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Akteure und Bedrohungsprofile

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As of March 2026. All data is based on publicly accessible sources.

Introduction

Die Proliferation unbemannter Systems und Raketentechnologie hat die Zahl der Akteure, die substantielle Luftbedrohungen darstellen können, massiv erweitert. Während Marschflugkörper und ballistische Raketen traditionell Grossmächten vorbehalten waren, ermöglichen kostengünstige Drohnen heute auch nicht-staatlichen Gruppen und Proxy-Formationen wirksame Luftangriffe. Dieses Kapitel analysiert die wichtigsten Akteurskategorien und ihre spezifischen Bedrohungsprofile.

Akteure und Bedrohungsprofile: Staatliche und nicht-staatliche Drohnennutzer

Staatliche Akteure

Russische Föderation

Russland verfügt über das breiteste Spektrum an Luftbedrohungen und hat dieses im Ukraine-Krieg in bisher ungekanntem Ausmass eingesetzt:

  • Ballistische Raketen: Iskander-M (SRBM, ca. 500 km Range), Kinzhal (luftgestützte aeroballistische Rakete, offiziell Hyperschall)
  • Marschflugkörper: Kh-101/102 (> 2'500 km), Kalibr 3M-14 (ca. 1'500 km)
  • Loitering Munition: Lancet-3, KUB-BLA
  • Importierte Systems: Shahed-136 (aus Iran, umbenannt in Geran-2)
  • FPV-Drohnen: Masseneinsatz seit 2023, zunehmend mit Glasfasersteuerung

Zwischen Januar und September 2024 setzte Russland nahezu 5'500 Marschflugkörper und Angriffsdrohnen gegen die Ukraine ein — durchschnittlich über 20 pro Tag. Die Strategie kombiniert billige Shahed-Drohnen zur Munitionserschöpfung mit präzisen Marschflugkörpern als Folgeschlag [1].

Volksrepublik China

China hat sich als weltweit grösster Exporteur militärischer Drohnentechnologie etabliert:

  • Kampfdrohnen: Wing Loong-II (MALE-Klasse, exportiert an VAE, Saudi-Arabien, Pakistan, Ägypten), CH-5 Rainbow (MALE)
  • Schwarmtechnologie: Die Volksbefreiungsarmee (PLA) investiert massiv in Schwarm-KI. PLA-Konzepte sehen den Einsatz von UAV-Schwärmen in Verbindung mit bemannten Plattformen (Manned-Unmanned Teaming) als Kernfähigkeit künftiger Operationen [2].
  • Marschflugkörper: CJ-20 (LACM, > 1'500 km), YJ-12 (Anti-Schiff)
  • Hyperschallwaffen: DF-ZF Hypersonic Glide Vehicle, DF-17 (HGV-Träger)
  • Dual-Use-Komponenten: Chinesische Manufacturer dominieren den Weltmarkt für Drohnenkomponenten (Motoren, Flugsteuerungen, Kameras). Beide Seiten im Ukraine-Krieg sind von chinesischen Zulieferern abhängig [3].

Islamische Republik Iran

Iran hat eine eigenständige Drohnenindustrie aufgebaut und sich als wichtigster Proliferator an nicht-staatliche Akteure positioniert:

  • Loitering Munition: Shahed-131 (ca. 900 km), Shahed-136 (ca. 2'000 km), Shahed-238 (Jet-Antrieb, höhere Geschwindigkeit)
  • Aufklärungsdrohnen: Mohajer-6, Ababil-3
  • Export: Iran hat Drohnen oder Technologie an mindestens sechs Proxy-Milizen und fünf Staaten exportiert — darunter Russland, Venezuela, Sudan, Äthiopien und Tadschikistan [4].
  • Marschflugkörper: Hoveyzeh (ca. 1'350 km), Paveh

Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)

Nordkorea wird zunehmend als Drohnenakteur wahrgenommen:

  • Ballistische Raketen: Hwasong-Serie (ICBM), KN-23 (SRBM, Russland hat diese im Ukraine-Krieg eingesetzt)
  • Drohnen: Im Dezember 2022 drangen nordkoreanische Drohnen unentdeckt in den südkoreanischen Luftraum ein — ein Vorfall, der grundlegende Schwächen in der Niedrigflugabwehr offenlegte
  • KN-24: ATACMS-ähnliches taktisches Raketensystem

Nicht-staatliche Akteure und Proxy-Gruppen

Huthis (Ansar Allah, Jemen)

Die jemenitischen Huthis haben sich dank iranischer Unterstützung zu einer der wirksamsten nicht-staatlichen Luftbedrohungen weltweit entwickelt:

