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Panoramica di tutti gli interventi parlamentari sul tema iniziativa sulla neutralità.
D 117 Interpellationen* zum Thema Neutralitätsinitiative.
Hängig (19):
Erledigt (98):
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Büchel Roland Rino |
| Datum | 20.03.2026 |
| Status | Eingereicht |
Die Schweizer Armee ist seit der verunglückten Umsetzung der Armee XXI nicht mehr in der Lage, das Land im Kriegsfall glaubwürdig zu verteidigen. Die Bestände sind zu klein, die Ausrüstung genügt nicht. Im Zusammenhang mit der Neutralitätsdebatte in der Frühjahrssession und angesichts der eskalierenden Kriege in Nahost, in der Ukraine und in anderen Teilen der Welt sind neue Unsicherheiten entstanden. Seit Jahren ist von einer undefinierten «Nato-Annäherung» und neuerdings auch vermehrt von «Zusammenarbeit» im Rahmen einer auf lange Sicht angelegten «gemeinsamen EU-Verteidigungspolitik» die Rede. Deshalb bitte ich den Bundesrat um klare Antworten auf die folgenden sicherheits- und aussenpolitischen Fragen: Gibt es Verteidigungsleistungen bzw. Verteidigungsfähigkeiten, welche von der Schweiz weder im Alleingang noch im Verbund (Nato/EU) erbracht werden können? Was konkret kann die Schweizer Armee in absehbarer Zukunft eigenständig nicht erbringen, wenn sie sich nicht an Nato- und/oder EU-Verteidigungsstrukturen annähert?Welche Ausrüstung und welche Mittel wären notwendig, damit die Schweizer Armee diese (heute offenbar eigenständig nicht zu erbringenden) militärischen Leistungen dennoch selbständig leisten könnte?Ist eine internationale Kooperation unserer Armee ohne Einbindung in die (von den USA dominierte) militärische Allianz der Nato und ohne Anbindung an eine künftige gemeinsame Verteidigungspolitik möglich? Falls ja, welche?Wer ist in absehbarer Zukunft willens und in der Lage, einer bedrohten Schweiz im Kriegsfall militärisch unter die Arme zu greifen? Wie? Womit? Wie schnell? Welchen finanziellen und politischen Preis hätte die Schweiz für eine solche Unterstützung zu bezahlen? Welche Folgen kann eine derartige militärische Hilfe von aussen (Nato-/EU-Armeen) für die Schweiz haben?Es gibt immer neue Kriege, welche von verschiedenen Regionalmächte und Imperien geführt werden. Brutalste Machtpolitik setzt sich wieder durch. Wie hat sich die Bedeutung der Partnerschaft für den Frieden (PfP) angesichts dieser Tatsachen entwickelt? Welche Leistungen soll die Schweizer Armee künftig im Sinne des «Miles Protector»-Idealbildes vergangener Jahrzehnte erbringen? Wo und für wie lange noch?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Chollet Clarence |
| Datum | 20.03.2026 |
| Status | Eingereicht |
Mehrere Fachpersonen haben kürzlich auf erhebliche sicherheitspolitische und strategische Risiken beim Kauf der F-35-Kampfflugzeuge hingewiesen, insbesondere vor dem Hintergrund wiederholter Drohungen der Vereinigten Staaten gegenüber Europa. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten: Rasmus Jarlov, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im dänischen Parlament, bedauert seinen Entscheid aus dem Jahr 2016 für den Kauf von F-35-Kampfflugzeugen. Trotz unterschiedlicher Rahmenbedingungen in der Schweiz und in Dänemark: Befürchtet der Bundesrat, in eine ähnliche Lage zu geraten, sollten die von der Trump-Regierung ausgesprochenen Drohungen gegenüber unseren Partnern wahrgemacht werden? Hat der Bundesrat die dänischen Behörden konsultiert, um Rückmeldungen zu ihren Erfahrungen mit dem F-35 zu erhalten? Wenn nicht, gedenkt er, dies zu tun?Die Schweiz begründet den Kauf des F-35 mit der Verschlechterung des geopolitischen Umfelds. Besteht durch eine grössere Abhängigkeit von amerikanischer Militärtechnologie ‒ während die Vereinigten Staaten die regionale Stabilität bedrohen ‒ nicht vielmehr die Gefahr, dass sich die Sicherheitsrisiken verschärfen? Laut Joseph Henrotin, Chefredakteur von Défense & Sécurité internationale und Direktor des «Center for International Risk Analysis and Forecasting» (CAPRI), zeichnet sich der F-35 durch eine hohe Abhängigkeit von IT-Systemen und deren Anbindung an den Hersteller aus. Ist das Flugzeug für seine Funktionsfähigkeit auf obligatorische Updates des Herstellers angewiesen? Wenn ja, welche Systeme oder Technologien sind davon betroffen?Das Buch «Un avion pour les gouverner tous: le F-35 prisme de la dépendance stratégique européenne» (2026) befasst sich mit Fragen der Souveränität im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeug. Wie steht der Bundesrat zu den im Buch entwickelten Thesen, insbesondere zu den Fragen der Souveränität? Joseph Henrotin ist der Ansicht, der Kauf des F-35 würde die Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz gefährden. Wie begegnet der Bundesrat dieser Kritik?Wie gross ist der Handlungsspielraum von Schweizer Mechanikerinnen und Mechanikern bei Arbeiten an diesem Flugzeug? Welches Mass an Kontrolle hat Lockheed Martin? Wann genau gehen die Ersatzteile tatsächlich in das Eigentum der Schweiz über: beim Kauf oder erst nach dem Einbau ins Flugzeug?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | De Ventura Linda |
| Datum | 20.03.2026 |
| Status | Eingereicht |
Die WOZ und das WAV Recherchekollektiv haben eine Liste von durch das SECO ausgestellten Exportbewilligungen publiziert. Der Artikel beschreibt eine gesetzliche Lücke bei Exporten von Dual-Use- und «besonderen militärischen Gütern» am Beispiel Israel. Zwischen Oktober 2023 und März 2025 wurden über 110 Ausfuhren im Wert von mehr als 20 Mio. CHF nach Israel bewilligt. Wie beurteilt der Bundesrat, dass das SECO trotz des bewaffneten Konflikts Bewilligungen für Dual-Use- und besondere militärische Güter nach Israel, insbesondere an das Verteidigungsministerium und an Rüstungszulieferer, erteilt hat?Wie haben der Bundesrat oder das SECO sichergestellt, dass exportierte Maschinen und Komponenten nicht direkt oder indirekt für militärische Operationen im Gazastreifen oder Libanon und zur Aufrechterhaltung der illegalen Besetzung palästinensischer Gebiete verwendet werden?Sieht der Bundesrat im Güterkontrollgesetz Lücken, weil es kein explizites Verbot für Exporte in Länder mit hohem Risiko für Menschenrechtsverletzungen enthält? Ist er bereit, eine Revision des Gesetzes zu prüfen, um Exporte von Dual-Use-Gütern in kriegführende Staaten restriktiver zu regeln?Wie beurteilt der Bundesrat die Bewilligungen im Lichte der Resolution des UNO-Menschenrechtsrats vom April 2024, die Staaten zu einem Stopp von Waffen- und Dual-Use-Transfers nach Israel auffordert?Wie vereinbart der Bundesrat diese Praxis des SECO während eines laufenden bewaffneten Konflikts mit der Neutralitätspolitik der Schweiz?Nach welchen konkreten Kriterien beurteilt das SECO Exportgesuche für Dual-Use-Güter in Konfliktregionen? Welche Bundesstellen wirken wie an der Entscheidfindung mit und wie werden die Inputs gewichtet?Warum bewilligt das SECO einer Schweizer Firma, die Konzeption und Inbetriebnahme einer Anlage in Israel zur Herstellung militärischer Hochexplosivsprengstoffe zu unterstützen? Warum gilt dies als «Dual-Use»?In der Analyse zum Gutachten des IGH schreibt der Bundesrat, dass je nach Relevanz Güter von der Pflicht erfasst seien, die Aufrechterhaltung der Präsenz Israels im besetzten Gebiet nicht zu unterstützen, z.B. indem exportierte Güter durch die israelischen Sicherheitskräfte zur Aufrechterhaltung dieser Präsenz verwendet würden. Wie oft kam diese Bedingung zur Anwendung, bei welchen Gütern und nach welchen Relevanzkriterien? Wie wird die Einhaltung dieser Bedingung überprüft?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Binder-Keller Marianne |
| Datum | 04.03.2026 |
| Status | Eingereicht |
Die sicherheitspolitische Lage in Europa ist volatil. Mehrere Staaten rüsten auf, Konflikte dauern an, hybride Operationen nehmen zu. Eine weitere militärische Eskalation innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre kann nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Porchet Léonore |
| Datum | 15.12.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 11.02.2026 |
Am 20. November 2024 wurde anlässlich der 29. Klimakonferenz (COP29) in Baku ein Forum der CO₂-neutralen und CO₂-negativen Staaten gegründet. Bhutan, Madagaskar, Panama und Suriname übernahmen die Leitung der Initiative, um die globalen Bestrebungen zugunsten einer CO₂-neutralen, klimaresistenten und naturfreundlichen Welt voranzutreiben. Bei der Vorstellung der Initiative betonten die Staats- und Regierungschefs der vier G-ZERO-Mitgliedstaaten, dass es sich hierbei nicht bloss um ein weiteres Forum, sondern um eine entscheidende Bewegung handelt, die darauf abzielt, unsere gescheiterte Beziehung zur Erde neu zu definieren. Das G-ZERO-Forum anerkennt und setzt sich dafür ein, dass die Bestrebungen für den nächsten Zyklus der Klimaschutzpläne («Nationally Determined Contributions»), die 2025 vorgelegt werden müssen, intensiviert werden, und strebt eine dauerhafte CO₂-Neutralität an. Das Forum setzt sich für ambitioniertere Klimaziele, eine verstärkte finanzielle Unterstützung in allen Formen, Technologietransfer sowie für eine integrative Klimapolitik ein, die Entwicklungsländern zugutekommt und gefährdete Gemeinschaften schützt. Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um Erfahrungen auszutauschen, politische Lösungen zu teilen und technisches Fachwissen über Wege zur Nullemission für eine nachhaltige Welt aufzubauen. Diese Vorgehensweise erinnert an die Schweiz, wo Gemeinden und Kantone ihre Erfahrungen austauschen, damit möglichst viele davon profitieren. Das G-ZERO-Forum sieht einen rotierenden Vorsitz zwischen den Mitgliedstaaten vor, der von einem ständigen Sekretariat in Bhutan unterstützt wird. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Hat der Bundesrat bereits Schritte unternommen, um die Aktivitäten des G-ZERO-Forums zu verfolgen? – Gab es während der COP30 einen Austausch zum Thema?Könnte der Bundesrat im Rahmen der schweizerischen Klimaschutz- und/oder Entwicklungszusammenarbeit die Finanzierung des ständigen Sekretariats des G-ZERO-Forums in Betracht ziehen, um diese Initiative zu unterstützen und einen Beitrag der Schweiz zu leisten?Beabsichtigt der Bundesrat, beim G-ZERO-Forum anzufragen, ob die Schaffung eines Beobachterstatus für Staaten möglich ist, die noch keine CO₂-Neutralität erreicht haben, dieses Ziel aber anstreben?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Addor Jean-Luc |
| Datum | 25.09.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 12.11.2025 |
Dies ist der – zugegebenermassen nicht unberechtigte – Titel eines Kommentars in der Presse zur Unterzeichnung einer Partnerschaft zwischen dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und der Nationalgarde des US-Bundesstaates Colorado.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Clivaz Christophe |
| Datum | 25.09.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 19.11.2025 |
Die Signalhorn AG hat beim Bundesamt für Kommunikation ein Gesuch um eine Funkkonzession eingereicht. Sie will in Leuk 40 Antennen für das Satellitennetzwerk Starlink errichten. Das Baugesuch wurde am 28. Mai publiziert. Die geplante Anlage wäre eine der grössten in ganz Europa und von hoher geopolitischer Relevanz. Die Schweiz hat allerdings keinen Rechtsanspruch auf Zugang zu diesem Satellitennetzwerk, da die Infrastruktur im Eigentum eines privaten ausländischen Unternehmens steht, das dem Milliardär Elon Musk gehört. Die Antennen könnten für strategische geopolitische Ziele eingesetzt werden, insbesondere durch die Vereinigten Staaten. Im Ukraine-Krieg ist dies bereits der Fall: Dort entscheidet Starlink mit der Regulierung der Nutzungsbewilligungen darüber, wie die militärischen Operationen ablaufen. Wird Leuk mit seiner Antennenanlage – einer der grössten in Europa – ein strategischer Hub von internationaler Bedeutung, so könnte der Ort zu einer Zielscheibe werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten: Wenn ein privates ausländisches Unternehmen eine Infrastruktur für satellitengestützte Telekommunikation errichtet, stellen sich dann nicht drängende Fragen in Bezug auf die Souveränität und die digitale Unabhängigkeit der Schweiz?Beabsichtigt der Bundesrat, für den Bau dieser Anlage spezifische Bedingungen vorzugeben, insbesondere was die Unternehmensführung, die Transparenz und die Kontrolle über die Daten betrifft?Wie schätzt der Bundesrat das Risiko ein, dass diese Antennen für Abhör- oder Überwachungsaktionen oder für das Abfangen sensibler Daten verwendet werden? Öffnet dieses Projekt nicht Tür und Tor für ausländische Spionagetätigkeiten oder für Cyberangriffe?Welche Haltung hat der Bundesrat in Bezug auf die Risiken, die mit einer militärischen Nutzung einer solchen Infrastruktur verbunden sind, und in Bezug auf die Gefahr, dass die Region Leuk ein militärisches Ziel werden könnte? Werden die Aspekte, die mit der Neutralitätspolitik der Schweiz in Zusammenhang stehen, berücksichtigt?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Rumy Farah |
| Datum | 17.09.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 26.11.2025 |
Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass eine Unterstützung der Gaza Humanitarian Foundation durch die Schweiz eine indirekte Beihilfe zu Völkerrechtsverstössen hätte darstellen können?Welche Massnahmen prüft der Bundesrat, um zu verhindern, dass in der Schweiz domizilierte Organisationen oder Personen durch logistische, finanzielle oder politische Unterstützung der GHF indirekt Beihilfe zu möglichen Kriegsverbrechen leisten?Wie gedenkt der Bundesrat mit den zuständigen internationalen Partnern (UNO, IKRK) zu kooperieren, um sicherzustellen, dass die humanitäre Hilfe für Gaza nicht durch einseitige Strukturen wie die GHF kanalisiert wird, sondern den Prinzipien der Unparteilichkeit und Nichtdiskriminierung entspricht?Welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um Transparenz über die Finanzflüsse von in der Schweiz ansässigen Organisationen im Zusammenhang mit Gaza sicherzustellen?Wie gewährleistet der Bundesrat, dass Schweizer Beiträge zur humanitären Hilfe strikt den Prinzipien der Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit folgen?Welche Lehren zieht der Bundesrat aus der Causa GHF, um künftig Missbrauch humanitärer Strukturen zur politischen Einflussnahme zu verhindern?Prüft der Bundesrat Sanktionen oder andere Massnahmen gegen in der Schweiz ansässige Akteure, die die GHF oder ähnliche Strukturen unterstützen?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Klopfenstein Broggini Delphine |
| Datum | 08.09.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 26.11.2025 |
Die Suva gibt auf ihrer Website an: «Als staatsnahe, institutionelle Anlegerin investiert die Suva verantwortungsbewusst und nachhaltig.» Dabei stütze sie sich auf die Schweizer Gesetzgebung, auf die von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen sowie auf die zehn Grundprinzipien des Global Compact der UNO. Die Informationen zu den Suva-Anlagen, die im Rahmen eines Gesuches nach dem Öffentlichkeitsgesetz eingeholt wurden, zeigen jedoch Investitionen, die Fragen aufwerfen: Staatsanleihen Israels: CHF 15 464 742.40Bank Hapoalim: CHF 6 746 573.66Bank Leumi: CHF 2 848 153.26 Investitionen in israelische Staatsanleihen sind äusserst bedenklich, da dem Staat Israel schwere Verstösse gegen das Völkerrecht vorgeworfen werden – darunter der Einsatz von Hunger als Kriegswaffe, Angriffe auf die Bevölkerung sowie die Zerstörung zentraler ziviler Infrastruktur. Dies ist auch von der UNO dokumentiert. Vor diesem Hintergrund hat der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu aufgrund von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen. Die zwei erwähnten Banken stehen auf der schwarzen Liste der UNO, weil sie in die Finanzierung und wirtschaftliche Unterstützung illegaler Siedlungen verwickelt sind. Der Internationale Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass die Staaten verpflichtet sind, solche Situationen weder als rechtmässig anzuerkennen noch zu ihrer Aufrechterhaltung beizutragen. Die Pensionskasse des Kantons Genf (CPEG) hat angekündigt, ihre israelischen Staatsanleihen zu veräussern. International haben sich mehrere institutionelle Grossinvestoren (Dänemark, Norwegen, Irland) bereits aus Unternehmen zurückgezogen, die an illegalen Siedlungen oder der Versorgung der israelischen Armee beteiligt sind. Da die Suva eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist, die der Aufsicht des Bundesrates untersteht, richte ich folgende Fragen an den Bundesrat (siehe auch Interpellation Dandrès 25.3963 zu Suva und Publica): Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Kapitalanlagen mit einer ethischen und nachhaltigen Investitionspolitik vereinbar sind?Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Investitionen einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in Anleihen eines Staates, der in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist und schwerwiegender Verstösse gegen das Völkerrecht beschuldigt wird, mit der Neutralität der Schweiz vereinbar sind?Falls nein, beabsichtigt der Bundesrat, sich gegenüber der Suva für eine Veräusserung der entsprechenden Wertpapiere einzusetzen? Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um künftig jegliche Investitionen, die mit Verstössen gegen die Menschenrechte oder das Völkerrecht in Verbindung stehen, in den von ihm beaufsichtigten Anstalten zu verhindern?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Flach Beat |
| Datum | 20.06.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 20.08.2025 |
Im Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) steht, dass sich ein Beitritt der Schweiz zum TPNW in der derzeitigen Lage negativ auf die «Zusammenarbeit im sicherheitspolitischen Bereich» auswirken würde. Gemeint ist damit die für die Schweiz zentrale Kooperation mit den NATO-Staaten, etwa im Rahmen von Partnership for Peace oder mit anderen Initiativen wie dem European Sky Shield. Unter den über 90 Unterzeichnerstaaten des Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) sind jedoch auch Staaten zu finden, welche mit der NATO eng kooperieren, etwa Österreich, ein vergleichbarer neutraler europäischer Staat, sowie auch nicht-europäische Staaten, welche ihre militärische Kooperation mit der NATO, ungeachtet ihres Beitritts zum TPNW, fortführen bzw. sogar ausbauen. Die Sicherheitspolitische Zusammenarbeit dieser Staaten scheint von einem TPNW-Beitritt nicht beeinträchtigt zu sein. Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Welche konkreten Projekte, welche die Schweiz gemeinsam mit der NATO oder anderen sicherheitspolitischen Partnerländern verfolgt, wären aufgrund eines Beitritts zum TPNW nicht mehr möglich?Welche der Verbote und Verpflichtungen aus dem TPNW wären mit der bestehenden und geplanten militärischen Kooperation nicht vereinbar? Verfolgt die Schweiz Projekte der militärischen Zusammenarbeit im nuklearen Bereich? Wenn ja, welche?Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um einen zukünftigen Beitritt der Schweiz zum TPNW im Einklang mit der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Partnerländern zu vollziehen?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Pahud Yvan |
| Datum | 10.06.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 27.08.2025 |
