obschon diese nie die entsprechenden Beiträge einbezahlt haben. Wie viel hat diese Operation die Schweizer ALV gekostet, wenn man berücksichtigt, was der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 19.3629 selber einräumt: "Die von der Schweiz ausbezahlten Arbeitslosenentschädigungen für ehemalige Mitarbeitende des Casinos und der Gemeinde Campione d'Italia können [...] den Nettolöhnen vor der Arbeitslosigkeit entsprechen oder sogar noch höher ausfallen."
→ Curia Vista
<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204520" title="Interpellation: Das "neue" Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung. Italien verhöhnt die Schweiz einmal mehr. Wie lange duldet der Bundesrat die Verzögerungstaktik noch, ohne die Vereinbarung von 1974 einseitig zu kündigen?
Eingereicht von: Quadri Lorenzo
Status: Erledigt
Text: Gemäss italienischen Medien, die von den Tessiner Medien zitiert werden, ist es beim "neuen" (?) Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung erneut zum S" style="text-decoration:none">20.4520 — Das "neue" Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung. Italien verhöhnt die Schweiz einmal mehr. Wie lange duldet der Bundesrat die Verzögerungstaktik noch, ohne die Vereinbarung von 1974 einseitig zu kündigen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
16.12.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.02.2021 |
Gemäss italienischen Medien, die von den Tessiner Medien zitiert werden, ist es beim "neuen" (?) Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung erneut zum Stillstand gekommen, wie es Italien wollte, obschon ein "rascher Abschluss" angekündigt war.
Die Unterzeichnung des Abkommens wird somit nicht mehr vor Ende Jahr erfolgen, sondern wird erneut auf ein unbestimmtes Datum verschoben. Es ist ja nicht so, dass noch grosse Unklarheiten bestehen. Denn es sind jetzt mehr als 5 Jahre, in denen die Unterzeichnung des Abkommens nach Ansicht des Bundesrates und seiner Verwaltungsangestellten "unmittelbar" bevorsteht. Und jedes Mal wird der Termin wieder verschoben.
Antonio Missiani, der stellvertretende italienische Wirtschaftsminister, liess am Rand des letzten Treffens zwischen den Delegationen der Schweiz und Italiens verlauten, sein Land - das das neue Abkommen nie wollte - habe zurzeit "andere Prioritäten", die offensichtlich mit der Covid-19-Krise zusammenhängen.
Auch die Schweiz hat andere Prioritäten. Die Vorteile aus dem neuen Abkommen sind deutlich geringer, als man berechtigterweise hätte erwarten können (dass nämlich das Tessin den gesamten oder annähernd den gesamten Betrag zurückbehalten kann, den die Grenzgängerinnen und Grenzgänger an Quellensteuern zahlen).
Die Ausgleichszahlungen an Italien belaufen sich mittlerweile auf fast 100 Millionen Franken pro Jahr, und dieser Betrag steigt kontinuierlich. Im Tessin würde dieses Geld aufgrund der coronabedingten aktuellen Wirtschaftskrise dringend gebraucht.
Nachdem fast sechs Jahre lang verhandelt wurde und immer noch kein konkretes Ergebnis vorliegt, ist es jetzt an der Zeit, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären, die Vereinbarung von 1974 zu kündigen und im Tessin die Gesamtheit der Quellensteuern zurückzubehalten, die die Grenzgängerinnen und Grenzgänger bezahlen.
Ich frage den Bundesrat:
- Der Bundesrat hatte einen raschen Abschluss des neuen Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung angekündigt, das heisst einen Abschluss vor Ende Jahr. Er wurde von seinem italienischen Verhandlungspartner einmal mehr desavouiert. Wie stellt er sich dazu? Ist diese Situation seiner Meinung nach noch akzeptabel?
- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass es an der Zeit ist, die überholte Vereinbarung von 1974 zu kündigen und im Anschluss daran keine Ausgleichszahlungen mehr an Italien zu überweisen? Dies auch aus dem Grund, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Lauf des Jahres 2020 radikal verändert haben und dass diese Gelder - die sich mittlerweile auf fast 100 Millionen Franken pro Jahr belaufen - für das Tessin unverzichtbar geworden sind, dies wegen der durch Covid-19 verursachten Wirtschaftskrise.
→ Curia Vista
20.4456 — Jahrzehntelanger Bruch des Neutralitätsrechts durch den Nachrichtendienst. Konsequenzen und Risiken für die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Molina Fabian |
| Datum |
10.12.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.02.2021 |
Als neutraler Staat ist die Schweiz an das Haager Neutralitätsabkommen von 1907 gebunden. Beim Abkommen handelt es sich um einen Staatsvertrag und damit für die Schweiz verbindliches Recht (Völkerrecht). Gemäss Haager Abkommen (Art. 9) ist die Schweiz verpflichtet, für die Kriegsführung relevante Kommunikationstechnologien an alle kriegsführenden Parteien gleichermassen zu liefern und über deren Gleichbehandlung (auch durch "Privatpersonen und Gesellschaften") zu wachen. Im Falle der inzwischen durch die GPDel untersuchten Crypto AG hat die Schweiz diese Pflicht in eklatanter Weise verletzt. Die USA waren in den letzten Jahrzehnten in zahlreiche bewaffnete - teilweise völkerrechtswidrige - Konflikte involviert (Jugoslawien, Irak, Afghanistan, Syrien, Jemen u.a.) und während der Zeit der Crypto-Affäre entsprechend kriegsführende Partei. Die Chiffriergeräte der durch die US-amerikanische CIA kontrollierten Crypto AG haben den USA eine Hintertüre offengelassen, welche anderen kriegsführenden Parteien nicht offenstand. Es besteht also eine vorsätzliche Ungleichbehandlung der Kriegsparteien und somit eine Verletzung von Artikel 9 des Haager Abkommens.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Anerkennt der Bundesrat den jahrzehntelangen Bruch des Haager Abkommens durch die Schweiz? Falls ja: Welche Konsequenzen zieht er daraus? Falls nein: Wie kommt er zu dieser Rechtsauffassung?
- Welche Bedeutung misst er dem Neutralitätsrecht bei?
- Ist er bereit, sich bei den durch die Crypto AG geschädigten Staaten zu entschuldigen?
- Ist er bereit, die Mitverantwortung der Schweiz für brutalste Menschenrechtsverletzungen anzuerkennen, die im Wissen und durch Zutun der Schweiz im Verlaufe der Crypto-Affäre durch die USA begangen wurden? Wird er diese Mitverantwortung historisch aufarbeiten lassen?
- Welchen aussenpolitischen Schaden hat die Schweiz durch das Fehlverhalten von Nachrichtendiensten und Bundesrat genommen? Wie soll der Schaden behoben werden?
- Wie hoch ist das Risiko einer Verurteilung der Schweiz durch den internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag gemäss Artikel 38 para. 1 des Statuts des IGH? Welche Konsequenzen drohen der Schweiz im Falle einer Verurteilung?
- Stehen oder standen in der fraglichen Zeit gesetzliche Bestimmungen zum Nachrichtendienst im Widerspruch zum Haager Abkommen?
→ Curia Vista
20.4390 — CPTPP-Beitritt als nachhaltige Aktualisierung und Erweiterung des Schweizer Freihandelsnetzes?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schneider-Schneiter Elisabeth |
| Datum |
02.12.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 03.02.2021 |
Im Aussenwirtschaftsbericht 2018 hat der Bundesrat versprochen die Opportunität eines Schweizer Beitritts zum CPTPP sorgfältig zu prüfen. Wichtige Handelspartner der Schweiz wie das UK oder China haben ihre Absicht einen Beitritt zum CPTPP anzustreben bereits kommuniziert und auch die USA, als ursprünglich treibende Kraft hinter dem damaligen TPP, könnten unter Präsident Biden zu dieser Initiative zurückkehren wollen.
- Empfiehlt und verfolgt der Bundesrat aufgrund seiner 2018 angekündigten Analyse einen CPTPP Beitritt?
- Erfüllt die Schweiz die Bedingungen, um dem CPTPP beitreten zu können?
- Der Schweiz gelingt es kaum bestehende Freihandelsabkommen zu aktualisieren: Bei Mexiko (In Kraft seit 2001), Korea (2006) Japan (2009) oder China (2014) sind Bemühungen für ein Update bis heute erfolglos geblieben. Neuere und umfassendere Abkommen der EU begünstigen die europäischen Konkurrenten von Schweizer Firmen zunehmend in aussereuropäischen Märkten wie Japan oder Vietnam. Könnte CPTPP eine Lösung sein, um die zunehmend veralteten Regeln in den Schweizer/EFTA Freihandelsabkommen zu aktualisieren? Falls ja, in welchen Bereichen würde dies der Schweizer Wirtschaft Vorteile bringen?
- Wie gross ist das Diskriminierungspotential für die Schweiz im Falle einer Nichtteilnahme an CPTPP sollten wichtige Handelspartner wie die UK, die USA oder sogar China dem CPTPP beitreten?
- Ist sich der Bundesrat der Risiken (höherer Eintrittspreis, weniger Verhandlungsspielraum) eines späten Beitritts bewusst?
→ Curia Vista
20.4255 — Das institutionelle Rahmenabkommen jetzt bereinigen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bischof Pirmin |
| Datum |
25.09.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.11.2020 |
Nach der Abstimmung über die Begrenzungsinitiative muss für die Schweiz die Bereinigung des institutionellen Rahmenabkommen mit der EU aussenpolitische Priorität haben. Vor mehr als einem Jahr hatte der Bundesrat beschlossen, in einzelnen Punkten (Unionsbürgerrichtlinie, staatliche Beihilfen, Lohnschutz) Präzisierungen des Vertragstextes mit der EU anzustreben. Ebenso wurden und werden zunehmend Forderungen nach souveränitätsrechtlichen Anpassungen des Streitbeilegungsmechanismus, insbesondere der Rolle des EuGH, laut (so durch die WAK des Ständerates mit ihrer Motion 19.3416 vom 9.4.2019). Ohne Lösungen für diese kritischen Punkten wird das Abkommen kaum die nötigen politischen Mehrheiten finden. Der Bundesrat ist jetzt in der Verantwortung, für die fällige Bereinigung die Zügel in die Hand zu nehmen.
Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie gedenkt er, die nötigen Präzisierungen und ev. Anpassungen mit der EU auszuhandeln? Welche Punkte erachtet er als wesentlich?
- Welches Vorgehen wählt der Bundesrat hinsichtlich Unionsbürgerrichtlinie, um die Schweizer Position (Unterstellung nur von Erwerbstätigen) zum Vertragsbestandteil zu machen? Wie beurteilt der Bundesrat die Chancen hiezu?
- Wie gewichtet er die Souveränitätsfragen bei der Streitbeilegung und wie gedenkt er sie zu lösen? Sollte eine Anrufung des EuGH nur gemeinsam möglich sein?
- Wie gewichtet er die Forderung nach Stärkung des Mitspracherechts der Schweizer Bevölkerung bei einer "dynamischen Rechtsübernahme" (vgl. etwa die Motion 19.3170)?
- Wie ist das weitere Vorgehen und der Zeitraster, wenn die von der Schweiz beantragten Präzisierungen/ Anpassungen vorgenommen werden können?
- Wie ist das Vorgehen, wenn die EU wesentliche schweizerische Begehren ablehnt?
6.1 Welche Alternativen bestehen?
6.2 Ist der Zeitplan je nach Verlauf der Brexit-Verhandlungen EU-UK anzupassen?
→ Curia Vista
20.4026 — Vermögenswerte des ehemaligen Königs von Spanien. Was hat der Bundesrat unternommen, um sicherzugehen, dass der gesetzliche Rahmen eingehalten wird und dass möglicherweise unrechtmässig erworbene Vermögenswerte zurückgezahlt werden?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Dandrès Christian |
| Datum |
21.09.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.11.2020 |
2018 erfuhr man aus den Medien, der ehemalige König von Spanien sei der wirtschaftliche Nutzniesser eines grossen, bei Schweizer Banken hinterlegten Vermögens. Laut den spanischen Medien war dieses Vermögen bei den spanischen Steuerbehörden nicht deklariert worden.
Konkret war Juan Carlos Borbón y Borbón der einzige wirtschaftliche Nutzniesser einer Stiftung mit Sitz in Panama, die ihrerseits Inhaberin eines Kontos ist, auf das 100 Millionen US-Dollar aus Saudi-Arabien überwiesen worden waren. Diese Vorgänge sind in Spanien und in Genf zum Gegenstand einer Untersuchung der Staatsanwaltschaften wegen Verdacht auf Korruption und Geldwäscherei geworden.
Am 1. Juli 2020 forderte die Nichtregierungsorganisation Omnium Cultural die Sperrung der Vermögenswerte des ehemaligen spanischen Königs unter Anwendung des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG). Am 17. Juli lehnte die Direktion für Völkerrecht die Forderung ab, dies mit der Begründung, die durch dieses Gesetz vorgesehenen Massnahmen seien nur in aussergewöhnlichen Situationen anwendbar und eine solche liege in diesem Fall nicht vor.
Am 3. August 2020 hat der ehemalige König seinen Wohnsitz in die Vereinigten Arabischen Emirate verlegt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wird die Nutzung von undurchsichtigen Finanzstrukturen bei Schweizer Banken durch ein ausländisches amtierendes Staatsoberhaupt, das dadurch in den Besitz von Dutzenden Millionen Dollar wahrscheinlich unrechtmässiger Herkunft gelangt, als "gewöhnliche" Situation angesehen?
- Falls nicht, welche Massnahmen haben die Bundesbehörden getroffen, um Gewissheit über die Herkunft der Vermögenswerte zu erlangen, die vom ehemaligen König von Spanien in der Schweiz hinterlegt wurden?
- Der ehemalige spanische König hat kürzlich das Exil in einem Land angetreten, das kein Rechtshilfe- oder Auslieferungsabkommen mit der Schweiz hat. Gedenkt der Bundesrat, die Situation neu zu beurteilen und die Sperrung eventuell noch immer in der Schweiz befindlicher Vermögenswerte anzuordnen?
Sollte dies nicht der Fall sein: Genügt das SRVG als rechtliche Grundlage, um unrechtmässig erworbene Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen zu sperren?
- Läuft ein Amtshilfeverfahren wegen möglicher Verstösse gegen die spanische und/oder die schweizerische Steuergesetzgebung?
- Ist die offensichtliche Untätigkeit der Bundesbehörden mit dem internationalen Engagement der Schweiz im Kampf gegen die Korruption vereinbar?
→ Curia Vista
20.4000 — Tests anstatt Quarantäne
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
de Quattro Jacqueline |
| Datum |
16.09.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.11.2020 |
Der Tourismus in der Schweiz ist sehr stark von den Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 betroffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Tourismusunternehmen Konkurs gehen, ist gross. 55 Prozent der Personen, die in der Schweiz zu Gast sind, kommen aus dem Ausland. Es ist nicht sicher, ob diese Gäste, seien sie aus Europa, Amerika oder Asien, ab 2021 noch in die Schweiz einreisen dürfen. Andererseits verzichten immer mehr Schweizerinnen und Schweizer auf Auslandreisen. Warum schreibt man nicht Tests anstelle der Quarantäne vor? Die Schweiz würde den Reisenden - seien es Schweizer Bürgerinnen und Bürger oder Ausländerinnen und Ausländer - erlauben, aus Risikogebieten einzureisen, ohne in Quarantäne zu müssen, wenn sie einen negativen Covid-19-Test vorlegen. Ein zertifizierter Schnelltest könnte bei der Ankunft am Flughafen oder in Testzentren gemacht werden.
Gemäss Epidemiengesetz dürfen nur von einer Bundesbehörde beauftragte Laboratorien Antikörpertests auswerten. Mit den neuen Schnelltests könnte dieses Vorgehen gelockert werden. Die Aufhebung der Quarantänepflicht gegen Vorweisen eines aktuellen, negativen Covid-19-Tests müsste bilateral gelten. Ein bei der Ausreise in der Schweiz durchgeführter zertifizierter PCR-Test müsste bei der Einreise in ein Land mit Quarantänepflicht als Alternative anerkannt werden.
Ein negativer Covid-19-Test würde sozusagen zu einem "Gesundheitsvisum". Diese von der SWISS vorgeschlagene Lösung wird von der Tourismusbranche, den Berufsverbänden und den Vertreterinnen und Vertretern der grössten Reiseunternehmen unterstützt.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Hat der Bundesrat die Möglichkeit geprüft, anstatt einer Quarantäne einen Test vorzuschreiben und gegebenenfalls das Epidemiengesetz zu ändern?
- Falls ja, ist der Bundesrat bereit, diese Massnahme umzusetzen, und ab wann würde sie in Kraft treten?
- Ist der Bundesrat bereit, bilaterale Verhandlungen mit den Gesundheitsbehörden derjenigen Staaten aufzunehmen, die für den Tourismus und die Wirtschaft in der Schweiz eine zentrale Rolle spielen, mit dem Ziel, dass diese Behörden die vorgeschlagene Lösung anerkennen?
- Wäre der Bundesrat bereit, zumindest mit dem Schengen-Raum nach einer Lösung zu suchen, sollten die oben genannten Verhandlungen zu zeitaufwendig sein?
- Sieht der Bundesrat weitere Alternativen vor, um dem Verlust von Arbeitsplätzen und den schweren wirtschaftlichen Schäden in der Tourismusbranche entgegenzuwirken?
→ Curia Vista
20.3983 — Wirtschaftsabkommen mit Taiwan
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Imark Christian |
| Datum |
14.09.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.11.2020 |
Seit Anfang dieses Jahres stehen wir vor grossen Herausforderungen durch die COVID-19 Pandemie und Veränderungen in der globalen politischen und wirtschaftlichen Ordnung. Der gegenwärtige Handelskonflikt zwischen den Vereinigten Staaten und China und die aktuelle veränderte Situation in Hongkong, führen dazu, dass der Aussenhandel und die Investitionen mit chinesischen Unternehmen in Zukunft von den USA strenger kontrolliert werden. Die globale Lieferkette steht vor einer Umstrukturierung, und auch Schweizer Unternehmen in China und Hongkong, werden vor neuen Herausforderungen und Auswirkungen stehen. Um den Herausforderungen künftiger Veränderungen in den USA und in China zu begegnen, ist die Unterzeichnung von Freihandelsabkommen mit Ländern auf der ganzen Welt eine nationale Strategie, die von der Schweiz forciert werden sollte.
Taiwan und die Schweiz setzen sich für Demokratie, Freihandel und gemeinsame Werte ein. Taiwan zählt zu den 20 grössten Volkswirtschaften der Welt, ist aber derzeit nur der 26.-grösste Handelspartner der Schweiz. Wir haben schon mit allen wichtigen Handelspartnern im asiatisch-pazifischen Raum Freihandelsabkommen unterzeichnet oder Verhandlungen dazu aufgenommen, aber bisher immer noch nicht mit Taiwan. Die Bereitschaft von Taiwan, mit der Schweiz ein Freihandelsabkommen auszuhandeln ist unbestritten.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Was sind die potenziellen Vorteile für die Schweiz bei der Unterzeichnung eines Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Taiwan?
- Welches sind die Vor- und Nachteile bezüglich die Erleichterung von Zollangelegenheiten, nichttarifären Handelshemmnissen, Dienstleistungshandel, Investitionsförderung, E-Commerce, regulatorische Integration, Schutz von Rechten des geistigen Eigentums, Umweltschutzfragen, Arbeitsrechte und industrielle technologische Zusammenarbeit, wenn ein Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Taiwan unterzeichnet wird?
→ Curia Vista
20.3909 — Szenario No-Deal-Brexit. Gap-Analyse, Handlungsoptionen, Eventualplanung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Würth Benedikt |
| Datum |
19.06.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.08.2020 |
Die Mind-the-gap-Strategie des Bundesrates ist im Grundsatz schlüssig und kohärent. Für den Fall eines No Deal Brexits hat der Bundesrat bis jetzt allerdings nur zwei Auffangabkommen im Migrationsbereich genehmigt. Es werden aber zahlreiche weitere Sektoren betroffen sein (Technische Handelshemmnisse, Verkehr, Landwirtschaft etc.)
Die rechtliche und politische Ausgangslage ist bei einem No Deal Brexit anspruchsvoll. Einerseits kommt es in diesem Fall zu erheblichen Rechtsunsicherheiten im Verhältnis Grossbritannien und Europäische Union. Anderseits ist die Schweiz über die bilateralen Verträge in verschiedenen Bereichen im europäischen Binnenmarkt verankert - ein Zustand, der wiederum nicht gefährdet werden darf.
Die aktuellen Entwicklungen im Verhältnis Grossbritannien und Europäische Union sind dergestalt, dass ein No Deal Szenario weiterhin möglich ist. Klarheit dürfte sich erst gegen Schluss des Verhandlungspokers ergeben. Vor diesem Hintergrund tut die Schweiz gut daran, sich auch auf dieses Szenario vertiefter vorzubereiten und die Eventualplanung auszuweiten.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.
- Wo steht die mind-the-gap-Strategie mit Blick auf ein Szenario eines No-Deal-Brexits? Welche weiteren organisatorischen und zeitlichen Vorkehrungen hat der Bundesrat in diesem Zusammenhang getroffen?
- In welchen Bereichen sind beim Szenario eines No-Deal-Brexits Regelungslücken zu erwarten und welche wirtschaftlichen Auswirkungen ergeben sich für die Schweiz?
- Welche Eventualplanungen treibt der Bundesrat auf innen- und aussenpolitischer Ebene voran, um den Schaden dieses Szenarios zu minimieren?
- In welchen Bereichen sind Verhandlungsmandate für weitere Auffangabkommen in Vorbereitung?
→ Curia Vista
20.3817 — Konsequenzen aus der Stilllegung des AKW Fessenheim
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Jans Beat |
| Datum |
19.06.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.08.2020 |
Dieses Jahr geht das Atomkraftwerk Fessenheim vom Netz. Für die Region Basel ist dieser Schritt von grosser Bedeutung und das Resultat des jahrelangen Engagements von Seiten der beiden Basel und vieler deutscher und schweizerischer Gemeinden. Fessenheim war lange Zeit Teil der Deutschen Aussenpolitik. Selbst Kanzlerin Merkel hat sich für dessen Ausserbetriebnahme eingesetzt und hat mit Präsident Macron einen Plan zur wirtschaftlichen Stützung der Region nach der Schliessung des AKW entworfen. Der Region ist es wichtig, die Risiken eines alten AKW loszuwerden, aber die betroffenen Gemeinden rund um Fessenheim wirtschaftlich nicht im Stich zu lassen. Erst kürzlich hat das deutsche Bundesumweltministerium die baldige Stilllegung Beznaus, des ältesten AKW der Schweiz, gefordert. In der Antwort auf die Interpellation 19.5676 führt der Bundesrat aus, dass dies keine politische Frage sei, weil die AKW solange in Betrieb bleiben dürfen, wie sie das Ensi als sicher einstuft. Für Deutschland ist der Betrieb alter AKW durchaus ein Politikum, wie der Fall Fessenheim zeigt.
- Sieht der Bundesrat die Möglichkeit, dass auch das AKW Beznau in den aussenpolitischen Verhandlungen mit Deutschland und der EU zum Spielstein werden könnte z.B. wenn es um das Stromabkommen geht?
- Geht der Bundesrat davon aus, dass der Druck Deutschlands auf die Schweiz in Sachen AKW Beznau grösser werden könnte, jetzt wo Fessenheim stillgelegt wird?
- Im Fall Fessenheim haben die Standortgemeinden grosse Sorge um ihre wirtschaftliche Zukunft. In der Schweiz dürfte dies ähnlich aussehen. Hat der Bundesrat einen Plan, um nach der Stilllegung eines AKW die Standortgemeinden wirtschaftlich zu stützen? Wenn ja, wie sieht dieser aus? Wenn nein, sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, zusammen mit den betroffenen Kantonen einen Plan auszuarbeiten?
→ Curia Vista
20.3837 — Palästinensische Autonomiebehörde. Einseitige Massnahmen beenden und an den Verhandlungstisch zurückkehren
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
von Siebenthal Erich |
| Datum |
19.06.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 02.09.2020 |
Bundesrat Cassis beantwortete mündlich alle Fragen zu den Annexionsplänen der israelischen Regierung am 8. Juni 2020. In seiner Antwort sagte er, dass der Bundesrat den Vorschlag der USA als Vorschlag betrachtet. Wenn dieser Vorschlag beide Parteien interessieren und sie an einen Tisch bringen würde, wäre der Bundesrat zufrieden. Er sagte auch, dass die Schweiz im Zusammenhang mit der Pandemie aktiv mit allen Parteien zusammenarbeitet, um einen Raum für den Dialog zu schaffen und einseitige Massnahmen zu verhindern.
Israel sieht den US-Friedensplan auch als Grundlage für die Wiederaufnahme von Verhandlungen und eine Lösung des Konflikts. Der neue Israelische Aussenminister Gabi Ashkenazi sagte: "Das Friedensprogramm von Präsident Trump ist ein bedeutender Meilenstein. Es wird verantwortungsvoll und in Abstimmung mit den USA vorangetrieben werden, wobei Friedensabkommen und die strategischen Interessen Israels gewahrt bleiben".
In diesem Zusammenhang schadet die einseitige Aussetzung der Sicherheitskoordination durch die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) den Palästinensern und der PA selbst, bedroht die Stabilität, stört das Lebensgefüge der palästinensischen Gesellschaft und untergräbt die Fähigkeit, Sicherheits- und Gesundheitsprobleme wirksam zu bewältigen.
Die Unwilligkeit und Sturheit der palästinensischen Führung hat in der Vergangenheit Verhandlungen vereitelt, und der Stillstand ergibt sich aus einem strategischen Ansatz, der den Konflikt nicht beenden wird.
Mit den oben genannten Begründungen ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:
- Welche Politik erwägt der Bundesrat, um die Palästinenser davon zu überzeugen, von einseitigen Massnahmen abzusehen und an den Verhandlungstisch mit Israel zurückzukehren?
→ Curia Vista
20.3621 — Mehr Fairness durch die Deklaration von landwirtschaftlichen Produktionsmethoden
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Haab Martin |
| Datum |
15.06.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.08.2020 |
Die Globalisierung macht vor der Landwirtschaft nicht halt. Zugunsten der Wirtschaft schliesst die Schweiz laufend neue Freihandelsabkommen ab. Jenes mit den Mercosur-Staaten zum Beispiel, löst Kontroversen über die Tierfütterung mit gentechnisch veränderten Futterpflanzen, die Haltung der Nutztiere oder die Brandrodungen von Urwald aus. Während dort sehr wenig gesetzliche Anforderungen bestehen und falls vorhanden, dann meist sehr tiefe, welche kaum vollzogen werden, kämpft die Schweizer Landwirtschaft mit hohen Produktionskosten, die u.a. durch die Anforderungen an die Produktionsmethoden verursacht werden. Gelangen solche günstige Lebensmittel in unser Land, welche diese Anforderungen nicht erfüllen müssen, so ist das unfair und inkohärent gegenüber den Produzenten aber auch gegenüber den Konsumenten unseres Landes. Damit mehr Transparenz herrscht, braucht es neue Mindestanforderungen an die obligatorische Deklaration von Herkunft und Produktionsmethoden. So sorgt die Deklaration für Fairness. Auch wenn davon hauptsächlich die Importe betroffen sind, ist diese Lösung WTO-konform, weil der Import ungehindert möglich bleibt und die Deklarationspflicht für Importe wie für Inlandprodukte gleichermassen gilt.
Nun meine Fragen an den Bundesrat:
- Wie beurteilen Sie den Nutzen und die Effizienz der aktuellen Deklarationsvorschriften und wie können sie gestärkt werden?
- Finden Sie es fair, dass die Schweizer Landwirtschaft sehr hohe gesetzliche Anforderungen einhalten muss, während Importe diese weder erfüllen noch die bei uns verbotene Produktionsmethoden ausweisen müssen?
- Wie gedenken Sie zügig eine Verbesserung der Transparenz über die Deklarationsanforderungen die in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden zu erzielen?
- Welche weiteren Massnahmen können Sie ergreifen, um den Import von Lebensmitteln aus bedenklicher Produktion zu vermeiden?
→ Curia Vista
20.3427 — Einfuhr israelischer Waren aus den israelischen Siedlungen in Palästina. Warum eine solche Intransparenz zugunsten eines völkerrechtswidrigen Zustands?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sommaruga Carlo |
| Datum |
06.05.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.08.2020 |
Landwirtschaftliche und industrielle Erzeugnisse aus dem von Israel besetzten palästinensischen Gebiet werden in die Schweiz eingeführt und hier mit der Herkunftsangabe "Israel" verkauft. Diese Angabe ist falsch.
Jene Produkte, die aus den besetzten Golanhöhen, den israelischen Siedlungen im Westjordanland und dem von Israel annektierten Ostjerusalem stammen, werden gemäss Völkerrecht und der konstanten rechtlichen Haltung des Bundesrates, die in der Antwort auf die Interpellation 19.4399 bekräftigt wurde, nicht auf dem israelischen Staatsgebiet produziert.
Aus diesem Grund akzeptiert der Bundesrat die Angabe "Israel" in Zolldokumenten bei der Einfuhr von Waren nicht, sofern das von Israel exportierte Produkt aus dem besetzten palästinensischen Gebiet stammt. Importeure müssen in den Zolldokumenten den genauen Herkunfts- oder Produktionsort der Ware einschliesslich Postleitzahl angeben. Diese Angaben dienen jedoch nur der Zollverwaltung, damit sie bestimmen kann, ob auf ein Produkt Zollkonzessionen im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Israel oder des Abkommens zwischen Israel und der Schweiz über landwirtschaftliche Erzeugnisse gewährt werden; sie werden hingegen nicht für die Etikettierung des Produkts zur Information der Konsumentinnen und Konsumenten verwendet.
Die Herkunftsangaben auf den Produktetiketten sind somit sehr problematisch.
Bei kennzeichnungspflichtigen Produkten, also nur bei Lebensmitteln, Fleisch, Fleischerzeugnissen und Pelzen, akzeptiert die Schweiz die Angabe "Israel" für aus dem besetzten palästinensischen Gebiet stammende und in die Schweiz eingeführte Produkte nicht. Die Herkunftsangabe "Israel" muss durch einen Zusatz wie "Golan", "Westjordanland" oder "Ostjerusalem" ergänzt werden. Von Israel exportierte palästinensische Produkte aus dem Gazastreifen müssen mit der Angabe "Gaza" gekennzeichnet werden.
In den Läden findet man jedoch kein einziges Produkt aus Israel, das die Herkunftsangabe "Israel/Golan", "Israel/Westjordanland", "Israel/Ostjerusalem" oder "Israel/Gaza" trägt. Daher stellt sich die Frage, ob die Herkunftsangaben, die die Eidgenössische Zollverwaltung von den israelischen Wirtschaftsakteuren erhält, richtig sind und ob die zuständigen schweizerischen Behörden tatsächlich überprüfen, ob die Herkunftsangaben auf kennzeichnungspflichtigen Waren mit den Angaben in den Zolldokumenten übereinstimmen.
Abgesehen davon sind die Herkunftsangaben "Israel/Golan", "Israel/Westjordanland", "Israel/Ostjerusalem" oder "Israel/Gaza" nicht eindeutig. Bei der Angabe "Israel/Golan" ist beispielsweise nicht klar, ob es sich um ein Produkt eines syrischen Landwirts handelt, der rechtmässig auf den Golanhöhen wohnt und produziert, oder vielmehr um ein Produkt, das aus einer illegalen israelischen Siedlung oder Landwirtschaft stammt. Auch bei der Angabe "Israel/Westjordanland" ist nicht ersichtlich, ob es sich um ein palästinensisches Produkt oder ein Produkt aus einer illegalen israelischen Siedlung im Westjordanland handelt.
Aufgrund der Unklarheit in Bezug auf die tatsächliche Herkunft von Produkten sowie der Tatsache, dass Konsumentinnen und Konsumenten keine informierte Entscheidung für ein Produkt aufgrund der Herkunft treffen können, hat die Europäische Kommission bereits im Jahr 2015 erklärt, dass von Israel importierte Produkte von den Golanhöhen und aus dem Westjordanland zwingend die der Rechtswirklichkeit entsprechenden Angaben "Erzeugnis von den Golanhöhen (israelische Siedlung)" oder "Erzeugnis aus dem Westjordanland (israelische Siedlung)" tragen müssen. Diese Mitteilung wurde durch das Urteil der Grossen Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. November 2019 bestätigt (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?doclang=DE&pagelndex=0&docid=220534&cid=1470115)
Bis heute hat es der Bundesrat abgelehnt, diesem Beispiel der Herkunftsangabe zu folgen. Dies kommt ganz klar den völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet zugute, die das grösste Hindernis für eine friedliche Zweistaatenlösung darstellen, welche von der Schweiz unterstützt wird.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Für welche in der Schweiz verkauften Produkte, ob israelisch oder nicht, besteht eine Pflicht zur Angabe der Herkunft auf den Etiketten?
- Überprüft der Bund bei diesen Produkten tatsächlich, ob die Herkunftsangabe auf dem Etikett des eingeführten Produkts jener in der Zollerklärung entspricht?
- Überprüft der Bund insbesondere, ob Produkte, auf die keine Zollkonzessionen im Rahmen der Abkommen mit Israel gewährt werden, nicht mit der falschen Angabe "Produziert in Israel" oder "Produkt aus Israel" ohne Zusatz auf den Markt kommen?
- Wie erklärt sich der Bundesrat die Tatsache, dass sich die Zusätze "Golan", "Westjordanland", "Ostjerusalem" und "Gaza" bei der Herkunftsangabe auf keinen Etiketten wiederfinden?
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass bei einfachen Zusätzen wie "Golan", "Westjordanland", "Ostjerusalem" und "Gaza" Unklarheit in Bezug auf die tatsächliche Herkunft der Produkte besteht, wie bereits sowohl von der Europäischen Kommission als auch vom Europäischen Gerichtshof betont wurde?
- Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die europäische Lösung die in der Schweiz für Konsumentinnen und Konsumenten noch bestehende Unklarheit in Bezug auf die tatsächliche Herkunft der von Israel eingeführten Waren beseitigen würde?
- Wird der Bundesrat, der sich auch im israelisch-palästinensischen Konflikt als neutral und unparteiisch bezeichnet, die aktuellen irreführenden Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten sowohl bei Lebensmitteln als auch bei anderen eingeführten Waren weiterhin dulden, obwohl diese eindeutig zur wirtschaftlichen und politischen Stärkung der israelischen Siedlungen beitragen, welche gegen die Resolutionen der Vereinten Nationen und das Völkerrecht verstossen?
- Ist der Bundesrat nicht völkerrechtlich verpflichtet, so wie die Europäische Union zu handeln, um die gegen humanitäres Völkerrecht verstossenden israelischen Siedlungen nicht noch zu stärken, gemäss dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 9. Juli 2004, das Folgendes vorsieht: "alle Parteien des Vierten Genfer Abkommens vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten sind darüber hinaus verpflichtet, unter Achtung der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts sicherzustellen, dass Israel das in diesem Abkommen niedergelegte humanitäre Völkerrecht einhält"?
- Wie begründet der Bundesrat den Unterschied bei der Einfuhr von russischen Produkten von der von Russland illegal annektierten Halbinsel Krim, die vom schweizerischen Markt ausgeschlossen sind, und von israelischen Produkten aus den Siedlungen, die de facto durch den Mauerbau von Israel annektiert wurden, und wie rechtfertigt er die Übertragung der Verantwortung auf die Händler?
- Hält es der Bundesrat nicht für angebracht, eine Vernehmlassung zu diesem Thema durchzuführen, sollte er an seiner aktuellen Politik festhalten?
→ Curia Vista
20.3220 — Standortbestimmung zum regulierten Wettbewerb im schweizerischen Gesundheitswesen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Dittli Josef |
| Datum |
04.05.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.07.2020 |
Das Gesundheitswesen der Schweiz wurde mit diversen Elementen des regulierten Wettbewerbs versehen mit dem Ziel, den Wettbewerb zu fördern. Dazu gehören zum Beispiel die freie Wahl des Versicherers, die besonderen Versicherungsformen zur Erweiterung des unternehmerischen Spielraums von Versicherer und Leistungserbringer, Freiheiten im Bereich der Tarif- und Vertragsgestaltung als Beitrag zur Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Versicherern und zwischen den Leistungserbringern, die Verstärkung des Risikoausgleichs um die Anreize der Versicherer in der OKP zur Risikoselektion zu verringern und damit den angestrebten kosteneindämmenden Wettbewerb zu erhöhen etc. Der heute bestehende Wettbewerbsanteil hat viel mit Wahlfreiheit der Versicherten - gesund wie krank - zu tun.
Die Bedeutung des regulierten Wettbewerbs wird regelmässig betont, sowohl in seiner kostendämpfenden Wirkung als auch als entscheidender Faktor, der zur hohen Qualität des Schweizerischen Gesundheitssystems beiträgt. Die hohe Qualität des Gesundheitssystems wurde in der bis jetzt gut bewältigten Corona-Krise bestätigt. Unser heutiges System funktioniert und es ist selbst in ausserordentlichen Umständen anpassungsfähig.
Nichtdestotrotz scheint dieses Modell vermehrt unter Druck zu geraten.
Ich bitte den Bundesrat deshalb, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Welche Elemente gehören aus Sicht des Bundesrats zum Konzept des regulierten Wettbewerbs im Schweizerischen Gesundheitssystem?
- In der Gesundheitspolitischen Strategie 2020-2030 hält der Bundesrat den Grundsatz fest, dass sich "die Strategie bei der Auswahl der zu ergreifenden Massnahmen nach dem Problemlösungspotenzial und der Umsetzbarkeit richtet und dabei das Konzept des regulierten Wettbewerbs, auf dem die obligatorische Krankenversicherung beruht, weiterentwickelt werden soll". Inwiefern und in welche Richtung will der Bundesrat das Konzept des regulierten Wettbewerbs und dessen einzelne Elemente weiterentwickeln?
- Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der bisherigen und anstehenden Teilreformen des KVG auf den regulierten Wettbewerb und dessen einzelne Elemente?
- Ist seitens des Bundesrats ein langsames Abkommen vom regulierten Wettbewerb in Richtung verstärkte Regulierung und Steuerung im Gange?
→ Curia Vista
20.3105 — Drohende Migrationswelle aus der Türkei. Ist die Schweiz dieses Mal vorbereitet?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
12.03.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.05.2020 |
Ende Februar 2020 hat die Türkei unter ihrem Staatschef Erdogan aus politischen Gründen damit begonnen, den 2016 geschlossenen Flüchtlingspakt mit der EU faktisch ausser Kraft zu setzen. Tausende Migranten versuchen seither, nach Europa zu gelangen. Gemäss Meldungen sind zwei Drittel der Personen aus Afghanistan sowie weiteren Staaten und nicht aus den syrischen Krisengebieten, wie oft suggeriert. Griechenland hat seinerseits rückwirkend auf den 1. März 2020 beschlossen, keine Asylgesuche mehr entgegenzunehmen. Aufgrund dieser Entwicklungen wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie beurteilt der Bundesrat die Lageentwicklung?
- Welche vorbereitenden Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen bzw. wird er noch ergreifen?
- Plant der Bundesrat Massnahmen, um die Schweizer Grenze verstärkt zu sichern? Wäre die Schweiz zurzeit überhaupt dazu in der Lage?
- Mit wie vielen Personen, die in der Schweiz um Asyl suchen, rechnet der Bundesrat zwischen 1. März und 30. Juni 2020, wenn die Schweiz keine grenzsichernden Massnahmen ergreift?
- Wie hoch schätzt der Bundesrat die Anerkennungsquote der Migranten in Anbetracht ihrer vorhersehbaren Zusammensetzung?
- Rechnet der Bundesrat damit, dass die Schweiz - wie bereits 2015 - erneut für zahlreiche Migranten zuständig wird, weil die eigentlich zuständigen Staaten die Dublin-Fristen verpassen?
- Ist das Dublin-Abkommen in Anbetracht der Aussetzung von Rücknahmen durch Italien und dem Aussetzen von Asylverfahren durch Griechenland überhaupt noch funktionsfähig?
- Unter welchen Umständen würde der Bundesrat in Betracht ziehen, ebenfalls die Entgegennahme von Asylgesuchen bzw. die Rückübernahme im Rahmen des Dublin-Abkommens auszusetzen?
- In seiner Antwort auf die Frage 20.5080 spricht sich der Bundesrat für einen Verteilschlüssel unter den Dublin-Staaten aus. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass ein solcher Verteilschlüssel die Anreize für Wirtschaftsmigranten, um Asyl in Europa nachzufragen, im Gegenteil noch erhöht, und dass ein solcher Schlüssel trotzdem zu einer innereuropäischen Migration in Richtung jener Staaten mit den attraktivsten Sozialleistungen führt?
- Welchen Einfluss hätte eine Migrationswelle auf die Verbreitung des Coronavirus bzw. die Anstrengungen und die Auslastung der Behörden und des Gesundheitswesens beim Kampf gegen die Ausbreitung des Virus?
→ Curia Vista
20.3107 — Westliche Balkanroute. Wie geht es weiter?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Marti Samira |
| Datum |
12.03.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.05.2020 |
Durch die aktuellen Geschehnissen an der türkisch-griechischen Grenze ist damit zu rechnen, dass sich eine höhere Anzahl Menschen auf die westliche Balkanroute via Bosnien und Herzegowina (BiH) begeben werden. Seit 2019 wird immer wieder von unzulässigen Zuständen in den verschiedenen Flüchtlingscamps an der bosnisch-kroatischen Grenze berichtet. Diverse Medien konnten dabei Push-Backs, ausgeführt durch die kroatische Polizei, dokumentieren, was gegen internationales Recht und insbesondere gegen die Dublin-Verordnung verstösst. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Was kann präventiv getan werden, um die Situation in BiH zu entlasten? Ist der Bundesrat bereit, in dieser Sache aktiv zu werden?
- Die Schweiz führt mit BiH eine Migrationspartnerschaft. Laut Informationen des SEM finden in der Regel alle sechs Monate bilaterale Treffen statt. Wann fand das letzte Treffen mit BiH statt, welche Themen wurden dabei diskutiert? Wurde explizit über die Blockade-Strategie Kroatiens an der bosnisch-griechischen Grenze gesprochen? Wirkt die Schweiz bei der militärischen Aufrüstung in BiH und bei der Grenzabschottung mit?
- Angesichts der aktuellen Pandemiegefahr (Corona-Virus) ist dringend a) eine Verbesserung der hygienischen, medizinischen Verhältnisse in den lOM-Lagern und mittelfristig b) die Auflösung der grossen Massenlager anzustreben. Von welchen Bestrebungen diesbezüglich hat der Bundesrat Kenntnis? In welchem internationalen Rahmen werden Vertretungen des SEM oder des Bundesrats entsprechende Verbesserungen fordern? Inwiefern kann seitens der IOM in der akuten Pandemiegefahr Transparenz gefordert werden?
→ Curia Vista
20.3079 — Medtech-Unternehmen in Gefahr
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
de Quattro Jacqueline |
| Datum |
10.03.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.05.2020 |
Die Schweiz ist auf internationaler Ebene, gemeinsam mit Irland, das Land mit der grössten Dichte an Medtech-Unternehmen, weit vor den USA oder Deutschland. Die Branche, die jährlich mehr als 15 Milliarden Franken umsetzt, zählt 1400 Unternehmen und 60 000 Arbeitsplätze. Das sind gleich viele wie in der Uhrenindustrie. Diese Position wurde in den letzten dreissig Jahren dank Investitionen in die Forschung, die Bildung und in eine Politik zur Unterstützung der Wirtschaft erreicht. Im Rahmen der bilateralen Abkommen konnte die Schweiz bis heute harmonisch mit Europa zusammenarbeiten. Ein in der Schweiz entwickeltes Produkt kann einfach in Europa getestet und verkauft werden. Mit der Umsetzung der neuen Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte, die am 26. Mai 2020 in Kraft treten soll, sind neue Rahmenbedingungen für Industrielle und Gesundheitsfachpersonen verbunden, deren Auslegung durch die Akteure der Branche noch nicht abgeschlossen werden konnte. Diese Umsetzung droht, die Wettbewerbsfähigkeit eines ganzen Sektors einzuschränken, der sich vom Bund im Stich gelassen fühlt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Haben die festgefahrenen Beziehungen zwischen Bern und Brüssel eine lähmende Wirkung auf die Diskussionen über das Dossier der Medtech-Unternehmen?
- Hat sich der Bundesrat darüber Gedanken gemacht, dass es zu Konkursen, Abwanderungen oder Aufkäufen von Medtech-Unternehmen kommen könnte, wenn die europäische Verordnung einmal in Kraft ist, und was dies für die Funktionsfähigkeit unserer Wirtschaft bedeuten würde, die durch die COVID-19-Epidemie ohnehin schon geschwächt ist?
- Hat der Bundesrat Massnahmen zur Unterstützung der Medtech-Unternehmen vorgesehen, die zunehmend Schwierigkeiten haben, sich Kapital zu beschaffen, und die gleichzeitig mit einem bedeutenden administrativen Aufwand zu kämpfen haben?
- Falls ja, wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung dieser Massnahmen aus?
- Was empfiehlt der Bundesrat der Branche, um die negativen Auswirkungen dieser Änderung der Rahmenbedingungen auf ein Minimum zu beschränken?
- Stimmt es, dass es aufgrund des Verhältnisses zum europäischen Recht auch bei der Zulassung von Produkten Schwierigkeiten geben kann, die nur für den Schweizer Markt bestimmt sind? Falls ja, was gedenkt der Bundesrat diesbezüglich zu unternehmen?
→ Curia Vista
20.3072 — Absenkpfad beim Stickstoff quantifizieren
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Munz Martina |
| Datum |
09.03.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.05.2020 |
Die Stickstoffüberschüsse in der Schweiz betragen seit Jahren rund 110 000 Tonnen pro Jahr. Dies verursacht ein starke Umwelt- und vor allem Gewässerbelastung. Der Bundesrat hat schon in der Agrarpolitik AP 14/17 eine Reduktion der Stickstoffüberschüsse auf 95 000 Tonnen pro Jahr angestrebt, leider ohne Erfolg. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist noch keine Reduktion feststellbar.
Der Bundesrat sieht nun in der AP 22+ einen verbindlichen Absenkpfad für Nitrat und Phosphor vor. "Damit das Ziel des Absenkungspfads von 10 Prozent der Stickstoff- und Phosphorverluste bis 2025 und von 20 Prozent bis 2030 erreicht werden kann, sollen folgende Massnahmen ab 2022 in zwei Etappen umgesetzt werden: Im Jahr 2022 wird die Suisse-Bilanz endlich angepasst: Die bis anhin unerklärlichen 10 Prozent-Toleranz zugunsten der Landwirtschaft wird gestrichen."
Weiter steht in der AP 22+: "Im Fokus stehen die Prüfung und Beantwortung der Fragen, wie eine kontinuierliche Minderung dieser Nährstoffverluste umgesetzt und die Nährstoffverluste ausreichend auf die Tragbarkeit der Ökosysteme begrenzt werden können."
Ich bitte den Bundesrat die folgenden Fragen bezüglich des Stickstoffes zu beantworten:
- Wie viel Tonnen Stickstoff in der Form von Ammoniak pro Jahr darf die Landwirtschaft emittieren ohne dass die terrestrischen Ökosysteme zu stark belastet werden?
- Wie viel Tonnen Stickstoff in der Form von Nitrat darf die Landwirtschaft emittieren ohne dass das Grund- und Trinkwasser zu stark belastet wird bzw. dass das OSPAR Abkommen zum Schutz der Nordsee eingehalten wird?
- Welche quantitative Zielsetzung verfolgt der Bund bezüglich des Stickstoffüberschusses? In welchem Jahr will er dieses Ziel erreichen?
- Gibt es einen jährlich überprüfbaren Absenkpfad?
- Welche Massnahmen werden ergriffen, wenn das Absenkziel verfehlt wird? Wann findet die erst Überprüfung statt?
→ Curia Vista
20.3053 — Konsequenzen der fragwürdigen Dublin-Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
05.03.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.05.2020 |
In zwei jüngst ergangenen fragwürdigen Urteilen (E-962/2019 und F-7195/2018) legt das Bundesverwaltungsgericht für die Dublin-Rücküberstellung von Asylsuchenden nach Italien und Bulgarien bzw. deren dortige Aufnahmebedingungen unverhältnismässig hohe Massstäbe an. So verlangt das Bundesverwaltungsgericht vor einer Rücküberstellung von den italienischen (im Falle von Familien) und bulgarischen (im Falle von besonders vulnerablen Personen) Behörden konkrete individuelle Garantien.
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Gibt es nebst der Schweiz weitere Dublin-Staaten, die für die Rücküberstellung individuelle Garantien vom Übernahmestaat einfordern?
- Entspricht die Einforderung individueller Garantien dem Sinn und Geist des Dublin-Abkommens bzw. inwiefern beeinträchtigt dies nach Ansicht des Bundesrates dessen Funktionsweise?
- Welche Mechanismen existieren auf Ebene des Abkommens, um die Einhaltung minimaler Standards im Bereich der Unterbringung zu überprüfen bzw. diese einzufordern? Was unternimmt die Schweiz in den beiden konkreten Fällen?
- Wie viele Personen, für die gemäss Dublin-Abkommen eigentlich Italien (Familien) und Bulgarien (besonders vulnerable Personen) zuständig wären, haben vor und seit der Veröffentlichung der genannten Urteile ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt bzw. ist eine Zunahme der Asylgesuche von Familien resp. vulnerablen Personen, für welche grundsätzlich Italien resp. Bulgarien zuständig wären, seit Ergehen der genannten Urteile zu verzeichnen?
- Ist den Schweizer Behörden bekannt, ob sich die Antragssteller von sich aus konkret auf die ergangenen Urteile berufen?
- Können die zuständigen Behörden beziffern, welche finanziellen Konsequenzen für den Schweizer
Steuerzahler die beiden erwähnten Urteile bis heute auslösten?
→ Curia Vista
19.4570 — Brexit. Folgen für die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schneider-Schneiter Elisabeth |
| Datum |
20.12.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.02.2020 |
Am 1. Februar 2020 beginnt voraussichtlich die Übergangsphase. Gemäss den vorhandenen Informationen wären damit die Bestimmungen aus den bilateralen Abkommen Schweiz-EU weiterhin für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich anwendbar. Die neuen Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich würden nach Ablauf der Übergangsphase in Kraft treten. Zwischen der EU und Vereinigten Königreich müssen noch Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis geführt werden. Wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtung wird auch die Schweiz davon erheblich betroffen sein. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Sind die EU und das Vereinigte Königreich bereit, bei den Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis auch die Interessen der Schweiz zu berücksichtigen?
- Wie werden gegebenenfalls die Interessen der Schweiz in die Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eingebracht?
- Wo liegen nach Auffassung des Bundesrates die Schwerpunkte und die grössten Schwierigkeiten?
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet die Schweiz in Bezug auf diesbezügliche Unsicherheiten bezüglich Produktezulassungen im Vereinten Königreich insbesondere beim Export von Landwirtschaftsprodukten?
→ Curia Vista
19.4620 — Anpassung der Schuldenbremse an das neue Zinsumfeld und Finanzierung der Klimawende
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grüne Fraktion |
| Datum |
20.12.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.02.2020 |
Aktuell kann sich der Bund zu negativen Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt refinanzieren. Bei den kurzfristigen Geldmarktbuchforderungen wurden zuletzt Negativzinsen zwischen -0,75 und -1 Prozent realisiert. Die Konjunkturprognose der Expertengruppe des Bundes rechnet im nächsten Jahr mit einem 3-Monatszins von -1,1 Prozent und einer Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen von -0,8 Prozent (vgl. entsprechende MM des Seco vom 17.9.2019). Die Markterwartungen sind so, dass auch im 2021 und 2022 noch mit negativen Zinsen gerechnet werden muss.
Unter diesen Rahmenbedingungen ist ein weiterer Schuldenabbau nicht zielführend. So führt beispielsweise der vorgesehene weitere Schuldenabbau im nächsten Jahr zu einem entgangenen Ertrag von rund 20 Mio. Franken. Gleichzeitig muss aufgrund des von der Schweiz unterzeichneten Abkommen von Paris heute in klimafreundliche Technologie und Infrastruktur investiert werden.
Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:
- Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass ein weiterer Schuldenabbau im heutigen Zinsumfeld nicht zielführend ist, der Zeitpunkt hingegen günstig ist, um Investitionen in den Umbau des Energiesystems zu tätigen?
- Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die negativen finanziellen Auswirkungen der Schuldenbremse zu reduzieren?
- Anerkennt er den historischen Investitionsbedarf, um die Klimawende entsprechend dem Abkommen von Paris zu bewältigen?
- Welche Massnahmen plant er, um die Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Anlagen zu verstärken?
- Welche Arbeiten und Untersuchungen hat er bereits getätigt, um mögliche Synergien zwischen aktuellem Zinsumfeld und notwendige Investitionen zu realisieren?
- Kann ein Teil des Überschusses 2019 anders als zum Schuldenabbau verwendet werden?
- Welche gesetzlichen Anpassungen sind nötig, falls das Parlament einen Teil der Überschüsse anderen Aufgaben als dem Schuldenabbau zuführen möchte?
→ Curia Vista
19.4622 — Rahmenabkommen mit der EU. Vorwärts mit den Klarstellungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fischer Roland |
| Datum |
20.12.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.02.2020 |
Eine engere und stabilere Vernetzung mit Europa ist eine grosse Chance und ein Gewinn für die Schweiz. Die europäische Partnerschaft muss daher zielgerichtet weiterentwickelt und intensiviert werden.
Seit einem Jahr liegt ein Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU auf dem Tisch, das unseren Unternehmen erlaubt, ihre Produkte und Dienstleistungen auch künftig gleichberechtigt in ganz Europa zu verkaufen. Unsere Hochschulen können damit weiter von europäischen Forschungsprogrammen profitieren und unsere Studierenden behalten den freien Zugang zu europäischen Universitäten. Schliesslich können bei zentralen Themen wie Energie, Börse oder Forschung endlich neue Verträge abgeschlossen werden, die unserem Land neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
Der Bundesrat schreibt zwar in den Erläuterungen selbst, dass die wesentlichen Verhandlungsziele erreicht wurden. Er will jedoch den Vertrag trotzdem nur dann an das Parlament überweisen, wenn die EU in drei Punkten Hand zu Klärungen bietet (Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie sowie staatliche Beihilfen). Damit droht eine Verzögerung und somit Rechtsunsicherheit für den Wirtschafts- und Forschungsplatz Schweiz, zumal die EU Nachverhandlungen bis anhin kategorisch ablehnt. Ausserdem hat sich mit dem Wechsel an der Spitze der EU-Kommission und dem Wahlsieg der Brexit-Befürworter in Grossbritannien die Ausgangslage für die Schweiz verändert.
Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wann plant der Bundesrat, seine Vorschläge für die Klarstellungen zum Rahmenabkommen dem Parlament vorzulegen?
- Wie beurteilt der Bundesrat den Fortschritt bei der Ausarbeitung der Klarstellungen?
- Was spricht gegebenenfalls dagegen, dass der Bundesrat seine Vorschläge für die Klarstellungen zum Rahmenabkommen unverzüglich dem Parlament vorlegt?
- Was würde nach Ansicht des Bundesrats dafür sprechen, die Gespräche mit der EU von der innenpolitischen Umsetzung des Rahmenabkommens zu trennen?
→ Curia Vista
19.4633 — Stand und Risiken klimaschädlicher Anlagen im SNB-Portfolio
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Widmer Céline |
| Datum |
20.12.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.02.2020 |
Anlagen, die über den Schweizer Finanzmarkt getätigt werden, verursachen viel mehr CO2-Aussstoss als die ganze Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft zusammen. Es ist daher zu begrüssen, dass sich die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hinter die Anliegen der Klimaschutzbewegung stellt.
Mehrere hängige Vorstösse verlangen vom Bundesrat gesetzliche Bestimmungen, damit der Schweizer Finanzplatz Klimarisiken berücksichtigt und insbesondere die SNB eine Anlagepolitik verfolgt, die kohärent ist mit den Zielen des Pariser Klimaschutz-Abkommens (Motion Badran 18.3921, Motion Thorens 19.3766). Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wieviel CO2 wird schätzungsweise emittiert, wenn alle Kohlenstoffreserven verbrannt werden, die in den Büchern der Unternehmen sind, in die die SNB Aktien oder Obligationen angelegt hat? (gemessen in Tonnen gemäss Anteil Beteiligung SNB)
- Wieviel CO2 wird schätzungsweise emittiert, wenn alle Kohle-, Gas- und Erdölkraftwerke bis ans Ende des üblichen Lebenszyklus in den Unternehmen betrieben werden, in die die SNB Aktien oder Obligationen angelegt hat? (gemessen in Tonnen gemäss Anteil Beteiligung SNB)
- Hat sich die SNB zur Beurteilung der Klimarisiken mit spezifischem Fachwissen personell verstärkt?
- Gedenkt die SNB künftig eine Vorbildrolle zu übernehmen bezüglich einer zukunftsgerichteten, nachhaltige Anlagestrategie, die im Einklang mit dem Pariser Abkommen ist?
→ Curia Vista
19.4493 — Missachtet das EDA die parlamentarischen Beschlüsse zum Budget (UNO-Flüchtlingsforum) wie auch die gesetzlichen Vorgaben (Kohäsionsmilliarde)?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aeschi Thomas |
| Datum |
18.12.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.02.2020 |
Aktuell findet das Uno Flüchtlingsforum in Genf statt. Gemäss NZZ vom 17. Dezember 2019 soll dieses Forum sogar in regelmässigen Abständen wiederholt werden. Kosten scheinen bei solchen Entscheidungen zweitrangig zu sein. Gleichzeitig hat das Parlament am 3. Dezember 2019 entschieden, den Kohäsionsbeitrag an ausgewählte EU-Staaten nicht zu bezahlen, solange die EU die Schweiz diskriminiert. Allerdings scheinen bereits die Projekte für den 2. Schweizer Beitrag in Planung zu sein, obwohl die Gelder nicht gesprochen werden können, solange die EU der Schweiz die Börsenäquivalenz verweigert. Auch in diesem Bereich werden offenbar Kosten generiert, ohne den Willen des Parlaments zu reflektieren. Daher wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Inwiefern finanziert die Schweiz das Flüchtlingsforum in Genf, entweder direkt über Beiträge und Leistungen als Gastgeber sowie indirekt über die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen? Wie hoch belaufen sich diese Kosten (inklusive Personalaufwand) und in welchem Budgetposten sind diese ausgewiesen?
- Inwiefern gibt es in der Uno eine Kostenbremse für die Durchführung von internationalen Konferenzen, Foren und anderen Veranstaltungen? Wer entscheidet ob es sich um eine einmalige oder wiederkehrende Veranstaltung handelt und wer die Kosten berappt? Hat die Schweiz als Gastgeber ein besonderes Mitspracherecht im Bereich der Finanzierung bzw. dem Durchführungsort solcher Projekte. In welchen Budgetposten werden die Kosten für die Schweiz bezüglich solchen Veranstaltungen ausgewiesen?
- Welche Projekte, die durch den zweiten Schweizer EU-Beitrag finanziert werden sollen, sind bereits in Planung? Auf wie hoch belaufen sich die Kosten für diese Planung und in welchem Budgetposten sind diese ausgewiesen? Wie rechtfertigt der Bundesrat sein Vorpreschen in der Planung für diese Projekte, welche das Parlament auf Eis gelegt hat, solange die Diskriminierung durch die EU anhält?
→ Curia Vista
19.4479 — Der deutsche Bundesrechnungshof kritisiert die schludrige Anwendung des Schengen-Abkommens
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Steinemann Barbara |
| Datum |
18.12.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.02.2020 |
Die deutsche Finanzkontrolle hat den nachlässigen Umgang mit dem Schengen-Abkommen scharf kritisiert. Konkret heisst es: "Die Schengen-Staaten haben in den vergangenen Jahren Visumsanträge unzureichend geprüft und Personen bei der Einreise in den Schengen-Raum nachlässig kontrolliert." Es geht um notwendige und vereinbarte Standards wie einheitliche Vorgaben für die Erteilung von Schengen-Visa und um ein bemängelter "Mindestumfang der Kontrollen an den Aussengrenzen", die in der Zuständigkeit der nationalen Behörden der Schengen-Staaten liegt. Der Rechnungshof fordert deshalb das Innenministerium und die Regierung dazu auf, "sich auf europäischer Ebene für die ordnungsgemässe und konsequente Anwendung der Schengener Sicherheitsinstrumente einzusetzen."
Im Jahr 2018 bearbeiteten die Schengen-Staaten insgesamt 16 Millionen Visumsanträge. Im gleichen Jahr habe "kein einziger Schengen-Staat die erforderlichen Daten vollständig an die EU-Datenbank übermittelt." Solche zum Zwecke der illegalen Asylantragstellung beantragte Visa seien gezielt und vermehrt an bestimmten, die Ausstellung offensichtlich leichtfertiger handhabenden Visumsstellen im aussereuropäischen Ausland getätigt worden. Mindestens zwei Schengen-Partner nahmen 2015 und 2017 keinen vollständigen Informationsabgleich mit Hilfe der EU-Datenbanken vor. Ende 2016 nahmen einige Schengen-Staaten bei der Einreise auf Flug- und Seehäfen keine Kontrolle von aus Drittstaaten Einreisenden und keinen Abgleich der EU-Datenbanken vor. Weiter war beispielhaft an einer Prüfung des Jahres 2017 die Abfrage der EU-Datenbanken zur Prüfung der Berechtigung solcher Schengen-Visa "in jedem zweiten Fall unvollständig." Bereits bei 400 000 erteilten Schengen-Visa sei "die Qualität der im System hinterlegten Fingerabdrücke unzureichend". Im Ergebnis bedeutet die lasche, gegen Schengen-Vorschriften verstossende Vergabe von Visa ein Einfallstor in unsere Sozialsysteme. Das Problem sei der EU-Kommission schon länger bekannt.
- Gefährdet diese Praxis unsere Sicherheit?
- Sind diese Missstände dem Bundesrat bekannt? Warum sind sie nicht im Gutachten vom Februar 2018 erwähnt? Wo sind sie festgehalten?
- Wie viele Personen sind dank den schlecht überprüften Visa-Anträgen in die Schweiz gelangt?
Falls keine Zahlen vorhanden sind: Wie können diese erhoben werden?
- Besteht ein Zusammenhang mit den sans-papiers?
- Was tut der Bundesrat dagegen?
→ Curia Vista
19.4433 — Freihandelsabkommen Efta-Mercosur. Verletzung des Zollkontingents für importierte Weine?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Romano Marco |
| Datum |
12.12.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.02.2020 |
Im Freihandelsabkommen Efta-Mercosur will die Schweiz im Agrarbereich für ausgewählte Produkte erstmals auch bilaterale Kontingente ausserhalb ihrer WTO-Verpflichtungen gewähren. So sollen unter anderen jährlich 35 000 hl Rotwein aus Mercosur-Staaten zollfrei eingeführt werden. Dies steht im Widerspruch zum Vorschlag des Bundesrates vom 27. November 2019, Agrarprodukte von der Aufhebung der Industriezölle auszunehmen.
Zur Erinnerung: 35 000 hl entsprechen der jährlichen Weinproduktion der Kantone Neuchâtel oder Schaffhausen und sind kein Klacks für einen schweizerischen Markt, auf dem die einheimischen Weine bereits heute mit ungleichen Waffen gegen importierte Weine antreten müssen, die meist durch wettbewerbsverzerrende Fördermassen im Produktionsland günstig in der Schweiz angeboten werden können.
- Wie kommt der Bundesrat dazu zu behaupten, der Umfang dieser Konzession wäre verkraftbar?
- Warum wurde die Schweizer Weinbranche vor und während den Verhandlungen nicht miteinbezogen?
- Warum soll dieses Kontingent ausserhalb des WTO-Kontingents gewährt werden?
- Mit welchen Massnahmen - in der Schweiz wie auch in den Mercosur-Staaten - zu Gunsten der Schweizer Weinbranche wird der Bundesrat dieses einseitige Eingeständnis zu Lasten der Schweizer Weinbranche ausgleichen?
→ Curia Vista
19.4299 — Diskriminierende Massnahmen der Europäischen Union gegenüber der Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Pfister Gerhard |
| Datum |
27.09.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.11.2019 |
National- und Ständerat haben beim Bundesbeschluss "Rahmenkredit Kohäsion" und beim Bundesbeschluss "Rahmenkredit Migration" im Zusammenhang mit dem Geschäft 18.067, "Wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten in der erweiterten EU. 2. Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten", beschlossen, folgenden Passus unter Artikel 1 Absatz 1bis einzufügen:
"Verpflichtungen auf der Grundlage dieses Rahmenkredits werden nicht eingegangen, wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt."
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Was versteht der Bundesrat unter "diskriminierenden Massnahmen"?
- Sollte der Bundesbeschluss mit der oben zitierten Ergänzung von beiden Räten angenommen werden, heisst das dann für den Bundesrat:
a. dass keine Zahlungen erfolgen, solange die EU der Schweiz die Börsenäquivalenz nicht gewährt?
b. dass die Nichtanpassung bestehender bilateraler Abkommen durch die EU ebenfalls diskriminierende Massnahmen sind?
c. dass weitere Massnahmen der EU gegenüber der Schweiz (unter anderem betreffend Horizon-Programme, MRA, Datenschutzstandards usw.) ebenfalls eine Zahlung verhindern?
→ Curia Vista
19.4353 — Dublin IV. Faktisch freie Wahl des Wohnorts für Asylbewerber gefährdet die Integration
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Egger Mike |
| Datum |
27.09.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.11.2019 |
Das Europäische Parlament hat im November 2017 die Dublin-IV-Verordnung zuhanden des EU-Ministerrates verabschiedet. Die Revision des Dubliner Abkommens ist die Folge der grossen Migrationsströme von 2015. Der bis dahin gültige Grundsatz, dass für das Asylverfahren das Erstankunftsland zuständig ist, erwies sich als nicht mehr anwendbar, und seither ist die Dublin-III-Verordnung obsolet.
Mit der Einführung von Dublin IV werden die Asylsuchenden das Recht haben, sich in das Land zu begeben, in welchem sich bereits Familienangehörige oder Verwandte aufhalten, wobei diese Begriffe sehr grosszügig ausgelegt werden, unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten in den Herkunftsländern. Zuständig für das Asylverfahren wird das Land sein, in dem die Verwandtschaft der Gesuchsteller wohnt. Zudem werden auch Familien kollektiv ein Asylgesuch stellen können, ohne dass eine individuelle Fallprüfung stattfindet.
Als ein an das Dublin-Abkommen assoziierter Staat ist die Schweiz verpflichtet, die künftigen Weiterentwicklungen zu übernehmen.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Verfügt der Bundesrat über Informationen in Bezug auf den Zeitplan der Beratung der Dublin-IV-Verordnung durch den EU-Ministerrat?
- Hat sich die Schweiz gegenüber der EU bereits zur neuen Verordnung geäussert, und wenn ja, welche Stellungnahme hat die Schweiz abgegeben?
- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, die Übernahme der geplanten neuen Verordnung würde zu einer problematischen Konzentration von Personen aus den gleichen Herkunftsländern führen und dadurch deren Integration erschweren?
→ Curia Vista
19.4356 — Amazonasgebiet. Die grüne Lunge der Erde brennt
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gugger Niklaus-Samuel |
| Datum |
27.09.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.11.2019 |
Die riesigen Brände im Amazonasgebiet sind für die Erde eine Katastrophe grössten Ausmasses. Sie bewegen die Menschen weltweit, auch in der Schweiz. Die grüne Lunge der Welt ist stark gefährdet, die damit zusammenhängenden Probleme, z. B. die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung, auf die Biodiversität in der Region oder auf das Klima weltweit, sind verheerend.
Der Bund hat als Sofortmassnahme vier Deza-Experten in das Amazonasgebiet entsandt. Das ist löblich, angesichts der sozialen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Dimensionen der sich stellenden Herausforderungen aber eine verschwindend kleine und überdies kurzfristige Hilfe.
In dieser komplexen Krise, von der mehrere Länder direkt betroffen sind und in der zahlreiche weitere ihre Hilfe anbieten, könnte die Schweiz stattdessen ihre guten Dienste anbieten, denn sie geniesst im In- und im Ausland den Ruf als vertrauenswürdige Vermittlerin und effiziente Koordinatorin. Ihre Neutralität ohne koloniale Vergangenheit, ihr demokratisches System, welches auf Austausch, Ausgleich und Kompromiss aufbaut, sowie ihre Erfahrung mit kultureller Vielfalt schaffen Vertrauen und sind hierfür zentrale Eigenschaften, wie auch der Bundesrat in einem Bericht kürzlich festhielt.
Folgende Fragen stellen sich:
- Wie steht es um die Zusammenarbeit der Schweiz mit den verschiedenen Regierungen der von den Bränden betroffenen Länder?
- Wie steht es um die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Regierungen der verschiedenen Länder, die in dieser Krise ihre Unterstützung angeboten haben?
- Wie steht es um die Zusammenarbeit der Schweiz mit regionalen und lokalen Organisationen, die sich für den Schutz der indigenen Bevölkerung bzw. des Regenwaldes engagieren?
- Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob es sich hier um eine komplexe Krise mit internationalen Dimensionen handelt, in der die Schweiz ihre guten Dienste anbieten kann?
- Falls nein, wo will der Bundesrat in seinem Engagement die Schwerpunkte setzen, ergänzend zur Soforthilfe betreffend Brandbekämpfung?
- Wie setzt er sich insbesondere ein zum nachhaltigen Schutze der Ureinwohner im Amazonasgebiet sowie der Biodiversität in dieser Region?
- Ist der Bundesrat bereit, die Verhandlungen zum Mercosur-Abkommen zu unterbrechen, solange Brasilien den Urwald nicht aktiv schützt?
→ Curia Vista
19.4239 — Stagnierende Wirtschaft. Nun ist die Politik gefordert
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. |
| Datum |
26.09.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.11.2019 |
Gemäss der Aussenhandelsstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) sind die Ausfuhren alleine im August 2019 gegenüber dem Juli 2019 um 4,3 Prozent gesunken. Die Exporte nach Deutschland (unserem grössten Handelspartner) sind innert Monatsfrist um 14 Prozent abgesackt. Das sind ganze 546 Millionen Franken weniger. In der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie reduzierten sich die Auftragseingänge im zweiten Quartal 2019 gegenüber dem Vorjahr um 19,5 Prozent. Der Entscheid der Europäischen Zentralbank und der US-Notenbank, ihre Zinsen weiter zu senken, wird den Aufwertungsdruck auf den Schweizerfranken weiter erhöhen. Die Folgen eines erstarkenden Frankens für eine Branche, die 80 Prozent der Güter exportiert und für 320 000 Arbeitsplätze sorgt, sind uns bestens bekannt. Selbst die ansonsten krisensichere chemisch-pharmazeutische Industrie verzeichnete alleine im August 2019 einen Rückgang der Ausfuhren von 5 Prozent.
Der Bundesrat muss bereit sein, bei gleichbleibender Tendenz frühzeitig Massnahmen zu ergreifen.
- Ist der Bundesrat bereit, eine Reduktion oder Abschaffung aller unnötigen Abgaben und Gebühren parallel zu den Effizienzgewinnen in der Verwaltung vorzunehmen?
- Ist er bereit, die Kurzarbeit durch das Zulassen von Devisenschwankungen als Begründung oder durch die Erhöhung der Bezugsdauer zu stärken?
- Wie will er die Förderung von Fähigkeiten in der digitalen Arbeitswelt verbessern? Ist er bereit, durch die Wiedereinführung von Sondermassnahmen bei der Projektförderung im BFI-Bereich und der Weiterentwicklung der beruflichen Grund- und Weiterbildung Arbeitnehmende besser auf die neue Arbeitswelt vorzubereiten?
- Wie will er innovative Produktentwicklungen fördern? Ist er bereit, tiefere Eintrittsschwellen für Innosuisse einzuführen sowie gegebenenfalls die Mittel zu erhöhen?
- Ist er bereit, den Marktzugang durch den Abschluss neuer Freihandelsabkommen, aber auch durch den erleichterten Zugang von KMU zu internationalen Grossprojekten zu sichern?
- Wie will er die anhaltende Investitionslücke schliessen, welche trotz grosser Liquidität insbesondere in der produzierenden Wirtschaft vorhanden ist?
- Welche weiteren Exportfördermassnahmen sollen gemäss Bundesrat ergriffen werden, um die Wirtschaft zu stärken?
→ Curia Vista
19.4082 — Italien hat die Häfen wieder für die illegale Migration geöffnet. Ist der Bundesrat bereit, Schengen auszusetzen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
19.09.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.11.2019 |
Die "neue" italienische Regierung (die so weit links steht wie kaum eine in der Geschichte der Republik) hat die italienischen Häfen wieder für die illegale Migration geöffnet und damit den Kurs, den Ex-Innenminister Matteo Salvini von der Lega eingeschlagen hatte, radikal geändert.
Das Tessin und damit die Schweiz konnten davon profitieren, dass die Zahl der Asylgesuche von Wirtschaftsflüchtlingen, die in Italien an Land gekommen waren, gesunken war. Dies war zu einem grossen Teil der rigorosen Politik Salvinis zu verdanken. Der Kurswechsel der "neuen" italienischen Regierung zeigte sehr schnell Folgen: Innerhalb von nur 10 Tagen verdreifachte sich die Zahl der illegal in Italien gelandeten Personen.
Die neue Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat kürzlich erklärt, man müsse die Dublin-Regeln reformieren. Dies natürlich mit der Absicht, die Dublin-Rückführungen aufzuweichen oder ganz aufzuheben.
Folglich muss die Schweiz (insbesondere das Tessin) damit rechnen, dass künftig mehr Wirtschaftsflüchtlinge von Italien her einreisen und dass keine Dublin-Rückführungen mehr durchgeführt werden können, jedenfalls nicht mehr nach den bisher geltenden Regeln.
Ich frage den Bundesrat:
- Ist er darauf vorbereitet, dass als Folge der neuen italienischen Regierungspolitik die Zahl der Wirtschaftsflüchtlinge, die von Italien her einreisen, möglicherweise stark steigt?
- Wie steht der Bundesrat zu einer allfälligen Abschwächung oder Aufhebung der Dublin-Regeln? Ist er bereit, in einem solchen Fall die Anwendung von Schengen auszusetzen?
→ Curia Vista
19.4008 — Aktualisierte Zusammenstellung aller Zahlungen und Beiträge der Schweiz an die EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
11.09.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.11.2019 |
Der Bundesrat wird gebeten, analog zur Anfrage 14.1019, eine aktualisierte Aufschlüsselung aller Zahlungen der Schweiz in den vergangenen zehn Jahren an die Europäische Union oder deren Mitgliedstaaten zu veröffentlichen - nach Jahr und nach Sparte. Dabei interessieren nicht nur Direktzahlungen, sondern auch Beiträge an EU-Institutionen, Beiträge an EU-Programme (z. B. Erasmus, Media-Abkommen, Forschungsbeiträge usw.), Beiträge an Infrastrukturen (z. B. Bahnprojekte in EU-Staaten), Beiträge an ausländische Vereine und Stiftungen, Kohäsionsbeiträge, Beiträge aufgrund von Steuerabkommen oder aufgrund der Grenzgängerbesteuerung sowie Beiträge seitens verselbstständigter Einheiten wie z. B. des Swiss Investment Fund for Emerging Markets (Sifem). In die Zusammenstellung gehören auch die Kosten für die Umsetzung von Abkommen mit der EU wie z. B. Schengen oder für die diplomatischen und politischen Verhandlungen und Reisen in EU-Staaten.
→ Curia Vista
19.4003 — Vorwärtsstrategie. Forschungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
11.09.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.11.2019 |
Das bilaterale Verhältnis zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich fusst heute im Wesentlichen auf den Bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU. Als Folge des Austritts Grossbritanniens aus der EU wird das rechtliche Fundament des schweizerisch-britischen bilateralen Verhältnisses teilweise wegbrechen. Der Bundesrat verfolgt mit der vorausschauenden "Mind the Gap"-Strategie die langfristige Absicherung der unter den Bilateralen Verträgen erworbenen Rechte und Pflichten. Die besagte Strategie fokussiert bislang stark auf die Wirtschaftsbeteiligten. Die Forschungszusammenarbeit steht hingegen nicht im Fokus der ansonsten sehr begrüssenswerten Strategie. Gerade im Forschungsbereich könnten sich - auch vor dem Hintergrund einer drohenden Nichtassoziation der Schweiz an Horizon Europe - für beide Seiten grosse Chancen ergeben. Aus diesem Grund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Gefahren erkennt der Bundesrat im Brexit für die Forschungszusammenarbeit mit dem United Kingdom?
- Ist der Bundesrat bereit, für den Fall, dass das UK und/oder die Schweiz zukünftig nicht mehr an das EU-Forschungsrahmenprogramm assoziiert wären, ein bilaterales Forschungsabkommen mit dem UK ins Auge zu fassen?
- Hat der Bundesrat auf der UK-Seite bereits die Möglichkeit für gemeinsame Forschungsprogramme sondiert?
- Welche Anstrengungen unternimmt der Bundesrat, um die Forschungszusammenarbeit mit starken Forschungsnationen ausserhalb der EU (z. B. Südkorea, Japan, Singapur, USA) zu intensivieren?
→ Curia Vista
19.3980 — Einstellung der schweizerischen Hilfe für die UNRWA
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
de la Reussille Denis |
| Datum |
09.09.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 06.11.2019 |
Infolge durchgesickerter Informationen aus einem internen Bericht über die allfällige Misswirtschaft und den Amtsmissbrauch an der Spitze des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), dessen Generalkommissar unser Landsmann Pierre Krähenbühl ist, hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) angekündigt, die Zahlungen an diese Uno-Organisation einzustellen. Krähenbühl hat keine diplomatische Laufbahn, sondern eine humanitäre, und die Schweiz hat sich seiner Ernennung zu keinem Zeitpunkt in den Weg gestellt. Im Gegenteil: Die Behörden zeigten sich eher stolz darauf, dass ein Schweizer in eine solche Position gewählt wurde. Ob Krähenbühl für etwas Schuld trägt, wissen wir nicht. Die Untersuchung ist momentan im Gange, es gilt die Unschuldsvermutung. Wir sind besonders erstaunt über den Elan des EDA-Chefs, der sich dem Standpunkt der USA anpasst und so die palästinensischen Flüchtlinge für die eventuellen Fehler eines hochrangigen Schweizer Beamten straft. Die Einstellung der Zahlungen der Schweiz an die UNRWA bedeutet den Verlust von medizinischen Grundversorgungsleistungen für die palästinensische Bevölkerung im besetzten Westjordanland und in Gaza. Sie bedeutet zudem die Einstellung der Hilfe an das Programm für Schulbildung von palästinensischen Kindern und Jugendlichen.
Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie begründet unsere Regierung, dass die palästinensische Bevölkerung für das allfällige Fehlverhalten eines Schweizer Diplomaten gestraft wird?
- Inwiefern sollen bislang nicht bewiesene Vorgänge dazu führen, dass der ganzen palästinensischen Bevölkerung der Zugang zu medizinischer Grundversorgung verwehrt wird?
- Müsste die Schweiz im Hinblick auf ein Abkommen zur friedlichen Beilegung des Konflikts im Nahen Osten nicht ihren eigenen Ansatz, ihre eigene Sicht auf die Herausforderungen entwickeln, anstatt sich blind an der Politik eines Landes zu orientieren, das einzig daran interessiert ist, die UNWRA zu diskreditieren sowie alle Versuche einer friedlichen Beilegung des Konflikts zu untergraben?
→ Curia Vista
19.3907 — ETH-Rat und das Rahmenabkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Herzog Verena |
| Datum |
21.06.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.08.2019 |
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Gemäss welchen gesetzlichen Grundlagen bezieht der ETH-Rat Position zu aussenpolitischen Themen der Schweiz und kommuniziert diese öffentlich?
- Wie beurteilt der Bundesrat die voreilige Anmassung des ETH-Rates, auf Grundlage eines einzelnen Politikbereiches und aus Perspektive eines einzelnen Akteurs, der nicht einmal direkt vom Rahmenabkommen betroffen ist und zur externen Bundesverwaltung gehört, eine Parole zum sehr umfassenden und komplexen Rahmenabkommen zu fassen, zu welchem bisher nicht einmal der Bundesrat Ja sagen konnte, geschweige denn das Parlament und das Volk sich dazu äussern konnten?
- Untersteht der ETH-Rat in strategischen Fragen nicht dem Bund? Das Rahmenabkommen ist eine strategische Frage! Der ETH-Rat greift hier vor und bezieht einseitig und politisch motiviert Position.
→ Curia Vista
19.3853 — Wirtschaftlicher Austausch versus bilateraler Menschenrechtsdialog mit China. Ein krasses Ungleichgewicht?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Graf Maya |
| Datum |
21.06.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2019 |
Zwischen der Schweiz und China laufen Austauschdiskussionen auf wirtschaftlicher Ebene, und daneben wird seit Jahrzehnten ein bilateraler Menschenrechtsdialog geführt. Als Resultat des Wirtschaftsdialoges kann das Freihandelsabkommen Schweiz-China von 2014 betrachtet werden. Auch in die sogenannte "Belt and Road Initiative" Chinas bringt sich die Schweiz mit grossem Aufwand und bis heute schon zwei hochkarätigen Delegationen nach Beijing ein. Konkrete Resultate aus dem bilateralen Menschenrechtsdialog dagegen sind keine sichtbar, obwohl sich die Menschenrechtslage in den letzten fünf Jahren massiv verschlechtert und der Minderheitenschutz speziell für das tibetische und das uigurische Volk ausgehöhlt wird.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Trifft es zu, dass der Mitteleinsatz für die beiden Bereiche absolut unausgeglichen ist und deshalb auf Menschenrechtsseite es zu keinen fassbaren Abkommen und Resultaten gekommen ist, obwohl sich die Menschenrechtslage in China zuspitzt?
- Welche finanziellen und personellen Mittel hat der Bundesrat für die beiden Bereiche jeweils eingesetzt?
- Wie viele hochrangige Delegationen aus Bundesrat, Parlament und Wirtschaft haben bezüglich des wirtschaftlichen Austausches in den letzten fünf Jahren China besucht? Wie viele offizielle hochrangige Delegationen aus Bundesrat, Parlament und Wirtschaft haben sich bezüglich des Menschenrechtsdialoges um einen Austausch mit China bemüht?
- Welchen Plan hat der Bundesrat, um dieses unhaltbare Missverhältnis bezüglich des Mitteleinsatzes für die Menschenrechte auszugleichen? Wie will er zusammen mit dem Parlament und den Wirtschaftsakteuren angesichts der dramatischen Unterdrückung der Uigureninnen und Uiguren, Tibeterinnen nd Tibeter, weiterer Minderheiten und gegen Andersdenkende seinen Einsatz im Menschenrechtsbereich verstärken?
→ Curia Vista
19.3736 — Die Medizintechnikindustrie benötigt rasch Planungs- und Rechtssicherheit. Der Bundesrat ist gefordert
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Vonlanthen Beat |
| Datum |
20.06.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.08.2019 |
Die EU-Verordnung über Medizinprodukte (Medical Device Regulation, MDR) ist seit dem 26. Mai 2017 in Kraft. Geltungsbeginn ist der 26. Mai 2020. Ab dann dürfen bestimmte Medizinprodukte in der EU nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie diesen neuen Vorschriften entsprechen.
Eine Voraussetzung dafür, dass die Schweiz neuregulierte Medizinprodukte wie bisher barrierefrei in die Europäische Union exportieren kann, ist - nebst der Gleichwertigkeit der nationalen mit der europäischen Medizinprodukteregulierung - die Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA), namentlich das Kapitel 4, "Medizinprodukte", des Anhangs I.
Ohne besagte Aktualisierung des MRA gelten für Schweizer Hersteller, die Produkte gemäss MDR in der EU in Verkehr bringen wollen, Drittstaatanforderungen. Dazu müssten sie unter anderem einen EU-Bevollmächtigten (Repräsentanten) mit Niederlassung im EU-Raum benennen, der stellvertretend Herstelleraufgaben inklusive Produktehaftung übernimmt. Darüber hinaus wäre eine Neubeschriftung aller MDR-Produkte notwendig (Nennung des Bevollmächtigten und des Importeurs). Die Erfüllung dieser Drittstaatanforderungen ist zeit- und kostenintensiv und mit entsprechenden Wettbewerbsnachteilen verbunden. Je nach Produktesortiment kann sie bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. Es besteht sogar das Risiko, dass die Erfüllung der Drittstaatanforderungen selbst beim innerschweizerischen Handel mit einem Volumen von rund 4,5 Milliarden Schweizerfranken zum Tragen kommen könnte.
Die Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU (Insta) stellt die Medizintechnikindustrie vor die zeitlich dringende Frage, ob das MRA rechtzeitig nachgeführt sein wird. Die Unternehmen müssen rasch eine verbindliche Antwort auf diese Frage haben, sonst sind sie gezwungen, bereits jetzt vorsorglich einen Plan B (Erfüllung der Drittstaatanforderungen) umzusetzen, um neuregulierte Produkte überhaupt in Verkehr bringen zu können. Die Chefs wichtiger Unternehmen der Schweizer Medtech-Branche haben daher in einem Brief vom 19. Juni 2019 an den Bundesrat die Alarmglocken geläutet.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Was unternimmt der Bundesrat, um der besonderen zeitlichen Dringlichkeit, mit der die Medizintechnikindustrie konfrontiert ist, angemessen Rechnung zu tragen?
- Kommt der Bundesrat der Forderung der Medizintechnikunternehmen nach - unabhängig vom Fortschritt beim Rahmenabkommen -, bei der EU-Kommission einzufordern, dass die bereits teilweise vollzogene Nachführung des MRA nun rasch zu Ende geführt wird?
- Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat betroffenen Schweizer Unternehmen unterbrechungsfrei den nationalen und europäischen Marktzugang offenzuhalten, falls seine diesbezüglichen Bemühungen erfolglos sind und das MRA nicht rechtzeitig nachgeführt ist? Ist es namentlich denkbar, mit der EU Übergangsbestimmungen bis zur Klärung bezüglich Insta festzulegen, gemäss denen Schweizer Hersteller autorisiert sind, dem bisherigen Grundsatz nachzuleben, das heisst, für CE-gekennzeichnete MDR-Produkte keinen EU-Bevollmächtigten (Repräsentanten) mit Niederlassung im EU-Raum benennen zu müssen und keine Neubeschriftung der MDR-Produkte vornehmen zu müssen?
- Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat betroffenen Schweizer Unternehmen zu helfen, damit diese sich auch mit der notwendigen Umstellung auf den Drittstaatmodus am nationalen und europäischen Markt kompetitiv behaupten können, falls sich abzeichnen sollte, dass das MRA auf absehbare Zeit - also beispielsweise über mehr als 12 Monate - nicht nachgeführt werden kann? Ist es namentlich denkbar, in Absprache mit der EU Bestimmungen festzulegen, gemäss denen Schweizer Hersteller autorisiert sind, CE-gekennzeichnete MDR-Produkte in der Schweiz weiterhin gemäss heutigem Grundsatz, also ohne die Erfüllung von Drittstaatanforderungen, in Verkehr bringen zu können?
→ Curia Vista
19.3679 — Erneute Erpressung seitens der EU. Der Kohäsionsbeitrag muss ausgesetzt werden
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
19.06.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2019 |
Genau zum "richtigen" Zeitpunkt werden wir zum x-ten Mal von der Europäischen Union (EU) erpresst.
Einmal mehr übt Brüssel ungerechtfertigterweise Druck auf die Schweiz aus, um etwas, das sie will, zu erreichen, diesmal die rasche Unterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens; dies beweist, dass es dabei nur um die Interessen der EU und nicht um diejenigen unseres Landes geht.
Die EU beweist damit erneut ihre absolute Respektlosigkeit gegenüber der Unabhängigkeit und der direkten Demokratie der Schweiz. Damit bestätigt die EU ihren Willen, den bilateralen Weg mit unserem Land nicht weiterzuverfolgen: Ihr Plan besteht nämlich darin, die Schweiz in eine Situation der Abhängigkeit zu versetzen. Für den Fall - der hoffentlich nicht eintreten wird -, dass die Schweiz das institutionelle Rahmenabkommen unterzeichnet, erwartet sie das Schicksal einer EU-Kolonie.
Brüssel droht nun damit, die Börsenäquivalenz der Schweiz nicht über den 1. Juli hinaus zu verlängern, was ganz klar einer Diskriminierung unseres Landes gleichkommen würde.
Anlässlich der parlamentarischen Debatte über den Kohäsionsbeitrag von 1,3 Milliarden Schweizerfranken wurde vorgeschlagen, die Gelder nur unter der Bedingung zu überweisen, dass die Schweiz von der EU nicht diskriminiert wird.
Ich frage den Bundesrat:
- Beabsichtigt der Bundesrat angesichts der kürzlich gemachten erpresserischen Aussagen der EU gegenüber der Schweiz, in denen eine Diskriminierung unseres Landes angekündigt wird, die in Aussicht gestellte Überweisung des Kohäsionsbeitrags auszusetzen und so gegenüber der EU ein klares Signal auszusenden?
→ Curia Vista
<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193690" title="Interpellation: "Die Unionsbürgerrichtlinie ist eine Weiterentwicklung des Freizügigkeitsrechts." Hat die EU Recht?
Eingereicht von: Vogt Hans-Ueli
Status: Erledigt
Text: Gemäss einem Dokument der EU-Kommission ist die EU der Ansicht, "die Unionsbürgerrichtlinie sei eine Weiterentwicklung des Freizügigkeitsrechts und hä" style="text-decoration:none">19.3690 — "Die Unionsbürgerrichtlinie ist eine Weiterentwicklung des Freizügigkeitsrechts." Hat die EU Recht?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Vogt Hans-Ueli |
| Datum |
19.06.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2019 |
Gemäss einem Dokument der EU-Kommission ist die EU der Ansicht, "die Unionsbürgerrichtlinie sei eine Weiterentwicklung des Freizügigkeitsrechts und hätte darum von der Schweiz längst übernommen werden müssen" (zitiert in der "NZZ" vom 19. Juni 2019, S. 14).
Steht dieses Dokument dem Bundesrat zur Verfügung? Kann bzw. wird er es veröffentlichen?
Ist der Bundesrat ebenfalls der Auffassung, dass aus Sicht der EU (es geht hier nicht um die Sicht der Schweiz) die Unionsbürgerrichtlinie eine Weiterentwicklung des Freizügigkeitsrechts ist? Wenn ja, teilt er die Ansicht, dass sich die Frage einer "Übernahme" der Unionsbürgerrichtlinie oder eines Ausschlusses einer "Übernahme" im Zusammenhang mit einem Rahmenabkommen gar nicht stellt, weil die Richtlinie ohnehin eine Weiterentwicklung - also ein Teil - des Personenfreizügigkeitsabkommens ist, sodass es nichts zu "übernehmen" oder nicht zu "übernehmen" gibt?
→ Curia Vista
19.3635 — Institutionelles Rahmenabkommen. Ist es auch dem Tierschutz in der Schweiz abträglich?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
18.06.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2019 |
Sollte das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU wider Erwarten unterzeichnet werden, wird es in verschiedenen Bereichen, die von absolut zentraler Bedeutung sind, eine Unterwerfung der Schweiz unter die EU bewirken. Man denke nur an die dynamische - sprich automatische - Übernahme des EU-Rechts, die ausländischen Richter (des Europäischen Gerichtshofs), die Aufhebung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, die Unionsbürgerrichtlinie der EU, die staatliche Beteiligung an Unternehmen usw.
Die negativen Auswirkungen des Rahmenabkommens würden sich aber auch in anderen Bereichen zeigen, in denen das Schweizer Recht klar fortschrittlicher ist als das EU-Recht. Das bedeutet, dass das Rahmenabkommen im Vergleich zur heutigen Situation zu einer deutlichen Verschlechterung führen würde.
Einer dieser Bereiche, von dem aber kaum die Rede ist, ist der Tierschutz, und zwar insbesondere der Schutz der Nutztiere.
In der Schweiz hat sich die entsprechende Gesetzgebung unter Einbezug aller betroffenen Akteure demokratisch entwickelt. Sie kann als besonders fortschrittlich gelten und ist viel tierfreundlicher als die Regelungen aus Brüssel - geschaffen von Bürokraten und Berufspolitikern, die Lichtjahre entfernt sind von den realen Gegebenheiten in der Welt der Landwirtschaft und der Tierhaltung.
In der Schweiz darf ein Landwirtschaftsbetrieb beispielsweise maximal 18 000 Legehennen halten. Die EU-Regelungen hingegen erlauben einen Maximalbestand von 100 000 Hennen, was Eingriffe wie das Coupieren der Schnäbel nötig macht, die in der Schweiz verboten sind. Das gleiche Bild zeigt sich beim Tiertransport: Dieser darf in der Schweiz maximal 8 Stunden dauern, während in der EU bis zu 28 Stunden erlaubt sind.
Ich frage den Bundesrat:
- Teilt er die Sicht, dass das Inkrafttreten des institutionellen Rahmenabkommens aufgrund der darin vorgesehenen "dynamischen" Übernahme des EU-Rechts dazu führen würde, dass der Tierschutz in der Schweiz abgebaut würde?
- Falls das Rahmenabkommen wider Erwarten unterzeichnet werden sollte: Was will der Bundesrat in diesem Fall tun, um das heute hohe Niveau beim Tierschutz in der Schweiz aufrechtzuerhalten - ein Niveau notabene, das demokratisch unter Einbezug aller betroffenen Akteure festgelegt wurde?
→ Curia Vista
19.3572 — Wäre es nicht sinnvoll, die Landwirtschaft aus einem Freihandelsabkommen mit den USA auszuschliessen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Nicolet Jacques |
| Datum |
11.06.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.08.2019 |
Die Schweizer Landwirtschaft ist sehr moderat: Jede Produktion läuft über einen bäuerlichen Betrieb, was die Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung der strengen Produktionsstandards garantiert. Heute wird über ein Freihandelsabkommen mit den USA diskutiert, einem Land, das die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und Wachstumshormonen erlaubt und dessen Produktionsstandards, Tierhaltungsbestimmungen oder Anforderungen an die Lebensmittelhygiene mit den landwirtschaftlichen Praktiken der Schweiz praktisch nichts gemein haben.
Die EU, die sich dieser Inkompatibilität bewusst war, hat am 6. April 2019 entschieden, die Landwirtschaft im zurzeit mit den USA diskutierten Freihandelsabkommen aussen vor zu lassen.
Angesichts der Tatsache, dass auch die Schweiz mit den USA über ein Freihandelsabkommen diskutiert, stellen sich mir zu den Konsequenzen folgende Fragen:
- Wie werden landwirtschaftliche Fragen und die Landwirtschaft selbst in den Diskussionen über ein Freihandelsabkommen behandelt?
- Wie würde sich das zurzeit diskutierte Abkommen mit den USA zusammen mit dem Abkommen mit den Mercosur-Staaten auf die zukünftige Agrarpolitik und die Preise auswirken?
- Welches wären die Konsequenzen für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft und die zahlreichen Arbeitsplätze?
- Wie werden die Punkte hinsichtlich Einhaltung der Produktionsstandards, der Tierhaltungsbestimmungen und der Anforderungen an die Lebensmittelhygiene in den Diskussionen über ein Freihandelsabkommen mit den USA angegangen?
- Wird die Anerkennung unserer AOP- und IGP-Produkte garantiert?
- Werden die Meinungen und Stimmen der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten in dieser Art von Abkommen berücksichtigt, und welche Garantien kann man ihnen geben?
- Wäre es nicht sinnvoll, die Landwirtschaft aus den Entwürfen für ein Freihandelsabkommen mit den USA auszuschliessen, so wie es die EU getan hat?
→ Curia Vista
19.3542 — Weiterer Nichtentscheid des Bundesrates statt Ablehnung des EU-Anbindungsvertrags (institutionelles Rahmenabkommen)
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
05.06.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2019 |
An der Bundesratssitzung vom 7. Juni 2019 wird voraussichtlich zum institutionellen Rahmenabkommen (Insta) von den fünf SP-, CVP- und FDP-Vertretern im Bundesrat ein "Ja, aber" beschlossen, dies entgegen dem Willen der zwei SVP-Vertreter.
"Ja, aber" bedeutet, dass der Bundesrat dem Vertragstext des Insta zustimmt und sich damit verpflichtet, automatisch EU-Recht zu übernehmen und sich der EU-Gerichtsbarkeit zu unterstellen. Seitens der EU verlangt der Bundesrat lediglich einige "Präzisierungen" in den Bereichen staatliche Beihilfen, Unionsbürgerrichtlinie und Lohnkontrollen, welche jedoch nicht den eigentlichen Vertragstext abändern würden. Nach den eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober 2019 plant der Bundesrat dann noch mit der alten EU-Kommission das Insta zu unterzeichnen.
Im Hinblick auf den Bundesratsentscheid vom 7. Juni 2019 wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Macht sich der Bundesrat mit diesem weiteren Nichtentscheid nicht unglaubwürdig? Wäre es im Wissen darum, dass das Schweizervolk diesem Kolonialvertrag, der die direkte Demokratie aushöhlt, die schweizerische Unabhängigkeit, die Neutralität und den Föderalismus missachtet und die Schweizer Wohlfahrt gefährdet, niemals zustimmen wird, nicht weiser, bereits am 7. Juni 2019 der EU freundlich und unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz an guten bilateralen Beziehungen auf Augenhöhe interessiert ist, aber keinen Vertrag unterschreiben kann, der gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung verstösst, welcher die Unabhängigkeit des Landes und die Rechte des Volkes garantiert?
- Beth Oppenheim charakterisiert das Ukraine-Modell, welches dem Insta-Modell entspricht, als "strongly tilted in the EU's favour", mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Souveränität. Martin Howe verwendet den Ausdruck "Vasallisierung". Die EU-Kommission wird damit zur faktischen Überwachungsbehörde der Schweiz. Da dem Schiedsgericht in praktisch allen Fällen kein Ermessen zukommt, unterwirft sich die Schweiz dem Gericht der Gegenpartei. Wie rechtfertigt der Bundesrat diese unzulässige Bastelei ("bricolage")?
- Das Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (Zesa) kennt ein wirklich neutrales und unabhängiges Schiedsgericht zur Streitentscheidung, den Verzicht auf eine Super-Guillotine und keine dynamische, d. h. automatische Rechtsübernahme. Weshalb hat der Bundesrat beim Insta nicht eine analoge Regelung wie beim Zesa angestrebt?
→ Curia Vista
19.3544 — Klimanotstand. Welche Vorschläge hätte der Bundesrat, um eine Klimaerhitzung über 1,5 Grad zu verhindern?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grüne Fraktion |
| Datum |
05.06.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.09.2019 |
Seitdem der Nationalrat das CO2-Gesetz völlig verwässert hatte, demonstrierten Schweizer Jugendliche - zusammen mit Zehntausenden Bürgerinnen und Bürgern aller Altersstufen - deutlich, dass sie die Tatenlosigkeit der politischen Mehrheiten nicht akzeptieren. Sie verlangen konsequente Massnahmen. Sie wollen nicht nachteiligen klimatischen, aber auch wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen ausgesetzt sein, wie es sie noch nie gab. Um weltweit mehr Klimagerechtigkeit zu schaffen, müssen gerade die Industrieländer besonders rasch aus fossilen Energieträgern aussteigen.
- Die Klimajugend verlangt, dass die CO2-Neutralität im Jahr 2030 erreicht ist. Der Entwurf des Bundesrates reicht nicht einmal dafür aus, dieses Ziel 2050 zu erreichen, wie es vom Pariser Klimaabkommen verlangt wird. Warum ist der Bundesrat nicht einmal bereit, die Konsequenz von rascheren Ausstiegsszenarien aufzuzeigen, wie dies das Postulat 19.3378 verlangt?
- Wann überdenkt er seine Weigerung, dem Finanzsektor (getreu dem Pariser Abkommen) Reduktionsziele für CO2-Emissionen festzulegen sowie Transparenz über die Klimawirkungen von Investitionen zu verlangen und u. a. von Pensionskassen und Nationalbank klimafreundliche Investitionsstrategien einzufordern?
- Ist er bereit, den Luftverkehr dem Verursacherprinzip zu unterstellen und den Reisenden bezahlbare Alternativen zu garantieren, beispielsweise Nachtzüge?
- Wie fördert er eine Mobilitätspolitik nach dem Motto "Vermeiden/Verlagern/Verträglich gestalten": Reduktion der Fahrten (z. B. durch Telearbeit); Investitionen in den öffentlichen Verkehr statt in Strassen; sanfte Mobilität und Carsharing; Vorschriften und Anreize für den Ausschluss umweltschädlicher Fahrzeuge vom Markt?
- Ist er bereit, den Einbau neuer Ölheizungen zu verbieten und die energetische Sanierung bestehender Gebäude massiv mit Subventionen so zu beschleunigen, dass nicht die Mietenden darunter leiden?
- Wird er etwas unternehmen in Bezug auf die Auswirkungen unserer Ernährung auf das Klima und Massnahmen treffen, um die Verschwendung von Lebensmitteln einzudämmen und lokale Saisonprodukte mit geringen Auswirkungen auf das Klima zu fördern?
- Wird er sich für Klimagerechtigkeit einsetzen und sicherstellen, dass international auch mit Schweizer Unterstützung genügend Mittel zur Verfügung stehen, um arme Länder bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu unterstützen?
→ Curia Vista
19.3528 — Rollt China die Schweiz von hinten auf?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gugger Niklaus-Samuel |
| Datum |
09.05.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2019 |
Der Bundesrat wird aufgefordert, Stellung zur Belt and Road Initiative (BRI) sowie zum sino-schweizerischen Verhältnis zu nehmen. Dazu soll er folgende Fragen beantworten:
- Wie beurteilt er die geopolitischen Ambitionen Chinas und ihren Einfluss auf die Schweiz?
- Kann China mit seiner Geostrategie die liberal-marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen aushebeln? Was für sicherheits- und wirtschaftspolitische Konsequenzen könnte dies für die Schweiz haben, beispielsweise am Beispiel von Huawei und ihrer 5G-Infrastruktur?
- Aussenpolitik ist in China Parteipolitik. Wie transparent sind hier die Entscheidungsprozesse aus Sicht der Schweizer Behörden? Wie bewertet er das Freihandelsabkommen Schweiz-China in Bezug auf die Transparenz?
- Schafft die Schweizer Teilnahme bei Infrastruktur- und Telekommunikationsprojekten der BRI strukturelle Abhängigkeiten?
- Könnte die Schweiz auch indirekt - via europäische BRI-Partnerländer - von China abhängig werden?
- Wie ist diesbezüglich das Schweizer Engagement bei der Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB) zu werten?
- Kann der Schweizer Renminbi-Hub auch als Pfand für die chinesische Finanzmarktintegration gebraucht werden?
→ Curia Vista
19.3500 — Wie weiter mit Copernicus, dem globalen System zur Überwachung der Umwelt und Sicherheit?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Dobler Marcel |
| Datum |
09.05.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.08.2019 |
Bei Copernicus handelt es sich um eine gemeinsame Initiative der ESA und der EU für ein globales System zur Überwachung der Umwelt und Sicherheit (früher GMES, Global Monitoring for Environment and Security).
Die Satellitenbilddaten von Copernicus sind unter anderem interessant für Klimawandel, Luftverschmutzung, Städteplanung und -management, Gesundheit, Landmanagement, regionale und lokale Planung, Schnee und Gletscher, nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz, Forst, Fischerei, Landwirtschaft, Naturkatastrophen, Infrastruktur, Sicherheit, Transport und Mobilität, Tourismus und erneuerbare Energien.
Nur durch die Teilnahme der Schweiz an der EU-Komponente von Copernicus kann sichergestellt werden, dass sich Schweizer Firmen weiterhin an Entwicklung und Bau der Satelliten beteiligen können sowie dass der Zugriff auf die Daten für Dienstleister und Nutzer jederzeit garantiert ist.
Wenn Behörden, Forschung und Unternehmen der Schweiz keinen - oder künftig einen teureren - Zugriff auf Copernicus haben, verpassen sie technologisch den Anschluss gegenüber dem Ausland. Das wäre ein sehr gravierender Wettbewerbsnachteil für innovative Schweizer Firmen in dieser Zukunftstechnologie. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie gross und wo ist der Nutzen für die Schweiz von Copernicus, insbesondere für die Behörden, Forschung und Unternehmen?
- Überwiegt für den Bundesrat der Nutzen für Behörden, Forschung und Unternehmen gegenüber den finanziellen Investitionen in Copernicus?
- Wie gedenkt er dafür zu sorgen, dass die Schweiz rechtzeitig bei Copernicus mitmachen kann?
- Wie sieht die diesbezügliche Planung des Bundesrates in zeitlicher Hinsicht aus? Wann sind die zentralen Etappen in der EU geplant?
- Entstünden allenfalls Mehrkosten, wenn der Beitritt weiter verzögert würde?
- Besteht für die Schweiz das Risiko, dass sie ohne institutionelles Abkommen bei EU-Programmen der Raum- und Satellitentechnologie ausgeschlossen werden wird?
- Wie gross wären die Nachteile einer solchen Situation für die Schweiz?
→ Curia Vista
19.3430 — Täuschung der Stimmberechtigten bei den Abstimmungen über die bilateralen Verträge und zu Schengen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Egger Mike |
| Datum |
07.05.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2019 |
Das Bundesgericht hat vor Kurzem die Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Abschaffung der steuerlichen "Heiratsstrafe" aufgrund der falschen Zahlen, die vom Bundesrat in der Abstimmungsbroschüre aufgeführt waren, annulliert. Bei den zwei folgenden, vergangenen Abstimmungen ist die Ausgangslage grundsätzlich vergleichbar:
In den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 über die bilateralen Abkommen mit der EU hiess es auf Seite 11:
"Keine massive Einwanderung zu befürchten
Wie die Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste der Referendumskomitees, die Einwanderung aus EU-Staaten in die Schweiz werde stark zunehmen, nicht begründet."
Diese Angaben haben sich als falsch erwiesen, denn gemäss dem Bundesamt für Statistik belief sich in den Jahren 2009 bis 2013 der jährliche Einwanderungsüberschuss aus der EU durchschnittlich auf 80 000 Personen und umfasste 2017 immer noch rund 53 000 Personen.
In den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über die Abkommen zu Schengen und Dublin hiess es auf Seite 9:
"Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten von Schengen und Dublin belaufen sich in den nächsten Jahren für den Bund auf durchschnittlich 7,4 Millionen Franken pro Jahr."
Diese Zahlen waren ebenfalls irreführend, denn in seinem Bericht zu den finanziellen Auswirkungen von Schengen/Dublin vom 21. Februar 2018 erklärt der Bundesrat, dass in den Jahren 2012 bis 2016 die Assoziierung der Schweiz an Schengen für die öffentliche Hand zu durchschnittlichen Kosten in der Höhe von rund 53 Millionen Schweizerfranken pro Jahr geführt hat.
Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie erklärt der Bundesrat die gravierenden Unterschiede in seinen Erläuterungen zu den erwähnten Abstimmungen, im Vergleich zur tatsächlichen Entwicklung?
- Wie wird er in Zukunft gewährleisten, dass den Stimmberechtigten keine wichtigen Informationen vorenthalten werden, was eine korrekte und objektive Meinungsbildung verunmöglicht und damit die Abstimmungsfreiheit beeinträchtigt?
- Hat das Bundesgerichtsurteil bezüglich Annullierung der Volksabstimmung "Abschaffung der steuerlichen Heiratsstrafe" auch Auswirkungen auf die obengenannten Abstimmungsvorlagen, respektive könnten diese auch für ungültig erklärt werden?
→ Curia Vista
19.3409 — Rahmenabkommen. Wird die Sozialpartnerschaft infrage gestellt?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Français Olivier |
| Datum |
22.03.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.05.2019 |
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Rahmenabkommens mit der Europäischen Union in Konsultation gegeben. Das Abkommen ist recht umfassend und gibt viele Hinweise darauf, wie die bilateralen Beziehungen in Zukunft aussehen sollen. Einige Punkte werden jedoch nicht explizit präzisiert, insbesondere betreffend den Arbeitsmarkt, was bei den Sozialpartnern verschiedene Fragen hervorruft, und zwar sowohl auf der Arbeitgeber- wie auch auf der Arbeitnehmerseite.
Die Schweiz muss die EU-Entsenderichtlinie und die entsprechende Durchsetzungsrichtlinie spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Rahmenabkommens übernehmen (vgl. Erläuterungen vom 16. Januar 2019 zum institutionellen Abkommen Schweiz-EU). Die Durchsetzungsrichtlinie sieht vor, dass der Staat allein das für die Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen zuständige Vollzugsorgan ist. In der Schweiz hingegen obliegt der Vollzug den Sozialpartnern. In der Praxis ist diese Aufgabe den tripartiten Kommissionen übertragen.
- Kann der Bundesrat bestätigen, dass diese Kommissionen ihre Aufgaben auch dann noch wahrnehmen können, wenn der Rahmenvertrag, der als Entwurf in die Konsultation gegeben wurde, unterzeichnet und ratifiziert wird?
- Welche Vollzugskompetenzen und welche Sanktionsmöglichkeiten hätten die Sozialpartner mit der Durchsetzungsrichtlinie noch?
→ Curia Vista
19.3303 — Grenzüberschreitende Polizeikooperation. Müssen Abkommen überprüft werden?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Addor Jean-Luc |
| Datum |
22.03.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.05.2019 |
Anlässlich einer Pressekonferenz am 17. März 2019 hat der Kommandant der Waadtländer Kantonspolizei die nach seiner Einschätzung "engstirnige und übertriebene Paragrafenreiterei" angeprangert, welche nach seiner Ansicht die Arbeit der Sicherheitskräfte erschwere, insbesondere, wenn es darum geht, Straftäter bis nach Frankreich zu verfolgen. Der Kommandant hat eine konkrete Situation angesprochen: Aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen wurde eine Verfolgung in Richtung Frankreich abgebrochen. Er rief daher nach einer Änderung des am 9. Oktober 2007 abgeschlossenen Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen (SR 0.360.349.1), um eine für die Schweizer Ordnungskräfte vorteilhaftere Lösung zu schaffen. Nebenbei hat der Kommandant gesagt, es sei schlichtweg verblüffend, dass es für Straftäter im 21. Jahrhundert genüge, einfach eine durchlässige Grenze zu überschreiten, um die Strafverfolgungsbehörden zu narren ("20 minutes", 18. März 2019).
Diese Aussagen haben die Aufmerksamkeit auf die laufende Diskussion über die Grenzübergänge bei Chavanne-de-Bogis und Ferney gelenkt: Sollen dort physische Hindernisse errichtet werden, obwohl ihnen ein juristisches Hindernis entgegensteht, nämlich die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Schengener Übereinkommen?
Die Herausforderung wird sein, künftig zu vermeiden, dass den Polizisten nichts anderes übrigbleibt, als an der Grenze rechtsumkehrt zu machen, während gefährliche Straftäter nach Frankreich entkommen.
- Ist das Abkommen vom 9. Oktober 2007 zwischen der Schweiz und Frankreich an die heutigen Realitäten der Kriminalität im Bereich der Strafverfolgung angepasst? Falls nicht: Sollte die Schweiz nicht mit Frankreich Verhandlungen aufnehmen, damit das Abkommen an die heutigen praktischen Erfordernisse angepasst werden kann?
- Wie sieht dies bei ähnlichen Abkommen aus, in denen der grenzüberschreitende Einsatz schweizerischer Ordnungskräfte geregelt ist?
- Ist die erwähnte Errichtung physischer Hindernisse vereinbar mit dem Schengener Übereinkommen? Falls nicht: Sollten nicht Verhandlungen aufgenommen werden mit dem Ziel, dass solche Massnahmen möglich werden?
→ Curia Vista
19.3212 — Licht ins Dunkel der Schattenkabinette, der gemischten Ausschüsse Schweiz-EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aeschi Thomas |
| Datum |
21.03.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.05.2019 |
Mit dem institutionellen Rahmenabkommen würde dem Gemischten Ausschuss nach Artikel 29 des am 22. Juli 1972 in Brüssel abgeschlossenen Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Freihandelsabkommen Schweiz-EU resp. FHA 72) - im Sinne einer späteren Übereinkunft zwischen den Parteien gemäss Artikel 31 des Wiener Übereinkommens von 1969 über das Recht der Verträge - die Kompetenz eingeräumt, die für die Auslegung von Artikel 23 Absatz 1 Ziffer iii des FHA 72 ("Mit dem guten Funktionieren dieses Abkommens sind unvereinbar jede staatliche Beihilfe, die den Wettbewerb durch Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige verfälscht oder zu verfälschen droht") massgebliche Praxis neu gemäss den Bestimmungen der Artikel 8A, 8B und 8C des institutionellen Rahmenabkommens und damit gemäss der aktuellen Praxis des EU-Beihilferechts anzuwenden ("... massgebend ist, und dass dessen Anwendung fortan von dieser Auslegung geleitet werden soll").
Weiter schreibt die "NZZ" am 21. März 2019, dass der "Horizontale Gemischte Ausschuss" des institutionellen Rahmenabkommens ein Gremium bestehend aus einigen Schweizer und EU-Beamten - neu Urteile des Schweizerischen Bundesgerichtes kassieren könnte!
Der Bundesrat wird gebeten, dringend Licht ins Dunkel der Schattenkabinette, der gemischten Ausschüsse Schweiz-EU, zu bringen und folgende Frage zu beantworten: Wer sind mit Familiennamen, Vornamen und Wohnort die Schweizer und die EU-Beamten in den folgenden gemischten resp. gemeinsamen Ausschüssen Schweiz-EU:
- Gemeinsamer Ausschuss nach Artikel 29 des am 22. Juli 1972 in Brüssel abgeschlossenen Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft;
- Gemischter Ausschuss zum Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU;
- Gemischter Ausschuss Schweiz-EU für die Luftfahrt;
- Gemischter Ausschuss Schweiz-EU zum Landverkehrsabkommen;
- Gemischter Ausschuss Schweiz-EU für Landwirtschaft;
- Gemischter Ausschuss zum Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der Schweiz und der EU;
- Gemischter Ausschuss zu Schengen/Dublin.
Weiter wird der Bundesrat gebeten, eine vollständige Liste über alle weiteren gemeinsamen resp. gemischten Ausschüsse zwischen der Schweiz und der EU aufzulisten.
→ Curia Vista
19.3156 — Welche Folgen hat das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU für den Anwaltsberuf in der Schweiz?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Addor Jean-Luc |
| Datum |
20.03.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.05.2019 |
Die EU-Gremien erarbeiten zurzeit eine europäische Konvention über den Anwaltsberuf. Diese Konvention dürfte einige restriktive Bestimmungen und einen "effizienten" Kontrollmechanismus enthalten (vgl. französische Medienmitteilung, http://avocat2020.paris/2018/05/21/une-convention-europeenne-de-la-profession-davocat-a-lhorizon-2020/).
Wird die Regulierung des Anwaltsberufs verändert (insbesondere im Zusammenhang mit der europäischen Konvention über den Anwaltsberuf, die sich im Entwurf befindet), wenn die Schweiz das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU annimmt? Wenn ja, worin würden diese Änderungen bestehen?
→ Curia Vista
19.3114 — Freiwillige Massnahmen zum Schutz des Klimas reichen im Finanzsektor nicht aus
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Marti Samira |
| Datum |
14.03.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.05.2019 |
Laut Angaben des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) unterstützen die in der Schweiz verwalteten Anlageportfolios eine katastrophale weltweite Erwärmung von 4 bis 6 Grad Celsius. Greenpeace Schweiz hat nun zusätzlich in einem neu veröffentlichten Bericht die Klimaauswirkungen durch das Firmenkreditgeschäft der Schweizer Banken untersucht. Gemäss diesem Bericht haben CS und UBS zwischen 2015 und 2017 rund 12,3 Milliarden US-Dollar für 47 Unternehmen zur Verfügung gestellt, die extreme fossile Brennstoffe nutzbar machen. 2017 erreichten die von den beiden Banken finanzierten Emissionen der 47 Unternehmen einen Höchstwert von 93,3 Millionen Tonnen CO2. Damit verantworten sie zweimal so viele Treibhausgasemissionen wie die gesamte Bevölkerung und alle Industrien der Schweiz zusammen.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Inwiefern anerkennt er den in Artikel 2.1c des Pariser Klimaabkommens festgehaltenen Auftrag, Finanzmittelflüsse in Einklang mit einer emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung bringen zu müssen?
- Teilt er die Ansicht, dass der Schweizer Finanzmarkt der wirkungsvollste Hebel für die Schweizer Klimapolitik darstellt?
- Welche regulierenden Steuerungsinstrumente gibt es, die über freiwilliges Engagement hinausgehen (siehe 17.3914, 3.-5.)?
- Ist er bereit, von den Schweizer Privatbanken klare und zeitgebundene Pläne zu verlangen, die aufzeigen, wie sie ihre Finanzströme in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen bringen?
- Das Marktversagen aufgrund der fehlenden Internalisierung externer Kosten bei der Förderung von Erdöl, Kohle und Gas kann nicht privatwirtschaftlich gelöst werden (Kostenunwahrheit). Anerkennt er diese Tatsache? Welche Instrumente stehen zur Verfügung, um Kostenwahrheit herzustellen und das Marktversagen zu korrigieren?
- Ist er bereit, die direkte und indirekte Finanzierung von Unternehmen, die in extreme fossile Brennstoffe wie Öl aus der Arktis und der Tiefsee, Exporte von LNG (Flüssigerdgas) investieren, durch Schweizer Finanzinstitute einzuschränken? Ist der Bundesrat bereit, diese zu verbieten?
- Ist er bereit, die direkte und indirekte Finanzierung von neuen Kohlekraftwerken durch Schweizer Finanzinstitute einzuschränken? Ist der Bundesrat bereit, eine entsprechende Strategie zu entwickeln?
→ Curia Vista
19.3026 — Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat, keine Verträge mit der EU abzuschliessen, welche die Souveränität der Schweiz einschränken oder die EU-Rechtsübernahme vorsehen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
06.03.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.05.2019 |
Mit der Motion 13.4117, "Strategische Positionen zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union", wurde der Bundesrat beauftragt, folgende von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates am 22. Oktober 2013 gefassten Beschlüsse der EU aktiv mitzuteilen und konsequent gegenüber der EU zu vertreten:
- Der EU ist unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz ein von der EU unabhängiger Staat ist. Die Schweiz will der EU weder auf direktem noch auf indirektem Weg beitreten (mit 14 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen so beschlossen).
- Die Schweiz unterhält mit der EU Beziehungen auf vertraglicher Ebene, insbesondere, um den gegenseitigen Marktzutritt zu erleichtern. Aber die Schweiz ist nicht Mitglied des europäischen Binnenmarktes und hat auch nicht die Absicht, dies zu werden (mit 13 zu 1 Stimmen bei 7 Enthaltungen so beschlossen).
- Die Schweiz schliesst keine Verträge ab, welche ihre Souveränität generell rechtlich oder faktisch einschränken. Insbesondere kann und wird sich die Schweiz nicht verpflichten, das zukünftige EU-Recht in heutigen oder in künftigen bilateralen Verträgen automatisch zu übernehmen und sich der Gerichtsbarkeit der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums zu unterstellen (ebenfalls mit 13 zu 1 Stimmen bei 7 Enthaltungen so beschlossen).
- Das Beitrittsgesuch der Schweiz zur EU wird als gegenstandslos betrachtet (mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung so beschlossen).
Am 6. Mai 2015 stimmte der Nationalrat allen vier Punkten der Motion 13.4117 wie folgt zu: zum ersten Punkt mit 112 zu 78 Stimmen bei 0 Enthaltungen; zum zweiten Punkt mit 110 zu 75 Stimmen bei 3 Enthaltungen; zum dritten Punkt mit 97 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen und zum vierten Punkt mit 121 zu 48 Stimmen bei 17 Enthaltungen.
Am 24. September 2015, einige Wochen vor den eidgenössischen Wahlen, stimmte der Ständerat mit 27 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Motion 13.4117 zu.
Der Bundesrat wird ersucht, im Lichte des Entwurfes über das institutionelle Abkommen, Auskunft zu erteilen, wann, wie und wo er diese vier Punkte der Motion 13.4117 erfüllt hat.
→ Curia Vista
19.3016 — Arbeitslosengelder für Grenzgängerinnen und Grenzgänger und das institutionelle Rahmenabkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Addor Jean-Luc |
| Datum |
05.03.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.05.2019 |
Mit der Interpellation Ruppen 18.4222, "Keine Arbeitslosengelder für Grenzgänger!", wurde darauf aufmerksam gemacht, wie hoch die finanziellen Risiken (mehrere Hundert Millionen Franken laut Schätzungen des Bundesrates!) für die Schweiz durch den Entscheid der EU sind, dass zukünftig der Staat, in dem ein arbeitslos gewordener Grenzgänger zuletzt gearbeitet hat (etwa 320 000 Personen im Fall der Schweiz), für die Zahlung der Arbeitslosengelder zuständig ist. Bis anhin ist der Wohnsitzstaat zuständig gewesen.
In seiner Antwort hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass, auch wenn die EU eine solche Regelung verabschiedet, die Schweiz nicht verpflichtet ist, die Regelung zu übernehmen, es sei denn, der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU beschliesst dies einstimmig.
So gestaltet sich die aktuell geltende Rechtslage.
Wie verändert sich diese Rechtslage, wenn die Schweiz das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU unterzeichnet und ratifiziert?
→ Curia Vista
19.3018 — Rückübernahmeabkommen. Quo vadis?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Müller Damian |
| Datum |
05.03.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.05.2019 |
Rückübernahmeabkommen spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die Glaubwürdigkeit der Schweizer Asylpolitik geht. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) werden Asylverfahren rasch und rechtsstaatlich korrekt durchgeführt. Dabei verfolgt das SEM ein klares Ziel: Menschen, die auf Schutz angewiesen sind, sollen diesen Schutz in der Schweiz erhalten; Menschen, die nicht auf Schutz angewiesen sind, sollen unser Land rasch wieder verlassen. Um die freiwillige Rückkehr ins Heimatland zu fördern, bietet die Schweiz rückkehrwilligen Personen konkrete Hilfe an. Im Rückkehrbereich hat die Schweiz insgesamt mit 62 Ländern Abkommen abgeschlossen (Stand September 2018). Die letzten drei Abkommen betreffen Aserbaidschan, Kuwait und die Ukraine, wo ein früheres Abkommen ersetzt wurde. Weitere Verträge sollen in den nächsten Jahren abgeschlossen werden (Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 11.3831).
Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Rückübernahme- oder Migrationsabkommen wurden seit dem 1. Januar 2018 unterschrieben? Wie viele Rückübernahme- oder Migrationsabkommen wurden in dieser gleichen Periode verhandelt? Mit welchen Ländern?
- Wie viele Vollzugspendenzen haben Aserbaidschan und Kuwait? Sind diese Länder prioritär für die Schweizer Migrationspolitik?
- 2016 wurden Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen mit Bahrain aufgenommen. Wo stehen die Verhandlungen? Ist Bahrain für die Schweiz prioritär? Warum?
- Ein Visumbefreiungsabkommen wurde mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) unterzeichnet. Wurde auch ein Rückübernahmeabkommen mit den VAE unterzeichnen? Wenn nein, warum?
- Mit Mali wurde im Oktober 2016 die Aufnahme von Verhandlungen über ein Migrationsabkommen vereinbart. Gibt es zurzeit mit diesem Land Verhandlungen oder wurde ein Abkommen schon paraphiert? Wenn nein, warum?
- Im Dezember 2016 wurde das Rückübernahmeabkommen mit der Türkei paraphiert. Die Türkei will das Inkrafttreten des bilateralen Abkommens allerdings von der Visaliberalisierung durch die EU zugunsten türkischer Bürgerinnen und Bürger abhängig machen. Gab es inzwischen Verhandlungen, um das Inkrafttreten des Abkommens schneller zu bewegen? Oder wartet einfach der Bundesrat auf eine nicht absehbare Visaliberalisierung für die Türkei? Funktioniert die Zusammenarbeit mit diesem Land im Vollzugsbereich gut?
- Was ist der Stand der Verhandlungen eines Rückübernahmeabkommen mit Eritrea? Gibt es Fortschritte? Kann er erklären, was er unternommen hat, um ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea zu unterzeichnen? Hat Eritrea einen Rückübernahmeabkommensentwurf erhalten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
- Mit Algerien erlaubt das aktuelle Rückübernahmeabkommen keinen Sonderflug, was zahlreiche zwangsweise Rückführungen verhindert. Sollte nicht ein neues Abkommen mit Algerien ausgehandelt werden, um die Sonderflüge zu erlauben?
- Ist er der Meinung, dass künftige Rückübernahmeabkommen immer eine Klausel enthalten müssen, welche Sonderflüge erlaubt?
- Kann er erklären, welche Strategie er verfolgt, um Verhandlungen mit Ländern zu lancieren? Sind die Schwierigkeiten im Rückkehrbereich im Entscheid berücksichtigt?
- Mit welchen Ländern sind 2019 Verhandlungen vorgesehen? Wie viele Rückübernahme- und Migrationsabkommen können voraussichtlich paraphiert werden? Mit welchen Ländern?
→ Curia Vista
18.4347 — EU-Anbindungsvertrag. Automatische Rechtsübernahme ohne Garantien und allmächtiger EU-Gerichtshof
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Hess Erich |
| Datum |
14.12.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.02.2019 |
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) schreibt betreffend das Rahmenabkommen Folgendes: "Laut Entwurf des institutionellen Abkommens verpflichten sich die Schweiz und die EU, relevante EU-Rechtsentwicklungen in die Abkommen zu übernehmen." Rechtlich gesehen ist demzufolge nur EU-Recht für die Weiterentwicklung des EU-Rahmenvertrags massgebend. Einige Änderungen des EU-Rechts hätten sogar sofortige Gesetzesänderungen für die Schweiz zur Folge (Art. 13 des Rahmenvertrags).
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Hat er in irgendwelcher Form Zusagen, dass die Bereiche des Schweizer Lohnschutzes oder der Unionsbürgerrichtlinie nicht der "dynamischen Aktualisierung" unterliegen und auch künftig nicht von dieser betroffen sein werden?
- Kann er garantieren, dass die Unionsbürgerrichtlinie keine Weiterentwicklung der Personenfreizügigkeit darstellt? Der Bundesrat schreibt, "nach Meinung der Schweiz muss sie diese 'Unionsbürgerrichtlinie' darum nicht übernehmen". Wie kann er überhaupt mit Sicherheit sagen, welche Bereiche von einer "dynamischen Aktualisierung" betroffen sind und welche nicht?
- Wie lange würden die in Protokoll 2 des Rahmenabkommens erwähnten expliziten Ausnahmen gültig und von der dynamischen Rechtsentwicklung ausgenommen bleiben?
- Wer entscheidet über die rechtliche Auslegung und allfällige Änderungen von Protokoll 2?
- Wurde das im Abkommen vorgesehene Schiedsgericht und seine Kompetenzen durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt? Falls nein, kann somit der Europäische Gerichtshof das institutionelle Abkommen einseitig zugunsten der EU auslegen?
- Welcher Gerichtshof bestimmt letztendlich, was EU-Recht ist und was nicht?
- Wie kann er bei einem dynamischen Prozess irgendwelche Garantien geben, dass am Schluss nicht die gesamte rechtliche Beziehung der Schweiz zur EU (inkl. Freihandelsabkommen usw.) dem EU-Recht unterstellt wird und er somit die Souveränität preisgegeben hat? Ist es nicht so, dass jederzeit einer der Partner ein Anliegen ins Schiedsgericht tragen kann und es so der Souveränität der Schweiz entzogen wird? Schlussendlich bedeutet der Mechanismus doch nichts anderes, als dass der Bundesrat keine Garantien geben kann, was ausgenommen ist und was nicht?
- Wie beurteilt er das freie Wahl- und Stimmrecht des Bürgers, wenn bei jeder in Protokoll 2 erwähnten Ausnahme schlussendlich die Guillotineklausel droht?
→ Curia Vista
18.4321 — Beerdigung des EU-Anbindungsvertrags vom 7. Dezember 2018. Neustart mit Verhandlungen über ein modernes Freihandelsabkommen inklusive Mutual Recognition Agreements, aber ohne institutionelle Fesseln
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aeschi Thomas |
| Datum |
14.12.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.02.2019 |
Der Bundesrat hält an einem Anbindungsvertrag mit der EU fest, obwohl dieser z. B. in Zuwanderungsfragen und der Regelung des Zugangs zu unseren Sozialsystemen die zwingende EU-Rechtsübernahme und die De-facto-Gerichtsbarkeit durch den Europäischen Gerichtshof vorsieht. Der Bundesrat schrieb diesbezüglich in seiner Mitteilung vom 7. Dezember 2018 Folgendes: "Damit der Marktzugang der Schweiz langfristig gesichert ist, müssen die Marktzugangsabkommen Schweiz-EU regelmässig an die relevanten Entwicklungen des EU-Rechts angepasst werden."
Alternativen, um den Marktzugang zur EU ohne institutionelle Anbindung zu erhalten, existieren. Ein Beispiel ist das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU von 2017 ("Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement", Ceta).
Diesbezüglich stellen sich die folgenden Fragen:
- Ist der Bundesrat bereit, den EU-Anbindungsvertrag vom 7. Dezember 2018 zu beerdigen?
- Ist er bereit, anschliessend Freihandelsabkommensverhandlungen inklusive Mutual Recognition Agreements (MRA), aber ohne institutionelle Fesseln aufzunehmen?
- Sieht er die Vorteile dieses Vorgehensvorschlags, weil damit das für die Wirtschaft bedeutendste bilaterale Abkommen (Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, MRA) aus den Bilateralen I und damit aus der Guillotine herausgelöst wird?
→ Curia Vista
18.4296 — Intransparentes Konsultationsverfahren zum EU-Rahmenabkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aeschi Thomas |
| Datum |
14.12.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.02.2019 |
Der Bundesrat entschied am 7. Dezember 2018, zum derzeit vorliegenden Entwurf über ein EU-Rahmenabkommen eine Konsultation durchzuführen. Da es der Bundesrat verpasste, transparent über das Vorgehen dieser Konsultation zu informieren, und lediglich ankündigte, im Frühjahr 2019 darüber informieren zu wollen, wird er ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Weshalb verzichtet der Bundesrat darauf, eine ordentliche Vernehmlassung nach Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061) durchzuführen?
- Anhand welcher Kriterien bestimmt er die Adressaten der Konsultation? Welchen Einfluss hat bei der Auswahl insbesondere der Umstand, ob die potenziellen Adressaten ein Rahmenabkommen mit der EU in der vorliegenden Form prinzipiell ablehnen oder lediglich einzelne Aspekte davon?
- Weshalb weigert er sich, den Adressatenkreis der Konsultation von Beginn weg offenzulegen? Nimmt er es bewusst in Kauf, dass er mit diesem Vorgehen jene Kreise irritiert, die einem EU-Rahmenabkommen kritisch gegenüberstehen?
- Ist er bereit, namentlich die politischen Parteien in die Konsultation mit einzubeziehen?
- Ist er bereit, eine breite Konsultation durchzuführen und alle Adressaten gemäss Artikel 4 Absatz 3 des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061) mit einzubeziehen?
- Hat er sich mit der EU betreffend die Konsultation und/oder deren Ausgestaltung abgesprochen?
→ Curia Vista
18.4283 — Verzögerung beim Rahmenabkommen und schleichende Erosion des bilateralen Weges. Kosten der Alternativszenarien?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Vonlanthen Beat |
| Datum |
13.12.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.02.2019 |
Am 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat entschieden, die Resultate der fünfjährigen Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen zur Kenntnis zu nehmen und einer breiten Vernehmlassung zu unterstellen. Dieses Vorgehen wird zwar von verschiedener Seite als mutlos gerügt, kann aber dazu beitragen, dass in Bezug auf die zukünftige Gestaltung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in den kommenden Monaten eine konsolidierte und von allen wichtigen Akteuren unterstützte Haltung erreicht wird. Ein solcher Ansatz ist dem Scheitern des Rahmenabkommens im Parlament oder bei einer allfälligen Volksabstimmung vorzuziehen.
Der Abschluss eines Rahmenabkommens ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche Weiterführung und Stärkung des bilateralen Weges, der für die Schweiz eine Erfolgsgeschichte darstellt. Namentlich für den Innovations- und Forschungsstandort und für die Exportindustrie sind stabile vertragliche Verhältnisse mit der EU von essenzieller Bedeutung. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Vernehmlassung ist es deswegen wichtig, nicht nur die Auswirkungen des Rahmenabkommens zu analysieren, sondern auch den politischen und wirtschaftlichen Preis der möglichen Alternativszenarien aufzuzeigen. Für die Entscheidungsfindung und die Überzeugungsarbeit bei der Bevölkerung sind sachliche Informationen zu den möglichen Kosten und langfristigen Risiken bei einem Verzicht auf ein Rahmenabkommen zentral. Aufgrund der dynamischen Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes, namentlich im digitalen Bereich (vgl. Bericht zum Postulat 16.3080), dürfte ein Scheitern des Rahmenabkommens zwangsläufig eine schleichende Erosion des bilateralen Erfolgsweges nach sich ziehen. Dass damit auch wirtschaftliche Einbussen verbunden wären, liegt nach den Erfahrungen der letzten Jahre auf der Hand.
Aufgrund der in der Wirtschaft und Forschung verbreiteten Befürchtungen ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Teilt er die Befürchtungen der Wirtschaft, dass bei einer zu langen Verzögerung des Abschlusses des Rahmenabkommens bzw. bei seinem Scheitern aufgrund der zunehmenden Rechtsunsicherheit und allfälliger Retorsionsmassnahmen wirtschaftliche Einbussen zu erwarten sind? Welche Bereiche erachtet er als besonders sensibel bzw. gefährdet?
- Ist er bereit, zur gegebenen Zeit die möglichen volkswirtschaftlichen Kosten detailliert zu analysieren und bekanntzugeben?
- Wie beurteilt er die Auswirkungen eines unsicheren Rechtsverhältnisses mit der EU auf die Teilnahme der Schweiz an der europäischen Forschungskooperation (Horizon Europe) und das Innovationspotenzial?
- Ist er der Auffassung, dass eine Verzögerung bzw. ein Scheitern des Rahmenabkommens eine schrittweise Erosion des bilateralen Erfolgsweges der Schweiz zur Folge hätte? Wie stellt er sich zu einem solchen Szenario?
→ Curia Vista
18.4132 — Keine Börsenäquivalenz? Kein Kohäsionsbeitrag an die EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
03.12.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.02.2019 |
Allem Anschein nach hat der Vizepräsident der Europäischen Kommission Valdis Dombrovskis einen Brief an einen deutschen EU-Abgeordneten geschickt, in dem er ihm mitteilt, dass die Börsenäquivalenz der Schweiz nach Dezember 2018 nicht mehr anerkannt wird. Grund dafür seien die nicht ausreichenden (?) Fortschritte in den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU.
Die Eidgenossenschaft wird also ein weiteres Mal von Brüssel diskriminiert.
