47 Interpellationen zum Thema Drohnen- & MFK-Abwehr.
Hängig (3):
- 25.4676 — Stärkung der Innovationsfähigkeit der Schweizer Armee
- 25.3759 — Finanzielle Unterstützung der israelischen Rüstungsindustrie durch die Schweizer Wirtschaft
- 25.3346 — Umgang mit verdächtigen Drohnen über Waffenplätzen, Militäranlagen sowie kritischer Infrastruktur
Erledigt (44):
- 25.3702 — Die Armee und weltweite Innovationen bei Waffensystemen
- 24.3756 — Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen
- 22.4063 — Angriffe der türkischen Armee auf Kurdinnen und Kurden in Syrien und im Irak
- 22.3927 — Die Souveränität Armeniens ist bedroht. Stellungnahme des Bundesrates
- 22.3412 — Militärische Aggression der türkischen Armee in Kurdistan
- 22.3151 — Bewilligungs- und Zertifizierungsprozesse für Drohnen
- 21.4636 — Offene Fragen zum Mobilen Einsatzkommando Helvetia des Grenzwachtkorps
- 21.4566 — Wer schützt den Schweizer Luftraum und die Objekte vor einem Drohnenangriff?
- 21.3410 — Rechtliche Rahmenbedingungen für Lieferroboter
- 20.4017 — Bedeutung von Drohnen für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz
- 20.3982 — Verhindert die Freizeitfliegerei den breiten Einsatz von Flugrobotern?
- 20.3716 — Bedrohung durch Raketen. Schwachpunkt im Schutz des Schweizer Luftraums?
- 19.4529 — Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Strategische Fragen
- 19.4464 — Anforderungen an den Luftpolizeidienst
- 19.4091 — Kampfdrohneneinsätze in Saudi-Arabien. Was bedeutet das für die Sicherheit der Schweiz?
- 19.3537 — Verzicht auf zivile Offsets. Ein schwerer Schlag für die Industrie
- 19.3384 — Kauf von Drohnen des Typs Hermes 900 HFE. Wie steht es um die Kompensationsgeschäfte in der Schweiz?
- 19.3282 — Drohnen, warum auch nicht? Doch stellt sich die Frage der Herkunft
- 18.4289 — Kann man bei einem Rüstungsgut wirklich von Beschaffungsreife sprechen, wenn bis zur Zertifizierung noch jahrelang entwickelt wird?
- 18.3999 — Drohnen Hermes 900 HFE. Ausgereiftes Beschaffungsprojekt oder Papierflieger?
- 18.3675 — Gehören die Air-2030-Systeme zu den autonomen Waffensystemen?
- 18.3624 — Gehören die Air-2030-Systeme zu den autonomen Waffensystemen?
- 18.3397 — Regelung für den Privatgebrauch von Drohnen
- 17.4064 — Sicherheitsrisiko durch kleine Drohnen
- 17.3733 — Zivile Drohnen. Können die Gefahren ignoriert werden?
- 17.3463 — Armeebudget 2017-2032. Finanzierung des Erneuerungsbedarfs der Schweizer Armee
- 16.4032 — Drohnen zum Zweiten. Zivilrechtliche Beurteilung
- 16.3837 — Zivile Drohnen. Kritische Infrastrukturen besser schützen
- 15.4254 — Schöpft die Schweiz alle zur Verfügung stehenden Mittel aus, um die Innovation im Luftfahrtbereich zu fördern?
- 15.4196 — Schöpft die Schweiz alle zur Verfügung stehenden Mittel aus, um die Innovation im Luftfahrtbereich zu fördern?
- 15.3361 — Entwicklung von miltärischen Drohnen. Schweizerisch-israelische Zusammenarbeit und Schweizer Exporte nach Israel
- 15.3292 — Kriegsmaterial. Kohärenz der Politik der verschiedenen Departemente
- 14.4223 — Private Drohnenflüge und ihre Folgen
- 14.3988 — Solar Impulse. Auswirkungen des Projektes auf die Schweizer Wirtschaft, insbesondere in Bezug auf solarbetriebene Drohnen
- 14.3875 — Drohnenkauf in Israel und Gegengeschäfte
- 14.3512 — Beschaffung eines neuen Aufklärungsdrohnensystems nur nach grundlegender sicherheitspolitischer Analyse
- 13.3245 — Drohnen zur Terrorabwehr. Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht
- 12.3394 — Kosten und Nutzen neuer riesiger Luxusdrohnen aus Israel
- 10.3430 — Amerikanische Streubomben in Jemen?
- 09.3769 — Kampfflugzeuge und/oder Drohnen?
- 05.3804 — Einsatz von Drohnen für das Grenzwachtkorps
- 05.3660 — Beteiligung der Schweiz am Bau von Drohnen
- 02.3375 — Schweizerische Luftwaffe. Zukunft
- 97.3484 — Fliegerabwehr-Lenkwaffen. Ersatzlose Verschrottung
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Götte Michael |
| Datum |
18.12.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.02.2026 |
Die sicherheitspolitische Lage sowie der rasche technologische Wandel stellen hohe Anforderungen an die Weiterentwicklung der Schweizer Armee. In den vergangenen Jahren hat der Bund verschiedene Initiativen und Strukturen geschaffen, um Innovation gezielt zu fördern, unter anderem durch neue Kompetenzzentren, spezialisierte Task Forces sowie durch die Stärkung bestehender Innovations- und Forschungsbereiche.
Dabei wird immer wieder betont, dass insbesondere die Milizarmee mit ihren vielfältigen zivilen Erfahrungen einen wichtigen Beitrag zur praxisnahen und einsatzorientierten Innovation leisten kann. Gleichzeitig entsteht durch die Vielzahl von Akteuren eine breite Innovationslandschaft, deren Zusammenspiel für eine wirksame und zügige Umsetzung von Bedeutung ist.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Innovationsfähigkeit der Schweizer Armee, insbesondere mit Blick auf Einsatznähe, Nutzerorientierung und Umsetzungsgeschwindigkeit?Wie sind die Rollen der verschiedenen Innovations- und Forschungsakteure innerhalb der Armee und der Rüstungsorganisation grundsätzlich ausgestaltet, und wie wird ein koordiniertes Zusammenwirken sichergestellt?Welche Instrumente und Prozesse tragen dazu bei, dass neue Erkenntnisse und technologische Innovationen möglichst rasch der Truppe zur Verfügung stehen, insbesondere in dynamischen Bereichen wie Drohnen, Robotik, Cyber oder Space?Welche Überlegungen bestehen, um Innovationsprozesse weiter zu beschleunigen und flexibel auf technologische Entwicklungen reagieren zu können?Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Innovationen konsequent an den Bedürfnissen der Truppe ausgerichtet sind und einen konkreten Fähigkeitsgewinn für die Armee bringen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fridez Pierre-Alain |
| Datum |
19.06.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2025 |
Zu Beginn des Gaza-Kriegs besass die Schweizerische Nationalbank 104 000 Aktien des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems. Im Jahr 2024 verkaufte sie 28 000 davon mit Gewinn. Elbit Systems schuldet der Schweiz jene 300 Millionen Franken, die das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport in Drohnen investiert hat, die immer noch nicht funktionieren ... Als einer der grössten israelischen Rüstungskonzerne beliefert Elbit Systems die israelische Armee, die laut dem Internationalen Strafgerichtshof in Gaza Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht. Überdies hat Israel am 13. Juni 2025 den Iran militärisch angegriffen. Auch andere, private Schweizer Akteure halten Anteile an israelischen Rüstungsunternehmen. Die UBS zum Beispiel hat ihre Investitionen in Anteile von Elbit Systems im Jahr 2024 um 875 Prozent erhöht.
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Investitionen der Schweiz in die israelische Rüstungsindustrie mit dem Neutralitätsrecht vereinbar sind? Verschaffen sie nicht einer der Konfliktparteien einen militärischen Vorteil?
Kann der Bundesrat die Einzelheiten zu den Investitionen privater Schweizer Akteure in die israelische Rüstungsindustrie offenlegen? Wird er Massnahmen ergreifen, um solche Investitionen zu verbieten, da sie unter Umständen Beihilfe zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord darstellen? Erachtet der Bundesrat den israelische Angriff auf den Iran als eine unprovozierte und ungerechtfertigte Aggression, ähnlich wie die russische Aggression gegen die Ukraine im Februar 2022?
Beabsichtigt der Bundesrat daher, gegen Israel aufgrund der schweren Völkerrechtsverletzungen ähnliche Massnahmen zu ergreifen wie gegen Russland?
Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Schweiz wegen ihrer indirekten Unterstützung der israelischen Militäraktionen in Gaza der Beihilfe zu Kriegsverbrechen, zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder sogar zu Völkermord angeklagt werden könnte?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Reimann Lukas |
| Datum |
21.03.2025 |
| Status |
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.05.2025 |
Über Schweizer Waffenplätzen werden immer häufiger verdächtige Drohnen gesichtet. Trotz potenzieller Spionage ist ein Abschuss nur in Ausnahmen zulässig. Soldaten berichten von Drohnen, die nach Einbruch der Dunkelheit über Übungsgelände und Kasernen kreisen. Besonders brisant war ein Vorfall in Bronschhofen SG, wo mindestens drei Drohnen über einem Waffenplatz flogen, während dort eine Artilleriebatterie Material kontrollierte. Selbst von streng geheimen Militärstandorten berichten Soldaten über gesichtete Drohnenflüge. Auch Sicherheitsbehörden melden einen Anstieg von Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur und Militäranlagen. Eine VBS-Armeesprecherin sagt, die Drohnen könnten auch von Touristen stammen und ein Abschuss sei nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
- Teilt der Bundesrat die Meinung der Armeesprecherin? Oder wird hier eine für unsere Sicherheit sehr gefährliche Situation unterschätzt oder verharmlost?
- Liegen dem Bundesrat Erkenntnisse über Drohnenaktivitäten in der Schweiz vor, die ausländischen Nachrichtendiensten oder Spionagezwecken zuzuordnen sind?
- Wie viele Ermittlungsverfahren wegen möglicher Spionage aus der Luft gab es 2024?
- Braucht es eine Gesetzesänderung, damit sowohl Polizei als auch Armee auch ausserhalb von Notständen illegale Drohnen abschiessen können?
- Werden illegale Drohnenüberflüge aufgrund der anhaltenden Vorfälle zentral und strukturiert erfasst, um ein umfassendes Lagebild des Phänomens zu erhalten?
- Verfügen Polizei und Armee über genügend automatisierte Störsender oder Drohnen-Abwehrsysteme, um alle Standorte und alle Armeeangehörigen zu schützen?
- Ist die Anschaffung von Infrahex-Tarnponchos geplant, um Armeeangehörige vor feindlichen Drohnen schützen zu können?
- Welche weiteren Schutzmassnahmen werden getroffen?
- Da auch private Unternehmen von verdächtigen Drohnenüberflügen berichten und Industriespionage befürchten. Was empfiehlt der Bundesrat privaten Unternehmen, um Industriespionage mittels Drohnen zu verhindern?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schnyder Markus |
| Datum |
19.06.2025 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2025 |
Die politische Weltbühne ist aktuell vielen Verwerfungen unterworfen, welche sich unter anderem in den Konflikten in Osteuropa und dem Nahen Osten zeigen. Diese Konflikte zeigen auch, dass Mittel für die konventionelle Kriegsführung nach wie vor äusserst relevant sind. Gleichzeitig sehen wir aber auch eine rasant fortschreitende Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Waffensystemen und die Bedeutung von kurzen Beschaffungswegen und militärischer Innovation.