Ist man an der EPFL, um zu studieren oder um zu demonstrieren und propagandistische Flugblätter zu verteilen? Am 22. Mai hat eine Gruppe Studierender der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) an einem Gebäude der Hochschule Banner aufgehängt mit den Aufschriften: «EPFL censure» (EPFL zensiert) und «EPFL coupable» (EPFL schuldig). Ausserdem haben Studierende Flugblätter mit politischer Propaganda, die an Antisemitismus grenzt, auf dem EPFL-Gelände verteilt. Schlimmer noch: Die Betreiberinnen und Betreiber des Standes für den Frieden «Schalom» der israelischen Studentenvereinigung wurden von offensichtlich pro-palästinensischen Studierenden unter Druck gesetzt und waren antisemitischen Handlungen ausgesetzt. Antisemitismus, das Verteilen von Flugblättern mit politischer Propaganda und unbewilligte Demonstrationen haben an unseren Schulen nichts verloren. Es ist nicht in Ordnung, dass die Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür eingesetzt werden, das Studium von Studierenden zu finanzieren, die sich nicht an die Vorschriften halten und die Sicherheit, die Neutralität und den Religionsfrieden der Schweiz gefährden. Beabsichtigt der Bundesrat, über die Hochschulleitungen Massnahmen gegen Studierende zu ergreifen, die sich nicht an die Vorschriften halten?Beabsichtigt der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass unsere Steuergelder dafür verwendet werden, das Studium von Studierenden zu finanzieren, die sich nicht an die Vorschriften der Hochschulen halten?Beabsichtigt der Bundesrat, Studierende, die solche Regelverstösse begehen, von den Hochschulen auszuschliessen?Beabsichtigt der Bundesrat, mit finanziellen Massnahmen zu reagieren, z. B. mit einer Kürzung der Subventionen, falls die Vorgaben nicht eingehalten werden oder die Hochschulen keine Massnahmen gegen ihre unruhestiftenden Studierenden ergreifen?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | FDP-Liberale Fraktion |
| Datum | 21.03.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 21.05.2025 |
In diesen Tagen erleben wir die gravierendsten Veränderungen in der Sicherheitspolitik seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Für die FDP-Liberale-Fraktion ist klar, dass die Sicherheit der Schweiz wieder an erster Stelle stehen muss. Die Armee muss ihre Verteidigungsfähigkeit so schnell wie möglich wiedererlangen. Die nationale Rüstungsindustrie spielt hierbei eine besondere Rolle, denn ohne Rüstungsindustrie gibt es keine Verteidigungsfähigkeit. Der Eigenbedarf der Schweizer Armee reicht jedoch nicht aus. Daher ist es unerlässlich, dass die Schweizer Rüstungsunternehmen zuverlässig Waffen und Munition an unsere Partner exportieren können. Die derzeitigen Exportbeschränkungen stellen die einheimischen Rüstungsproduzenten vor grosse Herausforderungen und beeinträchtigen massiv ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit, ihre Innovationsfähigkeit und den Erhalt des industriellen Knowhows im Land. Die Ausgangslage der Schweiz ist schlecht, wenn nicht unter bestimmten Bedingungen die Wiederausfuhr von Schweizer Waffen durch demokratische Staaten wieder zugelassen wird, vorausgesetzt selbstverständlich, dass es sich dabei nicht um einen blossen Versuch handelt, unsere Neutralität zu umgehen Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen: Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der derzeitigen Beschränkungen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial auf unsere diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu unseren engsten Partnern? Der Bundesrat lehnte die Motion Burkart (22.3557) ab, die der Rüstungsindustrie geholfen hätte. Diese Motion wollte die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial unter Wahrung der Neutralität lockern. Welche konkreten Massnahmen zur Sicherung der Produktion von Rüstungsgütern in der Schweiz gedenkt der Bundesrat nun angesichts der drohenden Verlagerung der Rüstungsindustrie ins Ausland zu ergreifen? Und welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um das Knowhow der industriellen und technischen Produktion im Bereich der Rüstung in der Schweiz zu erhalten? Welche wirtschaftlichen Auswirkungen (Arbeitsplätze, Innovation, Fachwissen) haben die derzeitigen Beschränkungen auf die Schweizer Rüstungsindustrie?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Clivaz Christophe |
| Datum | 20.03.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 14.05.2025 |
Kreuzfahrten sind eine Erfolgsgeschichte. Die Kreuzfahrtschiffe belasten jedoch die Luft in hohem Masse, denn sie setzten enorme Mengen an CO2, Stickoxid und Schwefeloxid frei. Laut einer Studie des Verbands «Transport & Environment» aus dem Jahr 2023 stossen die Schiffe des Kreuzfahrtanbieters MSC Cruises, der die Umwelt am meisten belastet und seinen Sitz in Genf hat, fast gleich viel Schwefel aus wie alle 291 Millionen Autos in Europa zusammen! Zudem leiten diese Schiffe ihre ungeklärten Abwässer in der Regel direkt in den Ozean oder ins Meer, und zahlreiche Abfälle, Chemikalien, Kunststoffe und Schwermetalle gelangen durch sie ins Wasser. Die Kreuzfahrtindustrie verursacht folglich enorme Belastungen mit starken Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Die Schweiz trägt ein hohes Mass an Verantwortung in der Kreuzfahrtindustrie, denn die Schweizer Unternehmen bereedern 42 Kreuzfahrtschiffe und damit mehr als Deutschland oder das Vereinigte Königreich. In der Maritimen Strategie 2023‒2027 des Bundesrates kommt das Wort «Kreuzfahrt» allerdings nicht vor. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist die Maritime Strategie 2023‒2025 der Schweiz auch auf Kreuzfahrtschiffe anwendbar? Falls ja, gibt es in der Strategie Fragen, die vor allem die Kreuzfahrtbranche betreffen? Falls nein, warum nicht?Welche Massnahmen hat der Bund ergriffen, um die Einhaltung der Anforderungen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) durchzusetzen, die für die von der Schweiz aus bereederten Kreuzfahrtschiffe eine Halbierung der Emissionen bis 2030 und die CO2-Neutralität bis 2050 vorsehen?Welche Massnahmen hat der Bund ergriffen, damit die Kreuzfahrtbranche die von ihr verursachte Wasserverschmutzung deutlich verringert?Werden die externen Kosten der Emissionen und der Umweltverschmutzung vollständig von der Kreuzfahrtbranche selbst getragen?Führt der Bund für die Kreuzfahrtschiffe, die von Schweizer Unternehmen bereedert werden, eine CO2-Buchaltung? Falls ja, wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Falls nein, wie kann der Bund die Einhaltung der Anforderungen der IMO kontrollieren?Sind die Treibhausgasemissionen der von der Schweiz aus bereederten Kreuzfahrtschiffe in der CO2-Bilanz der Schweiz enthalten?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Glarner Andreas |
| Datum | 19.03.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 28.05.2025 |
Der Bundesrat wird gebeten, nachstehende Fragen zu beantworten: Nach seiner Wahl als Bundesrat hat Martin Pfister erklärt, dass er eine Lockerung der Schuldenbremse zur Finanzierung der Armee nicht ausschliesse. Handelt es sich bei dieser Aussage um die offizielle Meinung des Bundesrates oder hat Martin Pfister, in Verletzung der Konkordanz und das Kollegialitätsprinzips, hier seine persönliche Meinung geäussert? Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Schuldenbremse (Artikel 126 der Bundesverfassung) in der Volksabstimmung vom 2. Dezember 2001 mit 85 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde? Weiter hat Martin Pfister nach seiner Wahl als Bundesrat erklärt, dass er eine Steuererhöhung zur Finanzierung der Armee nicht ausschliesse. Welche Steuer möchte der Bundesrat genau erhöhen: Die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer, die Lohnabzüge oder eine andere Steuer?Handelt es sich dabei um die persönliche Meinung von Bundesrat Martin Pfister oder widerspiegelt dies die Meinung der Gesamtregierung? Die Schweiz hält seit dem Westfälischen Frieden von 1648 die immerwährende und bewaffnete Neutralität hoch.Bundesrätin Micheline Calmy-Rey sprach von einer «aktiven Neutralität». Bundesrat Ignazio Cassis prägte den Begriff «kooperative Neutralität». Und Martin Pfister sprach an seiner ersten Medienkonferenz nach seiner Wahl zum Bundesrat von der «flexiblen Neutralität». Was meint der Bundesrat mit dem Begriff «flexible Neutralität»? Ist sich der Bundesrat bewusst, dass man sich die Neutralität nicht selbst gewähren kann, sondern dass einem diese einzig durch eine konstante Neutralitätspolitik durch andere Staaten gewährt wird?Will sich der Bundesrat mit der «flexiblen Neutralität» von der immerwährenden und bewaffneten Neutralität abkehren und zu einer durch Opportunismus und damit wenig glaubwürdigen Neutralität hinwenden?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Weichelt Manuela |
| Datum | 13.03.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 14.05.2025 |
Im Zusammenhang mit eigenständigen Sanktionen für Flüssiggas und Hauptkonzern bitte ich den Bundesrat (BR) um die Beantwortung folgender Fragen: Ist der BR bereit,
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Marchesi Piero |
| Datum | 05.03.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 14.05.2025 |
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat bekannt gegeben, dass die Schweiz das 16. Sanktionspaket der EU gegen Russland übernehmen wolle. Ein solcher Entscheid entspricht einer mittlerweile gefestigten politischen Linie: Unser Land begnügt sich damit, sich den Entscheiden der EU anzupassen, ohne die Angemessenheit und die Folgen solcher Massnahmen für die Schweiz eigenständig zu beurteilen. Auch wenn der Bundesrat die Neutralität der Schweiz in Worten betont, in Taten hat er seine Position inzwischen vollständig an die der EU angeglichen. Der Grundsatz der Neutralität ist nicht nur symbolisch, sondern ein Eckpfeiler der Schweizer Aussenpolitik, der uns Stabilität, Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit, in internationalen Konflikten zu vermitteln, garantiert hat. Mit der systematischen Übernahme der EU-Sanktionen tritt die Schweiz, die von Russland als «offen feindseliges Land» bezeichnet wurde, zunehmend als Teil eines Blocks auf und untergräbt ihre Entscheidungsautonomie und ihre traditionelle Rolle als dritte Partei. Nun, da sich die Trump-Administration neu positioniert hat und die Beteiligung am Ukraine-Krieg überdenkt, hat auch die Schweiz Raum für Reflexion und eine Neuausrichtung. Den Entscheiden von Brüssel weiterhin blind zu folgen, birgt das Risiko, der Eidgenossenschaft die Möglichkeit zu nehmen, eine aktive Rolle bei der Förderung des Dialogs und des Friedens zu spielen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Weshalb fährt die Schweiz damit fort, die EU-Sanktionen automatisch zu übernehmen, anstatt die aktuelle internationale Lage als Anlass zu nehmen, um ihre Position zu überdenken und wieder eine neutralere Haltung einzunehmen?Wie rechtfertigt der Bundesrat die Politik der Angleichung an die EU angesichts der veränderten Haltung der Vereinigten Staaten und des Risikos, die historische Rolle der Schweiz als Mediatorin zu gefährden?Welche konkreten Schritte beabsichtigt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrales und friedensförderndes Land wiederhergestellt werden kann?Hat der Bundesrat die Auswirkungen dieser Politik auf die Fähigkeit der Schweiz, ihre Guten Dienste in Zukunft anzubieten, abgewägt?Beabsichtigt die Schweiz, eigenständige Kriterien für die Verhängung von Sanktionen zu entwickeln, oder will sie weiterhin den Entscheiden von Brüssel automatisch und ohne eine unabhängige Analyse folgen?Meint der Bundesrat nicht, dass sein Entscheid die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und den USA gefährden könnte?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Schmid Pascal |
| Datum | 26.09.2024 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 27.01.2025 |
Wie viele Bundesanwälte sind Mitglied von NGOs oder haben für solche gearbeitet? Wäre es nicht angebracht, solche Interessenbindungen öffentlich auszuweisen?Wie viele Strafverfahren der BA wurden in den letzten 10 Jahren durch NGOs angestossen oder unterstützt? Wie viele davon führten zu einer Verurteilung, wie viele nicht? Was war die durchschnittliche Verfahrensdauer?Wie oft hat sich die BA in den letzten 10 Jahren mit NGOs zu Sitzungen getroffen oder anderweitig ausgetauscht? Wurde dies vollständig protokolliert? Wie stellt die BA sicher, dass ihre Unabhängigkeit trotz solcher Treffen und der Verfolgung gemeinsamer strategischer Ziele gewahrt bleibt? Worin besteht die Rechtsgrundlage für von der BA angestrengte Pilotverfahren unter «kreativer» Anwendung des Völkerrechts, um die Rechtsprechung «voranzutreiben»? Wie stellt die BA sicher, dass das Legalitätsprinzip gewährleistet bleibt?Wie stellt die BA sicher, dass keine aussichtslosen, politisch motivierten Pilotverfahren zum Schaden von Schweizer Unternehmen oder Privatpersonen geführt werden, auch angesichts vorverurteilender Medienkampagnen von NGOs?Wie beurteilt der Bundesrat die Strafverfolgung in der Schweiz für vermeintliche, im Ausland verübte völkerrechtliche Straftaten hinsichtlich Rechtssicherheit und Neutralität?Kann der Bundesrat ausschliessen, dass solche Pilotverfahren und die Zusammenarbeit mit NGOs zu Staatshaftungen führen?Besteht nach Auffassung des Bundesrats gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass die BA mit Pilotverfahren unter «kreativer» Anwendung des Völkerrechts wirtschaftliche und politische Interessen der Schweiz gefährdet?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum | 27.05.2024 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 28.08.2024 |
Im Kontext der Besetzungen von Schweizer Bildungsstätten im April/Mai 2024 stellen sich grundsätzliche Fragen zu deren politischer Diversität und Qualitätssicherung. Deshalb wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Tschopp Jean |
| Datum | 17.04.2024 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 04.09.2024 |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am 9. April 2024 zugunsten des Vereins Klimaseniorinnen und verurteilte die Schweiz wegen Verletzung des Rechts auf ein Leben in einer gesunden Umwelt. Damit macht er dieses Recht zu einem Menschenrecht. Dieses Urteil stellt eine wertvolle Stütze für die notwendige ökologische Wende dar: Es sollen Mittel eingesetzt werden, die den Herausforderungen gerecht werden. Dieses historische Urteil gilt für die Schweiz und für alle Mitgliedstaaten des Europarates. Der Schweiz steht es frei, demokratisch zu bestimmen, wie sie die CO2-Neutralität erreichen will, sie muss aber in Bezug auf die eingegangenen Verpflichtungen (insbesondere das Übereinkommen von Paris) konsequent sein. Einige sind der Meinung, dass dieses Urteil zu weit geht. In einigen Kommentaren wird gefordert, dass die Schweiz die 1974 von ihr ratifizierte Europäische Menschenrechtskonvention kündigt, was zur Folge hätte, dass die Schweizer Bevölkerung nicht mehr vor dem EGMR klagen könnte. Dabei ist der EGMR (dem auch ein Schweizer Richter angehört) das einzige internationale Gericht, das von der Schweizer Bevölkerung angerufen werden kann, wenn alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Am 25. November 2018 bekräftigte die Schweizer Bevölkerung mit der Ablehnung der Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», dass sie dem Völkerrecht verpflichtet ist. Mehrere Urteile stärken den Schutz der Bevölkerung, zum Beispiel bei Asbestschäden oder im Falle von zu einer Verwahrung verurteilten Personen, die Anspruch auf eine geeignete Therapie haben, mit der das Rückfallrisiko verringert wird. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: Was waren die wesentlichen Änderungen von Gesetzen und/oder Praktiken, die infolge von EGMR-Urteilen gegen die Schweiz vorgenommen wurden?Wie hoch ist der Anteil der Verurteilungen der Schweiz an allen Verurteilungen, die vom EGMR gegen die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates ausgesprochen wurden (in absoluten Zahlen und in Prozent)?Inwieweit trägt der EGMR nach Meinung des Bundesrates zur Stärkung der Menschenrechte, zur Achtung der Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz und zur Stabilität der Demokratie in den Mitgliedstaaten des Europarats bei?Was würde passieren, wenn die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen würde und die Schweizer Bevölkerung nicht mehr vor dem EGMR klagen könnte?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Chassot Isabelle |
| Datum | 16.12.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 12.02.2025 |
An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat die Entlastungsmassnahmen festgelegt, die er nach dem Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung treffen will. Unter anderem schlägt dieser Bericht vor, künftig auf den Beitrag des Bundes zum Auslandsauftrag der SRG zu verzichten. Das Informationsangebot der SRG für das Ausland umfasst die zehnsprachige Internetplattform swissinfo.ch, die italienischsprachige Website tvsvizzera.it sowie die Zusammenarbeit mit den internationalen Fernsehsendern TV5Monde und 3sat. Ab 2025 belaufen sich die Bundesbeiträge auf jährlich 18,9 Millionen Franken. Denselben Betrag steuert die SRG zur Finanzierung bei. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Warum ist der Bundesrat angesichts der geringen Einsparungen für den Bund (weniger als 19 Millionen Franken) bereit, den internationalen Ruf der Schweiz und ihre Kommunikation ins Ausland zu schwächen?Warum ist der Bundesrat angesichts der Krise in der Schweizer Medienlandschaft bereit, ein hochwertiges und gefragtes journalistisches Angebot zu gefährden?Eine starke Stimme der Schweiz im Ausland stärkt ihre wirtschaftliche Position, vermittelt ihre Neutralitätspolitik und verbessert die Wahrnehmung der Schweizer Wissenschaft und Kultur im Ausland. Wie kam der Bundesrat zum Schluss, dass diese Leistungen nicht mehr unterstützungswürdig sind?Gemäss der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SRG bestehen die Ziele des Auslandauftrags darin, eine engere Verbindung zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und der Schweiz zu schaffen, die Präsenz der Schweiz im Ausland zu fördern sowie das Verständnis für deren Anliegen im Ausland zu verbessern. Wie will der Bundesrat diese Ziele in Zukunft erreichen?Im Jahr 2023 wurden das SWI-Onlineportal swissinfo.ch (in 10 Sprachen) und das italienischsprachige Angebot tvsvizzera.it insgesamt 45 Millionen Mal besucht. 3sat ist ein Gemeinschaftsprogramm von ARD, ZDF, ORF und der SRG und hat täglich über 5 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer. Über TV5MONDE erreichen Fernsehsendungen mit Bezug zur Schweiz 437 Millionen Haushalte in über 210 Ländern. Wo sieht der Bundesrat konkret ein Angebot, das hinsichtlich Qualität und Reichweite vergleichbar wäre?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Quadri Lorenzo |
| Datum | 27.09.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.11.2024 |
Aufgrund des Einsatzes der Armee der Russischen Föderation auf ukrainischem Territorium, der am 24. Februar 2022 begonnen hat, erliess der Bundesrat am 4. März 2022 in Ausübung seiner Kompetenzen auf Grundlage des Embargogesetzes die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72).
