Mozioneen
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** 22 Motionen** zum Thema Neutralitätsinitiative.
Inhaltsverzeichnis
Hängig (3):
- 26.4608 — Neutralität wahren: Keine Starlink-Bodenstationen in der Schweiz
- 25.4686 — Lagerung von CO2 und nuklearen Abfällen. Gewährleistung der Nachhaltigkeit und Neutralität des Betriebs des Mont-Terri-Felslabors
- 25.4469 — Amtliche Ausweise müssen die Neutralität des Staats widerspiegeln
Erledigt (19):
- 25.3366 — UNO-Menschenrechtsrat. Einseitige Sonderbehandlung Israels beenden und Schweizer Neutralität wahren
- 22.3557 — Neutralität wahren, Stib stärken. Abschaffung der Nichtwiederausfuhrerklärung für Länder mit gleichen Werten und vergleichbarem Exportkontrollregime
- 21.3225 — Post-Covid-19. Für eine ständige Plattform von wissenschaftlichen Expertinnen und Experten
- 17.4045 — Die Zugehörigkeit der Schweiz zur negationistischen und unter dem Einfluss von politischen Partikularinteressen stehenden Unesco ist nicht (mehr) mit der Neutralität vereinbar
- 14.3619 — Primäre aussenpolitische Zielsetzung für die Schweiz
- 11.3818 — Gewährleistung demokratischer Transparenz und der Einhaltung der Neutralität
- 11.3011 — Systematische Kontrolle privater Militärfirmen in der Schweiz
- 09.3452 — Lex Helvetica
- 08.3868 — Formulierung des Armeeauftrages zur Landesverteidigung
- 08.3359 — Erweiterung der atomwaffenfreien Zonen
- 06.3446 — Substanz der schweizerischen Neutralität als Verfassungsnorm
- 06.3103 — Gute Dienste zu aktuellen Kernenergiefragen
- 05.3213 — Bessere Verankerung der Neutralität in der Verfassung
- 03.3050 — Schweizerische Neutralität. Bericht
- 01.3652 — Umdenken in der schweizerischen Sicherheitspolitik
- 00.3328 — Aktive Neutralitätspolitik gegenüber dem Irak
- 98.3257 — Gute Dienste der Schweiz. Vermittlung zwischen mexikanischer Regierung und Chiapas
- 96.3211 — "NATO-Partnerschaft für den Frieden" vors Parlament und Unterstellung unter das fakultative Referendum
- 94.3093 — Neutralitätspolitik ohne EU-Beitritt
Hängige Vorstösse (3)
26.4608 — Neutralität wahren: Keine Starlink-Bodenstationen in der Schweiz
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Molina Fabian |
| Datum | 02.10.2026 |
| Status | Eingereicht |
Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf den in Artikel 3 des V. Haager Abkommens kodifizierten neutralitätsrechtlichen Grundsatz alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die Errichtung und den Betrieb von Bodenstationen für das Satellitenkommunikationssystem Starlink auf Schweizer Gebiet zu verbieten. Insbesondere dürfen keine neuen Funkkonzessionen erteilt, bestehende Versuchskonzessionen nicht verlängert oder in definitive Konzessionen umgewandelt werden.
25.4686 — Lagerung von CO2 und nuklearen Abfällen. Gewährleistung der Nachhaltigkeit und Neutralität des Betriebs des Mont-Terri-Felslabors
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Juillard Charles |
| Datum | 18.12.2025 |
| Status | Überwiesen an den Bundesrat |
| Bundesrat | Antwort vom 25.02.2026 |
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit der Betrieb des Felslabors Mont Terri weiterhin durch den Bund gewährleistet wird. Der Bundesrat soll dabei insbesondere folgende Möglichkeiten prüfen: Sicherstellung der notwendigen Mittel für Swisstopo, um den Betrieb des Felslabors wie bisher fortzusetzen;Übertragung der Verwaltung des Labors an das Eidgenössische Institut für Nukleare Sicherheit (ENSI), das Bundesamt für Umwelt (BAFU) oder das Bundesamt für Energie (BFE).
Antwort des Bundesrates:
Annahme
25.4469 — Amtliche Ausweise müssen die Neutralität des Staats widerspiegeln
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Sormanni Daniel |
| Datum | 04.12.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 11.02.2026 |
Der Bundesrat wird beauftragt:
- eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der sichtbare religiöse Zeichen, darunter auch Kopfbedeckungen, auf der für Reisepässe und Identitätskarten verwendeten Fotografie verboten werden; Ausnahmen sollen ausschliesslich aus ordnungsgemäss nachgewiesenen medizinischen Gründen gewährt werden können;
- die Vorschriften für Kinder und Erwachsene zu vereinheitlichen, sodass keine inkohärente Unterscheidung zwischen dekorativen Accessoires und religiösen Kopfbedeckungen mehr erfolgt;
- zu garantieren, dass die Schweizer Ausweise den internationalen Standards entsprechen, insbesondere jenen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, und ihr Erscheinungsbild gleichzeitig die staatliche Neutralität zum Ausdruck bringt.