Der Bundesrat wird eingeladen folgende Fragen zu beantworten:
Die aktuelle Dauer, bis ein System in der Armee beschafft und einsatzfähig ist, dauert vielfach prozessbedingt 5 bis 10 Jahre. Dies ist in Anbetracht der Entwicklung viel zu lange. Sieht der Bundesrat hier Handlungsbedarf?Welche (administrativen) Zwischenschritte gibt es, bis ein neu beschafftes System in der Armee eingeführt wird?Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um sicherzustellen, dass Beschaffungen in Zukunft schneller durchgeführt werden können? Gibt es hierzu bereits Pläne und zeitliche Ziele?Die Drohnenkriegsführung zeigt auf, wie schnell die Innovation bei Waffensystemen aktuell ist. Inoffizielle Sources gehen davon aus, dass alle paar Monate neue Drohnengeneration entwickelt werden. Wie geht der Bundesrat mit dieser rasanten Entwicklung um?Wie fördert der Bundesrat die einheimische Innovation bei unbemannten Systemen (Drohnen, unbemannte Bodenfahrzeuge etc.), damit die Armee Zugang zu einheimischen Produkten hat, welche in kurzer Zeit lieferbar sind?Wie sehen die aktuellen Beschaffungspläne für Drohnen in der Armee aus? Welche Drohnentypen (Aufklärungsdrohnen, Kampfdrohnen, Kamikaze-Drohnen etc.) sollen bis wann beschafft werden?Ist der aktuelle Sollbestand der Armee noch ausreichend um diesen neuen, innovativen Bedrohungen zu begegnen und gleichzeitig die Verteidigungsfähigkeit im konventionellen Rahmen sicherzustellen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fivaz Fabien |
| Datum |
14.06.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2024 |
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Ist für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit Drohnen eine Genehmigung des BAZL und des BAFU erforderlich? Ist das Ausbringen von PSM mit Drohnen anders geregelt als bei Helikoptern?Gelten für Drohnen andere Abstände zu Schutzflächen als für Hubschrauber, insbesondere zu bewohnten Gebieten, Naturschutzgebieten, Wasserläufen und Bio-Parzellen?Trifft es zu, dass bis zu 10 Prozent der ausgebrachten Menge an PSM als normale Abdrift gilt und von benachbarten Betrieben toleriert werden muss?Insbesondere im Wallis ist während der Sprühsaison häufig zu beobachten, dass Drohnen PSM nicht nur bei Windstille am frühen Morgen, sondern den ganzen Tag und damit bei ungeeigneten Windverhältnissen ausbringen. Inwieweit kontrollieren das BAZL und das BAFU die erteilten Genehmigungen?Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass in der EU, beispielsweise in Frankreich, das Ausbringen von PSM durch Drohnen generell verboten ist?Welche wissenschaftliche Grundlage hat der Bundesrat, um das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen zu erlauben? Ist er bereit, weitere Forschungen durchführen zu lassen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Dandrès Christian |
| Datum |
29.09.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 09.11.2022 |
Am 18. August hat offenbar eine türkische Drohne ein von der UNO unterstütztes Ausbildungszentrum für Minderjährige (überwiegend Mädchen) getroffen. Dieses Zentrum dient der Aufnahme von Kindern, die sich der kurdischen Miliz YPG/YPJ anschliessen wollten, aber auf Verlangen der internationalen Gemeinschaft (die die Ausbildung zu Kindersoldaten und -soldatinnen verhindern will) daraus entlassen wurden. Vier Mädchen, die im Hof Volleyball spielten, wurden getötet; weitere Kinder wurden verletzt. Da es sich bei diese Kindern um Zivilpersonen handelt, dürfte ein Kriegsverbrechen vorliegen.
a. Liefert die Schweiz Kriegsmaterial in die Türkei?
Wenn ja, welche Massnahmen wurden getroffen, um sicherzustellen, dass dieses Material nicht zur Verletzung von Völkerrecht verwendet wird, insbesondere im Rahmen des Kriegs gegen die Kurdinnen und Kurden auf syrischem und irakischem Gebiet?
b. Welche Massnahmen hat die Schweiz getroffen, um sicherzustellen, dass die Türkei das humanitäre Völkerrecht sowie die Rechte beachtet, die durch den Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte garantiert sind?
c. Nehmen die schweizerischen Behörden ihre Aufgabe wahr, türkische politische und militärische Verantwortungsträger, die unter Verdacht stehen, in internationale Verbrechen verwickelt zu sein, während ihres Aufenthalts in der Schweiz zu verfolgen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sommaruga Carlo |
| Datum |
15.09.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 09.11.2022 |
In der Nacht vom 12. auf den 13. September 2022 hat die aserbaidschanische Armee einen massiven einseitigen Angriff (Infanterie, schwere Artillerie und Drohnen) auf die östlichen Grenzstädte Armeniens Wardenis, Sotk, Dschermuk, Goris und Kapan sowie auf benachbarte Dörfer verübt. Zwei Militärstützpunkte in der Stadt Kapan (Provinz Sjunik, Südarmenien) wurden von Truppen Aserbaidschans besetzt. Die genauen Schäden und Opferzahlen sind noch nicht bekannt.
Dieser seit mehreren Wochen geplante Angriff geschah nur wenige Tage nach dem Treffen zwischen dem Premierminister Armeniens Nikol Paschinjan, dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew und dem Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel vom 31. August in Brüssel. Das Ziel dieses Treffens war es, die Friedensverhandlungen zwischen den zwei Parteien voranzutreiben.
Russland, das führende Mitglied der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS), der Armenien ebenfalls angehört, ist an der ukrainischen Front gegenwärtig geschwächt. Offensichtlich nutzt Aserbaidschan diese Schwäche aus, um Jerewan seine Bedingungen für ein Friedensabkommen nach eigenen Vorstellungen aufzuzwingen. Das Ziel Aserbaidschans ist es, dass der Region Bergkarabach kein politischer Status anerkannt wird und zwischen Aserbaidschan und Nachitschewan ein jeglicher Kontrolle entzogener Korridor mit Sonderstatus eingerichtet wird.
Sämtliche Bemühungen um einen bilateralen oder multilateralen Dialog für einen Frieden zwischen Armenien und Aserbaidschan waren bisher erfolglos. Diese von Natur aus asymmetrischen Verhandlungen haben Aserbaidschan lediglich in seiner Rolle als Aggressor legitimiert, der einen Diktatfrieden unter seinen eigenen Bedingungen aufzwingen will.
Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:
- Ist der Bundesrat bereit, klar Stellung zu beziehen, wie er es schon anlässlich der russischen Aggression in der Ukraine getan hat, und diesen einseitigen Angriff auf die Souveränität Armeniens unmissverständlich zu verurteilen?
- Ist er bereit, die von Frankreich verlangte sofortige Behandlung dieses Angriffs im Sicherheitsrat zu unterstützen?
- Welche anderen Mittel will er einsetzen, um zur Beendigung der aserbaidschanischen Aggression beizutragen?
- Wie will er der Finanzierung dieses Krieges durch Rohstoffeinnahmen Aserbaidschans aus der Schweiz entgegenwirken?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
de la Reussille Denis |
| Datum |
09.05.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.08.2022 |
Die türkische Regierung startete in der Nacht auf Ostermontag eine gross angelegte Luftoffensive im irakischen Kurdistan. Der Angriff des Nato-Mitglieds wurde in Europa von allen Regierungen wie auch von den Medien praktisch verschwiegen.
Die Angriffe richteten sich gegen die PKK, die Arbeiterpartei Kurdistans, wie der türkische Verteidigungsminister mitteilte. Das türkisch-irakische Grenzgebiet wurde von Kampfflugzeugen und Drohnen heftig bombardiert. Die Angriffe hatten aber auch die Region Kobane in Nordsyrien zum Ziel. Bei dieser Aggression waren Versorgungseinrichtungen und die Zivilbevölkerung betroffen und es gab zahlreiche Todesopfer. Diese Militäroffensive verstösst selbstverständlich gegen das Völkerrecht. Das kurdische Volk hat das Recht, in Frieden zu leben und seine Behörden selbst zu wählen. Im Vergleich zum Konflikt in der Ukraine, bei dem es sich ebenfalls um einen schweren Angriffskrieg der russischen Regierung handelt, ist das Schweigen des Bundesrates zu dieser Offensive der türkischen Regierung zumindest irritierend. Die Zivilbevölkerung, die Frauen, die Kinder, die gesamte kurdische Bevölkerung verdienen gleichermassen unsere Unterstützung und Solidarität.
- Sollte der Bundesrat die Aggression der türkischen Armee gegen die kurdische Bevölkerung nicht aufs Schärfste verurteilen?
- Sollte der Bundesrat seine Politik, die gegenüber Präsident Erdogan für sehr nachsichtig gehalten werden kann, nicht überdenken?
- Erwägt der Bundesrat, diplomatische oder wirtschaftliche Sanktionen gegen die türkische Regierung zu ergreifen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Dobler Marcel |
| Datum |
16.03.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.05.2022 |
In den letzten Jahren konnte die Schweiz durch Drohnen-Forschungszentren und die Ansiedlung von innovativen Start-ups eine Vorreiterrolle im internationalen Drohnenökosystem einnehmen. Damit die Schweiz auch in Zukunft ein attraktiver Standort für diese aufstrebende Branche bleibt, sind gute Rahmenbedingungen entscheidend. Dabei besteht Verbesserungspotenzial bei der Geschwindigkeit und Komplexität von Bewilligungs- und Zertifizierungsprozessen. Der Bundesrat wird deshalb gebeten die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
- Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, um die zurzeit langsamen und komplexen Bewilligungs- und Zertifizierungsprozesse für Drohnen (bspw. SORA Bewilligungsprozess) zu vereinfachen und zu beschleunigen?
- Welche digitalen Möglichkeiten nutzt der Bundesrat hierbei?
- Wie werden die zentralen Anspruchsgruppen (z.B. Skyguide) einbezogen, um Bewilligungs- und Zertifizierungsprozesse für Drohnen zu vereinfachen und zu beschleunigen?
- Welche Rolle nimmt der Bundesrat in den zentralen, internationalen Gremien (z.B. ICAO, EASA, JARUS, GUTMA) ein, um die Prozesse und Vorschriften auf Europäischer und internationaler Ebene mitzugestalten und langfristig zu vereinfachen und beschleunigen?
- Wie werden die zentralen Anspruchsgruppen (z.B. Skyguide) bei diesen internationalen und Europäischen Mandaten heute und in Zukunft einbezogen?
→ Curia Vista
¶ 21.4636 — Offene Fragen zum Mobilen Einsatzkommando Helvetia des Grenzwachtkorps
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Rytz Regula |
| Datum |
17.12.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.02.2022 |
In seiner Antwort auf die Interpellation 21.3544 hat der Bundesrat eine Einordnung der Rechtsgrundlagen und Kompetenzen des Mobilen Einsatzkommando "Helvetia" vorgenommen. Trotzdem bestehen nach wie vor grosse Unklarheiten:
- Das MEK Helvetia ist rechtlich in dem im Zollgesetz Artikel 91 Absatz 2 verankerten Grenzwachtkorps angesiedelt und untersteht dem Militärstrafrecht. Der Gesetzgeber hat die zivile von der bewaffneten und uniformierten Zollorganisation explizit getrennt. Seit dem 1. Januar 2020 ist das Grenzwachtkorps organisatorisch und führungsmässig allerdings dem zivilen Direktionsbereich "Strafverfolgung" der Zolldirektion unterstellt. Wie ist es möglich, dass eine amtsinterne Reorganisation und Umbenennungen die von Gesetz- und Verordnungsgeber geschaffenen Strukturen und Zuständigkeiten verändert? Gibt es in der Bundesverwaltung weitere Beispiele von solch grundlegenden Reorganisationen ohne Anpassung der Rechtsgrundlagen?
- Der Bundesrat weist in seiner Antwort auf die Interpellation 21.3544 darauf hin, dass es bei der Nutzung von Material und Ressourcen der Armee durch das MEK Helvetia eine Gesetzeslücke geben könnte. Das MEK Helvetia kann neben Kleidung und Ausrüstungsgegenständen bei der Armee auch Fahrzeuge, Waffen, Munition sowie Drohnen- und Helikopterstunden beziehen. Ob die entsprechenden Vereinbarungen zwischen Zollverwaltung und Armee "gestützt auf eine genügende gesetzliche Grundlage abgeschlossen wurden, wird derzeit geprüft. Sollte sich herausstellen, dass eine solche Grundlage fehlt, wird eine solche Bestimmung geschaffen, und wenn nötig auch dem Parlament vorgelegt werden." Ist diese Prüfung in der Zwischenzeit abgeschlossen? Mit welchem Resultat?