Der Einsatz der Armee – der von der Russischen Föderation zunächst als «militärische Spezialoperation» bezeichnet wurde und den sie nun als «Krieg gegen die NATO» bezeichnet – wurde als «Aggressionskrieg» (der Russischen Föderation gegen die Ukraine) eingestuft: Dies bildete die Grundlage und Rechtfertigung für die Verhängung der Sanktionen gemäss der genannten Verordnung.
Am 6. August 2024 sind die ukrainischen Streitkräfte in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation einmarschiert und führen seither ebenfalls einen «Aggressionskrieg». Genauer gesagt: Sie sind in über 1000 Quadratkilometer in der Region («Oblast») Kursk einmarschiert.
Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen: Weshalb hat es der Bundesrat in Anwendung der Neutralität der Schweiz nicht für angebracht gehalten, die Ukraine dafür zu sanktionieren, dass sie selbst einen «Aggressionskrieg» gegen die Russische Föderation auf deren Hoheitsgebiet begonnen hat?Beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen seines regelmässigen Monitorings des anhaltenden Konflikts in den Gebieten der Ukraine und Russlands, die Neutralität der Schweiz zu wahren und unparteiisch Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die die territoriale Souveränität anderer verletzen? Oder will er die Neutralität der Schweiz weiterhin missachten und sie ihrer Bedeutung und Glaubwürdigkeit berauben, um den Wünschen Brüssels und Washingtons nachzukommen?Wenn der Bundesrat den Grundsatz der Neutralität weiterhin missachten und nicht auch gegen die Ukraine Sanktionen erlassen will, beabsichtigt er dann wenigstens, den Schein zu wahren, indem er die genannte Verordnung in «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine und der Russischen Föderation» umbenennt?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Molina Fabian |
| Datum | 14.06.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 28.08.2024 |
Im Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) steht, dass sich ein Beitritt der Schweiz zum TPNW in der derzeitigen Lage negativ auf die «Zusammenarbeit im sicherheitspolitischen Bereich» auswirken würde. Österreich, ein vergleichbar militärisch-bündnisfreier und neutraler Staat, schätzt diese Situation wesentlich anders ein und gehört zu den 93 unterzeichnenden Staaten des TPNW. Im selben Bericht argumentiert der Bundesrat, dass die Verhinderung von Krieg auf die Abschreckungsfunktion von nuklearen Waffen zurückzuführen sei. Auch hier widerspricht Österreichs Regierung. Im Bericht «Understanding the humanitarian consequences and risks of nuclear weapons» (veröffentlicht im Juni 2023, https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/Understanding_the_Humanitarian_Consequences_and_Risks_of_Nuclear_Weapons.pdf) wird die Haltung unserer östlichen Nachbarin klar und wissenschaftlich untermauert: «Ein Atomkrieg wäre eine Katastrophe mit kaskadenartigen Folgen, die bis hin zum Zusammenbruch der menschlichen Zivilisation reichen könnten», ist darin zu lesen. «Die Annahme, es gäbe nukleare Abschreckung, ist schlichtweg falsch. Die katastrophalen Auswirkungen und die Risiken sind zu hoch», wird Aussenminister Alexander Schallenberg in der WOZ vom 4. April 2024 zitiert. Aus diesem Umstand ergeben sich folgende Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Kolly Nicolas |
| Datum | 17.04.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 04.09.2024 |
Stolz kündigte der Bund kürzlich eine Ukraine-Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock an. In den letzten Jahren kam es wiederholt zu einschneidenden Verletzungen des Schweizer Neutralitätsprinzips. Vor diesem Hintergrund stellt sich ganz klar die Frage, ob die Durchführung dieses Gipfels gerechtfertigt ist. Aufgrund der Positionen, die wir im bewaffneten Ukraine-Konflikt vertreten haben, ist unsere Legitimität als Vermittlerin stark geschwächt. Noch vor drei Jahren reiste Wladimir Putin für ein Gespräch mit dem amerikanischen Präsidenten in die Schweiz. Heute jedoch vertrauen uns zahlreiche Länder nicht mehr. Zudem ist es etwas unangebracht, ein solches Treffen zur ungelösten Situation eines schweren bewaffneten Konflikts in einem Luxushotel abzuhalten. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: Was wird er unternehmen, um das Vertrauen Russlands (und anderer Länder) zurückzugewinnen und eine echte Neutralität wiederherzustellen, damit die Schweiz in Zukunft wieder als effiziente und sachdienliche Friedensvermittlerin auftreten kann?Wie viel wird der Friedensgipfel auf dem Bürgenstock kosten?Wer wird den Friedensgipfel bezahlen?Warum wird dieser Gipfel in einem teuren Luxushotel abgehalten?Was wird die Sicherheit kosten? Werden die Kantone zur Kasse gebeten und werden sie für allfällige Arbeitsstunden ihrer Polizistinnen und Polizisten entschädigt?Am 15. Juni 2023 forderte Wolodimir Selenski in seiner Rede an die Bundesversammlung, dass die Schweiz ihm Waffen liefern solle. Nun fordert er, dass unser Land einen Friedensgipfel organisiert. Ab wann hat die Schweiz effektiv den Frieden gefördert und nicht die Fortsetzung dieses bewaffneten Konflikts unterstützt?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Rumy Farah |
| Datum | 15.03.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 08.05.2024 |
2013 unterzeichneten das VBS und das Verteidigungsministerium Israels eine Absichtserklärung zur militärischen Zusammenarbeit. Artikel 1 und Artikel 2 legt fest, dass die Förderung der Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich zwischen der Schweiz und Israel vertieft werden soll. Jedoch haben Israels Militäroperationen im Gazastreifen seit dem terroristischen Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 massive Verletzungen des humanitären Völkerrechts zur Folge gehabt. Angesichts dieser Tatsache kann die Schweiz, als Depositarstaat der Genfer Konventionen und somit als Verfechterin des humanitären Völkerrechts, nicht weiterhin eine Zusammenarbeit anstreben, die möglicherweise dazu beiträgt oder den Eindruck erweckt, solche Verstösse zu tolerieren oder zu legitimieren. Auch aus Sicht der Neutralitätspolitik ist es höchst fragwürdig, wenn die Schweiz in einer Absichtserklärung gegenüber einem Staat, der in einen bewaffneten Konflikt involviert ist, den Austausch von Informationen betreffend Ausrüstung sowie von Erfahrungen zwischen militärischen Spezialisten anstrebt. Schliesslich ist der in Art. 2 Abs. 3 Ziffer i. der Absichtserklärung erwähnte «Meinungsaustausch über das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte» im Rahmen hochrangiger diplomatischer und politischer Gespräche zu führen anstatt auf Stufe von militärischen Spezialisten. Denn die Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte haben längst den Rahmen militärischer Missgeschicke verlassen und werden stattdessen von der israelischen Regierung bewusst in Kauf genommen. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Unterstützung dieser Absichtserklärung den Eindruck in der Bevölkerung erweckt, dass sie Verletzungen des humanitären Völkerrechts toleriertWie steht der Bundesrat dazu, wenn die Schweiz mit einem Staat welches in einem bewaffneten Konflikt involviert ist, Austausch von Informationen betreffend Ausrüstung sowie von Erfahrungen zwischen militärischen Spezialisten anstrebt?In welcher Form findet in Art. 2 Abs. 3 Ziffer i. genannte «Meinungsaustausch über das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte» statt?Ist der Bundesrat der Meinung, dass Absichtserklärung zwischen dem eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweiz und dem Verteidigungsministerium des Staates Israel, wegen den genannten Gründen, gekündigt werden muss?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Pahud Yvan |
| Datum | 13.03.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 08.05.2024 |
Die eidgenössischen Räte haben eine Reihe von Motionen angenommen, die verlangen, dass russische Vermögenswerte in der Schweiz konfisziert werden. Nach der Annahme dieser Motionen durch den Ständerat wurde die Schweizer Botschafterin in Russland, Krystyna Marty Lang, in das russische Aussenministerium einbestellt. Die russische Regierung kritisierte den Beschluss der eidgenössischen Räte, russisches Eigentum in der Schweiz zu konfiszieren, und bezeichnete das Vorgehen als «staatlichen Diebstahl». Sie verurteilte den Entscheid der Schweizer Behörden aufs Schärfste; er verstosse ihrer Ansicht nach grob gegen Grundprinzipien und Normen des Völkerrechts im Bereich der Staatenimmunität. Russland betrachtet die Schweiz aufgrund dieses Beschlusses und ihrer Übernahme westlicher Sanktionen nicht mehr als neutral und hat sie auf seine Liste der «unfreundlichen Staaten» gesetzt. Daher weigert sich Moskau nun, an der grossen Ukraine-Friedenskonferenz teilzunehmen, welche die Schweiz dieses Jahr ausrichten möchte. Nach Ansicht mehrerer Experten, darunter Georges Martin, Schweizer Botschafter im Ruhestand, stellt diese Einberufung durch Russland vor allem ein Risiko für die Schweizer Diplomatie dar. " Eine derartiger Entscheid birgt die grosse Gefahr, dass unser Land, das sich als neutral bezeichnet, in einer Friedensverhandlung keine Rolle mehr spielen und Konfliktparteien nicht mehr an einen Verhandlungstisch bringen kann. Hält der Bundesrat einen Friedensgipfel zwischen Russland und der Ukraine nach diesem Beschluss der eidgenössischen Räte immer noch für möglich? Hat der Bundesrat eingeschätzt, wie sich dieser Beschluss der Bundesversammlung auf die diplomatischen Möglichkeiten der Schweiz auswirken wird? Ist der Bundesrat der Ansicht, dass dieser Beschluss die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrales Land, das in der Lage ist, in der Konfliktlösung eine Rolle zu spielen, gefährdet? Hat der Bundesrat eingeschätzt, wie sich die neuen russischen Sanktionen gegen die Schweiz auf die Schweizer Wirtschaft auswirken werden? Hat der Bundesrat die Auswirkungen dieses Beschlusses auf den Finanzplatz Schweiz abgeschätzt?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Pahud Yvan |
| Datum | 13.03.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 08.05.2024 |
Die Arbeit des Parlaments wird von den ausländischen Regierungen beobachtet. Die Wucht und die Zahl der Angriffe auf Israel, seine Regierung und seine Streitkräfte Israel, seine Regierung und seine Streitkräfte erweckt den Eindruck, dass wir voreingenommen sind. Der Bundesrat hielt es nicht für nötig, Israel nach den Massakern vom 7. Oktober zu besuchen, um die Unterstützung des Schweizer Volkes zum Ausdruck zu bringen. Der Armeechef war am 7. Oktober in Tel Aviv und reiste unverzüglich ab. Dies wirft kein gutes Licht auf unsere Streitkräfte. Die Präsidentin des IKRK hielt es erst zwei Monate nach den Massakern für angebracht, nach Israel zu kommen. Der Ruf des IKRK, einer Institution, welche die Neutralität der Schweiz symbolisiert, hat sich in Israel erheblich verschlechtert. Bei der Delegation und vor der Residenz der Leiterin der IKRK-Delegation in Tel Aviv kam es zu Demonstrationen, in denen die Voreingenommenheit des IKRK angeprangert wurde. An der israelischen Zivilbevölkerung wurden Kriegsverbrechen begangen. 11 000 ballistische Raketen wurden von der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung abgefeuert. Tel Aviv und seine Umgebung wurden bombardiert. Diese schweren Kriegsverbrechen finden im Parlament und in den Medien nur sehr wenig Beachtung.120 000 israelische Zivilisten wurden aus dem Gaza-Gebiet evakuiert. 80 000 aus dem Grenzgebiet zu Libanon.Die neutrale Arbeit des Parlaments muss unterstützt werden. Es geht nicht um ein Gerangel, in dem letzten Endes nur die Interessen einer einzigen Partei vertreten werden. Die Neutralität erfordert, dass auch das Leiden des israelischen Volkes anerkannt wird. Ausgewählte Anteilnahme ist nicht im Sinne der Neutralität. Die Aufsicht über die vom Bund finanzierten Organisationen muss erheblich verstärkt und verbessert werden. Die Skandale rund um das Hilfswerk UNRWA, das seit zehn Jahren von Schweizer Staatsangehörigen und ehemaligen IKRK-Mitarbeitenden geleitet wird, haben dem Ruf der Schweiz und des IKRK geschadet. Der Bundesrat soll die Aufsicht über die Aktivitäten von Schweizer Organisationen, die in Gaza und im Westjordanland tätig sind, verbessern und verstärken. Unabhängige Prüfungen müssen veranlasst und publik gemacht werden. Damit Interessenskonflikte vermieden werden können, dürfen die Prüfstellen keine Gelder von Bund und Kantonen erhalten. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um Neutralität und Ausgewogenheit bei der parlamentarischen Arbeit im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg zu gewährleisten? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Aufsicht über die Aktivitäten von Schweizer Hilfsorganisationen in Gaza und im Westjordanland zu verstärken?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Grüne Fraktion |
| Datum | 15.06.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.08.2023 |
Die Schweiz finanziert die Kriegsanstrengungen der Ukraine aufgrund ihrer Neutralität nicht. Die Tatsache, dass wir keine Waffen liefern, darf uns jedoch nicht davon entbinden, unseren Teil der Anstrengungen und der Solidarität gegenüber der Ukraine zu übernehmen, die Opfer einer ebenso brutalen wie völkerrechtswidrigen Aggression Russlands ist. Damit unsere Neutralitätspolitik bei unseren europäischen Nachbarn, die für die Verteidigung unseres Kontinents sorgen, glaubwürdig ist, müssten wir uns sogar noch stärker als andere an der Deckung der humanitären Bedürfnisse, dem Schutz der Bevölkerung und dem Wiederaufbau der Ukraine beteiligen. Im internationalen Vergleich liegen wir jedoch laut dem Kieler Institut am Ende der Rangliste, d. h. hinter allen europäischen Ländern, wenn man den Gesamtbetrag der zivilen und militärischen Unterstützung in Relation zum BIP setzt. So hat die Schweiz am 24. Februar 2023 0,05 Prozent ihres BIP beigetragen gegenüber 1,3 Prozent von Estland, 0,7 Prozent von Norwegen, 0,4 Prozent von Deutschland oder Grossbritannien und 0,5 Prozent von Österreich, deren Beitrag somit mehr als zehnmal höher ist. Selbst wenn man die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge in der Schweiz berücksichtigt, bleibt unser Beitrag mit 0,22 Prozent weit untem der unserer Nachbarn, einschliesslich Portugal mit 0,59 Prozent, den Niederlanden mit 0,89 Prozent oder Polen mit 3,1 Prozent.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Würth Benedikt |
| Datum | 16.03.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 10.05.2023 |
Aktuelle Entscheide und Positionen der Schweiz im Zusammenhang mit dem Ukraine Krieg können wie folgt zusammengefasst werden: Restriktive Auslegung der Neutralität, humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung, diplomatische Anstrengungen (beispielsweise mit den Lugano-Prinzipien). Neuerdings soll offenbar auch eine Offensive in Bezug auf Verhandlungen gestartet werden. Gleichzeitig fordert der Bundesrat in verschiedenen Stellungnahmen (so bereits am 24. Februar 2022) Russland auf, seine Truppen unverzüglich von ukrainischem Boden zurückzuziehen. Schliesslich hat die Schweiz aktuell als Mitglied des UNO-Sicherheitsrates eine besondere Rolle bei der Wahrung der kollektiven Sicherheit. Weil mit Russland eine Vetomacht des Sicherheitsrats einen Angriffskrieg führt, ist dieses System der kollektiven Sicherheit faktisch stillgelegt. Vor diesem Hintergrund verstärkt sich die Diskussion um die Uniting for Peace Verfahren innerhalb der UNO. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Aeschi Thomas |
| Datum | 09.03.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 26.04.2023 |
Zehntausende besorgterer Bürger haben in den letzten Wochen eindringliche postalische Appelle an die eidgenössischen Parlamentarier gerichtet. Darin sprechen sie sich mit deutlichen Worten gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aus. Dies wäre die Aufgabe der immerwährenden, bewaffneten und umfassenden Neutralität. Beim Postversand logistisch unterstützt wurden diese Bürger durch die AUNS-Nachfolgeorganisation Pro Schweiz. Nachdem sich der Ständerat mit der Ablehnung der Motion 22.3557 gegen indirekte Waffenlieferungen an die Ukraine aussprach, wurde gestern ab 15 Uhr im Nationalrat über die Motion 23.3005 debattiert, welche indirekte Waffenlieferungen an die Ukraine zugelassen hätte. Zeitgleich, ebenfalls gestern um 15 Uhr, informierten die Parlamentsdienste die Nationalräte, dass die Postzuschriften, in welchen zehntausende besorgter Bürger vor der Aufgabe der immerwährenden, bewaffneten und umfassenden Neutralität warnen, aufgrund des "Sortieraufwands" den Parlamentariern nicht zugestellt würden. Fälschlicherweise wird in besagtem Schreiben behauptet, es würde sich dabei um "Postzuschriften von Pro Schweiz" handeln, was wahrheitswidrig ist. In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen an das UVEK respektive die Schweizerische Post:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Portmann Hans-Peter |
| Datum | 21.09.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.11.2022 |
Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Quadri Lorenzo |
| Datum | 16.06.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 31.08.2022 |
Am 4. und 5. Juli findet in Lugano eine Konferenz für den Wiederaufbau der Ukraine statt. Damit verbunden ist die Mobilisierung von Tausenden von Personen (Militär, Ordnungskräfte), die für die Sicherheit der Konferenz sorgen sollen. Die Stadt Lugano, ihre Einwohnerinnen und Einwohner und ihre Geschäfte werden während mehrerer Tage gewaltige Unannehmlichkeiten auf sich nehmen müssen. Die Konferenz ist ein einseitiger Gipfel der Ukraine und ihrer Partnerländer. Die russische Gegenseite fehlt. Diese Zusammensetzung hat nichts mit den "Guten Diensten" der Schweiz bei kriegerischen Auseinandersetzungen zu tun. Im Gegenteil: Es handelt sich vielmehr um ein weiteres Aufweichen unserer Neutralität, die in der Zwischenzeit international jedwede Glaubwürdigkeit verloren hat. An diesem Einbahn-Treffen, an dem über Wiederaufbau diskutiert wird, während aller Wahrscheinlichkeit nach weiterhin Krieg herrscht und dessen Ende nicht abzusehen ist, werden bestimmt riesige Beiträge für den Wiederaufbau der Ukraine gesprochen. Vielleicht werden sogar Aufträge vergeben. Die Schweiz als Gastgeberin dieser Konferenz, deren Arbeit in einem Dokument festgehalten wird, wird sich schwerlich heraushalten können, wenn es um die Beitragsersuchen geht. Ich frage den Bundesrat:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | de la Reussille Denis |
| Datum | 09.05.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 24.08.2022 |
Der Chef der Armee, Thomas Süssli, hat kürzlich erklärt, dass ein Beitritt der Schweiz zur NATO "zurzeit" nicht auf der Tagesordnung stehe. Bedeutet "zurzeit", dass die Frage eines Beitritts bald geprüft werden könnte? Diese Meinungsbekundungen sind meines Erachtens völlig inakzeptabel. Übersieht Herr Süssli, dass die Schweiz neutral ist und dass in unserem Land während des Kalten Krieges zu keiner Zeit ein NATO-Beitritt diskutiert wurde? Ebenso inakzeptabel ist das Schweigen des Bundesrates im Nachgang zu solchen Aussagen. Der Bundesrat und die Departementsvorsteherin Viola Amherd hätten Herrn Süssli zur Ordnung und ihm ein paar Tatsachen in Erinnerung rufen sollen, insbesondere, dass es nicht der Chef der Armee ist, der in unserem Land über die Aussenpolitik bestimmt.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. |
| Datum | 18.03.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 18.05.2022 |
Der Krieg in der Ukraine wird langfristige Auswirkungen auf die Aussenpolitik der Schweiz haben. Neben Fragen der Ausgestaltung der Guten Dienste und der Neutralität wird sich die Schweiz auch in der Diskussion um einen Wiederaufbau in der Ukraine aktiv in die internationale Diskussion einbringen müssen. Vor diesem Hintergrund bittet Die Mitte-Fraktion den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Roth Franziska |
| Datum | 17.03.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 04.05.2022 |
Am neunten Tag nach der Aggression Russlands gegen die Ukraine erklärten EDA und VBS im Dokument "Die Neutralität der Schweiz", die Neutralität sei nicht anwendbar, wenn es zu einem bewaffneten Angriff durch einen anderen Staat kommt. Dann stehe es der Schweiz frei, eine Kooperation mit anderen Staaten zur gemeinsamen Verteidigung einzugehen. Kurz darauf präzisierte der Armeechef in einem Interview: Im Verteidigungsfall würde die Neutralität hinfällig. Dann könnten und müssten wir uns mit anderen Staaten verbünden, allenfalls auch mit der NATO."
