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Interpellanzaen

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** 121 Interpellationen** zum Thema Neutralitätsinitiative.

Inhaltsverzeichnis

Hängig (16):

  • 26.4182 — Wissenschaft mit Schlagseite: Finanziert der Bund Parteigutachten mit?
  • 26.3773 — Rüstungsforschung durch den ETH-Bereich
  • 26.3404 — Eskalierende Konflikte. Wer würde einer militärisch bedrohten Schweiz zu Hilfe eilen? Mit welchen Mitteln? Zu welchen finanziellen Kosten und zu welchem politischen Preis?
  • 26.3490 — F-35-Kampfflugzeuge. Abhängigkeitsrisiken und internationale Warnungen
  • 26.3282 — Gesundheits- und Sicherheitsrisiken des Starlink-Satellitennetzwerks in Leuk
  • 25.4528 — Unterstützung des G-Zero-Forums. Ein konkreter Schritt der Schweiz in die richtige Richtung?
  • 25.4239 — Starlink-Station in Leuk. Risiken für die Souveränität und die Sicherheit der Schweiz
  • 25.4162 — Muss die Schweiz vor Uncle Sam strammstehen?
  • 25.4029 — Gaza Humanitarian Foundation. Schweizer Haltung und Verantwortung
  • 25.3962 — Vereinbarkeit der Kapitalanlagen der Suva mit ihren ethischen Verpflichtungen
  • 25.3873 — UN-Atomwaffenverbotsvertrag und Nato-Zusammenarbeit
  • 25.3578 — Ist man an der EPFL, um zu studieren oder um zu demonstrieren und propagandistische Flugblätter zu verteilen?
  • 25.3270 — Exportbeschränkungen schaden unserer Rüstungsindustrie. Wann wird der Bundesrat handeln?
  • 25.3218 — Stellt der Bundesrat sicher, dass die Kreuzfahrtschiffe ihre Treibhausgasemissionen senken und die Gewässer weniger verschmutzen?
  • 25.3146 — Hat der neue Bundesrat Martin Pfister (Mitte/ZG) die Konkordanz und das Kollegialitätsprinzip schon ein erstes Mal verletzt?
  • 25.3101 — Eigenständige Sanktionen für Flüssiggas und Novatek

Erledigt (105):

  • 26.3641 — Starlink-Anlage in Leuk. Welche Auswirkungen auf Neutralität, Sicherheit und kritische Infrastrukturen der Schweiz?
  • 26.3393 — Exporte von Dual-Use- und "besonderen militärischen Gütern" nach Israel
  • 26.3048 — Sicherstellung der Verteidigungs- und Durchhaltefähigkeit der Schweiz bei einer möglichen Eskalation in Europa (Zeithorizont 2026–2028)
  • 25.3047 — Zum wiederholten Mal wurden Sanktionen der EU gegen Russland automatisch übernommen. Die Schweiz muss zurück zur Neutralität!
  • 24.4360 — Auslandsauftrag der SRG. Warum will der Bundesrat sich und die Schweiz um eine starke Präsenz im Ausland bringen?
  • 24.4207 — Sanktionen auch gegenüber der Ukraine?
  • 24.4079 — Zusammenarbeit der Bundesanwaltschaft mit Nichtregierungsorganisationen, Pilotprozesse und "kreative" Anwendung des Völkerrechts. Gefährdet die BA ihre Unabhängigkeit und die Neutralität der Schweiz?
  • 24.3777 — Österreich und der TPNW
  • 24.3487 — Politische Diversität und Qualität an Schweizer Universitäten sicherstellen
  • 24.3423 — Konferenz auf dem Bürgenstock. Kosten und Nutzen
  • 24.3442 — Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Schweiz
  • 24.3336 — Kündigung der Absichtserklärung über die militärische Zusammenarbeit zwischen dem VBS und dem israelischen Verteidigungsministerium
  • 24.3195 — Wahrung unserer Neutralität, indem wir die Arbeit der von uns unterstützten NGO überwachen
  • 24.3196 — Markiert die Konfiszierung russischer Vermögenswerte das Ende der Schweizer Diplomatie und Neutralität?
  • 23.3765 — Zivile Unterstützung der Ukraine. Die Schweiz macht zu wenig
  • 23.3229 — Rolle der Schweiz im Ukraine-Krieg
  • 23.3097 — Ja zur immerwährenden, bewaffneten und umfassenden Neutralität. Kann die Schweizerische Post die Parlamentsdienste bei der Postsortierung unterstützen, damit die Postzustellung auch im Bundeshaus funktioniert?
  • 22.3955 — Debatte und Positionierung zur Neutralität
  • 22.3729 — Die Konferenz der Nato-Staaten, die die Schweiz zur Kasse bitten werden
  • 22.3413 — Der Chef der Armee spricht einen Nato-Beitritt der Schweiz an
  • 22.3351 — Krieg gegen die Ukraine. Unsere westlichen Werte verteidigen und die guten Dienste stärken
  • 22.3192 — Welche Rolle der Schweiz in der zukünftigen Sicherheitsordnung Europas?
  • 22.3071 — Schweizer Waffen im Nahen Osten. Neutralität oder Heuchelei?
  • 21.3940 — Auch in der Vermittlerrolle die Spreu vom Weizen trennen
  • 21.3614 — Ist die Schweiz neutralitätspolitisch gut auf einen Cyberkrieg eingestellt?
  • 20.4577 — Vertrag der UNO über das Verbot von Kernwaffen. Gedenkt der Bundesrat, dem Willen des Parlamentes Folge zu leisten?
  • 20.4650 — Finanzierung des Krieges um Bergkarabach von der Schweiz aus
  • 20.4180 — Crypto-Affäre. Nachhaltiger Schaden für die Schweiz?
  • 19.4356 — Amazonasgebiet. Die grüne Lunge der Erde brennt
  • 19.4032 — Rechtssicherheit im internationalen Kapitalverkehr
  • 19.3647 — Obere Grenze für den Erwerb von Aktiven durch die Nationalbank?
  • 19.3544 — Klimanotstand. Welche Vorschläge hätte der Bundesrat, um eine Klimaerhitzung über 1,5 Grad zu verhindern?
  • 19.3542 — Weiterer Nichtentscheid des Bundesrates statt Ablehnung des EU-Anbindungsvertrags (institutionelles Rahmenabkommen)
  • 19.3171 — Politische Einmischungen durch die Eidgenössische Finanzkontrolle
  • 18.4000 — Die Schweiz tritt dem Kompetenzzentrum für Cyberabwehr der Nato in Tallinn bei
  • 18.3751 — Expertenbericht zur Sexualaufklärung in Beantwortung des Postulates Regazzi 14.4115
  • 18.3660 — Wie kann das Engagement der Schweiz für den Frieden gefördert werden? Wie können Gewaltexzesse vor Ort verhindert, begrenzt und bestraft werden?
  • 18.3511 — Nutzen der strategischen Vorteile der Schweiz bei der Entwicklung eines sicheren digitalen Hardware-Markts
  • 18.3367 — Wissenschaften. Ein Trumpf der Schweiz in den internationalen Beziehungen
  • 18.3135 — Internationale Zusammenarbeit und Neutralität. Möglichkeiten und Berücksichtigung in unserer Sicherheitspolitik
  • 17.3921 — Schweizer Jugend will Neutralität statt Partnership for Peace der Nato
  • 17.3741 — Gute Dienste der Schweiz bei der Lösung des Konflikts zwischen Eritrea und Äthiopien
  • 17.3061 — Überprüfung der humanitären Folgen der Wirtschaftssanktionen gegen Syrien
  • 17.3023 — Nachhaltigkeit des Schweizer Engagements in Kosovo
  • 16.4154 — Kolumbien. Verwahrung des Schlussabkommens?
  • 16.3671 — Rahmenabkommen Schweiz/EU im Bereich einer gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik?
  • 16.3242 — Herausforderung Schengen/Dublin. Sicherheitspolitisch geänderte Lage in Europa
  • 16.3062 — Finanzierung von Infrastrukturprojekten mit Schweizer Beteiligung in Afrika. Welche Unterstützung bietet der Bund?
  • 15.4235 — Massnahmen für eine glaubwürdige Neutralitätspolitik der Schweiz
  • 15.4179 — Asyl und keine Rückschaffung für islamische Terroristen?
  • 15.3890 — Unabhängigkeit Kataloniens. Gute Dienste der Schweiz
  • 15.3607 — Visum aus humanitären Gründen im Fall Huseynov. Anzahl solcher Visa und mögliche Folgen
  • 15.3506 — Staatlich subventionierter Antisemitismus und Revisionismus
  • 14.4054 — Wie "falsch" darf ein Parlamentarier abstimmen?
  • 14.3875 — Drohnenkauf in Israel und Gegengeschäfte
  • 14.3676 — Neutralität als Chance und Notwendigkeit für die Schweiz im veränderten internationalen Umfeld
  • 14.3331 — Ukraine-Krise. Schweizerische Neutralität oder Annäherung an die Nato?
  • 13.3778 — Mehrfaches Jubiläumsjahr 2015
  • 13.3550 — 500 Jahre Schlacht bei Marignano
  • 12.3699 — Finanzierung der syrischen Opposition
  • 11.3692 — Prämienvergleichsdienst des Bundes. Wie ist der Stand der Dinge?
  • 10.3958 — Unerwünschte diplomatische Aktivitäten der Schweiz in Iran
  • 10.3725 — Vertagung des Kaufentscheids für neue Kampfflugzeuge. Kennt der Bundesrat die wahren Kosten?
  • 10.3707 — Rede des iranischen Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad vor der Uno-Vollversammlung
  • 10.3553 — Neutralitätsverletzung im Nahostkonflikt
  • 09.4157 — Schweizer Soldaten schon bald in Afghanistan?
  • 09.3323 — Biometrische Pässe. Konkrete Vorgehensschritte der Schweiz auf EU-Ebene
  • 08.3482 — Schweizer Neutralität und Krieg in Georgien
  • 08.3251 — Schweizerische Aussenpolitik auf Abwegen
  • 08.3123 — Neutralitätsverletzende Iran-Politik von Bundesrätin Calmy-Rey?
  • 08.3155 — Zieht sich die Schweiz von der Weltrassismuskonferenz Durban II zurück?
  • 08.3097 — Strategische Partnerschaft mit Russland und Neutralität
  • 08.3086 — Richtungswechsel in der bundesrätlichen Nahostpolitik?
  • 08.3032 — Was bewog den Bundesrat zur vorschnellen Kosovo-Anerkennung?
  • 08.3010 — Problematische Anerkennung von Kosovo
  • 06.3620 — Stabsarbeit von Schweizer Offizieren in Nato-Truppen in Afghanistan. Neutralitätsverletzung
  • 06.3432 — Konsequenzen aus dem jüngsten Nahostkonflikt. Sicherheit optimieren
  • 06.3423 — Position der Schweiz zum Libanonkrieg Israels
  • 06.3216 — Gefährliche Mängel bei den Schweizer Vertretungen im Ausland
  • 06.3078 — Neutralität und Politik des Finanzplatzes Schweiz in Sachen Iran
  • 06.3024 — Karikaturenstreit. Einschränkung der Meinungsfreiheit und Gesinnungsneutralität
  • 05.3806 — Neue Arbeitsplätze durch Verschrottung?
  • 05.3784 — Grenzen der Neutralität?
  • 05.3732 — Antisemitismus im EDA
  • 05.3541 — Neutralität nicht gefährden
  • 05.3386 — Neuausrichtung der Aussenpolitik
  • 05.3171 — Treffen von Bundespräsident Schmid mit Ministerpräsident Sharon
  • 05.3023 — Braucht es ausländische Luftmanöver in den Alpen?
  • 04.3765 — Geld sammeln für Israel
  • 04.3633 — Gefahr durch islamistische Gewalt und terroristische Umtriebe
  • 04.3471 — Republik China (Taiwan). Uno-Beitrittsgesuch
  • 03.3070 — EU-Mitgliedschaft und Neutralität der Schweiz
  • 02.3227 — Die Neutralität der Schweiz innerhalb der Uno
  • 02.3187 — EDA. Eklatante Führungsschwäche
  • 02.3106 — Folgen des Uno-Beitrittes
  • 02.3050 — Alpenkonvention. Alpen als "Indianerreservat"
  • 01.3416 — Nato-Osterweiterung
  • 00.3376 — Diskussion über die "Armee XXI". Treuepflicht der Generäle
  • 99.3639 — Schweizerische Waffenverkäufe an die Nato und aktive Neutralität
  • 99.3196 — Schweizerische Waffenverkäufe an die NATO und aktive Neutralität
  • 98.3393 — Neutralitätspolitik
  • 97.3354 — Stellenwert der baltischen Staaten in der Osteuropapolitik der Schweiz
  • 96.3572 — EMD und der heilige Martin
  • 96.3201 — Aussenpolitische Prioritäten und "NATO-Partnerschaften für den Frieden"
  • 96.3205 — Beitritt zur "NATO-Partnerschaft für den Frieden"?

Hängige Vorstösse (16)

26.4182 — Wissenschaft mit Schlagseite: Finanziert der Bund Parteigutachten mit?

Typ Interpellation
Eingereicht von Imark Christian
Datum 17.09.2026
Status Eingereicht

Wie stellt der Bund die politische Neutralität und die Einhaltung hoher wissenschaftlicher Standards bei Eigenpublikationen von durch den Bund finanzierten wissenschaftlichen Institutionen allgemein und der Akademien der Wissenschaften im Besonderen sicher?Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass es sich beim SCNAT-Bericht «Baukosten und Finanzierung von neuen Kernkraftwerken in der Schweiz» um eine qualitativ ungenügende Publikation handelt, die den Ansprüchen an die Akademien der Wissenschaften nicht gerecht wird?Ist der Bundesrat bereit, eine unabhängige Prüfung der Einhaltung wissenschaftlicher Integritätsregeln bei der SCNAT anzuregenIst der Bundesrat der Ansicht, dass die Aufsicht über die Einhaltung der Finanzierungsbedingungen bei durch den Bund finanzierten wissenschaftlichen Institutionen konsequenter überwacht und gegebenenfalls durch unabhängige, externe Prüforgane sichergestellt werden muss?

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26.3773 — Rüstungsforschung durch den ETH-Bereich

Typ Interpellation
Eingereicht von Molina Fabian
Datum 18.06.2026
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 12.08.2026

Mit dem «Research Program Security» setzen VBS und der ETH-Bereich die rüstungspolitische Strategie 2025 des Bundesrats um. Ziel ist die Entwicklung innovativer Lösungen für aktuelle Sicherheits- und Verteidigungsherausforderungen. Im Fokus stehen insbesondere Dual-Use-Technologien wie Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und autonome Systeme. Das Programm wird von armasuisse mit zwei Millionen Franken finanziert; die ETH können Eigenleistungen einbringen. Sie behalten sich zudem vor, bestimmte Technologien oder Anwendungsbereiche ein- oder auszuschliessen. Da institutionalisierte Kooperationen zwischen Forschung, Industrie und VBS in der Vergangenheit aussen- und neutralitätspolitische Fragen aufgeworfen haben, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: Wie wird sichergestellt, dass Schweizer Forschungsergebnisse im Rüstungsbereich nicht in internationalen bewaffneten Konflikten eingesetzt werden?Wie verhindert der Bundesrat, dass im Rahmen des «Research Program Security» entwickelte Erkenntnisse über Dual-Use-Kanäle an Drittstaaten gelangen, sofern dies den aussenpolitischen Zielen oder der Neutralitätspolitik der Schweiz widerspricht?Weshalb wurde die Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022–2025 bisher nicht verlängert?Wie wird gewährleistet, dass die Forschung nicht den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere aus dem Wassenaar-Abkommen, dem Waffenhandelsvertrag (ATT) und der KI-Konvention des Europarats, zuwiderläuft?In welchem Verhältnis steht das Programm zu den laufenden Verhandlungen im Rahmen des UNO-Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) betreffend autonome Waffensysteme?Nach welchen Kriterien entscheidet der ETH-Bereich über den Ein- oder Ausschluss bestimmter Technologien und Anwendungsfelder? Sind diese Kriterien öffentlich zugänglich?Welche Bedeutung haben die Vorgaben des humanitären Völkerrechts, insbesondere Art. 36 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen, bei der Bewertung neuer Technologien? Wer nimmt diese Prüfungen vor?Werden Aufsichts- und Beratungsgremien wie die ETH-Ethikkommission, die Akademien der Wissenschaften oder das Parlament in die Programmentwicklung einbezogen? Falls nicht: Plant der Bundesrat die Einrichtung eines Ethikrats für dieses Programm?

→ Curia Vista


26.3404 — Eskalierende Konflikte. Wer würde einer militärisch bedrohten Schweiz zu Hilfe eilen? Mit welchen Mitteln? Zu welchen finanziellen Kosten und zu welchem politischen Preis?

Typ Interpellation
Eingereicht von Büchel Roland Rino
Datum 20.03.2026
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 20.05.2026

Die Schweizer Armee ist seit der verunglückten Umsetzung der Armee XXI nicht mehr in der Lage, das Land im Kriegsfall glaubwürdig zu verteidigen. Die Bestände sind zu klein, die Ausrüstung genügt nicht. Im Zusammenhang mit der Neutralitätsdebatte in der Frühjahrssession und angesichts der eskalierenden Kriege in Nahost, in der Ukraine und in anderen Teilen der Welt sind neue Unsicherheiten entstanden.  Seit Jahren ist von einer undefinierten «Nato-Annäherung» und neuerdings auch vermehrt von «Zusammenarbeit» im Rahmen einer auf lange Sicht angelegten «gemeinsamen EU-Verteidigungspolitik» die Rede.    Deshalb bitte ich den Bundesrat um klare Antworten auf die folgenden sicherheits- und aussenpolitischen Fragen:   Gibt es Verteidigungsleistungen bzw. Verteidigungsfähigkeiten, welche von der Schweiz weder im Alleingang noch im Verbund (Nato/EU) erbracht werden können? Was konkret kann die Schweizer Armee in absehbarer Zukunft eigenständig nicht erbringen, wenn sie sich nicht an Nato- und/oder EU-Verteidigungsstrukturen annähert?Welche Ausrüstung und welche Mittel wären notwendig, damit die Schweizer Armee diese (heute offenbar eigenständig nicht zu erbringenden) militärischen Leistungen dennoch selbständig leisten könnte?Ist eine internationale Kooperation unserer Armee ohne Einbindung in die (von den USA dominierte) militärische Allianz der Nato und ohne Anbindung an eine künftige gemeinsame Verteidigungspolitik möglich? Falls ja, welche?Wer ist in absehbarer Zukunft willens und in der Lage, einer bedrohten Schweiz im Kriegsfall militärisch unter die Arme zu greifen? Wie? Womit? Wie schnell? Welchen finanziellen und politischen Preis hätte die Schweiz für eine solche Unterstützung zu bezahlen? Welche Folgen kann eine derartige militärische Hilfe von aussen (Nato-/EU-Armeen) für die Schweiz haben?Es gibt immer neue Kriege, welche von verschiedenen Regionalmächte und Imperien geführt werden. Brutalste Machtpolitik setzt sich wieder durch. Wie hat sich die Bedeutung der Partnerschaft für den Frieden (PfP) angesichts dieser Tatsachen entwickelt? Welche Leistungen soll die Schweizer Armee künftig im Sinne des «Miles Protector»-Idealbildes vergangener Jahrzehnte erbringen? Wo und für wie lange noch? 

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26.3490 — F-35-Kampfflugzeuge. Abhängigkeitsrisiken und internationale Warnungen

Typ Interpellation
Eingereicht von Chollet Clarence
Datum 20.03.2026
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 13.05.2026

Mehrere Fachpersonen haben kürzlich auf erhebliche sicherheitspolitische und strategische Risiken beim Kauf der F-35-Kampfflugzeuge hingewiesen, insbesondere vor dem Hintergrund wiederholter Drohungen der Vereinigten Staaten gegenüber Europa. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:  Rasmus Jarlov, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im dänischen Parlament, bedauert seinen Entscheid aus dem Jahr 2016 für den Kauf von F-35-Kampfflugzeugen. Trotz unterschiedlicher Rahmenbedingungen in der Schweiz und in Dänemark: Befürchtet der Bundesrat, in eine ähnliche Lage zu geraten, sollten die von der Trump-Regierung ausgesprochenen Drohungen gegenüber unseren Partnern wahrgemacht werden? Hat der Bundesrat die dänischen Behörden konsultiert, um Rückmeldungen zu ihren Erfahrungen mit dem F-35 zu erhalten? Wenn nicht, gedenkt er, dies zu tun?Die Schweiz begründet den Kauf des F-35 mit der Verschlechterung des geopolitischen Umfelds. Besteht durch eine grössere Abhängigkeit von amerikanischer Militärtechnologie ‒ während die Vereinigten Staaten die regionale Stabilität bedrohen ‒ nicht vielmehr die Gefahr, dass sich die Sicherheitsrisiken verschärfen? Laut Joseph Henrotin, Chefredakteur von Défense & Sécurité internationale und Direktor des «Center for International Risk Analysis and Forecasting» (CAPRI), zeichnet sich der F-35 durch eine hohe Abhängigkeit von IT-Systemen und deren Anbindung an den Hersteller aus. Ist das Flugzeug für seine Funktionsfähigkeit auf obligatorische Updates des Herstellers angewiesen? Wenn ja, welche Systeme oder Technologien sind davon betroffen?Das Buch «Un avion pour les gouverner tous: le F-35 prisme de la dépendance stratégique européenne» (2026) befasst sich mit Fragen der Souveränität im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeug. Wie steht der Bundesrat zu den im Buch entwickelten Thesen, insbesondere zu den Fragen der Souveränität? Joseph Henrotin ist der Ansicht, der Kauf des F-35 würde die Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz gefährden. Wie begegnet der Bundesrat dieser Kritik?Wie gross ist der Handlungsspielraum von Schweizer Mechanikerinnen und Mechanikern bei Arbeiten an diesem Flugzeug? Welches Mass an Kontrolle hat Lockheed Martin? Wann genau gehen die Ersatzteile tatsächlich in das Eigentum der Schweiz über: beim Kauf oder erst nach dem Einbau ins Flugzeug? 

→ Curia Vista


26.3282 — Gesundheits- und Sicherheitsrisiken des Starlink-Satellitennetzwerks in Leuk

Typ Interpellation
Eingereicht von Clivaz Christophe
Datum 19.03.2026
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 06.05.2026

Die Signalhorn AG hat beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ein Gesuch um eine Funkkonzession eingereicht. Sie will in Leuk 40 Antennen für das Satellitennetzwerk Starlink errichten.  Ergänzend zu meinen Interpellationen 25.4236 und 25.4239 bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:   

  1. Da die 40 Hightech-Antennen adaptiv in einem wenig erforschten Frequenzband von 25–30 GHz und mit einer deutlich höheren Leistung in einem breiten Abstrahlwinkel von 140 Grad (ab 20 Grad über der Horizontalen) senden, könnte die Bevölkerung der Strahlung der Antennen direkt ausgesetzt sein, insbesondere oberhalb der Bodenstation von Brentjong. Welche Massnahmen zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat das BAKOM vor der Erteilung der Versuchskonzession hinsichtlich der Risiken für Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Ökosysteme in der Region Leuk getroffen? 
  2. Stand das BAKOM in dieser Angelegenheit mit den Walliser Kantonsbehörden in Kontakt, und wenn ja, mit welcher Stelle oder welchen Stellen?
  3. Welche anderen Bundesämter wurden vom BAKOM in dieser Angelegenheit konsultiert?
  4. Das Starlink-Netzwerk ist eine sogenannte strategische Satellitenkonstellation. Mehrere Grossmächte richten derzeit aus strategischen Gründen solche Satellitenkonstellationen ein. Ist sich das BAKOM der Auswirkungen auf die Neutralität bewusst, wenn dieses Netz und die Bodenstation in Leuk gezielt genutzt werden können, um militärische Ziele in Europa und im Mittelmeerraum zu erreichen, und die Hoheit über die Daten bei einem amerikanischen Unternehmen liegt?
  5. Welche Überlegungen wurden angestellt und welche Schutzmassnahmen wurden vorgesehen, um einem möglichen Drohnen- oder Raketenangriff auf die Starlink-Bodenstation in Leuk vorzubeugen?

→ Curia Vista


25.4528 — Unterstützung des G-Zero-Forums. Ein konkreter Schritt der Schweiz in die richtige Richtung?

Typ Interpellation
Eingereicht von Porchet Léonore
Datum 15.12.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 11.02.2026

Am 20. November 2024 wurde anlässlich der 29. Klimakonferenz (COP29) in Baku ein Forum der CO₂-neutralen und CO₂-negativen Staaten gegründet. Bhutan, Madagaskar, Panama und Suriname übernahmen die Leitung der Initiative, um die globalen Bestrebungen zugunsten einer CO₂-neutralen, klimaresistenten und naturfreundlichen Welt voranzutreiben.   Bei der Vorstellung der Initiative betonten die Staats- und Regierungschefs der vier G-ZERO-Mitgliedstaaten, dass es sich hierbei nicht bloss um ein weiteres Forum, sondern um eine entscheidende Bewegung handelt, die darauf abzielt, unsere gescheiterte Beziehung zur Erde neu zu definieren. Das G-ZERO-Forum anerkennt und setzt sich dafür ein, dass die Bestrebungen für den nächsten Zyklus der Klimaschutzpläne («Nationally Determined Contributions»), die 2025 vorgelegt werden müssen, intensiviert werden, und strebt eine dauerhafte CO₂-Neutralität an.   Das Forum setzt sich für ambitioniertere Klimaziele, eine verstärkte finanzielle Unterstützung in allen Formen, Technologietransfer sowie für eine integrative Klimapolitik ein, die Entwicklungsländern zugutekommt und gefährdete Gemeinschaften schützt. Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um Erfahrungen auszutauschen, politische Lösungen zu teilen und technisches Fachwissen über Wege zur Nullemission für eine nachhaltige Welt aufzubauen. Diese Vorgehensweise erinnert an die Schweiz, wo Gemeinden und Kantone ihre Erfahrungen austauschen, damit möglichst viele davon profitieren. Das G-ZERO-Forum sieht einen rotierenden Vorsitz zwischen den Mitgliedstaaten vor, der von einem ständigen Sekretariat in Bhutan unterstützt wird.   Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Hat der Bundesrat bereits Schritte unternommen, um die Aktivitäten des G-ZERO-Forums zu verfolgen? – Gab es während der COP30 einen Austausch zum Thema?Könnte der Bundesrat im Rahmen der schweizerischen Klimaschutz- und/oder Entwicklungszusammenarbeit die Finanzierung des ständigen Sekretariats des G-ZERO-Forums in Betracht ziehen, um diese Initiative zu unterstützen und einen Beitrag der Schweiz zu leisten?Beabsichtigt der Bundesrat, beim G-ZERO-Forum anzufragen, ob die Schaffung eines Beobachterstatus für Staaten möglich ist, die noch keine CO₂-Neutralität erreicht haben, dieses Ziel aber anstreben?

→ Curia Vista


25.4239 — Starlink-Station in Leuk. Risiken für die Souveränität und die Sicherheit der Schweiz

Typ Interpellation
Eingereicht von Clivaz Christophe
Datum 25.09.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 19.11.2025

Die Signalhorn AG hat beim Bundesamt für Kommunikation ein Gesuch um eine Funkkonzession eingereicht. Sie will in Leuk 40 Antennen für das Satellitennetzwerk Starlink errichten. Das Baugesuch wurde am 28. Mai publiziert. Die geplante Anlage wäre eine der grössten in ganz Europa und von hoher geopolitischer Relevanz. Die Schweiz hat allerdings keinen Rechtsanspruch auf Zugang zu diesem Satellitennetzwerk, da die Infrastruktur im Eigentum eines privaten ausländischen Unternehmens steht, das dem Milliardär Elon Musk gehört. Die Antennen könnten für strategische geopolitische Ziele eingesetzt werden, insbesondere durch die Vereinigten Staaten. Im Ukraine-Krieg ist dies bereits der Fall: Dort entscheidet Starlink mit der Regulierung der Nutzungsbewilligungen darüber, wie die militärischen Operationen ablaufen. Wird Leuk mit seiner Antennenanlage – einer der grössten in Europa – ein strategischer Hub von internationaler Bedeutung, so könnte der Ort zu einer Zielscheibe werden.  Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:  Wenn ein privates ausländisches Unternehmen eine Infrastruktur für satellitengestützte Telekommunikation errichtet, stellen sich dann nicht drängende Fragen in Bezug auf die Souveränität und die digitale Unabhängigkeit der Schweiz?Beabsichtigt der Bundesrat, für den Bau dieser Anlage spezifische Bedingungen vorzugeben, insbesondere was die Unternehmensführung, die Transparenz und die Kontrolle über die Daten betrifft?Wie schätzt der Bundesrat das Risiko ein, dass diese Antennen für Abhör- oder Überwachungsaktionen oder für das Abfangen sensibler Daten verwendet werden? Öffnet dieses Projekt nicht Tür und Tor für ausländische Spionagetätigkeiten oder für Cyberangriffe?Welche Haltung hat der Bundesrat in Bezug auf die Risiken, die mit einer militärischen Nutzung einer solchen Infrastruktur verbunden sind, und in Bezug auf die Gefahr, dass die Region Leuk ein militärisches Ziel werden könnte? Werden die Aspekte, die mit der Neutralitätspolitik der Schweiz in Zusammenhang stehen, berücksichtigt?

→ Curia Vista


25.4162 — Muss die Schweiz vor Uncle Sam strammstehen?

Typ Interpellation
Eingereicht von Addor Jean-Luc
Datum 25.09.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 12.11.2025

Dies ist der – zugegebenermassen nicht unberechtigte – Titel eines Kommentars in der Presse zur Unterzeichnung einer Partnerschaft zwischen dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und der Nationalgarde des US-Bundesstaates Colorado.  

  1. Erscheint die Unterzeichnung dieser Partnerschaft vor dem Hintergrund der Demütigungen, welche die Schweiz von den USA unter Präsident Donald Trump wiederholt erfährt, nicht wie ein Akt der Unterwerfung?  
  2. Welcher Nutzen, der eine solche Handlung rechtfertigen würde, wird der Schweizer Milizarmee aus dieser Partnerschaft für ihre Ausbildung entstehen?  
  3. Geht der Bundesrat damit die Zusammenarbeit mit einem Korps ein, das Präsident Donald Trump seit einiger Zeit gehäuft zur Wahrung der inneren Sicherheit einsetzt, einer Aufgabe, die in der Schweiz verfassungsrechtlich in die Zuständigkeit der Kantone fällt?  
  4. Welche Truppenstärke, welche Truppen und welche Art von Personal der Schweizer Armee werden in dieser vereinbarten Partnerschaft eingesetzt?  
  5. Welche Kosten entstehen der Schweiz aus dieser Partnerschaft?  
  6. Ist diese Partnerschaft mit der Neutralität der Schweiz vereinbar?

→ Curia Vista


25.4029 — Gaza Humanitarian Foundation. Schweizer Haltung und Verantwortung

Typ Interpellation
Eingereicht von Rumy Farah
Datum 17.09.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 26.11.2025

Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass eine Unterstützung der Gaza Humanitarian Foundation durch die Schweiz eine indirekte Beihilfe zu Völkerrechtsverstössen hätte darstellen können?Welche Massnahmen prüft der Bundesrat, um zu verhindern, dass in der Schweiz domizilierte Organisationen oder Personen durch logistische, finanzielle oder politische Unterstützung der GHF indirekt Beihilfe zu möglichen Kriegsverbrechen leisten?Wie gedenkt der Bundesrat mit den zuständigen internationalen Partnern (UNO, IKRK) zu kooperieren, um sicherzustellen, dass die humanitäre Hilfe für Gaza nicht durch einseitige Strukturen wie die GHF kanalisiert wird, sondern den Prinzipien der Unparteilichkeit und Nichtdiskriminierung entspricht?Welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um Transparenz über die Finanzflüsse von in der Schweiz ansässigen Organisationen im Zusammenhang mit Gaza sicherzustellen?Wie gewährleistet der Bundesrat, dass Schweizer Beiträge zur humanitären Hilfe strikt den Prinzipien der Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit folgen?Welche Lehren zieht der Bundesrat aus der Causa GHF, um künftig Missbrauch humanitärer Strukturen zur politischen Einflussnahme zu verhindern?Prüft der Bundesrat Sanktionen oder andere Massnahmen gegen in der Schweiz ansässige Akteure, die die GHF oder ähnliche Strukturen unterstützen?

→ Curia Vista


25.3962 — Vereinbarkeit der Kapitalanlagen der Suva mit ihren ethischen Verpflichtungen

Typ Interpellation
Eingereicht von Klopfenstein Broggini Delphine
Datum 08.09.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 26.11.2025

Die Suva gibt auf ihrer Website an: «Als staatsnahe, institutionelle Anlegerin investiert die Suva verantwortungsbewusst und nachhaltig.» Dabei stütze sie sich auf die Schweizer Gesetzgebung, auf die von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen sowie auf die zehn Grundprinzipien des Global Compact der UNO.   Die Informationen zu den Suva-Anlagen, die im Rahmen eines Gesuches nach dem Öffentlichkeitsgesetz eingeholt wurden, zeigen jedoch Investitionen, die Fragen aufwerfen: Staatsanleihen Israels: CHF 15 464 742.40Bank Hapoalim: CHF 6 746 573.66Bank Leumi: CHF 2 848 153.26 Investitionen in israelische Staatsanleihen sind äusserst bedenklich, da dem Staat Israel schwere Verstösse gegen das Völkerrecht vorgeworfen werden – darunter der Einsatz von Hunger als Kriegswaffe, Angriffe auf die Bevölkerung sowie die Zerstörung zentraler ziviler Infrastruktur. Dies ist auch von der UNO dokumentiert. Vor diesem Hintergrund hat der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu aufgrund von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen.   Die zwei erwähnten Banken stehen auf der schwarzen Liste der UNO, weil sie in die Finanzierung und wirtschaftliche Unterstützung illegaler Siedlungen verwickelt sind. Der Internationale Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass die Staaten verpflichtet sind, solche Situationen weder als rechtmässig anzuerkennen noch zu ihrer Aufrechterhaltung beizutragen.   Die Pensionskasse des Kantons Genf (CPEG) hat angekündigt, ihre israelischen Staatsanleihen zu veräussern. International haben sich mehrere institutionelle Grossinvestoren (Dänemark, Norwegen, Irland) bereits aus Unternehmen zurückgezogen, die an illegalen Siedlungen oder der Versorgung der israelischen Armee beteiligt sind.   Da die Suva eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist, die der Aufsicht des Bundesrates untersteht, richte ich folgende Fragen an den Bundesrat (siehe auch Interpellation Dandrès 25.3963 zu Suva und Publica): Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Kapitalanlagen mit einer ethischen und nachhaltigen Investitionspolitik vereinbar sind?Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Investitionen einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in Anleihen eines Staates, der in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist und schwerwiegender Verstösse gegen das Völkerrecht beschuldigt wird, mit der Neutralität der Schweiz vereinbar sind?Falls nein, beabsichtigt der Bundesrat, sich gegenüber der Suva für eine Veräusserung der entsprechenden Wertpapiere einzusetzen? Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um künftig jegliche Investitionen, die mit Verstössen gegen die Menschenrechte oder das Völkerrecht in Verbindung stehen, in den von ihm beaufsichtigten Anstalten zu verhindern? 

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25.3873 — UN-Atomwaffenverbotsvertrag und Nato-Zusammenarbeit

Typ Interpellation
Eingereicht von Flach Beat
Datum 20.06.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 20.08.2025

Im Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) steht, dass sich ein Beitritt der Schweiz zum TPNW in der derzeitigen Lage negativ auf die «Zusammenarbeit im sicherheitspolitischen Bereich» auswirken würde. Gemeint ist damit die für die Schweiz zentrale Kooperation mit den NATO-Staaten, etwa im Rahmen von Partnership for Peace oder mit anderen Initiativen wie dem European Sky Shield.  Unter den über 90 Unterzeichnerstaaten des Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) sind jedoch auch Staaten zu finden, welche mit der NATO eng kooperieren, etwa Österreich, ein vergleichbarer neutraler europäischer Staat, sowie auch nicht-europäische Staaten, welche ihre militärische Kooperation mit der NATO, ungeachtet ihres Beitritts zum TPNW, fortführen bzw. sogar ausbauen. Die Sicherheitspolitische Zusammenarbeit dieser Staaten scheint von einem TPNW-Beitritt nicht beeinträchtigt zu sein.  Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:  Welche konkreten Projekte, welche die Schweiz gemeinsam mit der NATO oder anderen sicherheitspolitischen Partnerländern verfolgt, wären aufgrund eines Beitritts zum TPNW nicht mehr möglich?Welche der Verbote und Verpflichtungen aus dem TPNW wären mit der bestehenden und geplanten militärischen Kooperation nicht vereinbar? Verfolgt die Schweiz Projekte der militärischen Zusammenarbeit im nuklearen Bereich? Wenn ja, welche?Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um einen zukünftigen Beitritt der Schweiz zum TPNW im Einklang mit der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Partnerländern zu vollziehen?

→ Curia Vista


25.3578 — Ist man an der EPFL, um zu studieren oder um zu demonstrieren und propagandistische Flugblätter zu verteilen?