Ich frage den Bundesrat:
- Stimmt es, dass die EU die Börsenäquivalenz der Schweiz nach Dezember 2018 nicht mehr anerkennen wird?
- Der Bundesrat hat beschlossen, einen Kohäsionsbeitrag in Höhe von 1,3 Milliarden Franken an die EU zu leisten, obwohl keine entsprechende Pflicht besteht und die Schweiz daraus keinen konkreten Vorteil zieht. Der Grund war einzig und allein, Brüssel "zu besänftigen". Wie bewertet der Bundesrat den Entscheid der EU, die Schweiz trotz dieses Beschlusses des Bundesrates durch die Nichtanerkennung der Börsenäquivalenz zu diskriminieren?
- Gedenkt der Bundesrat, die Botschaft über den Kohäsionsbeitrag unverzüglich zurückzuziehen, da nun klar ist, dass dieser Beitrag die Position Brüssels in Bezug auf die Schweiz in keiner Weise besänftigt und dass die enorme Summe an "Schmiergeld" daher keinen Effekt hat?
→ Curia Vista
18.4125 — Wie hat sich der Bundesrat auf die mögliche Abkühlung der Schweizer Wirtschaft vorbereitet, und was wären die Folgen für den Schweizer Arbeitsmarkt?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
29.11.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.02.2019 |
Während die Wirtschaft in Deutschland dank der EZB-Billiggeldpolitik weiterhin expandiert, sind die Wachstumsprognosen insbesondere für Frankreich und Italien negativ. In Italien verschlechtert sich insbesondere die Budgetsituation kontinuierlich. Gemäss Eurostat betrug der öffentliche Bruttoverschuldungsstand von Italien 137,8 Prozent im Jahr 2017. Italien ist demzufolge das zweithöchstverschuldete Land nach Griechenland in der EU. Zudem könnte der europäische Rettungsschirm, ESM, Italien nur während knapp zwei Jahren unterstützen, um die Finanzierung des Haushaltdefizits und die Tilgung der Anleihen zu erlauben ("NZZ" vom 16. November 2018).
Auf Basis dieser Ausgangslage wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie beurteilt er die Auswirkungen der Schuldensituation gewisser EU-Staaten auf die Schweiz? Welche wirtschaftspolitischen Gefahren für die Schweiz sieht er?
- Wie schätzt er die Risiken einer Abkühlung des Schweizer Arbeitsmarkts ab 2019 ein?
- Was müsste die Schweiz unternehmen, um gegen diese Risiken vorzukehren? Welche Vorkehrungen hat er bereits getroffen? Was sind mögliche Eventualoptionen?
- Mit welchen Massnahmen versucht er die Abhängigkeit zwischen der Schweiz und der EU, in Zeiten der politischen Instabilität einzelner gewichtiger EU-Länder und im Kontext der aktuellen Diskussion um ein institutionelles Rahmenabkommen, zu verringern?
- Welches sind die systemischen, finanziellen und anderweitigen Risiken im Falle Italiens für die Schweiz, und welche Konsequenzen würden sich im Falle eines möglichen Schuldenschnitts von Italien und anderer EU-Staaten für die Schweiz ergeben?
- Ist er einverstanden mit der Einschätzung, dass die italienische Wirtschaft zu gross ist, um von der EU fallengelassen werden zu können?
- Was sind aus seiner Sicht die Folgen für die Schweiz, falls Italien durch die EU gerettet werden müsste? Trifft es zu, dass der grösste Gläubiger Italiens Deutschland ist und die Schweiz wiederum der grösste Gläubiger Deutschlands ist?
- Auf wie viele Milliarden Franken schätzt er die finanziellen Risiken einer Krise in Italien für die Schweiz ein?
→ Curia Vista
18.4000 — Die Schweiz tritt dem Kompetenzzentrum für Cyberabwehr der Nato in Tallinn bei
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fridez Pierre-Alain |
| Datum |
28.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.11.2018 |
Im Geschäftsbericht 2017 des Bundesrates über die Teilnahme der Schweiz am Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und an der Partnerschaft für den Frieden wird mitgeteilt, dass sich die Schweiz entschieden habe, dem Forschungszentrum für Cyberabwehr der Nato "Cooperative Cyber Defence Center of Excellence" in Estland als Partnerstaat beizutreten. Der effektive Beitritt der Schweiz werde im Verlaufe des Jahres 2018 erwartet.
Dies ist natürlich eine ausgezeichnete Neuigkeit: einerseits, da das Thema sehr wichtig ist, und andererseits, da wir jegliche Art von Zusammenarbeit in Sachen Sicherheit als besonders relevant einschätzen.
Dennoch stellt sich uns aber angesichts dieser Neuigkeit eine Reihe von Fragen:
- Was für einen konkreten Status nimmt die Schweiz in dieser Sache gegenwärtig ein?
- Ist zurzeit ein Abkommen in Verhandlung?
- Wird das Parlament mit einbezogen werden?
- Welches sind die möglichen Folgen für unsere Beziehung zur Nato?
- Welches sind die finanziellen Auswirkungen?
- Ist seitens der Schweiz ein personeller Einsatz vor Ort, in Tallin, Estland, vorgesehen, und wenn ja, in welchem Umfang?
→ Curia Vista
18.4029 — Börsenäquivalenz und WTO
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Merlini Giovanni |
| Datum |
28.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.11.2018 |
Zur Äquivalenz der Schweizer Börsen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Im vergangenen Juni hat der Bundesrat über einen Plan B entschieden für den Fall, dass die Europäische Kommission bis Ende November dieses Jahres die schweizerische Börsenregulierung nicht unbefristet als mit den europäischen Regulierungen gleichwertig anerkennt. Besteht der Plan B immer noch darin, dass die europäischen Handelsplätze bei der Finma eine Bewilligung einholen müssten, um von Schweizer Unternehmen ausgegebene Wertpapiere zu handeln?
- Würde das Bewilligungsverfahren in der entsprechenden Verordnung des Bundesrates geregelt und auf den 1. Dezember 2018 in Kraft treten?
- Enthält der Plan B, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes zu stärken, mittelfristig auch die in Diskussion stehende Abschaffung der Stempelsteuer?
- Könnte eine vorgezogene Verabschiedung der Botschaft des Bundesrates über den bereits angekündigten Kohäsionsbeitrag von 1,302 Milliarden Franken zur Verringerung wirtschaftlicher Ungleichheiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten einem günstigen Entscheid der EU-Kommission in Sachen Börsenäquivalenz Vorschub leisten?
- Anerkennt die EU-Kommission die unbefristete Börsenäquivalenz nicht innert nützlicher Frist, ist der Bundesrat dann bereit, den Entscheid der EU-Kommission, der die Schweiz im Vergleich zu anderen Drittstaaten (USA, Australien usw.) diskriminiert, den zuständigen Stellen der Welthandelsorganisation (WTO) zur Prüfung zu unterbreiten und ein Verfahren wegen offensichtlicher Verletzung internationaler Handelsverpflichtungen anzustrengen?
→ Curia Vista
18.3908 — Wie reagiert der Bundesrat auf Tricksereien deutscher Behörden in der Asylpolitik?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Burgherr Thomas |
| Datum |
27.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.11.2018 |
Gemäss dem Dublin-Abkommen darf die Schweiz Asylsuchende an ein Land zurückschicken, wenn diese dort bereits registriert sind, was auch umgekehrt gilt. Vorgesehen ist ein vereinfachtes Verfahren mit kurzen Fristen. Die deutschen Behörden wenden jedoch offenbar die Taktik an, Rückübernahmen "vorläufig" abzulehnen. Als Grund wird angegeben, dass Abklärungen zur Zuständigkeit vorgenommen werden müssen. Doch ohne je einen Grund für die Abklärungen zu liefern, lassen sie dann sämtliche vom Dublin-Abkommen vorgesehenen Fristen verstreichen. Erst Monate später teile man dann mit, dass man die Person nun doch zurücknehme. Die Betroffenen haben dann ein leichtes Spiel: Man kann geltend machen, dass ab sechs Monaten eine Rückführung nicht mehr zumutbar sei.
- Ist es korrekt, dass die Schweiz etliche Asylsuchende nicht zurückschicken darf, für welche eigentlich Deutschland zuständig wäre? Von wie vielen Fällen geht das Staatssekretariat für Migration aus?
- Wenden auch andere Länder solche Taktiken an?
- Wie verschafft die Schweiz dem Umstand Geltung, dass es bei Zuständigkeitsabklärungen den Begriff der "vorläufigen Ablehnung" rechtlich gar nicht gibt?
- Wie geht der Bundesrat gegen diese offensichtlich unrechtmässigen Verzögerungen vor?
- Weshalb ist eine Rückführung in ein Nachbarland mit gleicher Sprache und gleichen Lebensstandards nach sechs Monaten nicht mehr zumutbar? Gemäss welchen rechtlichen Grundlagen wird diese Zumutbarkeit bestimmt?
→ Curia Vista
18.3988 — Kohärenz zwischen der Antibiotikastrategie und den Freihandelsverträgen der Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Heim Bea |
| Datum |
27.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.11.2018 |
Im September 2015 verabschiedeten 193 UN-Mitgliedstaaten die Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030. Der damalige Generalsekretär Ban Ki-moon setzte dafür ein hochrangiges Gremium ein, dem auch alt Bundesrätin Ruth Dreifuss angehörte. Dieses forderte im Bericht "Report of the United Nations Secretary-General's High-Level Panel on Access to Medicines" die Beseitigung politischer Inkohärenz zwischen den Handelsregeln und den Zielen für die öffentliche Gesundheit. Die Experten warnen, "dass arzneimittelresistente Viren und Bakterien bis 2050 weltweit jährlich 10 Millionen Todesfälle verursachen könnten".
Die Schweiz hat seit 2015 eine vorbildliche Antibiotika-Strategie, welche die gleichen Ziele verfolgt wie viele andere Staaten. Angesichts der Warnungen der medizinischen Wissenschaft vor den Gefahren weltweit zunehmender Antibiotika-Resistenzen stellt sich die Frage, warum der Bundesrat im Rahmen der Freihandelsabkommen keine Bestimmungen zur Antibiotika-Frage vorsieht (Antwort des Bundesrates vom 29. August 2018 auf die Interpellation 18.3691). Demgegenüber steht im European One Health Action Plan against Antimicrobial Resistance (AMR) der Europäischen Kommission von 2017, dass die "systematische Einbeziehung der AMR-bezogenen Bestimmungen heute in allen neuen Freihandelsabkommen gängige Praxis" der EU sei. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie stellt er sich zum "Report of the United Nations Secretary-General's High-Level Panel on Access to Medicines", und wie stellt er sich zum European One Health Action Plan against Antimicrobial Resistance (AMR) der Europäischen Kommission von 2017?
- Teilt er die Ansicht, dass AMR-bezogene Mindeststandards im Bereich der Lebensmittel für alle Partner von Handelsverträgen von Vorteil sind, da sie der Bekämpfung der Antibiotika-Resistenzen dienen und bei Handelspartnern im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung entsprechende Anpassungen nationaler Regelungen auslösen können, dies besonders in Ländern, die sich bezüglich des Antibiotika-Einsatzes noch kaum für die globale und landesspezifische Resistenzproblematik sensibilisiert zeigen?
- Ist er bereit, entsprechend der "gängigen Praxis" der EU in Freihandelsabkommen ebenfalls AMR-bezogene Standards für Landwirtschaftsprodukte einzubeziehen?
- Insbesondere auch in die Mercosur- und alle weiteren Verhandlungen für Freihandelsabkommen?
→ Curia Vista
18.3981 — Auswirkungen des Entscheids des Uno-Ausschusses gegen Folter für zukünftige Dublin-Verfahren von besonders verletzlichen Personen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Meyer Mattea |
| Datum |
27.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.11.2018 |
Der Uno-Ausschuss gegen Folter (CAT) hat gegen die Ausschaffung eines Asylsuchenden nach Italien unter der Dublin-Verordnung interveniert. Die Ausweisung würde das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verletzen, da ihm in Italien als Folterüberlebender die nötigen Bedingungen zur Rehabilitation nicht gewährleistet werden könnten. Im Weiteren wird klargemacht, dass je nach den Umständen des Einzelfalls eine Ausweisung unmenschlich sein kann und daher in jedem Fall eine Einzelfallprüfung notwendig ist. Mit diesem Entscheid anerkennt der Uno-Ausschuss, dass sich die Bedingungen für Asylsuchende in Europa stark unterscheiden, insbesondere auch in Bezug auf medizinische Bedürfnisse schwer traumatisierter Menschen. In vorliegendem Fall hat der Ausschuss festgehalten, dass Opfer schwerer Traumata ein Recht auf Rehabilitation gemäss Artikel 14 des Übereinkommens haben und Ausweisungen, die dieses Recht verletzen, illegal seien.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Konsequenzen zieht er nach dem Entscheid des Uno-Ausschusses gegen Folter in Bezug auf Ausschaffungen von schwer traumatisierten Asylsuchenden nach Italien und anderen Dublin-Staaten, in welchen sie keinen Zugang zur spezialisierten medizinischen Hilfe haben?
- Wie stellt er sicher, dass alle hängigen (inkl. der aktuell vor dem CAT hängigen) und künftigen Fälle von besonders verletzlichen Asylsuchenden in Übereinstimmung mit diesem Entscheid des Uno-Ausschusses entschieden werden?
- Wie stellt er sich zur Kritik des Uno-Ausschusses, dass es die Schweiz unterlassen habe, die individuelle Situation des Folteropfers im Dublin-Verfahren genügend zu untersuchen?
- Wie gewährleistet er, dass bei Asylverfahren den speziellen Bedürfnissen von Folteropfern und anderen vulnerablen Personen, namentlich Opfern von Menschenhandel und physisch sowie psychisch beeinträchtigten Menschen, genügend Rechnung getragen wird?
- Wie garantiert er, dass vulnerable Personen im Asylverfahren und im Dublin-Verfahren identifiziert werden?
- Sieht er Bedarf, auch in der Schweiz die vorhandenen Rehabilitationsbehandlungen von Folteropfern und anderen verletzlichen Asylsuchenden auszuweiten und zu verbessern?
→ Curia Vista
18.3984 — Ist die Stromversorgungssicherheit der Schweiz langfristig noch gewährleistet?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Burkart Thierry |
| Datum |
27.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.11.2018 |
Im Herbst 2018 wird der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eröffnen. Dabei soll unter anderem die Frage der Stromversorgungssicherheit über neue Strommarktmodelle angegangen werden, wobei gemäss Ankündigungen des Bundesrates in erster Linie auf Stromimporte und eine strategische Reserve gesetzt wird. Die Entwicklungen im Schweizer und europäischen Strommarkt hin zu einer vermehrt dezentralen, erneuerbaren Stromproduktion aufgrund des Ausstiegs aus der Kernkraft führen immer mehr zu einer Rückbesinnung auf nationale Reserven, damit allfällige Stromlücken rasch gedeckt werden können. Hinzu kommt, dass die Schweiz ohne eine vollständige Strommarktöffnung und mit dem blockierten Strommarktabkommen im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarstaaten Nachteile bezüglich der Strommarktintegration besitzt. Diese Probleme akzentuieren sich in den Wintermonaten, in denen die Schweiz bereits heute auf Stromimporte angewiesen ist. Aufgrund dieser Umstände und der damit verbundenen Unklarheiten betreffend die langfristige Versorgungssicherheit der Schweiz wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie will er das Anliegen der bereits an den Ständerat überwiesenen Motion 17.3971, "Strommarkt 2.0. Strommarktliberalisierung, zweiter Schritt", in die anstehende Revision des StromVG integrieren?
- Wie will er die Stromversorgungssicherheit langfristig aufrechterhalten, wenn ein Stromabkommen nicht abgeschlossen werden kann?
- Was sind die Optionen des Bundesrates, wenn wichtige Stromlieferanten wie Deutschland oder Frankreich aufgrund eigener Produktionsknappheit vor allem in den Wintermonaten nicht mehr liefern können? Wie soll in einem solchen Fall eine strategische Reserve auch für längere Kapazitätsengpässe der Schweiz ausreichen?
- Inwieweit sind die im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 angekündigten Gaskraftwerke weiterhin Teil der Planung des Bundesrates, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten?
- Wer trägt die abschliessende Verantwortung für die Versorgungssicherheit im Bereich Strom?
→ Curia Vista
18.3877 — Schweizer Kohäsionsmilliarde, und Betrüger erleichtern gleichzeitig die öffentlichen Kassen der EU um rund 150 Milliarden Euro?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aeschi Thomas |
| Datum |
26.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.11.2018 |
Gemäss dem "VAT gap"-Bericht der Europäischen Kommission sind den EU-Mitgliedstaaten 2016 über 147 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer-Einnahmen verlorengegangen, unter anderem wegen mangelhaft geführten Steuerbehörden oder kriminellen Vorgängen (siehe auch "NZZ" vom 28. September 2018, S. 29). Das entspricht im Durchschnitt einer Verlustrate von 12,3 Prozent. Gleichzeitig plant der Bundesrat einen erneuten Kohäsionsbeitrag im Umfang von 1,302 Milliarden Franken, wovon 1,102 Milliarden für die EU-13-Länder vorgesehen sind. Ungarn, Tschechien, Polen und die Slowakei sollen wie bis anhin ein geografisches Schwergewicht bilden. Doch gerade diese Staaten weisen überdurchschnittlich hohe Mehrwertsteuer-Verluste auf. Allein im Jahr 2016 entgingen diesen vier Staaten rund 13,7 Milliarden Euro. Dem gegenüber steht der geplante jährliche Kohäsionsbeitrag der Schweiz von etwa 44 Millionen Franken (entspricht den vorgesehenen 40 Prozent für diese vier Staaten).
Auf Basis dieser Ausgangslage wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Teilt er die Auffassung, dass der geplante Kohäsionsbeitrag im Vergleich zu den weiterhin zu erwartenden Mehrwertsteuer-Verlusten in den Empfängerstaaten in einem absoluten Missverhältnis steht und die Sinnhaftigkeit damit infrage gestellt ist?
- Wie rechtfertigt er angesichts der geschilderten Ausgangslage die Bereitstellung von Schweizer Steuergeldern für einen Kohäsionsbeitrag?
- Könnte der erwartete Nutzen des Kohäsionsbeitrags bzw. die geldwerte Leistung nicht durch Massnahmen aufseiten der Empfängerstaaten um ein Mehrfaches kompensiert werden?
- Hat er das Missverhältnis zwischen Mehrwertsteuer-Verlusten in den EU-13-Ländern und dem Schweizer Kohäsionsbeitrag gegenüber der EU vorgebracht? Falls nein, weshalb nicht?
- Ist er ebenfalls der Ansicht, dass der Kohäsionsbeitrag in Anbetracht dieser Relationen eher ein Instrument der EU gegenüber der Schweiz darstellt, um die grundsätzliche Bereitschaft zu testen, deren Forderungen zu erfüllen, als effektiv einen Nutzen vor Ort stiftet?
- Würde die Verwendung des Kohäsionsbeitrags zugunsten wichtiger Projekte in der Schweiz, bspw. zur Unterstützung der Sanierung der AHV, keinen nachvollziehbareren Nutzen stiften? Wäre eine solche Verwendung nicht legitimer gegenüber der Schweizer Bevölkerung?
→ Curia Vista
18.3809 — Schwierige Ausschaffungen. Was macht der Bundesrat?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Müller Damian |
| Datum |
24.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.11.2018 |
Anfang September hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) mitgeteilt, dass es im Rahmen eines Pilotprojektes die vorläufige Aufnahme von rund 250 Personen aus Eritrea überprüft habe. Weiter teilt das SEM mit, dass rund 9 Prozent dieser vorläufigen Aufnahmen aufgrund der neuen Rechtsprechung aufgehoben werden können, also rund 20 Personen. Bis Mitte 2019 wird das SEM bei weiteren 2800 Personen aus Eritrea prüfen, ob sie vorderhand in der Schweiz bleiben können.
Nun ist es offensichtlich so, dass diese Menschen nicht einfach ausgeschafft werden können, da Eritrea Zwangsrückschaffungen nicht akzeptiert.
Ähnlich verhält es sich bei Menschen aus Algerien, Afghanistan und Irak. Auch wenn die Identität geklärt ist und Dokumente vorhanden sind, könnten Rückführungen häufig am Widerstand der Betroffenen scheitern. Dies gilt insbesondere für Länder, die keine Rückführungen mit Sonderflügen erlauben (so zum Beispiel Afghanistan oder Algerien), nur Personen zurücknehmen, die freiwillig aus der Schweiz ausreisen (Eritrea, Iran), oder nur dann zwangsweise Rückführungen erlauben, wenn eine Person in der Schweiz massiv straffällig geworden ist (Irak). ("Aargauer Zeitung", 14. September 2018). Damit wird offensichtlich, dass die Glaubwürdigkeit in der Asylpolitik am fehlenden politischen Willen leidet, die Wegweisungsentscheide auch wirklich zu vollziehen.
Deshalb ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Kann er bestätigen, dass die 20 eritreischen Staatsangehörigen, denen die Aufenthaltsbewilligung entzogen wurde, weiterhin in der Schweiz bleiben (können)?
- Kann er bestätigen, dass die Algerier, die sich weigern auszureisen, tatsächlich in der Schweiz bleiben können? Erachtet er diese Situation nicht als problematisch? Glaubt er nicht, dass diese Situation die Glaubwürdigkeit der Asylpolitik in der Bevölkerung massiv untergräbt?
- Was hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), seit sie das EJPD übernommen hat, mit Algerien erreicht? Gab es wesentliche Fortschritte? Wenn ja, welche?
- Die Rückführungen scheitern oft am Widerstand der rückzuführenden Personen. Gibt es gesetzliche Grundlagen, um Strafmassnahmen gegenüber solchen Personen anzuwenden? Werden Strafmassnahmen gegenüber solchen Personen ergriffen? Was ist die Praxis in anderen EU-Ländern wie Deutschland, Frankreich und Österreich?
- Wurden Gefährder aus Afghanistan in der Schweiz identifiziert? Können diese zurückgeführt werden? Wenn nicht, weshalb?
- Wurde die Person, die in der Interpellation Müller Damian 18.3154 erwähnt wurde, nach Kabul zurückgeführt? Wenn nicht, weshalb?
- Hat das SEM den polizeilichen Begleitern in diesem Fall eine offizielle Antwort oder Erklärung gegeben, warum die damalige Rückführung gescheitert ist?
- Die Schweiz verfügt über ein Rückübernahmeabkommen mit Afghanistan. Die Sonderflüge sind nicht explizit verboten. Gemäss Artikel 3 dieses Rückübernahmeabkommens "kann die Rückkehr - ausschliesslich gestützt auf Entscheide nach schweizerischem Landesrecht - als letztes Mittel auch Alternativen zur freiwilligen Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger, welche die Schweiz zu verlassen haben, umfassen. Bevor jedoch derartige Alternativen in Betracht kommen, wird jede zumutbare Massnahme ergriffen, um weggewiesene afghanische Staatsangehörige zur Rückkehr zu bewegen." Hat die Schweiz schon einen Sonderflug nach Kabul organisiert oder versucht zu organisieren? Oder hat die Schweiz an Frontex-Sammelflügen teilgenommen? Wenn nicht, warum?
- Gemäss SEM sind begleitete Rückführungen auf Linienflügen nach Afghanistan möglich. Weshalb gab es keine einzige zwangsweise Rückführung nach Kabul seit Januar 2018 (gemäss SEM Asylstatistiken vom Januar 2018 bis August 2018)?
- Zwangsweise Rückführungen nach Irak sind erlaubt, wenn eine Person in der Schweiz massiv straffällig geworden ist. Gibt es solche straffälligen Iraker in der Schweiz, die auf eine Rückführung warten? Werden für diese Iraker zwangsweise Rückführungen organisiert?
- Sonderflüge nach Irak sind nicht ausgeschlossen; der letzte fand im Juni 2017 statt, gemäss Bundesgericht (Urteil 20_312/2018). Ein Sonderflug sollte im Spätsommer in Richtung Bagdad abheben. Wurde dieser Sonderflug nach Bagdad tatsächlich organisiert? Wenn nicht, warum?
- Derzeit befinden sich fünf irakische Staatsbürger in der Schweiz, die als "Gefährder" eingestuft werden. Warum haben die Gefährder aus Irak unser Land noch nicht verlassen? Die zuständigen Kantone sind mehr oder weniger ratlos und haben sich deshalb gemeinsam an den Bund gewandt ("NZZ", 6. Juli 2018). Offenbar wird auch die Möglichkeit geprüft, die fünf Iraker in einen Drittstaat zu überführen. Gibt es Fortschritte bei den Verhandlungen mit Drittstaaten? Gibt es gute Chancen, dass diese fünf Iraker bald aus der Schweiz ausgeschafft sein werden?
→ Curia Vista
18.3789 — Dublin-Abkommen. Wird die Schweiz ausgetrickst?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Kuprecht Alex |
| Datum |
19.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.11.2018 |
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen zu beantworten:
- Hat er Kenntnis davon, dass verschiedene Länder die Regeln des Dublin-Vertrages nicht einhalten oder bewusst umgehen?
- Im bekanntgewordenen Fall handelt es sich um bewusste Verzögerungen durch Deutschland. Was hat der Bundesrat bzw. das zuständige Departement mit dem entsprechenden Staatssekretariat diesbezüglich unternommen?
- Wie beurteilt er die Funktionsfähigkeit des Dublin-Abkommens nach der Aussage der deutschen Bundeskanzlerin, dass dieses Abkommen nicht für derartige Völkerwanderungen geschaffen wurde und es offensichtlich nicht mehr funktionsfähig sei?
→ Curia Vista
18.3791 — Investitionsschutzabkommen. Mehr Kündigungen als Neuverhandlungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Friedl Claudia |
| Datum |
19.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.11.2018 |
Laut Weltinvestitionsbericht 2018 der Unctad (United Nations Conference on Trade and Development) sind 2017 weltweit mehr Investitionsschutzabkommen (ISA) gekündigt als neue abgeschlossen worden. Allein Indien hat im vergangenen Jahr 17 ISA gekündigt, darunter auch jenes mit der Schweiz. Am 3. Mai 2017 beschloss auch das Parlament von Ecuador, 12 ISA zu kündigen, darunter ebenfalls jenes mit der Schweiz. Neben Indien (2017) und Ecuador (2017) haben auch Indonesien (2016) und Südafrika (2014) ihre ISA mit der Schweiz gekündigt. Die Schweiz konnte seit Jahren kein einziges neues ISA mehr in Kraft setzen, letztmals 2015 jenes mit Georgien und jenes mit Madagaskar. Die Anzahl Kündigungen übersteigt in der Schweiz seither die Anzahl neuer Inkraftsetzungen.
- Worauf führt der Bundesrat die weltweit zu beobachtende Kündigungswelle von ISA zurück?
- Aufgrund welcher Überlegungen haben Indonesien, Indien und Ecuador ihre ISA mit der Schweiz gekündigt?
- Wo stehen die 2016 eingeleiteten Verhandlungen über die Revision bzw. Neuverhandlung von ISA zwischen der Schweiz und Bahrain, Indien, Kolumbien, Malaysia, Mexiko und Südafrika heute?
- Warum scheiterten die bereits früher eingeleiteten Verhandlungen mit Angola?
- Im März 2016 veröffentlichte die vom Staatssekretariat für Wirtschaft geleitete Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Verhandlungsgrundlagen für ISA ihren Bericht. Geht die in diesem Bericht dargestellte Modernisierung der Schweizer ISA-Politik zu wenig weit, um den berechtigten Bedenken der Verhandlungspartner Rechnung zu tragen? Wie trägt der Bundesrat beispielsweise der Kritik Rechnung, die im ecuadorianischen Parlament zur Kündigung zahlreicher ISA führte? Demnach verfehlten die ISA in Ecuador nicht nur das Ziel, mehr Investitionen anzulocken; vielmehr kosteten sie das Land Milliarden an Dollar und schränkten dessen Fähigkeit, die Tätigkeit von Unternehmen zum Schutz der Bevölkerung zu regulieren, stark ein.
- Mit der Uno Agenda 2030 und dem Pariser Klimaabkommen verschob sich der Schwerpunkt weg vom Investitionsschutz hin zur Investitionslenkung zugunsten der nachhaltigen Entwicklung. Wie setzt der Bundesrat diese Vorgaben in seinen ISA um? Mit welchen Staaten und mit welchem Zeithorizont?
→ Curia Vista
18.3761 — Investitionen für nachhaltige Entwicklung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Riklin Kathy |
| Datum |
13.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.11.2018 |
Die Schweiz hat 2015 das Klimaabkommen von Paris, die Agenda 2030 von New York und die Aktionsagenda von Addis Abeba mitunterzeichnet. Hunger und Armut sollen weltweit abgebaut, Wohlstand soll gerechter verteilt werden, und die Wirtschaften sollen unsere Lebensgrundlagen sichern. Es sollen privates Kapital und öffentliche Mittel für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele mobilisiert sowie neue Richtlinien für öffentlich-private Partnerschaften entwickelt werden.
Die Schweiz verfügt über Instrumente zur Förderung von Investitionen wie Garantien für Direktinvestitionen, bilaterale Investitionsschutzabkommen, entwicklungspolitische Instrumente. Die Schweiz unterstützt die Weltbank über die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), Internationale Finanz-Corporation (IFC) und Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur (Miga). Und auch über regionale Entwicklungsbanken sowie den Green Climate Fund (GFC) kann die Schweiz Einfluss auf die Investitionsflüsse zugunsten der nachhaltigen Entwicklung nehmen.
Unklar bleibt, unter welchen Rahmenbedingungen öffentliche und private Investitionen welchen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Armutsbekämpfung leisten und wie die verfügbaren Instrumente zur Investitionsförderung der Schweiz im Sinne der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) weiterentwickelt werden.
Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Projekte werden derzeit durch Investitionsgarantien des Bundes unterstützt oder im Hinblick auf eine Unterstützung geprüft (Projekte nach Ländern und Volumen einzeln auflisten)? Wie viele dieser Vorhaben wurden oder werden in Least Developed Countries (LDC) durchgeführt?
- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Investitionsgarantien für Projekte vergeben werden, die sozialen, ökologischen, entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Standards genügen und auf die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele ausgerichtet sind? Besteht ein unabhängiges Monitoring?
- Wo und in welcher Form ist die Beteiligung der Privatwirtschaft an den neuen Finanzierungsinstrumenten der Uno, der Weltbank und von regionalen Entwicklungsbanken zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele vorgesehen?
- Wie bringt sich die Schweiz in die Erarbeitung neuer Richtlinien für öffentlich-private Partnerschaften im Rahmen der Addis-Abeba-Erklärung ein?
→ Curia Vista
18.3745 — Öffnung der schweizerischen Bahninfrastruktur für EU-Bahnunternehmen wegen dem Rahmenabkommen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bühler Manfred |
| Datum |
12.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.11.2018 |
- Beabsichtigt oder prüft der Bundesrat, das schweizerische Schienennetz für Bahnunternehmen aus EU-Ländern zu öffnen?
- Ist die Marktöffnung Bahn in irgendeiner Form Teil der Verhandlungen um das EU-Rahmenabkommen?
- Ist die Europäische Union (EU) mit der Forderung einer Marktöffnung an die Schweiz herangetreten, oder handelt es sich um eine "freiwillige Geste" der Schweiz gegenüber der EU?
- Welche Auswirkungen und Folgen hat eine internationale Öffnung des schweizerischen Schienennetzes für die SBB, die Schweizer Privatbahnen sowie auf die Preisgestaltung der Bahntickets und die Unterhaltskosten?
→ Curia Vista
18.3720 — Neuauflage der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schneider-Schneiter Elisabeth |
| Datum |
10.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.11.2018 |
Im Jahre 2006 wurde die Chance für ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA, vom damaligen Bundesrat Joseph Deiss vorbereitet, vertan - es fehlte innenpolitisch an der nötigen Akzeptanz. Mittlerweile sind die USA nach der Europäischen Union zweitwichtigster Handelspartner für die Schweiz. Im letzten Jahr gingen 12 Prozent der Warenausfuhren in die USA. Die Schweiz bezog 8 Prozent ihrer Waren aus den USA. Seitens des amerikanischen Botschafters in der Schweiz wird signalisiert, dass die derzeitige Regierung durchaus bereit wäre, einen erneuten Versuch zu starten. Aktuell wird deshalb richtigerweise über eine Neuauflage dieses bilateralen Freihandelsabkommens diskutiert. Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:
- Erachtet er eine Neuauflage der Verhandlungen mit den USA als realistisch?
- Welche Möglichkeiten bestehen für die Landwirtschaft? Könnten Agrarprodukte von einem derartigen Abkommen ausgeschlossen werden?
- Welche Opportunitäten bestehen im Bereich Dienstleistungen und Finanzwirtschaft?
- Wäre es möglich, Investitionsschutzbestimmungen zu verhandeln, wie wir sie bei anderen Freihandelsabkommen haben?
- Wieweit wären technische Handelshemmnisse, wie Produktevorschriften, von einem solchen Abkommen betroffen?
- Welchen volkswirtschaftlichen Einfluss hätte ein solches Abkommen für die Schweiz?
→ Curia Vista
18.3681 — Für eine kohärente Gesundheitsaussenpolitik
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Arslan Sibel |
| Datum |
15.06.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.08.2018 |
Die Zwangslizenz ist eine im Trips-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) vorgesehene sogenannte Flexibilität, also ein Element des darin vorgesehenen Systems des Patentschutzes. Dieses Mittel erlaubt es den Staaten, souverän zu handeln, wenn das öffentliche Interesse auf dem Spiel steht, indem sie die Produktion und die Vermarktung patentgeschützter Arzneimittel erlauben, gegen eine Entschädigung der Patentinhaber ("royalties").
Die Schweiz hat das Recht der Staaten auf volle Ausschöpfung dieser Trips-Flexibilität anerkannt, und auch das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung im Gesundheitsbereich spricht dafür.
Die 2012 angenommene Gesundheitsaussenpolitik der Schweiz (GAP), die zurzeit revidiert wird, enthält allerdings Aussagen zur Zwangslizenz, die dieser Trips-Flexibilität widersprechen und die es zu korrigieren gilt. Diese abweichende Position der GAP kam auch im von der Schweiz ausgeübten diplomatischen Druck auf Kolumbien oder Thailand zum Ausdruck, als diese Länder im Interesse der öffentlichen Gesundheit zum Mittel der Zwangslizenzen greifen wollten. Oder sie zeigt sich dort, wo die Schweiz im Rahmen der Efta Bestimmungen in Freihandelsabkommen mit Indien oder Indonesien verhandelt, die den Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln für diese Länder infrage stellen.
Der Bundesrat wird gebeten darzustellen, wie er in der neuen GAP Folgendes konkret umzusetzen gedenkt:
- Dem Recht auf Gesundheit, wozu auch der Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln gehört, Priorität einräumen vor den wirtschaftlichen Interessen.
- Fehler korrigieren, wie etwa denjenigen, dass die Trips-Flexibilitäten nur in dringlichen Notlagen zur Anwendung kommen sollen, während doch die Dokumente der WTO klar zum Ausdruck bringen, dass jeder Staat die Freiheit hat zu bestimmen, nach welchen Kriterien solche Zwangslizenzen sollen erteilt werden können.
- Die Empfehlungen des Berichtes von 2016 des hochrangigen Uno-Gremiums für den Zugang zu Medikamenten (UNHLP) integrieren. Diese Empfehlungen legen den Staaten nahe, alles zu unterlassen, was die einzelnen Länder daran hindern könnte, die Trips-Flexibilitäten voll auszuschöpfen, wie etwa diplomatischen Druck oder die Verhandlung von Handelsabkommen, die den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten behindern.
Da die Empfehlungen des UNHLP-Berichtes sich auch an die Privatwirtschaft richten, stelle ich dem Bundesrat überdies folgende Frage:
- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der Brief des CEO von Novartis an den kolumbianischen Präsidenten (im Februar 2018 publik geworden) eine inakzeptable Einmischung in die diplomatischen Beziehungen der Schweiz darstellt, namentlich wenn Herr Jimenez mit spürbaren Folgen für die Patientinnen und Patienten sowie für die Wirtschaft des Landes droht?
→ Curia Vista
18.3695 — Verhalten und Gegenmassnahmen der Schweiz bei Investitionsentscheiden der Entwicklungsbanken zugunsten von Kohlekraftwerken
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Friedl Claudia |
| Datum |
15.06.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.08.2018 |
Kohlekraftwerke emittieren gesundheitsschädigende Stoffe wie Quecksilber, Arsen, Schwefeloxid, Methan, Nitrodioxid und Hydrochlorid, die direkt eingeatmet werden oder via Flüsse und Böden in den Nahrungsmittelkreislauf kommen. Die Gesundheitsschäden für Schwangere (Fehlgeburten), Kinder (Asthma) und ältere Personen (Bronchitis), die im Umkreis von Kohlekraftwerken leben, sind beträchtlich. So rechnet Kosovo gemäss einer Studie mit 144 bis 352 Millionen Euro Gesundheitskosten aufgrund seiner Kohlekraftwerke. Dennoch finanzieren multilaterale Entwicklungsbanken in Polen, Südafrika, Pakistan und Kosovo neue Kohlekraftwerke mit.
Die Schweiz enthält sich laut Interpellation 17.4176 in den Exekutivdirektorien jeweils der Stimme, statt ihre Verantwortung wahrzunehmen. So wird mithilfe Schweizer Steuergelder die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel gesetzt.
Andere sind da weiter. Die Pensionskasse des Bundes Publica, Axa und Allianz haben Kohle aus ihren Portfolios genommen. In über 70 Ländern ist eine Desinvestition in Kohlekraftwerke zu beobachten, unter anderem der Deutschen Bank und weiterer 688 Institutionen. Sogar in Indien und China werden gewisse neue Kohlekraftwerke nicht mehr gebaut, weil sie zu teuer sind und viele Nachteile für die lokale Bevölkerung mit sich ziehen ("Guardian", 2017).
- Haben Entwicklungsbanken in den letzten drei Jahren Investitionen in Kohlekraftwerke bewilligt? Wie verhielt sich die Schweiz?
- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Investitionsentscheide von Entwicklungsbanken mit Schweizer Beteiligung mit dem unter 2-Grad-Ziel und dem Pariser Abkommen (Art. 2c) vereinbar sind, in Kenntnis davon, dass der national festgelegte Reduktionsbeitrag (NDC) nur weniger Länder wie Marokko dem Ziel entspricht?
- Prüft er, den Schattenpreis für CO2 auf ein realistisches Niveau anzuheben, um Investitionsentscheide in Kohlekraftwerke via Entwicklungsbanken wenigstens angemessen zu bewerten?
- Wie werden Krankheiten, Fehlgeburten und vorzeitige Todesfälle der lokalen Bevölkerung rund um ein Kohlekraftwerk, die durch den Ausstoss von Quecksilber, Arsen und anderem entstehen, in den Investitionsentscheid einer Entwicklungsbank einbezogen?
- Investiert die Deza zusätzliche Mittel in das Gesundheitswesen der Bevölkerung, sobald eine Entwicklungsbank ein Kohlekraftwerk mitfinanziert?
→ Curia Vista
18.3688 — Sammlung militärischer und ziviler Daten durch das Ifass. Wird das Gesetz eingehalten?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sommaruga Carlo |
| Datum |
15.06.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.09.2018 |
Die Schweizer Armee verfügt über ein integriertes Funkaufklärungs- und Sendesystem (Ifass) für den Datenaustausch. Technisch ermöglicht dieses System militärische und zivile Abhörungen in der Schweiz und im Ausland. Offensichtlich hat die Armee mit dem Ifass sowohl Abhörungen im Ausland als auch zivile Abhörungen vorgenommen.
- Kann der Bundesrat bestätigen, dass das Ifass für militärische Abhörungen im Ausland eingesetzt wird? Wenn ja: Kann der Bundesrat angeben, auf welche gesetzliche Grundlage sich diese Einsätze stützen?
- Kann der Bundesrat bestätigen, dass das Ifass auch für zivile Abhörungen eingesetzt worden ist? Wenn ja: Wie viele Male ist das Ifass seit seinem Erwerb zu diesem Zweck eingesetzt worden? Wie sieht die Liste der Ereignisse und der zivilen kantonalen und Bundesbehörden aus, für die das Ifass zivil eingesetzt worden ist? Kann der Bundesrat angeben, auf welche gesetzliche Grundlage sich diese zivilen Abhörungen stützen?
- Kann der Bundesrat bestätigen, dass alle Einsätze des Ifass unter vollständiger Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz durchgeführt worden sind?
- Einzelne Bestandteile des Ifass sind in Israel durch das Unternehmen IAI Elta Systems hergestellt worden. Der für das System verantwortliche Ingenieur und Angestellte des VBS hat seinen ständigen Wohnsitz in Israel und weilt jeweils nur für einige Aufenthalte in der Schweiz. Kann der Bundesrat:
- bestätigen, dass das VBS Personal mit ständigem Wohnsitz in Israel hat und dass dieses Personal (auch) für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Ifass zuständig ist?
- angeben, welche Tätigkeit dieses Personal ausübt und welcher Behörde die Kontrolle seiner Tätigkeit obliegt?
- bestätigen, dass dieses Personal nicht der vom Staat Israel auferlegten Geheimhaltungspflicht untersteht, die es daran hindern würde, Informationen an die Schweizer Behörden zu übermitteln?
- bestätigen, dass das System Ifass keinerlei automatische Weitergabe gesammelter Daten an das genannte israelische Unternehmen oder an israelische Behörden bewirkt?
- bestätigen, dass keinerlei vom Ifass gesammelte Informationen an die israelischen Behörden weitergeleitet worden sind?
- Kann der Bundesrat bestätigen, dass bei allen Kontakten mit den israelischen Behörden und dem Unternehmen IAI Elta Systems im Zusammenhang mit dem Ifass das schweizerische Recht stets vollumfänglich eingehalten worden ist?
- Welche Rolle spielt das Abkommen zwischen der Schweiz und Israel über den Schutz klassifizierter Informationen (SR 0.514.144.91)? Ist der Bundesrat hinsichtlich der Antworten auf diese Interpellation durch dieses Abkommen eingeschränkt?
→ Curia Vista
18.3691 — Gesundheitsaussenpolitik. Bilanz und Zukunft, auch mit Blick auf die potenziell globale Gefahr der Antibiotikaresistenzen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Heim Bea |
| Datum |
15.06.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.08.2018 |
2006 gehörte die Schweiz zu den ersten Staaten, die Fragen der öffentlichen Gesundheit zu einem Thema der Aussenpolitik machen. 2012 wurden deren Ziele vertieft. Nun, 2018, zieht der Bundesrat Bilanz. Die hier aufgezählten sechs Zielbereiche der künftigen Gesundheitsaussenpolitik (GAP) scheinen bereits für die GAP der nächsten Jahre festzustehen:
- "Determinanten der Gesundheit"
Was genau ist damit anvisiert?
- "Gesundheitsrisiken und humanitäre Krise"
- Welches ist der konkrete Beitrag der Schweiz zur Bekämpfung infektiöser Armutskrankheiten (AMR)?
- Die AMR und unsachgemässer Einsatz von Antibiotika sind eine globale Bedrohung. Die European and Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP) zielt auf die Förderung von Forschung und Entwicklung, um die Ausbreitung der AMR einzudämmen. Mit welchen konkreten Massnahmen engagiert sich die Schweiz in diesem Rahmen?
- Wie trägt der Bund der Problematik Antibiotikaresistenzen bei Freihandelsabkommen z. B. betreffend Fleischimporte Rechnung, mit welchen konkreten Vereinbarungen und Ergebnissen?
- In welchen Abkommen gibt es entsprechende Vereinbarungen, in welchen nicht, und in welchen sind sie konkret vorgesehen?
- Mit welchen konkreten Massnahmen und Beiträgen beteiligt sich die Schweiz an Forschung und Entwicklung im Rahmen des Global Antimicrobial Resistance R&D Hub und des Projektes Partnerschaft Gard? Sind diese Projekte auch Teil der GAP?
- Wie kann "der Bundesrat sich auf internationaler Ebene einsetzen, dass für die Problematik der Belastung durch antibiotikahaltige Abwässer in der Antibiotikaproduktion Lösungen gesucht werden" (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 17.3792)?
- "Gesundheitssysteme und Digitalisierung"
Wie will die Schweiz erreichen, dass die für die öffentliche Gesundheit relevanten Daten als öffentliches Gut verstanden und nicht Privaten zur kommerziellen Bewirtschaftung überlassen werden?
- "Gouvernanz der internationalen Gesundheitsinstanzen"
Mit welchen konkreten Zielen und bis wann will die Schweiz den WHO-Kodex, dass jedes Land seinem Bedarf gemäss genügend Gesundheitspersonal ausbildet, in der Schweiz umsetzen?
- "Suchtpolitik"
Was ist dazu vorgesehen?
- "Zugang zu Medikamenten und Gesundheitstechnologien"
Wie geht der Bund mit Interessengegensätzen zwischen Wirtschafts- und Gesundheitsaussenpolitik um, z. B. betreffend Zugang zu bezahlbaren Medikamenten? Inwiefern ist die GAP in dieser Hinsicht kohärent?
→ Curia Vista
18.3533 — Berufsbildung 2030 mit der Nachhaltigkeit als blinder Fleck?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Müller-Altermatt Stefan |
| Datum |
14.06.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.08.2018 |
Am 29. Januar 2018 hat die Steuergruppe das erarbeitete Leitbild Berufsbildung 2030 und ein Programm mit Stossrichtungen verabschiedet. Das Leitbild und das darauf basierende Programm geben Leitplanken zur Entwicklung der Schweizer Berufsbildung in den nächsten Jahren vor.
Im Rahmen der Verbundpartnertagung vom 20./21. März 2018 erarbeiteten die Teilnehmenden Projektentwürfe zu den von der Steuergruppe priorisierten Stossrichtungen. Weder die Strategie Berufsbildung 2030 noch die Projektentwürfe sehen Massnahmen vor, welche die Lernenden zur Nachhaltigkeit in den Bereichen Energie, Umwelt, Klima, Biodiversität und Ressourcen befähigen.
In einem Umfeld, in dem Länder die Transformation zu erneuerbaren Energien angehen und den Pariser Klimavertrag mit nationalen Zielen umzusetzen beginnen, weist die Berufsbildung 2030 auf diesen Ebenen erhebliche Lücken auf.
Die vorliegende Berufsbildungsstrategie steht nicht in Übereinstimmung mit den Zielen 6.1 und 6.2 des Bundesrates zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019, die eine Integration in das BFI-System und insbesondere in die Berufsbildung ausdrücklich festschreiben. Es mangelt an einer nationalen Politikkohärenz mit anderen öffentlichen Interessen in den Bereichen Energie, Umwelt, Klima, Biodiversität und Ressourcen. Die Berufsbildung 2030 trägt den zukunftsfähigen Berufsfeldern ungeachtet von Artikel 1 des Berufsbildungsgesetzes sowie des Auftrags in Artikel 15, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen, nicht Rechnung.
Ich ersuche den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie werden die Ziele 6.1 sowie 6.2 des Bundesrates zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 wie auch die Vorgaben gemäss BFI-Botschaft 2017-2020, S. 3128 und Anhang 2 im Rahmen der Berufsbildung 2030 umgesetzt?
- Wie können die Zielvorgaben internationaler Abkommen und Verträge (wie das Pariser Klimaschutzabkommen und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung) ohne strategische Leitlinie zur nachhaltigen Entwicklung im Leitbild Berufsbildung 2030 erreicht werden?
- Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die Transformation zur nachhaltigeren Energie- und Ressourcennutzung in der Berufsbildung voranzutreiben (z. B. im Rahmen der Förderbereiche gemäss Art. 64 BBV)?
→ Curia Vista
18.3522 — Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU. Agiert Aussenminister Cassis im Einvernehmen mit dem Bundesrat oder als freies Radikal?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Glättli Balthasar |
| Datum |
13.06.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.09.2018 |
Im Zusammenhang mit unüberlegten Stellungnahmen zum Nahostkonflikt musste der Bundesrat und Aussenminister Ignazio Cassis bereits vom Bundespräsidenten an die offizielle Position der neutralen Schweiz erinnert und mussten seine Äusserungen durch den Gesamtbundesrat korrigiert werden.
Nun hat der Aussenminister sich in einem Interview dahingehend geäussert, dass er bei den Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Rahmenabkommen zu Konzessionen bei den flankierenden Massnahmen bereit wäre. Dies widerspricht den bisher öffentlich gewordenen roten Linien des Gesamtbundesrates. Das vom Bundesrat am 2. März 2018 beschlossene Verhandlungsmandat (Medienmitteilung vom 5. März) hielt fest, dass die Schweiz alle flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) vollumfänglich beibehalten können will.
- War die Forderung nach vollumfänglichem Beibehalt der flankierenden Massnahmen im Beschluss vom 2. März 2018 - anders als kommuniziert - keine rote Linie? Wenn ja: Weshalb wurde dieser falsche Eindruck erweckt, und warum wurden entsprechende Berichte nicht korrigiert? Wenn nein: Hat der Bundesrat unterdessen das Verhandlungsmandat geändert oder aufgeweicht?
- Wenn das Verhandlungsmandat geändert wurde: Warum hat er weder die Öffentlichkeit noch das Parlament über diese politisch wesentliche Entwicklung informiert? Wenn nein: Wie stellt sich der Gesamtbundesrat dazu, dass der Aussenminister ausserhalb des Verhandlungsmandats agiert?
- Erachtet der Gesamtbundesrat eine allfällige Vorlage für die institutionelle Zusammenarbeit als politisch mehrheitsfähig, wenn damit die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden in der Schweiz und gegen ausländische Konkurrenz in Dienstleistung und Gewerbe geschwächt würden?
→ Curia Vista
18.3488 — Bedeutung des EU-Luftverkehrsabkommens für den Schweizer Flugverkehr
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Ammann Thomas |
| Datum |
11.06.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.08.2018 |
Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt er die Bedeutung vom Zugang zur Luftverkehrsanbindung der Schweiz an die EU und insbesondere auch an den Rest der Welt?
- Ohne Luftverkehrsabkommen gibt es keinen freien Zugang zum EU-Markt des Zubringerverkehrs. Wäre damit auch das breite Angebot an Langstrecken aus der Schweiz gefährdet, welches heute langfristig und wirtschaftlich nachhaltig betrieben werden kann?
- Welches Szenarium kann er sich vorstellen, wenn das Luftverkehrsabkommen durch den Wegfall der bilateralen Verträge durch die EU gekündigt würde?
→ Curia Vista
18.3470 — Operationen an Kindern, die von einer Variante der Geschlechtsentwicklung betroffen sind. Mehr Transparenz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Mazzone Lisa |
| Datum |
07.06.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.08.2018 |
In der Schweiz werden die Kosten für Genitaloperationen und andere chirurgische Eingriffe bei Kindern, die von einer Variante der Geschlechtsentwicklung betroffen sind, von der Invalidenversicherung (IV) übernommen. Dies ist namentlich bei den folgenden, in der Liste im Anhang der Verordnung über Geburtsgebrechen aufgeführten Gebrechen der Fall: 352. Hypospadie und Epispadie, 359. Hermaphroditismus verus und Pseudohermaphroditismus, 465. Adrenogenitales Syndrom, 466. Klinefelter-Syndrom und Androgenresistenz, 488. Turner-Syndrom.
Sowohl die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin als auch verschiedene für die Überwachung der Abkommen zuständige Organe der Uno, wie der Ausschuss für die Rechte des Kindes, der Ausschuss gegen Folter, der Frauenrechtsausschuss oder der Menschenrechtsausschuss, haben in den letzten drei Jahren Genitaloperationen bei Kindern kritisiert. Auch wurde auf den Mangel an genauen Angaben zu solchen chirurgischen Eingriffen hingewiesen.
In seiner Antwort auf die Interpellation 12.3920 gab der Bundesrat an, dass er die genaue Zahl dieser Operationen nicht kenne, "da die Statistik nicht die Art der medizinischen Leistung erfasst, die von der IV übernommen wird". Dennoch erklärte sich der Bundesrat willens, solche Daten zu erheben: "Die statistischen Erhebungen der für die Patienten erbrachten Leistungen werden im Frühling 2013 durchgeführt, die Daten sollten ab 2015 zur Verfügung stehen. Dann können auch die Informationen über ... geschlechtsbestimmende Operationen ausgewertet werden."
Gegenüber dem Ausschuss für die Rechte des Kindes der Uno bekräftigte die Schweiz 2015 ihr Interesse an solchen Daten und wies auf die laufende Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Statistik und dem Bundesamt für Gesundheit hin.
Drei Jahre später fordere ich den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele der während der letzten fünf Jahre erfolgten Eingriffe, die von der IV finanziert wurden, lassen sich den folgenden Ziffern der Liste der Geburtsgebrechen zuordnen: 113, 350, 352, 355, 357, 358, 359, 453, 462, 465, 466, 486, 488?
- Gibt es heute genaue Angaben zu den chirurgischen Eingriffen, die im Rahmen der in der ersten Frage bezifferten Gebrechen durchgeführt wurden, aufgeschlüsselt nach Jahr, Kanton, Alter, Art des Eingriffs und genauer Diagnose bei Ziffern, die mehrere Gebrechen umfassen, sowie zu den Kosten?
- Sollte es keine solche Daten geben, was ist der aktuelle Stand, und wann werden die detaillierten Daten veröffentlicht?
→ Curia Vista
18.3460 — Sozialversicherungsleistungen für Grenzgänger aus EU-Staaten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Paganini Nicolò |
| Datum |
07.06.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.09.2018 |
Die Europäische Union plant einen Paradigmenwechsel bei der Unterstützung von arbeitslos gewordenen Grenzgängern. Neu sollen diese nicht mehr von ihrem Wohnsitzstaat unterstützt werden, sondern dort, wo sie zuletzt Beiträge ins Sozialversicherungssystem einbezahlt haben. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Inwiefern hätte dieser Paradigmenwechsel Auswirkungen auf die laufenden Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU?
- Strebt er für den Fall des Inkrafttretens der neuen Regelungen für die EU an, dass die Schweiz den neuen Mechanismus im Verhältnis zu den EU-Staaten übernimmt?
- Falls ja, ist er bereit, sich für eine Regelung einzusetzen, welche bei den auszurichtenden Leistungen der Arbeitslosenversicherung auf die Kaufkraft im Wohnsitzstaat der arbeitslosen Grenzgänger abstellt?
- Mit welchen Mehrkosten zulasten der Arbeitslosenversicherung wäre zu rechnen:
a. bei einer Regelung ohne Berücksichtigung der Kaufkraftunterschiede zwischen der Schweiz und den EU-Staaten?
b. bei einer Regelung im Sinne von Ziffer 3?
- Sieht er neben den finanziellen Lasten für die Arbeitslosenversicherung weitere Folgen eines Paradigmenwechsels für die Schweizer Volkswirtschaft, insbesondere für die auf die Verfügbarkeit von Grenzgängern angewiesenen Unternehmen in den Grenzregionen?
→ Curia Vista
18.3352 — Zusätzliche, einmalige Verrechnungssteuereinnahmen durch die US-Steuerreform?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Meyer Mattea |
| Datum |
16.03.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.04.2018 |
Mit der amerikanischen Unternehmenssteuerreform werden US-Unternehmen mit Sitzgesellschaften in der Schweiz voraussichtlich vermehrt ihre Gewinne zurück in die USA führen. Das US-Finanzministerium geht von weltweit exilierten Gewinnen im Umfang von 2,5 Billionen Dollar aus, die zurückgeführt werden könnten. Viele US-Firmen verfügen für ihre internationalen Geschäfte über Sitzgesellschaften in der Schweiz.
Verschieben solche Unternehmen ihre Gewinne konzernintern direkt in die USA, fällt dem Bund gemäss Doppelbesteuerungsabkommen eine Verrechnungssteuer von 5 Prozent zu.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Hat er bereits Kenntnis von US-Unternehmen, die aufgrund von Gewinnrückführung eine Verrechnungssteuer entrichten werden?
- Gibt es Schätzungen zur Höhe der einmalig anfallenden Verrechnungssteuereinnahmen?
- Hat er Anhaltspunkte, oder kann er über die Kantone in Erfahrung bringen, wie viele Gewinne US-Firmen in der Schweiz zurückbehalten haben?
- Was unternimmt er, um an solche Angaben und Schätzungen zu kommen, damit er seine Budget- und Finanzplanung genauer vornehmen kann?
- Werden diese im Voranschlag 2019 und Finanzplan 2020-2022 berücksichtigt?
→ Curia Vista
18.3316 — Studien über die Auswirkungen des Freihandelsabkommens mit dem Mercosur auf die nachhaltige Entwicklung vor dem Verhandlungsabschluss
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Graf Maya |
| Datum |
16.03.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.05.2018 |
Am 22. September 2017 hat der Bundesrat eine Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates für Studien über die Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die nachhaltige Entwicklung vor dem Abschluss dieser Abkommen abgelehnt. Am 24. September 2017 stimmte jedoch die Stimmbevölkerung einem neuen Artikel 104a zur Ernährungssicherheit in der Bundesverfassung zu. Buchstabe d verlangt "grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen".
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wird er gemäss den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission die Auswirkungen des Mercosur-Freihandelsabkommens auf die nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung in einer öffentlichen Studie analysieren, bevor die Verhandlungen schliessen?
- Wie werden die Verhandlungen zu den bilateralen Freihandelsabkommen mit den internationalen Abkommen wie dem Klimaübereinkommen von Paris oder den Sustainable Development Goals (SDG) in Einklang gebracht?
- Wie setzt er den neuen Verfassungsartikel 104a Buchstabe d in Bezug auf das geplante Freihandelsabkommen Mercosur konkret um? Warum wird die Umsetzung von Artikel 104a BV in der Gesamtschau Agrarpolitik des Bundesrates vom 1. November 2017 nicht erwähnt? Wie setzt er den Verfassungsauftrag um?
Studien zu den Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die nachhaltige Entwicklung sind wichtig, um die Folgen für Bäuerinnen und Bauern im Süden wie auch im Norden abzuschätzen. Ohne Auswirkungsstudien laufen wir Gefahr, mit Freihandelsabkommen die grossen agroindustriellen Konzerne zu begünstigen und die bäuerliche Landwirtschaft zu schwächen. Dieses Risiko nimmt gerade bei den aktuellen Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit dem Mercosur stark zu. Die Schweizer (und europäischen) Bauern und die Kleinbauern der Mercosur-Staaten lehnen das Abkommen ab: Sie befürchten eine Intensivierung des agroindustriellen Gentech-Soja-Anbaus und der agroindustriellen Rinderzucht zum Nachteil der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, der Subsistenz-Landwirtschaft und der Ernährungssouveränität. Mit dem neuen Verfassungsartikel 104a Buchstabe d hat der Bundesrat den Auftrag, dass Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung im Inland wie im Ausland beitragen. Die Schweiz ist verpflichtet, die Uno-Umweltziele SDG zur nachhaltigen Entwicklung umzusetzen.
→ Curia Vista
18.3154 — Konditionalität in der Entwicklungshilfe am Beispiel von Afghanistan
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Müller Damian |
| Datum |
13.03.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.05.2018 |
Bei der Umsetzung der vom Parlament geforderten und vom Bundesrat bekräftigten Konditionalität in der Entwicklungszusammenarbeit stellen sich am Beispiel Afghanistan Fragen. Im September 2017 verweigerten die afghanischen Behörden in Kabul aus formellen Gründen die Einreise einer rückgeführten Person. Seither kann das SEM auf Anweisung der afghanischen Behörden keine begleiteten Rückführungen mehr durchführen. Auch versuchte die Schweiz im Frühling 2017, sich an einem Rückführungssonderflug Deutschlands nach Afghanistan zu beteiligen, was jedoch von Afghanistan nicht bewilligt wurde. Die Zusammenarbeit Afghanistans mit dem SEM ist überdies mangelhaft, da die Behandlungszeiten für Anfragen des SEM bei der Ersatzpapierbeschaffung für auszuschaffende Afghaninnen und Afghanen mehrere Monate dauern. Trotz dieser Probleme unterzeichnete die Schweiz Anfang März ein Rahmenabkommen mit dem afghanischen Finanzministerium betreffend technische und finanzielle Zusammenarbeit.
Angesichts dieser Vorgänge bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Beinhaltet das Rahmenabkommen mit Afghanistan Klauseln, die der Konditionalität Rechnung tragen? Falls nein, weshalb nicht?
- Inwiefern hat die Schweiz versucht, das Abkommen zu nutzen, um die afghanischen Behörden zu verbesserter Kooperation im Bereich der Rückübernahme zu bewegen?
- Inwiefern sind die nichtentwicklungsspezifischen Interessen des Bundes bei diesem Rahmenabkommen berücksichtigt worden, und inwiefern ist der Inhalt des Abkommens mit anderen Departementen koordiniert worden? Inwiefern werden derartige Abkommen dem beim Bund propagierten "whole of government"-Ansatz gerecht?
- Wie gedenkt der Bundesrat der vom Parlament geforderten und von ihm selbst u. a. in seiner Botschaft über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz 2017-2020 bekräftigten Konditionalität in der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung zu tragen?
→ Curia Vista
18.3118 — Grenzgängerbesteuerung im Tessin. Lassen sich die Ausgleichszahlungen 2018 und 2019 mit dem Bau von Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Verkehr verknüpfen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Romano Marco |
| Datum |
08.03.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.05.2018 |
Die geltende Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin sieht vor, dass vom Gesamtbetrag, den der Schweizer Fiskus einkassiert, jährlich ein Anteil von 38,8 Prozent an Italien überwiesen wird. Diese Ausgleichszahlungen werden gemäss der geltenden bilateralen Vereinbarung von den kantonalen Behörden vorgenommen. Sie werden vom italienischen Zentralstaat an die Grenzgemeinden weitergeleitet und stellen für diese eine wichtige Steuerquelle dar. Historisch gesehen haben diese Zahlungen auch die Funktion eines steuerlichen Ausgleichs und sind bestimmt für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und die Deckung von Infrastrukturkosten.
Im Januar 2018 wurde die Eisenbahnlinie Varese-Stabio-Mendrisio-Lugano in Betrieb genommen. Diese internationale Strecke soll eine effiziente Bahnverbindung ermöglichen, mit welcher sich der grenzüberschreitende Verkehr zwischen Norditalien und dem Tessin besser steuern lässt. Die neue Bahnverbindung ist eine Chance für die über 60 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die täglich in der Region unterwegs sind. Wenn viele Leute Zug fahren, würde dies die Strassen, die vor dem Kollaps stehen, merklich entlasten.
Nach der Inbetriebnahme der Strecke hat sich jedoch gezeigt, dass an den Bahnhöfen auf der italienischen Seite ein chronischer und schwerwiegender Mangel an Parkplätzen besteht. Die öffentlichen Busverbindungen an den italienischen Bahnhöfen sind ungenügend, und der Mangel an bahnhofnahen Parkplätzen, mit denen sich Park and Rail fördern liesse, hält die Leute vom Zugfahren ab.
- Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, mit Italien darüber zu diskutieren, dass die Ausgleichszahlungen der nächsten Jahre, beispielsweise 2018 und 2019, spezifisch dafür eingesetzt werden, um an den italienischen Bahnhöfen an der Strecke Varese-Lugano Park-and-Rail-Parkplätze zu schaffen?
- Erlauben die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen auf internationaler Ebene eine formale Verknüpfung zwischen der Verwendung der Ausgleichszahlungen und dem Bau von Park-and-Rail-Parkplätzen?
- Falls solche Lösungen formaler Art nicht möglich sind: Was will der Bund unternehmen, um den Bau der Infrastruktur voranzutreiben, die für die Nutzung der Bahnverbindung nötig ist?
- Welchen Handlungsspielraum hat der Kanton, im Rahmen seiner eigenen aussenpolitischen Zuständigkeiten bei grenzüberschreitenden Fragen, um ein Abkommen mit der Lombardei auszuhandeln, in dem die Verwendung der Ausgleichszahlungen mit dem Bau von Park-and-Rail-Parkplätzen verknüpft wird?
- Sieht der Bundesrat für die Erstellung der fehlenden Infrastruktur andere Möglichkeiten auf politischer und operativer Ebene?
→ Curia Vista
18.3087 — Garantieren Freihandelsabkommen vollumfänglichen Marktzugang?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bourgeois Jacques |
| Datum |
07.03.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.04.2018 |
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen in Bezug auf das mit China abgeschlossene Freihandelsabkommen zu beantworten:
- Hat China die Bedingungen des mit der Schweiz abgeschlossenen Freihandelsabkommens eingehalten und für die dem Abkommen unterliegenden Produkte, insbesondere Lebensmittel, vollumfänglichen Zugang zu seinem Markt ohne technische Handelshemmnisse gewährt?
- Erlaubt das Freihandelsabkommen China, neue Massnahmen einzuführen, die den Handel beeinträchtigen könnten, zum Beispiel die Forderung staatlicher Zertifikate, die die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln belegen?
- Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, um sicherzustellen, dass Staaten, die ein Freihandelsabkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben, nicht im Nachhinein den Zugang zu ihren Märkten beschränken, indem sie nichttarifäre Massnahmen einführen?
- Was gedenkt der Bundesrat, im Hinblick auf das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten, worüber derzeit verhandelt wird, zu unternehmen, damit die Unterzeichnerstaaten nicht später mittels technischer Handelshemmnisse den Zugang zu ihren Märkten einschränken?
→ Curia Vista
18.3095 — Finanzielle, regulatorische und politische Auswirkungen des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
07.03.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.05.2018 |
Verschiedene Äusserungen des Bundesrates lassen darauf schliessen, dass die Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU kurz vor dem Abschluss stehen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
- Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass er die Rechte des Volkes an Brüssel verkaufen will?
- Was sind die konkreten finanziellen, regulatorischen und politischen Auswirkungen des institutionellen Rahmenabkommens auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden?
- Was sind die konkreten Folgen, sollte sich das Parlament oder das Stimmvolk weigern, gewisse EU-Regelungen zu übernehmen? Im Faktenblatt des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) steht, dass eine Ausgleichsmassnahme bis zur Suspendierung des entsprechenden Abkommens reichen kann. Würde das heissen, dass in einem solchen Fall infolge der Guillotineklausel automatisch alle sieben Verträge aus dem Bilaterale-I-Paket suspendiert würden?
- Die EU verbietet, von gewissen Ausnahmen abgesehen, staatliche Beihilfen. Falls sich die Schweiz den Beihilferegeln der EU unterwerfen müsste, welche konkreten Auswirkungen hätte das in der Schweiz?
Welche konkreten staatlichen Beihilfen der Kantone und Gemeinden wären betroffen?
- Hat das institutionelle Rahmenabkommen Auswirkungen auf das föderale Steuersystem der Schweiz? Ist z. B. damit zu rechnen, dass die Schweiz das Maximalsatzsystem bei der Mehrwertsteuer an das Minimalsatzsystem der EU anpassen muss? Wird es zu einer weiteren Steuerharmonisierung kommen?
Wenn ja, in welchen Bereichen?
- Geht mit dem institutionellen Rahmenabkommen die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie oder von Teilen davon einher?
- Welche Auswirkungen hat das institutionelle Rahmenabkommen im Sozialversicherungsbereich? Sind Mehrkosten im Bereich der Arbeitslosenversicherung zu erwarten, etwa weil Leistungen aus der ALV an Grenzgänger über einen längeren Zeitraum als bisher ausgerichtet werden müssten? Welche Änderungen sind bei den EL, der IV, der AHV, der Sozialhilfe usw. zu erwarten?
- In vielen Kantonen wird die Versicherung der Gebäude von kantonalen Monopolanstalten durchgeführt.
Diese Monopolstellung wird als bewährt und im öffentlichen Interesse betrachtet. Müssten mit dem Rahmenabkommen diese Monopolanstalten abgeschafft werden? Was würde das in Bezug auf die Kosten bedeuten?
→ Curia Vista
18.3096 — Wie relevant für die Wirtschaft ist das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse wirklich?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
07.03.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.04.2018 |
Das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse (MRA) ist Teil der im Jahr 2000 genehmigten Bilateralen I. Der Bundesrat betont bei jeder Gelegenheit, wie unabdingbar das MRA für die Unternehmungen in der Schweiz wäre. In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:
- Wie unterscheiden sich die Anforderungen (EWG, EC, ISO, IEC usw.) bezüglich Marktzugang und Nachweis der Konformität von Produkten im Rahmen der EU-Gesetzgebung für Hersteller bzw. Inverkehrbringer aus dem EU-Raum, der Schweiz und ausserhalb des EU-Raums (z. B. Kanada, Japan usw.)?
- Teilt er die Ansicht, dass die für die Hersteller immer weiter gehenden Anforderungen trotz MRA den weitaus grössten Aufwand (mehr als 90 Prozent) bzw. die höchsten Kosten bei der Inverkehrbringung eines Produktes im EU-Raum darstellen?
- Beim Wegfall des MRA müsste die Konformitätsbewertung für die Zulassung im EU-Markt mit grosser Wahrscheinlichkeit bei einem sogenannten Notified Body (benannte Stelle) in einem EU-Land durchgeführt werden.
Ist er nicht auch der Ansicht, dass bei der richtigen Auswahl eines wettbewerbsfähigen Prüflabors im EU-Raum gegenüber heute sogar tiefere Kosten anfallen würden und eine Durchführung in kürzerer Zeit erfolgen könnte?
- Wäre er bereit, bei einem Wegfall des MRA, eine Zulassung basierend auf den Konformitätsprüfungen und -regulierungen aus den USA oder der EU auch als Zulassung, wie das weltweit die meisten Länder bereits tun, für die Schweiz zu akzeptieren?
- Welche Studien zum Thema "Handelshemmnisse" liegen vor, die von konkreten, verifizierten bzw. quantifizierten Beispielen aus der Industrie stammen und nicht nur die pauschale Frage zu den "bilateralen Verträgen" wie "unverzichtbar bis wichtig" oder "weniger wichtig bis unwichtig" (analog Studie BAK Basel 2015) beantworten?
- Ist er nicht auch der Auffassung, dass die wenigsten Verantwortlichen die Auswirkungen des MRA auf ihre Unternehmung im Detail kennen und damit belegbar quantifizieren können?
- Ist er damit nicht der Ansicht, dass sich aus verallgemeinerten Studien wie BAK Basel 2015 deshalb keine aussagekräftigen Schlüsse ziehen lassen?
- Wie konkret belegbar ist die Differenz bezüglich Aufwand und Ertrag zwischen einer Regelung basierend auf WTO/Freihandelsabkommen 1972 und dem MRA?
→ Curia Vista
18.3094 — Vollkostenrechnung für Schengen/Dublin-Abkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
07.03.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.05.2018 |
Im Abstimmungsbüchlein zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über die Assoziierung an Schengen und Dublin wurden die jährlichen Kosten dafür auf Bundesebene auf knapp 8 Millionen Franken beziffert. Wie heute hinlänglich bekannt ist, liegen die tatsächlichen Kosten um ein Mehrfaches über diesem Betrag. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten (im parlamentarischen Prozess befindliche, aber noch nicht umgesetzte Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes sind zu berücksichtigen):
- Wie viele zusätzliche Stellenprozente wurden beim Bund im Zusammenhang mit der Assoziierung an Schengen/Dublin geschaffen, und was kosten diese?
- Wie viele zusätzliche Stellenprozente wurden extern geschaffen, um Funktionen im Zusammenhang mit dem Schengen/Dublin-Abkommen wahrzunehmen (Beratungsmandate, Grenzwächter im Ausland, die von der Schweiz bezahlt werden usw.)? Wer bezahlt diese, und wie hoch sind die Kosten?
- Welche zusätzliche Computerinfrastruktur, Programme, Systeme, Arbeitsräume, Arbeitsmaterialien usw. mussten auf Bundesebene eingerichtet und angeschafft werden, und was kosten diese?
- Wie hoch waren die finanziellen Direktbeiträge des Bundes an Schengen-Massnahmen (z. B. Frontex, Rabit, Aussengrenzenfonds, Fonds für innere Sicherheit usw.) seit dem Schengen/Dublin-Beitritt bis heute?
- Wie hoch sind die Kosten, die bei den Kantonen für die Assoziierung seit 2005 bis heute angefallen sind?
- Wie hoch sind die Kosten, die bei Privaten (insbesondere Flughafenbetreibern) angefallen sind, etwa für bauliche Massnahmen, die durch Schengen bedingt sind?
- Welche Erlasse auf Gesetzes- und Verordnungsstufe mussten seit 2005 in der Schweiz infolge des Schengen-Beitritts geändert werden, und welche Kosten entstanden der Schweiz daraus?
- Wie hoch sind die Kosten (insbesondere Aufstockung Polizei, Polizeieinsätze, Sachschäden usw.), welche seit der Einführung des Schengen-Systems aufgrund des Kriminaltourismus in der Schweiz angefallen sind?
→ Curia Vista
18.3054 — Kosten eines Schengen-Austritts der Schweiz. Objektive Studie oder Propagandafeldzug?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
01.03.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 09.05.2018 |
Letzte Woche wurden die Ergebnisse einer Ecoplan-Studie publiziert, die der Bundesrat in Erfüllung eines SP-Postulates (15.3896) in Auftrag gegeben hatte. Gemäss dieser Studie würde ein Schengen-Austritt die Schweiz 10 Milliarden Franken kosten. Ecoplan hatte bereits 2015 eine Studie über die Bilateralen I erstellt, deren Qualität damals von verschiedener Seite angezweifelt wurde.
Die Schengen-Studie scheint gelinde gesagt einseitig zu sein. Sie macht keine Angaben dazu, wie viel die Schengen-Abkommen die Schweiz kosten - Abkommen, die seit der entsprechenden Volksabstimmung von 2005 um rund 200 "Weiterentwicklungen" ergänzt wurden. Schätzungen zufolge waren die Kosten der Abkommen im Jahr 2010 bereits auf 185 Millionen Franken pro Jahr angewachsen, also auf das 23-Fache der vor der Abstimmung genannten 8 Millionen. Hinzu kommt, dass jede Schengen-Weiterentwicklung die Souveränität der Schweiz weiter aushöhlt. Beispielsweise wird unter dem Vorwand, es handle sich um eine Schengen-Weiterentwicklung, bekanntlich versucht, uns die neuen EU-Waffenregeln aufzuzwingen, die im Widerspruch stehen zu unseren Gesetzen, unseren Traditionen und dem Volkswillen, wie er in der Abstimmung von 2011 zum Ausdruck kam.
Eine glaubwürdige Untersuchung zum Austritt der Schweiz aus Schengen muss klare Angaben zu den Kosten enthalten, die diese Abkommen heute für unser Land generieren; dies in wirtschaftlicher Hinsicht, aber auch betreffend den Verlust an Souveränität sowie den Verlust an Sicherheit, der dadurch entsteht, dass systematische Kontrollen an den Grenzen verunmöglicht werden, mit allen damit verbundenen negativen Folgen (Kriminaltourismus, illegale Einwanderung usw.).
Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Warum wurde die Studie zu den Kosten eines Schengen-Austritts bei Ecoplan in Auftrag gegeben? Wie viel hat sie gekostet?
- Wie hoch sind gegenwärtig die jährlichen Kosten der Schengen-Abkommen für die Schweiz? Welche voraussichtlichen Kosten sind in den nächsten Jahren zu erwarten?
- Wie beurteilt der Bundesrat die Differenz zwischen diesen Kosten und den Kosten, die vor der Abstimmung über den Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum genannt wurden?
- Wie steht der Bundesrat zum zunehmenden Souveränitätsverlust unseres Landes als Folge der zahlreichen Schengen-Weiterentwicklungen?
- Die Dublin-Abkommen werden immer stärker infrage gestellt. Wie beurteilt der Bundesrat den Verbleib der Schweiz im Schengen-Raum für den Fall, dass die von den Dublin-Abkommen vorgesehenen Möglichkeiten zur Rückführung von Migrantinnen und Migranten eingeschränkt werden sollten?
→ Curia Vista
18.3045 — Rolle des Bundes im Rahmen des WEF
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Meyer Mattea |
| Datum |
28.02.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 09.05.2018 |
Bereits zum 48. Mal traf sich Ende Januar 2018 die wirtschaftliche und politische Weltelite zum World Economic Forum (WEF) in Davos. Dem WEF gehören mehr als 1000 Unternehmen an, darunter auch über 100 der weltgrössten Konzerne. Die Teilnahme am privaten Anlass ist nur auf Einladung und gegen eine hohe Teilnahmegebühr möglich. Dieses Jahr nahm auch der US-Präsident, Donald Trump, teil.
Für die massive Sicherheit sind die Schweizer Armee sowie Polizeikräfte zuständig. Der Bund sowie der Standortkanton und die Standortgemeinde leisten Beiträge in Millionenhöhe an diesen privaten Anlass. Protestkundgebungen vor Ort wurden dieses Jahr nicht bewilligt. Die zuständige Behörde, der Kleine Landrat von Davos, lehnte ein Gesuch für eine Demonstration auf dem Postplatz mit der Begründung ab, die Schneemassen würden eine Kundgebung nicht zulassen. Bilder belegen, dass am Tag, an dem die Demonstration hätte stattfinden sollen, besagter Platz vom Schnee freigeräumt war.
Zusätzlich wird von überdurchschnittlich vielen Polizeikontrollen im Rahmen des diesjährigen WEF berichtet. Die Polizeikräfte stehen in Kritik, unverhältnismässige Kontrollen ohne besonderen Anlass durchgeführt zu haben.
Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Der Bundesrat schreibt auf seiner Website: "Die Behörden von Bund und Kanton Graubünden betrachten das Weltwirtschaftsforum als Ort des offenen Dialogs" (12. Januar 2018). Wie ist dieser Grundsatz mit der Nichtbewilligung der Demonstrationsgesuche und der Versammlungsfreiheit im Zeitraum des WEF in Davos vereinbar?
- Wie stellt er sich zum geäusserten Vorwurf, es sei seitens der Organisation des Weltwirtschaftsforums oder von Abgesandten der US-Regierung Druck auf die Davoser Regierung ausgeübt worden, die Demonstration nicht zu bewilligen?
- Wie hoch (Stunden/Lohnkosten/Spesen) ist die geleistete Arbeitsleistung des Bundes für das WEF? Ist bereits absehbar, ob sich die Kosten des Bundes im budgetierten Rahmen befinden oder ob erneut (wie bereits 2017) ein Nachtragskredit gestellt werden muss?
- Umweltschutz (Kündigung Paris-Abkommen) und die Gender-Thematik beeinflussen die Wirtschaft sehr stark. Was hinderte ihn daran, diese Themen am WEF generell und insbesondere im Gespräch mit US-Präsident Trump genauso prominent zu debattieren wie Handelsbeziehungen?
→ Curia Vista
18.3011 — SBB GmbH Deutschland. Gleiches Geschäftsmodell wie bei der Post-Tochter Car postal France?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Frehner Sebastian |
| Datum |
26.02.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.04.2018 |
Wie kürzlich das SRF-Wirtschaftsmagazin "Eco" aufgedeckt hat, zieht der Postauto-Skandal um erschlichene Subventionen weitere Kreise: Mit der Post-Tochter Car postal France ist das Unternehmen seit 14 Jahren im benachbarten Frankreich auf Postautolinien tätig - dies jedoch wenig erfolgreich. Gemäss "Eco" wurde bis ins Jahr 2016 von Car postal France ein Schuldenberg von 44 Millionen Franken gegenüber der Muttergesellschaft angehäuft. Möglich war ein Zuschlag vonseiten der französischen Behörden bei der öffentlichen Ausschreibung offenbar nur dank den von Car postal France angebotenen Dumping-Tarifen.
Auch die SBB sind im Ausland tätig, so etwa mit der SBB GmbH Deutschland, die im Dreiland um Basel bis Konstanz am Bodensee mehrere S-Bahn-Linien betreibt. Gemäss Informationen, die dem Interpellanten vorliegen, ist der Betrieb dieser S-Bahn-Linien, beispielsweise der S6 von Zell im Wiesental (D) nach Basel SBB, nicht kostendeckend. Auch hier soll der Zuschlag zugunsten der SBB GmbH Deutschland erfolgt sein, nachdem günstigere Tarife als die von der deutschen Mitbewerberin DB Regio AG angeboten wurden.
Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen zu den Aktivitäten der SBB GmbH Deutschland:
- Ist das Unternehmen SBB GmbH Deutschland profitabel seit seiner Gründung?
- Falls nicht, wie hoch sind die Schulden gegenüber der Muttergesellschaft SBB?
- Ist der Betrieb von sämtlichen SBB-S-Bahn-Linien in Deutschland kostendeckend?
- Falls nein, weshalb nicht, und wie werden die nichtgedeckten Investitions- und Betriebskosten querfinanziert?
- Welche Streckenabschnitte der jeweiligen S-Bahn-Linien können nicht kostendeckend betrieben werden?
- Bezahlen Schweizer Gebietskörperschaften wie meine Wohngemeinde Riehen/BS oder der Kanton Basel-Stadt für den Betrieb der SBB-Auslandengagements mit?
- Was war die Begründung für den Zuschlag für den Betrieb besagter S-Bahn-Linien durch die SBB GmbH Deutschland, welche Kriterien waren ausschlaggebend?
- Verstossen die SBB mit ihren Auslandengagements gegen irgendwelche bilateralen und/oder multilateralen Abkommen wie z. B. Freihandelsabkommen?
→ Curia Vista
17.4176 — Kohlekraftwerke finanziert mit Schweizer Beteiligung?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schmid-Federer Barbara |
| Datum |
14.12.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.02.2018 |
An der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris haben 195 Staaten, inklusive der Schweiz, vereinbart, die globale Erderwärmung auf weit unter 2 Grad Celsius zu beschränken. Darunter fällt auch, dass Länder ihre Finanzströme so umlenken, dass sie kompatibel mit dem 2-Grad-Ziel sind (Art. 2c). Im selben Jahr hat sich die Schweiz an vorderster Front für die Verabschiedung der Agenda 2030 und ihrer 17 globalen Nachhaltigkeitsziele eingesetzt und will diese auch in der internationalen Zusammenarbeit umsetzen. Ungeachtet dessen finanzieren multilaterale Entwicklungsbanken, in welchen die Schweiz Aktionärin ist, weiterhin Kohlekraftwerke wie das Medupi Power Project in Südafrika (Weltbank, Afrikanische Entwicklungsbank), das Jamshoro Power Generation Project in Pakistan (Asiatische Entwicklungsbank) oder Tameh in Polen (Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung).
Angesichts der Verpflichtungen der Schweiz gegenüber dem Pariser Abkommen und der Quecksilber-Konvention sowie der Schutzpflichten der Schweiz zur Gewährleistung des Rechts auf Gesundheit bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie begründet er, dass öffentliche Gelder in gesundheitsschädigende Kohleprojekte ins Ausland fliessen?
- Wie stellt er sicher, dass die Investitionsentscheide von Entwicklungsbanken mit Schweizer Beteiligung kompatibel sind mit dem 2-Grad-Ziel und dem Pariser Abkommen (Art. 2c)?
- Wie werden Krankheiten und vorzeitige Todesfälle der lokalen Bevölkerung rund um ein Kohlekraftwerk, welche durch den Ausstoss von Quecksilber, Arsen u. a. entstehen, in den Investitionsentscheid einer Entwicklungsbank einbezogen?
- Die Kosten pro Kilowattstunde von Solar- oder Windenergie sind je nach Konstellation selbst ohne Berücksichtigung externer Kosten günstiger als Strom aus Kohlekraft. Wie begründet er, dass eine teurere Technologie, welche nachweislich Klima- und Umweltschäden nach sich zieht, weiterhin mit Schweizer Beteiligung finanziert wird?
→ Curia Vista
17.4099 — Ist die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Renten im Ausland noch angebracht?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Hegglin Peter |
| Datum |
13.12.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.02.2018 |
Werden Renten der AHV/IV, der Unfallversicherung und der Militärversicherung ins Ausland ausgerichtet, erhebt die Schweiz darauf keine Steuern. Die Besteuerung erfolgt in der Regel im Aufenthaltsland, wenn nicht, erhalten die Pensionäre die Renten steuerfrei.
Dagegen unterliegen Renten aus privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen in der Schweiz der Quellensteuer, sofern die Schweiz mit dem Aufenthaltsland kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.
Dazu meine Fragen:
- Erachtet der Bundesrat diese unterschiedliche steuerliche Behandlung von Renten noch als gerecht?
- Auf welche Überlegungen stützt sich diese Regelung?
- Mit welchen Ländern hat die Schweiz entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen?
- In welchen Ländern erhalten die Pensionäre die Renten steuerfrei?
- Wie hoch würde der Steuerertrag ausfallen, würden alle Renten der gleichen Quellensteuer unterworfen?
- Wäre es nicht eher angezeigt, eine solche Quellensteuer einzuführen, als kaufkraftbereinigte Renten zu prüfen?
→ Curia Vista
17.4131 — Erodieren der bilateralen Abkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fiala Doris |
| Datum |
13.12.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 09.03.2018 |
Im Sinne eines aktiven Risikomanagements für die Schweiz bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der nachstehenden Fragen, ob und inwieweit unsere bilateralen Verträge mit der EU erodieren bzw. nicht umfassend umgesetzt werden können, nachdem wir bis heute kein Rahmenabkommen abgeschlossen haben, wie es von der EU offenbar gewünscht wäre. Im Besonderen interessieren mich nachstehende Fragestellungen, ob Erosion der bilateralen Verträge stattfindet bzw. ob sich der Kosten-Nutzen-Faktor unserer Beziehungen mit der EU verschlechtert, falls der Status quo einfach weitergeführt wird, ohne "Bewegung" in einzelnen Dossiers zuzulassen.
- Gibt es Vereinbarungen, die bereits "erodieren", und falls ja, welche?
- Welche Nachteile erwachsen daraus allenfalls der Schweiz?
- Welche Verträge könnten in Zukunft erodieren oder dahinfallen, sollten wir kein Rahmenabkommen abschliessen bzw. sollte der Status quo einfach weitergeführt werden?
- Wie sieht der Bundesrat den zeitlichen Aspekt des Risikos?
- Sieht er wirtschaftlichen Impact für unser Land? Falls ja, welchen und mit welchem Zeithorizont?
- Sieht er Chancen in der Tatsache, dass wir bis heute kein Rahmenabkommen abgeschlossen haben, und falls ja, welche aktuell, mittel- und langfristig?
→ Curia Vista
17.4061 — Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Japan muss erneuert werden
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schneider-Schneiter Elisabeth |
| Datum |
12.12.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 31.01.2018 |
Am 8. Dezember 2017 wurde der Abschluss des Freihandelsabkommens (FHA) zwischen Japan und der Europäischen Union (EU) verkündet. Die parlamentarische Gruppe Schweiz-Japan ist besorgt, dass dies für Schweizer Unternehmen bedeuten könnte, dass sie im japanischen Markt in absehbarer Zeit stärkerer Konkurrenz aus der EU ausgesetzt sein werden.
Zwar war die Schweiz seit 2009 der einzige Staat in Europa, welcher über ein FHA mit Japan verfügt hat, doch mit dem neueren Abkommen der EU geht dieser Wettbewerbsvorteil verloren: Eine Weiterentwicklung des bilateralen FHA zwischen der Schweiz und Japan ist daher so bald wie möglich anzustreben.
- Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um angesichts der neuen Situation das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Japan von 2009 zu erneuern und somit Schweizer Unternehmen auch in Zukunft einen mindestens gleichwertigen Marktzugang, wie ihn Firmen aus der EU haben werden, zu ermöglichen?
- In welchem Zeitrahmen scheint dem Bundesrat die Aufnahme von Verhandlungen mit Japan realistisch?
→ Curia Vista
17.4002 — Verrechnungspreis. Ist die Schweiz gewappnet für das Projekt der OECD gegen die Steuererosion?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Marra Ada |
| Datum |
30.11.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 31.01.2018 |
Ein Hauptziel des OECD-Projekts Base Erosion and Profit Shifting (Beps) ist es, Gewinne am Ort der Wertschöpfung zu versteuern. Daher muss darauf geachtet werden, dass es bei den Verrechnungspreisen der Unternehmen weder zu Missbrauch noch zu Bösgläubigkeit kommt. Diese Zielsetzung ist nötig, um die zukünftigen Fragen zu den Praktiken unserer Unternehmen im Zusammenhang mit dem Projekt der OECD zur Unternehmenstransparenz beantworten zu können. Es ist äusserst wichtig, dass die Kantone und der Bund vor allem mithilfe von Audits eine aktive Politik führen.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Über welche Ressourcen verfügen der Bundesrat und die Kantone, um Unternehmensaudits bezüglich Verrechnungspreisen durchzuführen (zum Beispiel qualifiziertes Personal mit Expertenwissen über Verrechnungspreise)?
- Welche finanziellen Ressourcen haben die Bundes- und Kantonsverwaltungen, um auf Vergleichsdaten auf dem Markt zugreifen und anschliessend selbst einen durchschnittlichen Verrechnungspreis einschätzen zu können (eine unabdingbare Massnahme, um Audits in diesem Zusammenhang zu einem guten Ende zu bringen)?
- Wie viele Audits zu den Verrechnungspreisen wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt?
- Wie viele Verständigungsverfahren wurden von Unternehmen in der Schweiz im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich Verrechnungspreisen beantragt?
- Wie lange dauert so ein Verständigungsverfahren durchschnittlich?
- Auf welche Beträge belaufen sich die Gewinnaufrechnungen, die in diesen Verfahren im Spiel sind?
- Wie hoch sind die entsprechenden Beträge im Rahmen der Gegenberichtigungen, die die Schweiz vornimmt?
- Welche Unternehmen in welchen Ländern sind davon betroffen?
- Welcher Ablauf ist vorgesehen, wenn Geld an einen anderen Staat zurückgegeben werden muss? Tragen auch die Unternehmen, die wissentlich eine aggressive Politik geführt haben, das Risiko mit, nicht nur Bund und Kantone? Sind im Falle von Missbräuchen Sanktionen vorgesehen?
→ Curia Vista
17.3926 — Künftige Stromversorgung im Spannungsfeld von Realität und Zielen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Guhl Bernhard |
| Datum |
29.09.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.11.2017 |
Die Schweizer Kraftwerke können zu den aktuellen Marktpreisen nicht mehr kostendeckend Strom produzieren. Entsprechend werden notwendige Investitionen aufgeschoben. Nicht nur der Bau neuer Kraftwerke ist so infrage gestellt, sondern auch der Erhalt des bestehenden Kraftwerkparks ist damit gefährdet.
Die Investitionen, insbesondere in die Wasserkraft, sind aber unbestrittene Bedingung für eine erfolgreiche Umsetzung der Schweizer Energiestrategie. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann nach der Beendigung der Förderung ohne sichere Rahmenbedingungen nicht im geforderten Mass realisiert werden. Ohne die erforderlichen Erträge sind auch ein geordneter Betrieb und die Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke politisch kaum zu verantworten. Entsprechend sind die energiepolitischen Rahmenbedingungen eng mit dem künftigen Schweizer Strommarktmodell verknüpft. Auch bei der Versorgungssicherheit, insbesondere im Winterhalbjahr, besteht gemäss der Eidgenössischen Elektrizitätskommission Handlungsbedarf. Diese Ansicht wird auch von der Energiedirektorenkonferenz geteilt. Sich einfach auf Importe zu verlassen ist, ohne Absicherung mittels Abkommen, keine tragfähige Strategie. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz wäre dies ein inakzeptables Risiko.
Die für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 absehbar notwendigen Kraftwerkskapazitäten dürften angesichts grosser Widerstände nur sehr schwierig zur realisieren sein. Der Bau von Gaskombikraftwerken stünde zudem im Widerspruch zu den Klimazielen, die der Bundesrat erreichen will.
Ein neues Strommarktdesign muss gleichzeitig mehrere unterschiedliche Ziele erreichen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Welche Ziele muss ein Strommarktmodell erreichen?
- Nach welchen Kriterien gewichtet er die einzelnen Ziele?
- Was gewichtet er höher: die Energieversorgungssicherheit in der Schweiz im Winter oder die Kompatibilität mit einem allfälligen Stromabkommen mit der EU, das zurzeit aber in weiter Ferne liegt?
- Welche Bedeutung erhalten die heutigen Kernkraftwerke im künftigen Strommarktmodell, damit diese in der verbleibenden Restlaufzeit wirtschaftlich und sicher betrieben werden können?
- Gibt es ein Modell, das alle Ziele gleichzeitig erreicht, oder beabsichtigt er, verschiedene Modelle, die unterschiedliche Ziele verfolgen, zur Diskussion zu stellen?
→ Curia Vista
17.3914 — Wann wird der Finanzsektor in die Pflicht genommen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Jans Beat |
| Datum |
29.09.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.12.2017 |
Die Schweiz hat das Pariser Klimaabkommen ratifiziert. Der Klimavertrag gehört demnach zum geltenden Recht und ist rechtlich verbindlich. Artikel 2.1c des Klimavertrages verlangt, dass die Finanzflüsse mit einem 1,5- bis 2-Grad-Ziel übereinstimmen müssen. Dies basiert auf der Erkenntnis, dass der Finanzsektor durch seine Investitionen und Kredite der wichtigste Hebel zur Transformation unserer Ökonomie ist. So werden zum Beispiel in der Schweiz über 6000 Milliarden Schweizerfranken verwaltet (zehnmal mehr als das Schweizer BIP). Studien belegen aber klar, dass der Grossteil der heutigen Investitionen nicht mit dem 2-Grad-Ziel kompatibel ist. Würden diese Gelder nachhaltigen Projekten zugesprochen werden, würde der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft massiv beschleunigt.
Die Frage drängt sich demnach auf, wieso das CO2-Gesetz in seiner jetzigen Form Artikel 2.1c des Pariser Klimaabkommens nicht mit einbezieht und explizit nennt. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie hoch sind die Treibhausgasemissionen, die durch alle Investitionen und Kredite der Schweizer Finanzdienstleister verursacht werden? Wie hoch sind sie im Vergleich zum Klimagasausstoss in der Schweiz?
- Birgt die Klimaveränderung finanzielle Risiken für alle Portfolios der Schweizer Finanzdienstleister, und wenn ja, für welche sind die Risiken speziell hoch?
- Ist er der Ansicht, dass der Finanzsektor relevant ist, um die Emissionsziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, und dementsprechend aufgerufen ist, den Klimavertrag einzuhalten?
- Weshalb wurde der Finanzplatz im Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes nicht explizit erwähnt?
- Der Finanzsektor wird im Pariser Klimaabkommen in die Pflicht genommen. Im CO2-Gesetz sieht der Bund jedoch keine entsprechenden bindenden Massnahmen vor. Wie gedenkt der Bund Artikel 2.1c des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen? Freiwillige Massnahmen werden hier kaum ausreichen.
→ Curia Vista
17.3802 — Besorgniserregende Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Bulgarien. Wäre es nicht an der Zeit, dass die Schweiz die Wegweisung von Dublin-Fällen in dieses Land stoppt?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Mazzone Lisa |
| Datum |
28.09.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.11.2017 |
Zahlreiche internationale Berichte weisen darauf hin, dass die Situation für Asylsuchende in Bulgarien äusserst schwierig ist. Der Grossteil von ihnen befindet sich - häufig für lange Zeit und unter extrem prekären Bedingungen - in Administrativhaft. Die bulgarischen Behörden haben noch immer nicht davon abgesehen, allein reisende Minderjährige zu inhaftieren.
Vor diesem Hintergrund hat der italienische Staatsrat kürzlich beschlossen, dass die Wegweisung eines Asylsuchenden nach der Dublin-III-Verordnung nach Bulgarien nicht durchführbar sei; als Grund für diesen Beschluss wurden die systematischen Mängel im bulgarischen Asylverfahren genannt. Ausschlaggebend war also nicht, dass der betreffende Asylsuchende eine besonders verletzliche Person war, sondern allein die rechtliche Lage, wie sie in zahlreichen internationalen Berichten wie demjenigen von Human Rights Watch vom 20. Januar 2016 oder in den Briefing Notes des UNHCR vom 29. November 2016 beschrieben wird, gab den Ausschlag für diesen Entscheid. Gemäss Amnesty International hat zudem der bulgarische Premierminister Boiko Borissov bekanntgegeben, dass zwischen Januar und August 2016 über 25 000 Personen von Bulgarien in die Türkei und nach Griechenland weggewiesen worden seien.
Die Schweiz hingegen hat in diesem Jahr in Anwendung der Dublin-III-Verordnung drei Menschen nach Bulgarien weggewiesen.
Ich beauftrage den Bundesrat mit der Beantwortung der folgenden Fragen:
- Hat das SEM Garantien erhalten, dass aus der Schweiz nach der Dublin-III-Verordnung nach Bulgarien weggewiesene Personen nicht in Haft genommen werden und unter prekären Bedingungen leben oder zumindest keinen Tag länger, als dies für die Erledigung der anstehenden administrativen Schritte notwendig ist?
- Sollte die Schweiz angesichts der grossen Zahl von türkischen Asylsuchenden, die von Bulgarien in die Türkei weggewiesen werden, und angesichts der Tatsache, dass Bulgarien die Anwendung des Non-Refoulement-Prinzips nicht gewährleistet, nicht die Wegweisung türkischer Staatsangehöriger in Anwendung der Dublin-III-Verordnung nach Bulgarien aussetzen?
- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Schweiz dem Beispiel des italienischen Staatsrates folgen und keine Wegweisungen nach der Dublin-III-Verordnung nach Bulgarien mehr durchführen sollte?
→ Curia Vista
17.3735 — Einführung einer Universalsteuer?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Tornare Manuel |
| Datum |
27.09.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.11.2017 |
Das Prinzip ist einfach: Alle Schweizerinnen und Schweizer, auch diejenigen, die im Ausland leben, müssen ihre Steuern in der Schweiz bezahlen. Das Ziel ist, Steuerflucht zu vermeiden. Im Klartext: Expats, die ihre Steuern im Aufenthaltsland bezahlen, werden auch der schweizerischen Besteuerung unterstellt. Die in Rechnung gestellte Steuer würde sich auf die Differenz zwischen der ausländischen und der schweizerischen Steuer belaufen. Dieses Prinzip wird in den USA angewendet - und das seit dem Sezessionskrieg. Damals ging es darum, die reichen Amerikaner, die aus dem Land geflohen waren, um nicht zur Armee eingezogen zu werden, wieder zu erfassen. Um die Universalsteuer einzuführen, müsste die Schweiz allerdings eine Vielzahl bilateraler Steuerabkommen mit Drittländern neu verhandeln. Das wäre sicherlich eine gewaltige Aufgabe, die jedoch keine rein rechtlichen Hürden darstellt. Am Prinzip, dass eine Steuer nur geschuldet ist, wenn im Gegenzug Dienstleistungen durch die öffentliche Hand erbracht werden, ist nichts Rechtliches. Die Steuereinnahmen sind, im Gegensatz zu den Sozialabgaben, rechtlich betrachtet nicht an genau bestimmte Ausgaben gebunden.
Eine solche Reform würde die schweizerische Besteuerung grundlegend verändern. Die Steuer wäre nicht mehr an den Wohnort geknüpft, wie dies in den allermeisten Ländern der Fall ist, sondern an die Nationalität.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Frage zu beantworten:
Wie steht er zur Einführung einer Universalsteuer?
→ Curia Vista
17.3725 — Dublin-Rückführungen. Nachlässigkeit oder Vorenthalten von Informationen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Maury Pasquier Liliane |
| Datum |
26.09.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.11.2017 |
In mehreren Fällen von Dublin-Rückführungen hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) offenbar einige wichtige Informationen für einen verfahrensgemässen Ablauf nicht übermittelt.
Die "Sonntags-Zeitung" vom 10. September 2017 berichtete über den Fall einer jungen Kurdin aus Syrien, die im zweiten Monat schwanger von ihrem Mann, dem Vater des Kindes, dem in der Schweiz eine vorläufige Aufnahme gewährt wurde, getrennt wurde. Die junge Frau wurde zwangsweise nach Kroatien zurückgeführt. Sie ist wieder in die Schweiz eingereist, um ihre Tochter zu gebären, und wurde mit ihrem Kind wieder zurückgeführt. Es scheint jedoch, dass das SEM es nicht für nötig hielt, den kroatischen Behörden die familiären Bindungen mit dem Vater des Kindes mitzuteilen oder die gesundheitlichen Probleme, unter denen sie leidet.
In einem anderen Fall, von dem in der gleichen Zeitung berichtet wurde, hat das SEM dem Bundesverwaltungsgericht einen Brief der deutschen Regierung nicht vorgelegt, in dem die Schweiz gebeten wurde, das Asylgesuch eines türkischen Antragstellers zu berücksichtigen, der demnächst nach Deutschland abgeschoben werden sollte. Gegen ihn wurde dort jedoch eine Einreisesperre verhängt, und er läuft Gefahr, in die Türkei zurückgeführt zu werden, wo ihm wegen Verwicklung in den jüngsten Putschversuch lebenslange Haft droht.
Auch andere Fälle weisen darauf hin, dass das SEM den freien Informationsfluss behindert, was zu einer strikten Anwendung der Dublin-Verordnung führt - einer Verordnung, die es einem Staat gleichwohl erlaubt, auf eine Rückführung einer Antragstellerin oder eines Antragstellers zu verzichten und insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen oder wegen der Familienzusammenführung das Asylgesuch selbst zu behandeln.
Bestätigt der Bundesrat diese Zeitungsberichte? Wenn ja, handelt es sich um reine Nachlässigkeit, oder wurden vorsätzlich Informationen vorenthalten? Bestehen interne Massnahmen, oder sind Massnahmen vorgesehen, die verhindern, dass sich ein derartiger "Übereifer" wiederholt oder dass es gar zu Verfahrensverletzungen kommt?
→ Curia Vista
17.3699 — Wo haben die Schengen-Staaten wieder Grenzkontrollen eingeführt?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Steinemann Barbara |
| Datum |
21.09.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.11.2017 |
Das Schengen-Abkommen verbietet grundsätzlich den Mitgliedern die Kontrolle an der Binnengrenze, sieht aber gewisse Ausnahmen vor.
So haben diverse Mitglieder in letzter Zeit dennoch ebensolche errichtet. In diesem Sinne kontrolliert beispielsweise Dänemark bereits ab Januar 2016 angesichts der Flüchtlingsströme an der Grenze. Um die Polizei zu entlasten, will nun Dänemark sogar das Militär entsprechend ausbilden und einsetzen. Und Deutschland hat angesichts der Gefahr, die die Veranstaltung der G-20 in Hamburg bedeutete, bereits ab dem 12. Juni seine Schengen-Binnengrenze mit der Begründung kontrolliert, man wolle "die Anreise potenzieller Gewalttäter verhindern". Österreich will angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen die Grenze am Brenner mithilfe des Militärs schützen.
In diesem Sinne wird im Rahmen dieser Interpellation nach einer Gesamtübersicht gefragt, welche Länder mit welchen Argumenten eine Ausnahme beanspruchen bzw. welche Länder ihre Massnahmen an der Grenze im Widerspruch zum Schengen-Abkommen getroffen haben.
→ Curia Vista
17.3650 — Glaubt der Bundesrat wirklich, mit Italien stehe alles zum Besten?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
13.09.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.11.2017 |
Bundesrat Schneider-Ammann hat jüngst nach einem Treffen mit dem italienischen Minister Carlo Calenda versichert, in ein paar wenigen Monaten sei das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien zur Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger ratifiziert. Diese Äusserung ist nur wenig plausibel, denn seit drei Jahren sagt mal der eine Bundesrat oder die andere Bundesrätin, diese langwierige Angelegenheit stehe unmittelbar vor dem Abschluss. Überdies weckt sie Zweifel, ob sich der Bundesrat als Regierungskollegium der Probleme in den Beziehungen mit Italien auch wirklich bewusst ist.
Italien hat einerseits keinerlei Absicht, das Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung abzuschliessen, und dies umso weniger, als Wahlen bevorstehen. Zudem bestehen weiterhin grössere Schwierigkeiten, was den Zutritt von Schweizer - konkret: Tessiner - Finanzinstituten zum italienischen Markt anbelangt, auch wenn dieser Zutritt in der Roadmap vorgesehen ist.
Die Forderung (Entscheid des italienischen Parlamentes), den Zugang zum italienischen Finanzmarkt nur zu gewähren, wenn die betreffende Bank eine Filiale in Italien eröffnet, würde dazu führen, dass eine bedeutende Anzahl Arbeitsplätze vom Tessin nach Italien verlagert würde. Die Auswirkungen auf den Finanzplatz Tessin - immerhin der drittwichtigste in der Schweiz - und die Beschäftigungslage wären folgenschwer. Diesen Aspekt sollte der Bundesrat weder vernachlässigen noch unterschätzen.
Man hat den Eindruck, der Bundesrat sei sich nicht bewusst, wie problematisch die Beziehungen mit Italien weiterhin sind. Die Gegenseite gedenkt offenbar nicht, sich an die mit der Schweiz eingegangenen Verträge zu halten, und sucht nach Vorwänden dafür. Den Preis dafür bezahlt das Tessin.
Darum frage ich den Bundesrat:
- Ist er wirklich überzeugt, in den Beziehungen zu Italien stehe alles zum Besten?
- Was für Massnahmen will er treffen, um Italien dazu zu bringen, seinen Verpflichtungen nachzukommen?
- Will er die Beziehungen zu Italien auf die politische Agenda setzen?
- Oder sollen das Tessin und sein Finanzplatz, obwohl er der drittwichtigste der Schweiz ist, im Hinblick auf nicht näher definierte höhere Interessen geopfert werden?
→ Curia Vista
17.3565 — Sozialversicherungsabkommen mit Neuseeland
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Büchel Roland Rino |
| Datum |
16.06.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.08.2017 |
Die in Neuseeland lebenden Schweizer finanzieren über ihre Steuern das dortige Rentensystem. Dieses ist so aufgebaut, dass sich der neuseeländische Rentenanspruch einer Person reduziert, wenn sie eine Schweizer Rente aus Beiträgen an die obligatorische AHV/IV erhält. In bestimmten Fällen entfällt der Anspruch sogar. Mindestens jedoch wird die neuseeländische "superannuation" um den Betrag reduziert, welchen der oder die Rentenberechtigte aus der Schweiz erhält.
Kürzungen gibt es auch, wenn der Ehemann oder die Ehefrau dieser Person eine Schweizer Rente bezieht. Diese "spousal deduction" besteht für Schweizer, die in beiden Ländern Beiträge geleistet haben. Rentnerinnen und Rentner erhalten auch in diesem Fall lediglich einen Teil der Leistungen für die entrichteten Beiträge.
Neuseeland spart durch die von Schweizer Bürgern geleisteten Einzahlungen Kosten. Unsere Mitbürger müssen zusehen, wie ihre Beiträge verlorengehen.
- Aus Sicht der Betroffenen ist ein Sozialversicherungsabkommen mit Neuseeland dringend notwendig. Bis wann beabsichtigt der Bundesrat ein solches abzuschliessen, um dieses für die Auslandschweizer gravierende Problem zu lösen?
- Weitere Länder sind mit denselben Problemen konfrontiert. Erwägt der Bundesrat, sich mit diesen Staaten zusammenzutun, um für die Betroffenen eine befriedigende Lösung zu finden?
→ Curia Vista
17.3440 — Stand des Verhältnisses Schweiz-EU. Blockierte Anpassung bestehender Abkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aeschi Thomas |
| Datum |
13.06.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.08.2017 |
Aufgrund der Differenzen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der EU betreffend den Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens seien zurzeit zahlreiche Verhandlungen betreffend die Anpassung von bestehenden bilateralen Abkommen blockiert. Die Verhandlungen betreffend welche bestehenden bilateralen Abkommen sind zurzeit blockiert (vgl. Aufstellung des Bundesrates vom 6. März 2017 als Antwort auf den Vorstoss Aeschi Thomas 17.5107)?
→ Curia Vista
17.3413 — Finanzdienstleistungsfreiheit in Italien
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Pantani Roberta |
| Datum |
08.06.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.08.2017 |
Die Schweiz und Italien haben am 23. Februar 2015 eine Roadmap zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien in Steuer- und Finanzfragen ("Roadmap on the Way Forward in Fiscal and Financial Issues Between Italy and Switzerland") unterzeichnet. Damit soll der Zugang zum grenzüberschreitenden Markt verbessert werden.
Im Abschnitt über laufende Verhandlungen ("Ongoing dialogue") ist eine Passage zu finden, die ausdrücklich den Finanzdienstleistungen gewidmet ist. Wörtlich ist da zu lesen: "Swiss and Italian authorities will continue to investigate possible solutions to improve reciprocal provision of cross-border financial services in light of developments of EU legislation and of the evolution in the agreements between the EU and Switzerland, including the issue of the compatibility of the legislation that Switzerland will adopt after the popular vote on the initiative of February 9th with the Swiss-EU treaty on free movement of persons, and also in light of bilateral agreements concluded between Switzerland and other EU member states."
Trotz dieser Bereitschaft zum Dialog über dieses Thema wurde dem italienischen Parlament dieser Tage ein Dekret unterbreitet zur Anwendung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Mifid II). Dieses Dekret sieht vor, dass alle Finanzintermediäre (einschliesslich der Banken) aus Nicht-EU-Ländern, die in Italien Finanzdienstleistungen anbieten, eine Zweigniederlassung in Italien haben müssen. Damit schliesst es aber die Dienstleistungsfreiheit im Finanzbereich aus.
Die EU-Regelung stellt es in diesem Bereich den Mitgliedstaaten frei, eine Zweigniederlassungspflicht einzuführen oder nicht. Hätte sich Italien nicht für die Zweigniederlassungspflicht ausgesprochen, so hätte es den gesetzgeberischen Handlungsspielraum genutzt. Gleichzeitig hätte es sich an die in der erwähnten Roadmap dargelegten Absichten gehalten.
Angesichts dessen frage ich den Bundesrat:
- Hat er Kenntnis von diesen Entwicklungen in Italien im Bereich der Vorschriften, mit denen Schweizer Finanzintermediäre daran gehindert würden, in Italien Finanzdienstleistungen zu erbringen?
- Ist er nicht auch der Ansicht, dass Italien, auch wenn es den gegebenen Handlungsspielraum ausschöpft, seinen offiziell in der Roadmap von 2015 dargelegten Absichten widerspricht?
- Wie gedenkt er gegenüber Italien vorzugehen, damit die Interessen der Schweizer Finanzintermediäre gewahrt werden?
→ Curia Vista
17.3402 — Hausaufgaben bei staatlichen Beihilfen angehen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Noser Ruedi |
| Datum |
08.06.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.08.2017 |
Staatliche Beihilfen verzerren den Wettbewerb. Sie verleiten zu einem verschwenderischen Umgang mit den Ressourcen und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Verschiedene parlamentarische Vorstösse (beispielsweise das Postulat der FDP-Fraktion 15.3387) wurden dazu überwiesen, und ich warte gespannt auf die Antworten des Bundesrates, die aufzeigen werden, wie wettbewerbsorientiert die Schweiz wirklich ist.
Staatliche Beihilfen sind nicht nur intern von Bedeutung, sondern beeinflussen auch das Verhältnis der Schweiz zu ihren Handelspartnern. Das wird noch wenig beachtet. Eine aktuelle wissenschaftliche Studie von Prof. Simon J. Evenett (Universität St. Gallen) kommt zum Schluss, dass verschiedene EU-Staaten angesichts der Wirtschaftskrise zahlreiche handelspolitische Massnahmen zugunsten inländischer Unternehmen getroffen haben, die sich auch auf Schweizer Unternehmen schädlich auswirken. Bei der überwiegenden Zahl handelt es sich dabei um Subventionen und staatliche Beihilfen. Wenn sich die Schweiz im Interesse der hier ansässigen Unternehmen zur Wehr setzen will, wird sie automatisch mit der Frage konfrontiert, ob sie sich denn "besser" verhalte. In seiner Stellungnahme zur Interpellation 17.3107 von unserem Kollegen im Nationalrat, Hansjörg Knecht, "Vertrags- und rechtswidriges Verhalten der EU", führt denn der Bundesrat auch treffend aus: "Die staatlichen Beihilfen sind Gegenstand der laufenden bilateralen Verhandlungen zu einem Stromabkommen mit der EU, und die Frage ihrer Überwachung für zukünftige Marktzugangsabkommen könnte auch im Rahmen der institutionellen Verhandlungen erörtert werden. Mit dem Ausbau dieses Regelwerks im Rahmen der Beziehungen Schweiz-EU könnten Massnahmen gewisser EU-Mitgliedstaaten zum Nachteil der Schweiz wirksamer bekämpft werden. Die gleichen Verpflichtungen würden dann aber auch für die Schweizer Akteure gelten, mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Praxis der Behörden in Bezug auf staatliche Beihilfen, einschliesslich auf Kantons- und Gemeindeebene."
Entsprechend muss die Schweiz selbst ihre Hausaufgaben bei den Beihilfen machen und ihre eigene Politik zu Subventionen und staatlichen Beihilfen klären. Das Niveau ist in der Schweiz bekanntlich sehr hoch. In den Medien war jüngst vom "Subventionsland Schweiz" zu lesen. Der Bund hat im letzten Jahr 38,8 Milliarden Franken ausgeschüttet, das entspricht 59 Prozent der Gesamtausgaben. Seit 2008 sind die Subventionen um rund 28 Prozent angestiegen. Ehrlicherweise muss zugestanden werden, dass etliche der Subventionen letztlich auf Vorstösse von uns Parlamentariern zurückgehen. Nicht eingerechnet sind in den Zahlen die von den Kantonen und Gemeinden ausgeschütteten Subventionen und auch nicht die zahlreichen staatlichen Beihilfen nichtfinanzieller Natur, aber gleicher Wirkung.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt er die aussenwirtschaftlichen Auswirkungen der heutigen schweizerischen Praxis bezüglich der finanziellen wie nichtfinanziellen Beihilfen auf allen Staatsebenen insgesamt?
- Welche Massnahmen wären aus einer aussenwirtschaftlichen Perspektive nötig, um staatliche Beihilfen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu reduzieren? Könnten staatliche Beihilfen mit einer unabhängigen Überwachung eingeschränkt werden, und welche Stelle könnte diese Aufgabe übernehmen?
- Welche Herausforderungen schafft die heutige schweizerische Praxis bezüglich nichtfinanzieller Beihilfen im Verhältnis mit der EU, im Rahmen von anvisierten Freihandels- bzw. Marktzugangsabkommen oder im Rahmen internationaler Organisationen, namentlich der OECD und der WTO?
→ Curia Vista
17.3395 — Wareneinfuhr in die Schweiz. Nicht korrekt ausgestellte Ursprungserklärungen und deren Folgen für die Schweizer Wirtschaft
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Zuberbühler David |
| Datum |
06.06.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.08.2017 |
Waren, die zur endgültigen Einfuhr in das Schweizer Zollgebiet bestimmt sind, müssen einer Schweizer Zollstelle zugeführt und zur Zollveranlagung angemeldet werden. Neben der korrekt ausgefüllten Einfuhrzollanmeldung sind Begleitdokumente (bspw. Rechnungen, allfällige Ursprungsnachweise, Bewilligungen/Zeugnisse usw.) vorzulegen.
Ursprungswaren aus Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht, oder aus Entwicklungsländern können dabei meist "zollfrei" oder "zu reduzierten Ansätzen" (Zollpräferenz) eingeführt werden. Für eine präferenzbegünstigte Einfuhr ist dabei zwingend ein gültiger Ursprungsnachweis vorzulegen, und es ist ein entsprechender Präferenzantrag in der Zollanmeldung zu stellen.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Warenausführende (Lieferant) die Ursprungserklärung nicht in der in den betreffenden Abkommen vorgeschriebenen Form und Sprache ausfertigt. So wird häufig die Ursprungserklärung "Der Ausführer dieser Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ... Ursprungswaren sind" nicht in exakt diesem Wortlaut wiedergegeben. Oder der Ausführer der Waren verwendet nicht die maschinenschriftliche Schreibweise bzw. den Stempelabdruck, bzw. er vergisst beispielsweise die Unterschrift oder die Angabe des Unterzeichners in Druckschrift.
Aufgrund durch den Warenausführenden nicht korrekt ausgestellter Ursprungserklärungen werden dem Wareneinführenden (Importeur) Zollabgaben durch die Eidgenössische Zollverwaltung in Rechnung gestellt, welche bei einem korrekt ausgestellten Ursprungszeugnis nicht angefallen wären. Auf diese Abgaben hat der Wareneinführende letztlich keinen Einfluss.
Fragen:
a. Wie hoch waren die Zollabgaben in den Jahren 2015 und 2016, die für Wareneinführende/Importeure aufgrund falsch ausgestellter Ursprungserklärungen angefallen sind?
b. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, Waren präferenzbegünstigt zu verzollen, auch wenn die Ursprungserklärung aufgrund kleiner, unwesentlicher Formfehler eigentlich nicht ganz korrekt ausgestellt wurde?
c. Was müsste geändert werden, damit kleine und eben unwesentliche Formfehler in Zukunft nicht durch die Eidgenössische Zollverwaltung geahndet werden?
d. Wie könnte das importierende Gewerbe in diesem Bereich entlastet werden?
e. Ist er bereit, das importierende Gewerbe in diesem Bereich zu entlasten?
→ Curia Vista
17.3344 — Für eine Verhandlungsstrategie gegenüber der EU im Interesse der Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sollberger Sandra |
| Datum |
04.05.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.08.2017 |
Die EU verfolgt offensichtlich in den Verhandlungen mit der Schweiz eine dominante Interessenstrategie. Sie setzt bei oder sogar schon vor Verhandlungsbeginn Maximalforderungen an, um am Schluss das maximale Verhandlungsergebnis zu erhalten. Sobald der Verhandlungspartner in einem Punkt entgegenkommt oder Schwäche signalisiert, kann die EU weitere Forderungen stellen und so ihr Verhandlungsergebnis maximieren. So sind auch die prompte Ablehnung der Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens, die Blockierung und Verknüpfung von offenen Verhandlungsdossiers und die sehr weitreichenden Forderungen im Bereich der institutionellen Einbindung zu erklären.
Der Bundesrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:
- Trifft es zu, dass die EU bei jedem Entgegenkommen der Schweiz ihre Verhandlungsposition weiter verschärft und zu keinen bedeutenden Kompromissen bereit ist?
- Wie beurteilt er die Verhandlungsstrategie der EU - nicht nur gegenüber der Schweiz -, sich mit Maximalforderungen und einer harten Verhandlungspraxis durchsetzen zu wollen?
- Wann ist für ihn der Zeitpunkt gekommen, sich von der bisher praktizierten Anpassungsstrategie zu verabschieden und stattdessen nach dem Vorbild Grossbritanniens aus einer Position der Stärke heraus auf eine Interessenstrategie für unser Land umzuschwenken? Das heisst freundlich im Ton, aber konsequent in der Sache. Die Schweiz kann stark nach aussen auftreten, insbesondere wenn es um Wirtschaftspolitik sowie um Forschung und Innovation geht. Trotz gegenseitiger Abhängigkeiten hat hierbei die Schweiz starke Trümpfe, insbesondere durch ihre globale Vernetzung, eigenständigen Qualitäten und hohen Zahlungen an die EU in verschiedenen Dossiers und mit der Osthilfe.
- Wie beurteilt er die aktuelle Situation der Schweiz, dass sie gegenüber der EU keine Bittstellerin ist, sondern abwartend und gelassen gegenüber der EU auftreten könnte?
- Wieso drängt er auf ein institutionelles Rahmenabkommen, obwohl gemäss Antwort auf die Interpellation 13.3676 kein solches Abkommen nötig ist und die Bevölkerung offenbar auch keines will? Eine politische Annäherung an die EU wird gemäss einer ETH-Studie nur von 35 Prozent und ein Beitritt lediglich von 16 Prozent befürwortet. Beide Werte befinden sich auf einem historischen Tiefststand!
- Wie sieht der Zeitplan dieser Verhandlungen aus?
→ Curia Vista
17.3296 — Wann kommt die echte Gegenseitigkeit im Steuerbereich zwischen der Schweiz und Italien?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Merlini Giovanni |
| Datum |
03.05.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.06.2017 |
Im Februar 2015 haben die Schweiz und Italien ein Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Bezweckt wurde damit unter anderem eine Streichung der Schweiz von allen schwarzen Listen Italiens. Im März 2017 unterzeichneten die Schweiz und Italien ausserdem eine Vereinbarung zur Anwendung des Informationsaustauschs in Steuersachen - im Rahmen der Amtshilfe - auch bei sogenannten Gruppenersuchen. Doch heute steht die Schweiz in Italien immer noch auf der schwarzen Liste für natürliche Personen, weil sie pauschalbesteuerte Personen privilegiert besteuert. Italien hat so die Möglichkeit, in Verfahren, die durch Gruppenanfragen ausgelöst werden, bei in Italien steuerpflichtigen Personen mit Bankkonten in der Schweiz die Beweislast umzukehren. Gleichzeitig hat der italienische Staat für Ausländerinnen und Ausländer, die sich in Italien niederlassen, eine Pauschalbesteuerung eingeführt.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Hält er es für gerechtfertigt, dass die Schweiz weiterhin auf der italienischen schwarzen Liste von 1999 aufgeführt ist, während Italien mit neuen Regeln Reiche ködern will?
- Falls nein, was gedenkt er zu unternehmen, um die definitive Streichung der Schweiz von dieser schwarzen Liste zu erreichen?
- Beabsichtigt er, auf die italienischen Behörden Druck auszuüben, beispielsweise indem er die volle Steueramtshilfe so lange aussetzt, bis die Schweiz von der Liste gestrichen worden ist?
- Wie schätzt er das Risiko ein, dass sich die italienische Steuerbehörde "Agenzia delle entrate" auf die italienischen Steuerpflichtigen mit Bankkonten in der Schweiz einschiesst?
- Wann wird es mit Italien endlich Gegenseitigkeit im Steuerbereich und Zugang zu den italienischen Finanzmärkten geben?
→ Curia Vista
17.3180 — Massnahmen von EU-Staaten schaden der Schweizer Wirtschaft
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Flückiger-Bäni Sylvia |
| Datum |
16.03.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 10.05.2017 |
Eine Studie der Universität St. Gallen kommt zum Schluss, dass EU-Staaten und die EU Massnahmen ergreifen, die der Schweizer Wirtschaft schaden. Die Schweiz ist ein offener, fairer Wirtschaftspartner, minutiös wird darauf geachtet, dass alle EU-Vorgaben eingehalten werden, selbst zum Schaden der eigenen Wirtschaft.
Wie die Studie zeigt, brechen unsere Partner in der EU geltende Bestimmungen. Sie nutzen ihre Position zum eigenen Vorteil und zum Nachteil der Schweiz aus, dessen Exportwirtschaft, viele KMU und das Gewerbe bekanntlich enorm unter der Euroschwäche zu leiden haben.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Trifft es zu, dass die Schweizer Wirtschaft im Umfang von jährlich 17 Milliarden Franken, was einem Viertel des Bundeshaushaltes entspricht, geschädigt wird? Warum wurde diese Entwicklung bisher vom Bundesrat und vom Seco nicht bemerkt?
- Wie begegnet er diesen massiven Schädigungen ausgehend vor allem von den drei EU-Ländern und harten Konkurrenten Deutschland, Frankreich und Italien, die auch noch von der Aufwertung des Schweizerfrankens profitieren?
- Wird er die EU und die für Handelsüberwachungen zuständigen internationalen Ausschüsse mit der Studie konfrontieren, die offenen Fragen diskutieren, unverzüglich Korrekturen verlangen und das Resultat dem Parlament offenlegen, wenn ja, bis wann?
- Der Schaden gegenüber unserer Wirtschaft hat aktuell noch schneller zugenommen, warum? Hatte sich doch die EU in verschiedenen Abkommen verpflichtet, auf Handelshemmnisse zu verzichten?
- Der Schweiz sind offensichtlich enorme Nachteile entstanden, wird er deswegen darauf verzichten, weitere Kohäsionszahlungen an die EU zu leisten?
- Sind die in der Studie erwähnten Subventionen oder Zahlungen an defizitäre ausländische Firmen auch aus unseren früheren Kohäsionszahlungen erfolgt?
- Der Bundesrat war bisher nicht der Meinung, dass Zahlungen oder Subventionen vor allem unseren Unternehmen zugutekommen müssen. Ändert er angesichts der Studie jetzt seine Meinung?
- Geht er davon aus, dass die EU-Länder ihre nichtgesetzeskonforme Politik rasch korrigieren werden?
- Welche Schweizer Interessen vermochte er gegenüber der EU nachhaltig durchzusetzen?
→ Curia Vista
17.3200 — EU-Waffenrichtlinie im Spannungsfeld zwischen Schweizer Tradition und Schengen-Acquis
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Eichenberger-Walther Corina |
| Datum |
16.03.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 02.06.2017 |
Die FDP steht ein für ein freiheitliches Waffenrecht. Vor dem Hintergrund der Verabschiedung der revidierten EU-Waffenrichtlinie durch das EU-Parlament am 14. März 2017 wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Ordonnanzwaffe: Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Heimabgabe der Waffe gemäss Artikel 6 der EU-Waffenrichtlinie weiterhin möglich ist, insbesondere auch deshalb, weil das Sturmgewehr 90 bereits heute nach vollendetem Dienst von einer automatischen in eine halbautomatische Waffe umgebaut wird und obwohl es mit einer Magazingrösse von zwanzig Schuss ausgestattet ist?
- Sieht der Bundesrat die Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Schützenverein als eine Hürde für die Abgabe der Ordonnanzwaffe? Ist er bereit, eine pragmatische Lösung zu präsentieren? Wenn ja, welche?
- Ausnahmebestimmungen: Artikel 6 Ziffer 2 der Waffenrichtlinie regelt die Ausnahmebestimmungen für Waffen der Kategorie A. Demnach können Ausnahmen u. a. aus verteidigungs-, bildungsbezogenen, kulturellen oder historischen Zwecken genehmigt werden. Erkennt er hierin Spielräume bei der Überführung der Richtlinie ins schweizerische Recht, damit Schweizer Traditionen nicht gefährdet werden? Ist er gewillt, diese Spielräume zu nutzen?
- Spielräume eröffnen sich auch bei der kontinuierlichen Überwachung der Genehmigungen und beim Erfordernis von medizinischen und psychologischen Informationen gemäss Artikel 5 Ziffer 2. Gedenkt er, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der möglichst wenig bürokratischen Aufwand zur Folge hat?
- Allgemein: Ist er der Meinung, dass das Schweizer Schützenwesen und die Abgabe der Ordonnanzwaffe Teil der kulturellen und historischen Identität der Schweiz sind?
- Kategorie A: Aus historischen Gründen ist das Sturmgewehr 57 in der Schweiz weit verbreitet. Dieses Modell kann jedoch mit einem Magazin von mehr als zwanzig Schuss bestückt werden und fällt gemäss EU-Richtlinie unter die Kategorie A (verbotene Waffen). Mit der Richtlinie ist keine Rückwirkungsklausel verbunden, wodurch sich für Besitzer älterer Sturmgewehre keine neuen Pflichten ergeben. Teilt er diese Einschätzung?
- Sind die existierenden kantonalen, vernetzten Waffenregister konform mit der Richtlinie?
- Zuletzt: Der Bundesrat wird um eine innenpolitische Beurteilung der Waffenrichtlinie im Hinblick auf den Schengen-Acquis gebeten.
→ Curia Vista
17.3121 — Stopp dem Diktat der EU! Der Volksentscheid vom Februar 2011 über den Waffenbesitz muss respektiert werden, wie überhaupt die Schweizer Traditionen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
15.03.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 02.06.2017 |
Das Europäische Parlament hat kürzlich die neue, umstrittene Feuerwaffenrichtlinie verabschiedet. Damit wird der Waffenbesitz für alle Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums, zu dem leider auch die Schweiz gehört, eingeschränkt.
Die Ausnahme, die Bundesrätin Sommaruga für die Ordonnanzwaffen der Schweizer Armeeangehörigen erreichen konnte, geht nicht weit genug. Wird die neue europäische Richtlinie umgesetzt, so hat sie nämlich einschneidende Einschränkungen für Jägerinnen und Jäger, Schützinnen und Schützen sowie Sammlerinnen und Sammler zur Folge. Die Einschränkungen wären zum grossen Teil nicht mit dem Entscheid vereinbar, den eine Mehrheit des Schweizervolkes im Februar 2011 gefällt hat, ebenso wenig mit unseren Traditionen.
Der Bundesrat muss sich daher weigern, dem Parlament Gesetzesanpassungen vorzulegen, die dem Volksentscheid widersprechen.
Der Kampf gegen den islamistischen Terror wird von Brüssel zum emotionalen und billigen Vorwand genommen, um ein ganz anderes Ziel zu erreichen: die Entwaffnung der ehrlichen Bürgerinnen und Bürger. Die dschihadistische Kriminalität wird damit jedoch nicht konkret zurückgebunden.
Zur Bekämpfung des islamistischen Terrors braucht es vielmehr eine deutlich strengere und selektivere Migrations- und Asylpolitik als heute; zu diesem Schritt fehlt jedoch der politische Wille.
Wer ehrliche Bürgerinnen und Bürger entwaffnet, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Volk und dem Staat gefährdet - eine wertvolle schweizerische Eigenheit -, unsere Traditionen wie das Schiessen, die Jagd und das Waffensammeln nicht respektiert und den deutlichen Volkswillen vom Februar 2011 zum Waffenbesitz mit Füssen tritt, begünstigt nur die Kriminalität (sowohl im Kleinen als auch im Grossen).
Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Ist der Bundesrat gewillt, die gesetzlichen Änderungen, die uns die EU aufzwingt und die im Widerspruch zum Ausgang der Volksabstimmung vom Februar 2011 über den Waffenbesitz stehen, abzulehnen?
- Ist der Bundesrat gewillt, die Schweizer Traditionen und das einzigartige Vertrauen zwischen den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat gegen diesen x-ten Versuch der EU, sich einzumischen, zu verteidigen?
- Ist der Bundesrat gewillt, die Teilnahme der Schweiz an den Schengen-Abkommen zu kündigen für den Fall, dass die EU einmal mehr nicht gewillt ist, unsere nationale Souveränität und den Willen, den das Schweizervolk in der demokratischen Abstimmung im Februar 2011 zum Thema Waffenbesitz zum Ausdruck gebracht hat, anzuerkennen?
→ Curia Vista
17.3123 — Personenfreizügigkeit. Zuwanderung aus der EU in die Schweizer Sozialhilfe?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Amstutz Adrian |
| Datum |
15.03.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.05.2017 |
40 791 Personen aus dem EU-/Efta-Raum bezogen 2015 gemäss Schweizerischer Sozialhilfestatistik wirtschaftliche Sozialhilfe. 2009 waren es erst 28 712. Das entspricht einer Zunahme um 12 079 oder 42 Prozent binnen sechs Jahren. Neben der Asylschiene kommt somit ein grosser Teil der Sozialhilfefälle eben doch via Personenfreizügigkeitsabkommen auf unsere Kantone und Gemeinden zu, obwohl dies gemäss den Befürwortern stets in Abrede gestellt wurde. So bestätigen die Sozialbehörden im Kanton Bern, dass es EU-Bürger gibt, die offenbar 50 000 Franken und mehr wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen können, bevor sie ihr Aufenthaltsrecht verlieren und endlich aus der Schweiz weggewiesen werden.
- Unter welchen Bedingungen erhalten Personen aus der EU/Efta in der Schweiz Sozialhilfe?
- Wenn eine Person aus der EU/Efta ihre Anstellung verliert und keinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung hat, verliert sie nach sechs Monaten ihre "Arbeitnehmereigenschaft" und kann weggewiesen werden. Wer bezahlt in dieser Zeit ihren Lebensunterhalt?
- Wie lange dauert es nach Ablauf dieser sechs Monate in der Praxis, bis ausländerrechtliche Massnahmen geprüft und effektiv umgesetzt werden (Widerruf der Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung)? Und wer bezahlt in dieser zusätzlichen Zeit den Lebensunterhalt der betreffenden Person?
- Auf Basis welcher Grundlage gibt es Personen aus EU-/Efta-Staaten in der Schweiz, die ihre "Arbeitnehmereigenschaft" längst verloren haben, aber dennoch nicht weggewiesen werden?
- Wie lange bezogen Personen aus EU-/Efta-Ländern in der Schweiz in den Jahren 2015 und 2016 durchschnittlich Sozialhilfe, bis die Wegweisung vollzogen wurde?
- Was unternimmt der Bund gegenüber den Kantonen, um entsprechende Wegweisungen zu beschleunigen oder gar zu automatisieren und damit die explodierenden Sozialhilfekosten zu dämpfen?
→ Curia Vista
17.3107 — Vertrags- und rechtswidriges Verhalten der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Knecht Hansjörg |
| Datum |
14.03.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 10.05.2017 |
Eine Studie der Universität St. Gallen kommt zum Schluss, dass es seit November 2008 200 Entscheide von EU-Staaten oder der EU-Kommission gegeben habe, die den Schweizer Handelsinteressen geschadet haben. Es handle sich dabei vor allem um Staatshilfen oder Subventionen. Pro Jahr ergibt das eine Summe von über 17 Milliarden Franken bei den Schweizer Exporten, die auf diese Weise gefährdet sei. Stossend ist dabei, dass sich die EU in mehreren internationalen Abkommen dazu verpflichtet hat, auf solche Handelshemmnisse zu verzichten.
Bereits 2010 ergab eine Umfrage zur Anwendung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU des damaligen Integrationsbüros des Departementes für auswärtige Angelegenheiten und des Volkswirtschaftsdepartementes in einem auswertenden Bericht folgendes Fazit: "Häufig fehlt den anwendenden Behörden in den EU-Mitgliedstaaten die Kenntnis, dass die bilateralen Abkommen mit der Schweiz unsere Staatsangehörigen und Firmen in vielen Bereichen mit denjenigen aus den EU-Mitgliedstaaten gleichstellen. Zudem gibt es Problemfälle, bei denen protektionistische Motive naheliegend erscheinen. Zu guter Letzt gibt es aber auch häufig administrative Hürden, welche in gewissen EU-Mitgliedstaaten auftreten ..." Insbesondere im Kanton Tessin sind einschlägige Beispiele hinlänglich bekannt.
- Wie beurteilt der Bundesrat diese unhaltbare Situation in Bezug auf die peinlich genaue Beobachtung und Einflussnahme der EU bei der vermeintlichen Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung? Wird hier nicht mit verschiedenen Ellen gemessen?
- Wie beurteilt er infolge dieser Studienresultate die Rechtssicherheit und Glaubwürdigkeit der bilateralen Verträge mit der EU? Die Studienresultate widerlegen z. B. die Behauptung, die bilateralen Abkommen hätten die schweizerischen Handelsinteressen während der Wirtschaftskrise vor dem EU-Protektionismus geschützt.
- Wie will er in Zukunft solche vertragswidrigen Verhaltensweisen unterbinden?
- Wie beabsichtigt er solch vertragswidriges Verhalten anzufechten, und welche Konsequenzen zieht er für andere Verhandlungen mit der EU aus diesem widerrechtlichen Verhalten?
- Schützt das geplante Rahmenabkommen vor solchen vertragswidrigen Massnahmen und Zuständen?
- Ist es nicht angebracht, infolge der offensichtlichen und dominanten Interessenpolitik, die die EU mit solchen und anderen Massnahmen verfolgt, auf eine selbstbewusste Interessenstrategie gegenüber der EU umzuschwenken?