- Der Bundesrat weist in seiner Antwort auf die Interpellation 21.3544 darauf hin, dass sich die Angehörigen des MEK Helvetia bei Bedarf mit der Aufschrift "Police" als Sicherheitsbehörde erkennbar machen. In kantonalen Polizeigesetzen ist allerdings festgehalten, dass niemand ausser der Kantonspolizei "Police" genannt werden kann. Wie ist diese Diskrepanz zu erklären?
- Der Bundesrat weist in seiner Antwort auf die Interpellation 21.3544 darauf hin, dass die Aufgaben und Tätigkeiten des MEK Helvetia sowie die rechtlichen Grundlagen in der Botschaft zum neuen BAZG-VG erläutert werden. Das MEK Helvetia ist darin aber gar kein Thema. Wie ist das zu erklären?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fridez Pierre-Alain |
| Datum |
16.12.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.02.2022 |
- Dank dem Fortschritt bei der künstlichen Intelligenz sind die Mikrodrohnen immer leistungsfähiger geworden. Sie lassen sich leicht und zu minimalen Kosten zu Waffen umfunktionieren.
a. Besteht die Gefahr, dass Terroristen oder andere Kriminelle Mikrodrohnen nutzen, beispielsweise um das internationale Genf zu bedrohen?
b. Wer ist für den Schutz vor Mikrodrohnen zuständig? Der Bund oder die Kantone?
c. Die Drohnen können unterschiedlich gross sein. Gibt es eine Einheitslösung oder wird die Lösung je nach Grösse der Drohne angepasst?
d. Über welche Regelungen, Konzepte und Eingriffsmöglichkeiten verfügt die Schweiz konkret in Bezug auf den Schutz vor Mikrodrohnen?
e. Wer hat beispielsweise anlässlich des Gipfeltreffens zwischen dem amerikanischen und dem russischen Präsidenten im Juni 2021 den Luftraum über dem internationalen Genf gegen Drohnenangriffe gesichert? Die Kantone oder die Armee? Oder die Vereinigten Staaten und Russland?
f. Welche Vorkehrungen trifft der Bundesrat, um Kernkraftwerke, Chemikalienlager, Flughäfen oder das internationale Genf vor Drohnenschwärmen zu schützen?
- Die militärischen Drohnen, die zum Angriff, zur Aufklärung und zur Datenübertragung genutzt werden, haben in den jüngsten Konflikten wie in denjenigen zwischen Armenien und Aserbeidschan, in Libyen, in Jemen und in Äthiopien eine entscheidende Rolle gespielt.
a. Drohnen erlauben kostengünstigere und weniger riskante Operationen, und auch nicht staatliche Gruppen haben Zugang zu dieser Technologie. Stellen darum Drohnen jeglicher Art und Grösse für die Schweiz eine grössere Gefahr dar als Kampfflugzeuge?
b. Welchen Einfluss könnte diese technologische Entwicklung der Bedrohung auf die Strategie des Bundesrates zum Schutz des Luftraums haben? Ist es sinnvoll, alles auf eine Karte zu setzen und Milliarden in die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und in die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite zu investieren, die nicht vor vielfältigen Bedrohungen im Zusammenhang mit Mikrodrohnen schützen?
c. Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus der Feststellung, dass eine Patriot-Rakete deutlich teurer ist als die Drohne, die sie möglicherweise abwehren kann?
Ist der Bundesrat bereit, die Prioritäten in der Luftverteidigung neu festzulegen und dem Schutz von Personen und Gütern des täglichen Lebens grösseres Gewicht beizumessen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schlatter Marionna |
| Datum |
19.03.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.05.2021 |
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Was wurde aus den Versuchen der Post mit den Lieferrobotern gelernt? Sind neue, andere Versuche geplant oder bewilligt mit automatisierten Lieferrobotern oder -drohnen?
- Gibt es heute legale Möglichkeiten für private Unternehmen, Roboter für Gütertransporte auf Trottoirs, Radwegen oder Strassen einzusetzen, und falls ja, unter welchen Bedingungen?
- Inwiefern tangiert die laufende, geplante Revision des Strassenverkehrsgesetzes die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Lieferrobotern, insbesondere auf Trottoirs?
- Mit der ISO/4448 Norm beschäftigt sich ein Normungsprojekt mit der Herausforderung, Empfehlungen für Verkehrsregeln zu erarbeiten, die Roboter berücksichtigen: In welcher Art beteiligt sich die Schweiz an diesem Normungsprojekt und hat dieses direkte Auswirkungen auf unsere Gesetzgebung in dem Bereich?
→ Curia Vista
¶ 20.4017 — Bedeutung von Drohnen für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Christ Katja |
| Datum |
17.09.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.11.2020 |
- Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, damit die Herstellung und der Betrieb von Drohnen (UAS/Unmanned Aircraft Systems) in der Schweiz wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig gefördert werden kann?
- Die Nachfrage nach Nutzung des öffentlichen Gutes "Luftraum" wird mit der Digitalisierung markant zunehmen. Was ist die Strategie des Bundesrates, den Zugang fair und sicher auszugestalten? Wo steht das Projekt "U-Space/SUSI"?
- Wie soll das "UAS Traffic Management" ausgestaltet und zwischen BAZL und Skyguide sowie Bund, Kantonen und Gemeinden sowie privaten Akteuren koordiniert werden? Wer definiert "UAS-Korridore"?
- Wie kann sichergestellt werden, dass die existierenden Nutzer des Luftfahrtsystems über die notwendige technische Ausrüstung verfügen, damit Drohnen effizient und sicher betrieben werden können? Wie sollen die Piloten von Drohnen ausgebildet und lizenziert werden?
- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Schweizer Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im Kontext der techn. Normen und Standards, einfachen Zugang zu den relevanten Zielmärkten (EU, USA, Asien) haben?
- Die USA preschen bei der Digitalisierung der Luftfahrtinfrastruktur voran. Was tut der Bundesrat, damit in der Schweiz ausgebildete Forscher und Unternehmer nicht ins Silicon Valley auswandern? Welche geeigneten Investitionsanreize sind in diesem Bereich vorgesehen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Pult Jon |
| Datum |
14.09.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.11.2020 |
Flugroboter haben das Potential, die Nachhaltigkeit der Luftfahrt zu erhöhen. Beispielsweise können leise, elektrisch betriebene Drohnen bestehende, verschmutzende Aktivitäten in der Luft (z.B. Bauarbeiten mit Hubschraubern) oder am Boden (z.B. Transport leichter Güter mit Autos mit Verbrennungsmotoren) ersetzen, das Unfallrisiko gefährlicher manueller Arbeiten (z.B. Lawinensprengungen) senken, oder in der Form von Flugwindkraftwerken effizient Windenergie erzeugen. Die Schweiz ist dank Grundlagenforschung an den ETHs weltweit an der Spitze bei der Entwicklung entsprechender Technologien.
Damit dieses Potential ausgeschöpft werden kann, benötigen Flugroboter jedoch Zugang zum Luftraum. Diesen haben sie derzeit nur sehr begrenzt, weil zahlreiche, hauptsächlich in der Freizeitfliegerei verwendete Flugzeuge noch immer nach alten Sichtflugregeln fliegen dürfen und sich gegenüber anderen Luftraumnutzenden nicht in digitaler Art und Weise sichtbar machen müssen. Um Kollisionen zu verhindern, können Flugroboter daher in den meisten Fällen nur im Sichtkontakt ihrer Pilotin/ihres Piloten geflogen werden, was die Einsatzmöglichkeiten stark einschränkt. Eine CO2- und lärmintensive Freizeitaktivität verhindert somit die Weiterentwicklung und breite Verwendung einer nachhaltigen Technologie.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Nach welchen Kriterien beurteilt der Bundesrat den fairen Zugang zum öffentlichen Gut Luftraum?
- Hat der Bundesrat eine Strategie, wie das oben beschriebene Problem behoben werden kann? Falls ja, was ist der zeitliche Rahmen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fridez Pierre-Alain |
| Datum |
18.06.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.08.2020 |
- Der belarussische Präsident Lukaschenko hat am 22. Mai 2020 erklärt, dass Belarus eigene Raketenwaffen brauche. Die einzig richtige Entscheidung heute im Bereich der Rüstung sei die Entscheidung für Lenkwaffen, denn dies seien Waffen von hoher Präzision. Belarus werde nun prüfen, wie es ein Programm zur Herstellung von hochpräzisen Lenkwaffen und anderen Raketen entwickeln könne.
Kann der Bundesrat die Möglichkeit ausschliessen, dass in Europa heute Lenkwaffen von hoher Präzision stationiert werden?
Wie schätzt er das Risiko der Proliferation von Lenkwaffen ein, zum Beispiel an Belarus, an die Ukraine oder an die Türkei?
Wie gedenkt der Bundesrat gegebenenfalls auf eine solche Proliferation zu reagieren?
- In seinem Bericht vom 2. Mai 2019 (9. April 2019) zur Bedrohungslage und den Konsequenzen für den Schutz des Luftraumes unterstreicht das VBS die immer grösser werdende Bedrohung, die seit dem Rückzug Russlands und der Vereinigten Staaten vom INF-Vertrag von ballistischen Lenkwaffen ausgeht: "Im Vorfeld [der Ankündigung des Rückzugs] hatte Russland damit begonnen, seine Raketenbrigaden mit Marschflugkörpern auszurüsten, die die INF-Limiten verletzen." 2017 hatte die Expertengruppe "Neues Kampfflugzeug" in ihrem Bericht "Luftverteidigung der Zukunft" noch erklärt: "Die Anzahl Staaten, die solche Waffen von ihrem Territorium aus bzw. von ihren militärischen Einsatzplattformen gegen die Schweiz einsetzen könnten, bleibt trotz zunehmender Proliferation in den vergangenen Jahren äusserst beschränkt. [...] Ballistische Lenkwaffen mit konventionellem Gefechtskopf, die mindestens eine mittlere Reichweite aufweisen, haben aufgrund der geringen Zielgenauigkeit nur eine beschränkte militärische Wirkung."
Was ist die Haltung des Bundesrates gegenüber diesen Einschätzungen?
- Russland und China haben ballistische Lenkwaffen entwickelt, die von Flugzeugen aus grosser Distanz zum Ziel (mehr als 2000 Kilometer) abgefeuert werden können. Ist eine solche Lenkwaffe einmal abgefeuert, kann sie von Kampfflugzeugen nicht mehr bekämpft werden. Es gibt Länder, die Raketen mit konventionellen Gefechtsköpfen einsetzen zu Zwecken, die dem Einsatz präzisionsgelenkter Munition vergleichbar ist - eine Einsatzform, die bis anhin die Aufgabe von Kampfflugzeugen war.
Wie kann der Bundesrat vor diesem Hintergrund behaupten, dass die neuen Kampfflugzeuge in der Lage sein werden, den Schweizer Luftraum zu schützen. Im Falle eines bewaffneten Konflikts (was schon wenig wahrscheinlich ist) könnten sämtliche Militärflugplätze und Flugzeugkavernen innert weniger Stunden zerstört werden. Wozu dienten in einem solchen Szenario Luxus-Kampfjets?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fridez Pierre-Alain |
| Datum |
19.12.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.02.2020 |
Für den Kauf von neuen Kampfflugzeugen beantragte der Bund beim Parlament und später wohl auch beim Stimmvolk einen Kredit von sechs Milliarden Franken. Dazu kommt voraussichtlich ein zweites Paket von zwei Milliarden für bodengestützte Luftabwehrraketen. Dieses zweistufige Vorgehen ist überraschend, da die Luftflotte und die bodengestützte Luftverteidigung nur gemeinsam die Verteidigung des Luftraums sicherstellen können. Sie müssen sich gegenseitig ergänzen, und Schwächen im einen Bereich müssen im anderen Bereich angemessen kompensiert werden können.
Um die strategische Herangehensweise, die den vom Bundesrat vorgeschlagenen Optionen zugrunden liegt, besser zu verstehen, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welches Szenario strategischer Risiken liegt dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Konzept zugrunde? Auf welche potenziellen und plausiblen Risiken stützt sich seine Analyse? Es wurden verschiedene Kampfflugzeuge, darunter auch die aktuell leistungsstärksten, getestet. Ist der Bundesrat angesichts dieser Tatsache der Ansicht, dass die Schweiz in Zukunft möglicherweise Bomben- oder andere Angriffe ausserhalb der Schweiz durchführen muss?
