As of March 2026. All data is based on publicly accessible sources.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind bevorzugte Angriffsziele für Drohnenoperationen: Sie sind gross, schlecht beweglich und ihr Ausfall hat weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen. Gleichzeitig gelten für ihren Schutz besondere rechtliche und operationelle Bedingungen.
Kraftwerke, Flughäfen, Rechenzentren, Spitäler — kritische Infrastrukturen sind bevorzugte Drohnenziele, weil sie gross, unbeweglich und für die Gesellschaft unverzichtbar sind.
What is this about? Diese Overview behandelt den Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gegen Drohnenangriffe: Schutzkonzepte, Rechtsgrundlagen, Luftraumarchitektur und konkrete Szenarien für die Schweiz.
Why does this matter? Ein erfolgreicher Drohnenangriff auf ein Schweizer Kernkraftwerk, einen Flughafen oder ein Umspannwerk hätte Folgen, die weit über den direkten Schaden hinausgehen. Der präventive Schutz ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
KRITIS umfassen Einrichtungen, deren Störung oder Zerstörung erhebliche Versorgungsengpässe, Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder vergleichbare dramatische Folgen hätte:
Frühwarnsystem, Weitbereichsradar, Mobiles SHORAD zum Abfangen vor Wirkungseintritt.
EW-Systeme (Jamming/Spoofing), VSHORAD (Kanone/Laser), Drohnenabfangdrohnen.
Physische Netze (Edelstahl-/Textilnetze), Gehärtete Abschirmung kritischer Komponenten, Redundanz und schnelle Ausfallsicherung.
Sättigungsangriff mit Drohnenschwarm auf Hochspannungsmasten kann regionale Blackouts auslösen. Lösung: Gestaffeltes SHORAD + EW-Blasen + Netzredundanz.
Gezielte Einzelangriffe auf transformatoren mit Loitering Munition. Besonderheit: Ersatzteilmangel — Transformatoren haben 18–24 Monate Lieferzeit.
Temporäre Exclusion Zones (EZ), Mobile C-UAS-Einheiten, RF-Monitoring-Netzwerke.
Das juristische Dilemma der Drohnenabwehr ist erheblich:
Kompetenzkonflikte: In Deutschland liegt die Luftsicherheit beim Bund (Bundeswehr), die Gefahrenabwehr am Boden bei den Ländern (Polizei). KRITIS-Betreiber (privat) haben keine eigene Abwehrkompetenz.
Telekommunikationsgesetz / § 317 StGB: Jamming-Geräte, die RF-Signale stören, sind ohne behördliche Genehmigung illegal — auch zur Selbstverteidigung.
Attribuierungsproblem: Drohnen tragen keine Hoheitsabzeichen. Rechtliche Grundlage für den Abschuss unklar.
| Ansatz | Status | Land |
|---|---|---|
| Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) Hamburg | In Betrieb | DE |
| Beleihungsmodell (Hoheitsbefugnisse auf Betreiber) | Diskussion | DE |
| Reform Luftsicherheitsgesetz (Art. 87a GG) | Entwurf | DE |
| RKE-Gesetz | In Kraft | AT |
| SAFER SKIES Act (NDAA 2026) | In Kraft | USA |
[1] BBK: Schutzkonzepte Kritische Infrastrukturen
[2] RAND: Defending the Homeland Against Critical Infrastructure Threats
[3] BMI: Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie)
[4] RUSI: Protecting the Force from Uncrewed Aerial Systems
[5] EASA: U-Space Regulation (EU 2021/664)