→ Curia Vista
17.3096 — Abbau der Bestände abgelehnter Asylbewerber. Wo liegt das Problem?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
13.03.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 02.06.2017 |
2015 war für ganz Europa ein Rekordjahr bezüglich neuer Asylgesuche. Seither geht die Zahl der Asylgesuche zurück, auch in der Schweiz, bleibt jedoch weiterhin auf überdurchschnittlich hohem Niveau. Wie man den Medien entnehmen kann, sind stark betroffene EU-Länder wie Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweden usw. dazu übergegangen, ihre hohen Bestände an abgelehnten Asylbewerbern mit allen verfügbaren Mitteln so schnell wie möglich abzubauen.
Im Jahr 2016 wurden aus der Schweiz insgesamt 3779 Asylbewerber mit abgelehnten Gesuchen (2015: 4137) entweder in ihren Heimatstaat oder in einen Drittstaat zurückgeführt. 2760 Personen (2015: 2274) konnten letztes Jahr in einen Dublin-Staat überführt werden (Dublin-Abkommen). Das ist zu wenig, bei 27 200 neuen Asylgesuchen und einer Schutzquote von 48,7 Prozent.
Unsere Fragen:
- Warum ist die "Erfolgsquote" bei Rückführungen von Personen mit abgelehnten Asylgesuchen in der Schweiz derart schlecht?
- Was unternimmt das zuständige Departement, um die hohen Bestände von abgelehnten Asylbewerbern abzubauen?
- Wie hoch ist der Prozentsatz der Mitarbeitenden des Staatssekretariats für Migration (SEM), welche sich ausschliesslich um Rückführungen und Dublin-Überstellungen von Asylbewerbern kümmern (im Vergleich zum gesamten Personalbestand)?
- Was wird konkret gegen Staaten unternommen, die sich weigern, Ausweispapiere der Betroffenen zu schicken und abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen?
- Wie lange hält der Bundesrat an der massenhaften vorläufigen Aufnahme von Eritreern und Afghanen fest?
- Von den 36 877 vorläufig Aufgenommenen waren 2016 fast 24 400 länger als drei Jahre in der Schweiz (11 600 sogar länger als sieben Jahre), darunter hauptsächlich Eritreer und Afghanen. An eine freiwillige Rückkehr denken diese Personen wohl kaum. Bis wann gedenkt der Bundesrat diese hohen Bestände abzubauen und zurückzuführen?
→ Curia Vista
17.3097 — Wie lange soll die Schweiz noch der Spielball der EU sein?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
13.03.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 10.05.2017 |
Es ist kein Geheimnis und wurde sogar von der Sprecherin der Europäischen Kommission Mina Andreeva an einer Medienkonferenz offiziell bestätigt, dass die EU bei der Umsetzung des Zuwanderungsartikels 121a der Bundesverfassung ungebührlichen, aber leider dennoch erfolgreichen Einfluss auf den innerschweizerischen Gesetzgebungsprozess genommen hat.
Nachdem der EU nun klargeworden ist, dass sie mit ihren Drohgebärden eine Mehrheit des Schweizer Parlamentes einschüchtern und auf ihre Linie bringen kann, fährt sie mit ihrer Machtpolitik fort. So wird im neuesten Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik erwähnt, dass im "aktuellen Umfeld der Beziehungen Schweiz-EU" die im Bereich der technischen Handelshemmnisse im Jahr 2016 notwendigen Anpassungen nicht abgeschlossen werden konnten. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
- Was genau ist mit "aktuellem Umfeld" gemeint, und inwiefern hat dieses zwar gerade einen Einfluss auf die technischen Handelshemmnisse, nicht aber auf für die EU weit wichtigere bilaterale Verträge, wie z. B. das Landverkehrsabkommen?
- Handelt es sich hier um eine weitere Repressalie vonseiten der EU, um die Schweiz bereits heute im Hinblick auf die noch zur Abstimmung anstehende Selbstbestimmungs-Initiative auf den richtigen Kurs zu bringen?
- Der Bundesrat hat in den vergangenen Wochen mehrfach kritisch zu Regierungsentscheiden anderer Länder (z. B. USA, Israel) Stellung genommen, obwohl die Schweiz von den kritisierten Entscheiden gar nicht tangiert war und die kritisierten Regierungen nicht auf moralische Belehrungen aus der Schweiz warten, geschweige denn auf sie hören würden. Wäre es nicht angebrachter, wenn sich der Bundesrat stattdessen den Druckversuchen der EU entgegenstellen würde, was zwar mehr Mut erfordern mag, aber sicher mehr im Interesse der Schweiz wäre?
→ Curia Vista
16.4107 — Abgasmanipulationen bei Dieselwagen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Vogler Karl |
| Datum |
16.12.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2017 |
Vor Kurzem musste die breite und erstaunte Öffentlichkeit zur Kenntnis nehmen, dass bei vielen Diesel-Neuwagen diverser Hersteller Einrichtungen zur systematischen Abschaltung der Abgasreinigung eingebaut sind. Die vorgeschriebenen Grenzwerte werden nur im Prüfmodus erreicht - gleich übrigens wie bei den Klappensystemen bei Motorrädern, welche im Fahrbetrieb ein Mehrfaches an Lärm erzeugen als im Prüfmodus. Der Stickoxidausstoss der Diesel-Neuwagen überschreitet im Betrieb auf der Strasse den zulässigen Grenzwert um das Mehrfache. Unter anderem stossend für die Schweiz ist, dass viele Abgasreinigungsanlagen oberhalb einer bestimmten Höhe (850 Meter über Meer) oder unterhalb einer bestimmten Temperatur ausgeschaltet werden, z. T. bereits bei unter 19 Grad Celsius. Diese Fahrzeuge tragen damit wesentlich dazu bei, dass die Stickoxidbelastung in Städten und kleineren Orten entlang der Strassen "permanent zu hoch" ist (Nabel, Luftbelastung 2015, S. 33). Gemäss der von der Schweiz übernommenen EU-Verordnung 2007/715, Artikel 4, sind Auspuffemissionen "während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen" wirkungsvoll zu begrenzen. Im Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (im Rahmen der Bilateralen I) über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, Anhang 1, Kapitel 12, Abschnitt V, Ziffer 4, Absatz 1, ist festgehalten: "Stellt ein Mitgliedstaat oder die Schweiz fest, dass neue Fahrzeuge ... die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden, obwohl sie den für sie geltenden Anforderungen entsprechen oder ordnungsgemäss gekennzeichnet sind, so kann das betreffende Land die Zulassung solcher Fahrzeuge oder den Verkauf oder die Inbetriebnahme solcher Fahrzeuge ... in seinem Hoheitsgebiet für eine Dauer von höchstens sechs Monaten untersagen."
Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist er bereit zu überprüfen, ob Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen von Diesel-Neuwagen gemäss obgenanntem Abkommen die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden?
- Ist er bereit, von den Handlungsmöglichkeiten des Abkommens Gebrauch zu machen, wenn ein Neuwagenmodell die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährdet?
- Welche Anstrengungen hat er bisher unternommen, um zu überprüfen, ob die obgenannten Voraussetzungen des Abkommens erfüllt sind?
→ Curia Vista
16.4111 — Dublin-Fälle und Selbsteintrittsrecht. Welches sind die Kriterien für die Zusammenführung von Familienmitgliedern?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Barazzone Guillaume |
| Datum |
16.12.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.02.2017 |
Das Selbsteintrittsrecht (Art. 17 der Dublin-III-Verordnung) gestattet es einem Staat, auf die Überstellung einer asylsuchenden Person in den zuständigen Staat zu verzichten und das Asylgesuch selbst zu bearbeiten, insbesondere "um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen".
Welche Verwandtschaftsgrade sind berücksichtigt worden in den Fällen, in denen die Schweiz vom Selbsteintrittsrecht aus Gründen der Familienzusammenführung Gebrauch gemacht hat, und wie viele solcher Fälle gibt es?
Gibt es eine interne Weisung im Staatssekretariat für Migration (SEM), in der festgelegt wird, welche Kriterien hinsichtlich des Verwandtschaftsgrads in Dublin-Fällen zur Anwendung gelangen?
→ Curia Vista
16.4093 — Dublin-Fälle und Selbsteintrittsrecht. Welche humanitären Gründe werden von der Schweiz berücksichtigt?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Maury Pasquier Liliane |
| Datum |
15.12.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2017 |
Das Selbsteintrittsrecht (Art. 17 der Dublin-III-Verordnung) gestattet es einem Staat, auf die Überstellung einer asylsuchenden Person in den zuständigen Staat zu verzichten und das Asylgesuch selbst zu bearbeiten, insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen.
Welche Gründe (Gesundheitszustand, Alter, andere Kriterien) sind berücksichtigt worden in den Fällen, in denen die Schweiz vom Selbsteintrittsrecht aus humanitären Gründen Gebrauch gemacht hat, und wie viele solcher Fälle gibt es?
Gibt es eine interne Weisung im Staatssekretariat für Migration, in der festgelegt wird, welche humanitären Gründe in Dublin-Fällen zu berücksichtigen und wie diese zu evaluieren sind? Wie wird insbesondere mit schwangeren Frauen verfahren und mit Frauen, die erst vor Kurzem entbunden haben?
→ Curia Vista
16.4066 — Dublin-Fälle und Selbsteintrittsrecht. Berücksichtigung persönlicher Gründe
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Mazzone Lisa |
| Datum |
15.12.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.02.2017 |
Zwischen Anfang 2014 und Ende Mai 2016 hat die Schweiz in rund 4000 Fällen vom in den Dublin-Abkommen vorgesehenen Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Frage 16.5238).
Kann der Bundesrat präzisieren, in wie vielen dieser Fälle von diesem Recht Gebrauch gemacht wurde, weil Gründe, die mit der gesuchstellenden Person zu tun haben, dafür sprachen und nicht die Situation im zuständigen Mitgliedstaat? Und kann er präzisieren, in wie vielen der erstgenannten Fälle vom Selbsteintrittsrecht aus humanitären Gründen oder in Härtefällen Gebrauch gemacht wurde (aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der betroffenen Person) und wie viele Fälle im Zusammenhang mit der Zusammenführung von Familienangehörigen, Verwandten oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung stehen?
→ Curia Vista
16.4091 — Dublin-Fälle und Selbsteintrittsrecht. Zusammenführung von Familienmitgliedern und Rechte des Kindes
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Seydoux-Christe Anne |
| Datum |
15.12.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.02.2017 |
Das Selbsteintrittsrecht (Art. 17 der Dublin-III-Verordnung) gestattet es einem Staat, auf die Überstellung einer asylsuchenden Person in den zuständigen Staat zu verzichten und das Asylgesuch selbst zu bearbeiten, insbesondere "um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen".
Wie berücksichtigt die Schweiz bei der Behandlung von Dublin-Fällen das Recht des Kindes, beim Aufwachsen mit beiden Elternteilen eine Beziehung aufzubauen?
Hat dieses Anliegen die zuständigen Behörden dazu bewogen, vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen? Falls ja, wie viele solcher Fälle gibt es?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das Recht des Kindes, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, verletzt wird, wenn die Mutter eines noch kleinen Kindes in den ursprünglich zuständigen Staat rücküberführt wird, während der Vater in der Schweiz bleibt?
→ Curia Vista
16.4008 — Tisa. Die Information und die demokratische Mitwirkung verbessern
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schwaab Jean Christophe |
| Datum |
14.12.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2017 |
- Wird der Bundesrat die Information über den Stand der Tisa-Verhandlungen, seine Ziele, die Reichweite und wichtigsten Konfliktlinien nach dem Vorbild der Europäischen Kommission ausbauen, die ihre Informationen über die TTIP-Verhandlungen nach öffentlichen Protesten stark ausgeweitet hat und inzwischen zu jedem einzelnen Verhandlungskapitel die zentralen Konfliktpunkte erläutert?
- Stimmen die Verhandlungsführer der Schweiz ihre Strategie und ihr Vorgehen in Zukunft nicht allein mit der interessierten Privatwirtschaft ab, sondern beziehen sie auch die Gewerkschaften, Umweltverbände, Konsumentenschutzorganisationen und zuständigen Stellen für den Datenschutz mit ein?
- Vom 2. bis 11. November fand in Genf eine weitere Verhandlungsrunde statt. Was sind die Ergebnisse? Welche Themen und Fragen blieben offen und werden erst auf politischer Ebene geklärt? Wie wirken sich die Wahlen in den USA auf die Tisa-Verhandlungen aus?
- Es sickerte durch, dass zwischen der EU und den USA namentlich im Bereich des Datenschutzes grosse Differenzen bestehen. Wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass mit dem Tisa-Abkommen der Datenschutz bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien deutlich gestärkt wird, weil er heute in den USA nur ungenügend wahrgenommen wird?
- Das Seco hat auf seiner Website am 21. Oktober 2016 die zweite revidierte Offerte der Schweiz veröffentlicht. Das 85-seitige Dokument ist für die breite Bevölkerung völlig unverständlich. Wird der Bundesrat die Offerte in einer verständlichen Sprache öffentlich erläutern: Stellenwert? Zentraler Inhalt? Weiteres Verfahren? Wesentliche Änderungen gegenüber früheren Offerten der Schweiz?
- In der neuen Offerte finden sich keine ausdrücklichen Vorbehalte mehr für Dienstleistungsangebote, die der kantonalen oder Gemeindehoheit unterstehen. Warum? Wie wirkt sich dies in Kombination mit den Stillhalte- und Sperrklinken-Klauseln aus?
→ Curia Vista
16.3817 — Ziele für die Revision des Efta-Freihandelsabkommens mit Kanada
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Nussbaumer Eric |
| Datum |
29.09.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.11.2016 |
Die Efta hat am 26./27. April 2016 mit Kanada exploratorische Gespräche geführt, um das am 1. Juli 2009 in Kraft getretene Freihandelsabkommen mit Kanada zu erneuern. Diese Gespräche finden vor dem Hintergrund des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens Ceta statt, dessen offizielle Endfassung die EU-Kommission am 29. Februar 2016 veröffentlicht hat.
- Welche Ziele verfolgt der Bundesrat mit den exploratorischen Gesprächen der Efta mit Kanada zur Modernisierung des Freihandelsabkommens mit Kanada? Was ist der aktuelle Stand der Gespräche?
- Welche Studien liegen dem Bundesrat vor, um die Auswirkungen von Ceta auf die Schweiz abzuschätzen, sollte es durch die EU und Kanada in Kraft gesetzt werden? In welcher Form wird er über diese Auswirkungen informieren?
- Geht es bei den exploratorischen Gesprächen der Efta mit Kanada allein um eine Modernisierung des bestehenden Freihandelsabkommens oder steht auch der Beitritt der Efta zu Ceta zur Diskussion?
- Wie plant der Bundesrat Parlament und Öffentlichkeit darüber zu informieren und die parlamentarischen Kommissionen und die Kantone frühzeitig zu konsultieren?
- Kapitel 8 Ceta regelt den Investitionsschutz, dessen sich die Efta bisher nicht angenommen hat. Wie steht Norwegen zur Regelung des Investitionsschutzes in umfassenden Freihandelsabkommen? Entspricht die Ceta-Regelung den Zielen des Bundesrates im Investitionsschutz?
- Kapitel 23 Ceta geht ausführlich auf menschenwürdige Arbeitsverhältnisse als Voraussetzung für einen fairen Handel ein. Entspricht Ceta dem Niveau des Arbeitnehmerschutzes, den die Efta in ihren Verhandlungen über Freihandelsabkommen fordert? Wo weicht Ceta davon ab?
- Kapitel 24 Ceta regelt handelsbezogene Umweltbelange und fordert Schutz vor Emissionen, vor schädlichen Chemikalien und der Biodiversität und fordert die gezielte Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Entspricht dies dem üblichen Schutzniveau der Efta?
- Die Kapitel 25 und 26 sowie 29 und 30 Ceta sehen weitreichende institutionelle Vorkehrungen vor, um Dialog und Kooperation zu stärken und Streitigkeiten beizulegen. Auch weitere Ceta-Kapitel enthalten dynamische Bestimmungen, um gestützt auf das Ceta-Abkommen weitere gemeinsame Regulierungen anzufügen. Beharrt der Bundesrat im Falle eines Beitritts darauf, in diesen Gremien Einsitz zu nehmen und gleichberechtigt mitzuentscheiden?
→ Curia Vista
16.3684 — Neuestes Tisa-Informationsleck bestätigt die Selbstfesselung der Demokratie
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rytz Regula |
| Datum |
21.09.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.11.2016 |
Ein Informationsleck hat im September 2016 neue Ergebnisse aus den geheimen Tisa-Verhandlungen in die Öffentlichkeit gespült. Die bisherigen Befürchtungen werden dabei bestätigt: Das Tisa-Abkommen führt zu einer Selbstfesselung der Demokratie, es ermöglicht internationalen Konzernen weitreichende Rechte und Einflussnahmen auf die nationale Gesetzgebung und setzt den Service public, die Energiewende, den Datenschutz und die Klimapolitik aufs Spiel.
Der Bundesrat hat bisher beteuert, dass Tisa auf die Schweiz kaum Auswirkungen haben wird und dass er nur selektiv einzelne Abkommen unterzeichnen will. Es stellen sich deshalb folgende Fragen:
- Welche Verpflichtungen für welche Sektoren will der Bundesrat aktuell eingehen?
- Bestätigt er die Einschätzung der Umweltverbände, dass der Anhang "Energie und Bergbau" selbst in denjenigen Ländern zu Einschränkungen von umwelt- und klimapolitischen Massnahmen führt, die den Energiesektor auf die Negativliste setzen?
- Teilt er die Auffassung, dass die im Anhang "Energie und Bergbau" postulierte "Technologieneutralität" die gezielte Förderung von erneuerbarer Energie oder von Energie-Sparmassnahmen verhindern soll?
- Teilt er die Auffassung, dass das Finanzdienstleistungsabkommen die Regulierung von Rohstoffderivaten und die Regulierung und Besteuerung von Finanzprodukten verhindern will?
- Ist auch der Medienbereich von den Tisa-Plänen der Schweiz betroffen?
- Gemäss Bundesrat sind Ratchet- und Standstill-Bestimmungen "ausschliesslich auf diskriminierende Massnahmen anwendbar, das heisst auf Massnahmen, die zwischen in- und ausländischen Anbietern unterscheiden, und auch dort nur, soweit in der nationalen Verpflichtungsliste keine Vorbehalte angebracht sind". Kann er garantieren, dass alle von Kantonen und Gemeinden erbrachten Dienstleistungen bzw. Public-Private-Partnerschaften von diesen undemokratischen Fesselklauseln ausgenommen werden?
- Erachtet er die Irreversibilität der Standstill-Klausel als vereinbar mit den Spielregeln der Demokratie? Weshalb soll es unmöglich werden, eine schlecht funktionierende Privatisierung (z. B. der Wasserversorgung) oder Liberalisierung wieder rückgängig zu machen?
- Auf welche Studien zu erwarteten volkswirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Folgen von Tisa für die Schweiz stützt er sich bei den Verhandlungen ab?
→ Curia Vista
16.3671 — Rahmenabkommen Schweiz/EU im Bereich einer gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Dittli Josef |
| Datum |
19.09.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.11.2016 |
Unabhängig von den Verhandlungen mit der EU über die Masseneinwanderungs-Initiative und jenen zu einem institutionellen Abkommen will gemäss Medienberichten der Bundesrat mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten als treibende Kraft noch dieses Jahr ein neues Rahmenabkommen mit der EU prüfen, dies im Bereich einer "gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik" (Gasp). Dem Bundesrat geht es um die Teilnahme der Schweiz an Operationen zur Konfliktverhütung, zum Krisenmanagement und zur Friedenserhaltung im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Interessanterweise geht aus dem neuen Weissbuch der deutschen Bundesregierung zur "Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr" hervor, welche Rolle die EU mit den zu stärkenden Streitkräften vorsieht. Es wird darin aufgezeigt, wie die Kampfkraft und Kriegsfähigkeit verbessert werden soll und wie nationale Streitkräfte harmonisiert werden. Bezüglich Zukunft des Gasp wird von Abschreckung, kollektiver Verteidigung, verstärkter Vornepräsenz durch mobile und schnell einsetzbare Kräfte, von nuklearer Teilhabe sowie von durchhaltefähigen Beiträgen entlang von Nato-Planungszielen gesprochen. Dabei spricht die deutsche Bundesregierung von Fähigkeitsdefiziten von Drittstaaten und der Ertüchtigung von deren Sicherheitsstrukturen. Dies würde die Beratung, Ausbildung und Ausrüstung betreffen.
Wenn die Schweiz nun als Drittstaat ein Gasp-Rahmenabkommen mit der EU eingeht, welches aus Sicht der EU und deren Mitgliedstaaten hauptsächlich auf die Stärkung der gemeinsamen Verteidigungsfähigkeit ausgerichtet ist, stellen sich für unser Land schon einige Fragen.
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie verträgt sich ein derartiges Gasp-Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU mit der Verfassungsmässigkeit, insbesondere mit der Neutralität?
- Was würde dieses Abkommen staats- und sicherheitspolitisch für die Schweiz bedeuten?
- Welchen möglichen Einfluss hätte ein solches Abkommen auf unsere Aussen- und Europapolitik?
- Welches sind die zu erwartenden Konsequenzen auf Führung, Ausbildung, Ausrüstung und Budget für die Armee?
- Ist eine damit verbundene Unterstellung von Truppen der Schweizer Armee unter die EU-Führung tatsächlich die Absicht des Bundesrates?
- Wie beurteilt er im Allgemeinen solche internationalen sicherheitspolitischen Kooperationsüberlegungen?
→ Curia Vista
16.3574 — Soll der Wolf wieder ausgerottet werden?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Moser Tiana Angelina |
| Datum |
17.06.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.08.2016 |
Nachdem der Wolf um die letzte Jahrhundertwende in der Schweiz ausgerottet wurde, kehrt er seit Mitte der 1990er Jahre auf natürliche Art wieder zurück. Wölfe tragen dazu bei, Wildtierbestände vitaler und Ökosysteme im Gleichgewicht zu halten. Da Wölfe oft schwache und kranke Tiere erbeuten, tragen sie zur Stärkung eines gesunden Wildtierbestandes bei. Der Wolf ist gemäss Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites), Berner Konvention und Jagdgesetz (Art. 5 und 7 JSG) eine streng geschützte Tierart. Dieser Schutzstatus ist in den letzten Jahren gelockert worden, obwohl die Wolfspopulation noch keine stabile Grösse erreicht hat: Nachdem sich 2011 erstmals ein Wolfsrudel gebildet hatte, wurde die Jagdverordnung 2012 so revidiert, dass Bestände durch Abschüsse reguliert werden können. 2015 wurde die Jagdverordnung erneut revidiert und ein neuer Artikel zur Regulierung von Wolfsrudeln eingeführt. Mit Zustimmung des Bafu können neu Kantone den Bestand regulieren. Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes des Kantons Graubünden vom 9. Juni 2016 zeigt, dass zuerst mildere Massnahmen (z. B. Vergrämung) angewendet werden sollten und der Abschuss Ultima Ratio bleiben muss. Dennoch soll mit einer Anpassung des JSG (Art. 7) die Grundlage geschaffen werden, damit Wolfsbestände aktiv reguliert werden können (14.3151). Und die UREK-N will noch weiter gehen. Sie hat beschlossen, einer Standesinitiative Wallis (14.320) Folge zu geben. Verlangt wird, dass die Wolfsjagd wieder zugelassen und die Berner Konvention gekündigt wird.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie gedenkt er sicherzustellen, dass die Bildung einer stabilen Population möglich ist?
- Wie ist der geforderte Austritt aus der Berner Konvention mit dem erklärten Ziel zur Stärkung der Artenvielfalt vereinbar?
- Wie will er gewährleisten, dass sich Kantone nicht über geltendes Recht hinwegsetzen und die beschwerdeberechtigten Organisationen mit dem Instrument der aufschiebenden Wirkung ausgeschaltet werden?
- Ist er bereit, bei Verstössen gegen geltendes Recht die Bewilligungspraxis wieder anzupassen?
- Wie begründet er den Widerspruch, dass er die Biodiversität verbessern will und zusätzliche Mittel umschichtet und gleichzeitig beim Wolfsschutz gegenläufig legiferiert?
- Wie gewährleistet er, dass im Zuge der Bestandesregulierung tierschutzrechtliche Aspekte nicht vernachlässigt werden?
→ Curia Vista
16.3577 — Schützt die Schweiz das US-Geschäft mit Steuerhinterziehern?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Kiener Nellen Margret |
| Datum |
17.06.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 31.08.2016 |
Der Bundesrat setzte das Fatca-Abkommen mit den USA über die Meldung von Kontodaten auf den 30. Juni 2014 in Kraft. Die Umsetzung erfolgt in der Schweiz nach dem sogenannten Modell 2. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde. Es gibt keine Gegenseitigkeit. Die Schweiz erhält von den USA keine Meldungen über Kontodaten. Das soll sich ändern. Am 21. Mai 2014 hiess der Bundesrat ein Mandat gut, um mit den USA über den Wechsel zu Modell 1 - den gegenseitigen automatischen Informationsaustausch - zu verhandeln.
- Wo stehen die Verhandlungen mit den USA über ein Abkommen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs? Ab wann kann damit gerechnet werden, dass der Informationsaustausch der Schweiz mit den USA auf Gegenseitigkeit beruht und die USA der Schweiz automatisch Kontodaten melden?
- Im Vernehmlassungsentwurf der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) sieht der Bundesrat in Artikel 1 vor, dass die Vereinigten Staaten von Amerika "als teilnehmende Staaten nach Artikel 2 Absatz 2 AIAG gelten". Erfüllen die USA somit sämtliche Verpflichtungen des gemeinsamen Meldestandards, der von der OECD als Teil des AIA-Standards ausgearbeitet worden ist?
- Laut dem gemeinsamen Meldestandard muss das meldende schweizerische Finanzinstitut die beherrschenden Personen von Investmentunternehmen aus einem nichtteilnehmenden Staat identifizieren und überprüfen, ob es sich bei den beherrschenden Personen um meldepflichtige Personen handelt. Dient die falsche Qualifizierung der USA als "teilnehmender Staat" dazu, die Schweizer Finanzinstitute von dieser Identifikationspflicht zu entbinden?
- Eine in Spanien steuerpflichtige Person legt ihr Geld auf einem Konto eines Schweizer Finanzinstituts an. Diese Person tritt zwecks Steuerhinterziehung nicht selber als Inhaberin dieses Kontos auf. Vielmehr schaltet sie zur Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten ein im US-Staat Delaware registriertes Rechtskonstrukt dazwischen. Führt die falsche Qualifizierung der USA als "teilnehmender Staat" dazu, dass das Schweizer Finanzinstitut den wahren wirtschaftlich Berechtigten, nämlich die in Spanien steuerpflichtige Person, nicht identifizieren und nicht melden muss? Warum will der Bundesrat Steuerhinterzieher schützen?
→ Curia Vista
16.3491 — TTIP-Abkommen. Was passiert mit GUB und GGA?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Savary Géraldine |
| Datum |
16.06.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.09.2016 |
Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) über eine transatlantische Partnerschaft lösen in vielen schweizerischen Wirtschaftsbranchen Besorgnis aus, so auch bei den Produzentinnen und Produzenten von GUB-/GGA-Produkten.
Ein heikler Punkt in den Verhandlungen sind die geografischen Angaben. Diese sind bis heute von den US-Behörden nicht anerkannt. Auch wenn die Europäische Kommission in diesem Punkt bisher standfest geblieben ist, müssen wir feststellen, dass nur eine Auswahl der von der EU geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben (GGA) zur Diskussion stehen wird. Die Mehrheit der europäischen geografischen Angaben, die bezüglich Produktions- und Exportvolumen von Bedeutung sind, ist in diese Auswahl zwar aufgenommen worden. Doch der eigentliche Grundsatz der Anerkennung von Ursprungsbezeichnungen - ein Schutzmechanismus sui generis - wird wahrscheinlich nicht Thema der Verhandlungen sein. Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:
- Was passiert im Fall einer Einigung zwischen den USA und der EU mit den geografischen Angaben, die nicht in die Auswahl der Europäischen Kommission aufgenommen worden sind? Die Frage stellt sich insbesondere in Bezug auf nichteuropäische Angaben, die aber von der EU anerkannt sind, wie GUB und GGA; diese fallen unter das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von GUB und GGA, das seit dem 1. Dezember 2011 in Kraft ist.
- Beabsichtigt der Bundesrat, den Schutz dieser beiden Bezeichnungen bei seinem nächsten Treffen mit EU-Vertreterinnen und -Vertretern anzusprechen?
→ Curia Vista
16.3509 — Absurde Umwege für Güter. Unzureichende Abkommen oder inkonsequente Umsetzung?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sauter Regine |
| Datum |
16.06.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.08.2016 |
Das Freihandelsabkommen von 1972 sowie weitere bilaterale Abkommen bezwecken zwar die Beseitigung von Handelshemmnissen. In der Praxis sehen sich jedoch Schweizer Exportunternehmen mit unterschiedlicher "Zollbürokratie" durch die EU-Mitgliedstaaten konfrontiert. So z. B. im Fall von Kochgeschirr, das für die Endverarbeitung nach Italien, dem drittwichtigsten Handelspartner der Schweiz, gebracht wird. Bei der Einfuhr dieser Halbfabrikate bestehen die italienischen Zollbehörden auf einer Zertifizierung durch das italienische Gesundheitsdepartement. Damit soll bescheinigt werden, dass die Produkte keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten. Bei Produkten, die aus EU-Ländern stammen, wird dies nicht gefordert. Ebenso wenig kennen andere EU-Staaten solche Erfordernisse bei der Einfuhr von Schweizer Ware.
Bei Schweizer Exporteuren führt dies zu absurden Umgehungsmanövern. Der im Zürcher Oberland ansässige Produzent von Kochgeschirr Kuhn Rikon beispielsweise muss für Italien bestimmte Exportware zuerst nach Österreich oder Deutschland spedieren und diese dort deklarieren lassen, um sie sodann bürokratiefrei nach Italien exportieren zu können. Diese Praxis ist volkswirtschaftlich irrsinnig und hat einen unnötigen Ressourcenverbrauch gegenüber einer direkten Spedition nach Italien zur Folge.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat:
- Hat er Kenntnis von den Umständen unterschiedlicher Handelsbürokratie beim Export in die EU-Staaten, insbesondere im Fall von Italien?
- Wie beurteilt er die Tatsache, dass Unternehmen sich gezwungen sehen, den Umweg über andere EU-Staaten zu nehmen, um ihre Güter bürokratiefrei nach Italien exportieren zu können?
- Wie hoch schätzt er die Anzahl betroffener Schweizer Unternehmen? Wie gravierend sind solche Hemmnisse für die Schweizer Exportbranche?
- Inwiefern sind solche Fälle auf mangelnde bzw. lückenhafte bilaterale Abkommen zurückzuführen, und inwiefern liegt der Grund bei einer inkonsequenten Umsetzung durch die ausländischen Zollbehörden?
- Was steht einer bürokratiefreien Umsetzung des Freihandels im Weg?
- Welche Art der Intervention nutzt die Schweiz bereits, um Fälle solcher Handelsdiskriminierung zu verhindern? Was gedenkt der Bundesrat weiter zu unternehmen?
→ Curia Vista
16.3418 — Die Wegweisung von Scheinflüchtlingen aus der Schweiz verbessern
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
09.06.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.09.2016 |
Im Tessin steigt die Zahl der illegalen Grenzübertritte sprunghaft an. Dies war absehbar, denn der Bundesrat lehnt es - im Gegensatz zu den Regierungen anderer uns benachbarter Staaten - ab, Massnahmen zu treffen, mit denen die Einreise von Personen begrenzt werden kann, die illegal und mit der Absicht, das Asylrecht zu missbrauchen, in die Schweiz kommen. So wurde in der ersten Juniwoche eine Rekordzahl von 719 Fällen registriert, und gemäss den Grenzwächterinnen und Grenzwächtern werden diese Zahlen noch steigen. Ganz zufälligerweise wurden die Zahlen auch erst nach der Abstimmung über das neue Asylgesetz publik ...
Das "Asylchaos" könnte daher ganz schnell auch in der Schweiz Realität werden, und zwar insbesondere im Tessin. Dies umso mehr, wenn man bedenkt, dass zwar die Balkanroute inzwischen ganz oder nahezu geschlossen ist, die Route übers Mittelmeer hingegen nach wie vor weit offen steht.
Immer dringender stellt sich daher das Problem der Wegweisung der Wirtschaftsflüchtlinge aus der Schweiz (umso mehr, wenn diese kriminell sind): einerseits durch Rückführung in andere Dublin-Staaten (im Fall des Tessins also nach Italien), andererseits durch Rückübernahme der betreffenden Personen durch die Herkunftsstaaten.
Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Ist er auch der Ansicht, dass es aufgrund des drohenden "Asylchaos" und der Tatsache, dass sich islamische Terroristen unter die zuströmenden Migrantinnen und Migranten mischen (was der Direktor von Europol vor dem Europäischen Parlament bestätigt hat), mehr Effizienz bei der Wegweisung von Scheinflüchtlingen aus der Schweiz braucht?
- Würde es die neue Situation nicht rechtfertigen, die Ausrichtung von Entwicklungshilfe daran zu knüpfen, dass die betreffenden Staaten Rückübernahmeabkommen unterzeichnen?
- Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Lage betreffend Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten der Migrantinnen und Migranten?
- Wie gut funktionieren die Rückübernahmeabkommen mit Tunesien nach Ansicht des Bundesrates?
- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Rückübernahmeabkommen mit Algerien und insbesondere die Klausel, dass die rückzuführende Person zustimmen muss, noch zeitgemäss sind?
- Warum legt die Schweiz, anders als Deutschland, nicht fest, dass Tunesien, Algerien und Marokko sichere Drittstaaten sind?
- Welche konkreten Schritte wurden gegenüber Italien unternommen, um zu erreichen, dass das Land die Dublin-Abkommen korrekt und ohne die üblichen, typischen Tricksereien anwendet?
→ Curia Vista
16.3393 — Analyse der potenziellen Konsequenzen des TTIP für die Schweiz angesichts der neuesten Enthüllungen zu den Verhandlungsinhalten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grüne Fraktion |
| Datum |
07.06.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.09.2016 |
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen mit einer Einschätzung der potenziellen Auswirkungen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA (TTIP oder Tafta) auf die Schweizer Wirtschaft, unsere ökologischen und sozialen Standards sowie die Konsumentenrechte angesichts der jüngsten Veröffentlichungen von Informationen über den Inhalt der Verhandlungen. Dieser Bericht sollte ausserdem Begleitmassnahmen beinhalten, die der Bundesrat gegebenenfalls umsetzen könnte, um unsere Wirtschaft, unsere ökologischen und sozialen Standards sowie die Konsumentenrechte vor jeder Art von Verletzung durch die Umsetzung des Abkommens zu schützen.
Die EU und die Vereinigten Staaten verhandeln über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Dieses Abkommen wird in Europa stark kritisiert wegen der fehlenden Transparenz der Verhandlungen und der möglichen Gefährdung der europäischen Standards. Bis vor ein paar Wochen war eine Diskussion über die tatsächlichen Auswirkungen dieser Vereinbarung schwierig, weil der genaue Inhalt der ausgehandelten Texte nicht bekannt war. Seit dem 2. Mai ist jedoch ein grosser Teil des Abkommens öffentlich zugänglich. Diese Texte haben leider die Risiken für die Gesundheit, die Umwelt und das Klima, vor denen gewarnt worden war, bestätigt. In seiner Antwort auf das Postulat 14.3314 vom 13. August 2014 sagte der Bundesrat, er könne keine verlässlichen Aussagen zu den Auswirkungen eines möglichen Freihandelsabkommens EU/USA auf die Schweiz machen, solange der Inhalt der ausgehandelten Bestimmungen noch zu wenig bekannt sei.
Die neuesten Enthüllungen über die Inhalte der Verhandlungen würden ihm jetzt erlauben, auf einer viel solideren Grundlage als im August 2014 eine Stellungnahme auszuarbeiten. Die grüne Fraktion wiederholt deshalb ihre Anfrage an den Bundesrat, angesichts der Tatsache, dass weder der Bundesrat noch das Parlament sich jetzt noch auf einen Mangel an Informationen berufen können. Im Gegenteil, der Bundesrat verfügt nun über genügend Angaben, um mögliche Szenarien zu diesem Thema zu entwickeln und die Möglichkeit von Begleitmassnahmen zu prüfen, um unsere Wirtschaft, unsere ökologischen und sozialen Standards ebenso wie die Konsumentenrechte vor einem Angriff durch die TTIP zu schützen
→ Curia Vista
16.3365 — Tisa und TTIP. Hebeln problematische Schiedsgerichte den nationalen Rechtszug aus?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum |
31.05.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.08.2016 |
- Genügt in OECD-Staaten der nationale Investitionsschutz auf dem innerstaatlichen Rechtsweg? Oder ist es gerechtfertigt, dass der nationale Rechtsweg immer häufiger übergangen wird und sich gemäss Unctad-Statistik inzwischen 40 Prozent aller Entschädigungsklagen von Investoren gegen Industrieländer richten (historischer Durchschnitt: 28 Prozent)?
- Sieht das Schweizer Rechtssystem einen ungenügenden Eigentumsschutz vor? Braucht es für ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz zusätzlich zum nationalen Rechtsweg internationale Schiedsgerichte, an welchen ausländische Investoren die Schweiz direkt auf Entschädigung verklagen können?
- Wie viele bilaterale Investitionsschutzabkommen unterstellen die Schweiz einem internationalen Schiedsgericht, das direkte Investor-gegen-die-Schweiz-Entschädigungsklagen zulässt?
- Wie hoch ist der Bestand der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz? Welcher Anteil der Investoren, welche diese Direktinvestitionen getätigt haben, kann sich auf ein bilaterales Investitionsschutzabkommen berufen, das direkte Investor-gegen-die-Schweiz-Entschädigungsklagen zulässt?
- Die USA und EU-Mitgliedstaaten wollen bei TTIP ein internationales Schiedsgericht einrichten, bei den Investoren direkt Entschädigungsklagen einreichen können. Prüft der Bundesrat, dem TTIP gegebenenfalls nur partiell beizutreten und eine Unterstellung der Schweiz unter das TTIP-Schiedsgericht auszuschliessen?
- Welcher Streitbeilegungsmechanismus ist in den Tisa-Verhandlungen vorgesehen? Setzt er sich für die Zuständigkeit der WTO-Gerichtsbarkeit ein?
- Wie beurteilt er die Möglichkeit von Klagen bei internationalen Schiedsgerichten unter dem Aspekt der Demokratie und Garantie eigenständiger politischer Gestaltungsmöglichkeiten?
- Tisa und TTIP werden plurilateral verhandelt. Bei Tisa ist die Schweiz dabei, bei TTIP steht die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied aussen vor. Spiegeln diese plurilateralen Verhandlungen das Scheitern des Multilateralismus? Verletzen sie grundlegende Prinzipien wie Universalität, Nichtausgrenzung (Inklusivität) und Transparenz? Setzt er sich in den Tisa-Verhandlungen dafür ein, dass Klauseln über Meistbegünstigung und Gegenseitigkeit dafür sorgen, dass nichtteilnehmende Staaten, namentlich Entwicklungs- und Schwellenländer, keine Nachteile erfahren und keinem Diskriminierungsdruck ausgesetzt werden?
→ Curia Vista
16.3268 — Brexit. Chancen und Risiken für die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Imark Christian |
| Datum |
25.04.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 10.06.2016 |
Am 23. Juni 2016 stimmt die Bevölkerung Grossbritanniens über ihren Verbleib in der EU ab. Ein Brexit hätte sowohl Chancen als auch Risiken für die Schweiz zur Folge.
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Inwiefern könnte die Schweiz von einem Brexit wirtschaftlich profitieren?
- Wo sieht er die Gefahren und Unsicherheiten, die sich für die Schweiz aus einem Brexit ergäben?
- Der Handelsbilanzüberschuss der Schweiz gegenüber Grossbritannien beträgt 0,8 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Könnte ein Einbruch des Aussenhandels infolge fehlender Handelsverträge im Zusammenhang mit der einseitigen Fokussierung auf die EU auch die Schweiz negativ tangieren?
- Ist er bereit, nach einem allfälligen Brexit unverzüglich Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Grossbritannien aufzunehmen?
- Ist es für ihn eine Option, Grossbritannien nach einem allfälligen Brexit die Aufnahme in die Efta anzubieten?
→ Curia Vista
16.3242 — Herausforderung Schengen/Dublin. Sicherheitspolitisch geänderte Lage in Europa
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Reimann Lukas |
| Datum |
18.03.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.05.2016 |
Seit dem Inkrafttreten des Abkommens Schengen/Dublin am 1. März 2008 hat sich insbesondere die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend geändert. Die Schengen-Staaten reagieren auf die Herausforderungen "Terror", "Massenzuwanderung" und "Flüchtlingsströme" verstärkt mit eigenständigen Massnahmen ohne Rücksicht auf Schengen/Dublin. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Teilt er die Ansicht, dass sich seit 2008 die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend geändert hat?
- Wo sieht er die grössten Veränderungen für die Schweiz als Zentrumsland im Schengen-Raum mit Blick auf die Sicherheit?
- Die Direktion für europäische Angelegenheiten weist mit Stand 15. Januar 2016 174 Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes und drei Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstandes aus. Wie beurteilt er die Auswirkungen dieser Rechtsübernahme auf die Souveränität der Schweiz und auf die direkte Demokratie (Katalogisierung nach Relevanz)?
- Mit welchen Weiterentwicklungen - qualitativ und quantitativ - ist zu rechnen?
- Nach welchen Handlungsrichtlinien bringt sich die Schweiz in den gemischten Schengen-Ausschüssen ein?
- Spielen die Souveränität und die Neutralität der Schweiz als entscheidende Elemente der schweizerischen Aussenpolitik eine Rolle?
- Hat er die Absicht, die schweizerischen Mittel (Personal, Material, Geld) für Frontex-Einsätze zu kürzen?
- Wie viele Rückführungen in Erstasylländer werden effektiv seit dem 1. Januar 2015 im Rahmen des Dublin-Abkommens durchgeführt?
- Prüft er die Option, das Schengen-/Dublin-Abkommen neu auszuhandeln mit dem Ziel, die polizeiliche Zusammenarbeit weiterzuführen im Rahmen einer "Schengen light"-Mitgliedschaft analog zu Dänemark bzw. Grossbritannien?
- Welche Massnahmen zur Aufrechterhaltung der polizeilichen Zusammenarbeit würde er bei einer Kündigung des Abkommens Schengen/Dublin ergreifen?
→ Curia Vista
16.3226 — Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rechsteiner Paul |
| Datum |
18.03.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.05.2016 |
Die Ankündigung von Alpiq, in der Not fast die Hälfte der Wasserkraftwerke abstossen zu wollen, muss auch die Bundespolitik interessieren, dies umso mehr, als nicht oder nur schwer reversible Entscheide drohen.
Für die Zukunft der Strompolitik stellen sich neue Fragen.
Ich frage den Bundesrat:
- Wie beurteilt er die Lage der Schweizer Stromkonzerne?
- Ist er nicht auch der Meinung, dass die grossen schweizerischen Wasserkraftwerke genauso wie das Übertragungsnetz zur Basisinfrastruktur der Stromversorgung gehören und deshalb öffentlich kontrolliert werden müssen?
- Welche Massnahmen sieht er vor, um den Ausverkauf der grossen Wasserkraftwerke zu verhindern?
- Wie beurteilt er vor dem Hintergrund der Krise von wichtigen Teilen der Stromwirtschaft die Auswirkungen der Liberalisierungspolitik? Kann er sich aufgrund der gemachten Erfahrungen der Auffassung anschliessen, dass die bewährten Stromversorgungsmonopole mit einer starken Stellung der öffentlichen Hand sich längerfristig für die Bevölkerung und die Wirtschaft positiv auswirken? Und gleichzeitig den ökologischen Umbau begünstigen, weil sie eine stabile Rahmenordnung gewährleisten?
- Wie beurteilt er vor diesem Hintergrund die Ausgangslage für das Stromabkommen mit der EU und für die zweite Phase des Stromversorgungsgesetzes? Ist der Bundesrat bereit, sie aufgrund der gemachten Erfahrungen noch einmal neu zu überdenken?
→ Curia Vista
16.3207 — Warum sind klimaschädliche Ölheizungen in der Schweiz immer noch erlaubt?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rytz Regula |
| Datum |
18.03.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.05.2016 |
Ölheizungen schaden der Umwelt besonders stark. Doch ausgerechnet in Schweizer Haushalten entfallen rund 40 Prozent des Energieverbrauchs auf Heizöl. Damit nimmt die Schweiz einen unrühmlichen Spitzenplatz ein. Die EU-Haushalte kommen mit 13 Prozent Ölheizungen nur auf einen Drittel. Von den Nachbarländern steht Deutschland mit rund 24 Prozent am schlechtesten da - aber immer noch deutlich besser als die Schweiz. Insbesondere in den skandinavischen Ländern wird kaum noch mit Öl geheizt.
In der Schweiz werden hingegen laut Bundesamt für Energie alte Ölheizungen in zwei Dritteln der Fälle immer noch mit neuen Ölheizungen ersetzt, obschon Kosten, Auslandabhängigkeit und Umweltbilanz gegen Ölheizungen sprechen. Eine typische Einfamilienhaus-Ölheizung belastet das Klima zehnmal stärker als eine Wärmepumpenheizung. Das gilt auch für Modelle der neuen Generation. Über 800 000 Ölheizungen sind landesweit in Betrieb. Sie machen die Gebäude zu einer belastenden CO2-Quelle und damit zu einem grossen Klimaproblem in der Schweiz.
Mit der Unterzeichnung des Klimaabkommens am COP21-Gipfel in Paris hat sich die Schweiz Ende 2015 zu einem neuen Kapitel des internationalen Klimaschutzes verpflichtet. Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:
- Der Verzicht auf Ölheizungen hat ein sehr grosses wirtschaftliches Klimaschutzpotenzial. Was ist die aktuelle Strategie, und was ist der Zeitplan des Bundesrates für den Ersatz von Ölheizungen durch klimafreundlichere Technologien und Effizienzmassnahmen?
- Ist er der Meinung, dass die aktuellen kantonalen Regelungen ausreichen, um die Neuinstallation von Ölheizungen bzw. den Ersatz von Ölheizungen durch Ölheizungen rasch zu unterbinden und auf klimaverträgliche Alternativen umzustellen? Gemäss dem neuen internationalen Klimaabkommen müssen sich die unterzeichnenden Länder bis Mitte des Jahrhunderts von fossilen Energiequellen befreien.
- Wird er zur Umsetzung des internationalen Klimaabkommens Vorschläge zum raschen Ersatz bzw. zum Verbot von neuen Ölheizungen machen, so, wie das Schweden und Dänemark bereits beschlossen haben?
- Wenn nein: Wie will er die Ziele des Klimaabkommens - die Begrenzung des globalen Anstiegs der Temperaturen auf klar weniger als 2 Grad - im vereinbarten Zeitraum erreichen?
→ Curia Vista
<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163185" title="Interpellation: Auswirkungen des "Türkei-Deals" der EU auf die Schweiz
Eingereicht von: Stamm Luzi
Status: Erledigt
Text: Offenbar plant die EU (Stand: 16. März 2016), mit der Türkei eine Vereinbarung über das Asylproblem abzuschliessen, welche u. a. beinhalten soll, dass" style="text-decoration:none">16.3185 — Auswirkungen des "Türkei-Deals" der EU auf die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Stamm Luzi |
| Datum |
17.03.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 03.06.2016 |
Offenbar plant die EU (Stand: 16. März 2016), mit der Türkei eine Vereinbarung über das Asylproblem abzuschliessen, welche u. a. beinhalten soll, dass Visumerleichterungen oder sogar eine Abschaffung der Visumpflicht für die Türkei eingeführt werden. Daraus ergeben sich für die Schweiz folgende Fragen:
- Plant die Schweiz, sich an diesem "Deal" in irgendeiner Form zu beteiligen?
- Wenn ja, plant der Bundesrat mit der EU bereits einen "Verteilschlüssel", gemäss welchem die Schweiz einen Prozentsatz der von der Türkei an die EU übergebenen Menschen übernehmen müsste?
- Wenn ja, wer würde diese Menschen auswählen, oder wer nimmt die Zuteilung auf die Schweiz vor? Welche individuellen Auswahlkriterien sind geplant?
- Mit welchen Kosten und Risiken wäre für die Schweiz zu rechnen?
- Welche Auswirkungen auf die Schweiz haben nach Ansicht des Bundesrates Visumerleichterungen gegenüber der Türkei (oder gar die Abschaffung der Visumpflicht)?
- Wie wird der offensichtlichen Gefahr begegnet, dass Menschen, beispielsweise aus Irak oder anderen Ländern, mit syrischen Pässen ausgestattet Richtung EU oder die Schweiz geschickt werden?
- Mit welcher zusätzlichen Zuwanderung aus der Türkei rechnet der Bundesrat aufgrund dieses "Deals", beispielsweise bei einer Eskalation des dortigen "Kurden-Konflikts"?
- Ist es richtig, dass nach dem Dublin-Abkommen (mehrere EU-Staaten halten sich nicht mehr an das Abkommen) nun auch der Schengen-Vertrag Makulatur ist, da die EU den Schutz ihrer Aussengrenze an die Türkei delegiert?
→ Curia Vista
16.3101 — Militärische Schutzkleidung und militärisch verwendbare Hochleistungslaser nach Ägypten?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Seiler Graf Priska |
| Datum |
16.03.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.05.2016 |
- Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Menschenrechtslage in Ägypten?
- Im November kam nach internationalen Protesten der ägyptische Journalist und Menschenrechtler Hossam Bahgat frei, der die Menschenrechtsgruppe "Ägyptische Initiative für Persönlichkeitsrechte" mitbegründet hat. Was werfen ihm die ägyptischen Behörden vor? In welcher Form setzt sich die Schweiz dafür ein, dass Hossam Bahgat auf ein faires Verfahren hoffen darf?
- Wie viele Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea und weiteren Gebieten hat Ägypten aufgenommen? Wie viele hat Ägypten als Asylsuchende registriert? Wie vielen das Asylrecht erteilt?
- Wie beurteilt er die Abriegelung des Gaza-Streifens durch Ägypten? Was sind die humanitären Folgen?
- Gemäss Liste der erteilten Ausfuhrbewilligungen für besondere militärische Güter gab die Schweiz am 12. Februar 2015 und am 18. August 2015 grünes Licht, um speziell nach militärischen Standards hergestellte und für militärische Zwecke geeignete Schutzkleidung im Wert von zusammen 150 000 Franken nach Ägypten zu exportieren.
a. Kann er diese Exportbewilligungen gemäss Ziffer ML13.d der international angewendeten Liste besonderer militärischer Güter bestätigen?
b. Ist die speziell nach militärischen Standards hergestellte und für militärische Zwecke geeignete Schutzkleidung zwischenzeitlich nach Ägypten exportiert worden?
c. Wer war in Ägypten der Empfänger dieser militärischen Schutzkleidung?
d. Kann er ausschliessen, dass diese militärische Schutzkleidung bei der Verübung von Menschenrechtsverletzungen zur Anwendung kommt?
- Gemäss Liste der erteilten Ausfuhrbewilligungen für zivil und militärisch verwendbare Güter ("dual use") gab die Verwaltung am 21. Dezember 2015 grünes Licht, um Hochleistungslaser im Wert von 867 000 Franken nach Ägypten zu exportieren.
a. Kann er diese Exportbewilligung gemäss Ziffer 6A005.a6b2 im Anhang zur Güterkontrollverordnung bestätigen?
b. Gegenüber welchen Staaten sind solche Hochleistungslaser Gegenstand internationaler Abkommen und dürfen für militärische Zwecke nicht exportiert werden?
c. Wer war der Empfänger, und welche Garantien hat Ägypten abgegeben, dass diese militärisch verwendbaren Hochleistungslaser nur zu zivilen, nichtrepressiven Zwecken verwendet werden?
→ Curia Vista
16.3083 — Grenzüberschreitender Zugang zum italienischen Markt für Finanzdienstleistungen. Was ist der aktuelle Stand?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Abate Fabio |
| Datum |
15.03.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.05.2016 |
Am 29. August 2012 erteilte der Bundesrat ein Mandat für Verhandlungen mit Italien zu Steuer- und Finanzfragen. Eines der damals festgelegten Ziele war die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zum italienischen Markt für Finanzdienstleistungen.
Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Wurden konkrete Ergebnisse erzielt, nicht verfahrenstechnischer, sondern inhaltlicher Natur? Welche?
- Gegenseitigkeit: Steht der Schweizer Finanzdienstleistungsmarkt italienischen Anbietern offen?
- Welcher Art sind die Hindernisse, die einem erleichterten Zugang der Schweizer Finanzdienstleister zum italienischen Markt im Weg stehen? Insbesondere: Sind die Schwierigkeiten durch europäische oder italienische Vorschriften begründet, und falls ja, durch welche? Oder ergeben sich die Schwierigkeiten vielmehr beim Vollzug?
- In den letzten Jahren musste die Schweiz die rechtliche Ausgestaltung ihrer Beziehungen im Steuer- und Finanzbereich mit verschiedenen Ländern anpassen, unter anderem mit weiteren Nachbarländern wie Frankreich, Österreich und Deutschland. Inwieweit konnte mit diesen Ländern der Zugang zu den Märkten für Finanzdienstleistungen vereinbart werden? Mit welchen Ergebnissen?
- Würde ein bilaterales Abkommen mit Italien europäischem Recht widersprechen?
→ Curia Vista
16.3039 — Eritrea. Ist die Schweiz über die Lage vor Ort informiert?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Müller Philipp |
| Datum |
02.03.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.05.2016 |
Eine Gruppe von Schweizer Politikern hat kürzlich Eritrea besucht. Die Lage in Eritrea scheint stabil, aber die Gruppe konnte selbstverständlich nicht abschliessend beurteilen, wie das Regime mit zurückkehrenden Eritreern, insbesondere mit Wehrdienstverweigerern, umgeht. Nach aktuellem Informationsstand wäre es aber möglich, dass ein grosser Teil der eritreischen Asylsuchenden in ihr Heimatland zurückkehren könnten, ohne menschenrechtswidrige Behandlungen befürchten zu müssen.
Die FDP-Liberale Fraktiion hat mit der Motion 15.3802 bereits letztes Jahr gefordert, dass die Zusammenarbeit der Schweiz mit Eritrea aufgenommen und verbessert wird, damit ein Rückübernahmeabkommen in Zukunft ermöglicht werden könnte. Die Schweiz unterhält im Moment - im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten - nicht einmal eine offizielle ständige Vertretung in Eritrea.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Gibt es oder gab es in jüngster Zeit Kontakte zwischen Schweizer Regierungsvertretern, Verwaltungsangehörigen oder Angehörigen des diplomatischen Korps mit hochrangigen eritreischen Regierungsvertretern und damit einen Dialog auf Augenhöhe?
- Gibt es oder gab es kürzlich Anfragen von eritreischen Regierungsvertretern, um mit Schweizer Behörden oder Regierungsvertretern in Kontakt zu treten?
- Was gedenkt die Schweizer Regierung zu tun, um die offizielle Vertretung der Schweiz in Eritrea zu verstärken und den Austausch zu intensivieren?
- Ist es aus Sicht des Bundesrates denkbar, dass Eritrea zu einem Schwerpunktland für Entwicklungszusammenarbeit wird?
- Ist es hilfreich für eine Problemlösung, wenn Mitglieder des Bundesrates Eritrea öffentlich als "Diktatur,
Unrechts- und Willkürstaat" bezeichnen?
- Mit welchen Staaten, die als "Diktaturen" bezeichnet werden müssen, unterhält die Schweiz direkte diplomatische Beziehungen oder pflegt eine Entwicklungszusammenarbeit?
→ Curia Vista
16.3033 — Fragwürdiger Plutoniumexport in die USA
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Munz Martina |
| Datum |
02.03.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.04.2016 |
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat und das Bundesamt für Energie erteilten die Bewilligung und Freigabe von 20 Kilogramm Plutonium, das auf dem Areal des Paul-Scherrer-Institutes lagerte. Der Vorgang wird begründet mit dem Argument, die Auflösung des Schweizer Plutoniumlagers diene der weltweiten Sicherung von Nuklearmaterial. Die Global Threat Reduction Initiative des amerikanischen Energieministeriums habe der Schweiz die Möglichkeit geboten, das Material auf der Basis eines bereits existierenden bilateralen Abkommens in die USA zur Lagerung zu überführen.
Das Plutonium wurde Anfang 2016 auf der Strasse nach Deutschland transportiert und dort in die USA verschifft.
- War das Plutonium von hochreiner Qualität und insofern waffenfähig? Stand seine Produktion im Diorit im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Atomwaffenprogramm der Schweiz?
- Ist das Plutonium im Rahmen internationaler Safeguards kontrolliert worden? Seit wann und durch wen?
- Auf meine Anfrage 15.1085 machte der Bundesrat glaubhaft, in der Schweiz sei kein Plutonium mehr vorhanden. Umso mehr erstaunt dieser Export. Gibt es in der Schweiz noch weitere Plutoniumlagerbestände?
- Welchen Inhalt hat das bilaterale Abkommen mit den USA, und wann wurde es abgeschlossen?
- Wie teuer war der Transport? Was wird mit dem Plutonium in der USA gemacht? Wird es weiterbehandelt oder gelagert? Welche Verpflichtungen geht die Schweiz ein bezüglich Kosten für Lagerung und Entsorgung?
- Ziel des Rückführungsprogramms ist die Nichtweiterverbreitung zu militärischen Zwecken (Atombombe). Die USA sind aber eine Atommacht und haben keine wesentlichen Schritte zur atomaren Abrüstung unternommen. Bleibt das Plutonium im Besitze der Schweiz? Hat sie weiterhin Einfluss auf die Verwendung, oder könnte das Plutonium allenfalls zu nuklearem Kriegsmaterial weiterverarbeitet werden?
- Warum wurde das Material nicht in der Schweiz zwischengelagert und später in das vorgesehene HAA-Lager überführt, zumal die USA nicht über ein funktionierendes Atommülllager für hochradioaktiven Abfall verfügen? Widerspricht dies nicht dem KEG, wonach radioaktive Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden müssen?
- In der deutschen Beförderungsgenehmigung wird das transportierte Material als unbestrahltes MOX und nicht als Plutonium bezeichnet. Warum? Zudem werden in den rund fünfzig Beförderungsgenehmigungen alle Absender genannt, nur beim Schweizer Transport fehlt der Absender. Warum?
→ Curia Vista
15.4235 — Massnahmen für eine glaubwürdige Neutralitätspolitik der Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Reimann Lukas |
| Datum |
18.12.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.02.2016 |
Es gibt für den schweizerischen Kleinstaat keine realistische Alternative zur Neutralität. Neutralität ist der grösste Mehrwert, den ein Kleinstaat ohne Machtambitionen leisten kann. Entscheidender Faktor der Neutralität ist die Glaubhaftigkeit. Diese Glaubhaftigkeit gilt es in Friedenszeiten herzustellen und nicht im Krieg. Nur wer in Friedenszeiten glaubwürdig aufzeigt, dass er im Kriegsfall keine Partei ergreifen wird, kann sich beim Ausbruch eines Konfliktes aus dem Streit heraushalten und dafür umso mehr als von allen Seiten als neutral anerkannter Staat eine Rolle in der Friedensdiplomatie und in der humanitären Hilfe spielen.
Die Bundesverfassung erteilt dem Bundesrat und der Bundesversammlung den Auftrag, die Neutralität zu wahren (Art. 173 und Art. 185 BV). Die Neutralität ist für die Schweiz seit Jahrhunderten die erfolgreiche Strategie der Aussen- und der Sicherheitspolitik.
2014 führte die Schweiz für ein Jahr das OSZE-Präsidium. Die Entschärfung des Konfliktes Russland-Ukraine stand im Zentrum der diplomatischen Bemühungen. Die Neutralität wurde selbst vom OSZE-Vorsitzenden, Herrn Bundesrat Didier Burkhalter, als entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Friedensdiplomatie bezeichnet. Es schien, die Zeit der Experimente mit einer von der ehemaligen Aussenministerin, Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, geforderten aktiven Neutralität sei beendet. Aktuell lässt sich aber die Schweiz zunehmend in die Sanktionen der Europäischen Union einbinden. Die Verhandlungen mit Russland über ein Freihandelsabkommen wurden gestoppt. Zudem wird der Einsitz im Uno-Sicherheitsrat weiter angestrebt. Ebenso wenig mit der schweizerischen Neutralität vereinbar ist ein allfälliger Frontex-Einsatz von Schweizer Sicherheitspersonal an der EU-Aussengrenze.
- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass angesichts der komplexen geopolitischen Situation die Glaubwürdigkeit der Neutralität der Schweiz gestärkt werden muss?
- Welche entsprechenden Massnahmen trifft er?
- Werden die Verhandlungen mit Russland über ein Freihandelsabkommen demnächst fortgesetzt?
- Teilt er die Ansicht, dass eine Verankerung des Kerninhalts der immerwährenden bewaffneten Neutralität in der Bundesverfassung (Erweiterung von Art. 54 BV) eine langfristige und glaubwürdige Konsolidierung der schweizerischen Sicherheits- und Aussenpolitik sowie Friedensdiplomatie ermöglichen würde?
→ Curia Vista
15.4003 — Tisa und TTIP. Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fluri Kurt |
| Datum |
24.09.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.11.2015 |
In zahlreichen Städten und Gemeinden bestehen grosse Vorbehalte gegenüber den laufenden Verhandlungen über das Trade in Services Agreement (Tisa) sowie eine mögliche Beteiligung der Schweiz am transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership). Vor allem wird befürchtet, dass Städte und Gemeinden bei öffentlichen Dienstleistungen durch diese Freihandelsabkommen in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden könnten. Informationen, wonach der Bundesrat Service-public-Dienstleistungen aus seiner Anfangsofferte bei den Tisa-Verhandlungen ausgenommen habe, vermögen diese Skepsis nicht zu zerstreuen. Die TTIP-Verhandlungen zwischen der EU und den USA lösen zudem Bedenken bezüglich Ad-hoc-Schiedsgerichten sowie weiteren Bereichen (Beschaffungsrecht, Umwelt- und Konsumentenschutz usw.) aus.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie beurteilt er die Auswirkungen eines möglichen Abschlusses von Tisa und/oder TTIP auf die öffentlichen Dienstleistungen von Städten und Gemeinden?
- Welche Vorkehrungen trifft er, damit Städte und Gemeinden ihren Handlungsspielraum bei öffentlichen Dienstleistungen behalten können?
- Wie sorgt er dafür, dass bestehende Regeln im öffentlichen Beschaffungswesen, beim Umwelt- und Konsumentenschutz usw. nicht durch internationale Freihandelsabkommen wie Tisa und TTIP unterlaufen werden?
- Ist er bereit, die Dachverbände von Städten und Gemeinden regelmässig über den Stand der Verhandlungen über Tisa und TTIP zu informieren?
→ Curia Vista
15.3968 — Neues Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Italien. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Cassis Ignazio |
| Datum |
24.09.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.11.2015 |
Das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger befindet sich momentan in der Schlussphase der Verhandlungen. Es ist daher wichtig, die möglichen Auswirkungen auf den Tessiner Arbeitsmarkt abzuschätzen. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch ist im Durchschnitt der Lohnunterschied zwischen einer Grenzgängerin oder einem Grenzgänger und einer im Tessin wohnhaften Person laut dem Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU?
- Inwiefern kann dieser Lohnunterschied mit der Nichtbesteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger in ihrem Land erklärt werden, angesichts der unterschiedlichen Steuerbelastung in den zwei Ländern?
- Unter welchen Bedingungen könnte es sich mit dem neuen Steuerregime wirtschaftlich gesehen lohnen, seinen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen?
- Wie schätzt der Bundesrat die Risiken und Chancen einer solchen Änderung des Steuersystems für den Tessiner Arbeitsmarkt ein?
- Welchem Prozentsatz des kantonalen BIP entspricht der Mehrertrag ungefähr, der durch die höhere Steuerbelastung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit dem neuen Abkommen erzielt wird?
- Inwiefern wirkt sich die wirtschaftliche Entwicklung in Italien, insbesondere im Norden des Landes, auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Stabilität des Tessiner Arbeitsmarktes aus?
- Wie schätzt der Bundesrat die Risiken und Chancen einer solchen Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Sozialversicherungen ein (Anstieg der Steuerpflichtigen infolge einer hypothetischen Umwandlung des Ausweises G in einen Ausweis B, aber auch ein Anstieg der Risikoprofile)?
→ Curia Vista
15.3894 — Sicherheitspolitische Vorteile dank Schengen-Partnerschaft
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum |
23.09.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.11.2015 |
- Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 10.3857 (BBl 2013 6319) über die Auswirkungen der Schengen-Partnerschaft eine sehr positive Bilanz gerade auch in sicherheitspolitischer Hinsicht gezogen. Wie beurteilt er die Auswirkungen der Schengen-Partnerschaft angesichts der im September 2015 vorübergehend partiell wieder eingeführten Grenzkontrollen in Deutschland, Österreich und Slowenien? Wo sieht er Optimierungspotenzial?
- Wie wirkt sich die Schengen-Partnerschaft auf die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit aus? Wie gestaltet sich die Kriminalitätsbekämpfung mit und ohne Schengen-Partnerschaft?
- Wie intensiv nutzen die zuständigen Polizei-, Migrations- und Grenzwachtbehörden das Schengener Informationssystem (SIS)? Wie sind die Erfahrungen? Welche Bilanz zieht er?
- Wie wirkt sich die Schengen-Partnerschaft auf die Art und Weise der Grenzkontrollen aus? Welchen Beitrag leistet das Grenzwachtkorps und welchen Beitrag leisten die kantonalen Polizeikorps bei den aktuellen, mit dem Schengen-Vertrag konformen Grenzkontrollen? Welche Vor- und Nachteile wären zu erwarten, wenn die Grenzkontrollen ohne Schengen-Partnerschaft ausgeübt werden müssten?
- Artikel 23 des Schengener Grenzkodex erlaubt unter bestimmten Bedingungen vorübergehende systematische Grenzkontrollen.
a. Welches wären die Auswirkungen auf die Mobilität und den Verkehrsfluss an den Grenzübergängen?
b. Welche aussenpolitischen Wirkungen wären mit einem solchen Schritt verbunden?
c. Wie beurteilt er das aussenpolitische Signal, das die Schweiz im Falle eines Militäreinsatzes gegen Flüchtlinge an der Grenze aussenden würde?
- Mit welchen Projekten trägt die Schweiz dazu bei, dass die Flüchtlinge an der Schengen-Aussengrenze würdig empfangen werden? Welchen personellen und finanziellen Ressourceneinsatz leistet dafür die Schweiz? Wie hat sich der Ressourceneinsatz in den letzten Jahren entwickelt? Plant er angesichts der Notlage in den Hotspots in Griechenland, Italien, Ungarn usw. einen substanziellen Ausbau?
- Ohne Schengen-Partnerschaft gibt es keine Dublin-Partnerschaft. Welche Vor- und Nachteile wären zu erwarten, wenn die Schweizer Asylpolitik aufgrund ständiger systematischer Grenzkontrollen ohne Dublin-Partnerschaft ausgestaltet werden müsste?
→ Curia Vista
15.3915 — Permanenter EU-Verteilschlüssel für Flüchtlinge. Reaktion der Schweiz und Vereinbarkeit mit der Masseneinwanderungs-Initiative
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Minder Thomas |
| Datum |
23.09.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.11.2015 |
Vor einigen Tagen liess die EU-Kommission verlauten, dass auch die assoziierten Dublin-Staaten Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein ohne Ausnahmen das Dublin-Recht und seine Weiterentwicklung akzeptieren müssen. Dies betrifft etwa den neuen permanenten Verteilschlüssel für EU-Asylbewerber.
Lehne ein assoziierter Staat diese Weiterentwicklung ab, so werde das entsprechende Abkommen beendet.
- Seit dem 9. Februar 2014 musste die Schweiz schon einige Kröten aus Brüssel schlucken, so etwa:
- die Sistierung der Schweizer Assoziierung an das Forschungsprogramm Horizon 2020 und das Austauschprogramm Erasmus plus;
- die Ablehnung von Verhandlungen zur Anpassung der Personenfreizügigkeit;
- die Forderung eines institutionellen Rahmenabkommens inklusive Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs;
- die Forderung weiterer Kohäsionszahlungen, etwa an Kroatien;
- das per Telefonanruf abgebrochene provisorische Stromabkommen;
- der Abbruch der Verhandlungen zur Chemikaliensicherheit (Reach).
Wie gedenkt nun der Bundesrat auf dieses neuerliche brüske Diktat aus Brüssel zu reagieren?
- Sieht das Dublin-Abkommen ein Verfahren zur Änderung oder Weiterentwicklung desselben vor? Ist das Abkommen mit anderen Verträgen verknüpft, welche beim Dahinfallen ebenfalls gekündigt werden müssten?
- Wie beurteilt er eine etwaige Schweizer Partizipation am vorgesehenen permanenten EU-Verteilschlüssel? Stellt die Schweiz gewisse Bedingungen, etwa hinsichtlich der Berechnungsformel?
- Welchen Anteil an allen in der Schweiz ansässigen Asylbewerbern würden die durch den EU-Verteilschlüssel zugewiesenen Flüchtlinge wohl etwa ausmachen? Wäre letztlich die Konsequenz dieses neuen Systems nicht, dass dereinst alle Flüchtlinge, die Europa aufsuchen, über diesen Mechanismus auf die partizipierenden Staaten - und somit auch auf die Schweiz - verteilt werden?
- Ist nun damit zu rechnen, dass (wie bereits bei der Dublin-III-Verordnung) aus Zeitgründen die Weiterentwicklung des Dublin-Abkommens und somit auch die Verteilung der via EU aufgenommenen Flüchtlinge via bundesrätliche Verordnung ("Dublin-IV-Verordnung") erfolgen? Wie wird gewährleistet, dass sich das Parlament sowie Volk und Stände dazu äussern können? Kommt diesem Paradigmenwechsel nicht sogar materieller Verfassungsrang zu, womit er dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum unterstellt werden müsste?
- Nach Artikel 121a Absatz 1 der Bundesverfassung "steuert die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig", während Absatz 2 verlangt, dass "die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt wird", wobei diese "Höchstzahlen für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens" gelten. Und Absatz 4 schliesslich verlangt, dass "keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die gegen diesen Artikel verstossen". Widerspricht somit ein durch die EU an die Schweiz zugeteiltes Flüchtlingskontingent bzw. eine entsprechende Dublin-Weiterentwicklung nicht Artikel 121a der Bundesverfassung?
- Falls der Bundesrat keinen Widerspruch zu Artikel 121a der Bundesverfassung erkennen sollte, wie gedenkt er sicherzustellen, dass die EU-Flüchtlingskontingente den erforderlichen "Höchstzahlen ... unter Einbezug des Asylwesens" genügen?
- Die vier assoziierten Dublin-Staaten Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein entsprechen der Efta. Gedenkt der Bundesrat, mit dieser Organisation oder diesen Staaten Kontakt aufzunehmen aufgrund ihrer ähnlichen Interessenlage?
→ Curia Vista
15.3808 — Kohäsionsbeiträge an die EU-Staaten stoppen, deren Grenzen gleichzeitig Schengen-Aussengrenzen sind und die nicht ernsthaft gegen illegale Einwanderung vorgehen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
07.09.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.11.2015 |
Die Kohäsionsbeiträge an die "neuen" EU-Mitgliedstaaten wurden inzwischen grösstenteils ausgezahlt beziehungsweise sind fest gebunden. Siehe dazu die Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion 14.3057, abrufbar unter: http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20143057. Es bleibt jedoch immer noch ein gewisser Handlungsspielraum, der als politisch-wirtschaftliches Druckmittel genützt werden kann.
Die Flüchtlingskrise mit den in Massen eintreffenden Migranten und Migrantinnen aus Ländern, in denen gar kein Krieg herrscht, erfordert besondere Massnahmen, um den Schengen-Raum vor einer unhaltbaren illegalen Einwanderung zu schützen, die den Grundsätzen des Asylrechts widerspricht. In dieser aktuellen Krise, deren Ende nicht absehbar ist, muss das Asylrecht wieder auf seine ursprüngliche Aufgabe zurückgeführt werden, nämlich die des Schutzes und nicht der Einwanderung. So müssen Länder wie Ungarn, die handeln, unterstützt werden, auch wenn ihr Handeln internationale Kritik hervorruft - eine Kritik übrigens, die eine grosse Portion Heuchelei enthält. Denn diese Länder schützen mit ihren Massnahmen nicht nur ihre eigenen Grenzen, sondern auch die des Schengen-Raums. Und das kommt allen Schengen-Staaten zugute, zu denen leider auch die Schweiz seit zehn Jahren gehört.
Dagegen müssen jene EU-Mitgliedstaaten sanktioniert werden, deren Grenzen gleichzeitig auch Grenzen des Schengen-Raums sind, die aber ihrer Plicht nicht in angemessener Weise nachkommen und die so den illegalen Einwanderern und Einwanderinnen als Korridor nach Westeuropa dienen. Es wäre sinnvoll, dafür auch die Kohäsionsbeiträge an diese Staaten zu stoppen.
Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Gewisse EU-Staaten, deren Grenzen gleichzeitig Grenzen des Schengen-Raums sind, erhalten Kohäsionsbeiträge von der Schweiz. Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahmen dieser Länder zum Schutz ebendieser Grenzen vor illegaler Einwanderung?
- Einige dieser EU-Staaten setzen sich, anders als Ungarn, nicht mit griffigen Massnahmen für den Schutz ihrer Grenzen und damit der Schengen-Aussengrenzen ein. Beabsichtigt der Bundesrat, die Kohäsionsbeiträge an diese Länder zu stoppen?
→ Curia Vista
15.3755 — Wann wird das Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo abgeschlossen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gysi Barbara |
| Datum |
19.06.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.08.2015 |
Seit dem 1. April 2010 besteht für kosovarische Rentnerinnen und Rentner, die in der Schweiz gearbeitet haben und das Rentenalter in ihrer Heimat verbringen, ein unzumutbarer Zustand, weil die Schweiz das Sozialversicherungsabkommen, das mit dem ehemaligen Jugoslawien abgeschlossen worden war, im Verhältnis zu Kosovo nicht mehr anwendet. Renten, die nach diesem Zeitpunkt verfügt wurden, werden in Kosovo nicht mehr ausbezahlt. Den Betroffenen wurde ihre Existenzgrundlage im Alter genommen, was sie in Nöte bringt und für sie unhaltbar und unverständlich ist.
Bei uns gab es verschiedene Interventionen mit dem Ziel, die weitere Anwendung des Sozialversicherungsabkommens mit dem früheren Jugoslawien oder die Einleitung der Verhandlungen für ein neues Sozialversicherungsabkommen mit einer Übergangslösung zu erreichen. Der Bundesrat begründete diesen unzumutbaren Zustand mit der Nichterfüllung von Rahmenbedingungen des kosovarischen Staates. Inzwischen hat die kosovarische Regierung einiges in die Wege geleitet. Die offenen Fragen wurden beantwortet, das Zivilstandsregister ist auf eine doppelte Basis gestellt, und auch die Sozialversicherungsgesetzgebung für ein Abkommen ist in die Wege geleitet. Im Weiteren fand auch ein Treffen der Sozialminister beider Staaten statt.
Anfang dieses Jahres wurde in Kosovo eine neue Regierung gewählt, und es gab einen Wechsel im Sozialministerium. Die neue Regierung hat die restlichen Fragen inzwischen beantwortet.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist der aktuelle Stand im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen Schweiz-Kosovo?
- Gibt es Voraussetzungen, die noch erfüllt werden müssen?
- Kann Kosovo die rechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens erfüllen?
- Wann werden die Verhandlungen für ein neues Sozialversicherungsabkommen eingeleitet, und wann ist mit der Anwendung eines Abkommens zu rechnen?
- Ist es denkbar, eine Zwischenlösung, bis das neue Abkommen zur Anwendung kommt, zu installieren?
→ Curia Vista
15.3781 — Notstand im Flüchtlingswesen. Suspendierung der Schengen-Abkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
19.06.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.08.2015 |
Verschiedene EU-Mitgliedstaaten treffen angesichts des drängenden Flüchtlingsproblems Massnahmen, die gegen die Schengen-Abkommen verstossen, oder beabsichtigen, solche Massnahmen zu treffen.
Bayern hat diese Abkommen anlässlich des G-7-Gipfels einige Tage ausgesetzt und dadurch unglaubliche Resultate bei der Identifizierung gesuchter Personen erzielt.
Der gegenwärtige Notstand im Flüchtlingswesen zeichnet sich dadurch aus, dass es weit verbreitet am Willen, die Gesetze einzuhalten, fehlt. Das Asylrecht soll eigentlich politisch Verfolgten dienen und nicht Wirtschaftsflüchtlingen, zu denen die überwiegende Mehrheit der in Italien gestrandeten illegalen Einwanderinnen und Einwanderer gehört.
Das benachbarte Italien hält sich zudem nicht an das Dublin-Abkommen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat mehrfach darauf hingewiesen, und es geht im Übrigen auch aus italienischen Quellen hervor (Zehntausende Immigrantinnen und Immigranten "lösen sich in Luft auf").
Offensichtlich hat auch die EU kein Interesse an der Sicherung der EU-Aussengrenzen, und die Mitgliedstaaten begraben jeden Vorschlag zur Verteilung der Flüchtlinge. Sie ziehen es vor, sich gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben.
Deshalb frage ich den Bundesrat:
- Beabsichtigt er, angesichts der gegenwärtigen Flüchtlingslage und der offenkundigen Unfähigkeit der EU, ihre Aufgabe zu erfüllen, die Schengen-Abkommen zu suspendieren?
- Ist er sich bewusst, dass das Tessin wegen seiner geografischen Lage möglicherweise in eine ausserordentlich schwierige Situation gerät?
- Ist er noch immer der Ansicht, die Schweiz müsse "mehr Flüchtlinge" aufnehmen, auch wenn sich die benachbarten EU-Länder eher gegenteilig verhalten?
→ Curia Vista
15.3646 — Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union. Auswirkungen auf die Bilateralen I und II
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Graber Jean-Pierre |
| Datum |
18.06.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.08.2015 |
Der Bundesrat hat bereits viele parlamentarische Vorstösse bezüglich der absehbaren Auswirkungen des künftigen Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP/Tafta) auf die Schweizer Wirtschaft, unsere Landwirtschaft oder die Qualität der Schweizer Importgüter beantwortet. Da dieses Freihandelsabkommen nicht vor Ende 2015 abgeschlossen sein wird, hat der Bundesrat natürlich Anlass zu sagen, dass es unmöglich sei, verlässliche Informationen zu den allgemein erwartbaren Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft und zu den spezifischen Auswirkungen auf unsere verschiedenen Wirtschaftszweige zu machen.
Ich bitte den Bundesrat trotzdem, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie könnte sich das vorgesehene Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union auf die bilateralen Abkommen I und II zwischen der Schweiz und der Europäischen Union auswirken?
- Könnte sich die Schweiz gezwungen sehen, die Bilateralen neu zu verhandeln, sofern dieses Transatlantische Freihandelsabkommen Auswirkungen auf die Bilateralen haben sollte?
→ Curia Vista
15.3601 — Bedeutung des Abkommens über technische Handelshemmnisse (Bilaterale I)
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Riklin Kathy |
| Datum |
17.06.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.08.2015 |
Zu den Bilateralen I gehört auch das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse (MRA). Dieses Abkommen ermöglicht auf der einen Seite den Zugang zu preisgünstigen Produkten für schweizerische Konsumenten und auf der anderen Seite einen vereinfachten Zugang zum EU-Binnenmarkt für die Schweizer Industrie und für schweizerische Importeure, die Produkte von ausserhalb Europas für den EU-Binnenmarkt importieren. Wichtig ist die Äquivalenz der technischen Vorschriften bzw. die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsnachweise, darunter das CE-Kennzeichen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Mit welchen Kostenfolgen und anderen Unannehmlichkeiten für Konsumenten und für schweizerische Marktakteure (Hersteller und Importeure) wäre zu rechnen, wenn das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für die Schweiz dahinfallen würde?
- Könnte die Äquivalenz der technischen Vorschriften bzw. die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsnachweise auch im Rahmen der WTO-Abkommen erreicht werden?
→ Curia Vista
15.3535 — Bundesausgaben im Ausland. Anpassung nach der Aufhebung des Mindestkurses?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bischof Pirmin |
| Datum |
10.06.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 02.09.2015 |
Im Voranschlag des Bundes sind jedes Jahr umfangreiche Investitionen und Ausgaben im Ausland in ganz unterschiedlichen Bereichen, wie beispielsweise in der Entwicklungshilfe, den Rüstungsbeschaffungen, der Standort- und Tourismusförderung, den grenznahen Bahninfrastrukturen usw., budgetiert. Diese Budgetierungen erfolgen in Schweizerfranken. In den letzten fünf Jahren, d. h. von 2010 bis 2015, hat der Schweizer Franken gegenüber anderen Währungen massiv an Wert gewonnen, am stärksten gegenüber dem Euro mit etwa 25 Prozent Wertzunahme. Mit anderen Worten: Mit einem im Ausland investierten Schweizerfranken kann wesentlich mehr gekauft werden als zuvor. Auslandausgaben haben also durch "Zufall" und ohne entsprechenden politischen Willen massiv an Wert gewonnen. Dies ruft nach Korrekturen und wirft Fragen auf.
Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie handhabt er diese neue Ausgangslage bei der Erarbeitung des Voranschlages 2016 bei Investitionen und Ausgaben im Ausland? Wie allenfalls schon während der Rechnungsperiode?
- Wie kann er diese Ausgangslage nützen, um vom starken Franken zu profitieren bzw. zu sparen?
- Wie viel Geld könnte durch eine Berücksichtigung der Höherbewertung des Schweizerfrankens in den nächsten Voranschlägen "gespart" werden?
- Wie verhält sich dies bei Ausgaben, die sich an einem schweizerischen Basiswert (z. B. dem BIP oder dem BSP) messen? Müssen solche Prozentsätze angepasst werden? Wo ist dies unilateral schweizerisch möglich und wo nur durch Vertragsänderung?
- Wie geht er mit dieser neuen Ausgangslage bei den Beiträgen an die internationalen Organisationen und Fonds um?
- Wie können solche Verträge und Abkommen dem stark gestiegenen Auslandwert angepasst werden? Beabsichtigt der Bundesrat, Nachverhandlungen zu führen?
→ Curia Vista
<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20153326" title="Interpellation: Mögliche Folgen der Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)"
Eingereicht von: Noser Ruedi
Status: Erledigt
Text: Am 10. März 2015 lancierte die SVP die Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)". Diese fordert, dass die Schwe" style="text-decoration:none">15.3326 — Mögliche Folgen der Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)"
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Noser Ruedi |
| Datum |
20.03.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.05.2015 |
Am 10. März 2015 lancierte die SVP die Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)". Diese fordert, dass die Schweizer Bundesverfassung über dem Völkerrecht zu stehen hat. Im Falle eines Widerspruches müsse die völkerrechtliche Verpflichtung gegebenenfalls gekündigt werden (vorgeschlagener Art. 56a der Bundesverfassung).
Gerade für ein kleines Land wie die Schweiz ist das Völkerrecht jedoch äusserst wichtig. Als freiheitliches und demokratisches Land stehen wir zum Schutz der Freiheitsrechte vor staatlicher Willkür. Zu diesem Schutz trägt beispielsweise die EMRK massgeblich bei. Wenn die Schweizer Wirtschaft weiterhin wettbewerbsfähig bleiben will und exportieren möchte, ist sie zudem darauf angewiesen, als verlässlicher Vertragspartner zu gelten.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Instanz müsste über die Vereinbarkeit von Völkerrecht und Bundesverfassung im konkreten Fall entscheiden? Müsste allenfalls sogar eine Verfassungsgerichtsbarkeit geschaffen werden?
- Die Schweiz muss gemäss Verfassung mit der EU über die Anpassung des Freizügigkeitsabkommens verhandeln. Falls vorgeschlagener Artikel 56a in der Verfassung stünde und die Verhandlungen mit der EU keinen Erfolg bringen würden, müsste das Freizügigkeitsabkommen sogleich gekündigt werden?
- Falls vorgeschlagener Artikel 56a in der Verfassung stünde, müssten aufgrund des Artikels zur Ausschaffungs-Initiative, die EMRK, der Uno-Pakt II, das Freizügigkeitsabkommen und die Kinderrechtskonvention angepasst werden? Wie gut stehen die Chancen, diese international akzeptierten Verträge anzupassen?
- Welchen Einfluss hätte die vorgeschlagene Verfassungsänderung auf Verträge der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, namentlich die Freihandelsabkommen und Doppelbesteuerungsabkommen? Würde der gute Ruf der Schweiz als Vertragspartner leiden? Welchen Einfluss hätte dies auf den Abschluss neuer internationaler Verträge für wirtschaftliche Zusammenarbeit?
- Welche wirtschaftlichen Folgen sieht der Bundesrat, wenn die Schweiz die obengenannten Verträge kündigen müsste? Welchen Schaden würde es für die Schweizer Volkswirtschaft bedeuten, wenn die Schweiz kein vertrauenswürdiger Vertragspartner mehr ist?
- Inwieweit riskiert die Schweiz durch diese Volksinitiative die Abwanderung internationaler Organisationen?
→ Curia Vista
15.3255 — Neue Auswanderungswelle aus Kosovo. Was tun?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Naef Martin |
| Datum |
19.03.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.05.2015 |
Die Meldungen über die grosse Anzahl von kosovarischen Staatsbürgerinnen und -bürgern, die ihr Land in den letzten Tagen und Wochen Richtung übriges Europa verlassen haben, beschäftigen die Menschen in Europa und fordern die Kosovo-Politik der internationalen Gemeinschaft heraus.
- Welche Ursachen führten zu dieser Auswanderungswelle in Kosovo? Wie viele Menschen leben in Kosovo in Armut, wie viele sind arbeitslos? Warum kommen die wirtschaftliche Entwicklung und der Aufbau rechtsstaatlicher Behörden nicht rascher voran?
- Was bedeutet diese "Abstimmung mit den Füssen" für die Strategie, welche die internationale Gemeinschaft und die Schweiz seit der Unabhängigkeitserklärung von 2008 gegenüber Kosovo verfolgt haben? Wird der Bundesrat einen Prozess zur Überprüfung und Neuformulierung seiner Politik gegenüber diesem jungen Staat einleiten?
- Welche Bilanz zieht er aus den Bestrebungen der in Kosovo seit Jahren tätigen internationalen Missionen wie Unmik (seit 1999), OSZE-Mission (seit 1999), Kfor (seit 1999), Eulex Kosovo (seit 2008) und anderen? Wie nimmt die Bevölkerung von Kosovo die "Internationalen" wahr? Setzten diese allzu lange die Priorität auf Stabilität statt auf Demokratie und Kampf gegen die Korruption? Werden diese Missionen ihre Strategie aufgrund der neuen Auswanderungswelle anpassen? Wird der Bundesrat sie dazu auffordern?
- 2009 trat die Republik Kosovo dem Internationalen Währungsfonds (IWF) bei. 2010 gewährte dieser Kosovo ein erstes Beistandsabkommen, verknüpft mit einem umfassenden Programm zur Stabilisierung des Staatshaushaltes und des Finanzsektors. Wie beurteilt der Bundesrat Erfolg und Misserfolg der IWF-Politik in Kosovo? Erfolgten die geforderten Privatisierungen überstürzt? Bildet die fehlgeleitete Transformation den Nährboden für Korruption und Machtmissbrauch?
- In welche Richtung und mit welchem Mitteleinsatz setzt der Bundesrat die Zusammenarbeitsprogramme mit Kosovo fort? Wie kann das grosse Potenzial der kosovarischen Diaspora in der Schweiz vermehrt zur Entwicklung des Heimatlandes beitragen?
- Wird der Bundesrat das Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo unverzüglich wieder einführen?
- Wird er den Visazwang lockern und endlich Reiseerleichterungen gewähren?
- Wie können grenzüberschreitende Dienste des täglichen Lebens von und nach Kosovo wie Telefonie und Zahlungsverkehr erleichtert werden?
→ Curia Vista
15.3256 — Welche Aussenpolitik gegenüber den autoritären Monarchien im Golfkooperationsrat?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Naef Martin |
| Datum |
19.03.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.05.2015 |
Die Schweizer Aussenpolitik gegenüber den autoritären Monarchien im Golfkooperationsrat (GCC) ist schwer lesbar. Einerseits pflegt die Schweiz mit den GCC-Mitgliedstaaten wirtschaftlich und rüstungstechnisch eine enge Kooperation und baut sein Botschaftsnetz aus. Andererseits hat das Departement für auswärtige Angelegenheiten seine Menschenrechtspolitik verstärkt und erfreulicherweise die grausame, unmenschliche und erniedrigende Bestrafung des Menschenrechtsverteidigers Raif Badawi in Saudi-Arabien scharf verurteilt und den Stopp der Auspeitschung gefordert.
- Welche aussenpolitische Strategie verfolgt der Bundesrat gegenüber den sechs autoritären Monarchien, die im Golfkooperationsrat zusammenarbeiten?
- Was unternimmt er, damit diese die Menschenrechte achten und Zivilgesellschaft, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärken?
- Terrorgruppen, die sich auf fundamentalistisch-sunnitische Ideologien berufen, haben oft in den sunnitischen GCC-Mitgliedstaaten ihren Ursprung und ihre finanzielle Grundlage.
a. Was unternimmt er, um die Finanzierung des Terrorismus - welche Konfession auch immer vorgeschoben wird - an seiner Wurzel zu bekämpfen?
b. Welche friedenspolitische Strategie verfolgt er in der Region? Wie wirkt er Ethnisierung und Konfessionalisierung entgegen?
- Am 1. Juli 2014 trat das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und den Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates in Kraft.
a. Inwiefern bekräftigt dieses Abkommen den Vorrang der Menschenrechte und die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, wie sie die Internationale Arbeitsorganisation in ihren Kernarbeitsnormen definiert hat?
b. Wie wirkt es sich auf die Menschenrechte und die Rechte bei der Arbeit aus? Mit welchen Methoden und Massnahmen schätzt der Bundesrat diese Auswirkungen ab? Wen hat er mit dem Monitoring beauftragt?
c. Spricht er an den Treffen zur Umsetzung dieses Abkommens die Menschenrechte und die Kernarbeitsnormen konsequent an?
- Welche wirtschaftlichen Interessen verfolgt die Schweiz in den GCC-Mitgliedstaaten? Wie gestalten sich Aussenhandel, Investitionen, Tourismus, rüstungsindustrielle Interessen?
- Worum geht es bei den Besuchen des Vorstehers VBS und des Armeechefs in GCC-Mitgliedstaaten?
→ Curia Vista
15.3186 — Verzicht auf Forderungen nach strengen Sortenschutzgesetzen in Freihandelsabkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Friedl Claudia |
| Datum |
18.03.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.05.2015 |
Das informelle Saatgutsystem ist für Kleinbauern auf der südlichen Halbkugel mit Abstand der wichtigste Zugang zu Saatgut. Dies bestätigt eine eben publizierte Studie (Owning Seeds - Accessing Food). Sie weist auf die Gefährdung der Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Nahrung, von benachteiligten Bevölkerungsgruppen durch strenge Sortenschutzgesetze, die auf den Standards des Sortenschutzabkommens Upov 91 beruhen, hin. Da diese strengen Sortenschutzgesetze eine Standardforderung der Schweiz bzw. der Efta bei bilateralen Freihandelsabkommen sind, sollte die Schweiz sorgfältige Abklärungen vornehmen, um sicherzustellen, dass ihre Forderungen die Menschenrechte in den Partnerländern nicht verletzen. Dazu ist unser Land im Rahmen seiner internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen angehalten, wie das Committee on Economic, Social and Cultural Rights (CESCR) im letzten Staatenberichtsverfahren zur Schweiz festhält. Die Schweiz forderte in der Vergangenheit meist den Beitritt des Partnerlandes zur Upov-Konvention, was die Ratifizierung der strengen Upov-Akte 91 bedeutet.
Ich stelle dem Bundesrat deshalb die folgenden Fragen:
- Teilt er die Meinung, dass die Schweiz/Efta im Rahmen von Verhandlungen zu Freihandelsabkommen auf Forderungen verzichten sollte, die die Menschenrechte im Partnerland gefährden können?
- Ist er bereit, die möglichen menschenrechtlichen Auswirkungen von Forderungen, bei denen die begründete Gefahr von Menschenrechtsverletzungen im Partnerland besteht, vorgängig abzuklären?
- Wie schätzt er die Resultate der obenerwähnten Studie ein, die starke Hinweise für negative menschenrechtliche Auswirkungen im Fall der Einführung strenger Sortenschutzgesetze (d. h., die in Einklang mit Upov 91 stehen) aufgezeigt haben? Hat der Bundesrat Kenntnis anderer Studien zu dieser spezifischen Frage?
- Ist er bereit, in aktuellen und künftigen Verhandlungen zu Freihandelsabkommen mit Entwicklungsländern auf Forderungen im Bereich geistiger Eigentumsrechte in der Landwirtschaft im Allgemeinen und strengerer Sortenschutzgesetze im Speziellen, welche die Menschenrechte gefährden können, zu verzichten?
→ Curia Vista
15.3088 — Grenzgängerbesteuerung. Entschädigung des Kantons Tessin durch den Bund
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
10.03.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.05.2015 |
In der Einigung in Steuerfragen, die die Schweiz und Italien am 23. Februar 2015 unterzeichnet haben, sind die Teile, die die Grenzgängerbesteuerung betreffen, höchst unbefriedigend.
Obwohl sich die Situation noch entwickelt, werden bereits jetzt gewisse Forderungen Italiens deutlich, die inakzeptabel sind, so etwa die Guillotineklausel im Zusammenhang mit der Umsetzung der am 9. Februar 2014 angenommenen Volksinitiative, aufgrund derer die neue Einigung dahinfallen und das alte Abkommen wieder in Kraft treten würde.
Ebenfalls unannehmbar wäre es, wenn der Entscheid des Tessiner Parlamentes aufgehoben würde, nach dem der Multiplikator zur Berechnung der Quellensteuer für Grenzgängerinnen und Grenzgänger auf 100 Prozent erhöht wird, was dem Kanton rund 4,3 Millionen und den Gemeinden knapp 8 Millionen Franken Mehreinnahmen beschert.
Man sollte ausserdem bedenken, dass das aktuelle Abkommen mit Italien seit nunmehr vierzig Jahren (fast) ausschliesslich das Tessin belastet, während die ganze Schweiz davon profitiert. In dieser Hinsicht wäre eine Entschädigung des Kantons Tessin durch den Bund angebracht.
Im Moment ist das Abkommen mit Italien über die Grenzgängerbesteuerung, das verhandelt wird, entgegen den Versprechungen für das Tessin immer noch nicht vorteilhaft: Der Kanton könnte dadurch sogar noch weniger einnehmen als heute. Dies stünde im krassen Gegensatz zu dem, was der Nationalrat mit der Annahme des Postulates 12.4048 forderte, nämlich die Prüfung der Auswirkungen eines Vertrages mit Italien, der festlegt, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach den italienischen Steuersätzen besteuert würden. So könnte das Tessin die ganze an der Quelle erhobene Steuer zurückbehalten (also auch den Teil, der heute an Italien zurückerstattet wird), dies u. a. als Mittel zur Dumpingbekämpfung.
Daher frage ich den Bundesrat:
- Ist der Bundesrat bereit, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, die dem Tessin garantieren würde, dass die künftigen Einnahmen aus der Quellenbesteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger der Summe entsprechen, die sich aus den aktuellen Einnahmen und dem heute an Italien zurückerstatteten Betrag ergibt, wobei die Differenz zwischen den garantierten Einnahmen und den aus dem neuen Steuerregime resultierenden effektiven Einnahmen vom Bund getragen würde?
- Ist er bereit, wenigstens die Steuerausfälle zu kompensieren, die für den Kanton Tessin und seine Gemeinden entstehen würden, sollte der Entscheid des Tessiner Parlamentes, den Multiplikator für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger auf 100 Prozent zu erhöhen, aufgehoben werden?
→ Curia Vista
15.3087 — Selbstständigerwerbende aus Italien. Namen an die italienische Agenzia delle entrate weiterleiten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
10.03.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.05.2015 |
Die sogenannten Padroncini, Selbstständigerwerbende aus Italien, überschwemmen aufgrund der Personenfreizügigkeit den Tessiner Markt: Die Anzahl ihrer Meldungen nimmt ständig und exponentiell zu. Die Leidtragenden sind Tessiner Handwerksbetriebe und KMU.
Kontrollen haben gezeigt, dass die Hälfte oder mehr der kontrollierten "Padroncini" Vorschriften umgeht: eine beachtliche Zahl, die die Behörden zu drastischen und raschen Massnahmen veranlassen müsste!
Die Selbstständigen aus Italien stellen für die lokalen Betriebe eine unlautere Konkurrenz dar, da sie Steuern und Sozialabgaben umgehen und dadurch zu Preisen arbeiten können, die für ihre Tessiner Berufsgenossen unerreichbar tief sind.
Eine wirksame Massnahme zur Bekämpfung dieser unlauteren Konkurrenz und ihrer schädlichen Auswirkungen - sie hat im Tessin bereits zu Konkursen und Entlassungen geführt - könnte darin bestehen, Informationen zu den Selbstständigen, die sich in der Schweiz "anmelden", an die italienische Behörde Agenzia delle entrate weiterzuleiten. Sie könnte diese Betriebe dann zur Kasse bitten und so das Dumping eindämmen. Die Tessiner Regierung hat kürzlich Vorschläge in dieser Richtung gemacht. Man könnte direkt das Verzeichnis der Meldungen mit den Namen der betreffenden italienischen Unternehmerinnen und Unternehmer übermitteln oder auch andere Daten. Es ist doch unerhört, dass man einerseits das Bankgeheimnis aufweicht und den italienischen Steuerbehörden Informationen über die Kundinnen und Kunden des Tessiner Finanzplatzes übermittelt, was diesem gewaltige Nachteile bringt, während andererseits das Verzeichnis der gemeldeten "Padroncini", die der kantonalen Wirtschaft enormen Schaden zufügen, nicht weitergegeben wird, und dies, obwohl Italien ein offensichtliches Interesse daran hätte, die Steuerhinterzieher zur Kasse zu bitten.
Ich frage den Bundesrat:
- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass dringend gegen die unlautere Konkurrenz, die die italienischen "Padroncini" für die Tessiner Handwerksbetriebe und Unternehmen darstellen, vorgegangen werden muss?
- Ist sich der Bundesrat bewusst, welch abschreckende Wirkung allein die Nachricht, dass die Schweiz die Namen der gemeldeten Betriebe an die italienische Agenzia delle entrate weiterleitet, auf die sich nicht ordnungsgemäss verhaltenden "Padroncini" hätte?
- Beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen der zu verhandelnden Abkommen mit Italien, aber auch unabhängig davon, den italienischen Steuerbehörden Informationen zu übermitteln, anhand derer sie überprüfen können, ob diese "Selbstständigen" ihre in der Schweiz (zulasten der lokalen Wirtschaft) erzielten Einnahmen korrekt deklarieren? Falls nicht, warum nicht?
→ Curia Vista
14.4241 — Freiwillige Krankenpflegegrundversicherung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Carobbio Guscetti Marina |
| Datum |
12.12.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.02.2015 |
- Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob Auslandschweizer und -schweizerinnen (und aus Gründen der Gleichbehandlung allfällige weitere Personengruppen) im Bedarfsfall auf freiwilliger Basis die bisherige Grundversicherung in einer Schweizer Krankenkasse fortführen können?
- Was empfiehlt er Auslandschweizern und -schweizerinnen, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU, in Island oder Norwegen wohnen und nicht unter die Regelung für Entsandte oder Personen im öffentlichen Dienst fallen, sich aber dennoch aus beruflichen oder anderen Gründen vorübergehend in Gastländern ohne gleichwertigen Versicherungsschutz aufhalten, in denen es also beispielsweise keine obligatorische Krankenversicherung gibt und mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat?
- Welche Erfahrungen liegen mit Artikel 7a der Verordnung über die Krankenversicherung betreffend Fortdauer des Versicherungsschutzes für nicht mehr unterstellte Personen vor? Sollte diese Kann-Bestimmung in eine Muss-Bestimmung umgewandelt werden?
- Jede Krankenkasse ist verpflichtet, Auslandschweizer und -schweizerinnen im Falle einer dauerhaften Rückkehr in die Schweiz ab dem ersten Tag in die Grundversicherung aufzunehmen; sie haben dann auch sofort Anspruch auf Kostenübernahme aller medizinischen Leistungen. Welche Erfahrungen liegen mit dieser Regelung vor?
→ Curia Vista
14.4220 — Wie reagiert die Schweiz auf die veränderte Klimapolitiklandkarte?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grossen Jürg |
| Datum |
12.12.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.02.2015 |
Die Schweiz verfolgt nun seit Jahren eine defensive nationale Klimapolitik, welche bisher mit der Inaktivität Dritter begründet wurde. In der Tat stiegen die weltweiten Emissionen in den vergangenen Jahren stark an, die CO2-Konzentration in der Atmosphäre erklimmt jedes Jahr neue Höchstwerte, 2014 war weltweit das wärmste Jahr, seit gemessen wird, und fast alle Länder beklagen zunehmende Auswirkungen des Klimawandels. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat zu erklären, wie er seine Positionen aufgrund folgender Entwicklungen im Jahre 2014 anzupassen gedenkt:
- des Beschlusses der EU, deren Treibhausgasemissionen innerhalb der EU bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent zu senken;
- des kürzlichen Beschlusses der deutschen Regierung, an früheren Beschlüssen festzuhalten, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2030 um 55 Prozent (jeweils im Inland im Vergleich zu 1990) zu reduzieren;
- der gemeinsamen Ankündigung der beiden weltweit grössten Emittenten USA und China, sich zu Klimazielen für 2025 bzw. 2030 zu verpflichten und damit einem neuen weltweiten Klimaabkommen Ende 2015 in Paris den Weg zu ebnen;
- des Umstands, dass die Schweiz im aktuellen Klimapolitik-Länderrating zurückzufallen beginnt und die Klimaschutzleader Dänemark und Schweden ihren Vorsprung ausbauen und insbesondere die Chancen einer aktiven Klimapolitik in den Vordergrund stellen;
- des Umstands, dass einerseits die bisherigen Länder mit Post-2020-Klimaschutzankündigungen (EU, USA, China) sich auf die Festlegung von Inlandzielen beschränkt haben und andererseits in der Tat bis zur Klimakonferenz in Paris kaum Regeln für einen internationalen CO2-Markt für die Zeit nach 2020 festgelegt werden; somit bleiben Qualität und Preis solcher Treibhausgasreduktionen im Ausland unbekannt;
- des Umstands, dass nach den USA, Grossbritannien und weiteren nordischen Ländern nun auch Frankreich sich deutlich gegen eine multinationale und bilaterale Finanzierung von Kohlekraftwerken und Kohleinfrastruktur ausspricht und die Schweiz sich in den relevanten Gremien weiterhin zögerlich bis freundlich zu Kohleinvestitionen zeigt, statt mitzuhelfen, jetzt den Umschwung herbeizuführen.
→ Curia Vista
14.4272 — Klimaschutzstrategie und Landwirtschaft
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rytz Regula |
| Datum |
12.12.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.02.2015 |
Der Bundesrat kann zurzeit nicht beziffern, bis wann die Schweiz klimaneutral wird, also die angestrebten Netto-Nullemissionen bei den Treibhausgasen erreicht (siehe Frage 14.5630). Der Weltklimarat schätzt, dass dieses Ziel für alle Länder zusammen in der zweiten Jahrhunderthälfte erreicht werden muss, um eine Erwärmung von mehr als 2 Grad und damit den gefährlichen Klimawandel noch abzuwenden. Dieses Thema spielt deshalb in den Klimaverhandlungen im Hinblick auf ein neues Klimaabkommen Ende 2015 in Paris eine wichtige Rolle. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
In seiner Antwort bekräftigt der Bundesrat grundsätzlich das Ziel, die jährlichen Pro-Kopf-Emissionen langfristig auf 1 bis 1,5 Tonnen CO2 zu reduzieren. Diese Restbelastung wird allerdings bereits durch die Auswirkungen der Nahrungsmittelproduktion beansprucht. Ohne vollständigen Ausstieg aus den fossilen Energien (und den Einsatz von noch nicht anwendbaren "Carbon capture and storage"-Technologien) kann die Klimaneutralität nicht erreicht werden.
Es stellen sich folgende Fragen:
- Die Klimaneutralität setzt gemäss Bundesrat die vollständige Substitution der fossilen Energien voraus. Da die aktuelle Energiestrategie 2050 noch weit von einem Ausstieg aus den fossilen Energien entfernt ist, bedeutet dies, dass das Ziel nur mit einer ergänzenden Klimaschutzstrategie 2050 erreicht werden kann. Ist eine solche Klimaschutzstrategie in Erarbeitung? Welche zusätzlichen Massnahmen sind vorgesehen?
- Gemäss Bundesratsantwort stellt die Nahrungsmittelproduktion eine grosse Herausforderung für den Klimaschutz dar. Im CO2-Gesetz wurde auf eine explizite Regelung für die Landwirtschaft verzichtet, da man diese im Rahmen der ohnehin laufenden Agrarreformen einflechten wollte. Gibt es mittlerweile quantifizierte Klimaschutzmassnahmenpläne für die Landwirtschaft, und wie viel wird davon im Rahmen welcher Gesetzgebung bereits umgesetzt? Wie sieht der Klimaschutz-Fahrplan im Bereich der Landwirtschaft aus?
→ Curia Vista
14.4175 — Fehlendes bilaterales Stromabkommen mit der EU und Ausschluss vom Market Coupling. Wie weiter?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Guhl Bernhard |
| Datum |
11.12.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.02.2015 |
Um den grenzüberschreitenden Stromhandel europaweit effizienter zu gestalten, werden ab 2015 in der EU die Netzkapazitäten und die entsprechende elektrische Energie gemeinsam auktioniert. Die Schweiz hat sich technisch und betrieblich auf eine Teilnahme vorbereitet. Nun hat jedoch die EU offenbar entschieden, dass die Schweiz nicht wie angestrebt per 1. Januar 2015 an diesem europäischen Market Coupling teilnehmen kann. Dies, weil das bilaterale Abkommen über den Stromhandel nicht abgeschlossen werden konnte.
Diesbezüglich bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt er die Bedeutung einer Teilnahme der Schweiz am Market Coupling?
- Welche wirtschaftlichen Nachteile drohen der Schweiz aus einer Nichtteilnahme am Market Coupling?
- Welche Massnahmen können ergriffen werden, um wirtschaftliche Nachteile für Stromkunden und Energieversorgungsunternehmen auszugleichen oder abzumildern?
- Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen über das bilaterale Abkommen mit der EU über den Stromhandel, und wie sieht der weitere Zeitplan aus?
- Welche Alternative zu einem bilateralen Stromhandelsabkommen mit der EU gäbe es, um dennoch am Market Coupling teilnehmen zu können?
- Welches weitere Vorgehen hat er geplant, damit die Schweiz beim Market Coupling nicht ausgeschlossen bleibt?
→ Curia Vista
14.4112 — Zukunft des Finanzplatzes Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aeschi Thomas |
| Datum |
10.12.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.02.2015 |
Der Bericht der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie vom 1. Dezember 2014 enthält eine Vielfalt von Empfehlungen bezüglich der Weiterentwicklung des Schweizer Finanzplatzes. Der Bundesrat wird gebeten, in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen zu beantworten.
- Regulierung und Aufsicht: Inwiefern erachtet er die Einführung eines dualen Regulierungsmodells als Option (Opting-in-Möglichkeit für Finanzmarktakteure, welche eine EU-äquivalente Regulierung bevorzugen)?
- EU-Marktzugang: Welche Bankkategorien benötigen überhaupt eine EU-Marktzugangs-Regelung? Zugang zum EU-Markt haben die Schweizer Grossbanken bereits über ihre Niederlassungen in EU-Mitgliedstaaten, die Auslandsbanken über ihre jeweiligen Mutterhäuser, und kleine Schweizer Inlandbanken haben keine Kunden aus EU-Mitgliedstaaten.
- Sektorielles Abkommen mit der EU über Finanzdienstleistungen: Ein Finanzdienstleistungsabkommen würde wesentliche Anpassungen des Schweizer Rechts an den EU-Acquis bedingen. Dies hätte enorme Kosten für die Finanzbranche wie auch für weitere Wirtschaftszweige zur Folge. Wie beurteilt der Bundesrat in diesem Zusammenhang die gesamtwirtschaftlichen Kosten und insbesondere die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt? Plant er, diesbezüglich mit der EU Verhandlungen aufzunehmen?
- "Too big to fail"-Regulierung: Der IMF und die Ratingagentur S&P verweisen darauf, dass die Schweizer Grossbanken weiterhin von einer impliziten Staatsgarantie profitieren. Ferner sind UBS und CS im internationalen Kontext nicht mehr übermässig kapitalisiert. Die Notfallpläne von UBS und CS wurden zudem vom Fed und von der Einlagensicherungsbehörde FDIC als unglaubwürdig bezeichnet und zur Überarbeitung zurückgewiesen. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat im Rahmen des "Too big to fail"-Problems zu ergreifen, damit bei einer erneuten Grossbankenkrise der Schweizer Steuerzahler ausreichend geschützt ist?
- Zukunft Finanzplatz Schweiz: Weshalb finden sich im Brunetti-Bericht keine mutigen Zukunftsvisionen für den Schweizer Finanzplatz, sondern lediglich Vorschläge für den "dynamischen" Nachvollzug von EU-Recht und internationalen Standards?
→ Curia Vista
14.4105 — Abkommen mit Italien. Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
09.12.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.02.2015 |
Nachdem der italienische Senat vor Kurzem das Gesetz über die Rückführung von Kapital verabschiedet hat, hat Italien der Schweiz bekanntlich 60 Tage Zeit gegeben, um den Austausch von Bankinformationen nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu regeln. Falls bis dann keine Einigung zustande kommt, würde unser Land auf einer schwarzen Liste bleiben.
Nicht nur, dass Italien widersprüchlich handelt, wenn es einerseits seit 1974 als Ersatz für die Bankinformationen einen Teil der Quellensteuergelder aus der Schweiz einkassiert und andererseits die Schweiz ausgerechnet wegen des Bankgeheimnisses auf schwarze Listen setzt (auch wenn dies für die Schweizer Seite kein Problem zu sein scheint ...). Es überrascht auch, dass Italien, welches seinen Verpflichtungen in verschiedenen Bereichen nicht nachkommt (z. B. bei der Baustelle Stabio-Arcisate oder der Anwendung des Dublin-Abkommens), glaubt, es könne der Schweiz seine Bedingungen diktieren.
Es ist offensichtlich, dass Italien, sobald das Land erhält, was es wünscht, kein Interesse mehr an einem verbesserten Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung haben wird, das die veraltete Vereinbarung aus dem Jahr 1974 ablösen würde, die dem Tessin seit 40 Jahren schadet.
In Locarno hat Bundesrätin Widmer-Schlumpf erklärt, dass man noch vor Ablauf der Frist von zwei Monaten auch eine Einigung über die Grenzgängerbesteuerung finden werde, die auch das Tessin zufriedenstellt. Es fällt schwer, das zu glauben, da die Verhandlungen bereits vor sechs Monaten in der "Schlussphase" hätten sein sollen.
Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:
- Wie beabsichtigt der Bundesrat den Auftrag des Parlamentes zu berücksichtigen, wonach die Grenzgängerbesteuerung durch die Anwendung von italienischen Steuersätzen merklich erhöht werden soll?
- Wodurch ist garantiert, dass die Revision der Grenzgängerbesteuerung nicht dem Bemühen, der Forderung Italiens schnellstens nachzukommen, zum Opfer fällt?
- Würde der Bundesrat auch dann der Forderung Italiens nachkommen und ein Abkommen zum Informationsaustausch unterzeichnen, wenn kein Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung zustande kommt, oder kann diese Hypothese ausgeschlossen werden?
→ Curia Vista
14.4033 — Schengen/Dublin. Wie weiter nach dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fehr Hans |
| Datum |
27.11.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.02.2015 |
Mit dem kürzlichen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg, welcher die Rückführung einer afghanischen Familie ins Erstasylland Italien verbietet, wurde Dublin praktisch ausser Kraft gesetzt.
Die seinerzeitigen Versprechungen des Bundesrates vor der Schengen/Dublin-Abstimmung vom 5. Juni 2005 sind ohnehin längst widerlegt. Das grenzenlose Europa ("Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden") ist zum Unsicherheitsraum geworden. Die grenzüberschreitende Kriminalität hat massiv zugenommen, die Fahndungsdatenbank SIS II funktioniert immer noch nicht, die Aussengrenze ist kaum kontrollierbar, die Kosten explodieren: Statt 7,4 Millionen zahlen wir heute über 100 Millionen Franken, also das 14-Fache, pro Jahr.
Bei Dublin sieht die Bilanz noch schlechter aus. Die Zahl der Asylgesuche pro Jahr ist von rund 10 000 auf 25 000 angestiegen. Vor allem in Italien werden die Asylbewerber unter Missachtung von Dublin nur zum Teil auf der Eurodac-Datenbank gespeichert, was eine Rückführung ins Erstasylland Italien verunmöglicht. In Anbetracht dieser neuen Situation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Teilt er die Meinung, dass Dublin durch Strassburg weitgehend ausser Kraft gesetzt wird, indem Rückführungen von Asylbewerberfamilien nach Italien verunmöglicht werden?
- Wird nicht auch die Schlepperindustrie Auftrieb bekommen, indem Schlepper dafür sorgen werden, dass künftig bei Asylbewerbergruppen auch Kinder dabei sind, und indem andere "Unzumutbarkeits-Gründe" vorgebracht werden?
- Welche dringlichen Massnahmen ergreift der Bundesrat zugunsten der Schweiz?
- Teilt er die Meinung, dass wir selbst handeln müssen:
a. indem wir uns auf die Hilfe vor Ort konzentrieren;
b. indem wir gegenüber Italien systematische Grenzkontrollen einführen;
c. indem vermehrt Rückführungen direkt in die Herkunftsländer erfolgen;
d. indem die Schweiz für die 80 bis 90 Prozent Scheinflüchtlinge unattraktiv gemacht wird - z. B. durch geschlossene Empfangs- und Verfahrenszentren, massiv beschleunigte Verfahren, stark eingeschränkte Rekursmöglichkeiten -; und
e. durch die konsequente Anwendung des Volksentscheides, wonach Dienstverweigerung kein Asylgrund ist?
- Ist er auch der Meinung, dass Schweizer Recht internationalem Recht (Ausnahme: zwingendes Völkerrecht) vorgehen muss?
→ Curia Vista
<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20143987" title="Interpellation: Integration von Dublin III ins schweizerische Recht. Welche Tragweite und welche Auswirkungen für die vorläufig Aufgenommenen hat der Begriff "internationaler Schutz"?
Eingereicht von: Amarelle Cesla
Status: Erledigt
Text: Die Dublin-III-Verordnung steht kurz davor, vollständig in unser Landesrecht übernommen zu werden, insbesondere ins Ausländergesetz und ins Asylgesetz" style="text-decoration:none">14.3987 — Integration von Dublin III ins schweizerische Recht. Welche Tragweite und welche Auswirkungen für die vorläufig Aufgenommenen hat der Begriff "internationaler Schutz"?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Amarelle Cesla |
| Datum |
26.09.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.11.2014 |
Die Dublin-III-Verordnung steht kurz davor, vollständig in unser Landesrecht übernommen zu werden, insbesondere ins Ausländergesetz und ins Asylgesetz. Allerdings bleiben in Bezug auf die Bedeutung von dessen zentralen Bestimmungen für das schweizerische Recht weiterhin ein paar grundlegende Fragen offen. Artikel 9 dieser Verordnung ist im Schweizer Recht alles andere als einfach umzusetzen, insbesondere wenn nicht klar ist, ob die vorläufig Aufgenommenen auch unter den Begriff "internationaler Schutz" fallen oder nicht. Diese Bestimmung ist eine der wichtigsten materiellen Änderungen von Dublin III. Sie sieht vor, dass Familienangehörige nicht nur in einem Mitgliedstaat zusammengeführt werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin im Sinn der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt ist, sondern auch wenn er Begünstigter oder sie Begünstigte internationalen Schutzes ist.
Darum stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:
- Warum könnte der "internationale Schutz" nach Artikel 9 der Dublin-III-Verordnung nicht alle vorläufig Aufgenommenen umfassen? Welche Unterscheidungen will der Bundesrat bei den vorläufig Aufgenommenen machen, um Artikel 9 der Dublin-III-Verordnung anzuwenden?
- Wenn man bedenkt, dass die Anerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2011/95/EU) für die Schweiz nicht explizit bindend ist, und wenn Artikel 9 der Dublin-III-Verordnung wirklich restriktiv ausgelegt wird, könnte man dann sagen, dass die in der Schweiz gewährten Rechte unter dem in den EU-Ländern geltenden EU-Mindeststandard liegen werden?
→ Curia Vista
14.3977 — Was unternimmt die Schweiz gegen die Vertragsbrüchigkeit Italiens?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Keller Peter |
| Datum |
26.09.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.11.2014 |
Noch im März sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die Zusammenarbeit mit dem Dublin Office in Rom "funktioniert grundsätzlich gut" (Frage 14.5047). Im Juni erklärte der Bundesrat, dass die Zusammenarbeit mit Italien "gut" und "lösungsorientiert" verlaufe (Frage 14.5261). Im September hat die zuständige Justizministerin Simonetta Sommaruga erstmals die Probleme eingeräumt.
Dazu möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:
- Gemäss Bundesrat erhielt die Schweiz 2013 bei 5278 Dublin-Ersuchen an Italien 4280 Zustimmungen. Wie viele Dublin-Ersuchen ergingen an Italien in den ersten drei Monaten 2014, und wie viele Zustimmungen erfolgten seitens unseres südlichen Nachbarn?
- In Anbetracht dieser Zahlen (Januar bis März): Hält er an der im März geäusserten Formulierung fest, dass die Zusammenarbeit mit dem Dublin Office in Rom "grundsätzlich gut" funktioniert hat?
- Wie viele Dublin-Ersuchen ergingen an Italien in den Monaten April und Mai 2014, und wie viele Zustimmungen erfolgten seitens unseres südlichen Nachbarn?
- In Anbetracht dieser Zahlen (April und Mai): Hält er an der im Juni geäusserten Formulierung fest, dass die Zusammenarbeit mit Italien "gut" und "lösungsorientiert" gewesen ist?
- Wie viele Dublin-Ersuchen, Zustimmungen und Überstellungen zwischen Italien und der Schweiz erfolgten zwischen Januar und September (aufgeschlüsselt nach Monaten)?
- Italien scheint Verträge à la carte und vor allem zu seinen Gunsten auszulegen. Schweizer Unternehmen (insbesondere im Tessin) werden mit einer schwarzen Liste drangsaliert. Italien kommt seinen Verpflichtungen für den Neat-Anschluss nicht nach, die Schweiz finanziert diesen à fonds perdu in der Höhe von 120 Millionen Euro. Und nun die Nichterfüllung des Dublin-Abkommens. Akzeptiert der Bundesrat diese einseitige Vertragsbrüchigkeit, ohne gleichzeitig Gegenleistungen von Italien einzufordern, was beispielsweise die schwarze Liste, die Quellensteuerfrage und ein Steuerabkommen betrifft?
- Was unternimmt er, damit Italien seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt?
- Wenn die Registrierungen in Italien und die Dublin-Verfahren mit Italien nicht mehr funktionieren, per Gerichtsbeschluss keine Überstellungen nach Griechenland mehr möglich sind, ist er dann nicht auch der Ansicht, dass das Dublin-Abkommen nur noch auf dem Papier existiert?
→ Curia Vista
14.3873 — Streitschlichtungsverfahren zwischen Investoren und Staat im Rahmen von TTIP
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Badran Jacqueline |
| Datum |
25.09.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.11.2014 |
Die zurzeit in Aushandlung befindlichen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) und zwischen der EU und Kanada (Ceta) beinhalten Streitschlichtungsverfahren zwischen Investoren und Staat (Investor-State Dispute Settlement, ISDS). Diese würden es Investoren ermöglichen, die EU oder einzelne Mitgliedstaaten jenseits des normalen juristischen Verfahrens vor intransparenten internationalen Schiedsgerichten direkt auf Entschädigung für entgangene Gewinne durch die Legiferierung souveräner Staaten zu verklagen. Private Investoren könnten gegen die Gesetzgebung souveräner Staaten auch in den wichtigen Bereichen Sozialstandards, Gesundheit, Umwelt oder Verbraucherschutz vorgehen. Es kann vermutet werden, dass allein die Androhung einer Klage reicht, um eine Gesetzgebung zu verhindern oder zu verwässern.
- Wie stellt sich der Bundesrat zu solchen Streitbeilegungsverfahren? Stellt dies nicht eine übermässige Schwächung demokratisch legitimierter Rechtsetzung und der Souveränität der Schweiz dar?
- Wie beurteilt er die Möglichkeit, sich bei einem allfälligen Anschluss der Schweiz an die beiden Freihandelsabkommen einer Klagemöglichkeit auf entgangene Gewinne wegen schweizerischer Gesetzgebung zu entziehen?
- Wie beurteilt er diese neuen Streitbeilegungsverfahren im Unterschied zu den Streitbeilegungsverfahren im Rahmen von Gatt/WTO?
→ Curia Vista
14.3867 — Einfordern von Sozial- und Umweltstandards bei Palmölprojekten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Friedl Claudia |
| Datum |
25.09.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.11.2014 |
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viel Palmöl wird jährlich in die Schweiz eingeführt, und wozu wird es verwendet (einerseits als Rohstoff und andererseits in Produkten verarbeitet)?
- Setzt die Schweiz für Importbewilligungen sozial-, menschenrechts- und umweltrelevante Standards bei Anbau und Herstellung (Label) voraus?
- Wie beurteilt er die sozialen, ökologischen und klimapolitischen Folgen von grossflächigen Palmölprojekten?
- Gibt es Überlegungen, um die Bilanz zu verbessern?
- Ist die Schweiz über Banken oder Entwicklungsgelder in die Finanzierung von Palmölprojekten involviert?
- Hat er Kenntnis von Beschwerdefällen beim Compliance Advisor Ombudsman (CAO) der Weltbank zu Palmölprojekten? Wenn ja, welche?
- Sind unter in Beschwerden verwickelte Firmen solche, die mit Schweizer Firmen Handelsbeziehungen betreiben, bzw. sind schweizerische Rohstofffirmen betroffen?
- Ist er bereit, den Schweizer Exekutivdirektor im Board der Weltbank zu instruieren, dass die Weltbank die Regeln für sozial-, menschenrechts- und umweltpolitische Standards bei Palmölprojekten hochhält bzw. verstärkt?
- Wird die Frage von sozial-, menschenrechts- und umweltverträglich produziertem Palmöl auch in den laufenden bzw. geplanten Verhandlungen zu Freihandelsabkommen und Investitionsschutzabkommen mit Malaysia thematisiert?
→ Curia Vista
14.3775 — Diversifikationsstrategie für die Energieaussenpolitik
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aebischer Matthias |
| Datum |
24.09.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.11.2014 |
Gemäss Botschaft zur Energiestrategie 2050, Kapitel 1.3.2 "Energieaussenpolitik des Bundes", werden die Hauptziele Sicherstellung Energieversorgung, das Garantieren eines wettbewerbsfähigen Energiemarktes und die Förderung einer klimafreundlichen und effizienten Energienutzung genannt. Die Schweiz soll diese Ziele u. a. durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit ausgewählten Staaten erreichen.
Der Zeitpunkt eines erfolgreichen Abschlusses eines bilateralen Energieabkommens mit der EU ist zurzeit schwer abzuschätzen. Zur Sicherstellung der Landesversorgung und eines bestmöglichen Marktzuganges im Bereich erneuerbare Energien ist es deshalb wichtig, dass im Sinne einer Diversifikation die internationale Zusammenarbeit basierend auf den bestehenden, anwendbaren Kooperationsmechanismen der EU RES Directive gestärkt wird. Insbesondere basierend auf Artikel 9 ist es der Schweiz als "Drittstaat" grundsätzlich möglich, an den Kooperationsmechanismen der EU RES Directive bereits heute teilzunehmen.
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie stellt er sicher, dass im Rahmen der Efta-Konvention und auf der Basis von bilateralen Abkommen die Zusammenarbeit mit Norwegen, Island und Liechtenstein im Bereich Energie vorangetrieben wird?
- Ist er bereit, im Rahmen der Energiestrategie 2050 periodisch eine Berichterstattung bezüglich einer verstärkten Zusammenarbeit basierend auf den Kooperationsmechanismen der EU RES Directive und der Efta-Konvention vorzunehmen?
→ Curia Vista
14.3723 — Atomwaffenverbot. Eine humanitäre Notwendigkeit
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Chevalley Isabelle |
| Datum |
15.09.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.11.2014 |
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und andere Akteure sind besorgt angesichts der katastrophalen Auswirkungen, die eine Atomwaffenexplosion hätte, sowie angesichts der Tatsache, dass die Atommächte ihrer Pflicht zur Abrüstung nicht nachkommen. Aus diesem Grund haben diese Akteure dazu aufgerufen, ein Abkommen zum Verbot von Atomwaffen auszuhandeln.
Die Schweiz hat sich für ein solches Abkommen ausgesprochen und eine Vorreiterrolle gespielt, indem sie die humanitären Auswirkungen in den Mittelpunkt der Debatte gestellt hat. Auf meine Interpellation 12.3368 hat mir der Bundesrat im Juli 2012 folgendermassen geantwortet: "Aus diesem Grund hat der Bundesrat beschlossen, einen seiner Schwerpunkte auf die nukleare Abrüstung zu legen." Doch bei einer Konferenz zu den humanitären Auswirkungen von Atomwaffen im Februar 2014 hat die Schweiz ein solches Abkommen nicht mehr unterstützt, und in einer kürzlich gehaltenen Rede hat der Bundespräsident den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Atommächten als notwendige Bedingung benannt, um dem Ziel einer atomwaffenfreien Welt näher zu kommen.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Welche Position wird die Schweiz im Rahmen der Wiener Konferenz zu den humanitären Auswirkungen von Kernwaffen im Dezember 2014 vertreten? Bedeuten diese neuen Töne, dass die Schweiz ihre Teilnahme an den Verhandlungen über ein solches Abkommen von der Teilnahme der fünf offiziellen Atommächte abhängig macht?
- Sollte die Schweiz - angesichts ihres Status als Depositärstaat der Genfer Konventionen und angesichts ihrer langen humanitären Tradition - bei der atomaren Abrüstung nicht eine führende Rolle übernehmen?
- Kann der Bundesrat erklären, weshalb sich die Haltung der Schweiz nicht mit derjenigen des IKRK deckt, wenn es mit Blick auf den Abschluss eines solchen Abkommens darum geht, möglichst rasch Verhandlungen aufzunehmen?
→ Curia Vista
14.3698 — Situation arbeitstätiger Auslandschweizerinnen und -schweizer in EU-Efta-Staaten. Mögliche Konsequenzen nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Riklin Kathy |
| Datum |
11.09.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.11.2014 |
Gesamthaft leben rund 450 000 Schweizerinnen und Schweizer in EU-Efta-Staaten. Das Abkommen der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den EU-Staaten, welches seit 2002 in Kraft ist, gibt den Staatsangehörigen der Schweiz und der EU/Efta-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Recht, Arbeitsplatz bzw. Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Die Personenfreizügigkeit brachte den Schweizerinnen und Schweizern, die in der EU arbeiten, grosse Vorteile.
Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie gross ist der Anteil arbeitstätiger Schweizer Staatsangehöriger in den einzelnen EU-Efta-Staaten (Auflistung nach Ländern)?
- Wie viele Schweizerinnen und Schweizer wandern jährlich in den EU-Efta-Raum aus und machen somit von der Personenfreizügigkeit Gebrauch?
- Welche Vorteile haben die arbeitstätigen Auslandschweizer dank der koordinierten Sozialversicherungen?
- Gibt es weitere Vorteile, die dank der bilateralen Verträge entstehen?
- Welche Nachteile hätten die Schweizerinnen und Schweizer in EU-Efta-Staaten, wenn das Personenfreizügigkeitsabkommen und damit die Bilateralen I wegfallen würden?
- Welche Auswirkungen hätte ein Wegfall des Personenfreizügigkeitsabkommens für Schweizer Studierende und Forscherinnen und Forscher?
- Welche Auswirkungen hätte die Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf das Schengen-Assoziierungsabkommen?
- Ist der Bundesrat bereit, einen ausführlichen Bericht zuhanden des Parlamentes und der Öffentlichkeit zu den obenstehenden Fragen und zur Bedeutung der Personenfreizügigkeit für die im europäischen Raum arbeitstätigen Schweizerinnen und Schweizer zu erstellen?
→ Curia Vista
14.3689 — Asylchaos endlich angehen!
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
10.09.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.11.2014 |
Die Zahlen der Asylgesuche sind in den letzten Monaten massiv angestiegen. Die ungelösten Probleme im Schweizer Asylwesen werden immer gravierender. Dazu stellen sich folgende dringlichen Fragen:
- Wie gedenkt der Bundesrat von den EU-Südstaaten, insbesondere Italien, ihre Verpflichtungen gemäss Dublin-Abkommen einzufordern und dessen Einhaltung durchzusetzen?
- Was unternimmt er, damit die Asylgesuche innerhalb der Dublin-Staaten im Vergleich zur Bevölkerung gerechter verteilt werden?
- Ist ihm bekannt, dass italienische Beamte vermehrt Asylbewerbern, die aufgrund des Dublin-Abkommens von der Schweiz nach Italien zurückgeschickt wurden, unmittelbar nach Ankunft am Flughafen ein Dokument in die Hand drücken, mit welchem sie unter Androhung einer Gefängnisstrafe aufgefordert werden, das Land innert weniger Tage zu verlassen? Somit wandern diese direkt in die Schweiz zurück. Wie gedenkt der Bundesrat diesen klaren Vertragsbruch Italiens anzugehen?
- Wie stellt er sich zur Tatsache, dass mit dem Projekt "Mare Nostrum" und neuerdings mit Frontex-Einsätzen in erster Linie Schlepper unterstützt werden, deren "Arbeit" damit massiv erleichtert wird? Anerkennt er die Tatsache, dass dies die Attraktivität einer Bootsüberfahrt markant erhöht und damit auch die steigenden Gesuchszahlen zusammenhängen? Was wird vonseiten der Schengen-Staaten gegen diesen Fehlanreiz unternommen?
- Volk und Stände haben in der Referendumsabstimmung zu den dringlichen Änderungen des Asylgesetzes am 9. Juni 2013 mit 78 Prozent unter anderem klar befürwortet, dass Wehrdienstverweigerer aus Eritrea ausdrücklich von der Flüchtlingseigenschaft ausgeschlossen sind. Warum wird dieses deutliche Volksverdikt missachtet, indem die Anerkennungsquote bei Personen aus Eritrea in den ersten sieben Monaten 2014 bei übermässig hohen 58,5 Prozent liegt?
- In Artikel 4 AsylG wird klar ausgeführt, dass Kriegsflüchtlingen vorübergehender Schutz gewährt wird. Wird dieser Status der "Schutzbedürftigen" für die Flüchtlinge aus Syrien, insbesondere für Kontingentsflüchtlinge, angewendet? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Bei wie vielen Personen ist dies der Fall?
- Was unternimmt der Bundesrat, damit die sich zurzeit ausbreitende Krankheit Ebola nicht über den Asylweg in die Schweiz eingeführt wird? Werden für Personen aus den betroffenen Staaten besondere grenzsanitarische Untersuchungen ins Auge gefasst?
→ Curia Vista
<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20143687" title="Interpellation: Gegen die Festung Europa. Zugang zu einem fairen Asylverfahren, "burden sharing" und realistische Planung im Asylbereich
Eingereicht von: Grüne Fraktion
Status: Erledigt
Text: Das europäische Asylsystem ("Dublin") weist wesentliche Mängel auf. Die Abschreckungspolitik ("Festung Europa" ebenso wie "Festung Schweiz" - inklusiv" style="text-decoration:none">14.3687 — Gegen die Festung Europa. Zugang zu einem fairen Asylverfahren, "burden sharing" und realistische Planung im Asylbereich
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grüne Fraktion |
| Datum |
10.09.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.11.2014 |
Das europäische Asylsystem ("Dublin") weist wesentliche Mängel auf. Die Abschreckungspolitik ("Festung Europa" ebenso wie "Festung Schweiz" - inklusive Abschaffung Botschaftsasyl) verunmöglicht heute praktisch den legalen Zugang zu einem Asylverfahren in Europa - dies zwingt Flüchtlinge in die Illegalität und zur Wahl gefährlicher, leider oft sogar tödlicher Fluchtwege nach Europa. Die Schweiz hat durch den Abbau der Unterkunftskapazitäten unter dem damaligen EJPD-Vorsteher Christoph Blocher im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen einen Rückschlag erlitten, dessen Nachwehen heute noch spürbar sind.
Dazu stellen sich folgende Fragen:
- Welche Möglichkeiten bestehen heute für Flüchtlinge z. B. aus dem syrischen Bürgerkrieg oder der eritreischen sozialistischen Militärdiktatur, in einem EU-Staat einen Asylantrag zu stellen, ohne auf die Hilfe von Fluchthelfern Rückgriff nehmen zu müssen (Auflistung nach Staaten; ggf. Situationen unterscheiden, z. B. Erstflüchtlinge, Familienangehörige von bereits anerkannten Flüchtlingen)? Welche Möglichkeiten bestehen für einen solchen Asylantrag in der Schweiz?
- Setzt sich die Schweiz dafür ein, im Rahmen von Dublin einen Zugang zu Asylverfahren in europäischen Staaten zu schaffen, dass es z. B. Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien erlaubt, ohne Fluchthelfer legal ein Asylgesuch zu stellen?
- Ist der Bundesrat bereit, eine Asylgesetzänderung vorzulegen, welche den Zugang zum schweizerischen Asylverfahren z. B. für syrische oder andere Flüchtlinge ermöglicht, ohne dass diese auf Fluchthelfer angewiesen sind?
- Ist er endlich bereit, rasch grössere Kontingente von Flüchtlingen aufzunehmen?
- Wie beurteilt er die Möglichkeit für eine Entwicklung innerhalb "Dublin" hin zu einem "Burden-sharing" das über finanzielle Unterstützung hinausgeht?
- Wie viele zusätzliche Asylgesuche hätte die Schweiz netto materiell ohne das Dublin-Abkommen behandeln müssen (pro Jahr, seit Inkrafttreten)?
- Wie viele Unterkünfte (Anzahl Unterkünfte, Anzahl Plätze), welche von den Kantonen nach der Senkung der finanzierten Unterkunftsreserven unter Bundesrat Blocher aufgegeben wurden, sind unterdessen wieder in Betrieb? Wie viele Unterkünfte stehen nicht mehr zur Verfügung?