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Hurni Baptiste |
| Datum | 03.03.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 04.05.2022 |
Ich ersuche den Bundesrat, auf folgende Fragen und Anliegen einzugehen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Zuberbühler David |
| Datum | 18.06.2021 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 01.09.2021 |
Die Neutralität ist der wichtigste Grundsatz der Aussenpolitik der Schweiz. In Bezug auf den israelisch-palästinensischen Konflikt scheint diese Neutralität aber zu einer Alibi-Übung verkommen zu sein. Dies zeigte sich erneut während den terroristischen Angriffen der Hamas und des islamischen Dschihads auf Israel, als der Bundesrat beide Parteien gleichermassen zur Beilegung der Gewalt und Einhaltung des Völkerrechts mahnte. Den Angreifer mit dem Angegriffenen moralisch auf gleiche Ebene zu setzen, ist kein politisch neutrales Verhalten, sondern eine ungerechte Beurteilung der Lage und sendet zudem ein falsches Signal: Es relativiert die Tragweite des doppelten Völkerrechtsbruchs durch die Hamas und frustriert die Anstrengungen Israels, die Raketenangriffe mit so wenig zivilen Opfern wie nur möglich zu unterbinden. Terroristische Angriffe solcher Art auf Israel sind leider nicht neu und die Absichten der Hamas, auch für den Bundesrat, seit jeher unverkennbar. Jedes Land hat das Recht, seine Bürger gegen Angriffe zu verteidigen. Während Israel Raketen gebraucht, um seine Bürger zu schützen, gebraucht die Hamas das palästinensische Volk als menschliche Schutzschilder, um seine Raketen zu schützen. Als neutraler Staat sollte die Schweiz ihre "Guten Dienste" nicht länger zur Begünstigung von Aggressoren instrumentalisieren lassen, sondern die Spreu wieder vom Weizen trennen, besonders im Hinblick auf das Völkerrecht. Aus diesem Grund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Müller Damian |
| Datum | 31.05.2021 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 01.09.2021 |
Der Entwurf des Sicherheitsberichts 2021, den der Bundesrat am 28. April 2021 verabschiedet hat, misst den Cyberrisiken zurecht eine grosse Bedeutung bei. Die rasch fortschreitende Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche machen den Cyberraum zu einem Schlüsselbereich auch für die zukünftige Aussen- und Sicherheitspolitik. Die neuartigen Risiken erfordern technische und militärische Kapazitäten, um auf sie einzuwirken und Angriffe abzuwehren. Notwendig ist aber auch die Klärung wichtiger völkerrechtlicher Normen und des bestehenden neutralitätspolitischen Konzepts der Schweiz. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Sommaruga Carlo |
| Datum | 17.12.2020 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 24.02.2021 |
Am 7. Juli 2017 stimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen dem Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) zu. Im Juni 2018 nahm der Nationalrat die Motion 17.4241 an; sie verlangt vom Bundesrat, den Vertrag möglichst rasch zu unterzeichnen und ihn dem Parlament zur Ratifizierung zu unterbreiten. Der Ständerat wies in seinem Bericht von Juni 2018 die vom Bundesrat vorgebrachten Einwände zurück und nahm die Motion im Dezember 2018 ebenfalls an. Bis heute hat der Bundesrat kein Verfahren eingeleitet, um die Motion umzusetzen. Anfang April 2019 entschied der Bundesrat, vertieft über einen allfälligen Beitritt der Schweiz zum TPNW nachzudenken und bis Ende 2020 einen weiteren Bericht vorzulegen. Die Bedenkzeit wollte er nutzen, um hinsichtlich der letzten Entwicklungen der internationalen Politik und der Sicherheitspolitik Bilanz zu ziehen. Das Besondere daran war, dass der Bericht sich auf ein verwaltungsexternes Gutachten unter Beizug von ausländischen Fachleuten abstützen sollte. Dieser zusätzliche Bericht liegt bis heute nicht vor. Der Bundesrat verschob ihn wiederholt und machte dessen Erstellung anstatt von einer eigenen Politik von Ereignissen und Stellungnahmen von Drittländern abhängig, über die er keine Kontrolle hat. Unterdessen wurde der TPNW von 50 Ländern ratifiziert und wird im Januar 2021 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der Bundesrat sich zu den folgenden Fragen äussert:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Müller-Altermatt Stefan |
| Datum | 17.12.2020 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 17.02.2021 |
Der grösste Teil des aserbaidschanischen Öl- und Gashandels wird von in der Schweiz domizilierten Firmen abgewickelt. Aserbaidschan seinerseits war in den vergangenen Monaten Kriegspartei im Konflikt um Berg-Karabach. Alleine die in der Antwort auf die Frage 20.5948 genannte Gewinnsumme des staatlichen Ölkonzerns Socar (383 Mio. USD) entspricht dem Verteidigungsetat des Kriegsgegners Armenien. Es kann kaum bestritten werden, dass der Schweizer Handelsplatz eine relevante Rolle spielte bei der Finanzierung des Krieges. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Fiala Doris |
| Datum | 24.09.2020 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.11.2020 |
Der Bundesrat ist gebeten folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Gugger Niklaus-Samuel |
| Datum | 27.09.2019 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.11.2019 |
Die riesigen Brände im Amazonasgebiet sind für die Erde eine Katastrophe grössten Ausmasses. Sie bewegen die Menschen weltweit, auch in der Schweiz. Die grüne Lunge der Welt ist stark gefährdet, die damit zusammenhängenden Probleme, z. B. die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung, auf die Biodiversität in der Region oder auf das Klima weltweit, sind verheerend. Der Bund hat als Sofortmassnahme vier Deza-Experten in das Amazonasgebiet entsandt. Das ist löblich, angesichts der sozialen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Dimensionen der sich stellenden Herausforderungen aber eine verschwindend kleine und überdies kurzfristige Hilfe. In dieser komplexen Krise, von der mehrere Länder direkt betroffen sind und in der zahlreiche weitere ihre Hilfe anbieten, könnte die Schweiz stattdessen ihre guten Dienste anbieten, denn sie geniesst im In- und im Ausland den Ruf als vertrauenswürdige Vermittlerin und effiziente Koordinatorin. Ihre Neutralität ohne koloniale Vergangenheit, ihr demokratisches System, welches auf Austausch, Ausgleich und Kompromiss aufbaut, sowie ihre Erfahrung mit kultureller Vielfalt schaffen Vertrauen und sind hierfür zentrale Eigenschaften, wie auch der Bundesrat in einem Bericht kürzlich festhielt. Folgende Fragen stellen sich:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Portmann Hans-Peter |
| Datum | 16.09.2019 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.11.2019 |
Die Schweiz hat sich verpflichtet, Sanktionen, welche von der UNO ausgesprochen werden, umzusetzen. Alle durch Einzelstaaten einseitig verhängten Wirtschaftsembargos werden mit Blick auf die Neutralität vom schweizerischen Gesetz nicht erfasst. Da jedoch globale Wirtschaftsmächte missbräuchlich auch Strafaktionen gegen Unternehmungen fremder Staatshoheiten verhängen, werden in der Schweiz viele Kundenbeziehungen gekündigt, welche eine allfällig mögliche Verbindung zu sanktionierten Staaten aufweisen. Das liegt natürlich entsprechend der Gewerbefreiheit in der Kompetenz dieser privatrechtlichen Unternehmungen. In verschiedensten Fällen hat aber die offizielle Schweiz gemäss internationalen Verträgen Verpflichtungen, wie das Sicherstellen eines freien Kapitalverkehrs oder das Sicherstellen des täglichen Funktionierens bei den Botschaften und deren Mitarbeitenden. Ich bitte den Bundesrat, diesbezüglich zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Brélaz Daniel |
| Datum | 18.06.2019 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 28.08.2019 |
Seit der Finanzkrise 2008 ist die Bilanz der Schweizerischen Nationalbank (SNB), genau wie die Bilanzen anderer Zentralbanken der Welt, erheblich gewachsen: von 127 Milliarden Schweizerfranken Ende 2007 auf 817 Milliarden Schweizerfranken Ende 2018. Auf der Aktivseite der Nationalbank beliefen sich die Devisenanlagen Ende 2018 auf 764 Milliarden Schweizerfranken; diese Anlagen wiederum setzten sich zu 69 Prozent aus Staatsanleihen, zu 12 Prozent aus Unternehmensanleihen und zu 19 Prozent aus Aktien zusammen.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum | 05.06.2019 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 28.08.2019 |
An der Bundesratssitzung vom 7. Juni 2019 wird voraussichtlich zum institutionellen Rahmenabkommen (Insta) von den fünf SP-, CVP- und FDP-Vertretern im Bundesrat ein "Ja, aber" beschlossen, dies entgegen dem Willen der zwei SVP-Vertreter. "Ja, aber" bedeutet, dass der Bundesrat dem Vertragstext des Insta zustimmt und sich damit verpflichtet, automatisch EU-Recht zu übernehmen und sich der EU-Gerichtsbarkeit zu unterstellen. Seitens der EU verlangt der Bundesrat lediglich einige "Präzisierungen" in den Bereichen staatliche Beihilfen, Unionsbürgerrichtlinie und Lohnkontrollen, welche jedoch nicht den eigentlichen Vertragstext abändern würden. Nach den eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober 2019 plant der Bundesrat dann noch mit der alten EU-Kommission das Insta zu unterzeichnen. Im Hinblick auf den Bundesratsentscheid vom 7. Juni 2019 wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Grüne Fraktion |
| Datum | 05.06.2019 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 04.09.2019 |
Seitdem der Nationalrat das CO2-Gesetz völlig verwässert hatte, demonstrierten Schweizer Jugendliche - zusammen mit Zehntausenden Bürgerinnen und Bürgern aller Altersstufen - deutlich, dass sie die Tatenlosigkeit der politischen Mehrheiten nicht akzeptieren. Sie verlangen konsequente Massnahmen. Sie wollen nicht nachteiligen klimatischen, aber auch wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen ausgesetzt sein, wie es sie noch nie gab. Um weltweit mehr Klimagerechtigkeit zu schaffen, müssen gerade die Industrieländer besonders rasch aus fossilen Energieträgern aussteigen.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Eberle Roland |
| Datum | 20.03.2019 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 29.05.2019 |
In meiner Interpellation 18.3136, "Die Eidgenössische Finanzkontrolle als politischer Akteur?", vom 12. März 2018 gab ich meiner Sorge Ausdruck, dass die Finanzkontrolle die gebotene Neutralität immer wieder missachtet und politisch Stellung bezieht. Unter anderem fragte ich nach Grenzen, die bei öffentlichen Verlautbarungen zu beachten sind. Meine Frage wurde wie folgt beantwortet: "Die Grenze ergibt sich durch die vom Gesetzgeber zugedachte übergeordnete und überparteiliche Stellung. Diese wird beeinträchtigt, wenn der Eindruck entsteht, die EFK gebe politische Stellungnahmen ab. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Kommunikation der EFK in der Vergangenheit nicht immer mit der erforderlichen Sensibilität erfolgt. Er geht davon aus, dass die EFK Massnahmen treffen wird, damit ihre Öffentlichkeitsarbeit in Zukunft den berechtigten Erwartungen an Professionalität, Ausgewogenheit und gebotener Zurückhaltung entspricht." Erneut und nur einige Monate nach der bundesrätlichen Beantwortung der obenerwähnten Interpellation stelle ich mit beträchtlichem Ärger fest, dass wiederum, und nicht abschliessend aufgezählt, drei krasse Fälle von Überinterpretation der Rolle der EFK durch die EFK selber zu Buche stehen. Damit wird gezielte politische Einflussnahme betrieben, was klar dem Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzkontrolle widerspricht. Erstens: Im letzten Spätsommer hat die EFK die Exporterlaubnis des Bundes von Rüstungsgütern öffentlich kritisiert - notabene genau zum Zeitpunkt einer hitzigen Debatte über eine Lockerung der Ausfuhrbestimmungen. Zweitens: Die EFK hat mit unverkennbar wertendem Unterton in einem Bericht die Frage der Besteuerung der Kantonalbanken aufgeworfen. Das Terrain dafür hatte sie zuvor mit einem von ihr in Auftrag gegebenen KPMG-Bericht vorbereitet, um die Diskussion in die von ihr gewünschte Richtung zu lenken. Drittens: Mit wachsendem Unverständnis habe ich erfahren, dass sich die EFK der Schweizerschulen im Ausland annehmen wird - und zwar nicht, wie man billigerweise vermuten und in Ordnung finden würde, hinsichtlich der korrekten Verwendung der Bundessubventionen, bezüglich der Finanzflüsse o. Ä., sondern ausdrücklich um zu überprüfen, ob die Schulen ihren Auftrag erfüllen. Eine Dreierdelegation der EFK war bei der Geschäftsstelle der Schweizerschulen auf einer Art "fact-finding mission", um herauszufinden, welchen Auftrag sich die EFK geben wolle. Dabei haben die Vertreter der EFK geäussert, am besten würden sie natürlich selber Schweizerschulen im Ausland besuchen. Mittlerweile wissen wir es: Die EFK plant, zu diesem Zweck nach Rom, Mailand und - Bogota zu reisen. Ich war bisher der Auffassung, dass es Sache der Exekutive ist, Gesetze umzusetzen, und allenfalls Sache des Parlamentes, über die Wirkung der von ihm erlassenen Gesetze zu befinden und die ausführende Verwaltung zu beaufsichtigen. Ich bin ungehalten über die Tatsache, dass sich die Führung der EFK um bundesrätliche Einschätzungen und Beurteilungen zu foutieren scheint. Es stellt sich im Fall der Schweizerschulen die Frage, was der Stellenwert eines Berichtes der Schulexperten aus der Finanzkontrolle über das Rendement der Schweizerschulen im Ausland dereinst sein wird. Die Schulen sind ja nicht etwa Aussenstellen des Bundes o. Ä., sondern alle privatrechtlich getragene Privatschulen; ihr Aufwand wird im Durchschnitt zu rund 30 Prozent durch Bundessubventionen gedeckt. Zum Erstaunen kommt der Ärger aus schlichter Bürgersicht dazu: Was sollen die "Auslandreisli" der Finanzkontrolleure, wenn sie ihren eigentlichen Auftrag - die eigentliche Finanzkontrolle - geradeso gut zu Hause in Bern erfüllen könnten? Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Fridez Pierre-Alain |
| Datum | 28.09.2018 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 07.11.2018 |
Im Geschäftsbericht 2017 des Bundesrates über die Teilnahme der Schweiz am Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und an der Partnerschaft für den Frieden wird mitgeteilt, dass sich die Schweiz entschieden habe, dem Forschungszentrum für Cyberabwehr der Nato "Cooperative Cyber Defence Center of Excellence" in Estland als Partnerstaat beizutreten. Der effektive Beitritt der Schweiz werde im Verlaufe des Jahres 2018 erwartet. Dies ist natürlich eine ausgezeichnete Neuigkeit: einerseits, da das Thema sehr wichtig ist, und andererseits, da wir jegliche Art von Zusammenarbeit in Sachen Sicherheit als besonders relevant einschätzen. Dennoch stellt sich uns aber angesichts dieser Neuigkeit eine Reihe von Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Regazzi Fabio |
| Datum | 12.09.2018 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 21.11.2018 |
Der Bundesrat hat im Februar 2018 den "Expertenbericht: Sexualaufklärung in der Schweiz" (EB) veröffentlicht, den eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammengesetzte Expertengruppe erarbeitet hat. Die diesem Bericht zugrunde liegende Situationsanalyse wurde bei Public Health Services und Swiss TPH in Auftrag gegeben. Laut dem Postulat Regazzi hatte der EB das Ziel, die Arbeitsgrundlagen von Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) "durch eine insbesondere von SGCH unabhängige Expertenkommission" wissenschaftlich zu prüfen.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Béglé Claude |
| Datum | 15.06.2018 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 22.08.2018 |
Einsatz für den Frieden lässt sich politisch weder links noch rechts einordnen. Keine Ideologie kann den Anspruch erheben, dies sei ihr Thema. Friedensförderung kann unruhige Regionen stabilisieren und Menschen vor Elend und Schrecken bewahren, wenn ihr Land ins Chaos abgleitet. Friedensförderung heisst Prävention, heisst Abmilderung von Konflikten und heisst Auswege aus einer Krise aufzeigen. Zur Friedensförderung gehören zum einen Massnahmen des Zwangs (Entsendung von Truppen in das Krisengebiet, Justiz in Transitionsprozessen) und zum andern verbindende Massnahmen (Gewaltverzicht, Arbeit am kollektiven Gedächtnis, gegenseitiges Verzeihen, Stärkung der Zivilgesellschaft). Unser Land ist auf dem Gebiet der Friedensförderung Experte, dank seiner Neutralität, seiner geringen Grösse (die Schweiz ist für kein anderes Land eine Bedrohung), seiner humanitären Tradition, seiner Erfahrung in der Diplomatie und dank der in den letzten fünfzig Jahren auf diesem Gebiet entwickelten Kompetenz seiner Fachleute. Ein gutes Beispiel für all dies ist Gaamac (Global Action Against Mass Atrocity Crimes). Diese Organisation ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt, leistet aber eine bemerkenswerte Arbeit: a. Sie ist auf dem Gebiet der Konfliktprävention tätig, indem sie gleichzeitig staatliche Repräsentanten und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft mobilisiert. So hat eine Gruppe afrikanischer Länder ein Präventionshandbuch zuhanden der Behörden ausgearbeitet. b. Sie engagiert sich für die Einsetzung von Justizeinrichtungen in Transitionsprozessen (zusammen mit dem Internationalen Strafgerichtshof sowie auf der Ebene einzelner Länder). c. Sie setzt sich ein für Vergangenheitsbewältigung und Arbeit am kollektiven Gedächtnis, wichtige Voraussetzungen für Versöhnung und Wiederaufbau. d. Sie erarbeitet Lösungen, wie Auswege aus Krisen gefunden werden können, die nachhaltig sind und bei allen Konfliktparteien auf Akzeptanz stossen. All dies ist die Arbeit eines kleinen Teams, das bei der Abteilung Menschliche Sicherheit im EDA angesiedelt ist. Es nutzt ein weitverzweigtes internationales Netz, sehr diskret, aber sehr wirksam. Es ist zu einem wichtigen Bannerträger für die Glaubwürdigkeit unseres Landes auf internationaler Ebene geworden. Wie können Bundesrat und Parlament diesen Leuchtturm unserer Diplomatie unterstützen, damit er über angemessene Mittel verfügt, um seine Mission gut zu erfüllen?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Vonlanthen Beat |