Typ Interpellation
Eingereicht von Pahud Yvan
Datum 10.06.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 27.08.2025

Ist man an der EPFL, um zu studieren oder um zu demonstrieren und propagandistische Flugblätter zu verteilen?   Am 22. Mai hat eine Gruppe Studierender der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) an einem Gebäude der Hochschule Banner aufgehängt mit den Aufschriften: «EPFL censure» (EPFL zensiert) und «EPFL coupable» (EPFL schuldig). Ausserdem haben Studierende Flugblätter mit politischer Propaganda, die an Antisemitismus grenzt, auf dem EPFL-Gelände verteilt. Schlimmer noch: Die Betreiberinnen und Betreiber des Standes für den Frieden «Schalom» der israelischen Studentenvereinigung wurden von offensichtlich pro-palästinensischen Studierenden unter Druck gesetzt und waren antisemitischen Handlungen ausgesetzt. Antisemitismus, das Verteilen von Flugblättern mit politischer Propaganda und unbewilligte Demonstrationen haben an unseren Schulen nichts verloren. Es ist nicht in Ordnung, dass die Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür eingesetzt werden, das Studium von Studierenden zu finanzieren, die sich nicht an die Vorschriften halten und die Sicherheit, die Neutralität und den Religionsfrieden der Schweiz gefährden. Beabsichtigt der Bundesrat, über die Hochschulleitungen Massnahmen gegen Studierende zu ergreifen, die sich nicht an die Vorschriften halten?Beabsichtigt der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass unsere Steuergelder dafür verwendet werden, das Studium von Studierenden zu finanzieren, die sich nicht an die Vorschriften der Hochschulen halten?Beabsichtigt der Bundesrat, Studierende, die solche Regelverstösse begehen, von den Hochschulen auszuschliessen?Beabsichtigt der Bundesrat, mit finanziellen Massnahmen zu reagieren, z. B. mit einer Kürzung der Subventionen, falls die Vorgaben nicht eingehalten werden oder die Hochschulen keine Massnahmen gegen ihre unruhestiftenden Studierenden ergreifen? 

→ Curia Vista


25.3270 — Exportbeschränkungen schaden unserer Rüstungsindustrie. Wann wird der Bundesrat handeln?

Typ Interpellation
Eingereicht von FDP-Liberale Fraktion
Datum 21.03.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 21.05.2025

In diesen Tagen erleben wir die gravierendsten Veränderungen in der Sicherheitspolitik seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Für die FDP-Liberale-Fraktion ist klar, dass die Sicherheit der Schweiz wieder an erster Stelle stehen muss. Die Armee muss ihre Verteidigungsfähigkeit so schnell wie möglich wiedererlangen. Die nationale Rüstungsindustrie spielt hierbei eine besondere Rolle, denn ohne Rüstungsindustrie gibt es keine Verteidigungsfähigkeit. Der Eigenbedarf der Schweizer Armee reicht jedoch nicht aus. Daher ist es unerlässlich, dass die Schweizer Rüstungsunternehmen zuverlässig Waffen und Munition an unsere Partner exportieren können. Die derzeitigen Exportbeschränkungen stellen die einheimischen Rüstungsproduzenten vor grosse Herausforderungen und beeinträchtigen massiv ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit, ihre Innovationsfähigkeit und den Erhalt des industriellen Knowhows im Land. Die Ausgangslage der Schweiz ist schlecht, wenn nicht unter bestimmten Bedingungen die Wiederausfuhr von Schweizer Waffen durch demokratische Staaten wieder zugelassen wird, vorausgesetzt selbstverständlich, dass es sich dabei nicht um einen blossen Versuch handelt, unsere Neutralität zu umgehen   Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:   Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der derzeitigen Beschränkungen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial auf unsere diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu unseren engsten Partnern? Der Bundesrat lehnte die Motion Burkart (22.3557) ab, die der Rüstungsindustrie geholfen hätte. Diese Motion wollte die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial unter Wahrung der Neutralität lockern. Welche konkreten Massnahmen zur Sicherung der Produktion von Rüstungsgütern in der Schweiz gedenkt der Bundesrat nun angesichts der drohenden Verlagerung der Rüstungsindustrie ins Ausland zu ergreifen? Und welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um das Knowhow der industriellen und technischen Produktion im Bereich der Rüstung in der Schweiz zu erhalten? Welche wirtschaftlichen Auswirkungen (Arbeitsplätze, Innovation, Fachwissen) haben die derzeitigen Beschränkungen auf die Schweizer Rüstungsindustrie? 

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25.3218 — Stellt der Bundesrat sicher, dass die Kreuzfahrtschiffe ihre Treibhausgasemissionen senken und die Gewässer weniger verschmutzen?

Typ Interpellation
Eingereicht von Clivaz Christophe
Datum 20.03.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 14.05.2025

Kreuzfahrten sind eine Erfolgsgeschichte. Die Kreuzfahrtschiffe belasten jedoch die Luft in hohem Masse, denn sie setzten enorme Mengen an CO2, Stickoxid und Schwefeloxid frei. Laut einer Studie des Verbands «Transport & Environment» aus dem Jahr 2023 stossen die Schiffe des Kreuzfahrtanbieters MSC Cruises, der die Umwelt am meisten belastet und seinen Sitz in Genf hat, fast gleich viel Schwefel aus wie alle 291 Millionen Autos in Europa zusammen! Zudem leiten diese Schiffe ihre ungeklärten Abwässer in der Regel direkt in den Ozean oder ins Meer, und zahlreiche Abfälle, Chemikalien, Kunststoffe und Schwermetalle gelangen durch sie ins Wasser. Die Kreuzfahrtindustrie verursacht folglich enorme Belastungen mit starken Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Die Schweiz trägt ein hohes Mass an Verantwortung in der Kreuzfahrtindustrie, denn die Schweizer Unternehmen bereedern 42 Kreuzfahrtschiffe und damit mehr als Deutschland oder das Vereinigte Königreich. In der Maritimen Strategie 2023‒2027 des Bundesrates kommt das Wort «Kreuzfahrt» allerdings nicht vor.  Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist die Maritime Strategie 2023‒2025 der Schweiz auch auf Kreuzfahrtschiffe anwendbar? Falls ja, gibt es in der Strategie Fragen, die vor allem die Kreuzfahrtbranche betreffen? Falls nein, warum nicht?Welche Massnahmen hat der Bund ergriffen, um die Einhaltung der Anforderungen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) durchzusetzen, die für die von der Schweiz aus bereederten Kreuzfahrtschiffe eine Halbierung der Emissionen bis 2030 und die CO2-Neutralität bis 2050 vorsehen?Welche Massnahmen hat der Bund ergriffen, damit die Kreuzfahrtbranche die von ihr verursachte Wasserverschmutzung deutlich verringert?Werden die externen Kosten der Emissionen und der Umweltverschmutzung vollständig von der Kreuzfahrtbranche selbst getragen?Führt der Bund für die Kreuzfahrtschiffe, die von Schweizer Unternehmen bereedert werden, eine CO2-Buchaltung? Falls ja, wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Falls nein, wie kann der Bund die Einhaltung der Anforderungen der IMO kontrollieren?Sind die Treibhausgasemissionen der von der Schweiz aus bereederten Kreuzfahrtschiffe in der CO2-Bilanz der Schweiz enthalten?

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25.3146 — Hat der neue Bundesrat Martin Pfister (Mitte/ZG) die Konkordanz und das Kollegialitätsprinzip schon ein erstes Mal verletzt?

Typ Interpellation
Eingereicht von Glarner Andreas
Datum 19.03.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 28.05.2025

Der Bundesrat wird gebeten, nachstehende Fragen zu beantworten:   Nach seiner Wahl als Bundesrat hat Martin Pfister erklärt, dass er eine Lockerung der Schuldenbremse zur Finanzierung der Armee nicht ausschliesse. Handelt es sich bei dieser Aussage um die offizielle Meinung des Bundesrates oder hat Martin Pfister, in Verletzung der Konkordanz und das Kollegialitätsprinzips, hier seine persönliche Meinung geäussert? Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Schuldenbremse (Artikel 126 der Bundesverfassung) in der Volksabstimmung vom 2. Dezember 2001 mit 85 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde?  Weiter hat Martin Pfister nach seiner Wahl als Bundesrat erklärt, dass er eine Steuererhöhung zur Finanzierung der Armee nicht ausschliesse. Welche Steuer möchte der Bundesrat genau erhöhen: Die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer, die Lohnabzüge oder eine andere Steuer?Handelt es sich dabei um die persönliche Meinung von Bundesrat Martin Pfister oder widerspiegelt dies die Meinung der Gesamtregierung?  Die Schweiz hält seit dem Westfälischen Frieden von 1648 die immerwährende und bewaffnete Neutralität hoch.Bundesrätin Micheline Calmy-Rey sprach von einer «aktiven Neutralität». Bundesrat Ignazio Cassis prägte den Begriff «kooperative Neutralität». Und Martin Pfister sprach an seiner ersten Medienkonferenz nach seiner Wahl zum Bundesrat von der «flexiblen Neutralität». Was meint der Bundesrat mit dem Begriff «flexible Neutralität»? Ist sich der Bundesrat bewusst, dass man sich die Neutralität nicht selbst gewähren kann, sondern dass einem diese einzig durch eine konstante Neutralitätspolitik durch andere Staaten gewährt wird?Will sich der Bundesrat mit der «flexiblen Neutralität» von der immerwährenden und bewaffneten Neutralität abkehren und zu einer durch Opportunismus und damit wenig glaubwürdigen Neutralität hinwenden?

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25.3101 — Eigenständige Sanktionen für Flüssiggas und Novatek

Typ Interpellation
Eingereicht von Weichelt Manuela
Datum 13.03.2025
Status Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Bundesrat Antwort vom 14.05.2025

Im Zusammenhang mit eigenständigen Sanktionen für Flüssiggas und Hauptkonzern bitte ich den Bundesrat (BR) um die Beantwortung folgender Fragen: Ist der BR bereit,

  1. zum Schutz der äusseren und inneren Sicherheit Art. 184 Abs. 3 BV anzuwenden?
  2. für die Unabhängigkeit und Neutralität Art. 184 Abs. 3 BV anzuwenden?
  3. für die Wahrung des Völkerrechts und spezifisch der Menschenrechte Art. 184 Abs. 3 BV anzuwenden? 
  4. für die Wahrung von friedenserhaltenden Aktionen Art. 184 Abs. 3 BV anzuwenden; 
  5. für den Schutz des internationalen Ansehens der Schweiz Art. 184 Abs. 3 BV anzuwenden?
  6. Ist der BR der Meinung, dass die zeitliche und sachliche Dringlichkeit gegeben ist?

→ Curia Vista


Erledigte Vorstösse (105)

26.3641 — Starlink-Anlage in Leuk. Welche Auswirkungen auf Neutralität, Sicherheit und kritische Infrastrukturen der Schweiz?

Typ Interpellation
Eingereicht von Regazzi Fabio
Datum 15.06.2026
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 12.08.2026

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Ansiedlung einer der grössten europäischen Starlink-Bodenstationen auf Schweizer Territorium das Risikoprofil der Schweiz im Falle internationaler Spannungen, hybrider Bedrohungen oder bewaffneter Konflikte beeinflussen könnte?Ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine strategisch bedeutende Starlink-Infrastruktur auf Schweizer Territorium im Krisen- oder Konfliktfall von ausländischen Akteuren als potenziell relevantes Ziel betrachtet werden könnte? Falls nein, weshalb nicht?Bestehen technische Schnittstellen, Kooperationen oder Datenaustausche zwischen Starlink-Infrastrukturen in der Schweiz und Einrichtungen des Bundes, insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Nachrichtendienst, Kommunikation oder Überwachung?In welchem Umfang sind Bundesstellen technisch in der Lage, Signale oder Datenströme der Starlink-Infrastruktur zu empfangen, auszuwerten oder für sicherheitsrelevante Zwecke zu nutzen?Wie beurteilt der Bundesrat die Vereinbarkeit der schweizerischen Neutralität mit der Ansiedlung und dem Betrieb von Infrastrukturen auf Schweizer Territorium, die nachweislich auch für militärische Zwecke und in bewaffneten Konflikten genutzt werden?Welche Bundesstellen waren in die Beurteilung des Projekts eingebunden und welche sicherheitsrelevanten Auflagen oder Anforderungen wurden den Betreibern auferlegt?Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Schweiz bei der Ansiedlung von Infrastrukturen globaler Technologieunternehmen mit sicherheitspolitischer oder militärischer Relevanz über ausreichende gesetzliche Grundlagen verfügt, um nationale Interessen, die Sicherheit des Landes sowie die Wahrung der Neutralität wirksam zu schützen?

→ Curia Vista


26.3393 — Exporte von Dual-Use- und "besonderen militärischen Gütern" nach Israel

Typ Interpellation
Eingereicht von De Ventura Linda
Datum 20.03.2026
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 13.05.2026

Die WOZ und das WAV Recherchekollektiv haben eine Liste von durch das SECO ausgestellten Exportbewilligungen publiziert. Der Artikel beschreibt eine gesetzliche Lücke bei Exporten von Dual-Use- und «besonderen militärischen Gütern» am Beispiel Israel. Zwischen Oktober 2023 und März 2025 wurden über 110 Ausfuhren im Wert von mehr als 20 Mio. CHF nach Israel bewilligt. Wie beurteilt der Bundesrat, dass das SECO trotz des bewaffneten Konflikts Bewilligungen für Dual-Use- und besondere militärische Güter nach Israel, insbesondere an das Verteidigungsministerium und an Rüstungszulieferer, erteilt hat?Wie haben der Bundesrat oder das SECO sichergestellt, dass exportierte Maschinen und Komponenten nicht direkt oder indirekt für militärische Operationen im Gazastreifen oder Libanon und zur Aufrechterhaltung der illegalen Besetzung palästinensischer Gebiete verwendet werden?Sieht der Bundesrat im Güterkontrollgesetz Lücken, weil es kein explizites Verbot für Exporte in Länder mit hohem Risiko für Menschenrechtsverletzungen enthält? Ist er bereit, eine Revision des Gesetzes zu prüfen, um Exporte von Dual-Use-Gütern in kriegführende Staaten restriktiver zu regeln?Wie beurteilt der Bundesrat die Bewilligungen im Lichte der Resolution des UNO-Menschenrechtsrats vom April 2024, die Staaten zu einem Stopp von Waffen- und Dual-Use-Transfers nach Israel auffordert?Wie vereinbart der Bundesrat diese Praxis des SECO während eines laufenden bewaffneten Konflikts mit der Neutralitätspolitik der Schweiz?Nach welchen konkreten Kriterien beurteilt das SECO Exportgesuche für Dual-Use-Güter in Konfliktregionen? Welche Bundesstellen wirken wie an der Entscheidfindung mit und wie werden die Inputs gewichtet?Warum bewilligt das SECO einer Schweizer Firma, die Konzeption und Inbetriebnahme einer Anlage in Israel zur Herstellung militärischer Hochexplosivsprengstoffe zu unterstützen? Warum gilt dies als «Dual-Use»?In der Analyse zum Gutachten des IGH schreibt der Bundesrat, dass je nach Relevanz Güter von der Pflicht erfasst seien, die Aufrechterhaltung der Präsenz Israels im besetzten Gebiet nicht zu unterstützen, z.B. indem exportierte Güter durch die israelischen Sicherheitskräfte zur Aufrechterhaltung dieser Präsenz verwendet würden. Wie oft kam diese Bedingung zur Anwendung, bei welchen Gütern und nach welchen Relevanzkriterien? Wie wird die Einhaltung dieser Bedingung überprüft?

→ Curia Vista


26.3048 — Sicherstellung der Verteidigungs- und Durchhaltefähigkeit der Schweiz bei einer möglichen Eskalation in Europa (Zeithorizont 2026–2028)

Typ Interpellation
Eingereicht von Binder-Keller Marianne
Datum 04.03.2026
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 13.05.2026

Die sicherheitspolitische Lage in Europa ist volatil. Mehrere Staaten rüsten auf, Konflikte dauern an, hybride Operationen nehmen zu. Eine weitere militärische Eskalation innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre kann nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:  

  1. Kurzfristige Einsatzbereitschaft 1.1. Welche militärischen Fähigkeiten stehen der Schweiz innerhalb von 30 Tagen real verfügbar zur Verfügung? 1.2. Welche Verbände sind voll ausgerüstet und innert welcher Frist mobilisierbar? 1.3. Wo bestehen akute materielle oder personelle Engpässe?  
  2. Durchhaltefähigkeit im Eskalationsfall 2.1. Über welche gesicherten Munitions-, Ersatzteil- und Treibstoffreserven verfügt die Armee aktuell? 2.2. Wie lange könnte die Schweiz bei erhöhtem Bereitschaftsgrad oder partieller Mobilisierung durchhalten? 2.3. Welche Sofortmassnahmen sind vorgesehen, um bestehende Lücken innert 24 Monaten substanziell zu reduzieren?  
  3. Schutz kritischer Infrastruktur und Resilienz 3.1. Wie ist der Schutz von Energieversorgung, Verkehrsknoten, Kommunikationsnetzen und Führungsinfrastruktur militärisch und zivil koordiniert? 3.2. Welche Szenarien hybrider Angriffe wurden konkret durchgespielt? 3.3. Wo bestehen erkannte Verwundbarkeiten?  
  4. Finanzielle und beschaffungsrechtliche Beschleunigung 4.1. Wie begründet sich die Diskrepanz zwischen der Schweiz (BIP 0,7%) und der Mehrzahl der relevanten europäischen Staaten (BIP Ziel 3,5 bis 5%) – wird die Bedrohung unterschiedlich beurteilt? 4.2. Welche Investitionen wären notwendig, um die Einsatz- und Durchhaltefähigkeit bis 2028 signifikant zu erhöhen? 4.2. Sind beschleunigte Beschaffungsverfahren vorgesehen? 4.3. Wird die Einrichtung eines befristeten sicherheitspolitischen Sonderkredits geprüft?  
  5. Internationale Einbettung und Neutralität im Krisenfall 5.1. Welche vorbereitenden Absprachen bestehen mit europäischen Partnerstaaten hinsichtlich Luftraumsicherung, Logistik, Cyberabwehr und Lageaustausch? 5.2. Wie wird bewaffnete Neutralität konkret gewährleistet, falls die Schweiz indirekt vom Konflikt betroffen ist? 5.3. Welche rechtlichen oder organisatorischen Anpassungen wären kurzfristig erforderlich?      

→ Curia Vista


25.3047 — Zum wiederholten Mal wurden Sanktionen der EU gegen Russland automatisch übernommen. Die Schweiz muss zurück zur Neutralität!

Typ Interpellation
Eingereicht von Marchesi Piero
Datum 05.03.2025
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 14.05.2025

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat bekannt gegeben, dass die Schweiz das 16. Sanktionspaket der EU gegen Russland übernehmen wolle. Ein solcher Entscheid entspricht einer mittlerweile gefestigten politischen Linie: Unser Land begnügt sich damit, sich den Entscheiden der EU anzupassen, ohne die Angemessenheit und die Folgen solcher Massnahmen für die Schweiz eigenständig zu beurteilen.   Auch wenn der Bundesrat die Neutralität der Schweiz in Worten betont, in Taten hat er seine Position inzwischen vollständig an die der EU angeglichen. Der Grundsatz der Neutralität ist nicht nur symbolisch, sondern ein Eckpfeiler der Schweizer Aussenpolitik, der uns Stabilität, Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit, in internationalen Konflikten zu vermitteln, garantiert hat. Mit der systematischen Übernahme der EU-Sanktionen tritt die Schweiz, die von Russland als «offen feindseliges Land» bezeichnet wurde, zunehmend als Teil eines Blocks auf und untergräbt ihre Entscheidungsautonomie und ihre traditionelle Rolle als dritte Partei.    Nun, da sich die Trump-Administration neu positioniert hat und die Beteiligung am Ukraine-Krieg überdenkt, hat auch die Schweiz Raum für Reflexion und eine Neuausrichtung. Den Entscheiden von Brüssel weiterhin blind zu folgen, birgt das Risiko, der Eidgenossenschaft die Möglichkeit zu nehmen, eine aktive Rolle bei der Förderung des Dialogs und des Friedens zu spielen.   In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Weshalb fährt die Schweiz damit fort, die EU-Sanktionen automatisch zu übernehmen, anstatt die aktuelle internationale Lage als Anlass zu nehmen, um ihre Position zu überdenken und wieder eine neutralere Haltung einzunehmen?Wie rechtfertigt der Bundesrat die Politik der Angleichung an die EU angesichts der veränderten Haltung der Vereinigten Staaten und des Risikos, die historische Rolle der Schweiz als Mediatorin zu gefährden?Welche konkreten Schritte beabsichtigt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrales und friedensförderndes Land wiederhergestellt werden kann?Hat der Bundesrat die Auswirkungen dieser Politik auf die Fähigkeit der Schweiz, ihre Guten Dienste in Zukunft anzubieten, abgewägt?Beabsichtigt die Schweiz, eigenständige Kriterien für die Verhängung von Sanktionen zu entwickeln, oder will sie weiterhin den Entscheiden von Brüssel automatisch und ohne eine unabhängige Analyse folgen?Meint der Bundesrat nicht, dass sein Entscheid die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und den USA gefährden könnte?

→ Curia Vista


24.4360 — Auslandsauftrag der SRG. Warum will der Bundesrat sich und die Schweiz um eine starke Präsenz im Ausland bringen?

Typ Interpellation
Eingereicht von Chassot Isabelle
Datum 16.12.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 12.02.2025

An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat die Entlastungsmassnahmen festgelegt, die er nach dem Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung treffen will. Unter anderem schlägt dieser Bericht vor, künftig auf den Beitrag des Bundes zum Auslandsauftrag der SRG zu verzichten. Das Informationsangebot der SRG für das Ausland umfasst die zehnsprachige Internetplattform swissinfo.ch, die italienischsprachige Website tvsvizzera.it sowie die Zusammenarbeit mit den internationalen Fernsehsendern TV5Monde und 3sat. Ab 2025 belaufen sich die Bundesbeiträge auf jährlich 18,9 Millionen Franken. Denselben Betrag steuert die SRG zur Finanzierung bei.  Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Warum ist der Bundesrat angesichts der geringen Einsparungen für den Bund (weniger als 19 Millionen Franken) bereit, den internationalen Ruf der Schweiz und ihre Kommunikation ins Ausland zu schwächen?Warum ist der Bundesrat angesichts der Krise in der Schweizer Medienlandschaft bereit, ein hochwertiges und gefragtes journalistisches Angebot zu gefährden?Eine starke Stimme der Schweiz im Ausland stärkt ihre wirtschaftliche Position, vermittelt ihre Neutralitätspolitik und verbessert die Wahrnehmung der Schweizer Wissenschaft und Kultur im Ausland. Wie kam der Bundesrat zum Schluss, dass diese Leistungen nicht mehr unterstützungswürdig sind?Gemäss der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SRG bestehen die Ziele des Auslandauftrags darin, eine engere Verbindung zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und der Schweiz zu schaffen, die Präsenz der Schweiz im Ausland zu fördern sowie das Verständnis für deren Anliegen im Ausland zu verbessern. Wie will der Bundesrat diese Ziele in Zukunft erreichen?Im Jahr 2023 wurden das SWI-Onlineportal swissinfo.ch (in 10 Sprachen) und das italienischsprachige Angebot tvsvizzera.it insgesamt 45 Millionen Mal besucht. 3sat ist ein Gemeinschaftsprogramm von ARD, ZDF, ORF und der SRG und hat täglich über 5 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer. Über TV5MONDE erreichen Fernsehsendungen mit Bezug zur Schweiz 437 Millionen Haushalte in über 210 Ländern. Wo sieht der Bundesrat konkret ein Angebot, das hinsichtlich Qualität und Reichweite vergleichbar wäre?

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24.4207 — Sanktionen auch gegenüber der Ukraine?

Typ Interpellation
Eingereicht von Quadri Lorenzo
Datum 27.09.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 13.11.2024

Aufgrund des Einsatzes der Armee der Russischen Föderation auf ukrainischem Territorium, der am 24. Februar 2022 begonnen hat, erliess der Bundesrat am 4. März 2022 in Ausübung seiner Kompetenzen auf Grundlage des Embargogesetzes die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72).

Der Einsatz der Armee – der von der Russischen Föderation zunächst als «militärische Spezialoperation» bezeichnet wurde und den sie nun als «Krieg gegen die NATO» bezeichnet – wurde als «Aggressionskrieg» (der Russischen Föderation gegen die Ukraine) eingestuft: Dies bildete die Grundlage und Rechtfertigung für die Verhängung der Sanktionen gemäss der genannten Verordnung.

Am 6. August 2024 sind die ukrainischen Streitkräfte in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation einmarschiert und führen seither ebenfalls einen «Aggressionskrieg». Genauer gesagt: Sie sind in über 1000 Quadratkilometer in der Region («Oblast») Kursk einmarschiert.

Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:   Weshalb hat es der Bundesrat in Anwendung der Neutralität der Schweiz nicht für angebracht gehalten, die Ukraine dafür zu sanktionieren, dass sie selbst einen «Aggressionskrieg» gegen die Russische Föderation auf deren Hoheitsgebiet begonnen hat?Beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen seines regelmässigen Monitorings des anhaltenden Konflikts in den Gebieten der Ukraine und Russlands, die Neutralität der Schweiz zu wahren und unparteiisch Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die die territoriale Souveränität anderer verletzen? Oder will er die Neutralität der Schweiz weiterhin missachten und sie ihrer Bedeutung und Glaubwürdigkeit berauben, um den Wünschen Brüssels und Washingtons nachzukommen?Wenn der Bundesrat den Grundsatz der Neutralität weiterhin missachten und nicht auch gegen die Ukraine Sanktionen erlassen will, beabsichtigt er dann wenigstens, den Schein zu wahren, indem er die genannte Verordnung in «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine und der Russischen Föderation» umbenennt?

→ Curia Vista


24.4079 — Zusammenarbeit der Bundesanwaltschaft mit Nichtregierungsorganisationen, Pilotprozesse und "kreative" Anwendung des Völkerrechts. Gefährdet die BA ihre Unabhängigkeit und die Neutralität der Schweiz?

Typ Interpellation
Eingereicht von Schmid Pascal
Datum 26.09.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 27.01.2025

Wie viele Bundesanwälte sind Mitglied von NGOs oder haben für solche gearbeitet? Wäre es nicht angebracht, solche Interessenbindungen öffentlich auszuweisen?Wie viele Strafverfahren der BA wurden in den letzten 10 Jahren durch NGOs angestossen oder unterstützt? Wie viele davon führten zu einer Verurteilung, wie viele nicht? Was war die durchschnittliche Verfahrensdauer?Wie oft hat sich die BA in den letzten 10 Jahren mit NGOs zu Sitzungen getroffen oder anderweitig ausgetauscht? Wurde dies vollständig protokolliert? Wie stellt die BA sicher, dass ihre Unabhängigkeit trotz solcher Treffen und der Verfolgung gemeinsamer strategischer Ziele gewahrt bleibt? Worin besteht die Rechtsgrundlage für von der BA angestrengte Pilotverfahren unter «kreativer» Anwendung des Völkerrechts, um die Rechtsprechung «voranzutreiben»? Wie stellt die BA sicher, dass das Legalitätsprinzip gewährleistet bleibt?Wie stellt die BA sicher, dass keine aussichtslosen, politisch motivierten Pilotverfahren zum Schaden von Schweizer Unternehmen oder Privatpersonen geführt werden, auch angesichts vorverurteilender Medienkampagnen von NGOs?Wie beurteilt der Bundesrat die Strafverfolgung in der Schweiz für vermeintliche, im Ausland verübte völkerrechtliche Straftaten hinsichtlich Rechtssicherheit und Neutralität?Kann der Bundesrat ausschliessen, dass solche Pilotverfahren und die Zusammenarbeit mit NGOs zu Staatshaftungen führen?Besteht nach Auffassung des Bundesrats gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass die BA mit Pilotverfahren unter «kreativer» Anwendung des Völkerrechts wirtschaftliche und politische Interessen der Schweiz gefährdet?

→ Curia Vista


24.3777 — Österreich und der TPNW

Typ Interpellation
Eingereicht von Molina Fabian
Datum 14.06.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 28.08.2024

Im Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) steht, dass sich ein Beitritt der Schweiz zum TPNW in der derzeitigen Lage negativ auf die «Zusammenarbeit im sicherheitspolitischen Bereich» auswirken würde. Österreich, ein vergleichbar militärisch-bündnisfreier und neutraler Staat, schätzt diese Situation wesentlich anders ein und gehört zu den 93 unterzeichnenden Staaten des TPNW.  Im selben Bericht argumentiert der Bundesrat, dass die Verhinderung von Krieg auf die Abschreckungsfunktion von nuklearen Waffen zurückzuführen sei. Auch hier widerspricht Österreichs Regierung. Im Bericht «Understanding the humanitarian consequences and risks of nuclear weapons» (veröffentlicht im Juni 2023, https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/Understanding_the_Humanitarian_Consequences_and_Risks_of_Nuclear_Weapons.pdf) wird die Haltung unserer östlichen Nachbarin klar und wissenschaftlich untermauert: «Ein Atomkrieg wäre eine Katastrophe mit kaskadenartigen Folgen, die bis hin zum Zusammenbruch der menschlichen Zivilisation reichen könnten», ist darin zu lesen. «Die Annahme, es gäbe nukleare Abschreckung, ist schlichtweg falsch. Die katastrophalen Auswirkungen und die Risiken sind zu hoch», wird Aussenminister Alexander Schallenberg in der WOZ vom 4. April 2024 zitiert. Aus diesem Umstand ergeben sich folgende Fragen: 

  1. Mit welcher Begründung beurteilt der Bundesrat die Lage grundsätzlich anders als das vergleichbare Österreich? 
  2. Worauf stützt der Bundesrat seine Aussagen, dass die sicherheitspolitische Kooperation, unter anderem mit der NATO, auf Grund des TPNWs negativ beeinflusst würde, wenn Österreich diese Bedenken offensichtlich nicht teilt? 
  3. Welche konkreten Szenarien stellt sich der Bundesrat unter der negativen Beeinflussung der sicherheitspolitischen Kooperation vor? 
  4. Sendet ein Nichtbeitritt zum TPNW nicht widersprüchliche Signale in Bezug auf die Rolle der Schweiz als neutralen Staat aus, der sich dem humanitären Völkerrecht in besonderer Weise verpflichtet hat? 
  5. Welche weiteren Schritte sieht der Bundesrat zur Erfüllung der Motion Sommaruga (17.4241) für nötig?

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24.3487 — Politische Diversität und Qualität an Schweizer Universitäten sicherstellen

Typ Interpellation
Eingereicht von Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Datum 27.05.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 28.08.2024

Im Kontext der Besetzungen von Schweizer Bildungsstätten im April/Mai 2024 stellen sich grundsätzliche Fragen zu deren politischer Diversität und Qualitätssicherung. Deshalb wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Erachten die Universitäten politische Vielfalt als Ziel und falls ja, wie hoch wird dieses in Bezug auf die anderen Ziele gewichtet?
  2. Wie verhält sich der aktuelle Stand der politischen Vielfalt an Schweizer Universitäten?
  3. Welche Fälle von politischer Diskriminierung an Schweizer Universitäten gibt es?
  4. Wie werden die politische Vielfalt und die politische Neutralität von Forschung und Lehre an Schweizer Universität gewährleistet?
  5. Wie wird die in Bezug auf Artikel 1 HFGK geforderte Qualität bei Geisteswissenschaften in der Schweiz sichergestellt und wie wird gewährleistet, dass Berufungen, Nachwuchsförderung und Forschungsprojekte nach wissenschaftlichen Kriterien und nicht nach ideologischen Prinzipien (Diversity, Equality, Inclusion DEI) erfolgen?

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24.3423 — Konferenz auf dem Bürgenstock. Kosten und Nutzen

Typ Interpellation
Eingereicht von Kolly Nicolas
Datum 17.04.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 04.09.2024

Stolz kündigte der Bund kürzlich eine Ukraine-Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock an.   In den letzten Jahren kam es wiederholt zu einschneidenden Verletzungen des Schweizer Neutralitätsprinzips. Vor diesem Hintergrund stellt sich ganz klar die Frage, ob die Durchführung dieses Gipfels gerechtfertigt ist. Aufgrund der Positionen, die wir im bewaffneten Ukraine-Konflikt vertreten haben, ist unsere Legitimität als Vermittlerin stark geschwächt. Noch vor drei Jahren reiste Wladimir Putin für ein Gespräch mit dem amerikanischen Präsidenten in die Schweiz. Heute jedoch vertrauen uns zahlreiche Länder nicht mehr. Zudem ist es etwas unangebracht, ein solches Treffen zur ungelösten Situation eines schweren bewaffneten Konflikts in einem Luxushotel abzuhalten.    In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:   Was wird er unternehmen, um das Vertrauen Russlands (und anderer Länder) zurückzugewinnen und eine echte Neutralität wiederherzustellen, damit die Schweiz in Zukunft wieder als effiziente und sachdienliche Friedensvermittlerin auftreten kann?Wie viel wird der Friedensgipfel auf dem Bürgenstock kosten?Wer wird den Friedensgipfel bezahlen?Warum wird dieser Gipfel in einem teuren Luxushotel abgehalten?Was wird die Sicherheit kosten? Werden die Kantone zur Kasse gebeten und werden sie für allfällige Arbeitsstunden ihrer Polizistinnen und Polizisten entschädigt?Am 15. Juni 2023 forderte Wolodimir Selenski in seiner Rede an die Bundesversammlung, dass die Schweiz ihm Waffen liefern solle. Nun fordert er, dass unser Land einen Friedensgipfel organisiert. Ab wann hat die Schweiz effektiv den Frieden gefördert und nicht die Fortsetzung dieses bewaffneten Konflikts unterstützt?

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24.3442 — Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Schweiz

Typ Interpellation
Eingereicht von Tschopp Jean
Datum 17.04.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 04.09.2024

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am 9. April 2024 zugunsten des Vereins Klimaseniorinnen und verurteilte die Schweiz wegen Verletzung des Rechts auf ein Leben in einer gesunden Umwelt. Damit macht er dieses Recht zu einem Menschenrecht. Dieses Urteil stellt eine wertvolle Stütze für die notwendige ökologische Wende dar: Es sollen Mittel eingesetzt werden, die den Herausforderungen gerecht werden. Dieses historische Urteil gilt für die Schweiz und für alle Mitgliedstaaten des Europarates. Der Schweiz steht es frei, demokratisch zu bestimmen, wie sie die CO2-Neutralität erreichen will, sie muss aber in Bezug auf die eingegangenen Verpflichtungen (insbesondere das Übereinkommen von Paris) konsequent sein.   Einige sind der Meinung, dass dieses Urteil zu weit geht. In einigen Kommentaren wird gefordert, dass die Schweiz die 1974 von ihr ratifizierte Europäische Menschenrechtskonvention kündigt, was zur Folge hätte, dass die Schweizer Bevölkerung nicht mehr vor dem EGMR klagen könnte.    Dabei ist der EGMR (dem auch ein Schweizer Richter angehört) das einzige internationale Gericht, das von der Schweizer Bevölkerung angerufen werden kann, wenn alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Am 25. November 2018 bekräftigte die Schweizer Bevölkerung mit der Ablehnung der Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», dass sie dem Völkerrecht verpflichtet ist. Mehrere Urteile stärken den Schutz der Bevölkerung, zum Beispiel bei Asbestschäden oder im Falle von zu einer Verwahrung verurteilten Personen, die Anspruch auf eine geeignete Therapie haben, mit der das Rückfallrisiko verringert wird.   Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:   Was waren die wesentlichen Änderungen von Gesetzen und/oder Praktiken, die infolge von EGMR-Urteilen gegen die Schweiz vorgenommen wurden?Wie hoch ist der Anteil der Verurteilungen der Schweiz an allen Verurteilungen, die vom EGMR gegen die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates ausgesprochen wurden (in absoluten Zahlen und in Prozent)?Inwieweit trägt der EGMR nach Meinung des Bundesrates zur Stärkung der Menschenrechte, zur Achtung der Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz und zur Stabilität der Demokratie in den Mitgliedstaaten des Europarats bei?Was würde passieren, wenn die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen würde und die Schweizer Bevölkerung nicht mehr vor dem EGMR klagen könnte?