- Als Mitglied des NATO-Programms "Partnership for Peace", des grössten und stärksten militärischen Sicherheitsbündnisses der Welt, befindet sich die Schweiz in einer sehr privilegierten Position. Wird dies vom Bundesrat in seiner Analyse berücksichtigt? Sind die neuen Flugzeuge dafür vorgesehen, dass die Schweiz mit ihnen in der Lage wäre einzugreifen, falls sich die NATO ausserstande sieht, den Gegner zu stoppen?
- Alle neutralen Länder, auch unser Nachbarland Österreich, sind Teil der PESCO (Permanent Structured Cooperation) für eine gemeinsame Verteidigungsstrategie innerhalb der Europäischen Union. Wird dies in der Strategie der Schweiz berücksichtigt?
- Mit dem unglücklichen Ende des INF-Vertrags (Intermediate Range Nuclear Forces Treaty) könnte ein neues Wettrüsten im Raketenbereich vom Zaun gebrochen werden. Wie wird diese Situation vom Bundesrat eingeschätzt? Wie gedenkt der Bundesrat die Verteidigung der Schweizer Luftstützpunkte und der wichtigsten kritischen Infrastrukturen zu gewährleisten, die im Falle eines Raketenangriffes zu den Hauptzielen gehören könnten?
- Die Schweiz ist von demokratischen und befreundeten Ländern umgeben. Eine militärische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern aber gibt es noch kaum. Hat der Bundesrat im Sinn - insbesondere beim Schutz des Luftraumes - hier etwas zu entwickeln?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Roth Franziska |
| Datum |
18.12.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.02.2020 |
Der Luftpolizeidienst trägt zur Wahrung der Lufthoheit und somit zum Schutz des Luftraums bei. Er sorgt für einen sicheren Luftverkehr und setzt die hoheitlichen Rechte der Schweiz durch, indem die Einhaltung der Luftverkehrsregeln und der Lufthoheit überprüft und - wenn notwendig - erzwungen wird. Er unterstützt Luftfahrzeuge in Not und bei technischen Problemen.
- Wie definiert die Schweizer Luftwaffe "Hot Missions" und "Live Missions" und wie viele davon flog sie in den letzten zehn Jahren? Hat sich deren Anzahl verändert? Warum?
- Wie viel Zeit ist bei diesen "Hot Missions" jeweils zwischen Alarm und Start verstrichen? Gilt diese Zeitangabe auch, wenn der Alarm ausserhalb der Bürozeiten eintraf? Aktuell gilt ein Bereitschaftsgrad von 15 Minuten; welche Strecke legt ein Linienflugzeug üblicherweise in 15 Minuten zurück?
- Wie viele luftpolizeiliche Missionen fliegt die Luftwaffe pro Jahr im Überschallbereich? In welchen Szenarien ist es in den letzten zehn Jahren zu Aufholjagden gekommen? Wie häufig waren diese und weshalb ist der Alarm in diesen Situationen jeweils so spät ausgelöst worden?
- Wie oft hat die Luftwaffe im Luftpolizeidienst in den letzten zehn Jahren explizit mit dem Einsatz von Waffen gedroht? Mit welchen Waffen?
- Wie viele Flugbewegungen gibt es jeden Tag im Schweizer Luftraum? Welche Behörden sorgen insgesamt dafür, damit die Schweiz angemessen reagiert, falls nicht identifizierte oder andere aussergewöhnliche Flugkörper in unseren Luftraum eindringen? Wie oft steht am Anfang einer Hot Mission ein Hinweis aus einem anderen Staat?
- Ist die Schweiz in der normalen Lage gewappnet, um sehr tief fliegende Flugkörper wie Drohnen, Sportflugzeuge oder Marschflugkörper zu entdecken? Wie schätzt der Bundesrat die Bedrohung durch Drohnen gegen Ziele in der Schweiz ein? Was kehrt er zur Entdeckung und Abwehr vor?
- Wie hat der Bundesrat den international intensiv diskutierten "high-low mix" einer Zwei-Typen-Luftwaffe geprüft, um nicht allein Tarnkappenbomber gegen Sportflugzeuge losschicken zu müssen?
- Sieht der Bundesrat Optimierungspotenzial, um die Früherkennung und Frühwarnung für Herausforderungen im Schweizer Luftraum durch neue Radarmöglichkeiten in der Schweiz sowie durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zu beschleunigen? Wie wirkt sich die Teilnahme der Schweiz an Air Situation Data Exchange ASDE aus?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Dittli Josef |
| Datum |
19.09.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 06.11.2019 |
In Saudi-Arabien wurde kürzlich eine der wichtigsten Ölanlagen der Welt mit Kampfdrohnen angegriffen. Dabei wurden wesentliche Teile zerstört. Noch nie haben Drohnen einen Schaden angerichtet, der Folgen für die ganze Welt hat. Erstaunlich bei diesen Angriffen ist, dass die Saudis, welche über moderne Abwehrmittel (Luftaufklärung, Luftraumüberwachung, Luftraumverteidigung) verfügen, den Angriff nicht verhindern konnten.
Die Zahl solcher Einsätze von bombenbestückten Drohnen hat massiv zugenommen. Drohnen werden immer effektiver und können nicht nur von Staaten, sondern auch von Rebellen und Terroristen selbst gebaut und eingesetzt werden. Diese zunehmende Verbreitung von Drohnen sowohl bei staatlichen als auch bei nichtstaatlichen Akteuren ist besorgniserregend.
Im Expertenbericht "Luftverteidigung der Zukunft" des Bundesrates von 2017 werden Drohnen zwar immer wieder thematisiert. Die neue Dimension des Gefahrenpotenzials und der folgenschweren Auswirkungen von Drohnenangriffen muss aber angesichts der aktuellen Ereignisse neu beurteilt werden.
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt der Bundesrat das aufkommende Gefahrenpotenzial von Drohnen/Kampfdrohnen a) allgemein und b) für unser Land?
- Wie wird seitens der Behörden dieser Angriff in Saudi-Arabien ausgewertet im Hinblick auf die Sicherheit unseres Landes, z. B. zum Schutz von Kraftwerken?
- Wie wird sichergestellt, dass Truppen und Einrichtungen in der Schweiz gegen diese neue Form von Angriffen mittels Kampfdrohnen geschützt werden?
- Sind Anpassungen des Bedrohungsbildes, folglich von Abwehrmassnahmen und somit der Rüstungsplanung notwendig?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Golay Roger |
| Datum |
03.06.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.08.2019 |
Das VBS wird bei der Beschaffung von zukünftigen Kampfflugzeugen und einem neuen System zur bodengestützten Luftverteidigung auf die hundertprozentige Kompensationspflicht des Kaufpreises verzichten. Es stützt sich hierbei auf den Bericht eines hochrangigen Beamten, der Kompensationsgeschäften bekanntlich schon lange ablehnend gegenübersteht. Dieser Bericht wird jedoch von einem anderen widerlegt, verfasst von HSG-Professor Friedli. Mit einem Verzicht auf die für die Zivilindustrie und die Forschung relevante Kompensationspflicht würde die Schweiz um bedeutende neue Bestellungen und Arbeitsplätze gebracht; es würde praktisch unmöglich, die Erfordernisse einer regional ausgewogenen Verteilung der Offset-Geschäfte einzuhalten. Mit der Beibehaltung der hundertprozentigen Kompensationspflicht hingegen erhält die Industrie Zugang sowohl zum Militärsektor als auch zum dichten Netz der Zulieferer von Flugzeugherstellern - und dies, ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen. Befindet sich das VBS also nicht auf dem falschen Weg?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sommaruga Carlo |
| Datum |
22.03.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.05.2019 |
Im Rahmen der Diskussion über die Beschaffung von Drohnen des Typs Hermes 900 HFE der Firma Elbit mit dem Zweck, die heutigen Drohnen des Typs ADS-95 Ranger zu ersetzen, begründete das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die Wahl der israelischen Drohne unter anderem mit Kompensationsgeschäften in der Schweiz.
Vier Jahre nachdem das Parlament den Beschaffungskredit genehmigt hat stellen sich die folgenden Fragen:
- Auf wie viele Franken belaufen sich - unter Berücksichtigung der bereits angekündigten Preissteigerung - zum heutigen Zeitpunkt die Endkosten für die Beschaffung des Drohnensystems Hermes 900?
- Welchen Betrag hat der Bund für diese Beschaffung bis Ende März 2019 bereits aufgewendet?
- Welchen finanziellen Umfang haben die in der Schweiz geplanten Kompensationsgeschäfte insgesamt?
- In welchem finanziellen Umfang wurden bis Ende März 2019 konkrete Kompensationsgeschäfte bereits realisiert?
- Welche Unternehmen oder öffentlichen Institutionen haben bisher von den Kompensationsgeschäften profitiert?
- Wie gross ist der Anteil der Kompensationsgeschäfte, die der Romandie zugutekommen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Crottaz Brigitte |
| Datum |
21.03.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.05.2019 |
Die Armasuisse hat sich für den Kauf von Drohnen des Typs Orbiter 2b der israelischen Firma Aeronautics Defense Systems (ADS) entschieden. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welches Ausschreibungsverfahren hat die Armasuisse angewandt?
- Weiss die Armasuisse von den Verdächtigungen gegenüber der ADS?
- Wie stellt sich die Armasuisse zur Politik ihrer neuen Drohnenlieferantin?
- Gibt es in der Schweiz und in Europa andere Lieferantinnen für diese Drohnenkategorie?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fridez Pierre-Alain |
| Datum |
14.12.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.02.2019 |
- Laut Artikel 9 der Armeematerialverordnung (Vamat; SR 514.20) ist ein Rüstungsgut "beschaffungsreif", wenn die "Anforderungen und Voraussetzungen entweder ganz oder in einem vertretbaren Grad erfüllt sind".
a. Wie definiert der Bundesrat einen "vertretbaren Grad"?
b. War die Drohne Hermes 900 HFE im Jahre 2015 in "vertretbarem Grad" "beschaffungsreif", obschon auch drei Jahre später zentrale Komponenten (wie der komplett neu konfigurierte Flugkörper mit grösseren Flügeln und Dieselmotor) nicht zertifiziert sind?
- Artikel 9 Vamat konkretisiert die "Beschaffungsreife" u. a. mit den "Erklärungen der Truppentauglichkeit durch die Auftraggeberin". Wie kann der Rüstungschef 2015 die Truppentauglichkeit erklären, wenn der Flugkörper in den gewünschten Konfigurationen nicht existiert und damit nicht verifizierbar ist?
- Der Bundesrat spricht in der Interpellation 18.3999 von "Testflügen" der Drohne "seit Juni 2018".
a. Wie lange und wie oft war die neue Konfiguration im Windkanal?
b. Handelte es sich bei diesen "Testflügen" um die Drohne mit Dieseltriebwerk und grösseren Flügeln?
c. Warum hat der Bundesrat keine Fotos veröffentlicht? Warum feiert er den Jungfernflug - üblicherweise ein Höhepunkt! - nicht gebührend? Ging etwas schief?
- Ist der Bundesrat bereit, Artikel 9 Vamat so weit zu präzisieren, dass die "Beschaffungsreife" erst erklärt werden kann, wenn zumindest die Konfiguration des Flugkörpers fertig entwickelt, zertifiziert und abgenommen ist?
- Wann erfolgen Abnahme und Ablieferung der Drohne Hermes 900 HFE gemäss Beschaffungs- und Entwicklungsplan von 2015?
- Wann rechnet der Bundesrat heute mit den Abnahmeflügen? Wann ist die operationelle Fähigkeit der Drohne Hermes 900 HFE erreicht?
- Wann erfolgt die Ablieferung der Vehikel und Erklärung der operationellen Bereitschaft der ersten Einheit?
- Laut Interpellation 18.3999 wird mit der Herstellung des Prototyps für den nichtkooperativen Teil von Sense and Avoid (Radar) für die Drohne Hermes 900 HFE "per Ende 2018 begonnen". Was heisst "begonnen"? Bis wann liegen Teilresultate vor? Wann wird Sense and Avoid zertifiziert?
- Bezieht sich der Begriff der "Beschaffungsreife" auch auf Sensoren und Software wie das "Sense and Avoid"-System?