| Datum | 13.06.2018 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 29.08.2018 |
Vor dem Hintergrund der Digitalisierung sämtlicher Gesellschaftsbereiche ist die Schweiz zunehmend von einigen wenigen digitalen Informationssystemen und Schlüsselkomponenten abhängig. Die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der neuen digitalen Prozesse und Anwendungen hängt wesentlich von derjenigen ihrer Komponenten ab. Bei den meisten dieser in höchstem Mass sicherheitsrelevanten Komponenten handelt es sich um geschlossene, eigentumsgeschützte Technologien aus dem Ausland, die keiner Inspektion durch inländische Stellen unterzogen werden können. Wie verschiedene Ereignisse der jüngsten Zeit aufzeigen (z. B. Meltdown-Gefahr bei Intel-Prozessoren), reichen die Garantien der Händler bei Weitem nicht aus, um gravierende Sicherheitslücken auszuschliessen. Für die Schweiz ist diese Situation mit bedeutenden systemischen Risiken verbunden. Skrupellose ausländische Akteure oder Mächte, die über Kenntnisse bestehender Schwächen der digitalen Infrastruktur und Schlüsselkomponenten verfügen, könnten jederzeit sensible Daten abschöpfen oder sogar die Kontrolle über weite Teile der Schweizer Informationssysteme und -anwendungen übernehmen. Sicherheitsrisiken betreffen den gesamten Prozess der Produktgestaltung und -herstellung. Sogenannte bösartige Funktionen ("malicious features") können bereits bei der Gestaltung absichtlich eingefügt werden, ohne dass dies für die Abnehmer infolge des geschlossenen Charakters der Technologie ersichtlich wäre. Daraus ergibt sich die Gefahr verheerender Angriffe beispielsweise im Bereich des Stromverbrauchs und der Elektromagnetik ("side channel attacks"). In der digitalen Welt kann die Schweiz ihren global einzigartigen Standortfaktor von Sicherheit, Zuverlässigkeit und hervorragendem Datenschutz nur aufrechterhalten, wenn sie solche Risiken mit glaubwürdigen Massnahmen ausschliesst. Insbesondere muss sie in der Lage sein, ihre digitalen Systeme und Komponenten autonom zu schützen und weiterzuentwickeln. Mit der Schaffung eines sicheren Schweizer Marktes für digitale Hardware, Betriebssysteme und Computerplattformen könnte unser Land nicht nur beträchtliche Systemrisiken abwenden, sondern sich auch neue wirtschaftliche Möglichkeiten erschliessen. Zahlreiche Länder sind ebenso wie die Schweiz von sicherheitsrelevanten ausländischen Komponenten abhängig, verfügen aber nicht in gleichem Mass über das technologische Know-how und die wirtschaftlichen Möglichkeiten, um in ihre eigenen Technologien zu investieren. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Länder dank des weltweit verankerten Schweizer Images von Sicherheit, politischer Stabilität und Neutralität unserem Land grösseres Vertrauen entgegenbringen würden als den dominierenden Technologiekonzernen. Die Schaffung eines sicheren Schweizer Marktes für digitale Hardware, Betriebssysteme und Computerplattformen ist für die Schweiz strategisch von zentraler Bedeutung. Angesichts der Anfälligkeit der digitalen Systeme und der wirtschaftlichen Chancen, die mit einer solchen "Swiss secure"-Strategie verbunden sind, bedarf es in diesem Bereich einer gemeinsamen Anstrengung aller relevanten privaten und öffentlichen Akteure, das heisst der Politik, der Forschungsinstitutionen sowie der Privatwirtschaft. Ziel einer solchen Innovationsstrategie wäre es, Systemrisiken mittels einer einheimischen Konzeption und Zertifizierung digitaler Schlüsselkomponenten auszuschliessen und die wirtschaftlichen Chancen, die sich daraus ergeben, zu nutzen. Ausgehend von diesen Darlegungen erlaube ich mir, dem Bundesrat die folgenden Fragen zu stellen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Béglé Claude |
| Datum | 16.03.2018 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.05.2018 |
Unsere Welt ist je länger, je mehr eng verflochten, also interdependent. Die neuen Technologien bringen eine Komplexität mit sich, die einige Grundprinzipien der Schweiz vor Herausforderungen stellt: Souveränität, Unabhängigkeit, Neutralität, Schutz der Privatsphäre usw. Die noch nie dagewesene Abhängigkeit unter den Staaten - eine Folge der Digitalisierung - führt dazu, dass die Karten im Spiel der internationalen Beziehungen völlig neu gemischt werden. Was tun, wenn die Digitalisierung es einer grossen Macht erlaubte, andere Staaten zu dominieren? Wenn sie diese in den Status von Unterakkordanten versetzen könnte? Oder wenn sie deren kritische Infrastrukturen lahmlegen könnte? In gleicher Weise kennen auch Pandemien oder Klimakatastrophen keine Grenzen mehr. Diese Herausforderungen rufen nach globalen Antworten; dafür braucht es ein vertieftes Verständnis dessen, was wissenschaftlich und technologisch hinter dieser Entwicklung steckt. Die Schweiz befindet sich in der vorteilhaften Situation, sowohl ein Wissenschaftsstandort erster Güte zu sein - mit Hochschulen und Entwicklungsbereichen mit Spitzenrang ("Crypto Valley" im Kanton Zug, Biotechnologie) - als auch ein Staat, dessen Unparteilichkeit von den meisten anderen Staaten anerkannt ist. So wäre die Schweiz, trotz ihrer geringen Grösse, sehr wohl in der Lage, einen wesentlichen Beitrag zu innovativen Lösungen zu leisten, die Rolle einer Mediatorin zwischen Staaten zu spielen und internationale Institutionen zu beherbergen, die die globale Gouvernanz dieser Bereiche der Spitzentechnologien sicherstellen und deren Entwicklung regulieren könnten. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ("Sustainable Development Goals") bilden ein Geflecht von sich ergänzenden Programmen. Diese fördern die Synergien zwischen den Ländern und den Entwicklungsbereichen. Auch für deren Verwirklichung ist es nötig, neue globale Konzepte zu entwickeln und diese weltweit umzusetzen. Die Schweiz ist hier in einer besonders guten Ausgangslage. Unsere Forschungsstätten und unsere Unternehmen können Lösungen liefern, unsere Diplomatie würde für deren Verbreitung sorgen. Alle, einschliesslich der internationalen Gemeinschaft, kämen so auf ihre Rechnung. Das internationale Genf, das schon heute zahlreiche Organisationen der Vereinten Nationen und viele NGO beherbergt, böte den idealen Rahmen für ein solches Vorhaben. Sein Ruf als Zentrum für Vermittlung würde dadurch gestärkt. Bestrebungen in diese Richtung gibt es bereits. Wie könnte man sie verstärken? Welche Mittel braucht es dazu? Was hält der Bundesrat von dieser Form der Wissenschaftsdiplomatie? Könnte sie zu einer strategischen Leitlinie unserer Aussenpolitik werden? Wenn ja: Wie könnte ihre Ausstrahlung gesteigert werden, mit welcher Konzeption, und welche Ressourcen wären dafür nötig?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Hêche Claude |
| Datum | 12.03.2018 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 09.05.2018 |
In Anbetracht der Wichtigkeit des Kernbegriffs "Kooperation" in unserer Sicherheitspolitik sowie der Möglichkeiten, die das Recht und unsere Politik der Neutralität bieten (Mitteilung des VBS von Ende November 2017), wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Reimann Lukas |
| Datum | 29.09.2017 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.11.2017 |
Die Teilnahme der Schweiz an der Nato-"Partnership for Peace" beunruhigt viele Leute, insbesondere in der Jugend. So erhielt das Anliegen "Austritt Nato-'Partnership for Peace' (PfP)", aus dieser Partnerschaft auszusteigen, beim parteipolitisch neutralen Projekt "Verändere die Schweiz!" des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente über 600 Likes - und somit am meisten Likes der etwa 700 eingereichten Anliegen. Insbesondere diese Überlegungen und Fragen an den Bundesrat tauchten bei der Debatte mit der Jugend auf:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Schneider-Schneiter Elisabeth |
| Datum | 27.09.2017 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 22.11.2017 |
Seit einiger Zeit wird in der Schweiz ein verstärkter diplomatischer Austausch mit Eritrea gefordert. Man erhofft sich davon eine Lösung im Umgang mit den vielen eritreischen Flüchtlingen. Zentral für das Eritrea-Problem ist allerdings die Lösung des Konflikts zwischen Eritrea und Äthiopien, da dieser immer noch als Begründung für den unbefristeten Nationaldienst gebraucht wird. Bei einem Friedensabkommen würde der Rechtfertigungsgrund für den unbefristeten Nationaldienst dahinfallen und somit der Flucht- bzw. Asylgrund für viele Eritreer in der Schweiz. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Ingold Maja |
| Datum | 06.03.2017 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 26.04.2017 |
Vor über fünf Jahren verhängten die USA und die EU Wirtschaftssanktionen gegen die syrische Regierung. In der Folge wurden die Sanktionen laufend verschärft. Heute sind sie so umfassend, dass sie sich längst nicht mehr nur gegen die syrische Regierung richten. Die Schweiz schloss sich den EU-Massnahmen am 18. Mai 2011 an und übernahm damit ein Sanktionsprogramm, das die Verpflichtung der Schweiz gegenüber ihrer humanitären Tradition und Neutralität infrage stellt. Die Sanktionen wirken als Kollektivstrafe gegen das syrische Volk, das so für die Taten seiner Regierung büsst. Möglicherweise verursachen die Wirtschaftssanktionen ebenso viel Tod, Zerstörung und Vertreibung wie die direkte Kriegsgewalt. Aus dem internen Bericht "Humanitarian Impact of Syria-Related Unilateral Restrictive Measures", beauftragt von UN-ESCWA, der Wirtschafts- und Sozialkommission der Vereinten Nationen für Westasien, geht hervor, dass die Wirtschaftssanktionen humanitäre Hilfslieferungen erschweren und vernichtende wirtschaftliche Folgen für die Bevölkerung nach sich ziehen. Die Sanktionen haben keine Verbesserungen für das syrische Volk erreichen können. Stattdessen mehren sich die Hinweise darauf, dass sie massgeblich zur Abwertung der syrischen Währung, zur Arbeitslosigkeit, zum Zusammenbruch des öffentlichen Gesundheitswesens und damit zur Massenauswanderung nach Europa und in die Nachbarländer beitragen. Deshalb ist der Nutzen der Wirtschaftssanktionen zusammen mit den Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung zu überprüfen. Folgende Fragen stellen sich dem Bundesrat:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Köppel Roger |
| Datum | 27.02.2017 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 24.05.2017 |
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Schweizer Engagement von EDA und VBS in Kosovo ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Glarner Andreas |
| Datum | 16.12.2016 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.02.2017 |
Zurzeit verwahrt das EDA ein Original des Schlussabkommens zwischen der Regierung von Präsident Santos und der Farc. Dieser Vertrag wurde von der kolumbianischen Bevölkerung per Volksabstimmung am 2. Oktober 2016 abgelehnt. Trotzdem erklärt sich das EDA bereit, auch die zweite Fassung davon zu verwahren. Diesbezüglich wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Dittli Josef |
| Datum | 19.09.2016 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.11.2016 |
Unabhängig von den Verhandlungen mit der EU über die Masseneinwanderungs-Initiative und jenen zu einem institutionellen Abkommen will gemäss Medienberichten der Bundesrat mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten als treibende Kraft noch dieses Jahr ein neues Rahmenabkommen mit der EU prüfen, dies im Bereich einer "gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik" (Gasp). Dem Bundesrat geht es um die Teilnahme der Schweiz an Operationen zur Konfliktverhütung, zum Krisenmanagement und zur Friedenserhaltung im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Interessanterweise geht aus dem neuen Weissbuch der deutschen Bundesregierung zur "Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr" hervor, welche Rolle die EU mit den zu stärkenden Streitkräften vorsieht. Es wird darin aufgezeigt, wie die Kampfkraft und Kriegsfähigkeit verbessert werden soll und wie nationale Streitkräfte harmonisiert werden. Bezüglich Zukunft des Gasp wird von Abschreckung, kollektiver Verteidigung, verstärkter Vornepräsenz durch mobile und schnell einsetzbare Kräfte, von nuklearer Teilhabe sowie von durchhaltefähigen Beiträgen entlang von Nato-Planungszielen gesprochen. Dabei spricht die deutsche Bundesregierung von Fähigkeitsdefiziten von Drittstaaten und der Ertüchtigung von deren Sicherheitsstrukturen. Dies würde die Beratung, Ausbildung und Ausrüstung betreffen. Wenn die Schweiz nun als Drittstaat ein Gasp-Rahmenabkommen mit der EU eingeht, welches aus Sicht der EU und deren Mitgliedstaaten hauptsächlich auf die Stärkung der gemeinsamen Verteidigungsfähigkeit ausgerichtet ist, stellen sich für unser Land schon einige Fragen. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Reimann Lukas |
| Datum | 18.03.2016 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 11.05.2016 |
Seit dem Inkrafttreten des Abkommens Schengen/Dublin am 1. März 2008 hat sich insbesondere die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend geändert. Die Schengen-Staaten reagieren auf die Herausforderungen "Terror", "Massenzuwanderung" und "Flüchtlingsströme" verstärkt mit eigenständigen Massnahmen ohne Rücksicht auf Schengen/Dublin. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Chevalley Isabelle |
| Datum | 09.03.2016 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 11.05.2016 |
Die Schweiz verfügt über ausgezeichnetes Know-how in der Infrastrukturentwicklung, beispielsweise in der Energiegewinnung und im Transport. Afrika braucht heute unbedingt nachhaltige Infrastrukturen für das Wirtschaftswachstum, das nötig ist für die Beschäftigung der afrikanischen Jugend und die soziale Entwicklung des Kontinents. Verschiedene afrikanische Länder verfügen über ein enormes Potenzial für erneuerbare Energie. In Kamerun z. B. werden heute nur 5 Prozent des Wasserkraftpotenzials genutzt, ganz zu schweigen von beispielsweise dem Solarenergie- oder Biomassepotenzial. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage muss die Schweizer Industrie, insbesondere der Maschinenbau, neue Märkte erschliessen, um die Arbeitsplätze in der Schweiz zu sichern. Perspektiven gibt es in Afrika, aber die privaten Schweizer Akteure sind aus zwei Gründen oft benachteiligt: erstens wegen des starken Frankens und zweitens, weil unsere europäischen und chinesischen Konkurrenten für den Export von staatlichen Exportförderungsgeldern profitieren können. Andererseits wollen heute viele afrikanische Länder eine stärkere Diversifizierung bei ihren internationalen Partnern, um über Alternativen zu China, Frankreich usw. zu verfügen, und von der Neutralität der Schweiz profitieren. Die Herausforderung bei der Entwicklung von Infrastrukturen in Afrika ist, die Studien finanziert zu bekommen, die für die Finanzierung von Projekten nötig sind. Ist diese Hürde überwunden, interessieren sich traditionelle Finanzakteure für das Projekt. Um aber die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen, müssen zuerst die Studien finanziert werden. Diese Studien sind eine Spezialität der Schweiz. Im Anschluss an die Interpellation 15.3864 und um das Know-how der Schweiz für eine nachhaltige Entwicklung in Afrika zu nutzen, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Reimann Lukas |
| Datum | 18.12.2015 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 24.02.2016 |
Es gibt für den schweizerischen Kleinstaat keine realistische Alternative zur Neutralität. Neutralität ist der grösste Mehrwert, den ein Kleinstaat ohne Machtambitionen leisten kann. Entscheidender Faktor der Neutralität ist die Glaubhaftigkeit. Diese Glaubhaftigkeit gilt es in Friedenszeiten herzustellen und nicht im Krieg. Nur wer in Friedenszeiten glaubwürdig aufzeigt, dass er im Kriegsfall keine Partei ergreifen wird, kann sich beim Ausbruch eines Konfliktes aus dem Streit heraushalten und dafür umso mehr als von allen Seiten als neutral anerkannter Staat eine Rolle in der Friedensdiplomatie und in der humanitären Hilfe spielen. Die Bundesverfassung erteilt dem Bundesrat und der Bundesversammlung den Auftrag, die Neutralität zu wahren (Art. 173 und Art. 185 BV). Die Neutralität ist für die Schweiz seit Jahrhunderten die erfolgreiche Strategie der Aussen- und der Sicherheitspolitik. 2014 führte die Schweiz für ein Jahr das OSZE-Präsidium. Die Entschärfung des Konfliktes Russland-Ukraine stand im Zentrum der diplomatischen Bemühungen. Die Neutralität wurde selbst vom OSZE-Vorsitzenden, Herrn Bundesrat Didier Burkhalter, als entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Friedensdiplomatie bezeichnet. Es schien, die Zeit der Experimente mit einer von der ehemaligen Aussenministerin, Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, geforderten aktiven Neutralität sei beendet. Aktuell lässt sich aber die Schweiz zunehmend in die Sanktionen der Europäischen Union einbinden. Die Verhandlungen mit Russland über ein Freihandelsabkommen wurden gestoppt. Zudem wird der Einsitz im Uno-Sicherheitsrat weiter angestrebt. Ebenso wenig mit der schweizerischen Neutralität vereinbar ist ein allfälliger Frontex-Einsatz von Schweizer Sicherheitspersonal an der EU-Aussengrenze.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Keller Peter |