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24.3336 — Kündigung der Absichtserklärung über die militärische Zusammenarbeit zwischen dem VBS und dem israelischen Verteidigungsministerium

Typ Interpellation
Eingereicht von Rumy Farah
Datum 15.03.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 08.05.2024

2013 unterzeichneten das VBS und das Verteidigungsministerium Israels eine Absichtserklärung zur militärischen Zusammenarbeit. Artikel 1 und Artikel 2 legt fest, dass die Förderung der Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich zwischen der Schweiz und Israel vertieft werden soll. Jedoch haben Israels Militäroperationen im Gazastreifen seit dem terroristischen Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 massive Verletzungen des humanitären Völkerrechts zur Folge gehabt.  Angesichts dieser Tatsache kann die Schweiz, als Depositarstaat der Genfer Konventionen und somit als Verfechterin des humanitären Völkerrechts, nicht weiterhin eine Zusammenarbeit anstreben, die möglicherweise dazu beiträgt oder den Eindruck erweckt, solche Verstösse zu tolerieren oder zu legitimieren.  Auch aus Sicht der Neutralitätspolitik ist es höchst fragwürdig, wenn die Schweiz in einer Absichtserklärung gegenüber einem Staat, der in einen bewaffneten Konflikt involviert ist, den Austausch von Informationen betreffend Ausrüstung sowie von Erfahrungen zwischen militärischen Spezialisten anstrebt. Schliesslich ist der in Art. 2 Abs. 3 Ziffer i. der Absichtserklärung erwähnte «Meinungsaustausch über das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte» im Rahmen hochrangiger diplomatischer und politischer Gespräche zu führen anstatt auf Stufe von militärischen Spezialisten. Denn die Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte haben längst den Rahmen militärischer Missgeschicke verlassen und werden stattdessen von der israelischen Regierung bewusst in Kauf genommen. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Unterstützung dieser Absichtserklärung den Eindruck in der Bevölkerung erweckt, dass sie Verletzungen des humanitären Völkerrechts toleriertWie steht der Bundesrat dazu, wenn die Schweiz mit einem Staat welches in einem bewaffneten Konflikt involviert ist, Austausch von Informationen betreffend Ausrüstung sowie von Erfahrungen zwischen militärischen Spezialisten anstrebt?In welcher Form findet in Art. 2 Abs. 3 Ziffer i. genannte «Meinungsaustausch über das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte» statt?Ist der Bundesrat der Meinung, dass Absichtserklärung zwischen dem eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweiz und dem Verteidigungsministerium des Staates Israel, wegen den genannten Gründen, gekündigt werden muss?

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24.3195 — Wahrung unserer Neutralität, indem wir die Arbeit der von uns unterstützten NGO überwachen

Typ Interpellation
Eingereicht von Pahud Yvan
Datum 13.03.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 08.05.2024

Die Arbeit des Parlaments wird von den ausländischen Regierungen beobachtet. Die Wucht und die Zahl der Angriffe auf Israel, seine Regierung und seine Streitkräfte Israel, seine Regierung und seine Streitkräfte erweckt den Eindruck, dass wir voreingenommen sind. Der Bundesrat hielt es nicht für nötig, Israel nach den Massakern vom 7. Oktober zu besuchen, um die Unterstützung des Schweizer Volkes zum Ausdruck zu bringen. Der Armeechef war am 7. Oktober in Tel Aviv und reiste unverzüglich ab. Dies wirft kein gutes Licht auf unsere Streitkräfte.  Die Präsidentin des IKRK hielt es erst zwei Monate nach den Massakern für angebracht, nach Israel zu kommen. Der Ruf des IKRK, einer Institution, welche die Neutralität der Schweiz symbolisiert, hat sich in Israel erheblich verschlechtert. Bei der Delegation und vor der Residenz der Leiterin der IKRK-Delegation in Tel Aviv kam es zu Demonstrationen, in denen die Voreingenommenheit des IKRK angeprangert wurde.  An der israelischen Zivilbevölkerung wurden Kriegsverbrechen begangen.  11 000 ballistische Raketen wurden von der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung abgefeuert. Tel Aviv und seine Umgebung wurden bombardiert. Diese schweren Kriegsverbrechen finden im Parlament und in den Medien nur sehr wenig Beachtung.120 000 israelische Zivilisten wurden aus dem Gaza-Gebiet evakuiert. 80 000 aus dem Grenzgebiet zu Libanon.Die neutrale Arbeit des Parlaments muss unterstützt werden. Es geht nicht um ein Gerangel, in dem letzten Endes nur die Interessen einer einzigen Partei vertreten werden. Die Neutralität erfordert, dass auch das Leiden des israelischen Volkes anerkannt wird. Ausgewählte Anteilnahme ist nicht im Sinne der Neutralität.   Die Aufsicht über die vom Bund finanzierten Organisationen muss erheblich verstärkt und verbessert werden. Die Skandale rund um das Hilfswerk UNRWA, das seit zehn Jahren von Schweizer Staatsangehörigen und ehemaligen IKRK-Mitarbeitenden geleitet wird, haben dem Ruf der Schweiz und des IKRK geschadet.     Der Bundesrat soll die Aufsicht über die Aktivitäten von Schweizer Organisationen, die in Gaza und im Westjordanland tätig sind, verbessern und verstärken.  Unabhängige Prüfungen müssen veranlasst und publik gemacht werden. Damit Interessenskonflikte vermieden werden können, dürfen die Prüfstellen keine Gelder von Bund und Kantonen erhalten. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um Neutralität und Ausgewogenheit bei der parlamentarischen Arbeit im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg zu gewährleisten? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Aufsicht über die Aktivitäten von Schweizer Hilfsorganisationen in Gaza und im Westjordanland zu verstärken?

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24.3196 — Markiert die Konfiszierung russischer Vermögenswerte das Ende der Schweizer Diplomatie und Neutralität?

Typ Interpellation
Eingereicht von Pahud Yvan
Datum 13.03.2024
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 08.05.2024

Die eidgenössischen Räte haben eine Reihe von Motionen angenommen, die verlangen, dass russische Vermögenswerte in der Schweiz konfisziert werden. Nach der Annahme dieser Motionen durch den Ständerat wurde die Schweizer Botschafterin in Russland, Krystyna Marty Lang, in das russische Aussenministerium einbestellt.  Die russische Regierung kritisierte den Beschluss der eidgenössischen Räte, russisches Eigentum in der Schweiz zu konfiszieren, und bezeichnete das Vorgehen als «staatlichen Diebstahl». Sie verurteilte den Entscheid der Schweizer Behörden aufs Schärfste; er verstosse ihrer Ansicht nach grob gegen Grundprinzipien und Normen des Völkerrechts im Bereich der Staatenimmunität. Russland betrachtet die Schweiz aufgrund dieses Beschlusses und ihrer Übernahme westlicher Sanktionen nicht mehr als neutral und hat sie auf seine Liste der «unfreundlichen Staaten» gesetzt.  Daher weigert sich Moskau nun, an der grossen Ukraine-Friedenskonferenz teilzunehmen, welche die Schweiz dieses Jahr ausrichten möchte. Nach Ansicht mehrerer Experten, darunter Georges Martin, Schweizer Botschafter im Ruhestand, stellt diese Einberufung durch Russland vor allem ein Risiko für die Schweizer Diplomatie dar. " Eine derartiger Entscheid birgt die grosse Gefahr, dass unser Land, das sich als neutral bezeichnet, in einer Friedensverhandlung keine Rolle mehr spielen und Konfliktparteien nicht mehr an einen Verhandlungstisch bringen kann.   Hält der Bundesrat einen Friedensgipfel zwischen Russland und der Ukraine nach diesem Beschluss der eidgenössischen Räte immer noch für möglich? Hat der Bundesrat eingeschätzt, wie sich dieser Beschluss der Bundesversammlung auf die diplomatischen Möglichkeiten der Schweiz auswirken wird? Ist der Bundesrat der Ansicht, dass dieser Beschluss die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrales Land, das in der Lage ist, in der Konfliktlösung eine Rolle zu spielen, gefährdet? Hat der Bundesrat eingeschätzt, wie sich die neuen russischen Sanktionen gegen die Schweiz auf die Schweizer Wirtschaft auswirken werden? Hat der Bundesrat die Auswirkungen dieses Beschlusses auf den Finanzplatz Schweiz abgeschätzt?

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23.3765 — Zivile Unterstützung der Ukraine. Die Schweiz macht zu wenig

Typ Interpellation
Eingereicht von Grüne Fraktion
Datum 15.06.2023
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 16.08.2023

Die Schweiz finanziert die Kriegsanstrengungen der Ukraine aufgrund ihrer Neutralität nicht. Die Tatsache, dass wir keine Waffen liefern, darf uns jedoch nicht davon entbinden, unseren Teil der Anstrengungen und der Solidarität gegenüber der Ukraine zu übernehmen, die Opfer einer ebenso brutalen wie völkerrechtswidrigen Aggression Russlands ist. Damit unsere Neutralitätspolitik bei unseren europäischen Nachbarn, die für die Verteidigung unseres Kontinents sorgen, glaubwürdig ist, müssten wir uns sogar noch stärker als andere an der Deckung der humanitären Bedürfnisse, dem Schutz der Bevölkerung und dem Wiederaufbau der Ukraine beteiligen. Im internationalen Vergleich liegen wir jedoch laut dem Kieler Institut am Ende der Rangliste, d. h. hinter allen europäischen Ländern, wenn man den Gesamtbetrag der zivilen und militärischen Unterstützung in Relation zum BIP setzt. So hat die Schweiz am 24. Februar 2023 0,05 Prozent ihres BIP beigetragen gegenüber 1,3 Prozent von Estland, 0,7 Prozent von Norwegen, 0,4 Prozent von Deutschland oder Grossbritannien und 0,5 Prozent von Österreich, deren Beitrag somit mehr als zehnmal höher ist. Selbst wenn man die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge in der Schweiz berücksichtigt, bleibt unser Beitrag mit 0,22 Prozent weit untem der unserer Nachbarn, einschliesslich Portugal mit 0,59 Prozent, den Niederlanden mit 0,89 Prozent oder Polen mit 3,1 Prozent.

  • Wie interpretiert der Bundesrat diese Zahlen?
  • Ist er im Besitz anderer Statistiken, die zeigen, dass die Schweiz ihren Teil der Anstrengungen zur Unterstützung der Ukraine voll und ganz übernimmt? Auch wenn man sie in Relation zum BIP setzt?
  • Wenn nicht, mit welchen anderen Mitteln als einer angemessenen zivilen Unterstützung will der Bundesrat seinen Anteil an den europäischen Anstrengungen für die Ukraine übernehmen?
  • Inwiefern ist die Schweizer Neutralität für unsere EU-Partner von Interesse, wenn sie darin besteht, uns von jeglicher Militärhilfe für die Verteidigung des Kontinents und für die Ukraine zu befreien, ohne dass wir unsere volle Verantwortung für die humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau übernehmen?
  • Die von der Schweiz für die Ukraine bestimmten Beträge werden hauptsächlich dem Budget für die internationale Zusammenarbeit entnommen. Angenommen, alle reichen Länder würden das Gleiche tun und ihre Budgets für internationale Zusammenarbeit um die militärische und zivile Unterstützung für die Ukraine kürzen, welche Folgen könnte dies für die schwächsten Länder sowie für die globale Stabilität haben?

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23.3229 — Rolle der Schweiz im Ukraine-Krieg

Typ Interpellation
Eingereicht von Würth Benedikt
Datum 16.03.2023
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 10.05.2023

Aktuelle Entscheide und Positionen der Schweiz im Zusammenhang mit dem Ukraine Krieg können wie folgt zusammengefasst werden: Restriktive Auslegung der Neutralität, humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung, diplomatische Anstrengungen (beispielsweise mit den Lugano-Prinzipien). Neuerdings soll offenbar auch eine Offensive in Bezug auf Verhandlungen gestartet werden. Gleichzeitig fordert der Bundesrat in verschiedenen Stellungnahmen (so bereits am 24. Februar 2022) Russland auf, seine Truppen unverzüglich von ukrainischem Boden zurückzuziehen. Schliesslich hat die Schweiz aktuell als Mitglied des UNO-Sicherheitsrates eine besondere Rolle bei der Wahrung der kollektiven Sicherheit. Weil mit Russland eine Vetomacht des Sicherheitsrats einen Angriffskrieg führt, ist dieses System der kollektiven Sicherheit faktisch stillgelegt. Vor diesem Hintergrund verstärkt sich die Diskussion um die Uniting for Peace Verfahren innerhalb der UNO. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welches Konzept verfolgt der Bundesrat, wenn er zu Friedensverhandlungen aufruft. Soll die Schweiz eine aktive Rolle einnehmen?
  2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Grundvoraussetzung für Verhandlungen die Bereitschaft der Regierungen von Ukraine und Russland ist?
  3. Gibt es seitens des Bundesrats nach wie vor die Bereitschaft, für die Ukraine ein Schutzmachtmandat zu übernehmen, auch wenn Russland die Schweiz als "unfriendly state" bezeichnet?
  4. Sind für den Bundesrat die OSZE-Prinzipien wie Achtung der Souveränität, Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt, Unverletzlichkeit der Grenzen, territoriale Integrität der Staaten, friedliche Regelung von Streitfällen, Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht der Völker verhandelbar?
  5. Was macht der Bundesrat - auch als Mitglied des UNO-Sicherheitsrates - in Bezug auf die völkerrechtliche Etablierung der Uniting for Peace Verfahren? Teilt er die Auffassung, dass dadurch das System der kollektiven Sicherheit im aktuellen Umfeld gestärkt werden könnte?
  6. Der Bundesrat hält in seinem Neutralitätsbericht (Postulat 22.3385) fest, dass die Neutralität der Schweiz als sicherheits- und aussenpolitisches Instrument nur nützt, wenn sie international anerkannt und respektiert wird. Ist nach Auffassung des Bundesrates das Verständnis für die aktuell verfolgte Neutralitätspolitik im Rahmen der OSZE gegeben?

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23.3097 — Ja zur immerwährenden, bewaffneten und umfassenden Neutralität. Kann die Schweizerische Post die Parlamentsdienste bei der Postsortierung unterstützen, damit die Postzustellung auch im Bundeshaus funktioniert?

Typ Interpellation
Eingereicht von Aeschi Thomas
Datum 09.03.2023
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 26.04.2023

Zehntausende besorgterer Bürger haben in den letzten Wochen eindringliche postalische Appelle an die eidgenössischen Parlamentarier gerichtet. Darin sprechen sie sich mit deutlichen Worten gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aus. Dies wäre die Aufgabe der immerwährenden, bewaffneten und umfassenden Neutralität. Beim Postversand logistisch unterstützt wurden diese Bürger durch die AUNS-Nachfolgeorganisation Pro Schweiz. Nachdem sich der Ständerat mit der Ablehnung der Motion 22.3557 gegen indirekte Waffenlieferungen an die Ukraine aussprach, wurde gestern ab 15 Uhr im Nationalrat über die Motion 23.3005 debattiert, welche indirekte Waffenlieferungen an die Ukraine zugelassen hätte. Zeitgleich, ebenfalls gestern um 15 Uhr, informierten die Parlamentsdienste die Nationalräte, dass die Postzuschriften, in welchen zehntausende besorgter Bürger vor der Aufgabe der immerwährenden, bewaffneten und umfassenden Neutralität warnen, aufgrund des "Sortieraufwands" den Parlamentariern nicht zugestellt würden. Fälschlicherweise wird in besagtem Schreiben behauptet, es würde sich dabei um "Postzuschriften von Pro Schweiz" handeln, was wahrheitswidrig ist. In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen an das UVEK respektive die Schweizerische Post:

  1. Ist es in der 174-jährigen Geschichte der Schweizerischen Post vorgekommen, dass Postsendungen aufgrund ihres politischen Inhalts oder des "Sortieraufwands" nicht zugestellt wurden?
  2. Wie handhabt die Schweizerische Post nicht zugestellte Postsendungen: Unternimmt die Schweizerische Post nicht alles Mögliche, um diese den genannten Adressaten zustellen zu können - dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Adressdaten aller Parlamentarier auf der Parlamentswebseite öffentlich zugänglich sind?
  3. Die Parlamentsdienste haben angekündigt, die nicht zugestellten Postsendungen zu "archivieren". Wie geht die Post mit nicht zugestellten Sendungen um? Werden diese ebenfalls "archiviert" oder werden diese, falls keine korrekte Zustelladresse ermittelt werden konnte, an den Absender retourniert?
  4. Anscheinend überlastet die Postsortierung die Parlamentsdienste. Falls die Parlamentsdienste logistisch nicht in der Lage sind, die Hauspost eigenständig zu sortieren, wäre die Schweizerische Post bereit, die Parlamentsdienste bei der Postsortierung logistisch zu unterstützen?

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22.3955 — Debatte und Positionierung zur Neutralität

Typ Interpellation
Eingereicht von Portmann Hans-Peter
Datum 21.09.2022
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 16.11.2022

Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

  1. Wie kam es dazu, dass der Bundesrat nach dem Ergreifen von Sanktionen gegenüber Russland eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe zur Thematik "Neutralität" eingesetzt hat, eine öffentliche Debatte zur Positionierung der Neutralität angekündigt hat, dann aber den durch die Arbeitsgruppe ausgearbeitete und mehrmals in den Departamenten konsultierte "Neutralitätsbericht" verworfen hat?
  2. Zu welcher Neutralitäts-Form bekennt und positioniert sich nun der Bundesrat im In- sowie auch im Ausland?
  3. Glaubt der Bundesrat, er habe mit seiner Debattenverweigerung einen Beitrag zur Stabilisierung und Anerkennung unserer Schweizer Neutralität beigetragen?

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22.3729 — Die Konferenz der Nato-Staaten, die die Schweiz zur Kasse bitten werden

Typ Interpellation
Eingereicht von Quadri Lorenzo
Datum 16.06.2022
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 31.08.2022

Am 4. und 5. Juli findet in Lugano eine Konferenz für den Wiederaufbau der Ukraine statt. Damit verbunden ist die Mobilisierung von Tausenden von Personen (Militär, Ordnungskräfte), die für die Sicherheit der Konferenz sorgen sollen. Die Stadt Lugano, ihre Einwohnerinnen und Einwohner und ihre Geschäfte werden während mehrerer Tage gewaltige Unannehmlichkeiten auf sich nehmen müssen. Die Konferenz ist ein einseitiger Gipfel der Ukraine und ihrer Partnerländer. Die russische Gegenseite fehlt. Diese Zusammensetzung hat nichts mit den "Guten Diensten" der Schweiz bei kriegerischen Auseinandersetzungen zu tun. Im Gegenteil: Es handelt sich vielmehr um ein weiteres Aufweichen unserer Neutralität, die in der Zwischenzeit international jedwede Glaubwürdigkeit verloren hat. An diesem Einbahn-Treffen, an dem über Wiederaufbau diskutiert wird, während aller Wahrscheinlichkeit nach weiterhin Krieg herrscht und dessen Ende nicht abzusehen ist, werden bestimmt riesige Beiträge für den Wiederaufbau der Ukraine gesprochen. Vielleicht werden sogar Aufträge vergeben. Die Schweiz als Gastgeberin dieser Konferenz, deren Arbeit in einem Dokument festgehalten wird, wird sich schwerlich heraushalten können, wenn es um die Beitragsersuchen geht. Ich frage den Bundesrat:

  • Wie teuer kommt die Organisation der Konferenz zum Wiederaufbau der Ukraine die Schweiz zu stehen?
  • Welchen Betrag will der Bundesrat für den Wiederaufbau der Ukraine bereitstellen?
  • Wie beurteilt der Bundesrat die auch von alt-Bundesrätin Calmy-Rey ins Spiel gebrachte Hypothese, dass in Lugano auch die Konfiszierung der "eingefrorenen" Gelder russischer Oligarchen zur Debatte stehen wird? Welche Position nimmt der Bundesrat in dieser Frage ein? Wie beurteilt der Bundesrat unter dem Gesichtspunkt der Neutralität die Möglichkeit, dass allfällige Konfiszierungsentscheide in einem Protokoll oder einer Erklärung, die den Namen einer Schweizer Stadt (Lugano) trägt, stehen?

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22.3413 — Der Chef der Armee spricht einen Nato-Beitritt der Schweiz an

Typ Interpellation
Eingereicht von de la Reussille Denis
Datum 09.05.2022
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 24.08.2022

Der Chef der Armee, Thomas Süssli, hat kürzlich erklärt, dass ein Beitritt der Schweiz zur NATO "zurzeit" nicht auf der Tagesordnung stehe. Bedeutet "zurzeit", dass die Frage eines Beitritts bald geprüft werden könnte? Diese Meinungsbekundungen sind meines Erachtens völlig inakzeptabel. Übersieht Herr Süssli, dass die Schweiz neutral ist und dass in unserem Land während des Kalten Krieges zu keiner Zeit ein NATO-Beitritt diskutiert wurde? Ebenso inakzeptabel ist das Schweigen des Bundesrates im Nachgang zu solchen Aussagen. Der Bundesrat und die Departementsvorsteherin Viola Amherd hätten Herrn Süssli zur Ordnung und ihm ein paar Tatsachen in Erinnerung rufen sollen, insbesondere, dass es nicht der Chef der Armee ist, der in unserem Land über die Aussenpolitik bestimmt.

  • Seit wann masst sich der Chef der Armee die Kompetenz an, über die Schweizer Aussenpolitik zu bestimmen?
  • Stehen der Beitritt der Schweiz zu einer ausländischen militärischen Organisation und die Aufgabe der Neutralität auf der versteckten Agenda des Bundesrates?
  • Würde es der Schweiz nicht besser anstehen, wenn sie ihre Politik der guten Dienste fortsetzt und versucht, mörderische Konflikte zu schlichten - und diese Konflikte nicht dadurch anzuheizen, dass der Chef der Armee einen möglichen Beitritt der Schweiz zur NATO anspricht?

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22.3351 — Krieg gegen die Ukraine. Unsere westlichen Werte verteidigen und die guten Dienste stärken

Typ Interpellation
Eingereicht von Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Datum 18.03.2022
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 18.05.2022

Der Krieg in der Ukraine wird langfristige Auswirkungen auf die Aussenpolitik der Schweiz haben. Neben Fragen der Ausgestaltung der Guten Dienste und der Neutralität wird sich die Schweiz auch in der Diskussion um einen Wiederaufbau in der Ukraine aktiv in die internationale Diskussion einbringen müssen. Vor diesem Hintergrund bittet Die Mitte-Fraktion den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie gedenkt der Bundesrat die Schweiz in diesem Krieg proaktiv als Vermittlerin einzubringen? Und auf welche Weise soll die Schweiz im Rahmen der Guten Dienste einen aktiven Part in der Sicherstellung eines langfristigen Friedens übernehmen?
  2. Erarbeitet der Bundesrat verschiedene Szenarien, um sich je nach Kriegsausgang aktiv am Wiederaufbau der Ukraine zu beteiligen?
  3. Erachtet der Bundesrat eine Überprüfung und allfällige Anpassung der Neutralität im 21. Jahrhundert als angezeigt?

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22.3192 — Welche Rolle der Schweiz in der zukünftigen Sicherheitsordnung Europas?

Typ Interpellation
Eingereicht von Roth Franziska
Datum 17.03.2022
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 04.05.2022

Am neunten Tag nach der Aggression Russlands gegen die Ukraine erklärten EDA und VBS im Dokument "Die Neutralität der Schweiz", die Neutralität sei nicht anwendbar, wenn es zu einem bewaffneten Angriff durch einen anderen Staat kommt. Dann stehe es der Schweiz frei, eine Kooperation mit anderen Staaten zur gemeinsamen Verteidigung einzugehen. Kurz darauf präzisierte der Armeechef in einem Interview: Im Verteidigungsfall würde die Neutralität hinfällig. Dann könnten und müssten wir uns mit anderen Staaten verbünden, allenfalls auch mit der NATO."

  1. Sprachen EDA, VBS und Armeechef die Aussage "im Verteidigungsfall werde die Neutralität hinfällig" mit dem Bundesrat ab?
  2. Welche politischen, rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen bestehen, damit die Schweiz die Neutralität für "hinfällig" erklärt? Wer ist dafür verfassungsrechtlich zuständig?
  3. Wird der Bundesrat im angekündigten Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht klarstellen, welche Rolle die Schweiz in der zukünftigen Sicherheitsordnung Europas einnehmen kann und soll?
  4. Klärt der Bundesrat in diesem Zusatzbericht, wie und mit welcher Position die Schweiz zur laufenden Debatte über mehr strategische Autonomie Europas beitragen kann und will?
  5. Sorgt der Bundesrat dafür, dass er und nicht bloss das VBS diesen wichtigen Zusatzbericht verantworten?
  6. Mit welchen "anderen Staaten" will sich der Armeechef im Verteidigungsfall "verbünden"? Gestützt auf welche Vorabsprachen nimmt er an, dass sich diese mit der Schweiz ebenfalls "verbünden" möchten?
  7. Traf der Armeechef entsprechende Vorabsprachen auch mit den USA, ist doch der F-35A autonom gar nicht sinnvoll einsetzbar? Kommen dessen zentrale Fähigkeiten ohne Anbindung an ein Bündnis überhaupt zum Tragen?
  8. Worauf stützt der Armeechef seine Annahme, dass im Kriegsfall alle 30 NATO Mitgliedstaaten dem Wunsch der Schweiz zustimmen, einen Angriff auf die Schweiz als "einen Angriff gegen sie alle anzusehen" (Artikel 5 Nordatlantikvertrag)? Klärte er deren Bereitschaft ab, im Kriegsfall gegenüber der Schweiz eine Bündnispflicht einzugehen und fortan zu unserer Verteidigung beizutragen?
  9. In der Armeebotschaft 2022 (22.005) heisst es: Offensive Aktionen, in der Folge eines Angriffs auch ausserhalb der Landesgrenze, gehören zu einer aktiv geführten Verteidigungsoperation". Was sagen unsere Nachbarstaaten zu diesen Androhungen?

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22.3071 — Schweizer Waffen im Nahen Osten. Neutralität oder Heuchelei?

Typ Interpellation
Eingereicht von Hurni Baptiste
Datum 03.03.2022
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 04.05.2022

Ich ersuche den Bundesrat, auf folgende Fragen und Anliegen einzugehen:

  1. Wie konnten Sturmgewehre vom Typ Sig Sauer 551 während des Bürgerkriegs in Jemen in die Hände von saudischen Kämpferinnen und Kämpfern gelangen, und zwar trotz der 2021 im Kriegsmaterialgesetz verabschiedeten Verschärfung der Waffenausfuhr, die den Verkauf von Waffen an Konfliktländer verbietet?
  2. Neue Erkenntnisse haben belegt, dass diese Waffen zum Töten verwendet wurden. Ist der Bundesrat in Anbetracht dieser Tatsache gewillt, seine Entscheidung, weiterhin Waffen nach Saudi-Arabien zu exportieren, zu überdenken?
  3. Wie konnte dem Bundesrat nicht bewusst sein, dass der Verkauf eines Flugzeugs des Schweizer Flugzeugwerks Pilatus an die USA, welches diese ohne Begründungspflicht beim Verkauf umbauen konnten, in Wahrheit bei den Bombardements mehrerer Orte in Afghanistan von strategischer Bedeutung war?
  4. Weshalb möchte der Bundesrat das Flugzeug PC-12 weiterhin als Zivilflugzeug einordnen, obwohl seine Wandelbarkeit und sein Potenzial, zu einem Flugzeug für Spezialmissionen umgebaut zu werden, nicht mehr infrage gestellt werden?

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21.3940 — Auch in der Vermittlerrolle die Spreu vom Weizen trennen

Typ Interpellation
Eingereicht von Zuberbühler David
Datum 18.06.2021
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 01.09.2021

Die Neutralität ist der wichtigste Grundsatz der Aussenpolitik der Schweiz. In Bezug auf den israelisch-palästinensischen Konflikt scheint diese Neutralität aber zu einer Alibi-Übung verkommen zu sein. Dies zeigte sich erneut während den terroristischen Angriffen der Hamas und des islamischen Dschihads auf Israel, als der Bundesrat beide Parteien gleichermassen zur Beilegung der Gewalt und Einhaltung des Völkerrechts mahnte. Den Angreifer mit dem Angegriffenen moralisch auf gleiche Ebene zu setzen, ist kein politisch neutrales Verhalten, sondern eine ungerechte Beurteilung der Lage und sendet zudem ein falsches Signal: Es relativiert die Tragweite des doppelten Völkerrechtsbruchs durch die Hamas und frustriert die Anstrengungen Israels, die Raketenangriffe mit so wenig zivilen Opfern wie nur möglich zu unterbinden. Terroristische Angriffe solcher Art auf Israel sind leider nicht neu und die Absichten der Hamas, auch für den Bundesrat, seit jeher unverkennbar. Jedes Land hat das Recht, seine Bürger gegen Angriffe zu verteidigen. Während Israel Raketen gebraucht, um seine Bürger zu schützen, gebraucht die Hamas das palästinensische Volk als menschliche Schutzschilder, um seine Raketen zu schützen. Als neutraler Staat sollte die Schweiz ihre "Guten Dienste" nicht länger zur Begünstigung von Aggressoren instrumentalisieren lassen, sondern die Spreu wieder vom Weizen trennen, besonders im Hinblick auf das Völkerrecht. Aus diesem Grund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Weshalb schaut der Bundesrat über das doppelte Kriegsverbrechen der Hamas hinweg und erwähnt es in keiner seiner Mitteilungen?
  2. Wann und wo hat der Bundesrat in seiner Vermittlerrolle klargemacht, dass die Schweiz in der Lösungssuche des israelisch-palästinensischen Konflikts keine Aufwiegelung und Gewalt akzeptiert?
  3. Warum wagt der Bundesrat es nicht, den souveränen und befreundeten Staat Israel in seinem Recht, sein Land gegen islamischen Terror zu verteidigen, zu bestärken?

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21.3614 — Ist die Schweiz neutralitätspolitisch gut auf einen Cyberkrieg eingestellt?

Typ Interpellation
Eingereicht von Müller Damian
Datum 31.05.2021
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 01.09.2021

Der Entwurf des Sicherheitsberichts 2021, den der Bundesrat am 28. April 2021 verabschiedet hat, misst den Cyberrisiken zurecht eine grosse Bedeutung bei. Die rasch fortschreitende Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche machen den Cyberraum zu einem Schlüsselbereich auch für die zukünftige Aussen- und Sicherheitspolitik. Die neuartigen Risiken erfordern technische und militärische Kapazitäten, um auf sie einzuwirken und Angriffe abzuwehren. Notwendig ist aber auch die Klärung wichtiger völkerrechtlicher Normen und des bestehenden neutralitätspolitischen Konzepts der Schweiz. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hat der Bundesrat eine vertiefte Abklärung vorgenommen, wie das Neutralitätsrecht im Cyberraum und in der Cyberkriegsführung anzuwenden ist?
  2. Hat er klare Vorstellungen, wann bei Cyberoperationen die Kriegsschwelle erreicht wird?
  3. Auf welche Art stellt er sicher, dass das schweizerische Territorium in Cyberkonflikten den Kriegführenden nicht zur Verfügung steht, wie es das Neutralitätsrecht verlangt?
  4. Wie stellt er sicher, dass Kriegführende gleichbehandelt werden, beispielsweise bei der Weitergabe von Technologie?
  5. Die Schweiz ist nicht nur fallweise neutral, sondern einer dauernden Neutralität verpflichtet, was bereits in Friedenszeiten Vorwirkungen hat. Welche Vorwirkungen beachtet der Bundesrat in Bezug auf mögliche zukünftige Cyberkonflikte?
  6. Welche Formen und Intensität der internationalen Zusammenarbeit sind in diesem Bereich mit der dauernden Neutralität vereinbar?
  7. Was kommuniziert der Bundesrat dazu gegenüber anderen Staaten, um die Neutralitätspolitik der Schweiz glaubwürdig zu machen?
  8. Die Neutralität ist auch Grundlage für eine besondere internationale Rolle der Schweiz als Brückenbauerin und Vermittlerin. Will der Bundesrat diese Rolle auch im Zeitalter der Cyberkonflikte wahrnehmen und wie?
  9. In welchen thematischen Feldern sieht er eine besondere Chance für die Schweiz?
  10. Ist sich der Bundesrat der Risiken bewusst, ungewollt Völkerrecht zu brechen, neutralitätsrechtliche Vorgaben zu missachten, die aufgebauten technischen Mittel wenig wirkungsvoll einzusetzen oder den aussenpolitischen Spielraum schlecht zu nutzen, falls er sich darauf beschränkt, nur fallweise eine Neutralitätspraxis zu entwickeln?
  11. Am Ende des kalten Krieges hat der Bundesrat in einem Neutralitätsbericht eine damals zeitgemässe Neuinterpretation von Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik vorgenommen. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass sich eine solche grundsätzliche Standortbeurteilung auch heute wieder aufdrängt?

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20.4577 — Vertrag der UNO über das Verbot von Kernwaffen. Gedenkt der Bundesrat, dem Willen des Parlamentes Folge zu leisten?

Typ Interpellation
Eingereicht von Sommaruga Carlo
Datum 17.12.2020
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 24.02.2021

Am 7. Juli 2017 stimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen dem Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) zu. Im Juni 2018 nahm der Nationalrat die Motion 17.4241 an; sie verlangt vom Bundesrat, den Vertrag möglichst rasch zu unterzeichnen und ihn dem Parlament zur Ratifizierung zu unterbreiten. Der Ständerat wies in seinem Bericht von Juni 2018 die vom Bundesrat vorgebrachten Einwände zurück und nahm die Motion im Dezember 2018 ebenfalls an. Bis heute hat der Bundesrat kein Verfahren eingeleitet, um die Motion umzusetzen. Anfang April 2019 entschied der Bundesrat, vertieft über einen allfälligen Beitritt der Schweiz zum TPNW nachzudenken und bis Ende 2020 einen weiteren Bericht vorzulegen. Die Bedenkzeit wollte er nutzen, um hinsichtlich der letzten Entwicklungen der internationalen Politik und der Sicherheitspolitik Bilanz zu ziehen. Das Besondere daran war, dass der Bericht sich auf ein verwaltungsexternes Gutachten unter Beizug von ausländischen Fachleuten abstützen sollte. Dieser zusätzliche Bericht liegt bis heute nicht vor. Der Bundesrat verschob ihn wiederholt und machte dessen Erstellung anstatt von einer eigenen Politik von Ereignissen und Stellungnahmen von Drittländern abhängig, über die er keine Kontrolle hat. Unterdessen wurde der TPNW von 50 Ländern ratifiziert und wird im Januar 2021 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der Bundesrat sich zu den folgenden Fragen äussert:

  1. Das Parlamentsgesetz räumt dem Bundesrat zwei Jahre ein, um eine Motion zu erfüllen. Diese Frist ist unterdessen abgelaufen, ohne dass der Bundesrat die Unterzeichnung und die Ratifizierung an die Hand genommen hat. Wie gedenkt der Bundesrat, dem Willen des Parlaments Folge zu leisten?
  2. Aus welchem Grund folgt der Bundesrat in Bezug auf die Ratifizierung des TPNW nicht seinem Credo "Aussenpolitik ist Innenpolitik", wie er dies bei seiner Positionierung zum Migrationspakt getan hat, zumal beim TPNW das Parlament klar Stellung bezogen hat und die Bevölkerung dem Vertrag mehrheitlich positiv gegenübersteht?
  3. Unterscheidet sich die Neutralität der Schweiz so stark von der Neutralität anderer neutraler Staaten wie Irland oder Österreich, dass dies zur Folge hat, dass sie sich von den Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts wie die Beseitigung von Massenvernichtungswaffen, auf die das IKRK uns immer wieder hinweist, entfernt?
  4. Welche Schritte haben die verwaltungsinternen Fachleute zur Klärung der seit Juni 2018 offenen Fragen unternommen?
  5. Der Bundesrat beabsichtigt, externe Fachleute aus dem Ausland beizuziehen, um die politische Positionierung der Schweiz zu erarbeiten. Soll die humanitäre, neutrale und unabhängige Vision der Schweiz in Bezug auf die nukleare Abrüstung auf der Meinung einiger ausländischer Fachleute abstützen? Wären ein Entscheid unseres Parlaments sowie die Ressourcen und das Wissen unserer Diplomatie und unserer Verwaltung, namentlich im Bereich der Abrüstung, als Grundlage nicht angebrachter?
  6. Wie erklärt der Bundesrat die Haltung der Schweiz in Bezug auf die nukleare Abrüstung auf internationaler Ebene? Denn diese hat in den letzten drei Jahren um 180 Grad gedreht, d. h. die Schweiz ist von einer aktiven Befürworterin der nuklearen Abrüstung zu einem Land geworden, das die Haltung der fünf offiziellen Atommächte unterstützt, was in komplettem Widerspruch zum Willen unserer beiden Parlamentskammern steht.
  7. Ist die Tatsache, dass der Bundesrat dieses Geschäft vor sich hinschiebt, so zu deuten, dass es die Meinung vertritt, dass die Schweiz zur Wahrung der Sicherheit auf die Nuklearwaffen der Nato-Mitgliedländer angewiesen ist?

→ Curia Vista


20.4650 — Finanzierung des Krieges um Bergkarabach von der Schweiz aus

Typ Interpellation
Eingereicht von Müller-Altermatt Stefan
Datum 17.12.2020
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 17.02.2021

Der grösste Teil des aserbaidschanischen Öl- und Gashandels wird von in der Schweiz domizilierten Firmen abgewickelt. Aserbaidschan seinerseits war in den vergangenen Monaten Kriegspartei im Konflikt um Berg-Karabach. Alleine die in der Antwort auf die Frage 20.5948 genannte Gewinnsumme des staatlichen Ölkonzerns Socar (383 Mio. USD) entspricht dem Verteidigungsetat des Kriegsgegners Armenien. Es kann kaum bestritten werden, dass der Schweizer Handelsplatz eine relevante Rolle spielte bei der Finanzierung des Krieges. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie verträgt sich die Relevanz des Schweizer Handelsplatzes für den Krieg in Berg-Karabach mit der schweizerischen Neutralität und welche Implikationen hat sie für die Reputation des Schweizer Handelsplatzes?
  2. Wie schätzt der Bundesrat den Kapitaltransfer von der Schweiz nach Aserbaidschan ein in Bezug auf das Völkerrecht und die Menschenrechte?
  3. Während in Bezug auf Aserbaidschan keine Sanktionsentscheide unserer wichtigsten Handelspartner vorliegen, bestehen seitens der EU, einiger der Mitgliedsländer und den USA Sanktionen gegen die Türkei, welche gemeinsam mit Aserbaidschan den Krieg im Südkaukasus geführt hat. Ergeben sich aus den kriegerischen Ereignissen, den Verflechtungen der beiden Staaten und den Sanktionen der wichtigsten Handelspartner gegen die Türkei keine Tatbestände gemäss dem Embargogesetz?