- Wie definiert der Bundesrat "Beschaffungsreife" für Software-Produkte, die sich naturgemäss permanent in Weiterentwicklung befinden?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fridez Pierre-Alain |
| Datum |
28.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.11.2018 |
Gemäss Artikel 9 der Verordnung des VBS über das Armeematerial vom 6. Dezember 2007 ist die Erklärung der Beschaffungsreife des Armeematerials eine notwendige Voraussetzung für einen Kreditantrag beim Parlament. Diese logisch und grundlegend erscheinende Regel wurde in der Vergangenheit aber in verschiedenen Fällen ignoriert: beispielsweise beim Projekt Führungsinformationssystem Heer (FIS HE) oder beim Kampfflugzeug Gripen. Und heute machen Gerüchte über die Beschaffung der israelischen Drohnen Hermes 900 HFE die Runde; ihre Technologie soll immer noch in der Entwicklungsphase sein ... Während des Beschaffungsverfahrens im Zuge des Rüstungsprogramms 2015 wurde das technische Risiko als mittel eingestuft; das System zum automatischen Detektieren von anderen Luftfahrzeugen und zur Introduction eines Ausweichmanövers befand sich noch in der Entwicklung.
Meine Fragen:
- Kann der Bundesrat über den konkreten Stand des Projekts informieren, und kann er Auskunft darüber geben, ob auch heute noch ein technisches Risiko besteht?
- Handelt es sich um "Papierflieger", die immer noch in der Entwicklungsphase sind?
- Falls ja, auf welcher Grundlage basiert, gemäss dem normalen Vorgehen, die Einschätzung der Beschaffungsreife des Armeematerials durch den Rüstungschef?
- Wird der damals angekündigte Kostenvoranschlag eingehalten?
- Existiert ein Technologieaustausch zwischen Israel und der Schweiz?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Galladé Chantal |
| Datum |
15.06.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.09.2018 |
In seiner Stellungnahme zu den Motionen 17.3195 und 17.4214 betont der Bundesrat, "dass jeglicher Einsatz von Waffensystemen, also auch von autonomen Waffensystemen (AWS), das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht, uneingeschränkt respektieren muss und begleitende Massnahmen geprüft werden müssen, welche die Rechtskonformität begünstigen".
Der Trend zur Automatisierung hat auch die Systeme zur Luftverteidigung erfasst. So weist ein Experte von Kudelski Security in einer von Armasuisse herausgegebenen Schrift über "Defense Future Technologies" auf das Luftabwehrsystem Oerlikon GDF-005 hin, das passive und aktive Radarsignale nutzt, um selbstständig Ziele zu definieren. Dieses System tötete anlässlich einer Übung der südafrikanischen Streitkräfte aufgrund eines Software-Fehlers 9 Personen und verletzte 14 weitere teilweise schwer; die Software der Oerlikon GDF-005 hatte das falsche Ziel ausgewählt und von sich aus Schüsse ausgelöst.
Der Bundesrat nahm im Rahmen von Air 2030 drei Luftverteidigungssysteme in die engere Auswahl, bei denen ähnlich wie bei der Oerlikon GDF-005 wesentliche Vorgänge autonom und automatisiert ablaufen: David's Sling (Rafael, Israel), Patriot (Raytheon, USA) und Ssmp/T (Eurosam, Frankreich).
- Wer trägt die Verantwortung für die Folgen einer Fehlidentifikation eines Zielobjekts durch das System? Wer ist strafrechtlich und wer mit Blick auf das Genfer Recht verantwortlich? Wie ist die Produktehaftpflicht des Herstellers geregelt und die Staatshaftung durch den Betreiber des Systems?
- Haben die Systeme in der engeren Auswahl die Fähigkeit, Ziele selbstständig zu erkennen, zu erfassen und anzugreifen, ohne dass ein Mensch diesen Angriff bestätigen muss? Wie viel Zeit hätte ein Mensch, der das System beaufsichtigt, um einen Angriff zu stoppen? Über welche Informationen würde dieser Mensch verfügen?
- Unter welchen Voraussetzungen ist der Einsatz eines solchen Systems mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar und ethisch vertretbar?
- Wie muss die menschliche Kontrolle über ein solches System geartet sein, damit die Armee gewährleisten kann, dass das System zuverlässig ausschliesslich Objekte erfasst und bekämpft, die zum Zeitpunkt des Angriffs legitime militärische Ziele darstellen?
- Wie ermittelt die Armee das Risiko, dass ein solches System Objekte erfasst und bekämpft, die nicht legitime militärische Ziele darstellen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Flach Beat |
| Datum |
15.06.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.09.2018 |
In seiner Stellungnahme zu den Motionen 17.3195 und 17.4214 betont der Bundesrat, "dass jeglicher Einsatz von Waffensystemen, also auch von autonomen Waffensystemen (AWS), das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht, uneingeschränkt respektieren muss und begleitende Massnahmen geprüft werden müssen, welche die Rechtskonformität begünstigen".
Der Trend zur Automatisierung hat auch die Systeme zur Luftverteidigung erfasst. So weist ein Experte von Kudelski Security in einer von Armasuisse herausgegebenen Schrift über "Defense Future Technologies" auf das Luftabwehrsystem Oerlikon GDF-005 hin, das passive und aktive Radarsignale nutzt, um selbstständig Ziele zu definieren. Dieses System tötete anlässlich einer Übung der südafrikanischen Streitkräfte aufgrund eines Software-Fehlers 9 Personen und verletzte 14 weitere teilweise schwer; die Software der Oerlikon GDF-005 hatte das falsche Ziel ausgewählt und von sich aus Schüsse ausgelöst.
Der Bundesrat nahm im Rahmen von Air 2030 drei Luftverteidigungssysteme in die engere Auswahl, bei denen ähnlich wie bei der Oerlikon GDF-005 wesentliche Vorgänge autonom und automatisiert ablaufen: David's Sling (Rafael, Israel), Patriot (Raytheon, USA) und Samp/T (Eurosam, Frankreich).
- Wer trägt die Verantwortung für die Folgen einer Fehlidentifikation eines Zielobjekts durch das System? Wer ist strafrechtlich und wer mit Blick auf das Genfer Recht verantwortlich? Wie ist die Produktehaftpflicht des Herstellers geregelt und die Staatshaftung durch den Betreiber des Systems?
- Haben die Systeme in der engeren Auswahl die Fähigkeit, Ziele selbstständig zu erkennen, zu erfassen und anzugreifen, ohne dass ein Mensch diesen Angriff bestätigen muss? Wie viel Zeit hätte ein Mensch, der das System beaufsichtigt, um einen Angriff zu stoppen? Über welche Informationen würde dieser Mensch verfügen?
- Unter welchen Voraussetzungen ist der Einsatz eines solchen Systems mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar und ethisch vertretbar?
- Wie muss die menschliche Kontrolle über ein solches System geartet sein, damit die Armee gewährleisten kann, dass das System zuverlässig ausschliesslich Objekte erfasst und bekämpft, die zum Zeitpunkt des Angriffs legitime militärische Ziele darstellen?
- Wie ermittelt die Armee das Risiko, dass ein solches System Objekte erfasst und bekämpft, die nicht legitime militärische Ziele darstellen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Jositsch Daniel |
| Datum |
28.05.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.08.2018 |
Ich ersuche den Bundesrat gemäss Artikel 125 ParlG um Auskunft bezüglich der folgenden Fragen:
- Wie viele Verurteilungen wurden in der Schweiz in den vergangenen Jahren aufgrund von Verstössen gegen Artikel 179quater StGB, verübt mit Drohnen, ausgefällt?
- Wie viele Urteile wurden in der Schweiz in den vergangenen Jahren wegen Persönlichkeitsverletzungen gemäss Artikel 28 ZGB durch missbräuchlichen Einsatz von Drohnen ausgefällt?
- Sofern keine oder wenige Verurteilungen gemäss den Ziffern 1 und 2 erfolgten: Warum ist dies so?
- Welche Handlungsmöglichkeiten sieht der Bundesrat betreffend die Bekämpfung von missbräuchlichem Drohneneinsatz durch Privatpersonen? Wären namentlich die Introduction einer Bewilligungspflicht für den privaten Drohnengebrauch oder die Pflicht, den Flug von Drohnen aufzuzeichnen, denkbar?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Eichenberger-Walther Corina |
| Datum |
12.12.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.02.2018 |
Weltweit wird derzeit das Bedrohungspotenzial durch Drohnen neu beurteilt. Kollisionen von Drohnen mit Luftfahrzeugen häufen sich, und die Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls mit katastrophalem Ausgang steigt. Konflikte haben den Armeen dramatisch das Potenzial von kleinen nichtmilitärischen Drohnen aufgezeigt. Bedingt durch die Technologierevolution werden auch kleinste Drohnen mit wenigen Handgriffen zu effizienten Waffen und können, nebst dem offensichtlichen Terrorpotenzial, Konflikte grösseren Ausmasses beeinflussen. Grosse Armeen arbeiten an "Eilbeschaffungen" für die Abwehr dieser lange Zeit als Spielzeuge abqualifizierten kleinen Flugsysteme. Vor diesem Hintergrund sollte die Situation in der Schweiz beurteilt und sollten allenfalls die gesetzlichen Vorgaben wo notwendig angepasst werden.
Der Bund ist für die Gesetzgebung über die Luft- und Raumfahrt zuständig (Art. 87 BV). Der Bundesrat erlässt besondere Vorschriften für Flugkörper, die keine Luftfahrzeuge sind (Art. 2 Abs. 3 LFG). Gemäss geltendem Gesetz können sich unbemannte Luftfahrzeuge bis 30 Kilogramm ohne Mindestflughöhen abgesehen von wenigen Einschränkungen (Art. 17 VLK) frei und unkontrolliert bewegen (Art. 14 VLK).
Für die militärische Abwehr von "Modellflugzeugen" muss auf weitere Rechtsgrundlagen, wie etwa Abwehr unmittelbarer und konkreter Gefahren, zurückgegriffen werden. Demnach ist die Abwehr von Drohnen unter 30 Kilogramm grundsätzlich Aufgabe der Polizei. Diese Situation ist unter den gegebenen Umständen zu überprüfen.
- Sind die Gesetze und Verordnungen unter Berücksichtigung der rasanten technologischen Fortschritte noch zweckmässig?
- Die Abwehr von Gefahren, welche von Drohnen ausgehen, sollte eine koordinierte Aufgabe zwischen Bund und Kantonen (also Luftwaffe und Polizei) sein. Gedenkt der Bundesrat, diese neue Aufgabe aufzuarbeiten und die Koordination der Abwehr sicherzustellen?
- Die Drohnenabwehr kommt auf Bundesebene der Luftwaffe zu. Die Planung der Erneuerung der Bodluv sieht vorerst die Beschaffung einer Lenkwaffe grösserer Reichweite vor. Die Beschaffung zweckmässiger Systeme für die Bedrohung durch Drohnen dürfte erst nach 2030 erfolgen. Ist der Bundesrat bereit, die Priorität bei der Bodluv-Beschaffung zu überprüfen und möglicherweise die Beschaffung eines Systems von grösserer und kleinerer Reichweite gleichzeitig in Betracht zu ziehen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Tornare Manuel |
| Datum |
27.09.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.11.2017 |
Der Bundesrat scheint zu zögern, was die Klarstellung der Rechtslage zur Verwendung von zivilen Drohnen betrifft.
Die Risiken von zivilen Drohnen in der Nähe von Flughäfen oder anderen kritischen Infrastrukturen, offene Fragen in Bezug auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte, die Lärmbelastung und die Gefahren für Tiere wurden wiederholt angesprochen.
Nichtsdestotrotz scheint der Bundesrat nicht willens zu sein, die potenziellen Gefahren im Zusammenhang mit der Verwendung von zivilen Drohnen zu beurteilen und die Rechtslage klarzustellen, indem er dem Parlament die notwendige gesetzliche Grundlage vorlegt. Die Antwort des Bundesrates auf die Vorstösse, die um eine Klarstellung der Rechtslage im Zusammenhang mit der Verwendung von zivilen Drohnen ersucht haben, war, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Aber die Anzahl der Vorfälle, die sich bei der Verwendung dieser ferngesteuerten Fluggeräte regelmässig ereignen, sowie die Anzahl der (vergeblich) eingereichten Vorstösse sagt alles: Es besteht Handlungsbedarf.