| Datum | 17.12.2015 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 17.02.2016 |
Gemäss "NZZ am Sonntag" (3. Dezember 2015) hat die Schweiz einem kriegsversehrten IS-Kämpfer aus Irak Asyl gegeben. Gemäss dieser Zeitung hat sich der Mann sein Asyl unter falschen Angaben erschlichen. Die Kontrollinstanzen haben den Betrug nicht erkannt. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Reynard Mathias |
| Datum | 22.09.2015 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 04.11.2015 |
Katalonien hat eine starke und ganz besondere Identität, die die Sprache, die Kultur und die jahrhundertealten Institutionen prägt. Die Debatte über die Unabhängigkeit dieser Region ist alt, in den letzten Jahren hat sie jedoch einen neuen Höhepunkt erlebt: 2012 erhielten die Abgeordneten, die "das Recht, zu entscheiden" befürworten, eine Mehrheit der Sitze; im November 2014 fand eine symbolische Volksbefragung über die Unabhängigkeit Kataloniens statt (die Abstimmung erzielte eine Mehrheit von 80 Prozent zugunsten der Unabhängigkeit, wurde jedoch sofort vom spanischen Staat rechtlich angefochten). Obwohl die Regierung in Madrid die Unabhängigkeit blockiert, strebt Katalonien heute danach, auf demokratischem Weg über seine politische Zukunft zu entscheiden. Am 3. August hat Kataloniens Präsident das Parlament aufgelöst und für den 27. September Wahlen mit plebiszitärem Charakter angesetzt. Sollten die für die Unabhängigkeit eintretenden Listen die Mehrheit der Sitze im Parlament erhalten, wird sich Katalonien für eine einseitige Unabhängigkeitserklärung entscheiden. Zusammenfassend kann Folgendes festgestellt werden:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Keller Peter |
| Datum | 17.06.2015 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 02.09.2015 |
Mitte Juni 2015 ist der aserbaidschanische Journalist Emin Huseynov in Begleitung von Aussenminister Didier Burkhalter aus seinem Heimatland in die Schweiz ausgereist. Gemäss EDA wurde dem Mann ein Visum aus humanitären Gründen gewährt. Zuvor hatte sich Huseynov unter falschen Angaben den Zutritt in die Schweizer Botschaft verschafft.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Heer Alfred |
| Datum | 01.06.2015 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 12.08.2015 |
Die Schauspielerin Natali Cohne Vaxberg sorgte kürzlich mit einem Video auf Youtube für Empörung. In der Gedenkstätte Yad Vashem verkleidete sie sich als "personifizierter Holocaust" und schändete damit das Gedenken an sechs Millionen Juden, relativierte den Holocaust und verharmloste die Barbarei des Nationalsozialismus. In einer weiteren Aktion kotete die Pseudo-Künstlerin, die von Rechtsextremen für ihre Aktion verehrt wird, auf eine Israel-Fahne. Diese revisionistische und den Holocaust relativierende Demonstration wurde von der radikal antiisraelischen NGO Zochrot produziert. Zochrot-Aktivisten waren auch in besagtem Video zu sehen. Zochrot wird vom Heks alimentiert, das wiederum von Bund, Kantonen und Gemeinden mit weit über 10 Millionen Franken jährlich unterstützt wird. Das Heks finanziert auch die palästinensische NGO Badil, welche unter anderem proklamiert: "Lang lebe die Intifada, ewiger Ruhm für unsere frommen Märtyrer." Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Estermann Yvette |
| Datum | 03.12.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.02.2015 |
Im Jahre 1999 hat die Nato während drei Monaten Bombenangriffe auf die Republik Serbien, insbesondere auf die Hauptstadt Belgrad, durchgeführt. Dabei sind schätzungsweise 3500 Zivilpersonen und auch Kinder getötet worden. Ziel war es, die Teilrepublik Kosovo von der Republik Serbien "freizubomben" und abzutrennen. Die Schweiz hat als einer der ersten Staaten das durch Nato-Einsätze freigekämpfte Territorium Kosovo als selbstständigen Staat anerkannt. Die Krim gehörte seit dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches zu Russland. Nachdem er sowjetischer Parteichef geworden war, schenkte der Ukrainer Nikita Chruschtschow die ethnisch russisch dominierte Krim der sozialistischen Teilrepublik Ukraine - ohne Volksbefragung. Nachdem in einer Volksbefragung die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung die Rückführung der Krim zum Territorium Russlands wünschte, wurde am 20. März 2014 im russischen Parlament (Duma) über die Aufnahme der Krim als Teilrepublik der Russischen Föderation abgestimmt. Bei dieser Abstimmung hat ein russischer Amtskollege von mir, auch Mitglied der aussenpolitischen Kommission (Vizepräsident), nach Ansicht des Bundesrates "falsch" abgestimmt. Deshalb wurde er mit vielen anderen offenbar "falsch" stimmenden Parlamentariern am 12. November 2014 gemäss Bundesratsverordnung (SR 946.231.176.72) auf eine Sanktionsliste gesetzt. Meine Fragen an den Bundesrat:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Vischer Daniel |
| Datum | 25.09.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 12.11.2014 |
Der Bundesrat will im Rahmen des Rüstungsprogramms 2015 sechs Drohnen Hermes 900 des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems kaufen. Im Zusammenhang mit diesem Geschäft stellen sich nachfolgende Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Keller-Sutter Karin |
| Datum | 08.09.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 19.11.2014 |
Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie die Spannungen im Südchinesischen Meer deuten darauf hin, dass sich die geopolitische Lage in Europa und der Welt verändert und sich eine neue "Blockbildung" etabliert. Die "neue Ordnung" nach dem Fall der Mauer 1989 erodiert zunehmend. Es entwickeln sich neue Kräfteverhältnisse. Die einst dominierenden USA können und wollen immer weniger ihr globales System stützen, während parallel dazu neue Mächte wie China und Russland wieder erstarken. Die Folge davon sind ein verstärkter Nationalismus und Militarismus. Die Welt ist also im Wandel. Unsere Neutralitätspolitik wandelt sich mit ihr. Im Bundesvertrag von 1815 sowie in den Verfassungen von 1848, 1874 und 1999 wurde die Neutralität für die Behörden zu einer aussenpolitischen Norm, die stets flexibel den Umständen und den Interessen des Landes angepasst wurde. Die bestimmenden Faktoren der Neutralitätspolitik sind die Interessen des Landes, das Neutralitätsrecht, die internationale Lage sowie die Tradition und Geschichte unseres Landes. Zudem diente die Neutralität auch immer wieder dem nationalen Zusammenhalt und ist ein wesentlicher Teil unseres Selbstverständnisses. Die neueste Sicherheitsstudie der ETH ("Sicherheit 2014") weist denn auch einen Zustimmungswert von 96 Prozent der Bevölkerung zur Neutralität aus. Die Bevölkerung erwartet also auch in einem sich ändernden geopolitischen Umfeld eine eigenständige Neutralitätspolitik. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Fehr Hans |
| Datum | 08.05.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.06.2014 |
Die schweizerische Neutralität ist als erfolgreiches Sicherheits- und Friedensinstrument von grösster Bedeutung für unser Land und bringt uns als Plattform für Friedensdiplomatie und humanitäre Einsätze eine einzigartige Stellung. Über 90 Prozent der Schweizer stehen laut Umfragen zur Neutralität. Dennoch steht die sogenannte Elite unserer Neutralität zum Teil skeptisch bis ablehnend gegenüber und will unsere Miliz- und Widerstandsarmee quasi zur Nato-Marionette degradieren, um sie bei Auslandeinsätzen modulartig in Nato-Verbände eingliedern zu können. Der neu ausgebrochene Ost-West-Konflikt um ukrainische Gebiete führt uns die Bedeutung einer strikten Neutralität erneut vor Augen. Will die Schweiz (auch im Rahmen des OSZE-Präsidiums) als erfolgreiche Vermittlerin auftreten, muss ihre Neutralität von allen Seiten als glaubwürdig anerkannt werden. Die Unvereinbarkeit einseitiger Anbindungen wie der Nato-Partnerschaft für den Frieden mit unserer Neutralität war schon immer stossend, wird jetzt aber infolge des Ukraine-Konflikts erst recht augenfällig. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Keller Peter |
| Datum | 24.09.2013 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 29.11.2013 |
Im Jahr 2015 jähren sich verschiedene für die Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz zentrale Ereignisse:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Romano Marco |
| Datum | 20.06.2013 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.09.2013 |
Im Jahr 1515 fand im lombardischen Marignano eine für die Geschichte unseres Landes äusserst bedeutsame Schlacht zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Herzogtum Mailand einerseits, dem Königreich Frankreich und der Republik Venedig anderseits statt. Die Schlacht beendete eine Periode der schweizerischen Expansionspolitik und wird im historischen Rückblick als Beginn der schweizerischen Neutralitätspolitik gesehen. Im Gedenken an dieses wichtige Ereignis hat die Stiftung Pro Marignano für das Jahr 2015 vielfältige Aktivitäten geplant und mit den Vorbereitungen begonnen. So wird bereits heute eine Gedenkfeier vorbereitet. Weiter geplant sind Publikationen und die Durchführung eines historischen Kongresses. Der prägenden Ereignisse von Marignano soll auch mit einem Gedenkschiessen im Mendrisiotto gedacht werden. Schliesslich sollen vor Ort Denkmal und ein Beinhaus renoviert werden. In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Freysinger Oskar |
| Datum | 12.09.2012 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 30.11.2012 |
In den letzten Monaten haben sich bis zu fünfzig syrische Oppositionelle unterschiedlichster Gruppierungen heimlich in der deutschen Hauptstadt Berlin getroffen, um die Zeit nach Assad zu organisieren. Unter den Teilnehmern befanden sich auch Mitglieder der Freien Armee, die den militärischen Kampf gegen das Regime von Präsident Bashar al-Assad führt. Neben den beiden Denkfabriken Usip und SWP unterstützen die Aussenministerien der Schweiz (50 000 Franken) und der USA und zwei Nichtregierungsorganisationen aus den Niederlanden und Norwegen die Gespräche.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Steiert Jean-François |
| Datum | 17.06.2011 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 07.09.2011 |
Es ist bereits einige Zeit her, dass der Bund die Einrichtung eines öffentlichen Prämienvergleichsdienstes analog zum Vergleichsdienst Comparis angekündigt hat. Zum einen soll damit ein Dienst zur Verfügung gestellt werden, der von jeglicher Beteiligung der Versicherer unabhängig ist, wodurch seine Neutralität gewährleistet wird. Zum anderen soll vermieden werden, dass Zahlungen, die Versicherer, die mit privaten Vergleichsdiensten zusammenarbeiten, an diese Dienste tätigen, zulasten der Krankenversicherung gehen.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Mörgeli Christoph |
| Datum | 14.12.2010 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.02.2011 |
Gemäss den auf der Internet-Plattform Wikileaks veröffentlichten Berichten aus den Jahren 2006/07 empfand die US-Diplomatie die damaligen aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz in Iran als ausgesprochen lästig, schädlich und kontraproduktiv. Der Aktivismus des Aussendepartementes ist umso problematischer, als sich die Schweiz zur Neutralität bekennt und ausserdem seit 1980 als sogenannte "Schutzmacht" die diplomatischen Interessen der USA in Iran wahrnimmt. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Fournier Jean-René |
| Datum | 29.09.2010 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 10.11.2010 |
Der Bundesrat hat vor acht Jahren beschlossen, ein Verfahren zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge, die die F-5-Flotte ersetzen sollten, zu lancieren. Seither haben die beteiligten Parteien über 100 Millionen Franken investiert und stecken nun plötzlich in einer Sackgasse. Auf der anderen Seite ist der Raumschutz bereits heute offensichtlich ungenügend, denn während des Frankophonie-Gipfels in Montreux im Oktober 2010 ist die Schweiz auf die Unterstützung der französischen Luftwaffe angewiesen, um das eigene Defizit zu decken. Dies entspricht weder unserer unabhängigen Sicherheitspolitik noch dem Grundsatz der Neutralität. Der Entscheid des Bundesrates vom 25. August 2010 schadet unserer Unabhängigkeit in Sachen Sicherheit und stellt die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Schweiz als Handelspartnerin infrage. Ich bitte demzufolge den Vorsteher des VBS um die Beantwortung der folgenden Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Graber Jean-Pierre |
| Datum | 28.09.2010 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 10.11.2010 |
Am Donnerstag, dem 23. September 2010, hat der iranische Präsident Mahmoud Ahmadinejad vor der Uno-Generalversammlung eine Rede gehalten, in der er sinngemäss ausführte, Personen des US-amerikanischen Regierungsapparates hätten die Anschläge vom 11. September 2001 orchestriert, um den Niedergang der US-Wirtschaft zu stoppen und den Machteinfluss im Nahen Osten zu verstärken, sodass das zionistische Regime gerettet werden könne. Aus Protest haben die Delegationen der Vereinigten Staaten, der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie von Kanada und Ozeanien den Saal verlassen - nicht so die Schweizer Delegation. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Wobmann Walter |
| Datum | 18.06.2010 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 17.09.2010 |
Die Haltung der Schweiz im Nahostkonflikt erscheint zunehmend einseitig zugunsten der Palästinenser und gegen Israel. Ein Besuch dieser Gebiete bestärkte diesen Eindruck deutlich. Die Schweizer Vertreter in Ramallah scheinen einen sehr einseitigen Blickwinkel zu haben, reagierten auf entsprechende Fragen etwas zerknirscht und hinterliessen insgesamt einen zwiespältigen Eindruck. Ich ersuche daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Schlüer Ulrich |
| Datum | 10.12.2009 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 17.02.2010 |
Der amerikanische Präsident hat entschieden, den Begehren seiner Generäle nach einer Aufstockung der Truppen in Afghanistan nur teilweise nachzukommen und stattdessen von den europäischen Nato-Ländern eine wesentliche Beteiligung an der geplanten Truppenaufstockung zu fordern. Gerüchteweise soll es nun Druck auf die Schweiz geben, ebenfalls Soldaten an den Hindukusch zu entsenden. Die Bundesverwaltung habe entsprechende Vorbereitungsarbeiten bereits an die Hand genommen. Es wäre mit der schweizerischen Neutralität in keiner Art und Weise vereinbar, zusammen mit der Nato in Afghanistan in den Krieg zu ziehen. Das Schweizervolk würde einem solchen abenteuerlichen Einsatz niemals seine Unterstützung gewähren. Ich stelle dazu dem Bundesrat folgende Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Reimann Lukas |
| Datum | 20.03.2009 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.05.2009 |
Dr. Daniel Brühlmeier schreibt auf der Website des Vereins "Unser Recht": "Die Schweiz hat mit Blick auf seine besondere staatspolitische Situation mit der EU in Artikel 7 des Schengen Assoziierungsabkommens (SAA; SR 0.360.268.1) besondere Modalitäten zum Übernahmeverfahren ausarbeiten können, die weit über vergleichbare Assoziationsabkommen der EU, etwa mit Norwegen oder Island, hinausgehen. Im Gegensatz zur doppelten Guillotine bei der kürzlichen Abstimmung zum Personenfreizügigkeitsabkommen ist ein mögliches Konsultationsverfahren im SAA via Prüfung und Beschluss im Gemischten Ausschuss vertraglich klar geregelt (Art. 7 Abs. 4: '... es sei denn ...'). Der Gemischte Ausschuss kann dann einstimmig beschliessen, dass das SAA nicht dahinfällt. Die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses EU/Schweiz zum SAA geht aber noch weiter und enthält einen bemerkenswerten Verhandlungserfolg der Schweiz: Findet diese gemäss Artikel 4 Absatz 3, dass durch die Übernahme neuen Rechts zentrale Pfeiler unseres Staatswesens beeinträchtigt würden - nämlich Neutralität, Föderalismus oder direkte Demokratie -, so kann sie eine Sitzung des Gemischten Ausschusses auf höchster, ministerieller Ebene innert drei Wochen verlangen und alternative Lösungsvorschläge einbringen (vgl. ABI C 308 vom 14. Dezember 2004, S. 2). Auf dieser de facto JI-Ministerratsebene (eingeschränkt auf die Schengen-Länder und ergänzt um die Minister der assoziierten Staaten) bedarf es dann einer einstimmigen Ablehnung des schweizerischen Alternativvorschlags, damit das Abkommen als beendet anzusehen ist."