- Wie viele Plätze kann die Schweiz zur Pflege von Helferinnen und Helfern anbieten, welche beim Kampf gegen die Ebola-Epidemie selbst angesteckt wurden?
→ Curia Vista
14.3679 — Euratom und Horizon 2020. Zwei wirklich untrennbare Abkommen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Keller Peter |
| Datum |
08.09.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.11.2014 |
Während der Debatten zu Euratom und Horizon 2020 wurde der Kommission und dem Parlament seitens des Bundesrates klar zu verstehen gegeben, dass diese beiden Abkommen nicht gesondert abgeschlossen werden könnten. Die Schweiz könne nur das ganze Paket annehmen oder ablehnen. Am 10. Februar 2014 hat die Europäische Union aufgrund der Volksabstimmung zur Masseneinwanderungs-Initiative das Abkommen Horizon 2020 aufgekündigt, aber überraschenderweise nicht den Euratom-Vertrag.
Darüber hinaus sind mehrere weitere Abkommen gekündigt worden. Bei näherer Betrachtung erscheint es so, dass die EU mehrheitlich jene Abkommen aufgekündigt hat, wo die Schweiz mehr Geld erhält, als sie einzuzahlen hat, während andere Abkommen, bei denen die Schweiz mehr bezahlt, als sie erhält, nicht gekündigt wurden.
Dazu möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:
- Kann er eine Liste der durch die EU gekündigten Abkommen erstellen und angeben, wo die Schweiz jeweils mehr Geld von der EU erhalten bzw. mehr Geld an die EU bezahlt hat?
- Offenbar soll die Schweiz wieder teilweise bei Horizon 2020 aufgenommen werden. Als Gegenleistung müsse die Schweiz ihren finanziellen Verpflichtungen für die EU-Programme Euratom, Galileo und den Fusionsreaktor Iter nachkommen. Ist das korrekt? Und befriedigt den Bundesrat diese Situation?
- Sind sich der Bundesrat und die EU bei ihren jetzigen Verhandlungen der Widersprüchlichkeit bewusst, dass Horizon 2020 und das Euratom-Programm für nicht trennbar bezeichnet wurden und nun doch eine gesonderte Finanzierung des Euratom-Programms möglich sein soll?
- Wenn die EU Horizon 2020 und Euratom gesondert betrachtet, müsste der Bundesrat beim Erasmus-plus-Abkommen eine ähnliche Flexibilität einfordern können. Hat er dies konkret getan?
- WBF-Vorsteher Johann Schneider-Ammann hat gegenüber dem Parlament erklärt, der Bundesrat wolle im Zusammenhang mit dem sistierten Erasmus-plus-Abkommen die Vergabe von Beiträgen an diverse Projekte kritisch überprüfen und dafür die Mittel vor allem für die Austauschprogramme von Studierenden einsetzen. Was ist von dieser politischen Absichtserklärung geblieben?
→ Curia Vista
14.3613 — Intelligente Finanzplatzstrategie. Sicherstellung der Koordination zwischen nationalen und multilateralen Massnahmen einerseits und den bilateralen Verträgen andererseits
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Merlini Giovanni |
| Datum |
20.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2014 |
Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Strategie für einen wettbewerbsfähigen und steuerlich konformen Finanzplatz beschlossen, im Bereich der Amtshilfe in Steuersachen die internationalen Standards zu übernehmen. Damit will er die Integrität und den Ruf des Finanzplatzes Schweiz schützen. Im Zuge dieser Strategie hat er am 15. Oktober 2013 beschlossen, die multilaterale Konvention der OECD und des Europarates über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen zu unterzeichnen. Am 19. Februar 2014 hat er zudem beschlossen, den OECD-Standard einseitig auf alle Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) anzuwenden, die den geltenden internationalen Standard noch nicht erfüllen. Gleichzeitig hat der Bundesrat verschiedene Verhandlungen aufgenommen mit dem Ziel, die in der Schweiz liegenden Vermögen ausländischer Steuerpflichtiger zu regularisieren. In diesen Verhandlungen sollen Lösungen gefunden werden, die keinen benachteiligen und die sicherstellen, dass unser Land auf keinen schwarzen Listen steht und der gegenseitige Marktzugang zumindest auf dem gegenwärtigen Stand aufrechterhalten werden kann.
In einigen wenigen Fällen konnten indes diese bilateralen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen werden. Es ist also eine Art Asymmetrie festzustellen zwischen den Entwicklungen auf internationaler, bilateraler und nationaler Ebene. Dieser Koordinationsmangel schwächt die Verhandlungsposition der Schweiz insbesondere auf bilateraler Ebene. Zudem führt er zu Verwirrung und Verunsicherung.
Darum frage ich den Bundesrat:
- Wann gedenkt er den eidgenössischen Räten die Botschaft über die Genehmigung der multilateralen Konvention der OECD und des Europarates zu unterbreiten?
- Wie viele andere Staaten und welche haben zu der OECD-Konvention Vorbehalte im Sinne der Artikel 19ff. des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (SR 0.111) angebracht? Welchen Inhalts sind diese Vorbehalte?
- Hat die Schweiz seiner Meinung nach das Recht, einen Vorbehalt anzubringen, wonach Länder, mit denen die bilateralen Verhandlungen in Steuer- und Finanzfragen noch nicht abgeschlossen sind, bis auf Weiteres vom Geltungsbereich der multilateralen Konvention ausgeschlossen werden?
- Wäre er bereit, auf die einseitige Anwendung des OECD-Standards auf die DBA, die noch Gegenstand bilateraler Verhandlungen sind, zu verzichten?
→ Curia Vista
14.3630 — Werbevorschriften. Automatische Übernahme von EU-Recht
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Müller Thomas |
| Datum |
20.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.08.2014 |
Das Media-Abkommen der EU regelt die Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung europäischer Filmproduktionen. Das Abkommen ermöglicht Schweizer Filmschaffenden, von EU-Fördermassnahmen zu profitieren. Gleichzeitig führen das Media-Abkommen, aber auch andere Regelungen auf Ebene der EU sowie der EU-Staaten zu regulatorischen Angleichungen in der Schweiz im Bereich der elektronischen Medien und der Vorschriften bezüglich Werbung.
Die politischen Diskussionen und Forderungen in den Bereichen Umweltschutz, Jugendschutz, Tabak und Alkohol, Präventionspolitik oder Antidiskriminierung sind beunruhigend und führen zu einer Vielzahl neuer Vorschriften und damit zu einer immer höheren Regulierungsdichte. Werbeverbote gelten im Umfeld der EU-Kommission zunehmend als geeignete Instrumente für das Erwirken und Durchsetzen staatlich gewollter gesellschaftlicher Verhaltensmuster - eine auch beim Bundesamt für Gesundheit festzustellende Tendenz.
- Geht der Bundesrat auch davon aus, dass die Schweiz entsprechende EU-Regulierungen mit einem institutionellen Abkommen übernehmen müsste?
- Ist er bereit, eine Liste zu erstellen mit den geltenden, geplanten und diskutierten Vorschriften für elektronische Medien auf Ebene der EU, der EU-Staaten sowie der Schweiz, namentlich in den Bereichen Werbeverbote und -einschränkungen (z. B. für Tabak, Alkohol, Kosmetikprodukte, Kindernahrung usw.), Lebensmittelwerbung (verschärfte Vorschriften z. B. bezüglich Fett, Zucker und Salz), Werbung für Autos sowie Produkte mit hohem Energieverbrauch (umfangreiche Deklarations- und Informationspflichten), Sponsoringverbote für elektronische Medien, stärkere Reglementierung der Werbung für Dienstleistungen im Finanzbereich, Weiterentwicklung der Möglichkeit für Sammelklagen sowie die verschärfte Rechtsdurchsetzung beim Werberecht mit Geldbussen und "black lists"?
- Wie beurteilt er die Gefahr, dass der Anwendungsbereich genannter Richtlinien über den Fernsehbereich hinaus auf alle audiovisuellen Mediendienste (inkl. Internet) erweitert wird?
- Welche weiteren Vorschriften, Auflagen und Massnahmen sind nach seiner Kenntnis im Bereich Internet konkret in nächster Zukunft geplant?
→ Curia Vista
14.3505 — Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rösti Albert |
| Datum |
19.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2014 |
Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2013 das Mandat für Verhandlungen im institutionellen Bereich mit der EU verabschiedet. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass es im Bereich des Marktzugangs im Interesse der Schweiz ist, Mechanismen zu finden, die eine Anpassung an die Entwicklungen des Acquis der EU und damit die Rechtshomogenität ermöglichen. Dazu bedarf es gemäss Bundesrat möglicherweise eines neuen, institutionellen Abkommens.
Im Rahmen der Diskussion um ein neues, institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Will er den Freihandel auf Milch ("weisse Linie") von sich aus jetzt noch anpassen, weil die Schweiz mit einem institutionellen Abkommen sowieso dazu verpflichtet würde?
- Der Bundesrat will nach Ablauf des Gentech-Moratoriums Ende 2017 den Bauern erlauben, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Ist dies als Vorwegnahme der sowieso durch ein institutionelles Abkommen mit der EU zuzulassenden Bestimmung zu sehen?
- Der Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission, mit dem der Einsatz von Saatgut einheitlich geregelt werden sollte, wurde zwar vom EU-Parlament noch einmal abgelehnt. Müsste eine solche Saatgut-Verordnung im Namen der vier Grundfreiheiten automatisch von der Schweiz akzeptiert werden?
→ Curia Vista
14.3485 — Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU auf die Landwirtschaft
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schibli Ernst |
| Datum |
19.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2014 |
Im Rahmen der Diskussion um ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- In welchen Bereichen des Tierschutzes hat die Schweiz härtere Vorschriften als die EU (Tiertransporte usw.), und wie müssten diese angepasst werden?
- Die EU verhandelt mit den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP). Inwiefern wäre die Schweizer Landwirtschaft konkret (in welchen Bereichen, welche Nahrungsmittel, welche Produktionsarten usw.) davon betroffen, wenn wir ein institutionelles Abkommen mit der EU hätten?
- Müsste die Schweiz mit Abschluss eines institutionellen Abkommens im Agrarbereich das gesamte oder Teile der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) übernehmen, um die Freiheit des beidseitigen Marktzuganges zu gewährleisten? Welche Teile wären konkret betroffen?
- Würde die automatische Rechtsübernahme in Bereichen der vier Grundfreiheiten nicht automatisch zu einem Freihandel zwischen der Schweiz und der EU führen? Wenn nicht, wie gedenkt er ein solches zu verhindern?
→ Curia Vista
14.3560 — Übernahme von EU-Recht im Bereich der Versicherungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bortoluzzi Toni |
| Datum |
19.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2014 |
Es stellen sich im Zusammenhang mit dem geplanten institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU folgende Fragen in Bezug auf das Versicherungsabkommen:
- Im Versicherungsabkommen der Schweiz mit der EU gibt es im Bereich der kantonalen Brandversicherungsanstalten eine Ausnahmeregelung. Ist er auch der Ansicht, dass mit Abschluss eines institutionellen Abkommens mit der EU diese Ausnahme hinfällig würde und die Schweiz die Regelungen über die Brandversicherungsanstalten vollständig den EU-Richtlinien anpassen müsste? Was würde das in Bezug auf die Kosten bedeuten?
- Wie beurteilt er die Entwicklung im EU-Recht in Bezug auf Sammelklagen, die wir in der Schweiz in dieser Form nicht kennen? Ist davon auszugehen, dass via das Versicherungsabkommen oder die Personenfreizügigkeit die Schweiz nachziehen müsste? Wenn ja, was hätte dies für Folgen auf die Prämienhöhen für die einzelnen Versicherten und auf die Unternehmen in Bezug auf den Bürokratieaufwand und die steigende Regulierungsdichte?
- Ist davon auszugehen, dass mit einem institutionellen Abkommen die Schweizer Versicherungen nur noch Unisex-Tarife (gleiche Prämien für Männer und Frauen trotz belegter statistischer Unterschiede) anbieten dürften?
→ Curia Vista
14.3491 — Folgen einer Übernahme des EU-Rechts für die Schweizer Rechtsordnung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fehr Hans |
| Datum |
19.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2014 |
Die Schweiz und die EU haben weit über 100 bilaterale Abkommen abgeschlossen. Diese Abkommen schaffen u. a. gegenseitigen Marktzugang und sind Grundlage für eine Kooperation in verschiedensten Bereichen. Die Abkommen, die den Marktzugang regeln, beruhen mehrheitlich auf dem bestehenden EU-Recht. Im Zusammenhang mit der Diskussion über ein institutionelles Abkommen stellen sich folgende Fragen:
- Welche Bestimmungen welcher Erlasse müssten geändert werden, falls die Schweiz den derzeit gültigen Acquis übernehmen würde?
- Was wären die konkreten Folgen für die direkte Demokratie?
- Was wären die konkreten Folgen für die Kantone und unseren Föderalismus?
- Ist es richtig, dass die Schweiz nicht mehr über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf weitere Länder wie zum Beispiel Serbien oder die Türkei abstimmen könnte, da die Personenfreizügigkeit automatisch in unser Recht übernommen würde?
- Mit welchen finanziellen Folgen wäre ein solches Übernahmeprozedere verbunden?
→ Curia Vista
14.3519 — Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Walter Hansjörg |
| Datum |
19.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2014 |
Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2013 das Mandat für Verhandlungen im institutionellen Bereich mit der EU verabschiedet. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass es im Bereich des Marktzugangs im Interesse der Schweiz ist, Mechanismen zu finden, die eine Anpassung an die Entwicklung des Acquis der EU und damit die Rechtshomogenität ermöglichen. Dazu bedarf es gemäss Bundesrat möglicherweise eines neuen, institutionellen Abkommens.
Im Rahmen der Diskussion um ein neues, institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche konkreten Produktgruppen und Produkte wurden im bestehenden bilateralen Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse als Ausnahmen definiert und warum?
- Was würde sich im Bereich des Abkommens über technische Handelshemmnisse bzw. der Rechtsetzung in der Schweiz konkret ändern, wenn es zu einem institutionellen Abkommen mit der EU kommen würde? Würde eine dynamische Rechtsübernahme dazu führen, dass sukzessive alle Produktgruppen bzw. Produkte unter das MRA fallen würden?
- Welche Branchen wären von einem institutionellen Abkommen betroffen, und was wären die möglichen Folgekosten (Bürokratieaufwand usw.) für diese?
- Die parlamentarische Initiative 10.538, "Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen", verlangt, dass Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip wieder ausgenommen werden sollen. Dieser Vorschlag stösst in der Schweiz auf grosse Zustimmung. Würde eine solche Bestimmung mit einem institutionellen Abkommen mit der EU automatisch hinfällig?
→ Curia Vista
14.3466 — Lissabonner Abkommen. Bundesgerichtsentscheid mit Folgen für die Autonomie der Hochschulen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Riklin Kathy |
| Datum |
18.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.08.2014 |
Die Hochschulen konnten bisher selber entscheiden, welche ausländischen Ausweise sie für den Zugang an ihre Universität akzeptieren. Für die Zulassung wird grundsätzlich ein eidgenössisch anerkanntes Maturitätszeugnis oder ein gleichwertiger ausländischer Ausweis verlangt. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten gibt entsprechende Empfehlungen ab.
Mit einem Urteil vom März dieses Jahres (BGE 2C_457/2013) stellt das Bundesgericht diese Ordnung infrage. Es gibt der internationalen Hochschulkonvention über die Anerkennung von Qualifikationen in der europäischen Region, dem sogenannten Lissabonner Abkommen, den Vorrang vor der Autonomie der Hochschulen. Anders als von den Hochschulen bisher angenommen, kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass das Lissabonner Abkommen unmittelbar anwendbar ist und den ausländischen Studenten aus den Vertragsstaaten einen direkt einklagbaren Anspruch auf Zulassung zu einer Schweizer Hochschule gibt.
Der Bundesrat hat das Lissabonner Abkommen ohne Genehmigung durch das Parlament abgeschlossen und 1999 für die Schweiz in Kraft gesetzt. Deshalb ist er eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
- War sich der Bundesrat bei der Unterzeichnung des Abkommens bewusst, dass dieses die Autonomie der Schweizer Hochschulen und insbesondere deren Kompetenz, die Zulassung zum Studium zu regeln, spürbar einschränken wird?
- Können Hochschulen mit einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage die Zulassung von ausländischen Studierenden trotz Lissabonner Abkommen weiterhin steuern und einschränken? Welche Hochschulen verfügen bereits über eine solche gesetzliche Grundlage?
- Die Schweizer Hochschulen verlangen strenge Maturitätsprüfungen, um das qualitative Niveau des Studiums zu halten. Was gedenkt er zu tun, damit die Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Gymnasien bei der Zulassung zum Hochschulstudium nicht schlechter gestellt werden als Personen mit einem ausländischen Ausweis und die Qualität des Studiums aufgrund des Bundesgerichtsurteils nicht leidet?
- Wie beurteilt er das Bundesgerichtsurteil im Lichte der vom Volk angenommenen Initiative gegen die Masseneinwanderung?
- Welches wären die Vor- und Nachteile einer Kündigung des Lissabonner Abkommens?
→ Curia Vista
14.3483 — Rechtsübernahme bei den Sozialwerken
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Frehner Sebastian |
| Datum |
18.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2014 |
Es stellen sich im Zusammenhang mit dem geplanten institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU folgende Fragen:
- Welche Anpassungen und Erneuerungen müssten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Schweiz gemacht werden?
- Welche Bereiche der Sozialcharta der EU müsste die Schweiz im Zusammenhang mit einer automatischen/dynamischen Rechtsübernahme übernehmen, damit die Personenfreizügigkeit gemäss EU vollständig gewährleistet wird?
- Ist es richtig, dass die Schweiz einen Vater- und/oder Elternurlaub einführen müsste? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
- Ist es richtig, dass sich die Schweiz den Zielsetzungen der EU angleichen müsste, in allen EU-Ländern für 90 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren staatliche Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen? Wird sie dies nicht tun, könnten dann diese Rechte am EuGH oder am Schweizer Bundesgericht eingeklagt werden?
- In der EU wird intensiv darüber beraten, eine Richtlinie bzw. Zielsetzung verbindlich zu verabschieden, um eine Frauenquote von 40 Prozent in allen in der EU registrierten privaten Aktiengesellschaften bis ins Jahr 2020 einzurichten. Würde eine solche Richtlinie/Zielsetzung im Falle eines institutionellen Abkommens auch für die Schweiz früher oder später gelten?
- Die EU-Staaten wollen ihre Sozialversicherungssysteme für Selbstständige besser koordinieren, denn die unterschiedlichen nationalen Regelungen beschränken die Arbeitsmobilität. Was kommt in diesem Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit und der institutionellen Anpassung auf die Schweiz zu?
- Inwiefern müsste die Schweiz mit Abschluss eines institutionellen Abkommens das Europäische Fürsorgeabkommen übernehmen, respektive wo machen wir das heute schon? Könnte somit jede Person mit Unionsbürgerschaft in der Schweiz Sozialhilfe beantragen? Ist den Kantonen und Gemeinden die mögliche Verlagerung von solchen Kosten bewusst, und werden ihnen im Zusammenhang mit einem möglichen institutionellen Abkommen ganz konkrete Auswirkungen und Probleme dargelegt?
→ Curia Vista
14.3482 — Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse. Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Binder Max |
| Datum |
18.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2014 |
Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2013 das Mandat für Verhandlungen im institutionellen Bereich mit der EU verabschiedet. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass es im Bereich des Marktzugangs im Interesse der Schweiz ist, Mechanismen zu finden, die eine Anpassung an die Entwicklungen des Acquis der EU und damit die Rechtshomogenität ermöglichen. Dazu bedarf es möglicherweise eines neuen, institutionellen Abkommens.
Im Rahmen der Diskussion um ein neues institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie würde sich ein solches institutionelles Abkommen grundsätzlich auf das bestehende Landverkehrsabkommen auswirken? Welche Bereiche wären unmittelbar betroffen und würden sofortige Verhandlungen nach sich ziehen?
- Was würde konkret in Bezug auf das Nacht- und Sonntagsfahrverbot passieren, wenn die EU hier Änderungen verlangen würde? Würden diese Änderungen die bestehenden Regelungen in der Schweiz obsolet machen? Was wären die Auswirkungen auf die Lärmbelastung für die Bevölkerung sowie das Stauvolumen in der Schweiz generell?
- Was geschieht, wenn die EU in ihrem Gebiet Eurocombi (Gigaliner) generell zulassen würde? Müsste die Schweiz, trotz bestehendem Verbot solcher Fahrzeuge im schweizerischen Strassenverkehrsgesetz, diese Regelung automatisch übernehmen? Wie hoch wären die Folgekosten für Anpassungen der Infrastruktur (Strassen, Tunnels, Brücken), und um wie viel würden sich die Unterhaltskosten derselben Bereiche pro Jahr erhöhen?
- Sind die vom Bundesrat propagierte aktuelle Verkehrspolitik mit Vorschlägen zu Mobility-Pricing (anderes Wort für Road-Pricing) zur Untersuchung der Einführung möglicher Tunnelgebühren wie auch die aktuelle Diskussion um die Verteuerung im Bereich der Treibstoffe (NAF-Vorlage) ein Vorbote eines möglichen institutionellen Abkommens mit der EU?
- Wie will er sicherstellen, dass die schweizerische Verlagerungspolitik mit den Instrumenten der LSVA, der 40-Tonnen-Limite sowie der über 30 Milliarden Franken teuren Neat durch ein neues, institutionelles Abkommen nicht ausgehebelt wird und die Investitionen und Anstrengungen diesbezüglich für nichts waren?
- Wie will er möglichen Forderungen der EU nach weiteren Verkehrskorridoren bzw. Ausbau der Strassentransitachsen, welche im Widerspruch zur Verfassung stehen, entgegentreten?
→ Curia Vista
14.3399 — Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Direkte und indirekte Auswirkungen auf die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Parmelin Guy |
| Datum |
03.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.08.2014 |
Im vergangenen November hat ein Artikel der Zeitschrift "Le Monde diplomatique" Alarm geschlagen. Es ging darin um mögliche verheerende Folgen, die das transatlantische Freihandelsabkommen, über das zurzeit die USA und die EU verhandeln, für die Kompetenzen der Regierungen nicht nur von Vertragsstaaten, sondern auch von Drittstaaten haben könnte. Drittstaaten würden in ihren Handelsbeziehungen mit den USA und der EU gezwungen, die Rechtsvorschriften und Normen zu übernehmen, die diesen neuen, grossen "gemeinsamen Markt" bestimmen. Alle Bereiche könnten davon betroffen sein: Finanzwesen, Immigration, Gesundheitspolitik, Landwirtschaft usw. Da die Verhandlungen ziemlich rasch voranschreiten, müssen wir uns auf das Schlimmste gefasst machen. Bundesrat Schneider-Ammann ist sich dessen übrigens bewusst, denn er wünscht, dass auch unser Land mit von der Partie ist. Ich möchte daher folgende Fragen stellen:
- Wie gedenkt der Bundesrat zu verhindern, dass die Schweiz Regelungen übernehmen muss, die dem bereits mehrfach zum Ausdruck gebrachten Volkswillen in Sachen Umweltschutz, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit widersprechen?
- Falls die Bestimmungen eines solchen Abkommens zur Norm werden, selbst wenn die Schweiz keine Vertragspartnerin ist: Was wird dann aus dem Verbot von Hormonen in der Fleischproduktion und von GVO sowie aus anderen besonderen Anliegen der Schweizer Bevölkerung?
- Stimmt es, dass bei dieser Art von Abkommen Streitigkeiten über den Schutz privater Investitionen von einem internationalen Schiedsgericht entschieden werden und somit die nationale Justiz umgangen wird? Wenn ja, würde die Schweiz nicht einen wesentlichen Teil ihrer politischen Souveränität aufgeben, indem sie sich an ein solches Abkommen zu binden sucht?
- Sollte dieses neue internationale "Megaabkommen" zu einem erfolgreichen Abschluss kommen, wird es ausserhalb des rechtlichen Rahmens der WTO umgesetzt werden. Laufen die Schweizer Unternehmen, die keine Niederlassungen in den Unterzeichnerstaaten dieses Abkommens haben, nicht Gefahr, diskriminiert zu werden, wenn die WTO-Regeln keinen Vorrang vor den Bestimmungen solcher Abkommen mehr haben? Wenn ja, wie beurteilt der Bundesrat auf politischer Ebene dieses bedeutende Risiko für unsere Unternehmen und allgemein für die Wirtschaft unseres Landes?
→ Curia Vista
14.3395 — Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP/Tafta. Auswirkungen auf die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grüne Fraktion |
| Datum |
03.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.08.2014 |
Die EU und die USA verhandeln momentan über ein transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP/Tafta). Dieses Abkommen wird in ganz Europa scharf kritisiert: nicht nur wegen der fehlenden Transparenz, sondern auch wegen dem drohenden Abbau von EU-weiten ökologischen und sozialen Standards. Gemäss Bundespräsident Burkhalter könnte das Abkommen auch in der Schweiz eine Verschlechterung der Standards für die Nahrungsmittelproduktion und die Landwirtschaft zur Folge haben.
Die EU und die USA sind wichtige Handelspartner der Schweiz, und das Cassis-de-Dijon-Prinzip erlaubt es schon heute, dass Produkte, die in der EU bewilligt sind, auch bei uns auf den Markt gelangen dürfen, selbst wenn sie den Schweizer Standards nicht genügen. Vor diesem Hintergrund könnte das Abkommen für die Schweiz auch dann negative Folgen haben, wenn sie selbst daran nicht beteiligt ist.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist die Schweiz in die Verhandlungen einbezogen und, wenn ja, in welcher Form?
- Wie und wann gedenkt er die Öffentlichkeit über dieses weitreichende Abkommen zu informieren?
- Welche Sektoren wären in der Schweiz von diesem Abkommen betroffen?
- Welche Auswirkungen sind zu erwarten? Inwiefern sind insbesondere die Landwirtschaft und die Lebensmittelindustrie betroffen?
- Was gedenkt er zu unternehmen, damit die in der Schweiz geltenden Umwelt-, Verbraucher- und Sozialstandards nicht abgebaut werden?
→ Curia Vista
14.3362 — Zweifelhafte und realitätsferne theoretische Positionen schaden dem Tessin
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
08.05.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 02.07.2014 |
Gestern hat sich Bundesrätin Widmer-Schlumpf mit dem Tessiner Staatsrat getroffen.
Auf der Tagesordnung standen im Wesentlichen die üblichen Themen rund um die Beziehungen zu Italien. In besorgniserregender Weise macht die Schweiz gegenüber unserem südlichen Nachbarland (aber auch gegenüber der internationalen Gemeinschaft insgesamt) immer neue Zugeständnisse in Sachen Austausch von Bankdaten, und dies ohne die geringsten Gegenleistungen.
Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Kündigung des Grenzgängerabkommens mit Italien bekräftigt - eines Abkommens, das dem Tessin seit vierzig Jahren Nachteile bringt und das auf überholten Voraussetzungen beruht. Sie beruft sich auf nicht klar umrissene, schwerwiegende Folgen, die eine Kündigung haben könnte, und führt insbesondere eine Auflösung des Doppelbesteuerungsabkommens ins Feld. Diese Haltung ist völlig theoretisch und abgehoben von der politischen Realität. Ihr wird zudem, selbst auf theoretischer Ebene, von Fachleuten in Steuerrechtsfragen widersprochen. Insbesondere hat Italien keinerlei Interesse an einer Auflösung des Doppelbesteuerungsabkommens. Hingegen bestünde durchaus ein Interesse an der Kündigung des Grenzgängerabkommens. Denn dessen Kündigung würde es Italien erlauben, auch die eigenen Steuereinnahmen zu erhöhen, dies zum eigenen Vorteil und unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Italienerinnen und Italiener, ungeachtet dessen, ob sie diesseits oder jenseits der Grenze arbeiten - einer Gleichbehandlung, die gegenwärtig ganz offensichtlich missachtet wird.
Ich frage den Bundesrat deshalb:
- Ist er sich bewusst, dass die Position von Finanzministerin Widmer-Schlumpf auch aus theoretischer Sicht bestritten wird?
- Welche konkreten politischen Zeichen aus Italien stützen die Annahme, dass eine Kündigung des Grenzgängerabkommens auch eine Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zur Folge hätte, wie dies die Finanzministerin nicht müde wird zu wiederholen? Oder handelt es sich um rein juristische Spekulationen, die zudem, wie gesagt, alles andere als unbestritten sind?
- Ist er sich bewusst, dass eine Kündigung des Grenzgängerabkommens durch die Schweiz auch für Italien vorteilhaft wäre und deshalb auch nicht als "feindlicher Akt" gegenüber unserem südlichen Nachbarland aufgefasst würde?
- Wie gedenkt er den Schaden zu vergüten, den das Tessin erleidet, wenn das Grenzgängerabkommen auf nicht zu rechtfertigende Weise weiterbesteht?
→ Curia Vista
14.3376 — Sistierung der Forschungszusammenarbeit durch die EU-Kommission
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Stamm Luzi |
| Datum |
08.05.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.08.2014 |
Die Forschungskooperation EU/Schweiz besteht seit 1986 (Abkommen zur Teilnahme an künftigen Rahmenprogrammen, 1. Rahmenprogramm ab 1984). Mit dem Abkommen vom 21. Juni 1999 (in Bilaterale I integriert) wurde die Teilnahme am 5. respektive 6. Rahmenprogramm angestrebt. Es folgte 2007 das 7. Programm (2007-2013), das nun durch Horizon 2020 abgelöst wurde (2014-2020).
Die Schweiz hat die Teilnahme an Horizon 2020 bereits beschlossen und mit Bundesbeschluss vom 10. September 2013 die Finanzierung gutgeheissen (BBl 2013 7825). Sie hat somit ihre finanziellen Zusicherungen erteilt, was Grundlage der assoziierten Mitwirkung ist.
Auch wenn am 9. Februar 2014 (Volksentscheid Einwanderungs-Initiative) Horizon 2020 noch nicht fertig ausgehandelt war, war der Inhalt festgelegt und von der Schweiz erfüllt worden. Am 17. Februar 2014 sistierte die EU die Zusammenarbeit, obwohl das Programm für Bewerbungen aus der Schweiz bereits offenstand. Die EU reagierte, obwohl der Volksentscheid rechtlich weder gegen die inhaltlich beschlossene Forschungszusammenarbeit noch gegen das Freizügigkeitsabkommen verstösst.
Fragen an den Bundesrat:
- Handelt es sich beim Abkommen vom 21. Juni 1999 um die Gewährung neuer Zugangsrechte zum Binnenmarkt oder nur um die Erweiterung einer bereits seit 1986 bestehenden Kooperation?
- Trifft es zu, dass die Verpflichtungen von Horizon 2020 (gemäss Wiener Vertragsrechtskonvention) unabhängig von Paraphierung und Unterzeichnung bereits bestanden?
- Hat die EU somit gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstossen, wenn sie - ohne Vertragsverletzung seitens der Schweiz - eine Sistierung auslöste?
- Verstösst dieses Vorgehen gegen Treu und Glauben?
- Trifft es zu, dass Horizon 2020 keinen Bezug zur Personenfreizügigkeit hat, da dieses Abkommen weder den Inhalt hat, Staatsbürger aus der EU zu beschäftigen, noch solchen (gegenüber Forschern aus Drittstaaten) Vorrang zu geben?
- Verstösst die EU gegen Ziel und Zweck eines wichtigen Teils der von den EU-Mitgliedstaaten mitbenutzten europäischen Forschungsorganisationen, wenn sie die Schweiz von EU-Forschungsprojekten ausschliesst, die von Institutionen wie Cern, Cost, ESA, Eureka profitieren, bei denen die Schweiz Gründungsmitglied ist?
- Kann eine Teilnahme an Horizon 2020 auch als sogenannter "assoziierter Staat" vertraglich geregelt werden - so, wie die EU das auch mit anderen Nicht-EU-Mitgliedstaaten (z. B. Israel) getan hat?
→ Curia Vista
14.3244 — Zukunft der biomedizinischen Forschung und Technologie
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Heim Bea |
| Datum |
21.03.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.05.2014 |
Der Bericht des Bundesrates "Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie" zeigt die Bedeutung der Forschungszusammenarbeit mit der EU. Angesichts des Ergebnisses der Abstimmung vom 9. Februar 2014 bitte ich den Bundesrat um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- Wie schätzt er die Auswirkungen der Annahme der Zuwanderungs-Initiative ein hinsichtlich des Zugangs von Medizinforschenden und Medizinstudentinnen und -studenten zu Forschungsprojekten der EU z. B. im Zusammenhang mit klinischen Studien?
- Könnte das Abstimmungsergebnis negative Auswirkungen haben für die Schweiz betreffend Einbezug in das europäische Marktzutritts- und Marktüberwachungssystem für Medizinprodukte, d. h. für das heute geltende Abkommen Schweiz-EU, das Patientinnen und Patienten einen gesicherten Zugang zu Arzneimitteln und Medizinprodukten ermöglichen soll?
- Wie schätzt er den Einfluss der Abstimmung auf das Übereinkommen über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten ein (Medicrime-Konvention und EU-Richtlinie) und damit auf den Schutz der Schweiz vor Heilmittelkriminalität?
- Wie beurteilt er die Chancen der Schweiz für eine weitere Beteiligung an der geplanten internationalen Strategie und Zusammenarbeit betreffend seltene Krankheiten und individualisierte Medizin?
- Mit welchen Massnahmen kann der Bundesrat nach dem 9. Februar 2014 die Bedürfnisse der Schweiz am Informations- und Datenaustausch mit der EU/EMA betreffend Zugang zu Datenbanken und Registern sichern und die Kooperation zwischen Swissmedic und der EMA stärken?
- Wie ist der Stand und welches sind die Inhalte der Gesundheitsverhandlungen der Schweiz mit der EU?
- Wie hoch schätzt er die finanziellen Folgen für Bund und Kantone hinsichtlich Forschung sowie betreffend Bildungs- und Qualifizierungsbedarf von Fachkräften in der Schweiz?
→ Curia Vista
14.3217 — Neue Allianzen zur Stärkung der Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Reimann Lukas |
| Datum |
21.03.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.05.2014 |
Unser aussenpolitischer Fokus darf sich nicht einfach auf Brüssel konzentrieren. Gute Beziehungen zu einzelnen Nationalstaaten und Regionen - ob innerhalb oder ausserhalb der EU - sind wichtig. Schliesslich sollte unsere Aussenpolitik der Interessenpolitik der Schweiz entsprechen. Wo gemeinsame Interessen vorhanden sind, sollten diese auch zu einer Zusammenarbeit genutzt werden.
- Wie können die Beziehungen mit Nachbarregionen wie Bayern, Vorarlberg oder dem Elsass vertieft werden?
- Gibt es Spielraum für wirtschaftliche Abkommen zwischen der Schweiz und direkt an die Schweiz angrenzende Regionen wie Bundesländer?
- Gewichtige isländische und norwegische Stimmen möchten als Alternative zu bestehenden EU-Verträgen ein neues Freihandelsabkommen. Sie schlagen vor, die EU solle mit den Efta-Staaten ein neues Freihandelsabkommen aushandeln, so, wie sie dies mit Südkorea oder Kanada mache. Der Anwendungsbereich des bestehenden Freihandelsabkommens ist beschränkt auf Industrieprodukte und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Er könnte um Dienstleistungen ergänzt werden und den Marktzugang der Schweizer Wirtschaft erleichtern durch gegenseitige Anerkennung von Produktevorschriften. Das Abkommen soll sich auf wirtschaftlichen Handel beschränken - ohne jegliche politische, gerichtliche oder finanzielle Einmischung. Wenn die Efta-Staaten gemeinsam verhandelten, würde die Position der Nicht-EU-Staaten Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein gestärkt. Haben diesbezüglich Gespräche mit den Efta-Partnerstaaten stattgefunden, oder sind welche geplant? Steht der Bundesrat hinter Verhandlungen für ein entsprechendes Efta-EU-Freihandelsabkommen?
- Der britische Premierminister David Cameron hat erstmals den Verbleib seines Landes in der EU an konkrete Forderungen geknüpft. Dazu gehören etwa strengere Einwanderungsregelungen und eine grössere Zurückhaltung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Genau diese Probleme hat die Schweiz auch. Hat der Bundesrat schon Gespräche mit der britischen Regierung geführt, inwiefern man gemeinsam für strengere Einwanderungsregelungen eintreten könnte und inwiefern eine grössere Zurückhaltung des EGMR erreicht werden kann?
- Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass wir mit neuen Allianzen die Schweizer Interessen international besser durchsetzen können und uns auch gegenüber Brüssel mehr Respekt verschaffen können?
→ Curia Vista
14.3167 — Anerkennung von Führerausweisen für Fahrgastschiffe
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Maire Jacques-André |
| Datum |
20.03.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.05.2014 |
Die Schweiz anerkennt europäische Führerausweise für Fahrgastschiffe nicht, und dies, obwohl sie in sämtlichen Staaten der Europäischen Union anerkannt werden.
Dadurch werden diejenigen Gesellschaften benachteiligt, die saisonal auf Grenzgewässern unterwegs sind. Sie stehen nämlich im Wettbewerb mit Gesellschaften aus Nachbarländern, die während der Saison auf eine grosse Anzahl Schiffsführerinnen und -führer zurückgreifen können, während Schweizer Gesellschaften grosse Schwierigkeiten haben, Personal zu finden, das bereit ist, sich für eine Anstellung, die auf ein paar Monate im Jahr begrenzt ist, auf die Prüfungen zur Erlangung des Schweizer Schiffsführerausweises vorzubereiten.
Darüber hinaus ist das Anlegen an den Ufern eines Nachbarlandes nur mit zeitlich beschränkten Bewilligungen des Bundesamtes für Verkehr möglich.
Deshalb wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist der Bundesrat bereit, gewisse Bestimmungen zu lockern, um gewissen Schweizer Unternehmen, die Fahrgastschiffe betreiben, die Ausübung ihrer Tätigkeit zu erleichtern oder nötigenfalls ihr Überleben zu sichern?
Konkreter gefragt:
- Ist es denkbar, dass europäische Schiffsführerausweise in der Schweiz anerkannt werden und umgekehrt auch schweizerische Ausweise in der EU?
- Könnte gestützt auf das Karlsruher Übereinkommen über regionale Abkommen verhandelt werden?
- Ist es denkbar, das Bewilligungsregime für das Anlegen an Ufern der Nachbarländer zu lockern, beispielsweise, indem die Bewilligungen dauerhaft gewährt werden oder indem die Bewilligungskompetenz den kantonalen Schifffahrtsämtern übertragen wird?
- Kann die Organisation der Prüfungen, die heute an einer sehr beschränkten Anzahl Tagen und nur in wenigen Kantonen stattfinden, gelockert werden?
→ Curia Vista
14.3163 — Wird die Axpo zum nächsten Fall Swissair oder UBS?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fehr Jacqueline |
| Datum |
20.03.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.05.2014 |
Die EU hat beschlossen, die Verhandlungen über das Stromabkommen zu sistieren. Dieser Entscheid hat möglicherweise grosse Auswirkungen für die schweizerische Stromindustrie. Besonders betroffen ist die Axpo, die mit dem Pumpspeicherwerk Linth-Limmern eine riskante Investition tätigt. Das Pumpspeicherwerk Linth-Limmern soll dereinst die Funktion als Batterie für den europäischen Strommarkt übernehmen und die Stromversorgung mengenmässig steuern.
Der Startschuss für den neugeordneten Strombinnenmarkt in der EU fällt Anfang 2015. Es ist nicht zu erwarten, dass die EU ihre Energieversorgung so ausrichtet, dass sie ausgerechnet von jenem Land abhängig wird, das sich im Verhältnis zu Europa unklar positioniert. Damit kann die gegenwärtige Sistierung einer Weichenstellung gleichkommen, weil die EU ihre Stromstrategie allenfalls definitiv an der Schweiz vorbei entwickelt. Das wiederum würde bedeuten, dass die Axpo ihre Investitionen nicht refinanzieren und in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnte.
Die Axpo ist im Besitz der Kantone. Die Axpo kann deshalb in Kürze für die Kantone und somit für die Steuerzahlenden ein finanziell beachtliches Risiko werden. Die Axpo ist aber in Bezug auf die Energieversorgung unseres Landes wohl auch "too big to fail". Damit ist auch der Bundesrat gefordert. Ich bitte ihn deshalb, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie schätzt der Bundesrat den Entscheid der EU, die Verhandlungen über das Stromabkommen zu sistieren, in Bezug auf die wirtschaftlichen Risiken der Axpo und allenfalls weiterer Stromkonzerne ein?
- Verfügt der Bundesrat über die Grundlagen für eine seriöse Risikoeinschätzung, und wie nimmt er diese vor?
- Wie schätzt der Bundesrat die Gefahr für die Stromversorgung der Schweiz ein, sollten Axpo und weitere Stromkonzerne in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten?
- Welche Vorkehrungen trifft der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen, um den obenbeschriebenen Fall abzuwenden?
- Wie sieht der Bundesrat nach der Sistierung der Verhandlungen die weitere Zusammenarbeit mit der EU im Stromdossier? Wie sieht die aktuelle Stromstrategie der EU aus?
→ Curia Vista
14.3136 — Uli Hoeness und die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Leutenegger Oberholzer Susanne |
| Datum |
19.03.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.05.2014 |
Uli Hoeness wurde vom Landsgericht München II wegen Steuerhinterziehung von mindestens 28,5 Millionen Euro zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Hinzu kommen Steuernach- und -strafzahlungen. Hoeness hat das Urteil akzeptiert. Die Steuerhinterziehung erfolgte via Gelder, die in der Schweiz bei der Bank Vontobel deponiert waren.
Zum Fall Hoeness und die Verbindung zur Schweiz wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Uli Hoeness vertraute zu lange auf die zwischen der Schweiz und Deutschland geplante Abgeltungssteuer, die am Widerstand des deutschen Bundesrates gescheitert ist. Medienberichten zufolge hätte Hoeness damit für die "Reinwaschung" nur rund 6 Millionen Euro bezahlt anstatt den, wie heute zu vermuten ist, 50 bis 100 Millionen Franken, und er wäre zudem noch anonym geblieben. Führen die Abgeltungssteuerabkommen mit UK und Österreich auch zu derart grossen Steuer- und Nachzahlungsausfällen, wie sie im Fall Hoeness gedroht hätten?
- Die Banken unterliegen einer Sorgfaltspflicht. Könnte sich die Bank Vontobel im Fall Hoeness einer Sorgfaltspflichtverletzung schuldig gemacht haben? Falls die Bank Vontobel Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hat, wo und durch wen wird das geahndet?
- Welche Lehren zieht der Bundesrat in Bezug auf die Weissgeldstrategie und die Abgeltungssteuerpolitik aus dem Fall Hoeness? Wie beurteilt er den anonymen "Ablasshandel" für Steuersünder, den die SP Schweiz immer bekämpft hat, heute?
- Wie hätten das Strafmass und die Nachbesteuerung bei gleicher Deliktsumme wie im Fall Hoeness in der Schweiz gelautet?
- Was für Folgen hat die Devisenspekulation für die Staaten und die Realwirtschaft? Wie kann sie gestoppt werden?
→ Curia Vista
14.3130 — Freier Personenverkehr. Was passiert mit den Schweizerinnen und Schweizern in der EU?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Friedl Claudia |
| Datum |
19.03.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.05.2014 |
Nach dem knappen Ja zur Initiative über die Beschränkung der Zuwanderung bitte ich den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:
- Was passiert mit den Schweizerinnen und Schweizern, die aktuell unter dem Prinzip des freien Personenverkehrs in der EU arbeiten oder sich ausbilden? Was passiert mit deren Familienmitgliedern, die als Hausfrau und Mütter, als Hausmann und Väter, als Erwerbslose, als Rentnerinnen und Rentner usw. nicht auf dem Arbeitsmarkt sind? Was würde mit ihnen passieren, wenn das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt würde?
- Was passiert mit den Kindern dieser unter Punkt 1 erwähnten Personen? Was passiert mit den Schweizer Kindern ohne EU-Pass, die nach dem 9. Februar 2014 in einem EU-Land auf die Welt gekommen sind?
- Was passiert, wenn die aktuell in der EU erwerbstätigen Schweizerinnen und Schweizer arbeitslos werden oder in Rente gehen? Was passiert mit deren Familienangehörigen?
- Welche Rechte haben Schweizerinnen und Schweizer, die nach dem 9. Februar 2014 in einem EU-Land Arbeit finden? Welche Rechte haben deren Familienangehörige und deren später geborene Kinder?
- Was würde mit den Personen unter Punkt 4 passieren, wenn das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt würde? Was würde mit den Kindern von Schweizer Eltern nach Punkt 4 passieren, die erst nach einer Kündigung der Personenfreizügigkeit in einem EU-Land geboren werden?
- Wie gedenkt er über die obigen Antworten breit zu informieren?
→ Curia Vista
14.3111 — Gefährdet die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA den Schweizer Lebensmittelstandard?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Böhni Thomas |
| Datum |
18.03.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.05.2014 |
Die EU und die USA verhandeln bekanntlich seit Längerem über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Die Verhandlungspapiere wurden lange geheim gehalten. Schliesslich beugte sich die EU-Kommission doch noch dem Druck der Öffentlichkeit und schaffte mehr Transparenz bezüglich des Abkommens.
Im aktuellen Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2013 ist zu lesen, dass die Schweiz sich voraussichtlich dem Liberalisierungsniveau und den vereinbarten Regelungen in verschiedenen Bereichen des Abkommens, einschliesslich der Landwirtschaft, anpassen muss. Dazu meine Fragen zum Thema Landwirtschaft:
Selbst nach dem Schritt der EU von mehr Transparenz bleibt immer noch vieles unklar. Offiziell wird die Meinung vertreten, dass beispielsweise an den bisher geltenden Rechtsvorschriften zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nicht gerüttelt würde. Allerdings dürfte unbestritten sein, dass die USA ein grosses Interesse haben, ihre gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Grunderzeugnisse in die EU einzuführen. Die Gegner des Abkommens schreiben gar, dass US-Agrarkonzerne darauf drängen, dass Gentechnik-Organismen, die in den USA bereits zugelassen sind, automatisch auch in die EU eingeführt werden dürfen und eine Kennzeichnung wegfallen solle. Weiter sollen lästige EU-Gesetze - beispielsweise zur Deklaration von Pestiziden - ebenfalls wegfallen. Schliesslich sieht das Abkommen Bestimmungen bezüglich Schiedsgerichte (nicht staatliche Gerichte) vor, wonach Konzerne Staaten verklagen können.
Dieses Abkommen betrifft die Schweiz zwar nicht direkt. Allerdings zeigt ein Blick in die Vergangenheit, dass sich die Schweiz bereits einmal gebeugt hat und ein Abkommen zwischen den USA und der EU eins zu eins übernommen hat. Daher drängen sich folgende Fragen auf:
- Welche Konsequenzen wird das Abkommen auf die Schweiz - insbesondere die Landwirtschaft und die Konsumenten - haben?
- Wird die Schweiz das Abkommen ebenfalls übernehmen müssen?
- Ist damit zu rechnen, dass auch bei uns längerfristig die Standards gesenkt werden bzw. gesenkt werden müssen?
→ Curia Vista
14.3084 — Fahrerqualifizierungsnachweis. Will der Bundesrat darauf hinwirken, dass die italienischen Behörden die in der Schweiz erworbenen Führerausweise anerkennen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Regazzi Fabio |
| Datum |
12.03.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.05.2014 |
Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
- Hat er über das Astra Informationen erhalten, wonach die Führerausweise für Chauffeurinnen und Chauffeure von Lastwagen mit schweizerischem Fahrerqualifizierungsnachweis in Italien nicht mehr anerkannt werden sollen?
- Will er bei den italienischen Behörden darauf hinwirken, dass das Gegenseitigkeitsprinzip und damit die internationalen Abkommen auch von italienischer Seite her eingehalten werden?
- Will er, wie er es in der Antwort auf die Interpellation 13.3780 in Aussicht gestellt hat, die Europäische Kommission darum bitten, bei den italienischen Behörden zu intervenieren, damit diese die Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union korrekt anwenden?
→ Curia Vista
13.4197 — Anwendung von EU-Finanzierungsrichtlinien in Projekten mit Schweizer Beteiligung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Flach Beat |
| Datum |
12.12.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.02.2014 |
Die Schweiz ist am - 78 Milliarden Franken umfassenden - EU-Grossprojekt Horizon 2020 beteiligt. In dieses europäische Forschungs-Zusammenarbeitsprogramm ist auch Israel eingebunden. Die EU hat aber in langwierigen Verhandlungen darum gerungen, die Zulassungskriterien in Übereinstimmung zu ihren eigenen Investitions- und Finanzierungsrichtlinien zu gestalten, die hinsichtlich der von der Uno rechtlich nicht anerkannten, besetzten Staatsgebiete Investitionen untersagen. Die EU nennt als Ziel dieser Richtlinien"; in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht die Respektierung von EU-Positionen und -Verpflichtungen über die Nichtanerkennung von Israels Souveränität über die seit Juni 1967 besetzten Gebiete sicherzustellen". Die Horizon-2020-Vereinbarung sieht nun vor, dass Einrichtungen, die sich auf der palästinensischen Seite der grünen Grenze befinden oder dort aktiv sind, keine europäischen Fördermittel erhalten dürften. Israel akzeptiert die neuen Zulassungskriterien, wird aber in einem Anhang zum Abkommen erklären, dass es weder mit der zugrunde liegenden juristischen Beurteilung der Siedlungen noch mit der politischen Einordnung der Europäer übereinstimmt.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Im Rahmen von Horizon 2020 nutzt die Schweiz das Instrument der EU-Finanzierungsrichtlinien. Kann man daraus schliessen, dass er den Grundsatz teilt, dass keine öffentlichen Gelder aus der Schweiz in Aktivitäten in völkerrechtlich nicht anerkannten israelischen Siedlungen eingesetzt werden sollen?
- Die Einhaltung und Förderung des Völkerrechtes und Politikkohärenz sind explizit wichtige Pfeiler des Schweizer Engagements in der Region. Wie will er ausgehend vom vorliegenden Fall die Kohärenz zu anderen Politikbereichen herstellen?
- Welche Instrumente stellen in anderen Politikbereichen sicher, dass keine öffentlichen Gelder in völkerrechtlich nicht anerkannte israelische Siedlungen fliessen?
→ Curia Vista
13.4170 — Indien. Blockierte Amtshilfe in Steuersachen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Tornare Manuel |
| Datum |
12.12.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.02.2014 |
Indien forscht immer intensiver nach Steuerfluchtgeldern im Ausland. Im Fiskaljahr 2012/13 sandte Indien 646 Amtshilfegesuche an andere Staaten, 2011/12 waren es 386. Am meisten Gesuche gingen nach der Schweiz, allein im Fiskaljahr 2012/13 laut indischen Medienberichten 232. Kein anderes Land soll aber derart wenig kooperativ sein wie die Schweiz. Indische Steuerflüchtlinge und Kriminelle könnten ihr Schwarzgeld weiterhin unbehelligt im Schweizer Finanzplatz bunkern. Ich frage den Bundesrat:
- Wie viele Amtshilfegesuche in Steuersachen hat Indien der Schweiz seit dem 1. Januar 2011 unterbreitet? Wie viele davon hat die Schweiz materiell beantwortet? Wie viele sind noch in Bearbeitung? Bei wie vielen indischen Gesuchen weigert sich die Schweiz, Amtshilfe zu leisten? Mit welcher Begründung?
- Hat die Verständigungsvereinbarung, welche die Schweiz mit Indien am 20. April 2012 im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens abschloss, die Kooperationsbereitschaft der Schweiz erhöht? Wie viele zusätzliche indische Amtshilfegesuche hat die Schweiz seither materiell beantwortet im Vergleich zur Vorperiode?
- Legt die indische Regierung in ihren Gesuchen die Quellen stets offen, auf denen der Anfangsverdacht beruht, dass sich indisches Schwarzgeld in der Schweiz befinden könnte? Beharrt die Schweiz darauf, dass Indien offenlegt, ob der Anfangstipp möglicherweise auf irregulär erworbene Daten zurückgeht? Wie ist das Verfahren ausgestaltet, in dem die Schweiz möglicherweise zum Schluss kommt, indische Fahndungsmethoden abzuqualifizieren? Welche Beschwerdemöglichkeiten stehen Indien zu?
- Laut indischen Medienberichten prüft die indische Regierung, alle ausländischen Jurisdiktionen auf eine schwarze Liste zu setzen, welche sich weigern, Informationen über indische Steuerfluchtgelder auszutauschen. Wie gross ist das Risiko, dass Indien die Schweiz auf eine schwarze Liste setzt? Was wären die Folgen? Eine 30-prozentige Quellensteuer auf allen Finanztransfers nach der Schweiz?
- Wie wirkt sich die fehlende Kooperationsbereitschaft der Schweiz, Transparenz über indisches Schwarzgeld in der Schweiz zu schaffen, in aussenpolitischer Hinsicht aus? Wird davon das Ansehen der Schweiz in Indien beeinflusst? Die laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen? Die Haltung der indischen Regierung gegenüber Schweizer Begehren - etwa im Rahmen der G-20?
→ Curia Vista
13.4198 — Bilaterale Investitionsschutzabkommen unter Druck der Schwellenländer
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Friedl Claudia |
| Datum |
12.12.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.02.2014 |
- Wie beurteilt der Bundesrat die Absetzbewegung der Schwellenländer von traditionellen Investitionsschutzabkommen (ISA)? Schränken diese die Möglichkeit des nationalen Gesetzgebers, im öffentlichen Interesse zu regulieren, übermässig ein?
- Einige Staaten gehen dazu über, Auslandinvestitionen mit nationalen Gesetzen und einem nationalen Rechtsweg zu schützen. Australien, Südafrika verzichten ganz auf internationale Schiedsgerichte. Bietet das Gesetz für die Förderung und den Schutz von Investitionen, das die südafrikanische Regierung im November 2013 veröffentlichte, gleichwertigen Investitionsschutz wie ISA? Ist die Zeit bilateraler ISA abgelaufen?
- Wie ist die Schweiz in die Auseinandersetzung der indischen Regierung mit der ByCell Telecommunications India Pvt. Ltd. involviert? Welche Rolle spielt die ByCell Holding AG mit Sitz in Zug (Schweiz)? Ist auch das ISA der Schweiz mit Indien unter Druck?
→ Curia Vista
13.4192 — Ende der Sonderregelung im Bereich der Krankenversicherung für schweizerische und französische Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Der Bundesrat muss eingreifen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Cramer Robert |
| Datum |
12.12.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.02.2014 |
Bald können sich die schweizerischen und die französischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht mehr für eine private Krankenversicherung in Frankreich entscheiden, die es ihnen ermöglicht, sich in der Schweiz oder in Frankreich behandeln zu lassen. Das Ende der Wahlfreiheit hat grosse Auswirkungen auf beiden Seiten der Grenze.
Aus diesem Grund hat der Kanton Genf das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ersucht, zeitlich begrenzte Massnahmen auszuhandeln. Es wird verlangt, dass die französische gesetzliche Krankenversicherung (CMU) wenigstens übergangsweise auch die Behandlung in der Schweiz auf angemessene Weise deckt. Nun scheint aber das EDI nicht die nötigen Schritte unternommen zu haben, um noch vor dem 1. Juni 2014 Ergebnisse zu erhalten.
Ein Rahmenabkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen Frankreich und der Schweiz ist zurzeit in Vorbereitung. Es dürfte jedoch frühestens 2016 in Kraft treten.
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die dringlichen Probleme zu lösen?
→ Curia Vista
13.4121 — Unterzeichnet der Bundesrat Abkommen, die dem Tessin schaden?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
10.12.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.02.2014 |
Im Oktober hat der Bundesrat das multilaterale Übereinkommen der OECD und des Europarates über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet. Sollte dieses Übereinkommen vom Schweizer Parlament ratifiziert werden, so müsste die Schweiz auf Gesuch hin oder von sich aus mit den anderen Vertragsstaaten Steuerdaten austauschen. Zu den Vertragsstaaten gehört auch Italien.
Während die Schweiz mit verschiedenen Vertragsstaaten bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat und sich so gewisse Gegenleistungen sichern konnte, trifft dies auf Italien nicht zu. Es sei nur daran erinnert, dass die Schweiz wegen der kümmerlichen Überreste des Bankgeheimnisses in Italien weiterhin auf den illegalen schwarzen Listen figuriert.
Wenn das Parlament das Strassburger Übereinkommen vor dem Abschluss eines Abkommens mit Italien ratifiziert, bekommt unser Nachbarland den gewünschten Zugang zu Steuer- und Bankdaten, ohne dass die Schweiz dafür eine Gegenleistung erhält. Der Schweizer Delegation würden folglich in den Verhandlungen mit Rom die Argumente fehlen, und sie hätte nichts mehr anzubieten, um dafür die nötigen Regelungen in das Abkommen aufnehmen zu lassen, nämlich beispielsweise die Streichung der Schweiz von den (illegalen) schwarzen Listen, die Revision des Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung, die Öffnung des italienischen Markts für Schweizer Banken, mehr Spielraum für die Verlagerung von unternehmerischen Aktivitäten mit hoher Wertschöpfung in die Schweiz, Kontrollmassnahmen bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern usw.
Für das Tessin sind die Unterzeichnung des Strassburger Übereinkommens und insbesondere eine Ratifizierung durch das Parlament zu einem Zeitpunkt, zu dem die Schweiz von Italien noch keine nennenswerten Gegenleistungen bekommen hat, somit äusserst schädlich.
Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:
- Trifft es zu, dass Italien von der Schweiz die gewünschten Steuerdaten erhalten würde, ohne selber eine Gegenleistung zu erbringen, falls das Schweizer Parlament das Strassburger Übereinkommen vor dem Abschluss der Verhandlungen mit Italien ratifiziert?
- Ist er sich darüber im Klaren, dass diese Situation für das Tessin aufgrund seiner Nähe zu Italien besonders schädlich ist?
- Aus welchem Grund opfert er den Kanton Tessin erneut auf dem Altar der internationalen Übereinkommen, wo der Kanton doch bereits stark unter den negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit leidet? Ist der Kanton Tessin eventuell ein zweitklassiger Kanton?
→ Curia Vista
13.4118 — Freihandelsabkommen mit China. Was bringt es den KMU und den Randregionen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rusconi Pierre |
| Datum |
10.12.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.02.2014 |
Die Schweiz und China haben ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Dank dem darin vorgesehenen Abbau der Zollschranken haben die Schweizer Unternehmen leichter Zugang zu dem riesigen chinesischen Markt. Gleichzeitig können sich chinesische Unternehmen in der Schweiz niederlassen, um besseren Zugang zum europäischen Markt zu gewinnen.
Zu einem Zeitpunkt, zu dem es mit den Beziehungen mit der Europäischen Union nicht gerade zum Besten steht, kann dieses Abkommen unserem Land nur guttun.
Insbesondere die KMU stellen den Hauptpfeiler der Wirtschaft in den Randregionen, also auch im Tessin, dar.
Deshalb frage ich den Bundesrat:
- Ist angesichts der Tragweite und der Neuheit des Abkommens vorgesehen, die kleineren Wirtschaftsräume und Industriebetriebe speziell zu informieren?
- Ist vorgesehen, über komplexe Bestimmungen des Abkommens detailliert und einfach zu informieren, sodass die KMU leichter von den Möglichkeiten, die das Abkommen bietet, profitieren können?
- Hält er es für sinnvoll, solche Informationen den kantonalen Wirtschaftsförderungsvereinigungen zukommen zu lassen?
- Ist für den Fall, dass sich chinesische Unternehmen in der Schweiz niederlassen möchten, ein Plan vorgesehen, dessen Ziel es ist, eine schwierige Wettbewerbssituation für unsere mittelständischen Unternehmen zu verhindern?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aubert Josiane |
| Datum |
27.11.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.02.2014 |
Die Schweiz war während des Zweiten Weltkriegs eine Drehscheibe für Raubkunst. Experten gehen davon aus, dass sich immer noch Bestände von Raubkunst in der Schweiz befinden, sei es in Privatsammlungen oder Museen - in eigenen Beständen oder Leihgaben. Beispiele zeigen zudem, dass selbst in jüngster Vergangenheit immer noch Raubkunst auf den Schweizer Kunstmarkt gelangt. Einige der kürzlich aufgefundenen 1400 Kunstwerke aus dem früheren Besitz von Hildebrand Gurlitt, einem der vier "Verwerter" von "entarteter" Kunst und einem mutmasslichen Händler von Raubkunst, weisen einen Bezug zur Schweiz auf. Eine Umfrage des Bundesamtes für Kultur von 2011 hat ergeben, dass nur gerade jedes zehnte der angefragten 551 Museen Provenienzrecherchen durchgeführt hat, womit etliche die Verpflichtungen des Washingtoner Abkommens von 1998 nicht erfüllen. Ich frage den Bundesrat:
- Wie hat die Schweiz die Verpflichtungen des Washingtoner Abkommens von 1998 und der Folgeabkommen erfüllt?
- Ist er gewillt, auf multilateraler Ebene darauf hinzuwirken, dass der Anwendungsbereich des Washingtoner Abkommens ausgeweitet wird auf private Akteure (Kunsthandel), Stiftungen und Ähnliches?
- Ist er gewillt, gesetzgeberische Massnahmen zu erlassen und die nötigen Mittel zu sprechen, damit Museen, die staatliche Subventionen erhalten (Bundes-, Kantons- oder Gemeindesubventionen), wissenschaftlich fundierte Provenienzrecherchen aller Erwerbungen und Leihgaben zwischen 1933 und 2013 durchführen und die Ergebnisse publizieren?
- Ist er gewillt, vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse das Thema Raubkunst erneut wissenschaftlich bearbeiten zu lassen, wobei insbesondere die Rolle des Kunsthandels zu beleuchten ist?
- Welche Massnahmen will er ergreifen, damit der private Kunsthandel, der nicht dem Washingtoner Abkommen untersteht, seine Archive der Provenienzforschung zur Verfügung stellt?
- Ist er gewillt, den Kunsthandel dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen?
- Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um den Handel mit illegal erworbener Kunst, worunter auch antike Güter aus Raubgrabungen fallen, zu verunmöglichen, zumal sich offenbar das Kulturgütertransfergesetz als zu wenig griffig erwiesen hat?
- Ist er bereit, die Anlaufstelle Raubkunst mit zusätzlichen Kompetenzen auszustatten (Auskunftspflicht gegenüber der Anlaufstelle Raubkunst)?
→ Curia Vista
13.3916 — Freihandelsabkommen mit China. Auswirkungen auf die Menschenrechtsposition der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Naef Martin |
| Datum |
27.09.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.11.2013 |
Die Schweiz ist der erste kontinentaleuropäische Staat, mit dem China ein Freihandelsabkommen ausgehandelt hat. Das Abkommen beinhaltet keine Klausel betreffend Menschenrechte.
Die EU, insbesondere unsere Nachbarländer, dürfte mit Enttäuschung festgestellt haben, dass die Schweiz keine menschenrechtlichen Standards gesetzt hat.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Sieht er eine Gefahr, dass durch das Verhandlungsresultat die menschenrechtliche Position der EU bei künftigen Verhandlungen über den Handel mit China geschwächt wurde?
- Haben im europäischen Rahmen durch die Schweiz und innerhalb der EU Koordinationsbemühungen stattgefunden, um eine gemeinsame Position zu definieren?
- Hat der schweizerische Präzedenzfall im Sinne eines Freihandelsabkommens ohne Einbezug der Menschenrechte innerhalb der EU Beachtung gefunden? Hat der Bundesrat diesbezügliche Rückmeldungen erhalten?
Antwort des Bundesrates:
Antwort des Bundesgerichts
→ Curia Vista
13.3998 — Personenfreizügigkeit mit der EU. Auswirkungen auf die Sozialversicherungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Minder Thomas |
| Datum |
27.09.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.11.2013 |
Im Kontext diverser pendenter Vorlagen zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA) bitte ich den Bundesrat, folgende Zahlen bekanntzugeben:
- Die Bilanz der Sozialversicherungen (aufgeschlüsselt nach AHV/IV/EL, ALV und Sozialhilfe) vor dem Inkrafttreten des FZA:
a. hinsichtlich der Schweizer Bevölkerung sowie
b. der Zugewanderten aus den EU-Staaten.
- Die aktuelle Bilanz der Sozialversicherungen (aufgeschlüsselt nach AHV/IV/EL, ALV und Sozialhilfe):
a. hinsichtlich der Schweizer Bevölkerung sowie
b. der Zugewanderten aus den EU-Staaten.
- Eine Prognose der Bilanz der Sozialversicherungen (aufgeschlüsselt nach AHV/IV/EL, ALV und Sozialhilfe) für die nächsten fünf Jahre:
a. hinsichtlich der Schweizer Bevölkerung sowie
b. der Zugewanderten aus den EU-Staaten.
→ Curia Vista
13.3938 — Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China auf das Ökosystem des Hochplateaus von Tibet
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fischer Roland |
| Datum |
27.09.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.11.2013 |
Im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China stellen sich folgende Fragen:
- Welche Massnahmen hat der Bundesrat bisher zum Schutz des tibetischen Hochplateaus und anderer Gebiete von ähnlicher Bedeutung in China ergriffen?
- Was gedenkt er in Zukunft zu unternehmen, um zusätzliche Belastungen, die sich durch das Freihandelsabkommen ergeben könnten, zu verhindern?
- Welche fachlichen Abklärungen hat er vorgenommen, um die Auswirkungen des Freihandelsabkommens auf die betroffenen Ökosysteme zu klären?
→ Curia Vista
13.3891 — Menschenrechte in Tibet und Freihandelsabkommen mit China
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Wermuth Cédric |
| Datum |
26.09.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.11.2013 |
Der Bundesrat hat in den vergangenen zwei Jahren praktisch keine strategisch-koordinierten Bemühungen zum Schutz der Menschenrechte für die Menschen in Tibet und in anderen Teilen Chinas erkennen lassen. Sowohl an der letztjährigen wie auch an der diesjährigen Uno-Menschenrechtsrats-Sitzung hat die Schweizer Delegation im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern in ihren Berichten zu Menschenrechtsverletzungen in China Tibet nicht explizit erwähnt. Der bilaterale Menschenrechtsdialog mit China hat bisher noch keine greifbaren Ergebnisse hervorgebracht. In Kürze werden sich die eidgenössischen Räte mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China befassen. Ich bitte den Bundesrat im Hinblick auf dieses Geschäft um die Beantwortung folgender Fragen:
- Hat die Schweiz im Laufe der Verhandlungen versucht, konkrete Klauseln oder Standards zur Frage der Menschen- und Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte im Vertragstext zum Freihandelsabkommen zu verankern? Wenn ja, wann? Wenn ja, welche? Wenn ja, warum wurden diese Klauseln wieder fallengelassen?
- Wie schätzt der Bundesrat die effektive Wirkung eines "Menschenrechtsdialogs" ein? Teilt er die Kritik aus der Zivilgesellschaft, dass die Ergebnislosigkeit absehbar ist?
→ Curia Vista
13.3886 — Eternit-Prozess in Italien. Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Stephan Schmidheiny in der Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Humbel Ruth |
| Datum |
26.09.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.11.2013 |
- Welche Bedeutung misst der Bundesrat dem Ordre public bei der Durchsetzung von finanziellen Forderungen via Lugano-Konvention bzw. via Rechtshilfe bei?
- Ist er bereit, die Vermögen von unbescholtenen Schweizer Bürgern bzw. Firmen respektive das Steuersubstrat der Standortkantone gegen ungerechtfertigte Durchsetzungsansprüche zu schützen?
- Wäre es nicht nötig, zum Schutze von Schweizer Unternehmern mit Italien ein Investitionsschutzabkommen abzuschliessen?
→ Curia Vista
13.3780 — Italien. Ist die Einhaltung internationaler Abkommen fakultativ?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
24.09.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.11.2013 |
Unser Nachbarland Italien verletzt in einem fort den Grundsatz der Gegenseitigkeit und internationale Abkommen - dieselben Abkommen notabene, die die Schweiz mit selbstverstümmelnder Gewissenhaftigkeit einhält, obwohl sie damit ihrer Wirtschaft schadet und ganz besonders dem Arbeitsmarkt in den Grenzregionen.
Zum Beispiel anerkennt Italien offenbar plötzlich die schweizerischen Führerausweise der Chauffeurinnen und Chauffeure von Lastwagen über 3,5 Tonnen nicht mehr, trotz der entsprechenden Abkommen mit der EU in diesem Bereich. Obwohl Italien von der Nähe zur Schweiz und von deren Bereitschaft, "sich zu öffnen" (auf Kosten der eigenen Arbeitnehmenden, Firmen und Handwerksbetriebe), stark profitiert, scheint es allgemein unübersehbar, dass das Land gleichzeitig keine Gelegenheit auslässt, um zu seinem Vorteil die Schweizer Wirtschaft zu sabotieren - und das bedeutet in der Regel: die Tessiner Wirtschaft.
Nachdem die Region Lombardei erst kürzlich eine Erhöhung der Rabatte auf dem Benzinpreis an den Tankstellen der italienischen Grenzzonen beschlossen hat, um dem Benzintourismus, von dem das Mendrisiotto profitierte, den Riegel zu schieben, folgt nun eine neuerliche lombardische Offensive. Diesmal soll der Wegzug von italienischen Firmen ins Tessin verhindert werden.
Ich frage den Bundesrat:
- Ist ihm bekannt, dass Italien die erwähnten Chauffeurführerausweise nicht mehr anerkennt?
- Falls ja, wie erklärt er sich diese Situation, die eine neuerliche Verletzung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit darzustellen scheint?
- Sind Verhandlungen im Gange, um einen Ausweg aus dieser Situation zu finden? Falls ja, an welchem Punkt stehen sie?
- Wie beurteilt der Bundesrat generell Italiens Umgang mit den internationalen Abkommen? Findet er nicht, dass die Schweiz angesichts eines solchen Nachbars die internationalen Abkommen nach italienischem Vorbild umsetzen sollte, um das Tessin vor gravierenden Schäden zu bewahren?
→ Curia Vista
13.3777 — EU-Marktzugang für Schweizer Banken. Intervention bei der WTO
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Landolt Martin |
| Datum |
24.09.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.11.2013 |
Das grenzüberschreitende Geschäft ist ein wichtiger Pfeiler für die Schweizer Banken. Im Rahmen der Revision der EU-Finanzdienstleistungsrichtlinie Mifid II werden Drittländer wie die Schweiz massiv von der EU diskriminiert; dies beispielsweise im Widerspruch mit dem jüngsten Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland, in welchem der gegenseitige Marktzutritt für Finanzinstitute verbessert wurde.
Das diesbezügliche Verhalten der EU steht in krassem Widerspruch zu den Zielsetzungen der WTO, nämlich dem Abbau von Handelshemmnissen sowie der Liberalisierung des internationalen Handels. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Massnahmen sieht er vor, um den Marktzugang für Schweizer Banken zu ermöglichen bzw. zu verbessern?
- Ist er bereit, diesbezüglich bei der WTO zu intervenieren?
→ Curia Vista
13.3716 — Zweckentfremdete Verwendung der Arbeitslosengelder von Grenzgängerinnen und Grenzgängern durch Italien
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
17.09.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 06.11.2013 |
Anscheinend wird ein Teil der Gelder, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger für ihre Arbeitslosenversicherung einzahlen, von Italien zweckentfremdet eingesetzt, nämlich zur Zahlung von Invalidenrenten. Wenn dem tatsächlich so ist, erstattet die Schweiz also erneut Italien zu einem bestimmten Zweck Gelder zurück, die dann für einen ganz anderen Zweck verwendet werden.
Auch der Anteil der bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern erhobenen Quellensteuer, welchen die Schweiz den italienischen Grenzgemeinden überweist, wird von diesen nicht für Infrastrukturaufgaben verwendet, wie es die bestehenden Abkommen verlangen, sondern um Löcher in der laufenden Rechnung zu stopfen.
Ich frage den Bundesrat:
- Hat er Kenntnis davon, dass Italien die für die Arbeitslosenversicherung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger bestimmten Gelder zweckentfremdet einsetzt?
- Welche Massnahmen würden ergriffen, falls sich die Zweckentfremdung als wahr herausstellte?
- Sollte sich die zweckentfremdete Verwendung bestätigen, würde der Bundesrat dann in Betracht ziehen, die Überweisungen einzufrieren?
- Findet der Bundesrat nicht, dass er generell mehr Druck auf Italien ausüben müsste, damit das Land sich an die eingegangenen Verpflichtungen hält, und zwar in jedem Bereich - was derzeit ganz und gar nicht der Fall ist (man denke beispielsweise an die kürzlich erfolgte Schliessung der Baustelle für die Bahnverbindung Stabio-Arcisate)?
→ Curia Vista
13.3676 — Fragwürdiges Verhandlungsmandat über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
11.09.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.11.2013 |
Der Bundesrat verabschiedete am 21. August 2013 den Entwurf für ein Verhandlungsmandat über institutionelle Fragen mit der EU. EU-Recht soll dabei dynamisch übernommen werden. Bei Streitigkeiten soll der EuGH über die Auslegung der Verträge ein bindendes Gutachten verfassen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende dringliche Fragen:
- Welche konkreten Rechtsauslegungsprobleme sind bei den bilateralen Verträgen aufgetreten, sodass ein neues Rahmenabkommen notwendig wird?
- In welchen konkreten Dossiers sind Rechtsauslegungsprobleme entstanden? Wie wurden sie erledigt?
- Wo erwartet der Bundesrat künftig Probleme bei der Rechtsauslegung?
- Gibt es derzeit ungelöste Rechtsanwendungsfälle? Wenn ja, welche?
- Warum bedient sich der Bundesrat weiter heimlichtuender Taktiken (Geheimgutachten, "non-papers", verengende Konsultationen) im Umgang mit diesem heiklen staatspolitischen und unsere Demokratie zutiefst betreffenden Thema?
- Wie wird die dynamische Übernahme von EU-Recht nach Vorstellung des Bundesrates im Rahmenabkommen aussehen?
- Für welche bilateralen Abkommen soll das Rahmenabkommen gelten?
- Was sind die Befürchtungen des Bundesrates in Bezug auf die Personenfreizügigkeit und das Landverkehrsabkommen, dass er diese Bereiche ausnehmen will?
- Kann er versichern, dass in diesen Dossiers keine materiellen Zugeständnisse gemacht werden?
- Spricht die jüngste Praxis des Bundesgerichtes, dass auch nichtzwingendes Völkerrecht dem Landesrecht vorgeht, nicht dafür, dass eine Beurteilung durch den EuGH für die Schweizer Rechtsinterpretation verbindlich ist und daher selbst ein bewusster Entscheid des Parlamentes, die gesetzlichen Grundlagen entgegen der EU-Interpretation zu schaffen, keine konkreten juristischen und politischen Auswirkungen hätte?
- Wie kommt er darauf, dass der EuGH nicht verbindlich richtet, sondern lediglich Gutachten erstellt?
- Teilt er die Auffassung, dass ein solches Rahmenabkommen von so grosser institutioneller Tragweite ist, dass ein obligatorisches Referendum gerechtfertigt ist?
- Mit welchen konkreten Konsequenzen hat die Schweiz zu rechnen, wenn kein institutionelles Abkommen zustande kommt?
→ Curia Vista
13.3677 — Schnüffeleien der NSA und anderer Nachrichtendienste auch in der Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum |
11.09.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.11.2013 |
Im Zusammenhang mit den laufenden Enthüllungen via Recherchen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters und Whistleblowers Edward Snowden wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht.
- Haben der US-amerikanische Nachrichtendienst NSA und/oder eventuell weitere ausländische Nachrichtendienste wie die britische Government Communications Headquarters (GCHQ) Informationen von Schweizer Bürgern und Bürgerinnen und/oder Schweizer Unternehmen und/oder Schweizer politischen Institutionen ausspioniert? In einer Antwort auf die Interpellation 13.3033 hatte der Bundesrat "keine Kenntnis von konkreten Fällen, in welchen Persönlichkeitsrechte von Schweizer Bürgern ... verletzt" worden sind. Gilt diese Aussage noch immer?
- Wenn Daten erhoben worden sind, wurden die Betroffenen informiert, und ist das Einsichtsrecht nach schweizerischem Datenschutzgesetz gewährleistet?
- Seit wann sind den Bundesbehörden Aktivitäten der NSA im Detail bekannt? Wurden diese gegenüber den US-Behörden thematisiert? Hat sich der Bundesrat gegen Aktivitäten ausländischer Geheimdienste auf dem Schweizer Territorium offiziell verwahrt, eventuell zusammen mit anderen betroffenen Staaten?
- Hat der US-amerikanische Nachrichtendienst, allenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten, Artikel 271 StGB verletzt, indem auf schweizerischem Gebiet verbotene Handlungen für einen fremden Staat vorgenommen wurden? Haben ausländische Nachrichtendienste Artikel 272 StGB, Politischer Nachrichtendienst, verletzt? Wenn ja, wie wird das geahndet?
- Haben sich für den Nachrichtendienst des Bundes durch die Aussagen von Edward Snowden neue Erkenntnisse ergeben? Hat der schweizerische Nachrichtendienst - wie andere Nachrichtendienste in Europa auch - Informationen erhalten, die die USA aufgrund illegaler Abhöraktionen gewonnen haben?
- In welchem Rahmen arbeitet der Nachrichtendienst des Bundes mit dem US-amerikanischen Nachrichtendienst und weiteren Nachrichtendiensten ausländischer Staaten zusammen? Wie sind diese Kooperationen und der Austausch von Informationen vertraglich, sicherheitspolitisch und rechtlich geregelt?
- Werden derzeit gestützt auf das Abkommen zur Zusammenarbeit der zuständigen Strafverfolgungsbehörden Schweiz-USA in der Terrorismusbekämpfung von 2007 Informationen von Schweizer Behörden an die US-Nachrichtendienste weitergeleitet? Wer kontrolliert in der Schweiz die allfällige Weiterleitung von Daten ins Ausland?
- Neueste Enthüllungen deuten auf Wirtschaftsspionage durch die US-Geheimdienste im Ausland hin (siehe neueste Enthüllungen zu Petrobras und Swift). Teilt der Bundesrat diese Befürchtungen? Gibt es Hinweise für solche Tätigkeiten gegen die Schweiz?
- Haben ausländische Nachrichtendienste auch die Verschlüsselungscodes von Bankenübermittlungen geknackt? Ist der einseitige Informationsaustausch in Steuersachen damit nicht längst Realität, da ausländische Steuerbehörden wie z. B. IRS Kenntnis von steuerlich relevanten Informationen erhalten haben? Wie reagiert der Bundesrat darauf? Hat er in der Sache mit der betroffenen Branche (Finanzinstitute usw.) Kontakt aufgenommen? Besteht hier die Gefahr krimineller Manipulationen?
- Die Bevölkerung kann sich nicht einmal mehr auf gängige Verfahren zur Verschlüsselung im Internet verlassen. Open-Source-Software zur Verschlüsselung von E-Mails ist nach Einschätzung von Datenschützern noch immer sicherer als Closed-Source-Software. Teilt der Bundesrat diese Haltung?
- Hat er Kenntnis von Aktivitäten des NSA auf dem Gebiet von Genf als international bedeutendem Standort von Konferenzen, internationalen Organisationen usw.? Wie stellt er technisch, politisch und rechtlich sicher, dass Genf als wichtiger Konferenzort und Standort vor Übergriffen ausländischer Geheimdienste geschützt wird?
- Ist der Bundesrat bereit, im Parlament eine Debatte über die Aktivitäten der Geheimdienste zu führen, statt einfach auf den Austausch mit der GPDel zu verweisen? Teilt er die Meinung, dass die Grenzziehung zwischen Schutz und Privatsphäre, öffentlicher Sicherheit und illegaler Tätigkeit ausländischer Geheimdienste einer demokratischen Debatte bedarf?
- Ist das neue "Bundesgesetz" über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität dazu geeignet, Datenschnüffelei durch ausländische Behörden zu unterbinden?
→ Curia Vista
13.3503 — Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Konsequenzen für die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bischofberger Ivo |
| Datum |
20.06.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2013 |
Am 18. Juni haben die USA und die EU die Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen verkündet. Aus Sicht der Schweiz entsteht dadurch ein erhebliches Diskriminierungspotenzial für die Schweizer Aussenwirtschaft. Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:
- Wissenschaftliche Studien beziffern die negativen Auswirkungen eines Abschlusses auf die Schweiz auf bis zu 3,8 Prozent des BIP. Wie schätzt er die möglichen Auswirkungen auf die Schweiz ein?
- Was gedenkt er zu unternehmen, um das Diskriminierungspotenzial für Schweizer Unternehmen in den USA und der EU möglichst einzudämmen?
- Wann und unter welchen Voraussetzungen wären aus der Sicht des Bundesrates mit den USA Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen aufzunehmen?
→ Curia Vista
13.3478 — Amtshilfe im Steuerbereich
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Marra Ada |
| Datum |
19.06.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2013 |
Radio Télévision Suisse (RTS) hat am 10. Juni 2013 gesagt, die französischen Behörden hätten in den vergangenen fünf Jahren in der Schweiz 429 Amtshilfegesuche zum Steuerbereich gestellt; davon seien lediglich 29 befriedigend beantwortet worden. Diese Informationen wurden vom französischen Finanzministerium bestätigt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hingegen wollte diese Zahlen nicht bestätigen. Laut der Antwort des Bundesrates auf die Frage 12.5155 werden Statistiken über behandelte Amtshilfegesuche im Steuerbereich geführt. Gemäss den Amtshilfeartikeln in den Steuerabkommen seien aber die Informationen, die auf dieser Grundlage ausgetauscht werden, auf beiden Seiten vertraulich zu behandeln. Tatsächlich steht in Artikel 28 Ziffer 2 des Steuerabkommens mit Frankreich, Informationen seien geheim zu halten. Nicht ausdrücklich die Rede ist dagegen von Statistiken über Amtshilfeverfahren.
- Bestätigt der Bundesrat die von RTS genannten Zahlen?
- In der zweiten Phase der Prüfung durch das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke wird die Schweiz detaillierte Angaben liefern müssen zu ihrer Informationsaustauschpraxis. Diese Zahlen werden im Evaluationsbericht des Global Forum veröffentlicht. Sollten die Schweizer Behörden sie also nicht selbstständig veröffentlichen, und zwar detailliert und aufgeschlüsselt nach Land?
- Sollte er gegen eine solche Veröffentlichung sein: warum?
- Auf die Frage 12.5155 antwortete der Bundesrat, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) sei beauftragt worden zu beurteilen, ob bereits die Tatsache, dass ein Amtshilfeersuchen eingegangen ist, als eine Information qualifiziert werden könne und damit unter Artikel 28 Ziffer 2 des Steuerabkommens mit Frankreich und unter ähnliche Bestimmungen falle. Zu welchem Schluss ist der Edöb gelangt?
- Sollte man nicht bei der Revision des Steueramtshilfegesetzes eine gesetzliche Grundlage schaffen, die die Publikation solcher Informationen erlaubt?
- Warum werden so wenige Gesuche beantwortet?
- Wie viele Gesuche wurden abgelehnt, weil Informationen fehlten? Zu welchen Themen fehlten Informationen?
→ Curia Vista
13.3474 — Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Konsequenzen für die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schneider-Schneiter Elisabeth |
| Datum |
19.06.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2013 |
Am 18. Juni haben die USA und die EU die Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen verkündet. Aus Sicht der Schweiz entsteht dadurch ein erhebliches Diskriminierungspotenzial für die Schweizer Aussenwirtschaft. Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:
- Wissenschaftliche Studien beziffern die negativen Auswirkungen eines Abschlusses auf die Schweiz auf bis zu 3,8 Prozent des BIP. Wie schätzt er die möglichen Auswirkungen auf die Schweiz ein?
- Was gedenkt er zu unternehmen, um das Diskriminierungspotenzial für Schweizer Unternehmen in den USA und der EU möglichst einzudämmen?
- Unter welchen Voraussetzungen wären aus seiner Sicht mit den USA Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen aufzunehmen?
- Sollte ein bilaterales Freihandelsabkommen oder eines im Rahmen der Efta angestrebt werden?
→ Curia Vista
13.3440 — Meldung pädophiler Straftaten von Schweizern im Ausland
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rickli Natalie |
| Datum |
13.06.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.09.2013 |
An der Oberstufe Nänikon-Greifensee im Kanton Zürich arbeitete ein pädophiler Lehrer, obwohl dieser wegen Kindsmissbrauch und Kinderpornografie verurteilt worden war. Der ehemalige Banker und frühere Lehrer Cornel W. wurde 2009 in Thailand wegen Kindsmissbrauch verurteilt. Zurück in der Schweiz, wurde er vom Bezirksgericht Zürich wegen Besitz von Kinderpornografie verurteilt. Die zuständige Schulbehörde merkte nicht, dass dieser Täter wegen solcher Taten verurteilt worden war, und stellte ihn im Herbst 2012 ein. Er war offenbar nicht in der schwarzen Liste der Schulen vermerkt, weil er in den Zürcher Gerichtsakten als Banker und nicht als Lehrer aufgeführt war. Gemäss Medienberichten hat Thailand der Schweiz diesen Täter nicht gemeldet, weil ein entsprechendes Rechtshilfe-Abkommen fehlt. Dieser Fall zeigt, dass die heutigen Regelungen nicht ausreichen.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Abkommen bestehen mit anderen Ländern, um Schweizer, die im Ausland straffällig werden, der Schweiz zu melden?
- Mit welchen Ländern bestehen keine solchen Abkommen, und warum?
- Strebt er den Abschluss weiterer Abkommen an?
- Gibt es spezifische Probleme, warum mit Thailand kein Abkommen besteht bezüglich Kindsmissbrauchs?
- Werden diese Täter im Strafregister Vostra verzeichnet?
- Welche Konsequenzen zieht er aus diesem Fall?
- Ist mit dem geplanten Sonderauszug bei der Umsetzung des Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbots sichergestellt, dass ein solcher Fall nicht mehr vorkommt?
- Der Bundesrat lehnt ein nationales Pädophilenregister nach wie vor ab. Ist die Regierung nicht der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse ein Umdenken in dieser Sache überfällig ist?
→ Curia Vista
13.3412 — Arbeitsbedingungen in der Rheinschifffahrt bzw. europäischen Binnenschifffahrt
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Leutenegger Oberholzer Susanne |
| Datum |
10.06.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2013 |
Der arbeitsrechtliche Schutz des Personals der Rheinschifffahrt und der europäischen Binnenschifffahrt unter Schweizer Flagge ist ungenügend geregelt. Dazu bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer ist in der Bundesverwaltung für die Arbeitsbedingungen in der Rheinschifffahrt bzw. in der europäischen Binnenschifffahrt unter Schweizer Flagge zuständig?
- Das internationale Abkommen über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer von 1954 ist faktisch überholt. Ist der Bundesrat bereit, das Abkommen zu kündigen und mit anderen Staaten ein neues Abkommen auszuarbeiten, das den aktuellen Gegebenheiten und Problemen der Schifffahrt und des Schifffahrtpersonals Rechnung trägt?
- Sollte es kein neues internationales Abkommen geben, ist der Bundesrat bereit, zur Regulierung der Arbeitsbedingungen der Besatzungsmitglieder ein Bundesgesetz zu erarbeiten oder eine Revision des 7. Titels, Artikel 125 des Bundesgesetzes über die Schifffahrt unter der Schweizer Flagge in Betracht zu ziehen und zugleich zum Schutz der Besatzungsmitglieder eine Revision von Artikel 3h des Arbeitsgesetzes an die Hand zu nehmen?
- Ist er weiter bereit, eine Übernahme der Bedingungen des europäischen Sozialpartnerabkommens vom 15. Februar 2012 über die Gestaltung der Arbeitszeit in der europäischen Binnenschifffahrt auch für die Schweizer Binnenschifffahrt zu prüfen?
→ Curia Vista
13.3397 — Ist der Grenzgängerstatus noch sinnvoll?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rusconi Pierre |
| Datum |
05.06.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2013 |
Seit dem Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit hat sich das Konzept des Grenzgängers, der Grenzgängerin radikal verändert und hat seinen ursprünglichen Sinn sowohl aus inhaltlicher wie auch aus praktischer Sicht völlig verloren. Früher waren Grenzgänger und Grenzgängerinnen Personen, die höchstens 20 Kilometer von der Grenze entfernt wohnten und täglich zu ihrem Wohnort zurückkehrten, heute fällt jede Person ausländischer Staatsangehörigkeit in diese Kategorie, die in einem Mitgliedstaat der EU/Efta wohnt und in der Schweiz arbeitet. Diese neuen Grenzgänger und Grenzgängerinnen unterstehen der - rein theoretischen und häufig missachteten - Pflicht, mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort zurückzukehren.
Eng verbunden mit der Problematik des Grenzgängertums sind die Quellensteuer und die Abkommen mit anderen Ländern, insbesondere das Abkommen mit Italien, das eine anachronistische und übertriebene Steuer von 38,8 Prozent vorsieht! Die Steuer ist anachronistisch und übertrieben, weil sie ursprünglich auf der Grundlage der Anzahl Grenzgänger und Grenzgängerinnen berechnet wurde, die täglich zu ihrem Wohnort zurückkehrten.
Ich frage den Bundesrat:
- Ist es noch sinnvoll, unter den veränderten Bedingungen den Grenzgängerstatus beizubehalten?
- Erachtet er es nicht als notwendig, diese neuen Grenzgänger und Grenzgängerinnen den Personen gleichzustellen, die in der Schweiz wohnhaft sind, dies zumindest aus steuerlicher Sicht, und somit auf die Zahlung der Quellensteuer zu verzichten?
→ Curia Vista
13.3376 — Verletzung der Schengen-Bestimmungen durch Italien. Folgen für das schweizerische Asylwesen und die innere Sicherheit
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Frehner Sebastian |
| Datum |
03.06.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.08.2013 |
Gemäss deutschen Medienberichten soll Italien insgesamt 5700 Flüchtlinge aus Nordafrika mit je 500 Euro und befristeten Reisedokumenten ausgestattet haben, damit diese das Land verlassen. Mehrere Hundert von ihnen sind inzwischen in deutschen Städten gelandet. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat nun eingegriffen und von Italien die Zusage erhalten, dass diese Flüchtlinge zurückgenommen werden.
Seit Ende März schon stellten die Behörden in Deutschland fest, dass insbesondere in grenzüberschreitenden Reisebussen und Zügen derzeit vermehrt Drittstaatenangehörige aus Italien kommend festzustellen sind. Laut deutschem Innenministerium haben die Behörden in Italien ohne Absprache mit anderen Schengen/Dublin-Staaten Fremdenpässe und drei Monate gültige Papiere für das Schengen-Gebiet ausgestellt und überdies den Flüchtlingen 500 Euro übergeben, wenn sie die italienischen Aufnahmeeinrichtungen freiwillig verlassen.
Aufgrund dieser unzumutbaren Haltung der italienischen Regierung bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Hat er von diesen Vorfällen Kenntnis?
- Ist die Schweiz von diesem skandalösen Verhalten der italienischen Behörden ebenfalls betroffen?
- Stellen die schweizerischen Behörden bei Kontrollen ebenfalls vermehrt Drittstaatenangehörige aus Italien kommend fest?
- Interveniert er im Namen der Eidgenossenschaft bei der italienischen Regierung?
- Für wie erheblich erachtet er diesen offensichtlichen Rechtsbruch der geltenden Schengen/Dublin-Vereinbarungen des Mitgliedstaates Italien?
- Welche Konsequenzen zieht er aus diesem Vorfall?
- Sieht er ein, dass mit diesem Verhalten Italiens die Schengen/Dublin-Verträge ad absurdum geführt wurden?
- Wie will er aufgrund dieses Umstandes inbesondere die Sicherheit der Grenzregionen gewährleisten?
→ Curia Vista
13.3287 — Patentschutz in Indien
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schneider-Schneiter Elisabeth |
| Datum |
15.04.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.06.2013 |
Das Schweizer Pharmaunternehmen Novartis ist im indischen Patentprozess um das Krebsmedikament Glivec nach über sieben Jahren Rechtsstreit endgültig unterlegen. Indiens oberster Gerichtshof hat Novartis den Patentschutz für Glivec auf dem indischen Markt verweigert. Glivec ist eine bahnbrechende Medikamentenentwicklung und in vielen Ländern patentiert. Mit Indien ist die Schweiz in zähen Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen:
- Wie ist das Schweigen der Landesregierung angesichts des weltweiten Echos auf den indischen Urteilsspruch zu werten?
- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass es sich beim jüngsten Richterspruch um das Symptom eines Malaises, d. h. eines ungenügenden Schutzes des geistigen Eigentums in Indien, handelt?
- Ist der Bundesrat bereit, Indien klarzumachen, dass das Problem des ungenügenden Zugangs der mittellosen Bevölkerung zu Medizin nicht durch eine Negierung von Rechten an geistigem Eigentum gelöst werden kann?
- Ist der Bundesrat einverstanden mit der Beurteilung, dass der indische Richterspruch einem Affront gegenüber Pharmafirmen gleichkommt, welche für Indien umfangreiche Medikamentenzugangsprogramme für die mittellose Bevölkerung entwickelt haben?
- Hat das indische Gerichtsurteil den Willen der Landesregierung gestärkt, die indische Freihandelsdelegation wissen zu lassen, dass ohne klare Regeln für die Respektierung des Patentschutzes das Schweizer Interesse an einem Freihandelsabkommen nicht gegeben ist?
→ Curia Vista
13.3190 — Verordnung Dublin II und Italien
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Barthassat Luc |
| Datum |
21.03.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.05.2013 |
Momentan gelangen so viele Asylsuchende nach Italien, dass dort die Kapazitäten nicht ausreichen und die Bedingungen, unter denen diese Menschen leben, inakzeptabel sind. In Deutschland haben mehrere Verwaltungsgerichte Rückführungen von Asylsuchenden, die von einem Nichteintretensentscheid gemäss der Dublin-II-Verordnung betroffen sind, nach Italien ausgesetzt. Sollte sich der Bundesrat angesichts der momentanen Situation nicht vernünftigerweise ein Beispiel an Deutschland nehmen, dies aus Solidarität zu unserem südlichen Nachbarn und aus Rücksicht auf die Personen, die ein Asylgesuch in unserem Land gestellt haben?
→ Curia Vista
13.3057 — Schweizer Präsenz am Sitz von Eurojust
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Berberat Didier |
| Datum |
07.03.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.05.2013 |
Seit 2006 arbeiten die Schweizer Polizeibehörden im Kampf gegen die schwere und organisierte Kriminalität eng mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) zusammen. Die Grundlage dieser Zusammenarbeit bildet das Abkommen vom 24. September 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Europäischen Polizeiamt (SR 0.362.2). Durch die beiden vor Ort arbeitenden Mitarbeiter des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) - Anfang März 2013 ist ein Zollfahnder der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) hinzugekommen - wurde der direkte Kontakt mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU und einem Dutzend dritter Partnerstaaten hergestellt.
Dies ermöglicht einen optimalen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Europol (das Informationen in seinen Datenbanken sammelt, prüft, analysiert, ergänzt und weiterleitet). Gleiches gilt für den Austausch zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten, wenn die Untersuchungen eine gemeinsame operative Arbeit erfordern. Dank der Mitarbeit des Fedpol und der EZV in den themenspezifischen Arbeitsgruppen und an der Koordination der gemeinsamen Polizeioperationen auf internationaler Ebene verfügt die Schweiz über ein sehr reaktionsschnelles und sicheres Instrument, mit dem immer modernere, besser vernetzte, dynamischere und somit schwieriger einzudämmende grenzüberschreitende Straftaten bekämpft werden können.
Im Bereich der Rechtshilfe verfügt Europa über ein multilaterales Instrument, das in seiner Art und in seinem Zuständigkeitsbereich auf parallele Weise arbeitet: Eurojust. Das Abkommen vom 27. November 2008 zwischen der Schweiz und Eurojust über die Zusammenarbeit ist seit 2011 in Kraft (SR 0.351.6).
Zwar ist unser Land nicht an den Mechanismen des Europäischen Haftbefehls beteiligt, es hat aber die wesentlichen multilateralen Verträge im Bereich der Rechtshilfe abgeschlossen (insbesondere das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe und das zweite Zusatzprotokoll, SR 0.351.1 und 0.351.12). Durch diese Abkommen können wir uns im Rechtsbereich an den modernsten Kooperationsformen, insbesondere an gemeinsamen Ermittlungsgruppen, beteiligen. Die Ermittlungsgruppen steuern den koordinierten Verlauf der polizeilichen und der gerichtlichen Untersuchungen von mehreren Ländern und ermöglichen so einen Austausch an Informationen, Beweismitteln und offiziellen Dokumenten sowie die Ergreifung von vereinbarten Zwangsmassnahmen, all dies mit einem minimalen verfahrensrechtlichen Aufwand.
In Artikel 6 des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust wird auf nichtbindende Weise festgehalten, dass die Schweiz einen Verbindungsstaatsanwalt oder eine Verbindungsstaatsanwältin zu Eurojust entsenden kann. Auch wenn sie dies früher noch nicht getan hat, ist die Massnahme doch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit sowohl mit den europäischen Rechtsbehörden, die alle bei Eurojust vertreten sind, als auch mit der Schweizer Einheit, die an Europol angebunden ist.
Aufgrund der fehlenden Präsenz wird ausschliesslich aus der Distanz und ohne direkten Kontakt mit den Partnerbehörden zusammengearbeitet. Die Zusammenarbeit verliert so deutlich an Substanz und Effizienz, wodurch den Interessen unseres Landes geschadet wird.
Infolgedessen frage ich den Bundesrat, ob und wann ein solcher Verbindungsstaatsanwalt oder eine solche Verbindungsstaatsanwältin an den Sitz von Eurojust nach Den Haag entsandt wird.
→ Curia Vista
12.4214 — Schweiz/EU. Bilaterale Blockade und Erosion des Marktzugangs
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Naef Martin |
| Datum |
14.12.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.02.2013 |
In seinem Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010 hat der Bundesrat davor gewarnt, dass ein Stillstand in den Beziehungen zur EU zu einer Erosion des bereits bestehenden Marktzugangs führen könnte. Seither sind mehr als zwei Jahre verstrichen, und mit einer raschen Klärung der offenen Punkte in den Beziehungen zur EU scheint nicht zu rechnen zu sein.
- Ist seit der Publikation des genannten Berichtes bereits eine solche Erosion zu beobachten? Wenn ja, in welchen Bereichen?
- In welchen Bereichen muss innert welcher Frist mit einer Verschlechterung des Marktzugangs gerechnet werden?
- Wie will der Bundesrat dieser von ihm beschriebenen Gefahr der Erosion des Marktzugangs vor dem Hintergrund der sich als langwierig abzeichnenden Verhandlungen begegnen?
→ Curia Vista
12.4206 — Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo. Wie weiter?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schenker Silvia |
| Datum |
14.12.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.02.2013 |
Die Schweiz wendet das mit dem früheren Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen seit dem 1. April 2010 im Verhältnis zu Kosovo nicht weiter an. Damit werden bei Bürgerinnen und Bürgern aus Kosovo Leistungen nur noch bei Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz erbracht. Diese Sistierung hat bei vielen Menschen in Kosovo wie auch in der Schweiz Verständnislosigkeit und Enttäuschung ausgelöst. Die Betroffenen sind nicht verantwortlich dafür, dass es Vollzugsprobleme gibt. Es ist die Aufgabe beider Staaten, endlich pragmatische Lösungen zu finden.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 7. März 2011 (C-4828/2010) entschieden, dass das Abkommen weiterhin anwendbar sei. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus diesem Urteil?
- Welche Schritte hat er eingeleitet, damit das Sozialversicherungsabkommen im Verhältnis zu Kosovo wieder angewendet wird? Führt er einen Dialog mit der kosovarischen Regierung? Wenn ja: Was ist der Stand des Dialogs?
- Strebt der Bundesrat Verhandlungen über ein neues, massgeschneidertes Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo an, welches jenes ablösen kann, das seinerzeit mit dem früheren Jugoslawien abgeschlossen worden ist?
- Wenden Deutschland und Österreich ihre Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo an? Wenn ja, kann sich die Schweiz an deren Umsetzungsmodell orientieren?
- Wann hat er letztmals überprüft, ob die Gründe, welche 2010 zur Sistierung des Abkommens geführt haben, immer noch zutreffen?
- Verfügt Kosovo inzwischen über ein Personenstands- und Einwohnerregister?
- Verfügt Kosovo inzwischen über ein funktionierendes System von Verbindungsstellen mit anerkannten Ärzten? Gibt es alternative Anbieter für medizinische Begutachtungen?
- Welche andere alternative (falls erforderlich: innovative) Möglichkeiten sieht der Bundesrat? Was hält er von der Ausrichtung der Leistungen in Kosovo mit der direkten Vollzugsunterstützung der Verbindungsstelle vor Ort?
- Gestützt auf das Kooperationsabkommen vom 6. Oktober 2010 unterstützen die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den Transformationsprozess Kosovos jährlich im Umfang von rund 15 Millionen Franken. Gibt es Projekte, um die Behörden und Institutionen Kosovos bei der Anwendung des Sozialversicherungsabkommens zu unterstützen?
→ Curia Vista
12.4160 — Wie weiter in der Finanzplatzstrategie?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grüne Fraktion |
| Datum |
13.12.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.02.2013 |
Das endgültige Scheitern des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland, die Verzögerung und Ungewissheit bezüglich eines Abschlusses mit Italien, die bevorstehende Unterzeichnung des Fatca-Abkommens mit den USA sowie die Geltung der neuen OECD-Richtlinie veranlassen uns zu folgenden Fragen:
- Betrachtet der Bundesrat die Strategie mit der Abgeltungssteuer als Alternative zum automatischen Informationsaustausch (AIA) nach dem endgültigen Scheitern des Staatsvertrages mit Deutschland und der Verzögerung der Verhandlungen mit Italien weiterhin als den grossen Wurf der Schweiz? Sichtlich gewinnt der AIA nun auch in der schweizerischen Finanzwelt an Boden. Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, ein Strategiewechsel sei nun fällig und der AIA zu forcieren? Den schreibt ja auch das Musterabkommen der OECD vor, was die Frage evoziert, wie sonst der Bundesrat dieses verwirklichen will.
- Laut Medienberichten hat der Bundesrat das Fatca-Abkommen mit den USA paraphiert. Darin kommt die Schweiz den USA weiter entgegen, als sie dies gegenüber anderen Ländern bisher vorsah. In welchen Punkten bestehen weiter gehende Offenlegungspflichten der Banken, als sie bislang bei den in Kraft getretenen DBA vorgesehen sind? In welchen Punkten ist das Abkommen nicht reziprok? Womit begründet sich die Sonderbehandlung der USA?
- Geht er auch davon aus, DBA müssten allen Ländern global gleichwertige Möglichkeiten der Abwehr der Steuerflucht und der Verfolgung der Steuerkriminalität gewähren? Wie verhindert er, dass sich künftig gegenüber OECD-Ländern eine Weissgeldstrategie durchsetzt, derweil sich der Finanzplatz auf Steuerfluchtgelder aus Nicht-OECD-Ländern fokussiert? Welche Abkommen sind mit Ländern ausserhalb der OECD in Vorbereitung, und auf welchen Leitlinien basieren sie?
- Was unternimmt er, dass die schweizerischen Steuerbehörden nicht weiterhin schlechtergestellt sind gegenüber den ausländischen? Geht er nicht auch davon aus, dass auch inländisch der AIA die heute beste Lösung wäre? In welchem Fahrplan sieht er eine Aufhebung der Ungleichbehandlung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug vor, bei welcher nur noch leichte Steuerhinterziehung den privilegierten Status behält?
→ Curia Vista
12.4108 — Unterzeichnet die Schweiz das Acta-Abkommen definitiv nicht?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Glättli Balthasar |
| Datum |
12.12.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.02.2013 |
Auf Anfragen der Nationalräte Glättli und Hiltpold hat der Bundesrat am 5. März 2012 in Aussicht gestellt, vor einer allfälligen Unterzeichnung die im Zusammenhang mit dem internationalen Acta-Abkommen aufgeworfenen Fragen zu klären und die Entwicklung in der Europäischen Union zu verfolgen.
Mit Schreiben an die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat der Bundesrat dies bekräftigt: "Der Bundesrat wird mit der Unterzeichnung zuwarten, bis er genügend Entscheidelemente für die Beurteilung der Frage hat, ob Acta unterzeichnet werden soll."
Mit Votum vom 4. Juli 2012 hat unterdessen das EU-Parlament beschlossen, Acta nicht zu ratifizieren. Entsprechend kann Acta für die EU nicht in Kraft treten. Erst Japan hat Acta ratifiziert. Aufgrund des Entscheides des EU-Parlamentes müssen sechs der acht Nicht-EU-Staaten das Abkommen ratifizieren, damit es in Kraft treten kann. Die Schweiz ist einer dieser acht Staaten.
Gegenüber der "NZZ" erklärte Guido Balmer, stellvertretender Informationschef des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, Anfang Juli, der Bundesrat werde das Nein des EU-Parlamentes in seine Überlegungen zum weiteren Vorgehen mit einbeziehen. Seither sind mir keine weiteren offiziellen Äusserungen der Schweizer Behörden zu Acta bekannt.
- Ist der Bundesrat bereit, das offiziell bloss sistierte Acta-Beitrittsverfahren definitiv zu beenden?
- Nimmt die Schweiz an Verhandlungen bezüglich anderer, ähnlicher internationaler Abkommen im Bereich der Umsetzung oder der Erweiterung des Trips-Abkommens teil oder an Verhandlungen zu sonstigen Abkommen, welche die Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit insbesondere im Internet betreffen können? Wenn ja: an welchen? Was ist der Verhandlungsstand, und wie wird der Einbezug des Parlamentes gewährleistet?
→ Curia Vista
12.4104 — Weniger Sicherheit und mehr Asylsuchende durch Schengen. Wann reagiert der Bundesrat?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Keller Peter |
| Datum |
12.12.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.02.2013 |
Einbruchserien machen Schlagzeilen. Ausländische Diebesbanden veranstalten regelrechte Raubzüge in die Schweiz. Dazu kommt die massiv gestiegene Kleinkriminalität von Asylbewerbern. Die Versicherer melden in diesen Tagen Zuwachsraten von Schadensmeldungen aufgrund von Einbrüchen im zweistelligen Bereich.
2011 nahmen die Diebstähle gesamtschweizerisch um 16 Prozent zu. Im Kanton Aargau stieg die Zahl der Diebstähle aufgrund von Einbrüchen in Fahrzeuge sogar um 150 Prozent. Banden aus Lyon suchen Genf heim. In der ersten Jahreshälfte nahm die Asylkriminalität um über 70 Prozent zu (in den Kantonen AG, BE, JU, NE, SG, TI, VS, ZH). Vor allem in den grenznahen Regionen steigt die Zahl der Einbrüche und Diebstähle rasant. Der Basler Justizdirektor informiert, dass in der Beschuldigten-Statistik 10 Prozent der Fälle auf Asylsuchende fallen (bei 0,5 Prozent der Wohnbevölkerung). 22 Prozent der Delikte im Jahr 2011 entfallen auf Kriminaltouristen.
Gleichzeitig lobt das EJPD die Abkommen von Schengen/Dublin als "koordinierte Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten, die individuellen Freiheiten der Bürger auszubauen und die Sicherheit innerhalb Europas gleichzeitig tiefgreifend zu verbessern". Dahinter stehe die Einsicht, "dass die Gewährleistung der inneren Sicherheit ebenso wie die Bewältigung der Asylströme schon längst keine rein nationalen Probleme mehr sind, sondern mehr denn je ein gemeinsames und kohärentes Vorgehen aller Staaten erforderlich machen".
- Wie sieht der Bundesrat die Entwicklung der Kriminalität und der Asylzahlen im Lichte der Abkommen von Schengen/Dublin, die seit 2008 in Kraft sind?
- Der Bevölkerung wurden mit den Schengen/Dublin-Abkommen mehr Sicherheit und weniger Asylbewerber versprochen. Das Gegenteil ist der Fall. Sieht der Bundesrat nicht auch einen Zusammenhang dieser besorgniserregenden Entwicklung mit der Öffnung der Grenzen durch das Schengen-Abkommen?
- Der Zuger Justizdirektor Beat Villiger fordert 1500 zusätzliche Polizisten, stärkere Video-Überwachung in Zügen und Spezialgefängnisse für abgewiesene Asylbewerber und illegale Ausländer. Solche Forderungen sind leider nur Symptombekämpfungen. Ist der Bundesrat nicht bereit, Schengen zu sistieren, bis die innere Sicherheit wiederhergestellt ist und die anderen Schengen/Dublin-Staaten ihren Verpflichtungen (Bewachung der Aussengrenze, Rückübernahme von Asylsuchenden) nachkommen?
→ Curia Vista
12.4094 — Deutsch-schweizerische Wettbewerbsverzerrungen bei der Mehrwertsteuer
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Riklin Kathy |
| Datum |
11.12.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.02.2013 |
Der Einkaufstourismus im nahen Ausland hat stark zugenommen. Nach neuesten Zahlen geben Konsumenten im Ausland jährlich 8 Milliarden Franken aus. Da Deutschland im Gegensatz zu Frankreich, Italien und Österreich keine Untergrenze für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer kennt, kann auf jeden Einkauf die deutsche Mehrwertsteuer zurückgefordert werden. Hingegen muss an der Schweizer Grenze nur auf Beträge über 300 Schweizerfranken die Schweizer Mehrwertsteuer geleistet werden. Dies führt dazu, dass auf Einkäufen in Deutschland zwischen 0 und 300 Schweizerfranken überhaupt keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, weder in Deutschland noch in der Schweiz. Die Folge ist eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der Schweizer KMU. Eine Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer sollte deswegen nur dann möglich sein, wenn dafür die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt wird. So wird dies auch innerhalb der EU gehandhabt. Bagatellrückforderungen, wie sie an der deutschen Grenze getätigt werden, bringen nur mehr Bürokratie, Mehrverkehr und Umweltbelastung.
Damit die Umgehung der Mehrwertsteuer verhindert werden kann, sollte die deutsche Mehrwertsteuer von 7 Prozent beziehungsweise 19 Prozent nur dann zurückerstattet werden dürfen, wenn die Schweizer Mehrwertsteuer von 2,5 Prozent beziehungsweise 8 Prozent bezahlt wird. Damit kein EU-Recht verletzt würde, müsste dazu die in der Schweiz geltende Mehrwertsteuer-Freigrenze auf das Äquivalent von 175 Euro reduziert werden. Gleichbedeutend wäre die Einführung einer Rückerstattungsgrenze von 175 Euro auf deutscher Seite, bei gleichzeitiger Reduktion der Schweizer Mehrwertsteuer-Freigrenze auf denselben Betrag. Mit dieser neuen Regel für die Mehrwertsteuer-Rückforderung entstünden weniger administrative Kosten wegen Bagatellrückforderungen auf deutscher Seite, und die Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem Schweizer Gewerbe würde reduziert.
- Teilt der Bundesrat die Besorgnis angesichts des stark zunehmenden Einkaufstourismus, und wie beurteilt er die praktizierte legale Mehrwertsteuer-Umgehung?
- Wie steht er zu der vorgeschlagenen Lösung? Ist eine solche Vereinbarung möglich, ohne ausländisches Recht zu tangieren, oder ist ein Abkommen mit dem betroffenen Land notwendig?
- Falls ein Abkommen notwendig wäre: Wie schätzt der Bundesrat die Chancen auf eine solche Vereinbarung ein?
- Sind andere gesetzgeberische Massnahmen denkbar, welche die vollständige Umgehung der Mehrwertsteuer verhindern würden, ohne dass ausländisches Recht betroffen wäre?
- Verstösst Deutschland mit der wettbewerbsverzerrenden Mehrwertsteuer-Regelung gegen internationales Recht?
→ Curia Vista
12.4084 — Tessiner Finanzplatz. Unsicherheiten und Schäden
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
10.12.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.02.2013 |
- Der italienische Premierminister Mario Monti hat am Samstag, den 8. Dezember, angekündigt, er wolle nach der Verabschiedung des Stabilitätsgesetzes seinen Rücktritt anbieten. Dies bedeutet, dass der Verhandlungspartner für die Aushandlung eines Steuerabkommens mit Italien abhandenkommt. Wie die politische Zukunft Italiens aussieht, weiss man ebenso wenig, wie was mit den bisher geführten Verhandlungen geschieht, die nach den letzten Verlautbarungen noch vor Weihnachten hätten abgeschlossen werden können.
- Gleichzeitig wurde von der Agentur Adnkronos auch in Italien die Nachricht verbreitet, der Bundesrat arbeite an einer weiteren Aufweichung des Bankgeheimnisses für ausländische Kundinnen und Kunden des Schweizer Finanzplatzes.
- In den italienischen Medien geht weiterhin das Gerücht, dass die Steuerabkommen mit der Schweiz auch einen Steuersatz von über 30 Prozent vorsehen. Sollte dies zutreffen, so hätte das für den Tessiner Finanzplatz verheerende Folgen. (Überdies wäre ein solcher Steuersatz nicht einmal für Italien von Vorteil, denn die nichtversteuerten Gelder italienischer Staatsangehöriger, die sich zurzeit auf Schweizer Konten befinden, würden einfach in exotischere Gefilde transferiert, sodass der italienische Fiskus leer ausginge.)
Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf die folgenden Fragen:
- Wie beurteilt er die Rücktrittsankündigung von Mario Monti im Hinblick auf die Steuerverhandlungen zwischen der Schweiz und Italien? Ist er nicht auch der Ansicht, dass diese Ankündigung ein guter Grund wäre, die Verhandlungen auf Eis zu legen?
- Trifft es zu, dass der Bundesrat das Bankgeheimnis für ausländische Kundinnen und Kunden des Schweizer Finanzplatzes weiter aufweichen will? Warum und auf welcher Grundlage? Wahrscheinlich ist, dass in der Folge auch das Bankgeheimnis für Schweizer Bürgerinnen und Bürger gelockert wird. Trifft dies zu?
- Nachrichten wie diejenige, die der vorangehenden Frage zugrunde liegen, wie auch die Gerüchte, wonach die Steuerabkommen mit Italien unhaltbare Steuersätze vorsehen sollen - wo doch ein Steuersatz über 10 Prozent undenkbar ist -, schaden dem Tessiner Finanzplatz, weil sie Unsicherheit verbreiten. Es besteht auch die Gefahr, dass italienische Kundinnen und Kunden ihre Gelder abziehen, was schwere Folgen für die Beschäftigungslage hätte. Ist sich der Bundesrat dessen bewusst, und wie gedenkt er Abhilfe zu schaffen?
→ Curia Vista
12.4043 — Schweizer Recht und Schweizer Souveränität werden von Nachbarländern systematisch verletzt. Und wir schauen zu?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
04.12.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.02.2013 |
Kürzlich wurde bestätigt, dass Nachbarländer weiterhin verdeckte Steuerfahnder in der Schweiz einsetzen und damit unser Recht und unsere Souveränität immer wieder verletzen.
Ich bitte den Bundesrat darum um die Antwort auf folgende Fragen:
- Hat der Bundesrat in Paris protestiert gegen den Einsatz als Touristen verkleideter französischer Steuerfahnder in der Schweiz und damit gegen die Verletzung unseres Rechts und unserer Souveränität? Oder kann jedwelches Land Schweizer Recht und Souveränität ungeschoren verletzen?
- Wurden Massnahmen gegen Frankreich getroffen? Wurde der französische Botschafter in Bern herbeizitiert?
- Wenn der nächste mutmassliche Steuerspion auffliegt, wird dann die schweizerisch-französische Grenze für einen Tag geschlossen, um zu sehen, was dann geschieht?
- Ist dem Bundesrat bekannt, welche anderen Länder auf Schweizer Gebiet Steuerspionage betreiben?
- Sind darunter Länder, mit denen Verhandlungen zu einem Steuerabkommen laufen? Wenn ja, warum werden die Verhandlungen nicht unterbrochen?
- Wurden auf Tessiner Gebiet seit Aufnahme der Verhandlungen über ein Steuerabkommen wieder "Abgesandte" des italienischen Steueramts gemeldet? Wenn ja, warum wurden die Verhandlungen nicht sofort unterbrochen?
- Was hält der Bundesrat von der Äusserung des Präsidenten der SPD, wonach die Schweiz bandenmässige Steuerhinterziehung betreibe?
- Was für Massnahmen wurden gegen Deutschland getroffen, nachdem verschiedene Bundesländer CD mit gestohlenen Bankdaten erworben hatten?
→ Curia Vista
12.4042 — Rückführung von Asylsuchenden nach Algerien und italienischer Widerstand gegen die Dublin-Abkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
04.12.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.02.2013 |
Die Rückführung algerischer Asylsuchender, die unser Land verlassen müssen, weil sie keinen Anspruch auf die Gewährung von Asyl haben, erweist sich als sehr schwierig oder gar unmöglich. Algerien nimmt nur Staatsangehörige zurück, die erklären, sie wollten freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren.
Ich frage den Bundesrat:
- Kann er diese Situation bestätigen? Wie beurteilt er sie?
- Was gedenkt er zu unternehmen, damit die Rückführung algerischer Asylsuchender effektiver wird?
Auch die Überstellung Asylsuchender, für die nach den Dublin-Abkommen Italien zuständig ist, in dieses Land erweist sich häufig als schwierig, weil Italien passiven Widerstand leistet: Um zu verhindern, dass es diese Personen rückübernehmen muss, errichtet es unzählige bürokratische Hürden, und die zuständigen Ämter zeichnen sich durch besonders eingeschränkte Öffnungszeiten aus.
Ich frage den Bundesrat:
- Wie beurteilt er diese Situation?
- Was gedenkt er zu unternehmen, damit Italien seine Pflichten gegenüber der Schweiz wahrnimmt, die sich aus den Dublin-Abkommen ergeben?
→ Curia Vista
12.4038 — Indien als Verhandlungspartner im Bereich des geistigen Eigentums
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schneider-Schneiter Elisabeth |
| Datum |
03.12.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.02.2013 |
Die Schweiz steckt in schwierigen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Indien und wird, wie überraschenderweise zur Kenntnis genommen werden konnte, mit diesem Land nun auch ein Memorandum of Understanding (MoU) im Bereich Gesundheit erarbeiten. Der Bundesrat ist gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
- Welches Interesse verfolgt die Schweiz mit einem MoU im Bereich Gesundheit mit Indien?
- Ist es zutreffend, dass Indien die Initiative zum Abschluss einer solchen Vereinbarung ergriffen hat und auch den ersten Entwurf für ein MoU vorlegen wird?
- Welche Schlüsse sind aus dem Umstand zu ziehen, dass in der Medienmitteilung des EDI verschiedene Themen als mögliche Bereiche eines MoU genannt werden, nicht jedoch das für die Schweiz sehr wichtige geistige Eigentum?
- Wie beurteilt der Bundesrat die bisherigen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Indien in Bezug auf die Anliegen der Schweiz im Bereich des geistigen Eigentums?
- Ist er ebenfalls der Meinung, dass die Trips-Bestimmung, wonach der Import eines Produkts als Ausüben des Patents gilt, als Bestandteil eines Freihandelsabkommens nicht verhandelbar ist?
- Teilt er die Auffassung, dass in den Verhandlungen mit Indien die Frage des geistigen Eigentums von Fragen in Bezug auf den Zugang aller Bevölkerungsschichten zu den Medikamenten getrennt zu behandeln ist und dass mit einer Schwächung des geistigen Eigentums bzw. der Negierung von Rechten am geistigen Eigentum keine Verbesserung des Zugangs zu erreichen ist?
- Ist der Bundesrat willens, in Bezug auf das sehr berechtigte Anliegen, wonach auch die mittellose Bevölkerung Zugang zu medizinischen Leistungen, inklusive Medikamente, haben muss, die Kooperation der indischen Behörden einzufordern, wenn es darum geht, nach Kaufkraft differenzierte Märkte auseinanderzuhalten?
→ Curia Vista
12.4003 — Mehr Sicherheit dank Schengen, Entlastung im Asylwesen dank Dublin? Kostenexplosion und Kriminalität zeigen die Wirklichkeit auf
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
28.11.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.02.2013 |
Die Teilnahme der Schweiz an Schengen/Dublin kostet jährlich rund 100 Millionen Schweizerfranken, also 14-mal mehr, als vor der Abstimmung versprochen wurde (7,4 Millionen Franken). Auch die anderen Versprechen sind nicht eingetreten - im Gegenteil: Die Sicherheit hat insbesondere in den Grenzregionen stark abgenommen, und die Asylzahlen haben sich verdreifacht. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende dringliche Fragen:
- Im Bundesbüchlein wurde unter anderem mit folgenden Versprechungen für Schengen/Dublin geworben: mehr Sicherheit, Entlastung im Asylwesen, beträchtliche Einsparungen. Wie beurteilt der Bundesrat die nun eingetretenen gegenteiligen Folgen?
- Sieht er einen Zusammenhang zwischen der steigenden Kriminalität insbesondere in den Grenzregionen, der Zunahme der illegalen Einwanderung unter anderem über den Asylweg und dem Wegfallen der systematischen Grenzkontrollen?
- Welche Sofortmassnahmen ergreift er, um die Grenzkantone von Kriminaltouristen zu entlasten?
- Weshalb sind die Asylgesuche von auf dem Landweg eingereisten Personen massiv angestiegen, obwohl dem Volk im Abstimmungskampf versprochen wurde, Asylbewerber könnten nur noch aus Nicht-Schengen-Ländern in die Schweiz gelangen?
- Wieso wurde das Schweizervolk im Abstimmungsbüchlein mit den erwähnten viel zu tiefen Kosten von lediglich 7,4 Millionen Franken pro Jahr beruhigt, obwohl bereits zu diesem Zeitpunkt in der Bundesverwaltung und im Bundesrat auch andere Schätzungen vorgelegen haben?
- Wie hoch waren die Gesamtkosten der Schweiz für die Teilnahme am Schengener-Verbund und an allen seither erfolgten Weiterentwicklungen bis Ende 2012?
- Im Finanzrahmen der EU 2014-2020 für die Bewachung ihrer Aussengrenze und für neue Informatiksysteme sind über 3,5 Milliarden Euro budgetiert - doppelt so viel wie aktuell (1,8 Milliarden Euro). Werden sich die Kosten für die Schweiz ebenfalls verdoppeln?
- Wie hoch schätzt der Bundesrat die Gesamtkosten für die Jahre 2013 bis 2015?
- Wie viele Weiterentwicklungen des Schengener-Rechts hat die Schweiz bis Ende 2012 nachvollzogen?
- Welche absehbaren Weiterentwicklungen werden in den nächsten Jahren auf die Schweiz zukommen?
- Aufgrund der obengenannten Probleme: Ist der Bundesrat bereit, die Kündigung der Schengen/Dublin-Verträge endlich vertieft zu prüfen?
→ Curia Vista
12.3805 — Investitionen in die grossflächige Nutzung von Boden und Wasser in Entwicklungsländern
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sommaruga Carlo |
| Datum |
26.09.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.11.2012 |
In Entwicklungsländern wird in sehr grossem Umfang in Land investiert. Laut Deza wurden von 2000 bis 2010 Transaktionen für 71 Millionen Hektar Land gemeldet, die Hälfte davon in Afrika. Die Investitionen zielen auf die Gewinnung von Biotreibstoffen, Rohstoffen, auf Naturschutzprojekte, auf die Ernährungssicherung im Herkunftsland der Investitionen und auf spekulative Finanzmarkttransaktionen mit Grundnahrungsmitteln. All dies beeinträchtigt die lokale Ernährungssicherheit. Ich frage den Bundesrat:
- Wie beurteilt er die positiven und negativen Folgen der Investitionen in die grossflächige Nutzung von Boden und Wasser (Landgrabbing) in Entwicklungsländern? Was unternimmt er, um allfällige positive Folgen zu verstärken und schädliche Folgen einzudämmen?
- Wie wirkt sich das Landgrabbing auf die Gewährleistung der Ernährungssicherheit in den betroffenen Entwicklungsländern aus?
- Besteht ein Zusammenhang mit gewaltsam ausgetragenen Konflikten und dem sich verschärfenden Verteilungskampf um knappe Land- und Wasserressourcen?
- Wie beurteilt er die Chancen, mittels Förderung der Landgouvernanz die Rechte der heimischen Bevölkerung für die Nutzung und den Besitz von Land und anderen natürlichen Ressourcen zu stärken? Hilft dieser Ansatz auch in Ländern mit schwachen staatlichen Strukturen weiter?
- In welchem Mass ist Kapital aus der Schweiz am Landgrabbing beteiligt - sei es über Direktinvestitionen, Beteiligungen ("grüne" Fonds) und Pensionskassengelder?
- Was unternimmt der Bundesrat, um Finanzspekulationen mit Nahrungsmittel-Rohstoffen zu unterbinden? Wie beurteilt er den Rückzug der Commerzbank aus diesem Geschäftsfeld?
- Wird er den staatlichen Schutz von Investitionen zwecks Landgrabbing verweigern und es ausschliessen, deren Exportrisiko zu versichern oder über Investitionsschutzabkommen zu schützen?
- Welche Politik verfolgt er im Rahmen der Weltbank und der regionalen Entwicklungsbanken, wenn es um die Beurteilung von bedeutenden Investitionen in die grossflächige Nutzung von Boden und Wasser geht?
- Ergreift er aussenpolitische Initiativen, damit sich Landgrabbing-Projekte nachweislich an den freiwilligen Richtlinien zur Landnutzung des UN-Ausschusses für Welternährungssicherung, den Empfehlungen des UN-Ernährungsbeauftragten Olivier De Schutter und der Principles for Responsible Agricultural Investment der Weltbank orientieren müssen?
→ Curia Vista
12.3774 — Abschaffung des Bankgeheimnisses auch im Inland
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
24.09.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.11.2012 |
Der Bundesrat scheint gewillt zu sein, das Bankgeheimnis auch für die Schweizerinnen und Schweizer auszuhebeln (Konkretisierung der entsprechenden Motion Schweiger).
Diese Entwicklung ist die logische Folge der traurigen Politik des Nachgebens, die seit geraumer Zeit den Schutz des Bankgeheimnisses und folglich auch des Schweizer Finanzplatzes prägt. Eine Politik, die vermutlich so lange andauern wird, bis das Bankgeheimnis abgeschafft ist, und die dadurch Zehntausende von Arbeitsplätzen in der Schweiz zum Verschwinden bringen wird (mehrheitlich solche von Schweizerinnen und Schweizern sowie hier wohnhaften Personen).
Die dadurch ausgelöste Dynamik hat natürlich einen Schneeballeffekt. Es beginnt damit, dass demjenigen, der am forderndsten auftritt (USA), Zugeständnisse gemacht werden. Dann muss man - oder besser: Dann glaubt man im Sinne der Gleichbehandlung dieselben Befugnisse auch allen anderen Ländern einräumen zu müssen, mit denen dann Steuerabkommen abgeschlossen werden (siehe den Fall der sogenannten Gruppenanfragen). Logisch und vorhersehbar war auch, dass die kantonalen Steuerbehörden ihrerseits Zugang zu den gleichen Informationen fordern würden, die fremde Länder erhalten.
Ein weiteres inakzeptables Kapitel in dieser Geschichte wäre die Lockerung des Bankgeheimnisses auch für die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, ohne eine vorgängige angemessene Amnestie, die es diesen Personen erlauben würde, ihre steuerliche Situation ins Reine zu bringen.
Ich frage den Bundesrat:
- Wann hat die schrittweise Abschaffung des Bankgeheimnisses und die damit verbundene Schwächung des Schweizer Finanzplatzes durch den Bundesrat ein Ende?
- Wusste er von Anfang an, wohin der eingeschlagene Weg führen würde?
- Hat er eine Schätzung vorgenommen, wie viele Arbeitsplätze in welchen Kantonen und mit welchen Steuereinbussen infolge der schrittweisen Abschaffung des Bankgeheimnisses und der damit verbundenen Schwächung des Schweizer Finanzplatzes gefährdet sind?
- Ist es wahr, dass die jüngste rechtliche Entwicklung den Schweizer Finanzplatz zu einem der weltweit am wenigsten konkurrenzfähigen gemacht hat?
- Falls das Bankgeheimnis - was der Schreiber nicht hofft - auch für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz "gelockert" (ein Euphemismus) werden sollte: Wie wird diesen Personen ermöglicht, vor dem allfälligen Inkrafttreten des "neuen Regimes" ihre Situation zu regeln?
→ Curia Vista
12.3723 — Abkommen mit Italien. Wieso diese Eile?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
17.09.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.11.2012 |
Wie Bundesrat Burkhalter in den letzten Tagen angekündigt hat, sollen die Verhandlungen mit Italien über das Bankgeheimnis, die schwarzen Listen und die Grenzgängerbesteuerung am 24. September fortgesetzt werden.
In der Zwischenzeit ist der Nationalrat dem Bundesrat gefolgt und hat dem Bankgeheimnis einen weiteren Schlag versetzt: Er lässt für alle Staaten, die mit der Schweiz ein Steuerabkommen abschliessen, auch Gruppenanfragen zu, deren Abgrenzung zu den "fishing expeditions" alles andere als eindeutig ist.
An diesem Punkt stellt sich deshalb die Frage, welchen Vorteil der Abschluss von Abkommen mit Italien für den Finanzplatz Tessin im Besonderen und für den Finanzplatz Schweiz im Allgemeinen hat, wenn solche Abkommen als Folge der sich ständig verschlechternden rechtlichen Rahmenbedingungen das Bankgeheimnis auf inakzeptable Weise aushöhlen.
Aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Instabilität Italiens empfiehlt sich für die Schweiz erst recht ein bedächtiges Vorgehen.
Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Wie lässt sich die offensichtliche Eile rechtfertigen, mit Italien Steuerabkommen abzuschliessen, die das Bankgeheimnis aushöhlen und so auf dem Finanzplatz Tessin ein Heer von Arbeitslosen verursachen werden?
- Ist sich der Bundesrat darüber im Klaren, dass Tausende von Arbeitsplätzen auf dem Finanzplatz Tessin nicht als Verhandlungsmasse eingesetzt werden können, um eine allfällige minimale Reduktion des an Italien zu überweisenden Anteils aus der Quellenbesteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu erhalten? Eine solche Reduktion würde in keinem Fall den Schaden aufwiegen, der der Wirtschaft, dem Arbeitsmarkt und den Tessiner Kantonsfinanzen entstehen würde.
- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass es besser wäre, sich in den Verhandlungen mit Italien mehr Zeit zu nehmen, als sie möglichst rasch abzuschliessen? So könnte das Bankgeheimnis, auch angesichts der politischen und wirtschaftlichen Instabilität in unserem Nachbarland, möglichst lang beibehalten werden.
- Ist der Bundesrat nicht auch grundsätzlich der Meinung, dass es ein Fehler ist, übereilt Abkommen abzuschliessen, nur weil man davon besessen ist, um jeden Preis eine schnelle "Legalisierung" zu erreichen, wenn doch ein weniger gedrängter Zeitplan es erlauben würde, bessere Bedingungen auszuhandeln?
→ Curia Vista
12.3680 — Wirtschaftskrieg gegen die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
11.09.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.11.2012 |
Die Schweiz ist seit 2009 im Mittelpunkt eines Wirtschaftskrieges, der von den USA, der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie supranationalen Organisationen geführt wird.
Der Bundesrat hat auf die Angriffe mit einer langen Reihe von Zugeständnissen reagiert, die noch nicht zu Ende ist. Diese Zugeständnisse werden schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft und die Beschäftigungssituation in unserem Land haben.
Ich frage den Bundesrat:
- Wie beurteilt er die Schätzung des ehemaligen UBS-Chefs Oswald Grübel, dass die sogenannte Weissgeldstrategie und die Abkommen über eine abgeltende Quellensteuer den Schweizer Finanzplatz 50 000 Arbeitsplätze kosten werden?
- Die Schweizer Banken haben in den USA allenfalls einen minimalen Anteil aller nichtdeklarierten Vermögen von US-Steuerbürgerinnen und -Steuerbürgern angenommen: Man spricht von 2 Prozent. Trotzdem ist einzig und allein die Schweiz ins Visier genommen worden, und es wurden keine Massnahmen ergriffen, gegen US-Banken beispielsweise, um die restlichen 98 Prozent ausfindig zu machen. Inwiefern hat der Bundesrat diese Tatsache in die Verhandlungen mit den USA eingebracht?
- Ist es wahr, dass die konfuse rechtliche Entwicklung den Schweizer Finanzplatz innert kürzester Zeit zu einer der am wenigsten konkurrenzfähigen Optionen für ausländische Kunden gemacht hat? Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass in der EU selbst Systeme wie das englische mit seinem Steuerstatus "resident non domiciled" oder das französische mit seinen besonderen Steuerstatus für grosse Vermögen in Kraft sind und nicht angefochten werden?
- Sieht der Bundesrat in den obenerwähnten Elementen nicht eine Ungleichbehandlung auf Kosten der Schweiz?
- Ist es wahr, dass viele der 10 000 Angestellten und ehemaligen Angestellten von Schweizer Banken, deren Daten mit der Bewilligung des Bundesrates in die USA übermittelt worden sind, nur am Rande oder gar nichts mit dem Amerika-Geschäft der betreffenden Banken zu tun hatten, wie der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte öffentlich erklärte?
- Wie beurteilt der Bundesrat die Einschätzung des Datenschutzbeauftragten, die erwähnte Datenübermittlung sei unrechtmässig gewesen?
- Hat er vor, weitere Datenübermittlungen zu bewilligen?
- Gestützt auf welche Elemente glaubt der Bundesrat in der Lage zu sein, die Bankangestellten zu schützen, die möglicherweise infolge der vom Bundesrat bewilligten Datenherausgabe in den USA vor Gericht kommen?
- Inwiefern ist es mit der grundlegenden Pflicht eines Staates, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, vereinbar, Banken dazu zu ermächtigen, Tausende ihrer Angestellten und Ex-Angestellten einer ausländischen Behörde ans Messer zu liefern - was an sich schon nach Artikel 271 des Strafgesetzbuches strafbar ist?
→ Curia Vista
12.3590 — Sozialhilfe und Nothilfe für Asylsuchende in einem Verfahren nach der Dublin-II-Verordnung. Haltung des Bundesrates
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Amarelle Cesla |
| Datum |
15.06.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.09.2012 |
Im Nachgang zu den verschiedenen Debatten, die im Rahmen der Revision des Asylgesetzes stattfanden, zeigt sich, dass nach Ansicht des BFM keine juristischen Gründe dagegen sprechen, dass Asylsuchende, die sich in einem Asylverfahren befinden, von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Nun ist es aber so, dass sich die Schweiz dem durch die Dublin-II-Verordnung geregelten System angeschlossen hat.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- In der Rechtssache C-179/11 (Cimade und Gisti gegen Frankreich), in der die Schweiz als Mitgliedstaat des Dublin-Abkommens eine schriftliche Erklärung einreichte, hat sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage befasst, welche minimalen Aufnahmebedingungen den Asylsuchenden im Staat, in dem sie sich aufhalten, gewährt werden müssen, bevor sie vom zuständigen Dublin-Staat übernommen oder wieder übernommen werden. Die EU-Kommission hat sich dazu am 15. Mai 2012 dahingehend geäussert, es würde dem Zweck der Aufnahmebedingungen widersprechen, einem Asylsuchenden ihre Gewährung vorzuenthalten, soweit dies nicht auf sein eigenes Verhalten zurückgeht. Daraus folgt, dass die Pflicht zur Gewährung der Aufnahmebedingungen für die Aufnahme eindeutig dem Dublin-Staat obliegt, in dem sich die asylsuchende Person aufhält, und zwar bis zum Zeitpunkt, an dem sie allenfalls in den zuständigen Staat überstellt wird. Ist die Schweiz im Einklang mit diesen Grundsätzen, wenn sie als Vertragsstaat des Dublin-Abkommens Asylsuchende, die sich in einem Asylverfahren befinden, von der Sozialhilfe ausschliesst?