  • Drohnenarsenal: Iranische Shahed-Varianten (lokal als Sammad, Waid bezeichnet), zunehmend lokale Fertigung
  • Anti-Schiff-Operationen: Seit November 2023 systematische Angriffe auf Handelsschifffahrt im Roten Meer und Golf von Aden
  • Strategische Range: Drohnenangriffe gegen Ziele in Saudi-Arabien und den VAE (über 1'000 km) [5]
  • Eigenproduktion: Die Huthis bauen zunehmend eigene Waffen in Jemen zusammen, wodurch ihre Abhängigkeit von iranischen Lieferungen sinkt

Hisbollah (Libanon)

Hisbollah setzt seit den 2000er Yearen iranische Drohnen ein:

  • Systems: Ababil-Varianten, Mirsad-1, neuere FPV-Typeen
  • Einsatz 2024: Im Libanon-Konflikt Drohneneinsätze gegen israelische Militärstellungen und zivile Infrastruktur
  • Schwarm-Fähigkeit: Kombinierte Angriffe mit Drohnen, Anti-Panzer-Raketen und Raketenartillerie [6]

Hamas und weitere Gruppen

Hamas, der Islamische Dschihad in Palästina sowie schiitische Milizen im Irak und in Syrien verfügen über iranisch gelieferte oder inspirierte Drohnensysteme. Im Oktober 2023 nutzte Hamas Drohnen gezielt zur Ausschaltung israelischer Überwachungstürme und Kommunikationsinfrastruktur.

Hybride Threats im Grauzonenbereich

Definition

Hybride Threats operieren im Spektrum zwischen Frieden und Krieg — der sogenannten Grauzone. Sie nutzen Drohnen und andere Mittel unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Konflikts, um strategische Ziele zu erreichen, ohne eine offene militärische Konfrontation auszulösen.

Manifestationsformen

Aufklärung und Spionage: Kommerzielle Drohnen werden zur Überwachung militärischer Einrichtungen, kritischer Infrastruktur und Staatsbesuchen eingesetzt. In mehreren NATO-Staaten (Schweden, Norwegen, Deutschland) wurden 2023–2025 nicht autorisierte Drohnenflüge über Militärbasen und Energieinfrastruktur registriert.

Sabotage kritischer Infrastruktur: Drohnenangriffe auf Energieversorgung, Kommunikationsnetze oder Transportinfrastruktur können massive wirtschaftliche Schäden verursachen, ohne eindeutig einem Akteur zuordbar zu sein.

Psychologische Kriegsführung: Die blosse Präsenz unidentifizierter Drohnen über sensiblen Gebieten bindet Sicherheitskräfte, erzeugt Unsicherheit in der Bevölkerung und testet die Reaktionsfähigkeit der Verteidigung.

Proxy-Warfare: Die Lieferung von Drohnentechnologie an nicht-staatliche Akteure ermöglicht es Staaten, indirekte Kriegsführung zu betreiben, während sie eine plausible Abstreitbarkeit (Plausible Deniability) aufrechterhalten. Irans Drohnenlieferungen an Huthis, Hisbollah und schiitische Milizen sind das prominenteste Example [4].

Implikationen für die Verteidigung

Hybride Threats stellen besondere Anforderungen an die Luftverteidigung:

  • Permanente Überwachung: Die Bedrohung besteht nicht nur im Krieg, sondern bereits im Frieden
  • Tiefe Klassifizierung: Unterscheidung zwischen harmlosem zivilem UAS und feindlichem System
  • Eskalationsmanagement: Abschuss einer Drohne im Frieden hat andere rechtliche und politische Implikationen als im Krieg
  • Interinstitutionelle Koordination: Militär, Polizei, Geheimdienste und Zivilschutzbehörden müssen zusammenwirken

Conclusion

Die Bedrohung durch Drohnen und Raketen ist kein Monopol von Grossmächten mehr. Die Proliferation — angetrieben durch Iran und China — hat eine Akteurslandschaft geschaffen, in der Huthi-Rebellen mit 35'000-Dollar-Drohnen Milliarden-Dollar-Kriegsschiffe bedrohen können. Die Verteidigungsplanung muss dieses gesamte Akteursspektrum berücksichtigen — vom Hyperschallgleiter einer Grossmacht bis zur FPV-Drohne einer Proxy-Miliz.


Sources

[1] Proliferation and Use of Missiles and Armed UAVs — SIPRI Yearbook 2025

[2] PLA Concepts of UAV Swarms and Manned/Unmanned Teaming — Air University CASI

[3] Drones Win Battles, Components Win Wars — RUSI

[4] Iran's Drone Transfers to Proxies — The Iran Primer (USIP)

[5] The Houthi Model — Non-State Actors and Multi-Drone Capabilities — Small Wars Journal

[6] What Typees of Deadly Drones Is Hezbollah Using Against Israel? — Foundation for Defense of Democracies (FDD)

[7] Iran's Game of Drones — The Washington Institute