5 Anfragen zum Thema Drohnen- & MFK-Abwehr.
Erledigt (5):
- 23.1032 — Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung. Stand der Umsetzung
- 18.1093 — Kooperation der Ruag mit Elbit Systems. Verletzung der Neutralität?
- 18.1044 — Drohnen
- 16.1012 — Klärungsnotstand bei der Sistierung des Beschaffungsprojektes Bodluv 2020
- 05.1121 — Kampfdrohne mit Schweizer Unterstützung
¶ 23.1032 — Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung. Stand der Umsetzung
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Seiler Graf Priska |
| Datum |
15.06.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.08.2023 |
Der Bundesrat bekräftigte in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 das Ziel, die Teilnahme der Schweiz an der militärischen Friedensförderung weiterzuentwickeln. Im Nov. 2020 hatte das VBS dazu einen Bericht mit acht konkreten Empfehlungen vorgelegt, und der Bundesrat beauftragte das VBS und das EDA, diese Empfehlungen umzusetzen. Im Dez. 2021 nahm der Bundesrat Kenntnis vom Stand der laufenden Arbeiten und beauftragte das VBS, ihm bis Oktober 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Teilrevision des Militärgesetzes zu unterbreiten.
- Steht der Bundesrat nach wie vor hinter dem Ziel, die Teilnahme der Schweiz an der militärischen Friedensförderung weiterzuentwickeln und wie angekündigt auszubauen und zu stärken? Warum hat sich die Erarbeitung der angekündigten Vernehmlassungsvorlage zu einer Teilrevision des Militärgesetzes verzögert? Kann der Bundesrat die Absicht bekräftigen, neu die Kompetenz zu erhalten, bis zu zehn für Notwehr und Notwehrhilfe bewaffnete Einzelpersonen zu entsenden, wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten ist oder die UNO es vorgibt? Wann wird er die angekündigte Vorlage in die Vernehmlassung schicken?
- Gemäss dem Bericht vom November 2020 soll der Fokus der militärischen Friedensförderung geografisch erweitert werden. Welche Regionen stehen im Vordergrund? Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung der MENA-Region und Afrikas für Frieden, Sicherheit und Stabilität in Europa? Welche Massnahmen ergreift er, damit keine Umverteilung von der zivilen und militärischen Friedensförderung sowie Internationalen Zusammenarbeit der Schweiz vom Globalen Süden auf die Ukraine stattfindet, sondern die Anstrengungen der Schweiz in allen geografischen Regionen verstärkt werden?
- Welche der acht Empfehlungen aus dem Bericht vom November 2020 sind bisher umgesetzt? Welche noch nicht? Bis wann wird der Bundesrat diese noch umsetzen?
- Bis wann kann die Schweiz der UNO namentlich Fähigkeiten zum Lufttransport mit Helikoptern und zur Aufklärung mit Drohnen zur Verfügung stellen?
- Der Bundesrat will es Frauen mit der neuen Laufbahn "international" ermöglichen, vereinfacht mehrere UNO-Einsätze zu leisten. Welche weiteren Massnahmen ergreift er, um die UNO-Vorgabe umzusetzen, den Frauenanteil in PSO-Missionen bis 2028 auf 25 Prozent zu erhöhen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Molina Fabian |
| Datum |
14.12.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.02.2019 |
Gemäss Medienmitteilung des Rüstungskonzerns Elbit Systems vom 15. November 2018 wird diese mit der Ruag ein Joint Venture mit Sitz in der Schweiz gründen. "Das Kompetenzzentrum wird sich auf den Bedarf und die Anforderungen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ausrichten", steht in der Mitteilung. Die israelische Elbit Systems ist ein Hightech-Konzern mit Schwerpunkten in der Luft- und Raumfahrt und ist als solche in der Entwicklung kampferprobter Drohnen tätig, wie etwa der umstrittenen "Hermes 450"-Drohne.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt er die Kooperation von Ruag und Elbit Systems neutralitätspolitisch?
- Wie stellt er sicher, dass weder Know-how noch Produkte der Ruag direkt oder indirekt im Nahostkonflikt zum Einsatz kommen?
- Wie wurde er über die Kooperation der beiden Unternehmen informiert, bzw. hat er grünes Licht dafür gegeben?
- Wie überprüft und evaluiert er die Kooperation der beiden Unternehmen?
→ Curia Vista
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Leutenegger Oberholzer Susanne |
| Datum |
15.06.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.08.2018 |
"Drohnen" werden zunehmend zu einer Bedrohung im schweizerischen Luftraum. Es stellt sich die Frage, wie viele dieser Flugkörper unseren Luftraum belasten, zumal die Antworten der zuständigen Amtsstellen sehr widersprüchlich sind. Gemäss Antwort des UVEK auf die Frage 18.5399 geht das Bazl "von einigen Tausend Drohnen in der Schweiz aus". In seinem Bericht zu zivilen Drohnen vom 7. Februar 2016 führte das Bazl dagegen aus, dass "sich mindestens 20 000 Drohnen am Himmel über der Schweiz bewegen - Tendenz steigend". Im TA-Swiss-Bericht zu zivilen Drohnen, der am 23. März 2018 publiziert wurde, heisst es in diesem Zusammenhang: "Das Marktforschungsinstitut GfK schätzte 2017 die Zahl der Drohnen in Schweizer Haushalten auf über 100 000 Stück, was eine Verfünffachung der Anzahl Drohnen innert zwei Jahren darstellen würde." Es handle sich bei diesen Zahlen um Schätzungen. Erst eine Registrierungspflicht könne mehr Klarheit schaffen.