Warum lehnt es der Bundesrat ab, eine vertiefte und umfangreiche Analyse der Problematik von Drohnen und der Implikationen ihrer Verwendung aus rechtlicher, ökologischer und sicherheitspolitischer Sicht durchzuführen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Dobler Marcel |
| Datum |
14.06.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.12.2017 |
Der Schlussbericht "Luftverteidigung der Zukunft" der von Bundesrat Parmelin eingesetzten Expertengruppe vom Mai 2017 macht klar, dass die Beschaffung von Kampfjets dringend ist, will die Schweiz ihren Luftraum weiterhin eigenständig schützen. Die Expertengruppe betont, dass der Kauf über das ordentliche Budget finanziert werden soll. Diese Aussage wirft eine Reihe von Fragen auf: Reicht das ordentliche Armeebudget, das jährlich Investitionen in Rüstungsmaterial von rund einer Milliarde Schweizerfranken zulässt, um den gesamten Erneuerungsbedarf der Schweizer Armee zu decken? Wenn dem nicht so ist, um welchen Betrag müsste das Budget erhöht werden? Könnten neue und innovative Finanzierungsformen eingeführt werden, um die benötigte Budgeterhöhung zu ermöglichen?
Der Bundesrat wird deshalb darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Erneuerungsbedarf
- Wie hoch ist der im NKF-Bericht angedeutete gesamte Erneuerungsbedarf der Schweizer Armee bis 2032 (Kap. 18.2.2, S. 183-184)? Können allenfalls Varianten mit unterschiedlicher Ausprägung bezüglich Fähigkeiten und Kosten aufgezeigt werden?
- Können die benötigten Beschaffungen vollständig über das ordentliche Budget von 5 Milliarden Schweizerfranken pro Jahr finanziert werden? Können damit die Bedingungen einer zeitgemässen Ausrüstung (gemäss Leistungsprofil WEA) und eines ausgewogenen Gesamtsystems erfüllt werden?
- Falls das ordentliche Budget nicht reicht, wie hoch müsste es sein (in CHF und in Prozenten des BIP), um die Sicherheit der Schweiz in den nächsten 15 Jahren und darüber hinaus zu garantieren?
Finanzierung
- Wie beurteilt der Bundesrat die Idee, einen Teil des Finanzierungsbedarfs als Staatsanleihen für 10 Jahre herauszugeben? So könnten aufgrund der Negativzinsen Steuergelder gespart und die Beschaffung vergünstigt werden.
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Leutenegger Oberholzer Susanne |
| Datum |
15.12.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.02.2017 |
Der Bundesrat wird eingeladen, im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen die folgenden Fragen zivilrechtlich zu beurteilen:
- Ist er bereit, den Handlungsbedarf betreffend den Einsatz von Drohnen nicht bloss aus flugtechnischer Sicht, sondern auch zivilrechtlich zu beurteilen? Besteht rechtlicher Regulierungsbedarf?
- Störungen im Besitz und im Eigentum können abgewehrt werden. Welche Abwehrrechte bestehen gegen den Einsatz von Drohnen?
- Wie weit gehen die Besitzes- und Eigentumsrechte im Luftraum nach oben (soweit für die Ausübung der Rechte ein Interesse besteht)?
- Wie werden die Persönlichkeitsrechte, insbesondere die Privatsphäre, gegen den Einsatz von Drohnen geschützt?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Tornare Manuel |
| Datum |
30.09.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.11.2016 |
In meinem Postulat 13.3977, "Zivile Drohnen. Gesetzgebung anpassen", habe ich den Bundesrat gebeten, einen vollständigen Bericht über die Problematik der zivilen Drohnen in der Schweiz mit folgenden Schwerpunkten vorzulegen: Kauf und Verwendung von zivilen Drohnen, Luftfahrtsicherheit, Gefahren für Vögel und Lärmbelästigung, Fragen in Bezug auf Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesrat anerkennt offenbar, dass sich die Technologie schneller entwickelt als die Gesetze, die den Gebrauch der Drohnen regeln, und hat mein Postulat zur Annahme beantragt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat am 6. Februar 2016 einen Bericht über zivile Drohnen in der Schweiz vorgelegt.
In diesem wird eine Reihe von Empfehlungen und Handlungsansätzen im Bereich der zivilen Drohnen aufgezeigt: u. a. besserer Persönlichkeits- und Datenschutz, Schutz von Wildtieren und Vögeln oder die Erarbeitung von neuen Sicherheitsvorschriften und Zulassungsverfahren.
Im Bericht wird eine ernsthafte Gefahr aber unterschätzt, nämlich der Schutz von kritischen Infrastrukturen wie Schienen-, Strassen- und Stromnetze, Flughäfen, Staumauern, Kern- und andere Kraftwerke, Trafoanlagen usw. Laut dem Bericht des Bazl stellen unbemannte Luftfahrzeuge keine direkte Gefahr für Schweizer Kernkraftwerke dar. Sicher können Drohnen, selbst wenn sie Sprengstoff transportieren, aufgrund ihrer Grösse, ihres geringen Gewichts und weil sie keine grossen Lasten tragen können, keinen erheblichen Schaden an einem Kernkraftwerk anrichten. Eine indirekte Bedrohung geht jedoch von ihnen aus, da sie zur Vorbereitung eines Terrorangriffs verwendet werden können, indem sie die Einrichtung eines Kernkraftwerks ausfindig machen. Im Sommer 2014 wurden mehrere französische Kernkraftwerke mit unbemannten Luftfahrzeugen überflogen. Die Identität der für diese Flüge Verantwortlichen und ihre Beweggründe sind bis heute unbekannt.
Immer mehr Sorgen bereiten raffiniertere Geräte, die von Amateurinnen und Amateuren oder Spezialistinnen und Spezialisten mit im Internet oder im Fachhandel gekauften Bauteilen zusammengesetzt werden.
Angesichts dieser Neuerungen und der schnellen Entwicklung in diesem Bereich bitte ich den Bundesrat, folgende Frage zu beantworten:
Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um die besonders kritischen Infrastrukturen besser zu schützen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Derder Fathi |
| Datum |
18.12.2015 |
| Status |
Erledigt |
Die Schweiz ist eine Hochburg der Innovation im Bereich der zivilen, kommerziell genutzten Drohnen - einem zukunftsträchtigen Industriezweig. Der bestehende rechtliche Rahmen ist ausgewogen und flexibel und hat in der Entwicklung dieser Industrie eine wichtige Rolle gespielt. Dennoch befindet sich die Schweiz langsam im Rückstand in der Anwendung der Gesetze über den Luftraum, was die technischen Möglichkeiten betrifft. Dieser wird in Kürze zahlreiche neue Luftfahrzeuge und Betreiber aufnehmen müssen. Die USA versuchen, ihre eigenen technischen Lösungen in diesem Bereich durchzusetzen. Auch China arbeitet äusserst aktiv an der Entwicklung einer Lösung, um den Flugverkehr von Drohnen regeln zu können. In der Schweiz hingegen ist nichts dergleichen zu beobachten. Dabei stellt diese Entwicklung für alle Akteure des Luftfahrtbereichs einen grossen Umbruch dar. Sie erfordert eine schnelle und laufende Anpassung der Mittel, die angewandt werden, um die Sicherheit und eine optimale Nutzung des Luftraums zu gewährleisten, der eine strategisch wichtige Infrastruktur darstellt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Welche konkreten Massnahmen hat die Bundesverwaltung im Rahmen von Artikel 103b des Luftfahrtgesetzes umgesetzt, der vorsieht, die Entwicklung neuer Technologien im Bereich der Luftfahrt zu fördern? Was hat sie insbesondere getan, damit sich neue Akteure in diesem Bereich etablieren können und damit ihre innovativen Produkte und Dienstleistungen Zugang zum internationalen Markt finden?
- Welche Massnahmen wurden getroffen, um neue Lösungen zu fördern, damit zivile, kommerziell verwendete Drohnen in Zukunft die Lufträume nutzen können - sowohl die schon erschlossenen, wie auch neue, beispielsweise diejenigen in der Nähe von Gebäuden und Infrastrukturanlagen oder in der Stratosphäre?
- Ist es vorgesehen, einen Teil der im Mehrjahresprogramm 2016-2019 für die Spezialfinanzierung Luftverkehr vorgesehenen Mittel für die Integration von neuen Luftfahrzeugen und Betreibern sowie die Verwaltung der neuen Lufträume aufzuwenden?
- Welche Massnahmen werden umgesetzt, um sicherzustellen, dass die für den Luftraum verantwortlichen Akteure (BAZL, BAKOM, Skyguide) über die nötigen personellen Ressourcen, Ausbildungen und Mittel verfügen, um die oben genannten innovativen Projekte begleiten zu können?
Zusammenfassend gefragt: Ist das BAZL genügend ausgerüstet, um neue Benutzerinnen und Benutzer, neue Luftfahrzeuge und neue Lufträume fördern und so die Innovation in dieser Branche unterstützen zu können?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Derder Fathi |
| Datum |
17.12.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.02.2016 |
Die Schweiz ist eine Hochburg der Innovation im Bereich der zivilen, kommerziell genutzten Drohnen - einem zukunftsträchtigen Industriezweig. Der bestehende rechtliche Rahmen ist ausgewogen und flexibel und hat in der Entwicklung dieser Industrie eine wichtige Rolle gespielt. Dennoch befindet sich die Schweiz langsam im Rückstand in der Anwendung der Gesetze über den Luftraum, was die technischen Möglichkeiten betrifft. Dieser wird in Kürze zahlreiche neue Luftfahrzeuge und Betreiber aufnehmen müssen. Die USA versuchen, ihre eigenen technischen Lösungen in diesem Bereich durchzusetzen. Auch China arbeitet äusserst aktiv an der Entwicklung einer Lösung, um den Flugverkehr von Drohnen regeln zu können. In der Schweiz hingegen ist nichts dergleichen zu beobachten. Dabei stellt diese Entwicklung für alle Akteure des Luftfahrtbereichs einen grossen Umbruch dar. Sie erfordert eine schnelle und laufende Anpassung der Mittel, die angewandt werden, um die Sicherheit und eine optimale Nutzung des Luftraums zu gewährleisten, der eine strategisch wichtige Infrastruktur darstellt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Welche konkreten Massnahmen hat die Bundesverwaltung im Rahmen von Artikel 103b des Luftfahrtgesetzes umgesetzt, der vorsieht, die Entwicklung neuer Technologien im Bereich der Luftfahrt zu fördern? Was hat sie insbesondere getan, damit sich neue Akteure in diesem Bereich etablieren können und damit ihre innovativen Produkte und Dienstleistungen Zugang zum internationalen Markt finden?
- Welche Massnahmen wurden getroffen, um neue Lösungen zu fördern, damit zivile, kommerziell verwendete Drohnen in Zukunft die Lufträume nutzen können - sowohl die schon erschlossenen wie auch neue, beispielsweise diejenigen in der Nähe von Gebäuden und Infrastrukturanlagen oder in der Stratosphäre?
- Ist es vorgesehen, einen Teil der im Mehrjahresprogramm 2016-2019 für die Spezialfinanzierung Luftverkehr vorgesehenen Mittel für die Integration von neuen Luftfahrzeugen und Betreibern sowie die Verwaltung der neuen Lufträume aufzuwenden?
- Welche Massnahmen werden umgesetzt, um sicherzustellen, dass die für den Luftraum verantwortlichen Akteure (Bazl, Bakom, Skyguide) über die nötigen personellen Ressourcen, Ausbildungen und Mittel verfügen, um die obengenannten innovativen Projekte begleiten zu können?
Zusammenfassend gefragt: Ist das Bazl genügend ausgerüstet, um neue Benutzerinnen und Benutzer, neue Luftfahrzeuge und neue Lufträume fördern und so die Innovation in dieser Branche unterstützen zu können?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Sommaruga Carlo |
| Datum |
20.03.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.05.2015 |
Seit Jahren arbeiten die Schweiz und Israel bei der Entwicklung von Drohnen zusammen. Schweizer Forschung und Industrie beteiligen sich schon lange an der Entwicklung und am Bau neuer Drohnen in Israel, woraus übrigens niemand ein Geheimnis macht. Dabei verwendet doch Israel bekanntermassen Drohnen für Angriffe in Gebieten, die es unter Verletzung des Völkerrechts besetzt hält, für aussergerichtliche Hinrichtungen, mit denen es gegen Völkerrecht verstösst, sowie zur Bombardierung der Zivilbevölkerung, wobei die Drohnen die zur Tötung oder Zerstörung ausgewählten Ziele entweder markieren oder durch Bombenabwurf selber angreifen.
- Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Schweizer Forschung und die Industrie unseres Landes an der Entwicklung und am Bau israelischer Drohnen mitarbeiten?
- Kann der Bundesrat garantieren, dass die Bestandteile für Drohnen, die laut den Statistiken des Seco in den letzten Jahren als Kriegsmaterial (besondere militärische Güter oder doppelt verwendbare Güter) nach Israel exportiert wurden, nicht in bewaffneten Konflikten - unter Verletzung des Völkerrechts und der Menschenrechte - gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt worden sind?
- Kann er auch garantieren, dass sie nicht dazu beigetragen haben, die regionale Sicherheit zu gefährden, was gegen die Bewilligungskriterien des Bundes verstossen würde (Art. 5 der Kriegsmaterialverordnung und Art. 6 der Güterkontrollverordnung)?
Das israelische Unternehmen Elbit liefert 85 Prozent der von der israelischen Armee verwendeten Drohnen. Diese Drohnen wurden unter anderem im Sommer 2014 beim Angriff auf den Gaza-Streifen eingesetzt, bei dem nachweislich Kriegsverbrechen begangen wurden. Hat der Bund eine Bewilligung für die Lieferung von Drohnenbestandteilen an dieses Unternehmen erteilt? Wenn ja, für welche Bestandteile wurden die Bewilligungen erteilt?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
John-Calame Francine |
| Datum |
19.03.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.05.2015 |
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie rechtfertigt der Bundesrat den Umstand, dass schweizerische Unternehmen Komponenten, mechanische Einzelteile und technologische Ausrüstungen herstellen und an den israelischen Hersteller zur Ausrüstung von Drohnen vom Typ Hermes 900 liefern sollen?
- Wie viele Unternehmen werden von den Kompensationsgeschäften profitieren?
- In welchen Bereichen werden sie zusammenarbeiten?
- Sind diese Vereinbarungen kompatibel mit:
a. unserer Neutralität, die verlangt, dass wir kein Kriegsmaterial in Regionen liefern, die sich im Krieg oder in einer Situation grosser Instabilität befinden;
b. unserer Friedenspolitik und Politik der Guten Dienste im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt;
c. der Beachtung des Völkerrechts und insbesondere der vierten Genfer Konvention?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schläfli Urs |
| Datum |
12.12.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.02.2015 |
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie oft wurden Bewilligungen für private Drohnenflüge über Menschenmassen seit dem 1. August 2014 (bewilligungspflichtig) erteilt?
- Welches sind die Ausschlusskriterien für solche Bewilligungen?
- Wie ist die Haftungsfrage für durch Drohnen verursachte Schäden geregelt?
- Sind Massnahmen zum Schutz der Privatsphäre geplant?
- Wie beurteilt er eine Registrierungspflicht für solche Flugobjekte (z. B. ab einer bestimmten Grösse)?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Derder Fathi |
| Datum |
26.09.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.11.2014 |
In der Solar-Aviatik operiert man mit grossen superleichten Karbon-Konstruktionen mit extrem effizientem Solarantrieb. Mit dem Projekt Solar Impulse kann sich die Schweiz in diesem Bereich ins Schaufenster stellen. Doch in welchem Ausmass profitiert die Schweizer Wirtschaft von diesem Projekt? Uns ist bekannt, dass im Rahmen dieses Projekts zahlreiche Akteure aus Wirtschaft und Industrie Prototypen entwickeln, mit denen beispielsweise das Gewicht von Flugzeugen reduziert werden kann. Macht der Bund genug, um die für diesen neuen Luftfahrtbereich mit grossem wirtschaftlichem Potenzial wertvollen Erkenntnisse und Erfahrungen zu bündeln?
Ein Teilbereich ist ganz besonders vielversprechend: die Solardrohnen und die High Altitude Pseudo-Satellites (Haps). Verschiedene Akteure aus der Industrie engagieren sich in der Produktion und Entwicklung von Haps: Airbus, Facebook und Google sind sehr aktiv, was die Übermittlung von Bildern und Daten mit solchen Geräten anbelangt. Das ist ein vielversprechender Zukunftsbereich: Die Haps sind möglicherweise flexibler als die Satelliten, wirtschaftlicher, genauso wirksam und überdies umweltschonender. Die Schweiz hat gute Voraussetzungen, um zu einem Leader bei den HAPS zu werden - natürlich dank Solar Impulse, aber auch dank zahlreicher Start-ups, die rund um die Drohnentechnik entstehen, ganz zu schweigen von unserer Stärke im Bereich der Datensicherheit und des Datenschutzes, einem Schlüsselbereich für die Datenübermittlung, die eines der Haupteinsatzgebiete der Haps darstellt.
Die Schweiz hat hier also eine Trumpfkarte in der Hand und Lehren aus dem Projekt Solar Impulse zu ziehen. Wird das auch gemacht? Und wenn ja: Wer macht das, und was genau wird gemacht?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Vischer Daniel |
| Datum |
25.09.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.11.2014 |
Der Bundesrat will im Rahmen des Rüstungsprogramms 2015 sechs Drohnen Hermes 900 des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems kaufen. Im Zusammenhang mit diesem Geschäft stellen sich nachfolgende Fragen:
- Bundesrat Ueli Maurer sagte in der Fragestunde, es gehe nicht um Kampfdrohnen. Zu welchem Zweck beabsichtigt die Schweiz welchen Typ von Drohnen zu kaufen?
- Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, dass das völkerrechtswidrige Vorgehen der israelischen Armee im Gaza-Krieg dieses Sommers ein Rüstungsgeschäft mit Israel und israelischen Firmen, welche die israelische Armee beliefern, verbietet? Dies umso mehr, als Drohnen der Lieferfirma Elbit Systems in Gaza-Stadt im Juli zum Einsatz kamen und laut Augenzeugen auch Wohnhäuser zerstörten.
- Welche Gegengeschäfte sind bis jetzt bereits eingeleitet oder im Gespräch? Kann der Bundesrat die Angaben der "Sonntags-Zeitung" vom 14. September 2014 bestätigen, dass eine ganze Serie von schweizerischen Hightech-Firmen, unter ihnen zum Beispiel das Genfer Unternehmen Creative Electronic Systems (CES), damit mithelfen wird, die Hermes 900 in Israel weiterzuentwickeln?
- Hält er diese Exportgeschäfte für rechtlich zulässig und für politisch opportun? Geht er nicht auch davon aus, sie widersprächen mindestens der schweizerischen Neutralitätspolitik?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Allemann Evi |
| Datum |
19.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.08.2014 |
Das VBS überraschte am 5. Juni 2014 mit der Mitteilung, es wolle "im Hinblick auf das Rüstungsprogramm 2015 oder in einem nachfolgenden Programm" das Aufklärungsdrohnensystem Hermes 900 HFE der Firma Elbit Systems (Israel) beschaffen. Wozu dieses Drohnensystem dienen soll und wie es sich sicherheitspolitisch begründen lässt, deutete das VBS mit keinem Wort an. Der Typenentscheid überrascht umso mehr, als die Hermes 900 HFE einer sehr viel höheren Leistungsklasse angehört als das Vorgängermodell Aufklärungsdrohnensystem (ADS) 95 Ranger.
- Ist der Bundesrat bereit, zunächst die sicherheitspolitische Analyse zu erstellen (WEA, neuer Sipol B), bevor er das Leistungsprofil definiert, welches das neue Aufklärungsdrohnensystem erfüllen soll?
- Auf welcher konzeptuellen Grundlage und Auswertung traf das VBS die Vorauswahl, ein Drohnensystem für mittlere Flughöhe und lange Flugdauer (MALE) zu beschaffen, statt sich auf taktische unbemannte Drohnen des TUAS-Standards zu konzentrieren?
- Wird die Hermes 900 HFE ohne Begleitflugzeug im Einsatz sein? Muss der zivile Luftraum für deren Einsatz gesperrt werden?
- Können mit dem neuen Drohnensystem gleichartige Einsätze wie mit dem ADS 95 Ranger geflogen werden? Wie viele Flugstunden stand das ADS 95 Ranger jährlich im Einsatz? Wie viele Flugstunden Helikopter?
- Durch die ständige Leistungssteigerung und Miniaturisierung in der Informationstechnologie sind immer bessere Leistungen bei Avionik und Nutzlasten (z. B. Sensoren) von Drohnensystemen möglich. Auch kleinere Drohnen stellen sehr hohe Leistungen im Bereich der ISR (Intelligence, Surveillance and Reconnaissance) zu günstigen Kosten bereit. Ist er bereit, kleinere Drohnen zu evaluieren und eine neue Offertrunde zu eröffnen?
- Für Wartung und Unterhalt ist ein europäischer Anbieter sicherer als ein Anbieter aus dem instabilen Nahen Osten. Wird er auch bei Firmen aus der Schweiz (z. B. UMS Group) und Europa einen Request for Information einholen?
- Welche Drohnen sind für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch etwa hinsichtlich TTP (Tactics, Techniques and Procedures) besonders geeignet? Arbeitet die Schweizer Luftwaffe diesbezüglich heute bereits mit dem Ausbildungszentrum für abbildende Aufklärung der deutschen Luftwaffe zusammen? Spricht dies für ein interoperables Drohnensystem?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Allemann Evi |
| Datum |
22.03.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.05.2013 |
Die USA und andere Staaten setzen Drohnen ein, um gezielt Menschen zu töten - in Afghanistan und auch in Nichtkriegsregionen. Die Tötung von Terrorverdächtigen wirft Fragen zum Gewaltverbot der UN-Charta auf und stellt das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte infrage, wenn keine Beweise vorliegen und kein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt wurde. Hinzu kommt, dass bei solchen Einsätzen häufig auch nichtbeteiligte Dritte getötet werden.
- Wie beurteilt der Bundesrat den Einsatz von Drohnen zwecks Tötung unliebsamer Personen:
a. aus Sicht des humanitären Völkerrechtes und der Menschenrechte;
b. aus Sicht des von der Schweiz unterzeichneten Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus (SEV 196), das dem Zweck dient, die Bestrebungen zur Verhütung des Terrorismus ohne nachteilige Auswirkungen auf den uneingeschränkten Genuss der Menschenrechte, insbesondere des Rechtes auf Leben, umzusetzen;
c. aus Sicht einer möglichen Verletzung der UN-Charta (Verletzung des Gewaltverbots gemäss Art. 2 Abs. 4, da ohne UN-Mandat, ohne Einwilligung des betroffenen Staates und ohne Vorliegen eines Selbstverteidigungsfalles Gewalt in einem anderen Staat angewendet wird)?
- Der Uno-Sonderberichterstatter für aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Philip Alston, kritisierte die Kriegsführung mit tödlichen Drohnen 2010 in einem Bericht scharf. Der Uno-Sonderberichterstatter zum Schutz der Menschenrechte bei der Terrorbekämpfung, Ben Emmerson, kündigte am 24. Januar 2013 an, die Auswirkungen der Drohneneinsätze auf die zivile Bevölkerung und die damit verknüpften Menschenrechtsfragen zu untersuchen. Wie beurteilt der Bundesrat diese Bestrebungen der Uno, und wie unterstützt er diese?
- Ist die Tötung von Kommandanten der Al Kaida völkerrechtlich zulässig? Gilt dies auch dann, wenn diese ohne Beweise und rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt wurden?
- Diese Fragen stellen sich noch dringender, wenn die USA mittels Drohnen mutmassliche Aufständische in Pakistan, Jemen, Somalia und auf den Philippinen töten. Wie beurteilt der Bundesrat diese Einsätze aus Sicht des humanitären Völkerrechtes, der Menschenrechte sowie mit Blick auf eine Verletzung der UN-Charta?