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20.4180 — Crypto-Affäre. Nachhaltiger Schaden für die Schweiz?

Typ Interpellation
Eingereicht von Fiala Doris
Datum 24.09.2020
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 25.11.2020

Der Bundesrat ist gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat den Vertrauensverlust in die "Marke" Schweiz und in die Schweizer Neutralität?
  2. Wie hoch schätzt er den potenziellen finanziellen Schaden, der einerseits durch den reduzierten Export von Crypto Dienstleistungen und andererseits durch den Einkauf solcher Leistungen zustande kommt?
  3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Kryptographie eine Schlüsseltechnologie ist für die Schweiz?
  4. Welche Schlüsseltechnologien sollten zwingend in der Schweiz gehalten werden müssen? Besteht eine Liste von kritischen Schlüsseltechnologien?
  5. Wie gedenkt der Bundesrat die Rechtssicherheit in Bezug auf Industrie und Forschung im Bereich der Kryptografie wiederherzustellen?
  6. Welche Massnahmen ergreift er zur Sicherung von Schlüsseltechnologien in der Schweiz und zur langfristigen Sicherung des Forschungsstandorts Schweiz?
  7. Weshalb hat sich der Bundesrat bisher noch nicht offiziell zu dieser Angelegenheit geäussert?
  8. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um den politischen Reputationsverlust bei Regierungen wiedergutzumachen, die bewusst auf Dienstleistungen gebaut haben, welche auf den Schweizer Werten Unabhängigkeit, Neutralität und Qualität basieren?
  9. Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeit der Gefahr, welche von zögerlichem Handeln der Schweiz ausgeht?
  10. Wie beurteilt der Bundesrat den Einfluss dieser Affäre auf die bilateralen Beziehungen zu Partnerländern welche auch Kunden sind oder waren?
  11. Welche Aktivitäten plant der Bundesrat auf nationaler und internationaler Ebene zur Wiederherstellung unserer Reputation wie auch derjenigen der Cryptoindustrie?

→ Curia Vista


19.4356 — Amazonasgebiet. Die grüne Lunge der Erde brennt

Typ Interpellation
Eingereicht von Gugger Niklaus-Samuel
Datum 27.09.2019
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 13.11.2019

Die riesigen Brände im Amazonasgebiet sind für die Erde eine Katastrophe grössten Ausmasses. Sie bewegen die Menschen weltweit, auch in der Schweiz. Die grüne Lunge der Welt ist stark gefährdet, die damit zusammenhängenden Probleme, z. B. die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung, auf die Biodiversität in der Region oder auf das Klima weltweit, sind verheerend. Der Bund hat als Sofortmassnahme vier Deza-Experten in das Amazonasgebiet entsandt. Das ist löblich, angesichts der sozialen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Dimensionen der sich stellenden Herausforderungen aber eine verschwindend kleine und überdies kurzfristige Hilfe. In dieser komplexen Krise, von der mehrere Länder direkt betroffen sind und in der zahlreiche weitere ihre Hilfe anbieten, könnte die Schweiz stattdessen ihre guten Dienste anbieten, denn sie geniesst im In- und im Ausland den Ruf als vertrauenswürdige Vermittlerin und effiziente Koordinatorin. Ihre Neutralität ohne koloniale Vergangenheit, ihr demokratisches System, welches auf Austausch, Ausgleich und Kompromiss aufbaut, sowie ihre Erfahrung mit kultureller Vielfalt schaffen Vertrauen und sind hierfür zentrale Eigenschaften, wie auch der Bundesrat in einem Bericht kürzlich festhielt. Folgende Fragen stellen sich:

  1. Wie steht es um die Zusammenarbeit der Schweiz mit den verschiedenen Regierungen der von den Bränden betroffenen Länder?
  2. Wie steht es um die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Regierungen der verschiedenen Länder, die in dieser Krise ihre Unterstützung angeboten haben?
  3. Wie steht es um die Zusammenarbeit der Schweiz mit regionalen und lokalen Organisationen, die sich für den Schutz der indigenen Bevölkerung bzw. des Regenwaldes engagieren?
  4. Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob es sich hier um eine komplexe Krise mit internationalen Dimensionen handelt, in der die Schweiz ihre guten Dienste anbieten kann?
  5. Falls nein, wo will der Bundesrat in seinem Engagement die Schwerpunkte setzen, ergänzend zur Soforthilfe betreffend Brandbekämpfung?
  6. Wie setzt er sich insbesondere ein zum nachhaltigen Schutze der Ureinwohner im Amazonasgebiet sowie der Biodiversität in dieser Region?
  7. Ist der Bundesrat bereit, die Verhandlungen zum Mercosur-Abkommen zu unterbrechen, solange Brasilien den Urwald nicht aktiv schützt?

→ Curia Vista


19.4032 — Rechtssicherheit im internationalen Kapitalverkehr

Typ Interpellation
Eingereicht von Portmann Hans-Peter
Datum 16.09.2019
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 13.11.2019

Die Schweiz hat sich verpflichtet, Sanktionen, welche von der UNO ausgesprochen werden, umzusetzen. Alle durch Einzelstaaten einseitig verhängten Wirtschaftsembargos werden mit Blick auf die Neutralität vom schweizerischen Gesetz nicht erfasst. Da jedoch globale Wirtschaftsmächte missbräuchlich auch Strafaktionen gegen Unternehmungen fremder Staatshoheiten verhängen, werden in der Schweiz viele Kundenbeziehungen gekündigt, welche eine allfällig mögliche Verbindung zu sanktionierten Staaten aufweisen. Das liegt natürlich entsprechend der Gewerbefreiheit in der Kompetenz dieser privatrechtlichen Unternehmungen. In verschiedensten Fällen hat aber die offizielle Schweiz gemäss internationalen Verträgen Verpflichtungen, wie das Sicherstellen eines freien Kapitalverkehrs oder das Sicherstellen des täglichen Funktionierens bei den Botschaften und deren Mitarbeitenden. Ich bitte den Bundesrat, diesbezüglich zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

  1. Wie soll der Kapitalverkehr mit Kuba aufrechterhalten werden, nachdem nun auch die Postfinance Kontoinhabern kündigte, welche mit Kuba legale Beziehungen (geschäftlich oder familiär) unterhalten?
  2. Wie wird ausländischen Diplomaten ein tägliches Funktionieren sichergestellt, nachdem zum Beispiel der venezolanischen Botschaft und deren Mitarbeitern die Bankkonti gekündigt wurden?
  3. Wie soll die Schweiz in Konfliktregionen oder in Afrika die Armut bekämpfen und den Aufbau fördern, wenn der private Kapitalverkehr unterbunden wird?

→ Curia Vista


19.3647 — Obere Grenze für den Erwerb von Aktiven durch die Nationalbank?

Typ Interpellation
Eingereicht von Brélaz Daniel
Datum 18.06.2019
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 28.08.2019

Seit der Finanzkrise 2008 ist die Bilanz der Schweizerischen Nationalbank (SNB), genau wie die Bilanzen anderer Zentralbanken der Welt, erheblich gewachsen: von 127 Milliarden Schweizerfranken Ende 2007 auf 817 Milliarden Schweizerfranken Ende 2018. Auf der Aktivseite der Nationalbank beliefen sich die Devisenanlagen Ende 2018 auf 764 Milliarden Schweizerfranken; diese Anlagen wiederum setzten sich zu 69 Prozent aus Staatsanleihen, zu 12 Prozent aus Unternehmensanleihen und zu 19 Prozent aus Aktien zusammen.

  1. In welchen Fällen könnte die Drittstaatsfinanzierung durch die SNB die Neutralität der Schweiz infrage stellen oder ihre Aussenpolitik behindern?
  2. In welchen Fällen könnte die Beteiligung der SNB am Kapital ausländischer Unternehmen, die möglicherweise mit Schweizer Firmen in Konkurrenz stehen oder deren Tätigkeiten den vom Bund verfolgten Zielen widersprechen, der Schweiz schaden?
  3. In welchen Fällen könnte die Beteiligung am Kapital ausländischer Firmen von den jeweiligen Staaten als negativ angesehen werden und somit Massnahmen gegen unser Land nach sich ziehen? Obwohl die Bilanzerweiterungen der Zentralbanken in den letzten Jahren als unkonventionell bezeichnet wurden und nur als temporäre Massnahmen gedacht waren, scheint kein Richtungswechsel in Sicht. Es ist also möglich, dass die Bilanz der SNB in den nächsten Jahren noch weiter anwächst.
  4. Wie hoch ist der auf keinen Fall zu überschreitende maximale Prozentsatz der Beteiligung der SNB an der Verschuldung von Drittstaaten oder am Kapital von ausländischen Unternehmen?
  5. Bei welcher Grösse der Bilanz der Nationalbank - sowohl absolut als auch im Verhältnis zu ihrem Eigenkapital - würde ein inakzeptables Risiko für den Bund entstehen?
  6. Falls einer dieser Höchstwerte erreicht würde, welche Mittel stünden der SNB zur Verfügung, damit sie ihre Geldpolitik weiterführen kann?
  7. Wieso kann man vor diesem Hintergrund den rechtlichen Rahmen, in dem die Mittel der SNB für eine erfolgreiche Geldpolitik festgelegt sind, nicht überarbeiten, um der Nationalbank mehr Handlungsspielraum zu gewähren? Könnte man der SNB nicht erlauben, an die öffentlichen Körperschaften sowie die Haushalte Notenbankgeld schuldfrei zu verteilen (Geld, das vom Bund ohne Gegenleistung wie zum Beispiel eine Schuldverpflichtung oder eine Finanzanlage emittiert wird; M. Malquarti nennt dies in seinem Buch "Pour un nouvel ordre monétaire", Ed. Slatkine, S. 163ff. auch "ration monétaire", Geldration, Anm. d. Ü.)?

→ Curia Vista


19.3544 — Klimanotstand. Welche Vorschläge hätte der Bundesrat, um eine Klimaerhitzung über 1,5 Grad zu verhindern?

Typ Interpellation
Eingereicht von Grüne Fraktion
Datum 05.06.2019
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 04.09.2019

Seitdem der Nationalrat das CO2-Gesetz völlig verwässert hatte, demonstrierten Schweizer Jugendliche - zusammen mit Zehntausenden Bürgerinnen und Bürgern aller Altersstufen - deutlich, dass sie die Tatenlosigkeit der politischen Mehrheiten nicht akzeptieren. Sie verlangen konsequente Massnahmen. Sie wollen nicht nachteiligen klimatischen, aber auch wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen ausgesetzt sein, wie es sie noch nie gab. Um weltweit mehr Klimagerechtigkeit zu schaffen, müssen gerade die Industrieländer besonders rasch aus fossilen Energieträgern aussteigen.

  1. Die Klimajugend verlangt, dass die CO2-Neutralität im Jahr 2030 erreicht ist. Der Entwurf des Bundesrates reicht nicht einmal dafür aus, dieses Ziel 2050 zu erreichen, wie es vom Pariser Klimaabkommen verlangt wird. Warum ist der Bundesrat nicht einmal bereit, die Konsequenz von rascheren Ausstiegsszenarien aufzuzeigen, wie dies das Postulat 19.3378 verlangt?
  2. Wann überdenkt er seine Weigerung, dem Finanzsektor (getreu dem Pariser Abkommen) Reduktionsziele für CO2-Emissionen festzulegen sowie Transparenz über die Klimawirkungen von Investitionen zu verlangen und u. a. von Pensionskassen und Nationalbank klimafreundliche Investitionsstrategien einzufordern?
  3. Ist er bereit, den Luftverkehr dem Verursacherprinzip zu unterstellen und den Reisenden bezahlbare Alternativen zu garantieren, beispielsweise Nachtzüge?
  4. Wie fördert er eine Mobilitätspolitik nach dem Motto "Vermeiden/Verlagern/Verträglich gestalten": Reduktion der Fahrten (z. B. durch Telearbeit); Investitionen in den öffentlichen Verkehr statt in Strassen; sanfte Mobilität und Carsharing; Vorschriften und Anreize für den Ausschluss umweltschädlicher Fahrzeuge vom Markt?
  5. Ist er bereit, den Einbau neuer Ölheizungen zu verbieten und die energetische Sanierung bestehender Gebäude massiv mit Subventionen so zu beschleunigen, dass nicht die Mietenden darunter leiden?
  6. Wird er etwas unternehmen in Bezug auf die Auswirkungen unserer Ernährung auf das Klima und Massnahmen treffen, um die Verschwendung von Lebensmitteln einzudämmen und lokale Saisonprodukte mit geringen Auswirkungen auf das Klima zu fördern?
  7. Wird er sich für Klimagerechtigkeit einsetzen und sicherstellen, dass international auch mit Schweizer Unterstützung genügend Mittel zur Verfügung stehen, um arme Länder bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu unterstützen?

→ Curia Vista


19.3542 — Weiterer Nichtentscheid des Bundesrates statt Ablehnung des EU-Anbindungsvertrags (institutionelles Rahmenabkommen)

Typ Interpellation
Eingereicht von Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Datum 05.06.2019
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 28.08.2019

An der Bundesratssitzung vom 7. Juni 2019 wird voraussichtlich zum institutionellen Rahmenabkommen (Insta) von den fünf SP-, CVP- und FDP-Vertretern im Bundesrat ein "Ja, aber" beschlossen, dies entgegen dem Willen der zwei SVP-Vertreter. "Ja, aber" bedeutet, dass der Bundesrat dem Vertragstext des Insta zustimmt und sich damit verpflichtet, automatisch EU-Recht zu übernehmen und sich der EU-Gerichtsbarkeit zu unterstellen. Seitens der EU verlangt der Bundesrat lediglich einige "Präzisierungen" in den Bereichen staatliche Beihilfen, Unionsbürgerrichtlinie und Lohnkontrollen, welche jedoch nicht den eigentlichen Vertragstext abändern würden. Nach den eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober 2019 plant der Bundesrat dann noch mit der alten EU-Kommission das Insta zu unterzeichnen. Im Hinblick auf den Bundesratsentscheid vom 7. Juni 2019 wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Macht sich der Bundesrat mit diesem weiteren Nichtentscheid nicht unglaubwürdig? Wäre es im Wissen darum, dass das Schweizervolk diesem Kolonialvertrag, der die direkte Demokratie aushöhlt, die schweizerische Unabhängigkeit, die Neutralität und den Föderalismus missachtet und die Schweizer Wohlfahrt gefährdet, niemals zustimmen wird, nicht weiser, bereits am 7. Juni 2019 der EU freundlich und unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz an guten bilateralen Beziehungen auf Augenhöhe interessiert ist, aber keinen Vertrag unterschreiben kann, der gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung verstösst, welcher die Unabhängigkeit des Landes und die Rechte des Volkes garantiert?
  2. Beth Oppenheim charakterisiert das Ukraine-Modell, welches dem Insta-Modell entspricht, als "strongly tilted in the EU's favour", mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Souveränität. Martin Howe verwendet den Ausdruck "Vasallisierung". Die EU-Kommission wird damit zur faktischen Überwachungsbehörde der Schweiz. Da dem Schiedsgericht in praktisch allen Fällen kein Ermessen zukommt, unterwirft sich die Schweiz dem Gericht der Gegenpartei. Wie rechtfertigt der Bundesrat diese unzulässige Bastelei ("bricolage")?
  3. Das Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (Zesa) kennt ein wirklich neutrales und unabhängiges Schiedsgericht zur Streitentscheidung, den Verzicht auf eine Super-Guillotine und keine dynamische, d. h. automatische Rechtsübernahme. Weshalb hat der Bundesrat beim Insta nicht eine analoge Regelung wie beim Zesa angestrebt?

→ Curia Vista


19.3171 — Politische Einmischungen durch die Eidgenössische Finanzkontrolle

Typ Interpellation
Eingereicht von Eberle Roland
Datum 20.03.2019
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 29.05.2019

In meiner Interpellation 18.3136, "Die Eidgenössische Finanzkontrolle als politischer Akteur?", vom 12. März 2018 gab ich meiner Sorge Ausdruck, dass die Finanzkontrolle die gebotene Neutralität immer wieder missachtet und politisch Stellung bezieht. Unter anderem fragte ich nach Grenzen, die bei öffentlichen Verlautbarungen zu beachten sind. Meine Frage wurde wie folgt beantwortet: "Die Grenze ergibt sich durch die vom Gesetzgeber zugedachte übergeordnete und überparteiliche Stellung. Diese wird beeinträchtigt, wenn der Eindruck entsteht, die EFK gebe politische Stellungnahmen ab. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Kommunikation der EFK in der Vergangenheit nicht immer mit der erforderlichen Sensibilität erfolgt. Er geht davon aus, dass die EFK Massnahmen treffen wird, damit ihre Öffentlichkeitsarbeit in Zukunft den berechtigten Erwartungen an Professionalität, Ausgewogenheit und gebotener Zurückhaltung entspricht." Erneut und nur einige Monate nach der bundesrätlichen Beantwortung der obenerwähnten Interpellation stelle ich mit beträchtlichem Ärger fest, dass wiederum, und nicht abschliessend aufgezählt, drei krasse Fälle von Überinterpretation der Rolle der EFK durch die EFK selber zu Buche stehen. Damit wird gezielte politische Einflussnahme betrieben, was klar dem Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzkontrolle widerspricht. Erstens: Im letzten Spätsommer hat die EFK die Exporterlaubnis des Bundes von Rüstungsgütern öffentlich kritisiert - notabene genau zum Zeitpunkt einer hitzigen Debatte über eine Lockerung der Ausfuhrbestimmungen. Zweitens: Die EFK hat mit unverkennbar wertendem Unterton in einem Bericht die Frage der Besteuerung der Kantonalbanken aufgeworfen. Das Terrain dafür hatte sie zuvor mit einem von ihr in Auftrag gegebenen KPMG-Bericht vorbereitet, um die Diskussion in die von ihr gewünschte Richtung zu lenken. Drittens: Mit wachsendem Unverständnis habe ich erfahren, dass sich die EFK der Schweizerschulen im Ausland annehmen wird - und zwar nicht, wie man billigerweise vermuten und in Ordnung finden würde, hinsichtlich der korrekten Verwendung der Bundessubventionen, bezüglich der Finanzflüsse o. Ä., sondern ausdrücklich um zu überprüfen, ob die Schulen ihren Auftrag erfüllen. Eine Dreierdelegation der EFK war bei der Geschäftsstelle der Schweizerschulen auf einer Art "fact-finding mission", um herauszufinden, welchen Auftrag sich die EFK geben wolle. Dabei haben die Vertreter der EFK geäussert, am besten würden sie natürlich selber Schweizerschulen im Ausland besuchen. Mittlerweile wissen wir es: Die EFK plant, zu diesem Zweck nach Rom, Mailand und - Bogota zu reisen. Ich war bisher der Auffassung, dass es Sache der Exekutive ist, Gesetze umzusetzen, und allenfalls Sache des Parlamentes, über die Wirkung der von ihm erlassenen Gesetze zu befinden und die ausführende Verwaltung zu beaufsichtigen. Ich bin ungehalten über die Tatsache, dass sich die Führung der EFK um bundesrätliche Einschätzungen und Beurteilungen zu foutieren scheint. Es stellt sich im Fall der Schweizerschulen die Frage, was der Stellenwert eines Berichtes der Schulexperten aus der Finanzkontrolle über das Rendement der Schweizerschulen im Ausland dereinst sein wird. Die Schulen sind ja nicht etwa Aussenstellen des Bundes o. Ä., sondern alle privatrechtlich getragene Privatschulen; ihr Aufwand wird im Durchschnitt zu rund 30 Prozent durch Bundessubventionen gedeckt. Zum Erstaunen kommt der Ärger aus schlichter Bürgersicht dazu: Was sollen die "Auslandreisli" der Finanzkontrolleure, wenn sie ihren eigentlichen Auftrag - die eigentliche Finanzkontrolle - geradeso gut zu Hause in Bern erfüllen könnten? Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

  1. Ist er auch der Meinung, dass die EFK in diesen drei geschilderten Fällen die überparteiliche Stellung erneut verlassen und besagte Grenze zur politischen Stellungnahme überschritten hat?
  2. Was gedenkt er zu tun, damit solche politischen Stellungnahmen und politischen Einmischungen der EFK in Zukunft unterbleiben?
  3. Ist er auch der Meinung, dass jetzt personelle Konsequenzen gezogen werden müssen, um das wichtige, notwendige und sehr wertvolle Instrument einer überparteilichen EFK nicht nachhaltig zu schädigen? https://www.srf.ch/news/schweiz/bericht-der-finanzkontrolle-waffenexport-verbote-werden-voellig-legal-umgangen https://www.nzz.ch/schweiz/waffenexporte-was-der-pruefbericht-der-finanzkontrolle-verschweigt-ld.1420103 EFK "Finanzausgleich 2019 zwischen Bund und Kantonen, Prüfung der Datenbearbeitung durch die Verwaltungseinheiten des Bundes und der Kantone", 15. Oktober 2018, Seite 27 Potenzielle Steuerschuld der Kantonalbanken: Die finanziellen Auswirkungen einer Unterstellung der steuerbefreiten Kantonalbanken unter die Gewinn- und Kapitalsteuerpflicht im Jahr 2016. Eine Studie zuhanden der Eidgenössischen Finanzkontrolle, 8. März 2018

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18.4000 — Die Schweiz tritt dem Kompetenzzentrum für Cyberabwehr der Nato in Tallinn bei

Typ Interpellation
Eingereicht von Fridez Pierre-Alain
Datum 28.09.2018
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 07.11.2018

Im Geschäftsbericht 2017 des Bundesrates über die Teilnahme der Schweiz am Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und an der Partnerschaft für den Frieden wird mitgeteilt, dass sich die Schweiz entschieden habe, dem Forschungszentrum für Cyberabwehr der Nato "Cooperative Cyber Defence Center of Excellence" in Estland als Partnerstaat beizutreten. Der effektive Beitritt der Schweiz werde im Verlaufe des Jahres 2018 erwartet. Dies ist natürlich eine ausgezeichnete Neuigkeit: einerseits, da das Thema sehr wichtig ist, und andererseits, da wir jegliche Art von Zusammenarbeit in Sachen Sicherheit als besonders relevant einschätzen. Dennoch stellt sich uns aber angesichts dieser Neuigkeit eine Reihe von Fragen:

  1. Was für einen konkreten Status nimmt die Schweiz in dieser Sache gegenwärtig ein?
  2. Ist zurzeit ein Abkommen in Verhandlung?
  3. Wird das Parlament mit einbezogen werden?
  4. Welches sind die möglichen Folgen für unsere Beziehung zur Nato?
  5. Welches sind die finanziellen Auswirkungen?
  6. Ist seitens der Schweiz ein personeller Einsatz vor Ort, in Tallin, Estland, vorgesehen, und wenn ja, in welchem Umfang?

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18.3751 — Expertenbericht zur Sexualaufklärung in Beantwortung des Postulates Regazzi 14.4115

Typ Interpellation
Eingereicht von Regazzi Fabio
Datum 12.09.2018
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 21.11.2018

Der Bundesrat hat im Februar 2018 den "Expertenbericht: Sexualaufklärung in der Schweiz" (EB) veröffentlicht, den eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammengesetzte Expertengruppe erarbeitet hat. Die diesem Bericht zugrunde liegende Situationsanalyse wurde bei Public Health Services und Swiss TPH in Auftrag gegeben. Laut dem Postulat Regazzi hatte der EB das Ziel, die Arbeitsgrundlagen von Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) "durch eine insbesondere von SGCH unabhängige Expertenkommission" wissenschaftlich zu prüfen.

  1. Laut Antworten des BAG und von Christine Egerszegi (Präsidentin der Expertengruppe) auf diverse Anfragen wurde zwar sichergestellt, dass die ehemalige SGCH-Stiftungsratspräsidentin Elisabeth Zemp, die beim Swiss TPH arbeitet, nicht zu den Autoren der Situationsanalyse gehören kann. Eine informelle Beteiligung Zemps wurde hingegen den beauftragten Instituten überlassen. Hat Elisabeth Zemp am EB in irgendeiner Weise mitgearbeitet?
  2. Claudia Kessler von Public Health Services, Hauptautorin der Situationsanalyse, war bis 2012 in führender Stellung bei der Concept Foundation engagiert, die seit ihrer Gründung eng mit IPPF, der weltweiten Dachorganisation von SGCH, zusammenarbeitet. War dieser Zusammenhang, der Kesslers Neutralität infrage stellt, dem BAG bekannt?
  3. Welche Frist wurde für die Ausschreibung der Situationsanalyse gesetzt? Wie viele Institute wurden angeschrieben? Wie viele haben geantwortet? Hatten die beauftragten Institute schon im Voraus Kenntnis von der Ausschreibung?
  4. Kessler bringt die Kritik an der SGCH-Sexualpädagogik mit dem "postfaktischen Zeitalter" (S. 69) in Verbindung. Hält der Bundesrat solche Diffamierungsversuche in einem wissenschaftlichen Bericht für zielführend und angemessen?
  5. Empirische Studien zum kindlichen "Sexualverhalten", auf die sich eine zentrale Quelle des EB stützt (Bettina Schuhrke, Referat bei SGCH-Tagung 2015; vgl. EB, S. 56f.), zeigen: Entsprechendes Verhalten ist sehr selten, bei missbrauchten Kindern allerdings häufiger als bei anderen. Schuhrke und der EB ziehen aus diesen Studien, die auf dem sogenannten "Child Sexual Behavior Inventory"-Fragebogen beruhen, allerdings den Schluss, kindliches Sexualverhalten sei normal und wichtig für die Entwicklung. Hält der Bundesrat solche Schlüsse für wissenschaftlich begründet?

→ Curia Vista


18.3660 — Wie kann das Engagement der Schweiz für den Frieden gefördert werden? Wie können Gewaltexzesse vor Ort verhindert, begrenzt und bestraft werden?

Typ Interpellation
Eingereicht von Béglé Claude
Datum 15.06.2018
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 22.08.2018

Einsatz für den Frieden lässt sich politisch weder links noch rechts einordnen. Keine Ideologie kann den Anspruch erheben, dies sei ihr Thema. Friedensförderung kann unruhige Regionen stabilisieren und Menschen vor Elend und Schrecken bewahren, wenn ihr Land ins Chaos abgleitet. Friedensförderung heisst Prävention, heisst Abmilderung von Konflikten und heisst Auswege aus einer Krise aufzeigen. Zur Friedensförderung gehören zum einen Massnahmen des Zwangs (Entsendung von Truppen in das Krisengebiet, Justiz in Transitionsprozessen) und zum andern verbindende Massnahmen (Gewaltverzicht, Arbeit am kollektiven Gedächtnis, gegenseitiges Verzeihen, Stärkung der Zivilgesellschaft). Unser Land ist auf dem Gebiet der Friedensförderung Experte, dank seiner Neutralität, seiner geringen Grösse (die Schweiz ist für kein anderes Land eine Bedrohung), seiner humanitären Tradition, seiner Erfahrung in der Diplomatie und dank der in den letzten fünfzig Jahren auf diesem Gebiet entwickelten Kompetenz seiner Fachleute. Ein gutes Beispiel für all dies ist Gaamac (Global Action Against Mass Atrocity Crimes). Diese Organisation ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt, leistet aber eine bemerkenswerte Arbeit: a. Sie ist auf dem Gebiet der Konfliktprävention tätig, indem sie gleichzeitig staatliche Repräsentanten und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft mobilisiert. So hat eine Gruppe afrikanischer Länder ein Präventionshandbuch zuhanden der Behörden ausgearbeitet. b. Sie engagiert sich für die Einsetzung von Justizeinrichtungen in Transitionsprozessen (zusammen mit dem Internationalen Strafgerichtshof sowie auf der Ebene einzelner Länder). c. Sie setzt sich ein für Vergangenheitsbewältigung und Arbeit am kollektiven Gedächtnis, wichtige Voraussetzungen für Versöhnung und Wiederaufbau. d. Sie erarbeitet Lösungen, wie Auswege aus Krisen gefunden werden können, die nachhaltig sind und bei allen Konfliktparteien auf Akzeptanz stossen. All dies ist die Arbeit eines kleinen Teams, das bei der Abteilung Menschliche Sicherheit im EDA angesiedelt ist. Es nutzt ein weitverzweigtes internationales Netz, sehr diskret, aber sehr wirksam. Es ist zu einem wichtigen Bannerträger für die Glaubwürdigkeit unseres Landes auf internationaler Ebene geworden. Wie können Bundesrat und Parlament diesen Leuchtturm unserer Diplomatie unterstützen, damit er über angemessene Mittel verfügt, um seine Mission gut zu erfüllen?

→ Curia Vista


18.3511 — Nutzen der strategischen Vorteile der Schweiz bei der Entwicklung eines sicheren digitalen Hardware-Markts

Typ Interpellation
Eingereicht von Vonlanthen Beat
Datum 13.06.2018
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 29.08.2018

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung sämtlicher Gesellschaftsbereiche ist die Schweiz zunehmend von einigen wenigen digitalen Informationssystemen und Schlüsselkomponenten abhängig. Die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der neuen digitalen Prozesse und Anwendungen hängt wesentlich von derjenigen ihrer Komponenten ab. Bei den meisten dieser in höchstem Mass sicherheitsrelevanten Komponenten handelt es sich um geschlossene, eigentumsgeschützte Technologien aus dem Ausland, die keiner Inspektion durch inländische Stellen unterzogen werden können. Wie verschiedene Ereignisse der jüngsten Zeit aufzeigen (z. B. Meltdown-Gefahr bei Intel-Prozessoren), reichen die Garantien der Händler bei Weitem nicht aus, um gravierende Sicherheitslücken auszuschliessen. Für die Schweiz ist diese Situation mit bedeutenden systemischen Risiken verbunden. Skrupellose ausländische Akteure oder Mächte, die über Kenntnisse bestehender Schwächen der digitalen Infrastruktur und Schlüsselkomponenten verfügen, könnten jederzeit sensible Daten abschöpfen oder sogar die Kontrolle über weite Teile der Schweizer Informationssysteme und -anwendungen übernehmen. Sicherheitsrisiken betreffen den gesamten Prozess der Produktgestaltung und -herstellung. Sogenannte bösartige Funktionen ("malicious features") können bereits bei der Gestaltung absichtlich eingefügt werden, ohne dass dies für die Abnehmer infolge des geschlossenen Charakters der Technologie ersichtlich wäre. Daraus ergibt sich die Gefahr verheerender Angriffe beispielsweise im Bereich des Stromverbrauchs und der Elektromagnetik ("side channel attacks"). In der digitalen Welt kann die Schweiz ihren global einzigartigen Standortfaktor von Sicherheit, Zuverlässigkeit und hervorragendem Datenschutz nur aufrechterhalten, wenn sie solche Risiken mit glaubwürdigen Massnahmen ausschliesst. Insbesondere muss sie in der Lage sein, ihre digitalen Systeme und Komponenten autonom zu schützen und weiterzuentwickeln. Mit der Schaffung eines sicheren Schweizer Marktes für digitale Hardware, Betriebssysteme und Computerplattformen könnte unser Land nicht nur beträchtliche Systemrisiken abwenden, sondern sich auch neue wirtschaftliche Möglichkeiten erschliessen. Zahlreiche Länder sind ebenso wie die Schweiz von sicherheitsrelevanten ausländischen Komponenten abhängig, verfügen aber nicht in gleichem Mass über das technologische Know-how und die wirtschaftlichen Möglichkeiten, um in ihre eigenen Technologien zu investieren. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Länder dank des weltweit verankerten Schweizer Images von Sicherheit, politischer Stabilität und Neutralität unserem Land grösseres Vertrauen entgegenbringen würden als den dominierenden Technologiekonzernen. Die Schaffung eines sicheren Schweizer Marktes für digitale Hardware, Betriebssysteme und Computerplattformen ist für die Schweiz strategisch von zentraler Bedeutung. Angesichts der Anfälligkeit der digitalen Systeme und der wirtschaftlichen Chancen, die mit einer solchen "Swiss secure"-Strategie verbunden sind, bedarf es in diesem Bereich einer gemeinsamen Anstrengung aller relevanten privaten und öffentlichen Akteure, das heisst der Politik, der Forschungsinstitutionen sowie der Privatwirtschaft. Ziel einer solchen Innovationsstrategie wäre es, Systemrisiken mittels einer einheimischen Konzeption und Zertifizierung digitaler Schlüsselkomponenten auszuschliessen und die wirtschaftlichen Chancen, die sich daraus ergeben, zu nutzen. Ausgehend von diesen Darlegungen erlaube ich mir, dem Bundesrat die folgenden Fragen zu stellen:

  1. Wie beurteilt er die Risiken, die sich für die Schweizer Gesellschaft und Wirtschaft aus ihrer hohen Abhängigkeit von geschlossenen, eigentumsgeschützten digitalen Systemen und Schlüsselkomponenten ausländischer Herkunft ergeben, die im Inland weder zertifiziert noch überprüft werden können? Hat er eine vertiefte und fachlich fundierte Analyse dieser Risiken durchgeführt? Falls nicht, wann und in welchem Rahmen gedenkt er eine solche zu erstellen?
  2. Wie beurteilt er die Auswirkungen der hohen Abhängigkeit von inländisch nicht zertifizierten digitalen Schlüsselkomponenten auf Schweizer Standortfaktoren wie Sicherheit und Zuverlässigkeit, die für den weltweiten Erfolg der Schweizer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind?
  3. Ist er auch der Meinung, dass aufgrund der Forschungskompetenzen bei den beiden ETH und bei den Universitäten und Fachhochschulen die Voraussetzungen unseres Landes hervorragend sind, um die Entwicklung eines eigenständigen, sicheren digitalen Hardware-Markts voranzutreiben?
  4. Wie beurteilt er die industrielle Basis in der Schweiz für die Entwicklung eines sicheren digitalen Hardware-Markts?
  5. Ist er auch der Auffassung, dass die Trümpfe der Schweiz (Verlässlichkeit, Sicherheit usw.) wichtige Rahmenbedingungen für den Erfolg eines solchen zukunftsträchtigen Wirtschaftszweigs darstellen?
  6. Ist er bereit, in Zusammenarbeit mit den relevanten privaten und öffentlichen Akteuren Massnahmen zu ergreifen, um auf der Grundlage strenger Evaluations- und Zertifizierungsstandards einen sicheren "Swiss secure"-Hardware-Markt zu entwickeln und die wirtschaftlichen Chancen, die sich aus einer solchen Strategie auf dem globalen Technologiemarkt ergeben, zu nutzen? Welche konkrete Vorgehensweise erachtet er im Hinblick auf diese Zielsetzung als zweckmässig?
  7. Welche Förderanreize sind aus seiner Sicht denkbar, um die Schweizer Industrie- und Technologieunternehmen beim Aufbau eines "Swiss secure"-Hardware-Markts zu unterstützen und ihnen zu helfen, die hohen anfänglichen Investitionskosten aufzubringen? Ist er bereit, einen Markt für sicherheitsrelevante zertifizierte Hardware-Komponenten zu schaffen, indem er den Erwerb solcher Hardware-Komponenten beispielsweise für öffentliche Infrastrukturen von strategischer Bedeutung (Transportwesen, Energie, Gesundheit usw.) unterstützt?

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18.3367 — Wissenschaften. Ein Trumpf der Schweiz in den internationalen Beziehungen

Typ Interpellation
Eingereicht von Béglé Claude
Datum 16.03.2018
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 23.05.2018

Unsere Welt ist je länger, je mehr eng verflochten, also interdependent. Die neuen Technologien bringen eine Komplexität mit sich, die einige Grundprinzipien der Schweiz vor Herausforderungen stellt: Souveränität, Unabhängigkeit, Neutralität, Schutz der Privatsphäre usw. Die noch nie dagewesene Abhängigkeit unter den Staaten - eine Folge der Digitalisierung - führt dazu, dass die Karten im Spiel der internationalen Beziehungen völlig neu gemischt werden. Was tun, wenn die Digitalisierung es einer grossen Macht erlaubte, andere Staaten zu dominieren? Wenn sie diese in den Status von Unterakkordanten versetzen könnte? Oder wenn sie deren kritische Infrastrukturen lahmlegen könnte? In gleicher Weise kennen auch Pandemien oder Klimakatastrophen keine Grenzen mehr. Diese Herausforderungen rufen nach globalen Antworten; dafür braucht es ein vertieftes Verständnis dessen, was wissenschaftlich und technologisch hinter dieser Entwicklung steckt. Die Schweiz befindet sich in der vorteilhaften Situation, sowohl ein Wissenschaftsstandort erster Güte zu sein - mit Hochschulen und Entwicklungsbereichen mit Spitzenrang ("Crypto Valley" im Kanton Zug, Biotechnologie) - als auch ein Staat, dessen Unparteilichkeit von den meisten anderen Staaten anerkannt ist. So wäre die Schweiz, trotz ihrer geringen Grösse, sehr wohl in der Lage, einen wesentlichen Beitrag zu innovativen Lösungen zu leisten, die Rolle einer Mediatorin zwischen Staaten zu spielen und internationale Institutionen zu beherbergen, die die globale Gouvernanz dieser Bereiche der Spitzentechnologien sicherstellen und deren Entwicklung regulieren könnten. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ("Sustainable Development Goals") bilden ein Geflecht von sich ergänzenden Programmen. Diese fördern die Synergien zwischen den Ländern und den Entwicklungsbereichen. Auch für deren Verwirklichung ist es nötig, neue globale Konzepte zu entwickeln und diese weltweit umzusetzen. Die Schweiz ist hier in einer besonders guten Ausgangslage. Unsere Forschungsstätten und unsere Unternehmen können Lösungen liefern, unsere Diplomatie würde für deren Verbreitung sorgen. Alle, einschliesslich der internationalen Gemeinschaft, kämen so auf ihre Rechnung. Das internationale Genf, das schon heute zahlreiche Organisationen der Vereinten Nationen und viele NGO beherbergt, böte den idealen Rahmen für ein solches Vorhaben. Sein Ruf als Zentrum für Vermittlung würde dadurch gestärkt. Bestrebungen in diese Richtung gibt es bereits. Wie könnte man sie verstärken? Welche Mittel braucht es dazu? Was hält der Bundesrat von dieser Form der Wissenschaftsdiplomatie? Könnte sie zu einer strategischen Leitlinie unserer Aussenpolitik werden? Wenn ja: Wie könnte ihre Ausstrahlung gesteigert werden, mit welcher Konzeption, und welche Ressourcen wären dafür nötig?