- Im Zusammenhang mit dem oben Gesagten hat sich das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge zu den Aufnahmebedingungen, die Asylsuchenden während des Verfahrens gewährt werden, geäussert und unterstrichen, dass ein Mindeststandard für die Aufnahme gelten solle. Erachtet der Bundesrat die Nothilfe tatsächlich als "Mindeststandard" für die Aufnahme?
- Um welchen Betrag verringert sich im kantonalen Mittel die Höhe der Nothilfe im Vergleich zur Höhe der Sozialhilfe, die an Personen mit einem dauernden Anwesenheitsrecht in der Schweiz ausgerichtet wird?
→ Curia Vista
12.3613 — Asylgesuche. Handhabung der Dublin-Fälle. Entlastung der Kantone
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Favre Laurent |
| Datum |
15.06.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.08.2012 |
Der Bundesrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wird der Bund die notwendigen Mittel bereitstellen, um diejenigen Kantone zu entlasten, deren Unterbringungsstrukturen ihre Kapazitätsgrenze beinahe erreicht haben und im Sicherheitsbereich Schwachstellen aufweisen, weil sie nicht über genügend Haftplätze verfügen?
- Gedenkt der Bundesrat, die Handhabung der Dublin-Fälle ab dem Zeitpunkt, in dem eine Anhörung stattfindet, bis zur Überstellung der asylsuchenden Person in den zuständigen Dublin-Staat an die Hand zu nehmen, anstatt diese Aufgabe auf die Kantone abzuschieben?
→ Curia Vista
12.3537 — Rubik. Quellensteuerabkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Freysinger Oskar |
| Datum |
14.06.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.08.2012 |
Die (zuweilen mit dem Etikett "Rubik" versehenen) Abkommen über eine abgeltende Quellensteuer sehen für einen bestimmten Zeitpunkt (Hinschied der heutigen Kundinnen und Kunden) den automatischen Informationsaustausch mit den Steuerbehörden des Staats der Kundin oder des Kunden vor. In seinen offiziellen Verlautbarungen (z. B. über seine Aussprache vom 22. Februar 2012 über die Weissgeldstrategie) behandelt der Bundesrat den automatischen Informationsaustausch so, als stünde dieser am Ende einer unabwendbaren Entwicklung. Nie scheint er sich die Frage nach der Daseinsberechtigung und Notwendigkeit des automatischen Informationsaustauschs zu stellen. Dabei gibt es Länder, etwa Deutschland, in denen dieser Austausch technisch nicht nötig scheint, um die vom Staat vorgesehene Besteuerung durchzuführen. Die deutschen Banken liefern ihren Steuerbehörden nicht automatisch Daten! Wollte man den Schweizer Banken den automatischen Informationsaustausch aufzwingen, während die deutschen Banken diesem Zwang nicht unterliegen, so würde dies zu einer für die Schweizer Banken unannehmbaren Wettbewerbsverzerrung führen.
Beabsichtigt der Bundesrat, diese Überlegungen in die laufenden und kommenden Verhandlungen über Quellensteuerabkommen sowie in die Diskussionen im Rahmen der OECD einzubringen? Und wenn ja, auf welche Weise?
→ Curia Vista
12.3514 — OECD-Bericht über den schädlichen Steuerwettbewerb. Umsetzung der 19 Empfehlungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Leutenegger Oberholzer Susanne |
| Datum |
13.06.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.08.2012 |
2007 und 2008 hat der Bundesrat den Beitritt der Schweiz zum OECD Global Forum on Taxation noch mit dem Argument abgelehnt, "eine Teilnahme ... als Vollmitglied würde die politische Verpflichtung" zur Übernahme der vorgeschlagenen Grundsätze implizieren, nämlich jener im "OECD-Bericht über den schädlichen Steuerwettbewerb und dessen 19 Empfehlungen" von 1998 (Motionen 07.3196 und 08.3120). 2009 trat die Schweiz dem Global Forum bei und liess sich am Treffen vom 1./2. September 2009 in Mexiko gar in den leitenden Ausschuss wählen.
- Damit ging die Schweiz die "politische Verpflichtung" ein, die 19 Empfehlungen von 1998 umzusetzen. Welche hat die Schweiz drei Jahre nach dem Beitritt zum Global Forum on Taxation umgesetzt? Welche noch nicht? Warum?
- Wann und wie setzt der Bundesrat die Empfehlung Nr. 1 um und führt auch in der Schweiz die Regeln der Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Corporations Rules) ein? Oder will er weiterhin dulden, dass Schweizer Konzerne ihre Gewinne nach Jurisdiktionen mit geringer oder ganz fehlender Besteuerung verschieben, ohne den im Ausland erzielten steuerlichen Vorteil mit einer Hinzurechnungsbesteuerung zu neutralisieren?
- Wann und wie setzt er die Empfehlung Nr. 2 um und verhindert den Missbrauch von Einlagen in ausländische Investitionsfonds, die schädlichen Steuerwettbewerb praktizieren?
- Wann und wie setzt er die Empfehlung Nr. 3 um und merzt im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen schädliche Praktiken der doppelten Nichtbesteuerung aus?
- Die Empfehlung Nr. 6 betrifft die OECD-Richtlinien über Verrechnungspreise zur Bewertung grenzüberschreitender Transaktionen innerhalb von Unternehmen. Am 6. Juni 2012 lancierte die OECD eine Konsultation, um den besonders häufigen Missbrauch von Verrechnungspreisen für konzerninterne Transfers von Immaterialgütern wie Patente, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Lizenzen usw. zu unterbinden. Was unternimmt der Bundesrat gegen solche schädlichen Praktiken?
- 1998 brachte die Schweiz zur Empfehlung Nr. 15 einen formellen Vorbehalt an, weil sie für bestimmte Unternehmenseinkünfte weiterhin steuerlich vorteilhafte Regelungen anbieten wollte, was die OECD als schädliches "ring-fencing" bezeichnet. Was unternahm er seit dem Beitritt zum Global Forum, um auf Stufe Bund und Kantone schädliche "ring-fencing"-Praktiken zu unterbinden?
→ Curia Vista
12.3507 — Schweizer Steuerflüchtlinge
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fehr Hans-Jürg |
| Datum |
13.06.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.08.2012 |
Die "Handelszeitung" berichtet in ihrer Ausgabe vom 24. Mai 2012 von einem Experiment, das sie in Süddeutschland vorgenommen hat. Sie wollte herausfinden, ob deutsche Banken unversteuerte Gelder aus der Schweiz akzeptieren. Das Resultat der Recherche: Obwohl sich die kontaktierten sechs Bankhäuser in ihrer offiziellen Kommunikation von Schwarzgeld distanzieren, haben alle sechs Filialen das angebotene Schwarzgeld entgegengenommen. Damit ist der Beweis erbracht, dass Steuerflucht aus der Schweiz heraus stattfindet. Zudem lassen Aussagen von deutschen Kundenberatern den Schluss zu, dass Steuerflucht sich nicht auf Einzelfälle reduzieren lässt, sondern dass sie in grossem Stil stattfindet. Ich frage deshalb den Bundesrat:
- Was unternimmt er, um herauszufinden, wie gross das Ausmass der Steuerflucht aus der Schweiz heraus ist?
- Was unternimmt er, um herauszufinden, wer die Steuerflüchtlinge sind?
- Was unternimmt er, um die der Schweiz zustehenden Steuern auf diesen Fluchtgeldern einzuziehen?
- Reichen die in den Doppelbesteuerungsabkommen enthaltenen Amtshilfebestimmungen aus, um an die Steuerflüchtlinge heranzukommen, oder bedarf es zusätzlicher Regelungen?
→ Curia Vista
12.3429 — Ermessensstiftungen als Vehikel der Steuerflucht und Steuerhinterziehung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Tornare Manuel |
| Datum |
05.06.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.08.2012 |
Ich wies in meiner Interpellation 11.4129 darauf hin, dass die mit Deutschland usw. vereinbarte Abgeltungssteuer über eine Liechtensteiner Ermessensstiftung oder einen angelsächsischen Discretionary Trust umgangen werden kann. Der Bundesrat verneint dies mit dem Argument, Ermessensstiftungen seien "für Förder- und Wohltätigkeitszwecke weit verbreitet" und stünden "unbestrittenermassen im öffentlichen Interesse".
- Gestützt auf welche Quellen und Daten nimmt der Bundesrat die Gewissheit, dass Ermessensstiftungen oder Discretionary Trusts "unbestrittenermassen im öffentlichen Interesse" stehen? Wie viele der in Liechtenstein oder Panama geführten Ermessensstiftungen sind tatsächlich wohltätig, wie viele sind privat genutzt?
- Wie überprüft er, dass Ermessensstiftungen oder Discretionary Trusts nicht nur angeblich, sondern tatsächlich gemeinnützige Zwecke verfolgen?
- Wie stellt er sicher, dass Ermessensstiftungen, die angeblich keinen wirtschaftlichen Berechtigten kennen, aber (z. B. über im Liechtensteiner Stiftungsrecht vorgesehene geheime Absichtserklärungen) dennoch klar der faktischen Kontrolle durch einen wirtschaftlichen Berechtigten unterliegen, nicht systematisch zur andauernden Steuerhinterziehung (z. B. Umgehung der Abgeltungssteuer) benutzt werden?
- Wie weit geht die Sachaufklärungspflicht des Steuerpflichtigen? Erwächst einer natürlichen Person, welche bei Stiftungsgründung das Stiftungsvermögen eingebracht hat, aus der Errichtung oder der Einlage eine umfassende Nachweispflicht? Gilt das auch für Steuerpflichtige ohne Schweizer Pass, aber mit Schweizer Bankverbindung?
- Der Entwurf der überarbeiteten EU-Zinsrichtlinie sieht vor, dass im Falle eines nicht bekannten wirtschaftlichen Berechtigten der Stifter als steuerpflichtig herangezogen wird. Warum weicht das Abgeltungssteuerabkommen von dieser Regelung ab?
- Das Kreisschreiben 30 der Schweizer Steuerkonferenz vom 22. August 2007 erklärt Trustvermögen und dessen Erträge grundsätzlich für steuerpflichtig. Wie umfassend wird dieser Grundsatz effektiv durchgesetzt? Juristen haben dieses Konzept als "rechtlich unhaltbar" bezeichnet (Toni Amonn, ASA 76, Nr. 8, S. 493) und empfehlen Steuerhinterziehern offen, Trusts als "Barriere" gegen den Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard zu nutzen (Guillaume Grisel, Raphael Gani, Trusts & Trustees, Vol. 18, Issue 5)?
→ Curia Vista
12.3414 — Steuerabkommen. Und die Gegenseitigkeit?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rusconi Pierre |
| Datum |
30.05.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.08.2012 |
Seit einigen Monaten verhandelt die Schweiz internationale Abkommen im Steuerbereich, insbesondere mit England, Deutschland und Österreich. Damit wird das Ziel verfolgt, eine Abgeltungssteuer auf ausländischen nichtversteuerten Kapitalerträgen auf Schweizer Konten einzuführen und damit im Gegenzug das Bankgeheimnis zu bewahren. Es geht um die Umsetzung des sogenannten Modells "Rubik", an dem offenbar auch andere Länder interessiert sind, an erster Stelle Griechenland.
Leider sind solche Abkommen jedoch einseitig, das heisst, sie verfolgen das Ziel, ausländische nichtversteuerte Kapitalerträge in der Schweiz zu identifizieren, während die nichtversteuerten Erträge von Vermögen, die von Schweizerinnen und Schweizern in den Ländern angelegt sind, mit denen das Abkommen geschlossen wurde, nicht erwähnt werden. Meiner Meinung nach könnten auch diese Kapitalerträge eine wichtige Quelle von Einkünften für die Kasse des Bundes darstellen, die ihr bisher entgangen sind.
Daher frage ich den Bundesrat:
Ist er nicht auch der Ansicht, dass bei den Verhandlungen solcher Steuerabkommen auch eine Abgeltungssteuer auf nichtversteuerten Erträgen von Schweizer Vermögenswerten, die in anderen Ländern angelegt sind, eingeschlossen werden sollte, um eine echte Gegenseitigkeit sicherzustellen und somit gleichzeitig ein indirektes Schuldgeständnis der Gegenseite zu erwirken?
→ Curia Vista
12.3376 — Der Solarmarkt-Schutzschild ist immer noch in Kraft. Was ist seit den Versicherungen vom letzten Herbst geschehen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Romano Marco |
| Datum |
03.05.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.08.2012 |
Dass es einen finanziellen Anreiz nur gibt, wenn man in der EU hergestellte Solarstromanlagen kauft, ist bloss eine der vielen "Schutzschild"-Massnahmen, die der italienische Staat ergriffen hat. Die schweizerische Produktion wird damit ausgeschlossen, was ganz klar eine ungerechtfertigte Diskriminierung unserer Industrie darstellt. Die Solarzellen- und Cleantech-Branche ist ein wirtschaftlich besonders interessanter Sektor, dem auch das Tessin zahlreiche Arbeitsplätze verdankt.
Am 21. September 2011 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage von Nationalrat Cassis festgehalten, dass die Massnahme Italiens diskriminierend sei und im Widerspruch zum Freihandelsabkommen mit der EU von 1972 stehe. Bundesrat Schneider-Ammann bestätigte, dass die Angelegenheit Diskussionsgegenstand an verschiedenen Treffen mit Vertretern der italienischen Regierung war. Der Bundesrat wollte auch die sich aus den Freihandelsabkommen ergebenden Verpflichtungen Italiens überprüfen und plante einen Vorstoss auf europäischer Ebene.
Trotz all dieser guten Absichten hat sich bis heute leider nichts verändert, und schweizerische Firmen werden nach wie vor massiv benachteiligt und diskriminiert durch dieses seit einem Jahr angewendete Dekret. Für einige im Tessin ansässige Betriebe wird die Situation immer weniger tragbar. So musste sogar das bedeutende Unternehmen Pramac vor einigen Wochen die Nachlassstundung beantragen, was die Existenz von 130 Arbeitsplätzen bedroht.
Ich bin besorgt über die anhaltend ernste Lage und frage den Bundesrat:
- Ist eine Antwort der italienischen Regierung eingetroffen und, wenn ja, wie lautet sie?
- Wie wird die Massnahme Italiens auf europäischer Ebene wahrgenommen? Hat es entsprechende Interventionen gegeben?
- Welche weiteren Entwicklungen haben seit September 2011 stattgefunden?
- Warum ist das Dekret noch in Kraft?
- Müssen die betroffenen Firmen damit rechnen, noch jahrelang benachteiligt zu werden? Plant der Bundesrat, diese Firmen zu unterstützen? Auf welche Mittel kann er dabei zurückgreifen?
- Wie lange noch wird die Schweiz illegale Massnahmen Italiens gegenüber bestimmten Branchen der schweizerischen Wirtschaft hinnehmen, ohne sofortige und drastische Gegenmassnahmen zu ergreifen?
→ Curia Vista
12.3076 — Beziehungen zu Italien. Der Bundesrat steht einmal mehr im Regen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
05.03.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.05.2012 |
In der Antwort des Bundesrates vom 15. Februar auf meine Interpellation zum Steuerstreit mit Italien konnte man schwarz auf weiss lesen: "Nach den jüngsten Aussagen ist die Regierung Monti daran, die Möglichkeit eines Abkommens mit der Schweiz über Zusammenarbeit im Steuerbereich (internationale Quellenbesteuerung) nach dem Muster der mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich unterzeichneten Abkommen zu prüfen." Unter welchen Umständen diese Aussagen gemacht wurden und von wem sie stammten, wurde nicht näher ausgeführt.
Zwei Wochen sind vergangen, und die kalte Dusche kam: Der italienische Premierminister Monti hat am vergangenen Freitag in Brüssel erklärt, er beabsichtige nicht, mit der Schweiz bilaterale Verhandlungen nach deutschem und britischem Vorbild aufzunehmen. Vielmehr müsse sich die EU als Ganze gegen die Schweiz stellen. Damit widerspricht er offen dem, was in der erwähnten Antwort zu lesen ist.
Einmal mehr werden die Überzeugungen des Bundesrates widerlegt, und der Bundesrat macht dabei keinen guten Eindruck. Was da geschah, zeigt aber vor allem, dass die Lage sowohl den helvetischen Unterhändlerinnen und Unterhändlern als auch dem Bundesrat entglitten ist: Diese sind überzeugt zu wissen, welche Richtung Italien eingeschlagen hat, dabei geht Italien in die entgegengesetzte Richtung.
Ich frage den Bundesrat:
- Die Erwartungen des Bundesrates in Bezug auf den Weg, den Italien einschlägt, gingen einmal mehr in die falsche Richtung. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass es offensichtliche Schwierigkeiten in den Beziehungen mit Italien gibt?
- Sind die Verhandlungen mit Italien seiner Auffassung nach sinnvoll aufgegleist?
- Die erwähnte Äusserung Montis kommt einer feindlichen Handlung gegen die Schweiz gleich. Wird dies die Beziehungen zwischen Italien und der Schweiz beeinflussen?
- Gedenkt der Bundesrat, die Beziehungen zwischen Italien und der Schweiz in ihrer ganzen Komplexität zu prüfen und angesichts des Schusses vor den Bug, den Italien abgefeuert hat, Gegenmassnahmen zu ergreifen in Bereichen wie der Personenfreizügigkeit?
- Den Preis für die Beziehungsprobleme zwischen Bern und Rom bezahlt das Tessin. Dieser Kanton leidet bereits am meisten von allen Kantonen unter den negativen Auswirkungen der bilateralen Verträge. Wie werden die Interessen des Tessins in dieser ungemütlichen Situation geschützt, einer Situation, die weitere italienische Angriffe nach sich ziehen und die Tessiner Wirtschaft weiter belasten kann (schwarze Listen, Fiscovelox, Einschleusung von Fahndern auf Schweizer Territorium usw.)?
→ Curia Vista
11.4177 — Reputationsrisiken für den Finanzplatz Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Kaufmann Hans |
| Datum |
23.12.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2012 |
In den letzten Monaten und Wochen sind in den Medien vermehrt Berichte über Milliardentransaktionen russischer Grossinvestoren über die Schweiz publiziert worden. Einige dieser intransparenten Transaktionen könnten die Reputation des Finanzplatzes Schweiz gefährden, denn darüber wurde auch schon in der internationalen Presse, z. B. "Financial Times", berichtet.
- Hatte die Finma von diesen Grosstransaktionen Kenntnis, und wie kann eine Schweizer Revisionsstelle in Russland die rechtmässige Herkunft der betreffenden Gelder überprüfen? Hätte eine von der Finma beauftragte Revisionsstelle, z. B. zwecks Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wie Abklärung von Tatbeständen bezüglich Geldwäscherei oder der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten, die Möglichkeit, direkt in Russland Amtshilfe anzufordern? Wenn nein, wie kann sie dann feststellen, ob solche Gelder mit Gewissheit aus rechtlich einwandfreien Quellen stammen?
- Kann in der Schweiz auch eine Steuerpflicht entstehen, selbst wenn sich die involvierten Unternehmen im Ausland befinden, wenn solche Transaktionen über eigene oder zugemietete Infrastrukturen in der Schweiz abgewickelt werden? Wurden von den Steuerbehörden in dieser Beziehung die nötigen Abklärungen getroffen?
- Wie werden die Steuerbehörden sicherstellen, dass von diesen Geldern noch genügend Restbeträge in der Schweiz verbleiben, um allfällige Steuern zu bezahlen? Immerhin war in der Presse nachzulesen, dass beträchtliche Beträge (790 Millionen Franken) nach Zypern verschoben wurden.
- Reicht das Doppelbesteuerungsabkommen aus, um die nötigen Amts- und Rechtshilfegesuche an Zypern zu richten, und hat die Eidgenossenschaft bereits entsprechende Schritte unternommen?
→ Curia Vista
11.4129 — Schlupflöcher in den Abkommen zur Abgeltungssteuer
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Tornare Manuel |
| Datum |
22.12.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2012 |
Die von der Schweiz am 21. September 2011 in Berlin und am 6. Oktober 2011 in London unterzeichneten bilateralen Steuerabkommen enthalten zahlreiche Schlupflöcher, die wichtige Fragen aufwerfen:
- Die Steuerhinterzieher können bis Ende 2012 ihre unversteuerten Vermögenswerte auf Offshore-Plätze verschieben, beispielsweise durch Kontoauslagerungen auf ausländische Niederlassungen derselben Bank. Sie können ihre Schweizer Konten auch saldieren und damit Schweizer Immobilien, Schmuck usw. kaufen, ohne mit dem Geldwäschereigesetz in Konflikt zu geraten. In welchem Umfang beobachtet der Bundesrat seit Unterzeichnung der Abkommen solche Auslagerungen und Saldierungen? Wird er Vorkehrungen treffen, um solche Schlupflöchern zu stopfen?
- Welche Vorkehrungen hat der Bundesrat getroffen, damit der im Abkommen ungenügend definierte Begriff der "betroffenen Person" nicht über eine Liechtensteiner Ermessensstiftung oder einen angelsächsischen Discretionary Trust umgangen wird? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die wirtschaftlich Berechtigten an solchen Einrichtungen zweifelsfrei identifiziert werden, obschon dies in der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken zwischen der Schweizerischen Bankiervereinigung und den Banken vom 7. April 2008 (Art. 4 Paragraf 43) nicht vorgesehen ist?
- Die "betroffenen Personen", also jene, für die Schweizer Zahlstellen Geld einbehalten müssen, sind nur deutsche bzw. britische natürliche Personen (beide Abkommen, Art. 2 Bst. h). Damit sind die Konten deutscher Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Offener Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts und ihrer britischen Entsprechungen nicht erfasst. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass eine Umgehung über solche Personengesellschaften ausgeschlossen ist?
- Welche Vorkehrungen werden getroffen, um Umgehungen über Schrankfächer und spezielle Versicherungsverträge zu verhindern (zu Schlupflöchern vgl. Abkommen Art. 2 Bst. f)?
- Was tut die Branche, um ihre Wettbewerbsposition mit einer Qualitätsstrategie zu verbessern, statt weiterhin auf das Bankgeheimnis als bequem sprudelnde Gewinnquelle zu setzen?
→ Curia Vista
11.4130 — Ist die Abgeltungssteuer mit anderen hohen Rechtsgütern vereinbar?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Tornare Manuel |
| Datum |
22.12.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2012 |
Die Schweiz unterzeichnete am 21. September 2011 in Berlin und am 6. Oktober 2011 in London je ein bilaterales Steuerabkommen. Deutsche und britische Steuerhinterzieher sollen ihre auf Schweizer Konten deponierten undeklarierten Vermögenswerte legalisieren können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge und -gewinne deutscher bzw. britischer Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen bzw. britischen Behörden überweist. Zentrale Fragen sind bisher nicht geklärt:
- Warum ist es für den Bundesrat so wichtig, dass Steuerhinterzieher und ihre Gehilfen die Anonymität wahren und damit straflos bleiben können? Wie ist die Amnestieklausel (Art. 17 des Abkommens mit Deutschland) mit dem von der Schweiz hochgehaltenen Kampf gegen Straflosigkeit vereinbar?
- Steuerehrliche versteuern nicht bloss ihre Vermögen, sondern auch ihre Einkommen. Wie garantiert der Bundesrat, dass die Abkommen nicht bisherige und zukünftige Steuerhinterzieher gegenüber Steuerehrlichen bevorteilen?
- Artikel 31 des Abkommens mit Deutschland und Artikel 32 des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich formulieren hohe Anforderungen an die Amtshilfe in Steuersachen (Identifikation, hohe Trefferquote als Voraussetzung für weitere Auskunftsbegehren, maximale Anzahl Gesuche 500 pro Jahr usw.). Diese Kontingente sind lächerlich niedrig, hat die Schweiz den USA doch auf einen Schlag fast 5000 Datensätze ausgehändigt. Zudem sieht Artikel 26 des OECD-Musterabkommens keine solchen Beschränkungen vor. Bahnt sich ein neuer Konflikt mit der OECD an?
- Wie steht es mit der Gegenseitigkeit? Wie werden Schweizer Steuerhinterzieher erfasst, die undeklarierte Vermögenswerte in Deutschland, in Grossbritannien oder einer britischen Steueroase (Virgin Islands usw.) deponiert haben?
- Worin besteht die Rechtsgrundlage, dass die Schweiz und Deutschland den im Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU vereinbarten Steuersatz von 35 Prozent auf Zinserträge auf 26 Prozent senken? Wie wird diese Ungleichbehandlung von der Europäischen Kommission beurteilt? Droht eine Klage vor dem EuGH?
- Erfordert die einseitige Privilegierung ausländischer Steuerhinterzieher gegenüber ausländischen Steuerehrlichen mit deklarierten Vermögenswerten auf Schweizer Konten eine Verfassungsänderung?
→ Curia Vista
11.4085 — Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und seine Auswirkung auf die Anwendung von Artikel 208 Absatz 2 OR
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Barthassat Luc |
| Datum |
20.12.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.02.2012 |
Nach der Ablehnung des EWR-Abkommens im Dezember 1992 hat die Schweiz 1993 im Rahmen von "Swisslex" verschiedene EU-Richtlinien zu Handel und Konsumentenschutz übernommen, wie zum Beispiel die Richtlinie 85/374/EWG, die dem heutigen Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) zugrunde liegt. Diese "Europakompatibilität" des Schweizer Rechts sollte die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Unternehmen auf dem EU-Markt verbessern und den Konsumentenschutz stärken.
Um diese "Europakompatibilität" gewährleisten zu können, ist eine Auslegung der "Swisslex-Gesetze" nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nötig. Das Bundesgericht teilt diese Ansicht (BGE 137 III 226 E. 2.2), räumt aber zugleich ein, dass diesbezüglich keinerlei Rechtspflicht bestehe.
Nun läuft aber die jüngste Rechtsprechung des EuGH, insbesondere im Bereich der Produktehaftpflicht, Gefahr, allgemeine Grundsätze des Schweizer Privatrechts zu verletzen. So kann beispielsweise nach dem Skov-Urteil (EuGH, Rs. C-402/403) die geschädigte Person im Fall eines mangelhaften Produkts, abgesehen von den in der Richtlinie vorgesehenen Klagegründen, nur diejenigen im Landesrecht vorgesehenen Klagegründe geltend machen, die sich nicht aus der Mangelhaftigkeit des Produkts allein ergeben; zu letzteren gehört beispielsweise ein Verschulden. Gemäss dieser Auslegung wäre im Landesrecht jegliche Regelung zu vermeiden, die bewirkt, dass der Beklagte primär kausal haftet, wie dies in der Schweiz nach Artikel 208 Absatz 2 OR der Fall ist. Aufgrund der genannten Rechtsprechung wäre somit ein Rechtsweg des Schweizer Kaufrechts blockiert.
- Ist sich der Bundesrat des Einflusses bewusst, den die Rechtsprechung des EuGH auf das Schweizer Privatrecht im Allgemeinen und auf das Kaufrecht im Besonderen haben kann?
- Welche Strategie verfolgt der Bundesrat bezüglich dieser Problematik? Sieht er für zukünftige bilaterale Abkommen oder für die "Swisslex-Gesetze" eine automatische Übernahme der Rechtsprechung des EuGH vor? Gedenkt er, "Dämme" zu errichten, um den Rest des Schweizer Privatrechts vor der Rechtsprechung des EuGH zu schützen?
→ Curia Vista
11.4065 — Steuerhinterziehungsgelder aus Indien auf Schweizer Bankkonten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fehr Hans-Jürg |
| Datum |
15.12.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2012 |
Der indische Premierminister Manmohan Singh forderte im Vorfeld des sechsten G-20-Gipfels vom 3./4. November 2011 in Cannes koordinierte Massnahmen gegen illegale Kapitalflucht und Steueroasen. "Steuerhinterziehung und illegale Kapitalflucht aus Entwicklungsländern sind ein ernsthaftes Problem", erklärte Singh. Singh forderte die G-20-Staaten auf, die Führung zur internationalen Einführung des automatischen Austauschs von steuerrelevanten Informationen zu übernehmen und auf künstliche Unterscheidungen wie Altvermögen und Neuanlagen oder Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zu verzichten. Singh zitierte den G-20-Gipfel von 2009: "Die Ära des Bankgeheimnisses ist vorbei." Singh untermauerte seine Forderung mit dem Hinweis auf 782 indische Staatsangehörige, gegen welche indische Behörden Untersuchungen eröffnet haben, weil sie undeklarierte Vermögenswerte auf Konten der HSBC-Bank in Genf deponiert hatten. Laut Medienberichten geht es um rund 5 Milliarden Rupien (87 Millionen Schweizerfranken). Im Zuge der Untersuchungen legten bisher 22 Personen unversteuerte Vermögenswerte in der Höhe von 800 Millionen Rupien (14 Millionen Schweizerfranken) offen.
- Ersuchten die indischen Behörden die Schweiz um Amtshilfe in Steuersachen? Ist der Bundesrat bereit, das Protokoll vom 30. August 2010 zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien diesbezüglich (allenfalls vorzeitig) anzuwenden und Indien Amtshilfe zu gewähren?
- Ist er bereit, den indischen Steuerbehörden zur Erstellung von Amtshilfegesuchen in Steuersachen technische Hilfe anzubieten?
- Welche Massnahmen hat der Bundesrat gegenüber Schwellen- und Entwicklungsländern eingeleitet, damit die Schweiz von diesen nicht immer wieder und zu Recht als Steuerfluchthafen angeprangert werden kann? Weshalb haben diese Massnahmen gegenüber Indien bisher nicht stärker gegriffen?
- Ist er bereit, Indien eine Zahlstellensteuer anzubieten, welche auf (möglicherweise unversteuerten) indischen Vermögenswerten auf Schweizer Konten erhoben wird?
- Wie bewertet er den Reputationsschaden, indem in Cannes einmal mehr die Schweiz am Pranger stand und vom indischen Premierminister als Hort unversteuerter Vermögenswerte vorgeführt wurde?
- Wirkt sich diese Steuerflucht auf die laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Indien aus?
- Welche Programme der Entwicklungszusammenarbeit fördern die Fähigkeit zur Steuererhebung?
→ Curia Vista
11.4071 — Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien. Neuer Schicksalsschlag
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
15.12.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2012 |
In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hat die neue italienische Regierung erklärt, dass sie nicht gedenkt, ein Doppelbesteuerungsabkommen in der Form der Abkommen, die die Schweiz mit Deutschland und Grossbritannien getroffen hat, zu unterzeichnen.
Nach Meinung der neuen italienischen Regierung entsprechen diese Abkommen nicht dem OECD-Standard.
Man erinnert sich, dass Bundesrätin Widmer-Schlumpf den Kanton Tessin erst kürzlich ersuchte, in der Annahme einer baldigen Unterzeichnung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien die blockierten Quellensteuergelder von italienischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern freizugeben. Wie nahe wir einem solchen Abkommen waren und heute noch sind, zeigt die Erklärung der italienischen Regierung.
Unklar ist auch, wo allfällige weitere Verhandlungen mit Italien stehen. Auf die Kehrtwende Italiens scheint die Schweizer Regierung jedenfalls nicht vorbereitet gewesen zu sein, was übrigens für Verhandlungen mit unseren italienischen Nachbarn fast die Regel zu sein scheint.
Wie dem auch sei, die Abkommen, die die Schweiz mit Italien trifft oder eben nicht trifft, haben gravierende Folgen für das Tessin, das den Preis dafür meist alleine zahlen muss. Was die Beziehung zu Italien betrifft, sollte der Bund dem Tessin deshalb mehr Kompetenzen übertragen.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
- Wie beurteilt er die Erklärung der Monti-Regierung, kein Doppelbesteuerungsabkommen nach deutschem und englischem Modell mit der Schweiz schliessen zu wollen?
- Wie beurteilt er die Aussage, dass die Abkommen nicht dem OECD-Standard entsprechen?
- Wie weit waren die Verhandlungen mit der ehemaligen italienischen Regierung vorangeschritten? Wieweit war die Tessiner Regierung bisher an den Verhandlungen beteiligt? Und wieweit wird sie es in Zukunft sein?
- Räumt der Bundesrat ein, dass die Verhandlungen mit Italien schwierig sind?
- Ist er sich bewusst, dass das Tessin Opfer dieser Schwierigkeiten ist?
- Ist er nicht folglich der Meinung, dass dem Tessin mehr Handlungsspielraum bezüglich der Verhandlungen mit Italien eingeräumt werden sollte?
→ Curia Vista
11.4058 — Eigene Grenzkontrollen bei mangelhafter Umsetzung von Schengen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fluri Kurt |
| Datum |
08.12.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2012 |
Die fehlende Umsetzung von Schengen/Dublin durch Staaten wie Italien oder Griechenland verletzt und gefährdet diese Verträge. Ein Beispiel: Tausende Flüchtlinge kamen durch die Unruhen in Nordafrika auf Lampedusa an, wo die Auffanglager schnell überfüllt waren. Daraufhin stellte die Regierung in Rom den Asylsuchenden missbräuchlich Schengen-Visa aus, womit die Flüchtlinge über Italien in die Schweiz und nach Frankreich gelangten und das Tessin und Genf vor immense Probleme stellten.
Kürzlich hat der EU-Innenministerrat eine Kommission beauftragt, eine neue Regelung auszuarbeiten, welche Schengen-Mitgliedern eine befristete nationale Grenzkontrolle ermöglicht. Die Kommission schlägt eine Klausel vor, mit der solche Grenzkontrollen neu eigenständig für einen Zeitraum von fünf Tagen verhängt werden dürfen. Jede Verlängerung der Grenzkontrolle muss von Brüssel genehmigt werden. Diese Zentralisierung wird von Deutschland, Frankreich und Spanien als Einschnitt in die nationale Souveränität kritisiert.
Für die FDP ist klar, die innere Sicherheit der Schweiz hat oberste Priorität. Wird Schengen/Dublin von den Mitgliedstaaten nicht umgesetzt, muss die Schweiz jederzeit eigenständig Grenzkontrollen durchführen können.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Langfristiges Ziel ist die korrekte Umsetzung von Schengen/Dublin. Ist er bereit, sich dafür einzusetzen, damit eine Sonderklausel aufgrund des Fehlverhaltens einzelner Staaten künftig nicht eingesetzt werden muss?
- Ist er bereit, sich für die Erarbeitung einer schwarzen Liste einzusetzen, auf der Mitgliedstaaten, die Schengen/Dublin nicht umsetzen, aufgeführt werden? Auf diese könnte in einem weiteren Schritt eine Sonderklausel angewendet werden.
- Ist er bereit, sich im Schengen-Ausschuss für die rasche Einführung und Inkraftsetzung einer sinnvollen Klausel einzusetzen?
- Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, damit eine solche Klausel umgehend auf Italien angewendet wird, so dass Personen mit von Italien missbräuchlich ausgestellten Schengen-Visa nicht mehr in die Schweiz einreisen dürfen?
- Engagiert sich der Bundesrat im Schengen-Ausschuss zusammen mit Deutschland, Frankreich und Spanien, dass eine neue Klausel nicht zu einer weiteren Zentralisierung in Brüssel beim Migrationsrecht führt?
→ Curia Vista
11.4056 — Transparenz in die Europapolitik des Bundesrates
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
07.12.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 02.03.2012 |
In der jüngsten Vergangenheit kam es immer häufiger zu teils überhasteten Besuchen von Schweizer Bundesräten bei diversen europäischen Politikern, Institutionen und Gremien, meistens ohne dass die Schweizer Bevölkerung weder vorher noch nachher über den Inhalt dieser Treffen informiert wurde. Die europapolitischen Pläne des Bundesrates werden je länger, je intransparenter, und deren Kommunikation ist wirr und inhaltslos. Daher stellen sich dringend folgende Fragen:
- Empfindet es der Bundesrat als zu delikat, den Souverän und das Parlament transparent über den Hintergrund seiner Besuche in Brüssel zu informieren?
- Auf wessen Initiative wurden die Treffen einberufen, was wurde diskutiert, und was wurde erreicht?
- Hat er im Rahmen dieser Treffen die weitere institutionelle Anbindung der Schweiz an die Europäische Union vorangetrieben? Wird diese seitens der EU gefordert?
- Inwiefern lässt sich der vom Bundesrat verfolgte "gesamtheitlich koordinierte Ansatz" mit dem schweizerischen Selbstverständnis vereinbaren? In welchen Bereichen werden seitens der EU allfällige Zugeständnisse der Schweiz verlangt?
- Wie gedenkt er die schweizerische Bevölkerung und das Parlament in Zukunft besser über seine europapolitischen Absichten und die entsprechende Strategie zu informieren?
- Welche europapolitischen Ziele verfolgt er? Wie soll die EU-Politik der nächsten zwei Jahrzehnte gemäss Bundesrat konkret ausgestaltet sein?
- Sind eventuelle Bilaterale III nach wie vor ein Thema? In welchen Bereichen werden zurzeit aktiv Verhandlungen geführt?
- Wie ist der Stand der Verhandlungen beim Agrarfreihandelsabkommen?
- Inwiefern überschneiden sich der vom Bundesrat verfolgte "gesamtheitliche und koordinierte Ansatz" und allfällige Bilaterale III?
- Hat er im Rahmen dieser Treffen jemals auf die für die Schweiz untragbare Situation, bedingt durch die Personenfreizügigkeit, hingewiesen? Wenn ja, wie lautete die Antwort vonseiten der EU? Wenn nein, weshalb hat der Bundesrat dies unterlassen?
- Sind von der EU oder einzelnen EU-Ländern gegenüber dem Bundesrat oder einzelnen Mitgliedern desselben schon informelle oder offizielle Anfragen für eine Beteiligung der Schweiz am Euro-Rettungsschirm eingegangen?
- Wenn ja, wie hat der Bundesrat darauf reagiert? Wenn nein, wie würde er diese beantworten?
→ Curia Vista
11.3846 — Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Anbieter bei öffentlichen Aufträgen trotz überbewertetem Franken
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Häberli-Koller Brigitte |
| Datum |
26.09.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.11.2011 |
Der starke Schweizerfranken ist nicht nur für die Exportwirtschaft ein Problem. Wegen dem starken Franken werden ausländische Anbieter in der Schweiz konkurrenzfähiger, auch bei öffentlichen Ausschreibungen. Es ist nicht verständlich, wenn der Bund Unterstützung für die Wirtschaft anbietet und gleichzeitig die Aufträge, welche für die Sicherung der Arbeitsplätze notwendig wären, ins Ausland vergibt.
- Wie beurteilt der Bund die Situation bei öffentlichen Ausschreibungen bezüglich der Preisunterschiede aufgrund des Währungsnachteils für die Schweizer Anbieter?
- Wie kann er sicherstellen, dass bei öffentlichen Ausschreibungen die inländischen Anbieter nicht aufgrund des starken Frankens unter Wettbewerbsnachteilen gegenüber den ausländischen Anbietern leiden?
- Welche Möglichkeiten der Bevorzugung der inländischen Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen hat der Bund, ohne gegen die bestehenden WTO-Abkommen zu verstossen?
- Welche Massnahmen muss er treffen, um die Möglichkeiten innerhalb der bestehenden WTO-Abkommen zugunsten der inländischen Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen vollständig auszureizen, wie dies auch die anliegenden Euro-Länder tun?
→ Curia Vista
11.3797 — Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Verhandlungstrumpf im Hinblick auf Abkommen mit Italien über den Informationsaustausch in Steuersachen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
20.09.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.11.2011 |
Der Gemeinderat von Lugano hat die beiden Fachhochschuldozenten Marco Bernasconi und Donatella Ferrari beauftragt, eine Studie durchzuführen über den Informationsaustausch in Steuersachen im Kontext der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen sowie über die Überweisung der bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern erhobenen Quellensteuer. Diese Studie wurde auch dem Bund zugestellt.
Aus dieser Studie geht unter anderem Folgendes klar hervor:
- Die Überweisungsquote der Quellensteuer für Grenzgängerinnen und Grenzgänger wurde für Personen festgelegt, die täglich an ihren Wohnort zurückkehren müssen. Dies betrifft infolge des Inkrafttretens des Freizügigkeitsabkommens (FZA) nur noch einen - noch genau zu bestimmenden - Teil der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die im Tessin arbeiten.
- Das Inkrafttreten des FZA hätte deshalb eine Neuverhandlung der Vereinbarung über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger nötig gemacht.
- Die hohe Überweisungsquote wurde als Gegenleistung dafür festgelegt, dass Italien das Schweizer Bankgeheimnis anerkannte - eine Anerkennung, die heute offensichtlich nicht mehr gegeben ist.
- Italien scheint heute von der Schweiz den automatischen Informationsaustausch für die Daten zu Bankkonten der eigenen Bürgerinnen und Bürger zu verlangen und gibt sich mit dem bisher geltenden Informationsaustausch auf Anfrage, der dem OECD-Standard entspricht, nicht mehr zufrieden. Diese Forderung steht im Widerspruch zu den von Italien kürzlich unterzeichneten Abkommen mit Singapur, Panama, Malta und Zypern. Diese Abkommen schliessen den automatischen Informationsaustausch aus.
- Da die grosse Mehrheit der italienischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin arbeitet, muss dieser Kanton den Preis für die Wahrung des nationalen Finanzplatzes zahlen, und das seit fast 40 Jahren.
Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ein enges Verhältnis besteht zwischen dem Informationsaustausch in Steuersachen mit Italien und der Steuerüberweisungsquote bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern?
- Hat der Bundesrat vor, die hohe Quote in den Verhandlungen mit Italien über ein Doppelbesteuerungsabkommen - die im Übrigen nicht dringlich sind, angesichts der politischen Situation in diesem Land - als Verhandlungspfand einzusetzen, um Italien dazu zu motivieren, in den Informationsaustausch auf Anfrage einzuwilligen?
- Angenommen, der Satz von 38,8 Prozent wird beibehalten - was unter den Rahmenbedingungen des FZA ungerechtfertigt ist -, weil er es ermöglicht, mit Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen, das den automatischen Informationsaustausch ausschliesst: Ist der Bundesrat sich dessen bewusst, dass er das Tessin in diesem Fall entschädigen und die dafür notwendigen Gesetzesgrundlagen schaffen muss?
→ Curia Vista
11.3581 — Internationale Roaming-Gebühren
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Graber Konrad |
| Datum |
16.06.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.09.2011 |
In der EU werden die Roaming-Gebühren auf 1. Juli 2011 erneut reduziert. Auch die Preise für das Daten-Roaming sollen in den nächsten Jahren stark gesenkt werden. Schweizer, die im Ausland mobil telefonieren, werden durch das internationale Roaming unverhältnismässig belastet. Dies stellt ein öffentliches Ärgernis dar.
Bereits in seinem Bericht "Evaluation zum Fernmeldemarkt" vom 28. September 2010 schreibt der Bundesrat auf den Seiten 189 und 190, dass die Roaming-Tarife, die in EU-Ländern reisenden Schweizer Nutzern verrechnet werden, grösstenteils deutlich über den von der europäischen Reglementierung festgelegten Preisobergrenzen, den sogenannten "Eurotarifen", liegen.
Es stellen sich folgende Fragen:
- Wie beurteilt der Bundesrat heute die Situation bezüglich der internationalen Roaming-Gebühren?
- Wann und wie wird er dieses Ärgernis, dessen Beseitigung im Interesse der Schweizer und EU-Bürger liegt, in Brüssel einer Lösung zuführen?
- Ist beabsichtigt, mit der EU ein bilaterales Abkommen auszuhandeln, das selbstverständlich in den Gesamtkontext der Europapolitik der Schweiz passen müsste? Oder gibt es eine einfachere Lösung?
- Kann der Bund die Anbieter bei ihren Verhandlungen mit ausländischen Partnerfirmen andersweitig unterstützen, bessere Konditionen auszuhandeln?
- Sieht er weitere geeignete Massnahmen, die Schweizer Kunden von den tieferen Roaming-Tarifen im Ausland profitieren zu lassen?
→ Curia Vista
11.3487 — Menschenrechtsdialog. Welche Politik verfolgt der Bundesrat?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
01.06.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.09.2011 |
Das EDA will offenbar die bisherige Menschenrechtspolitik mit den Menschenrechtsdialogen aufgeben und künftig die Menschenrechte als festen Bestandteil in alle Bereiche der schweizerischen Aussenpolitik integrieren.
Dazu stellt die FDP-Liberale Fraktion folgende Fragen:
- Welche Strategie verfolgt der Bundesrat konkret bei der zukünftigen Umsetzung der eidgenössischen Menschenrechtspolitik, nachdem das EDA die bisherige Menschenrechtspolitik mit den Menschenrechtsdialogen - namentlich mit Iran - aufgibt?
- Beabsichtigt er im Gegensatz zur heutigen Praxis, Menschenrechte auch bei Freihandelsabkommen zu einem festen Verhandlungsbestandteil zu machen?
- Soll es in Zukunft die Aufgabe von Handelsdiplomaten sein, die Problematik von Menschenrechtsfragen mit Drittländern im Rahmen von Freihandelsverhandlungen zu lösen?
- Ist er der Meinung, dass wir unseren Freihandelspartnern unsere Menschenrechtspolitik aufzwingen können, ohne uns dabei Nachteile einzuhandeln oder sogar den Abschluss von Freihandelsabkommen zu verunmöglichen? Findet der Bundesrat nicht, dass damit unsere Exportnation einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber den Konkurrenzländern vergibt?
- Findet er nicht, dass angesichts des enorm starken Frankens eine Menschenrechtspolitik gegenüber wirtschaftlich viel stärkeren Staaten den Exportsektor und damit viele wichtige Arbeitsplätze gefährdet und dass der rasche Abschluss von neuen Freihandelsabkommen eine wichtige Massnahme zur Linderung der negativen Folgen des starken Frankens ist?
- Erachtet der Bundesrat nicht Freihandel an sich als ein Mittel zur Förderung eines Unternehmertums im Ausland, was die Basis für die Demokratisierung von Staaten wie China ist?
- Ist die neue Umsetzung der Menschenrechtspolitik ein Beschluss des Gesamtbundesrates?
→ Curia Vista
11.3477 — IWF-Gelder und europäische Verschuldungskrise
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
01.06.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.08.2011 |
Wie zu vernehmen war, sorgt sich der Internationale Währungsfonds (IWF) um die weitere finanzielle Zukunft Griechenlands und anderer hochverschuldeter EU-Länder. Er drängt daher auf weitere Zusagen für finanzielle Unterstützung. Aufgrund dieser jüngsten politischen Ereignisse stellen sich aus Schweizer Sicht insbesondere folgende Fragen:
- Gedenkt der Bundesrat, bei einer allfälligen Anfrage weitere Bundes- oder SNB-Gelder oder Garantien an den IWF, die EU oder mit ihr verbundene Organisationen zu sprechen? Welche Instanzen werden in diesen Entscheidungsprozess einbezogen?
- Weder Griechenland noch Portugal haben ihre Budgetversprechen 2010 eingehalten. Wie kann der Bundesrat verantworten, dass solchen Staaten weitere IWF-Gelder gewährt werden? Warum wurde z. B. Portugal nicht gezwungen, vorerst seine Goldbestände zu verkaufen, bevor IWF-Gelder gesprochen werden?
- Sollte Griechenland und/oder weitere Staaten Insolvenz anmelden, wie hoch würden die Verluste für die SNB voraussichtlich ausfallen, und wer würde alles davon in Mitleidenschaft gezogen? Verfügt der Bundesrat über ein Notfallkonzept für diesen Fall?
- Wurde ein Pleite-Szenario Griechenland in den Stresstests der Finma durchgerechnet? Wenn nicht, warum nicht?
- Wer trägt in diesem Fall die Verantwortung für die massiven Verluste für die Schweiz und die SNB?
- Verwenden die EU-Länder die IWF-Gelder zur Rückzahlung von Krediten von französischen, deutschen und britischen Banken? Kann dies der Zweck dieser Stützungsgelder sein? Welche Aufsichtsmassnahmen oder -organe stellen für die Schweiz sicher, dass durch einen neuen Direktor aus der EU nicht erneut IWF-Gelder für die Rettung von EU-Banken eingesetzt werden?
- Nachdem die Summe der IWF-Kredite an EU-Länder die Finanzhilfen an Entwicklungsländer übersteigt, stellt sich die Frage, ob diese Politik noch mit der Abstimmungsvorlage von 1992 zu vereinbaren ist. Hätte die jüngste, umfassende Mandatsänderung des IWF nicht dem Parlament vorgelegt werden müssen?
- Hat der Bundesrat eine Exit-Strategie bezüglich eines eventuellen IWF-Ausstiegs ausgearbeitet? Wenn nicht, gedenkt er, eine solche Strategie zu erarbeiten, angesichts der sich laufend verschlimmernden Situation?
- Die SNB weist eigene Schuldverschreibungen von 112 Milliarden Schweizerfranken aus. Um welche Beträge handelt es sich bei den SNB-Investitionen bei ausländischen Staaten, und warum werden diese Engagements nicht transparent offengelegt? Bestehen diesbezüglich mit den USA oder Deutschland Abkommen? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden diese Geschäfte getätigt, und wer ist für diese Klumpenrisiken verantwortlich?
→ Curia Vista
11.3324 — Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Vollzugsprobleme
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fehr Hans-Jürg |
| Datum |
11.04.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.05.2011 |
Die flankierenden Massnahmen (FlaM) zum Schutz der schweizerischen Löhne und Arbeitsbedingungen haben entscheidend dazu beigetragen, dass die Stimmberechtigten das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU angenommen haben. Die EU greift einzelne dieser FlaM aber immer wieder an als nicht vereinbar mit dem Freizügigkeitsabkommen.
Es stellen sich folgende Fragen:
- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass FlaM ein geeignetes Mittel sind, um allfällige Nachteile, die sich aus Öffnungsschritten gegenüber der EU ergeben können, zu kompensieren?
- Ist er gewillt, die zum Freizügigkeitsabkommen gehörenden FlaM integral zu verteidigen?
- Sieht er Möglichkeiten, die von der EU oder einzelnen Mitgliedstaaten gerügten Vollzugspraktiken so anzupassen, dass sie EU-kompatibel sind, ohne ihre Schutzwirkung zu verlieren?
- Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass diese Vollzugsprobleme die Beziehungen zur EU unnötig belasten?
- Wenn ja: Ist er gewillt, diese Probleme nicht länger im Gemischten Ausschuss nur zu bereden, sondern effektiv innert nützlicher Frist zu lösen?
→ Curia Vista
11.3323 — Uno-Komitee für Steuerfragen aufwerten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fehr Hans-Jürg |
| Datum |
11.04.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 10.06.2011 |
Der Wirtschafts- und Sozialrat der Uno (Ecosoc) wird Ende Juli über den Status und die Finanzierung des Uno-Komitees für die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen beraten. Da die Schweiz bis Ende dieses Jahres Mitglied des Ecosoc ist, kommt ihrer Haltung eine nicht unwichtige Bedeutung zu. Die bisher beim Uno-Generalsekretär eingegangenen Vernehmlassungen der Länder zu seinem Berichtsentwurf zeigen ein klares Bild: Die Entwicklungs- und Schwellenländer unterstützen beide angestrebten Ziele - die Aufwertung des Komitees zu einer Kommission von Regierungsvertretern und die bessere Ressourcenausstattung des Komitees. Letztere ist insofern von Bedeutung, als sich die delegierten Experten mancher Entwicklungsländer die Reise- und Aufenthaltskosten nicht leisten können, und die Repräsentanz dieser Länder somit nur auf dem Papier besteht.
Industrieländer tendieren zu einer ablehnenden Haltung mit dem Hinweis auf OECD-Aktivitäten gegen die internationale Steuerflucht. Diese Haltung ist aber insofern schlecht begründet, als die Entwicklungsländer in den OECD-Gremien ungenügend vertreten sind, und vom internationalen Netz der Steuerabkommen gemäss OECD-Standards zur Steuertransparenz weitgehend ausgeschlossen sind. Es würden also nicht Doppelspurigkeiten geschaffen, sondern es würde jenes Gremium gestärkt, in dem die unter der Steuerflucht besonders leidenden Entwicklungsländer überhaupt eine angemessene Vertretung haben.
Ich frage den Bundesrat daher:
- Ist er bereit, sich im Ecosoc zusammen mit den Entwicklungsländern für die Aufwertung des Uno-Komitees für die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen zu einer Kommission von Regierungsvertretern auszusprechen?
- Ist er bereit, den beim Ecosoc seit 2008 bestehenden Fonds zur finanziellen Unterstützung des notorisch unterfinanzierten Komitees mit namhaften Einzahlungen zu dotieren? Gemäss Bericht des Uno-Generalsekretärs ist dieser Fonds bisher leer geblieben.
- Wie will er sicherstellen, dass allfällige zusätzliche Ressourcen für das Komitee-Sekretariat in erster Linie den delegierten Experten aus Entwicklungsländern zugute kommen und nicht weiteren Experten aus Industrieländern?
→ Curia Vista
11.3266 — Beziehungen zur EU. Probleme mit Italien
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Riklin Kathy |
| Datum |
18.03.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.05.2011 |
Wir wissen, dass Italien die Handelsbeziehungen und den Arbeitskräfteaustausch der Schweiz nicht einfach macht. Es fällt auf, dass unsere Exporte nach Italien im Krisenjahr 2009 um 18,9 Prozent zurückgingen. Es war der heftigste Exporteinbruch im Verhältnis zu einem EU-Staat. Auch die Importe aus Italien in die Schweiz gingen um rund 14 Prozent zurück. Handelt es sich hier um ein tieferes Problem? Denn Italien wurde mit seinen kaum international tätigen Banken von der Bankenkrise nur am Rande getroffen.
Die Schweiz und Italien sind wie alle EU-Staaten durch die bilateralen Verträge gebunden. Trotzdem reissen die Klagen über Rechtsverletzungen Italiens, vor allem beim Personenfreizügigkeitsabkommen und beim Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, nicht ab.
Mit Italien wird seit Jahren auf verschiedenen Ebenen gesprochen, ohne dass die Probleme unserer Wirtschaft auch nur ansatzweise gelöst wurden. Daher gehe ich nicht davon aus, dass die Differenzen mit Italien mit den Mitteln der Diplomatie gelöst werden können.
Italien macht auch Schwierigkeiten bei der Anwendung des Dublin-Abkommens. Auch hier ist es höchst zweifelhaft, ob die Schweiz ihre Rechte konsensual im Rahmen des gemischten Schengen-Ausschusses durchsetzen kann.
Ich frage daher den Bundesrat an, ob er bereit ist,
- bei den laufenden Verhandlungen mit der EU darauf hinzuarbeiten, dass ein Überwachungs- und Gerichtsmechanismus mit adäquatem Verfahrensrecht geschaffen wird, der Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen Rechtssicherheit und effektiven Rechtsschutz garantiert;
- die Einsetzung eines Überwachungs- und Gerichtsmechanismus auch beim Dublin-Abkommen und bei dem damit zusammenhängenden Schengen-Abkommen zu prüfen.
→ Curia Vista
11.3096 — Dublin-Verfahren mit Griechenland
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
14.03.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.05.2011 |
Am 26. Januar 2011 meldete das BFM den vorläufigen Verzicht auf Dublin-Verfahren mit Griechenland. Das heisst, dass Asylsuchende, welche über Griechenland in die Schweiz gelangen, nicht mehr dorthin zurückgeschickt werden können. Damit entsteht eine empfindliche Lücke im System von Dublin, das zum Zweck hat, die Asylgesuche in jenem Land zu prüfen, in dem die Flüchtlinge nach Europa einreisen. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass mit diesem Entscheid der Einwanderungsdruck über die Griechenland-Route weiter zunehmen wird. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
- Verzichten alle Dublin-Staaten auf Dublin-Verfahren mit Griechenland? Welche nicht und mit welcher Begründung?
- Ist das Vorgehen Griechenlands mit dem Dublin-Abkommen und der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar?
- Werden vonseiten der Schweiz oder der EU Sanktionen gegen das Verhalten Griechenlands ausgesprochen? Welche Sanktionsmöglichkeiten bestünden vonseiten der Schweiz oder der EU? Könnten beispielsweise die zusätzlich entstandenen Kosten an Griechenland verrechnet werden?
- Gemäss Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 09.4276 hat die Europäische Kommission am 3. November 2009 ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Griechenland angekündigt. Wie ist dieses Verfahren ausgegangen?
- In der gleichen Antwort erwähnt der Bundesrat geplante Massnahmen zur Verbesserung der Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden sowie zur Entlastung Griechenlands. Von wem aus wurden diese Massnahmen geplant, und wurden sie mittlerweile umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum hat sich die Situation dann nicht verbessert, sondern anscheinend sogar noch verschlechtert?
- Welche konkreten Verschlechterungen der Situation in Griechenland haben seit der Beantwortung der Interpellation 09.4276 dazu geführt, dass das BFM nun doch eine Veranlassung sieht, generell auf die Überstellung von Asylsuchenden zu verzichten?
- In seiner Medienmitteilung kündigt das BFM Unterstützungsmassnahmen für Griechenland im Asylbereich vonseiten der Schweiz an. Wie sehen diese aus, und welche Kosten sind damit verbunden?
- In seiner Antwort auf die Interpellation 10.3547 preist der Bundesrat die bilateralen Vereinbarungen zwischen einzelnen Dublin-Staaten. Mit welchen Staaten konnten mittlerweile solche Vereinbarungen abgeschlossen werden, und welche Verbesserungen konnten damit bisher erreicht werden?
→ Curia Vista
11.3025 — Haltung des Gesamtbundesrates hinsichtlich der bundesrätlichen Europapolitik
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
02.03.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.05.2011 |
Aufgrund verschiedener Verlautbarungen stellt sich die Frage, was der Bundesrat in Bezug auf die weitere Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zu tun gedenkt. Analog den Einschätzungen diverser Wirtschaftsverbände ist auch die SVP der Ansicht, dass momentan in keiner Art und Weise Handlungsbedarf besteht, eine weitere Anbindung an die Europäische Union in Erwägung zu ziehen. Vielmehr ist sie der Ansicht, dass es eine weitere Preisgabe schweizerischer Souveränität unter allen Umständen zu verhindern gilt, insbesondere jegliche weiterreichende institutionelle Anbindung an die EU. Der Bundesrat wird dringend ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist er der Ansicht, dass ein neues Vertragspaket Bilaterale III für die Schweiz auszuhandeln ist? Wenn ja, wie begründet er diese Haltung? Wenn nein, wie sind die bisherigen Äusserungen und das Verhalten der Bundesräte Calmy-Rey und Schneider-Ammann zu interpretieren?
- Hat er die Absicht, das Parlament und die Schweizer Bevölkerung über seine Intention in Bezug auf ein Vertragspaket Bilaterale III vollumfänglich und transparent zu informieren? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
- Welches Mandat hatte Bundesrätin Calmy-Rey bei ihrem Besuch bei EU-Präsident Barroso, und wer hat dieses Mandat definiert? Weshalb hüllt er sich in Schweigen, und weshalb geben die verschiedenen Bundesratsmitglieder kontroverse und widersprüchliche Verlautbarungen von sich?
- Stimmt es, dass Bundesrätin Calmy-Rey Ende März 2011 erneut nach Brüssel fährt, um erste Verhandlungen aufzunehmen? Wenn ja, was ist der Inhalt des Mandates für diese Verhandlungen, und warum wurden das Parlament und insbesondere die Aussenpolitischen Kommissionen bis jetzt nicht konsultiert?
- Plant er, ein Agrarfreihandelsabkommen in ein allfälliges Paket Bilaterale III mit einzubeziehen?
- Sind im Rahmen der Verhandlungen und Gespräche, welche bislang geführt wurden oder in Zukunft geführt werden sollen, institutionelle Themen traktandiert? Wenn ja, welche konkret?
- Wurden das Vorgehen und die Zielsetzung solcher Verhandlungen im Gesamtbundesrat entschieden? Wenn ja, wurden diese von allen Bundesratsmitgliedern gutgeheissen? Wenn nein, warum nicht?
- Warum führt er mit den Wirtschaftsverbänden eine Aussprache über die europapolitischen Entwicklungen, während das Parlament über dessen Pläne im Dunkeln gelassen wird?
→ Curia Vista
11.3020 — Bilaterale Abkommen III mit der EU und Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
von Siebenthal Erich |
| Datum |
01.03.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.05.2011 |
Offenbar hat Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey anlässlich ihres Besuchs in Brüssel vom 8. Februar 2011 EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso vorgeschlagen, die diversen laufenden bilateralen Verhandlungen in ein Gesamtpaket "Bilaterale III" zu bündeln.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Beabsichtigt er, ein Verhandlungsmandat für ein neues Paket bilateraler Verträge mit der EU zu beschliessen?
- Wird er der die Forderung der EU nach einer automatischen Übernahme neuen EU-Rechts stattgeben, wenn die EU im Gegenzug bereit ist, über ein Gesamtpaket neuer bilateraler Verträge mit der Schweiz zu verhandeln?
- Will er sämtliche Dossiers, in denen Verhandlungen mit der EU im Gange sind, in das Paket "Bilaterale III" einbringen?
- Wenn nein: Welche Dossiers will er im Gesamtpaket unterbringen und welche nicht?
- Will er namentlich auch die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich im Rahmen eines Gesamtpakets "Bilaterale III" führen?
- Wenn ja: Wie will der Bundesrat den Abschluss eines Freihandelsabkommens im Agrar- und Lebensmittelbereich verhindern, falls sich das Verhandlungsresultat als schlecht für die Landwirtschaft erweisen sollte, sich dieses Abkommen jedoch in einem Gesamtpaket "Bilaterale III" befinden sollte?
→ Curia Vista
10.4145 — Wegen Schengen ist mehr Strenge bei Visavergaben nötig
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Büchel Roland Rino |
| Datum |
17.12.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.02.2011 |
Mit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen und der damit verbundenen Aufhebung der Grenzkontrollen hat sich die allgemeine Sicherheitslage in unserem Land verschlechtert. Die Schweiz ist gezwungen, EU-Vorgaben bei der Visabefreiung zu übernehmen. Als jüngste Beispiele dienen Bosnien und Albanien. Schon im letzten Jahr wurde die Visapflicht für Bürger von Mazedonien und Serbien aufgehoben.
All dies wird für die Schweiz nicht ohne Folgen bleiben. Wegen derartiger Beschlüsse wird eine strenge Visavergabe durch Schweizer Botschaften in Ländern ausserhalb des Schengen-Raumes noch wichtiger.
In diesem Sinne stellen sich folgende Fragen:
- Welche Massnahmen hat das EDA seit den aufgeflogenen Visaskandalen (z. B. in Pakistan) mittlerweile umgesetzt, und welches sind die Erfahrungen?
- Welchen Einfluss hat die Schengen-Mitgliedschaft auf den konkreten Visavergabe-Prozess unserer Botschaften im Ausland?
- Wie stellt das EDA sicher, dass durch andere Staaten nachlässig vergebene Schengen-Visa nicht zur unkontrollierten Einreise von unerwünschten Personen in die Schweiz führen?
- Stimmt es, dass die für das Schengen-Visasystem dringend benötigten Datenbanken und Systeme für viele Schweizer Botschaften ausserhalb des Schengen-Raumes noch nicht operationell sind? Was sind die Konsequenzen?
- Stimmt es, dass viele Schweizer Botschaften ausserhalb des Schengen-Raumes Ausnahme-Visa erteilen (z. B. aus "humanitären" Gründen), wenn die Antragsteller etwa die vorgegebenen Fristen und Bedingungen nicht einhalten?
- Wie viele solcher Ausnahme-Visa, welche nicht den ordentlichen Fristen und Bedingungen entsprachen, wurden in den vergangenen fünf Jahren weltweit ausgestellt? (Auflistung nach Jahr)
- Stimmt es, dass viele Visa-Abteilungen auf Schweizer Botschaften ausserhalb des Schengen-Raumes chronisch überlastet sind? Ist es richtig, dass das EDA in diesem Bereich Personal abzubauen gedenkt?
- Wie stellt sich der Bundesrat zur Forderung, die Visa-Abteilungen nicht mehr dem EDA zu unterstellen, sondern dem EJPD (wo das Fedpol angesiedelt ist), dem EFD (mit dem Grenzschutz) oder dem VBS (mit dem Nachrichtendienst)?
→ Curia Vista
10.4105 — Unnötige staatliche Interventionen gegen Tabakprodukte
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Binder Max |
| Datum |
17.12.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.03.2011 |
Auf europäischer Ebene sind verschiedenste Bemühungen im Gange, um weitere staatliche Interventionen gegen Raucher zu ermöglichen und den Genuss von Tabakprodukten zusätzlichen Einschränkungen zu unterwerfen. Viele Regulierungen nehmen Bezug auf die Framework Convention on Tobacco Control der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dieses Rahmenabkommen der WHO will den Tabakgenuss weiter eindämmen und die Tabakindustrie schrittweise ausbremsen.
Es werden einheitliche Verpackungen von Tabakprodukten angestrebt ("plain packaging"), Auslageverbote von Tabakprodukten an Verkaufspunkten sowie weitere Regulierungen zu Genuss und Herstellung von Tabakprodukten. Neu sollen auch Produkte wie elektronische Zigaretten oder Nikotindrinks den einschlägigen Richtlinien unterstellt werden. Die angesprochenen neuen Regelungen werfen verschiedenste Fragen auf. Die Vorschrift standardisierter Verpackungen würde Fälschungen, aber auch den Schmuggel fördern. Zudem würden Marken- und andere immaterielle Eigentumsrechte massiv eingeschränkt. Bezüglich des Auslageverbots stellt sich die Frage, warum in einer Marktwirtschaft legale Produkte nicht mehr präsentiert werden sollen. Mit derartigen Einschränkungen riskiert man Umsatzverluste und Arbeitsplätze.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen in Bezug auf das von der Verwaltung angestrebte Gesundheitsabkommen mit der EU?
- Ist es denkbar, dass dieses Abkommen neue Vorschriften beinhaltet, welche für die Herstellung, den Vertrieb, die Bewerbung oder den Genuss von Tabakprodukten relevant sind?
- Hat er Kenntnis von der derzeitigen Anhörung der EU zur neuen Tabakprodukterichtlinie?
- Teilt er die Auffassung, dass die zwingende Verordnung von "plain packaging" einen massiven Eingriff in immaterielle Eigentumsrechte (z. B. Markenrechte) darstellen würde?
- Findet er nach wie vor, dass das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen eine ausreichende bundesweite Regelung darstellt und weitere gesetzliche Einschränkungen unnötig sind?
- Was meint er zur Tatsache, dass das Rauchen gemäss dem genannten Gesetz streng genommen auch in Tabakfachgeschäften verboten ist?
- Hat er sich einmal Gedanken zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Einschränkungen gemacht?
→ Curia Vista
10.4086 — Rechtmässigkeit der IWF-Kredite an EU-Länder
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
16.12.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.02.2011 |
Der IWF darf aufgrund seiner Bestimmungen Ländern helfen, ihre Zahlungsbilanzprobleme zu lösen, aber eine Mithilfe zur Stützung von Währungsverbünden oder eine Schuldenübernahme durch den IWF erscheint ohne rechtliche Basis.
- Hält er die Kreditzusagen des IWF an EU-Länder bzw. die EFSF für rechtmässig, und ist es Aufgabe des IWF, Währungsverbünde wie den Euro zu retten?
- Hält der Bundesrat die von den insolvenzgefährdeten Ländern vorgelegten Sanierungspläne für ausreichend? Wie wird er sich verhalten, wenn die unterstützten Staaten ihre Versprechen in den nächsten zwei Jahren nicht einhalten? Wird er dann die gewährten Kredite an den IWF abziehen?
- Die IWF-Kredite an einzelne EU-Länder dienen nicht dazu, deren Zahlungsbilanzprobleme oder Krisen infolge von Naturkatastrophen zu lösen, sondern die Kredite der ausländischen Banken, vorab von deutschen und französischen Banken, die solche Kredite an die Insolvenzländer gewährten, zu retten. Warum soll der Schweizer Steuerzahler Banken aus Ländern retten, die vor Kurzem die Schweiz noch auf schwarze Listen setzten?
- Länder wie Griechenland haben die Weltöffentlichkeit mit gefälschten und geschönten Zahlen betrogen, und selbst Deutschland und Frankreich haben die Maastrichter Verträge mehrmals gebrochen. Warum sollen diese Länder sich nun an neue Abkommen halten? Bereits wurden die jüngsten Abkommen erneut gebrochen, indem die Rückzahlungsfrist für Griechenland verlängert wurde, was eigentlich einer Insolvenzerklärung bzw. einer Umschuldung gleichkommt, und die Ablösung des temporären EFSF durch einen permanenten ESM (Krisenmechanismus) deutet doch darauf hin, dass weitere Laufzeitverlängerungen vorgesehen sind. Wie wird der Bundesrat auf solche Laufzeitverlängerungen oder weitere Vertragsverletzungen reagieren?
- Die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) weist eine Laufzeit bis zum 16. November 2012 auf. Dann müssen die Vertragsparteien über eine Fortführung der NKV entscheiden. Die Kredite des IWF an die EU-Länder sind aber bereits bis 2013 geplant, und eine Verlängerung der Laufzeiten ist vorgesehen. Hat die Schweiz dann überhaupt noch die Möglichkeit, auf eine Verlängerung des Engagements zu verzichten?
→ Curia Vista
10.3987 — Welche europäische Zukunft für die Schweiz?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rennwald Jean-Claude |
| Datum |
15.12.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.02.2011 |
Wie zu erwarten war, haben die Aussenministerinnen und Aussenminister der 27 EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2010 Schlussfolgerungen über die Beziehungen zwischen der EU und der Efta gezogen, die für die Schweiz besonders hart ausfallen. Die EU fordert insbesondere von der Schweiz eine "dynamische Anpassung der bilateralen Abkommen an das künftige EU-Recht". Die EU zeigt sich sehr besorgt über bestimmte kantonale Steuerregime, die Holdings begünstigen, was nach Ansicht der EU zu einer "nicht hinnehmbaren Verzerrung des Wettbewerbs" führe. Die europäischen Ministerinnen und Minister kritisieren ebenfalls die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.
Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:
- Hält er es nicht für angemessen, unverzüglich die europäische Zukunft der Schweiz zu überdenken?
- Ist er nicht der Meinung, dass ein EU-Beitritt der Schweiz auf lange Sicht der beste Garant für die Souveränität unseres Landes wäre?
- Denkt der Bundesrat nicht, dass es Zeit ist, Steuerregimen, die die finanzielle Substanz bestimmter europäischer Staaten schmälern, ein Ende zu setzen?
- Was gedenkt er zu unternehmen, um die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit im Rahmen der bilateralen Abkommen oder bei einem EU-Beitritt zu schützen?
- Denkt er nicht, dass die Schweiz mit ihrem Beitritt zur EU zeigen oder besser zeigen könnte, dass die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit keine Behinderung der Personenfreizügigkeit sind, sondern dass sie ein Sozial- und Lohndumping bekämpfen können und somit europaweit angewendet werden sollten?
→ Curia Vista
10.4008 — Die Schweiz und die gemeinschaftliche Rechtsprechung mit der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bänziger Marlies |
| Datum |
15.12.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.02.2011 |
Am 6. Dezember hat der Nationalrat den Bericht des Bundesrates über das Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen zur Kenntnis genommen.
Heute bestehen zu sechs europäischen Agenturen formalisierte Beziehungen. Zu zwölf weiteren Agenturen sind solche Beziehungen geplant. Bei neun dieser Agenturen ist - Stand heute - geplant, die Zusammenarbeit in einem Staatsvertrag zu regeln. Eine via Agentur geregelte Zusammenarbeit Schweiz-EU ist die Beteiligung der Schweiz an der Easa (europäische Flugsicherheitsagentur).
Die Räte haben in der Sommersession 2010 der weiteren Zusammenarbeit mit der Easa zugestimmt und damit die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in den Anhang zum Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG aufgenommen. Die Referendumsfrist ist ungenutzt verstrichen. Der Zusammenarbeitsvertrag ist mittlerweile in Kraft. Damit hat sich die Schweiz im Bereich Luftverkehrssicherheit zu einer gemeinschaftlichen Rechtsprechung bekannt und sich auch unter die Gerichtsbarkeit der EU gestellt.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Gibt es noch weitere Bereiche im Rahmen der Zusammenarbeit Schweiz-EU, in denen sich die Schweiz für eine gemeinschaftliche Rechtsprechung ausspricht?
- Gibt es noch weitere bilaterale Abkommen, die den Europäischen Gerichtshof als Rechtsmittelinstanz einsetzen?
- Sind im Rahmen der zwölf geplanten zusätzlichen Abkommen über die Zusammenarbeit mit europäischen Agenturen ähnliche Rechtsetzungen und Instanzenwege geplant oder in Verhandlung?
- Entspricht dieses Vorgehen der Absicht des Bundesrates, langfristig die bilateralen Abkommen Schweiz-EU unter eine Gerichtsbarkeit zu stellen bzw. für deren Rechtssicherheit zu sorgen?
→ Curia Vista
10.3956 — Marktverzerrende Wirtschaftsförderung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Flückiger-Bäni Sylvia |
| Datum |
14.12.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.02.2011 |
Der Kanton Graubünden wollte dem Sägewerk Mayr-Melnhof Swiss Timber (MMST) in Domat/Ems Unterstützungsbeiträge in Millionenhöhe zukommen lassen, um dessen Wegzug abzuwenden. 2005 war das Unternehmen mit Steuererleichterungen, Investitionsbeiträgen und einer teuren Verkehrserschliessung in die Schweiz gelockt worden. Jüngst lehnte der Bündner Grosse Rat einen weiteren Staatsbeitrag ab. Darauf sprach MMST von Konkurs; dies, obwohl der Grosse Rat gleichzeitig die Finanzierung langfristiger Lieferverträge in Aussicht stellte.
Während MMST von staatlichen Beiträgen in Millionenhöhe profitiert, sehen sich private Sägewerke wie auch Pelletwerke und Brettsperrholzproduzenten mit handfesten Wettbewerbsnachteilen konfrontiert. Diese Situation wirft zahlreiche Fragen in wirtschaftspolitischer und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht auf - mitunter auch darum, weil solches auch bei anderen Branchen vorkommen könnte.
- Hält es der Bundesrat für richtig, dass einzelne Kantone in- oder ausländische Grossunternehmen finanziell direkt und in solchem Ausmass unterstützen? Ist dies auch in anderen Branchen denkbar?
- Realisiert er, dass mit den Unterstützungszahlungen an MMST die in derselben Branche tätigen einheimischen Unternehmungen einen direkten Wettbewerbsnachteil erfahren?
- Besteht das Risiko, dass andere Kantone, in welchen Sägewerke, Pelletproduzenten und Brettsperrholzproduzenten ansässig sind, die durch die beschriebene Situation einen Wettbewerbsnachteil erfahren, punkto Unterstützungsleistungen in Zugzwang kommen könnten?
- Gibt es Bundesbeiträge etwelcher Art an die Mayr-Melnhof-Holz-Gruppe? Wenn ja: In welcher Höhe und auf welcher Rechtsgrundlage?
- Haben Bund oder Kanton eine dahingehende Vereinbarung abgeschlossen, dass die gesprochenen Gelder zurückzuzahlen sind, wenn das Unternehmen wieder gewinnbringend arbeitet?
- Besteht Transparenz punkto Rechnungslegung des Sägereiunternehmens und seiner Muttergesellschaft?
- Wie beurteilt er die Rechtslage vor dem Hintergrund des Binnenmarktgesetzes?
- Das Freihandelsabkommen Schweiz/EG verbietet "jede staatliche Beihilfe, die den Wettbewerb durch Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige verfälscht oder zu verfälschen droht" (Art. 23 Abs. 1). Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen der Bündner Regierung mit Blick auf das Spannungsfeld mit dem genannten Abkommen?
→ Curia Vista
10.3962 — Problematische Einwanderung aus dem afrikanischen Kontinent
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
14.12.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.03.2011 |
Seit 1990 hat sich die Anzahl Afrikaner in der Schweiz verdreifacht. Würde man die Anzahl Illegaler und Untergetauchter noch dazuzählen, wäre der Anstieg wohl noch viel höher. Gleichzeitig hat auch die Anzahl Delikte von Menschen aus Afrika, insbesondere im Drogenhandel, in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Junge Männer nutzen die Naivität der Schweizer Behörden, um sich widerrechtlich zu bereichern. Dies zeigt auch die Polizeiliche Kriminalstatistik 2009, aus welcher hervorgeht, dass männliche Staatsangehörige aus Angola und Nigeria über sechsmal häufiger straffällig werden als männliche Schweizer. Dieser Zustand der Illegalität und Kriminalität muss unverzüglich angegangen werden. In diesem Sinne stellen sich folgende Fragen:
- Um wie viele Menschen ist die Zahl der Staatsangehörigen aus afrikanischen Staaten in der Schweiz in den letzten 20 Jahren pro Jahr angestiegen (nach Aufenthaltsstatus und Herkunftsländern plus Total aus Afrika, pro Jahr)?
- Wie viele Menschen aus Afrika leben gemäss Schätzungen des Bundesrates zusätzlich illegal in der Schweiz?
- Was geschieht, wenn solche Illegale angehalten werden? Werden deren Namen und Fingerabdrücke konsequent registriert, werden sie in Ausschaffungshaft genommen? Wie viele sind dies pro Jahr und Nationalität?
- Wie erklärt er sich, dass Leute aus Angola oder Nigeria über sechsmal häufiger straffällig sind als Schweizer oder andere Ausländer?
- Was unternimmt er, um die Kriminalitätsrate von Ausländern afrikanischer Herkunft zu senken?
- Wie will er die Übernahme des schweizerischen Drogenhandels durch afrikanische Staatsbürger unterbinden?
- Werden kriminelle Asylbewerber vom Asylverfahren ausgeschlossen? Wenn nicht, warum nicht?
- Wie viel Prozent der Angehörigen aus afrikanischen Ländern beziehen Sozialleistungen (nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsländern und Art der Sozialleistung)? Wie haben sich diese Zahlen in den letzten 20 Jahren entwickelt?
- Was unternimmt er, damit kriminelle oder illegal anwesende Afrikaner konsequenter ausgewiesen werden? Welche Möglichkeiten werden zusätzlich geprüft?
- Mit welchen afrikanischen Ländern bestehen rechtskräftige Rückführungsabkommen? Mit welchen zusätzlichen und bis wann sind neue geplant?
- Ist er bereit, die Entwicklungshilfe in Länder zu stoppen, die keine Rückführungsabkommen abschliessen wollen?
→ Curia Vista
10.3942 — Dublin-Rückführungen nach Griechenland. Wie verhält sich die Schweiz?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schenker Silvia |
| Datum |
09.12.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.03.2011 |
Die Situation von Asylsuchenden in Griechenland ist katastrophal. Dies wurde in den letzten Wochen wieder in verschiedenen Medienberichten aufgezeigt. Griechenland bietet den verfolgten schutzbedürftigen Personen weder ein faires Verfahren noch den dringend notwendigen Schutz. Diese Situation ist schon seit längerer Zeit bekannt. Das Bundesamt für Migration hatte im Februar 2009 entschieden, vulnerable Personen nicht mehr nach Griechenland zurückzuschaffen. Dem Vernehmen nach werden in der Praxis aber Vulnerable, welche keine Beschwerde gegen den Dublin-Entscheid einlegen, und alle nichtvulnerablen Personen weiterhin an Griechenland rückübergeben. Ende Oktober rief das Uno-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) die Mitgliedstaaten der EU dazu auf, keine Asylbewerber aufgrund des Dublin-Abkommens nach Griechenland auszuschaffen. Diesem Aufruf sind mehrere europäische Staaten gefolgt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Hat der Entscheid vom Februar 2009, nach dem besonders Schutzbedürftige nicht nach Griechenland zurückgeschafft werden, nach wie vor und systematisch Gültigkeit oder nur bei fristgerecht eingereichter Beschwerde?
- Hält es der Bundesrat aufgrund des Aufrufes des UNHCR nicht ebenfalls für dringend angezeigt, dass keine Asylbewerbenden nach Griechenland zurückgeschafft werden?
- Wann ist mit dem schon lange angekündigten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf Dublin-Verfahren mit Griechenland zu rechnen?
→ Curia Vista
10.3935 — Inhalte eines Aktionsplans Bio. Einschätzungen des Bundesrates
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Hassler Hansjörg |
| Datum |
09.12.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 02.02.2011 |
2001 unterzeichneten in Kopenhagen zwölf europäische Staaten, darunter die Schweiz, die Deklaration "Organic Food and Farming - Towards Partnership and Action in Europe". Seit Juni 2004 wird in der EU der darauf basierende "Europäische Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel" umgesetzt. Ende 2009 gab es 16 nationale und 10 regionale Aktionspläne.
Die Massnahmen richten sich nicht nur auf die Produktion, sondern insbesondere auf die Nachfrage nach Bioprodukten und damit auf die ganze Ernährungskette. Trotz stark steigenden Bioumsätzen ist in der Schweiz seit 2005 eine Stagnation oder sogar ein leichter Rückgang der Biofläche und -betriebe auf einem Niveau knapp über 10 Prozent festzustellen. Es muss davon ausgegangen werden, dass zumindest ein Teil des Mehrumsatzes auf importierten Bioprodukten beruht. Damit gehen der Schweiz Wertschöpfung und wichtige Produktionsmöglichkeiten in einem Bereich verloren, wo sie gut positioniert wäre - Stichwort: Qualitätsstrategie.
Die zuständige EU-Kommission hat insgesamt 21 Aktionen zuhanden des Rates und des Parlamentes definiert (Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament, Europäischer Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel, Brüssel, 10. Juni 2004).
Meine Fragen an den Bundesrat:
- Ist er bereit, analog dazu einen nationalen "Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel" zu erstellen, sodass die wesentlichen Massnahmen bereits innerhalb der AP 2014-2017 zum Tragen kommen?
- Ist er bereit, in einem Bericht darzulegen, ob und wie er im Rahmen der AP 2014-2017 bzw. der Strategie 2025 die vorgeschlagenen 21 Aktionen umsetzt und wo allenfalls gesetzliche Grundlagen anzupassen wären?
- Wir bitten ihn um eine kurze Einschätzung der Aktionen 1, 4, 6, 7 und 20: Können diese mit der heutigen AP 2011 bzw. der geplanten AP 2014-2017 umgesetzt werden? Wo bestehen Lücken?
- Wie schätzt er das bisherige Fehlen eines Schweizer Aktionsplans im Zusammenhang mit den vom Bundesrat angestrebten Agrar-Freihandelsabkommen (z. B. mit der EU) ein? Müsste die Schweiz hier nicht gleich lange Spiesse erhalten?
→ Curia Vista
10.3932 — Ausweitung der Verhandlungen über die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Erträgen aus in der Schweiz angelegtem Kapital
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Graber Jean-Pierre |
| Datum |
08.12.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.02.2011 |
Am 25. Oktober 2010 haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich eine Erklärung unterzeichnet zur Aufnahme von Verhandlungen über die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Erträgen aus in der Schweiz angelegtem britischem Kapital.
Am 27. Oktober 2010 hat unser Land einen analogen Text mit Deutschland unterzeichnet.
Gedenkt der Bundesrat:
a. ähnliche Verhandlungen mit anderen Ländern aufzunehmen?
b. sich in den betroffenen internationalen Institutionen für eine Abgeltungssteuer auf ausländischem Kapital einzusetzen, die den automatischen Informationsaustausch ersetzen würde?
c. die Staaten darauf hinzuweisen, dass eine Abgeltungssteuer auf ausländischem Kapital auch die Amtshilfe auf Ersuchen bei Verdacht auf Steuerbetrug oder -hinterziehung überflüssig machen würde?
Die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich und Deutschland über die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Erträgen aus ausländischem Kapital ist eine sehr erfreuliche Nachricht. Die Verhandlungen werden sicherlich schwierig sein. Es wird namentlich darum gehen müssen, die Höhe der Quellensteuersätze festzulegen, die Ertragsarten zu bestimmen, die der Abgeltungssteuer unterliegen, sich über den steuerrechtlichen Status der in der Schweiz angelegten Vermögen zu einigen und die Frage der unversteuerten Altgelder zu regeln. Ein Schlussabkommen in diesem Bereich würde jedoch fünf gewichtige Vorteile bringen, von denen mehrere universelle Tragweite haben:
- Das Bankgeheimnis wird bewahrt und sogar gestärkt, was zum Schutz der Privatsphäre beiträgt, die heute von allen Seiten bedroht wird.
- Die Einhaltung der Prinzipien von Gleichheit und Gerechtigkeit ist gewährleistet. Mit der Quellensteuer werden alle Anlegerinnen und Anleger nach gleichen Kriterien besteuert. Mit dem Informationsaustausch auf Ersuchen können diejenigen, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben und deren finanzielle Lage noch nicht Gegenstand eines Ersuchens war, nach wie vor dem Fiskus entfliehen.
- Die betroffenen Länder kommen zu wichtigen und ihnen zustehenden Steuereinnahmen für Kapital, das ihre Bürgerinnen und Bürger im Ausland anlegen.
- Die Nachhaltigkeit des Finanzplatzes Schweiz, die für unseren Wohlstand sehr wichtig ist, wird gestärkt.
- Die Schweiz dient als Vorbild für zahlreiche andere Staaten.
Die Abgeltungssteuer auf ausländischem Kapital ist aufgrund ihrer Wirkung ein bemerkenswertes Instrument. Man kann eigentlich nur aus ideologischen Gründen dagegen sein.
→ Curia Vista
10.3858 — Zahlstellensteuerabkommen mit der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
01.10.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.11.2010 |
Die Schweiz hat mit der EU im Rahmen der Bilateralen II ein Zahlstellensteuerabkommen abgeschlossen, in welchem sich die Schweiz verpflichtet, auf Zinserträgen von in der EU ansässigen Steuerpflichtigen eine Steuer zu erheben und 75 Prozent davon an die EU weiterzuleiten. In Artikel 18 dieses Abkommens wird jedoch festgehalten, dass das Abkommen nur in Kraft tritt, wenn die EU auch mit den USA, Andorra, Liechtenstein, Monaco etc. entsprechende oder gleichwertige Abkommen bzw. Regelungen vereinbart und zum gleichen Zeitpunkt zur Anwendung bringt. Nach unserem Wissen besteht jedoch kein solches Abkommen mit den USA. Daher wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Abkommen oder Regelungen, die dem Zahlstellensteuerabkommen zwischen der Schweiz und der EU entsprechen bzw. gleichwertig sind, hat die EU mit den USA abgeschlossen?
- Mit welcher Begründung wird Artikel 18 des Zahlstellensteuerabkommens zwischen der Schweiz und der EU als erfüllt betrachtet?
- Warum wird dieses Abkommen angewendet, wenn sich herausstellen sollte, dass die Voraussetzungen gemäss Artikel 18 nicht vollständig erfüllt werden?
- Ist er bereit, allenfalls die Zahlungen, welche auf diesem Abkommen basierend von der Schweiz an die EU geleistet werden, unverzüglich einzustellen und gegebenenfalls die bezahlten Beträge zurückzufordern? Wenn nein, warum nicht?
- Plant er irgendwelche andere Massnahmen im Zusammenhang mit der Zahlstellensteuer?
→ Curia Vista
<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20103735" title="Interpellation: Zukunft des "Schoggigesetzes"
Eingereicht von: Grin Jean-Pierre
Status: Erledigt
Text: Das "Schoggigesetz" regelt Ausgleichsbeiträge für landwirtschaftliche Grundstoffe, die in verarbeiteter Form exportiert werden (Schokolade, Biscuits u" style="text-decoration:none">10.3735 — Zukunft des "Schoggigesetzes"
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grin Jean-Pierre |
| Datum |
29.09.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.11.2010 |
Das "Schoggigesetz" regelt Ausgleichsbeiträge für landwirtschaftliche Grundstoffe, die in verarbeiteter Form exportiert werden (Schokolade, Biscuits usw.). So wird der Unterschied zwischen den Inland- und Auslandpreisen dieser Rohstoffe ausgeglichen. Das Gesetz hat somit einen grossen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Agrar- und Lebensmittelsektors sowie auf die Marktanteile von Schweizer Milch und Getreide.
Im Rahmen des Sparprogramms für die Jahre 2011-2015 sieht der Bundesrat vor, die Ausfuhrbeiträge um 15 Millionen Franken zu kürzen, was langfristig das Ende des "Schoggigesetzes" bedeutet. Bis zum möglichen Abschluss der Doha-Runde sind die Ausfuhrbeiträge jedoch durchaus noch mit den geltenden internationalen Abkommen vereinbar.
- Wieso beschleunigt der Bundesrat die Aufhebung dieser Unterstützung des Agrar- und Lebensmittelsektors und der entsprechenden Marktanteile?
- Welche Strategie fasst der Bundesrat ins Auge, um das "Schoggigesetz" zu ersetzen?
→ Curia Vista
10.3655 — Entwicklungen im Verhältnis Schweiz-EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
15.09.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 03.12.2010 |
Die Beziehungen der Schweiz zur EU stehen fast konstant auf der politischen Tagesordnung. In den letzten Monaten haben sich hierzu etliche Akteure verlauten lassen. Die Kantone forderten ein Rahmenabkommen, Avenir Suisse verlangte den EU-Beitritt, Economiesuisse äusserte sich in einer Studie zugunsten der Fortsetzung des bilateralen Weges. EU-Vertreter wie Kommissionspräsident Barroso oder Botschafter Reiterer erklärten jedoch, dass der bilaterale Weg in absehbarer Zeit an sein Ende gelange. Sie versuchten so, Druck auf die Schweiz auszuüben. Auch der Bundesrat hat in einer Europa-Klausur über das Verhältnis unseres Landes zur EU diskutiert. In diesem Zusammenhang drängen sich folgende Fragen auf:
- Teilt der Bundesrat die Auffassung der EU, dass die Schweiz "Rosinenpickerei" betreibe und für sich insgesamt nur vorteilhafte Abkommen habe aushandeln können, oder hat er gegenüber der EU auch auf die konkreten Nachteile der Vertragswerke für die Schweiz hingewiesen? Wenn ja, auf welche?
- In welchen konkreten Bereichen sieht er Handlungsbedarf, dass er zur Klärung institutioneller Fragen eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat?
- Der Bundesrat spricht davon, dass "institutionelle Mechanismen ... die Umsetzung und Weiterentwicklung der Abkommen erleichtern" sollen.
a. Was versteht er unter dem Begriff "institutionelle Mechanismen"?
b. Worin sieht er den Unterschied zwischen "institutionellen Mechanismen" und einem Rahmenabkommen?
c. Liegt die Prüfung eines Rahmenabkommens mit der EU ebenfalls im Aufgabengebiet der angekündigten Arbeitsgruppe?
- Werden an dieser Arbeitsgruppe auch Varianten eines Beitritts zum EWR oder EWR "light" geprüft?
- Der Bundesrat spricht in seiner Medienmitteilung davon, "einen Beitrag an die Lastenteilung bei der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen in Europa" leisten zu wollen.
a. Was genau ist unter diesem Beitrag zu verstehen?
b. Gibt es aufseiten der EU konkrete Forderungen an die Schweiz? Wenn ja, welche?
c. Sind neue Kohäsionszahlungen in diesem Zusammenhang ein Thema? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem zeitlichen Rahmen?
- Ist in absehbarer Zeit mit neuen Angriffen der EU oder einzelner EU-Staaten auf das schweizerische Steuersystem zu rechnen?
→ Curia Vista
10.3561 — Vollkostenrechnung für Schengen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
18.06.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.09.2010 |
Wie hoch sind die für die Schweiz angefallenen Kosten, welche seit der Volksabstimmung über den Schengen-Beitritt der Schweiz am 5. Juni 2005 bis zum 30. Juni 2010 für sämtliche im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Schengen-Verträgen nötig gewordenen Massnahmen aufgewendet wurden?
Im Einzelnen:
- Wie viele zusätzliche Stellenprozente wurden im Bund und bei den Kantonen geschaffen (je separat dargestellt)?
- Was kosten diese aufgeschlüsselt auf Bund und Kantone?
- Wie viele zusätzliche Stellenprozente wurden extern geschaffen, um Funktionen im Zusammenhang mit dem Schengen-Abkommen wahrzunehmen (Beratungsmandate, Grenzwächter im Ausland, die von der Schweiz bezahlt werden usw.)? Wer bezahlt diese?
- Welche zusätzliche Computerinfrastruktur, Programme, Systeme, Arbeitsräume, Arbeitsmaterialien etc. mussten auf Bundesebene und bei den Kantonen eingerichtet und angeschafft werden, und was kosten diese (aufgeschlüsselt auf Bund und Kantone)?
- Wie hoch (in Franken) waren die finanziellen Direktbeiträge an Schengen-Massnahmen (z. B. Frontex, Aussengrenzenfonds usw.) von 2005 bis 30. Juni 2010 seitens von Bund und Kantonen?
→ Curia Vista
10.3439 — Verschuldung der Schweizer Landwirtschaft
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Kunz Josef |
| Datum |
15.06.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.08.2010 |
Falls die Schweiz Agrarfreihandelsabkommen abschliesst, würde dies unbestrittenermassen zu Einkommenseinbussen bei den landwirtschaftlichen Betrieben führen. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie hoch ist die gesamte Verschuldung der schweizerischen Landwirtschaft?
- Wie hoch ist die Verschuldung pro Hektare Landwirtschaftsfläche im Vergleich zu den umliegenden EU-Ländern?
- Wie hoch ist die durchschnittliche Verschuldungsquote bzw. das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital schweizerischer Landwirtschaftsbetriebe?
- Müssten die Schatzungen für die landwirtschaftlichen Liegenschaften bei einem allfälligen Freihandelsabkommen wegen den Einkommensverlusten nach unten korrigiert werden?
- Mit welchen Entwicklungen betreffend Verschuldung rechnet er in Zukunft, und wie wird sich dies auf die Anzahl der Betriebe in der Landwirtschaft auswirken?
- Ist er der Meinung, dass das nach Landwirtschaftsgesetz garantierte vergleichbare Einkommen im Durchschnitt der Betriebe gewährleistet ist?
- Welche Massnahmen plant er, um einer möglichen Überschuldungsproblematik in der Landwirtschaft entgegenzuwirken?
→ Curia Vista
10.3360 — Risiken, Auswirkungen und Massnahmen betreffend Euro-Krise
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
02.06.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.09.2010 |
Im Zusammenhang mit den massiven Finanzproblemen verschiedener EU-Länder und dem dadurch entstandenen Abwertungsdruck auf die Gemeinschaftswährung wird der Bundesrat gebeten, bevor weitere Massnahmen ergriffen werden, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie weit kann und darf die SNB bei ihren Stützungskäufen von Euro gegen Schweizerfranken gehen (Verhältnis Euro-Bestände zu Bilanzsumme)?
- Unter welchen Umständen würden aus diesen Geschäften der SNB direkte finanzielle Auswirkungen für den Bundeshaushalt entstehen (Einnahmeneinbrüche oder Pflicht zur Nachfinanzierung von Eigenkapital), und wer müsste allfällige Nachfinanzierungen der SNB tragen?
- Wenn die Gelder der SNB beim IWF teilweise oder gar nicht zurückbezahlt würden, käme eine Bundesgarantie zum Zuge. Wie will er diese Zusatzkosten (infolge Bundesgarantie) unter dem Regime der Schuldenbremse bewältigen?
- Ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Unabhängigkeit der SNB nach seiner Ansicht noch gewährleistet, oder ist sie bereits zu stark in die Koordination der europäischen Geldpolitik involviert?
- Wie schätzt er das Risiko ein, dass die vom IWF geplanten Massnahmen zur Rettung Griechenlands und evtl. anderer Länder dessen finanzielle Mittel übersteigen und weitere Nachfinanzierungen (z. B. via neue Kreditvereinbarungen) notwendig machen?
- In welchem Ausmass könnte die Schweiz in solche Nachfinanzierungen eingebunden werden oder gar vertraglich gezwungen sein?
- Wie wird er diese möglichen Zusatzausgaben unter Berücksichtigung der Schuldenbremse in den Bundesfinanzen einplanen und kompensieren?
- Welche finanziellen Konsequenzen können sich für die Schweiz ergeben, wenn sich die USA wie angekündigt nicht an den Rettungsmassnahmen (Krediten) beteiligen?
- Sind Euro-Staatsanleihen in Bankbilanzen aus seiner Sicht nach wie vor als erstklassige Anlagen mit geringer Eigenkapitalunterlegung zu betrachten, oder wird die Finma in Zukunft differenziertere Eigenmittelunterlegungssätze dafür festlegen?
- Wie gross sind die Wertverluste, welche die Schweizer Pensionskassen und Versicherungen mit PIIGS-Anleihen hinnehmen mussten?
- Trifft es zu, dass er einen neuen Kohäsionsbeitrag an die EU in einer Höhe von rund 1,6 Milliarden Franken plant, und wenn ja, wofür?
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage dürfte ein allfälliger weiterer Kohäsionsbeitrag gewährt werden?
→ Curia Vista
10.3361 — Risiken, Auswirkungen und Massnahmen betreffend Euro-Krise
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Germann Hannes |
| Datum |
02.06.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.09.2010 |
Im Zusammenhang mit den massiven Finanzproblemen verschiedener EU-Länder und dem dadurch entstandenen Abwertungsdruck auf die Gemeinschaftswährung wird der Bundesrat gebeten, bevor weitere Massnahmen ergriffen werden, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie weit kann und darf die SNB bei ihren Stützungskäufen von Euro gegen Schweizerfranken gehen (Verhältnis Euro-Bestände zu Bilanzsumme)?
- Unter welchen Umständen würden aus diesen Geschäften der SNB direkte finanzielle Auswirkungen für den Bundeshaushalt und die Kantonshaushalte entstehen (Einnahmeneinbrüche oder Pflicht zur Nachfinanzierung von Eigenkapital), und wer müsste allfällige Nachfinanzierungen der SNB tragen?
- Wenn die Gelder der SNB beim IWF teilweise oder gar nicht zurückbezahlt würden, käme eine Bundesgarantie zum Zuge. Wie will er diese Zusatzkosten (infolge Bundesgarantie) unter dem Regime der Schuldenbremse bewältigen?
- Ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Unabhängigkeit der SNB nach seiner Ansicht noch gewährleistet, oder ist sie bereits zu stark in die Koordination der europäischen Geldpolitik involviert?
- Wie schätzt er das Risiko ein, dass die vom IWF geplanten Massnahmen zur Rettung Griechenlands und evtl. anderer Länder dessen finanzielle Mittel übersteigen und weitere Nachfinanzierungen (z. B. via neue Kreditvereinbarungen) notwendig machen?
- In welchem Ausmass könnte die Schweiz in solche Nachfinanzierungen eingebunden werden oder gar vertraglich gezwungen sein?
- Wie wird er diese möglichen Zusatzausgaben unter Berücksichtigung der Schuldenbremse in den Bundesfinanzen einplanen und kompensieren?
- Welche finanziellen Konsequenzen können sich für die Schweiz ergeben, wenn sich die USA wie angekündigt nicht an den Rettungsmassnahmen (Krediten) beteiligen?
- Sind Euro-Staatsanleihen in Bankbilanzen aus seiner Sicht nach wie vor als erstklassige Anlagen mit geringer Eigenkapitalunterlegung zu betrachten, oder wird die Finma in Zukunft differenziertere Eigenmittelunterlegungssätze dafür festlegen?
- Wie gross sind die Wertverluste, welche die Schweizer Pensionskassen und Versicherungen mit PIIGS-Anleihen hinnehmen mussten?
- Trifft es zu, dass er einen neuen Kohäsionsbeitrag an die EU in einer Höhe von rund 1,6 Milliarden Franken plant, und wenn ja, wofür?
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage dürfte ein allfälliger weiterer Kohäsionsbeitrag gewährt werden?
→ Curia Vista
10.3227 — Dublin-Abkommen und Ausschaffung einer Familie
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Lumengo Ricardo |
| Datum |
19.03.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.05.2010 |
Durch die Anwendung von Kapitel III der Dublin-Verordnung entstehen inakzeptable rechtliche Situationen, insbesondere bei der Ausschaffung von Familienmitgliedern. Der Fall einer somalischen Familie ist dafür beispielhaft.
Ahliya ist mit Ahmed verheiratet. Die beiden haben Somalia 1995 verlassen und sind nach Libyen gereist, wo sie zusammen mit ihren sechs Kindern einen Asylantrag gestellt haben. 2007 ist Ahmed mit drei seiner Kinder nach Malta gereist, wo er erneut einen Asylantrag gestellt hat. In der Folge ist Ahmed mit den drei Kindern in die Schweiz weitergereist, wo er einen dritten Asylantrag gestellt hat. Im August 2008 hat Ahliya zusammen mit den drei anderen Kindern Libyen verlassen und ist via Italien, wo die Familienmitglieder von den Behörden nicht erfasst wurden, in die Schweiz weitergereist, wo diese schliesslich mit dem Rest der Familie vereint wurden.
Das Bundesamt für Migration hat am 4. November 2009 entschieden, die ganze Familie nach Malta auszuweisen. Dieser Entscheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 18. November 2009 bestätigt, da dieses der Ansicht war, dass die Bestimmungen der Dublin-Verordnung durchaus eingehalten wurden. Weder das Bundesverwaltungsgericht noch das Bundesamt für Migration haben die Lebensbedingungen in Malta und die Verfahrensgarantien, die den Asylantragstellern zustehen, überprüft.
- Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-Verordnung räumt den Mitgliedstaaten das Recht ein, die Zuständigkeit für einen Asylantrag zu übernehmen. Wäre im Fall der somalischen Familie eine solche Ausnahme nicht gerechtfertigt?
- Falls nicht: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit nach Ansicht des Bundesrates die Bedingungen für ein Abweichen von den Bestimmungen der Dublin-Verordnung, welche die Ausschaffung betreffen, erfüllt sind?
- Die Situation in Malta ist sehr problematisch, denn das Land ist sehr nahe bei der afrikanischen Küste. Wie kann die Schweiz wissen, ob eine Ausschaffung in diesen Staat zumutbar ist, wenn doch diese Frage während des Ausweisungsverfahrens nicht überprüft wird?
→ Curia Vista
10.3334 — Transparenz und Standards im Derivatehandel
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Berset Alain |
| Datum |
19.03.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.05.2010 |
Die Gesetzgeber in den USA und in der Europäischen Union arbeiten derzeit intensiv an einer Regulierungsreform der ausserbörslichen Derivatemärkte (OTC). Die vorgeschlagenen Massnahmen zielen hauptsächlich darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und die Produkte zu standardisieren. Zudem sollen die Gegenparteienrisiken wie auch das Systemrisiko, das namentlich vom stetig wachsenden Markt der Kreditderivate ausgeht, reduziert werden. Durch zentrale Gegenparteien werden die Marktteilnehmer vom Ausfall anderer Akteure isoliert, was Kettenreaktionen verhindern hilft. Dadurch werden Staaten auch weniger schnell gezwungen sein, systemrelevante Institute retten zu müssen. Nur standardisierte Produkte garantieren wiederum in Krisenzeiten die nötige Liquidität und somit auch die Bewertung anhand von Marktdaten. Nichtstandardisierte und massgeschneiderte Produkte sollen zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen unterliegen und damit teurer (und unattraktiv) werden.
Diesen Herausforderungen muss sich angesichts der internationalen Bedeutung des Finanzplatzes auch die Schweiz stellen. Vor diesem Hintergrund beauftrage ich den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
- Wie beurteilt er die systemimmanenten Stabilitätsprobleme des Derivategeschäftes und die international konstatierten Regulierungslücken? Was folgert er politisch daraus?
- Befürwortet er die internationalen Bemühungen, die ausserbörslich gehandelten Derivate (OTC) zu standardisieren, grundsätzlich Transaktionen über zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCP) abzuwickeln sowie für bilateral abgewickelte und nichtstandardisierte Kontrakte höhere Eigenmittelhinterlegungen zu verlangen?
- Wie beurteilt er den kürzlich von einzelnen EU-Mitgliedstaaten angeregten Schritt, ein partielles Verbot des spekulativen Handels mit Credit Default Swaps (CDS) zu verhängen, bzw. die Pläne der amerikanischen Commodity Futures Trading Commission (CFTC), Derivate-Händler stärker zu überwachen? Unterstützt er diese Vorschläge?
- Beteiligen sich die schweizerischen Vertreter in den relevanten internationalen Gremien, wie dem Financial Stability Board oder der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), an den entsprechenden Diskussionen und Arbeiten? Sieht er auch in der Schweiz regulatorische Massnahmen in diese Richtung vor? Wenn nein, warum nicht?
- Wie gedenkt er auf den Mitte 2010 erwarteten, neuen Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission für Derivate zu reagieren? Wird er versuchen, sich in die laufenden Diskussionen in den europäischen Gremien einzubringen?
→ Curia Vista
10.3312 — Wie soll mit Waren aus den israelischen Siedlungen in Palästina umgegangen werden?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sommaruga Carlo |
| Datum |
19.03.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.05.2010 |
Wie die Uno immer wieder daran erinnert und wie der Internationale Gerichtshof in seiner Stellungnahme zur israelischen Sperranlage darauf hingewiesen hat, stellen die israelischen Siedlungen eine Annektierung dar und verstossen gegen internationales Recht.
Am 25. Februar 2010 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil (Rechtssache C-386/08) erlassen, das die von der Europäischen Union gewährten Zollpräferenzen für Waren aus den israelischen Siedlungen in Palästina verbietet.
Aus den Verhandlungen im Nationalrat im Jahr 2006 über die parlamentarische Initiative 04.466, die ein Einfuhrverbot von Waren aus den Siedlungen verlangte, ging hervor, dass in die Schweiz importierte Waren aus den von Israel besetzten Gebieten nicht von Zollpräferenzen profitieren. Allerdings erschien die Ursprungserklärung zur genauen Herkunftsdifferenzierung dieser Waren ungenügend. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat in dieser Sache nach einer Optimierung gesucht.
Anlässlich seines Besuchs vom 24. Februar 2010 in Brüssel hat der palästinensische Präsident Mahmoud Abbas die internationale Gemeinschaft aufgefordert, Waren aus den israelischen Siedlungen zu boykottieren.
Angesichts dieser Tatsachen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Kann er garantieren, dass keine Waren aus den israelischen Siedlungen in der Schweiz von Zollpräferenzen profitieren? Sind vor Ort Inspektionen durchgeführt worden?
- Kann er bestätigen, dass die Schweiz die Forderung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-386/08 erfüllt?
- Ist ein Boykott von Waren aus den israelischen Siedlungen aus juristischer Sicht mit internationalem Recht vereinbar? Falls ja, warum kommt der Bundesrat der Forderung der palästinensischen Behörden nicht nach?
- Welche Massnahmen sind vorgesehen, damit die Schweiz ihre Verantwortung, zu der der Internationale Gerichtshof mahnt, wahrnimmt, nach der jeder Staat sein Möglichstes tun soll, damit die anderen Staaten die internationalen Menschenrechte einhalten?
- Entgegen der internationalen Gepflogenheit anerkennt Israel das Freihandelsabkommen Efta-PLO aus dem Jahr 1999 nicht (ebenso wenig das Freihandelsabkommen EU-PLO aus dem Jahr 1997). Welche Massnahmen oder Druckmittel wird der Bundesrat anwenden, um Israel dazu zu bringen, das Abkommen anzuerkennen?
→ Curia Vista
10.3285 — OC Oerlikon. Gesetzeslücken oder zu large Börsenaufsicht?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Kaufmann Hans |
| Datum |
19.03.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.05.2010 |
Im Zusammenhang mit der finanziellen Sanierung des börsenkotierten Schweizer Unternehmens OC Oerlikon sind einige Tatbestände aufgetaucht, die Geschäfte von ausländischen Hedge-Fonds in der Schweiz, aber auch Insidervergehen und unerlaubte Gruppenbildung betreffen. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Dürfen ausländische Hedge-Fonds, konkret die Texas Pacific Company aus den USA, ohne Bewilligung der Finma in grossem Stil in der Schweiz Kredite vergeben? Wäre dazu nicht eine Banklizenz nötig?
- Diese Kredite wurden von der Citigroup zu einem Zeitpunkt an diesen Hedge-Fonds abgetreten, als Citigroup als Berater für die OC Oerlikon amtete. Besteht hier nicht der dringende Verdacht, dass die Citigroup in Kenntnis der finanziellen Schwierigkeiten der OC Oerlikon, d. h. als Insider, diese Kredite verkauft hat und die Publikumsaktionäre, die nicht über den gleichen Wissensstand verfügten, dadurch geschädigt hat? Die Aktionäre werden geschädigt, weil die neuen Gläubiger nicht bereit sind, ein Schuldenerlassabkommen mitzutragen, wie dies die anderen Banken tun. Damit wird die Existenz dieses 14 000-Mitarbeiter-Unternehmens infrage gestellt.
- Warum müssen Positionen von Aktionären inklusive Wandelanleihen oder Optionen bei Überschreiten der Dreiprozentmarke der Börse gemeldet werden, Grosspositionen von Krediten, die zum Zwecke der Umwandlung in Aktien erworben werden, jedoch nicht? Handelt es sich bei solchen Geschäften nicht um eine Umgehung der Meldepflicht, und warum schreitet die Finma bzw. die Börsenaufsicht nicht gegen solche Investoren ein? Zu welchem Zeitpunkt muss die Texas Pacific Corporation melden, dass sie mit anderen Partnern zusammen einen wesentlichen Teil an den Unternehmensschulden hält und diese in Aktien umwandeln will?
- Gemäss Zeitungsberichten steht der ehemalige CEO der OC Oerlikon, Uwe Krüger, in geschäftlicher Beziehung zu jenem Hedgefund, der eine Umwandlung seines Kreditportefeuilles in Aktien der OC Oerlikon fordert. Müssten solche Hinweise in der Presse nicht Anlass für eine Insideruntersuchung sein?
→ Curia Vista
10.3211 — Rahmenabkommen mit der EU versus EWR
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Riklin Kathy |
| Datum |
18.03.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.05.2010 |
Gemäss der Legislaturplanung 2007-2011 soll der Bundesrat Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen aufnehmen.
- Wie weit sind die Verhandlungen? Was kann die Schweiz mit dem Abschluss eines solchen Abkommens erreichen? Wie beurteilt der Bundesrat in diesem Zusammenhang die vom Ministerrat der Europäischen Union erhobene Forderung, die bilateralen Verträge (die künftigen wie die bestehenden) seien - wie das EWR-Abkommen - sowohl auf politischer wie auf judizieller Ebene zu dynamisieren (http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/08/st16/st16651-re01. en08.pdf, "NZZ" vom 9. Dezember 2008, S. 16)?
- Ist er der Auffassung, dass der Bilateralismus, dem das institutionelle Mitwirkungsrecht weitgehend fehlt, die Souveränität der Schweiz im Konfliktfall ausreichend wahrt?
- Worin liegt im materiellen Recht der Unterschied zwischen einem Rahmenabkommen und der Mitgliedschaft im EWR? In welchem Masse würden im EWR Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit garantiert?
- Ich frage den Bundesrat, ob er angesichts der Krise des Bilateralismus einerseits und der grossen Widerstände gegen einen EU-Beitritt andererseits bereit ist, einen erneuten Anlauf zu einem EWR-Beitritt der Schweiz ins Auge zu fassen.
→ Curia Vista
10.3186 — US Foreign Account Tax Compliance Act. Auswirkungen auf den Finanzmarkt Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fluri Kurt |
| Datum |
18.03.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.05.2010 |
Welches sind für den Bundesrat die Auswirkungen des US Foreign Account Tax Compliance Act auf den Standort Schweiz für international tätige Forschungs- und Industrieunternehmen sowie den Finanzplatz? Besteht ein Zusammenhang zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, und welche Massnahmen drängen sich für den Bundesrat angesichts der neuen Rechtslage in den USA auf?
→ Curia Vista
10.3202 — Agrarpolitik, FHAL und Sparpaket
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grin Jean-Pierre |
| Datum |
18.03.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.05.2010 |
Der Bundesrat schlägt die Schaffung einer Bilanzreserve vor, um die Auswirkungen eines Freihandelsabkommens Schweiz-EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) abzufedern. Gleichzeitig will er im Rahmen seiner Sparmassnahmen jedoch die Direktzahlungen kürzen.
Das Freihandelsabkommen wird zu Einkommenseinbussen im Landwirtschaftssektor führen. In einer von Sparmassnahmen geprägten Zeit wird es jedoch niemals gelingen, die Gesamtheit dieser Einbussen durch Direktzahlungen auszugleichen.
In mehreren Ländern Europas sehen sich Landwirtinnen und Landwirte wegen der sinkenden Produktpreise mit massiven finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, und dies, obwohl die Flächen, die sie bewirtschaften, im Durchschnitt mehr als doppelt so gross sind wie die Flächen in der Schweiz. Viele sind zahlungsunfähig und sehen sozial schwierigen Zeiten entgegen.
Schliesst die Schweiz mit der EU ein Freihandelsabkommen für Landwirtschaftsprodukte ab, so werden die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte über kurz oder lang in einer ähnlichen Situation sein.
Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:
- Ist sich der Bundesrat der grossen finanziellen Probleme bewusst, die das Abkommen für die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte mit sich bringen wird?
- Werden zur Abfederung der sinkenden Produktpreise Ausgleichszahlungen gewährt, so wird das der Motivation und der Professionalität unserer Landwirtinnen und Landwirte schaden. Ist sich der Bundesrat dessen bewusst?
- Ist der Bundesrat sich des Weiteren bewusst, dass diese Schwierigkeiten zum Untergang unserer Landwirtschaft und zu einer Senkung unseres Selbstversorgungsgrads führen werden?
- Weiss er, dass im Endeffekt unsere Ernährungssicherheit und damit auch unsere militärische Sicherheit darunter leiden werden?
→ Curia Vista
10.3103 — Haftstrafe im Herkunftsland verbüssen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rickli Natalie |
| Datum |
15.03.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.05.2010 |
Die neusten Zahlen sind erschreckend: 2009 waren 70,2 Prozent der in unseren Gefängnissen inhaftierten Personen Ausländer (gegenüber 69,7 Prozent im Jahr 2008). Die Belegung unserer Haftanstalten erreicht mit 91 Prozent (gegenüber 85,8 Prozent 2008) einen neuen Höchststand. Es ist offensichtlich, dass zu viele Ausländer in der Schweiz delinquieren und anschliessend unsere Gefängnisse füllen und Unmengen von Kosten verursachen. Der Bundesrat wurde in der Vergangenheit mehrfach aufgefordert, diesen Missstand durch entsprechende (bilaterale) Rückübernahmeabkommen mit den entsprechenden Staaten zu beheben. Vor dreieinhalb Jahren hatte der Bundesrat auf Anfrage von Nationalrat Wobmann erklärt, dass das Überstellungsübereinkommen des Europarates von 1983 respektive das Zusatzprotokoll von 2004, welches ermöglicht, verurteilte Ausländer ohne ihr Einverständnis zur Strafvollstreckung in ihren Heimatstaat zu überführen, von denjenigen Staaten, deren Angehörige vor allem in unseren Gefängnissen einsitzen (genannt wurden damals: Albanien, Italien, Türkei, Portugal), noch gar nicht ratifiziert worden sei. Der Bundesrat erklärte weiter, dass er sich dieser Angelegenheit nun aber annehmen wolle. Dreieinhalb Jahre später stellen sich folgende Fragen:
- Aus welchen Gründen wurden seit 2004 erst vier Täter zur Haftstrafe in ihr Herkunftsland überstellt?
- Welche Staaten, deren Angehörige unsere Gefängnisse vor allem bevölkern, haben das ÜbersteIlungsübereinkommen respektive das Zusatzprotokoll inzwischen unterzeichnet, und welche Staaten stehen noch aus?
- Was gedenkt der Bundesrat ausserhalb dieses multilateralen Abkommens zu unternehmen, damit die Rückübernahme der Delinquenten durch diejenigen Staaten, deren Angehörige in Schweizer Gefängnissen besonders stark vertreten sind, ermöglicht werden kann?
- Werden entsprechende bilaterale Verhandlungen geführt? Wenn ja, mit welchen Staaten? Wie ist der Stand der Dinge? Sind bereits Abkommen geplant?
- Nutzt der Bundesrat die Gelegenheit, wenn diese Staaten gegenüber der Schweiz eigene Anliegen vorbringen, das schweizerische Interesse an einer Rückübernahme der Häftlinge einzubringen und die Befriedigung ihrer Anliegen vom Abschluss eines Rückübernahmeabkommens abhängig zu machen?
- Zwecks eines kostengünstigeren Strafvollzugs wurden vor etwa fünf Jahren der Bau und Betrieb von Gefängnissen im Ausland erwogen. Wurden dahingehend weitere Abklärungen getroffen? Wenn ja, was sind die Ergebnisse?
→ Curia Vista
10.3028 — Bankdatenklau. Massnahmen des Bundesrates zur Durchsetzung des Rechtsstaates
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
03.03.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.05.2010 |
Die Schweiz befindet sich aktuell unter massivem internationalem Druck. Ausländische Staaten verkünden lautstark, auf illegalem Wege in den Besitz gestohlener Bankkundendaten aus der Schweiz gelangt zu sein, und setzen damit die Schweizer Banken sowie ihre eigenen Bürger, welche allenfalls ein nichtdeklariertes Bankkonto in der Schweiz haben, unter Druck. Allerdings stellt sich die Frage, ob die illegale Datenbeschaffung nicht gegen unseren Rechtsstaat verstösst. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Massnahmen hat er eingeleitet, um den illegalen Klau von Schweizer Bankkundendaten zu unterbinden?
- Welche Massnahmen haben die schweizerischen Strafverfolgungsbehörden unternommen, um den illegalen Erwerb gestohlener Bankkundendaten abzuwenden bzw. zu ahnden?
- Ist er der Auffassung, dass sich ausländische Behörden, welche illegal entwendete Daten aus der Schweiz kaufen bzw. Kaufbereitschaft signalisieren, des Straftatbestandes des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes gemäss Artikel 273 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 StGB oder des Straftatbestandes zur Verleitung einer vorsätzlichen Verletzung des Berufsgeheimnisses gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b BankG in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 StGB schuldig gemacht haben?
- Hat er oder die Finma Strafanzeige gegen die für den Datenklau in Deutschland verantwortlichen Personen und Behörden eingereicht?
- Wurde Strafanzeige gegen den deutschen Finanzminister und die Bundeskanzlerin oder gegen den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers eingereicht?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist er nicht der Auffassung, die Verletzung von Offizialdelikten mit allen Mitteln ahnden zu müssen?
- Ist er bereit, in sämtlichen neuen DBA über einen Passus zu verhandeln, welcher die Vertragsstaaten verpflichtet, keine gestohlenen Daten zu erwerben, keine direkt oder indirekt widerrechtlich erworbenen Bankdaten an Drittstaaten weiterzugeben und in grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten sowie in Amts- und Rechtshilfeverfahren nicht auf solche Bankkundendaten zurückzugreifen?
- Ist er bereit, diejenigen Steuermittel aus dem Zinsbesteuerungsabkommen aus Staaten, welche Daten illegal erworben haben, vorläufig zurückzubehalten, bis diese zur Bedingung nach Ziffer 8 zugestimmt haben?
→ Curia Vista
09.4276 — Rückweisung von minderjährigen Asylbewerbern nach Griechenland
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
11.12.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.02.2010 |
Die Schweiz hat am 10. Februar 2009 entschieden, bis auf Weiteres gewisse verletzliche Personengruppen aus dem Asylbereich nicht nach Griechenland zurückzuschicken: betagte Personen, Familien mit minderjährigen Kindern, unbegleitete Minderjährige oder Kranke. Dies sei notwendig, da die Zustände in Griechenland im Asylwesen ausarten und nur ungenügende Verfahren durchgeführt werden. Asylbewerber sollen gar in Nacht-und-Nebel-Aktionen in Lastwagen über die Grenze in die Türkei abgeschoben werden.
- Ist das Vorgehen Griechenlands mit dem Dublin-Abkommen vereinbar? Sollte das Dublin-Abkommen nicht gekündigt werden, wenn Rückführungen in Vertragsstaaten wie Griechenland nicht mehr möglich sind?
- Wenn ja: Warum erinnert die Schweiz als Depositärstaat der Genfer Konventionen Griechenland nicht an seine humanitären Verpflichtungen? Werden vonseiten der Schweiz oder der EU Sanktionen gegen das Verhalten von Griechenland ausgesprochen, oder sind solche geplant?
- Wenn nein: Warum greift nicht auch die Schweiz zu härteren Massnahmen gegenüber Asylbewerbern angesichts der Probleme, die auch hierzulande im Asylbereich vorherrschen?
- Wie unterscheidet sich der Vollzug des Dublin-Abkommens in den einzelnen Mitgliedstaaten?
- Hält das Dublin-Abkommen den vor der Abstimmung dem Schweizervolk gemachten Versprechen über die Vorteile dieses Abkommens stand?
→ Curia Vista
09.4265 — Rückübernahmeabkommen. Quo vadis?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Moret Isabelle |
| Datum |
11.12.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 03.02.2010 |
Das einzige wirksame Mittel, um kooperationsunwillige abgewiesene Asylsuchende rückzuführen, sind Rückübernahmeabkommen mit ihren Heimatstaaten.
- Teilt der Bundesrat diese Ansicht?
- Wie viele Rückübernahmeabkommen wurden in der Amtszeit von Bundesrätin Ruth Metzler unterzeichnet, und wie wirksam sind sie?
- Wie viele Rückübernahmeabkommen wurden in der Amtszeit von Bundesrat Christoph Blocher unterzeichnet, und wie wirksam sind sie?
- Wie viele Rückübernahmeabkommen wurden in der Amtszeit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf unterzeichne,t und wie wirksam sind sie?
- Hat der Bundesrat die Absicht, weitere Rückübernahmeabkommen auszuhandeln, und wenn ja, welche?
- Unterstützt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bei der Aushandlung solcher Abkommen?
- Wäre es nicht angebracht, wenn die Schweiz und die anderen europäischen Staaten sich bei der Aushandlung solcher Abkommen mit afrikanischen Staaten aufeinander abstimmen würden?
→ Curia Vista
09.4274 — Szenarien und Möglichkeiten zur Personenfreizügigkeit
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
11.12.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.02.2010 |
Schon bei der ersten Rezession nach Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU zeigt sich, dass diese für unser Land schwer verkraftbar ist. Dem Volk wurde vor der Volksabstimmung immer versprochen, die Arbeitskräfte aus der EU, welche aufgrund des Abkommens in die Schweiz kommen, würden beim Verlust des Arbeitsplatzes unser Land wieder verlassen. Auch wurde immer wieder gesagt, dass sich die Zuwanderung in engen Grenzen halten werde. Nun hat sich jedoch das Gegenteil bewahrheitet. Verständlicherweise gehen die wenigsten arbeitslosen Ausländer in ihre Heimat zurück, wo sie noch schlechtere Arbeitschancen und vor allem noch schlechtere Sozialleistungen erwarten. Das System des unbeschränkten Personenverkehrs hat sich in der Krise als massives Problem für den Arbeitsmarkt und die Sozialwerke erwiesen. Selbst Mitglieder des Bundesrates geben mittlerweile öffentlich zu, dass im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU Fehler gemacht wurden. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Massnahmen plant er zur Lösung der aufgrund der Personenfreizügigkeit entstandenen Probleme?
- Welche Möglichkeiten stehen der Schweiz für die Änderung des Abkommens offen, und welche Szenarien hat der Bundesrat diesbezüglich bereits entwickelt?
- Hat er eine Revision durch den Gemischten Ausschuss gemäss Artikel 18 des Freizügigkeitsabkommens schon einmal ins Auge gefasst? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann sind Gespräche im Rahmen des Gemischten Ausschusses geplant?
- Ist er nicht der Ansicht, dass auch eine Kündigung des Abkommens mit anschliessender Neuverhandlung zwecks Implementierung von Steuerungsmechanismen für die Einwanderung in Betracht gezogen werden sollte, nachdem der Bundesrat den Zeitpunkt für die Anrufung der Ventilklausel verpasst hat?
- Warum glaubt er, dass die EU einer Sonderregel für die Schweiz nicht zustimmen würde, wenn doch auch Liechtenstein als EWR-Mitglied mit Kontingenten und der eigenständigen Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen die Kontrolle über die Einwanderung beibehalten kann?
- Welche EU-Länder haben für die Einwanderung aus dem EU-Raum gegenüber welchen Mitgliedsländern Sonderregeln aushandeln können?
- Hat er jemals versucht, der EU unsere aktuellen Probleme mit dem Freizügigkeitsabkommen darzulegen und die möglichen Lösungsvarianten zu evaluieren?
→ Curia Vista
09.4304 — Migration kosovarischer Staatsangehöriger. Anstreben einer Win-win-Situation
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sommaruga Carlo |
| Datum |
11.12.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.02.2010 |
Der Bundesrat steckt mitten in den Verhandlungen zu einem Rückübernahmeabkommen mit Kosovo. Der Abschluss eines solchen Abkommens ist für die Schweiz wichtig, da auf diese Weise kosovarische Staatsangehörige, die in der Schweiz kein Aufenthaltsrecht mehr haben, nach Kosovo rückgeführt werden können. Das Abkommen wird voraussichtlich noch vor dem Frühjahr 2010 unterzeichnet.
Kosovo ist aufgrund seiner extrem schwachen Wirtschaft stark auf die Leistungen der kosovarischen Staatsangehörigen im Ausland angewiesen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass die kosovarischen Staatsangehörigen in den anderen Ländern Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und die auf junge Menschen ausgerichteten Ausbildungsangebote nutzen können. Da 10 Prozent der kosovarischen Bevölkerung in der Schweiz leben, ist die schweizerische Visumpolitik bei der Erteilung von Reisevisa ein wichtiger Faktor für die Aufrechterhaltung der familiären Beziehungen - dadurch nämlich, dass Familienmitglieder, beispielsweise die Grosseltern, in die Schweiz reisen können.
Hat der Bundesrat Kosovo neben dem Rückübernahmeabkommen auch die Unterzeichnung anderer Abkommen in Aussicht gestellt, erstens zur Vereinfachung der Visumpolitik bei der Erteilung von Reisevisa, zweitens zur Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten für junge Kosovarinnen und Kosovaren in der Schweiz - beispielsweise in Schweizer Unternehmen, die von Kosovarinnen und Kosovaren geführt werden - und drittens zur Einführung von Kontingenten bei Arbeitsbewilligungen, um die Sektoren des Arbeitsmarkts zugänglich zu machen, in denen ein enormer Arbeitskräftemangel herrscht?
Falls dies nicht der Fall ist: Was beabsichtigt der Bundesrat zu unternehmen, damit die politische Unabhängigkeit Kosovos eine wirtschaftliche Dimension erhält?
Wie will er dazu beitragen, diesem Land eine Zukunftsperspektive zu geben, insbesondere was die Ausbildung junger Menschen angeht?
Wie will er zu einer humaneren Visumpolitik gelangen, was die Erteilung von Reisevisa an kosovarische Staatsangehörige betrifft?
→ Curia Vista
09.4280 — Massnahmen gegen die steigende Anzahl Grenzgänger
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
11.12.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.02.2010 |
- Was unternimmt der Bundesrat im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl Grenzgänger in den Grenzkantonen?
- Erachtet er diese Zunahme angesichts der aktuellen Wirtschaftsentwicklung als Problem?
- Ist er der Ansicht, dass arbeitslose Schweizer wieder in den Arbeitsprozess eingebunden werden können, wenn an deren Stelle seit Einführung der Personenfreizügigkeit neue, günstigere Grenzgänger angeworben werden können?
- Welche Möglichkeiten stehen der Schweiz zur Eindämmung dieser Probleme im Rahmen der geltenden Abkommen offen?
- Besteht in den heutigen Abkommen eine Möglichkeit zur Einführung von Kontingenten bei Grenzgängern?
- Wenn ja: Gedenkt er, diese Möglichkeit wahrzunehmen?
- Wenn nein: Prüft er eine Anpassung der geltenden Abkommen, um eine solche Kontingentierung zu ermöglichen?
- Unter welchen Umständen könnte er sich eine solche Anpassung vorstellen?
- Welche Massnahmen gedenkt er ansonsten konkret gegen die ungebremste Zunahme der Grenzgänger umzusetzen?
→ Curia Vista
09.4201 — Szenarien und Möglichkeiten zur Personenfreizügigkeit
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Brändli Christoffel |
| Datum |
10.12.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.02.2010 |
Schon bei der ersten Rezession nach Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU zeigt sich, dass diese für unser Land schwer verkraftbar ist. Dem Volk wurde vor der Volksabstimmung immer versprochen, die Arbeitskräfte aus der EU, welche aufgrund des Abkommens in die Schweiz kommen, würden beim Verlust des Arbeitsplatzes unser Land wieder verlassen. Auch wurde immer wieder gesagt, dass sich die Zuwanderung in engen Grenzen halten werde. Nun hat sich jedoch das Gegenteil bewahrheitet. Verständlicherweise gehen die wenigsten arbeitslosen Ausländer in ihre Heimat zurück, wo sie noch schlechtere Arbeitschancen und vor allem noch schlechtere Sozialleistungen erwarten. Das System des unbeschränkten Personenverkehrs hat sich in der Krise als massives Problem für den Arbeitsmarkt und die Sozialwerke erwiesen. Selbst Mitglieder des Bundesrates geben mittlerweile öffentlich zu, dass im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU Fehler gemacht wurden. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Massnahmen plant er zur Lösung der aufgrund der Personenfreizügigkeit entstandenen Probleme?
- Welche Möglichkeiten stehen der Schweiz für die Änderung des Abkommens offen, und welche Szenarien hat der Bundesrat diesbezüglich bereits entwickelt?
- Hat er eine Revision durch den Gemischten Ausschuss gemäss Artikel 18 des Freizügigkeitsabkommens schon einmal ins Auge gefasst? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann sind Gespräche im Rahmen des Gemischten Ausschusses geplant?
- Ist er nicht der Ansicht, dass auch eine Kündigung des Abkommens mit anschliessender Neuverhandlung zwecks Implementierung von Steuerungsmechanismen für die Einwanderung in Betracht gezogen werden sollte, nachdem der Bundesrat den Zeitpunkt für die Anrufung der Ventilklausel verpasst hat?
- Warum glaubt er, dass die EU einer Sonderregel für die Schweiz nicht zustimmen würde, wenn doch auch Liechtenstein als EWR-Mitglied mit Kontingenten und der eigenständigen Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen die Kontrolle über die Einwanderung beibehalten kann?
- Welche EU-Länder haben für die Einwanderung aus dem EU-Raum gegenüber welchen Mitgliedsländern Sonderregeln aushandeln können?
- Hat er jemals versucht, der EU unsere aktuellen Probleme mit dem Freizügigkeitsabkommen darzulegen und die möglichen Lösungsvarianten zu evaluieren?
→ Curia Vista
09.4189 — Rückweisung von minderjährigen Asylbewerbern nach Griechenland
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Kuprecht Alex |
| Datum |
10.12.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.02.2010 |
Die Schweiz hat am 10. Februar 2009 entschieden, bis auf Weiteres gewisse verletzliche Personengruppen aus dem Asylbereich nicht nach Griechenland zurückzuschicken: betagte Personen, Familien mit minderjährigen Kindern, unbegleitete Minderjährige oder Kranke. Dies sei notwendig, da die Zustände in Griechenland im Asylwesen ausarten und nur ungenügende Verfahren durchgeführt werden. Asylbewerber sollen gar in Nacht- und Nebelaktionen in Lastwagen über die Grenze in die Türkei abgeschoben werden.
- Ist das Vorgehen Griechenlands mit dem Dublin-Abkommen vereinbar? Sollte das Dublin-Abkommen nicht gekündigt werden, wenn Rückführungen in Vertragsstaaten wie Griechenland nicht mehr möglich sind?
- Wenn ja: Warum erinnert die Schweiz als Depositärstaat der Genfer Konventionen Griechenland nicht an seine humanitären Verpflichtungen? Werden vonseiten der Schweiz oder der EU Sanktionen gegen das Verhalten von Griechenland ausgesprochen, oder sind solche geplant?
- Wenn nein: Warum greift nicht auch die Schweiz zu härteren Massnahmen gegenüber Asylbewerbern angesichts der Probleme, die auch hierzulande im Asylbereich vorherrschen?
- Wie unterscheidet sich der Vollzug des Dublin-Abkommens in den einzelnen Mitgliedstaaten?
- Hält das Dublin-Abkommen den vor der Abstimmung dem Schweizervolk gemachten Versprechen über die Vorteile dieses Abkommens stand?
→ Curia Vista
09.4179 — Personenfreizügigkeit und bilaterale Verträge. Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV in der Temporärbranche
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Carobbio Guscetti Marina |
| Datum |
10.12.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 03.02.2010 |
Die Temporärbranche gehört europaweit zu den Problembranchen.
Der Personalverleih ist ein Hauptinstrument, um die flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping zu unterlaufen. Umso grössere Bedeutung kommt dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu, den die Branche am 24. Juni 2008 nach zähen Verhandlungen abschliessen konnte.
Da aber nicht alle Personalverleiher mitmachen, haben die Sozialpartner im November 2008 beim Seco ein Gesuch um Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) eingereicht. Noch immer hat das Seco aber keinen Entscheid gefällt. Die Arbeitgeber sind sich über den Anhang uneinig. Nach der AVE würde der GAV-Personalverleih zu den grössten GAV der Schweiz überhaupt gehören: 250 000 Arbeitskräfte sind betroffen.
- Ist der Bundesrat unter diesen Umständen bereit, den Gesamtarbeitsvertrag allgemeinverbindlich zu erklären?
- Wann wird der formelle Entscheid des Seco getroffen?
→ Curia Vista
09.4204 — Muss Frankreich für seine Verletzung des Rechtsstaats nicht büssen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Brunschwig Graf Martine |
| Datum |
10.12.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.02.2010 |
Wie der Presse zu entnehmen ist, will Frankreich Daten, die ein Angestellter einer ausländischen, in der Schweiz tätigen Bank gestohlen hat, dazu verwenden, Verfahren gegen französische Steuerpflichtige einzuleiten, die ihr Geld in der Schweiz angelegt haben. Dieses Vorgehen ist völlig illegal und steht im Widerspruch zum Rechtsstaat.
Ich bitte deshalb den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
- Was hält er von den Erklärungen des französischen Haushaltsministers, wonach für ihn gestohlene Informationen kein Problem darstellen?
- Was will er tun, damit solche illegalen Praktiken nicht einreissen?
- Befürchtet er nicht auch, dass diese Art von Praktiken die Ratifizierung der kürzlich, insbesondere auch mit Frankreich, abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen gefährdet?