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Geissbühler Andrea Martina |
| Datum | 17.09.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 12.11.2008 |
- Wie ist die sogenannte strategische Partnerschaft zwischen unserem Land und Russland, das im Kaukasus zweifelsfrei eine kriegführende Partei ist, mit der schweizerischen Neutralität vereinbar?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum | 28.05.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 20.08.2008 |
Die schweizerische Aussenpolitik gerät immer mehr in Konflikt mit der Neutralität. Diverse aussenpolitische Stellungnahmen der Schweiz wurden vermehrt und zu Recht von anderen Staaten (USA, Israel, China, Serbien) als einseitig kritisiert.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Estermann Yvette |
| Datum | 19.03.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 30.05.2008 |
Mit ihrem Besuch Mitte März in Teheran hat Bundesrätin Calmy-Rey gegen alle Prinzipien der Schweizer Aussenpolitik verstossen: Neutralität, Respekt und Einsatz für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte. Die Doppelstandards des EDA sind unerträglich und stossen unsere traditionellen aussenpolitischen Partner in Nordamerika und Europa vor den Kopf.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Freysinger Oskar |
| Datum | 19.03.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 30.05.2008 |
An der Uno-Weltrassismuskonferenz, die 2001 in Durban stattfand, loderte antisemitischer Hass auf, und die westlichen Länder wurden an den Pranger gestellt. Dies warf einen dunklen Schatten über diese Konferenz. Nun ist für das erste Halbjahr 2009 eine Konferenz unter dem Namen Durban II vorgesehen. Alles deutet darauf hin, dass sich bei dieser Konferenz die Entgleisungen von 2001 wiederholen werden. Verschiedene Länder wie Kanada, die Vereinigten Staaten und Frankreich überlegen sich denn offenbar auch, an dieser Konferenz nicht teilzunehmen. Nicht zu Unrecht: Im Rahmen der neuen Massnahmen, Initiativen und praktischen Lösungen, die für die Konferenz von 2009 vorgeschlagen werden, will Iran die Diffamierung der Religionen beenden. Zudem soll auch Uno-Sonderberichterstatter Doudou Diène angehört werden, der jegliche Kritik am Tragen der Burka als Ausdruck einer antirassistischen Haltung einstuft. Die neuen Antirassismusnormen, die an dieser Konferenz behandelt werden sollen, verfolgen ein klares Ziel: Länder wie Frankreich, die Gesetze erlassen, um die Laizität des Staates zu garantieren, oder wie Dänemark, das die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen duldet, sollen kriminalisiert werden. Sie haben also die Meinungsäusserungsfreiheit auf dem Korn, aber auch die Religionsfreiheit, die gewährleistet, dass man einen Glauben ausüben kann oder auch nicht und die Religion wechseln kann. Eine Konferenz, die versucht, solche Kriterien festzulegen, Blasphemie mit Rassismus gleichzusetzen, das Recht auf Religionskritik zu verbieten und die religiösen Gesetze ins internationale Recht zu integrieren, bedeutet einen zünftigen Rückschritt mit verheerenden Folgen. Gedenkt der Bundesrat angesichts der demokratischen Tradition und der Neutralität der Schweiz und angesichts ihres Einsatzes für die Meinungsäusserungsfreiheit und die Rechtsgleichheit, sich von der Konferenz Durban II zurückzuziehen?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Geissbühler Andrea Martina |
| Datum | 18.03.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 06.06.2008 |
Bundesrätin Calmy-Rey kündigte in der "NZZ am Sonntag" vom 18. November 2007 eine "strategische Partnerschaft" mit Russland an. Anlässlich eines Treffens mit dem russischen Aussenminister am 12. Februar 2008 wurde eine Zusammenarbeit in Energiefragen und der multilateralen Diplomatie vereinbart. Eine Strategie ist ein längerfristig ausgerichtetes, planvolles Anstreben einer vorteilhaften Lage oder eines Ziels. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Graber Jean-Pierre |
| Datum | 17.03.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 14.05.2008 |
Seit 2006 hat die Schweiz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen viermal eine härtere Position gegenüber Israel eingenommen als die Staaten der Europäischen Union. Folgende Resolutionen sind betroffen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Vischer Daniel |
| Datum | 05.03.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 14.05.2008 |
- Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, dass die völkerrechtlichen Voraussetzungen - u. a. die Uno-Resolution Nr. 1244, Schlussakte von Helsinki - für die Anerkennung nicht erfüllt sind? Ist er mit seiner Anerkennung nicht voreilig dem von den USA einseitig geprägten Begiff der "earned sovereignty" gefolgt, welcher positivrechtlich nicht völkerrechtskonform ist und letztlich auf einer unilateralen Sezession gründet? Widerspricht das nicht der völkerrechtsgestützten Neutralitätspolitik?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Graber Jean-Pierre |
| Datum | 03.03.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 14.05.2008 |
Die Anerkennung von Kosovo durch die Schweiz am 26. Februar 2008 ist politisch und völkerrechtlich umstritten. Deswegen frage ich den Bundesrat, ob diese Anerkennung seines Erachtens: a. völkerrechtskonform ist; b. mit den Grundsätzen der Neutralität unseres Landes vereinbar ist; c. politisch opportun ist; d. die Schweiz ethisch dazu verpflichten würde, einer allfälligen Forderung nach einem Anschluss des Gebietes der serbischen Minderheit in Kosovo an Serbien zuzustimmen. Die Anerkennung von Kosovo durch den Bundesrat verstösst offenbar gegen mehrere Bestimmungen des Völkerrechtes. Erstens bekräftigt die Resolution Nr. 1244 des Uno-Sicherheitsrates das "Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zur Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien" (des heutigen Serbiens). Zweitens hat Kosovo laut Professor Marcelo Kohen nie den Status eines Volkes mit Selbstbestimmungsrecht erhalten. Drittens unterstreicht Pierre-Marie Dupuy, dass sich das Völkerrecht in die Richtung einer mit Bedingungen versehenen Anerkennung von Staaten entwickelt. Diesbezüglich hat der EG-Aussenministerrat am 16. Dezember 1991 eine Erklärung verabschiedet, die für eine völkerrechtliche Anerkennung der ehemaligen Teilrepubliken Jugoslawiens - Kosovo hatte nie den Status einer Republik! - folgende Bedingungen aufstellt:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Baumann J. Alexander |
| Datum | 06.10.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 22.11.2006 |
Per 31. Juli 2006 wurde die militärische Verantwortung für Süd-Afghanistan von den US-Truppen auf die NATO übertragen. Im Vorwort zu einem Bericht über diesen militärischen Akt im "ARRC Journal", (Summer 2006) schreibt der Kommandant der abgebenden Truppe, Lt Gen David Richards, dass die Nato dadurch zum ersten Mal "in command of aggressive counter-insurgency operations" stehe. Bei den Illustrationen zu diesem Bericht ist ein Foto abgedruckt, auf welchem ein uniformierter Träger die Schweizerfahne präsentiert, und zwar neben den Fähnrichen der Truppen von Grossbritannien und den USA. Auf meine dazu am 3. Oktober 2006 in der Parlamentsdebatte gestellte Frage antwortete der Vorsteher des VBS, dass hier zwei bis vier Offiziere in einem Stab tätig sind, dort Know-how erwerben, das wir auch zur eigenen Weiterbildung brauchen. Hier wird also in aggressiver Form Krieg geführt, und Offiziere unserer Armee arbeiten in Stäben der einen Partei. Hier überläuft das Fass selbst der extensiv interpretierten Neutralität. Vor den Volksabstimmungen über die Auslandeinsätze wurden heilige Schwüre abgegeben, dass unsere Soldaten keinesfalls für Kampfeinsätze eingesetzt würden.
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum | 20.09.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 08.12.2006 |
Die aktuelle Weltlage ist angespannter denn je. Der Konfliktherd im Nahen Osten, islamistische Proteste gegen als Provokation empfundene Aktivitäten des Westens und der Kirchen sowie die sich häufenden terroristischen Anschläge stellen die Schweiz vor besondere Herausforderungen. Angesichts dieser Situation erhalten die Einhaltung der immerwährenden bewaffneten Neutralität in den Kontakten zum Ausland einerseits und die Wahrung der demokratischen Werte im Inland andererseits dringende und zentrale Bedeutung. Der Bundesrat hat in seiner Analyse der aktuellen Lage bereits festgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit terroristischer Anschläge in der Schweiz gewachsen ist. Diese Beurteilung erfordert aber nicht nur Massnahmen in Bezug auf die internen Sicherheitsdispositive, sondern primär und dringend in Bezug auf die einzelnen Verlautbarungen und Aktivitäten des Bundesrates. Wir ersuchen den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Grüne Fraktion |
| Datum | 18.09.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 29.11.2006 |
Die unklare Position des Gesamtbundesrates zum Krieg Israels gegen den Libanon und zur aktuellen, humanitär äusserst prekären Situation in den von Israel besetzten Gebieten Palästinas gibt zu verschiedenen Fragen Anlass:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum | 11.05.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 22.09.2006 |
Immer häufiger macht die Schweiz im Ausland negative Schlagzeilen, wenn es um die Tätigkeiten des Eidgenössischen Departements des Äusseren geht. Zu nennen ist hier beispielsweise Pakistan, wo gemäss Presseberichten bis zu 8000 Franken für faule Einreisepapiere an Angestellte der Schweizer Botschaft in Islamabad bezahlt worden sind. Gravierend ist aber auch der Vorwurf von Kolumbien, dass die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) die marxistische Rebellengruppe Farc indirekt finanziell unterstützt habe. Solche und ähnliche Vorfälle schaden dem Ruf der Schweiz als neutraler Rechtsstaat. Die umstrittene Rekrutierung von Diplomatinnen durch Bundesrätin Calmy-Rey im gleichen Zeitraum wirft derweil ein zweifelhaftes Licht auf die Prioritätensetzung im Departement. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung der sich aufdrängenden Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Vischer Daniel |
| Datum | 22.03.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 09.06.2006 |
Vor einigen Wochen hat die UBS beschlossen, allen iranischen Bankkunden zu kündigen. Die Crédit Suisse und andere zogen sinngemäss nach. Natürlich steht die Geschäftspolitik im freien Ermessen der einzelnen Unternehmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die hier nicht infrage stehen. Dennoch kann nicht bestritten werden, dass aussenpolitisch involvierte Entscheide des Finanzplatzes auch auf unsere Aussenpolitik Einfluss haben können, vor allem wenn, wie vorliegend offensichtlich, Vorgaben der US-Aussenpolitik zur Massgabe wurden, fürchtete doch die UBS um mögliche Repressalien in den USA im Falle einer Verschärfung der Situation mit dem Iran oder auch mit Syrien. Mithin sind Fragen aufgeworfen, welche die Aussenpolitik unseres Landes auf der Basis der Neutralität betreffen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | FDP-Liberale Fraktion |
| Datum | 08.03.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 17.05.2006 |
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundrechte gehören zu den tragenden Verfassungsprinzipien und bilden damit gleichsam das Fundament der schweizerischen Staatsidee. Diese Werte gelten nicht nur in der Innenpolitik, sondern gehören zu den Leitlinien der schweizerischen Aussenpolitik. Gemäss Bundesverfassung soll sich der Bund deshalb für die Achtung der Menschenrechte und die Förderung der Demokratie in der Welt einsetzen. Vor dem Hintergrund dieser verfassungsmässigen Vorgaben bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Widmer Hans |
| Datum | 14.12.2005 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 01.03.2006 |
Viele Randregionen sind wirtschaftlich in nicht unerheblichem Masse von der Armee abhängig. In ansonsten strukturschwachen Regionen wie dem Berner Oberland, dem Hinterrheintal, Teilen der Innerschweiz und anderen Gebieten verschaffte die Präsenz der Armee noch bis vor kurzem vielen Werktätigen und dem lokalen Gewerbe ein gesichertes Auskommen. Mit den laufenden und noch anstehenden Reformen der Armee sind viele dieser Arbeitsplätze gefährdet. Gleichzeitig versucht Armasuisse, ausgemusterte Kriegsmaterialien unter Gefährdung der militärischen Neutralität der Schweiz ins Ausland zu verkaufen. Dabei zeigen Beispiele wie die Liquidierung der Panzer 68 durch ein spezialisiertes Unternehmen in der Schweiz seit Mai 2005, dass ausgemustertes Material auch in der Schweiz gewinnbringend entsorgt werden kann. Durch die Verschrottung von ausgemustertem Kriegsmaterial in der Schweiz könnten insbesondere in den vom Armeeabbau betroffenen strukturschwachen Regionen neue Arbeitsplätze im Entsorgungs- und Wiederverwertungsbereich geschaffen werden. Gleichzeitig könnte der Bund auf eine neutralitätspolitisch problematische Ausfuhr von ausgemustertem Kriegsmaterial verzichten. Der Bundesrat wird gebeten, diesbezüglich folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Parmelin Guy |
| Datum | 13.12.2005 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.02.2006 |
Nach seinem Aufruf zur Zerstörung des Staates Israel ist der iranische Präsident ein zweites Mal zu weit gegangen, als er Israel als "Krebsgeschwür" bezeichnete. Die Schweiz darf angesichts solcher Beleidigungen und Drohungen nicht passiv bleiben. Dies gilt umso mehr, als sie die Interessen von Drittstaaten im Iran vertritt, die ihre diplomatischen Beziehungen zu diesem Staat abgebrochen haben. Deshalb fordere ich den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Freysinger Oskar |
| Datum | 30.11.2005 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 01.03.2006 |
Der 28. November 2005 ist als schwarzes Datum in die Geschichte der Schweiz eingegangen. Denn an diesem Tag setzte die Schweizer Aussenministerin ihre Unterschrift unter ein Dokument, das Israel das Emblem eines roten Kristalls für seine humanitären Einsätze im Ausland aufzwingt. Die Annahme des Kristalls als Kennzeichen anstelle des traditionellen Magen David Adom, häufiger Davidstern genannt, war die Bedingung an Israel, um als Mitglied des Internationalen Roten Kreuzes anerkannt zu werden. Der Interpellant ersucht den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Miesch Christian |
| Datum | 04.10.2005 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 10.03.2006 |
Die Liquidation von alten Panzern bringt den Bundesrat offenbar Woche für Woche in Bedrängnis. So sah er sich erst nach öffentlichem Druck veranlasst, den Verkauf von 118 Schützenpanzern in den Irak "vorerst" zu sistieren. Dieses "vorerst" wirft Fragen auf:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Vischer Daniel |
| Datum | 16.06.2005 |
| Status | Erledigt |
An der Strategiesitzung vom 18. Mai 2005 beschloss der Bundesrat eine Neuausrichtung seiner Aussenpolitik. Die Rede ist von einer Neuausrichtung des Verhältnisses gegenüber den USA. Meine Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Vischer Daniel |
| Datum | 17.03.2005 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.05.2005 |
Bundespräsident Schmid nahm am 17. März 2005 nebst vierzig anderen Staatschefs aus aller Welt und Kofi Annan an der Eröffnung des Holocaust-Gedenkzentrums Yad Vashem teil. In der Folge kam es zu einem Zusammentreffen mit Ministerpräsident Ariel Sharon, das folgende Fragen aufwirft:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Hollenstein Pia |
| Datum | 01.03.2005 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 03.06.2005 |
Laut "Facts" vom 20. Januar 2004 führten britische Helikoptereinheiten im November 2003 während dreier Wochen Übungen im Wallis durch. Solche Manöver ausländischer Armeeangehöriger sind fragwürdig, belasten sie doch den ohnehin sensiblen, ökologisch und touristisch sehr wertvollen Schweizer Alpenraum zusätzlich. Offen ist auch, wie sich solche Übungen mit der Schweizer Neutralität vertragen. Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Müller Geri |
| Datum | 17.12.2004 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.03.2005 |
Ich möchte dem Bundesrat folgende Fragen stellen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum | 01.12.2004 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.02.2005 |
Die Zahl der Gewalttaten islamistischer Extremisten hat in letzter Zeit europa- und weltweit zugenommen. Die Welle der Gewalt ist längst nicht mehr auf die Krisengebiete beschränkt, sondern hat auch auf die europäischen Länder übergegriffen und gefährdet die zivile Bevölkerung. Rasches präventives Handeln drängt sich auf. Auch in unserem Land ist eine umfassende Lagebeurteilung angezeigt. Wir ersuchen den Bundesrat daher dringend um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Reymond André |
| Datum | 29.09.2004 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.02.2005 |
Seit 1971 vertritt die kommunistische Regierung der Volksrepublik China (Peking) in der Uno das gesamte Land China. In den letzten Jahren hat die Republik China (Taiwan), die seit 1912 ein souveräner Staat ist, bei der Uno mehrmals erfolglos ein Beitrittsgesuch eingereicht. Die Schweiz wird nun zum ersten Mal mit der Frage eines Uno-Beitrittsgesuches der Republik China (Taiwan) konfrontiert. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Mörgeli Christoph |
| Datum | 19.03.2003 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 14.05.2003 |
Wie erklärt der Bundesrat den Widerspruch zwischen der verfassungsrechtlich festgelegten Neutralität und einem EU-Beitritt der Schweiz?