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18.3135 — Internationale Zusammenarbeit und Neutralität. Möglichkeiten und Berücksichtigung in unserer Sicherheitspolitik

Typ Interpellation
Eingereicht von Hêche Claude
Datum 12.03.2018
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 09.05.2018

In Anbetracht der Wichtigkeit des Kernbegriffs "Kooperation" in unserer Sicherheitspolitik sowie der Möglichkeiten, die das Recht und unsere Politik der Neutralität bieten (Mitteilung des VBS von Ende November 2017), wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Inwiefern werden die zahlreichen aufgezeigten Möglichkeiten internationaler Zusammenarbeit bei der Sicherheitspolitik und der Sicherung des Luftraums berücksichtigt, insbesondere bei den laufenden Bemühungen, neue Kampfflugzeuge anzuschaffen? Wird dieser Punkt auch in der Botschaft zum Planungsbeschluss Air 2030 enthalten sein?
  2. Inwiefern werden diese Möglichkeiten internationaler Zusammenarbeit generell bei der Funktionsweise und der Entwicklung der anderen Komponenten unserer Armee und der Sicherheit untersucht?

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17.3921 — Schweizer Jugend will Neutralität statt Partnership for Peace der Nato

Typ Interpellation
Eingereicht von Reimann Lukas
Datum 29.09.2017
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 15.11.2017

Die Teilnahme der Schweiz an der Nato-"Partnership for Peace" beunruhigt viele Leute, insbesondere in der Jugend. So erhielt das Anliegen "Austritt Nato-'Partnership for Peace' (PfP)", aus dieser Partnerschaft auszusteigen, beim parteipolitisch neutralen Projekt "Verändere die Schweiz!" des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente über 600 Likes - und somit am meisten Likes der etwa 700 eingereichten Anliegen. Insbesondere diese Überlegungen und Fragen an den Bundesrat tauchten bei der Debatte mit der Jugend auf:

  1. Wie hoch sind die Kosten, welche der Schweiz durch die Nato-"Partnership for Peace" entstehen?
  2. Inwieweit sind durch diese Partnerschaft sichtbare positive Effekte für die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung im Inland aufgetreten?
  3. Wie beurteilt er das Anliegen von Teilen insbesondere der Schweizer Jugend, aus der Nato-"Partnership for Peace" auszutreten?
  4. Wie ist die Partnerschaft mit einem umstrittenen Militärbündnis mit der traditionellen Neutralität der Schweiz vereinbar?
  5. Wie kann die Schweiz mit einem defensiven Militärbündnis, welches ständig in illegale Angriffskriege verwickelt ist und mehr Zivilisten auf dem Gewissen hat als der islamische Terrorismus im Westen, eine Partnerschaft betreiben?
  6. Wie ist die Förderung von Frauen in der jordanischen Armee über Nato-Fonds mit der Schweizer Neutralität vereinbar?
  7. Neben Kriegsrecht und Sanität bietet die Schweiz auch Gebirgsausbildungen an. Inwiefern fördert dies den Frieden?
  8. Wie kann die Schweiz Partner der Nato sein, wenn die Hauptstreitmacht (USA) nicht einmal die Menschenrechte anerkennt?

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17.3741 — Gute Dienste der Schweiz bei der Lösung des Konflikts zwischen Eritrea und Äthiopien

Typ Interpellation
Eingereicht von Schneider-Schneiter Elisabeth
Datum 27.09.2017
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 22.11.2017

Seit einiger Zeit wird in der Schweiz ein verstärkter diplomatischer Austausch mit Eritrea gefordert. Man erhofft sich davon eine Lösung im Umgang mit den vielen eritreischen Flüchtlingen. Zentral für das Eritrea-Problem ist allerdings die Lösung des Konflikts zwischen Eritrea und Äthiopien, da dieser immer noch als Begründung für den unbefristeten Nationaldienst gebraucht wird. Bei einem Friedensabkommen würde der Rechtfertigungsgrund für den unbefristeten Nationaldienst dahinfallen und somit der Flucht- bzw. Asylgrund für viele Eritreer in der Schweiz. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Was wird aktuell von der internationalen Gemeinschaft unternommen, um den Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea zu lösen?
  2. Was unternimmt die Schweiz aktuell, um den Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea zu lösen?
  3. Was könnte die Schweiz zusätzlich tun für die Lösung des Konflikts zwischen Äthiopien und Eritrea?

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17.3061 — Überprüfung der humanitären Folgen der Wirtschaftssanktionen gegen Syrien

Typ Interpellation
Eingereicht von Ingold Maja
Datum 06.03.2017
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 26.04.2017

Vor über fünf Jahren verhängten die USA und die EU Wirtschaftssanktionen gegen die syrische Regierung. In der Folge wurden die Sanktionen laufend verschärft. Heute sind sie so umfassend, dass sie sich längst nicht mehr nur gegen die syrische Regierung richten. Die Schweiz schloss sich den EU-Massnahmen am 18. Mai 2011 an und übernahm damit ein Sanktionsprogramm, das die Verpflichtung der Schweiz gegenüber ihrer humanitären Tradition und Neutralität infrage stellt. Die Sanktionen wirken als Kollektivstrafe gegen das syrische Volk, das so für die Taten seiner Regierung büsst. Möglicherweise verursachen die Wirtschaftssanktionen ebenso viel Tod, Zerstörung und Vertreibung wie die direkte Kriegsgewalt. Aus dem internen Bericht "Humanitarian Impact of Syria-Related Unilateral Restrictive Measures", beauftragt von UN-ESCWA, der Wirtschafts- und Sozialkommission der Vereinten Nationen für Westasien, geht hervor, dass die Wirtschaftssanktionen humanitäre Hilfslieferungen erschweren und vernichtende wirtschaftliche Folgen für die Bevölkerung nach sich ziehen. Die Sanktionen haben keine Verbesserungen für das syrische Volk erreichen können. Stattdessen mehren sich die Hinweise darauf, dass sie massgeblich zur Abwertung der syrischen Währung, zur Arbeitslosigkeit, zum Zusammenbruch des öffentlichen Gesundheitswesens und damit zur Massenauswanderung nach Europa und in die Nachbarländer beitragen. Deshalb ist der Nutzen der Wirtschaftssanktionen zusammen mit den Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung zu überprüfen. Folgende Fragen stellen sich dem Bundesrat:

  1. Ist er bereit, die Verpflichtungen gegenüber unserer humanitären Tradition in die Waagschale zu werfen gegenüber dem beabsichtigten Nutzen der Sanktionen? Welchen Weg einer Güterabwägung sieht er?
  2. Falls die humanitären Folgen nicht gewichtet werden sollen, warum nicht?
  3. Was hält er von einer systematischen periodischen Überprüfung der Sanktionspolitik der Schweiz im Hinblick auf ihre humanitären Wirkungen auf die syrische Zivilbevölkerung und einer Veröffentlichung der Ergebnisse von Überprüfung und Überwachung?

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17.3023 — Nachhaltigkeit des Schweizer Engagements in Kosovo

Typ Interpellation
Eingereicht von Köppel Roger
Datum 27.02.2017
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 24.05.2017

Im Zusammenhang mit dem aktuellen Schweizer Engagement von EDA und VBS in Kosovo ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Der Bundesrat setzt bei der Anerkennung fremder Staaten folgende Bedingungen voraus: ein gesichertes Staatsvolk, ein klar umschriebenes Staatsgebiet und die Gewährleistung der Staatsgewalt. Warum sieht er mit der Staatsanerkennung diese Grundsätze gewährleistet, obwohl mit der Entsendung von KFOR Swisscoy eingestanden wird, dass die Staatsgewalt in Kosovo nicht gegeben ist?
  2. Auch bei Teilnehmern des Swisscoy-Einsatzes herrscht heute der Eindruck vor, es handle sich im Wesentlichen um einen sozialpolitischen Einsatz. Welches sind aus Sicht des EDA konkret die sicherheitspolitischen Vorteile der aktuellen Swisscoy-Entsendung?
  3. Die Schweiz entsendet maximal 235 KFOR-Swisscoy-Angehörige ausschliesslich in Kosovo. Inwiefern ist eine Sonderbehandlung eines einzigen Staates, für den sogar ein ausschliesslicher Truppenkörper geschaffen wurde, mit dem Grundsatz der Universalität und Neutralität unserer Aussenpolitik vereinbar?
  4. Trotz 17 Jahren militärischer Präsenz in Kosovo ist praktisch kein wirtschaftlicher Fortschritt zu verzeichnen. Rund 60 Prozent der Kosovaren unter 30 Jahren sind arbeitslos, wobei 26 Prozent weniger als 14 Jahre alt sind. Welches sind konkret die nachhaltigen Auswirkungen der EDA-Bemühungen in Kosovo zur wirtschaftlichen Existenzsicherung?
  5. Die Aufbau- und Entwicklungshilfe des EDA in Kosovo investiert primär in Schulinfrastrukturen und in die Ausbildung im tertiären Bildungsbereich. Doch 80 Prozent der gut ausgebildeten Hochschulabgänger sind arbeitslos und verrichten entsprechend Gelegenheitsjobs oder emigrieren nach Westeuropa, am häufigsten in die Schweiz. Gäbe es in Kosovo alternativ nicht nachhaltigere Möglichkeiten der Entwicklungszusammenarbeit?

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16.4154 — Kolumbien. Verwahrung des Schlussabkommens?

Typ Interpellation
Eingereicht von Glarner Andreas
Datum 16.12.2016
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 15.02.2017

Zurzeit verwahrt das EDA ein Original des Schlussabkommens zwischen der Regierung von Präsident Santos und der Farc. Dieser Vertrag wurde von der kolumbianischen Bevölkerung per Volksabstimmung am 2. Oktober 2016 abgelehnt. Trotzdem erklärt sich das EDA bereit, auch die zweite Fassung davon zu verwahren. Diesbezüglich wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Der Bundesrat hat bislang keine völkerrechtliche Bewertung des Schlussabkommens abgegeben. Stattdessen hat er sich mit der Feststellung begnügt, die blosse Aufbewahrung in der Schweiz ziehe keine juristischen Effekte nach sich. Dennoch muss er eine Meinung haben zum Wesen von in der Schweiz aufbewahrten Verträgen. Handelt es sich bei dem Vertrag in seiner Gesamtheit um ein Spezialabkommen des humanitären Völkerrechts gemäss Artikel 3 der Allgemeinen Bestimmungen der Genfer Konventionen von 1949? Gibt es Präzedenzfälle, in welchen ein Vertrag, dessen Inhalte die politische und rechtliche Verfasstheit eines Landes grundlegend ändern, als ein solches Spezialabkommen abgeschlossen und in der Schweiz verwahrt wurde?
  2. Verwahrt die Schweiz das Schlussabkommen in ihrer Eigenschaft als Depositarstaat der Genfer Konventionen? Wenn nein, warum ist der Bundesrat diesem Eindruck nicht entgegengetreten?
  3. Unter medialer Begleitung hat ein Vertreter der Schweiz das unterzeichnete Dokument vor der Volksabstimmung vom 2. Oktober 2016 entgegengenommen und nach Bern gebracht. Fand die verfrühte Übergabe auf Wunsch der kolumbianischen Regierung statt? Warum hat das EDA nach dem Nein der kolumbianischen Bevölkerung den Vertrag nicht umgehend seinen Urhebern zurückgegeben? Will der Bundesrat mithelfen, den Volksentscheid zu unterlaufen?
  4. Die neue Fassung des Vertrages wird aufgrund ihrer fehlenden direktdemokratischen Legitimation innenpolitisch und juristisch in Kolumbien heftig umstritten bleiben. Welche Folgen hat die Verwahrung eines derart kontroversen Dokuments auf die zukünftigen diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Ländern?
  5. Der Bundesrat betont, sein Handeln verletze weder das Prinzip der Neutralität noch jenes der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder. Wie begründet er diese Aussage angesichts der äusserst kontroversen innerkolumbianischen Debatte über diesen Akt der Schweiz?

→ Curia Vista


16.3671 — Rahmenabkommen Schweiz/EU im Bereich einer gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik?

Typ Interpellation
Eingereicht von Dittli Josef
Datum 19.09.2016
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 23.11.2016

Unabhängig von den Verhandlungen mit der EU über die Masseneinwanderungs-Initiative und jenen zu einem institutionellen Abkommen will gemäss Medienberichten der Bundesrat mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten als treibende Kraft noch dieses Jahr ein neues Rahmenabkommen mit der EU prüfen, dies im Bereich einer "gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik" (Gasp). Dem Bundesrat geht es um die Teilnahme der Schweiz an Operationen zur Konfliktverhütung, zum Krisenmanagement und zur Friedenserhaltung im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Interessanterweise geht aus dem neuen Weissbuch der deutschen Bundesregierung zur "Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr" hervor, welche Rolle die EU mit den zu stärkenden Streitkräften vorsieht. Es wird darin aufgezeigt, wie die Kampfkraft und Kriegsfähigkeit verbessert werden soll und wie nationale Streitkräfte harmonisiert werden. Bezüglich Zukunft des Gasp wird von Abschreckung, kollektiver Verteidigung, verstärkter Vornepräsenz durch mobile und schnell einsetzbare Kräfte, von nuklearer Teilhabe sowie von durchhaltefähigen Beiträgen entlang von Nato-Planungszielen gesprochen. Dabei spricht die deutsche Bundesregierung von Fähigkeitsdefiziten von Drittstaaten und der Ertüchtigung von deren Sicherheitsstrukturen. Dies würde die Beratung, Ausbildung und Ausrüstung betreffen. Wenn die Schweiz nun als Drittstaat ein Gasp-Rahmenabkommen mit der EU eingeht, welches aus Sicht der EU und deren Mitgliedstaaten hauptsächlich auf die Stärkung der gemeinsamen Verteidigungsfähigkeit ausgerichtet ist, stellen sich für unser Land schon einige Fragen. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie verträgt sich ein derartiges Gasp-Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU mit der Verfassungsmässigkeit, insbesondere mit der Neutralität?
  2. Was würde dieses Abkommen staats- und sicherheitspolitisch für die Schweiz bedeuten?
  3. Welchen möglichen Einfluss hätte ein solches Abkommen auf unsere Aussen- und Europapolitik?
  4. Welches sind die zu erwartenden Konsequenzen auf Führung, Ausbildung, Ausrüstung und Budget für die Armee?
  5. Ist eine damit verbundene Unterstellung von Truppen der Schweizer Armee unter die EU-Führung tatsächlich die Absicht des Bundesrates?
  6. Wie beurteilt er im Allgemeinen solche internationalen sicherheitspolitischen Kooperationsüberlegungen?

→ Curia Vista


16.3242 — Herausforderung Schengen/Dublin. Sicherheitspolitisch geänderte Lage in Europa

Typ Interpellation
Eingereicht von Reimann Lukas
Datum 18.03.2016
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 11.05.2016

Seit dem Inkrafttreten des Abkommens Schengen/Dublin am 1. März 2008 hat sich insbesondere die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend geändert. Die Schengen-Staaten reagieren auf die Herausforderungen "Terror", "Massenzuwanderung" und "Flüchtlingsströme" verstärkt mit eigenständigen Massnahmen ohne Rücksicht auf Schengen/Dublin. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Teilt er die Ansicht, dass sich seit 2008 die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend geändert hat?
  2. Wo sieht er die grössten Veränderungen für die Schweiz als Zentrumsland im Schengen-Raum mit Blick auf die Sicherheit?
  3. Die Direktion für europäische Angelegenheiten weist mit Stand 15. Januar 2016 174 Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes und drei Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstandes aus. Wie beurteilt er die Auswirkungen dieser Rechtsübernahme auf die Souveränität der Schweiz und auf die direkte Demokratie (Katalogisierung nach Relevanz)?
  4. Mit welchen Weiterentwicklungen - qualitativ und quantitativ - ist zu rechnen?
  5. Nach welchen Handlungsrichtlinien bringt sich die Schweiz in den gemischten Schengen-Ausschüssen ein?
  6. Spielen die Souveränität und die Neutralität der Schweiz als entscheidende Elemente der schweizerischen Aussenpolitik eine Rolle?
  7. Hat er die Absicht, die schweizerischen Mittel (Personal, Material, Geld) für Frontex-Einsätze zu kürzen?
  8. Wie viele Rückführungen in Erstasylländer werden effektiv seit dem 1. Januar 2015 im Rahmen des Dublin-Abkommens durchgeführt?
  9. Prüft er die Option, das Schengen-/Dublin-Abkommen neu auszuhandeln mit dem Ziel, die polizeiliche Zusammenarbeit weiterzuführen im Rahmen einer "Schengen light"-Mitgliedschaft analog zu Dänemark bzw. Grossbritannien?
  10. Welche Massnahmen zur Aufrechterhaltung der polizeilichen Zusammenarbeit würde er bei einer Kündigung des Abkommens Schengen/Dublin ergreifen?

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16.3062 — Finanzierung von Infrastrukturprojekten mit Schweizer Beteiligung in Afrika. Welche Unterstützung bietet der Bund?

Typ Interpellation
Eingereicht von Chevalley Isabelle
Datum 09.03.2016
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 11.05.2016

Die Schweiz verfügt über ausgezeichnetes Know-how in der Infrastrukturentwicklung, beispielsweise in der Energiegewinnung und im Transport. Afrika braucht heute unbedingt nachhaltige Infrastrukturen für das Wirtschaftswachstum, das nötig ist für die Beschäftigung der afrikanischen Jugend und die soziale Entwicklung des Kontinents. Verschiedene afrikanische Länder verfügen über ein enormes Potenzial für erneuerbare Energie. In Kamerun z. B. werden heute nur 5 Prozent des Wasserkraftpotenzials genutzt, ganz zu schweigen von beispielsweise dem Solarenergie- oder Biomassepotenzial. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage muss die Schweizer Industrie, insbesondere der Maschinenbau, neue Märkte erschliessen, um die Arbeitsplätze in der Schweiz zu sichern. Perspektiven gibt es in Afrika, aber die privaten Schweizer Akteure sind aus zwei Gründen oft benachteiligt: erstens wegen des starken Frankens und zweitens, weil unsere europäischen und chinesischen Konkurrenten für den Export von staatlichen Exportförderungsgeldern profitieren können. Andererseits wollen heute viele afrikanische Länder eine stärkere Diversifizierung bei ihren internationalen Partnern, um über Alternativen zu China, Frankreich usw. zu verfügen, und von der Neutralität der Schweiz profitieren. Die Herausforderung bei der Entwicklung von Infrastrukturen in Afrika ist, die Studien finanziert zu bekommen, die für die Finanzierung von Projekten nötig sind. Ist diese Hürde überwunden, interessieren sich traditionelle Finanzakteure für das Projekt. Um aber die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen, müssen zuerst die Studien finanziert werden. Diese Studien sind eine Spezialität der Schweiz. Im Anschluss an die Interpellation 15.3864 und um das Know-how der Schweiz für eine nachhaltige Entwicklung in Afrika zu nutzen, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

  1. Über welche Finanzierungsmöglichkeiten verfügt der Bund, um den Export des Maschinenbaus und der Schweizer Industrie im Bereich der Infrastruktur nach Afrika zu unterstützen?
  2. Inwiefern kann der Auftrag der Schweizerischen Exportrisikoversicherung erweitert werden, damit auch die Entwicklungsrisiken während der Studien im Vorfeld von Infrastrukturprojekten gedeckt werden?
  3. Könnte der Bund mit dem Finanzsektor der Schweiz einen Fonds für Investitionen in Infrastrukturen in Afrika ins Leben rufen, damit die Projektstudien Schweizer Akteure finanziert werden können?

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15.4235 — Massnahmen für eine glaubwürdige Neutralitätspolitik der Schweiz

Typ Interpellation
Eingereicht von Reimann Lukas
Datum 18.12.2015
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 24.02.2016

Es gibt für den schweizerischen Kleinstaat keine realistische Alternative zur Neutralität. Neutralität ist der grösste Mehrwert, den ein Kleinstaat ohne Machtambitionen leisten kann. Entscheidender Faktor der Neutralität ist die Glaubhaftigkeit. Diese Glaubhaftigkeit gilt es in Friedenszeiten herzustellen und nicht im Krieg. Nur wer in Friedenszeiten glaubwürdig aufzeigt, dass er im Kriegsfall keine Partei ergreifen wird, kann sich beim Ausbruch eines Konfliktes aus dem Streit heraushalten und dafür umso mehr als von allen Seiten als neutral anerkannter Staat eine Rolle in der Friedensdiplomatie und in der humanitären Hilfe spielen. Die Bundesverfassung erteilt dem Bundesrat und der Bundesversammlung den Auftrag, die Neutralität zu wahren (Art. 173 und Art. 185 BV). Die Neutralität ist für die Schweiz seit Jahrhunderten die erfolgreiche Strategie der Aussen- und der Sicherheitspolitik. 2014 führte die Schweiz für ein Jahr das OSZE-Präsidium. Die Entschärfung des Konfliktes Russland-Ukraine stand im Zentrum der diplomatischen Bemühungen. Die Neutralität wurde selbst vom OSZE-Vorsitzenden, Herrn Bundesrat Didier Burkhalter, als entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Friedensdiplomatie bezeichnet. Es schien, die Zeit der Experimente mit einer von der ehemaligen Aussenministerin, Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, geforderten aktiven Neutralität sei beendet. Aktuell lässt sich aber die Schweiz zunehmend in die Sanktionen der Europäischen Union einbinden. Die Verhandlungen mit Russland über ein Freihandelsabkommen wurden gestoppt. Zudem wird der Einsitz im Uno-Sicherheitsrat weiter angestrebt. Ebenso wenig mit der schweizerischen Neutralität vereinbar ist ein allfälliger Frontex-Einsatz von Schweizer Sicherheitspersonal an der EU-Aussengrenze.

  1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass angesichts der komplexen geopolitischen Situation die Glaubwürdigkeit der Neutralität der Schweiz gestärkt werden muss?
  2. Welche entsprechenden Massnahmen trifft er?
  3. Werden die Verhandlungen mit Russland über ein Freihandelsabkommen demnächst fortgesetzt?
  4. Teilt er die Ansicht, dass eine Verankerung des Kerninhalts der immerwährenden bewaffneten Neutralität in der Bundesverfassung (Erweiterung von Art. 54 BV) eine langfristige und glaubwürdige Konsolidierung der schweizerischen Sicherheits- und Aussenpolitik sowie Friedensdiplomatie ermöglichen würde?

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15.4179 — Asyl und keine Rückschaffung für islamische Terroristen?

Typ Interpellation
Eingereicht von Keller Peter
Datum 17.12.2015
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 17.02.2016

Gemäss "NZZ am Sonntag" (3. Dezember 2015) hat die Schweiz einem kriegsversehrten IS-Kämpfer aus Irak Asyl gegeben. Gemäss dieser Zeitung hat sich der Mann sein Asyl unter falschen Angaben erschlichen. Die Kontrollinstanzen haben den Betrug nicht erkannt. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Kann er bestätigen, dass diese Person (genannt Osamah M.) Asyl vom SEM erhalten hat?
  2. Warum wurde der Betrug von den SEM-Asylspezialisten nicht erkannt? Gibt es im SEM keinen Mechanismus, um die Richtigkeit eines positiven Asylentscheids zu überprüfen?
  3. Wie viele Terroristen haben Asyl in der Schweiz erhalten?
  4. Die Terroristen können, gemäss der Antwort des Bundesrates zur Interpellation 15.3547 (Antwort zu Frage 5), nicht zurückgeschafft werden, da die Schweiz Artikel 3 der EMRK verletzen würde. Kann der Bundesrat bestätigen, dass Terroristen, auch wenn sie in der Schweiz Straftaten verursachen oder verursachen könnten, nicht in ihren Heimatstaat ausgeschafft werden können?
  5. Gemäss Bundesrat erhalten Personen, welche in Terroraktivitäten verwickelt sind, in der Schweiz kein Asyl (Link). Wie viele Asylgesuche wurden seit 2010 abgelehnt, weil die Asylsuchenden in solchen Aktivitäten involviert waren?
  6. Wie viele Asylgesuche von Mitgliedern der algerischen FIS (Front Islamique du Salut) wurden gutgeheissen oder haben eine vorläufige Aufnahme erhalten?
  7. Am 15. Februar 2014 entführte ein äthiopischer Co-Pilot ein Passagierflugzeug, um in der Schweiz politisches Asyl beantragen zu können. Wurde sein Asylgesuch behandelt? Wenn ja, erhielt der Pilot Asyl? Wenn nein, wird er nach Äthiopien ausgeschafft?
  8. Dürfen Flüchtlinge, die in der Schweiz bleiben können, politische Aktivitäten in der Schweiz ausüben, auch wenn diese gegen eine ausländische Regierung gerichtet sind? Wenn ja, ist diese Praxis nicht eine Gefahr für die Neutralität der Schweiz?

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15.3890 — Unabhängigkeit Kataloniens. Gute Dienste der Schweiz

Typ Interpellation
Eingereicht von Reynard Mathias
Datum 22.09.2015
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 04.11.2015

Katalonien hat eine starke und ganz besondere Identität, die die Sprache, die Kultur und die jahrhundertealten Institutionen prägt. Die Debatte über die Unabhängigkeit dieser Region ist alt, in den letzten Jahren hat sie jedoch einen neuen Höhepunkt erlebt: 2012 erhielten die Abgeordneten, die "das Recht, zu entscheiden" befürworten, eine Mehrheit der Sitze; im November 2014 fand eine symbolische Volksbefragung über die Unabhängigkeit Kataloniens statt (die Abstimmung erzielte eine Mehrheit von 80 Prozent zugunsten der Unabhängigkeit, wurde jedoch sofort vom spanischen Staat rechtlich angefochten). Obwohl die Regierung in Madrid die Unabhängigkeit blockiert, strebt Katalonien heute danach, auf demokratischem Weg über seine politische Zukunft zu entscheiden. Am 3. August hat Kataloniens Präsident das Parlament aufgelöst und für den 27. September Wahlen mit plebiszitärem Charakter angesetzt. Sollten die für die Unabhängigkeit eintretenden Listen die Mehrheit der Sitze im Parlament erhalten, wird sich Katalonien für eine einseitige Unabhängigkeitserklärung entscheiden. Zusammenfassend kann Folgendes festgestellt werden:

  1. Das katalanische Volk hat wiederholt seinen Wunsch geäussert, über seine politische Zukunft zu entscheiden.
  2. Die katalanische Exekutive hat alles versucht, um sein demokratisches Mandat zu erfüllen, nämlich dem katalanischen Volk zu ermöglichen, in einem gesetzlichen Rahmen abzustimmen.
  3. Aufgrund der wiederholten Vetos Spaniens sind die Katalonien zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten erschöpft.
  4. Die Haltung Spaniens scheint der internationalen Praxis demokratischer Länder zu widersprechen.
  5. Die katalanische Exekutive hat beschlossen, Wahlen mit plebiszitärem Charakter zu organisieren.
  6. Die spanische Regierung hat angekündigt, dass sie, für den Fall, dass die Separatisten die Regionalwahlen gewinnen, die Unabhängigkeitserklärung für illegal erklären wird. Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Frage gebeten: Ist er bereit, angesichts der Neutralität und der demokratischen Tradition der Schweiz, die guten Dienste unseres Landes anzubieten, um zwischen Madrid und Barcelona zu vermitteln?

→ Curia Vista


15.3607 — Visum aus humanitären Gründen im Fall Huseynov. Anzahl solcher Visa und mögliche Folgen

Typ Interpellation
Eingereicht von Keller Peter
Datum 17.06.2015
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 02.09.2015

Mitte Juni 2015 ist der aserbaidschanische Journalist Emin Huseynov in Begleitung von Aussenminister Didier Burkhalter aus seinem Heimatland in die Schweiz ausgereist. Gemäss EDA wurde dem Mann ein Visum aus humanitären Gründen gewährt. Zuvor hatte sich Huseynov unter falschen Angaben den Zutritt in die Schweizer Botschaft verschafft.

  1. Wie viele Personen sind seit Einführung des humanitären Visums in die Schweiz gekommen, bzw. wie viele humanitäre Visa wurden seither ausgestellt?
  2. Wie viele Personen befinden sich in Schweizer Botschaften, die wie der aserische Journalist Emin Huseynov auf ein humanitäres Visum spekulieren?
  3. Wie viele Verfahren für ein humanitäres Visum sind zurzeit pendent?
  4. Von wie vielen künftigen humanitären Visa geht der Bundesrat aus?
  5. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass diese schlagzeilenträchtige Ausreise inklusive bundesrätlicher Reisebegleitung eine Sogwirkung auslöst (prominenter Präzedenzfall)?
  6. Läuft er nicht Gefahr, mit einer solchen oder ähnlichen Aktion das Verhältnis zu anderen Staaten zu gefährden und damit auch die übergeordnete Neutralität der Schweiz fahrlässig aufs Spiel zu setzen?

→ Curia Vista


15.3506 — Staatlich subventionierter Antisemitismus und Revisionismus

Typ Interpellation
Eingereicht von Heer Alfred
Datum 01.06.2015
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 12.08.2015

Die Schauspielerin Natali Cohne Vaxberg sorgte kürzlich mit einem Video auf Youtube für Empörung. In der Gedenkstätte Yad Vashem verkleidete sie sich als "personifizierter Holocaust" und schändete damit das Gedenken an sechs Millionen Juden, relativierte den Holocaust und verharmloste die Barbarei des Nationalsozialismus. In einer weiteren Aktion kotete die Pseudo-Künstlerin, die von Rechtsextremen für ihre Aktion verehrt wird, auf eine Israel-Fahne. Diese revisionistische und den Holocaust relativierende Demonstration wurde von der radikal antiisraelischen NGO Zochrot produziert. Zochrot-Aktivisten waren auch in besagtem Video zu sehen. Zochrot wird vom Heks alimentiert, das wiederum von Bund, Kantonen und Gemeinden mit weit über 10 Millionen Franken jährlich unterstützt wird. Das Heks finanziert auch die palästinensische NGO Badil, welche unter anderem proklamiert: "Lang lebe die Intifada, ewiger Ruhm für unsere frommen Märtyrer." Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie verlässlich kontrolliert der Bund die Verwendung von Spendengeldern und Subventionen an Hilfswerke?
  2. Was ist die Meinung des Bundesrates, wenn mit Schweizer Steuermitteln Organisationen, welche den Rassismus pflegen oder sogar dem Terrorismus huldigen, unterstützt werden?
  3. Ist er bereit, eine Kürzung oder Streichung von Spendenbeiträgen an Hilfswerke zu prüfen, wenn diese, wie das Heks mit der Unterstützung von Zochrot oder Badil, extremistische, antiisraelische und im Falle von Badil terroristenfreundliche NGO unterstützen?
  4. Ist es nach seiner Meinung Aufgabe von Schweizer Hilfswerken, NGO zu unterstützen, welche keinen Beitrag an die elementaren Bedürfnisse von Land und Leuten liefern?
  5. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass es im Zusammenhang mit dem Heks immer wieder zu Problemen bezüglich Spendengeldern kommt, weil diese für eine einseitige Parteinahme und Einmischung in die Innenpolitik eines souveränen Staates verwendet werden?
  6. Wie ist die Haltung des Heks mit der Neutralität der Schweiz vereinbar?
  7. Wie hoch waren die Zuwendungen des Bundes an Schweizer Hilfswerke für Auslandhilfe in den Jahren 2000, 2005, 2010 und 2014 (direkte Hilfe und Zuwendungen via Deza und andere Bundesämter)?

→ Curia Vista


14.4054 — Wie "falsch" darf ein Parlamentarier abstimmen?

Typ Interpellation
Eingereicht von Estermann Yvette
Datum 03.12.2014
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 25.02.2015

Im Jahre 1999 hat die Nato während drei Monaten Bombenangriffe auf die Republik Serbien, insbesondere auf die Hauptstadt Belgrad, durchgeführt. Dabei sind schätzungsweise 3500 Zivilpersonen und auch Kinder getötet worden. Ziel war es, die Teilrepublik Kosovo von der Republik Serbien "freizubomben" und abzutrennen. Die Schweiz hat als einer der ersten Staaten das durch Nato-Einsätze freigekämpfte Territorium Kosovo als selbstständigen Staat anerkannt. Die Krim gehörte seit dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches zu Russland. Nachdem er sowjetischer Parteichef geworden war, schenkte der Ukrainer Nikita Chruschtschow die ethnisch russisch dominierte Krim der sozialistischen Teilrepublik Ukraine - ohne Volksbefragung. Nachdem in einer Volksbefragung die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung die Rückführung der Krim zum Territorium Russlands wünschte, wurde am 20. März 2014 im russischen Parlament (Duma) über die Aufnahme der Krim als Teilrepublik der Russischen Föderation abgestimmt. Bei dieser Abstimmung hat ein russischer Amtskollege von mir, auch Mitglied der aussenpolitischen Kommission (Vizepräsident), nach Ansicht des Bundesrates "falsch" abgestimmt. Deshalb wurde er mit vielen anderen offenbar "falsch" stimmenden Parlamentariern am 12. November 2014 gemäss Bundesratsverordnung (SR 946.231.176.72) auf eine Sanktionsliste gesetzt. Meine Fragen an den Bundesrat:

  1. Wurden je Nato-Mitglieder wegen des Bombardements der Republik Serbien mit Sanktionen belegt?
  2. Wurden je in- oder ausländische Parlaments- oder Behördenmitglieder, die für die Abtrennung Kosovos stimmten, mit Sanktionen belegt?
  3. Welchen Stellenwert misst der Bundesrat Artikel 16 zur Meinungs- und Informationsfreiheit unserer Bundesverfassung bei?
  4. Sollen nach seiner Meinung in Zukunft die Abstimmungen in allen Parlamenten der Welt kontrolliert und auf korrektes Abstimmungsverhalten überprüft werden, um "falsch" abstimmende Parlamentarier mit Sanktionen zu belegen - oder soll das nur gegen Russland gelten?
  5. Wie ist dieses Verhalten des Bundesrates gegenüber Russland mit der Neutralität der Schweiz vereinbar?

→ Curia Vista


14.3875 — Drohnenkauf in Israel und Gegengeschäfte

Typ Interpellation
Eingereicht von Vischer Daniel
Datum 25.09.2014
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 12.11.2014

Der Bundesrat will im Rahmen des Rüstungsprogramms 2015 sechs Drohnen Hermes 900 des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems kaufen. Im Zusammenhang mit diesem Geschäft stellen sich nachfolgende Fragen:

  1. Bundesrat Ueli Maurer sagte in der Fragestunde, es gehe nicht um Kampfdrohnen. Zu welchem Zweck beabsichtigt die Schweiz welchen Typ von Drohnen zu kaufen?
  2. Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, dass das völkerrechtswidrige Vorgehen der israelischen Armee im Gaza-Krieg dieses Sommers ein Rüstungsgeschäft mit Israel und israelischen Firmen, welche die israelische Armee beliefern, verbietet? Dies umso mehr, als Drohnen der Lieferfirma Elbit Systems in Gaza-Stadt im Juli zum Einsatz kamen und laut Augenzeugen auch Wohnhäuser zerstörten.
  3. Welche Gegengeschäfte sind bis jetzt bereits eingeleitet oder im Gespräch? Kann der Bundesrat die Angaben der "Sonntags-Zeitung" vom 14. September 2014 bestätigen, dass eine ganze Serie von schweizerischen Hightech-Firmen, unter ihnen zum Beispiel das Genfer Unternehmen Creative Electronic Systems (CES), damit mithelfen wird, die Hermes 900 in Israel weiterzuentwickeln?
  4. Hält er diese Exportgeschäfte für rechtlich zulässig und für politisch opportun? Geht er nicht auch davon aus, sie widersprächen mindestens der schweizerischen Neutralitätspolitik?