- Was hält er von den jüngsten Verlautbarungen des OECD-Vertreters Jeffrey Owens, die am 10. Dezember 2009 unter dem Titel "Tous les pays ont des informateurs rémunérés ou récompensés" (Alle Länder haben Informanten, die gegen Bezahlung oder Belohnung arbeiten) in "Le Temps" erschienen sind? Untergraben solche Aussagen nicht das Vertrauen in die OECD?
→ Curia Vista
09.4137 — Abschaffung der Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium in der Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schwaller Urs |
| Datum |
09.12.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 03.02.2010 |
Nachdem das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) beschlossen hatte, die Finanzierung der VKHS einzustellen, und die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Crus) in einer Stellungnahme dieselbe Position bezogen hatte, entschied die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) am 1. Oktober 2009, die Sprachkurse und die anderen Vorbereitungskurse zu streichen, die bisher vom Bund und den Universitätskantonen BS, BE, FR, GE, NE, VD, SG, ZH im Rahmen ihrer gemeinsamen Aufgaben organisiert und finanziert worden sind. Das SBF hat bereits schriftlich eröffnet, das Finanzierungsabkommen zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Was sind die Gründe für einen solchen Entscheid?
- Welche finanziellen Konsequenzen hat es für das Budget des SBF und welche Folgen für die ausländischen Studierenden, was ihre Zulassung an unseren Hochschulen betrifft?
- Hat der Bund unter aussenpolitischer Perspektive kein Interesse mehr daran, Personen aus Schwellenländern oder Krisenregionen, die in unserem Land eine Ausbildung machen möchten, dazu die Möglichkeit zu geben?
- Kann eine Finanzierung durch die Deza ins Auge gefasst werden, wenn keine finanzielle Unterstützung durch das SBF mehr möglich ist?
Die VKHS ist eine Stiftung des Bundes, der acht Universitätskantone BS, BE, FR, GE, NE, VD, SG, ZH und dem Kanton Freiburg. Sie bietet Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfung an einer Schweizer Universität für Bewerberinnen und Bewerber mit nicht anerkanntem ausländischem Vorbildungsausweis an, ebenso wie Intensivsprachkurse (Französisch und Deutsch). Die Stiftung wurde 1988 gegründet und hat ihren Sitz in Freiburg. Die Kurse gibt es aber schon seit 1962.
Von den Personen, die eine Aufnahmeprüfung absolvieren müssen, sind 15 Prozent Auslandschweizer, 15 Prozent Personen aus Krisenregionen und 50 Prozent aus Schwellenländern (Zahlen der letzten 15 Jahre).
Die von den Studierenden entrichteten Kursgebühren decken derzeit 40 Prozent der VKHS-Kosten ab. Der Rest wird gemäss dem Finanzierungsabkommen zu 70 Prozent vom Bund und zu 30 Prozent von den Universitätskantonen getragen, die Stiftungsmitglieder sind. Die Beiträge des Bundes stammen aus dem Budget der Eidgenössischen Stipendienkommission für ausländische Studierende beim SBF.
Wie oben erwähnt hat das SBF beschlossen, die Finanzierung einzustellen, und eine Mehrheit der SUK ist in ihrer Sitzung am 1. Oktober 2009 diesem Beschluss gefolgt. Gleichzeitig wurde jedoch entschieden, dass die zentralen Aufnahmeprüfungen für Universitäten beibehalten werden. Die Crus soll nun ein Konzept zu deren Organisation und Finanzierung erarbeiten.
Die Einstellung der Tätigkeit der VKHS soll Gegenstand eines Projekts und eines Finanzierungsplans sein, der auch einen Sozialplan für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhalten muss, ebenso wie Bestimmungen zur künftigen Verwendung der Gebäude. Anzumerken ist, dass der Bund sich in seinem Schreiben vom 20. September 2004 für den Neubau des Instituts ausgesprochen und sich darüber hinaus verpflichtet hat, die entstehenden Mietkosten für zehn Jahre zu tragen. Die Verpflichtungen des Bundes und anderer Stiftungspartner reichen damit bis zum Januar 2017!
Nun hingegen, während der Plan ausgearbeitet wird, schlägt der Bund über das SBF vor, dass der Unterricht zum Ende des laufenden Studienjahres eingestellt wird, also im Juni 2010. Wenn dieser Beschluss angenommen wird, müssen die Verträge der 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spätestens bis zum Februar 2010 gekündigt werden.
Auch wenn die Organisation einer zentralen Aufnahmeprüfung für Studentinnen und Studenten mit nichtanerkanntem ausländischem Vorbildungsausweis von der Crus als notwendig erklärt wurde: Es ist nicht zulässig, die VKHS so schnell beenden zu wollen. Das behindert nur die Neuorganisation des Kursangebots unter Leitung der interessierten Universitäten und der neuen Partner, wie der Fachhochschulen.
Der Entscheid, die VKHS zu streichen, führt letztlich zu der Frage nach der Verantwortung und dem Interesse des Bundes, Studierenden aus Schwellenländern oder Krisenregionen Kurse anzubieten, die ihnen den Zugang zu unseren Universitäten ermöglichen, damit sie dort eine höhere Ausbildung absolvieren können und anschliessend in der Mehrzahl der Fälle ihr Herkunftsland von dem erworbenen Wissen profitieren lassen.
→ Curia Vista
09.4138 — Schweizer Weine und andere einheimische Produkte in unseren Botschaften
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Favre Laurent |
| Datum |
09.12.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.02.2010 |
Im Zusammenhang mit den WTO- und FHAL-Verhandlungen wiederholt der Bundesrat immer wieder, dass mit den hochwertigen Produkten aus der Schweiz neue Marktanteile im Ausland erobert werden können. Unsere Regierung könnte nun mit gutem Beispiel vorangehen und in ihren Botschaften im Ausland diesen visionären Worten konkrete Taten folgen lassen.
Leider zeigt sich immer wieder, beispielsweise beim letzten Besuch einer Delegation aus dem Kanton Waadt in Moskau, dass noch einiges zu tun ist. Es ist unverständlich, wie man russischen und Waadtländer Gästen französische Durchschnittsweine anbieten kann. Auf jeden Fall ist es eines Landes unwürdig, das stolz auf seine Weine sein will und überzeugt ist, damit Marktanteile im Ausland erobern zu können.
Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:
- Ist es nicht eine Aufgabe unseres diplomatischen Korps, hochwertige Schweizer Produkte im Ausland zu fördern?
- Wäre es nicht angebracht, dafür zu sorgen, dass Weine und andere Schweizer Produkte regelmässig bei Empfängen und anderen Anlässen in unseren Botschaften im Ausland angeboten werden?
- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass er sich im Hinblick auf eventuelle WTO- und FHAL-Abkommen als gutes Beispiel für die Förderung von Schweizer Landwirtschaftsprodukten im Ausland hervortun kann?
→ Curia Vista
09.4085 — Langfristige Finanzplatz-Strategie. Doppelbesteuerungsabkommen, automatischer Informationsaustausch und Bankgeheimnis
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Lumengo Ricardo |
| Datum |
08.12.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.02.2010 |
Die Schweiz ist dank der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit zwölf OECD-Staaten gemäss OECD-Standards von der grauen Liste der Steuerparadiese gestrichen worden. Die Freude wird jedoch getrübt durch die Ungewissheit darüber, wie der Bundesrat seine steuerpolitische Zusammenarbeit mit weiteren Staaten gestalten will, und zwar sowohl mit solchen innerhalb der OECD wie auch mit jenen Staaten ausserhalb. Diese Ungewissheit wird noch verstärkt durch die Absicht, zukünftige DBA dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Eine nachhaltige Strategie lässt der Bundesrat auch im Umgang mit armen Ländern mit notorischer Kapitalflucht vermissen. Dieses Manko gilt auch in Bezug auf den internationalen Ruf des Schweizer Finanzplatzes und das Gebaren der Schweizer Grossbanken. Schliesslich mangelt es auch gegenüber der EU an einem proaktiven Konzept zur Finanz- und Steuerpolitik.
- Ist der Bundesrat bereit, auch in den DBA mit weiteren OECD-Ländern auf den OECD-Musterstandard zu wechseln, der die Amtshilfe in Steuersachen vorsieht?
- Hat er Alternativen zum fakultativen Referendum über jedes einzelne DBA geprüft? Welches sind die wirtschaftlichen und aussenpolitischen Konsequenzen für unser Land bei einem Nein an der Urne?
- Existiert ein Konzept für DBA mit wesentlich ärmeren Ländern?
- Kennt er die Uno-Musterabkommen für DBA zwischen wirtschaftlich sehr ungleichen Ländern, und ist er bereit, sich beim Abschluss von DBA mit solchen Ländern in Zukunft an Richtlinien zu halten?
- Was gedenkt er angesichts von Bestrebungen innerhalb der EU in Richtung eines automatischen Informationsaustausches zu unternehmen?
- Hat er eine langfristige Strategie für eine gedeihliche steuerpolitische Zusammenarbeit mit der EU, die der Forderung nach Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit nachkommt und die unserer Volkswirtschaft und unserem Ruf dient?
- Ist er bereit, das Agenda-Setting für die künftige Ausgestaltung des Bankgeheimnisses selber in die Hand zu nehmen und es nicht nur wirtschaftlichen Interessengruppen zu überlassen?
- Wie stellt er sich zur Ansicht, dass eine endgültige Neuregelung der Auskunfts- und Amtshilfe in Steuersachen (Bankgeheimnis) Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Transparenz schaffen würde?
→ Curia Vista
09.4003 — Bilateralismus in der Krise. EU-Beitritt als Lösung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum |
25.11.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.02.2010 |
Der Bundesrat zeigt im Aussenpolitischen Bericht 2009 (AB) die politische Schwäche der bilateralen Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union (EU) auf, ohne den einzig möglichen Schluss zu ziehen: Die Lösung des bilateralen Wegs neigt sich dem Ende zu, und es ist höchste Zeit, eine informierte Diskussion über den EU-Beitritt zu eröffnen.
- Laut Bundesrat "übernimmt" die Schweiz "in der Regel das von der EU gesetzte Recht, verzichtet aber als Nichtmitglied bewusst auf ein Mitbestimmungsrecht". (AB, 3.2.2.1.1) Die EU beharrt inzwischen auf einer "weitergehende Verpflichtung der Schweiz zur Übernahme von Entwicklungen des ... relevanten 'Acquis communautaire'." (AB, 3.2.2.1.6) Dabei gilt für den Bundesrat: "Der bilaterale Weg darf nicht zu einer de facto-Mitgliedschaft ohne Stimmrecht führen." (AB, 3.2.2.1.7) Wie weit ist die Schweiz noch von diesem Zustand weg, und wie kann sie verhindern, in diesen Zustand zu geraten? Ab wann ist der Souveränitätsverlust aufgrund des fehlenden Mitbestimmungsrechts so gross, dass nur noch der EU-Beitritt Abhilfe schafft?
- Der Bundesrat macht den Erfolg des bilateralen Weges von drei Bedingungen abhängig (AB, 3.2.2.1.2) und hält dann fest: "Ob diese weiterhin erfüllt bleiben, ist keineswegs gesichert." (AB, 3.2.2.1.7) Aufgrund welcher konkreter Erfahrungen kommt der Bundesrat zu diesem Schluss?
- "Ergibt sich in Zukunft aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen eine Notwendigkeit für umfassende neue Integrationsschritte ist somit die Frage nach dem geeigneten Instrument - und dazu gehört auch ein Beitritt - zu stellen." (AB, 3.2.2.1.7) Welches sind diese politischen und/oder wirtschaftlichen Gründe? Wie wahrscheinlich treten sie ein?
- Laut Bundesrat "muss in dem Masse, in dem sich die Schweiz in Abkommen verpflichtet, EU-Rechtsentwicklungen in das bilaterale Verhältnis zu übernehmen, eine adäquate Mitwirkung der Schweiz an der Erarbeitung des neuen Rechts sichergestellt sein". (AB, 3.2.2.1.7) Wie stellt der Bundesrat diese Mitwirkung sicher?
- Obwohl seit 2002 ein Rahmenabkommen, als Dach über den bilateralen Verträgen, im Gespräch ist und von der EU begrüsst wird, hat sich der Bundesrat "bisher noch nicht über die Opportunität eines Rahmenabkommens geäussert". (AB, 3.2.2.1.5) Warum nicht? Hat sich die Idee vielleicht überlebt, weil sie die fehlenden Mitentscheidungsrechte nicht kompensieren kann?
- Die weltweite Finanzmarktkrise hat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. "Eine der Konsequenzen der Änderungen im regulatorischen Umfeld besteht in der Einengung des Handlungsspielraums der Schweiz". Selbst im positivsten Fall stösst die Schweiz gemäss Bundesrat an die "Grenzen des bilateralen Weges". (AB, 3.2.2.1.7) Worin bestehen diese Grenzen genau?
- Am 1. Dezember 2009 tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft. Die Aussenpolitik der EU wird schlagkräftiger. Es gibt vermehrt Mehrheitsentscheidungen. Verträge mit Drittstaaten wie der Schweiz müssen neu auch dem Europäischen Parlament vorgelegt werden, und auch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten erhalten mehr Rechte. Was heisst das alles für die Schweiz?
→ Curia Vista
09.3872 — Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Gesundheitsabkommens
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Reymond André |
| Datum |
24.09.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.11.2009 |
Die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Spuhler 08.3258 über die Aktivitäten des Bundesamts für Gesundheit (BAG) im Bereich der Prävention und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Aktivitäten ist nicht sehr zufriedenstellend: Aus der Schweiz sind keine umfassenden Studien zu den Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft oder einzelne Wirtschaftszweige verfügbar, die auf gesetzliche Regulierungen im Bereich der Alkohol-, Ernährungs- oder Tabakprävention zurückzuführen wären.
In der Zwischenzeit liegen weitere Vorschläge des BAG vor, zum Beispiel der Entwurf eines Präventionsgesetzes oder die Schaffung eines schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung. Der Aktivismus des BAG ist besorgniserregend, umso mehr, als die negativen Auswirkungen auf unsere Wirtschaft zweifellos zunehmen.
Heute strebt das BAG den Abschluss eines Gesundheitsabkommens mit der EU an. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
- Ist er der Ansicht, dass ein solches Abkommen entscheidende wirtschaftliche Vorteile bringt? Wenn ja, wie erklärt er sich die Tatsache, dass das Abkommen von den Wirtschaftskreisen nicht verlangt wird?
- Trifft es zu, dass die Schweiz eine Übernahme des gesamten Acquis communautaire (gemeinsamer Besitzstand) in diesem Bereich anstrebt?
- Sind im Rahmen eines solchen Abkommens neue Verbote oder gesetzliche Einschränkungen zu erwarten?
- Falls ja, in welchen Bereichen sind restriktivere Regulierungen zu erwarten? Muss mit neuen Werbeverboten und neuen Bestimmungen im Bereich Konsum gerechnet werden?
- Trifft es zu, dass die Schweiz auch am Europäischen Gesundheitsprogramm 2008-2013 teilnehmen soll? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten dieser neuen Aktivitäten? Werden bei einer Teilnahme an diesem Programm einzelne bestehende Aktivitäten im Bereich der Prävention ersetzt, oder werden neue Aktivitäten dazukommen?
→ Curia Vista
09.3817 — Schengen. Wohin?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fehr Hans |
| Datum |
23.09.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.11.2009 |
Der "Schengen-Besitzstand" wird laufend "weiterentwickelt". Zahlreiche Änderungen sind bereits erfolgt, viele sind in Vorbereitung. Der ganze Schengen-Komplex hat sich in wesentlichen Bereichen verändert und geht mittlerweile viel weiter als die ursprüngliche Vorlage, die 2005 vom Volk angenommen wurde. Die schweizerische Souveränität wird dadurch mehr und mehr infrage gestellt.
Wir bitten deshalb den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele Entwicklungsschritte sind bis zur Beantwortung dieser Interpellation erfolgt, und wie viele sind in Vorbereitung?
- Wie viele und welche Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen mussten seit dem Schengen-Beitritt vorgenommen werden?
- Wie viele und welche Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen, von denen bei der Volksabstimmung noch nichts bekannt war, mussten seit dem Volksentscheid vorgenommen werden?
- Welche Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen erwartet der Bundesrat für die nächsten Jahre?
- Wie viel kostet die Schengen-Mitgliedschaft unser Land pro Jahr? Wie werden sich die Kosten voraussichtlich weiter entwickeln?
- Wie hat sich das "Dublin-Abkommen" bis heute auf die Zusammenarbeit im Asylbereich ausgewirkt? Wie hat sich die Zahl der neuen Asylgesuche zur Zahl jener Asylanten entwickelt, die an Erstasylländer überstellt werden konnten?
→ Curia Vista
09.3596 — Personenfreizügigkeit und Optionsrecht bei der Krankenversicherung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Robbiani Meinrado |
| Datum |
11.06.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 02.09.2009 |
Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit zum Arbeiten in die Schweiz kommen, müssen sich zu Beginn entscheiden, welchem Krankenversicherungssystem sie unterstellt werden wollen. Entgegen jeder Logik bleiben diese Personen nur dann weiterhin im Wohnsitzstaat versichert, wenn sie dies auch ausdrücklich erklären. Diese Situation widerspricht dem Zweck des Optionsrechtes und führt verbreitet zu Missverständnissen und zu unvermeidlichen Fehlern. Im Fall von Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus Italien, wo Versicherungsschutz garantiert und die Kosten dafür deutlich tiefer sind, trifft die Anwendung dieser Regelung auf fast unüberwindbare Hindernisse. Trotz Hinweisen und ausnahmsweise verhängten Moratorien sind die Betroffenen weiterhin vom System beeinflusst, das in ihrem Land gilt, und machen deshalb häufig nicht vom Optionsrecht Gebrauch. Somit unterstehen diese Personen der Versicherungspflicht in unserem Land, wodurch sie finanziell äusserst stark belastet werden. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Gedenkt er nicht, eine Anpassung oder eine flexiblere Anwendung des derzeitigen Optionsrechtes, das augenscheinlich zu Missverständnissen führt, zu verlangen?
- Gedenkt er dementsprechend nicht, zusammen mit den Staaten, die am stärksten von diesem Problem betroffen sind (insbesondere Italien), eine bilaterale Lösung zu vereinbaren, die verhindert, dass regelmässig solche Missverständnisse auftreten? Ist der Bundesrat gewillt, die heutige Praxis zu ändern, falls Italien erklären sollte, dass seine Bürgerinnen und Bürger prinzipiell der italienischen Ordnung unterstehen, solange sie nicht explizit darauf verzichten?
→ Curia Vista
09.3459 — Gefährdung der flankierenden Massnahmen durch Demontage von Schweizer Rechtsgrundlagen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gysin Hans Rudolf |
| Datum |
30.04.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.08.2009 |
Ein sogenanntes unabhängiges, von der Wirtschaftskammer Vorarlberg (Österreich) bei der Universität Freiburg in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten (Professorin Dr. Astrid Epiney, Institut für Europarecht) macht offenbar geltend, dass vor dem Hintergrund des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU verschiedene Aspekte der im Entsendegesetz verankerten flankierenden Massnahmen nicht mit den im Freizügigkeitsabkommen festgehaltenen Grundsätzen vereinbar seien. Genannt werden hierbei insbesondere die achttägige Meldefrist bei Entsendungen von Arbeitnehmenden und bei Übersiedlungen von Selbstständigerwerbenden in die Schweiz, die Erhebung von Kontroll- und Vollzugskosten, die Hinterlegung einer Kaution sowie das bestehende Verbot von Entsendungen durch ausländische Personalverleiher.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt er das erwähnte Gutachten?
- Ist er bereit, die in der Schweiz verfassungs- und rechtskonform abgestützten flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit innerhalb der bilateralen Verträge zu verteidigen und sich mit allen Mitteln dafür einzusetzen, dass die heute in Kraft stehenden flankierenden Massnahmen nicht aufgeweicht, sondern weiterhin konsequent durchgesetzt werden?
- Teilt er nicht auch die Auffassung, dass eine auch nur teilweise Aufhebung der flankierenden Massnahmen sich unmittelbar negativ auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Gesellschaft in unserem Lande niederschlagen würde?
- Ist er nicht auch der Meinung, dass die ständigen Attacken aus EU-Kreisen auf Bestimmungen der bilateralen Verträge generell und auf diejenigen der flankierenden Massnahmen im Besonderen sich negativ auf die grundsätzliche Haltung zur Europafrage innerhalb der Schweizer Bevölkerung auswirken und damit genau jenen Kreisen in Bevölkerung und insbesondere auch in der Politik Auftrieb verleihen, welche eine Distanzierung unseres Landes von Europa oder sogar eine Isolation mitunter konkret fordern?
- Was gedenkt er zu unternehmen, um diesen nicht zu unterschätzenden Strömungen und Entwicklungen Einhalt zu gebieten und die Zukunft der Schweiz als souveränen, unabhängigen Staat zu sichern bzw. deren Rechtsgrundlagen durchzusetzen?
→ Curia Vista
09.3384 — Gesamtstrategie zur Wahrung der Schweizer Interessen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
28.04.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.08.2009 |
Der Bundesrat will die Anpassung der Amtshilfepraxis an die international geltenden Regeln durch Neuverhandlung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) herbeiführen. Mit den EU-Staaten bestehen neben den DBA bekanntlich weitere bilaterale Abkommen. Die FDP-Liberale Fraktion fordert eine übergeordnete und koordinierte Verhandlungsstrategie, die grundsätzlich alle bestehenden Abkommen und auch die Forderung von Gegenleistungen mit einbezieht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Gibt es auf bundesrätlicher Ebene eine Gesamtstrategie zur Wahrung der durch die Ereignisse der letzten Monate betroffenen Interessen?
- Berücksichtigt die Strategie:
a. die Risiken einer Kombination der Anwendung des OECD-Standards mit einer Entwicklung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU in Richtung Erhöhung des Bezugssatzes und Eliminierung der festgestellten Lücken?
b. die Anpassung des Zinsbesteuerungsabkommens?
- Wie stellt er sicher, dass bei Verhandlungen mit anderen Staaten mögliche Gegenforderungen eingebracht werden und die Zuständigkeit verschiedener Departemente nicht zu suboptimalen Ergebnissen führt?
- Die Schweiz erbringt in verschiedenen Bereichen Leistungen für das Ausland. So beteiligt sie sich z. B. mit 50 Millionen Euro an der Elektrifizierung der Bahnstrecke Zürich-München. Sind solche Leistungen Teil einer koordinierten Gesamtstrategie? Wenn ja, wie stellt er die interdepartementale Koordination und die Einforderung von Gegenleistungen sicher?
- Sieht er institutionellen oder organisatorischen Handlungsbedarf, um die Wahrung der Gesamtinteressen sicherzustellen?
- Werden bei den Verhandlungen:
a. mit den EU-Staaten Diplomaten beigezogen, die bereits für die Verhandlungen über die bilateralen Verträge zuständig waren?
b. mit den USA Experten mit einschlägigen Erfahrungen in Bezug auf die USA beigezogen?
- Die EU plant, die Anpassung der Amtshilfe mit der Änderung des Betrugsbekämpfungsabkommens zu erreichen. Wie stellt sich der Gesamtbundesrat hierzu?
→ Curia Vista
09.3308 — Beschränkung des Missbrauchsbeschlusses auf eigentliche Missbrauchsfälle
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Pelli Fulvio |
| Datum |
20.03.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.05.2009 |
Die schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können zurzeit nur dann genutzt werden, wenn neben den in den DBA enthaltenen Bedingungen zusätzlich die im Missbrauchsbeschluss geforderten Voraussetzungen erfüllt sind (Bundesratsbeschluss 1962: Bundesratsbeschluss betreffend Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes vom 14. Dezember 1962). In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Sollte er im Sinne einer Sofortmassnahme die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zum Bundesratsbeschluss 1962 nicht dahingehend anpassen, dass Gesellschaften, die in der Schweiz Arbeitsplätze und Substanz schaffen, ohne weiteren Nachweis als aktive Gesellschaften qualifiziert und dadurch nicht den Bestimmungen des Missbrauchsbeschlusses unterliegen?
- Sollte er nicht, im Sinne einer Sofortmassnahme, die Praxis der ESTV zum Bundesratsbeschluss 1962 dahingehend anpassen, dass für die Beurteilung, ob in der Schweiz eine aktive Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, die Tätigkeit sämtlicher Gruppengesellschaften in der Schweiz herangezogen werden kann und nicht nur die Tätigkeit derjenigen Gesellschaft, welche das DBA in Anspruch nehmen will?
- Sollte er nicht, im Sinne einer Sofortmassnahme, die Praxis der ESTV zum Bundesratsbeschluss 1962 dahingehend anpassen, dass Gesellschaften, die den Nachweis erbringen, dass ihnen durch die Inanspruchnahme eines DBA kein steuerlicher Vorteil erwächst (Entlastungsbeweis), nicht den Bestimmungen des Missbrauchsbeschlusses unterliegen?
→ Curia Vista
09.3323 — Biometrische Pässe. Konkrete Vorgehensschritte der Schweiz auf EU-Ebene
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Reimann Lukas |
| Datum |
20.03.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.05.2009 |
Dr. Daniel Brühlmeier schreibt auf der Website des Vereins "Unser Recht": "Die Schweiz hat mit Blick auf seine besondere staatspolitische Situation mit der EU in Artikel 7 des Schengen Assoziierungsabkommens (SAA; SR 0.360.268.1) besondere Modalitäten zum Übernahmeverfahren ausarbeiten können, die weit über vergleichbare Assoziationsabkommen der EU, etwa mit Norwegen oder Island, hinausgehen. Im Gegensatz zur doppelten Guillotine bei der kürzlichen Abstimmung zum Personenfreizügigkeitsabkommen ist ein mögliches Konsultationsverfahren im SAA via Prüfung und Beschluss im Gemischten Ausschuss vertraglich klar geregelt (Art. 7 Abs. 4: '... es sei denn ...'). Der Gemischte Ausschuss kann dann einstimmig beschliessen, dass das SAA nicht dahinfällt. Die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses EU/Schweiz zum SAA geht aber noch weiter und enthält einen bemerkenswerten Verhandlungserfolg der Schweiz: Findet diese gemäss Artikel 4 Absatz 3, dass durch die Übernahme neuen Rechts zentrale Pfeiler unseres Staatswesens beeinträchtigt würden - nämlich Neutralität, Föderalismus oder direkte Demokratie -, so kann sie eine Sitzung des Gemischten Ausschusses auf höchster, ministerieller Ebene innert drei Wochen verlangen und alternative Lösungsvorschläge einbringen (vgl. ABI C 308 vom 14. Dezember 2004, S. 2). Auf dieser de facto JI-Ministerratsebene (eingeschränkt auf die Schengen-Länder und ergänzt um die Minister der assoziierten Staaten) bedarf es dann einer einstimmigen Ablehnung des schweizerischen Alternativvorschlags, damit das Abkommen als beendet anzusehen ist."
- Teilt der Bundesrat diese Ausführungen von Dr. Brühlmeier?
- Wenn nein, warum nicht?
- Hat er Ergänzungen, um die konkreten Schritte zu beschreiben, die nötig sind, dass die Schweiz ihren Bürgern weiterhin die Wahlfreiheit zwischen biometrischen und nichtbiometrischen Pässen erhalten kann, ohne dass deswegen das Schengen-Assoziierungsabkommen (SAA) dahinfällt?
→ Curia Vista
09.3249 — Rahmenabkommen mit der EU zur Stärkung des Automatismus?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
20.03.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.05.2009 |
- Worin genau sieht der Bundesrat den Unterschied zwischen der automatischen Übernahme von EU-Recht und einem Rahmenabkommen "zur effizienteren Übernahme von EU-Recht"?
- Wurden die Verhandlungen zu einem Assoziierungs- bzw. Rahmenabkommen vom Gesamtbundesrat in Auftrag gegeben?
- Wie ist der genaue Stand der diesbezüglichen Verhandlungen mit der EU?
- Von wem wurde das Integrationsbüro für diese Verhandlungen mandatiert?
- Welche wirtschaftlichen Vorteile verspricht er sich von einem solchen Abkommen?
- Dient ein solches Rahmenabkommen nicht in erster Linie der Vorbereitung eines EU-Beitritts?
- Wie viele Stellen könnten im EDA gestrichen werden, wenn man ein solches Rahmenabkommen "zur effizienteren Übernahme von EU-Recht" einführen würde?
- Welche Punkte, die heute noch nicht geregelt sind, soll ein solches Abkommen regeln?
- Wie stellt er sich zum Widerspruch, dass das Volk mit der Wahl des bilateralen Wegs bewusst institutionelle Bindungen vermeiden wollte, ein Assoziierungsabkommen aber gerade darauf abzielt, künftige Rechtsentwicklungen der EU automatisch zu übernehmen?
- Wie rechtfertigt er diese Beschneidung der direkten Demokratie und der Rechte des Volkes zugunsten dieses Automatismus?
→ Curia Vista
09.3293 — Amtshilfe in Steuersachen in Bezug auf die USA, andere Länder und innerschweizerisch
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Leutenegger Oberholzer Susanne |
| Datum |
20.03.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.05.2009 |
Im Amtshilfegesuch der US-Steuerbehörden ISR vom 16. Juli 2008 gegen Kunden und Kundinnen der UBS wurden keine Namen von US-Steuerzahlenden oder Kontonummern genannt, sondern nur Sachverhalte beschrieben, die den Tatbestand des Steuerbetrugs und dergleichen erfüllen könnten. Das Bundesverwaltungsgericht hat auf Beschwerde hin in seinem Urteil A-7342/2008 vom 5. März 2009 zu diesem Amtshilfeverfahren der US-Steuerbehörden Stellung genommen. In Erwägung 4.5 hielt es fest, "dass es für die Gewährung der Amtshilfe nach DBA-USA nicht erforderlich ist, im Amtshilfebegehren konkrete Personen zu benennen, denen die fraglichen Betrugsdelikte oder dergleichen vorgeworfen werden". Vielmehr genüge ein ausreichend begründeter Anfangsverdacht für ein konkretes, rechtswidriges Handeln.
Dazu bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Nicht die US-Steuerbehörde, sondern die UBS identifizierte die Daten, die sie schliesslich an die US-Behörden übermittelte. Medienberichten zufolge legte sie zwar nicht die Namen der Steuerpflichtigen, aber die Namen der juristischen Personen offen, hinter denen sich die vermuteten Steuerdelinquenten versteckt hatten. Kann er diese Vorgänge bestätigen? Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen sie? Hat die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen die UBS, wegen Verletzung des Bankgeheimnisses, eingeleitet?
- Welche Voraussetzungen muss ein Amtshilfegesuch der USA in Steuersachen nach den neuesten Entscheiden des Bundesrates erfüllen, damit die Amtshilfefähigkeit bejaht wird? Welcher Anfangsverdacht für ein konkretes, rechtswidriges Handeln ist hinreichend?
- Gilt dieser Standard für die Amtshilfegesuche gegenüber den USA auch für Steuerbehörden anderer Staaten, die mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben?
- Inwiefern unterscheidet sich die Amtshilfefähigkeit bei namentlich nichtgenannten Fällen mit begründetem Anfangsverdacht von sogenannten "fishing expeditions"?
- Wie steht es mit der Amtshilfe bzw. der Wahrung des Bankgeheimnisses von Personen bei begründetem Verdacht auf Steuerwiderhandlungen im rein schweizerischen Kontext:
a. Bei Verdacht auf eine Übertretung?
b. Bei Verdacht auf ein Vergehen?
- Wie ist der Umfang des Bankgeheimnisses in rein schweizerischem Kontext im Vergleich zum Verfahren mit dem Ausland zu beurteilen?
→ Curia Vista
09.3325 — Ausweitung der Zinsbesteuerung auf Nicht-EU-Staaten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Lumengo Ricardo |
| Datum |
20.03.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.05.2009 |
Der Bundesrat beschloss an seiner Klausursitzung vom 26. November 2008, die Zinsbesteuerung auf Nicht-EU-Staaten auszuweiten. An der Uno-Konferenz über die Entwicklungsfinanzierung in Doha schlug die damalige Bundespräsidentin am 30. November 2008 vor, in einem konzertierten Vorgehen mit anderen Staaten auf breiter Basis die Zinsen von Kapitalien zu besteuern, die in der Schweiz deponiert sind. Nach der Datenübermittlung an die USA vom 18. Februar 2009 bekräftigten mehrere Mitglieder des Bundesrates, die Zinsbesteuerung sei auf Nicht-EU-Staaten auszuweiten. Ich frage den Bundesrat:
- Welche Schritte leitete er ein, um die Gleichbehandlung zu fördern und die Zinsbesteuerung auf Nicht-EU-Staaten auszuweiten? Welches Konzept eines konzertierten Vorgehens wählt er? Welche Strategie verfolgt er zur Ausweitung der Zinsbesteuerung auf Nicht-EU-Staaten in Zukunft?
- Mit welchen Erträgen kann gerechnet werden, wenn die Schweiz die Zinsbesteuerung gegenüber Nicht-EU-Staaten, namentlich Entwicklungsländern, einführt?
- Die Koexistenz der Verrechnungssteuer als Sicherungssteuer, mit der Möglichkeit zur Rückforderung im Falle der Deklaration, hat sich bewährt. Auch das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU überlässt es dem ausländischen Zinsempfänger, zwischen dem Steuerrückbehalt und der Meldung an seine Steuerbehörden zu wählen. Hält der Bundesrat am bewährten Konzept fest, die Zahlstellensteuer als Ergänzung zum Informationsaustausch in Steuersachen zu betrachten?
- Auch Steuerpflichtige aus dem Ausland können die Verrechnungssteuer zurückfordern. In welchem Umfang erstattet die Schweiz Verrechnungssteuererträge an Steuerpflichtige
a. aus EU-Staaten,
b. aus den übrigen OECD-Staaten und
c. aus Entwicklungsländern?
- Wie viele Gesuche für Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen trafen in den letzten Jahren aus Entwicklungsländern ein? Wie viele davon waren erfolgreich? Gibt es Gesuche aus Staaten, mit denen die Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat? Bietet die Schweiz den Entwicklungsländern technische Hilfe an, um entsprechende Gesuche zu stellen?
- Die Europäische Kommission hat am 13. November 2008 einen Vorschlag zur Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie angenommen, um Schlupflöcher zu schliessen und die Steuerflucht besser zu verhindern. Wie stellt sich der Bundesrat zu diesen Vorschlägen? Welches System zur Zinsbesteuerung bietet er den Nicht-EU-Staaten an?
→ Curia Vista
09.3251 — Bilaterale Verträge in Krisenzeiten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
20.03.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.05.2009 |
Mit den bilateralen Verträgen, speziell dem Freizügigkeitsabkommen (FZA), hat die Schweiz gegenüber den EU-Staaten in Bezug auf Einreise und Aufenthalt in unserem Land die eigenen Handlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Daraus ergeben sich - insbesondere bei einer Rezession - diverse Probleme für die Schweiz, vor allem im Bereich der Arbeitslosigkeit und der sozialen Sicherheit, möglicherweise aber auch in Bezug auf Sicherheit und Kriminalität. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Hat er Krisenszenarien entwickelt, wie er in Anbetracht des Freizügigkeitsabkommens bei wirtschaftlichen und sozialen Problemen den noch verbliebenen Handlungsspielraum zugunsten der inländischen Bevölkerung maximal nutzen kann? Wenn ja, welche?
- Hat er Kriterien definiert, bei deren Eintreten er den Gemischten Ausschuss anrufen und Abhilfemassnahmen verlangen (Art. 14 FZA) oder eine Revision des Vertrages (Art. 18 FZA) anstreben wird, um die inländische Bevölkerung vor den Auswirkungen des freien Personenverkehrs zu schützen?
- Wie hoch müssen die Ausländerarbeitslosigkeit oder die Arbeitslosen- und Sozialhilfebezüge durch EU-Ausländer steigen, bis der Bundesrat Abhilfemassnahmen oder eine Revision verlangen wird?
- Wie hoch wäre das maximal zulässige Verhältnis von EU-Bürgern zu Schweizern, bei welchem der Bundesrat Abhilfemassnahmen oder eine Revision des Vertragstextes anstreben würde?
- Sieht er die Möglichkeit, ausgehend von Anhang I Artikel 5 FZA zum Schutze von Ordnung und Sicherheit im Bedarfsfalle generell-abstrakte Abwehrmassnahmen zu beschliessen, die eine Einschränkung der Rechtsansprüche aus dem FZA beinhalten?
- Unter welchen wirtschaftlichen und sozialen Umständen würde er das FZA aufkündigen?
- Ist er sich bewusst, dass zahlreiche EU-Staaten viele im FZA-Abkommen statuierte Rechtsansprüche gezielt nicht umsetzen (EU-Kommission: "Kein Mitgliedstaat hat die Richtlinie in ihrer Gesamtheit wirksam und korrekt umgesetzt"). Sieht der Bundesrat entsprechende Möglichkeiten, auch für die Schweiz entsprechende Ausnahmen durchsetzen zu können?
- Wenn nein, wie beurteilt er die Diskriminierung der Schweiz gegenüber anderen Vertragspartnern, welche das Abkommen nicht vollständig umsetzen? Besteht eine Klagemöglichkeit der Schweiz vor dem EuGH?
→ Curia Vista
09.3336 — Schifffahrt auf dem Langensee
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Abate Fabio |
| Datum |
20.03.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 06.05.2009 |
Die italienische Schifffahrtsgesellschaft "Società Navigazione Lago Maggiore" (NLM) stellt den Schiffverkehr auf dem Langensee sicher, der auf schweizerischem und italienischem Staatsgebiet liegt. Rechtsgrundlage ist eine Konzession, die am 13. Dezember 1976 ausgestellt und 1996 erneuert wurde. Im Jahr 2016 läuft diese Konzession aus.
Die Schifffahrt auf dem Langensee wird durch das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien vom 2. Dezember 1992 geregelt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:
- Wie beurteilt er die Tätigkeit der Konzessionsnehmerin auf der Schweizer Seite des Langensees?
- Die Konzession der NLM wird in naher Zukunft auslaufen: Kann der Bundesrat angeben, wie genau er bei der Erteilung einer neuen Konzession vorgehen wird? Ist eine Ausschreibung der Konzession denkbar?
- Ist der Bundesrat bereit, die Konzession einer schweizerischen Konkurrenzunternehmung zu erteilen?
→ Curia Vista
09.3172 — Wie weiter mit der EU?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fehr Hans-Jürg |
| Datum |
18.03.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.05.2009 |
Der Rat der Europäischen Union hat am 8. Dezember 2008 in einem Bericht Schlussfolgerungen zu den Beziehungen der EU zu den Efta-Ländern gezogen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen dazu:
- Wie beurteilt die EU generell die Qualität der Beziehungen zur Schweiz?
- Gibt es markante Abweichungen von der Beurteilung der Beziehungen zu den dem EWR beigetretenen Efta-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein? Wenn ja, worin bestehen diese Abweichungen?
- Die Beziehungen der Schweiz zur EU sind in den bilateralen Verträgen geregelt. Sie sind grösstenteils statisch und müssen bei Rechtsanpassungen in der EU nachverhandelt werden. Trifft es zu, dass die EU diesen Mechanismus wegen seiner Schwerfälligkeit sehr kritisch beurteilt?
- Lässt sich dem Bericht entnehmen, dass die EU bei künftigen Verhandlungen mehr als bisher darauf drängen wird, dass die Schweiz EU-Recht vollständig übernehmen muss, und dass daher die Zeit der uns gewährten Ausnahmen zu Ende ist?
- Kann dem Bericht entnommen werden, dass die EU in Zukunft mit der Schweiz insofern härter verhandeln will, als neue bilaterale Verträge nur noch dann abgeschlossen werden, wenn die Schweiz in anderen Dossiers Konzessionen macht (z. B. Parallelverhandlungen zu Agrarfreihandel und Steuerstreit)?
- Äussert sich die EU zu der vom Bundesrat immer wieder geäusserten Absicht, man wolle der Union ein Rahmenabkommen vorschlagen, welches ein besseres Management der bestehenden bilateralen Verträge ermögliche? Wenn ja, welche Verbesserungen erwartet sie von einer besseren Bewirtschaftung der Verträge auf der Basis eines solchen Rahmenabkommens?
- Welche Schlussfolgerungen drängen sich für den Bundesrat aus dem Bericht der EU zu den Beziehungen zur Schweiz und zu den anderen Efta-Staaten auf?
→ Curia Vista
09.3113 — Umsetzung des Aktionsplans der internationalen Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung von 1994 sowie des Millenniumsentwicklungsziels 5
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gilli Yvonne |
| Datum |
16.03.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.05.2009 |
Die Schweiz hat das Aktionsprogramm der internationalen Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) in Kairo von 1994 ratifiziert. Darin werden die Bedeutung von reproduktiver Gesundheit, der Zugang zu Familienplanung und Bildung und die Stärkung der Rolle der Frau als Voraussetzungen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung anerkannt. Der Bedeutung der reproduktiven Gesundheit wurde mit dem Uno-Millenniumsentwicklungsziel 5 (MDG 5) zur Verbesserung der Gesundheit von Schwangeren und Müttern zusätzlich Gewicht gegeben.
Das 15-jährige Jubiläum der ICPD gibt Anlass, eine Standortbestimmung vorzunehmen und davon abgeleitet Ziele für die verbleibenden fünf Jahre bis zum Ablauf des auf 20 Jahre ausgelegten Aktionsprogramms zu formulieren. Im Hinblick darauf, dass sich die Schweiz den erwähnten internationalen Abkommen verpflichtet hat, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Mit welchen konkreten Massnahmen trägt die Schweiz zur Umsetzung des ICPD-Aktionsprogramms und des MDG 5 bei?
- Welche Bilanz zieht er 15 Jahre nach den Beschlüssen der ICPD, insbesondere im Vergleich zur letzten Standortbestimmung (vgl. Interpellation 04.3567)?
- Hat die Schweiz im Hinblick auf das ICPD-Aktionsprogramm und das MDG 5 vermehrte Anstrengungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit geplant, um dazu beizutragen, die darin festgelegten Zielsetzungen zu erreichen? Werden dafür zusätzliche finanzielle Mittel freigesetzt?
- Die Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit wird als Schwerpunkt aufgeführt für die internationale Zusammenarbeit der Deza im Bereich Gesundheit. Wie sehen die konkreten projektbezogenen Massnahmen aus?
- Welches Gewicht hat die sexuelle und reproduktive Gesundheit innerhalb der neu organisierten Deza? Wird diese auch längerfristig ein Schwerpunkt bleiben? Wie ist das Thema strukturell verankert, und wie wird die Effizienz der Umsetzung evaluiert?
- Welche finanziellen Mittel setzt die Deza im Bereich internationale Zusammenarbeit für den Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit im Allgemeinen und zur Umsetzung der Zielsetzung "universal access to reproductive health" ein?
- Wie überprüft er im Hinblick auf die Umsetzung des ICPD-Aktionsprogramms und auf die Erreichung des MDG 5 die Wirksamkeit der Gelder, die an NGO, an internationale Organisationen oder in die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit fliessen?
→ Curia Vista
09.3051 — Mangelnde Umsetzung der Personenfreizügigkeit durch die EU-Mitgliedstaaten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Reimann Lukas |
| Datum |
04.03.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.05.2009 |
Am 10. Dezember 2008 hat die EU-Kommission einen - aus ihrer Sicht - "enttäuschenden" Bericht über die Anwendung der sogenannten Freizügigkeitsrichtlinie für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie ihre Familienangehörigen vorgelegt: "Kein Mitgliedstaat hat die Richtlinie in ihrer Gesamtheit wirksam und korrekt umgesetzt. Kein Artikel der Richtlinie wurde von allen Mitgliedstaaten wirksam und korrekt umgesetzt."
Verschiedene im Bericht bemängelte Umstände betreffen - über das Personenfreizügigkeitsabkommen - auch Schweizer Staatsangehörige ganz direkt.
- Ist dem Bundesrat dieser Bericht der EU-Kommission bekannt?
- Wie wirkt er darauf hin, dass die Personenfreizügigkeit für Schweizerinnen und Schweizer in allen EU-Mitgliedstaaten korrekt und wirksam umgesetzt wird?
- Welche Nachteile entstehen - nach seiner Ansicht - für Schweizerinnen und Schweizer durch die mangelnde Umsetzung der Freizügigkeit durch die EU-Mitgliedstaaten?
- Die am 25. Juli 2008 getroffene sogenannte Metock-Entscheidung (Aktenzeichen C-127/08) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird im Bericht ebenfalls erwähnt. Hat dieser Entscheid auch Auswirkungen auf den Familiennachzug in der beziehungsweise in die Schweiz?
→ Curia Vista
08.3949 — Dublin-Abkommen. Unerträgliche Auswirkungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sommaruga Carlo |
| Datum |
19.12.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.02.2009 |
Ein irakischer Staatsangehöriger war in Irak von islamischen Milizionären bedroht worden, weil er als Übersetzer mit der amerikanischen Armee zusammenarbeitete. In der Folge verliess er sein Land und reiste auf der Suche nach Asyl in die Schweiz ein. Die Schweiz zog die Aussagen des Mannes zwar nicht in Zweifel, schickte ihn aber gemäss der Logik der Dublin-Abkommen nach Schweden zurück. Schweden seinerseits will ihn nach Griechenland zurückschicken, wo er Gefahr läuft, nach Irak ausgeschafft zu werden. Der Fall fand übrigens auch Aufnahme in den Film "La forteresse" ("Die Festung").
Ich frage den Bundesrat:
- Ist er nicht auch der Meinung, dass dieses Vorgehen moralisch und ethisch zutiefst fragwürdig ist?
- Kann er sich nicht die Einführung einer Ausnahmeregelung vorstellen, die von der gnadenlosen Logik der Rückschaffung in das jeweils vorhergehende Land abweicht, nachdem die materielle Prüfung des Asylgesuchs ja nicht in jedem Land identisch ist?
- Befürchtet er nicht, dass die Schweiz von der Bevölkerung in den Ländern des Südens immer weniger als Hort der Menschenrechte wahrgenommen wird, insbesondere in Ländern, wo Diktatoren oder Potentaten am Ruder sind?
→ Curia Vista
08.3947 — Folgen eines Ausscheidens von Island aus der Efta
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
de Buman Dominique |
| Datum |
19.12.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.02.2009 |
Das von der Finanzkrise gebeutelte Island befindet sich heute in einer äusserst gefährdeten Situation. Deshalb befürworten isländische Politikerinnen und Politiker heute vermehrt den EU-Beitritt ihres Landes. Ein solcher hätte aber zur Folge, dass Island aus der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) ausscheiden müsste.
Die Efta ist für die Schweiz von grosser wirtschaftlicher Bedeutung, werden doch in ihrem Rahmen zahlreiche Freihandelsabkommen mit Drittstaaten ausserhalb der EU ausgehandelt und abgeschlossen. Deshalb ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Auswirkungen hätte ein Ausscheiden Islands aus der Efta auf die Schweiz und auf die Rolle unseres Landes in dieser Organisation?
- Welche wirtschaftlichen Auswirkungen wären zu erwarten?
- Was gedenkt der Bundesrat in dieser Sache zu unternehmen?
→ Curia Vista
08.3857 — Freihandelsabkommen im Agrarbereich
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
17.12.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.02.2009 |
Am 4. November 2008 hat Bundesrätin Leuthard in Brüssel offiziell die Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU im Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich eröffnet. Gemäss Aussagen unserer Volkswirtschaftsministerin soll das Freihandelsabkommen der Land- und Ernährungswirtschaft langfristige Perspektiven mit verlässlichen Rahmenbedingungen sichern. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie beurteilt er die langfristige Chance einer qualitativ hochwertigen ökologischen und tierschutzgerechten Landwirtschaft in der Schweiz im Vergleich zur Massenproduktion der EU in diesem Bereich?
- Welche Strategie verfolgt er betreffend die zahlreichen Regulierungen der Schweizer Landwirtschaft? Ist er bereit, die Rahmenbedingungen diesbezüglich so weit zu verbessern, dass die Schweizer Bauern mindestens gleich lange Spiesse im europäischen Wettbewerb erhalten?
- Welche Massnahmen hat er diesbezüglich bereits getroffen, und welche sind in Vorbereitung?
- Wie beurteilt er die Ernährungssicherheit und die Eigenversorgung unseres Landes? Wird ein Freihandelsabkommen diese verbessern?
- Wie viele Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von der schweizerischen Landwirtschaft ab?
- Wie wird sich nach seiner Ansicht die Anzahl dieser Arbeitsplätze nach einem Abschluss eines Freihandelsabkommens entwickeln?
- Wie sieht er die langfristige Perspektive der bäuerlichen Familienbetriebe im Rahmen eines Freihandelsabkommens? Werden diese traditionellen Strukturen erhalten oder gar ausgebaut werden können?
- Wie beurteilt er die Entwicklung der Produktqualität der Schweizer Landwirtschaft beim Abschluss eines solchen Abkommens?
- Mit welchen Massnahmen sollen nach Ansicht des Bundesrates die massiven Preisunterschiede der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zwischen der Schweiz und der EU verringert werden? Wie gedenkt er allfällige Einnahmeausfälle der Schweizer Bauern zu kompensieren?
- Wie beurteilt er einen allfälligen Abschluss eines Freihandelsabkommens im Agrarbereich aus ökologischer Sicht?
- Wäre nach seiner Ansicht der Beschluss von Zollkontingenten für Spezialitäten eine mögliche Alternative zu einem Freihandelsabkommen?
→ Curia Vista
08.3802 — Asylsuchende, deren Gesuch abgelehnt wurde
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grin Jean-Pierre |
| Datum |
11.12.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.02.2009 |
Asylsuchende, die in der Schweiz bleiben, obwohl sie nach einem Nichteintretensentscheid (NEE) das Land verlassen müssten, können Nothilfe erhalten. Asylsuchende verbleiben in der Schweiz, weil sie papierlos sind und nicht weggewiesen werden können, oder aber sie wollen nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren, obwohl sie über Ausweispapiere verfügen. Die Herkunftsländer stellen nämlich die für die Rückkehr erforderlichen Papiere nur dann aus, wenn die betroffenen Personen dies selbst beantragen. (Anträge auf Dokumente durch den Bund werden abgelehnt.)
Mit dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes am 1. Januar 2008 fallen Asylsuchende, deren Gesuch abgelehnt wurde, unter die Nothilfe.
Manche Asylsuchende versuchen, sich auf unbefristete Zeit oder sogar dauerhaft einzunisten.
Mitte November 2008 bezogen im Kanton Waadt 644 Personen Nothilfe, manche davon seit dem 1. April 2004, als die Bestimmung über die Nothilfe in Kraft getreten ist. Es handelt sich um 386 ledige Personen und um 258 Familien, die nach dem interkantonalen Zuweisungsschlüssel dem Kanton Waadt zufallen.
Dem Kanton Waadt werden 8,4 Prozent der Asylsuchenden zugewiesen. Wenn man also annimmt, dass der Anteil der Personen, die Nothilfe beziehen, in den anderen Kantonen gleich hoch ist, hiesse das somit, dass sich 7500 Personen unbefugt und auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der Schweiz aufhalten, obwohl sie das Land eigentlich verlassen müssten.
Es stellt sich eine wichtige Frage: Wird man eine Familie mit NEE, die zehn Jahre lang toleriert und ernährt wurde, zurückschicken, oder gibt man ihr eine Aufenthaltsbewilligung B? Wenn solche Leute zu lange nach dem NEE hierbleiben, wird es irgendwann unumgänglich, ihren Aufenthalt zu genehmigen.
Der Europäische Rat nahm im Oktober 2008 auf Vorschlag Frankreichs den Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl an. Der Text fordert: "Bekämpfung der illegalen Einwanderung, insbesondere durch die Rückführung illegaler Einwanderer in das Herkunfts- oder Transitland".
Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:
- Ist sich der Bundesrat des Problems bewusst?
- Betrifft der Begriff "Transitland" die Schweiz?
- Verhandelt der Bundesrat weiterhin über Rückübernahmeabkommen?
- Mit welchen Ländern wurden solche Abkommen getroffen?
- Mit welchen Ländern wird über solche Abkommen verhandelt?
- Welche Retorsionsmassnahmen kann der Bundesrat gegenüber einem Land ergreifen, das die Aufnahme seiner Staatsbürgerinnen und Staatsbürger verweigert?
→ Curia Vista
08.3793 — Personenfreizügigkeit. Zusammenarbeit mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Berberat Didier |
| Datum |
10.12.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.02.2009 |
Im Vorfeld der Abstimmung über die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ist es wichtig und sinnvoll, noch einmal darauf hinzuweisen, wie entscheidend diese bilateralen Verpflichtungen für die Schweizer Wirtschaft sind: Der wichtigste Handelspartner der Schweiz ist die Europäische Union! Die Qualität eines solchen Abkommens kann sicherlich auch daran gemessen werden, inwieweit es Missbräuchen vorbeugt, insbesondere was die Löhne betrifft. Genau darin liegt der ausdrückliche Zweck der flankierenden Massnahmen.
In einer Mitteilung und einem Arbeitsbericht vom 13. Juni 2007 (Ref.: IP/07/817 und KOM; 2007, 304 entg.), die sich anschliessen an den Bericht "zur Durchführung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen" (KOM; 2006, 159 entg.), verweist die Europäische Kommission auf Probleme bei der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zum Schutz entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Der Bericht des Seco vom 27. September 2007 "über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen" geht auf diese Fragen kaum ein.
- Hat der Bundesrat die Erwägungen der Europäischen Kommission zur Kenntnis genommen, und kennt er die sich daran anschliessende Empfehlung vom 3. April 2008 "zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit in Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern" (Ref. 2008/C 85/01)?
- Sieht der Bundesrat vor, eine Studie durchführen zu lassen über die Verbesserungsmöglichkeiten bei der Verwaltungszusammenarbeit mit den EU-Staaten, aus denen die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz kommen? Ist der Bundesrat insbesondere bereit, die Schaffung eines Dispositivs auf Bundesebene zu prüfen, das eine wirkungsvolle Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Länder ermöglicht, aus denen die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen? Eine solche Zusammenarbeit wird derzeit erschwert durch die unterschiedlichen kantonalen Praktiken und den Mangel an geeigneten Mitteln.
→ Curia Vista
08.3613 — Neue Wegweisungspraxis für abgewiesene Asylsuchende aus Tschetschenien
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Lang Josef |
| Datum |
02.10.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.11.2008 |
Das Bundesamt für Migration (BFM) hat Anfang August eine Änderung der Wegweisungspraxis für abgewiesene Asylsuchende aus Tschetschenien verfügt, welche zum Ziel hat, die in der Schweiz nur vorläufig aufgenommenen Tschetscheninnen in ihre Heimat zurückzuschicken. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Auf welche Informationsquellen stützt das BFM seine Neueinschätzung der menschenrechtlichen Situation in Tschetschenien? Ist das BFM grundsätzlich bereit, sich hierfür mit allen relevanten Informationsträgern auszutauschen?
- Wie erklärt er sich, dass wesentliche Informationsquellen wie UNHCR, Memorial oder der Sonderberichterstatter des Europarates die Lage in Tschetschenien nach wie vor als alarmierend bezeichnen und gegen eine Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden eintreten?
- Ist er bereit, angesichts der massiven und substanziellen Kritik in Bezug auf die Situation in Tschetschenien auf die frühere Praxis des BFM zurückzukommen?
- Wurde bereits ein entsprechendes Rücknahmeabkommen mit Russland abgeschlossen? Wie gedenkt die Schweiz die Einhaltung von allenfalls durch Russland abgegebenen Sicherheitsgarantien für rückkehrende Personen zu kontrollieren?
→ Curia Vista
08.3416 — Aushöhlung der flankierenden Massnahmen durch die Europäische Kommission?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gysin Hans Rudolf |
| Datum |
13.06.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 03.09.2008 |
Artikel 8a der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV, SR 823.201) regelt die Entrichtung von Kontroll- und Vollzugskostenbeiträgen im Rahmen von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen.
Offenbar haben mehrere deutsche Handwerksorganisationen beim Gemischten Ausschuss Schweiz-EU Druck gegen den Vollzug der vorgenannten Bestimmung aufgesetzt. Dem Vernehmen nach prüft in der Folge nun die Europäische Kommission zurzeit die Frage der Vereinbarkeit einzelner flankierender Massnahmen (gemäss der schweizerischen Gesetzgebung) mit den bilateralen Verträgen und der Entsenderichtlinie.
Sie soll dabei in Bezug darauf, dass ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, die Beiträge an die Kontroll- und Vollzugskosten schulden, die ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag auferlegt, zu dem Ergebnis gekommen sein, dass diese Regelung gegen das Freizügigkeitsabkommen und die Entsenderichtlinie verstosse. Dazu soll demnächst eine entsprechende schriftliche Stellungnahme der EU-Kommission erfolgen.
Unabhängig von dieser Prüfung durch die EU-Kommission bzw. dem Resultat dieser Prüfung empfehlen dieselben Handwerksorganisationen ferner ihren Mitgliedern, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, eine gerichtliche Klärung dieser Grundsatzfrage anzustreben.
- Hat der Bundesrat Kenntnis von der aktuellen Bearbeitung dieses Themas im Gemischten Ausschuss Schweiz-EU?
- Falls ja, welche konkreten Kenntnisse liegen ihm vor, und wie hat er sich bis anhin in die Bearbeitung des Themas in diesem Kreis eingebracht?
- Ist er bereit, falls die EU-Kommission zum Schluss gelangen sollte, dass die Vereinbarkeit einzelner flankierender Massnahmen (gemäss der schweizerischen Gesetzgebung) mit den bilateralen Verträgen und der Entsenderichtlinie, unter anderem auch der Bestimmungen nach Artikel 8a EntsV, nicht gegeben sei, sich mit allen Mitteln dafür einzusetzen, dass die in Kraft stehenden flankierenden Massnahmen nicht aufgeweicht, sondern weiterhin konsequent durchgesetzt werden sollen?
- Ist er nicht auch der Meinung, dass sich eine durch die aktuellen Aktivitäten der EU-Kommission möglicherweise drohende Aushöhlung der flankierenden Massnahmen äusserst problematisch auf eine eventuelle Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien auswirken könnte?
→ Curia Vista
08.3324 — Doha-Runde. Bank- und Versicherungsdienstleistungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Leutenegger Oberholzer Susanne |
| Datum |
11.06.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 03.09.2008 |
Der Bundesrat ist im Begriff, das Verhandlungsmandat für den Abschluss der Doha-Runde im Rahmen der WTO anzupassen. Im Dienstleistungsbereich (Gats) will er in den Bereichen Bank- und Versicherungsdienstleistungen ein substanzielles Verhandlungsresultat erzielen. Nachdem die US-Subprime-Krise grosse Teile der Weltwirtschaft in Mitleidenschaft gezogen hat, bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt er den Zusammenhang zwischen Liberalisierungsgrad der Finanzmärkte und deren Anfälligkeit für krisenhafte Entwicklungen, zumal Volkswirtschaften, deren Finanzmärkte weniger stark geöffnet sind als in der Schweiz und in der EU, weniger von den negativen Auswirkungen der Subprime-Krise betroffen sind?
- Genügen nach den Erfahrungen mit der Subprime-Krise die regulatorischen Standards in Entwicklungsländern und weltweit, damit weitere Liberalisierungsschritte im Finanzsektor nicht die Zahlungsbilanz ärmerer Länder belasten und die Krisenanfälligkeit des globalen Finanzsystems vergrössern?
- Wird er zunächst die Wirkungen der bisherigen Liberalisierungsschritte auf die internationale Finanzmarktstabilität prüfen, bevor er in der WTO Anträge zu Liberalisierungen der Finanzdienstleistungen unterbreitet?
- Wie beurteilt er die Entwicklungschancen von kleinen und mittleren Banken in Entwicklungsländern nach einer Marktöffnung? Wie kann sichergestellt werden, dass eine höhere Präsenz von ausländischen Banken in Entwicklungsländern tatsächlich das Investitionsniveau erhöht, Klein- und Mittelbetriebe, Frauen und die ländliche Bevölkerung mit günstigen Krediten versorgt werden und nicht der Kapitalabfluss in die internationalen Finanzmärkte verstärkt wird?
- Ist er bereit, vorerst auf eine weitere Liberalisierung der Finanzmärkte im Rahmen der WTO zu verzichten und stattdessen die weiteren Liberalisierungsschritte im Bereich der Finanzdienstleistungen zunächst auf die EU zu begrenzen?
- Die Senior Supervisors Group (SSG) empfiehlt in ihrem Bericht vom 6. März 2008 verstärkte Regulierungen der Finanzmärkte. Wie wirken sich diese Empfehlungen auf das Verhandlungsmandat des Bundesrates für den Abschluss der Doha-Runde im Bereich der Finanzdienstleistungen aus?
- Das WTO-Abkommen über Finanzdienstleistungen von 1997 galt als Durchbruch. Warum betrachtet der Bundesrat dieses Abkommen heute als ungenügend?
→ Curia Vista
08.3307 — UBS-Beihilfe zur Steuerhinterziehung in den USA?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fässler-Osterwalder Hildegard |
| Datum |
11.06.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.08.2008 |
Schon wieder ein "Fall UBS"? Ein ehemaliger Mitarbeiter der UBS wird in Florida beschuldigt, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Gemäss neuesten Medienberichten bekennt sich der Beschuldigte schuldig. Er scheint bereit zu sein, mit den US-Behörden zu kooperieren und damit das schweizerische Bankgeheimnis zu verletzen.
- Laut Medienberichten droht der UBS im schlimmsten Fall - dem Nachweis systematischer Beihilfe zur Steuerhinterziehung - der Entzug der Banklizenz in den USA. Wie gross ist das Risiko, dass dies eintritt? Was hat der Bundesrat bisher unternommen?
- Werden Banken, die intern nur ungenügend gegen Mitarbeiter vorgehen, welche systematische Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten, erpressbar? Welche Risiken geht eine Bank ein, die in Staaten wie den USA unter dem Deckmantel des Bankgeheimnisses Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet? Sind diese Risiken für den ehrlichen Bankkunden und die ehrliche Bankkundin tragbar, oder könnte auch er bzw. sie von den Folgen dieser Risiken betroffen sein?
- In seiner Antwort auf die dringliche Interpellation der SP-Fraktion 08.3022 schreibt der Bundesrat unter Ziffer 5: "In der Praxis unterscheidet sich die von der Schweiz an die USA geleistete Rechts- und Amtshilfe im Fall von Steuerhinterziehung bei direkten Steuern nicht von derjenigen an die übrigen Staaten." Bleibt er bei dieser Erklärung? Wie erklärt er dann die Unsicherheit und Sorge des Bankensektors einerseits und den in den Medien befürchteten "Zangenangriff" ("NZZ am Sonntag" vom 25. Mai 2008) auf die Schweiz durch die USA und die EU andererseits?
- Besteht die Möglichkeit, dass die USA das QI-Abkommen mit der Schweiz kündigen? Welche Folgen hätte dies für den Finanzplatz Schweiz?
- Professor Hans Geiger empfiehlt als simple Konfliktvermeidungsstrategie, sich den Problemen mit dem US-Finanzplatz durch Rückzug aus dem Private Banking in den USA zu entziehen. Was hält der Bundesrat davon? Mit welchen finanziellen Einbussen müssten Bund und Kantone bei der Befolgung dieses Ratschlags rechnen?
- Massnahme 11 der Legislaturplanung 2007-2011 ist "Verbesserte Rahmenbedingungen für den Finanzsektor". Setzt sich der Bundesrat angesichts der Kreditkrise und der drohenden neuen "UBS-Krise" für mehr Regulierung und Stärkung der Aufsicht im Finanzsektor und mehr Informationsaustausch zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ein?
→ Curia Vista
08.3333 — Grenzüberschreitender Luftverkehr und Schengen-Raum
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Germanier Jean-René |
| Datum |
11.06.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 10.09.2008 |
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass:
- auf allen Schweizer Flugplätzen, die dies wünschen, Flüge aus dem oder in den Schengen-Raum möglich sein sollen;
- auf allen Schweizer Flugplätzen, die entsprechend ausgerüstet sind, Flüge aus oder in Drittstaaten ausserhalb des Schengen-Raumes möglich sein sollen?
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08.3279 — Steuern und Entwicklungsfinanzierung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fehr Hans-Jürg |
| Datum |
04.06.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.08.2008 |
Vom 29. November bis zum 2. Dezember 2008 steht in Doha an einer Uno-Überprüfungs-Konferenz die Umsetzung des Monterrey-Konsenses über Entwicklungsfinanzierung zur Diskussion. Eines der sechs Hauptthemen des Konsenses betrifft die Mobilisierung nationaler finanzieller Ressourcen für Entwicklungszwecke. Die Notwendigkeit, dass Entwicklungsländer ihre Steuereinnahmen erhöhen, um mehr Mittel zur Erreichung der Uno-Entwicklungsziele zur Verfügung zu haben, ist allgemein anerkannt. Vielfältige Mechanismen stehen einer effektiven Besteuerung von Unternehmen und reichen Einzelpersonen aber entgegen:
- Gemäss Berechnungen der Boston Consulting Group von 2003 werden 50 Prozent der Vermögen von reichen Individuen aus Lateinamerika offshore gehalten.
- Der Finanzspezialist Raymond Baker schätzt die Steuerverluste von Entwicklungs- und Transitionsländern auf kommerziellen Transaktionen auf 350 Milliarden Franken jährlich.
- Ghana vermutete 2006 Verluste durch die Steuerverminderungspraxis von transnationalen Unternehmen in der Höhe der Hälfte seines Staatsbudgets.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie beurteilt er die Fähigkeit von Entwicklungsländern, grenzüberschreitend tätige Personen und Unternehmen effektiv zu besteuern?
- Schweizer Banken verwalten rund ein Drittel der grenzüberschreitend angelegten Privatvermögen. Ein ansehnlicher Teil davon gehört reichen Personen aus armen Entwicklungsländern und wurde dort nicht versteuert. Was unternimmt er, um diesen Praktiken einen Riegel vorzuschieben?
- Mehr als die Hälfte des weltweiten Handels findet konzernintern statt. Oft existieren keine Marktpreise als Referenzgrössen. Mit Preismanipulationen lassen sich Gewinne oder Verluste buchhalterisch an die gewünschten Orte transferieren. Was unternimmt der Bundesrat, damit das Transferpricing nicht missbraucht wird, um den Entwicklungsländern Steuermittel zu entziehen?
- Was kehrt die Schweiz vor, damit der Monterrey-Konsens wirksam umgesetzt wird?
- Im Hinblick auf die Doha-Konferenz wird ein Uno-Verhaltenskodex über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen Steuerflucht ausgearbeitet. Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass dieser Verhaltenskodex wirklich zustande kommt und beschlossen wird?
- Die Uno-Modell-Konvention zur Doppelbesteuerung legt im Unterschied zum Modell-Vertrag der OECD mehr Gewicht auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer. Ist der Bundesrat bereit, die von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit Entwicklungsländern auf das Uno-Modell auszurichten und sich bei der OECD für die Anpassung ihres Modells an dasjenige der Uno einzusetzen?
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08.3251 — Schweizerische Aussenpolitik auf Abwegen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
28.05.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2008 |
Die schweizerische Aussenpolitik gerät immer mehr in Konflikt mit der Neutralität. Diverse aussenpolitische Stellungnahmen der Schweiz wurden vermehrt und zu Recht von anderen Staaten (USA, Israel, China, Serbien) als einseitig kritisiert.
- Muss die Tatsache, dass wir von Partnerländern wie den USA oder Israel sowie weiteren Staaten teilweise massiv kritisiert wurden, nicht zu einer Neuausrichtung der Aussenpolitik an der dauernden Neutralität führen?
- Ist die vom Bundesrat praktizierte Abkehr von der immerwährenden, bewaffneten und integralen Neutralitätspolitik mit unseren Staatsinteressen vereinbar?
- Beurteilt er seine Politik gegenüber Iran als aussenpolitisch ausgewogen (Seminar zur unterschiedlichen Wahrnehmung des Holocaust, Gasliefervertrag)?
- Wie beurteilt er die Zukunft der Schutzmachtmandate für die USA in Iran und auf Kuba?
- Ist der derzeitige Lieferungsstopp von F/A-18-Ersatzteilen aus den USA auf die Iran-Politik der Schweiz zurückzuführen? Trifft es zu, dass deswegen im Moment nur wenige F/A-18-Maschinen einsatzbereit sind?
- Ist es Zufall, dass die Schweiz nicht an die Konferenz von Annapolis (USA) eingeladen wurde? Welche Lehren zieht er aus dem Scheitern der von ihm massiv subventionierten Genfer Initiative?
- Findet er es nicht auch bedenklich, dass die Schweiz wegen einer einseitigen Parteinahme für Iran nicht auf Ministerebene an die 60-Jahr-Feierlichkeiten Israels eingeladen wurde?
- Aus welchen Gründen hat China die operative Hilfe der Schweiz für die Erdbebenopfer ausgeschlagen? Gilt unsere Hilfe nicht mehr als neutral und weltweit vorbildlich?
- Warum wehrte er sich nicht gegen die haltlosen Vorwürfe des Uno-Menschenrechtsrates? Sieht er wirklich echten Handlungsbedarf in diesem Bereich? Ist er wirklich der Meinung, eine verstärkte Mitarbeit in der Uno und im Menschenrechtsrat liege im Landesinteresse, oder möchte man damit nur den eigenen Macht- und Geltungsanspruch ausbauen?
- Warum hat er die einseitige Sezession von Kosovo der Anerkennung einer Verhandlungslösung mit Serbien vorgezogen?
- Er strebt ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU an, welches die Ernährungssouveränität der Schweiz massiv verschlechtert. Sieht er durch die zunehmende Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland keine neutralitätspolitischen Probleme?
→ Curia Vista
08.3102 — Bundesratsbeschluss betreffend Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bürgi Hermann |
| Datum |
18.03.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.05.2008 |
Der Bundesratsbeschluss betreffend Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes vom 14. Dezember 1962 enthält bezüglich der Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen Einschränkungen. Mit diesem Erlass soll verhindert werden, dass schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen missbräuchlich in Anspruch genommen werden. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie häufig und in welchen Fällen ist der Missbrauchsbeschluss in den vergangenen Jahren zur Anwendung gekommen?
- Ist der Missbrauchsbeschluss in Anbetracht der Tatsache, dass verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen Missbrauchsbestimmungen vorsehen, noch nötig?
- Teilt er die Auffassung, dass dieser Missbrauchsbeschluss dem Standortwettbewerb nicht förderlich ist?
- Ist er bereit, aufgrund einer aktuellen Beurteilung der Situation unter Abwägung der sich für den Standort Schweiz ergebenden Vor- bzw. Nachteile, den Missbrauchsbeschluss aufzuheben?
→ Curia Vista
08.3098 — Agrarfreihandel mit der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Kunz Josef |
| Datum |
18.03.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.05.2008 |
Im Zusammenhang mit seiner immer wieder geäusserten Absicht, mit der EU ein Agrarfreihandelsabkommen zu schliessen, wird der Bundesrat gebeten, unverzüglich folgende Fragen zu beantworten:
- Aufgrund welcher Zahlen und Grundlagen beabsichtigt der Bundesrat, mit der EU bilaterale Verhandlungen für einen umfassenden Agrarfreihandel aufzunehmen? Wie konkret sollen vor- und nachgelagerte Branchen erfasst und eingebunden werden? Was ist das Ziel des Bundesrates?
- Wie wird sich ein solches Abkommen auf die Selbstversorgung unseres Landes auswirken? Wie beurteilt der Bundesrat die vorliegenden Zahlen des Schweizerischen Bauernverbandes oder der Gemüseproduzenten, die auf einer entsprechenden Studie der Universität St. Gallen beruhen? Teilt er die Befürchtungen der Landwirtschaft? Wenn nein, warum kommt der Bundesrat zu anderen Ergebnissen?
- Wie soll die Landwirtschaft nach Meinung des Bundesrates in Zukunft Rohstoffe für die Exportmärkte produzieren? Ist der Bundesrat bereit, diesbezüglich Auflagen wie Düngebilanz, ÖLN-Flächen und weitere Extensivierungsmassnahmen zu lockern?
- Aufgrund welcher Annahmen rechnet der Bundesrat überhaupt mit Mehrexporten? In welchen Bereichen und über welche Kanäle? Ist er bereit, Investitionen der Lebensmittelindustrie analog der EU zu subventionieren? Wie viele Mittel sieht er dazu vor, und an welche Kriterien sollen sie gebunden werden? Rechnet er in den vor- und nachgelagerten Betrieben ebenfalls mit Arbeitsplatzverlusten? Wenn ja, mit wie vielen? Wenn nein, auf welche Annahmen stützt er sich?
- Mit welchen Einkommensausfällen in welchem Zeitraum rechnet der Bundesrat für die Landwirtschaft? Mit welchen Instrumenten und in welcher Grössenordnung beabsichtigt er diese zu kompensieren? Kann er die von ihm so genannte "Sterbeprämie" für die Bauern erläutern? Mit welchen Folgen rechnet er für den gesamten ländlichen Raum? Sieht er entsprechende Auffangmassnahmen für ländliche Gebiete vor? Wenn ja, in welcher Grössenordnung?
- Was versteht er unter dem Stichwort "Soziale Abfederung für den Ausstieg"? Welche Mittel sollen dazu für wen und in welchem Zeitraum zur Verfügung gestellt werden?
- Wann könnte ein solches Abkommen in Kraft treten? Mit welchen Übergangsfristen rechnet der Bundesrat? Ist er bereit, ein solches Abkommen mit weitreichenden Folgen dem obligatorischen Referendum zu unterstellen?
→ Curia Vista
08.3076 — Miliz verabschiedet sich aus den Generalstabslehrgängen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Miesch Christian |
| Datum |
13.03.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.05.2008 |
Am 15. Februar 2008 wurde der 100. Jahrgang von Generalstabsoffizieren der Schweizer Armee befördert. Laut VBS-Pressemitteilung nahm an den Lehrgängen zum ersten Mal auch ein ausländischer Offizier teil, und die feierliche Promotion habe im Beisein von 300 Ehrengästen aus Politik, Wirtschaft und Militär stattgefunden. Was das VBS in der Medienmitteilung hingegen verschwieg, war der Anteil der Milizoffiziere an den neu brevetierten Generalstabsangehörigen. Der übliche Hinweis auf den zivilen Nutzen der militärischen Führungsausbildung für die Privatwirtschaft fehlte ebenfalls. Die Nachfrage beim Bereich Kommunikation zeigt schlagartig den Grund: Von den 27 Lehrgangsabsolventen sind gerade noch vier echte Milizoffiziere respektive keine Berufsoffiziere oder Angestellte des VBS. Im Jahre 2005 betrug der Anteil neu brevetierter Generalstabsoffiziere aus der Privatwirtschaft noch 52 Prozent, im Jahre 2006 waren es 42 Prozent, im Jahre 2007 37,5 Prozent und im laufenden Jahr also gerade noch 14,8 Prozent. Es muss damit gerechnet werden, dass nächstes Jahr gar keine Milizoffiziere mehr an diesen Kursen teilnehmen. Damit hat sich die Miliz in nur fünf Jahren aus dem Generalstab verabschiedet, was zur Folge hat, dass mittelfristig die Stäbe der grossen Verbände und die Kommandos auf Stufe Abteilung und Bataillon vermehrt aus Berufsoffizieren oder VBS-Angestellten bestehen werden. Vor dem Hintergrund dieser dramatischen Entwicklung wird der Bundesrat gebeten, dringend die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie lässt sich erklären, dass sich trotz des immer wieder vom VBS betonten zivilen Nutzens der militärischen Führungsausbildung die Privatwirtschaft nun offenbar endgültig von der Armee verabschiedet hat?
- Teilt er die Einschätzung, dass durch das absehbare, restlose Verschwinden von Milizoffizieren aus den Schlüsselpositionen der Armee deren Attraktivität für die Miliz und die Privatwirtschaft, aber auch die Unterstützung in der Bevölkerung noch mehr schwinden werden?
- Wie kann es sein, dass einerseits das VBS ständig neue Projekte zum Aufzeigen des zivilen Nutzens der militärischen Führungsausbildung (zivile Zertifikate, Abkommen mit Hochschulen, Transfer-Kurse, riesige Armeeshows usw.) auflegt, andererseits aber der Anteil Miliz in den Führungslehrgängen derart dramatisch sinkt?
- Was gedenkt er kurz- und mittelfristig gegen diese für unsere Milizarmee dramatische Entwicklung zu tun?
→ Curia Vista
07.3864 — Kohäsionsbeitrag an Rumänien
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Stamm Luzi |
| Datum |
21.12.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.02.2008 |
Am 4. Dezember 2007 besuchte der rumänische Präsident die Schweiz. Welche Aussagen oder Zusagen hat die Bundespräsidentin anlässlich dieses Besuchs in Bezug auf einen allfälligen Kohäsionsbeitrag an Rumänien gemacht? Falls Geld versprochen wurde: War dieses Versprechen vorgängig im Bundesrat abgesprochen worden? Wer hat über die Höhe des Betrags entschieden? Findet es der Bundesrat nicht problematisch, einem Land Zusicherungen zu machen, welches offenbar 2007 noch nicht einmal 10 Prozent der ihm zur Verfügung stehenden EU-Gelder absorbiert hat? Ist sich der Bundesrat bewusst, dass Rumänien gemäss der Rangliste von Transparency International das korrupteste Land der EU ist und in jener Liste sogar noch hinter Ländern wie Ghana und Kolumbien rangiert? Wie wird sichergestellt, dass die vom Bundesrat versprochenen Gelder tatsächlich für positive Reformen ausgegeben werden, nachdem z. B. die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" geschrieben hat, das Land werde von Leuten kontrolliert, die sich sofort nach dem EU-Beitritt daranmachten, "die Reformen zu stoppen und zu verwässern"?
→ Curia Vista
07.3683 — Efta-Abkommen mit Peru, Kolumbien, Indonesien und Indien
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
John-Calame Francine |
| Datum |
05.10.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.11.2007 |
Der Bericht der Kommission für geistiges Eigentum, Innovation und Volksgesundheit der Weltgesundheitsorganisation rät den Industrieländern davon ab, einen Schutz des geistigen Eigentums in bilaterale Handelsabkommen integrieren zu wollen, der über die Regeln des Trips-Übereinkommens der WTO hinausgeht.
Im Efta-Abkommen mit den Ländern der South African Customs Union (Sacu: Südafrika, Botsuana, Lesotho, Namibia, Swasiland) hat die Schweiz 2006 schliesslich auf zusätzliche Regeln über das geistige Eigentum verzichtet, um so der betroffenen Bevölkerung genügend Nahrung und den Zugang zu medizinischer Versorgung zu garantieren und damit insbesondere Pandemien wie HIV/Aids oder der Vogelgrippe Einhalt zu gebieten.
Im Rahmen der Efta führt - oder plant - die Schweiz Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Peru und Kolumbien einerseits und mit Indonesien und Indien andererseits.
- Ist die Schweiz bereit, auf die Forderung einer Änderung der Patent- und Sortenschutzgesetzgebung dieser Länder zu verzichten, und streicht sie deshalb die Bestimmungen über das geistige Eigentum aus den in Verhandlung stehenden Freihandelsabkommen?
- Ist die Schweiz bereit zu akzeptieren, dass diese Länder in ihrer Patentgesetzgebung das Recht der Landwirte verankern, das eigene Saatgut zu bewahren, auszutauschen, wiederzuverwenden und zu vermehren, und deshalb bezüglich der Patentierbarkeit von Leben die Ausnahmeklauseln beizubehalten?
- Ist die Schweiz bereit, bei allen Entwicklungsländern auf die Forderung einer Ratifizierung neuer völkerrechtlicher Verträge über die Rechte an geistigem Eigentum (z. B. des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen oder des Budapester Vertrags) zu verzichten?
- Ist die Schweiz bereit, in den Freihandelsabkommen mit Entwicklungsländern auf die Forderung weiterer "Trips-plus"-Bestimmungen zu verzichten, beispielsweise auf die Einführung einer exklusiven Schutzdauer für Testdaten bei der Zulassung von Medikamenten, auf die Verlängerung der Patentschutzdauer zum Ausgleich von Verzögerungen im Zulassungsverfahren für Medikamente oder auf die Einführung von Patenten für neue Verwendungen von Pharmaprodukten?
→ Curia Vista
07.3623 — Kulturabkommen mit europäischen Ländern
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Berberat Didier |
| Datum |
03.10.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.11.2007 |
In verschiedenen Ländern der Europäischen Union (EU) gelten in öffentlichen Museen, die dem Zentralstaat unterstehen, für Schweizer Bürgerinnen und Bürger andere Preise als für Angehörige der EU-Staaten. Kürzlich wurde mit Italien ein Kulturabkommen abgeschlossen, in dem vereinbart wird, dass die Bedingungen und die Eintrittspreise für den Besuch staatlicher Kulturinstitutionen dem Grundsatz der Gegenseitigkeit unterstehen. Ich möchte dem Bundesrat zu diesem erfolgreichen Einsatz gratulieren und ausserdem von ihm wissen, inwieweit er bereit ist, mit anderen europäischen Ländern über Abkommen dieser Art zu verhandeln.
→ Curia Vista
07.3606 — Prüfung von Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards gegenüber China
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Banga Boris |
| Datum |
02.10.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.11.2007 |
Das Volkswirtschaftsdepartement informierte am 8. Juli 2007 über die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung über Wirtschaftskooperation Schweiz-China und die Erstellung interner Machbarkeitsstudien zur allfälligen Eröffnung von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den beiden Ländern. Es wird aber kein Bezug genommen zum Bedürfnis der Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen, darüber informiert zu werden, ob die von ihnen gekauften Produkte unter fairen und ökologisch vertretbaren Bedingungen produziert worden sind. Ich frage deshalb den Bundesrat:
- Welche Erkenntnisse hat er über die Einhaltung der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Rechte bei der Arbeit von 1998 durch China, die für alle IAO-Mitgliedstaaten verbindlich ist und namentlich das Recht auf Vereinigungsfreiheit und kollektive Verhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, die Abschaffung der Kinderarbeit und das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf beinhaltet?
- Wie beurteilt er die Nichtratifizierung der grundlegenden IAO-Konventionen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit, Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, Nr. 29 und 105 über das Verbot von Zwangsarbeit durch China?
- Der Ausschuss hoher Experten der IAO (Cearc) hat sich vielfach mit China beschäftigt und beispielsweise kürzlich in der Erklärung Nr. 138 die chinesische Regierung um zusätzliche Informationen gebeten, in Bezug auf die Feststellung, dass zahlreiche Kinder nicht zur Schule gehen, sondern Kinderarbeit leisten. Wie beurteilt er die zahlreichen Rückfragen des Cearc an die chinesische Regierung?
- Schliesst die Machbarkeitsstudie über die allfällige Eröffnung von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit China mit ein, unter welchen Produktionsbedingungen (Menschenrechte, soziale und ökologische Mindeststandards) die Waren und Dienstleistungen hergestellt werden, deren Handel erleichtert werden soll?
- Wie erhalten Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen Gelegenheit, sich darüber zu informieren, unter welchen Produktionsbedingungen Waren und Dienstleistungen aus China hergestellt worden sind?
- Ist er bereit, die Machbarkeitsstudie über die allfällige Eröffnung von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit China mit einer Abschätzung über dessen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu ergänzen?
→ Curia Vista
07.3512 — Alpentransitbörse. Haltung der Alpenländer und der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Hegetschweiler Rolf |
| Datum |
22.06.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.09.2007 |
Der Bundesrat hat vor Kurzem die Botschaft zum Güterverkehrsverlagerungsgesetz verabschiedet. Ausser einer Weiterführung der finanziellen Unterstützung ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Einführung einer Alpentransitbörse (ATB) vorgesehen. Bis zur Einführung dieses neuen Instrumentes soll gemäss Aussagen des Bundesrates der bisherige Massnahmen-Mix fortgeführt werden. Aus den Medien konnte man aber vor Kurzem erfahren, dass verschiedene Akteure der europäischen Verkehrspolitik (Verkehrminister oder EU-Kommissionsvertreter) der ATB gegenüber eine kritische Haltung einnehmen. So wurde dieses Instrument als "unrealistisch" und als nicht mehrheitsfähig beurteilt. Teilweise kannte man die ATB gar nicht.
Die Verkehrskommissionen der beiden Räte werden die Vorlage des Bundesrates demnächst behandeln. Die Aussagen dieser wichtigen Akteure der Verkehrspolitik sind vorab abzuklären. Eine Einführung der ATB setzt voraus, dass man die Zustimmung der Alpenländer, aber auch von der EU einholen muss. Wir stellen fest, dass noch viel Informations- und Überzeugungsarbeit zu leisten ist.
Der Bundesrat wird aus diesen Gründen gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Stimmt die Aussage, dass nicht alle direkt betroffenen Länder, wie zum Beispiel Holland, bis heute zu diesem Projekt beziehungsweise über die Absicht des Bundesrates orientiert wurden? Falls ja, warum hat diese wichtige Kontaktaufnahme nicht stattgefunden? Falls nein, in welchem Rahmen haben solche Gespräche stattgefunden?
- Inwieweit hat das zuständige Departement mit den Alpenländern schon Gespräche geführt? Mit welchen Ländern? Gibt es schon konkrete Hinweise auf eine politische Zustimmung?
- Im Hinblick auf diese notwendige Zustimmung der EU-Länder muss die Schweizer Regierung intensive Überzeugungsarbeit leisten. Wie sieht der Fahrplan des Bundesrates aus? Bis wann beabsichtigt die Regierung, unsere europäischen Partner zu informieren?
- Teilt er die Meinung, dass das zuständige Departement sich in Sachen internationaler Zusammenarbeit zu passiv verhält?
- Die ATB ist im Landverkehrsabkommen nicht vorgesehen. Sie würde vermutlich eine Kontingentierung darstellen, damit den Grundsatz der freien Verkehrswahl infrage stellen und somit zu einer vertragswidrigen Gebührenerhöhung führen. Konsequenterweise wäre eine Änderung des Landverkehrsabkommens notwendig. Könnten heutige Vorteile, wie das Nachtfahrverbot im Gebiet der Schweiz, mit einer Neuverhandlung der Landverkehrsabkommen von der EU nicht infrage gestellt werden? Welches sind für den Bundesrat die mit einer solchen Verhandlung verbundenen Risiken?
- Falls es seitens der EU nicht zu einer Unterstützung der ATB käme, wie stellt sich die Regierung die Zukunft unserer Verkehrspolitik vor? Sind die Verlagerungsziele ohne ATB überhaupt zu erreichen?
→ Curia Vista
07.3501 — Studierendenaustausch mit der Europäischen Union
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Maury Pasquier Liliane |
| Datum |
22.06.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.08.2007 |
Da im Bereich Bildung neue Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union anstehen, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Bundesrat bereit, die Austauschprogramme für Studierende zu unterstützen, indem er weiterhin genügend finanzielle Mittel bereitstellt, um die Nachfrage zu decken?
- Hat er die Absicht, solche Austauschprogramme künftig auszubauen, insbesondere durch neue Abkommen mit der Europäischen Union?
→ Curia Vista
07.3474 — Ruinöse Zukunftsperspektiven für die Schweizer Landwirtschaft
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schibli Ernst |
| Datum |
21.06.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.09.2007 |
Der weltweite Abbau von Grenz-, Zoll- und Handelsschranken ist in vollem Gang. Diese Liberalisierungsbestrebungen werden aber ganz unterschiedlich gewichtet und haben auch volkswirtschaftlich völlig verschiedene Auswirkungen. Es scheint, dass man sich über die Folgen eines globalen Freihandels noch keine Rechenschaft gegeben hat.
Aus schweizerischer Sicht wird die Schweizer Landwirtschaft in mehreren Tätigkeitsbereichen der Politik - WTO, FHA, Cassis de Dijon, AP 2011 - stark tangiert, ja steht teilweise sogar im Mittelpunkt des Interesses. Die Bestrebungen des Volkswirtschaftsdepartements, mit der EU ein Freihandelsabkommen abzuschliessen, haben den Verband der Schweizerischen Gemüseproduzenten und den Schweizerischen Obstverband veranlasst, eine Studie von der Universität St. Gallen erarbeiten zu lassen. Die Erkenntnisse und Resultate sind für die Schweizer Nahrungsmittelproduktion vernichtend.
Aufgrund der besorgniserregenden wirtschaftlichen Situation der schweizerischen Landwirtschaft und der ruinösen Zukunftsperspektiven ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Steht er zu einer einheimischen, produzierenden Landwirtschaft, und ist er bereit, diese zu fördern?
- Ist er bereit, für die nichtbeeinflussbaren Kostenfaktoren Sonderregelungen zu verlangen und durchzusetzen?
- Wie hoch beziffert er die finanziellen Einbussen der schweizerischen Landwirtschaft bei Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der EU?
- Verzichtet er aufgrund dieser bedrohlichen Situation auf die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen für die Landwirtschaft?
→ Curia Vista
07.3435 — Erleichterte Visabestimmungen mit Staaten des Westbalkans
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Müller-Hemmi Vreni |
| Datum |
21.06.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.09.2007 |
Die EU hat mit Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie am 16. Mai 2007 mit Serbien Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen paraphiert. Die vereinbarten Visaerleichterungen gelten für alle EU-Mitgliedstaaten, die an der Schengen-Kooperation teilnehmen (d. h. ohne Vereinigtes Königreich und Irland), sowie Norwegen und Island, nicht aber für die Schweiz. In den Genuss der erleichterten Visumsvergabe sollen insbesondere Geschäftsleute, Studierende, Akademikerinnen und Akademiker, Sportler und Sportlerinnen, Künstlerinnen und Künstler kommen. Die EU will alle Abkommen vor Ende 2007 unterzeichnen, ratifizieren und in Kraft setzen.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Teilt er die Haltung der EU, dass die Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit den Westbalkan-Staaten ein wichtiger Schritt im EU-Assoziierungs- und Integrationsprozess und ein Beitrag zu einem stabilen und friedlichen Europa sind?
- Was bedeutet diese Situation für die Schweiz als künftiges Schengen-Mitglied? Welche Konsequenzen bezüglich Rechtssicherheit hat dies auf bisherige bilaterale Abkommen mit den Staaten des Westbalkans sowohl im Visa- wie auch im Rückübernahmebereich? Bis wann spätestens muss die Schweiz die Visaerleichterungen aufgrund des Schengen-Abkommens nachvollziehen?
- Ist er der Meinung, dass der erleichterte Reiseverkehr mit allen EU-Staaten und der Schweiz für die Bürgerinnen und Bürger der westlichen Balkanstaaten eine Ermutigung zur Fortführung von institutionellen und rechtsstaatlichen Reformen ist? Findet es der Bundesrat wie die EU erstrebenswert, dass für Junge in Ausbildung - analog zu den geplanten Kohäsionsprojekten - gezielt Austauschprojekte durch Visaerleichterung unterstützt werden sollen? Ist er bereit, entsprechende Projekte von Schulen verschiedener Stufen durch Osthilfeprogramme gezielt zu fördern?
- Versteht er diese Visaerleichterung auch als logische Konsequenz der bisherigen schweizerischen Stabilisierungs- und Friedenspolitik im Rahmen der Osthilfe, und wird er sicherstellen, dass die Schweiz gleichzeitig mit der EU, Norwegen und Island die Visaerleichterungsabkommen ratifizieren und in Kraft setzen kann?
→ Curia Vista
07.3377 — Sozialrechte. Schweiz soll Europa nicht nachhinken
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rennwald Jean-Claude |
| Datum |
20.06.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.09.2007 |
Die Schweizer Europapolitik, die auf den bilateralen sektoriellen Abkommen basiert, hat sich bisher im Wesentlichen für Wirtschaftskreise als gewinnbringend erwiesen. Bisher hat die Europapolitik zum rasanten Wachstum beigetragen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen sind ihre Auswirkungen mit Ausnahme der flankierenden Massnahmen kaum zugutegekommen. Immer deutlicher zeigt sich der Widerspruch zwischen einer starken Integration der Schweiz bei wirtschaftlichen Regulierungen, die insbesondere den Multinationalen aus der Industrie und dem Dienstleistungssektor Nutzen bringen, und den sozialen Errungenschaften der Europäischen Union (EU), die zu einer immer tieferen Kluft zwischen der EU und der Schweiz führen. Auch aus der Sicht der EU ist es langfristig gesehen nicht wünschenswert, dass die Schweiz zwar am gemeinsamen Arbeitsmarkt teilnimmt, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht der EU aber nicht anwendet. Die Schweiz hinkt der EU besonders in folgenden Bereichen des Arbeits- und des Sozialrechtes nach: Orientierung und Beratung der Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger, Mitwirkungsrechte, Arbeitszeit, Elternurlaub, Teilzeitarbeit, Schutz vor Massenentlassungen, befristete Arbeitsverhältnisse, Zugang zu Aus- und Weiterbildung.
Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit die Schweiz die minimalen Sozialstandards der EU erreichen kann?
- Ist er nicht der Ansicht, dass dieser Prozess das Gleichgewicht zwischen den Anforderungen der Unternehmen und dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederherstellen könnte?
- Ist er nicht der Ansicht, dass durch das Erreichen der sozialen Standards der EU optimale Bedingungen geschaffen werden, um die nächsten Etappen der Europapolitik zu bewältigen (dies gilt insbesondere für die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien sowie die Entscheidung über eine allgemeine Verlängerung des Abkommens)?
- Sofern ein Teil der europäischen Normen im Rahmen des europäischen Sozialdialogs zwischen den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberorganisationen in Kraft tritt: Welche Massnahmen will der Bundesrat umsetzen, damit die schweizerischen Sozialpartner an diesem Prozess teilhaben können?
→ Curia Vista
07.3354 — Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU für Friedensoperationen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Haering Barbara |
| Datum |
20.06.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.05.2008 |
Im Juni 2006 wurde der Bundesrat eingeladen, mit der EU ein Rahmenabkommen für Friedensoperationen abzuschliessen und darzulegen, in welchen Bereichen und mit welchen Schwerpunkten er die friedens- und sicherheitspolitischen Kooperationen der Schweiz mit den Ländern Europas und mit der EU verstärken will. Die Antwort des Bundesrates auf diese Motion steht immer noch aus. Nachdem sich der Nationalrat für eine Verdoppelung des friedensunterstützenden Engagements der Schweizer Armee im Ausland ausgesprochen hat, frage ich den Bundesrat an:
- Teilt er die Ansicht, dass die EU mit der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) eine zunehmend wichtige Akteurin im Bereich der internationalen Friedensförderung ist?
- Welche Bedeutung misst er der friedens- und sicherheitspolitischen Kooperation der Schweiz mit den Ländern Europas und mit der EU bei?
- Teilt er die Ansicht, dass die Schweiz ihre Beiträge zur internationalen Stabilität wirkungsvoller gestalten kann, wenn sie dazu die Kooperation mit gleichgesinnten Ländern sucht?
- In welchen Bereichen und mit welchen Schwerpunkten möchte der Bundesrat die friedens- und sicherheitspolitische Kooperation mit den Ländern Europas und mit der EU verstärken?
- Ist er nicht auch der Ansicht, dass ein ESVP-Rahmenabkommen die Kooperation mit anderen Ländern und mit der EU erleichtern könnte? Dies insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Schweiz sich bereits heute an ESVP-Missionen beteiligt, dafür aber jedes Mal ein neues Abkommen aushandeln muss.
→ Curia Vista
07.3388 — Senkung der Roaming-Gebühren auch für Schweizer Konsumenten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Simoneschi-Cortesi Chiara |
| Datum |
20.06.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.09.2007 |
In der Fragestunde vom 11. Juni 2007 hat der Bundesrat meine Frage zu den Roaming-Gebühren in der Schweiz, die im Vergleich zu den demnächst in der EU geltenden Tarifen extrem hoch sind, beantwortet. Ich stelle dem Bundesrat dazu folgende Anschlussfragen:
- Glaubt der Bundesrat nicht, dass er so schnell wie möglich Massnahmen ergreifen muss, damit auch die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten von den in der EU beschlossenen Senkungen der Roaming-Gebühren profitieren können?
- Glaubt er nicht, dass seine Absicht, erst in einem Jahr eine erneute Standortbestimmung vorzunehmen, der Schweizer Wirtschaft (Konsumentinnen und Konsumenten, Unternehmen, Tourismus) grossen Schaden zufügt?
- Ist er nicht der Auffassung, dass es neben langwierigen formalen Verfahren (bilaterale Abkommen) oder Massnahmen, die das Problem nur teilweise lösen (Änderung des Landesrechtes), auch möglich und sinnvoll wäre, mit anderen Mitteln und über informelle Kanäle die schweizerischen Mobilfunkanbieterinnen dazu zu bewegen, die Roaming-Gebühren für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zu senken?
- Beabsichtigt er nicht, der Swisscom - die ja nach wie vor eine dominante Marktstellung einnimmt und die dem Bund gehört - nahezulegen, dass sie diesen Schritt zugunsten ihrer Kundschaft so schnell wie möglich machen soll?
→ Curia Vista
07.3353 — Steuerbetrug. Stehen Schweizer Verhandlungsdelegationen für bilaterale Rechtshilfeabkommen über dem Gesetz?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sommaruga Carlo |
| Datum |
19.06.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.08.2007 |
Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist er der Ansicht, dass bilaterale Abkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen den Geltungsbereich von Artikel 3 Absatz 3 des Rechtshilfegesetzes (IRSG) einschränken sollen?
- Haben Schweizer Verhandlungsdelegationen die Anweisung erhalten, die Partnerländer hinters Licht zu führen und sie zur Unterzeichnung von Abkommen zu bewegen, die dem vom schweizerischen Parlament beschlossenen Gesetz nicht entsprechen?
- Muss die Haltung des Bundesrates als Geringschätzung der Länder des Südens gewertet werden oder eher als Strategie zur Steigerung der Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz für die Aufnahme und das Waschen von Geldern, die durch Steuerbetrug oder andere Steuerdelikte erlangt wurden?
- Wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass der Fiskalbereich aus den Rechtshilfeabkommen nicht mehr ausgeklammert wird und die Verhandlungen für solche Abkommen nicht mehr unter Umgehung von Artikel 3 Absatz 3 IRSG geführt werden?
→ Curia Vista
07.3123 — Steuerstreit zwischen der EU und der Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum |
21.03.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.06.2007 |
Die Diskussionen um den aktuellen Steuerstreit, den die EU mit der Schweiz ausgelöst hat, zeichnen sich durch einen Mangel an Fakten und viel Polemik aus. Zur Versachlichung der Diskussion bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Die EU-Kommission hat am 13. Februar 2007 mit einer Entscheidung auf die Argumente des Bundesrats reagiert. Wie beurteilt der Bundesrat diese Erwiderung der Kommission und insbesondere die Punkte 63 bis 72?
- Der aktuelle Steuerstreit mit der EU betrifft die ungleiche Besteuerung von Geschäftserträgen, die Holding-, Verwaltungs-, Domizil- oder gemischte Gesellschaften im Inland und im Ausland erzielen. Gemäss Artikel 28 StHG haben die Kantone eine teilweise Steuerbefreiung von Geschäftserträgen aus dem Ausland zu gewähren:
2.1 Wie viele derartige Gesellschaften hat es in der Schweiz? Wie hoch ist die Wertschöpfung dieser Unternehmen in der Schweiz, und wie viele Beschäftigte weisen sie hierzulande auf? Wie viele dieser Gesellschaften sind schweizerisch und wie viele sind ausländisch beherrscht, und wie hoch sind die inländisch generierten Geschäftserträge und wie hoch die Erträge ausländischer Herkunft? Wie lauten die Vergleichszahlen von vor zehn Jahren?
2.2 Wie hoch sind die Steuereinnahmen, die Bund, Kantone und Gemeinden von diesen Gesellschaften erzielten? Wie gross wären die Steuererträge der Kantone und Gemeinden, wenn sie der Besteuerung die gleiche Bemessungsgrundlage zugrunde legen würden wie der Bund bei der direkten Bundessteuer?
- Die Schweiz konnte 2003 nur knapp verhindern, aufgrund der in Artikel 28 StHG geregelten Steuerregimes von der OECD auf die schwarze Liste gesetzt zu werden. Welche Massnahmen hatte die Schweiz damals eingeleitet, und wie wirkten sich diese aus?
- Die EU-Kommission unterstützt den Steuertarifwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten, bekämpft zugleich schädliche Steuerpraktiken und strebt eine einheitliche Bemessungsgrundlage in der Unternehmensbesteuerung aller EU-Staaten an. Damit soll u. a. der bürokratische Aufwand multinational tätiger Firmen gesenkt werden. Hat dies Folgen für die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb? Droht die Schweiz mit ihrer Vielfalt an kantonalen Steuerregimes, die interkantonal tätige Unternehmungen zu beachten haben, ins Hintertreffen zu geraten?
- Die Schweiz und die EU haben ein Interesse an konstruktiven Beziehungen. In welchen (aktuellen und geplanten) Verhandlungsdossiers tritt die Schweiz gegenüber der EU als Gesuchstellerin ("demandeuse") auf? In welchen Dossiers ist die EU "demandeuse"? Sind aufgrund des Steuerstreits Verzögerungen in den Gesprächen mit der EU spürbar?
- Wie ist der Stand der Vorbereitungen folgender Dossiers: das Agrarfreihandelsabkommen, die gegenseitige Anerkennung von Ursprungsbezeichnungen (AOC), die 24-Stunden-Regel bei der Zollabfertigung, die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die Vollmitgliedschaft der Schweiz beim europäischen Satellitennavigationssystem (Galileo-Agentur), eine Reziprozität bei der Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips und in der Frage der Patenterschöpfung (regionale Erschöpfung)?
→ Curia Vista
07.3016 — Steuerföderalismus als Grundpfeiler des schweizerischen Staatsverständnisses
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
07.03.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.05.2007 |
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat im Februar 2007 entschieden, bestimmte kantonale Massnahmen zur Unternehmensbesteuerung als Verletzung des Freihandelsabkommens von 1972 zwischen der Schweiz und der EG zu taxieren. Sie hat in der Entscheidung die Erwartungshaltung ausgedrückt, dass die Schweiz die kritisierten Steuerregelungen aufhebt oder abändert. Die Kommission hat weiter festgehalten, dass sie sich vorbehält, dem Ministerrat "Schutzmassnahmen" vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt er diese eklatante Strapazierung des bilateralen Verhältnisses?
- Welche Bedeutung hat der Entscheid für das künftige Verhältnis der Schweiz mit der EU?
- Das Vorgehen der EU kommt einer Infragestellung eines Eckpfeilers des schweizerischen Staatsverständnisses und damit einem Angriff auf die Souveränität der Schweiz gleich. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um unsere steuerpolitische Souveränität nachhaltig zu sichern?
- Wie erklärt er sich, dass die Kommission sich dermassen forsch über die Meinung des erklärten Befürworters des Steuerwettbewerbs, Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, hinwegsetzen konnte?
- Teilt er die Ansicht, dass weder in den Mitgliedsländern noch in der Kommission eine einheitliche Auffassung bezüglich Steuerwettbewerb vorliegt, sondern im Gegenteil unterschiedliche Konzeptionen bestehen, welche sich sowohl in einer Zunahme der steuerpolitischen Reformen einerseits (z. B. Irland) als auch in Harmonisierungsbestrebungen andererseits äussern?
- Ist er bereit, die Kontakte innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zugunsten unserer Interessen zu intensivieren?
- Teilt er die Auffassung, wonach das Freihandelsabkommen von 1972 keinerlei Rechtsbasis für die Anschuldigungen der EU-Kommission bietet?
- Die europäische und auch die schweizerische Linke versuchen, den materiellen Steuerwettbewerb als volkswirtschaftlich schädlich und moralisch verwerflich darzustellen und zu eliminieren. Ist der Bundesrat weiterhin der Auffassung (vgl. Antwort auf FDP-Interpellation 05.3738, "Angriffe auf den Steuerwettbewerb"), dass der Steuerwettbewerb im Interesse unserer Volkswirtschaft und unserer Bevölkerung ist und daher verteidigt werden muss?
→ Curia Vista
07.3014 — Steuerstreit EU-Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum |
07.03.2007 |
| Status |
Erledigt |
Die Diskussionen um den aktuellen Streuerstreit, den die EU mit der Schweiz ausgelöst hat, zeichnen sich durch einen eklatanten Mangel an Fakten und Polemik aus. Zur Versachlichung der Diskussion drängt sich eine Klärung der Sachlage auf. Dazu wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Der Vorwurf der EU lautet, die Schweiz verletze das Freihandelsabkommen von 1972. Der Bundesrat hat dem widersprochen. Darauf wiederum hat die EU-Kommission am 13. Februar 2007 mit einer Entscheidung reagiert. Wie beurteilt der Bundesrat diese Erwiderung der Kommission und dabei insbesondere die Punkte 63-72?
- Der aktuelle Steuerstreit mit der EU betrifft die Besteuerung der Holding-, der Verwaltungs- oder Domizilgesellschaften und der gemischten Gesellschaften gemäss Artikel 28 StHG. Wie viele derartige Gesellschaften hat es in der Schweiz? Wie viele davon sind schweizerisch und wie viele sind ausländisch beherrscht? Wie hoch ist die Wertschöpfung dieser Unternehmen und wie viele Beschäftigte weisen sie in der Schweiz auf?
- Wie gross wären die Steuererträge der Gemeinden und Kantone, wenn diese Gesellschaften gleich wie bei der direkten Bundessteuer steuerlich erfasst würden?
- Hat er die Übersicht über die Steuerschlupflöcher in den EU-Ländern in Bezug auf die Besteuerung der juristischen und der natürlichen Personen, und wie präsentiert sich die Lage im Vergleich zur Besteuerung (Bund, Kantone und Gemeinden) in der Schweiz?
- Die Schweiz hat ein Interesse an konstruktiven Beziehungen mit der EU. Welches sind die Dossiers, die die Schweiz aktuell mit der EU verhandelt? Sind Verzögerungen in den Verhandlungen mit der EU spürbar?
- Welches sind die Dossiers, in denen die Schweiz mit der EU in absehbarer Zeit Verhandlungen führen könnte? Wie ist der Stand insbesondere in Bezug auf das
- Agrarfreihandelsabkommen,
- eine Reziprozität bei der Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips,
- ein Abkommen in Bezug auf die Patenterschöpfung (regionale Erschöpfung).
→ Curia Vista
06.3868 — Gats und innerstaatliche Regelungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Müller Geri |
| Datum |
20.12.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 09.03.2007 |
In den letzten Jahren hat eine grössere Debatte zum WTO-Dienstleistungsabkommen Gats und seinen Auswirkungen auf den Service public begonnen. Es wurde aber nie thematisiert, welche Auswirkungen das Gats auf das Recht von Regierungen auf nationaler, kantonaler und Gemeindeebene hat, neue Gesetze und Verordnungen - beispielsweise im Landschaftsschutz - zu erlassen.
Die Schweiz engagiert sich stark in den Gats-Verhandlungen zu den "Innerstaatlichen Regelungen" und hat im Oktober 2005 zusammen mit Mexiko einen Vorschlag mit einem Inhalt eingereicht, der weitreichende Folgen auf das Recht von einzelnen Staaten, Massnahmen zu erlassen, haben könnte:
- Aus welchem Grund setzt sich die Schweiz im Rahmen des Gats so vehement für neue Disziplinen zu "Innerstaatlichen Regelungen" ein?
- Hat das Seco vor der Einreichung des Oktober-Vorschlags in der "Arbeitsgruppe zu Domestic Regulations" in Genf eine Vernehmlassung bei den andern Bundesämtern durchgeführt? Welche politischen Gremien, welche spezialisierten NGO wurden über die Schweizer Pläne zu den "Innerstaatlichen Regelungen" unterrichtet?
- Ist ein solcher Vorschlag mit dem WTO-Bundesratsmandat vereinbar?
- Die im Schweizer Vorschlag neu zu schaffenden Disziplinen betreffen u. a. die Prüfung, ob "Technische Standards" mehr als notwendig handelsverzerrend sind. Das WTO-Sekretariat hat 1996 den Begriff "Technische Standards" sehr breit definiert. Was versteht der Bundesrat unter "Technischen Standards"? Kann der Bundesrat garantieren, dass davon inländische Umwelt- und Sozialstandards nicht betroffen sind? Auf welche Weise kann er dies garantieren? Herrscht in den Verhandlungen Einigkeit über den Begriff "Technische Standards"?
- Die Eingabe der Schweiz vom Oktober 2005 fordert unter dem Begriff "Transparenz", dass neue innerstaatliche Massnahmen den WTO-Mitgliedern vorgelegt werden müssen. Diese hätten daraufhin 60 Tage Zeit, sich dazu zu äussern. Ausserdem enthält das Papier die Forderung nach einem "Notwendigkeitstest". Anhand eines solchen Tests müssten die WTO-Mitglieder auf Verlangen anderer WTO-Länder beweisen können, dass eine innerstaatliche Massnahme nicht mehr als notwendig handelsverzerrend ist. Können solch weitgehende Forderungen nach Transparenz und der Einführung eines Notwendigkeitstests nicht dazu führen, dass strenge und jedem Land angemessene Massnahmen gelockert werden müssten und (zu) tief in die nationale Politik eingegriffen würde?
- Zurzeit wird eine Vernehmlassung zur Nachhaltigkeitsstrategie Schweiz durchgeführt. Wurde bereits geprüft, inwiefern das Gats-Abkommen mit dem Verfassungsauftrag für nachhaltige Entwicklung kompatibel ist? Gibt es eine juristische Abklärung dazu, und inwieweit kann eine solche eingefordert werden?
→ Curia Vista
06.3867 — Kohäsionsbeitrag. Realisierung der Schweizer Projekte
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Markwalder Christa |
| Datum |
20.12.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.02.2007 |
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 26. November 2006 dem Osthilfegesetz zugestimmt. Dieses Bundesgesetz bildet u. a. die rechtliche Grundlage für die Erweiterungsbeiträge der Schweiz an die im Jahr 2004 beigetretenen Staaten der EU. Die entsprechenden Rahmenkredite werden dem Parlament voraussichtlich im ersten Halbjahr 2007 vorgelegt; im Herbst 2007 sollen zwischen der Schweiz und den zehn Staaten die bilateralen Abkommen abgeschlossen werden.
Gemäss Artikel 6 Osthilfegesetz koordiniert der Bund seine Massnahmen mit den Empfängerstaaten und den weiteren tätigen Institutionen, also namentlich mit der EU.
Im Hinblick auf die konkrete Planung und Realisierung der Projekte im Rahmen des schweizerischen Erweiterungsbeitrages bitte ich den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie wird er mit der EU zusammenarbeiten, um die schweizerischen Projekte mit den Kohäsionsbestrebungen der EU zu koordinieren, damit Doppelspurigkeiten bereits in der Planungsphase verhindert werden und Synergien mit EU-Projekten genutzt werden können?
- Kann er sich im Hinblick auf den Beitritt von Rumänien und Bulgarien vorstellen, die Koordination und die Kooperation mit der EU in der Osthilfe zu intensivieren, und allenfalls auch die Möglichkeit prüfen, durch Beiträge an den Kohäsionsfonds der EU die Planung und Ausrichtung von gemeinschaftlichen Projekten mitzugestalten?
- Er hat darauf hingewiesen, dass auch Schweizer Unternehmen bei der Realisierung der Projekte zum Zug kommen sollen. Wird der Bundesrat potenzielle Schweizer Unternehmen konkret und aktiv über die Möglichkeiten informieren?
→ Curia Vista
06.3683 — Mehrkosten für Schengen/Dublin
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Hutter-Hutter Jasmin |
| Datum |
13.12.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.03.2007 |
Gemäss Botschaft des Bundesrates vom 1. Oktober 2004 zu den bilateralen Verträgen II sollen die mit Schengen/Dublin verbundenen finanziellen Mehraufwendungen 8,2 Millionen Franken für das Jahr 2006, 7,3 Millionen Franken für 2007 und 6,6 Millionen Franken für das Jahr 2008 betragen.
Ich stelle dazu dem Bundesrat folgende Fragen:
- Ist die Prognose des Bundesrates für das Jahr 2007 eingetreten? Wenn nein, wie begründen sich die Abweichungen? Wie hoch sind allfällige Abweichungen?
- Welche Beträge sind im Voranschlag 2007 und im Finanzplan 2008 für Schengen/Dublin eingesetzt? Falls Abweichungen bestehen, worauf sind diese zurückzuführen?
→ Curia Vista
06.3643 — EU-Druck auf das Steuersystem
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
06.12.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 09.03.2007 |
Nur einen Tag nach der Abstimmung über das Osthilfegesetz, bei welchem die Schweiz ohne vertragliche Notwendigkeit eine Milliarde Franken an die neuen EU-Staaten zugesichert hat, kommen bereits die nächsten Druckversuche der EU. Die EU erachtet den schweizerischen Steuerwettbewerb als inkompatibel mit dem EU-Recht.
- Was unternimmt der Bundesrat, um dem Druck der EU zu widerstehen?
- Welche Gegenmassnahmen kommen für den Bundesrat infrage, um allfälligen Druckversuchen der EU zu widerstehen?
- Ist der Druckversuch der EU ein Mittel, um weitere 350 Millionen Franken Kohäsionszahlungen für die neuen EU-Mitglieder (Bulgarien und Rumänien) zu erhalten?
- Ist der Bundesrat bereit, auf die Ratifikation von Sozialversicherungsabkommen mit diesen neuen Staaten zu verzichten, solange die EU den Steuerwettbewerb der Schweiz nicht anerkennt?
→ Curia Vista
06.3642 — Keine Diskriminierung der inländischen Nutzer von Dieselfahrzeugen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
06.12.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.06.2007 |
Im Hinblick auf die nächste Inversionslage im Winter bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit Partikelfiltersystemen und dem 3-stufigen Massnahmenplan der Kantone:
- Sind gesetzliche Grundlagen für den 3-stufigen Massnahmenplan der Kantone - insbesondere für solche, die sehr einschneidende Zwangsmassnahmen für unsere Wirtschaft beinhalten - vorhanden?
- Ist eine vorzeitige Einführung einer Partikelfilterpflicht für Dieselfahrzeuge der Schweiz mit den bilateralen Verträgen I (Technische Handelshemmnisse) vereinbar?
- Wie kann es der Bundesrat verantworten, die inländischen Nutzer von Dieselfahrzeugen derart gegenüber den ausländischen Nutzern zu diskriminieren?
- Inwieweit ist eine solche Diskriminierung mit dem Transitabkommen vereinbar?
- Welche Auswirkungen wird eine allfällige Stilllegung von Dieselfahrzeugen ohne Partikelfilter während Tagen für die Schweizer Wirtschaft haben?
- Wieso wird der Ansatz gewählt, ein System (d. h. Partikelfilter) vorzuschreiben? Weshalb wird nicht wie in allen anderen Ländern der Welt ein Grenzwert festgelegt, womit es der Technik überlassen wäre, wie das Problem zu lösen ist?
- Ist der Bundesrat über die sehr fortgeschrittene Entwicklung der neuesten Motorengeneration informiert, welche bessere Resultate als Partikelfiltersysteme erzielt, womit diese in Zukunft hinfällig werden?
- Wurden die katastrophalen praktischen Resultate betreffend Wirtschaftlichkeit, Funktionsfähigkeit und Dauerhaftigkeit bei nachträglich eingebauten Partikelfiltersystemen berücksichtigt? Wo sind allfällige Resultate nachzulesen?
- Stützen sich das Bundesamt für Umwelt und der Bundesrat immer noch nur auf die Meinung des Beraters Andreas Mayer, der gleichzeitig Mitglied der internationalen Partikelfilterindustrie ist und somit ein starkes finanzielles Interesse an einer Nachrüstung mit Partikelfiltern hat?
→ Curia Vista
06.3567 — Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Levrat Christian |
| Datum |
05.10.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.11.2006 |
An der Internationalen Arbeitskonferenz vom 15. Juni 2006 in Genf hat sich die Schweizer Delegation in der Schlussabstimmung als einzige Regierungsdelegation der 178 Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gegen die Annahme eines neuen Abkommens über die Förderung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ausgesprochen. Dies geschah, obwohl sich der Vertreter der Schweizer Arbeitgeber nicht gegen diese Bestimmungen aussprach (Enthaltung) und der Vertreter der Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Abkommen unterstützte.
Ich fordere den Bundesrat dazu auf, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Haben die Schweizer Regierungsvertreter anlässlich dieser Abstimmung in Eigenregie gehandelt, oder widerspiegelt ihre Ablehnung des neuen Abkommens über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz den Willen des Bundesrates?
- 2004 haben in der Schweiz 189 Menschen bei der Arbeit ihr Leben verloren, und allein im ersten Trimester des Jahres 2006 waren mehr als 60 000 Arbeitsunfälle zu verzeichnen. Bedeutet die ablehnende Haltung der Schweizer Regierungsdelegation, dass der Bundesrat seine Politik in Sachen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ändert? Gedenkt der Bundesrat nun, keine Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mehr zu treffen? Will er womöglich sogar die heute gültigen Normen infrage stellen?
- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Haltung seiner Delegation den Interessen der Angestellten in unserem Land dient?
- Seit 1920 dient unser Land, ein Vorreiter auf dem Gebiet des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der IAO als Gastland. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die abkapselnde Haltung seiner Delegation den Interessen der Schweiz dient? Birgt eine derartige Isolation nicht die Gefahr, dass Genfs Status als Hauptsitz der IAO auf Dauer gefährdet ist?
- Die ablehnende Haltung der Schweizer Regierungsdelegation steht in offenkundigem Widerspruch zur Politik, welche die Schweiz im Bereich der Menschenrechte verfolgt. Erachtet es der Bundesrat aus diesem Grund nicht als angebracht, die Abteilung für Internationale Arbeitsfragen (zurzeit im Seco) dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten anzugliedern, damit die Politik in beiden Bereichen harmonisiert werden kann?
→ Curia Vista
06.3537 — Protest gegen Tiertransporte
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Hess Bernhard |
| Datum |
05.10.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.12.2006 |
Bisher waren Schlachttiertransporte durch die Schweiz verboten. Im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen steht die Schweiz jedoch unter Druck der Europäischen Union (EU), dieses als verkapptes Handelshemmnis angesehene Verbot aufzuheben. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat bereits angekündigt, das heutige Verbot von internationalen Schlachttiertransporten per Januar 2007 aufheben zu wollen, was einen Sturm der Entrüstung bei Tierschützern, Patrioten und einheimischen Landwirten ausgelöst hat.
Ich bitte deshalb den Bundesrat höflich, folgende Fragen zu beantworten:
- Weshalb ist das Tiertransportverbot in der neuen Tiertransport-Verordnung bereits aufgehoben worden?
- Wurde mit der Streichung des Verbots in der neuen Tiertransport-Verordnung nicht von vornherein ein Pfand aus der Hand gegeben, bevor diese Frage mit der EU verhandelt worden ist?
- Wurde der damals zuständige Bundesrat Pascal Couchepin nicht wortbrüchig, indem er vor sechs Jahren, anlässlich der Volksabstimmung zum Strassen-Transitabkommen mit der EU, dem Schweizer Tierschutz (STS) schriftlich zugesichert hat, dass eine Aufhebung dieses Schlachttiertransport-Verbotes nicht infrage kommt?
- Will die Schweiz sich in Brüssel vehement für die Beibehaltung des Verbots internationaler Tiertransporte einsetzen, und wie stehen die Chancen?
- Will die Landesregierung bei handelspolitischen Verhandlungen mit der EU künftig Tier-, Umwelt- und gesundheitspolitische Schutzanliegen einbringen?
- Soll die Schweiz die EU überzeugen, Schlachttransporte über weite Strecken zu verbieten?
→ Curia Vista
06.3325 — Stromaustausch zwischen der Schweiz und der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schneider-Ammann Johann N. |
| Datum |
22.06.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 06.09.2006 |
- Der französische Regulator hat die Vorrangstellung der Langfristverträge mit Hinweis auf ein Abkommen Schweiz-EU in einer Verfügung bestätigt. Nur relativ kleine Restkapazitäten werden auktioniert. Ist diese Verfügung auf ein bestimmtes Datum befristet? Wie sieht das Junktim zwischen dieser Verfügung und dem Abkommen zwischen der Schweiz und der EU aus?
- Elektrizitätsverträge - insbesondere die bestehenden Langfristverträge -, die von EG-Unternehmen mit Unternehmen aus Drittländern wie der Schweiz geschlossen wurden, werden aus rechtlicher Sicht weder von der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie noch von der Stromhandelsverordnung der EU erfasst. Sie sind für die Schweiz deshalb nicht verbindlich.
Von der EU besteht aber starker Druck, im Austausch mit der Schweiz dieselben Regeln anwenden zu wollen wie im EU-Binnenmarkt. Für den Werkplatz Schweiz wären solche Regeln mit unnötigen Nachteilen verbunden. Wie gedenkt der Bundesrat diesem Druck standzuhalten? Welche Vorkehrungen werden getroffen? Was passiert, wenn ein Abkommen nicht zustande kommt?
- Der Marktzugang hat diskriminierungsfrei und nach marktwirtschaftlichen Kriterien zu erfolgen. Das Auktionsregime ist eines von mehreren Verfahren unter den diskriminierungsfreien marktorientierten Engpassmanagement-Methoden. Wurden die Handlungsoptionen für die Schweiz systematisch evaluiert? Welches sind sie?
→ Curia Vista
06.3259 — Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Perspektiven für die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
09.06.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.09.2006 |
In den letzten Jahren hat sich der europäische Sicherheitsraum stark fortentwickelt, einerseits aufgrund der EU-Osterweiterung, andererseits aufgrund des politischen Willens, der im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zum Ausdruck kommt. Dies gilt insbesondere für die Ausarbeitung einer europäischen Sicherheitsstrategie im Jahr 2003, die vor allem friedensunterstützende Einsätze ziviler oder militärischer Art vorsieht. Ausserdem ist hier die Schaffung einer europäischen Agentur im Jahr 2004 zu erwähnen, deren Einsatzgebiet im Bereich der Verteidigung und insbesondere in der Rüstungszusammenarbeit liegt.
Diese Entwicklung hin zu einer immer aktiveren und umfassenderen europäischen Sicherheitspolitik muss bei den Nicht-EU-Staaten in die aktuelle und zukünftige Situationsanalyse einfliessen. Die Bedingungen sind für diese Staaten umso günstiger, als die europäische Sicherheitspolitik ein zwischenstaatlicher Bereich bleibt, was den daran beteiligten Staaten die volle Wahrung ihrer Souveränität ermöglicht.
Die Schweiz, deren Sicherheit im engeren Sinne direkt von der langfristigen Stabilität in Europa abhängt, ist davon ganz besonders stark betroffen. Ausserdem und allgemeiner betrachtet, beteiligt sich die Schweiz in diesem Rahmen bereits an mehreren zivilen und militärischen Einsätzen, insbesondere in Bosnien-Herzegowina. Deshalb bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass sowohl die Sicherheits- als auch die Aussenpolitik der Schweiz bereits von der Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beeinflusst sind und es immer mehr werden?
- Schätzt der Bundesrat die Situation auch so ein, dass es sich hier um eine gute Gelegenheit handelt, die bereits 1999 im Bericht über die Sicherheitspolitik ausformulierte schweizerische Strategie "Sicherheit durch Kooperation" umfassender und konkreter umzusetzen? Die Umsetzung dieser seit nunmehr sieben Jahren verfolgten Strategie setzt voraus, dass die Modalitäten der pragmatischen Kooperation mit der Europäischen Union geklärt und systematisiert werden. Wäre es nicht endlich an der Zeit, hier Worte in Taten umzusetzen?
- Was hält der Bundesrat in diesem Rahmen davon, die schweizerische Beteiligung an europäischen Einsätzen zu verstärken?
- Was hält der Bundesrat vom politischen Projekt, mit der Europäischen Union ein Rahmenabkommen im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu treffen? Welche wesentlichen Vor- und Nachteile entstünden dadurch seiner Meinung nach im Bereich der Sicherheitspolitik ganz allgemein für die Europapolitik der Schweiz?
- Ist der Bundesrat der Meinung, dass ein Beobachterstatus bei der Europäischen Verteidigungsagentur für die Schweiz sinnvoll sein könnte? Ist ein solcher Schritt nicht unumgänglich und dringend nötig, damit die Möglichkeiten für eine langfristig glaubwürdige Verteidigung geschaffen werden können, insbesondere im Bereich der Rüstungspolitik?
→ Curia Vista
06.3257 — Förderung der wachstumsträchtigen Wirtschaftsbranchen in Forschung und Entwicklung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
09.06.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.09.2006 |
Die deutliche Annahme der Bildungsverfassung durch das Schweizer Stimmvolk am 21. Mai 2006 hat die Bedeutung der Wissensgesellschaft Schweiz einmal mehr bestätigt. In unserer Wissensgesellschaft spielen Forschung, Entwicklung und Innovation eine bedeutende Rolle.
Vor diesem Hintergrund und im Interesse einer kohärenten bundesrätlichen Strategie zur Förderung der Wachstumsbranchen im Bereich Forschung und Entwicklung wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welches sind die wachstumsträchtigen Forschungsbranchen im Portfolio der schweizerischen Volkswirtschaft und welche Stellung nehmen sie ein? Wie beurteilt er ihre Bedeutung für den gegenwärtigen und den zukünftigen Wohlstand in der Schweiz?
2a. Wie gedenkt er die für die im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tätigen Unternehmen notwendigen Rahmenbedingungen auszugestalten, damit diese im internationalen Konkurrenzkampf nicht nur bestehen, sondern auch weiterhin wachsen können?
2b. Auf welche Weise wird er die für diese Branchen relevanten Gesetzesvorlagen, namentlich in den Bereichen Investitionsschutz, Patentrecht und Forschung, aufeinander abstimmen und die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Gesetzgebungen aufzeigen, damit dieser Wirtschaftszweig gezielt gefördert werden kann?
- Wie schätzt er - bei einer allfälligen Zulassung von Parallelimporten von patentgeschützten Produkten oder Medikamenten - das Risiko ausbleibender Investitionen oder der Verlagerung strategisch wichtiger Teile (Konzernsitze, Forschungszentren, Produktion) der im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation aktiven Branchen ein?
- Verfügt er über eine Analyse der kurz- und langfristigen Auswirkungen von ausbleibenden Investitionen oder gar der Abwanderung von im Forschungsbereich tätigen Unternehmen auf die schweizerische Volkswirtschaft, auf den Forschungs- und Wissensstandort Schweiz sowie auf den Wohlstand unserer Gesellschaft?
- Wie hoch schätzt er die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Schweiz im Marken- und Urheberrecht zur regionalen Erschöpfung übergehen müsste, falls die EU bereit sein sollte, die regionale Erschöpfung für patentgeschützte Waren und Produkte auf die Schweiz auszudehnen? Beurteilt er in diesem Zusammenhang ein separates Abkommen mit der EU als eine sinnvolle Option?
→ Curia Vista
06.3248 — Was kommt noch an Kohäsionszahlungen auf uns zu?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
08.06.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.09.2006 |
Wie Radio DRS und weiteren Medien zu entnehmen war, kommt der Beitritt der Schweiz zu Schengen teurer zu stehen, als die Botschaft des Bundesrates und das Abstimmungsbüchlein das Parlament und das Stimmvolk glauben machten. Zudem sehen sich die Kantone mit unerwartetem Zusatzaufwand und Harmonisierungsbedarf konfrontiert. Dies zeigt, dass in der Aussenpolitik, namentlich bei den Verträgen mit der EU, nicht die notwendige Sorgfalt in Bezug auf die Behandlung und Information zu den Dossiers gewahrt wird. Dasselbe Problem zeichnet sich nunmehr auch im Zusammenhang mit den Vereinbarungen zu den Zahlungen der Schweiz an den Kohäsionsfonds ab. Auch hier wird offenbar nicht transparent und vollständig informiert, weder zu den Verpflichtungen noch zu den Kompensationen im Bundesbudget.
Wir ersuchen den Bundesrat daher dringlich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist davon auszugehen, dass sich die Verschleierungstaktik nicht nur bei den Kohäsionszahlungen, sondern auch bei weiteren Abkommen mit der EU wiederholt?
- Trifft es zu, dass es eine stille Übereinkunft zwischen zwei Bundesräten und einigen Parteipräsidenten gab, wie die Kompensation im Bundesbudget scheinbar bewerkstelligt werden könnte, um den Vertrag zu retten?
- Welche weiteren Anfragen vonseiten der EU liegen in Bezug auf die Kohäsionszahlungen bereits vor, und welche Beträge wurden vom Bundesrat - mündlich oder schriftlich - bereits in Aussicht gestellt, und woher gedenkt der Bundesrat die Mittel zu nehmen?
- Trifft es zu, dass er Weisung gegeben hat, nichts über solche Anfragen und allfällige Beträge öffentlich werden zu lassen?
- Wann wird er vollumfänglich über geplante, in Aussicht gestellte oder bereits versprochene weitere Zahlungen zugunsten künftiger Mitgliedstaaten wie Rumänien, Bulgarien, Kroatien und der Türkei sowie allfällige weitere Beitrittskandidaten wie Mazedonien, Montenegro oder Nordzypern informieren?
- Wie erklärt er gegenüber der EU die doppelte Bevorzugung gewisser Mitgliedstaaten in Bezug auf die Unterstützungsleistungen der Schweiz, wie sie durch die Zahlungen via Osthilfe und via Kohäsionsfonds entsteht?
→ Curia Vista
06.3247 — Höchste Zeit für volle Transparenz zu Schengen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
08.06.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 06.09.2006 |
Wie Radio DRS und weiteren Medien zu entnehmen war, kommt der Beitritt der Schweiz zu Schengen teurer zu stehen, als die Botschaft des Bundesrates und das Abstimmungsbüchlein das Parlament und das Stimmvolk glauben machten. So hat die Schweiz einen wesentlichen Beitrag zu dem mit 3,3 Milliarden Franken veranschlagten EU-Fonds zur Sicherung der Schengen-Aussengrenzen zu leisten. Im Weiteren zeichnen sich nun auch zusätzliche Kosten durch den offenbar unterschätzten Anpassungs- und Harmonisierungsbedarf in den Kantonen für die polizeiliche Zusammenarbeit ab. Es muss aufgrund dieser Enthüllungen vermutet werden, dass der Bundesrat die aussenpolitischen Kommissionen und die Bevölkerung willentlich ungenügend informierte oder aber die Folgen des Vertragsabschlusses selber krass unterschätzte.
Wir ersuchen den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie erklärt er den Widerspruch zwischen den Aussagen im Abstimmungsbüchlein, wonach sich die Kosten von Schengen auf einen jährlichen Beitrag von jeweils rund 7 Millionen Franken beschränken, und den jetzt bekanntgewordenen mindestens dreimal so hohen Kosten, welche der Schweiz aus dem Vertrag entstehen?
- Wann hat er über Zahlungen an den EU-Fonds zur Sicherung der Aussengrenzen verhandelt? Trifft es zu, dass dies bereits vor der Abstimmung geschah, und falls ja, warum hat der Bundesrat nicht im Sinne einer transparenten Korrektur zum Abstimmungsbüchlein über die zusätzlichen Kosten informiert?
- Hat er willentlich nicht die volle Transparenz gewährleistet, und war er sich der entstehenden Kosten nicht bewusst?
- Welche weiteren bisher nicht erwarteten Kosten sind zu befürchten?
- Welche Möglichkeiten hat die Schweiz angesichts der eingegangenen institutionellen Bindung, über solche Beiträge überhaupt zu verhandeln?
- Wann wird er über die tatsächlich anfallenden Beiträge und alle weiteren Kosten, welche direkt oder indirekt durch Schengen auf den Stufen Bund, Kanton und Gemeinde entstehen, informieren?
- Ist er bereit, die Abstimmung zum Schengenbeitritt zu wiederholen, nachdem die Entscheidung zu diesem folgenschweren Vertrag nicht in Kenntnis der vollen Sachlage erfolgte?
→ Curia Vista
06.3238 — Schengen. Revision erlaubt ausländischen Polizisten Nacheile und Observation auf Schweizer Gebiet auch in Steuersachen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Baumann J. Alexander |
| Datum |
11.05.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.08.2006 |
Fühlt sich der Bundesrat noch an die feierlichen Versprechen gegenüber dem Schweizer Volk bezüglich des Grundsatzes der doppelten Strafbarkeit als Voraussetzung für den Einsatz ausländischer Polizeibeamter auf dem Gebiete der Schweiz gebunden, und wird er das Schengen-Abkommen kündigen, wenn über die Frage der doppelten Strafbarkeit mit der EU keine Einigung erzielt werden kann?
→ Curia Vista
06.3235 — Fragwürdige Auslegung des Freihandelsabkommens Schweiz/EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schlüer Ulrich |
| Datum |
11.05.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 06.09.2006 |
Am 11. Dezember 2005 stimmten die Stimmbürger des Kantons Obwalden mit 86 Prozent einem neuen Steuergesetz zu, welches Anfang Januar 2006 in Kraft getreten ist. Damit folgt der Kanton Obwalden anderen Kantonen wie Schwyz, Zug oder Schaffhausen, welche ebenfalls degressive Steuergesetze kennen.
An diesen Steuersystemen einzelner Kantone stört sich offenbar die EU. Sie wertet diese als staatliche Beihilfen zur Umgehung des Freihandelsabkommens. In diesem Sinne hat auch der deutsche Botschafter in Bern die Schweiz kritisiert. Die Auseinandersetzung werde von der EU als technisches Problem angesehen. Nachdem sich der Sonderausschuss an seiner Sondersitzung nach wie vor uneins getrennt hat, erhält die Überweisung der Angelegenheit an die EU-Kommission nun aber eine politische Komponente: Die Kommission bereitet einen formellen Beschluss vor, wonach unsere kantonalen Steuergesetze das Freihandelsabkommen verletzen.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie hat er gegen die Drohungen des deutschen Botschafters Andreas von Stechow in der Sonntagspresse reagiert?
- Was gedenkt er in dieser Angelegenheit weiter zu unternehmen?
- Wie beurteilt er die Möglichkeit, dass die EU-Kommission Sanktionen gegenüber der Schweiz ergreifen wird? Wie würde er in einem solchen Falle reagieren?
- Ist er gewillt, in dieser Sache hart zu bleiben und die Souveränität der Kantone und das Prinzip des Föderalismus zu schützen?
→ Curia Vista
06.3167 — Freier Zugang im System Schengen für Euro-Polizisten auch zur Steuerschnüffelei
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schibli Ernst |
| Datum |
24.03.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 31.05.2006 |
In der "Weltwoche"-Ausgabe Nr. 11/06 ist zu lesen, dass die EU-Polizeikooperation (Enfopol) unter dem harmlosen Titel "Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit" einen Prozess eingeleitet hat, der tief ins schweizerische Recht eingreift.
Gemäss geltendem Schengen-Vertrag müssen Polizisten, die einen Flüchtigen auf das Gebiet eines anderen Staates verfolgen (sogenannte Nacheile) oder einen Verdächtigen auch nach Überschreiten der Grenze planmässig überwachen wollen (sogenannte Observation), eine Reihe von Bedingungen einhalten, so u. a. das Prinzip der doppelten Strafbarkeit, gemäss welchem die Polizei nur bei jenen Delikten grenzüberschreitend aktiv werden darf, die von beiden Staaten gleichermassen verfolgt werden. Der Bundesrat hat diesen Grundsatz im Abstimmungskampf zu Schengen/Dublin feierlich beschworen und die von der SVP vorgebrachten Bedenken als unbegründet abgetan. Dennoch soll nun das Prinzip der doppelten Strafbarkeit von der Enfopol mittels "griffiger internationaler" Kooperation ausgeschaltet werden.