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Seiler Hanspeter |
| Datum | 04.06.2002 |
| Status | Erledigt |
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum | 15.04.2002 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 04.09.2002 |
Die SVP stellt im EDA eine eklatante Führungsschwäche fest. Die zurzeit vorherrschende aktivistische und unkoordinierte Aussenpolitik ist geeignet, dem Ansehen unseres Landes und der Glaubwürdigkeit der schweizerischen Neutralität schweren Schaden zuzufügen. In einem bewaffneten Konflikt von höchster weltpolitischer Brisanz ist, namentlich für einen neutralen Kleinstaat wie die Schweiz, höchste Sorgfalt im Umgang mit Betroffenen und Konfliktparteien angezeigt. Bundesrat Joseph Deiss liess just diese Sorgfalt gänzlich vermissen, indem statt des Aussenministers eifrige Sprecherinnen und Sprecher des EDA ohne Autorisierung, Fachkompetenz und genügendes Wissen zum Konflikt in Palästina Stellung nahmen, dabei von bundesrätlichen Erwägungen zu Wirtschaftssanktionen daherredeten und die Überprüfung der Beziehungen zwischen der Schweiz und den Kriegsparteien forderten. Der Aussenminister weilte zum gleichen Zeitpunkt in Zentralasien. Die Äusserungen erfolgten offenbar völlig losgelöst von effektiven Beratungen im Bundesrat. Die gleiche Unbedarftheit wie in den Stellungnahmen zum Nahost-Konflikt kam bei der Abberufung des Schweizer Botschafters in Berlin zum Ausdruck. Es ist für die Glaubwürdigkeit und das Gewicht eines Landes, und auch des Aussenministers persönlich, von schwerwiegender Bedeutung, wenn solche Entscheidungen durch Kampagnen von Boulevardmedien forciert oder überhaupt erst herbeigeführt werden. Ein von der Boulevardpresse leicht beeinflussbarer Minister wird zu einem nicht zu unterschätzenden Risiko. Indem der Aussenminister besagten Botschafter als "untragbar" einstufte, wurde er selbst in renommierten Blättern der Weltpresse als "Marionette des Zürcher Ringier-Verlages" zitiert ("Frankfurter Allgemeine Zeitung"). Für das Verhalten und das Auftreten schweizerischer Botschafter, Pressesprecher oder weiterer Angestellter des EDA ist grundsätzlich das Aussendepartement bzw. dessen Chef persönlich verantwortlich. Ihm obliegt die Führung seiner Mitarbeiter, ihm obliegt das Setzen von Richtlinien bezüglich des Auftretens in der Öffentlichkeit und gegenüber den Medien. Missfällt der Stil eines Botschafters dem Chef des EDA, dann hat er einzuschreiten, bevor aus Meinungsverschiedenheiten zwischen Zentrale in Bern und einem Botschafter auf einem wichtigen Aussenposten ein für alle Welt sichtbares Zerwürfnis wird. Die Tatsache, dass der Aussenminister offenbar nicht einmal genügend Autorität besitzt, einen Botschafter zu einer dringlichen Aussprache nach Bern zu zitieren, zeigt unannehmbare Führungsschwäche und stellt in Frage, ob ein solcher Minister bei schwierigen internationalen Verhandlungen, bei welchen wichtige Landesinteressen auf dem Spiel stehen, noch als kompetenter Gegenüber wahrgenommen wird und ob ein nicht mehr ernst genommener Bundesrat damit zum Sicherheitsrisiko für unser Land wird. Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei ersucht vor diesem Hintergrund den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum | 21.03.2002 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 29.05.2002 |
Mit hauchdünnem Ständemehr und einem Volksmehr von nur gerade 55 Prozent hat das Schweizervolk am 3. März den Uno-Beitritt der Schweiz gutgeheissen. Angesichts des knappen Resultates erscheint es aus Rücksicht auf die noch grosse Anzahl der unterlegenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie auf die unterlegenen Kantone angebracht, dass der Bundesrat auch in seiner künftigen Aussenpolitik äusserst vorsichtig agiert. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Guisan Yves |
| Datum | 13.03.2002 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.05.2002 |
Am 19. Dezember 2001 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention unterbreitet. Leider ist diese Botschaft ebenso vage gehalten und ungenau wie die Protokolle selbst, die der Bundesversammlung zur Beurteilung vorgelegt worden sind. Die Umsetzung der Konvention in den Alpenländern geht kaum voran. Die Internationale Alpenschutzkommission Cipra, welche die Arbeiten im Rahmen der Alpenkonvention koordiniert, zeigte sich an der Pressekonferenz von letzter Woche in Brig darüber sehr enttäuscht. Ziel dieser Pressekonferenz war es, die Ratifizierungen voranzutreiben. Doch nicht nur der "Eintopf"-Charakter der Protokolle, sondern auch zahlreiche widersprüchliche Signale erschweren es, sich eine klare Meinung über dieses Geschäft zu bilden. An der bereits erwähnten Pressekonferenz hat die Cipra alle Vertragspartner der Alpenkonvention dazu aufgefordert, "die erforderlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Protokolle zur Verfügung zu stellen", worauf sich der Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) beeilte, die politische und finanzielle Neutralität dieser Texte hervorzuheben. Die Worte, die er jedoch am 19. Februar an einer öffentlichen Veranstaltung der Ingenieurschule in Sitten äusserte, widersprechen ganz klar dem beruhigenden Ton der bundesrätlichen Botschaft. Und auf die Frage, ob die Protokolle politische Einschränkungen zur Folge hätten, hat der Direktor des ARE geantwortet, dass er nicht das Gegenteil behaupten könne! Derart widersprüchliche Signale sind für die Zukunft der Alpenregionen sehr beunruhigend. Wenn ein Spitzenbeamter des Bundes sich in Widersprüchlichkeiten verstrickt und eine internationale Kommission am Ende ihrer Kräfte mit Drohgebärden versucht, ihre ökologischen Visionen durchzusetzen, dann scheint die Ratifizierung der Alpenkonvention wahrhaftig unter einem unguten Stern zu stehen. Schockierend sind auch andere Tatsachen. Zu einem Zeitpunkt, als sich die Kommission noch nicht mit dem Geschäft befasst hatte (das Büro hat die Beratung in der Kommission auf den 15. Februar 2002 festgelegt), häuften sich die Provokationen des zuständigen Bundesrates Leuenberger gegenüber dem Parlament. Letzten November, als die Botschaft dem Bundesrat noch nicht zur Genehmigung unterbreitet worden war, hat der Chef des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) seinen europäischen Kollegen eine Resolution vorgelegt, in der mehrmals auf die Verpflichtung hingewiesen wird, die Bestimmungen des Protokolls "Verkehr" der Alpenkonvention anzuwenden. Ich habe ebenfalls erfahren, dass die Ämter des UVEK gegenwärtig mit der Cipra zusammenarbeiten, um weitere Protokolle in den Bereichen Abfallwirtschaft, Wasserhaushalt, Luftreinhaltung auszuarbeiten und um einen dreizehnten Text mit dem Titel "Bevölkerung und Kultur" vorzubereiten! Ein solches politisches Klima ist beklagenswert, und rasche Erklärungen sind vonnöten. In den Alpenregionen, die 60 Prozent der Schweiz ausmachen, ist man sehr stolz auf die starken gesellschaftlichen Verbindungen, die sich im Lauf der Geschichte in unserer Eidgenossenschaft entwickelt haben. Wir müssen unbedingt verhindern, dass mittels Sonderrecht ein "Indianerreservat" für fantasielose Ökologen geschaffen wird. Ich fordere den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Schmied Walter |
| Datum | 22.06.2001 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 12.09.2001 |
Mit dem Fall der Berliner Mauer und der friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands wurde die europäische Nachkriegsordung überwunden und die jahrzehntelange politische, wirtschaftliche und militärische Konfrontation von zwei ideologisch unterschiedlich ausgerichteten Machtblöcken beendet. Damit wurde auch der bis dahin wichtigste Zweck der Nato, ihre Mitglieder durch kollektive Verteidigung vor einem Angriff der Sowjetunion und deren Verbündeten zu schützen, hinfällig. Auf diese neue sicherheitspolitische Lage reagierend, erklärten die Regierungschefs aller Nato-Länder am Gipfeltreffen von London im Sommer 1990, dass die Nato fortan keinen Staat mehr als Gegner betrachte, und schlugen dem Warschauer Pakt vor, gemeinsam konkrete Wege der Zusammenarbeit zu suchen. Dementsprechend verabschiedente die Nato im November 1991 in Rom eine neue Strategie und schuf gleichzeitig den Nordatlantischen Kooperationsrat (NACC), um den Dialog mit den ehemaligen Gegnern im Kalten Krieg zu führen. Im Jahre 1994 schliesslich lud die Nato alle demokratischen Staaten Nordamerikas und Europas zu einer umfassenden Partnerschaft für den Frieden (PfP) ein, mit dem Ziel, in Europa den Frieden, die Demokratie, die Sicherheit und die Stabilität zu gewährleisten. Ergänzt werden sollte die PfP durch den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPC), der aus dem NACC hervorging. Die Schweiz nimmt seit 1996 an der PfP und seit 1997 am EAPC teil. In ihrem individuellen Partnerschaftsprogramm erklärte die Schweiz ausdrücklich, dass weder eine Aufgabe der Neutralität noch ein Beitritt zur Nato zur Diskussion stünden. Ebenfalls wurde festgehalten, dass sich die Schweiz mangels rechtlicher Verbindlichkeit jederzeit wieder zurückziehen könne, falls sich die Zusammenarbeit in eine unerwünschte Richtung entwickeln sollte. Innenpolitisch wurde das Referendum gegen einen Beitritt zur PfP auch deshalb nicht ergriffen, weil man aufgrund der neuen sicherheitspolitischen Lage davon ausgehen konnte, dass die PfP nie zum Zwecke einer Ausweitung der Nato, namentlich gegen Osten, missbraucht würde. Dies wurde denn von der Nato - vor allem gegenüber Russland - auch immer wieder betont. Derzeit scheinen aber Gespräche über die Aufnahme von baltischen Staaten im Gange zu sein. Die Friedenszeichen von Russland hingegen scheinen die Nato nicht zu interessieren. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Baumann J. Alexander |
| Datum | 23.06.2000 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 18.09.2000 |
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über Grundsatzfragen im Rahmen der Armeereform öffnen sich Fragenbereiche, die zum Vorteil der Gesellschaft und des Staates offen diskutiert werden müssten. Dabei ist die so genannte "richtige" Lösung keineswegs eindeutig zu finden. Alternativen sind nicht von vornherein falsch, und mit den vom Bundesrat erlassenen Leitlinien sind längst nicht alle relevanten Fragen über die Zukunft der Schweizer Armee entschieden. Am 7. Juni 2000 hat Bundespräsident Ogi als Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Nottwil den höheren Stabsoffizieren der Armee ein Sprechverbot zur "Armee XXI" verordnet. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Zisyadis Josef |
| Datum | 22.12.1999 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.02.2000 |
Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit den Kriegshandlungen auf dem Balkan beschlossen, für den Export von Waffen nach Serbien keine Bewilligungen zu erteilen und die Waffenlieferungen, die für die Nato bestimmt sind, auf dem gegenwärtigen Stand einzufrieren. Ich möchte dazu folgende Fragen stellen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Jaquet-Berger Christiane |
| Datum | 22.04.1999 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 31.05.1999 |
Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit den Kriegshandlungen auf dem Balkan beschlossen, für den Export von Waffen nach Serbien keine Bewilligungen zu erteilen und die Waffenlieferungen, die für die Nato bestimmt sind, auf dem gegenwärtigen Stand einzufrieren. Ich möchte dazu folgende Fragen stellen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | David Eugen |
| Datum | 23.09.1998 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.11.1998 |
Das vom Bundesarchiv kürzlich herausgegebene "Dossier 7 zur amtlichen Historiographie 1945-1961 über die Neutralität der Schweiz im Zweiten Weltkrieg" führt mich zu folgenden Fragen zur schweizerischen Neutralität im kalten Krieg:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Loretan Willy |
| Datum | 19.06.1997 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 27.08.1997 |
Bundesrat Flavio Cotti hat anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichtes 1996 im Nationalrat am 10. Juni 1997 ausgeführt, das Konzept des Bundesrates für die Osteuropapolitik müsse überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Rennwald Jean-Claude |
| Datum | 27.11.1996 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 03.03.1997 |
Am 11. Oktober 1996 nahmen knapp 800 Soldaten an der Übung "St. Martin" im Jura teil. Ziel der Übung war es, die Zusammenarbeit zwischen Armee und Zivilisten zu testen. Die Gruppe der 200 Zivilisten setzte sich aus Fachkräften zusammen, die in den verschiedensten Bereichen eingesetzt wurden (Aufspüren von Sprengstoff im Transjurane-Tunnel, Unfall eines Güterzuges, der Giftstoffe transportierte usw.). Solche Übungen haben zweifellos ihren Sinn. Das Szenario, das für die Übung "St. Martin" ausgearbeitet wurde, ist allerdings äusserst fragwürdig: Korruption, Zunahme fundamentalistischer Bewegungen in Europa, Flüchtlingswelle, 10 Prozent Arbeitslosigkeit in der Schweiz, Tendenz einer Vormachtstellung Deutschlands in Europa, serbische Expansionsabsichten usw.). Ausserdem bezeichnete das Szenario das Polizeiwesen als überholt und enthielt Meldungen, wonach der Stadtpräsident von Freiburg verprügelt und der Gemeindepräsident von Courrendlin (Wohnort des Interpellanten!) entführt worden sei. Aus diesen Gründen bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Keller Rudolf |
| Datum | 03.06.1996 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 11.09.1996 |
Der Beitritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden ist offenbar für den Bundesrat zu einem Thema geworden. Dem Vernehmen nach will der Bundesrat nächstens dieser Nato-Partnerschaft beitreten. Dem stehen aber gewichtige aussenpolitische Volksentscheide im Weg, die nicht zugunsten des Bundesrates ausgegangen sind. Insbesondere der Ausgang der EWR-Abstimmung und vor allem das Referendum gegen die Uno-Blauhelme sind meines Erachtens ein Auftrag an den Bundesrat, die Neutralität - auch militärpolitisch - zu wahren. Wenn der Bundesrat nun den Neutralitätskurs unseres Landes verlassen will, ist es von grosser staatspolitischer Wichtigkeit, dass ein solcher Entscheid vom Parlament und allenfalls vom Volke abgesegnet werden kann, falls das Referendum dagegen ergriffen wird. Mancherorts wird befürchtet, dass diese Nato-Partnerschaft ein erster Schritt zum effektiven Nato-Beitritt sein könnte. Der Bundesrat wäre deshalb gut beraten, diesen Entscheid nicht ohne die demokratische Mitsprache von Parlament und allenfalls des Volkes in die Wege zu leiten. Das Argument "Die machen in Bern ja sowieso, was sie wollen" würde andernfalls reichlich Nahrung erhalten - eine weitere Verstärkung des weitherum bekannten negativen "Sommerzeitarguments". Ein eigenmächtiger bundesrätlich erklärter Beitritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden wäre zudem für den Bundesrat zweifellos eine schwere Hypothek in der laufenden EU-Diskussion! Ich frage deshalb den Bundesrat:
| Typ | Interpellation |
| Eingereicht von | Gysin Remo |
| Datum | 03.06.1996 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 11.09.1996 |
Die Schweiz sucht ihren zukünftigen Platz in Europa und engagiert sich in Verhandlungen mit der EU, im Europarat und in ganz besonderem Masse in der OSZE, deren Präsidium sie zurzeit führt. Das Hauptziel ist die Integration in Europa und kurzfristig der Abschluss eines bilateralen Abkommens mit der EU, dem allerdings ein grosser Teil unserer Bevölkerung kritisch gegenübersteht. Die Ablehnung des Uno-Beitrittes, die Ablehnung der EWR-Vorlage und 1994 die Ablehnung der Blauhelmvorlage mahnen zu Sorgfalt und vertieftem Dialog. Der Bundesrat wird daher eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 17:54 — Quelle: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.
Source: Curia Vista — Swiss Parliament database. Automatically updated.