- Erfordert der tödliche Einsatz von Drohnen eine Anpassung des humanitären Völkerrechtes? Steht der Bundesrat in dieser Frage im Dialog mit dem IKRK?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Allemann Evi |
| Datum |
03.05.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.07.2012 |
Laut Mitteilung des VBS vom 30. April 2012 bereitet Armasuisse die Evaluation einer neuen Aufklärungsdrohne für die Schweizer Armee vor. Im Rennen seien allein noch die israelischen Produkte Hermes 900 von Elbit und Heron 1 von Israel Aerospace Industries. Die aktuelle Aufklärungsdrohne der Schweizer Luftwaffe, die ADS 95 Ranger von Ruag Aerospace, gelange "in den nächsten Jahren an das Ende ihrer Nutzungsdauer".
- Bis wann bleibt die Aufklärungsdrohne 95 (ADS 95) in Betrieb?
- Warum soll die ADS 95 durch ein derart viel grösseres, weiterreichendes und teureres System der Male-Klasse (Medium Altitude, Long Endurance) abgelöst werden?
- Welche Kosten verursachten Beschaffung und Betrieb des ADS 95? Welcher Etat ist für die Beschaffung und für den Betrieb des Nachfolgesystems vorgesehen?
- Wie gestalten sich die Lebenslaufkosten (LCC) und die Gesamtbetriebskosten (TCO) für die ADS 95 bzw. für das Nachfolgesystem?
- Das jetzige Drohnensystem ADS 95 leistet neben seinen Einsätzen zugunsten der Armee auch Dienste zuhanden von zivilen Sicherheitsbehörden. Mit welchen Kostenfolgen für die Armee und für die zivilen Behörden? Mit welchen Kostenfolgen müssen die zivilen Behörden beim Nachfolgesystem rechnen?
- Gibt es neben der ADS 95 andere Drohnen, welche eine Zulassung zum Fliegen im zivilen Luftraum besitzen? Wie wird diese Zulassungsfrage mit einer Drohne der Male-Klasse gelöst?
- Welchen Raum deckt die ADS 95 ab, welchen das Nachfolgesystem? Wie viele Flugräume (Orbits) sollen zukünftig abgedeckt werden?
- Welche Nutzlasten/Sensoren nutzt die ADS 95, welche soll die künftige Drohne nutzen?
- Nach welchen Rahmenvorgaben soll ein künftiges Drohnensystem zertifiziert werden?
- Mit wem werden die Einsatz- und Notfallkonzepte (Beispiel: Verlust der Kontrolle über eine künftige Drohne) auf europäischer Ebene mit den Nachbarstaaten abgestimmt?
- Welches sind die Einsatzszenarien des künftigen Drohnensystems?
- Wie wirkt sich dies auf die vorgesehenen Stückzahlen und Missionen der bemannten Kampfflugzeuge der Schweiz aus?
- Warum ist die Predator (MQ-1) nicht in der Endauswahl, obwohl in Leistung vergleichbar und in der Erfahrung (absolvierte Flugstunden) gegenüber Hermes 900 und Heron 1 besser?
- Wie beurteilt der Bundesrat die vom VBS geplante Beschaffung in Israel in aussenpolitischer Hinsicht?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Maury Pasquier Liliane |
| Datum |
15.06.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.09.2010 |
Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Weiss der Bundesrat darüber Bescheid, dass bei einem Angriff in Jemen, bei dem Dutzende von Zivilpersonen getötet wurden - darunter zahlreiche Frauen und Kinder -, von einem Marschflugkörper der US-Streitkräfte Streubomben amerikanischer Herstellung abgefeuert wurden?
- Hat der Bundesrat bei der amerikanischen Regierung gegen diese unverantwortliche, zumindest gesetzeswidrige und zweifellos unverhältnismässige Vorgehensweise bei diesem Angriff protestiert? Wenn ja, wie?
- Ist der Bundesrat dazu bereit, auf bi- oder multilateraler Ebene bei der amerikanischen Regierung zu intervenieren? Wird er von ihr eine gründliche Untersuchung zur Feststellung der Verantwortlichkeit bei diesem Angriff auf die Zivilbevölkerung verlangen? Wird er von der US-Regierung die sofortige Bereitstellung logistischer Hilfe für die jemenitischen Behörden fordern, damit das bombardierte Gebiet, in dem sich mit Sicherheit noch nichtexplodierte Streubomben befinden, gesäubert werden kann?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Baettig Dominique |
| Datum |
17.09.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.11.2009 |
Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge, als Ersatz für die Tiger F-5, steht weit oben auf der Agenda beider Parlamentskammern. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) hat eine Volksinitiative eingereicht, um diesen Kauf zu verhindern.
Hat der Bundesrat angesichts der neuen Aufgaben, die sich der Landesverteidigung und der Sicherheitswahrung in einem unbeständigen internationalen Kontext mit neuen Bedrohungen und "asymmetrischen" Konflikten stellen, und angesichts der angespannten Finanzlage eine Beschaffung von Drohnen (unbemannte, vom Boden aus gesteuerte Luftfahrzeuge) in Betracht gezogen? Diese könnten als Ergänzung zu den hochentwickelten Kampfflugzeugen, deren Einsatz teuer und eventuell überholt ist, gekauft werden; dadurch würden auch weniger Kampfflugzeuge benötigt. Wurde eine diesbezügliche Evaluation schon durchgeführt?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Banga Boris |
| Datum |
14.12.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.04.2006 |
- Ist der Bundesrat bereit, bis zu einem gesetzeskonformen Einsatz der Drohnen im Dienste des Grenzwachtkorps (GWK) dafür zu sorgen, dass die Aufnahmen vom GWK nicht gespeichert werden und die so gewonnenen Informationen lediglich dem GWK für dessen Aufgabe zur Verfügung stehen und nicht an Dritte weitergegeben werden?
- Mit welchen konkreten Massnahmen sorgt der Bundesrat dafür, dass die Privatsphäre der Bevölkerung geschützt wird?
- Wurde mit den Testflügen gegen gesetzliche und/oder verfassungsrechtliche Bestimmungen verstossen?
- Werden die Drohnen auch über Grossagglomerationen (wie den Grenzstädten Basel und Genf oder gar in grenzfernen Gebieten und Städten wie Zürich) zum Einsatz gelangen?
- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Einsatz der Drohnen im Hinblick auf den möglichen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger verhältnismässig ist?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Lang Josef |
| Datum |
07.10.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 09.12.2005 |
Gemäss einem Bericht im "Blick" vom 6. Oktober 2005 macht die Schweiz bei zwei europäischen Drohnen-Projekten mit. Eine Zusammenarbeit findet unter Federführung des französischen Rüstungskonzerns Dassault Aviation statt, die andere unter der des europäischen Rüstungskonzerns Eads. Bei Dassault geht es um eine Killerdrohne, bei Eads wahrscheinlich um eine Aufklärungsdrohne. Ich ersuche den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Warum hat er das Parlament und die Öffentlichkeit bislang nicht informiert über die Koproduktion von Drohnen, insbesondere von Killerdrohnen?
- Ist er bereit, die entsprechenden Verträge dem Parlament oder mindestens der Sicherheitspolitischen Kommissionen vorzulegen?
- Was meint er zur Gefahr, dass die technische Möglichkeit, die Dassault-Drohne mit Nuklearwaffen zu bestücken, tatsächlich genutzt wird?
- Wer sind die wahrscheinlichen Kunden der unbemannten Kampf- und Aufklärungsflugzeuge?
- Wie will er kontrollieren, in was für Hände das von der Schweiz mitentwickelte und mitproduzierte Kriegsmaterial gerät und zu welchen Zwecken es verwendet wird?
- Wie weit ist Kriegsmaterial, das von der Schweiz mitproduziert wird, durch das Kriegsmaterialgesetz erfasst?
- Wie sieht er die friedens- und neutralitätspolitische Brisanz dieser Koproduktion von Kriegsmaterial?
- Gibt es noch weitere Kooperationsverträge mit ausländischen Rüstungsfirmen für andere Projekte, über die bislang nicht informiert wurde?
- Gibt es Absichten, Kampfdrohnen für die Schweizer Armee zu beschaffen?
- Wenn nein: Warum beteiligt sich die Schweiz an der Entwicklung und Produktion solcher Drohnen?
- Inwiefern erklärt sich die erwähnte Koproduktion mit den Absichten, sich stärker in die europäische Rüstungs- wie auch Militärpolitik zu integrieren?
Die Auseinandersetzungen um die Panzerexporte in den letzten Monaten haben gezeigt, wie heikel und brisant die Verwendung von schweizerischem Kriegsmaterial ist und wie wichtig die behördliche Transparenz ist. Beides gilt auch für Kriegsgüter, die von der Schweiz mitentwickelt und mitproduziert werden, vor allem wenn es sich um besonders gefährliche Waffen handelt. Aus all den erwähnten Gründen ist der Bundesrat herausgefordert, die Öffentlichkeit und die Volksvertretung umfassend zu informieren.
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Schlüer Ulrich |
| Datum |
21.06.2002 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2002 |
Die laufende Armeereform zeichnet sich aus durch eine massive Reduktion der Bestände und der Bildung neuer, modularer Strukturen mit flexiblen Einsatzverbänden. Je kleiner die Armee und je vielfältiger die Aufgaben in den verschiedenen sicherheitspolitischen Szenarien, desto wichtiger werden rasche Reaktionsfähigkeit, Flexibilität, Geschwindigkeit, Mobilität und Präzision. All dies erhöht automatisch den Stellenwert der Luftwaffe.
Die klassischen Aufgabenbereiche der Luftwaffe sind Kontrolle des Luftraumes, Luftverteidigung, Lufttransport, Aufklärung und operatives Feuer. Darauf wird sich unsere Luftwaffe auch in den kommenden Jahren konzentrieren müssen.
Gemäss Aussagen des Stv. Kommandanten Luftwaffe ("Facts" 9/2002) und des Chefs Stab Kat Luftwaffe wäre die Schweiz zurzeit nicht in der Lage, ihren Luftraum selbstständig zu schützen. Auch eine interne, noch nicht veröffentlichte Konzeptionsstudie besagt, dass ein Abriegeln des Schweizer Luftraums im grösseren Umfang heute nicht möglich ist. Zudem muss der realistischen Vorstellung Platz gemacht werden, dass die Schweiz im Kriegsfall innert kurzer Zeit über keine eigenen Flugplätze mehr verfügen wird.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Teilt er die Analyse in Bezug auf die gesteigerte Bedeutung der Luftwaffe?
- Wie gedenkt er die Effizienz der heute offenbar nicht in allen Teilen genügenden Luftwaffe zu verbessern?
- Erachtet er es noch als Ziel, unter Umständen die Sicherung des eigenen Luftraumes auch aus eigener Kraft zu bewerkstelligen?
- Wie will er in Zukunft die Luftherrschaft über die Schweiz bewahren, wenn in einem ernsten Konflikt die schweizerischen Flugplätze zerstört oder zumindest unbenutzbar wären?
→ Curia Vista
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| Typ |
Interpellation |
| Eingereicht von |
Fritschi Oscar |
| Datum |
09.10.1997 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.11.1997 |
Im Eidgenössischen Militärdepartement wird erwogen, die Fliegerabwehrlenkwaffe Bloodhound 64 ersatzlos zu verschrotten. Mit dem Abwracken des gut dreissig Jahre alten, aber noch immer einsatzbereiten Waffensystems sollen jährliche Unterhaltskosten von 16 Millionen Franken eingespart werden. Ich frage den Bundesrat an:
- Hält er den Verzicht auf eine funktionierende und in ihrem Einsatzbereich als einziges Mittel vorhandene Waffe für zweckmässig, bevor Ersatz beschafft ist?
- Nachdem eine den Luftraum voll abdeckende Verteidigung sowohl statische als auch dynamische Elemente (also Boden-Luft-Lenkwaffen ebenso wie Flugzeuge) zu umfassen hat, befürchtet der Bundesrat nicht, dass ein Pfeiler aus einem zusammenhängenden Konzept herausgebrochen wird?
- Ändert das für Florako vorgesehene Pflichtenheft, das in einer Option auch auf den Lenkwaffeneinsatz im mittleren und oberen Luftraum zugeschnitten ist, wenn gar keine Lenkwaffen in diesem Bereich mehr zur Verfügung stehen?
→ Curia Vista
Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 17:54 — Source: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.