→ Curia Vista


14.3676 — Neutralität als Chance und Notwendigkeit für die Schweiz im veränderten internationalen Umfeld

Typ Interpellation
Eingereicht von Keller-Sutter Karin
Datum 08.09.2014
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 19.11.2014

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie die Spannungen im Südchinesischen Meer deuten darauf hin, dass sich die geopolitische Lage in Europa und der Welt verändert und sich eine neue "Blockbildung" etabliert. Die "neue Ordnung" nach dem Fall der Mauer 1989 erodiert zunehmend. Es entwickeln sich neue Kräfteverhältnisse. Die einst dominierenden USA können und wollen immer weniger ihr globales System stützen, während parallel dazu neue Mächte wie China und Russland wieder erstarken. Die Folge davon sind ein verstärkter Nationalismus und Militarismus. Die Welt ist also im Wandel. Unsere Neutralitätspolitik wandelt sich mit ihr. Im Bundesvertrag von 1815 sowie in den Verfassungen von 1848, 1874 und 1999 wurde die Neutralität für die Behörden zu einer aussenpolitischen Norm, die stets flexibel den Umständen und den Interessen des Landes angepasst wurde. Die bestimmenden Faktoren der Neutralitätspolitik sind die Interessen des Landes, das Neutralitätsrecht, die internationale Lage sowie die Tradition und Geschichte unseres Landes. Zudem diente die Neutralität auch immer wieder dem nationalen Zusammenhalt und ist ein wesentlicher Teil unseres Selbstverständnisses. Die neueste Sicherheitsstudie der ETH ("Sicherheit 2014") weist denn auch einen Zustimmungswert von 96 Prozent der Bevölkerung zur Neutralität aus. Die Bevölkerung erwartet also auch in einem sich ändernden geopolitischen Umfeld eine eigenständige Neutralitätspolitik. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt er die Auffassung, dass sich die geopolitische Lage wesentlich verändert und sich hin zu einer neuen "balance of power" verschiebt?
  2. Welche strategischen Folgen ergeben sich aus den aktuellen geopolitischen Entwicklungen für die Neutralitätspolitik der Schweiz?
  3. Teilt er die Ansicht, dass die neue geopolitische Entwicklung für den Kleinstaat Schweiz mit seiner politischen und wirtschaftlichen Verflechtung sowie seiner langjährigen Tradition von Neutralität und Vermittlungstätigkeit neben Gefahren auch eine Chance darstellt, seine traditionelle Rolle durch eine eigenständige Politik wieder zu beleben? Nützt er so dem internationalen System und den Interessen der Schweiz nicht mehr als mit der blossen Anlehnung an einen Block?
  4. In welchen Bereichen der Aussenpolitik ist der Bundesrat bereit, seine bisherige Politik entsprechend anzupassen, bzw. inwieweit hat er sie bereits angepasst?
  5. Durch das OSZE-Präsidium der Schweiz nimmt die Schweiz aktuell eine vermittelnde Rolle im Konflikt zwischen Russland und der Ukraine ein. Ist er bereit, diese vermittelnde Rolle auch nach Ablauf des OSZE-Präsidiums zu übernehmen und so einen aktiven Beitrag zur Verringerung der neuen Ost-West-Spannungen zu leisten?
  6. Ist er vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung bereit, den Neutralitätsbericht von 1993 nachzuführen?

→ Curia Vista


14.3331 — Ukraine-Krise. Schweizerische Neutralität oder Annäherung an die Nato?

Typ Interpellation
Eingereicht von Fehr Hans
Datum 08.05.2014
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 25.06.2014

Die schweizerische Neutralität ist als erfolgreiches Sicherheits- und Friedensinstrument von grösster Bedeutung für unser Land und bringt uns als Plattform für Friedensdiplomatie und humanitäre Einsätze eine einzigartige Stellung. Über 90 Prozent der Schweizer stehen laut Umfragen zur Neutralität. Dennoch steht die sogenannte Elite unserer Neutralität zum Teil skeptisch bis ablehnend gegenüber und will unsere Miliz- und Widerstandsarmee quasi zur Nato-Marionette degradieren, um sie bei Auslandeinsätzen modulartig in Nato-Verbände eingliedern zu können. Der neu ausgebrochene Ost-West-Konflikt um ukrainische Gebiete führt uns die Bedeutung einer strikten Neutralität erneut vor Augen. Will die Schweiz (auch im Rahmen des OSZE-Präsidiums) als erfolgreiche Vermittlerin auftreten, muss ihre Neutralität von allen Seiten als glaubwürdig anerkannt werden. Die Unvereinbarkeit einseitiger Anbindungen wie der Nato-Partnerschaft für den Frieden mit unserer Neutralität war schon immer stossend, wird jetzt aber infolge des Ukraine-Konflikts erst recht augenfällig. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist er auch der Meinung, dass unsere Neutralität von grösster Bedeutung für die Sicherheit und den Frieden in unserem Land ist und dass diese Bedeutung noch zugenommen hat? Versteht auch der Bundesrat unter der schweizerischen Neutralität die strikte Nicht-Parteinahme und Nicht-Einmischung der offiziellen Schweiz in fremde Konflikte sowie die Konzentration auf humanitäre und friedensdiplomatische Einsätze?
  2. Ist er auch der Überzeugung, dass eine Annäherung oder gar Anbindung an die Nato oder an andere internationale Machtstrukturen und Grossgebilde nicht infrage kommt?
  3. Wie beurteilt er unsere Teilnahme an der Nato-Partnerschaft für den Frieden? Wo liegen die Grenzen dieser Partnerschaft?
  4. Teilt er die Meinung, dass die Nato-Partnerschaft die Glaubwürdigkeit unserer Neutralität infrage stellt? Wie begründet er seine Haltung?
  5. Wie stellt er sich zu einer Kündigung der Nato-Partnerschaft?
  6. Wie will er die Glaubwürdigkeit unserer Neutralität stärken, und was hat er unternommen, um seinem Verfassungsauftrag (Art. 185 BV) nachzukommen, der ihn zu Massnahmen zur Wahrung der Neutralität verpflichtet?

→ Curia Vista


13.3778 — Mehrfaches Jubiläumsjahr 2015

Typ Interpellation
Eingereicht von Keller Peter
Datum 24.09.2013
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 29.11.2013

Im Jahr 2015 jähren sich verschiedene für die Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz zentrale Ereignisse:

  1. Die Schlacht am Morgarten vom 15. November 1315 war die erste grosse Auseinandersetzung zwischen den Eidgenossen und dem aufstrebenden Adelsgeschlecht der Habsburger. Der Sieg über Leopold I. führte zwar nicht zum erhofften Frieden, verstärkte jedoch den Zusammenhalt zwischen den Ländern Uri, Schwyz und Unterwalden, was sich im erweiterten Bundesbrief von 1315 manifestierte. In der Folge vertiefte sich die Eidgenossenschaft, und während im benachbarten Europa der Adel seine Vormachtstellung ausbaute, bildete sich in der voralpinen Schweiz eine regionale Autonomie heraus, ohne die sich die heutige Schweiz kaum hätte entwickeln können.
  2. Am 13./14. September 1515 fand zwischen der alten Eidgenossenschaft und Frankreich eine kriegerische Auseinandersetzung um das Herzogtum Mailand statt. Es war die letzte grosse Schlacht, an der die Eidgenossen mit aussenpolitischen Ambitionen beteiligt waren. Die "Niederlage von Marignano" bildete den Beginn der schweizerischen Neutralitätspolitik. Zudem wurden die heutigen Gebiete des Tessins von Frankreich/Mailand an die Eidgenossenschaft abgetreten.
  3. Mit dem Ende des Wiener Kongresses 1815 wurden in Europa zahlreiche Grenzen neu festgelegt. Auch die Schweiz war von Zugewinnen und Verlusten betroffen. Mit der Aufnahme von Genf, Neuenburg und Wallis wuchs die Eidgenossenschaft in die heutigen Grenzen. Anerkannt wurden am Wiener Kongress auch die immerwährende bewaffnete Neutralität der Schweiz sowie ihre Unabhängigkeit vor jedem fremden Einfluss durch europäische Grossmächte. Alle drei Ereignisse sind entscheidende Wegmarken für die Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz sowie für unsere Identität als souveräner Staat. Aufgrund dieser Tatsache ergibt sich folgende Frage: Wie gedenkt der Bundesrat diesen für die Schweizer Geschichte zentralen Ereignissen im Jahr 2015 in gebührendem und der Bedeutung angemessenem Masse Rechnung zu tragen?

→ Curia Vista


13.3550 — 500 Jahre Schlacht bei Marignano

Typ Interpellation
Eingereicht von Romano Marco
Datum 20.06.2013
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 13.09.2013

Im Jahr 1515 fand im lombardischen Marignano eine für die Geschichte unseres Landes äusserst bedeutsame Schlacht zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Herzogtum Mailand einerseits, dem Königreich Frankreich und der Republik Venedig anderseits statt. Die Schlacht beendete eine Periode der schweizerischen Expansionspolitik und wird im historischen Rückblick als Beginn der schweizerischen Neutralitätspolitik gesehen. Im Gedenken an dieses wichtige Ereignis hat die Stiftung Pro Marignano für das Jahr 2015 vielfältige Aktivitäten geplant und mit den Vorbereitungen begonnen. So wird bereits heute eine Gedenkfeier vorbereitet. Weiter geplant sind Publikationen und die Durchführung eines historischen Kongresses. Der prägenden Ereignisse von Marignano soll auch mit einem Gedenkschiessen im Mendrisiotto gedacht werden. Schliesslich sollen vor Ort Denkmal und ein Beinhaus renoviert werden. In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:

  1. Sind ihm die geplanten Aktivitäten im Hinblick auf das Gedenken "500 Jahre nach der Schlacht bei Marignano" bekannt?
  2. Teilt er die Beurteilung, wonach das Gedenken an dieses prägende Ereignis der schweizerischen Geschichte eine gesamtschweizerische Aufgabe ist?
  3. Die Wehrhaftigkeit ist ein Teil der schweizerischen Identität und für die Motivation der Schweizer Armee von entscheidender Bedeutung. Teilt er die Überzeugung, dass die Erinnerung an Marignano auch zum wachen militärischen Sinn im Land beizutragen geeignet ist?
  4. In welcher Form beabsichtigt er dieser 500 Jahre im Jahre 2015 gebührend zu gedenken?
  5. Ist er bereit, die Koordination von eidgenössischen, kantonalen und regionalen Anlässen sicherzustellen?
  6. Der Bund engagiert sich im Beriech der zivilen Friedensförderung und der Stärkung der Menschenrechte. Dazu gehört auch, aus Ereignissen der eigenen Geschichte die entsprechenden Lehren zu ziehen. Ist der Bundesrat vor diesem Hintergrund bereit, an die Durchführung der Gedenkaktivitäten einen finanziellen Beitrag zu leisten?

→ Curia Vista


12.3699 — Finanzierung der syrischen Opposition

Typ Interpellation
Eingereicht von Freysinger Oskar
Datum 12.09.2012
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 30.11.2012

In den letzten Monaten haben sich bis zu fünfzig syrische Oppositionelle unterschiedlichster Gruppierungen heimlich in der deutschen Hauptstadt Berlin getroffen, um die Zeit nach Assad zu organisieren. Unter den Teilnehmern befanden sich auch Mitglieder der Freien Armee, die den militärischen Kampf gegen das Regime von Präsident Bashar al-Assad führt. Neben den beiden Denkfabriken Usip und SWP unterstützen die Aussenministerien der Schweiz (50 000 Franken) und der USA und zwei Nichtregierungsorganisationen aus den Niederlanden und Norwegen die Gespräche.

  1. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass Verhandlungen zwischen Kriegsparteien nur dann einen Sinn machen, wenn beide Kontrahenten am Tisch sitzen?
  2. Teilt er die Auffassung, dass die Finanzierung einer Kriegspartei, wenn auch nur für Gespräche, einen schweren Verstoss gegen die Neutralität der Schweiz darstellt?
  3. Findet er es nicht bedenklich, die Versammlungen von Kämpfern mitzufinanzieren, die zu einem beträchtlichen Teil terroristischen Organisationen angehören?

→ Curia Vista


11.3692 — Prämienvergleichsdienst des Bundes. Wie ist der Stand der Dinge?

Typ Interpellation
Eingereicht von Steiert Jean-François
Datum 17.06.2011
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 07.09.2011

Es ist bereits einige Zeit her, dass der Bund die Einrichtung eines öffentlichen Prämienvergleichsdienstes analog zum Vergleichsdienst Comparis angekündigt hat. Zum einen soll damit ein Dienst zur Verfügung gestellt werden, der von jeglicher Beteiligung der Versicherer unabhängig ist, wodurch seine Neutralität gewährleistet wird. Zum anderen soll vermieden werden, dass Zahlungen, die Versicherer, die mit privaten Vergleichsdiensten zusammenarbeiten, an diese Dienste tätigen, zulasten der Krankenversicherung gehen.

  1. Sieht der Bundesrat bzw. das Eidgenössische Departement des Innern einen solchen Dienst immer noch vor?
  2. Wenn ja, wird dieser Dienst den Versicherten ab Herbst dieses Jahres zur Verfügung stehen, bevor die Frist für den Wechsel der Krankenkasse für die Grundversicherung abläuft?

→ Curia Vista


10.3958 — Unerwünschte diplomatische Aktivitäten der Schweiz in Iran

Typ Interpellation
Eingereicht von Mörgeli Christoph
Datum 14.12.2010
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 16.02.2011

Gemäss den auf der Internet-Plattform Wikileaks veröffentlichten Berichten aus den Jahren 2006/07 empfand die US-Diplomatie die damaligen aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz in Iran als ausgesprochen lästig, schädlich und kontraproduktiv. Der Aktivismus des Aussendepartementes ist umso problematischer, als sich die Schweiz zur Neutralität bekennt und ausserdem seit 1980 als sogenannte "Schutzmacht" die diplomatischen Interessen der USA in Iran wahrnimmt. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welches Mandat der USA hatte die Schweiz 2006/07, um sich in den Konflikt um das iranische Atomprogramm einzumischen und sich als Vermittlerin aufzudrängen?
  2. Welches Mandat des Gesamtbundesrates hatte die Vorsteherin des Aussendepartementes für ihre damaligen Aktivitäten zur Vermittlung zwischen den USA und Iran?
  3. Entspricht es den Tatsachen, dass Staatssekretär Michael Ambühl bei seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit Iran und seinen mehrmaligen Reisen nach Teheran im Februar und März 2007 unter grossem Druck der Schweizer Aussenministerin stand, wie er gegenüber dem US-Botschafter in der Schweiz offenlegte?
  4. Wie beurteilt er die damalige Befürchtung der USA, die Schweiz könnte in Iran bei ihren Vermittlungsbemühungen fälschlicherweise als Beauftragte der USA wahrgenommen werden?
  5. Waren dem Gesamtbundesrat und/oder dem Aussendepartement die grossen Vorbehalte der USA bezüglich der Schweizer Vermittlungsaktivitäten in Iran bekannt?
  6. Wie beurteilt er die von den USA unerwünschten Vermittlungsaktivitäten von 2006/07 in Bezug auf das Schutzmachtmandat der Schweiz für die Vereinigten Staaten in Iran?
  7. Wie beurteilt er die Auswirkungen der damaligen Schweizer Vermittlungsaktivitäten in Bezug auf Wahrnehmung der immerwährenden bewaffneten Neutralität und in Bezug auf das Verhältnis zu den USA in Iran?

→ Curia Vista


10.3725 — Vertagung des Kaufentscheids für neue Kampfflugzeuge. Kennt der Bundesrat die wahren Kosten?

Typ Interpellation
Eingereicht von Fournier Jean-René
Datum 29.09.2010
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 10.11.2010

Der Bundesrat hat vor acht Jahren beschlossen, ein Verfahren zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge, die die F-5-Flotte ersetzen sollten, zu lancieren. Seither haben die beteiligten Parteien über 100 Millionen Franken investiert und stecken nun plötzlich in einer Sackgasse. Auf der anderen Seite ist der Raumschutz bereits heute offensichtlich ungenügend, denn während des Frankophonie-Gipfels in Montreux im Oktober 2010 ist die Schweiz auf die Unterstützung der französischen Luftwaffe angewiesen, um das eigene Defizit zu decken. Dies entspricht weder unserer unabhängigen Sicherheitspolitik noch dem Grundsatz der Neutralität. Der Entscheid des Bundesrates vom 25. August 2010 schadet unserer Unabhängigkeit in Sachen Sicherheit und stellt die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Schweiz als Handelspartnerin infrage. Ich bitte demzufolge den Vorsteher des VBS um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie hoch sind die Vollkosten für die Investitionen des VBS und der drei Bewerber in diesem Evaluationsverfahren bis heute?
  2. Wie hoch sind die Kosten, die die Schweizer Industrie im Rahmen dieses Evaluationsverfahrens übernommen hat?
  3. Wie viel wird der Unterhalt und die Nachrüstung der F/A-18 kosten unter Berücksichtigung einer stärkeren Nutzung?
  4. Wie sieht die Strategie des Bundesrates zur Wiederaufnahme des Beschaffungsprojekts aus? Sollen nur die F-5 ersetzt werden, oder soll ein koordinierter Ersatz der F-5- und F/A-18-Flotte ins Auge gefasst werden? Mit welchen Kosten für den Bund müsste im letzteren Fall gerechnet werden?
  5. Hat der VBS-Vorsteher den Bundesrat über die Vollkosten des laufenden Evaluationsverfahrens sowie über die Kosten, die die beschlossene Strategieänderung nach sich zieht, informiert?

→ Curia Vista


10.3707 — Rede des iranischen Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad vor der Uno-Vollversammlung

Typ Interpellation
Eingereicht von Graber Jean-Pierre
Datum 28.09.2010
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 10.11.2010

Am Donnerstag, dem 23. September 2010, hat der iranische Präsident Mahmoud Ahmadinejad vor der Uno-Generalversammlung eine Rede gehalten, in der er sinngemäss ausführte, Personen des US-amerikanischen Regierungsapparates hätten die Anschläge vom 11. September 2001 orchestriert, um den Niedergang der US-Wirtschaft zu stoppen und den Machteinfluss im Nahen Osten zu verstärken, sodass das zionistische Regime gerettet werden könne. Aus Protest haben die Delegationen der Vereinigten Staaten, der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie von Kanada und Ozeanien den Saal verlassen - nicht so die Schweizer Delegation. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Ist die Schweizer Delegation der Protestbewegung der grossen Mehrheit der westlichen Staaten aus Neutralitätsgründen nicht gefolgt?
  2. Falls ja, wie legt die Schweiz den Begriff der Neutralität aus, dass sie sich einem Zeichen des Protests nicht anschliesst, das sich gegen wahrheitsverfälschende, hasserfüllte antizionistische Äusserungen - gezeichnet von einer zwanghaften Ablehnung freiheitlicher Demokratie - richtet, die so in der Diplomatie nicht üblich sind?
  3. Wie hoch liegt die Toleranzgrenze für Äusserungen vor der Uno-Vollversammlung, die überschritten werden muss, damit die Schweiz Protest erhebt oder sich einer Protestbewegung anschliesst?
  4. Hat sich unsere Delegation so verhalten, weil die Schweizer Botschaft die amerikanischen Interessen in Iran vertritt oder weil unser Landsmann Joseph Deiss dieses Jahr der Uno-Generalversammlung als Präsident vorsteht? Die Rede des iranischen Präsidenten vor der Uno hat in fast allen westlichen Staaten Entrüstung ausgelöst. Der amerikanische Präsident hat die Äusserungen als schockierend, hasserfüllt und unentschuldbar bezeichnet. Frankreich ist schockiert und empört. Die Hohe Vertreterin der EU, Catherine Ashton, kritisierte die Rede des iranischen Präsidenten als empörend und inakzeptabel. Es ist absolut zulässig, dass unser Land seine Aussenpolitik - auch auf symbolischer Ebene - völlig unabhängig und entsprechend seinen Interessen gestaltet. Ich bin aber der Auffassung, dass, wenn die Wahrheit und grundsätzliche Werte von Freiheit und Demokratie in einer offiziellen Rede mit Füssen getreten werden, sich unser Land, ohne zu zögern, einer berechtigten Protestbewegung dagegen anschliessen sollte.

→ Curia Vista


10.3553 — Neutralitätsverletzung im Nahostkonflikt

Typ Interpellation
Eingereicht von Wobmann Walter
Datum 18.06.2010
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 17.09.2010

Die Haltung der Schweiz im Nahostkonflikt erscheint zunehmend einseitig zugunsten der Palästinenser und gegen Israel. Ein Besuch dieser Gebiete bestärkte diesen Eindruck deutlich. Die Schweizer Vertreter in Ramallah scheinen einen sehr einseitigen Blickwinkel zu haben, reagierten auf entsprechende Fragen etwas zerknirscht und hinterliessen insgesamt einen zwiespältigen Eindruck. Ich ersuche daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Das Engagement der Schweiz in Ramallah ist sehr suspekt. Was macht unser Land in den hochgesicherten Bunkern der PLO, und wie verträgt sich dieses mit unserer Neutralität?
  2. Kann er garantieren, dass die finanziellen Aufwendungen der Schweiz in der Höhe von 22 Millionen Franken nur für Aufbauhilfe und nicht für politische Zwecke, d. h. für den Terrorismus, verwendet werden?
  3. Welche Unterstützung gewährt andererseits die Schweiz als neutrales Land dem Staat Israel?
  4. Was hat die Schweiz gegen die Raketenangriffe während der letzten zehn Jahre aus dem Südlibanon und dem Gazastreifen auf Israel unternommen?

→ Curia Vista


09.4157 — Schweizer Soldaten schon bald in Afghanistan?

Typ Interpellation
Eingereicht von Schlüer Ulrich
Datum 10.12.2009
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 17.02.2010

Der amerikanische Präsident hat entschieden, den Begehren seiner Generäle nach einer Aufstockung der Truppen in Afghanistan nur teilweise nachzukommen und stattdessen von den europäischen Nato-Ländern eine wesentliche Beteiligung an der geplanten Truppenaufstockung zu fordern. Gerüchteweise soll es nun Druck auf die Schweiz geben, ebenfalls Soldaten an den Hindukusch zu entsenden. Die Bundesverwaltung habe entsprechende Vorbereitungsarbeiten bereits an die Hand genommen. Es wäre mit der schweizerischen Neutralität in keiner Art und Weise vereinbar, zusammen mit der Nato in Afghanistan in den Krieg zu ziehen. Das Schweizervolk würde einem solchen abenteuerlichen Einsatz niemals seine Unterstützung gewähren. Ich stelle dazu dem Bundesrat folgende Fragen:

  1. Trifft es zu, dass sich die Schweiz auf einen Einsatz in Afghanistan vorbereitet?
  2. Oder kann er im Gegenteil versichern, dass ein Einsatz von Schweizer Soldaten oder Offizieren in Afghanistan kein Thema ist und es für ihn ausser Frage steht, sich jemals an diesem Krieg zu beteiligen?

→ Curia Vista


09.3323 — Biometrische Pässe. Konkrete Vorgehensschritte der Schweiz auf EU-Ebene

Typ Interpellation
Eingereicht von Reimann Lukas
Datum 20.03.2009
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 13.05.2009

Dr. Daniel Brühlmeier schreibt auf der Website des Vereins "Unser Recht": "Die Schweiz hat mit Blick auf seine besondere staatspolitische Situation mit der EU in Artikel 7 des Schengen Assoziierungsabkommens (SAA; SR 0.360.268.1) besondere Modalitäten zum Übernahmeverfahren ausarbeiten können, die weit über vergleichbare Assoziationsabkommen der EU, etwa mit Norwegen oder Island, hinausgehen. Im Gegensatz zur doppelten Guillotine bei der kürzlichen Abstimmung zum Personenfreizügigkeitsabkommen ist ein mögliches Konsultationsverfahren im SAA via Prüfung und Beschluss im Gemischten Ausschuss vertraglich klar geregelt (Art. 7 Abs. 4: '... es sei denn ...'). Der Gemischte Ausschuss kann dann einstimmig beschliessen, dass das SAA nicht dahinfällt. Die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses EU/Schweiz zum SAA geht aber noch weiter und enthält einen bemerkenswerten Verhandlungserfolg der Schweiz: Findet diese gemäss Artikel 4 Absatz 3, dass durch die Übernahme neuen Rechts zentrale Pfeiler unseres Staatswesens beeinträchtigt würden - nämlich Neutralität, Föderalismus oder direkte Demokratie -, so kann sie eine Sitzung des Gemischten Ausschusses auf höchster, ministerieller Ebene innert drei Wochen verlangen und alternative Lösungsvorschläge einbringen (vgl. ABI C 308 vom 14. Dezember 2004, S. 2). Auf dieser de facto JI-Ministerratsebene (eingeschränkt auf die Schengen-Länder und ergänzt um die Minister der assoziierten Staaten) bedarf es dann einer einstimmigen Ablehnung des schweizerischen Alternativvorschlags, damit das Abkommen als beendet anzusehen ist."

  1. Teilt der Bundesrat diese Ausführungen von Dr. Brühlmeier?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Hat er Ergänzungen, um die konkreten Schritte zu beschreiben, die nötig sind, dass die Schweiz ihren Bürgern weiterhin die Wahlfreiheit zwischen biometrischen und nichtbiometrischen Pässen erhalten kann, ohne dass deswegen das Schengen-Assoziierungsabkommen (SAA) dahinfällt?

→ Curia Vista


08.3482 — Schweizer Neutralität und Krieg in Georgien

Typ Interpellation
Eingereicht von Geissbühler Andrea Martina
Datum 17.09.2008
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 12.11.2008
  1. Wie ist die sogenannte strategische Partnerschaft zwischen unserem Land und Russland, das im Kaukasus zweifelsfrei eine kriegführende Partei ist, mit der schweizerischen Neutralität vereinbar?
  1. Müsste diese strategische Partnerschaft, die - wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 08.3097 schreibt - explizit eine "institutionalisierte Zusammenarbeit" in der "Aussen- und Sicherheitspolitik" (!) beinhaltet, aus neutralitätsrechtlichen und aus politischen Gründen nicht ausgesetzt werden?
  2. Wäre es nicht politisch klüger und im Interesse unseres Landes, von einer sicherheits- und aussenpolitischen Kooperation mit einem Land abzusehen, das sich - wie eine Schweizer Zeitung kommentierte - "sehr ... von den aussenpolitischen Normen des 21. Jahrhunderts entfernt hat"?
  3. Wäre der Bundesrat bereit, im Sinne der Gleichbehandlung der kriegführenden Parteien eine strategische Partnerschaft mit Georgien einzugehen?

→ Curia Vista


08.3251 — Schweizerische Aussenpolitik auf Abwegen

Typ Interpellation
Eingereicht von Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Datum 28.05.2008
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 20.08.2008

Die schweizerische Aussenpolitik gerät immer mehr in Konflikt mit der Neutralität. Diverse aussenpolitische Stellungnahmen der Schweiz wurden vermehrt und zu Recht von anderen Staaten (USA, Israel, China, Serbien) als einseitig kritisiert.

  1. Muss die Tatsache, dass wir von Partnerländern wie den USA oder Israel sowie weiteren Staaten teilweise massiv kritisiert wurden, nicht zu einer Neuausrichtung der Aussenpolitik an der dauernden Neutralität führen?
  2. Ist die vom Bundesrat praktizierte Abkehr von der immerwährenden, bewaffneten und integralen Neutralitätspolitik mit unseren Staatsinteressen vereinbar?
  3. Beurteilt er seine Politik gegenüber Iran als aussenpolitisch ausgewogen (Seminar zur unterschiedlichen Wahrnehmung des Holocaust, Gasliefervertrag)?
  4. Wie beurteilt er die Zukunft der Schutzmachtmandate für die USA in Iran und auf Kuba?
  5. Ist der derzeitige Lieferungsstopp von F/A-18-Ersatzteilen aus den USA auf die Iran-Politik der Schweiz zurückzuführen? Trifft es zu, dass deswegen im Moment nur wenige F/A-18-Maschinen einsatzbereit sind?
  6. Ist es Zufall, dass die Schweiz nicht an die Konferenz von Annapolis (USA) eingeladen wurde? Welche Lehren zieht er aus dem Scheitern der von ihm massiv subventionierten Genfer Initiative?
  7. Findet er es nicht auch bedenklich, dass die Schweiz wegen einer einseitigen Parteinahme für Iran nicht auf Ministerebene an die 60-Jahr-Feierlichkeiten Israels eingeladen wurde?
  8. Aus welchen Gründen hat China die operative Hilfe der Schweiz für die Erdbebenopfer ausgeschlagen? Gilt unsere Hilfe nicht mehr als neutral und weltweit vorbildlich?
  9. Warum wehrte er sich nicht gegen die haltlosen Vorwürfe des Uno-Menschenrechtsrates? Sieht er wirklich echten Handlungsbedarf in diesem Bereich? Ist er wirklich der Meinung, eine verstärkte Mitarbeit in der Uno und im Menschenrechtsrat liege im Landesinteresse, oder möchte man damit nur den eigenen Macht- und Geltungsanspruch ausbauen?
  10. Warum hat er die einseitige Sezession von Kosovo der Anerkennung einer Verhandlungslösung mit Serbien vorgezogen?
  11. Er strebt ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU an, welches die Ernährungssouveränität der Schweiz massiv verschlechtert. Sieht er durch die zunehmende Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland keine neutralitätspolitischen Probleme?

→ Curia Vista


08.3123 — Neutralitätsverletzende Iran-Politik von Bundesrätin Calmy-Rey?

Typ Interpellation
Eingereicht von Estermann Yvette
Datum 19.03.2008
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 30.05.2008

Mit ihrem Besuch Mitte März in Teheran hat Bundesrätin Calmy-Rey gegen alle Prinzipien der Schweizer Aussenpolitik verstossen: Neutralität, Respekt und Einsatz für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte. Die Doppelstandards des EDA sind unerträglich und stossen unsere traditionellen aussenpolitischen Partner in Nordamerika und Europa vor den Kopf.

  1. Welchen finanziellen Betrag (inkl. mehrere Flugreisen von Bundesrätin Calmy-Rey und Staatssekretär Ambühl nach Teheran) muss der Schweizer Steuerzahler für die verfehlte Iran-Politik, die überall auf der Welt für Kopfschütteln sorgt, berappen?
  2. Kann das EDA konkrete Resultate der angeblichen Vermittlungsversuche im iranischen Nuklearstreit, die weder von den USA noch von der EU wirklich erwünscht sind, und des sogenannten Menschenrechtsdialogs vorzeigen?
  3. Warum hofiert die neutrale Schweiz ein Land, das zu den wichtigsten Sponsoren des internationalen Terrorismus gehört, die Menschen- und Frauenrechte systematisch verletzt und dessen Führung den Holocaust negiert?
  4. Was ist der Erfolg der Lehrstunde, die Bundesrätin Calmy-Rey den Iranern in Sachen Holocaust geben wollte?
  5. Wann stoppt der Bundesrat die Profilierungsversuche von Bundesrätin Calmy-Rey, die den Interessen unseres Landes und vor allem der Neutralität zuwiderlaufen?

→ Curia Vista


08.3155 — Zieht sich die Schweiz von der Weltrassismuskonferenz Durban II zurück?

Typ Interpellation
Eingereicht von Freysinger Oskar
Datum 19.03.2008
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 30.05.2008

An der Uno-Weltrassismuskonferenz, die 2001 in Durban stattfand, loderte antisemitischer Hass auf, und die westlichen Länder wurden an den Pranger gestellt. Dies warf einen dunklen Schatten über diese Konferenz. Nun ist für das erste Halbjahr 2009 eine Konferenz unter dem Namen Durban II vorgesehen. Alles deutet darauf hin, dass sich bei dieser Konferenz die Entgleisungen von 2001 wiederholen werden. Verschiedene Länder wie Kanada, die Vereinigten Staaten und Frankreich überlegen sich denn offenbar auch, an dieser Konferenz nicht teilzunehmen. Nicht zu Unrecht: Im Rahmen der neuen Massnahmen, Initiativen und praktischen Lösungen, die für die Konferenz von 2009 vorgeschlagen werden, will Iran die Diffamierung der Religionen beenden. Zudem soll auch Uno-Sonderberichterstatter Doudou Diène angehört werden, der jegliche Kritik am Tragen der Burka als Ausdruck einer antirassistischen Haltung einstuft. Die neuen Antirassismusnormen, die an dieser Konferenz behandelt werden sollen, verfolgen ein klares Ziel: Länder wie Frankreich, die Gesetze erlassen, um die Laizität des Staates zu garantieren, oder wie Dänemark, das die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen duldet, sollen kriminalisiert werden. Sie haben also die Meinungsäusserungsfreiheit auf dem Korn, aber auch die Religionsfreiheit, die gewährleistet, dass man einen Glauben ausüben kann oder auch nicht und die Religion wechseln kann. Eine Konferenz, die versucht, solche Kriterien festzulegen, Blasphemie mit Rassismus gleichzusetzen, das Recht auf Religionskritik zu verbieten und die religiösen Gesetze ins internationale Recht zu integrieren, bedeutet einen zünftigen Rückschritt mit verheerenden Folgen. Gedenkt der Bundesrat angesichts der demokratischen Tradition und der Neutralität der Schweiz und angesichts ihres Einsatzes für die Meinungsäusserungsfreiheit und die Rechtsgleichheit, sich von der Konferenz Durban II zurückzuziehen?

→ Curia Vista


08.3097 — Strategische Partnerschaft mit Russland und Neutralität

Typ Interpellation
Eingereicht von Geissbühler Andrea Martina
Datum 18.03.2008
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 06.06.2008

Bundesrätin Calmy-Rey kündigte in der "NZZ am Sonntag" vom 18. November 2007 eine "strategische Partnerschaft" mit Russland an. Anlässlich eines Treffens mit dem russischen Aussenminister am 12. Februar 2008 wurde eine Zusammenarbeit in Energiefragen und der multilateralen Diplomatie vereinbart. Eine Strategie ist ein längerfristig ausgerichtetes, planvolles Anstreben einer vorteilhaften Lage oder eines Ziels. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welches ist die vorteilhafte Lage oder das Ziel, das die "Partnerschaft" mit Russland anstrebt?
  2. Welches sind die Elemente dieser strategischen "Partnerschaft"? Ist es wirklich im Interesse der neutralen Schweiz, sich durch eine solche "Partnerschaft" zu binden und zu verpflichten?
  3. Warum geht die neutrale Schweiz eine solche "Partnerschaft" ausgerechnet mit einem Land ein, das eine aggressive Aussenpolitik verfolgt, sich immer mehr von der Demokratie, den Menschenrechten und einer freiheitlichen Rechtsordnung entfernt (Stichworte: Politkowskaja, Chodorkowski, British Council) und seine Nachbarn (Ukraine, Georgien) drangsaliert - gerade auch in Energiefragen?
  4. Mit welchen anderen Ländern unterhält die Schweiz sonst noch "strategische Partnerschaften"?

→ Curia Vista


08.3086 — Richtungswechsel in der bundesrätlichen Nahostpolitik?

Typ Interpellation
Eingereicht von Graber Jean-Pierre
Datum 17.03.2008
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 14.05.2008

Seit 2006 hat die Schweiz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen viermal eine härtere Position gegenüber Israel eingenommen als die Staaten der Europäischen Union. Folgende Resolutionen sind betroffen:

  1. S-1/1 "Situation des droits de l'homme dans les territoires Palestiniens" (6. Juni 2006; Menschenrechtslage in den palästinensischen Gebieten);
  2. S-2/1 "Droits de l'homme au Liban" (11. August 2006; Menschenrechte in Libanon);
  3. S-3/1 "Beit Hanoun" (15. November 2006);
  4. A/HRC/7/L.1 "Bande de Gaza" (6. März 2008; Gazastreifen). Bei den Abstimmungen über die ersten drei Resolutionen enthielt sich die Schweiz der Stimme, während die meisten EU-Mitgliedstaaten, wenn nicht gar alle, die Resolutionen ablehnten - obwohl sie ja wahrlich nicht im Verdacht stehen, israelfreundlich zu sein. Der vierten Resolution (A/HRC/7/L.1) stimmte die Schweiz zu, während sich alle EU-Staaten der Stimme enthielten. Ich frage deshalb den Bundesrat, ob das Abstimmungsverhalten der Schweiz im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern sowie weiteren arabischen Staaten: a. einem klaren Willen entspricht, der bundesrätlichen Nahostpolitik eine andere Richtung zu geben; b. mit der Neutralität der Schweiz vereinbar ist; c. nicht im Lichte der von anderen Ländern im Menschenrechtsrat vorgebrachten Argumente und angesichts der häufig beobachteten Instrumentalisierung der Zivilbevölkerung durch allgemein als terroristisch bezeichnete Gruppierungen neu beurteilt werden sollte. Ein Geflecht von sich zum Teil widersprechenden Zwängen bestimmt die Aussenpolitik aller Staaten. Dazu gehören die auf internationale Ebene erhobene Staatsräson - sie umfasst die Verteidigung der politischen und der wirtschaftlichen Interessen -, das formelle Völkerrecht, weiter - für alle, die richtigerweise die Existenz eines solchen Rechtes geltend machen - ein naturrechtliches Völkergewohnheitsrecht und schliesslich ein allfälliger Sonderstatus wie die Neutralität. Wenn alle EU-Staaten eine Aussenpolitik führen würden, die sich gegen Israel richtet, wäre es verständlich - wenn auch keineswegs gutzuheissen -, dass sich die Schweiz auf eine auf dem Zwang des Faktischen basierende Staatsräson berufen und sich der Haltung der anderen Länder anschliessen würde. In der gegenwärtigen Situation im Nahostkonflikt besteht aber kein solcher Zwang für unser Land. Es ist deshalb äusserst fragwürdig, dass die Schweiz in den Abstimmungen im UN-Menschenrechtsrat ihre Neutralität, ihre Sorge um Ausgewogenheit und ihren Sinn für das, was in diesem Konflikt recht und billig ist, nicht geltend macht.