Aufgrund dieser unverständlichen und - wider besseres Wissen des Bundesrates - eigentlich voraussehbaren Entwicklung in diesem hochbrisanten, sensiblen Bereich bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Steht er bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Straftätern weiterhin zur doppelten Strafbarkeit?
- Ist er bereit, Massnahmen gegen die Aushöhlung unseres Rechtsstaates durch ausländische Organisationen zu ergreifen?
- Ist er willens, den Schengen-Vertrag aufzukündigen, falls die EU nicht bereit ist, auf das Vorgehen der Enfopol zurückzukommen und auf diese rechtsstaatlich höchst bedenklichen Eingriffe zu verzichten?
→ Curia Vista
06.3121 — Agrarfreihandel mit der EU. Konsequenzen für die Landwirtschaft?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Müller Walter |
| Datum |
23.03.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 31.05.2006 |
Der Bundesrat prüft ein Freihandelsabkommen im Bereich der Landwirtschaft mit der EU. In der Landwirtschaft - die bereits durch verschiedene Reformprojekte (WTO, "AP 2011", diverse Freihandelsabkommen) herausgefordert wird, macht sich eine enorme Verunsicherung breit. Sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Nahrungsmittelindustrie werden die notwendigen Investitionen nur getätigt, wenn Rechtssicherheit und Vertrauen in die Zukunft bestehen. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Welche Auswirkungen erwartet er auf die Produzentenpreise?
- Wie hoch sind heute die Differenzen bei den Produktionskosten zwischen der Schweiz und der EU? Wie hoch im Besonderen bei:
- den Löhnen;
- den Hilfsstoffen;
- den Baukosten;
- den Maschinen;
- der Energie?
- Erwartet er mit einem Freihandelsabkommen auch eine Senkung der Produktionskosten für die schweizerische Landwirtschaft und in welchem Umfang?
- Ist er der Meinung, dass die Produktionskosten auf EU-Niveau gesenkt werden könnten, und wie will er das erreichen?
- Wie will er verhindern, dass beim Import von billigen Nahrungsmitteln durch den Handel nicht einfach eine Importrente abgeschöpft wird?
- Welche Auswirkungen sind auf die Strukturen der schweizerischen Landwirtschaft zu erwarten?
- Welche Auswirkungen haben die zu erwartenden Strukturveränderungen in der Landwirtschaft - insbesondere im Berggebiet - auf den Tourismus?
- Ist er der Meinung, dass die schweizerische Landwirtschaft für die, mit einem Freihandelsabkommen zu erwartenden, enormen Herausforderungen gerüstet ist?
- Durch eine massive Einbusse bei den Produktepreisen ist auch ein Wertverlust bei den Landwirtschaftsbetrieben zu erwarten. Dadurch dürfte auch ein wesentlicher Teil der Altersvorsorge der aktiven Betriebsleitergeneration gefährdet werden. Teilt er diese Auffassung, und ist er bereit, für dieses Problem eine Lösung vorzuschlagen?
- Heute ist es bei der ersten Verarbeitungsstufe oft so, dass sie, auch wenn die Produkte nichts kosten würden, nicht mit den Preisen in der EU konkurrieren könnte. Wie kann die Wettbewerbsfähigkeit der Verarbeitungsindustrie gestärkt werden?
- Die Gemüseproduzenten in Spanien - die mit einem Freihandelsabkommen die direkten Konkurrenten zu den Schweizer Produzenten würden - pflegen und ernten ihre Gemüsekulturen mit billigen Hilfsarbeitern aus Marokko. Ist er bereit, hier gleich lange Spiesse zu schaffen?
- Ist er der Meinung, dass Artikel 104 der Bundesverfassung auch mit einem Agrarfreihandelsabkommen mit der EU eingehalten werden kann?
- Mit wie viel Arbeitsplatzverlusten rechnet er als Folge eines Freihandelsabkommens in der gesamten Nahrungsmittelbranche?
→ Curia Vista
06.3021 — Freihandelsperspektive für die Landwirtschaft
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schweiger Rolf |
| Datum |
07.03.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 31.05.2006 |
Die Sorge um die Zukunft und die Perspektive der Landwirtschaft hat bei der Bevölkerung einen grossen Stellenwert. Ich ersuche den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist er bereit, der Schweizer Landwirtschaft eine neue Perspektive zu geben, die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft in Europa anzustreben mit der Zielsetzung, spätestens 2015 mit allen Ländern der EU gegenseitige volle Freizügigkeit zu haben, und sich deshalb für ein Freihandelsabkommen mit der EU im Bereich Landwirtschaft sowie im Bereich jener Wirtschaftszweige, welche mit der Landwirtschaft zusammenhängen, einzusetzen?
- Ist er bereit, mit der EU noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode formelle Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen im Bereich Landwirtschaft aufzunehmen?
- Ist er bereit, das Agrarabkommen mit der EU über die Machbarkeitsstudie hinaus weiter zu vertiefen und aufzuzeigen, welcher volkswirtschaftliche Nutzen von einem solchen Abkommen kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten ist? Wie gedenkt er das Agrarabkommen als Bestandteil des bilateralen Weges in den angekündigten Bericht über die Optionen in der Europapolitik zu integrieren?
→ Curia Vista
05.3727 — Aktuelle bilaterale Strategie?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
30.11.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2006 |
Mit dem Ja zum letzten Abkommen über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit hat das Volk den bilateralen Weg der Schweiz klar bestätigt. Auch der Bundesrat hat anlässlich seiner europapolitischen Klausur vom 26. Oktober 2005 den bilateralen Weg als "erfolgreiche Interessenpolitik der Schweiz" erklärt. Mittlerweile hat die Schweiz insgesamt 18 Verträge mit der EU abgeschlossen. Dem Vernehmen nach wird hinter den Kulissen bereits über ein Rahmenabkommen sowie weitere bilaterale Verträge bzw. gar eine Runde beraten. Im Frühjahr 2006 will der Bundesrat einen europapolitischen Bericht vorlegen, und dabei verschiedene europapolitische Optionen prüfen - auch einen EU-Beitritt bzw. einen EU-Beitritt "light". Gleichzeitig stehen Kohäsionszahlungen an, bei denen jedoch die gesetzliche Grundlage bisher fehlt. Die bundesrätliche Klausur hat wenig Klarheit zur Strategie des Bundesrates gebracht und bis zum Vorlegen des Berichtes dürfte die Zusammenarbeit mit der EU somit unklar sein. Aufgrund dieser Situation und der dadurch entstandenen Verunsicherung in der Bevölkerung wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie beurteilt er den Gang der Umsetzung bzw. Realisierung der abgeschlossenen Verträge? Welchen Zeithorizont sieht er, namentlich in Bezug auf Schengen/Dublin? Entspricht die Kostenentwicklung der Planung?
- Im Rahmen der bilateralen Verträge scheint der Bundesrat auch die Bereiche Elektrizität, öffentliche Gesundheit und Schutz der Herkunftsbeziehungen sowie die Teilnahme am Satellitennavigationssystem Galileo regeln zu wollen. Wie ist der Stand dieser Verhandlungsabsichten? Welche Vorteile sieht der Bundesrat hier für den Wirtschaftsstandort Schweiz?
- In welchen weiteren Bereichen will er mit der EU verhandeln, oder bestehen bereits Verhandlungsmandate?
- Hat er die Absicht, für die 18 Abkommen einen Rahmenvertrag abzuschliessen bzw. ist dies bereits in Prüfung begriffen? Hat er schon konkrete Vorstellungen über die inhaltliche Ausgestaltung dieses Vertrages? Welche Auswirkungen würde ein solcher Rahmenvertrag nach Ansicht des Bundesrates haben? Wie will der Bundesrat der Gefahr entgehen, dass inskünftig ein gemischter Ausschuss politische Entscheide trifft?
- Welche Konditionen sind für die Kohäsionszahlung vorgegeben? Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Zahlung über 1 Milliarde Franken abschliessend ist und der Betrag den Budgets des EDA und des EVD im Bereich Aussenpolitik anzurechnen ist? Garantiert er, dass diese Mittel von der Schweiz verwaltet und eingesetzt werden? Wie beurteilt er die ihm von der EU übermittelte "bestimmte Erwartung", dass die zugesicherte Zahlung die "Grundlage für weitere Leistungen" in späterer Zukunft abgebe?
→ Curia Vista
05.3554 — Grossraubtiermanagement. Verwirrender Vorstoss der Schweiz bei der Berner Konvention
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aeschbacher Ruedi |
| Datum |
05.10.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.06.2006 |
Im September 2004 beantragte der Bundesrat dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention, den Wolf aus Anhang II (streng geschützte Tierarten) der Berner Konvention zu streichen und neu in den Anhang III (geschützte Tierarten) aufzunehmen. Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat den Entscheid über diesen Antrag vertagt. Es ist aber absehbar, dass der Antrag der Schweiz aus folgenden Gründen nicht erfolgreich sein wird:
Die Einstufung des Wolfes als streng geschützte Tierart in der Berner Konvention war eine erfolgreiche Massnahme. Die Wolfsbestände konnten sich in zahlreichen Ländern erholen, und die Tierart hat sich ausgebreitet. Der strenge Schutz des Wolfes hat sich bewährt. Er lässt übrigens auch genügend Spielraum, um Konflikte mit der Kleinviehhaltung zu lösen.
In der EU-Flora- und -Fauna-Habitatrichtlinie, Anhang IV, wird der Wolf denn auch als streng geschützte Tierart von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt (mit Ausnahmen für einzelne Regionen der EU). Die Streichung des Wolfes aus Anhang II der Berner Konvention würde somit eine Differenz zum EU-Recht schaffen.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
- Aus welchem Grund hält er den Antrag zur Rückstufung des Schutzes des Wolfes aufrecht?
- Der Antrag der Schweiz ist der erste Antrag für die Rückstufung einer Tierart in der Geschichte der Berner Konvention überhaupt. Droht damit die Schweiz nicht ein erfolgreiches, von ihr initiiertes internationales Abkommen zu schwächen?
- Der Schweizer Antrag kommt von einem wohlhabenden Land, welches heute einen Wolfsbestand von lediglich zwei bis drei Exemplaren aufweist. Weniger wohlhabende Staaten mit grossen Beständen wie Rumänien, Estland, Portugal oder Griechenland haben weder einen Vorbehalt gegen den Schutz des Wolfes angemeldet noch jemals entsprechende Rückstufungsanträge gestellt. Schadet der schweizerische Rückstufungsantrag nicht dem internationalen Ansehen unseres Landes?
- Der Bär figuriert in der Berner Konvention ebenso wie der Wolf in der Kategorie "streng geschützt". Muss damit gerechnet werden, dass nach dem Auftauchen eines Bären in der Schweiz der Bundesrat nun auch für diese Tierart eine Schwächung des internationalen Schutzes verlangt?
→ Curia Vista
05.3527 — Zukunft der Beherbergungsstatistik
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gadient Brigitta M. |
| Datum |
03.10.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.11.2005 |
Im Rahmen der bilateralen Verträge muss auch die Schweizer Statistik der europäischen Statistik angepasst werden. Darin enthalten ist auch die Beherbergungsstatistik. Es war also bereits zum Zeitpunkt der Abschaffung derselben im Jahre 2003 ersichtlich, dass diese Statistik zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingeführt werden muss.
Mit der Abschaffung hat das Bundesamt kurzfristig Kosten einsparen können, dafür ging langjähriges Branchenwissen und Erfahrung im Umgang mit diesen Daten verloren. Auch mussten Tourismusorganisationen und Kantone die finanziellen Mittel aufbringen, um eine neue Software zu entwickeln und mit hohem Aufwand die nötige Statistik zu erhalten. Die Lücke von Datenmaterial für das Jahr 2004 bleibt allerdings bestehen.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
- Die Finanzierung der Beherbergungsstatistik (Hotellerie und Parahotellerie) ist durch die "Public-Private-Partnership" bis 2008 vertraglich gesichert. Wie sieht der Bundesrat die künftige Entwicklung und Zusammenarbeit im Bereich dieser Statistik?
- Nach der erfolgreichen Annahme der Vorlagen zu den bilateralen Verträgen muss die Schweiz in den nächsten Jahren auch das Abkommen über die Statistiken umsetzen. Der Bund ist also vertraglich verpflichtet, in Zukunft eine Beherbergungsstatistik zu führen. Ab wann übernimmt der Bund die Kosten für die Aufrechterhaltung der Beherbergungsstatistik wieder?
- Der Bund wird die Software der Beherbergungsstatistik, deren Entwicklungskosten von den Kantonen und Tourismusorganisationen aufgebracht wurden, übernehmen können. Ist der Bundesrat bereit, sich nachträglich an diesen Kosten zu beteiligen?
- Eine neue Ferienwohnungsstatistik ist im Moment nicht in Sicht, da sowohl die Kantone als auch die Tourismusorganisationen keine zusätzlichen finanziellen Mittel mehr zur Verfügung haben. Wäre es nicht sinnvoll, wenn der Bund die Wiedereinführung der Ferienwohnungsstatistik - im Rahmen der Anpassungsarbeiten an die Erfordernisse von Eurostat - sofort angehen würde, um möglichst rasch wieder über die entsprechenden Daten verfügen zu können?
- Es ist ein grosses Anliegen der Branche, dass auch das Satellitenkonto als umfassenderes Messinstrument weitergeführt wird, obwohl dieses erst einmal, im Jahre 1998, erhoben wurde. Daraus stammen jedoch wichtigste Kennzahlen über die Tourismuswirtschaft. Ist der Bundesrat bereit, entsprechende Massnahmen zu treffen?
→ Curia Vista
05.3504 — Unterschiedliche Anwendung internationaler Abkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
27.09.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.11.2005 |
Bereits in den Abstimmungsunterlagen von 1992 hat der Bundesrat auf den gesamtwirtschaftlichen Nutzen der Eisenbahngrossprojekte hingewiesen: "Ihr Bau schafft Arbeitsplätze und Verdienst, insbesondere auch in den Bergregionen." Diese Versprechen hat der Bundesrat im Vorfeld der FinöV-Abstimmung bekräftigt.
Inzwischen ist das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft getreten und die Schweiz muss die Baulose für die Eisenbahngrossprojekte international ausschreiben. Dabei zeigt sich, dass ausländische Firmen, nicht zuletzt wegen anderer Rahmenbedingungen, zu günstigeren Konditionen offerieren und den entsprechenden Zuschlag erhalten.
Von der erweiterten Personenfreizügigkeit verspricht sich der Bundesrat erneut wirtschaftliche Vorteile. In der Botschaft führt er dazu aus: "Aus ökonomischer Sicht sind vom freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und den neuen EU-Mitgliedstaaten positive Auswirkungen zu erwarten .... Insgesamt wird der Produktionsfaktor Arbeit effizienter eingesetzt, wovon grundsätzlich positive Auswirkungen auf Wohlstand und Wachstum in der Schweiz zu erwarten sind."
Wir ersuchen daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist er nicht auch der Ansicht, dass eine Diskrepanz zwischen den von ihm gemachten Versprechungen in Abstimmungskämpfen und den tatsächlichen Folgen nach erfolgter Abstimmung besteht?
- Welche Schweizer Firmen erhielten bislang aufgrund der bisherigen bilateralen Verträge Aufträge im Ausland?
- Wie gross sind die Differenzen in Bezug auf die Eisenbahn-Grossprojekte zwischen der Zahl der erwarteten neuen Arbeitsplätze und den tatsächlich geschaffenen Arbeitsplätzen:
a. insgesamt;
b. in den Bergregionen?
- Hat er Kenntnis davon, dass die Schweiz internationale Abkommen, namentlich im Beschaffungswesen, wesentlich buchstabengetreuer umsetzt und anwendet als andere Staaten?
- Wo sieht er Handlungsspielraum bei der Vergabepraxis und wie wird dieser bisher genutzt?
- Wie berechnet und wie hoch beziffert der Bundesrat den volkswirtschaftlichen Schaden der Schweizerischen Praxis im Beschaffungswesen, und welche konkreten Massnahmen sind geplant?
- Steht er zu seinen Versprechungen in Bezug auf den volkswirtschaftlichen Nutzen im Zusammenhang mit der erweiterten Personenfreizügigkeit? Wenn ja, kann er dafür garantieren?
→ Curia Vista
05.3500 — Schengen/Dublin-Abkommen. Konsequenzen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
de Buman Dominique |
| Datum |
27.09.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 02.12.2005 |
Am 5. Juni 2005 hat das Schweizervolk die Schengen/Dublin-Abkommen angenommen. Diese Abkommen betreffen das Asyl- und das Ausländerrecht und haben, da sie die Schweiz mit den am Schengener Raum teilnehmenden Staaten verbinden, zweifelsohne internationale Tragweite.
Der Volksentscheid wird rechtliche Auswirkungen auf unsere nationale Gesetzgebung haben. Da der Nationalrat in der laufenden Session die Revision des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes beraten muss, sollten die Auswirkungen von Schengen/Dublin in diesen Bereichen in die laufenden Debatten miteinbezogen werden können.
Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:
- Ist zumindest seit der Annahme der Schengen/Dublin-Abkommen durch das Volk eine Liste der notwendigen legislatorischen Änderungen erstellt worden?
- Ist im EJPD und zwischen den betroffenen Departementen eine Koordinationsstelle eingerichtet worden, damit die Rechtssicherheit sowie die Umsetzung der Abkommen in das schweizerische Recht gewährleistet sind?
- Am letzten Tag der Sommersession 2005 wurde der Abbau zahlreicher Arbeitsplätze im EJPD angekündigt. Sind angesichts dieses Abbaues in den letzten Monaten die notwendigen personellen Ressourcen und wissenschaftlichen Kenntnisse noch vorhanden, damit eine schnelle Umsetzung des Volksentscheides vom 5. Juni sichergestellt und so den Erwartungen der Wirtschaft, speziell der Tourismusbranche, entsprochen werden kann?
→ Curia Vista
05.3433 — WTO-Agrarabkommen. Auswirkungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Brunner Toni |
| Datum |
17.06.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.09.2005 |
Bekanntlich ist es den WTO-Mitgliedern am 1. August 2004 gelungen, das Rahmenabkommen über verschiedene Verhandlungsbereiche abzuschliessen, darunter auch das Dossier Landwirtschaft. Dort geht es vor allem um die Bereiche Marktzugang, inländische Marktstützung und Exportstützungen. Der schweizerischen Landwirtschaft werden einmal mehr bedeutende Konzessionen in Form von bisher nicht bezifferten zollfreien Mengenkontingenten und Zollsenkungsmassnahmen zugemutet, um den Marktzugang für ausländische Produkte zu öffnen. Die inländische Marktstützung soll gekürzt und die Exporthilfen gänzlich gestrichen werden.
Unter Ziel 9 des Geschäftsberichtes des Bundesrates wird angeführt, die Öffentlichkeit sei über die Beschlüsse vom 1. August 2004 bezüglich der Verhandlungen innerhalb der WTO orientiert. Leider sind jedoch die Formulierungen in diesem Rahmenabkommen vage, man sucht vergeblich nach Zahlen. Deshalb wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Nach der letzten Verhandlungsrunde der WTO hat Bundesrat Deiss erklärt, dass er die erzielten Resultate als ausgewogen für die Schweizer Landwirtschaft betrachtet. Gleichzeitig erklärt der Bundesrat, dass seine Schätzungen in Bezug auf die Auswirkungen auf die Landwirtschaft mit dem Verhandlungsergebnis erst noch bestätigt werden müssen. Wie erklärt er diesen Widerspruch?
- Was sieht er vor, um sich gegen den Druck und die Forderungen der grossen Agrarexporteure zu wehren?
- Er geht davon aus, dass den schweizerischen Bauernfamilien jährlich ein Einkommensverlust von insgesamt 1,5 bis 2,5 Milliarden Franken entstehen wird. Hat er bereits einen konkreten Plan, wie er diesen gewaltigen Verlust der Bauern auffangen will? Was unternimmt er, um z. B. die Produktionskosten der Landwirte zu senken, neue Einkommensmöglichkeiten zu erschliessen und den Bauern mehr unternehmerische Freiheiten zu ermöglichen? Wo genau und mit welchen Massnahmen wird er ansetzen?
- Wie sieht er den zeitlichen Rahmen bei der Umsetzung dieser Massnahmen?
- Wie wird der Rhythmus der offenbar beabsichtigten Strukturanpassung vonstatten gehen? Mit welchen Strukturanpassungen im Rahmen der laufenden WTO-Runde rechnet er? Wie viele Bauernbetriebe müssen nach seiner Ansicht infolge dieses WTO-Agrarabkommens verschwinden?
→ Curia Vista
05.3401 — Aussenpolitik in Abhängigkeit der Energiepolitik
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Müller Geri |
| Datum |
17.06.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.09.2005 |
Die Schweiz ist zu rund 80 Prozent von Energie ausländischer Herkunft abhängig. Weder Uran als Ausgangsbrennstoff für die Atomkraftwerke noch die fossilen Energieträger kommen aus der Schweiz. Überdies handelt es sich dabei zu gut 71 Prozent um fossile Energieträger, davon wiederum grossmehrheitlich um Erdöl bzw. seine Produkte.
Der überwiegende Teil der fossilen Treib- und Brennstoffe für die Schweiz kommt aus Afrika (Nigeria, Algerien und Libyen), dem Nahen Osten (Arabische Halbinsel, Persischer Golf) und aus Vorderasien (Kaukasus, ehemalige Südsowjetunion).
Teile dieser Regionen sind als ausserordentlich instabil zu betrachten. Angesichts der hohen Abhängigkeit der Schweiz von diesen Ländern bzw. Regionen und angesichts der hohen Abhängigkeit der gesamten Wirtschaft von diesen Rohstoffen drängen sich folgende Fragen auf:
- Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, zu 80 Prozent von anderen Ländern abhängig zu sein?
- Wie beurteilt er die Stabilität dieser Herkunftsländer?
- Welche aussen- und innenpolitische Strategie hat der Bundesrat für den Fall, dass genau diese Energieträger nur noch zu sehr hohen Preisen erhältlich sind (nach dem Peak Oil z. B.)?
- Was für Abkommen hat der Bundesrat mit diesen Ländern abgeschlossen?
- Stimmt der Eindruck, dass der Bundesrat betreffend Verstösse gegen die Menschenrechte in diesen Ländern zurückhaltend ist? Warum ist er das?
- Wie verhält er sich gegenüber Flüchtlingen aus diesen Ländern? Könnte sich der Bundesrat ein spezielles Flüchtlingskriterium in Bezug auf "Ressourcenkriegsflüchtlinge" vorstellen?
- Gibt es Waffenlieferungen der Schweiz in diese Regionen? Wenn ja, in welchem Umfang?
- Ist der Bundesrat bereit, die Armee ins Ausland zu senden, wenn es um den Kampf der letzten Ölreserven geht? Allein oder im Verbund mit der Nato, der WEU und der PfP usw.?
- Kann sich der Bundesrat vorstellen, die Bevölkerung der Schweiz mit einer Informationskampagne auf den bevorstehenden Peak Oil aufmerksam zu machen? Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Peak Oil in fünf oder fünfzehn Jahren eintritt.
→ Curia Vista
05.3266 — Schengen-Visa
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Brändli Christoffel |
| Datum |
08.06.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 31.08.2005 |
Im Rahmen der Volksabstimmung über Schengen/Dublin hat der Bundesrat immer wieder auf die Bedeutung der Schengen-Visa für den Tourismus unseres Landes hingewiesen. Aufgrund der positiven Volksabstimmung gibt es keinen Grund, mit der Anerkennung der Schengen-Visa bis zur endgültigen Ratifizierung in allen Ländern zuzuwarten. Die Schweiz muss von den Vorteilen der Schengen-Visa sofort profitieren können. Ich frage den Bundesrat deshalb an, ob er bereit ist, umgehend die Schengen-Visa für Touristen anzuerkennen.
→ Curia Vista
05.3125 — Liberalisierung der Dienstleistungen in Europa. Bolkestein-Richtlinie
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rennwald Jean-Claude |
| Datum |
17.03.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.05.2005 |
In seinem Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2004 erklärt der Bundesrat insbesondere:
"Das Fehlen eines eigentlichen Dienstleistungsabkommens mit der EU ist eine Lücke in der Absicherung des Marktzutrittes für Schweizer Anbieter im Ausland, die im Rahmen des Gats nicht geschlossen werden kann. Deshalb soll die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der EU im Bereich Dienstleistungen geprüft werden."
Nicht nur würde die Eröffnung von Verhandlungen über ein Dienstleistungsabkommen mit der EU praktisch bedeuten, eine dritte Runde bilateraler Verhandlungen einzuläuten, sondern der Bundesrat scheint auch das Risiko einer Liberalisierung der Dienstleistungen in der EU völlig zu unterschätzen. Um die Schaffung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen voranzutreiben, hat der ehemalige EU-Kommissar Frits Bolkestein vorgeschlagen, auf sie das Cassis-de-Dijon-Prinzip anzuwenden: Ein polnisches Dienstleistungsunternehmen soll in Zukunft nicht nur im Heimatland, sondern auch in den anderen EU-Ländern seine Dienstleistungen zu den gleichen Bedingungen anbieten können. Das Unternehmen würde dabei nur den Bestimmungen des Herkunftslandes des Anbieters unterliegen, in diesem Falle denjenigen Polens.
Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:
- Wie beurteilt er den derzeitigen Liberalisierungsprozess im Dienstleistungsbereich in der EU?
- Angenommen, die Dienstleistungsunternehmen würden tatsächlich nur den Bestimmungen des Herkunftslandes unterliegen: Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes stark gestört würde, weil osteuropäische Länder mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen ihre Dienstleistungen zu konkurrenzlos tiefen Tarifen im Westen anbieten könnten, was eine Spirale des Lohn- und Sozialabbaus in Gang setzen würde?
- Formell betrifft die Bolkestein-Richtlinie weder Löhne noch Arbeitzeit; diese sind vielmehr durch die Richtlinie von 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen geregelt. Diese Richtlinie erlaubt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für einen begrenzten Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, in dem sie normalerweise arbeiten, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Mindestlöhne und allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge des Gastlandes müssen dabei eingehalten werden. Allerdings enthält die Richtlinie Schwachstellen (schwierige Überprüfung; Einhaltung von allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen ist nicht genau definiert; Möglichkeit für Selbstständigerwerbende, die Tarife für ihre Dienstleistungen selbst zu bestimmen; Gesetz und Tarifverträge legen nur Minimalvorschriften fest - ein polnischer oder ungarischer Informatiker könnte also, ohne gegen das Gesetz zu verstossen, Dienstleistungen zu einem dreimal tieferen Tarif anbieten, als dies seine westlichen Konkurrenten tun). Ausgerechnet diese Richtlinie dient in der Schweiz als Muster für die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr. Wir möchten deshalb wissen, welche Lehren, auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene, der Bundesrat aus den Debatten über diese Richtlinien für das Funktionieren unseres Binnenmarktes zieht.
- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Probleme, welche die Bolkestein-Richtlinie auslösen würde, grösstenteils durch eine bessere Harmonisierung der verschiedenen Gesetzgebungen der EU-Staaten aus der Welt geschafft werden könnten? Dies würde auch bedeuten, dass die Schweiz vor allem auf die Karte der Harmonisierung setzt, wenn es darum geht, Reformen im eigenen Binnenmarkt durchzuführen.
- Die Bolkestein-Richtlinie hat Ängste vor Sozialabbau geweckt, die jetzt von den Gegnern der Europäischen Verfassung als Schreckgespenst missbraucht werden, obwohl die Verfassung und die Richtlinie nichts miteinander zu tun haben. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die Fragen der vorliegenden Interpellation so schnell wie möglich geklärt werden müssen, damit die Kampagne rund um die Abstimmung über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten vom 25. September in einer möglichst unbelasteten Atmosphäre lanciert werden kann?
→ Curia Vista
05.3029 — Visa-Skandal im Schengen-Raum. Was tut der Bundesrat?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
02.03.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 10.06.2005 |
Die Schweiz steht vor wichtigen Abstimmungen. Der Entscheid über den Abbau der Grenzkontrollen mit einem Beitritt zu Schengen und der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit fällt umso schwerer, als sich in jüngster Zeit Berichte häufen, die bei Annahme der Vorlagen nichts Gutes erwarten lassen.
Insbesondere die Visa-Affäre in Deutschland wirft ein schlechtes Licht auf die sogenannte sichere Schengen-Aussengrenze. 1999 war vom deutschen Aussenministerium festgelegt worden, dass ein Visum erhält, wer eine Reiseschutzversicherung vorlegen kann. Weitere Prüfungen wie etwa der Zweck der Reise entfielen. Grundüberlegung des Aussenministers Fischer war, im Zweifel für die Reisefreiheit zu entscheiden. 2002 wurde der Erlass zwar wieder aufgehoben, aber in dieser Zeit gelangten über eine Million Ukrainer mit erleichtert ausgestellten Visa in den Schengen-Raum.
Die Bestimmungen haben gemäss Berichten aus der EU zu einer Förderung der organisierten Kriminalität, namentlich von Menschenschmuggel, Zwangsprostitution und Schwarzarbeit geführt. Warnungen der deutschen Botschaften, vor allem in der Ukraine, sowie der Sicherheitsbehörden wurden ignoriert.
Wir ersuchen den Bundesrat daher dringlich um die Beantwortung folgender Fragen:
- Teilt er die Besorgnis über das Missbrauchspotenzial im Schengen-Visumraum angesichts der aufgedeckten Affäre in Deutschland? Ist er auch der Ansicht, dass damit nur die Spitze des Eisberges sichtbar wurde?
- Hat er Berechnungen darüber angestellt, welche Folgen solche Lecks in der sogenannt sicheren Schengen-Aussengrenze für die Schweiz zeitigen könnten?
- Sieht er sich in der Lage, im Falle eines Schengen-Beitrittes Besitzer missbräuchlich ausgestellter Visa am Zutritt in unser Land zu hindern, und wenn ja, mit welchen Massnahmen?
- Welche Massnahmen hat er vorgesehen, um die Schweiz vor den Folgen solcher Missstände, namentlich vor Menschenschmuggel, Zwangsprostitution und Drogenhandel zu schützen?
- Ist sein Vertrauen in die Behörden der Schengen-Mitglieder, welche Schengen-Visa ausstellen, sowie in die harmonisierte Visa-Politik der EU nach dem Visa-Skandal noch intakt?
- Teilt er die Meinung, dass die Schweiz mit einer unabhängigen Visumpolitik sicherer wäre?
→ Curia Vista
05.3024 — Alarmierende Wachstums- und Beschäftigungslage der Schweiz. Was macht der Bundesrat?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum |
02.03.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.05.2005 |
Die Wirtschaftslage der Schweiz ist alarmierend. Das Wachstum stagniert seit Jahren. Die Arbeitslosenzahlen sind auf Rekordhöhe. Das Seco hat mit Angstmacherei darauf reagiert, statt mit konkreten Massnahmen.
Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Die Arbeitslosenquote ist in der Schweiz mit 4,1 Prozent auf Rekordhöhe. Besonders dramatisch ist die Beschäftigungslage bei den Jungen. Das KOF erwartet einen weiteren Anstieg der Erwerbslosigkeit, während das Seco mit einem leichten Rückgang rechnet.
- Welche Massnahmen kehrt der Bundesrat zur Entlastung des Arbeitsmarktes vor?
- Wie beurteilt er im Rückblick die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Avig-Revision mit der Verkürzung der Bezugsdauer der Arbeitslosenentschädigung?
- Wie viel Wachstum ist nötig, um in der Schweiz Vollbeschäftigung zu erreichen?
- Wie wirkt sich der absehbare Strukturwandel des Binnensektors auf die Arbeitslosigkeit aus?
- Die Schweiz hat seit rund vierzehn Jahren eine massive Wachstumsschwäche. Das Seco ortet die Gründe vor allem in hohen Staatsausgaben bzw. Sozialversicherungskosten, im überregulierten Binnenmarkt und einer damit einhergehenden angeblichen Produktivitätsschwäche. Diese Erklärungsversuche sind empirisch falsch. Gerade vergleichbare EU-Länder wie etwa Schweden und Österreich mit höheren Staatsquoten und mehr Regulierungen weisen keine vergleichbaren Wachstumsprobleme auf.
- Wie erklärt sich der Bundesrat die Wachstumsunterschiede zwischen vergleichbaren EU-Ländern und der Schweiz?
- Welche Veränderungen auf dem Binnenmarkt können die seit 1991 anhaltende Wachstumsschwäche tatsächlich erklären?
- Professor Bernd Schips, KOF-Leiter, sieht in der fehlenden Nachfrage den Hauptgrund für das fehlende Wachstum.
- Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser These?
- Wie beurteilt er unter diesem Aspekt die Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2004, das zusammen mit dem Entlastungsprogramm 2003 rund 28 000 Arbeitsplätze vernichten wird?
- Die Schweiz ist eine Hochpreisinsel. Am eklatantesten sind die überhöhten Preise im EU-Vergleich bei den Wohnraumkosten. Vier Ursachen sind unschwer auszumachen: zu hohe Bodenrenten; überhöhte Zinsmargen der Banken; national nicht harmonisierte Bauvorschriften; unnötige Verteuerung von Baumaterial (beispielsweise Zement) infolge ineffizienter Gesetzgebung und Wettbewerbskommission.
- Inwieweit wirkt sich das hohe Preisniveau der Schweiz nach Ansicht des Bundesrates wachstumshemmend aus?
- Was gedenkt er zu tun, um eine Annäherung der Schweizer Wohnkosten an das EU-Preisniveau zu erreichen?
- Der Bundesrat hat ein Wachstumspaket verabschiedet. Die OECD erwartet davon deflationäre Wirkungen (real um 2,1 Prozent sinkende Löhne, ein Beschäftigungsrückgang um 1,5 Prozent, ein Preisrückgang um 8 Prozent).
- Welchen Wachstumsbeitrag erwartet der Bundesrat vom Wachstumspaket?
- Plant er dazu flankierende Massnahmen zur sozialen Abfederung von Strukturveränderungen?
- Die Schweizer Wirtschaftsentwicklung ist stark vom Aussenhandel abhängig.
- Inwieweit vermögen die bilateralen Abkommen mit der EU dies zu kompensieren?
- Ausländische Staaten haben zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Politikberatung unabhängige Beratungsgremien. Auch die Schweiz kannte bis vor 25 Jahren einen Rat der drei Weisen.
- Welchen Beitrag leistet die Kommission für Konjunkturfragen (18 Mitglieder)?
- Befürwortet der Bundesrat die (Wieder-)Einsetzung eines unabhängigen Rates von wirtschaftspolitischen Expertinnen und Experten?
→ Curia Vista
04.3646 — Patientenexport im Rahmen der Grundversicherung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gross Jost |
| Datum |
06.12.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.03.2005 |
Ein Gutachten für den Verband der Schweizer Rehakliniken hat ergeben, dass auch nach Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit mit der EU für die Grundversicherung das Territorialitätsprinzip bei der Auswahl des Leistungserbringers gilt.
- Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Auslastung verschiedener Rehakliniken der Schweiz im laufenden Jahr gegen 50 Prozent und weniger gesunken ist?
- Wie erklärt er diesen Einbruch, angesichts der unverändert stark zunehmenden Invaliditätsquote und der Notwendigkeit, die rehabilitative Wiedereingliederung zu stärken?
- Ist er bereit, seinen Weisungen gegenüber den Versicherern Nachachtung zu schaffen, z. B. durch eine Bestandesaufnahme über die Vertragssituation mit ausländischen Leistungserbringern vor allem in Süddeutschland, die Auswirkung auf die Belegung schweizerischer Kliniken, die Durchsetzung der kantonalen Planung und Versorgungsaufträge, die Arbeitsplätze im schweizerischen Spitalsektor, die Gefahr weiterer Betriebsschliessungen nach der thurgauisch-schaffhausischen Höhenklinik in Davos, regionalpolitische Folgewirkungen, den Einfluss auf die kantonalen Beitragsleistungen gemäss Artikel 49 KVG und an den Sockelbeitrag an Zusatzversicherte?
- Welche Summen aus Leistungseinkäufen der Krankenkassen für Grundversicherte und Zusatzversicherte in ausländischen Rehakliniken werden den Prämien der Grundversicherten gemäss KVG belastet?
- Sollten die Weisungen des BAG missachtet worden sein, welche Sanktionen gegen pflichtwidrige Versicherer stehen zur Verfügung?
- Sollte der Bundesrat im Rahmen des KVG oder der Personenfreizügigkeit mit der EU bzw. bilateral im Sinne einer Motion Fehr Hans-Jürg daran denken, in Grenzregionen das Territorialitätsprinzip aufzuweichen, ist er bereit, gegenüber ausländischen Versicherern die Gegenseitigkeit vorbehaltlos durchzusetzen?
- Ist der Bundesrat bereit, die ambulante und stationäre Reha aufzuwerten, die restriktive Praxis einzelner Versicherer strenger zu kontrollieren und den Übergang zum medizinischen Klassifikationssystem ICF, das auf das Wiedereingliederungspotenzial der Versicherten setzt, aktiv zu fördern?
→ Curia Vista
04.3604 — Massnahmen gegen den Völkermord in Sudan
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Jutzet Erwin |
| Datum |
08.10.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.11.2004 |
Die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz sind mit der Weltöffentlichkeit über die schrecklichen Gewalttaten im Westen von Sudan (Region Darfur) erschüttert. Gemäss dem Bericht S/2004/763 von Uno-Generalsekretär Kofi Annan, der am 5. Oktober 2004 dem Uno-Sicherheitsrat vorlag, handelt die Regierung in Khartum immer noch nicht entschieden genug, um nach der Ermordung von wenigstens 50 000 Menschen und der Vertreibung weiterer 1,4 Millionen die Verbrechen an der Bevölkerung endlich zu stoppen. Im Gegenteil nehme die Zahl der Banditen und Gewalttaten weiter zu, schreibt Annan. Die vom Uno-Sicherheitsrat bisher ergriffenen Massnahmen erweisen sich als ungenügend, um die Gewalt der offensichtlich von der sudanesischen Regierung unterstützten berittenen arabischen Janjawid-Milizen gegen die Volksgruppen der Zaghawa, Fur und Massalit zu beenden.
Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Teilt er die verbreitete Beurteilung, dass die Systematik, mit der die Milizen ihre Vertreibungs- und Vernichtungsaktionen durchführen, als Völkermord zu bezeichnen ist?
- Ist er bereit, im Rahmen der Uno darauf hinzuwirken, dass gegen die Regierung in Khartum wirksame und angemessene Sanktionen ergriffen werden, damit sie alles daransetzt, die Milizen zu entwaffnen und der Gewalt ein Ende zu setzen? Wie beurteilt der Bundesrat die Erfolgsaussichten des Mandates an die Mission der Afrikanischen Union in Darfur?
- Im Sicherheitsrat haben sich bisher die Vertretungen aus China, Russland, Pakistan und Algerien gegen Sanktionen ausgesprochen. Ist der Bundesrat bereit, mit den Regierungen dieser Staaten darüber das Gespräch zu suchen?
- Wie entwickelt sich das Handelsvolumen der Schweiz mit Sudan? Ist der Bundesrat bereit, den Handel der Schweiz mit Sudan zu überprüfen, um den Druck auf die sudanesische Regierung zu erhöhen?
- Die Schweiz gewährt der leidenden Bevölkerung in Sudan seit längerem humanitäre Hilfe. Ist der Bundesrat bereit, diese angesichts der dramatischen Lage auszuweiten?
- Im Jahre 2002 beteiligte sich die Schweiz erfolgreich an den Verhandlungen zu einem Waffenstillstandsabkommen zwischen der sudanesischen Regierung und den Rebellen der Sudan People's Liberation Army (SPLA). Im Mai 2004 unterzeichneten die sudanesische Regierung und die Vertreter der SPLA ein weiteres Rahmenabkommen auf dem Weg zu einem umfassenden Frieden im seit 21 Jahren tobenden Bürgerkrieg in Sudan. Wie beeinflussen die Gewalttaten in Darfur diesen Friedensprozess und die Vermittlerrolle der Schweiz?
→ Curia Vista
04.3465 — Schengen-Abkommen. Umsetzung der Personenkontrollen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bürgi Hermann |
| Datum |
27.09.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.11.2004 |
Im Zusammenhang mit der Genehmigung der "Bilateralen II" wird zweifellos das Abkommen im Bereich Schengen/Dublin Anlass zu Diskussionen geben. Der Beitritt zum Schengen-Vertrag wird u. a. zur Folge haben, dass die eigentlichen Personenkontrollen an der Schweizer Grenze aufgehoben werden. Der Bundesrat und die KKJPD haben den Auftrag erteilt, die im Bericht Usis IV beim Kernproblem Grenze dargestellten Planungsvarianten Kombi und Kantone zu vertiefen. Bei der Lösung dieses Problems geht es insbesondere um das Verhältnis zwischen den kantonalen Polizeikorps und dem Grenzwachtkorps (GWK) und damit verbunden um die Frage, wie die kantonale Polizeihoheit gewährleistet werden kann. Obwohl die Konferenz der Kantonsregierungen den Beitritt zum Schengen-Abkommen im Grundsatz befürwortet, bestehen hinsichtlich der Umsetzung Befürchtungen. Im Hinblick auf die zu erwartende öffentliche Diskussion ist es von entscheidender Bedeutung, dass diesbezüglich völlige Klarheit besteht. In Anbetracht dieser Situation ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie wird die bezüglich der Polizeikontrollen gewählte Variante (Kombi oder Kantone) in den Kernpunkten konkret ausgestaltet, und besteht diesbezüglich ein Konsens mit den Kantonen?
- Wie, bis wann und auf welcher Rechtsgrundlage bzw. in welcher Form wird eine allfällige Zusammenarbeit zwischen dem GWK und den kantonalen Polizeikorps verbindlich geregelt sein?
- Kann der Bestand des GWK als Folge des Beitrittes zum Schengen-Vertrag reduziert werden, und wird damit gleichzeitig die Unterstützung durch Kräfte der militärischen Sicherheit hinfällig?
→ Curia Vista
04.3449 — Schengen/Dublin. Staatspropaganda
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
22.09.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.10.2004 |
Der Presse ist zu entnehmen, dass das Integrationsbüro (IB) des Bundes im Hinblick auf die "Bilateralen II" bestimmte Zielgruppen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gezielt bearbeiten will (Die "Weltwoche" Nr. 38, 16. September 2004, S. 38). Insbesondere liegt der Presse ein "vertraulich" klassiertes "Info-Konzept Schengen/Dublin" des IB vor. Darin ist die Rede von einer (hauptsächlich bürgerlichen) "Prominentengruppe", die als von Bern bestellte Marionetten gemäss Verwaltungskonzept "als Vertrauens- und Sympathieträger öffentlich für die Qualität des Abkommens eintreten" sollen. Erwähnt werden auch "verwaltungsexterne Alliierte", die durch Angestellte des Bundes für die Kampagne eingespannt werden sollen. Weiter soll im Konzept wörtlich stehen: "Schengen/Dublin muss das innenpolitische Negativimage abstreifen und von der Politik als das ,Winner'-Dossier entdeckt werden, das es zumindest sein könnte."
Im Hinblick auf diesen behördlichen Propagandafeldzug ersuchen wir den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Entspricht es den Tatsachen, dass das IB des Bundes ein Konzept zur systematischen Bearbeitung der Stimmbürger bezüglich Schengen/Dublin ausgearbeitet hat?
- Wer hat beschlossen, dass das IB ein solches Konzept ausarbeiten soll?
- Ist der Bundesrat bereit, dieses aus der Bundesverwaltung stammende "Info-Konzept Schengen/Dublin" öffentlich zu machen? Wenn nein, warum nicht?
- Entspricht es den Tatsachen, dass Parlamentarier gezielt vom IB angegangen wurden bzw. werden, um sich für die Verwaltungskampagne pro Schengen/Dublin einspannen zu lassen?
- Welches Budget steht dem IB des Bundes sowie weiteren Bundesämtern für Öffentlichkeitskampagnen im Zusammenhang mit den "Bilateralen II" zur Verfügung?
- Welche Eigenleistungen (inklusive Arbeitszeit) erbringt die Bundesverwaltung?
- Auf welche verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen stützt sich die vorgesehene Informationskampagne des IB im Hinblick auf Schengen/Dublin ab?
- Gibt es andere Bundesstellen, welche gezielt die Zusammenarbeit mit Parlamentariern suchen zwecks besonderen Engagements in einem Abstimmungskampf?
→ Curia Vista
04.3394 — Schengen/Dublin und Waffenrecht
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Pfister Theophil |
| Datum |
18.06.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.09.2004 |
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Konzessionen sind im Rahmen der "Bilateralen II" hinsichtlich der schweizerischen Waffengesetzgebung gemacht worden?
- Im Speziellen:
a. Wird entgegen des Vernehmlassungsergebnisses eine Waffenregistrierung verlangt?
b. Wird der private Besitz und die Aufbewahrung von Waffen zusätzlich eingeschränkt?
c. Wird der private Besitz und die Aufbewahrung von Munition eingeschränkt?
d. Wird der Erwerb von Waffen (Privat, Handel) zusätzlich eingeschränkt?
e. Wird der Transport von Waffen (z. B. zu Schützenanlässen) zusätzlich eingeschränkt?
f. Sind mittelfristige Strategien entwickelt worden, um solche zusätzlichen Einschränkungen nachträglich einzuführen?
- Konnten mit den betroffenen Verbänden, insbesondere mit dem Schweizerischen Schützenverein, einvernehmliche Lösungen gefunden werden? In welchen Bereichen besteht Einvernehmen?
→ Curia Vista
04.3357 — Bilaterale Handelsabkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gysin Remo |
| Datum |
17.06.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.09.2004 |
Die Schweiz bereitet im Rahmen der Efta-Staaten weitere bilaterale Handelsabkommen vor. So wird der Bundesrat während des Efta-Ministertreffens in Montreux am 24. und 25. Juni Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und dem Libanon sowie Tunesien unterzeichnen. Weitere Verhandlungen sind mit Ägypten und dem Zusammenschluss südafrikanischer Staaten (Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika, Zwasiland) in Gange. Alle abgeschlossenen Abkommen enthalten Bestimmungen, die über die weitreichenden WTO-Bestimmungen hinausgehen.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
- Weder das Parlament noch die Aussenpolitischen Kommissionen der beiden Räte sind bisher über die vor dem Abschluss stehenden Verhandlungen mit Libanon konsultiert worden. Einzig die parlamentarischen Efta-Delegationen sind rudimentär informiert worden. Einmal mehr erfolgte der ganze Verhandlungsprozess intransparent und ohne die in der Verfassung verankerte Pflicht des Bundesrates, das Parlament einzubeziehen (vgl. Art. 166 der Bundesverfassung).
a. Ist der Bundesrat nicht der Auffassung, dass für die Verhandlung bilateraler Abkommen mindestens dieselben Konsultations- und Transparenzanforderungen gelten sollten wie bei den WTO-Verhandlungen?
b. Ist der Bundesrat zukünftig bereit, das Parlament vor Abschluss eines Freihandelsabkommens anzuhören und diesem die Mitgestaltung zu ermöglichen?
- Der Bundesrat hat wiederholt betont, dass das WTO-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an Geistigem Eigentum (Trips) die Entwicklungsländer nicht dazu verpflichtet, die Patentierung von Pflanzen und Tieren zuzulassen und dass es diesen hinsichtlich des Schutzes von Pflanzensorten viel Flexibilität belässt.
Nach einer umfassenden Analyse hat eine internationale, von der britischen Regierung eingesetzte Kommission (CIPR), festgehalten, dass es im Sinne der Entwicklungsländer sei, diese Flexibilität auszunützen und möglichst keine Patente auf Pflanzen zu erteilen, sondern ein Sortenschutzsystem zu entwickeln, welches ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht.
Nun drängen die Efta-Staaten die Entwicklungsländer dazu, mit der Ratifizierung von internationalen Konventionen wie der Upov 91 oder dem Budapest-Vertrag diese Flexibilität zu ihrem Nachteil einzuschränken (und z. B. die Rechte der Bauern zu minimieren).
a. Ist der Bundesrat bereit, bei der Verhandlung von bilateralen Verträgen mit WTO-Mitgliedern auf Forderungen, welche die mögliche Flexibilität im Rahmen des Trips-Abkommens einschränken, zu verzichten?
b. Wird der Bundesrat bei bilateralen Verträgen mit Nicht-WTO-Mitgliedern die Empfehlungen der genannten CIPR-Kommission berücksichtigen und im Bereich des Geistigen Eigentums auf Forderungen verzichten, welche diesen Empfehlungen widersprechen?
- Anlässlich der WTO-Ministerkonferenz in Doha hat die Schweiz die Deklaration zu Trips und öffentlicher Gesundheit unterschrieben. Diese schreibt vor, dass das Trips-Abkommen die Mitglieder nicht daran hindern darf, Massnahmen zugunsten der öffentlichen Gesundheit zu erlassen und speziell den Zugang zu Medikamenten zu fördern. Nichtsdestotrotz enthalten die mit den Entwicklungsländern abgeschlossenen Efta-Abkommen Klauseln, die diese Trips-Bestimmungen infrage stellen.
a. Wie begründet der Bundesrat diesen Widerspruch und diese Verschärfung?
b. Sieht der Bundesrat keine Gefahr, dass der Zugang zu Medikamenten für die ärmere Bevölkerung durch diese Trips-Plus-Regeln infrage gestellt ist?
- Die wenigsten Entwicklungsländer haben im Rahmen des WTO-Dienstleistungsabkommens Gats bis anhin Liberalisierungsofferten eingegeben oder im speziellen das "Understanding on comittments in Financial Services" unterzeichnet. Sie befürchten, den Handlungsspielraum zur Regulierung der Finanzmärkte zu verlieren. Die Efta-Abkommen mit Entwicklungsländern enthalten jedoch weitgehende Bestimmungen zur Kapitalmarktliberalisierung.
Der Bundesrat vertritt offensichtlich einseitig die Interessen der Schweizer Banken und Versicherungen und nimmt dabei mögliche negative Liberalisierungseffekte auf die Partnerländer in Kauf.
Wie lässt sich dies mit einer kohärenten Entwicklungszusammenarbeit vereinbaren? Wie begründet der Bundesrat seine Haltung?
- Die meisten Entwicklungsländer haben in Cancùn Verhandlungen über die so genannten "New Issues" (Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen, Wettbewerbsregeln) abgelehnt.
Sieht der Bundesrat keinen Widerspruch zur Doha-Entwicklungsagenda, indem er diese Themen nun im bilateralen Rahmen verhandelt?
→ Curia Vista
04.3347 — Minderheitenpolitik in der Schweiz, speziell für Fahrende
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Müller-Hemmi Vreni |
| Datum |
16.06.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.09.2004 |
Bezugnehmend auf den erstmals durchgeführten Überwachungszyklus infolge der 1998 erfolgten Ratifikation des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates stelle ich folgende Fragen:
- Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat grundsätzlich aus den Ergebnissen des ersten Überwachungszyklus für die schweizerische Minderheitenpolitik und speziell betreffend die vom Beratenden Ausschuss zu Artikel 3 des Übereinkommens vertretene Ansicht, den Einschluss neuer Minderheiten unter das Rahmenabkommen zu prüfen?
- Mit welchen institutionellen und anderen Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass die Ergebnisse des ersten Überwachungszyklus in die Praxis der schweizerischen Minderheitenpolitik einfliessen und zu einer besseren Implementierung der Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen beitragen? Wie will er das Parlament in diesen Prozess einbeziehen?
- Ist er mit dem Ministerkomitee einig, dass speziell für die Fahrenden der Minderheitenschutz intensiviert werden muss? Welche Massnahmen wird er konkret intensivieren bzw. zusammen mit den Kantonen und den Gemeinden neu ergreifen (z. B. Stand- und Durchgangsplätze, Gewährleisten der Aufenthalts- und Niederlassungsfreiheit)?
- Ist er auch der Meinung, dass das im November 2003 in Zürich eröffnete Dokumentations- und Begegnungszentrum der Radgenossenschaft der Landstrasse einen wichtigen Beitrag für die Anerkennung der Fahrenden als schweizerische Minderheit wie für den Abbau von Vorurteilen vonseiten der Sesshaften leisten kann? Wird der Bundesrat dafür sorgen, dass die vom Bund zu leistenden finanziellen Mittel infolge dieses erweiterten Aufgabenbereiches erhöht werden, damit Betrieb, Sammlungsaufbau und wissenschaftliche Begleitung des Dokumentations- und Begegnungszentrums gewährleistet werden kann?
- Mit welchen weiteren Informations-, Begegnungs- und Sensibilisierungsmassnahmen will sich der Bundesrat zusammen mit den Fahrenden für ihre Anerkennung als schweizerische Minderheit einsetzen?
- Ist er auch der Meinung, dass speziell die Schule und adäquate Lehrmittel sowie eine intensivere geschichtliche Aufarbeitung der jahrhundertelangen Diskriminierung dazu einen wichtigen Beitrag leisten können? Welche Massnahmen sieht er dazu vor? Wie will er z. B. sicherstellen, dass die Erkenntnisse der aktuell im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 51 laufenden drei Projekte zur Geschichte von Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz nach Abschluss der Arbeiten in der Bevölkerung verbreitet werden können? Wie ist in diesem Zusammenhang die Hilfe und Unterstützung der Betroffenen bei der Aktenberichtigung sichergestellt?
→ Curia Vista
04.3272 — Objektive Information über die bilateralen Abkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
03.06.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.10.2004 |
Bekanntlich hat der Bundesrat Mitte Mai die bilateralen Verträge II abgeschlossen und an einem Gipfeltreffen zwischen der Schweiz und der EU ein gemeinsames Dokument, die so genannten Conclusions, unterzeichnet. Unter anderem seien darin letzte Ungereimtheiten in den Dossiers Schengen und Betrugsbekämpfung bereinigt worden. Namentlich soll auch in diesen Dossiers Rechtshilfe nur bei doppelter Strafbarkeit möglich sein, also nur wenn im anfragenden wie auch im angefragten Land ein Delikt strafrechtlich verfolgt wird. Für den Fall, dass bei der Weiterentwicklung des Schengener Acquis das Prinzip der doppelten Strafbarkeit bei den direkten Steuern aufgehoben werden sollte, soll die Schweiz von der Übernahme dieser Rechtsentwicklung unbefristet befreit werden. Damit müsste die Schweiz auch in Zukunft im Bereich der direkten Steuern keine Rechtshilfe leisten, und das Bankkundengeheimnis bleibe auf Dauer gesichert.
Im Weiteren hat die EU auch den von der Schweiz angebotenen Kohäsionsbeitrag im Umfang von 1 Milliarde Schweizerfranken, verteilt auf fünf Jahre, akzeptiert.
Die Schweizer Behörden sprechen von einem "Durchbruch" bei den "Bilateralen II", und bereits wird das angeblich positive Ergebnis für unser Land in zahlreichen, so genannten Informationsbroschüren (Fact sheets usw.) unter das Volk gebracht. Noch bevor überhaupt die Vertragstexte vorliegen, wird eine breite öffentliche Diskussion lanciert.
Einem Bericht der "Weltwoche" zufolge warnen jedoch unabhängige Experten vor den beiden Dossiers Schengen und Betrugsbekämpfung. Sie sind der Überzeugung, dass mit dem Abschluss dieser beiden Abkommen das Bankkundengeheimnis "zumindest beeinträchtigt" werde. Weiter ist den Medien zu entnehmen, dass Bundesrat Hans-Rudolf Merz beim Genfer Universitätsprofessor Xavier Oberson ein Gutachten über die konkreten Auswirkungen dieser Dossiers auf das Schweizer Bankgeheimnis in Auftrag gegeben habe. Darin komme Oberson zum Schluss, dass diese beiden Dossiers das Bankkundengeheimnis eindeutig schwächen würden. Der Genfer Professor sei der Ansicht, dass Steuerhinterziehung nie einen Informationsaustausch zugunsten der EU-Behörden gerechtfertigt habe. Er sehe nicht, wie man künftig die anderen Eckpfeiler des Schweizer Bankgeheimnisses bewahren könne. Mit der Unterzeichnung dieser beiden Verträge schaffe die Schweiz die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ab. Der Genfer Steuerrechtsprofessor vermute, dass die EU die indirekten Steuern nutze, um Schritt für Schritt in die Festung der direkten Steuern einzudringen und versuche, ein Schloss des Bankgeheimnisses nach dem anderen zu knacken. Auch Privatkunden könnten von der Aufhebung des Bankkundengeheimnisses bald betroffen sein, nämlich dann, wenn sie die Rechnung für die Kontoführung bei einer Schweizer Bank nicht deklariert hätten. Dann könnte ein Begehren um Amtshilfe eingereicht werden, und die Schweiz müsste die Bankinformationen liefern.
Die SVP ist ob dieser Berichterstattung beunruhigt. Sie ist der Ansicht, dass mit der EU nur Verträge abgeschlossen werden dürfen, welche das Bankkundengeheimnis in keiner Art und Weise beeinträchtigen. Dieser Ansicht ist wohl auch die Schweizer Bevölkerung, welche Umfragen zufolge stets klar hinter dem Bankkundengeheimnis gestanden ist. Umso mehr hat der Souverän ein Anrecht darauf zu erfahren, was der genaue Inhalt des am Gipfeltreffen vom 19. Mai in Brüssel unterzeichneten Dokumentes ist und ob es tatsächlich kritische Expertenstimmen gibt, die das Bankkundengeheimnis in Gefahr sehen. Nur in Kenntnis sämtlicher Fakten wird es dem Parlament und dem Souverän möglich sein, sich eine Meinung über die von der Regierung ausgehandelten und für unser Land nicht unwesentlichen bilateralen Verträge zu machen und über diese zu entscheiden.
Im Weiteren wird die Schweiz während fünf Jahren jährlich 200 Millionen Franken Kohäsionsbeiträge an die EU leisten. Da über diesen Beitrag der Schweiz an sich keine Referendumsmöglichkeit besteht, wäre es für die Öffentlichkeit von Interesse, wenigstens die Haltung des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) zu diesen jährlichen Zahlungen zu erfahren.
Es ist Aufgabe des Bundesrates, von Anfang an objektiv (d. h. auch über negative Auswirkungen) zu informieren, und nicht, durch Unterdrücken wichtiger Meinungsäusserungen vorweg eine Zensur zu üben. Darum ist es wichtig, dass gerade in der jetzigen frühen Phase der Meinungsbildung sämtliche Aspekte offen gelegt und diskutiert werden.
Die SVP-Fraktion bittet deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Existiert tatsächlich ein elf Seiten umfassendes Gutachen von Professor Xavier Oberson über den Wortlaut der am 19. Mai von der EU und der Schweiz in Brüssel unterzeichneten Conclusions? Wenn ja: Ist der Bundesrat bereit, dieses öffentlich zu machen?
- Ist das Gutachten von Professor Oberson das erste Gutachten, welches die Konsequenzen der Abkommen über Schengen und über die Betrugsbekämpfung auf das Schweizer Bankkundengeheimnis beleuchtet, oder hat der Bundesrat noch andere Gutachten zu dieser seit langem bekannten Problematik erstellen lassen?
- Warum wurde der Inhalt dieses Gutachtens oder dieser Gutachten bisher nicht zugänglich gemacht?
- Hat er seinen Entscheid, die bilateralen Verträge zu akzeptieren, auf dieses und allenfalls bestehende weitere Gutachten abgestützt?
- Wie ist die Haltung des EFD zu den mit der EU vereinbarten Kohäsionszahlungen von jährlich 200 Millionen Franken während fünf Jahren? Existiert darüber ein Bericht des EFD? Wenn ja: Ist der Bundesrat bereit, auch diesen herauszugeben?
→ Curia Vista
04.3269 — Schweizer Beitrag an die EU-Kohäsion
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grüne Fraktion |
| Datum |
03.06.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.10.2004 |
Der Bundesrat hat am 12. Mai 2004 beschlossen, einen schweizerischen Beitrag zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Kohäsion in Europa zu leisten und dafür über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 1 Milliarde Franken zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Kompensation innerhalb der Departemente EDA und EVD, und zwar auf Kosten der bereits bestehenden Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit.
Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie begründet er seinen Entscheid, die Finanzierung des schweizerischen Beitrages nur zwei Departementen zu übertragen?
- In welchen konkreten Bereichen, Projekten und Ländern will er den Betrag kompensieren?
- Welche Konsequenzen hat die Kompensation für die folgenden Bereiche:
a. Ostzusammenarbeit?
b. Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern des Südens?
c. Friedensförderung?
- Wo wird die Federführung der Kohäsionsprogramme angesiedelt?
- Es ist vorgesehen, dass die Schweiz nicht direkt in den Kohäsionsfonds bezahlt, sondern in der Auswahl der Projekte, die sie finanziell zu unterstützen gedenkt, autonom bleibt:
a. Wer entscheidet über die Vergabe der Gelder?
b. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass schwerpunktmässig Projekte im Bereich des Umweltschutzes, der sozialen Sicherheit und der Friedensförderung unterstützt werden?
c. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass durch die Kohäsionsgelder kein indirekter Geldtransfer vom EDA zum EVD erfolgt?
- Mit welchen Mehreinnahmen für die Schweiz rechnet er aufgrund wirtschaftlicher Impulse der EU-Osterweiterung sowie im Zusammenhang mit dem Zinsbesteuerungsabkommen?
- Wie hoch schätzt er die Minderausgaben im Migrationsbereich wegen des Beitrittes der Schweiz zu Schengen/Dublin ein?
→ Curia Vista
04.3265 — Respektierung des Volkswillens
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Kohler Pierre |
| Datum |
01.06.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.09.2004 |
Mit grossem Erstaunen haben wir das neue Projekt zum Anschluss der Schweiz an das europäische Netz der Hochgeschwindigkeitszüge zur Kenntnis genommen. Während das Schweizervolk dem Grundsatz dieser Anschlüsse, für die ein Betrag von 1,3 Milliarden Franken vorgesehen ist, am 29. November 1998 mit grosser Mehrheit zustimmte, legt der neue Bundesrat den eidgenössischen Räten nämlich ein Projekt vor, das dem eindeutig geäusserten Volkswillen vollständig widerspricht! Zudem entspricht das Projekt nicht den Ergebnissen der Vernehmlassung, die im Herbst 2003 durchgeführt wurde und sehr positive Ergebnisse für den Grundsatz dieser Anschlüsse aufwies.
Nicht genug, dass sich der neue Bundesrat nicht um die Volksentscheide schert, er setzt sich auch über die Entscheide der Kantone hinweg (18 Kantone haben sich gegen dieses neue Projekt ausgesprochen!) und, was noch schlimmer ist, über internationale Abkommen, insbesondere jene, die mit der Regierung Frankreichs abgeschlossen wurden.
Deshalb ist es angebracht, den neuen Bundesrat zu fragen:
- Hat er die Absicht, die Ergebnisse von Volksabstimmungen zu respektieren? Wenn nicht, welche anderen Projekte, die in den letzten zehn Jahren vom Schweizervolk angenommen wurden, werden, wie das erwähnte Projekt, nur teilweise oder überhaupt nicht durchgeführt werden?
- Hat er die Absicht, die Stellungnahmen der Kantone nicht mehr zu berücksichtigen?
- Wird er Abkommen, die er mit anderen Staaten abgeschlossen hat, nun systematisch infrage stellen?
- Erachtet er in diesem Zusammenhang das aktuelle schweizerische System der direkten Demokratie und der verfassungsmässigen Ordnung als ungeeignet für die Umsetzung seiner neuen Politik?
→ Curia Vista
04.3126 — Visumpflicht für rumänische Staatsangehörige
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Pagan Jacques |
| Datum |
18.03.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.05.2004 |
Im Dezember 2003 haben Bundespräsident Pascal Couchepin und der rumänische Staatspräsident Ion Iliescu ein Abkommen unterzeichnet, wonach schweizerische und rumänische Staatsangehörige für die Einreise in das jeweils andere Land kein Visum mehr benötigen. Wie aus der Pressemitteilung des Bundesrates hervorgeht, wurde dieses Abkommen im Rahmen der Harmonisierung der Visumpolitik zwischen der Schweiz und der EU unterzeichnet.
Das Abkommen ist am 22. Februar 2004 in Kraft getreten, und seither sind rumänische Staatsangehörige, die in die Schweiz reisen möchten, von der Visumpflicht befreit. Die Zahl der in die Schweiz einreisenden rumänischen Staatsangehörigen ist bereits gestiegen.
Die Situation in Rumänien gibt Anlass zur Annahme, dass die neue Visumpolitik eine Welle von neuen Einreisen auslösen wird, insbesondere von Roma, die in Rumänien ethnischen Spannungen ausgesetzt sind. Betrachtet man die Waren, die diese rumänischen Staatsangehörigen mit sich führen, scheint das Ziel ihrer Einreise das Hausieren zu sein, eine Tätigkeit, die in der Schweiz untersagt ist. Zudem ist zu befürchten, dass die Aufhebung der Visumpflicht dem organisierten Verbrechen Vorschub leistet.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Ist die Harmonisierung der Visumpolitik zwischen der Schweiz und der EU der einzige Grund, warum die Visumpflicht aufgehoben wurde, oder hatte der Bundesrat noch andere Beweggründe?
- Welches sind die Vorteile dieser Harmonisierung für die Schweiz?
- Teilt der Bundesrat die Befürchtung, dass die neue Visumpolitik zu einer Erhöhung der Kriminalität in der Schweiz führen könnte?
- Plant er weitere Abkommen dieser Art mit anderen potenziellen Kandidaten für die EU-Mitgliedschaft?
- Gedenkt er, die Visumpflicht für rumänische Staatsangehörige wieder einzuführen, wenn sich die Situation an den Schweizer Grenzen zuspitzt?
→ Curia Vista
04.3080 — EU-Politik des Bundesrates
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
David Eugen |
| Datum |
17.03.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.05.2004 |
Die Schweiz hatte seit der EWR-Abstimmung (6. Dezember 1992) ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 0,8 Prozent. Der Durchschnitt der EU-Länder lag im gleichen Zeitraum bei 2 Prozent jährlich. Das schlechteste EU-Land hatte immer noch eine mehr als doppelt so hohe Wachstumsrate als die Schweiz.
Der Forderung des Gewinners der EWR-Abstimmung, Bundesrat Blocher, folgend, macht die Landesregierung seit zehn Jahren faktisch eine Alleingangspolitik. Mit den Beschlüssen vom Januar 2004 hat sie diese Richtung erstmals ausdrücklich bestätigt.
Die nachteiligen Folgen werden immer spürbarer: Der Speck beim Volkseinkommen schmilzt weg. Das mangelnde Wachstum verursacht finanzielle Probleme beim Bundeshaushalt und den Sozialwerken. Die aussenpolitischen Goodwill-Reserven von 1992 sind aufgebraucht.
Die von Bundesrat Blocher genährten Erwartungen, die Schweiz könne mit Bilateralismus das durchschnittliche EU-Wachstum erreichen, haben sich nicht erfüllt. Gleich lautende Prognosen von Ökonomieprofessoren und Spitzenfunktionären der Wirtschaftsverbände gingen an der inzwischen erlebten Realität vorbei.
Die Wachstums- und Innovationsimpulse aus dem EU-Markt erreichen die Schweiz nur in stark abgeschwächter Form. Zahlreiche Hürden nehmen den Impulsen die Kraft. Die Swisslex-Gesetze der Neunzigerjahre (Kartellgesetz, Binnenmarktgesetz, Gesetz über die Handelshemmnisse usw.) vermochten diesen Mangel nicht auszugleichen.
Die Effekte waren nahe bei Null. Im Gegenteil: die Gefahr von internen Regulierungsschäden zufolge der Nichtmitgliedschaft hat sich deutlich verstärkt (Strommarkt, Kommunikationsmarkt, Zementmarkt, Nahrungsmittelmarkt, Pharmamarkt, Luftverkehrsmarkt, Finanzdienstleister usw.).
Zwar hat die Schweiz auch einen Strukturwandel erlebt. Die Wachstumsdynamik blieb jedoch aus. Alte Strukturen sind eingebrochen. Das Wachstum neuer wettbewerbsfähiger Strukturen hielt sich in engen Grenzen. Die Perspektiven - trotz Freihandelsabkommen, bilateralen Verträgen und unilateralen Massnahmen - waren von allem Anfang an begrenzt und sind es immer noch. Das Drama Swissair/Swiss steht durchaus als Beispiel für den Gesamttrend.
Die Fokussierung der Aussenpolitik und Aussenwirtschaftspolitik auf den Schutz des Finanzplatzes zeigt fatale Auswirkungen: Die Öffnung zum EU-Binnenmarkt kommt praktisch zum Stillstand.
Die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes unter internationalen Standards wird unterminiert. Einzelne Akteure in der EU entwickeln eine Tendenz zu Retorsionsmassnahmen.
Ab 1. Mai 2004 werden neu 25 Länder dem EU-Binnenmarkt angehören. Das muss für die Schweiz Anlass sein, ihre Interessenlage zu überprüfen.
Ich frage daher den Bundesrat an, ob er bereit ist, dem Parlament spätestens:
- bis zur Wintersession 2005 einen Bericht über die Erfahrungen der Schweiz mit dem bilateralen Weg sowie über die Auswirkungen einer dauernden Nicht-EU-Mitgliedschaft bzw. einer EU-Mitgliedschaft zu unterbreiten;
- bis zur Frühlingssession 2006 einen Bundesbeschluss zu unterbreiten, aus dessen Annahme bzw. Ablehnung der Bundesrat den Schluss ziehen kann, ob die innenpolitische Abstützung für die Vorbereitung einer EU-Mitgliedschaft gegeben ist oder nicht.
→ Curia Vista
04.3076 — Vereinheitlichung des europäischen Asylrechtes
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fehr Mario |
| Datum |
16.03.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.06.2004 |
Innerhalb der EU sind Bestrebungen im Gang, das Asylrecht zu vereinheitlichen. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise die Dubliner Abkommen zu erwähnen, aber auch die Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten oder der Europäische Flüchtlingsfonds. Noch diskutiert werden derzeit u. a. die Richtlinie über eine gemeinsame Definition des Flüchtlingsbegriffes und diejenige über Mindestgarantien für Asylverfahren.
Die Schweiz muss ein Interesse daran haben, dass das Asylrecht in Europa in materieller und formeller Hinsicht vereinheitlicht wird. Auch deshalb strebt der Bundesrat ja den Beitritt zum Erstasylabkommen von Dublin an. Nur so können einerseits die mit den Asylverfahren verbundenen Aufwendungen gerecht verteilt und andererseits allen in Europa um Asyl Nachsuchenden faire und gleiche Bedingungen gewährt werden. Der Bundesrat soll sich deshalb - in Zusammenarbeit mit der EU - für ein einheitliches materielles und formelles europäisches Asylrecht einsetzen, wobei sich dieses an den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK zu orientieren hat.
Ich frage den Bundesrat an:
- Teilt er die Ansicht, dass die Schweiz ein Interesse daran hat, dass das Asylrecht in Europa in materieller und formeller Hinsicht vereinheitlicht wird und dass sich dieses an den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK zu orientieren hat?
- In welcher Art und Weise kann er die diesbezüglichen Bestrebungen innerhalb der EU unterstützen?
- Welche bestehenden Regelungen der EU im Asylbereich hat die Schweiz bereits in innerstaatliches Recht überführt, und welche plant der Bundesrat noch in innerstaatliches Recht überzuführen?
- Sieht er Möglichkeiten, auch in einem anderen Rahmen als demjenigen der EU zur Vereinheitlichung des Asylrechtes in Europa beizutragen (z. B. im Europarat)?
→ Curia Vista
04.3012 — Vereinbarung Schweiz/EU vom 6. März 2003 über die Rechts- und Amtshilfe
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
David Eugen |
| Datum |
02.03.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.09.2004 |
Am 6. März 2003 haben sich Bundesrat Kaspar Villiger und EU-Kommissar Frits Bolkestein über die beabsichtigten Vereinbarungen betreffend die gegenseitige Rechts- und Amtshilfe zwischen der Schweiz und den EU-Staaten in Fiskalsachen geeinigt. Die Vereinbarungen wurden von der EU publiziert, von der Schweiz noch nicht.
Laut den publizierten Texten verpflichten sich die Vertragsstaaten gegenseitig, bei "reasonable suspicion that the conduct would constitute tax fraud or the like" Informationen zu übermitteln. Der begründete Verdacht kann sich auf "testimonial information from the taxpayer", "bank account information" oder "information obtained from an informant or a third person" stützen.
Weiter verpflichten sich die Vertragsparteien zur Aufnahme von Bestimmungen in ihre gegenseitigen Doppelbesteuerungsabkommen "on administrative assistance in the form of exchange of information on request for all criminal or civil cases of tax fraud under the laws of the requested State, or the like with respect to items of income not subject to the Agreement but covered by their respective conventions".
Ich ersuche den Bundesrat die Bedeutung dieser Vereinbarungen zu erläutern, insbesondere:
- im Verhältnis zu den Auskunftspflichten der schweizerischen Justiz- und Verwaltungsbehörden sowie Privater in Administrativ- und Strafverfahren nach geltendem Landes- und Staatsvertragsrecht;
- im Verhältnis zur Rechtshilfe nach Artikel 51 des Übereinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985, dem der Bundesrat parallel zum Zinsbesteuerungsabkommen beizutreten gedenkt;
- im Verhältnis zum geltenden Artikel 6 Absatz 1 EMRK und den dort festgelegten Verfahrensgarantien (nach EMGR-Urteil vom 3. Mai 2001 i.S. J.B. v. S., Nr. 31827/96).
Weiter ersuche ich den Bundesrat anhand eines konkreten Beispiels zu erläutern, welche Änderungen in der Rechts- und Amtshilfe sich ergeben, einerseits im Fall eines vorsätzlich falsch deklarierenden buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen (Steuerbetrüger nach vorherrschender schweizerischer Interpretation des Betrugsdeliktes) und andererseits im Fall eines vorsätzlich falsch deklarierenden nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen (Steuerhinterzieher nach vorherrschender schweizerischer Interpretation des Betrugsdeliktes).
→ Curia Vista
03.3629 — Bundesrat Blocher und seine wirtschaftlichen Verquickungen *
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Grüne Fraktion |
| Datum |
18.12.2003 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.02.2004 |
Mit der Wahl von Christoph Blocher in den Bundesrat stellen sich verschiedene Fragen der Unvereinbarkeit und Unabhängigkeit im Zusammenhang mit seiner Beteiligung von 72 Prozent an der Ems-Chemie. Nach heutigem Stand ist Bundesrat Blocher nicht bereit, zum Amtsantritt sein Aktienpaket zu entäussern. Es bestehen erst Absichtserklärungen, die sich indessen über die beabsichtigte definitive Regelung durch wenig Klarheit auszeichnen. Obgleich Bundesrat Blocher vor der Wahl immer kundgab, im Falle einer Wahl sein Aktienpaket sofort zu entäussern, änderte er nach der Wahl plötzlich seinen Standpunkt und stellte erst nach öffentlichem Diskurs eine vage Regelung bis Frühjahr in Aussicht. Bereits ist die Rede davon, eine "Berlusconisierung" der Schweiz stehe bevor.
Dies veranlasst die Grüne Fraktion zu nachfolgenden Fragen:
- Hält es der Bundesrat mit dem Geiste der Verfassung und dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz für vereinbar, wenn Bundesrat Blocher zum Zeitpunkt des Amtsantrittes noch immer über 72 Prozent der Aktien der Ems-Chemie verfügt? Hält er es unabhängig davon für politisch opportun, wenn ein Mitglied der Landesregierung weiterhin Mehrheitsaktionär eines Grossbetriebes ist? Ist dies mit der Unabhängigkeit des Bundesrates gemäss seiner verfassungsmässigen Konstitution noch vereinbar?
- Ist der Bundesrat der Meinung, ein Verbleiben der Aktien im Familienbesitz biete genügend Gewähr für die geforderte Unabhängigkeit? Wann erst ist für ihn die Unabhängigkeit gewahrt?
- Hält es der Bundesrat mit dem Gebot der Unabhängigkeit unabhängig von der Person von Bundesrat Blocher für vereinbar, wenn ein Bundesrat direkt oder über Strohmänner an einem Medienkonzern beteiligt ist? Wird ein Bundesrat bei Amtsantritt zu entsprechenden Erklärungen veranlasst? Sieht der Bundesrat Handlunsgbedarf, diese Unabhängigkeit zu verankern?
- Bundesrat Blocher liess verlauten, er glaube nicht, mit einer Ausstandspflicht bei Andauern seiner Aktieneigentümerschaft der Ems-Chemie überhaupt konkret konfrontiert zu sein. Wie interpretiert der Bundesrat seinerseits in Artikel 20 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes den Begriff der unmittelbaren persönlichen Interessen? Ist diese Bestimmung nicht immer schon dann anwendbar, wenn generelle wirtschafts-, finanz- und steuerpolitische Fragen im Spiele sind, die für das eigene Wirtschaftsunternehmen von erheblichem Vorteil sein können? In welchen Fällen kam es in den letzten Jahren zu einem Ausstand?
- Bundesrat Blocher strebt offenbar mit dem Kanton Zürich ein Steuerabkommen für sich und/oder seine Familienangehörigen an. Hält es der Bundesrat für opportun, dass ein Mitglied der Landesregierung ein solches Abkommen anstrebt, offensichtlich im Bemühen um eine Steuerreduktion? Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, dies gereiche zu institutionellem Schaden und sei ein Hohn für jeden normalen Steuerzahlenden?
- Hält der Bundesrat die heutigen gesetzlichen Bestimmungen für genügend, um die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu wahren? Wo sieht er allenfalls Lücken? Sieht er Veranlassung zu gesetzgeberischem Handeln?
→ Curia Vista
03.3561 — Personenfreizügigkeit mit der EU seit dem 1. Juni 2002
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Mörgeli Christoph |
| Datum |
03.10.2003 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.12.2003 |
Am 1. Juni 2002 sind die Bilateralen Verträge I mit der Europäischen Union in Kraft getreten. Der Bundesrat hat im Vorfeld der Abstimmung über die "Bilateralen I" immer wieder betont, es sei im Zusammenhang mit der Einführung der Personenfreizügigkeit kein grosser Zustrom von Personen aus dem EU-Raum zu erwarten.
Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Personen aus dem EU-Raum sind im Rahmen der vorgesehenen Kontingente seit dem 1. Juni 2002 in die Schweiz eingereist?
- Entspricht es den Tatsachen, dass die vorgesehenen Kontingente für Arbeitskräfte aus dem EU-Raum bereits nach zehn Monaten vollständig ausgeschöpft worden sind?
- Entspricht es den Tatsachen, dass das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung allen Arbeitsämtern der Kantone sowie der grossen Städte am 5. September 2003 vorgeschlagen hat, ab sofort nur noch "Kurzaufenthaltsbewilligungen" bis 364 Tage (ein Jahr minus ein Tag) zu erteilen, die aber beliebig aneinandergereiht werden können?
- Glaubt er, dass die Einführung der Personenfreizügigkeit mit dem EU-Raum einen Zusammenhang mit der seit damals stark angestiegenen Arbeitslosigkeit in der Schweiz hat?
→ Curia Vista
03.3326 — Abkommen über Personenfreizügigkeit und Sozialdumping. Erweiterung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum |
19.06.2003 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 10.09.2003 |
Wir begrüssen die Erweiterung der Europäischen Union (EU) sehr, weil sie die Stabilität unseres Kontinentes festigt, den Frieden fördert und weiteren Ländern ermöglicht, an einem grossen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Projekt teilzuhaben. In diesem Sinn kann die Ausdehnung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU auf zehn weitere Länder als Chance für die Schweizer Wirtschaft angesehen werden.
Mit der Erweiterung der EU von 15 auf 25 Mitgliedstaaten werden weitere 75 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten Teil des grossen europäischen Marktes. Deshalb sollten sich der Schweizer Exportindustrie neue Möglichkeiten eröffnen.
Die Ausdehnung des Abkommens über Personenfreizügigkeit birgt jedoch auch gewisse Risiken, weil einige mittel- und osteuropäische Länder (Moel) mit einer Massenarbeitslosigkeit von rund 15 bis 20 Prozent zu kämpfen haben und die Kaufkraft dort sieben- bis elfmal schwächer ist als in Westeuropa. Aufgrund dessen werden zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Stelle in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz suchen.
Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Moel zu uns kommen, stört uns als solches nicht. Im Vergleich zu den Abkommen mit der EU steigt die Gefahr des Sozial- und Lohndumpings jedoch erheblich. Deshalb bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie schätzt er die Auswirkungen der Ausdehnung des Abkommens über Personenfreizügigkeit auf den schweizerischen Arbeitsmarkt ein?
- Ist er nicht auch der Ansicht, dass die Risiken des Sozial- und Lohndumpings durch die Ausdehnung dieses Abkommens erheblich steigen werden?
- Ist der Bundesrat bereit, die sozialen Begleitmassnahmen, die gleichzeitig mit den bilateralen Abkommen I beschlossen wurden, zu verstärken, um diesen Risiken vorzubeugen und sie zu bekämpfen?
- Ist er insbesondere mit folgenden Ideen einverstanden: Vereinfachung des Verfahrens, mit welchem der Geltungsbereich eines Gesamtarbeitsvertrages auf einen ganzen Wirtschaftszweig ausgedehnt werden kann (Allgemeinverbindlichkeit); Einstellung zusätzlicher Inspektoren, um die Arbeitsbedingungen und die Löhne zu überwachen; Verstärkung des Kündigungsschutzes der Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen?
- Hält er diese Reformen nicht für umso wichtiger, als in der Schweiz lediglich 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, während dieser Anteil in mehreren anderen westeuropäischen Ländern 80 oder sogar 90 Prozent beträgt?
- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Befugnisse der tripartiten Kommissionen ausgedehnt werden sollten?
- Kann der Bundesrat uns sagen, inwieweit die tripartiten Kommissionen in den einzelnen Kantonen bereits eingerichtet sind und welche Massnahmen er gegen Kantone ergreifen will, die diese Kommissionen immer noch nicht gebildet haben?
- Ist der Bundesrat schliesslich nicht auch der Meinung, dass die Integrations- und Bildungsmassnahmen (Sprachkurse; Bildungsurlaub, um Sprach- und Fachkurse belegen zu können; Berufsberatung usw.) wegen der Ausdehnung des Abkommens über Personenfreizügigkeit verstärkt werden sollten?
→ Curia Vista
03.3255 — Lehren aus dem G8
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Favre Charles |
| Datum |
03.06.2003 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 10.09.2003 |
Unser Land ist es sich schuldig aufzuzeigen, dass es in der Lage ist, grosse internationale Veranstaltungen zu organisieren. So war die Schweiz denn auch sofort zur Stelle, als Frankreich den Entschluss fasste, den G8-Gipfel auf der französischen Seite des Genfersees durchzuführen.
Die Organisatorinnen und Organisatoren der Gegenveranstaltungen waren nicht in der Lage, ihre radikalsten Elemente unter Kontrolle zu halten, und Armee und Polizei hatten etliche Mühe, der Lage Herr zu werden. Trotz kostspieliger Organisationsmassnahmen und massiven Aufgebotes der Ordnungskräfte in Frankreich und in der Schweiz (rund 25 000 Personen) waren am Rande des G8-Gipfels leider einige Verletzte sowie ein grosser Sachschaden zu verzeichnen.
- Wie beurteilt der Bundesrat die Rolle des Sicherheitsausschusses bei der Vorbereitung des G8-Gipfels und angesichts ihres Auftrages, die Aufrechterhaltung der Ordnung zu überwachen? Welche Lehren können hier in Bezug auf die Funktion dieser Kommission in vergleichbaren Situationen gezogen werden?
- Teilt der Bundesrat, unabhängig von der Organisation des G8-Gipfels, die Ansicht, dass das Einsatzdispositiv für die Ordnungskräfte bei Demonstrationen und insbesondere bei Krawallen, wie wir sie vor kurzem am Genfersee erlebt haben, überdacht werden muss?
- Welche gesetzlichen Grundlagen müssten angepasst werden, damit auf ihrer Basis ein Sicherheitsdispositiv für solche Veranstaltungen aufgezogen werden könnte, das nicht nur das Demonstrationsrecht, sondern auch das Recht auf Eigentum und die Wirtschaftsfreiheit achtet?
- Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Organisatorinnen und Organisatoren der Gegenveranstaltungen angesichts der Gewalttaten am Rande des G8-Gipfels ihre Verantwortung wahrgenommen haben? Ist er insbesondere der Ansicht, dass die Organisatorinnen und Organisatoren mit den Ordnungskräften ausreichend zusammengearbeitet haben, um den gewalttätigen Demonstrantinnen und Demonstranten zuvorzukommen, sie zu identifizieren und unter Kontrolle zu bringen?
- Was will er unternehmen, um die Verantwortung der Organisatorinnen und Organisatoren zu klären und die gewalttätigen Demonstrantinnen und Demonstranten mit für die Wiedergutmachung des verursachten Schaden aufkommen zu lassen?
- Welche Massnahmen will er ergreifen, um die finanzielle Belastung für die geschädigten Personen so gering wie möglich zu halten?
- Wie bewertet er den Einsatz ausländischer Ordnungskräfte? Hat er die Absicht, internationale Abkommen wie mit Deutschland abzuschliessen, um über die erforderlichen Ordnungskräfte verfügen zu können?
→ Curia Vista
03.3242 — Funktionsfähigheit des Flughafens Zürich
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
02.06.2003 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.03.2004 |
Nach der Ablehnung des Staatsvertrages zwischen der Schweiz und Deutschland zur Regelung der Überflüge über süddeutsches Gebiet hat Deutschland mit Wirkung am 17. April 2003 eine verschärfte einseitige Verordnung erlassen.
Diese Verordnung hat sowohl auf die Luftfahrt wie auf die schweizerische Bevölkerung diskriminierende Wirkung. Zudem verstösst sie gegen Sinn und Geist der EU-Richtlinie 2002/30 bezüglich lärmbedingter Betriebseinschränkungen von Flughäfen.
Eine funktionsfähige Flughafeninfrastruktur ist eine wichtige Rahmenbedingung für die Mobilität der Bevölkerung, für die Wirtschaft und den Tourismus. Es sind deshalb alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um mit Deutschland die anstehenden Probleme rasch und im Interesse unseres Landes lösen zu können.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
- Ist sich der Bundesrat der Auswirkungen bewusst, welche solche Einschränkungen am Flughafen Zürich für die Mobilität unserer Bevölkerung, die Standortattraktivität der Schweiz und den Tourismusplatz Schweiz haben?
- Ist der Bundesrat gewillt, den Willen des Parlamentes umzusetzen und die diskriminierenden Massnahmen mit allen Mitteln entschlossen zu bekämpfen?
- Die einseitigen Massnahmen waren von Deutschland seit langer Zeit angedroht. In den Verhandlungen im Nationalrat über das Luftverkehrsabkommen war vom zuständigen Departementsvorsteher für den Fall von diskriminierenden Massnahmen seitens des Verhandlungspartners die Ausarbeitung einer Abwehrstrategie angekündigt worden. Verfügt der Bundesrat heute effektiv über vorbereitete Handlungsszenarien?
- Welche politischen, diplomatischen und rechtlichen Schritte gedenkt der Bundesrat gegen die diskriminierende Verordnung Deutschlands und für die Wiederherstellung optimaler Rahmenbedingungen für die Funktionsfähigkeit des Flughafens Zürich zu unternehmen?
- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es sinnvoll sein kann, neben dem bilateralen Weg auch den Weg über die zuständigen Gremien in der EU zu beschreiten?
- Die Nichtdiskriminierung ist ein tragendes Element der schweizerischen Verkehrspolitik (LSVA, Alptransit, Landverkehrsabkommen usw.). Welche politischen Gegenmassnahmen zieht der Bundesrat angesichts des für den Flughafen Zürich diskriminierenden Vorgehens Deutschlands in Erwägung, wie beispielsweise Vorbehalte bei den bilateralen Verträgen, Beschränkungen im Schwerverkehr oder bei transnationalen Bahn- und Autobahnprojekten?
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er die Führung in allen landesübergreifenden Fragen zu übernehmen hat und diese Verantwortung weder vom Kanton Zürich noch von der Unique AG übernommen werden kann?
- Welches Departement ist in Zukunft für das Dossier zuständig?
- Hat der Bundesrat die grosse Dringlichkeit des Geschäftes erkannt und ist er in Anbetracht der schwerwiegenden Folgen bereit, ein entsprechend dotiertes Bearbeitungs- und Verhandlungsteam einzusetzen?
→ Curia Vista
03.3230 — Gestaltung der deutsch-schweizerischen Beziehungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bührer Gerold |
| Datum |
08.05.2003 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.08.2003 |
In der Nachkriegszeit haben sich die deutsch-schweizerischen Beziehungen äusserst positiv entwickelt und dadurch den wirtschaftlichen Fortschritt in beiden Ländern begünstigt. Zuletzt hatte die Schweiz insbesondere in der Ära von Bundeskanzler Kohl mit Deutschland eine verlässliche Stütze zum Weiterausbau der bilateralen Beziehungen sowie zur Vertretung der nationalen Interessen im Rahmen der Europäischen Union. In den Grenzregionen hat das ausgezeichnete Verhältnis zwischen den beiden Staaten gute Voraussetzungen für die regionale Zusammenarbeit und den Wirtschaftsaustausch geschaffen.
In der jüngsten Vergangenheit haben vor allem die Auseinandersetzungen über das Luftverkehrsabkommen, den Transitverkehr, die Zinsbesteuerung und das Bankgeheimnis die traditionell guten Beziehungen belastet.
In Anbetracht der hohen aussenwirtschaftlichen Verflechtung und der Bedeutung Deutschlands im Rahmen der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU liegen gute zwischenstaatliche Beziehungen in unserem nationalen Interesse. Deutschland steht nicht nur bezüglich des Aussenhandels und der schweizerischen Direktinvestitionen mit Abstand an der Spitze, sondern verfügt darüber hinaus auch über einen hohen Einfluss auf die Entwicklung der bis anhin weitgehend sehr guten Beziehungen in den Grenzregionen.
Ich ersuche daher den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie beurteilt er die Auswirkungen der jüngsten Auseinandersetzungen auf das deutsch-schweizerische Verhältnis? Wie werden die zukünftigen Entwicklungstendenzen eingeschätzt?
- Ist er bereit, eine strategische Gesamtschau, orientiert an den europäischen und aussenwirtschaftlichen Interessen der Schweiz, zu erstellen und dabei insbesondere die Perspektiven der Zusammenarbeit mit Deutschland aufzuzeigen?
- Welche aussenpolitischen Schritte werden analog zu der Intensivierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Frankreich erwogen, um die bilateralen Beziehungen zu Deutschland trotz Differenzen in einzelnen Sachfragen zu stärken?
- Was gedenkt er zusätzlich zu unternehmen, um vor allem die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit innerhalb der Grenzregionen weiter zu verbessern?
- Teilt er die Auffassung, dass insbesondere bezüglich der Planung und der Koordination im Verkehrsbereich (Strasse, Schiene, Luft) die Kontakte über die zuständigen Fachgremien hinaus politisch ausgebaut werden sollten?
→ Curia Vista
03.3227 — Ist der EU-Beitritt schon bald vollzogen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
08.05.2003 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.09.2003 |
Seit Jahren betreibt der Bundesrat eine unglaubwürdige Europapolitik. Obwohl das Volk - zuletzt mit der Ablehnung der "Ja zu Europa"-Initiative - mit einem an Deutlichkeit nicht mehr zu überbietenden Willen kund getan hat, dass es keinen EU-Beitritt wünscht, scheint der Bundesrat nach wie vor in die EU zu wollen. Die jüngsten Aussagen der Aussenministerin anlässlich ihrer Pressekonferenz vom 23. April 2003 bekräftigen diese Annahme.
Deshalb wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Hat Frau Bundesrätin Calmy-Rey mit ihrer Aussage, wonach die Bilateralen Abkommen II lediglich zur Vorbereitung für den Beitritt zur EU dienten, die Haltung des Gesamtbundesrates vertreten, oder muss diese Bemerkung als weitere unkoordinierte Ankündigung der Aussenministerin verstanden werden?
- Mit der EU-Osterweiterung sollen auch die bilateralen Verträge I auf die zehn neuen Staaten ausgedehnt werden. In Bezug auf das Freizügigkeitsabkommen hat die EU der Schweiz angekündigt, dass sie Verträge mit den zehn neuen Staaten verlange, die sich inhaltlich in keiner Art und Weise von denjenigen der bereits mit den bisherigen EU-Staaten abgeschlossenen Abkommen unterscheiden dürften, ansonsten die EU das Freizügigkeitsabkommen aufkünden werde. Der Bundesrat hatte jedoch im Vorfeld der Abstimmungen zu den Bilateralen I versprochen (so beispielsweise im Abstimmungsbüchlein), dass das Volk in aller Freiheit über das ob und das wie der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten abstimmen könne. Dies war denn auch für viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein entscheidender Grund für ein Ja zu den Bilateralen Verträgen. Wie kommt der Bundesrat heute dazu, sich diesem Druck vonseiten der EU einfach zu beugen? Will er mit diesem Vorgehen ebenfalls Hürden für den EU-Beitritt abbauen? Ist er sich bewusst, dass dies einen Verstoss gegen Treu und Glauben darstellt?
- Frau Calmy-Rey hat weiter angekündigt, dass der EU-Beitritt rasch an die Hand genommen werden müsse. Ist also davon auszugehen, dass der Bundesrat die Beitrittsverhandlungen mit der EU während der nächsten Legislatur aufnehmen wird? Ist darin auch der Grund zu sehen, weshalb er nicht willens ist, das EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen?
- Ist er wirklich der Ansicht, das hängige Beitrittsgesuch entspreche nach dem wuchtigen Nein zur Volksinitiative "Ja zu Europa" dem Willen des Volkes? Hat er vor, bald eine weitere Volksabstimmung über den EU-Beitritt durchzuführen?
→ Curia Vista
02.3699 — Bilaterale Abkommen II. Bankgeheimnis
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
de Dardel Jean-Nils |
| Datum |
11.12.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.03.2003 |
- Muss die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung im Schweizer Recht beibehalten werden? Wenn ja, warum genau? Wird in anderen Ländern diese Unterscheidung gemacht?
- Was rechtfertigt, dass die Schweizer Banken den US-Steuerbehörden auf Ersuchen Informationen liefern, dasselbe jedoch für die Behörden der EU-Länder nicht tun wollen?
- Warum kann die Schweizer Steuerbehörde bei indirekten Steuern, nicht aber bei direkten, unmittelbar bei Banken oder Finanzberatern Informationen einholen? Was rechtfertigt diesen Unterschied?
- In seiner Antwort vom 12. September 2001 auf meine Interpellation 01.3338 vom 20. Juni 2001 gibt der Bundesrat zu, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 3. Mai 2001 (in der Sache J. B. gegen die Schweiz) gegebenenfalls eine Anpassung der Schweizer Gesetzgebung erfordern wird. Dieses Urteil besagt, dass es sich um eine Verletzung des Rechtes auf Schweigen in einem gegen sich selbst gerichteten Strafverfahren handelt (Art. 6 Abs. 1 EMRK), wenn im Schweizer Steuersystem Steuerpflichtige mit Ordnungsbussen zur Herausgabe von eigenen Bankunterlagen gezwungen werden.
Was hat sich der Bundesrat zu diesem Urteil seit dessen Erlass vor eineinhalb Jahren überlegt? Wird er der Steuerbehörde endlich erlauben, Zwangsmittel des Verwaltungsstrafverfahrens gegen Steuerpflichtige einzusetzen, die der Hinterziehung direkter Steuern verdächtigt werden? Würde dies nicht gleichzeitig auch die Verhandlungen mit der EU über die Zinsbesteuerung vereinfachen?
→ Curia Vista
02.3678 — Erweiterung der EU. Auswirkungen auf die bilateralen Verträge mit der Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
05.12.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.02.2003 |
Die Europäische Union (EU) wird im Jahre 2004 voraussichtlich acht zentral- und osteuropäische Länder sowie Malta und Zypern als Mitgliedstaaten aufnehmen. Diese Erweiterung der EU ist im Zusammenhang mit der Sicherheit und der Stabilität auf dem europäischen Kontinent auch für die Schweiz von grosser Bedeutung. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht könnte die EU-Erweiterung längerfristig Chancen bieten, weisen die zukünftigen Mitgliedstaaten doch ein Wirtschaftswachstum auf, das zurzeit nahezu doppelt so hoch ist wie dasjenige der Schweiz (75 Millionen neue - und immer wohlhabendere - Konsumenten, gute Rekrutierungsmärkte für Facharbeiter und Facharbeiterinnen usw.).
Nebst diesen positiven Aspekten müssen jedoch auch gewisse Risiken evaluiert werden: Seit Juni 2002 sind zwischen der Schweiz und der EU sieben bilaterale Abkommen in Kraft, u. a. dasjenige zum freien Personenverkehr. Es ist davon auszugehen, dass die Schweiz bereits im ersten Quartal des Jahres 2003 mit der EU-Kommission über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen Mitgliedstaaten verhandeln muss, da gemäss EU-Fahrplan der "acte d'adhésion" Mitte April 2003 verabschiedet werden soll. Die Schweiz sieht sich daher mit sensiblen Fragen - insbesondere arbeitsmarktlicher, migrations- und sozialpolitischer Natur - konfrontiert.
Ich lade den Bundesrat ein, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie lautet die bundesrätliche Lagebeurteilung aufgrund der neuen aussenpolitischen Ausgangslage nach einer Aufnahme der zehn neuen Mitgliedstaaten in der EU?
- Welche Chancen könnten sich durch die EU-Erweiterung - insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht - für die Schweiz längerfristig eröffnen?
- Mit welchen Auswirkungen rechnet der Bundesrat bezüglich des bilateralen Abkommens zum freien Personenverkehr sowohl in arbeitsmarktlicher als auch in migrations- und sozialpolitischer Hinsicht?
- Wie sieht die zentrale politische Stossrichtung des Bundesrates aus, falls es bereits im ersten Quartal 2003 zu Verhandlungen über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitglieder kommen sollte? Welche Forderungen gedenkt der Bundesrat bezüglich der Übergangsfristen und allfälliger flankierender Massnahmen gegenüber der EU-Kommission geltend zu machen?
- Gibt es aus Sicht des Bundesrates weitere sensible Themenbereiche, welche im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung für die Schweiz gewisse Risiken mit sich bringen könnten?
→ Curia Vista
02.3608 — Verträge mit dem Ausland. Kompetenzmissachtung durch Bundesrat und Bundesverwaltung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gysin Remo |
| Datum |
04.10.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.11.2002 |
Die Bundesversammlung ist gemäss Verfassung beauftragt, "die Pflege der Beziehungen zum Ausland zu beaufsichtigen" (Art. 166). Das Parlament hat die Aussenpolitik mitzugestalten. Dazu ist ihm die Gelegenheit einzuräumen, Vertragsentwicklungen zu beeinflussen und Verträge zu überprüfen. Das Geschäftsverkehrsgesetz regelt die Einzelheiten (s. Art. 47bis Abs. 1).
Zwei aktuelle Beispiele belegen, dass dem Parlament die notwendigen Unterlagen zur Erfüllung seiner Pflichten von Bundesrat und Bundesverwaltung vorenthalten worden sind.
Ich bitte den Bundesrat, dazu die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wirtschaftsabkommen mit China: Der Bundesrat hat mit China am 22. Mai 2002 ein wirtschaftliches Rahmenabkommen abgeschlossen. Darüber ist das Parlament nicht informiert worden.
1.1 Warum nicht?
1.2 Ist der Bundesrat bereit, dieses Rahmenabkommen dem Parlament umgehend und pflichtgemäss zur Information und zur Genehmigung vorzulegen?
- Zusammenarbeitsabkommen der Schweiz mit den USA im Bereich der Terrorbekämpfung: Die "SonntagsZeitung" vom 1. September 2002 informierte über ein neues Zusammenarbeitsabkommen mit den USA im Bereich der Terrorbekämpfung, das von Bundesanwalt Valentin Roschacher unterzeichnet werden soll (und unterdessen unterzeichnet sein dürfte). Das Abkommen ist ohne Zweifel von grosser politischer und grundsätzlicher Bedeutung.
2.1 Wann wird der Bundesrat dieses Abkommen publizieren und der Kontrolle des Parlamentes zugänglich machen?
2.2 Kommt dieser Vertrag auch bei Betrugsdelikten zur Anwendung? Falls nein: Warum nicht?
2.3 Trifft es zu, dass dieser Vertrag seitens der USA auf Ministerebene, seitens der Schweiz jedoch auf Beamtenebene unterzeichnet worden ist? Falls ja: Entspricht dies den üblichen schweizerischen und internationalen Gepflogenheiten?
2.4 Trifft es zu, dass bereits CIA- und FBI-Beamte mit Wissen der Bundesbehörden in der Schweiz aktiv operieren? Falls ja: Welche gesetzliche Grundlage gibt es dazu?
2.5 Werden seitens der Schweiz auch Auslieferungen in die USA ermöglicht, wenn den Betroffenen in den USA die Todesstrafe droht? Enthält der erwähnte Vertrag eine entsprechende Sperre?
→ Curia Vista
02.3614 — Ausweitung auf Entwicklungsländer eines allfälligen Abkommens mit der EU in Sachen Zinsbesteuerung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gysin Remo |
| Datum |
04.10.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.11.2002 |
Derzeit stecken die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz in Sachen Zinsbesteuerung in einer heiklen und dringlichen Phase. Dem Verlangen der EU nach verstärktem Informationsaustausch setzt die Schweiz das Angebot einer Zahlstellensteuer entgegen.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Teilt er die Meinung, dass ein allfälliges Abkommen mit der EU in Sachen Zinsbesteuerung analog zur Meistbegünstigungsklausel in der Handelspolitik unter Vorbehalt der üblichen Rechtshilfeausschlussgründe auf alle anderen Länder, insbesondere aber auf die Entwicklungsländer, ausgedehnt werden muss?
- Findet er auch, dass es stossend wäre und die Kohärenz der schweizerischen Entwicklungspolitik verletzen würde, wenn die Schweiz eine Zahlstellensteuer auf Kapitalerträgen von EU-Angehörigen erheben und teilweise an die EU zurückerstatten würde, dies aber den Entwicklungsländern nicht auch gewähren würde? Käme dies nicht einer Diskriminierung der Entwicklungsländer gleich?
→ Curia Vista
<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20023528" title="Interpellation: Unterzeichnung "Operative Working Arrangement"
Eingereicht von: Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Status: Erledigt
Text: Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei bittet den Bundesrat, ihr nachfolgende Fragen zum "Operative Working Arrangement" zu beantworten: 1. Was " style="text-decoration:none">02.3528 — Unterzeichnung "Operative Working Arrangement"
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
02.10.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.11.2002 |
Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei bittet den Bundesrat, ihr nachfolgende Fragen zum "Operative Working Arrangement" zu beantworten:
- Was ist der genaue Inhalt dieses Abkommens? Ist er bereit, dieses in seinem vollen Wortlaut zu veröffentlichen?
- Welches ist die Rechtsgrundlage für dieses Abkommen? Wurden früher schon ähnliche Abkommen geschlossen? Wenn ja, welche?
- Ist es üblich und nötig, dass die schweizerische Bundesanwaltschaft auf eigene Initiative mit ausländischen Behörden Verhandlungen aufnimmt, mit diesen Vereinbarungen aushandelt und diese Vereinbarungen erst kurz vor Unterzeichnung noch rasch dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegt? War es ihm aufgrund der bereits abgeschlossenen Verhandlungen überhaupt noch möglich, die Vereinbarung abzulehnen, ohne dabei die ausländischen Behörden vor den Kopf zu stossen?
- Sollte dieses Abkommen nicht dem Staatsvertragsreferendum unterstehen?
- Wo sieht der Bundesrat in dieser Vereinbarung die Vorteile für die Schweiz? Ist es nicht einfach so, dass dieses Abkommen vorwiegend den amerikanischen Behörden dient?
- Hat dieses Abkommen nicht eine präjudizierende Wirkung für weitere solche Abkommen mit anderen Staaten?
- Wie beurteilt er die Tatsache, dass aufgrund dieses "Operative Working Arrangement" amerikanische Behörden in unserem Land Ermittlungen durchführen können? Wie stellt er sicher, dass die amerikanischen Behörden nicht Zugang zu hochsensiblen Daten erhalten könnten?
- Ist er nicht auch der Ansicht, dass solche Vereinbarungen Vorschub für die Aufweichung zahlreicher Freiheitsrechte wie der persönlichen Freiheit, des Schutzes der Privatsphäre (insbesondere des Bankkundengeheimnisses) und des rechtlichen Gehörs leisten?
- Inwieweit stand der Besuch von FBI-Direktor Robert S. Mueller bei Bundesrätin Ruth Metzler vom 23./24. September 2002 im Zusammenhang mit diesem Abkommen?
→ Curia Vista
02.3485 — Schwächung des Tourismusstandortes Schweiz durch die Isolation im Schengen-Raum?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
25.09.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 09.12.2002 |
Der Schweizer Tourismus erlebt schwere Zeiten. Diesen Sommer nahm die Zahl der Übernachtungen um 20 bis 30 Prozent ab. Diese Entwicklung war leider vorhersehbar und hängt direkt mit dem Rückgang der Gästezahl aus Asien und Amerika zusammen. Andererseits bot das weltweite Verkaufsnetz der ehemaligen Swissair für den Schweizer Tourismus ein überaus effizientes Promotionssystem. Die Krise in der Schweizer Luftfahrt hat somit verhängnisvolle Auswirkungen auf den Tourismus.
Der Tourismussektor erwartet deshalb mit grossem Interesse die Reformvorschläge, die Anfang dieses Jahres in die Vernehmlassung geschickt worden sind. Der Entwurf geht unbestreitbar in die richtige Richtung und trägt den wirklichen Bedürfnissen der schweizerischen Tourismusbranche Rechnung. Er schafft die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus. Wir bedauern jedoch, dass gewisse wichtige Aspekte des Schweizer Tourismus nicht berücksichtigt wurden. Dazu gehört das Problem der Visa.
Da die Schweiz nicht zum Schengen-Raum gehört, wird der Tourismusverkehr durch bedeutende administrative Schranken behindert. Beispielsweise sind Personen aus Asien, die nach Europa kommen und ihre Europareise in einem anderen Land als der Schweiz beginnen, gezwungen, ein Visum für den Schengen-Raum, ein Visum für die Schweiz und schliesslich eine Erlaubnis für die Wiedereinreise in den Schengen-Raum einzuholen. Solche administrativen Hürden sind für die grossen Reiseagenturen kein Anreiz, der Schweiz den Vorzug vor anderen europäischen Reisezielen zu geben ....
Andererseits macht es den Anschein, dass die Verwaltungsabteilungen der Botschaften über dieses Problem nicht ausreichend informiert und dafür zu wenig sensibilisiert sind. Im Gegenteil, gewisse Vertretungen der Schweiz im Ausland scheinen angesichts der administrativen Schwierigkeiten, die sich aus der Nichtzugehörigkeit zum Schengen-Raum ergeben, zum Vornherein zu resignieren.
Der Schweizer Tourismus leidet gegenwärtig unter der Nichtzugehörigkeit der Schweiz zum Schengen-Raum, und es ist deshalb Besorgnis erregend, dass die Institutionen, welche unser Land im Ausland vertreten, nichts unternehmen, um die Attraktivität der Schweiz als Fremdenverkehrsland zu steigern.
Wir ersuchen deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Hat er einen bedeutenden Rückgang der Übernachtungen im Laufe der Sommersaison 2002 festgestellt?
- Ist er nicht der Meinung, dass die Schwierigkeiten der schweizerischen Tourismusbranche teilweise mit der Nichtzugehörigkeit der Schweiz zum Schengen-Raum zusammenhängen?
- Wenn ja, welche Massnahmen schlägt er vor, um diese Situation schnell zu verbessern? Ist er bereit, die Botschaften und Konsulate für dieses Problem zu sensibilisieren und sie einzuladen, ihren Teil zur Förderung des Fremdenverkehrslandes Schweiz beizutragen?
- Ist er bereit, die Verwaltungsverfahren bei der Erteilung von Touristenvisa zu verbessern? Beabsichtigt er, die Kosten für die Erteilung eines Touristenvisums für jene Personen zu senken, welche eine organisierte Reise durch Europa und speziell durch den Schengen-Raum und die Schweiz unternehmen?
→ Curia Vista
02.3449 — Krankenversicherung. Regelung für Grenzgänger
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rennwald Jean-Claude |
| Datum |
19.09.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.11.2002 |
Wie alle von diesem Thema betroffenen europäischen Nationen hat sich auch Frankreich der Sonderregelung in den sektoriellen (bilateralen) Abkommen gebeugt, die festlegt, dass sich Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Bereich der Krankenversicherung während sieben Jahren dort versichern können, wo sie wollen, nicht zwingend im Land, in dem sie arbeiten.
Da das Prinzip der Wahlfreiheit einer überwältigenden Mehrheit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die in der Schweiz arbeiten, entgegenkommt, kann man über die Offenheit der französischen Behörden nur erfreut sein. Seit einigen Monaten scheint man jedoch bei der Umsetzung dieses Beschlusses auf ernsthafte Probleme zu stossen. Im Juni haben die französischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger vom für Krankenversicherung zuständigen kantonalen Amt einen Brief erhalten, in dem sie aufgefordert wurden, sich innerhalb von sechzig Tagen (bis zum 31. August) zu entscheiden, ob sie in der Schweiz einer Krankenkasse nach dem KVG oder in Frankreich entweder der Couverture mutuelle universelle (CMU) beitreten oder sich bei einem Privatversicherer versichern wollen. Ausserdem wurden die Grenzgängerinnen und Grenzgänger darüber informiert, dass sie, sollten sie den Brief nicht rechtzeitig beantworten, von Amtes wegen dem Schweizer System angegliedert werden, ohne dies im Nachhinein noch ändern zu können. Angesichts dieser Tatsachen bitten wir den Bundesrat, uns folgende Fragen zu beantworten:
- Erachtet er es als zulässig, dass die Grenzgängerinnen und Grenzgänger schon zu einer Entscheidung gezwungen worden sind, als sie die Preise noch nicht vergleichen konnten, da damals weder die Schweizer Versicherer noch die französischen Behörden bereits den zu zahlenden Prämienbeitrag festgelegt hatten?
- Wie hätten die Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu diesem Zeitpunkt also eine Entscheidung treffen sollen, da die französische Nationalversammlung das Krankenversicherungsgesetz noch nicht abgeändert hatte, um ihnen überhaupt zu ermöglichen, der CMU beitreten zu können, und die französische Regierung die Verordnung zur Festsetzung der Prämienhöhe noch nicht erlassen hatte?
- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass den französischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die massgeblich zum Reichtum unseres Landes beitragen, die Frist, innerhalb welcher sie sich für eine Krankenkasse entscheiden müssen, verlängert werden sollte, z. B. bis Ende 2002?
- Inwiefern haben Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die sich in der Schweiz versichern, Anspruch auf Prämienvergünstigungen?
- In dieser Frage ist die Situation für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Frankreich besonders problematisch. Dennoch scheint hier das Personenfreizügigkeitsabkommen auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus anderen Nachbarländern der Schweiz vor Probleme zu stellen. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation?
→ Curia Vista
02.3374 — Verbesserung der Beziehungen Schweiz/EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Polla Barbara |
| Datum |
21.06.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.09.2002 |
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sind zurzeit durch gewisse Spannungen getrübt, obwohl das Inkrafttreten der bilateralen Abkommen und der Beginn der neuen bilateralen Verhandlungen eigentlich zu einem konstruktiven Verhältnis beitragen müssten. Hinzu kommen die Fragen, die insbesondere mit der Zinsbesteuerung und den Abkommen von Schengen und Dublin verbunden sind. Sie spielen in unseren innenpolitischen Auseinandersetzungen heute eine erstrangige Rolle. Von daher stellt sich die Frage, wie man dafür sorgen könnte, dass die neuen bilateralen Verhandlungen in einem möglichst günstigen Klima geführt werden können.
Vor diesem Hintergrund könnte die Möglichkeit eines Assoziierungsabkommens mit der EU wieder erwogen werden. Solche Abkommen waren ursprünglich zur Gestaltung von Beziehungen in einem begrenzten Bereich gedacht; trotzdem haben sie für das Verhältnis der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der heutigen EU zu zahlreichen Drittstaaten eine entscheidende Rolle gespielt. In vielerlei Hinsicht stellten solche Assoziierungsabkommen die Grundlage dar, auf der die 15 EU-Mitgliedstaaten ihre Handelsbeziehungen mit Partnern in der ganzen Welt ausbauen konnten. Gestützt auf Artikel 238 des Römer Vertrages (entspricht Artikel 310 des geltenden Amsterdamer Vertrages) beruhen die Assoziierungsabkommen entweder auf einer Freihandelszone oder einer Zollunion.
Dank der Institutionalisierung eines regelmässigen, ständigen Dialoges zwischen Regierungen, obersten Verwaltungsstellen und Parlamenten setzen solche Verträge eine fortdauernde wechselseitige Interaktion zwischen der EU und dem betreffenden Partnerstaat in Gang. Ein Assoziierungsabkommen hätte den Vorteil, dass ein kohärenter institutioneller Gesamtrahmen geschaffen würde, innerhalb dessen die sektoriellen Verhandlungen harmonischer ablaufen könnten.
Ferner wäre die Eröffnung einer ständigen Vertretung der EU in Bern in Erwägung zu ziehen. Damit könnte die Umsetzung eines allfälligen Assoziierungsabkommens sichergestellt und auch der Rahmen, innerhalb dessen die neuen bilateralen Verhandlungen stattfinden, optimiert werden. Eine solche ständige Vertretung würde dauerhaftere Kontakte zwischen unserem Land und der EU fördern, die Weitergabe von Daten erleichtern und die Beziehungen verbessern, die unser Land mit seinem wichtigsten historischen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Partner entwickeln sollte.
Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Sieht er Vorteile im Abschluss eines Assoziierungsabkommens mit der EU? Wenn ja, welche? Welche Schritte könnte er gegebenenfalls in dieser Richtung unternehmen?
- Ist auch er der Auffassung, dass die Eröffnung einer ständigen Vertretung der EU in Bern den Ablauf der kommenden Verhandlungen günstig beeinflussen könnte?
- Selbstverständlich liegt es an der Europäischen Kommission, ein Akkreditierungsgesuch für eine ständige Vertretung zu stellen. Welche Initiativen könnte der Bundesrat ergreifen, um die EU zu bewegen, die Einrichtung einer solchen Vertretung vorzuschlagen?
→ Curia Vista
02.3330 — Engpässe bei den Asylunterkünften
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Laubacher Otto |
| Datum |
20.06.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.10.2002 |
Die Belegung der Unterkünfte für Asylsuchende nimmt in jüngster Zeit wieder Ausmasse wie während der Kosovo-Krise an. Aus zahlreichen Kantonen werden Kapazitätsengpässe gemeldet. Dies obwohl kein Konflikt vergleichbaren Ausmasses als Ursache der Zunahme der Gesuchszahlen geortet werden kann. Die Unterbringung der Asylsuchenden stösst auf zusätzliche Schwierigkeiten, weil die Zahl der Gesuchsteller aus Afrika markant zugenommen hat und die Akzeptanz der bundesrätlichen Aufnahmepraxis dadurch in den Gemeinden drastisch gesunken ist.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Wie stellt er sich zu den Engpässen bei der Unterbringung von Asylsuchenden? Ist er der Meinung, dass es sich dabei um ein vorübergehendes Problem handelt, oder teilt er die Meinung, dass die Schweiz erneut am Beginn einer Krise wie vor vier Jahren steht?
- Teilt er nicht auch die Meinung, dass es für alle Beteiligten kontraproduktiv ist, wenn Asylsuchende in immer grösserer Zahl gegen den Willen der Gemeinden platziert werden? Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die Kantone in der Bewältigung der Probleme zu unterstützen?
- Zieht er in Erwägung, analog der Praxis in verschiedenen anderen Industriestaaaten, auch in der Schweiz zur Unterbringung in bewachten kollektiven Unterkünften möglichst nahe der Erstaufnahmezentren überzugehen?
- Was tut er in den Herkunftsländern, namentlich in Afrika, zur Senkung der Attraktivität der Schweiz als Zielland für Asylsuchende?
- Wird er Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen mit den gegenwärtigen Herkunftsländern wie Angola, Nigeria, Sierra Leone aufnehmen?
→ Curia Vista
02.3294 — Freier Personenverkehr. Effiziente Umsetzung des Abkommens
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rennwald Jean-Claude |
| Datum |
20.06.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.09.2002 |
Wie die anderen bilateralen Abkommen, die mit der Europäischen Union (EU) abgeschlossen wurden, ist das Abkommen über die Personenfreizügigkeit am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Die Umsetzung des Abkommens und der dazugehörigen flankierenden Massnahmen wird wahrscheinlich einen grossen Einfluss auf die Einstellung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger zum europäischen Integrationsprozess haben. Diese Angelegenheit muss umso ernster genommen werden, als das Abkommen über den freien Personenverkehr sieben Jahre nach dem Inkrafttreten eventuell Gegenstand einer weiteren Volksabstimmung sein wird (da es dem fakultativen Referendum unterstellt ist).
Aus diesem Grund stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:
- Welche Massnahmen hat er getroffen, um die gesamte Schweizer Bevölkerung, die Schweizer Staatsangehörigen, die in ein EU-Land auswandern, sowie die Staatsangehörigen der EU-Länder, die in unser Land ziehen oder arbeiten kommen, möglichst gut über das Abkommen über den freien Personenverkehr zu informieren?
- Kann er uns versichern, dass alle Institutionen, welche die gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen haben, die sich aus dem Personenfreizügigkeitsabkommen ableiten, ihren Auftrag auch optimal erfüllen können?
- In Bezug auf die Umsetzung der flankierenden Massnahmen scheinen die Kantone bei weitem nicht alle gleich gut vorbereitet zu sein. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit alle Kantone am Stichtag diese Massnahmen konsequent umsetzen, und was wird er bei den Kantonen unternehmen, die sich eventuell nicht kooperativ verhalten?
- Schliesslich sollen alle Akteure bei der Umsetzung des Personenfreizügigkeitsabkommens und der flankierenden Massnahmen stets die globalen Auswirkungen im Auge behalten können. Welche Schritte hat der Bundesrat unternommen, um unser Postulat 00.3088 "Überwachung der Freizügigkeit im Personenverkehr", das am 23. Juni 2000 im Nationalrat ohne Gegenstimmen angenommen wurde, zu verwirklichen?
→ Curia Vista
02.3296 — Beziehungen Schweiz/EU. Handlungsspielraum
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rennwald Jean-Claude |
| Datum |
20.06.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.09.2002 |
Bezüglich der neuen bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) herrscht zurzeit eine gewisse Verunsicherung, besser gesagt: eine verunsichernde Ungewissheit. Genauso verunsichernd ist die Frage, wie sich der mögliche Abschluss von neuen bilateralen Abkommen mit der EU und ein Beitritt der Schweiz zur EU - das erklärte Ziel des Bundesrates - miteinander vereinbaren lassen.
Dies veranlasst uns dazu, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:
- Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass sich im Rahmen der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU - insbesondere wegen der Erweiterung der EU und der Reform der europäischen Institutionen - der politische Handlungsspielraum unseres Landes erheblich verringert hat?
- Ist er nicht der Ansicht, dass auch der wirtschaftliche und finanzielle Handlungsspielraum kleiner geworden ist, vor allem wegen der Einführung des Euro?
- Ist er unter diesen Umständen nicht der Meinung, dass die Schweiz ihre Interessen besser durchsetzen könnte, wenn sie die neuen bilateralen Verhandlungen klar auf einen späteren EU-Beitritt ausrichten würde?
- Würde die Schweiz mit einer unmissverständlichen Bekräftigung des Beitrittszieles nicht ihre Chancen verbessern, bei der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die Angehörigen der mittel- und osteuropäischen Länder, zum gegebenen Zeitpunkt angemessene Übergangsfristen durchzusetzen?
- Sollte der Bundesrat für den Fall, dass die Schweiz mittel- oder langfristig der EU beitritt, nicht jetzt schon genau prüfen, welche internen Reformen (Steuerrecht, Volksrechte, Föderalismus, Sozialgesetzgebung usw.) im Hinblick auf einen Beitritt erforderlich sind?
- Die Schweiz wird in bestimmten Bereichen von manchen europäischen Ländern als Vorbild betrachtet, z. B. in Sachen Föderalismus oder Verkehrspolitik. Ist der Bundesrat deshalb nicht der Meinung, dass man hervorheben sollte, was die Schweiz als Vollmitglied in die EU einbringen könnte?
→ Curia Vista
02.3271 — Zunahme der Asylgesuche von Personen aus afrikanischen Staaten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Heim Alex |
| Datum |
19.06.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.10.2002 |
Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Asylgesuche wieder steigend. Die Schweiz steht - gemessen an der Bevölkerung - bezüglich der Asylgesuche im internationalen Vergleich an der Spitze.
Die Herkunft der Asylsuchenden hat sich in der letzten Zeit verändert. Vermehrt kommen heute Personen, die bei uns um Asyl nachsuchen, aus Osteuropa und in letzter Zeit immer häufiger auch aus Schwarzafrika. Vermutlich sind es die massiv verschärften Gesetze anderer Aufnahmestaaten, welche die Asysuchenden einfach den Weg in die Schweiz nehmen lassen. Nicht nur die illegale Einreise über die grüne Grenze, sondern auch die ungenügende Kontrolle der häufig dubiosen Papiere bereiten den Behörden grosse Sorgen. Die Anzahl der Asylsuchenden ist das eine, die Beherrschung des Schweizer Drogenmarktes durch Schwarzafrikaner das andere.
Vermehrt werden Klagen aus den Kantonen laut, weil diese nicht mehr in der Lage sind, diesem Problem wirkungsvoll begegnen zu können. Die Kantone sind in dieser Frage eben auch auf die Unterstützung des Bundes angewiesen.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie begegnet der Bund der Tatsache, dass der Drogenmarkt in der Schweiz vermehrt durch Schwarzafrikaner beherrscht wird?
- Was muss unternommen werden, damit ausländische Personen, welche in der Schweiz kriminelle Handlungen begehen, ohne grosse Formalitäten ausgewiesen werden können? Warum kann der Bund bei offensichtlichem Gesetzesverstoss nicht ein massiv schnelleres Verfahren durchführen? Müssen allenfalls Gesetze geändert werden?
- Wie erklärt er die Tatsache, dass Personen mit Papieren aus ihrem Land ausreisen, bei der Einreise in der Schweiz aber plötzlich keine Papiere mehr haben? Müssten die Papiere im Ausreiseland nicht besser kontrolliert werden, und wie kann sich die Schweiz gegenüber Asylgesuchstellern wehren, die ihre wahre Identität nicht preisgeben?
- Wie hat sich die Anzahl Asylgesuche in der letzten Zeit entwickelt? Wie steht es mit der Anzahl Asylgesuche aus Schwarzafrika, und wie vielen Asylgesuchen wurde entsprochen?
- Wie steht es mit der Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ländern? Bestehen mit diesen Ländern Rückführungsabkommen? Was unternimmt der Bund gegenüber Staaten, die ihren Landsleuten keine Reisepapiere ausstellen?
- Hat er die Hilferufe aus den Kantonen gehört, und ist er gewillt und in der Lage, den Kantonen sofort und effizient zu helfen?
- Was können die Kantone gegen ein wiederholtes Einreichen von Asylgesuchen unternehmen? Werden die entsprechenden Daten der Asyl suchenden Personen unter den Kantonen ausgetauscht?
- Hat sich die Schweiz bei anderen Ländern erkundigt, wie diese ihre Migrationsgesetze verschärft haben, und könnte ein ähnliches Vorgehen für die Schweiz nicht auch sinnvoll sein?
- Personen, welche die Flüchtlingseigenschaft erfüllen, denen aber wegen verwerflicher Handlungen im Heimatland oder in der Schweiz kein Asyl gewährt wird, erhalten vorläufige Aufnahme. Ist es richtig, dass solche Personen, obwohl sie kein Asyl erhalten haben, in der Schweiz bleiben und in der Regel nie mehr in ihr Heimatland zurückkehren müssen?
→ Curia Vista
02.3283 — Bilaterale II. Haltung des Bundesrates zur Steuerkooperation
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum |
19.06.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.09.2002 |
In der zweiten Jahreshälfte 2002 wird sich die Verhandlungssituation bezüglich der bilateralen Abkommen mit der EU (so genannte Left-overs) zuspitzen und es werden weichenstellende Entscheide des Bundesrates erforderlich sein.
Wir bitten den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:
- Der Allgemeine Rat der EU hat am 17. Juni 2002 die Mandate für die Verhandlungen mit der Schweiz verabschiedet. Damit sind alle Voraussetzungen der Schweiz für die Verhandlungsaufnahme zu den Bilateralen II erfüllt. Ist der Bundesrat nach wie vor gewillt, eine parallele Verhandlungsführung bei allen Dossiers durchzuziehen, um ein Einbringen aller Anliegen der Schweiz und ein ausgewogenes Resultat sicherzustellen? Würde er dem Lobby der Bankenbranche nachgeben und nur noch das Zinsdossier mit der EU weiterverhandeln, bestünde dann nicht das Risiko, dass die Schweiz gegenüber der EU Konzessionen macht und in allen anderen Dossiers nichts herausholt?
- Die EU ist bereit, im Dossier Zinsbesteuerung bis 2009 eine Zahlstellensteuer zu akzeptieren, aber ab 2010 will sie einen Informationsaustausch unter den Steuerbehörden unter Einbezug der Schweiz. Bis dahin wird das Bankgeheimnis ohnehin von allen Seiten unter internationalen Druck geraten. Ist der Bundesrat bereit, der EU wenigstens eine Renegoziationsklausel bezüglich des fiskalpolitischen Informationsaustauschs für die Zeit nach 2010 einzuräumen?
- Im Verhandlungsdossier über Zollbetrug bestünde eine Teillösung darin, bei Abgabehinterziehung im Fall von indirekten Steuern (Zölle, Tabakabgaben, Mehrwertsteuer) eine Amtshilfe einzuräumen. Dieses begrenzte Meldeverfahren würde das Private Banking nicht tangieren. Ist der Bundesrat bereit, eine solche Amtshilfe bei indirekten Abgaben zu gewähren?
- Wenn er sogar dieses minimale Zugeständnis einer Amtshilfe bei indirekten Steuern weiterhin ablehnt, bitten wir um seine Beurteilung, ob und, wenn ja, welche Interessen des Private Banking dabei tangiert sein sollen. Welches Interesse hat die Schweiz an der Dogmatisierung des Bankgeheimnisses, welches sich sogar auf die Delikte im Zoll- und Mehrwertsteuerbereich erstreckt?
- Mit welcher Strategie reagiert der Bundesrat auf den vielfältigen internationalen Druck bezüglich Kooperation in Steuerfragen und Bankgeheimnis (seitens EU, OECD, G-7, USA)? Plant er ein kontrolliertes und aktives Entgegenkommen, damit er auf diese Entwicklungen nicht nur defensiv reagieren muss?
- Die EU möchte gewisse dringende Dossiers bis Ende 2002 unter Dach bringen. Wie sieht der weitere Verhandlungsfahrplan für die parallelen Verhandlungen der Bilateralen II aus?
→ Curia Vista
02.3106 — Folgen des Uno-Beitrittes
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
21.03.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.05.2002 |
Mit hauchdünnem Ständemehr und einem Volksmehr von nur gerade 55 Prozent hat das Schweizervolk am 3. März den Uno-Beitritt der Schweiz gutgeheissen. Angesichts des knappen Resultates erscheint es aus Rücksicht auf die noch grosse Anzahl der unterlegenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie auf die unterlegenen Kantone angebracht, dass der Bundesrat auch in seiner künftigen Aussenpolitik äusserst vorsichtig agiert.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Mit welchen Massnahmen wird er sicherstellen, dass die immerwährende, bündnisfreie und selbst gewählte Neutralität unseres Landes auch innerhalb der Uno gewährleistet ist? Was wird er in Bezug auf die Führung der Aussenpolitik unternehmen, um die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Neutralität weltweit aufrechtzuerhalten?
- Welche konkreten gesetzlichen Neuerungen und Änderungen wird der rechtliche Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen nach sich ziehen? Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss insbesondere in den Bereichen der Finanz-, Gesundheits-, Umwelt und der internationalen wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeitspolitik gerechnet werden? Inwieweit wird die Eidgenossenschaft früher oder später faktisch gezwungen sein, auch internationale Abkommen zu ratifizieren? Was gedenkt er zu unternehmen, um solche Schritte so weit möglich zu verhindern?
- Wie wird der Beitritt zur Uno die Personalpolitik des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und weiterer massgebender Verwaltungsstellen beeinflussen? Wie viele neue Stellen sollen konkret geschaffen werden? Wie viele finanzielle Mittel wird dies in Anspruch nehmen? Wird der Bundesrat aufgrund der vermehrten Präsenz am Uno-Hauptsitz in New York und der damit verbundenen vermehrten Kontakte Botschaftssitze von zweitrangiger Bedeutung schliessen?
- Welches Gremium wird er mit der Ernennung des Uno-Botschafters betrauen? Zu welchem Zeitpunkt wird diese Wahl erfolgen? Wie gedenkt er das Weisungsrecht in Bezug auf den Uno-Sonderbotschafter auszuüben?
- Die Schweiz bezahlt zurzeit einen freiwilligen Betrag von 469 Millionen Franken (Zahlen von 1999) an die verschiedenen Uno-Organisationen. Wie viel wird die Schweiz nach vollzogenem Beitritt an das System der Vereinten Nationen bezahlen? Mit welchen Erhöhungen des Mitgliedsbeitrages der Schweiz ist in den nächsten zehn Jahren zu rechnen?
Mit welchem Controlling wird der Bundesrat zudem dafür sorgen, dass er den im Abstimmungskampf versprochenen Rahmen von 70 Millionen Franken an Verwaltungskosten nicht überschreiten wird? Wie hoch werden die Kosten sein, welche für die Einsatzbereitschaft der Armee zu Uno-Einsätzen benötigt werden?
→ Curia Vista
02.3078 — Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fehr Hans-Jürg |
| Datum |
20.03.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.06.2002 |
In verschiedenen Kantonen wird geprüft, inwieweit es sinnvoll wäre, in gewissen Bereichen des Gesundheitswesens eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit anzustreben. Im Vordergrund stehen der ambulante Bereich und die Rehabilitation. Die Internationale Bodenseekonferenz hat sogar eine diesbezügliche Absichtserklärung verabschiedet. Sie strebt an, dass Behandlungen im benachbarten Grenzgebiet von den Krankenkassen des Herkunftslandes bezahlt werden.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:
- Lässt das KVG grenzüberschreitende Zusammenarbeit in dem Sinne zu, dass Behandlungen im benachbarten Ausland von einer schweizerischen Krankenkasse bezahlt würden?
- Wenn ja: Welche Bedingungen müssten beim Abschluss von grenzüberschreitenden Kooperationsverträgen erfüllt sein?
- Wer wäre zum Abschluss solcher Verträge befugt: Kantone, Krankenkassen, Kliniken?
- Liefern allenfalls bilaterale Verträge mit einzelnen Nachbarstaaten eine Rechtsgrundlage für Kooperationen im Gesundheitswesen?
→ Curia Vista
01.3771 — Güterverkehr durch die Alpen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Béguelin Michel |
| Datum |
14.12.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.02.2002 |
Im Bewusstsein, dass nach dem Unfall vom 24. März 1999 im Montblanc-Tunnel Handlungsbedarf für eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene besteht, hat die französische Regierung entschieden, die gegenwärtige Mont-Cenis-Linie an die Anforderungen für den kombinierten Verkehr (Transport von Lastwagen mit vier Metern Eckhöhe) anzupassen. Die Bauarbeiten dürften im Februar 2002 beginnen und vier bis fünf Jahre dauern. Während dieser Zeit muss ein Teil des Güterverkehrs, ungefähr zehn Züge pro Tag, umgeleitet werden. Die einzige mögliche Achse westlich des Lötschberg-Tunnels ist die Verbindung Vallorbe-Domodossola, die einzige Basislinie durch die Alpen. Trotz den laufenden Arbeiten zwischen Brig und Domodossola (7 Kilometer einspurige Streckenführung) könnte diese Linie den Verkehr bewältigen. Ausserdem werden die Bauarbeiten bis Mai 2003 ohnehin beendet sein.
Offiziell zeigen die SBB kein Interesse an einem Güterverkehr über die Strecke Vallorbe-Simplon. Laut dem Dokument "Perspektiven der SBB Cargo" von Oktober 2001 soll der Hauptteil des alpenquerenden Güterverkehrs durch den Gotthard und ein kleiner Teil über die Lötschberg-Linie rollen. Gemäss dieser "Unternehmensdoktrin" lehnen es die SBB also praktisch ab, den umgeleiteten Verkehr der Mont-Cenis-Linie zu übernehmen. Während Frankreich ungefähr zehn Züge pro Tag umleiten möchte, würden die SBB widerwillig einen bis zwei Züge pro Tag ab Januar 2002 und einen dritten Zug ab Juni 2002 akzeptieren.
Die französischen Behörden (Region Rhône-Alpes) sowie alle nationalen und internationalen Verbände, die sich für eine Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene einsetzen, wundern sich sehr über die restriktive Haltung der SBB. Auf französischer Seite ist der Fall klar: Entweder bleibt der umgeleitete Güterverkehr der Mont-Cenis-Route auf den Schienen und rollt somit auf der Strecke Vallorbe-Domodossola, oder er wird angesichts der mindestens fünf Jahre dauernden beschränkten Kapazität der Mont-Cenis-Linie auf die Strasse verlagert. Dies hätte jedoch in zweifacher Hinsicht äusserst negative Auswirkungen: Erstens wird die Bevölkerung der Alpenregionen (zu einem Teil auch der Schweiz wegen der Zulassung der "40-Tönner") und sonstiger Regionen (Lyon-Marseille) eine Zunahme des Strassenverkehrs hinnehmen müssen, und zweitens wird die Glaubwürdigkeit der Verkehrspolitik, welche die Schweiz in Europa vorantreiben möchte (vgl. das Landverkehrsdossier der bilateralen Abkommen), erheblich darunter leiden.
Ich lade den Bundesrat ein, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Die SBB müssen zu einer Güterverkehrspolitik verpflichtet werden, die im Einklang mit der Politik steht, die mit der EU ausgehandelt und vom Volk angenommen worden ist (Verlagerung des Transitverkehrs von der Strasse auf die Schiene). Wird der Bundesrat im Leistungsauftrag an die SBB für 2003-2007 verbindliche Massnahmen festlegen, mit dem Ziel, ausdrücklich alle bestehenden alpenquerenden Verkehrsachsen zu nutzen und auszubauen, einschliesslich der Achse Vallorbe-Simplon?