- Hat das UVEK bei der Antwort auf die vorliegende Frage den Bericht des Bazl vom 7. Februar 2016 mit einbezogen?
- Teilt der Bundesrat die Vermutung, dass die in der Antwort des UVEK genannte Zahl überholt ist, umso mehr, als im Ende März 2018 publizierten Bericht der TA Swiss zu zivilen Drohnen - die bisher umfassendste wissenschaftliche Studie zu Drohnen in der Schweiz - wesentlich höhere Zahlen publiziert wurden? Wie ist diese Diskrepanz zu erklären?
- Oder verfügt das UVEK bzw. das Bazl über aktuellere Schätzungen über den Bestand an Drohnen in der Schweiz, welche tiefer sind als bisher angenommen? Wie beurteilen das UVEK bzw. das Bazl die Zahlen, welche im TA-Swiss-Bericht genannt werden?
→ Curia Vista
¶ 16.1012 — Klärungsnotstand bei der Sistierung des Beschaffungsprojektes Bodluv 2020
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Portmann Hans-Peter |
| Datum |
25.04.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.05.2017 |
Die einzige für die Schweiz umsetzbare Luftraumschutz-Strategie ist: Kampfjets machen Luftpolizei und Waffenträgerabwehr auf weite Distanz, die bodengestützte Fliegerabwehr macht Objekt- und Raumschutz gegen Waffen und deren Träger. Kreise mit anderer Agenda bringen seit Jahren mit teils illegalen Mitteln jegliches Beschaffungsprojekt zum Scheitern. Hier stellt sich nun die Frage, inwiefern der neue Verteidigungsminister diesen Kreisen auf den Leim gekrochen ist. Indiz dazu ist beispielsweise, dass man auch die kurz vor Abschluss stehende Analyse der Evaluation "Waffe mit Radar" einstellte. Fürchtet man hier eine positive Leistungsbilanz? Denn dem Chef VBS und den zuständigen parlamentarischen Delegationen ist nachweislich bekannt:
- dass Varianten mit einer ersten Tranche bis zu 850 Millionen Schweizerfranken die bereits heute bestehenden Leistungen abdecken;
- dass in weiteren Tranchen bis zu 1,2 Milliarden Schweizerfranken eine Ausdehnung der Raumleistung und der Einbezug des Objektschutzes möglich sind;
- dass die Waffenleistung nur in Zusammenhang mit dem Radarsystem beurteilt werden kann;
- und dass es eine kosteneffiziente Variante von Rakete, Radarsystem und bestehendem Florako gibt, welche ohne Generalunternehmer direkt durch die Armasuisse beschafft werden könnte.
Ich frage den Bundesrat:
- Was genau hat Bundesrat Parmelin dazu bewogen, eine Totalsistierung zu verfügen?
- Warum hat er zumindest den Analyseabschluss der Testergebnisse "Waffe mit Radar" nicht zugelassen?
- Warum hat das VBS die medialen Fehlinformationen zu angeblicher Unkenntnis von Kosten und Raumleistungsparametern nicht richtiggestellt?
- War das VBS über die Projektpräsentationen bei parlamentarischen Gremien informiert?
- Trifft es zu, dass die engsten militärischen Mitarbeiter von Bundesrat Parmelin die Faktenlage so beurteilen, dass eine Vollsistierung nicht begründbar ist? Liegt dem Chef VBS eine System-Beschaffungsvariante vor, welche sich in etwa im Rahmen des geplanten Budgets für die erste Teilbeschaffung befindet?
- Trifft es zu, dass an den Chef VBS ausserhalb des Dienstweges Informationen und/oder Meinungen und/oder Dokumente aus ihm nahestehenden Kreisen (politisch, persönlich usw.) herangetragen wurden?
- Warum hat der Chef VBS nicht unverzüglich nach der Veröffentlichung von vertraulichen Dokumenten in den Medien Strafanzeige wegen Geschäftsgeheimnisverletzung eingereicht?
→ Curia Vista
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Günter Paul |
| Datum |
28.09.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 09.12.2005 |
Unter der Leitung der Dassault Aviation entwickelt Frankreich mit Unterstützung weiterer Staaten die Kampfdrohne Neuron.
Ich frage den Bundesrat:
- Ist es richtig, dass dieses Projekt u. a. finanzielle Unterstützung des Bundes (z. B. über Armasuisse) erhält? Um welchen Betrag handelt es sich allenfalls?
- Stimmt es, dass die Ruag an dem Projekt beteiligt ist? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchem Auftrag?
- Ist es richtig, dass sich Schweden aus dem Projekt zurückgezogen hat?
- Stimmt die Information, dass das Projekt von Neuron auch darauf ausgelegt ist, dass die Drohne mit einem Nuklearkopf ausgerüstet werden kann?
→ Curia Vista
Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 17:54 — Fonte: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.