→ Curia Vista


08.3032 — Was bewog den Bundesrat zur vorschnellen Kosovo-Anerkennung?

Typ Interpellation
Eingereicht von Vischer Daniel
Datum 05.03.2008
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 14.05.2008
  1. Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, dass die völkerrechtlichen Voraussetzungen - u. a. die Uno-Resolution Nr. 1244, Schlussakte von Helsinki - für die Anerkennung nicht erfüllt sind? Ist er mit seiner Anerkennung nicht voreilig dem von den USA einseitig geprägten Begiff der "earned sovereignty" gefolgt, welcher positivrechtlich nicht völkerrechtskonform ist und letztlich auf einer unilateralen Sezession gründet? Widerspricht das nicht der völkerrechtsgestützten Neutralitätspolitik?
  1. De facto ist Kosovo ein Protektorat. Wie kann damit die Voraussetzung der eigenständigen Staatsgewalt als dritte der einschlägigen Autonomieanforderungen (Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt) auch nur annähernd erfüllt sein? Wie kann von einem Staatsvolk gesprochen werden, wenn die Minderheiten (Roma, Goran u. a.) bislang vom Akt des Unabhängigkeitsprozederes in Wahrung ihrer Minderheitenrechte ausgeschlossen blieben?
  2. Die Minderheiten in Kosovo sind nicht geschützt. Schutz der Minderheiten ist Teil des Völkerrechtes. Bislang konnte dieser Schutz trotz Militärpräsenz nicht durchgesetzt werden: ein Armutszeugnis. Wie kommt der Bundesrat nun heute darauf, zu meinen, der Minderheitenschutz könne jetzt dank der Unabhängigkeit verwirklicht werden? Wie will der Bundesrat die ethnische Säuberung von Kosovo stoppen? Warum stellte der Bundesrat keinen Konnex zwischen Minderheitenschutz und Anerkennung her?
  3. Wie antwortet der Bundesrat auf den Vorschlag des Präsidenten von Kosovo nach Wiedereinführung des Saisonnierstatuts für Staatsangehörige von Kosovo in der Schweiz?
  4. Auf welche Weise will der Bundesrat die Gleichberechtigung der nunmehr plötzlich wohl aus taktischen Gründen beschworenen Gleichbehandlung Serbiens realiter verwirklichen?
  5. Wie entgegnet der Bundesrat dem Vorwurf, mit der voreiligen Anerkennung amerikanischen Hegemonialinteressen (Öl- und Gaspipeline, Militärstützpunkt) in einem heiklen globalen Umfeld zu folgen und sich auch damit von der völkerrechtsgestützten Neutralitätspolitik zu entfernen?
  6. Spielten auch innenpolitische Erwägungen eine Rolle, wenn ja, welche?

→ Curia Vista


08.3010 — Problematische Anerkennung von Kosovo

Typ Interpellation
Eingereicht von Graber Jean-Pierre
Datum 03.03.2008
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 14.05.2008

Die Anerkennung von Kosovo durch die Schweiz am 26. Februar 2008 ist politisch und völkerrechtlich umstritten. Deswegen frage ich den Bundesrat, ob diese Anerkennung seines Erachtens: a. völkerrechtskonform ist; b. mit den Grundsätzen der Neutralität unseres Landes vereinbar ist; c. politisch opportun ist; d. die Schweiz ethisch dazu verpflichten würde, einer allfälligen Forderung nach einem Anschluss des Gebietes der serbischen Minderheit in Kosovo an Serbien zuzustimmen. Die Anerkennung von Kosovo durch den Bundesrat verstösst offenbar gegen mehrere Bestimmungen des Völkerrechtes. Erstens bekräftigt die Resolution Nr. 1244 des Uno-Sicherheitsrates das "Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zur Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien" (des heutigen Serbiens). Zweitens hat Kosovo laut Professor Marcelo Kohen nie den Status eines Volkes mit Selbstbestimmungsrecht erhalten. Drittens unterstreicht Pierre-Marie Dupuy, dass sich das Völkerrecht in die Richtung einer mit Bedingungen versehenen Anerkennung von Staaten entwickelt. Diesbezüglich hat der EG-Aussenministerrat am 16. Dezember 1991 eine Erklärung verabschiedet, die für eine völkerrechtliche Anerkennung der ehemaligen Teilrepubliken Jugoslawiens - Kosovo hatte nie den Status einer Republik! - folgende Bedingungen aufstellt:

  1. Achtung der Bestimmungen der Uno-Charta und der Verpflichtungen aus der Schlussakte von Helsinki im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte;
  2. Garantien für die Rechte von Minderheiten;
  3. Achtung der Unverletzlichkeit der Grenzen, die nur in gegenseitigem Einvernehmen verändert werden dürfen. Kosovo ist weit davon entfernt, diese Bedingungen zu erfüllen! Politisch wirft die übereilte Annahme der Unabhängigkeitserklärung von Kosovo das heikle Problem des Präzedenzfalles auf. Die übereilte Anerkennung könnte die Abspaltung von Gebieten weiterer Staaten ermutigen oder unser Land zu willkürlichen politischen Urteilen zwingen. Obwohl die Neutralität eher ein politischer als ein rechtlicher Begriff ist, hat der Bundesrat den wesentlichen Inhalt dieses Begriffes verletzt, denn mit der Anerkennung von Kosovo hat er Partei für Frankreich, Polen und die USA gegen Spanien, Rumänien und Russland ergriffen. Das ist bedauerlich.

→ Curia Vista


06.3620 — Stabsarbeit von Schweizer Offizieren in Nato-Truppen in Afghanistan. Neutralitätsverletzung

Typ Interpellation
Eingereicht von Baumann J. Alexander
Datum 06.10.2006
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 22.11.2006

Per 31. Juli 2006 wurde die militärische Verantwortung für Süd-Afghanistan von den US-Truppen auf die NATO übertragen. Im Vorwort zu einem Bericht über diesen militärischen Akt im "ARRC Journal", (Summer 2006) schreibt der Kommandant der abgebenden Truppe, Lt Gen David Richards, dass die Nato dadurch zum ersten Mal "in command of aggressive counter-insurgency operations" stehe. Bei den Illustrationen zu diesem Bericht ist ein Foto abgedruckt, auf welchem ein uniformierter Träger die Schweizerfahne präsentiert, und zwar neben den Fähnrichen der Truppen von Grossbritannien und den USA. Auf meine dazu am 3. Oktober 2006 in der Parlamentsdebatte gestellte Frage antwortete der Vorsteher des VBS, dass hier zwei bis vier Offiziere in einem Stab tätig sind, dort Know-how erwerben, das wir auch zur eigenen Weiterbildung brauchen. Hier wird also in aggressiver Form Krieg geführt, und Offiziere unserer Armee arbeiten in Stäben der einen Partei. Hier überläuft das Fass selbst der extensiv interpretierten Neutralität. Vor den Volksabstimmungen über die Auslandeinsätze wurden heilige Schwüre abgegeben, dass unsere Soldaten keinesfalls für Kampfeinsätze eingesetzt würden.

  1. Bestätigt der Bundesrat die Ansicht, die Mitarbeit in kampfführenden Stäben verletze die Neutralität?
  2. Wann wird diese Neutralitätsverletzung abgestellt?
  3. Was unternimmt er, um den mit Illustrationen dieser Art verbreiteten Eindrücken entgegenzuwirken, die Schweiz führe zusammen mit England und den USA in Afghanistan Krieg?
  4. Bestehen Vorschriften über den truppenmässigen Einsatz der Schweizerfahne im Ausland?

→ Curia Vista


06.3432 — Konsequenzen aus dem jüngsten Nahostkonflikt. Sicherheit optimieren

Typ Interpellation
Eingereicht von Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Datum 20.09.2006
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 08.12.2006

Die aktuelle Weltlage ist angespannter denn je. Der Konfliktherd im Nahen Osten, islamistische Proteste gegen als Provokation empfundene Aktivitäten des Westens und der Kirchen sowie die sich häufenden terroristischen Anschläge stellen die Schweiz vor besondere Herausforderungen. Angesichts dieser Situation erhalten die Einhaltung der immerwährenden bewaffneten Neutralität in den Kontakten zum Ausland einerseits und die Wahrung der demokratischen Werte im Inland andererseits dringende und zentrale Bedeutung. Der Bundesrat hat in seiner Analyse der aktuellen Lage bereits festgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit terroristischer Anschläge in der Schweiz gewachsen ist. Diese Beurteilung erfordert aber nicht nur Massnahmen in Bezug auf die internen Sicherheitsdispositive, sondern primär und dringend in Bezug auf die einzelnen Verlautbarungen und Aktivitäten des Bundesrates. Wir ersuchen den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Teilt er die Meinung, dass sich die aktuelle Weltlage in jüngster Zeit zugespitzt hat und namentlich das Konfliktpotenzial zwischen der islamischen Welt und dem Westen zugenommen hat?
  2. Ist er nicht auch der Auffassung, dass die sogenannte Weltgemeinschaft kaum in der Lage ist, etwas zur Beruhigung der Situation beizutragen?
  3. Wie beurteilt er die Rolle des Kleinstaates Schweiz in diesem Umfeld? Teilt er die Meinung, dass die immerwährende bewaffnete Neutralität der einzige Weg ist, der vor diesem Hintergrund ein Optimum an Sicherheit bieten kann?
  4. Wird er bei seinen künftigen aussenpolitischen Aktivitäten vermehrt Zurückhaltung üben und strikte Nichteinmischung walten lassen, um die Gefahr von Missverständnissen oder als Provokation empfundenen Äusserungen zu vermeiden und die Schweiz nicht zum Ziel von terroristischen Anschlägen werden zu lassen?
  5. Wie gedenkt er innenpolitisch den demokratisch-christlichen Grundwerten innerhalb des Landes nachhaltig Geltung zu verschaffen, um der Gefahr der Ausbreitung demokratiefeindlicher Gruppierungen in unserem Land entgegenzuwirken?

→ Curia Vista


06.3423 — Position der Schweiz zum Libanonkrieg Israels

Typ Interpellation
Eingereicht von Grüne Fraktion
Datum 18.09.2006
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 29.11.2006

Die unklare Position des Gesamtbundesrates zum Krieg Israels gegen den Libanon und zur aktuellen, humanitär äusserst prekären Situation in den von Israel besetzten Gebieten Palästinas gibt zu verschiedenen Fragen Anlass:

  • Aussenministerin Calmy-Rey verurteilte nach Beginn der israelischen Aggression gegen den Libanon unter anderem die Unverhältnismässigkeit der israelischen Kriegsführung. An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 26. Juli 2006 enthielt sich der Bundesrat einer Stellungnahme unter Verweis auf die Neutralität. Was bewog ihn zu dieser gegenüber jener der Aussenministerin differenten Positionierung?
  • Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, Bestandteil der Neutralitätspolitik müsse immer auch sein, dem Völkerrecht zum Durchbruch zu verhelfen? Trifft dies überdies nicht speziell für die Schweiz als Depositärstaat der Genfer Konventionen zu?
  • Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach ein Friede im Nahen Osten sich nur über die Durchsetzung aller Uno-Resolutionen, neben jener bezüglich Südlibanon (1559) vor allem der Uno-Resolution 242, welche den vollständigen Rückzug Israels aus ganz Gaza, der gesamten Westbank und Ostjerusalem verlangt, erreichbar ist? Was unternimmt die Schweiz zur Durchsetzung aller infrage stehenden Uno-Resolutionen?
  • In offensichtlicher Weise führte Israel Krieg gegen den Libanon als Staat. Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, dass dies aufgrund des Kriegsmaterialgesetzes eine weitere militärische Zusammenarbeit verbietet?
  • Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Völkerrecht universal gilt und sich alle Länder uneingeschränkt daran halten müssen und kein Land Sonderrechte beanspruchen kann?
  • Die Lebenssituation für die Menschen in den besetzten Gebieten Palästinas wird immer prekärer. Die gewählte palästinensische Regierung wird nicht anerkannt, Minister werden gekidnappt, gegen die Zivilbevölkerung wird Krieg geführt. Dies widerspricht dem Völkerrecht. Was unternimmt die Schweiz zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes und zur Bekämpfung der humanitären Katastrophe?
  • Wie steht der Bundesrat zur Beteiligung der Schweiz an der Uno-Friedenstruppe? Die Diskussion ist dringlich, da der Krieg de facto andauert, nicht nur in den besetzten Gebieten. Es geht um die aussenpolitische Handlungsfähigkeit.

→ Curia Vista


06.3216 — Gefährliche Mängel bei den Schweizer Vertretungen im Ausland

Typ Interpellation
Eingereicht von Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Datum 11.05.2006
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 22.09.2006

Immer häufiger macht die Schweiz im Ausland negative Schlagzeilen, wenn es um die Tätigkeiten des Eidgenössischen Departements des Äusseren geht. Zu nennen ist hier beispielsweise Pakistan, wo gemäss Presseberichten bis zu 8000 Franken für faule Einreisepapiere an Angestellte der Schweizer Botschaft in Islamabad bezahlt worden sind. Gravierend ist aber auch der Vorwurf von Kolumbien, dass die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) die marxistische Rebellengruppe Farc indirekt finanziell unterstützt habe. Solche und ähnliche Vorfälle schaden dem Ruf der Schweiz als neutraler Rechtsstaat. Die umstrittene Rekrutierung von Diplomatinnen durch Bundesrätin Calmy-Rey im gleichen Zeitraum wirft derweil ein zweifelhaftes Licht auf die Prioritätensetzung im Departement. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung der sich aufdrängenden Fragen:

  1. Ist er auch der Meinung, dass die Skandale dem Ruf der Schweiz als neutraler Rechtsstaat massiv schaden? Welche Massnahmen zur Verhinderung weiterer Skandale hat er geplant, und wie sieht der Zeitplan aus?
  2. Worauf führt er die offenbare Häufung der Visumskandale an Schweizer Vertretungen im Ausland zurück?
  3. Trifft es zu, dass die Schweizer Botschaft in Islamabad vorgewarnt war und dennoch nichts unternommen hat?
  4. Teilt er die Meinung, dass sich die neue Priorität im EDA, also die Verlagerung der Aktivitäten von einer sorgfältigen Neutralitätspolitik zu einer aktiven Frauenförderungs- und Interventionspolitik, negativ auf die Arbeit in den Schweizer Vertretungen im Ausland ausgewirkt hat?

→ Curia Vista


06.3078 — Neutralität und Politik des Finanzplatzes Schweiz in Sachen Iran

Typ Interpellation
Eingereicht von Vischer Daniel
Datum 22.03.2006
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 09.06.2006

Vor einigen Wochen hat die UBS beschlossen, allen iranischen Bankkunden zu kündigen. Die Crédit Suisse und andere zogen sinngemäss nach. Natürlich steht die Geschäftspolitik im freien Ermessen der einzelnen Unternehmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die hier nicht infrage stehen. Dennoch kann nicht bestritten werden, dass aussenpolitisch involvierte Entscheide des Finanzplatzes auch auf unsere Aussenpolitik Einfluss haben können, vor allem wenn, wie vorliegend offensichtlich, Vorgaben der US-Aussenpolitik zur Massgabe wurden, fürchtete doch die UBS um mögliche Repressalien in den USA im Falle einer Verschärfung der Situation mit dem Iran oder auch mit Syrien. Mithin sind Fragen aufgeworfen, welche die Aussenpolitik unseres Landes auf der Basis der Neutralität betreffen:

  • Wusste der Bundesrat von diesem Beschluss der UBS im Voraus? Geht er auch davon aus, die UBS und die ihr folgenden Institutionen hätten die Sanktionspolitik der USA gegenüber Iran, Syrien und anderen zur Grundlage? Hält er dieses Vorgehen nicht im Mindesten für voreilig, zu US-hörig, und im Widerspruch zur erklärten Aussenpolitik der Schweiz stehend? Ist es diesbezüglich richtig, dass die Schweiz keine Sondermassnahmen gegenüber sogenannten Schurkenstaaten kennt, sehen wir einmal von der fraglichen Politik gegenüber Serbien Montenegro während des Nato-Krieges 1999 ab?
  • Hat diese Politik des Finanzplatzes, die sich de facto den Massgaben der US-Aussenpolitik unterstellt, Folgen für die Aussenpolitik des Bundes? Kann sie den Bund diesbezüglich in Zugzwang bringen, dies nicht zuletzt, weil die Schweiz im Iran auch die Interessen der USA vertritt?

→ Curia Vista


06.3024 — Karikaturenstreit. Einschränkung der Meinungsfreiheit und Gesinnungsneutralität

Typ Interpellation
Eingereicht von FDP-Liberale Fraktion
Datum 08.03.2006
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 17.05.2006

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundrechte gehören zu den tragenden Verfassungsprinzipien und bilden damit gleichsam das Fundament der schweizerischen Staatsidee. Diese Werte gelten nicht nur in der Innenpolitik, sondern gehören zu den Leitlinien der schweizerischen Aussenpolitik. Gemäss Bundesverfassung soll sich der Bund deshalb für die Achtung der Menschenrechte und die Förderung der Demokratie in der Welt einsetzen. Vor dem Hintergrund dieser verfassungsmässigen Vorgaben bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In den Medien äusserten zwei Bundesräte Kritik an der Publikation der umstrittenen Karikaturen in Schweizer Zeitungen, und es wurden ethische Grenzen der Meinungsfreiheit postuliert. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass es nicht Sache der politischen Behörden ist, einzelne Presseartikel zu beurteilen?
  2. Die Schweiz hat in ihren bisherigen Stellungnahmen viel Verständnis für den Unmut der Muslime über die Karikaturen ausgedrückt und jeglichen Willen, deren Glauben zu beeinträchtigen oder deren religiöse Gefühle zu verletzen, verurteilt. Wir teilen diese Ansicht. Jede Religion hat ein Recht auf Respekt und auf Schutz vor Diffamierung. Dagegen hat es die Schweiz unterlassen, die gewaltsamen Übergriffe gegen europäische Einrichtungen unmissverständlich zu verurteilen, die Solidarität mit den betroffenen Ländern zu bekunden und die Geltung der Freiheitsrechte zu bekräftigen. Ist der Bundesrat der Meinung, dass ein Einstehen für universell gültige Freiheitsrechte eine Provokation islamischer Länder darstellt und deshalb zu unterlassen ist?
  3. Gemäss bisheriger Politik hinderte die Neutralität den Bundesrat nicht daran, politisch Stellung zu nehmen; Neutralität bedeute nicht Gesinnungsneutralität. Ist diese Grundhaltung nach wie vor gültig, oder hat der Bundesrat eine Änderung seiner bisherigen Neutralitätspolitik vorgenommen?
  4. Gemäss bisheriger Neutralitätspraxis kommt das Neutralitätsrecht in internationalen bewaffneten Konflikten zur Anwendung. Die Neutralitätspolitik dient dazu, die anderen Staaten von der eigenen Fähigkeit und Bereitschaft zu überzeugen, sich im Fall künftiger bewaffneter Konflikte neutral zu verhalten. Ist der Bundesrat der Meinung, dass es sich bei dieser Auseinandersetzung um einen neutralitätsrelevanten Konflikt handelt und die Erwähnung der Neutralität zweckmässig ist? Ist der Bundesrat der Meinung, dass ein unmissverständliches Einstehen für die Freiheitsrechte und ein Wort der Solidarität gegenüber den Ländern, deren Einrichtungen angegriffen und deren Bürgerinnen und Bürger bedroht wurden, nicht mit der von der Schweiz praktizierten Neutralität vereinbar ist?
  5. In der Diskussion wurde vonseiten zweier Bundesräte eingebracht, dass der Schweiz als neutralem Land und wegen ihrer humanitären Tradition (Depositarstaat der Genfer Konventionen, Wiege des Roten Kreuzes) eine besondere Rolle in der internationalen Gemeinschaft zukomme und sie deshalb nicht für die eine oder andere Seite Partei ergreifen könne. Teilt der Bundesrat diese Meinung? Wenn ja, kann er spezifizieren, worin diese besondere Rolle mit Blick auf den sogenannten "Karikaturenstreit" besteht und darlegen, welches die Seiten sind, zwischen denen sich die Schweiz neutral verhalten soll?

→ Curia Vista


05.3806 — Neue Arbeitsplätze durch Verschrottung?

Typ Interpellation
Eingereicht von Widmer Hans
Datum 14.12.2005
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 01.03.2006

Viele Randregionen sind wirtschaftlich in nicht unerheblichem Masse von der Armee abhängig. In ansonsten strukturschwachen Regionen wie dem Berner Oberland, dem Hinterrheintal, Teilen der Innerschweiz und anderen Gebieten verschaffte die Präsenz der Armee noch bis vor kurzem vielen Werktätigen und dem lokalen Gewerbe ein gesichertes Auskommen. Mit den laufenden und noch anstehenden Reformen der Armee sind viele dieser Arbeitsplätze gefährdet. Gleichzeitig versucht Armasuisse, ausgemusterte Kriegsmaterialien unter Gefährdung der militärischen Neutralität der Schweiz ins Ausland zu verkaufen. Dabei zeigen Beispiele wie die Liquidierung der Panzer 68 durch ein spezialisiertes Unternehmen in der Schweiz seit Mai 2005, dass ausgemustertes Material auch in der Schweiz gewinnbringend entsorgt werden kann. Durch die Verschrottung von ausgemustertem Kriegsmaterial in der Schweiz könnten insbesondere in den vom Armeeabbau betroffenen strukturschwachen Regionen neue Arbeitsplätze im Entsorgungs- und Wiederverwertungsbereich geschaffen werden. Gleichzeitig könnte der Bund auf eine neutralitätspolitisch problematische Ausfuhr von ausgemustertem Kriegsmaterial verzichten. Der Bundesrat wird gebeten, diesbezüglich folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie hoch schätzt er die Zahl der Arbeitsplätze ein, welche durch eine konsequente Entsorgungs- und Wiederverwertungspolitik ausgemusterter Militärgüter geschaffen werden könnten?
  2. Ist er auch bereit, dieses Potenzial an neuen Arbeitsplätzen zu nutzen?
  3. Welche Chancen sieht er für die vom Armeeabbau betroffenen strukturschwachen Regionen im Bereich der Entsorgung und Wiederverwertung?

→ Curia Vista


05.3784 — Grenzen der Neutralität?

Typ Interpellation
Eingereicht von Parmelin Guy
Datum 13.12.2005
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 15.02.2006

Nach seinem Aufruf zur Zerstörung des Staates Israel ist der iranische Präsident ein zweites Mal zu weit gegangen, als er Israel als "Krebsgeschwür" bezeichnete. Die Schweiz darf angesichts solcher Beleidigungen und Drohungen nicht passiv bleiben. Dies gilt umso mehr, als sie die Interessen von Drittstaaten im Iran vertritt, die ihre diplomatischen Beziehungen zu diesem Staat abgebrochen haben. Deshalb fordere ich den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie kann die Schweiz, die sich im Nahostkonflikt verschiedentlich als "Facilitator" intensiv eingesetzt hat, angesichts solcher Drohungen und Beleidigungen von einer konkreten Reaktion absehen?
  2. Sollte die Schweiz, wenn sie glaubwürdig bleiben möchte, nicht mit einer starken Geste darauf hinweisen, dass ein Staat, der sich als Mitglied der Völkergemeinschaft ausgibt, ein Mindestmass an Regeln einzuhalten hat?
  3. Die Schweiz ist Mitglied der Uno und bedacht auf Frieden sowie die Einhaltung des Völkerrechtes. Müsste sie dann nicht die Initiative ergreifen und das Verhalten eines Schurkenstaates verurteilen, das möglicherweise einen schwerwiegenden internationalen Konflikt entfachen könnte?
  4. Wie kann die Schweiz mit ihrem passiven Verhalten noch glaubwürdig die Interessen von Drittstaaten, die ihre diplomatischen Beziehungen zu Iran eingestellt haben, in diesem Staat vertreten, der offensichtlich die internationale Sicherheit und den Weltfrieden bedroht?
  5. Kann uns der Bundesrat sagen, inwieweit die Neutralität der Schweiz angesichts solch heftiger Provokationen rechtfertigen kann, dass eine konkrete Reaktion bis anhin ausgeblieben ist?

→ Curia Vista


05.3732 — Antisemitismus im EDA

Typ Interpellation
Eingereicht von Freysinger Oskar
Datum 30.11.2005
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 01.03.2006

Der 28. November 2005 ist als schwarzes Datum in die Geschichte der Schweiz eingegangen. Denn an diesem Tag setzte die Schweizer Aussenministerin ihre Unterschrift unter ein Dokument, das Israel das Emblem eines roten Kristalls für seine humanitären Einsätze im Ausland aufzwingt. Die Annahme des Kristalls als Kennzeichen anstelle des traditionellen Magen David Adom, häufiger Davidstern genannt, war die Bedingung an Israel, um als Mitglied des Internationalen Roten Kreuzes anerkannt zu werden. Der Interpellant ersucht den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Die Schweizer Aussenministerin Calmy-Rey hat im Fernsehen bestätigt, dass sie sich stark für die Ersetzung des Symbols engagierte, weil die arabischen Staaten den Davidstern nicht akzeptiert hätten. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Schweizer Neutralitätspolitik damit lächerlich gemacht worden ist?
  2. Israel wurde gezwungen, den roten Kristall anzunehmen. Ist der Bundesrat vor diesem Hintergrund nicht der Ansicht, es wäre angemessener gewesen, alle Embleme des Internationalen Roten Kreuzes durch das einheitliche Symbol des Kristalls zu ersetzen, um so Parteilichkeit oder Diskriminierung auszuschliessen? Hätte dies nicht den zusätzlichen Vorteil gehabt, Anschläge auf Fahrzeuge zu verhindern, weil diese nicht mehr anhand der verschiedenen Symbole (Kreuz, Halbmond, Stern) zuzuordnen wären?
  3. Bundesrätin Calmy-Rey legte in aller Öffentlichkeit einen Blumenstrauss auf das Grab von Yasser Arafat nieder, der u. a. terroristischen Aktivitäten für die Entführung von zwei Swissair-Flugzeugen mitverantwortlich war. Ebenfalls begrüsste sie die Abschaffung des Davidsterns für humanitäre Interventionen Israels im Ausland. Ist der Bundesrat vor diesem Hintergrund nicht besorgt, dass die gegenwärtige Aussenpolitik der Schweiz antiisraelische, wenn nicht sogar antisemitische Tendenzen annimmt?

→ Curia Vista


05.3541 — Neutralität nicht gefährden

Typ Interpellation
Eingereicht von Miesch Christian
Datum 04.10.2005
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 10.03.2006

Die Liquidation von alten Panzern bringt den Bundesrat offenbar Woche für Woche in Bedrängnis. So sah er sich erst nach öffentlichem Druck veranlasst, den Verkauf von 118 Schützenpanzern in den Irak "vorerst" zu sistieren. Dieses "vorerst" wirft Fragen auf:

  1. Bundesrat Deiss erklärte, dass die Zustimmung offenbar von der Garantie, wonach die Panzer ausschliesslich für Polizei-, Grenzschutz- und Objektschutzdienste verwendet würden, abhängig gemacht werde. Wie kann der Bundesrat diese Endnutzergarantie auf ihre Vertrauenswürdigkeit überprüfen?
  2. Anfang September musste der Bundesrat bekannt geben, dass 40 Panzerhaubitzen M-109, die 2004 an die Vereinigten Arabischen Emirate verkauft wurden, in Marokko aufgetaucht sind. Ist der Bundesrat nach diesem Ereignis nicht doch zur Ansicht gekommen, dass solche Geschäfte grundsätzlich, also aus neutralitäts- und sicherheitspolitischen Gründen, nicht getätigt werden dürfen und man sich nicht auf irgendwelche Garantien verlassen darf? Ist der Bundesrat aufgrund der Vorkommnisse bereit, definitiv auf den Deal mit Irak, aber auch mit Südkorea, Pakistan und Indien zu verzichten?
  3. Gemäss einem Bericht der Sendung "10 vor 10" habe der Bundesrat seit längerem gewusst, dass die Vereinigten Arabischen Emirate die Haubitzen nach Marokko weiterliefern wollte. Trotzdem stimmte er weiteren Kriegsmaterialexporten nach Südkorea, Indien, Pakistan und Irak zu. Will der Bundesrat damit einen Paradigmenwechsel im Kriegsmaterialexport und damit eine Abkehr von der Neutralität herbeiführen?
  4. Der Bundesrat hat eine Arbeitsgruppe angekündigt, die abklären soll, ob und wie die Schweiz künftig das Waffenausfuhrgesetz handhaben soll. Ist es nach solchen Ereignissen nicht klar, dass das Gesetz konsequenter angewendet oder ganz einfach noch verschärft werden muss?

→ Curia Vista


05.3386 — Neuausrichtung der Aussenpolitik

Typ Interpellation
Eingereicht von Vischer Daniel
Datum 16.06.2005
Status Erledigt

An der Strategiesitzung vom 18. Mai 2005 beschloss der Bundesrat eine Neuausrichtung seiner Aussenpolitik. Die Rede ist von einer Neuausrichtung des Verhältnisses gegenüber den USA. Meine Fragen:

  • Ist es richtig, dass ein eigentlicher Kurswechsel in der Aussenpolitik beschlossen wurde, der von einer prioritären Ausrichtung auf die USA ausgeht? Was waren die Gründe für diese Neupositionierung? Geht es dabei vornehmlich um wirtschaftliche Interessen bezüglich eines Freihandelsabkommens, oder sind auch welt- und europapolitische Überlegungen im Spiel? Wenn ja, welche?
  • Ist die Schweiz bereit, eine forcierte Politik wirtschaftlicher Abkommen auch gegenüber China, Indien, Lateinamerika und Staaten der islamischen Welt in Angriff zu nehmen?
  • Hält der Bundesrat es für geboten, angesichts von deren weltpolitischen Monopolanspruches, Missachtung des Völkerrechtes im Irakkrieg oder von Behandlung von Kriegsgefangenen vorrangige Beziehungen mit den USA zu pflegen? Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, ein neutrales Land wie die Schweiz müsste zu einer multipolaren Weltordnung aktiv beitragen und entsprechend auch die Uno stärken? Steht die forcierte Aussenpolitik gegenüber der (überkommenen) Monopolmacht USA nicht im Widerspruch dazu?
  • Im Vorfeld des Strategiebeschlusses hiess es, es gehe auch um eine Überprüfung und Klärung des der schweizerischen Aussenpolitik zu Grunde liegenden Neutralitätsbegriffes. Welches Resultat brachte diese Klärung und auf welche Weise konkretisiert sie sich in der Neuausrichtung?
  • Welche Position nimmt der Bundesrat gegenüber der von den USA angeführten Politik im Irak heute ein? Geht er von einem Engagement der Schweiz in irgendeiner Form aus und wenn ja von welchem? Stimmt es, dass Panzerlieferungen in den Irak und nach Pakistan vorgesehen sind? Hat dies etwas mit dem Kurswechsel in der Aussenpolitik zu tun? Würden sich diese mit der Neutralitätspolitik im Einklang befinden?
  • Schwächt diese Annäherung an die USA nicht die Neutralitätsposition der Schweiz und ihre Möglichkeit und Fähigkeit, nach allen Azimuten als Vermittlungsnation tätig werden zu können, etwa im Nahen Osten, im Kosovokonflikt, in Sri Lanka?
  • Welches ist die offizielle Position der Schweiz bezüglich der in Frage stehenden Neuzusammensetzung und des Vetorechtes des Sicherheitsrates?
  • Welche Auswirkungen hat die neue Aussenpolitik auf die Entwicklungshilfe und generell die Politik der Schweiz gegenüber der Dritten und Vierten Welt?

→ Curia Vista


05.3171 — Treffen von Bundespräsident Schmid mit Ministerpräsident Sharon

Typ Interpellation
Eingereicht von Vischer Daniel
Datum 17.03.2005
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 25.05.2005

Bundespräsident Schmid nahm am 17. März 2005 nebst vierzig anderen Staatschefs aus aller Welt und Kofi Annan an der Eröffnung des Holocaust-Gedenkzentrums Yad Vashem teil. In der Folge kam es zu einem Zusammentreffen mit Ministerpräsident Ariel Sharon, das folgende Fragen aufwirft:

  1. Wie erklärt sich der Bundesrat, dass der israelische Ministerpräsident Ariel Sharon den Bundespräsidenten empfing, derweil er sich wenige Wochen vorher geweigert hatte, unsere Aussenministerin zu treffen?
  2. Welche Position nahm der Bundespräsident gegenüber Ariel Sharon in der Frage der israelischen Siedlungspolitik, des Baus der Mauer und der Menschenrechtsverletzungen ein? Bestand Deckungsgleichheit zwischen seinen Ausführungen und den von der Aussenministerin Wochen zuvor gegenüber den offiziellen israelischen Stellen eingenommenen Positionen? Täuscht der Eindruck, die Schweiz habe hier mit gespaltener Zunge gesprochen?
  3. Der Bundespräsident sprach mit Ariel Sharon auch - oder wohl eher vor allem - über die Wiederaufnahme der Rüstungszusammenarbeit. Die Schweiz bekunde, so wird in den Medien berichtet, Interesse an israelischen Militärgütern und erwäge den Erwerb von Telekommunikationsmaterial im Wert von 150 Millionen Franken. Während der Intifada sei der Erwerb von israelischen Rüstungsgütern durch die Schweiz massiv eingeschränkt worden, was Israel als ungerechtfertigte Diskriminierung betrachtet habe. Um welche Rüstungsgüter handelt es sich konkret? Welche geänderte Situation legitimiert nun den Bund zur neuen Forcierung der Rüstungszusammenarbeit? An der völkerrechtlichen Situation hat sich rein gar nichts geändert. Was ist denn nun neu im jetzigen Zeitpunkt?
  4. Geht der Bundesrat davon aus, der der Schweiz übertragene Auftrag der Uno nach der vom Internationalen Gerichtshof festgestellten Widerrechtlichkeit der Mauer, den Aussenministerin Calmy-Rey anlässlich ihres kürzlichen Besuches in Palästina und in Israel wahrnahm, vertrage sich mit der vom Bundespräsidenten proklamierten neuen Forcierung der Rüstungszusammenarbeit? Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, damit strapaziere die Schweiz nicht nur ihre Neutralitätspolitik, sondern vor allem auch die notwendigerweise einzunehmende neutrale Position als Vermittlerin im Auftrag der Uno erheblich?
  5. Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, solange der völkerrechtswidrige Zustand in den besetzten Gebieten andauere und die völkerrechtlichen Siedlungen fortbestehen, dass eine Waffenzusammenarbeit mit Israel nicht opportun sei, schon gar nicht deren neue Forcierung? Wie entgegnet der Bundesrat der Kritik, durch diese neue Waffenzusammenarbeit werde Israel geradezu ermuntert, an seinen völkerrechtswidrigen Positionen festzuhalten oder sie allenfalls nur in Retuschen zu korrigieren?
  6. Wann hat der Bundesrat diese neue Offensive in der Rüstungszusammenarbeit mit Israel beschlossen? Wie sieht der Fahrplan bezüglich einer Vorlage an das Parlament aus?

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05.3023 — Braucht es ausländische Luftmanöver in den Alpen?

Typ Interpellation
Eingereicht von Hollenstein Pia
Datum 01.03.2005
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 03.06.2005

Laut "Facts" vom 20. Januar 2004 führten britische Helikoptereinheiten im November 2003 während dreier Wochen Übungen im Wallis durch. Solche Manöver ausländischer Armeeangehöriger sind fragwürdig, belasten sie doch den ohnehin sensiblen, ökologisch und touristisch sehr wertvollen Schweizer Alpenraum zusätzlich. Offen ist auch, wie sich solche Übungen mit der Schweizer Neutralität vertragen. Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie oft trainieren Angehörige der britischen Luftwaffe in den Schweizer Alpen?
  2. Benutzen auch Angehörige anderer Armeen die Schweiz als Waffenplatz?
  3. Müssen solche Übungen in der Schweiz zentral gemeldet werden?
  4. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Schweiz aus Gründen der Neutralität generell Manöver ausländischer Militärangehöriger in der Schweiz unterbinden sollte?
  5. Kamen im angesprochenen Fall des britischen Helikoptergeschwaders Schweizer Helikopter zum Einsatz?
  6. Wie oft wird Flug- und anderes Militärgerät an Dritte ausgeliehen?
  7. Und wo werden solche Einnahmen verbucht?

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04.3765 — Geld sammeln für Israel

Typ Interpellation
Eingereicht von Müller Geri
Datum 17.12.2004
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 23.03.2005

Ich möchte dem Bundesrat folgende Fragen stellen:

  1. Warum sind Geldsammeltätigkeiten für Israel erlaubt, jedoch für andere verboten? Wie vereint dieses der Bundesrat mit der Neutralität der Schweiz?
  2. Inwieweit ist er bereit, diese Sammeltätigkeit analog den anderen verbotenen Sammeltätigkeiten zu verbieten?