- Die SBB fügen zahlreiche Gründe gegen einen Gütertransport über die Strecke Vallorbe-Simplon an. Unter anderem begründen die SBB ihre Position damit, dass es ihnen an Lokomotivführern und -führerinnen sowie an Lokomotiven fehlt. Dieser Mangel hat ganz offensichtlich mit Managementfehlern der Unternehmensleitung zu tun und kann mit dem notwendigen Willen ohne weiteres behoben werden. Was die technischen Gründe betrifft (Profil der Tunnels und Achslast; siehe dazu franko-schweizerischen Bericht vom 11. Juli 2001), so können mit der Vallorbe-Simplon-Linie wesentlich kostengünstigere und fristgerechtere Lösungen gefunden werden als mit jeder anderen Alpentransversale. Wie und wann wird sich der Bundesrat entscheiden, die Restriktionen der SBB, die nichts anderes als Vorwände sind, aus dem Weg zu schaffen?
- Falls die SBB ihre kontraproduktive Haltung nicht ändern würden, wäre der Bundesrat bereit, die BLS zur Übernahme des ab Vallorbe umgeleiteten Verkehrs der Mont-Cenis-Linie zu ermutigen? Die BLS könnte sich beispielsweise die notwendigen Mittel (Lokomotiven) bei ihrem Partner DB Cargo beschaffen. Welche Haltung hätte der Bundesrat, wenn sich die DB Cargo oder ein anderes ausländisches Dienstleistungsunternehmen direkt für diesen Güterverkehr interessieren würde?
- Wäre der Bundesrat in einem solchen Fall bereit, bei den SBB darauf hinzuwirken, dass sie ihre Doppelfunktion (Betrieb des Verkehrs und der Infrastruktur) nicht ausnützen, um vorgeschobene technische Zwänge vorzubringen und/oder übersetzte Trassenpreise zu verlangen?
- Die SBB betreiben den Verkehr auf der 19 Kilometer langen Teilstrecke zwischen Iselle und Domodossola, während die FS für die Infrastruktur zuständig sind. Das Übereinkommen vom 19. Februar 1906 zwischen den FS und den SBB, welches den Betrieb dieser Bahnstrecke regelt, wird im Jahre 2005 erneuert werden. Wird der Bundesrat bei den Verhandlungen mit Italien über die Übernahme dieses Teilabschnittes durch die Schweiz darauf hinarbeiten, dass das Teilstück dem Standard der Gotthard-Linie angepasst wird? Es liegt im Interesse beider Länder, dass die Bergtrassen der einzigen zwei Bahnverbindungen von der Schweiz nach Italien für die nächsten dreissig Jahre nach den gleichen Normen optimiert werden und somit gleich ausgelastet werden können.
- Die Umleitung des Güterverkehrs der Mont-Cenis-Route macht deutlich, dass eine Verbesserung der strategischen Koordination des Güterverkehrs auf der Schiene (und Strasse) auf europäischer und schweizerischer Ebene nötig ist. In diesem Bereich lohnt es sich besonders, immer wieder genau zu prüfen, ob die Verkehrspraxis der SBB den Zielen der schweizerischen Verkehrspolitik gerecht wird. Wie und in welchem Zeitraum gedenkt der Bundesrat diese Koordination zu verbessern?
→ Curia Vista
01.3754 — Die Schweiz und der Walfang
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aeschbacher Ruedi |
| Datum |
13.12.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.02.2002 |
Die Schweiz hat im Jahre 1980 das Internationale Walfangabkommen ratifiziert, und sie hat Einsitz in der Internationalen Walfangkommission (IWC). Die Vertretung der Schweiz in dieser Kommission hinterlässt einen recht zwiespältigen Eindruck, denn vor ihrer ursprünglich walfreundlichen Startposition in der Kommission hat sich unsere Delegation je länger, desto mehr entfernt. Entsprechende Kommentare werden aus dem Umfeld der Kommission, aber auch in den Medien vernehmbar. Es stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:
- Ist er nicht auch der Auffassung, dass die Mitwirkung der Schweiz in der IWC in allererster Linie dem Schutz und Überleben der Wale und keinesfalls den wirtschaftlichen Interessen jener Länder dienen soll, die nach wie vor einen möglichst freien und ungebremsten Walfang anstreben?
- Ist er bereit, sich mit seiner Vertretung bei der IWC nachdrücklich dafür zu engagieren, dass das Walfangmoratorium aufrecht erhalten bleibt?
- Ist er bereit, seiner Delegation für nächste Entscheide an der IWC 54 im Mai 2002 neue zukunftsweisende "Leitplanken", d. h. Verhaltensansweisungen, zu erteilen, damit diese durch ihre Mitwirkung und ihr Abstimmungsverhalten ganz entschieden den Schutz und das Überleben der Wale fördert?
- Ist er sich bewusst, dass die Wale, auf welche früher aus kommerziellen Gründen eine umbarmherzige Jagd gemacht wurde, heute trotz Moratorium zum Teil offenbar immer noch bejagt und getötet werden? Erachtet er die grausamen Tötungsmethoden als ethisch/moralisch vertretbar?
- Ist er bereit, durch seine Mitwirkung in der IWC Impulse zu geben für progressive Initiativen sowie dafür, dass sich das Walfangabkommen schrittweise mit einer sich verändernden Umwelt und Öffentlichkeitsmeinung weiter entwickelt?
→ Curia Vista
01.3745 — Freie Berufe und bilaterale Abkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Cina Jean-Michel |
| Datum |
13.12.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.06.2002 |
In der Schweiz fehlt für zahlreiche freie Berufe eine landesweite oder interkantonale Anerkennung ihrer Berufstitel. Sie sind dadurch einer ständigen Rechtsunsicherheit ausgesetzt. Das Fehlen gesetzlicher Grundlagen steht im Gegensatz zu den immer weiter entwickelten internationalen Regelungen. Es führt zu einer Unübersichtlichkeit, die der Ausübung der freien Berufe sehr schadet, weil insbesondere Missbräuchen Tür und Tor geöffnet sind.
Das bevorstehende Inkrafttreten des bilateralen Abkommens Schweiz/EU über die Personenfreizügigkeit droht die Lage zu verschlimmern. In bestimmten freien Berufen besteht die Gefahr, dass Schweizer Berufstätige benachteiligt werden. Weil ihr Berufstitel vom Bund nicht anerkannt ist, erhalten sie möglicherweise keine Arbeitsbewilligung in den fünfzehn EU-Mitgliedstaaten. Umgekehrt werden EU-Bürgerinnen und -Bürger, die einen freien Beruf ausüben, in unserem Land arbeiten können, weil ihr Berufstitel staatlich anerkannt ist.
Das bilaterale Abkommen über die Personenfreizügigkeit tritt demnächst in Kraft. Der Bundsrat hat überdies im Rahmen der neuen bilateralen Verhandlungen Schweiz-EU das Vorverhandlungsmandat im Bereich Liberalisierung der Dienstleistungen verabschiedet.
In Anbetracht dessen lade ich den Bundesrat ein, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Ist er sich darüber im Klaren, dass das Fehlen eidgenössisch anerkannter Berufstitel für mehrere freie Berufe gegenwärtig eine Rechtsunsicherheit in sich birgt, die sich nachteilig auf die in diesen Berufen Tätigen auswirkt? Beabsichtigt er, diese äusserst unbefriedigende Situation zu bereinigen und Massnahmen zu ergreifen, damit diese freien Berufe eine angemessene und klare Regelung erhalten?
- Ist er sich bewusst, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die einen freien Beruf ausüben, dessen Berufstitel nicht eidgenössisch anerkannt ist, nach Inkrafttreten des Abkommens über die Personenfreizügigkeit gegenüber ihren Berufskolleginnen und -kollegen aus dem EU-Raum in stossender Weise benachteiligt sind?
- Wird er Massnahmen ergreifen, damit die Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in freien Berufen ohne eidgenössische Anerkennung der Berufstitel tätig sind, bei der Umsetzung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit nicht benachteiligt sind? Hat er insbesondere vorgesehen, den Status der schweizerischen freien Berufe gegenüber den entsprechenden Berufen in der EU zu klären, damit die darin Berufstätigen in den Genuss der Personenfreizügigkeit in der EU kommen?
→ Curia Vista
01.3716 — Bilaterale Abkommen versus Alpenprotokoll. Welche internationale Kooperation für die Verkehrspolitik im Alpenraum?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bezzola Duri |
| Datum |
06.12.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.02.2002 |
Am 21. Mai 2001 hat das Volk die bilateralen Verträge klar angenommen. Darin enthalten waren wichtige Regelungen betreffend die Kooperation in der Verkehrspolitik. Dazu gehört insbesondere das Prinzip der freien Wahl des Verkehrsmittels (Art. 32 Abs. 1 und 2) und die Notwendigkeit, einen gesunden Wettbewerb zwischen der Strasse und der Bahn zu bewahren (Art. 31 Abs. 1). Diese Prinzipien sind also zentrale Elemente der europäischen Kooperation der Schweiz betreffend die Verkehrspolitik.
Parallel hierzu sind die schweizerischen Behörden mit unseren umliegenden Staaten mit der Alpenkonvention vertraglich gebunden. Die Botschaft der Anwendungsprotokolle der Alpenkonvention wird bald vorliegen. Der Verkehr ist Thema eines dieser Protokolle, das nun aber Elemente beinhaltet, die dem Verkehrsabkommen mit der EU widersprechen. Beispielsweise wird in Artikel 11 Absatz 1 festgelegt, dass die "Vertragspartner keine neuen Nationalstrassen für den Alpenverkehr konstruieren". Solche Einschränkungen stehen dem Prinzip der freien Verkehrswahl und dem gesunden Wettbewerb entgegen. Die Präambel des Verkehrsprotokolls stipuliert zwar, dass die bilateralen Konventionen mit der EU respektiert bleiben. Es bestehen aber grosse juristische Unsicherheiten.
- Wann und wie hat der Bundesrat, insbesondere das EDA, die Kompatibilität zwischen dem bilateralen Abkommen und dem entsprechenden Verkehrsprotokoll geprüft?
- Wie beurteilt der Bundesrat die Inkompatibilitäten zwischen beiden Texten, insbesondere was die Verkehrspolitik angeht? Inwiefern sind für den Bundesrat mit dem vorliegenden Verkehrsprotokoll die freie Verkehrswahl und der gesunde Wettbewerb zwischen der Strasse und der Bahn noch garantiert?
- Ist der Bundesrat bereit, zu bestätigen, dass das Verkehrsabkommen mit der EU dem Verkehrsprotokoll auf jeden Fall vorgeht? Kann der Bundesrat präzisieren, wie er die Inkompatibilität auszulegen gedenkt? Gedenkt er diese Präzisierungen der Botschaft beizulegen?
- Welche politischen Konsequenzen zieht der Bundesrat aus dieser Prüfung der Inkompatibilitäten? Ist der Bundesrat bereit, dies auch in der Botschaft zu präzisieren?
→ Curia Vista
01.3475 — Schengen und die Zukunft des Grenzwachtkorps
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Abate Fabio |
| Datum |
26.09.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.12.2001 |
Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen stimmen bezüglich der rechtlichen Lage und der notwendigen Anpassungen seitens der Schweiz recht zuversichtlich.
Dennoch bestehen zu gewissen konkreten Fragen etliche Zweifel, die sich mangels überzeugender Erklärungen nicht einfach aus dem Weg räumen lassen.
Falls das Schengener Vertragssystem für die Schweiz in Kraft treten sollte, müsste die Kontrolle an unseren Landesgrenzen von Grund auf reorganisiert werden.
Unklar ist jedoch, welche Veränderungen dies für die Funktion des Grenzwachtkorps mit sich bringen wird und welche finanziellen Konsequenzen damit verbunden sind.
Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, Auskunft auf folgende Fragen zu geben:
- Werden sich die Überwachungsaufgaben des Grenzwachtkorps bei einem allfälligen Beitritt der Schweiz zum Schengener Vertragssystem verändern? Wenn ja, in welchem Ausmass?
- Sind bereits Reorganisationsmassnahmen geplant?
- Welches werden deren allfälligen finanziellen Folgen sein?
→ Curia Vista
01.3437 — Vorgehen nach allfälliger parlamentarischer Ablehnung des Luftverkehrsabkommens
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
18.09.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.11.2001 |
Die bürgerlichen Bundesratsparteien haben den Bundesrat im Vorfeld der Von-Wattenwyl-Gespräche vom 31. August 2001 über ihre ablehnende Haltung zum geplanten Luftverkehrsabkommen mit Deutschland informiert. Die Eckwerte vom 23. April wurden darin als inakzeptabel bezeichnet. Insbesondere wurde bemängelt, dass Kontingente für Flugbewegungen und nicht für Lärmimmissionen erteilt werden sollen, wie es in der Lärmbekämpfung stets üblich war.
Unterdessen steht fest, dass die Forderungen der bürgerlichen Bundesratsparteien nur teilweise Eingang in den Vertrag gefunden haben. Es besteht deshalb die Möglichkeit, dass die Ratifizierung des Abkommens im Parlament scheitert. Um für diesen Fall gewappnet zu sein, müssen ohne Verzug Szenarien für das weitere Vorgehen geprüft werden.
Die SVP-Fraktion stellt dem Bundesrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
- Wie beurteilt er die Wahrscheinlichkeit, dass Deutschland nach einer allfälligen Ablehnung des Vertrages in den eidgenössischen Räten unilaterale Massnahmen ergreift? Kann er sich auch vorstellen, dass von deutscher Seite Nachverhandlungen geführt würden?
- Wäre er im Falle einer einseitigen Inkraftsetzung der deutschen Verordnung bereit, die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens Zürich, der Flughafenbetreiber, der in einer schwierigen Phase stehenden Swissair und des gesamten Wirtschaftsstandorts Schweiz mit dem Ergreifen von Gegenmassnahmen wahrzunehmen?
- In den Verhandlungen wurde der Flugverkehr stets isoliert behandelt. Die Verkehrsfragen bilden jedoch eine Gesamtheit, die nicht aufgetrennt werden kann. Diese gesamtheitliche Betrachtungsweise bedeutet, dass die Schweiz einer deutschen Verordnung mit Gegenmassnahmen im Landverkehr begegnen könnte. Möglichkeiten für solche Massnahmen sieht die SVP insbesondere im Bereich des Strassengüterverkehrs und der Grenzkontrollen für den Personen- und Güterverkehr. Wie stellt sich der Bundesrat zu diesen konkreten Vorschlägen?
- Sieht er noch andere Möglichkeiten, mit denen die Schweiz auf eine allfällige deutsche Verordnung antworten kann?
- An den Von-Wattenwyl-Gesprächen vom 18. Mai 2001 haben die Bundesratsparteien den Bundesrat um eine weitergehende Klärung der Rechtslage gebeten. Wie weit sind diese Bemühungen unterdessen gediehen? Kann in Kürze ein neutrales Gutachten erwartet werden?
- Seit 1944 wird der internationale Zivilluftverkehr durch das Chicago Abkommen und die Transitvereinbarung geregelt. Gedenkt der Bund, im Falle einer einseitigen deutschen Verordnung die rechtmässigen Organe der internationalen Zivilluftfahrtorganisation anzurufen und diese mit der Problematik zu beauftragen?
- Seit vielen Jahren sind die Forderungen der süddeutschen Bevölkerung nach einer Neuverteilung des Flughafenlärms dem Bund und dem Kanton Zürich bekannt. Offenbar wurde der Unzufriedenheit zu wenig Beachtung geschenkt, so dass die Verwaltungsvereinbarung von 1984 gekündigt wurde. Ist diese Entwicklung eine Folge der fehlenden Kommunikation auf lokaler Ebene? Wie kann die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, dem Standortkanton und den angrenzenden deutschen Landkreisen verbessert werden?
→ Curia Vista
01.3433 — Luftverkehrsabkommen Schweiz-Deutschland. Erläuterungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. |
| Datum |
17.09.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.11.2001 |
Im Hinblick auf die Debatte in den eidgenössischen Räten über die Ratifizierung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland bitten wir den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:
- Das Abkommen führt zu einer Umverteilung der Land- und Startrouten von "Unique Zurich Airport". Wie wirkt sich das auf die Sicherheit und auf die Raumplanung aus?
- Die zeitlichen Beschränkungen sowie die Überflugbeschränkungen beeinträchtigen den Zugang zum Markt. Wie will der Bundesrat dieses Dilemma lösen?
- Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner regelt das Abkommen die Anzahl Flugbewegungen. In der Schweiz hatte man diese Vorschrift seinerzeit mit Lärmemissionsgrenzwerten ersetzt. Ist der Bundesrat bereit, von der Revisionsklausel Gebrauch zu machen und diese Vorschrift zu einem späteren Zeitpunkt zugunsten von Lärmgrenzwerten zu revidieren?
- Ist das Abkommen mit dem internationalen Luftfahrtrecht (Übereinkommen von Chicago von 1944 über die internationale Zivilluftfahrt und Vereinbarung über den Transit internationaler Luftverkehrslinien) und mit dem Luftfahrtübereinkommen der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft voll kompatibel?
- Welche Szenarien fasst man ins Auge im Falle einer Ratifizierung und im Falle einer Nichtratifizierung?
Namentlich im Falle einer Nichtratifizierung:
a. Welche Massnahmen könnte Deutschland ergreifen (einseitige Verordnung)?
b. Welches Recht würde gelten?
c. Welche Verfahren stünden noch offen?
d. Welche praktischen Auswirkungen müsste die Schweiz gewärtigen?
- Ist der Bundesrat bereit, die Unterzeichnung so lange hinauszuschieben, bis diese hängigen Fragen geklärt sind?
→ Curia Vista
01.3364 — Transitprobleme am Gotthard. Gegenleistungen der EU?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Inderkum Hansheiri |
| Datum |
21.06.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.09.2001 |
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Steht die ausschliessliche Benützung einer Fahrspur für jeweilen längere Zeit als Stauraum für Lastwagen nicht in einem grundsätzlichen Widerspruch zum Zweck der Nationalstrasse als einer Infrastruktur für einen flüssigen Verkehr? Besteht nicht auch ein Widerspruch zum Transitvertrag von 1992 und zum Landverkehrsabkommen im Rahmen der bilateralen Verträge, deren Ziel ja in einem die Menschen und die Umwelt möglichst schonenden geordneten Ablauf des Verkehrs von Grenze zu Grenze besteht? Wäre es daher nicht richtig, den in die Schweiz einfahrenden transitierenden Schwerverkehr bereits an der Grenze durch geeignete Massnahmen so zu kanalisieren, dass auf dem schweizerischen Hoheitsgebiet ein flüssiger Durchgangsverkehr gewährleistet wäre?
- Ist gegenüber der EU bzw. der Europäischen Gemeinschaft (EG) nicht geltend zu machen, dass die Massnahmen, welche zur Behebung oder Minderung der Lastwagenstaus entlang der A2 ergriffen werden, als über den Transitvertrag von 1992 und über das Landverkehrsabkommen im Rahmen der bilateralen Verträge hinausgehende Leistungen der Schweiz zu betrachten sind, sodass sich entsprechende Gegenleistungen der EU bzw. EG rechtfertigen würden?
- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Schweiz vor allem mit dem Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard eine über den Transitvertrag hinausgehende wesentliche neue Leistung erbringen würde?
- Welche Möglichkeiten sieht er, um mit der EU bzw. EG in neue Verhandlungen einzutreten und wesentliche Gegenleistungen auszuhandeln? Welcher Art, insbesondere verkehrspolitischer und finanzieller Art, könnten bzw. müssten diese Gegenleistungen sein, damit sich für die Schweiz in politischer Sicht insgesamt ein Vorteil ergäbe und insbesondere die Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene schneller und effizienter erfolgen könnte?
→ Curia Vista
01.3339 — Algerien. Vertraut der Bundesrat den Generälen?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
de Dardel Jean-Nils |
| Datum |
20.06.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.09.2001 |
- Wie kann der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass über 900 algerische Asylsuchende in der Schweiz leben, ein Rückübernahmeabkommen mit einem Regime schliessen wollen, dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden?
- Empfindet der Bundesrat kein Unbehagen darüber, dass er an einem Kolloquium über den heiligen Augustinus unter der Schirmherrschaft eines solchen Regimes teilgenommen hat? Ist es nicht unwürdig, sich einer so bedeutenden geschichtlichen Persönlichkeit in einer derart schlechten Gesellschaft zu erinnern?
- Bedauert er es nicht, dass er im März in Algier ein Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen mit diesem Militärregime unterzeichnet hat? Würde er nicht besser darauf verzichten, dieses Abkommen dem Parlament zur Ratifizierung zu unterbreiten?
- Die Delegation algerischer Parlamentarier, die sich zwischen dem 17. und dem 21. Juni 2001 in der Schweiz aufgehalten hat, bestand ausschliesslich aus Abgeordneten von Parteien der Regierungskoalition. Es gab keinen einzigen Abgeordneten der demokratischen Opposition. Hätten die Schweizer Behörden angesichts des derzeitigen Volksaufstandes in Algerien nicht besser daran getan, nur eine Delegation der demokratischen Opposition oder zumindest eine ausgewogene, sowohl aus Anhängern der Regierung als auch Vertretern der Opposition bestehende Delegation zu empfangen? Ist es nicht unwürdig, algerische Abgeordnete zu empfangen, die erst kürzlich gegen die Medien gerichtete Strafbestimmungen beschlossen haben, welche regimekritische Journalisten mit Gefängnis bedrohen?
- Warum begnügt sich der Bundesrat mit beschwichtigenden Erklärungen über das Regime in Algier, während die EU und Frankreich stattdessen ihr Verständnis für die revoltierende Bevölkerung kundtun?
→ Curia Vista
01.3250 — Flughafen Zürich-Kloten. Abkommen mit Deutschland
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Hegetschweiler Rolf |
| Datum |
09.05.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.11.2001 |
Das auf Ministerebene zustande gekommene Verhandlungsergebnis hinsichtlich der Benutzung des süddeutschen Luftraumes für den Anflug des Flughafens Zürich-Kloten ist enttäuschend. Es ist zu bezweifeln, dass die rechtlichen und politischen Möglichkeiten gegenüber unserem nördlichen Nachbarland, das vom Flughafen in verschiedenster Hinsicht ebenfalls erheblich profitiert, optimal ausgeschöpft wurden.
Aufgrund dieser unbefriedigenden Ausgangslage stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Wie lautet das vom Bundesrat erteilte Verhandlungsmandat, das für einen Vertragsabschluss zu erfüllen war? Wie lauten die konkreten Eckwerte?
- Mit welcher Begründung akzeptiert er ein Verhandlungsergebnis, das weit restriktiver ist als die entsprechende schweizerische und deutsche Umweltgesetzgebung?
- Wurde vom Bundesrat in Betracht gezogen, statt zusätzlich das Lärmproblem in den Staatsvertrag mit Deutschland aufzunehmen, sich in dieser Frage auf das internationale Luftverkehrsabkommen von 1944 zu berufen, das den heutigen Zustand erlaubt?
- Wenn davon ausgegangen wird, dass Flugsicherungsdienstleistungen, die von der Schweiz aus über deutschem Gebiet erbracht werden, einen Staatsvertrag erfordern, warum hat es der Bundesrat zugelassen, dass darüber hinaus massive Anwohnerinteressen zum Verhandlungsgegenstand wurden?
- Welche Konsequenzen wären bei Einschlagung des Rechtsweges zu erwarten?
- Weshalb wurde eine Diskriminierung des Flughafens Zürich-Kloten gegenüber deutschen Flughäfen in Kauf genommen, welche im Widerspruch zur Verkehrspolitik und zum Geist des Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU steht?
- Warum wurde die Anzahl Flugbewegungen zum entscheidenden Kriterium erhoben und nicht die effektive Lärmbelastung, und damit dem Umstand Rechnung getragen, dass mehr als 90 Prozent der Lärmbelastung durch die Schweizer Bevölkerung getragen wird?
- Wurde ein diskriminierungsfreier Lastenausgleich beidseits der Grenze nicht nur beim Luftverkehr, sondern auch beim Lastwagen- und Personen-Transitverkehr und beim Bahn-Güterverkehr im Sinne einer Gesamtschau in die Verhandlungen einbezogen?
- Teilt der Bundesrat unsere Befürchtung, dass das vorliegende Verhandlungsresultat Signalwirkung für andere Flughäfen hat und damit den Zielsetzungen der europäischen Flugsicherung nach effizienter und umweltschonender Verkehrsabwicklung zuwider läuft?
- Was gedenkt er zu unternehmen zur Beibehaltung und Sicherung des Status von Zürich-Kloten als interkontinentale Luftverkehrsdrehscheibe im nationalen Interesse?
- Ist er bereit, eine nationale Luftverkehrspolitik zu definieren, in welcher u. a. den Problemkreisen Fluglärmmanagement, Umweltschutz und Raumplanung gebührend Rechnung getragen wird?
→ Curia Vista
01.3142 — Schengen-Integration und Kontrolle im rückwärtigen Grenzraum
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bühlmann Cécile |
| Datum |
22.03.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.05.2001 |
Wie ich Presseberichten entnehme, plant der Bundesrat im Zuge der Schengen-Assoziation der Schweiz nicht nur die Aufhebung der Kontrollen an den Grenzen zu den EU-Staaten, sondern nach deutschem Vorbild die Einführung einer "Schleierfahndung" mindestens im rückwärtigen Grenzraum, d. h. einem Streifen von 30 Kilometern hinter der Grenze.
So begrüssenswert es sein mag, dass der Bundesrat die Kontrollen an den Grenzen abschaffen will, so bedenklich erscheint es doch, dass er sie ersetzen will durch neue Kontrollen im Inland. Kontrollen im Landesinnern ohne Verdacht widersprechen dem Prinzip der Bewegungsfreiheit, das eine tragende Säule demokratischer Rechtsstaaten ist.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist er sich der Tatsache bewusst, dass die Einführung solcher Ersatzgrenzkontrollen im Landesinnern nicht Vorbedingung einer Schengen-Integration sein kann, weil sie nicht im Schengener Durchführungsübereinkommen gefordert wird und auch nicht gefordert werden kann, da Kontrollen im Landesinnern auch in der EU der Souveränität des jeweiligen Nationalstaates unterliegen? Ist er bereit, auf die Einführung solcher Kontrollen zu verzichten?
- Wenn nein, wer soll diese Kontrollen vornehmen? Wie stellt er sich die Arbeitsteilung zwischen dem Grenzwachtkorps und den Polizeien der betreffenden Kantone vor, insbesondere derjenigen, deren Gebiet fast ganz in der 30-Kilometer-Zone liegt (Genf, Basel-Stadt, Schaffhausen)?
- "Schleierfahndung" bedeutet von Verdachten und Ereignissen unabhängige Kontrollen von Personen und Durchsuchung ihrer mitgeführten Sachen bzw. gegebenenfalls der Fahrzeuge, in denen sie reisen. Wo sieht er für solche Kontrollen Rechtsgrundlagen, im Bundesrecht oder im Recht der Kantone?
- Gedenkt er, Rechtsgrundlagen für eine Ausweistragpflicht einzuführen, um jede Bürgerin und jeden Bürger identifizieren zu können, ohne dass gegen sie oder ihn der Verdacht einer Straftat vorliegt und ohne dass sie oder er durch ihr bzw. sein Verhalten die öffentliche Sicherheit gefährdet hat?
- Hat er Kenntnis vom Urteil vom Oktober 1999 des Landesverfassungsgerichtes des deutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, das derartige Kontrollen ohne Verdacht in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig beurteilte? Wenn ja, wo sieht er die Unterschiede zur Verfassungsrechtslage der Schweiz?
- Einschlägige Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Kontrollen in Deutschland vor allem am Kriterium der Hautfarbe und am "ausländischen" Aussehen orientiert sind, mithin einen stark diskriminierenden Charakter haben. Wie will er diese verfassungswidrige Diskriminierung bei einer zukünftigen schweizerischen Schleierfahndung verhindern?
→ Curia Vista
01.3100 — Schengen. Gewinn für die innere Sicherheit der Schweiz?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Merz Hans-Rudolf |
| Datum |
19.03.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.05.2001 |
Im Rahmen weiterer bilateraler Verhandlungen strebt der Bundesrat eine engere Zusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) in Sicherheitsfragen an, gestützt auf die Verträge von Schengen. Ein solcher Schritt hätte Auswirkungen auf die innere Sicherheit der Schweiz. Zum Beispiel könnten sich neue Zusammenarbeitsmöglichkeiten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung ergeben. Auch eine weitgehende Öffnung der Schweizer Grenzen zum benachbarten Ausland könnte Gegenstand von Verhandlungen werden. Andererseits sind in den bisherigen Schengener Mitgliedstaaten verstärkt Tendenzen zur Wiedereinführung bilateraler Wege der Kriminalitätsbekämpfung erkennbar. Eine Beurteilung aus Sicht des Bundesrates, inwieweit aus einer engeren Zusammenarbeit ein Gewinn für die innere Sicherheit unseres Landes resultiert, worauf dieser basiert und wie er gemessen wird, fehlt.
Ich lade den Bundesrat ein, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
- Welche Auswirkungen einer engeren Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen - gestützt auf die Schengener Verträge - sieht er bezüglich der inneren Sicherheit der Schweiz per saldo? Worauf stützt er seine Beurteilung? Welches sind seine massgeblichen Messkriterien?
- Wie bewertet er die konkreten Vor- und Nachteile dieser Zusammenarbeit?
- Mit welchen Massnahmen aus dem Schengener Instrumentarium könnte aus Sicht des Bundesrates der grösste Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit erreicht werden?
- Wie beurteilt er die Gewährleistung des Datenschutzes in den verschiedenen europäischen Informationsaustausch-Netzwerken?
- Wie will er nach einer allfälligen Grenzöffnung die Zugangskontrolle regeln und insbesondere verhindern, dass neuer Kriminaltourismus entsteht?
- Welche Folgen ergeben sich aus einer solchen Grenzöffnung für die Aufgaben und den Bestand des Grenzwachtkorps?
- Welche Auswirkungen sieht er für die Kantone, insbesondere bezüglich ihrer Polizeihoheit, und ist eine Verfassungsänderung nötig? Wie und durch wen soll die Sicherheit in den Grenzkantonen garantiert werden?
- Was beinhaltete der "umfassende" Einbezug in den Schengener Raum, den die Schweizer Vertreter gegenüber der EU gemäss Medienberichten als Verhandlungsbasis zum Ausdruck brachten?
→ Curia Vista
01.3090 — Schengen. Gewinn für die innere Sicherheit der Schweiz?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
19.03.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.05.2001 |
Im Rahmen weiterer bilateraler Verhandlungen strebt der Bundesrat eine engere Zusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) in Sicherheitsfragen an, gestützt auf die Verträge von Schengen. Ein solcher Schritt hätte Auswirkungen auf die innere Sicherheit der Schweiz. Zum Beispiel könnten sich neue Zusammenarbeitsmöglichkeiten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung ergeben. Auch eine weitgehende Öffnung der Schweizer Grenzen zum benachbarten Ausland könnte Gegenstand von Verhandlungen werden. Andererseits sind in den bisherigen Schengener Mitgliedstaaten verstärkt Tendenzen zur Wiedereinführung bilateraler Wege der Kriminalitätsbekämpfung erkennbar. Eine Beurteilung aus Sicht des Bundesrates, inwieweit aus einer engeren Zusammenarbeit ein Gewinn für die innere Sicherheit unseres Landes resultiert, worauf dieser basiert und wie er gemessen wird, fehlt.
Wir laden den Bundesrat ein, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
- Welche Auswirkungen einer engeren Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen - gestützt auf die Schengener Verträge - sieht er bezüglich der inneren Sicherheit der Schweiz per saldo? Worauf stützt er seine Beurteilung? Welches sind seine massgeblichen Messkriterien?
- Wie bewertet er die konkreten Vor- und Nachteile dieser Zusammenarbeit?
- Mit welchen Massnahmen aus dem Schengener Instrumentarium könnte aus Sicht des Bundesrates der grösste Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit erreicht werden?
- Wie beurteilt er die Gewährleistung des Datenschutzes in den verschiedenen europäischen Informationsaustausch-Netzwerken?
- Wie will er nach einer allfälligen Grenzöffnung die Zugangskontrolle regeln und insbesondere verhindern, dass neuer Kriminaltourismus entsteht?
- Welche Folgen ergeben sich aus einer solchen Grenzöffnung für die Aufgaben und den Bestand des Grenzwachtkorps?
- Welche Auswirkungen sieht er für die Kantone, insbesondere bezüglich ihrer Polizeihoheit, und ist eine Verfassungsänderung nötig? Wie und durch wen soll die Sicherheit in den Grenzkantonen garantiert werden?
- Was beinhaltete der "umfassende" Einbezug in den Schengener Raum, den die Schweizer Vertreter gegenüber der EU gemäss Medienberichten als Verhandlungsbasis zum Ausdruck brachten?
→ Curia Vista
01.3083 — Liberalisierung im Betäubungsmittelbereich und Uno-Beitritt
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schenk Simon |
| Datum |
15.03.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.05.2001 |
Am 21. Februar 2001 hat der International Narcotics Control Board (INCB) seinen jährlichen Bericht zu den weltweiten Entwicklungen im Drogenbereich veröffentlicht. Die schweizerische Drogenpolitik wird in diesem Bericht scharf angegriffen. Die Schweiz ist neben Albanien das am meisten kritisierte Land Europas. Insbesondere werden die im Rahmen der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) vorgesehene Liberalisierung des Anbaus und des Handels von Cannabis sowie die Einrichtung der Fixerräume gerügt, da in diesen Punkten eine Verletzung des Einheitsübereinkommens von 1961 über die Betäubungsmittel (SR 0.812.121.0) vorliegt. Der INCB-Bericht ruft den Bundesrat auf, angesichts der dramatischen Zunahme des Exports von Cannabisprodukten aus der Schweiz geeignete Gegenmassnahmen zu ergreifen. Es wird befürchtet, dass die bevorstehende Liberalisierung den Schmuggel von Cannabisprodukten weiter anheizen wird und dass eine signifikante Zunahme des Drogentourismus zu erwarten ist.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Der Bundesrat pflegt seinen Verpflichtungen aus internationalen Abkommen stets mit grosser Sorgfalt nachzukommen. Wie steht es diesbezüglich mit dem Abkommen von 1961? Weshalb wird dieses Abkommen durch die Schweiz fortlaufend verletzt?
- Der Bundesrat unterstützt die Volksinitiative "für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (Uno)". Bedeutet die Botschaft zur Revision des BetmG eine Absage an das Uno-Beitrittsziel? Wie kann er das Uno-Beitrittsziel mit seiner Drogenpolitik vereinbaren?
- Wird er im Falle eines Beitrittes der Schweiz zur Uno seine Drogenpolitik ändern und auf gefährliche Experimente wie die Liberalisierung von Anbau, Handel und Konsum von Cannbisprodukten oder die Einführung von Opportunitätslösungen beim Konsum von harten Drogen verzichten?
→ Curia Vista
01.3030 — Schmuggel zulasten der EU und bilaterale Verträge
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum |
06.03.2001 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.05.2001 |
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist ihm bewusst, dass die Schweiz in ganz Europa ein erbärmliches Bild der Schurkerei von sich abgibt, wenn sie organisierten Schmuggel und die daraus resultierenden enormen Gewinne deckt?
- Ist er sich bewusst, welches Gewicht der begründete Zorn der Europäischen Kommission gegenüber der Schweiz hat, nachdem die berechtigten Klagen der EU schon seit Jahren vorliegen und die Schweiz bisher keine wirksame Lösung angeboten hat?
- Ist ihm bewusst, dass für die Ratifizierung der bilateralen Verträge nicht nur die Entscheidungen eines jeden EU-Mitgliedstaates, sondern am Ende des Verfahrens auch die der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates erforderlich sind? Stellt der straffreie Zollbetrug etwas so Essentielles dar, dass es ihm wert ist, die Ratifizierung der bilateralen Verträge zu gefährden?
- Weiss er, dass die Entscheidung der EU zu Verhandlungen mit der Schweiz über deren Einbezug in die Abkommen von Schengen und Dublin ein langes internes Verfahren bedingt, einschliesslich einer Entscheidung des Europäischen Rates, und dass eine solche sehr unwahrscheinlich ist, solange die Schweiz nicht bereit ist, die absolut fehlende Legitimität der in der Schweiz für Zollbetrug gewährten Straffreiheit anzuerkennen?
- Ist er nicht der Meinung, dass die Tätigkeit der grossen Unternehmen der Zigarettenindustrie in der Schweiz, die am internationalen Schmuggel beteiligt sind, dass die engen Verbindungen dieser Unternehmen zu höchstrangigen Schweizer Politikern und dass das Fehlen jeglicher strafrechtlicher Untersuchungen gegen diese Unternehmen in der Schweiz einen unhaltbaren Zustand darstellen, dem möglichst schnell ein Ende gesetzt werden sollte?
- Worauf wartet die Schweizer Regierung, um den organisierten Betrug zulasten der EU und ihrer Mitgliedstaaten in der Schweiz für strafbar zu erklären und die um Verhaftung und Auslieferung der Straftäter zu ermöglichen?
→ Curia Vista
00.3741 — Handelsabkommen mit Mexiko
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bugnon André |
| Datum |
15.12.2000 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.02.2001 |
Die Efta-Länder, unter ihnen die Schweiz, haben am 3. November 2000 ein Handelsabkommen mit Mexiko paraphiert, das - wenn ich mich nicht irre - mit der Unterzeichnung durch die Vertreter der betreffenden Länder Ende November ratifiziert wurde. Das Abkommen muss noch von den Parlamenten der Efta-Länder und von Mexiko ratifiziert werden, bevor es - wie vorgesehen - am 1. Juli 2001 in Kraft treten kann.
Einerseits ist es erfreulich, dass neue Handelsabkommen abgeschlossen werden, die den wirtschaftlichen Austausch zwischen den betreffenden Ländern fördern. Dies gilt auch für das Abkommen mit Mexiko, das eine sehr hohe Arbeitslosenquote aufweist. Andererseits wirkt sich im Allgemeinen jedes neue Handelsabkommen auf die schweizerische Landwirtschaft negativ aus. Dank solcher Abkommen können nämlich Schwellenländer, aber oft auch Industrieländer, Agrarerzeugnisse in unser Land exportieren, die es bei ihnen im Überfluss gibt oder die - wie im vorliegenden Fall - ganz einfach ihre wichtigste Ressource und somit ihr einziges Austauschgut darstellen. Diese Produkte konkurrenzieren direkt oder indirekt die einheimische Produktion.
Der Bundesrat kommt nicht an der Tatsache vorbei, dass die Situation der schweizerischen Landwirtschaft schwierig ist und dass jede neue Konkurrenz die Lage weiter verschlechtert. Er kann auch nicht ignorieren, dass die Produzenten der Schwellenländer weder die kostspieligen Anforderungen der Umweltschutzmassnahmen, die wir in der Schweiz kennen, zu erfüllen haben noch mit den hohen strukturellen Kosten rechnen müssen, mit denen sich die Schweizer Landwirte aufgrund des hohen Lebensstandards in unserem Land konfrontiert sehen. Weiter sind die Lohnbedingungen - wenn es überhaupt solche gibt - in den meisten Schwellenländern äusserst schlecht, was den Preisunterschied zwischen den dort produzierten und den einheimischen Waren weiter akzentuiert.
Gestützt auf diese Überlegungen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Werden die mit Mexiko abgeschlossenen Abkommen die Einfuhr von Nahrungsmitteln in die Schweiz gestatten oder erleichtern?
- Wenn ja, welche Massnahmen gedenkt er zu treffen, um ein weiteres Abbröckeln der landwirtschaftlichen Einkommen in der Schweiz zu verhindern?
- Ist er sich der Tatsache bewusst, dass neue Nahrungsmittelimporte regelmässig zu einem weiteren Abbau von Arbeitsplätzen im schweizerischen Agrarbereich führen und dieser Sektor somit immer weniger in der Lage ist, seinen Auftrag zur Pflege von Natur und Landschaft, den ihm das Parlament übertragen hat, zu erfüllen?
→ Curia Vista
00.3720 — OECD. Kriegserklärung an die Arbeiterschaft und die Gewerkschaften
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rennwald Jean-Claude |
| Datum |
14.12.2000 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.02.2001 |
In ihrem Bericht über die wirtschaftliche Lage der Schweiz 1999/2000 betont die OECD im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Integration der Schweiz in Europa, dass die Zunahme der Flexibilität des Arbeitsmarktes dank des freien Personenverkehrs von grosser Bedeutung sei. Dies dürfe durch eine allfällige Anwendung von Begleitmassnahmen nicht gefährdet werden.
Diese Aussage veranlasst mich, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:
- Ist er nicht auch der Auffassung, dass eine solche Aussage eine wahre Kriegserklärung und eine Provokation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Gewerkschaften unseres Landes darstellt, wenn man bedenkt, dass diese die bilateralen Abkommen nur unter der Voraussetzung unterstützt haben, dass flankierende soziale Massnahmen ergriffen werden, die diesen Namen auch verdienen?
- Kann er gewährleisten, dass er alles unternehmen wird, damit die flankierenden Massnahmen in kohärenter und wirksamer Weise umgesetzt werden?
- Ist er nicht auch der Ansicht, dass er bei der OECD intervenieren sollte, damit diese Organisation in Zukunft keine Empfehlungen mehr abgibt, die grosse Teile unserer Bevölkerung vor den Kopf stossen?
→ Curia Vista
00.3645 — Begehren der EU an die Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Nabholz Lili |
| Datum |
07.12.2000 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.02.2001 |
Die EU verlangt von der Schweiz Verhandlungen betreffend Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und Gewährung von Amtshilfe.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Hat die bisherige Weigerung der EU, der Schweiz den Beitritt zum Schengener Abkommen und damit den Zugang zum Schengener Informationssystem zu gewähren, die Effektivität unserer Behörden bei der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und damit des internationalen Verbrechens beeinträchtigt?
- Wäre es nicht angezeigt, eventuelle Verhandlungen mit der EU zum Thema Amtshilfe von der Gewährung des Beitrittes der Schweiz zum Schengener Abkommen abhängig machen?
- Beabsichtigt er auch andere Begehren der EU gegenüber der Schweiz mit der Frage Schengener Abkommen zu verknüpfen?
→ Curia Vista
00.3430 — Steuerflucht und Amtshilfeabkommen mit der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum |
19.09.2000 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 09.03.2001 |
Im Zusammenhang mit den EU-Beschlüssen vom 20. Juni 2000 in Santa Maria da Feira zur Einführung einer harmonisierten grenzüberschreitenden Kapitalzinsbesteuerung in Europa und den diesbezüglichen EU-Begehren an die Schweiz richten wir an den Bundesrat die folgenden Fragen:
- Ist er nicht auch der Meinung, die Schweiz müsse alles tun, um ein Unterlaufen der rechtsstaatlich zustande gekommenen Steuergesetzgebung der europäischen Staaten durch das schweizerische Bankgeheimnis zu verhindern?
- Ist er bereit, kooperativ an einem europäischen Aktionsplan gegen die Steuerflucht mitzuwirken und in der Schweiz EU-kompatibel Massnahmen gegen Steuerfluchtgelder aus den EU-Ländern einzuführen?
- Ist er bereit, der EU ein bilaterales Amtshilfeabkommen anzubieten, das die Behördenzusammenarbeit und die Bankenauskunft in Verwaltungsstrafverfahren bei Steuerhinterziehung und Zollvergehen ermöglicht?
- Wenn ein solches Amtshilfeabkommen nicht akzeptiert wird, ist er aber mindestens bereit, den EU-Staaten eine analoge Informations- und Quellensteuerregelung anzubieten, wie sie die Schweiz im Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz/USA den Vereinigten Staaten gewährt?
- Was hält er von der Auffassung, es könne eine Lösung für die Bankenauskunft für Steuerflüchtlinge aus EU-Ländern gefunden werden, ohne dass die Steuererhebungspraxis (Bankgeheimnis) in der Schweiz verändert wird? Auch Deutschland bereitet eine Lösung vor, die das Bankgeheimnis für Steuerinländer und -ausländer differenziert regelt.
→ Curia Vista
00.3327 — Bilaterale Verträge. Kontrolle der importierten Agrarprodukte
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Eberhard Toni |
| Datum |
22.06.2000 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.09.2000 |
Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen wird der tarifäre Grenzschutz vor allem beim Käse stark und rasch abgebaut. Mit den Abkommen werden auch die veterinärrechtlichen und milchhygienischen Bestimmungen gegenseitig als gleichwertig bestätigt.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Schweiz die Vorgaben der entsprechenden EG-Richtlinien nicht nur mehr als gleichwertig übernommen, sondern sie auch konsequenter und schneller als viele EU-Mitgliedländer umgesetzt hat. Trotzdem müssen die schweizerischen Produzenten und Exporteure weiterhin strenge Kontrollen über sich ergehen lassen. Teilweise bleibt der Export auch verwehrt (Rindvieh) oder die Kontrollen weisen schikanöse Züge auf. Demgegenüber stellen wir fest, dass die Kontrollen der Importe nicht adäquat erfolgen, obwohl die Produkte die Anforderungen bezüglich Minimalstandards an tiergerechte Haltung, eingesetzte Futtermittel, in der Schweiz nicht zugelassene Zusatzstoffe, Betriebszulassungsnummer oder Deklaration in vielen Fällen offensichtlich nicht erfüllen. Das bestehende Untersuchungsprogramm ist ungenügend und auch nicht optimal koordiniert.
In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:
- Ist er nicht auch der Auffassung, dass bezüglich der Importkontrollen aufseiten der Schweiz das gleiche Niveau wie seitens der EU-Mitgliedländer gerechtfertigt ist?
- Welche Massnahmen sieht er vor, um die Gleichwertigkeit nicht nur bei den Vorschriften, sondern auch bei den Kontrollen herzustellen, wobei dann in einem zweiten Schritt durchaus wieder ein Abbau, aber auf beiden Seiten, ins Auge gefasst werden kann?
- Können diese notwendigen Massnahmen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der bilateralen Abkommen ergriffen werden?
→ Curia Vista
00.3350 — Abkommen Schweiz/EG. Mitwirkung der Kantone
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Pfisterer Thomas |
| Datum |
22.06.2000 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 06.09.2000 |
Gemäss Artikel 55 der Bundesverfassung wirken die Kantone an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit, die ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen betreffen. Im Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik, das von den eidgenössischen Räten am 22. Dezember 1999 verabschiedet wurde und am 1. Juli 2000 in Kraft treten wird, werden diese Mitwirkungsrechte der Kantone weiter präzisiert.
Im Rahmen der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG haben die Vertragsparteien vereinbart, dass diese Abkommen durch so genannte gemischte Ausschüsse verwaltet werden sollen. Weiter sehen die sektoriellen Abkommen Schweiz/EG vor, dass die Schweiz an gewissen Ausschüssen der EU teilnehmen kann. Schon während der Verhandlungen über diese Abkommen haben die Kantone gefordert, in diesen gemischten Ausschüssen sowie in den erwähnten Ausschüssen der EU Einsitz nehmen zu können, sofern dort kantonsrelevante Themen behandelt werden.
Es ist diesbezüglich vorzusehen, dass die entsprechenden Vertreter der Kantone von den Kantonen vorgeschlagen und vom Bundesrat ernannt werden. Die Einigung der Kantone auf einen oder einige wenige Vertreter wird wohl im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen erfolgen müssen. Die so ernannten Vertreter der Kantone sind dem Chef der Schweizer Delegation in den entsprechenden Ausschüssen zu unterstellen.
Ist der Bundesrat bereit, dieser Forderung der Kantone nachzukommen und Vertretern der Kantone Einsitz in den erwähnten gemischten Ausschüssen zu gewähren? Falls ja, wann gedenkt er eine entsprechende Regelung zu erlassen? Entspricht es den Tatsachen, dass wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung und dem Vollzug des Landverkehrsabkommens mit der EG derzeit im gemischten Ausschuss des Transitabkommens vom 2. Mai 1992 zwischen der Schweiz und der EG besprochen werden und die Kantone in diesem Ausschuss des Transitabkommens nicht vertreten sind?
→ Curia Vista
00.3300 — Bilaterale Verträge. Massnahmen zugunsten des Kantons Tessin
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Lombardi Filippo |
| Datum |
19.06.2000 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.09.2000 |
Am 21. Mai 2000 haben das Schweizervolk und fast alle Kantone mit einer grossen Mehrheit die bilateralen Verträge, die der Bundesrat mit der Europäischen Union (EU) ausgehandelt hat, gutgeheissen. Im Kanton Tessin wurden diese Verträge allerdings mit 57 Prozent verworfen, obwohl drei der vier wichtigen Parteien wie auch die Arbeitgeberorganisationen und die Gewerkschaften für diese Vorlage eingetreten waren.
Dieser Ausgang hat die restliche Schweiz überrascht. Er lässt sich aber durch die konkreten Sorgen der Bevölkerung eines Grenzkantons erklären, der in einer ganz besonderen und in Bezug auf die anderen Kantone völlig unterschiedlichen Lage ist. Schon im Sommer 1999 hat der Tessiner Staatsrat den Bundesrat auf die besondere Situation hingewiesen, die im Tessin durch die bilateralen Verträge, namentlich durch das Landverkehrsabkommen und das Abkommen über den freien Personenverkehr, entsteht. Das erste wirkt sich im Tessin aus offensichtlichen geographischen Gründen besonders aus, das zweite vor allem, weil das Tessin an eine italienische Region, die Lombardei, grenzt, deren Wirtschaft sich äusserst dynamisch entwickelt, die aber in verschiedenen Sektoren Löhne bezahlt, die um bis zu 40 Prozent unter denjenigen im Tessin liegen, die wiederum 15 bis 20 Prozent unter dem schweizerischen Mittel liegen. Diese Tatsache, die zu einem weiteren Druck auf die Löhne und damit zu neuen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt führen könnte, wird unseres Erachtens nördlich der Alpen und in Bundesbern ungenügend wahrgenommen.
Trotz des Treffens zwischen der Tessiner Regierung und dem Bundesrat wurden weder diese Hinweise berücksichtigt noch Massnahmen zugunsten des Tessins getroffen, dies auch, weil der Bund keine regionalen Ausnahmen zu seiner Politik statuieren will. Nach Auffassung der Tessiner Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollte der Bundesrat aber aufgrund der grossen Sorgen, die im Tessin im Anschluss an den 21. Mai 2000 entstanden, seine Haltung zu den Vorschlägen der Tessiner Regierung neu überdenken. Wenn auch in der Regel Sondermassnahmen zugunsten einer einzigen Region vermieden werden, so muss nun die landesweite Solidarität spielen und berücksichtigen, dass es sich hier um eine ausserordentliche Situation handelt.
Der Bundesrat hat ein erstes positives Zeichen gesetzt, indem er die Verlängerung des Bonny-Beschlusses um weitere fünf Jahre beantragt hat. Die Tessiner Deputation schätzt das sehr, glaubt aber, das reiche nicht aus, auch weil die zur Verfügung stehenden Mittel sehr begrenzt sind. Weitere Massnahmen, wie sie die Tessiner Regierung vorgeschlagen hat oder in anderen Vorstössen verlangt wurden, müssen ergriffen werden, um die Risiken des Tessins in Bezug auf den Schwerverkehr und den Arbeitsmarkt zu minimieren.
Deshalb möchte ich im Namen der Tessiner Deputation vom Bundesrat wissen, ob er bereit ist:
- die Regionalpolitik des Bundes zu überdenken und neu zu definieren und dabei die spezifischen Probleme, welche die bilateralen Verträge für die Grenzregionen mit sich bringen, zu berücksichtigen;
- im neuen Finanzausgleich und bei der Umstrukturierung der Bundesbetriebe (Swisscom, Post, SBB) den Bedürfnissen der Randregionen, namentlich des Tessins, angemessen Rechnung zu tragen;
- die Vorschläge, die der Tessiner Staatsrat seinerzeit vorgebracht hat, noch einmal zu prüfen und dem Parlament entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, namentlich für die Schaffung und die Finanzierung einer Stelle zur Beobachtung der korrekten Umsetzung der bilateralen Verträge in den EU-Staaten und von deren Auswirkungen auf die Schweiz und die Grenzregionen;
- mit gezielten Massnahmen, wie Strukturanpassungskrediten, Wirtschaftsförderungsmassnahmen, Krediten für Massnahmen zugunsten des Arbeitsmarktes, Beschäftigungslage und Strukturanpassungen in der Wirtschaft zu unterstützen;
- die Schaffung eines integrierten Systems zur Führung der Lastwagenlawine am "Südportal" der Schweiz, das auf den Hauptachsen Staus verhindern und Alternativlösungen für den Güterverkehr Nord-Süd fördern soll, zu finanzieren;
- die Projektierung bedeutender Strukturarbeiten, insbesondere am Eisenbahntunnel des Monte Ceneri, und den Weiterbau an der Eisenbahnstrecke gegen Süden auf der Linie Como-Chiasso voranzutreiben und somit deren Realisierung in den festgelegten Fristen sicherzustellen.
→ Curia Vista
00.3299 — Bilaterale Verträge. Massnahmen zugunsten des Kantons Tessin
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Pelli Fulvio |
| Datum |
19.06.2000 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.09.2000 |
Am 21. Mai 2000 haben das Schweizervolk und fast alle Kantone mit einer grossen Mehrheit die bilateralen Verträge, die der Bundesrat mit der Europäischen Union (EU) ausgehandelt hat, gutgeheissen. Im Kanton Tessin wurden diese Verträge allerdings mit 57 Prozent verworfen, obwohl drei der vier wichtigen Parteien wie auch die Arbeitgeberorganisationen und die Gewerkschaften für diese Vorlage eingetreten waren.
Dieser Ausgang hat die restliche Schweiz überrascht. Er lässt sich aber durch die konkreten Sorgen der Bevölkerung eines Grenzkantons erklären, der in einer ganz besonderen und in Bezug auf die anderen Kantone völlig unterschiedlichen Lage ist. Schon im Sommer 1999 hat der Tessiner Staatsrat den Bundesrat auf die besondere Situation hingewiesen, die im Tessin durch die bilateralen Verträge, namentlich durch das Landverkehrsabkommen und das Abkommen über den freien Personenverkehr, entsteht. Das erste wirkt sich im Tessin aus offensichtlichen geographischen Gründen besonders aus, das zweite vor allem, weil das Tessin an eine italienische Region, die Lombardei, grenzt, deren Wirtschaft sich äusserst dynamisch entwickelt, die aber in verschiedenen Sektoren Löhne bezahlt, die um bis zu 40 Prozent unter denjenigen im Tessin liegen, die wiederum 15 bis 20 Prozent unter dem schweizerischen Mittel liegen. Diese Tatsache, die zu einem weiteren Druck auf die Löhne und damit zu neuen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt führen könnte, wird unseres Erachtens nördlich der Alpen und in Bundesbern ungenügend wahrgenommen.
Trotz des Treffens zwischen der Tessiner Regierung und dem Bundesrat wurden weder diese Hinweise berücksichtigt noch Massnahmen zugunsten des Tessins getroffen, dies auch, weil der Bund keine regionalen Ausnahmen zu seiner Politik statuieren will. Nach Auffassung der Tessiner Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollte der Bundesrat aber aufgrund der grossen Sorgen, die im Tessin im Anschluss an den 21. Mai 2000 entstanden, seine Haltung zu den Vorschlägen der Tessiner Regierung neu überdenken. Wenn auch in der Regel Sondermassnahmen zugunsten einer einzigen Region vermieden werden, so muss nun die landesweite Solidarität spielen und berücksichtigen, dass es sich hier um eine ausserordentliche Situation handelt.
Der Bundesrat hat ein erstes positives Zeichen gesetzt, indem er die Verlängerung des Bonny-Beschlusses um weitere fünf Jahre beantragt hat. Die Tessiner Deputation schätzt das sehr, glaubt aber, das reiche nicht aus, auch weil die zur Verfügung stehenden Mittel sehr begrenzt sind. Weitere Massnahmen, wie sie die Tessiner Regierung vorgeschlagen hat oder in anderen Vorstössen verlangt wurden, müssen ergriffen werden, um die Risiken des Tessins in Bezug auf den Schwerverkehr und den Arbeitsmarkt zu minimieren.
Deshalb möchte ich im Namen der Tessiner Deputation vom Bundesrat wissen, ob er bereit ist:
- die Regionalpolitik des Bundes zu überdenken und neu zu definieren und dabei die spezifischen Probleme, welche die bilateralen Verträge für die Grenzregionen mit sich bringen, zu berücksichtigen;
- im neuen Finanzausgleich und bei der Umstrukturierung der Bundesbetriebe (Swisscom, Post, SBB) den Bedürfnissen der Randregionen, namentlich des Tessins, angemessen Rechnung zu tragen;
- die Vorschläge, die der Tessiner Staatsrat seinerzeit vorgebracht hat, noch einmal zu prüfen und dem Parlament entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, namentlich für die Schaffung und die Finanzierung einer Stelle zur Beobachtung der korrekten Umsetzung der bilateralen Verträge in den EU-Staaten und von deren Auswirkungen auf die Schweiz und die Grenzregionen;
- mit gezielten Massnahmen, wie Strukturanpassungskrediten, Wirtschaftsförderungsmassnahmen, Krediten für Massnahmen zugunsten des Arbeitsmarktes, Beschäftigungslage und Strukturanpassungen in der Wirtschaft zu unterstützen;
- die Schaffung eines integrierten Systems zur Führung der Lastwagenlawine am "Südportal" der Schweiz, das auf den Hauptachsen Staus verhindern und Alternativlösungen für den Güterverkehr Nord-Süd fördern soll, zu finanzieren;
- die Projektierung bedeutender Strukturarbeiten, insbesondere am Eisenbahntunnel des Monte Ceneri, und den Weiterbau an der Eisenbahnstrecke gegen Süden auf der Linie Como-Chiasso voranzutreiben und somit deren Realisierung in den festgelegten Fristen sicherzustellen.
→ Curia Vista
00.3023 — Rückführung der Flüchtlinge aus Kosovo
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
07.03.2000 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.03.2000 |
Von 65 000 aus Kosovo stammenden Gewaltflüchtlingen, die in der Schweiz Aufnahme gefunden haben, sind 19 000 in der Phase 1 und 2 des Programms Rückkehrhilfe bereits in ihre Heimat zurückgekehrt. Die Phase 2 des Rückkehr- und Strukturhilfeprogramms dauert bis Ende Mai dieses Jahres. Ab diesem Zeitpunkt tritt Phase 3 in Kraft. In der Phase 3 werden sämtliche Personen, denen nicht Asyl gewährt wurde, nach Hause zurückkehren müssen. Auch wenn bis heute nicht vorausgesagt werden kann, wie viele Menschen im Rahmen der Phase 2 noch freiwillig nach Kosovo zurückkehren werden, muss doch davon ausgegangen werden, dass rund 15 000 bis 20 000 Personen zurückgeführt werden müssen. In einem Interview in der "Berner Zeitung" vom 2. Februar 2000 hat Frau Bundesrätin Ruth Metzler angekündigt, dass man sich in den nächsten Wochen mit der Zivilverwaltung der Uno in Kosovo über die Modalitäten der Rückführung einigen werde. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
- Kann der Bundesrat aufzeigen, welche Strategie er anlässlich der Rückführungen in der Phase 3 zu verfolgen gedenkt?
- Ist es ihm gelungen, mit der Zivilverwaltung (Unmik) in Kosovo ein entsprechendes Abkommen abzuschliessen, und, wenn nicht, in welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen?
- Es ist allgemein bekannt, dass Deutschland mit der Unmik bereits im November 1999 ein Abkommen abgeschlossen hat. Wieso war Deutschland so viel früher als die Schweiz, und wäre es nicht möglich gewesen, gemeinsam mit unserem Nachbarland vorzugehen und sich den entsprechenden Verhandlungen anzuschliessen? Kann aufgezeigt werden, welche Schritte der Bundesrat unternommen hat, um zu einem Abkommen mit der Unmik zu kommen?
- Sollte es noch nicht gelungen sein, sich mit der Zivilverwaltung in Kosovo zu einigen, auf welcher rechtlichen Basis sollen die Rückschaffungen in der Phase 3 erfolgen?
- Frau Bundesrätin Ruth Metzler hat dem Parlament in Beantwortung einer dringlichen Einfachen Anfrage Fehr Hans erklärt, man werde bis Ende Januar 2000 eine Planung der Phase 3 vorlegen. Wie sieht diese Planung aus?
- Mit grosser Wahrscheinlichkeit muss davon ausgegangen werden, dass auch nach dem 31. Mai 2000 noch eine grosse Zahl von Personen aus Kosovo in der Schweiz anwesend sein werden. Welcher Zeitrahmen erscheint dem Bundesrat für die Durchführung der Rückschaffungen als realistisch?
- Mit Mazedonien besteht ein Rückkehrabkommen betreffend Personen mit gültigen Reisepapieren. Was wurde unternommen, um dieses Abkommen auch auf Personen auszudehnen, die nicht im Besitze gültiger Reisepapiere sind, jedoch mit einem vom EJPD ausgestellten Laissez-passer reisen und durch Mazedonien nach Kosovo zurückkehren möchten?
→ Curia Vista
00.3022 — Bilaterale Verträge und EU-Beitrittsgesuch der Schweiz nach den Massnahmen der EU gegen Österreich
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Reimann Maximilian |
| Datum |
06.03.2000 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 31.05.2000 |
Am 21. Mai 2000 findet die für die Zukunft unseres Landes bedeutungsvolle Abstimmung über die bilateralen Verträge mit der EU statt. Die fragwürdigen "Sanktions- und Disziplinierungsmassnahmen" der EU gegenüber der demokratisch zustande gekommenen neuen Regierung in unserem Nachbarland Österreich haben in breiten Kreisen des Schweizervolkes aber ein derart grosses Misstrauen gegen die Institution EU heraufbeschworen, dass das von den eidgenössischen Räten mit überwältigendem Mehr ratifizierte Vertragswerk in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Mit einer aktuellen Debatte während der Frühjahrssession 2000 könnte die öffentliche Meinungsbildung insofern versachlicht werden, als Bundesrat und Parlament die Gelegenheit zur Klärung besonders brennender Fragen gegeben werden sollte. In diesem Sinne frage ich den Bundesrat an:
- Was gedenkt er nach den Sanktionen von EU und EU-Staaten gegen Österreich, die ein äusserst zweifelhaftes Demokratieverständnis gegenüber einem kleinen Mitgliedland an den Tag gelegt haben, noch zu unternehmen, um die bilateralen Verträge trotzdem positiv durch die Volksabstimmung zu bringen?
- Kann er überzeugend darlegen, dass die Schweiz bei einer Bindung mittels Verträgen an die EU niemals ähnlich wie Österreich von der EU "diszipliniert" werden kann, auch wenn bei künftigen Wahlen andere Mehrheiten resultieren, als es den Wunschvorstellungen der EU bzw. einiger ihrer Mitgliedstaaten entspricht?
- Wie beurteilt er im Lichte unserer eigenen staatspolitischen Tradition die Tatsache, dass das "Machtkartell EU" nun plötzlich einer kaum näher definierten "Wertegemeinschaft" einen höheren Stellenwert einräumt als der Souveränität eines Landes und dem Selbstbestimmungsrecht eines Volkes?
- Teilt er die Auffassung, dass es angesichts der vorliegenden Begebenheiten angebracht ist, das strategische Ziel eines EU-Beitrittes zu überdenken und das im Mai 1992 nach Brüssel entsandte EG-Beitrittsgesuch formell zurückzuziehen?
- Ist er gewillt, ohne Abstrich die traditionell guten Beziehungen zu unserem Nachbarland Österreich weiter zu pflegen, oder sieht er sich in irgendeiner Weise zum Nachvollzug von EU-Massnahmen gegenüber Österreich veranlasst?
→ Curia Vista
99.3440 — Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen und zum Dubliner Abkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Frick Bruno |
| Datum |
02.09.1999 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 06.12.1999 |
Diesen Sommer sind die Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island dem revidierten Schengener Abkommen beigetreten, und sie erhalten direkten Zugang zum EU-Rat.
Angesichts der grossen Bedeutung dieses Abkommens für die innere Sicherheit und für den Verkehr zwischen der Schweiz und den EU-Staaten wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist er bereit, alles daran zu setzen, dass die Schweiz nach Abschluss der bilateralen Verträge ebenfalls rasch dem Schengener Abkommen beitreten kann?
- Ist er auch bereit, auf einen raschen Beitritt der Schweiz zum Dubliner Abkommen hinzuarbeiten?
- Welche Hindernisse stehen dem Beitritt zu diesem Abkommen noch entgegen, und welches ist der Stand der Verhandlungen?
→ Curia Vista
<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20993277" title="Interpellation: Lebensmitteldeklaration. Stopp den schnellen "Schweizermachern"
Eingereicht von: Vollmer Peter
Status: Erledigt
Text: Das geltende Recht erlaubt es, auch importierte Lebensmittel mit der Bezeichnung "Ursprungsland Schweiz" zu deklarieren, da das Lebensmittelgesetz das" style="text-decoration:none">99.3277 — Lebensmitteldeklaration. Stopp den schnellen "Schweizermachern"
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Vollmer Peter |
| Datum |
16.06.1999 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.09.1999 |
Das geltende Recht erlaubt es, auch importierte Lebensmittel mit der Bezeichnung "Ursprungsland Schweiz" zu deklarieren, da das Lebensmittelgesetz das Produktions- und das Herkunftsland gleichsetzt und so zu einer fragwürdigen Auslegung Hand bietet. So kann in der Schweiz verarbeitetes Fleisch als "Schweizer Ware" bezeichnet werden, obwohl der Rohstoff vollumfänglich aus dem Ausland stammt. Im Interesse einer die Konsumentinnen und Konsumenten nicht täuschenden, verständlichen und offenen Deklaration wären entsprechende Gesetzes- und Verordnungsanpassungen längst fällig.
Im Zusammenhang mit der Motion Vollmer 96.3472 aus dem Jahre 1996 (die wegen Nichtbehandlung im Rat nach zwei Jahren abgeschrieben wurde) hat der Bundesrat festgestellt, dass er die unbefriedigende Situation ebenfalls erkannt und einer Arbeitsgruppe den Auftrag zur Ausarbeitung einer konsumentenfreundlichen, internationale Abkommen nicht verletzenden Regelung erteilt habe. Ausländische Beispiele zeigen, dass es durchaus möglich ist, WTO- und europakompatible Lösungen für einen besseren Konsumentenschutz zu erlassen.
Ich frage den Bundesrat:
- Anerkennt er den dringenden Handlungsbedarf immer noch?
- Wann endlich werden konsumentenfreundlichere Vorschriften erlassen?
→ Curia Vista
99.3254 — Exporte im Reiseverkehr
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Widrig Hans Werner |
| Datum |
14.06.1999 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.12.1999 |
Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer an im Ausland wohnhafte Personen hat für die im Tourismus tätigen Geschäfte eine steigende Bedeutung. Die Rückerstattung erlaubt, die Preisdifferenz zum Ausland etwas abzuschwächen. Es ist deshalb angebracht, die Abwicklung für die Betroffenen (Geschäfte und Reisende) soweit wie möglich zu vereinfachen und attraktiv zu gestalten.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Zollabkommen Schweiz/EU: Das Zollabkommen regelt die Meldepflicht bei Verdacht. Für die Schweizer Zollbeamten bestehen jedoch keine klaren Richtlinien, in welchen Fällen eine Meldung erfolgen soll. Dies hat zu ungerechtfertigten Behandlungen von Reisenden und zu Meldungen geführt. Ist er bereit, die Oberzolldirektion anzuhalten, klare Richtlinien für Meldungen herauszugeben?
- Mindestkaufbetrag: Gestützt auf die Verordnung vom 22. Juni 1994 über die Mehrwertsteuer hat das EFD mit der Verordnung vom 14. Dezember 1994 über die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen zwecks Ausfuhr im Reisenden- und Grenzverkehr (im Folgenden VO genannt) den Mindestkaufbetrag auf 500 Franken (inklusive Mehrwertsteuer) festgelegt (siehe auch Wegleitung 1997 für Mehrwertsteuerpflichtige Ziff. 550 Bst. a). Dieser Betrag wurde bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer am 1. Januar 1999 nicht geändert.
Bei 7,5 Prozent beträgt der Mindestrückerstattungsbetrag 35 Franken und ist der höchste im Vergleich zu allen Ländern in Europa und Übersee. Dies wird von vielen Reisenden nicht verstanden. Ist er auch der Auffassung, dass eine Reduktion des Mindestkaufbetrages auf 400 Franken dem Mindestrückerstattungsbetrag vor der Einführung der Mehrwertsteuer entsprechen würde? Trifft es zu, dass mit dieser Reduktion der Verkauf stimuliert wird, ohne den administrativen Aufwand zu erhöhen?
- Dokumentenaufbewahrung: Gemäss Wegleitung 1997 für Mehrwertsteuerpflichtige (Ziff. 550 Bst. d) muss der Nachweis der Ausfuhr mit der zollamtlich gestempelten Kopie erbracht werden. Diese Kopien sind bis zur Verjährung aufzubewahren.
Die heutige Technologie erlaubt Aufzeichnungen auf Bildträgern oder Speicherplätzen (Scanning, CD). Im Ausland (z. B. Deutschland) ist diese Aufbewahrungsart für Exportdokumente erlaubt. Wann gedenkt er eine Änderung der Verordnung vorzunehmen, damit der Aufwand für die betroffenen Geschäfte reduziert wird und die Revisionen durch die Mehrwertsteuer-Verwaltung erleichtert werden?
- Zollabfertigung: Die Exportzollabfertigung für die Ausfuhr im Reiseverkehr in den Flughäfen Zürich und Genf erfolgt über ein Videosystem. Aufgrund der Zunahmen der Ausfuhren entstehen insbesondere in Stosszeiten Warteschlangen, so dass vermehrt Zollpersonal eingesetzt werden muss.
In verschiedenen Ländern (z. B. Schweden) wird diese spezielle Zollabfertigung (mit entsprechenden Auflagen der Kontrolle und Meldung) einer Drittorganisation übertragen. Ist er auch der Meinung, ein gleiches Vorgehen in der Schweiz würde zu Kosteneinsparungen bei der Zollverwaltung und zu einer speditiveren Abwicklung führen?
→ Curia Vista
98.3568 — Schweizer Gefangene in Thailand. Abkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aguet Pierre |
| Datum |
10.12.1998 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.03.1999 |
Der Bundesrat hat sich am 22. November 1995 bereit erklärt, ein Postulat Aguet entgegenzunehmen, das sich für ein menschenwürdiges Schicksal von Schweizer Gefangenen einsetzt, die in Thailand festgenommen und dort unter absolut menschenunwürdigen Bedingungen gefangengehalten werden.
Mit Genugtuung haben wir erfahren, dass zwischen der Schweiz und Thailand am 17. November 1997 vom damaligen Bundespräsidenten Koller und dem Premierminister des Königreiches Thailand, Chuan Leekpai, ein Verlegungsabkommen unterzeichnet worden ist.
Es scheint allerdings, dass dieses Dossier seit der Unterzeichnung des Abkommens vor einem Jahr nicht mehr angerührt und dass das Abkommen nicht umgesetzt worden ist. Das Parlament soll sich angeblich im nächsten Jahrtausend mit dieser Frage beschäftigen. Unterdessen werden Landsleute unter Bedingungen gefangengehalten, die unannehmbar sind, selbst wenn sie schuldig sein sollten. Es ist von etwa zwanzig Gefangenen die Rede.
Die Ausarbeitung des Abkommens vom letzten Jahr hat zehn Jahre gedauert. In dieser Zeit sind mehrere verdächtige Todesfälle gemeldet worden.
- Kann der Bundesrat erklären, weshalb dieses Abkommen toter Buchstabe bleibt?
- Sitzen wirklich etwa zwanzig unserer Landsleute in den Kerkern des Königreiches Thailand?
- Stimmt es, dass die momentane katastrophale Wirtschaftslage des thailändischen Drachens verheerende Auswirkungen auf die bereits letztes Jahr skandalösen Haftbedingungen hat?
- Weshalb wird ein Abkommen während zehn Jahren ausgefeilt, wenn es nach seiner Unterzeichnung dann doch in der Schublade liegenbleibt?
→ Curia Vista
98.3497 — Finanzdienstleistungen der Post
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Raggenbass Hansueli |
| Datum |
09.10.1998 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.11.1998 |
Immer mehr dringt die Post in das Geschäft mit Finanzdienstleistungen vor. Unterdessen sind an den Postschaltern folgende Finanzprodukte erhältlich:
- verzinste Privatkonti mit Dienstleistungen wie von Banken;
- Jugendkonti mit momentan günstigen 2,25 Prozent Zins und zusätzlichen Gags wie Pager zum halben Preis usw.;
- verschiedene Geschäftskonti, auch solche für Fremdwährungen inklusive Euro, mit vorteilhaften Zinsangeboten (Eigenwerbung "mit Zins und Zinseszins zu marktgerechten Bedingungen") und einer Palette von Dienstleistungen, wie z. B. auch Devisenkauf und -verkauf gegen Schweizerfranken, Devisengeschäfte in Drittwährungen;
- die "Gelben Fonds", die "Gelben Lebensversicherungen" und die bekannten Bundesfestgelder.
Mittels dieser Diversifikation will die Post, so ihre eigene Argumentation, genügend Ertrag generieren, um das bislang weitverzweigte Netz von Poststellen auch im ländlichen Raum halten zu können. Diese Motivation ist nachvollziehbar und ist aus regionalpolitischer Sicht durchaus erwünscht.
Ich möchte vom Bundesrat indessen folgendes wissen:
- Erachtet er das vorhandene Instrumentarium zur Abwehr deliktischer Gelder durch die Post als genügend?
- Da die Post mit ihrer Expansion im Finanzbereich insbesondere die Raiffeisen-, Regional- und Kantonalbanken im Passivgeschäft unmittelbar konkurrenziert, stellt sich natürlich auch die Frage der gleich langen Spiesse. Stichworte sind: Sorgfaltspflicht, Unterlegung usw.
- Wie weit soll, nach seiner Meinung, diese Expansion gehen? Welchen Einfluss hat diese Expansion auf die Struktur des Bankgewerbes insbesondere im ländlichen Raum? Beschleunigt sie nicht die regionalpolitisch unerwünschte Verdrängung von lokalen Banken?
- Wie weit ist die Kooperation von Post und Banken im lokalen Geschäft in der Beurteilung der Landesregierung praktikabel und erwünscht? Warum sind mehrere solcher Abkommen bisher gescheitert oder aufgekündigt worden?
- Ist die Entscheidung, ob und in welcher Art und Weise und auf welchen Gebieten Unternehmungen, die öffentliche Dienste erbringen, auch Marktfelder besetzen können, nicht eine grundlegende? Bedarf die Schaffung einer Postbank nicht einer demokratischen Legitimierung, also der rechtlichen, formellen und materiellen Grundlagen unter vorgängiger grundsätzlicher politischer Diskussion?
→ Curia Vista
98.3447 — Schweiz - Zweiter Weltkrieg. Offene Fragen zur Kontroverse
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Reimann Maximilian |
| Datum |
07.10.1998 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.11.1998 |
Im Nachgang zur Kontroverse Schweiz/Zweiter Weltkrieg sind nach wie vor alte Fragen offen und neue hinzugekommen. Klärende Worte des Bundesrates dazu würden in der Öffentlichkeit sehr begrüsst:
- Judenstempel: Neuen Forschungsergebnissen zufolge soll der berüchtigte Judenstempel doch nicht in schweizerischen Amtsstuben ausgeheckt worden sein.
a. Kann der Bundesrat diese Feststellung bestätigen?
b. Falls ja, wäre er bereit, jene seinerzeitigen schweizerischen Amtsträger, denen die Erfindung des "J-Stempels" mit entsprechend negativen Folgen für ihr persönliches Ansehen zugeschoben wurde, nachträglich zu rehabilitieren?
- Auszahlungen aus dem Holocaust-Fonds: Der von der Schweizerischen Nationalbank, den Grossbanken und der Industrie mit 275 Millionen Franken gespiesene Holocaust-Fonds ist auch im zweiten Jahr seines Bestehens erst zu einem minimen Teil ausgeschöpft worden, obwohl Vertreter des Jüdischen Weltkongresses nicht müde werden, auf die Dringlichkeit der Zahlungen hinzuweisen.
a. Welches ist der aktuelle Stand der getätigten Auszahlungen?
b. Wer trägt die Verantwortung dafür, dass sich die Auszahlungen derart schleppend in die Länge ziehen?
- Hintertreibung der New Yorker Vereinbarung durch eine Bundesratspartei: Am 12. August 1998 kam in New York ein Grundsatzabkommen zwischen Klägern und Beklagten zur Beilegung der Sammelklagen gegen die schweizerischen Grossbanken zustande. Dieses sieht die Beseitigung wesentlicher Elemente der Kontroverse Schweiz/Zweiter Weltkrieg vor und hat zur Folge, dass nebst den Banken auch die Schweizer Regierung und die Schweizerische Nationalbank von weiteren Forderungen verschont werden.
a. Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass kurz nach dem Zustandekommen dieser Vereinbarung eine Bundesratspartei Forderungen an die Adresse der Schweizerischen Nationalbank stellte, diese müsse angebliches Raubgold im Wert von 2 Milliarden Franken zurückgeben?
b. Werden mit dieser Forderung nicht Kreise im Ausland eingeladen, von "Buchstaben und Geist" der New Yorker Vereinbarung abzuweichen und neue Forderungen gegenüber der Schweiz auszulösen?
c. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass mit solchem Verhalten einer "Regierungspartei" den schweizerischen Interessen zuwidergehandelt wird und die Anstrengungen des Bundesrates zur Wahrung der Interessen des Landes hintertrieben werden?
d. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um allfälligen Schaden, der durch solche Aktionen im Innern des Landes hervorgerufen werden kann, abzuwenden?
→ Curia Vista
98.3393 — Neutralitätspolitik
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
David Eugen |
| Datum |
23.09.1998 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.11.1998 |
Das vom Bundesarchiv kürzlich herausgegebene "Dossier 7 zur amtlichen Historiographie 1945-1961 über die Neutralität der Schweiz im Zweiten Weltkrieg" führt mich zu folgenden Fragen zur schweizerischen Neutralität im kalten Krieg:
- Enthält die amtliche Historiographie zur Neutralitätspolitik der Schweiz im kalten Krieg (1947-1989) ähnliche Kollusionen wie jene über die Neutralitätspolitik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg? (vgl. das Memorandum vom 24. Juli 1956 des US-Department of State über die Äusserung von Bundesrat Petitpierre betreffend "similar arrangements" mit der Nato)
- Was veranlasste den Bundesrat während des kalten Krieges - trotz der tatsächlichen Kriegsgeschichte (französisch-schweizerische Militärkooperation bis 1940, Goldoperationen mit der Deutschen Reichsbank zwischen 1941 und 1945, Washingtoner Abkommen von 1946) -, öffentlich die Neutralitätsmaxime als einzig mögliche und einzig richtige sicherheitspolitische Option der Schweiz zu behandeln und jede sicherheitspolitische Kooperation abzulehnen?
→ Curia Vista
98.3272 — Bilaterale Verhandlungen. Ratifikation durch die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Tschopp Peter |
| Datum |
22.06.1998 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 09.09.1998 |
Ich bitte den Bundesrat, folgende drei Fragen zu beantworten:
- Wie beabsichtigt die Regierung, sich aus der Falle zu befreien, in die sie zu geraten droht, falls die Regierungen und Parlamente der 15 EU-Mitgliedstaaten versuchen sollten, das technische Abkommen zu ändern, welches am 16. Juni 1998 zwischen den Chefunterhändlern der EU und der Schweiz besiegelt worden ist?
- Ist der Bundesrat bereit, falls eine solche Situation eintreten sollte, eine letzte Frist zu setzen (logischerweise bis etwa Ende 1998) und bereits jetzt seiner Entschlossenheit Ausdruck zu verleihen, dass alle künftigen Verhandlungen über Detailfragen vor einem erweiterten Horizont an Möglichkeiten geführt werden, die von einem Assoziierungsabkommen unter Einschluss des Schengener Abkommens und des Euro bis zu einem EU-Beitritt gehen können, oder aber nach anderen Bündnissen Ausschau zu halten und so den Kurs eines eigentlichen Alleinganges einzuschlagen?
- Entwickelt der Bundesrat verschiedene Szenarien für die Vorbereitung seiner Position, die er einnehmen will, falls das Volk die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ablehnen sollte? Es ist klar, dass ein solcher Volksentscheid zusammen mit der Annahme der Alpen-Initiative einer einseitigen Aufkündigung der Rechtsgrundlagen für das Abkommen von Kloten gleichkäme.
→ Curia Vista
98.3229 — Goldbericht der unabhängigen Expertenkommission. Stellung der Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum |
09.06.1998 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.09.1998 |
Der kürzlich vorgelegte Bericht der unabhängigen Expertenkommission über die Schweiz und die Goldtransaktionen während des Zweiten Weltkrieges lässt keinen Zweifel offen über die Verantwortung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der schweizerischen Handelsbanken für das Reinwaschen von Gold, das durch die Nazis gestohlen wurde, und die damit verbundene Hehlerei. Insbesondere wusste die SNB seit 1941 sehr genau, dass das Nazigold, das ihr übergeben wurde, aus den geplünderten Schatzkammern der vom Dritten Reich besetzten Länder stammte. 1942 wollte die Bank dieses Gold sogar wieder einschmelzen, um die Spuren seiner Herkunft zu verwischen.
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass das wider Treu und Glauben erworbene Gold gemäss den rechtlichen Grundsätzen vollständig zurückgegeben werden muss, und dass sich die Rückerstattung folglich nicht auf den Gewinn aus den Transaktionen beschränkt? Hat die SNB nach Abzug der gemäss dem Washingtoner Abkommen entrichteten Beträge und nach Abzug der Geldsumme, welche sie kürzlich in den Fonds zugunsten der Holocaust-Opfer einbezahlt hat, noch Restschulden aufgrund der Hehlerei mit Gold?
- Findet der Bundesrat nicht, dass er mehr tun sollte als bloss zu verkünden, dass er vom Zwischenbericht über das Nazigold erschüttert ist? Wäre es nicht angezeigt, dass die Schweiz auf internationaler Ebene die Initiative ergreifen würde, um hier auf eine positive Art die vortreffliche Arbeit der unabhängigen Expertenkommission über die Aufdeckung der Verantwortlichkeiten in Verbindung mit dem Zweiten Weltkrieg weiterzugeben? Wäre es nicht sinnvoll, alle Staaten und Parteien, die in irgendeiner Weise am Schicksal der gestohlenen Güter beteiligt sind - seien es nun Opfer, Diebe, Komplizen oder Hehler -, in die internationale Verhandlung miteinzubeziehen?
- Anlässlich der letzten WTO-Tagung hat Bundesrat Couchepin bei einer Vertreterin der amerikanischen Regierung interveniert, um gegen die Boykottdrohungen, denen die Schweizer Banken in den USA ausgesetzt sind, zu protestieren. Der Bundesrat beabsichtigt, seine Zustimmung zur gegenwärtig von den schweizerischen Grossbanken ausgehandelten "Gesamtlösung" in bezug auf die nachrichtenlosen Vermögen zu geben. Will der Bundesrat nur dann auf internationaler Ebene aktiv werden, wenn es darum geht, die Interessen des Finanzplatzes Schweiz geltend zu machen?
→ Curia Vista
98.3161 — Massnahmen gegen Ahmed Zaoui
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Ducrot Rose-Marie |
| Datum |
27.04.1998 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.09.1998 |
Ahmed Zaoui, im November 1997 illegal in die Schweiz eingereist, erhielt Sitten als Aufenthaltsort zugewiesen. Anstatt in aller Stille froh zu sein, eine Zuflucht gefunden zu haben, hat Herr Zaoui die Arroganz, von der Schweiz aus das Organisationsgefüge der Islamistische Heilsfront (FIS) neu zu organisieren.
Unser Land ist auf dem besten Weg, zur Drehscheibe der algerischen Opposition zu werden, einer Bewegung, die mit Hartnäckigkeit alles daran setzt, dass in Algerien der Terror herrscht. Ihre Angriffe gegen die Zivilbevölkerung gehören in das Kapitel der Barbarei und rufen Entrüstung hervor bei allen, die die Menschenrechte hochhalten.
Herr Zaoui, muss man feststellen, hat sich vorsichtig verhalten. In all seinen Interviews hat er den Griff zur Gewalt verurteilt. Im Communiqué vom 30. März 1998, das der Koordinationsrat der FIS verlauten liess, hat der Tonfall leicht geändert, aber die Ziele bleiben klar: den Widerstand des Volkes, auch den bewaffneten, im Landesinnern unterstützen und hinarbeiten auf eine islamistische Gesellschaft.
Herr Zaoui hat in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt; somit ist es nicht möglich, ihn nach Algerien zurückzuschicken, wo er zum Tod verurteilt ist. Auf der anderen Seite ist Belgien, woher er kommt, nicht bereit, ihn wieder aufzunehmen. Da wir kein Rückübernahmeabkommen mit Brüssel haben, haben wir kein legales Mittel, ihn an die Grenze zu stellen. Die anderen europäischen Länder weigern sich, diesen militanten Islamisten aufzunehmen, der die Demokratie diskreditiert.
Die Schweiz sollte weder zum bevorzugten Hafen von Terroristen werden noch zur logistischen Basis des organisierten Verbrechens. Untätig bleiben, das hiesse: den Populisten den Weg bereiten; das hiesse vor allem: einen latenten Rassismus schüren. Die Anwesenheit von Herrn Zaoui auf helvetischem Boden schadet der inneren Sicherheit unseres Landes. Sie ist von Nachteil für all jene Asylsuchenden, die unsere Hilfe wirklich verdienen.
Ich frage den Bundesrat an:
- Welche juristischen und operationellen Instrumente, namentlich in den Bereichen der inneren Sicherheit und des Asylrechtes, stehen zur Verfügung, damit ein Versagen der Mittel wie im Falle von Ahmed Zaoui künftig vermieden werden kann?
- Beabsichtigt der Bundesrat, weitere Massnahmen zu ergreifen, sei es, um Ahmed Zaoui auszuschaffen, sei es, um ihm jegliche politische Tätigkeit zu verbieten, die unseren Rechtsstaat verhöhnt?
→ Curia Vista
98.3133 — Verknüpfung Dublin-Abkommen mit bilateralen Verhandlungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Nabholz Lili |
| Datum |
20.03.1998 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.05.1998 |
In seiner Antwort auf meine Interpellation vom 19. Dezember 1997 betreffend Schengener Abkommen führt der Bundesrat aus, dass die EU ein Parallelabkommen mit der Schweiz zum sogenannten Dubliner Abkommen betreffend Flüchtlinge vom erfolgreichen Abschluss der bilateralen Verhandlungen abhängig macht.
Auf dem Hintergrund der Entwicklungen in Kosovo bitte ich den Bundesrat um Stellungnahme zur EU-Position, die eine schweizerische Teilnahme in einer europäischen Kooperation zur Bewältigung einer potentiellen Flüchtlingswelle in Europa faktisch mit weiteren schweizerischen Konzessionen in bilateralen Verhandlungen mit der EU verknüpft.
→ Curia Vista
98.3138 — Asylpolitik der Schweiz. Zusammenarbeit mit den Staaten der EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bircher Peter |
| Datum |
20.03.1998 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.05.1998 |
Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
- Die europäische Menschenrechtskonvention sowie die Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen hat zwingend und gleichermassen Gültigkeit für die Schweiz und für alle Mitgliedstaaten der EU. Wie erklärt sich die unwürdige "Abschiebe- und Hin- und Herpolitik" der EU-Staaten gegenüber der Schweiz? Wie ist die Haltung Italiens - dieser Nachbarstaat ist offenbar bis heute nicht bereit, ein Rückübernahmeabkommen mit der Schweiz einzugehen -gegenüber den Flüchtlingen aus Albanien erklärbar?
- Welche zukunftsgerichteten Möglichkeiten will der Bundesrat ansteuern, um eine mit den Staaten der EU kohärente Flüchtlingspolitik durchzuführen?
- Was will er rechtlich, politisch und im alltäglichen Vollzug des Asylrechtes konkret unternehmen, um auf einer gemeinsamen Linie mit den EU-Staaten zu verfahren?
- Offenbar wäre nur ein Vollbeitritt zum Dubliner Abkommen der EU-Staaten (in Kraft seit dem 1. September 1997) eine angemessene Lösung. In seiner Antwort vom 25. Februar 1998 auf die Interpellation Müller Erich (97.3598) sieht der Bundesrat diesen Beitritt nur im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Abschluss der bilateralen Verhandlungen. Diese sind aber derzeit - nicht zuletzt aufgrund des Dossiers "Landverkehr" - arg blockiert. Gibt es andere Wege?
- Wie weit spielt nach Ansicht des Bundesrates die Nichtmitgliedschaft Schweiz bei der EU eine Rolle in der Umsetzung der Flüchtlingspolitik? Wie können kurz- und mittelfristig - notfalls ohne Dubliner Abkommen - Rechtslücken geschlossen werden? Wie kann die Schweiz in diesem Bereich - immer im Sinne einer humanitären Politik, die sich an den erwähnten Konventionen orientiert - ihre Position innerhalb der EU wirksam zur Geltung bringen? Welche gemeinsamen Regelungen bestehen im ganzen Asylbereich in bezug auf die Grenzkontrolle mit den Nachbarstaaten?
→ Curia Vista
98.3123 — Bilaterale Verhandlungen Schweiz - EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Pini Massimo |
| Datum |
19.03.1998 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.06.1998 |
Aus den jüngsten Zeitungsartikeln geht hervor, dass die bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU von tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten geprägt sind. Insbesondere der Waren- und Personenverkehr durch die Alpen (davon sind wir direkt betroffen) und die 40 Tonnen für Lastwagen stehen im Zentrum der "Krise". Daher ersuche ich den Bundesrat, gestützt auf das Ratsreglement, mir auf folgende Fragen schriftlich Antwort zu geben:
- Stecken die bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU wirklich in einer schwerwiegenden "Krise"?
- Wird das Abkommen von Kloten (zwischen Kinnock und Leuenberger) wieder in Frage gestellt?
→ Curia Vista
98.3069 — Zusammenhang von Arbeitslosigkeit mit Asylwesen und Ausländerpolitik
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Reimann Maximilian |
| Datum |
03.03.1998 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.05.1998 |
- Ich bitte den Bundesrat um Bekanntgabe des nachfolgend aufgelisteten Zahlenmaterials (aktueller Stand) sowie - wo möglich - der Vergleichszahlen vor zehn Jahren:
a. Wie hoch ist die Zahl der Arbeitslosen in der Schweiz insgesamt, heute und vor zehn Jahren, ausgedrückt in absoluten Zahlen sowie in Prozenten der Erwerbstätigen, und welcher Anteil davon entfällt auf Ausländerinnen und Ausländer?
b. Kann der Bundesrat nähere Angaben darüber machen, wie viele der sich heute in der Schweiz aufhaltenden arbeitslosen Ausländer direkt oder indirekt über das Asylwesen in unser Land gelangt sind?
c. Kann der Bundesrat nähere Angaben darüber machen, wie viele der arbeitslosen Ausländer beruflich unterqualifiziert sind und nach welcher durchschnittlichen Aufenthaltsdauer diese Personen ALV-Taggelder zu beziehen beginnen?
d. Welches Gesamtvolumen an ALV-Taggeldern und übrigen Sozialleistungen wurde in den letzten zwölf Monaten an arbeitslose Ausländer ausbezahlt, und wie lautete die Vergleichszahl vor zehn Jahren?
- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass dringend Massnahmen gesetzlicher und/oder anderer Art getroffen werden müssen, um den Ausländeranteil an der Arbeitslosigkeit in der Schweiz drastisch und nachhaltig zu senken? Welche konkreten Massnahmen stehen im Vordergrund?
- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass notfalls auch internationale Abkommen zu treffen, zu kündigen oder zu revidieren sind, die dieser Zielsetzung widersprechen?
→ Curia Vista
98.3062 — Multilaterales Investitionsabkommen (MAI). Rolle der Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum |
02.03.1998 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.03.1998 |
Angesichts der unverständlichen Geheimniskrämerei um das Multilaterale Investitionsabkommen (MAI) sowie der Tatsache, dass die Verhandlungen bis zur OECD-Ministertagung im April 1998 abgeschlossen werden sollen, stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:
- Weshalb hat der Bundesrat über die seit bereits drei Jahren laufenden Verhandlungen, an denen sich die Schweiz beteiligt, Parlament und Öffentlichkeit noch nie konkret und umfassend informiert?
- Welche Rolle spielen die Schweizer Vertreter im Rahmen des MAI, und welche Positionen vertritt die offizielle Schweiz?
- Welches wären die Auswirkungen des Vertragsentwurfes, und wie beurteilt der Bundesrat das MAI bezüglich:
- Menschenrechte;
- Arbeitnehmerschutz;
- Konsumentenschutz;
- Umweltschutz;
- Wahrung und Förderung der schweizerischen Kultur?
- Wie stellt sich der Bundesrat zu den zahlreichen Klauseln im Abkommen, welche Entschädigungen für Investoren und Konzerne vorsehen, wenn sich Massnahmen der Regierungen (z. B. Gesetze mit Schutzbestimmungen oder steuerliche Massnahmen) gewinnsenkend auswirken sollten?
- Wie beurteilt der Bundesrat das MAI bezüglich der Souveränität der Unterzeichnerstaaten? Wie wäre die schweizerische Gesetzgebung bei der angestrebten Unterordnung unter transnationale Konzerne betroffen?
- Wie beurteilt der Bundesrat die Neuerung, dass die Staaten sich mit ihrem Beitritt zum MAI auf zwanzig Jahre festlegen müssten, weil eine Bestimmung ihnen verbietet, vor Ablauf von fünf Jahren ein Austrittsbegehren zu stellen und sie auch danach obligatorisch für weitere fünfzehn Jahre Mitglied bleiben?
→ Curia Vista
97.3678 — Standort Schweiz. Finanz- und Steuerfragen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
19.12.1997 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.01.1998 |
Der Zusammenschluss UBS/SBV hat intensive Reaktionen ausgelöst. Im Inland stand dabei der bedauerliche Umstand im Vordergrund, dass in den nächsten Jahren ein Abbau von rund 7000 Arbeitsplätzen in der Schweiz mit bis zu 1800 Kündigungen erfolgen soll. Nach letzten Informationen soll allerdings nach Möglichkeit auf die Kündigungen verzichtet werden.
Die FDP-Fraktion geht davon aus, dass die verantwortlichen Organe der neuen Bank UBS ihre soziale Verantwortung im Zusammenhang mit der Fusion - wie angekündigt - wahrnehmen werden.
Im Ausland wird das Zusammengehen UBS/SBV als neuer Massstab für den globalen Finanzbereich beurteilt. Es werde ein Bankunternehmen geschaffen, das im internationalen Wettbewerb eine starke Position einnehmen und den Finanzplatz Schweiz international stärken werde.
- Fusionen dieser Art waren das Zusammengehen von Asea und Brown Boveri sowie von Sandoz und Ciba-Geigy. Welche Erfahrungen wurden rückblickend bei diesen Fusionen auf die Entwicklung der Arbeitsplätze in der Schweiz gemacht?
- Wie beurteilt der Bundesrat die längerfristigen Auswirkungen der Fusion UBS/SBV auf die Stellung der Schweiz in ihrer Rolle als internationaler Finanzplatz?
- Die politische und soziale Stabilität unseres Landes, das gut ausgestaltete internationale Vertragsnetz, z. B. die Rechtshilfeabkommen sowie das Bankgeheimnis, sind wichtige Werte für den Finanzplatz Schweiz. Welche Folgen wären von Veränderungen im Bereich des Bankgeheimnisses auf die Erwirtschaftung von Erträgen, insbesondere in den Bereichen "private banking" und "Investment" zu erwarten?
- Trifft es zu, dass durch die Rückstellungen, welche die Banken dank der Erträge, insbesondere in den Bereichen "private banking" und "Investment", erwirtschafteten, der Strukturwandel in der Schweiz deutlich abgefedert werden konnte?
- Welchen Einfluss könnte ein Abfluss von ausländischen Vermögensanlagen ins Ausland auf das Zinsniveau in der Schweiz haben?
- Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um das Investitionsklima in der Schweiz zu verbessern und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu stimulieren?
- Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der Fusion UBS/SBV auf die Kreditbeschaffung der Klein- und Mittelbetriebe (KMU)?
- Ist es zutreffend, dass der heutige Verschuldungsstand der Bundesfinanzen das Auffangen der Härten des globalen Anpassungsprozesses zunehmend erschwert?
- Welche Massnahmen sieht der Bundesrat zur Schliessung von Steuerschlupflöchern vor, z. B. dass bei der Vermögensbildung in Millionenhöhe durch Ausnutzung der Abzugsfähigkeit von Passivzinsen keine Einkommenssteuern bezahlt werden?
→ Curia Vista
97.3617 — Weitere Einschränkungen von Besetzungszeiten an Grenzübergängen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Seiler Bernhard |
| Datum |
17.12.1997 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.02.1998 |
Gemäss Beschluss der Oberzolldirektion und in Absprache mit den Zollkreisen werden auf den 1. Januar 1998 weitere Grenzübergänge nicht mehr durch Zollorgane besetzt sein. Selbst an wichtigen Übergängen wie Bargen/SH (CH) werden die Besetzungszeiten nachts reduziert, obwohl diese Strecke von Schaffhausen nach Stuttgart als Hauptstrasse signalisiert ist. Das Strassenstück Schaffhausen-Bargen/SH ist als A 4 sogar ein Teil des schweizerischen Nationalstrassennetzes. Die deutschen Behörden planen zudem den Ausbau Richtung Stuttgart auf drei Spuren. Auf deutscher Seite besteht keine Absicht, am Zollamt Neuhaus die Dienstleistungen und -pflichten zu reduzieren. Der 24-Stunden-Betrieb bleibt weiterhin aufrechterhalten.
Die Behörden und Bewohner der von den neuesten Reduktionsmassnahmen betroffenen Grenzgemeinden sind verunsichert und befürchten, dass diese nicht mehr besetzten Übergänge vermehrt durch alle möglichen Kriminaltouristen und Schmuggler benutzt werden. Das Versprechen der Zollbehörden, hinter der Grenze mit beweglichen Einsätzen Kontrollen einzusetzen, trägt kaum zur Beruhigung der Grenzbevölkerung bei.
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Nachdem sich nun alle unsere Nachbarländer - als letztes Österreich - dem Schengener Abkommen unterstellt haben, bedeutet das, dass wir als Aussengrenze der EU intensiveren Kontrollen seitens der ausländischen Grenzorgane unterworfen sind? Müsste da die Schweiz nicht auch mit verstärkter Kontrolle reagieren, statt weiterhin die Zollkontrollen abzubauen?
- Sind die Einschränkungen und Aufhebungen von Besetzungszeiten mit den Nachbarstaaten abgesprochen worden? Wie reagieren diese auf unsere Massnahmen?
- Im Fall von Bargen/SH (CH) und Neuhaus (D) wird ab dem 1. Januar 1998 das Schweizer Zollamt nachts während acht Stunden nicht mehr besetzt sein. Wird dann das deutsche Zollamt, z. B. im Falle von Warentransporten, die über den Toleranzen liegen, entsprechende Massnahmen wie Zurückweisung oder Umleitung an andere Zollämter übernehmen?
- Grenzbewohnern ist bekannt, dass die Zollorgane in der Abwehr illegaler Einwanderer, im Kampf gegen Schmuggel und internationale Verbrecherbanden erfolgreich sind. Es ist auch bekannt, dass die Zollorgane personell und materiell unterdotiert sind. Was sieht der Bundesrat vor, um die Arbeit der Zollorgane weiterhin erfolgreich zu gestalten? Beispielsweise den Einsatz von Festungswächtern und modernen Gerätschaften zur Identifizierung von unerwünschten Elementen?
- Bekanntlich ist die Schweiz daran, mit den Nachbarländern besondere Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit zu treffen. Bedeutet das z. B. auch, dass die Schweizer Behörden künftig Informationen des Schengener Abkommens betreffend gesuchte Personen u. a. m. erhalten werden?
→ Curia Vista
97.3598 — Vereinfachung Asylverfahren. Dubliner Abkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Müller Erich |
| Datum |
11.12.1997 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.02.1998 |
Seit dem 1. September 1997 ist das Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der EU gestellten Asylantrages (Dubliner Abkommen) in Kraft.
Im wesentlichen hat dieser Vertrag zum Inhalt, dass eine in einem Staat der EU asylsuchende Person gemäss den im Übereinkommen definierten Kriterien geprüft wird und im ganzen EU-Raum nur noch ein Asylverfahren durchlaufen kann.
Die Schweiz, mit der Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein, von lauter Vertragsstaaten umgeben, kann bei diesem Erstasylabkommen nur mitmachen, wenn die bilateralen Verhandlungen erfolgreich verlaufen sind.
Angesichts der Tatsache, dass ein ablehnender Asylentscheid eines EU-Staates quasi für den ganzen EU-Raum gilt, ist davon auszugehen, dass künftig die Schweiz als Asylland massiv an Attraktivität gewinnen wird.
Ich frage den Bundesrat an:
Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Schweiz künftig mit einer massiv höheren Zahl von Asylgesuchen rechnen muss?
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat einzuleiten, um dieser Entwicklung zuvorzukommen?
Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass angesichts der zunehmenden Gesuche die bilateralen Verhandlungen nun rasch abgeschlossen werden müssen, damit die Schweiz dem Dubliner Abkommen beitreten kann?
Ist der Bundesrat bereit, im Falle einer Nichtunterzeichnung des bilateralen Abkommens einseitig das Dubliner Abkommen zu vollziehen und Asylsuchende, die bereits in einem EU-Land um Asyl nachgesucht haben, so zu behandeln, wie wenn die Schweiz das Dubliner Abkommen unterzeichnet hätte?
→ Curia Vista
97.3455 — Schweizer Hilfe für die Westsahara. In welcher Form?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Aguet Pierre |
| Datum |
08.10.1997 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.11.1997 |
Nachdem die Verhandlungen über das Westsahara-Problem mehrere Jahre lang blockiert waren, schöpft das westsahrauische Volk dank des neuen Uno-Generalsekretärs wieder Hoffnung. Der König von Marokko und die Befreiungsfront Polisario haben kürzlich einen Vertrag unterschrieben, der den Friedensprozess wieder in Gang bringen soll. Der Terminplan für die Organisation des Referendums soll im November verabschiedet werden. Das sahrauische Volk wird voraussichtlich in der letzten Woche des Jahres 1998 wählen können.
Zu Beginn des Friedensprozesses hatten sich die Schweizer Behörden in beispielhafter Weise für eine Lösung eingesetzt. So stellten sie der Minurso eine Sanitätseinheit zur Verfügung, die mittlerweile zurückberufen wurde. Zudem war der Schweizer Botschafter Johannes J. Manz bei der Organisation des Referendums Stellvertreter des Uno-Generalsekretärs. Der Interpellant hofft, dass sich die Schweiz in dieser Sache erneut einsetzen wird, und bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Bundesrat bereit, aufs neue alles zu unternehmen, um die Uno bei der Findung einer demokratischen Lösung für das Westsahara-Problem zu unterstützen?
- Wird der Bundesrat, sollte er angefragt werden, der Uno wieder eine Sanitätseinheit zur Verfügung stellen?
- Gedenkt der Bundesrat, zu gegebener Zeit Beobachter in die Westsahara zu entsenden, welche die Aufgabe haben, den korrekten Ablauf der Volksbefragung zu überwachen?
- Zieht es der Bundesrat in Betracht, sich im Rahmen der Unterstützung des HCR an den erheblichen Kosten zu beteiligen, die eine Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer mit sich bringt?
- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass keine wichtigen politischen Abkommen oder Handelsverträge mit Marokko geschlossen werden sollten, bis das Referendum durchgeführt worden ist, damit der Friedensprozess möglichst grosse Erfolgschancen hat?
→ Curia Vista
97.3471 — Bilaterale Verhandlungen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Loeb François |
| Datum |
08.10.1997 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.01.1998 |
Der Abschluss der bilateralen Verhandlungen wurde vom Bundesrat in gutem Glauben schon öfters angekündigt. Kann der Bundesrat heute dem Parlament eine Zeitangabe mit prozentualer Wahrscheinlichkeitsquote angeben?
Ich frage den Bundesrat zudem an, ab welchem Zeitpunkt der äusserst schwierigen und langen bilateralen Verhandlungen er die Option EWR-Beitritt evaluieren will?
→ Curia Vista
97.3437 — Internationaler Artenschutz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gysin Remo |
| Datum |
01.10.1997 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.11.1997 |
CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, trat am 1. Juli 1975 in Kraft. Die Schweiz gehört zu den Erstunterzeichnerländern. Da unser Land Depositar-Regierung ist und das CITES-Sekretariat beherbergt, hat es grossen Einfluss auf die Entscheidungen.
Die Schweiz ist aber auch dasjenige Land, das bei weitem am meisten Vorbehalte angemeldet hat. Ein Vorbehalt bedeutet, dass ein Land einen Beschluss nicht anerkennt bzw. nicht für sich in Anwendung bringt. Damit setzt die Schweiz international falsche Signale und nimmt eine Haltung ein, die auch im eigenen Land nicht verstanden wird. Berechtigte Proteste von Greenpeace und anderen Nichtregierungsorganisationen sowie Kritik auch von Delegationsmitgliedern anderer Länder verdeutlichen dies.
Die Unterzeichner bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- In Fragen des nationalen Tier- und Naturschutzes und der nationalen Biodiversität gehört die Schweiz zu den fortschrittlichsten Ländern im europäischen Raum. Im Rahmen des Washingtoner Abkommens (CITES) hält die Schweiz jedoch mit 39 Vorbehalten den Rekord. Liechtenstein, das sich von der Schweiz vertreten lässt, folgt mit 29 Vorbehalten. Von 139 Mitgliedstaaten der Artenschutzkonvention haben lediglich 17 Staaten Vorbehalte beim Schutz einzelner Tier- und Pflanzenarten angemeldet, die meisten davon weniger als drei.
Weshalb verhält sich die Schweiz im internationalen Artenschutz so gegensätzlich bzw. so artenschutzfeindlich?
- Betrachtet der Bundesrat CITES primär als ein Handels- oder als ein Artenschutzabkommen?
- In CITES-Anhang I sind u. a. folgende Spezies vollumfänglich unter Schutz bzw. einem weltweiten Handelsverbot unterstellt:
Wolf, Isabellen-Braunbär, Wüstenluchs, Rostkatze, Tibetantilope, Hellroter-Ara, Ursini-Viper (Wiesenotter), Tomatenfrosch, diverse Kakteen- und zwei Orchideenarten.
Die Schweiz hingegen darf mit diesen geschützten Arten Handel treiben.
Eine ähnlich umfassende Liste liesse sich auch für den Anhang II erstellen, für Arten, die einem weltweit kontrollierten Handel unterstehen; für die in der Schweiz hingegen keine Kontrollpflicht gilt.
Ist der Bundesrat bereit, diese und andere schweizerische Vorbehalte zu überprüfen und allenfalls aufzuheben?
→ Curia Vista
97.3413 — Bilaterale Verhandlungen mit der EU und Lex Friedrich
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Comby Bernard |
| Datum |
23.09.1997 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.11.1997 |
Ist der Bundesrat bereit:
- unter bestimmten Voraussetzungen (Übergangsbestimmungen, Einhaltung der Raumordnung) der Aufhebung dieses diskriminierenden und fremdenfeindlichen Gesetzes zuzustimmen?
- bis spätestens Ende 1997 die bilateralen Verhandlungen mit der EU abzuschliessen und gewisse Konzessionen zu machen, damit das für die Jugend und die Wirtschaft dieses Landes unerlässliche Abkommen endlich unter Dach und Fach gebracht werden kann?
→ Curia Vista
97.3267 — Erfüllung des Transitabkommens durch die EU
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Hollenstein Pia |
| Datum |
05.06.1997 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.09.1997 |
Im "Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den Güterverkehr auf der Strasse und Schiene" vom 21. Oktober 1991 bzw. vom 2. Mai 1992 ist die EU gegenüber der Schweiz eine Anzahl Verpflichtungen eingegangen.
- Ich bitte den Bundesrat um Auskunft darüber, wie weit die EU diesen Verpflichtungen bis jetzt nachgekommen ist:
- bezüglich Infrastrukturarbeiten gemäss Artikel 6 bzw. Anhang 4 und trilateralem Abkommen Deutschland/Schweiz/Italien (Terminals, Lichtraumprofile, Linienkapazitäten);
- bezüglich Begleitmassnahmen nach Artikel 7 (Wettbewerbsfähigkeit des Kombiverkehrs, Förderung der Kombitechnik, Vereinheitlichung der Masse und Gewichte, Befreiung des Vor- und Nachlaufes von der Bewilligungspflicht, Haftungsbestimmungen, Nichtdiskriminierung, Ganzzüge, Zuverlässigkeit, Koordination bei Bestellungen, Leistungsangebot der Terminals, garantierte Beförderungszeiten, neue Verbindungen);
- bezüglich Umweltschutz nach Artikel 11 (Umweltnormen, gegenseitige Konsultation, gegenseitige Anerkennung von Emissionsnormen);
- bezüglich Steuerfragen nach Artikel 12 (Kostenwahrheit, gegenseitige Konsultation, Verhandlungen über ein Besteuerungsabkommen).
- Welche der oben genannten Verpflichtungen sollen in den noch auszuhandelnden Vertrag mit der EU übernommen werden?
→ Curia Vista
97.3258 — Bilaterale Verhandlungen. Zukunft und Folgen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Guisan Yves |
| Datum |
03.06.1997 |
| Status |
Erledigt |
→ Curia Vista
97.3212 — Rückschiebeabkommen: Geltung, Garantien für die Rückgeschobenen und Datenschutz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Bäumlin Ursula |
| Datum |
30.04.1997 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.09.1997 |
- Abkommen mit Sri Lanka
In erster Instanz wurde ein ehemaliger Beamter des Bundesamtes für Flüchtlinge vom Vorwurf der Urkundenfälschung mit der Begründung freigesprochen, dass gemäss srilankischem Recht auf einem "Emergency Certificate" (Passersatz) keine eigenhändige Unterschrift des Auszuschaffenden notwendig sei, was aus einer schriftlichen Erklärung des srilankischen Generalkonsuls hervorgehe.
- Was hat nun Vorrang, diese Erklärung des srilankischen Vertreters oder die Rückkehrvereinbarung zwischen Sri Lanka und der Schweiz von 1994, welche in Absatz 1 eine Rückkehr in Sicherheit und Würde verlangt, und zwar aufgrund gültiger, vor der Abreise ausgestellter Reisepapiere, die der Ausreisende unterzeichnet haben muss (Abs. 3)?
- Was ist an den Gerüchten wahr, dass Anfang 1995 die Rückkehrvereinbarung mit Sri Lanka von 1994 schon wieder abgeändert gewesen, und das Urteil des Berner Einzelrichters deshalb gerechtfertigt sei? Weshalb betreibt der Bundesrat eine dermassen intransparente Informationspolitik bezüglich der Rückkehrabkommen (und zwar nicht nur bezüglich desjenigen mit Sri Lanka, sondern neuestens auch desjenigen mit der Bundesrepublik Jugoslawien), dass praktisch niemand weiss, welche Bestimmungen und Abmachungen aktuell in Geltung sind?
- Wer ist zuständig und also verantwortlich für eine korrekte, weder die EMRK noch die Uno-Konvention gegen die Folter oder den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verletzende Interpretation der vereinbarten Rückschiebeabkommen?
- Rückübernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien
Herr Bundesrat Koller ist in der Fragestunde vom 17. März 1997 nicht auf die Inkompatibilität der Datenschutzsysteme und -realitäten in den beiden Vertragsländern Schweiz und Jugoslawien eingegangen, obwohl der Datenaustausch die Zurückschiebenden erheblich betreffen und insbesondere im Falle einer Zwangsrückkehr nach Serbien/Kosovo für sie zur eigentlichen Gefährdung werden kann.
- Wird eine solche Gefährdung durch Datenaustausch in die Abklärung der Schutzbedürftigkeit jedes einzelnen Falles einbezogen?
- Wann genau im Verlauf des Verfahrens wird die in den jeweiligen Abkommen garantierte Sicherheit und Würde der Rückführung abgeklärt und für genügend erklärt, und welche Parteistellung hat dabei der Zurückzuführende?
- Wie werden im Zusammenhang mit den mit Problemländern eingegangenen Abkommen allfällige Fehleinschätzungen über die Zumutbarkeit der Rückschiebung respektive eine erfolgte Verletzung von Sicherheit und Würde geahndet und wieder gutgemacht?
→ Curia Vista
<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20973200" title="Interpellation: "Fall Jagmetti" und Washingtoner Abkommen
Eingereicht von: Reimann Maximilian
Status: Erledigt
Text: Im Nachgang zum bedauernswerten vorzeitigen Rücktritt des schweizerischen Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, bitte ich den Bundesrat um Beantwor" style="text-decoration:none">97.3200 — "Fall Jagmetti" und Washingtoner Abkommen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Reimann Maximilian |
| Datum |
29.04.1997 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 10.09.1997 |
Im Nachgang zum bedauernswerten vorzeitigen Rücktritt des schweizerischen Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann informiert der Bundesrat die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Untersuchungen in der Sache Amtsgeheimnisverletzung durch die "SonntagsZeitung"?
- Trifft es zu, dass departementsintern rund 30 Kopien des internen/vertraulichen Berichtes Jagmetti erstellt worden sind, und, falls ja, wer hat dies veranlasst, und wie lautete der Verteiler?
- Trifft es zu, dass Botschafter Jagmetti zuvor während Monaten mehrmals versucht hatte, das Departement über den Ernst der Lage in den USA zu informieren, aber die Zentrale in Bern den Berichten Jagmettis nicht die nötige Beachtung geschenkt hat?
- War personelle Überbeanspruchung bzw. atypische Prioritätensetzung infolge der zusätzlichen Belastung des EDA durch das OSZE-Präsidium für die schwerwiegenden Unterlassungen mitverantwortlich?
- Welche Konsequenzen hat der Bundesrat aus der Amtsgeheimnisverletzung im Fall Jagmetti gezogen? Ist gewährleistet, dass unsere diplomatischen Aussenposten künftig vertrauliche Informationen und Berichte nach Bern senden können, ohne dass mit unbefugter Weitergabe an Medien gerechnet werden muss?
- Ist der Bundesrat bereit, baldmöglichst eine Erklärung abzugeben, wonach die Schweiz überhaupt nicht daran denkt, Neuverhandlungen über das Washingtoner Abkommen von 1946 mit den westlichen Alliierten zu führen?
→ Curia Vista
96.3565 — MWSt. Fragliche Befreiungen Frankreichs im grenznahen Gebiet
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Gusset Wilfried Ernest |
| Datum |
26.11.1996 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.05.1997 |
Unter dem Titel "Papierkram-Abbau" berichtete die "Basler Zeitung" am 4. Oktober 1996 über eine Praxisänderung der französischen Steuerbehörden bei der Belastung der Mehrwertsteuer auf Autoreparaturen im grenznahen Gebiet. Nach dieser Zeitungsmeldung verzichtet die Steuerbehörde im Nachbarland auf die Erhebung der Steuer mit der klaren Absicht, dem Karosseriegewerbe im grenznahen französischen Gebiet Marktvorteile gegenüber den schweizerischen Anbietern zu verschaffen, Schweizer Kunden zur Reparaturerledigung ins Elsass zu locken und Mehrwertsteuerfreiheit zu suggerieren. Diese Praxisänderung widerspricht meiner Ansicht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben in den bilateralen Beziehungen.
Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
- Hat der Bundesrat Kenntnis von den Anordnungen der französischen Steuerbehörde im grenznahen Gebiet?
- Ist sich der Bundesrat der Tragweite dieser Praxisänderung der französischen Steuerbehörden für das schweizerische Auto- und insbesondere Karosserie-Reparaturgewerbe im grenznahen Gebiet bewusst?
- Verstösst das Vorgehen gegen internationale Abkommen, z. B. Schweiz/EU, Schweiz/Frankreich, aber auch EU-internes Recht, da durch das französische Vorgehen auch deutsche Anbieter hinsichtlich des Geschäftsverkehrs Deutschland/Schweiz diskriminiert werden?
- Wie, wann und in welcher Form gedenkt der Bundesrat bei den zuständigen französischen Behörden zu intervenieren und diese Steuerbefreiung, die klar schweizerische Anbieter benachteiligt, rückgängig zu machen?
- Wie gedenkt der Bundesrat, nebst dem Einfuhrzoll, die Erhebung der beim Grenzübertritt fälligen Mehrwertsteuer sicherzustellen?
→ Curia Vista
96.3324 — Umsetzung der Alpeninitiative
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum |
20.06.1996 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.10.1996 |
Am 20. Februar 1994 - also vor fast zweieinhalb Jahren - hat das Schweizervolk die Alpen-Initiative angenommen. Am 9. September 1994 und am 25. April 1996 hat der Bundesrat die Umsetzungsstrategie der Alpen-Initiative diskutiert und Entscheide zu deren Umsetzung getroffen.
Konkrete Massnahmen der Umsetzung sind aber nach wie vor unklar. Nach den Antworten von Bundesrat Leuenberger auf die Frage von Nationalrat Vetterli in der Fragestunde vom 10. Juni 1996 drängen sich folgende Fragen auf, die klare, konkrete Antworten verlangen:
- Bundesrat Leuenberger erklärte wörtlich, "dass eine verfassungsrechtlich unantastbare wörtliche Umsetzung des Artikels 36sexies der Bundesverfassung aus faktischen und politischen Gründen nicht möglich" sei. "Massnahmen, welche .... den Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze treffen würden, sind angesichts der damit verbundenen Diskriminierung und des Widerspruchs zum Transitabkommen auszuschliessen." "Wortwörtlich ist er (der Alpenschutzartikel) wegen Kollision mit Völkerrecht nicht umzusetzen ...." (AB 1996 N 802)
Bedeuten diese Aussagen von Bundesrat Leuenberger, dass sich der Bundesrat ausserstande sieht, Artikel 36sexies der Bundesverfassung so, wie er vom Volke angenommen worden ist, umzusetzen und zu realisieren?
- Welche Prioritäten setzt der Bundesrat in seiner Umsetzungsstrategie: Konformität mit der Bundesverfassung, Einhaltung des Transitabkommens, eurokompatible Umsetzung?
- Bundesrat Leuenberger erwähnte in der Fragestunde vom 10. Juni 1996 zudem, der "Sinn" des Alpenschutzartikels könne "umgesetzt werden". Heisst das, dass der Bundesrat der Auffassung ist, dass die Bundesverfassung wie Gummi zurechtgebogen werden kann?
- Welchen konkreten Weg sieht der Bundesrat, um aus der von links-grünen Kreisen lancierten Alpenschutz-Sackgasse herauszukommen?
- Die Umsetzungsstrategie des Bundesrates zielt neuerdings auf alle alpenquerenden Verkehrsarten (Transit-, Import-, Export- und Binnenverkehr). Sinn und Zweck der Alpen-Initiative - gemäss Artikel 36sexies der Bundesverfassung - war und ist der Schutz des Alpengebietes vor den negativen Auswirkungen des alpenquerenden Gütertransitverkehrs von Grenze zu Grenze.
Will der Bundesrat mit dem Hinweis "alle alpenquerenden Verkehrsarten" Artikel 36sexies zweckentfremden? Will jetzt der Bundesrat auch den schweizerischen Binnenverkehr benachteiligen, den Verkehr mit dem Kanton Tessin und den südlichen Alpentälern diskriminieren?
→ Curia Vista
96.3139 — Multilaterales Abkommen über Investitionen
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rennwald Jean-Claude |
| Datum |
21.03.1996 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.05.1996 |
Seit 1995 sind im Rahmen der OECD Verhandlungen zu einem multilateralen Abkommen über Investitionen im Gange. Für die Schweiz sind solche "Investitionsspielregeln" von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung, denn zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes investieren direkt im Ausland. Seit dem Beginn der Verhandlungen spielt die Schweiz eine nicht zu unterschätzende Rolle. Dieses Abkommen ist verbindlich und dürfte es erlauben, neue Vorkehren zu treffen und die Internationalisierung von Bereichen der Innenpolitik voranzutreiben. Allerdings ist mit der OECD als Verhandlungsforum ein Problem verbunden: Ihre Mitgliedstaaten gehören praktisch ausschliesslich zu den Industrieländern. Die anderen Länder, die vielleicht am Verhandlungsgegenstand auch interessiert wären, wie diejenigen Asiens oder Lateinamerikas, sind vom Verhandlungsprozess völlig ausgeschlossen. Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Im Anschluss an die Verhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde hatte Staatssekretär Franz Blankart von einem "Demokratiedefizit" gesprochen, da die Parlamente der einzelnen Staaten die Vorschläge lediglich "als Paket" annehmen oder verwerfen konnten. Welche Vorkehren trifft der Bundesrat, um nicht ein zweites Mal in die gleiche Lage zu kommen?
- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass auch die Länder Asiens, Afrikas und Lateinamerikas die Möglichkeit haben sollten, sich am Verhandlungsprozess aktiv zu beteiligen, damit ihre Anliegen einfliessen können und ihre Souveränität gewahrt wird, statt dass bei ihnen Gefühle des Neokolonialismus aufkommen?
- Es wurde vorgeschlagen, das im Rahmen der OECD ausgehandelte multilaterale Abkommen über Investitionen zur Welthandelsorganisation (WTO) zu transferieren. Damit erhielte die WTO Kompetenzen, die über den Bereich des Handels hinausgehen. Sie könnte vermehrt auch bei der Beilegung von Konflikten mitwirken. Ist der Bundesrat in der Lage abzuschätzen, welche Auswirkungen ein solcher Vorschlag auf die Entwicklungsländer hat?
- Wie beabsichtigt der Bundesrat, die Forderungen in das Abkommen einzubringen, die mit den Auswirkungen der Investitionen auf Gesellschaft und Umwelt zusammenhängen?
- Ist der Bundesrat auch bereit, neben den Privilegien, die den Investoren im Sinne der "good governance" zugebilligt werden, sich dafür einzusetzen, dass im Abkommen die Koalitions- und die Verhandlungsfreiheit für die Gewerkschaften verbindlich geregelt werden?
→ Curia Vista
95.3588 — Beitritt der Schweiz zur Unidroit-Konvention
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fischer Ulrich |
| Datum |
14.12.1995 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.02.1996 |
Unter Beteiligung der Schweiz wurde am 24. Juni 1995 in Rom die Unidroit-Konvention über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter verabschiedet. Sofern diese Konvention für die Schweiz rechtskräftig würde, hätte dies schwerwiegende Konsequenzen für den privaten und öffentlichen Kunstbesitz, die Ausstellungstätigkeit der Museen, den internationalen Kulturaustausch sowie den Kunsthandel und die Kunstmessen. Aus diesem Grund richte ich an den Bundesrat folgende Fragen:
- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Unidroit-Konvention verschiedene Bestimmungen enthält, die tragenden Rechtsprinzipien unseres Landes widersprechen, wie den Verzicht auf die Vermutung des guten Glaubens (Umkehr der Beweislast), unerträglich lange Verjährungsfristen, die Verletzung der Eigentumsgarantie infolge Verzicht auf die volle Entschädigung des gutgläubigen Erwerbers bei Rückgabe eines Objektes sowie völlig extensive Definitionen von Begriffen wie "Kulturgut", "Diebstahl" usw.?
- Trifft es zu, dass die Schweiz bei einer Ratifikation der Unidroit-Konvention verpflichtet wäre, ausländisches Recht hoheitlicher Natur anzuwenden, auf dessen Entstehung unser Land keinen Einfluss hat?
- Welches ist das Verhältnis der Unidroit-Konvention zur Unesco-Konvention von 1970?
- Welche Staaten haben die Unidroit-Konvention bereits unterzeichnet, wer hat sie bisher ratifiziert? Welches ist die Haltung der EU- respektive EWR-Staaten bezüglich Beitritt und allfälliger Anwendung der Konvention, namentlich im Gemeinschaftsraum?
- Hat der Bundesrat die Absicht, die Unidroit-Konvention zu unterzeichnen?
- Falls der Bundesrat die Unidroit-Konvention unterzeichnet, welches Ratifikationsverfahren muss im vorliegenden Falle abgewickelt werden? Ist die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens vor der Einleitung des Ratifikationsverfahrens vorgesehen? Sind die Mitwirkung der eidgenössischen Räte respektive das fakultative Referendum gewährleistet?
- Befürchtet der Bundesrat bei einer Ratifikation der Unidroit-Konvention keine negativen Auswirkungen auf den privaten und öffentlichen Kunstbesitz, die Ausstellungstätigkeit der Museen, den internationalen Kulturaustausch sowie den Kunsthandel und die Kunstmessen? Welches ist die Haltung der wichtigsten schweizerischen Kunstmuseen und des Antikenmuseums Basel gegenüber der Konvention?
- Befürchtet der Bundesrat nach einer allfälligen Ratifikation der Unidroit-Konvention keine Schwierigkeiten beim Vollzug der Konventionsbestimmungen, namentlich angesichts der kantonalen Kompetenzen im Verfahrensrecht?
- Erachtet der Bundesrat die Bestimmungen der Unidroit-Konvention mit den für die Schweiz verbindlichen Wirtschafts- und Handelsabkommen (z. B. Gatt) als vereinbar?
→ Curia Vista
94.3372 — Auswirkungen der Nichtteilnahme am EWR auf die Exportindustrie
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Baumberger Peter |
| Datum |
28.09.1994 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.11.1994 |
Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Nichtteilnahme der Schweiz am EWR aufgrund der erwähnten Submissionsbedingungen zunehmend dazu führt, dass Industrieaktivitäten (insbesondere soweit sie staatliche oder staatsnahe Abnehmer haben, wie die Herstellung von Loks, von Umweltschutzanlagen, von Wasserturbinen usw.) und damit Arbeitsplätze in der Schweiz abgebaut werden?
- Lassen sich über das Ausmass dieser Entwicklung bei den betroffenen Branchen heute Aussagen machen?
- Glaubt der Bundesrat, seine Zielsetzung "Abschluss von bilateralen Verträgen noch in dieser Legislaturperiode" insbesondere auch für das öffentliche Beschaffungswesen realisieren zu können?
- Bringt das parallel zum Gatt zwischen 13 Staaten ausgehandelte Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen in ausreichendem Masse die erforderliche Liberalisierung?
- Wie sonst gedenkt der Bundesrat vorzugehen, um die verhängnisvolle Entwicklung zu stoppen und der betroffenen Industrie wieder Exportchancen im EU-Raum bzw. EWR als Hauptabnehmergebiet zu eröffnen?
→ Curia Vista
93.3635 — Missachtet der Bundesrat einen Volksentscheid?
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Hubacher Helmut |
| Datum |
16.12.1993 |
| Status |
Erledigt |
Politische Aussagen können an sich nicht immer zum Nennwert genommen werden, erst recht nicht solche, die im Zusammenhang mit Abstimmungen und Wahlen gemacht werden. Nationalrat Blocher hat ein Jahr nach der EWR-Abstimmung in Luzern eine Jubelfeier durchgeführt. Seine Rede, die er dort gehalten hat, ist veröffentlicht worden. Sie wäre kaum erwähnenswert, wenn ich den Inhalt der Rede werte. Immerhin macht er dem Bundesrat massive Vorwürfe. Deshalb ersuche ich um Beantwortung der nachstehenden Fragen:
- Nationalrat Blocher behauptet: "Es wird alles getan, um den Volksentscheid vom 6. Dezember 1992 zu unterlaufen." Hat der Bundesrat eine neue Praxis eingeführt, indem er ein Thema, das im ersten Anlauf nicht mehrheitsfähig war, nicht "für ewig" schubladisiert hat? Oder gehört es nicht gerade zum Geheimnis der schweizerischen Demokratie, der unterlegenen Minderheit später eine neue Chance zu geben? Ist der Vorwurf angebracht, der Bundesrat missachte den Volksentscheid vom 6. Dezember 1992?
- Nationalrat Blocher behauptet, der Bundesrat schlage verschiedene Wege ein, "nur einen Weg will er nicht gehen, .... den Weg der Unabhängigkeit, der Selbständigkeit und der Eigenständigkeit". Ist der Bundesrat drauf und dran, beziehungsweise verfolgt er das Ziel, "Unabhängigkeit, Selbständigkeit und Eigenständigkeit" der Schweiz längerfristig aufzugeben?
- Nationalrat Blocher behauptet, das Ziel des Bundesrates, langfristig dereinst Mitglied der EU zu werden, reduziere "unsere Demokratie auf ein Minimum". Vor der EWR-Abstimmung bezeichnete Nationalrat Blocher das EWR-Abkommen als einen "Kolonialvertrag". Will der Bundesrat heimlich oder offen oder sukzessive die Demokratie minimalisieren und der Schweiz den Status eines "Koloniallandes" zumuten?
- Nationalrat Blocher befürchtet und behauptet, der Bundesrat wolle die Neutralität faktisch aufgeben, zumindest "aushöhlen", sie "unglaubwürdig" machen und nur noch auf den "Kriegsfall" reduzieren. Will er das? Dann bitte ich, das Szenario darzulegen. Wenn nicht, was will er neutralitätspolitisch?
- Nationalrat Blocher behauptet, die "bilateralen Verhandlungen" mit Brüssel hätten eigentlich nur Alibicharakter, d. h., die Strategie des Bundesrates, dereinst der EU beizutreten, beziehungsweise die Tatsache, dass das Beitrittsgesuch bereits deponiert worden ist, zerstöre die bilateralen Verhandlungschancen praktisch auf Null. Befolgt der Bundesrat mit den bilateralen Verhandlungen nicht die ultimativen Wünsche der EWR-Gegner vor der Abstimmung? Haben sie nicht diese Taktik als Ausweg bezeichnet?
- Nationalrat Blocher behauptet, bei den bilateralen Verhandlungen "geht es in keiner Art und Weise um überlebenswichtige Dinge. Es geht um Dinge, die für einzelne Branchen und die Wirtschaft insgesamt eine gewisse Erleichterung darstellen." Ist das so? Würde demnach das Scheitern dieser Verhandlungen kaum grössere Probleme aufgeben?
- Nationalrat Blocher behauptet, "die heutige Aussenpolitik, insbesondere die Europapolitik, ist gemacht von Leuten, welche geblendet und betört sind von Grösse und Gigantismus. Der Respekt gegenüber gewachsenen Gebilden geht ihnen ab." Was meint der Bundesrat zu diesen Vorwürfen?
- Nationalrat Blocher behauptet, noch einmal auf die Neutralität zurückkommend, diese solle "über Bord geworfen werden". Ist das die Absicht des Bundesrates?
- Abgesehen von den hier erwähnten Vorwürfen, die zum ständigen Repertoire gehören, frage ich den Bundesrat, in welcher Weise die Gegner des EWR-Abkommens seit der Abstimmung vom 6. Dezember 1992 mit substantiellen und hilfreichen Vorschlägen hervorgetreten sind, abgesehen davon, dass nun auch die bilateralen Verhandlungen kritisiert werden.
- Die hier zitierten Vorwürfe sind an sich ungeheuerlich. Hält sie der Bundesrat, auch wenn er dazu keinerlei Auflagen zu machen hat, nicht recht eigentlich für diffamierend, das heisst, werden ihm nicht böse Absichten unterschoben, die er nicht hat?
→ Curia Vista
93.3562 — Abkommen von Schengen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Comby Bernard |
| Datum |
02.12.1993 |
| Status |
Erledigt |
Die Ablehnung des EWR hat die Westschweiz und die anderen Regionen unseres Landes, die von der Problematik des grenzüberschreitenden Verkehrs betroffen sind, in eine sehr kritische Lage gebracht. In Zukunft drohen die Grenzen der Schweiz zu den Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Italien undurchlässiger zu werden, denn sie trennen die Schweiz von der Europäischen Union.
In diesem Zusammenhang bilden die Schengener Abkommen, die nächstens in Kraft treten werden, besonders für die Kantone Genf, Waadt und Wallis eine Quelle der Beunruhigung, da diese Kantone zum Beispiel im Rahmen des Conseil du Léman an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den französischen Departementen Ain und Haute-Savoie beteiligt sind. Eine strikte Anwendung dieser Abkommen würde in den Schweizer Grenzregionen zahlreiche Schwierigkeiten bewirken und könnte alle die löblichen Anstrengungen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit behindern oder sogar zu einem Ende bringen.
Wir ersuchen deshalb den Bundesrat dringend, bei den Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass diese während der Übergangsphase, da die Schweiz weder dem EWR noch der EU angehört, zu einer vernünftigen Anwendung der Schengener Abkommen Hand bieten.
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93.3428 — Rückgang des Gütertransitverkehrs auf der Schiene
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Strahm Rudolf |
| Datum |
29.09.1993 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.05.1994 |
Seit 1990 hat der Gütertransitverkehr Nord-Süd und Süd-Nord auf der Schiene durch die Schweiz einen markanten Einbruch erfahren (von 1990 bis erstes Halbjahr 1993 minus 24 Prozent).
Demgegenüber ist der Gütertransitverkehr auf der Strasse sogar stärker angestiegen als vorher (von 1990 bis erstes Halbjahr 1993 plus 40 Prozent).
Diese Trendwende bei der Entwicklung des Güterverkehrs von der Bahn auf die Strasse hat bereits vor dem Konjunktureinbruch eingesetzt und sich in der Rezession fortgesetzt. Der Umlad von Lastwagen auf die Bahn ist nicht mehr gefragt. Unter diesem Gesichtspunkt stellen sich für die Transitverkehrspolitik grundlegende Probleme, und es drängt sich ein Überdenken der verkehrspolitischen Lenkungsinstrumente auf.
Wir stellen dem Bundesrat folgende Fragen:
- Welche konkreten verkehrspolitischen Lenkungsinstrumente gedenkt der Bundesrat einzusetzen, um den jetzigen Trend der Güterverkehrsverlagerung von der Schiene auf die Strasse zu brechen und die Bahntransitkapazitäten (Huckepack-Korridor usw.) besser auszulasten?
Wie sehen diese Lenkungsinstrumente quantitativ aus, und welche quantitative Wirkung wird von ihnen erwartet?
- Ist der Bundesrat bereit, aufgrund der neuesten Entwicklung die dannzumalige Auslastung der Neat neu berechnen zu lassen? Ist er nicht auch der Meinung, dass die Frage der Ertragsrate ("rate of return") der Neat-Investitionen neu überprüft werden muss?
- Welche konkreten verkehrspolitischen Lenkungsinstrumente gedenkt der Bundesrat nach Fertigstellung der Neat und nach dem Ablauf des Transitabkommens Schweiz/EG anzuwenden, um die Auslastung der Neat mittels Transitgüterverkehr sicherzustellen und diesen Verkehr weg von der Strasse auf die Schiene zu verlagern?
- Glaubt der Bundesrat, dass das Transitabkommen der Schweiz mit der EG überhaupt Bestand haben wird, nachdem die EG-Behörde bereits im ersten Jahr das Transitabkommen EG-Österreich wieder unterläuft und neue Durchfahrtskonzessionen durch unser Nachbarland fordert?
→ Curia Vista
Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 17:54 — Quelle: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.
Source: Curia Vista — Swiss Parliament database. Automatically updated.