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04.3633 — Gefahr durch islamistische Gewalt und terroristische Umtriebe

Typ Interpellation
Eingereicht von Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Datum 01.12.2004
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 23.02.2005

Die Zahl der Gewalttaten islamistischer Extremisten hat in letzter Zeit europa- und weltweit zugenommen. Die Welle der Gewalt ist längst nicht mehr auf die Krisengebiete beschränkt, sondern hat auch auf die europäischen Länder übergegriffen und gefährdet die zivile Bevölkerung. Rasches präventives Handeln drängt sich auf. Auch in unserem Land ist eine umfassende Lagebeurteilung angezeigt. Wir ersuchen den Bundesrat daher dringend um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt er die Gefährdung unseres Landes und der im Ausland wohnhafter bzw. tätiger Schweizer Bürgerinnen und Bürger durch Gewalttaten islamistischer Extremisten?
  2. Hat er einen aktuellen Überblick über die zahlenmässige Entwicklung der in der Schweiz agierenden Gruppen islamistischer Gewalttäter und Terroristen?
  3. Erachtet er unsere nachrichtendienstlichen, polizeilichen und rechtlichen Mittel und Instrumente zur Früherkennung und Bekämpfung extremistischer und terroristischer Umtriebe und Gewalttaten für ausreichend? Wo sieht er Handlungsbedarf?
  4. Welche konkreten Erfolge haben Schengen-Staaten dank dem SIS im Kampf gegen terroristische Umtriebe und Gewalttaten bisher verzeichnet? Teilt der Bundesrat die Meinung, dass das Schengener Informationssystem SIS gegen terroristische Angriffe wie in Madrid oder in Holland keine Wirkung entfaltet, weil dafür relevante delikate Daten nicht ins SIS eingegeben werden? Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass aufgrund der jüngsten Entwicklungen eine Neubeurteilung der Sicherheitswirkung des Schengener Vertrages vorzunehmen ist?
  5. Ist er auch der Meinung, dass die schweizerische Neutralität der strikten Nichtparteinahme und Nichteinmischung an Bedeutung gewonnen hat, weil die Schweiz sich so weniger der Gefahr aussetzt, zur Zielscheibe zu werden? Wird der Bundesrat der integralen Neutralität wieder einen gebührenden Stellenwert einräumen?
  6. Welche weiteren Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um der Gefahr durch islamistischen Terror vorzubeugen? Wird der Bundesrat insbesondere dem Stabilisierungsziel des Ausländeranteiles Nachachtung verschaffen?

→ Curia Vista


04.3471 — Republik China (Taiwan). Uno-Beitrittsgesuch

Typ Interpellation
Eingereicht von Reymond André
Datum 29.09.2004
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 23.02.2005

Seit 1971 vertritt die kommunistische Regierung der Volksrepublik China (Peking) in der Uno das gesamte Land China. In den letzten Jahren hat die Republik China (Taiwan), die seit 1912 ein souveräner Staat ist, bei der Uno mehrmals erfolglos ein Beitrittsgesuch eingereicht. Die Schweiz wird nun zum ersten Mal mit der Frage eines Uno-Beitrittsgesuches der Republik China (Taiwan) konfrontiert. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie will er, hinsichtlich eines Uno-Beitrittsgesuches der Republik China (Taiwan), der Tatsache Rechnung tragen, dass dieser Staat faktisch existiert, obgleich er von der Schweiz rechtlich nicht anerkannt ist, und dass er in den letzten Jahren zu einer Demokratie geworden ist, die ihre internationalen Verpflichtungen erfüllt?
  2. Wie gedenkt er die Neutralitätspolitik der Schweiz aufrechtzuerhalten, die eine ausdrückliche Parteinahme bei einem internationalen Konflikt ausschliesst? Oder wird er etwa für einen Beitritt Taiwans zur Uno stimmen?
  3. Ist er bereit, zu berücksichtigen, dass der chinesische Bürgerkrieg rechtlich nicht beendet ist? Ist er bereit, in der Tradition der Guten Dienste der Schweiz eine Vermittlerrolle zwischen Taipeh und Peking zu spielen, damit die beiden Parteien offiziell oder halboffiziell wieder das Gespräch aufnehmen?
  4. Wie gedenkt er seinen diplomatischen Handlungsspielraum zu nutzen, um - entgegen der Ein-China-Doktrin - die Existenz eines Staates anzuerkennen, dessen republikanische Verfassung auf 1912 zurückgeht?

→ Curia Vista


03.3070 — EU-Mitgliedschaft und Neutralität der Schweiz

Typ Interpellation
Eingereicht von Mörgeli Christoph
Datum 19.03.2003
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 14.05.2003

Wie erklärt der Bundesrat den Widerspruch zwischen der verfassungsrechtlich festgelegten Neutralität und einem EU-Beitritt der Schweiz?

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02.3227 — Die Neutralität der Schweiz innerhalb der Uno

Typ Interpellation
Eingereicht von Seiler Hanspeter
Datum 04.06.2002
Status Erledigt

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02.3187 — EDA. Eklatante Führungsschwäche

Typ Interpellation
Eingereicht von Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Datum 15.04.2002
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 04.09.2002

Die SVP stellt im EDA eine eklatante Führungsschwäche fest. Die zurzeit vorherrschende aktivistische und unkoordinierte Aussenpolitik ist geeignet, dem Ansehen unseres Landes und der Glaubwürdigkeit der schweizerischen Neutralität schweren Schaden zuzufügen. In einem bewaffneten Konflikt von höchster weltpolitischer Brisanz ist, namentlich für einen neutralen Kleinstaat wie die Schweiz, höchste Sorgfalt im Umgang mit Betroffenen und Konfliktparteien angezeigt. Bundesrat Joseph Deiss liess just diese Sorgfalt gänzlich vermissen, indem statt des Aussenministers eifrige Sprecherinnen und Sprecher des EDA ohne Autorisierung, Fachkompetenz und genügendes Wissen zum Konflikt in Palästina Stellung nahmen, dabei von bundesrätlichen Erwägungen zu Wirtschaftssanktionen daherredeten und die Überprüfung der Beziehungen zwischen der Schweiz und den Kriegsparteien forderten. Der Aussenminister weilte zum gleichen Zeitpunkt in Zentralasien. Die Äusserungen erfolgten offenbar völlig losgelöst von effektiven Beratungen im Bundesrat. Die gleiche Unbedarftheit wie in den Stellungnahmen zum Nahost-Konflikt kam bei der Abberufung des Schweizer Botschafters in Berlin zum Ausdruck. Es ist für die Glaubwürdigkeit und das Gewicht eines Landes, und auch des Aussenministers persönlich, von schwerwiegender Bedeutung, wenn solche Entscheidungen durch Kampagnen von Boulevardmedien forciert oder überhaupt erst herbeigeführt werden. Ein von der Boulevardpresse leicht beeinflussbarer Minister wird zu einem nicht zu unterschätzenden Risiko. Indem der Aussenminister besagten Botschafter als "untragbar" einstufte, wurde er selbst in renommierten Blättern der Weltpresse als "Marionette des Zürcher Ringier-Verlages" zitiert ("Frankfurter Allgemeine Zeitung"). Für das Verhalten und das Auftreten schweizerischer Botschafter, Pressesprecher oder weiterer Angestellter des EDA ist grundsätzlich das Aussendepartement bzw. dessen Chef persönlich verantwortlich. Ihm obliegt die Führung seiner Mitarbeiter, ihm obliegt das Setzen von Richtlinien bezüglich des Auftretens in der Öffentlichkeit und gegenüber den Medien. Missfällt der Stil eines Botschafters dem Chef des EDA, dann hat er einzuschreiten, bevor aus Meinungsverschiedenheiten zwischen Zentrale in Bern und einem Botschafter auf einem wichtigen Aussenposten ein für alle Welt sichtbares Zerwürfnis wird. Die Tatsache, dass der Aussenminister offenbar nicht einmal genügend Autorität besitzt, einen Botschafter zu einer dringlichen Aussprache nach Bern zu zitieren, zeigt unannehmbare Führungsschwäche und stellt in Frage, ob ein solcher Minister bei schwierigen internationalen Verhandlungen, bei welchen wichtige Landesinteressen auf dem Spiel stehen, noch als kompetenter Gegenüber wahrgenommen wird und ob ein nicht mehr ernst genommener Bundesrat damit zum Sicherheitsrisiko für unser Land wird. Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei ersucht vor diesem Hintergrund den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie geht er mit der zurzeit eklatanten Führungsschwäche im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten um?
  2. Wie will er unterbinden, dass auch in Zukunft subalterne Angestellte und Sprecher von Departementen ohne Autorisierung und erforderliches Wissen zu zentralen weltpolitischen Fragen Stellung nehmen und damit den Handlungsspielraum der Landesregierung gegebenenfalls entscheidend einengen?
  3. Teilt er die Ansicht, dass ein Aussenminister, welcher in renommierten Blättern der Weltpresse als Marionette der Boulevardmedien zitiert wird, die Interessen unseres Landes im Ausland nicht mehr optimal vertreten kann?
  4. Teilt er die Befürchtung, dass ein seinem Amt offensichtlich nicht gewachsener Aussenminister zum Sicherheitsrisiko für unser Land werden kann?

→ Curia Vista


02.3106 — Folgen des Uno-Beitrittes

Typ Interpellation
Eingereicht von Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Datum 21.03.2002
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 29.05.2002

Mit hauchdünnem Ständemehr und einem Volksmehr von nur gerade 55 Prozent hat das Schweizervolk am 3. März den Uno-Beitritt der Schweiz gutgeheissen. Angesichts des knappen Resultates erscheint es aus Rücksicht auf die noch grosse Anzahl der unterlegenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie auf die unterlegenen Kantone angebracht, dass der Bundesrat auch in seiner künftigen Aussenpolitik äusserst vorsichtig agiert. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Mit welchen Massnahmen wird er sicherstellen, dass die immerwährende, bündnisfreie und selbst gewählte Neutralität unseres Landes auch innerhalb der Uno gewährleistet ist? Was wird er in Bezug auf die Führung der Aussenpolitik unternehmen, um die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Neutralität weltweit aufrechtzuerhalten?
  2. Welche konkreten gesetzlichen Neuerungen und Änderungen wird der rechtliche Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen nach sich ziehen? Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss insbesondere in den Bereichen der Finanz-, Gesundheits-, Umwelt und der internationalen wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeitspolitik gerechnet werden? Inwieweit wird die Eidgenossenschaft früher oder später faktisch gezwungen sein, auch internationale Abkommen zu ratifizieren? Was gedenkt er zu unternehmen, um solche Schritte so weit möglich zu verhindern?
  3. Wie wird der Beitritt zur Uno die Personalpolitik des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und weiterer massgebender Verwaltungsstellen beeinflussen? Wie viele neue Stellen sollen konkret geschaffen werden? Wie viele finanzielle Mittel wird dies in Anspruch nehmen? Wird der Bundesrat aufgrund der vermehrten Präsenz am Uno-Hauptsitz in New York und der damit verbundenen vermehrten Kontakte Botschaftssitze von zweitrangiger Bedeutung schliessen?
  4. Welches Gremium wird er mit der Ernennung des Uno-Botschafters betrauen? Zu welchem Zeitpunkt wird diese Wahl erfolgen? Wie gedenkt er das Weisungsrecht in Bezug auf den Uno-Sonderbotschafter auszuüben?
  5. Die Schweiz bezahlt zurzeit einen freiwilligen Betrag von 469 Millionen Franken (Zahlen von 1999) an die verschiedenen Uno-Organisationen. Wie viel wird die Schweiz nach vollzogenem Beitritt an das System der Vereinten Nationen bezahlen? Mit welchen Erhöhungen des Mitgliedsbeitrages der Schweiz ist in den nächsten zehn Jahren zu rechnen? Mit welchem Controlling wird der Bundesrat zudem dafür sorgen, dass er den im Abstimmungskampf versprochenen Rahmen von 70 Millionen Franken an Verwaltungskosten nicht überschreiten wird? Wie hoch werden die Kosten sein, welche für die Einsatzbereitschaft der Armee zu Uno-Einsätzen benötigt werden?

→ Curia Vista


02.3050 — Alpenkonvention. Alpen als "Indianerreservat"

Typ Interpellation
Eingereicht von Guisan Yves
Datum 13.03.2002
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 15.05.2002

Am 19. Dezember 2001 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention unterbreitet. Leider ist diese Botschaft ebenso vage gehalten und ungenau wie die Protokolle selbst, die der Bundesversammlung zur Beurteilung vorgelegt worden sind. Die Umsetzung der Konvention in den Alpenländern geht kaum voran. Die Internationale Alpenschutzkommission Cipra, welche die Arbeiten im Rahmen der Alpenkonvention koordiniert, zeigte sich an der Pressekonferenz von letzter Woche in Brig darüber sehr enttäuscht. Ziel dieser Pressekonferenz war es, die Ratifizierungen voranzutreiben. Doch nicht nur der "Eintopf"-Charakter der Protokolle, sondern auch zahlreiche widersprüchliche Signale erschweren es, sich eine klare Meinung über dieses Geschäft zu bilden. An der bereits erwähnten Pressekonferenz hat die Cipra alle Vertragspartner der Alpenkonvention dazu aufgefordert, "die erforderlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Protokolle zur Verfügung zu stellen", worauf sich der Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) beeilte, die politische und finanzielle Neutralität dieser Texte hervorzuheben. Die Worte, die er jedoch am 19. Februar an einer öffentlichen Veranstaltung der Ingenieurschule in Sitten äusserte, widersprechen ganz klar dem beruhigenden Ton der bundesrätlichen Botschaft. Und auf die Frage, ob die Protokolle politische Einschränkungen zur Folge hätten, hat der Direktor des ARE geantwortet, dass er nicht das Gegenteil behaupten könne! Derart widersprüchliche Signale sind für die Zukunft der Alpenregionen sehr beunruhigend. Wenn ein Spitzenbeamter des Bundes sich in Widersprüchlichkeiten verstrickt und eine internationale Kommission am Ende ihrer Kräfte mit Drohgebärden versucht, ihre ökologischen Visionen durchzusetzen, dann scheint die Ratifizierung der Alpenkonvention wahrhaftig unter einem unguten Stern zu stehen. Schockierend sind auch andere Tatsachen. Zu einem Zeitpunkt, als sich die Kommission noch nicht mit dem Geschäft befasst hatte (das Büro hat die Beratung in der Kommission auf den 15. Februar 2002 festgelegt), häuften sich die Provokationen des zuständigen Bundesrates Leuenberger gegenüber dem Parlament. Letzten November, als die Botschaft dem Bundesrat noch nicht zur Genehmigung unterbreitet worden war, hat der Chef des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) seinen europäischen Kollegen eine Resolution vorgelegt, in der mehrmals auf die Verpflichtung hingewiesen wird, die Bestimmungen des Protokolls "Verkehr" der Alpenkonvention anzuwenden. Ich habe ebenfalls erfahren, dass die Ämter des UVEK gegenwärtig mit der Cipra zusammenarbeiten, um weitere Protokolle in den Bereichen Abfallwirtschaft, Wasserhaushalt, Luftreinhaltung auszuarbeiten und um einen dreizehnten Text mit dem Titel "Bevölkerung und Kultur" vorzubereiten! Ein solches politisches Klima ist beklagenswert, und rasche Erklärungen sind vonnöten. In den Alpenregionen, die 60 Prozent der Schweiz ausmachen, ist man sehr stolz auf die starken gesellschaftlichen Verbindungen, die sich im Lauf der Geschichte in unserer Eidgenossenschaft entwickelt haben. Wir müssen unbedingt verhindern, dass mittels Sonderrecht ein "Indianerreservat" für fantasielose Ökologen geschaffen wird. Ich fordere den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie beurteilt er den internationalen Stand der Dinge, was die Ratifizierung der Ausführungsprotokolle der Alpenkonvention betrifft? Gedenkt er, diesen Stand der Dinge zu berücksichtigen, bevor die Protokolle in unsere Gesetzgebung aufgenommen werden?
  2. Wie interpretiert er die widersprüchlichen Aussagen der wichtigen Akteure in dieser Angelegenheit? Inwiefern auferlegen diese Texte den Alpenregionen Einschränkungen? Welche politischen und finanziellen Folgen hätte eine Ratifizierung?
  3. Ist nach seiner Ansicht in diesem Geschäft das politische Gleichgewicht zwischen seinen eigenen Rechten und den Rechten des Parlamentes gewährleistet?
  4. Arbeitet das UVEK zurzeit an neuen Protokollen? Falls ja, in welchen Bereichen? Wenn nicht, ist es möglich, dass die Cipra den Auftrag erhalten hat, neue Texte auszuarbeiten?
  5. Wenn die Ausführungsprotokolle der Alpenkonvention ratifiziert worden sind, kann der Bundesrat dann gewährleisten, dass in der gesamten Schweiz weiterhin die bundespolitischen Entscheide Vorrang haben?

→ Curia Vista


01.3416 — Nato-Osterweiterung

Typ Interpellation
Eingereicht von Schmied Walter
Datum 22.06.2001
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 12.09.2001

Mit dem Fall der Berliner Mauer und der friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands wurde die europäische Nachkriegsordung überwunden und die jahrzehntelange politische, wirtschaftliche und militärische Konfrontation von zwei ideologisch unterschiedlich ausgerichteten Machtblöcken beendet. Damit wurde auch der bis dahin wichtigste Zweck der Nato, ihre Mitglieder durch kollektive Verteidigung vor einem Angriff der Sowjetunion und deren Verbündeten zu schützen, hinfällig. Auf diese neue sicherheitspolitische Lage reagierend, erklärten die Regierungschefs aller Nato-Länder am Gipfeltreffen von London im Sommer 1990, dass die Nato fortan keinen Staat mehr als Gegner betrachte, und schlugen dem Warschauer Pakt vor, gemeinsam konkrete Wege der Zusammenarbeit zu suchen. Dementsprechend verabschiedente die Nato im November 1991 in Rom eine neue Strategie und schuf gleichzeitig den Nordatlantischen Kooperationsrat (NACC), um den Dialog mit den ehemaligen Gegnern im Kalten Krieg zu führen. Im Jahre 1994 schliesslich lud die Nato alle demokratischen Staaten Nordamerikas und Europas zu einer umfassenden Partnerschaft für den Frieden (PfP) ein, mit dem Ziel, in Europa den Frieden, die Demokratie, die Sicherheit und die Stabilität zu gewährleisten. Ergänzt werden sollte die PfP durch den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPC), der aus dem NACC hervorging. Die Schweiz nimmt seit 1996 an der PfP und seit 1997 am EAPC teil. In ihrem individuellen Partnerschaftsprogramm erklärte die Schweiz ausdrücklich, dass weder eine Aufgabe der Neutralität noch ein Beitritt zur Nato zur Diskussion stünden. Ebenfalls wurde festgehalten, dass sich die Schweiz mangels rechtlicher Verbindlichkeit jederzeit wieder zurückziehen könne, falls sich die Zusammenarbeit in eine unerwünschte Richtung entwickeln sollte. Innenpolitisch wurde das Referendum gegen einen Beitritt zur PfP auch deshalb nicht ergriffen, weil man aufgrund der neuen sicherheitspolitischen Lage davon ausgehen konnte, dass die PfP nie zum Zwecke einer Ausweitung der Nato, namentlich gegen Osten, missbraucht würde. Dies wurde denn von der Nato - vor allem gegenüber Russland - auch immer wieder betont. Derzeit scheinen aber Gespräche über die Aufnahme von baltischen Staaten im Gange zu sein. Die Friedenszeichen von Russland hingegen scheinen die Nato nicht zu interessieren. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt er die Nato-Erweiterung nach Osten? Welche Folgen erwartet er für Europa und die PfP?
  2. Müssen die Verhandlungen der Nato mit den baltischen Staaten als Vorsichtsmassnahme gegen Russland gewertet werden? Wie wird Russland nach seiner Ansicht auf die Gespräche um die Aufnahme der baltischen Staaten reagieren?
  3. Sieht er Handlungsbedarf im Rahmen der schweizerischen Teilnahme an der PfP? Ist die Abgrenzung der Schweiz gegenüber der Nato trotz der PfP ausreichend gewahrt, damit die Neutralität nicht gefährdet wird?

→ Curia Vista


00.3376 — Diskussion über die "Armee XXI". Treuepflicht der Generäle

Typ Interpellation
Eingereicht von Baumann J. Alexander
Datum 23.06.2000
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 18.09.2000

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über Grundsatzfragen im Rahmen der Armeereform öffnen sich Fragenbereiche, die zum Vorteil der Gesellschaft und des Staates offen diskutiert werden müssten. Dabei ist die so genannte "richtige" Lösung keineswegs eindeutig zu finden. Alternativen sind nicht von vornherein falsch, und mit den vom Bundesrat erlassenen Leitlinien sind längst nicht alle relevanten Fragen über die Zukunft der Schweizer Armee entschieden. Am 7. Juni 2000 hat Bundespräsident Ogi als Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Nottwil den höheren Stabsoffizieren der Armee ein Sprechverbot zur "Armee XXI" verordnet. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist er der Auffassung, dass eine öffentliche Diskussion über die "Armee XXI" wünschbar oder gar notwendig ist?
  2. Ist er der Auffassung, über die Konzeption der "Armee XXI" dürfe ausschliesslich unter Zivilisten und allenfalls Milizangehörigen der Armee diskutiert werden?
  3. Hält er es für zweckdienlich, dass die höheren Stabsoffiziere, wie Brigadiers, Divisionäre und Korpskommandanten, mit ihrem grossen Fachwissen für die Diskussion dieser Fragen in Nottwil einen Maulkorb fassen mussten?
  4. Teilt er die Auffassung, dass die Diskussion über die künftige Schweizer Armee dem Bereich der Gemeinwohldiskussion zuzuordnen ist?
  5. Wo steht für ihn im Falle der höheren Stabsoffiziere die dienstliche Treuepflicht in Abwägung zum Grundrecht auf freie Meinungsäusserung?
  6. Wo steht diese für den Vorsteher der Abteilung Militärwissenschaft und ordentlichen Professor für Internationale Beziehungen an der ETH, Jürg Martin Gabriel? Professor Gabriel gibt in seinem Buch "Sackgasse Neutralität" (Zürich 1997) u. a. Folgendes zum Besten: "Im 21. Jahrhundert benötigt die Schweiz eine Sicherheitspolitik jenseits der Neutralität." Oder in Kapitel 9: "Die Überwindung der Schweizer Neutralität": "Die Schweiz hat nur noch eine Neutralität für den Notfall .... In absehbarer Zeit wird jedoch auch diese überwunden werden müssen, denn der Notfall, wie ihn der Bundesrat definiert, ist überholt. Mehrere kleine Armeereformen müssen mit einer schrittweisen Ausweitung unseres Engagements in Richtung Nato, WEU und Uno Hand in Hand gehen." Man kann mit Fug davon ausgehen, dass diese Sirenentöne, die in paralleler Tonlage auch von Kurt Spillmann, Professor für Sicherheitspolitik und Konfliktforschung an der ETH, ausgestrahlt werden, dem VBS wenigstens zeitlich nicht in den Kram passen. Oder vielleicht eben doch, denn obwohl auch diese beiden Herren der Treuepflicht der Beamten unterstehen, passiert hier nichts.

→ Curia Vista


99.3639 — Schweizerische Waffenverkäufe an die Nato und aktive Neutralität

Typ Interpellation
Eingereicht von Zisyadis Josef
Datum 22.12.1999
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 23.02.2000

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit den Kriegshandlungen auf dem Balkan beschlossen, für den Export von Waffen nach Serbien keine Bewilligungen zu erteilen und die Waffenlieferungen, die für die Nato bestimmt sind, auf dem gegenwärtigen Stand einzufrieren. Ich möchte dazu folgende Fragen stellen:

  1. Ist diese Akrobatik - auch wenn es rein rechtlich gesehen vielleicht gelingt zu erklären, dass sich die Schweiz weiterhin als neutral bezeichnet - nicht geeignet, den Begriff der Neutralität sowohl im In- als auch im Ausland zu diskreditieren?
  2. Mindert diese Haltung, die bei ihrer Ankündigung ausdrückliche Rechtfertigungen seitens der Regierung erforderte, nicht die Glaubwürdigkeit des schweizerischen Angebotes der Guten Dienste, und dies ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, da dieses Angebot für unseren Kontinent eine Hoffnung darstellen könnte, einen Ausweg aus der dramatischen Sackgasse zu finden?
  3. Welche neue Definition des Neutralitätsbegriffes erlaubt es dem Bundesrat - zum ersten Mal in der Geschichte -, den Rekruten zu gestatten, bei einem bewaffneten Konflikt ihre militärische Ausbildung im Ausland zu absolvieren?

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99.3196 — Schweizerische Waffenverkäufe an die NATO und aktive Neutralität

Typ Interpellation
Eingereicht von Jaquet-Berger Christiane
Datum 22.04.1999
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 31.05.1999

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit den Kriegshandlungen auf dem Balkan beschlossen, für den Export von Waffen nach Serbien keine Bewilligungen zu erteilen und die Waffenlieferungen, die für die Nato bestimmt sind, auf dem gegenwärtigen Stand einzufrieren. Ich möchte dazu folgende Fragen stellen:

  1. Ist diese Akrobatik - auch wenn es rein rechtlich gesehen vielleicht gelingt zu erklären, dass sich die Schweiz weiterhin als neutral bezeichnet - nicht geeignet, den Begriff der Neutralität sowohl im In- als auch im Ausland zu diskreditieren?
  2. Mindert diese Haltung, die bei ihrer Ankündigung ausdrückliche Rechtfertigungen seitens der Regierung erforderte, nicht die Glaubwürdigkeit des schweizerischen Angebotes der Guten Dienste, und dies ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, da dieses Angebot für unseren Kontinent eine Hoffnung darstellen könnte, einen Ausweg aus der dramatischen Sackgasse zu finden?
  3. Welche neue Definition des Neutralitätsbegriffes erlaubt es dem Bundesrat - zum ersten Mal in der Geschichte -, den Rekruten zu gestatten, bei einem bewaffneten Konflikt ihre militärische Ausbildung im Ausland zu absolvieren?

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98.3393 — Neutralitätspolitik

Typ Interpellation
Eingereicht von David Eugen
Datum 23.09.1998
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 25.11.1998

Das vom Bundesarchiv kürzlich herausgegebene "Dossier 7 zur amtlichen Historiographie 1945-1961 über die Neutralität der Schweiz im Zweiten Weltkrieg" führt mich zu folgenden Fragen zur schweizerischen Neutralität im kalten Krieg:

  1. Enthält die amtliche Historiographie zur Neutralitätspolitik der Schweiz im kalten Krieg (1947-1989) ähnliche Kollusionen wie jene über die Neutralitätspolitik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg? (vgl. das Memorandum vom 24. Juli 1956 des US-Department of State über die Äusserung von Bundesrat Petitpierre betreffend "similar arrangements" mit der Nato)
  2. Was veranlasste den Bundesrat während des kalten Krieges - trotz der tatsächlichen Kriegsgeschichte (französisch-schweizerische Militärkooperation bis 1940, Goldoperationen mit der Deutschen Reichsbank zwischen 1941 und 1945, Washingtoner Abkommen von 1946) -, öffentlich die Neutralitätsmaxime als einzig mögliche und einzig richtige sicherheitspolitische Option der Schweiz zu behandeln und jede sicherheitspolitische Kooperation abzulehnen?

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97.3354 — Stellenwert der baltischen Staaten in der Osteuropapolitik der Schweiz

Typ Interpellation
Eingereicht von Loretan Willy
Datum 19.06.1997
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 27.08.1997

Bundesrat Flavio Cotti hat anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichtes 1996 im Nationalrat am 10. Juni 1997 ausgeführt, das Konzept des Bundesrates für die Osteuropapolitik müsse überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Ist der Bundesrat bereit, den Beziehungen der Schweiz zu den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen generell hohe Priorität einzuräumen?
  2. Wann wird die Visumpflicht gegenüber den baltischen Staaten aufgehoben?
  3. Ist der Bundesrat bereit, die baltischen Staaten in seinen Osthilfeprogrammen wieder in die Kategorie der ersten Priorität aufzunehmen?
  4. Ist der Bundesrat bereit, wenn auch im Rahmen knapp bemessener Mittel, Praktikanten- und Studentenaustauschprogramme mit den baltischen Staaten zu fördern?
  5. Ist der Bundesrat bereit, die äussere und innere Sicherheit der baltischen Staaten durch enge Kooperation - im Rahmen unserer Neutralitätspolitik - in militärischen und polizeilichen Fragen zu fördern?
  6. Ist der Bundesrat bereit, die baltischen Staaten in ihrem Streben nach baldigem Beitritt zur WTO zu unterstützen?
  7. Ist der Bundesrat bereit, baldmöglichst auch in Litauen mindestens eine konsularische Vertretung einzurichten?

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96.3572 — EMD und der heilige Martin

Typ Interpellation
Eingereicht von Rennwald Jean-Claude
Datum 27.11.1996
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 03.03.1997

Am 11. Oktober 1996 nahmen knapp 800 Soldaten an der Übung "St. Martin" im Jura teil. Ziel der Übung war es, die Zusammenarbeit zwischen Armee und Zivilisten zu testen. Die Gruppe der 200 Zivilisten setzte sich aus Fachkräften zusammen, die in den verschiedensten Bereichen eingesetzt wurden (Aufspüren von Sprengstoff im Transjurane-Tunnel, Unfall eines Güterzuges, der Giftstoffe transportierte usw.). Solche Übungen haben zweifellos ihren Sinn. Das Szenario, das für die Übung "St. Martin" ausgearbeitet wurde, ist allerdings äusserst fragwürdig: Korruption, Zunahme fundamentalistischer Bewegungen in Europa, Flüchtlingswelle, 10 Prozent Arbeitslosigkeit in der Schweiz, Tendenz einer Vormachtstellung Deutschlands in Europa, serbische Expansionsabsichten usw.). Ausserdem bezeichnete das Szenario das Polizeiwesen als überholt und enthielt Meldungen, wonach der Stadtpräsident von Freiburg verprügelt und der Gemeindepräsident von Courrendlin (Wohnort des Interpellanten!) entführt worden sei. Aus diesen Gründen bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Inwieweit kann ein solches Szenario dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen Armee und Zivilisten, die einen Sicherheitsauftrag erfüllen, zu testen?
  • Hat der Übungsleiter, Divisionär André Liaudat, dieses Szenario allein ausgearbeitet, und wenn ja, weshalb?
  • Wieso hat man bei der Ausarbeitung des endgültigen Szenarios den Bemerkungen und Einwänden der Regierung der Republik und des Kantons Jura nicht Rechnung getragen?
  • Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass solche Szenarien der Kontrolle der politischen Behörde unterliegen sollten?
  • Glaubt der Bundesrat nicht auch, dass die Armee mit solchen Szenarien in pflichtwidriger Weise ihre politische Neutralität verletzt?
  • Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass Übungen wie diese der internationalen Glaubwürdigkeit der Schweiz schaden?
  • Die Regierung des Kantons Jura hat die Übung in Anlehnung an das Fest, das im Jura während dieser Zeit stattfindet, "St. Martin" genannt. Gemäss "L'Hebdo" vom 21. November 1996 misst Divisionär Liaudat dieser Wahl eine symbolische Bedeutung bei: "Der heilige Martin hat seinen Mantel geteilt - wir haben die Übung mit den Zivilisten geteilt." Denkt der Bundesrat nicht auch, dass Divisionär André Liaudat besser daran getan hätte, mit seinen Männern und den beteiligten Zivilisten eine richtige "St.-Martins-Mahlzeit" zu teilen, als dieses groteske Szenario auszuarbeiten?

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96.3201 — Aussenpolitische Prioritäten und "NATO-Partnerschaften für den Frieden"

Typ Interpellation
Eingereicht von Gysin Remo
Datum 03.06.1996
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 11.09.1996

Die Schweiz sucht ihren zukünftigen Platz in Europa und engagiert sich in Verhandlungen mit der EU, im Europarat und in ganz besonderem Masse in der OSZE, deren Präsidium sie zurzeit führt. Das Hauptziel ist die Integration in Europa und kurzfristig der Abschluss eines bilateralen Abkommens mit der EU, dem allerdings ein grosser Teil unserer Bevölkerung kritisch gegenübersteht. Die Ablehnung des Uno-Beitrittes, die Ablehnung der EWR-Vorlage und 1994 die Ablehnung der Blauhelmvorlage mahnen zu Sorgfalt und vertieftem Dialog. Der Bundesrat wird daher eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

  1. Ist der Bundesrat bereit, aussenpolitische Prioritäten so zu setzen, dass der Integrationsprozess bzw. die Annäherung an die EU nicht durch allfällige Nebenziele, wie z. B. den Beitritt zur Partnerschaft für den Frieden, gestört oder gar gefährdet wird?
  2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass insbesondere im Hinblick auf die Ablehnung der Blauhelmvorlage ein Beitritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden einen positiven Volksentscheid erfordert?
  3. Hat der Bundesrat die ETH-Studie "Internationale Kooperationsbereitschaft und Neutralität - Aussen- und sicherheitspolitische Meinungsbildung im Trend", Zürich, 1996, zur Kenntnis genommen? Welche Schlüsse zieht er aus dem folgenden, im Zusammenhang mit der Nato-Partnerschaft für den Frieden relevanten Befund, nämlich: "Gemeinsame Manöver, eine gemeinsame Planung der militärischen Verteidigung und eine gemeinsame Ausbildung können sich Bevölkerungsmehrheiten in der Grössenordnung von rund 60 Prozent nicht vorstellen" (siehe Seite 57)?
  4. Das Schweizerische Katastrophenhilfekorps, die Rettungskette und die Guten Dienste setzen weltweit mit humanitären sowie demokratie- und friedensfördernden Massnahmen wahrnehmbare Zeichen unserer Friedenspolitik. Warum verstärkt der Bundesrat in seiner Absicht, mehr zu tun, nicht diese oder andere bewährte zivile Dienste, wie z. B. die Hilfswerke? Warum erwägt er, deren traditionelle Leistungsbereiche zukünftig auch noch durch das Militär erfüllen zu lassen (siehe Zielsetzungen der Nato-Partnerschaft für den Frieden)?
  5. Ist der Bundesrat im Hinblick auf höhere Zielsetzungen bereit, auf den Beitritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden zu verzichten?

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96.3205 — Beitritt zur "NATO-Partnerschaft für den Frieden"?

Typ Interpellation
Eingereicht von Keller Rudolf
Datum 03.06.1996
Status Erledigt
Bundesrat Antwort vom 11.09.1996

Der Beitritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden ist offenbar für den Bundesrat zu einem Thema geworden. Dem Vernehmen nach will der Bundesrat nächstens dieser Nato-Partnerschaft beitreten. Dem stehen aber gewichtige aussenpolitische Volksentscheide im Weg, die nicht zugunsten des Bundesrates ausgegangen sind. Insbesondere der Ausgang der EWR-Abstimmung und vor allem das Referendum gegen die Uno-Blauhelme sind meines Erachtens ein Auftrag an den Bundesrat, die Neutralität - auch militärpolitisch - zu wahren. Wenn der Bundesrat nun den Neutralitätskurs unseres Landes verlassen will, ist es von grosser staatspolitischer Wichtigkeit, dass ein solcher Entscheid vom Parlament und allenfalls vom Volke abgesegnet werden kann, falls das Referendum dagegen ergriffen wird. Mancherorts wird befürchtet, dass diese Nato-Partnerschaft ein erster Schritt zum effektiven Nato-Beitritt sein könnte. Der Bundesrat wäre deshalb gut beraten, diesen Entscheid nicht ohne die demokratische Mitsprache von Parlament und allenfalls des Volkes in die Wege zu leiten. Das Argument "Die machen in Bern ja sowieso, was sie wollen" würde andernfalls reichlich Nahrung erhalten - eine weitere Verstärkung des weitherum bekannten negativen "Sommerzeitarguments". Ein eigenmächtiger bundesrätlich erklärter Beitritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden wäre zudem für den Bundesrat zweifellos eine schwere Hypothek in der laufenden EU-Diskussion! Ich frage deshalb den Bundesrat:

  1. Was sind die Gründe, die einen Bundesrat oder gar die Mehrheit des bundesrätlichen Gremiums dazu veranlassen, der Nato-Partnerschaft für den Frieden beizutreten?
  2. Sieht der Bundesrat auch die weitverbreiteten Vorbehalte gegen einen Beitritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden, und wie bewertet er diese?
  3. Anerkennt er die Tatsache, dass das deutliche Volks-Nein zu den Uno-Blauhelmen vor allem aus neutralitätspolitischen Argumenten heraus resultierte und dass ein Beitritt zu einer militärischen Partnerschaft mit der Nato in den Augen vieler Schweizerinnen und Schweizer einer Verletzung unserer Neutralität gleichkommt? Wenn nein, warum nicht?
  4. Auf welchen Zeitpunkt hin soll dieser Nato-Partnerschaft beigetreten werden?
  5. Ist der Bundesrat bereit, diesen Entscheid dem Parlament zu unterbreiten und ihn aus neutralitätspolitischen und staatspolitischen Gründen dem fakultativen Referendum zu unterstellen?

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Letzte Aktualisierung: 07.10.2026, 20:00 — Quelle: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.