Antwort des Bundesrates:
Ablehnung
Erledigte Vorstösse (19)
25.3366 — UNO-Menschenrechtsrat. Einseitige Sonderbehandlung Israels beenden und Schweizer Neutralität wahren
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Vontobel Erich |
| Datum | 21.03.2025 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 21.05.2025 |
Der Bundesrat wird beauftragt, im UNO-Menschenrechtsrat den Antrag zu stellen, dass das gesonderte Agenda-Item 7 („Menschenrechtslage in Palästina und anderen besetzten arabischen Gebieten“) von der ständigen Tagesordnung gestrichen wird. Dafür steht Agenda-Item 4 zur Verfügung: „Allgemeine Debatte über Menschenrechtssituationen, die die Aufmerksamkeit des Rates erfordern“.
Antwort des Bundesrates:
Ablehnung
22.3557 — Neutralität wahren, Stib stärken. Abschaffung der Nichtwiederausfuhrerklärung für Länder mit gleichen Werten und vergleichbarem Exportkontrollregime
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Burkart Thierry |
| Datum | 07.06.2022 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 07.09.2022 |
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vorzulegen, die vorsieht, dass auf eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung vollständig verzichtet werden kann, wenn die Lieferung an Staaten erfolgt, die unseren Werten verpflichtet sind und über ein Exportkontrollregime verfügen, das dem unsern vergleichbar ist (KMV-Anhang 2-Länder).
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
21.3225 — Post-Covid-19. Für eine ständige Plattform von wissenschaftlichen Expertinnen und Experten
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Français Olivier |
| Datum | 17.03.2021 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 12.05.2021 |
Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Unterstützung des Schweizerischen Wissenschaftsrat (SWR) eine ständige Plattform von wissenschaftlichen Expertinnen und Experten einzurichten, die sich mit grossen Risiken beschäftigen; in der Plattform sollen unter anderem Akteurinnen und Akteure aus der Schweizer Forschung vertreten sein. Die Mitgliederzahl der Plattform soll begrenzt sein, um so ihre Effizienz zu gewährleisten. Sollte ein Grossereignis eintreten, das plötzlich die gesamte Gesellschaft betrifft (Gesundheits-, Technologie-, Finanz- oder Wirtschaftskrise, Naturkatastrophe etc.), so wird es Aufgabe dieser Plattform von wissenschaftlichen Expertinnen und Experten sein, auf der Grundlage ihrer Expertise, ihrer analytischen Fähigkeiten, ihrer Neutralität und ihres Netzwerks die Spezialistinnen und Spezialisten zu identifizieren, die am besten in der Lage wären, in kürzester Zeit eine operative Taskforce zu bilden, um die Behörden des Bundes und der Kantone bei der Suche nach Auswegen aus der Krise zu beraten und ein integriertes Risikomanagement zu gewährleisten.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
17.4045 — Die Zugehörigkeit der Schweiz zur negationistischen und unter dem Einfluss von politischen Partikularinteressen stehenden Unesco ist nicht (mehr) mit der Neutralität vereinbar
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Quadri Lorenzo |
| Datum | 07.12.2017 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 14.02.2018 |
Der Bundesrat wird beauftragt, den Austritt der Schweiz aus der Unesco zu beschliessen.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
14.3619 — Primäre aussenpolitische Zielsetzung für die Schweiz
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Aebi Andreas |
| Datum | 20.06.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.08.2014 |
Der Bundesrat wird beauftragt, die Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (OV-EDA) unter Artikel 1, "Ziele und Funktionen", mit folgendem Ziel als prioritäre Handlungsmaxime des EDA zu ergänzen: die Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz. Demzufolge soll Artikel 1 Absatz 1 OV-EDA wie folgt geändert werden: "Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beachtet bei der Wahrung der aussenpolitischen Interessen der Schweiz prioritär die Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz und legt für die übrigen, verfassungsmässigen Aufträge eine Rangfolge fest."
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
11.3818 — Gewährleistung demokratischer Transparenz und der Einhaltung der Neutralität
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Baettig Dominique |
| Datum | 22.09.2011 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.11.2011 |
Bundesrätin Doris Leuthard hat dieses Jahr an der Bilderberg-Konferenz in St. Moritz teilgenommen, dem Treffen einer elitären, durch Kooptation zusammengestellten, supranationalen und intransparenten Gruppe. Diese Teilnahme wirft Fragen auf und weckt Besorgnis über eine Lücke in der parlamentarischen Kontrolle. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament folgende Änderungen vorzuschlagen: A. Änderung von Artikel 22 der Bundesverfassung durch Hinzufügung eines neuen Absatzes 3: Artikel 22 Versammlungsfreiheit 1 Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. 2 Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben. 3 Keine natürliche oder juristische Person hat das Recht, Plenarversammlungen oder vertrauliche oder sogar beschränkt zugängliche und intransparente Versammlungen, namentlich "Think Tanks", zu organisieren oder an solchen Versammlungen teilzunehmen, die aus einer Gruppe wie der Bilderberg-Gruppe, dem Council on Foreign Relations oder der Trilateralen Kommission hervorgehen oder die von einer solchen Gruppe abhängig sind, ohne vorher: a. die Bundesversammlung um Ermächtigung zu ersuchen; b. zu garantieren, dass sie ohne ausdrückliche Zustimmung der Bundesversammlung im Namen oder Auftrag der Schweiz weder sprechen noch irgendeinen Beschluss fassen wird; c. sich zu verpflichten, den Räten im Ratsplenum über den Verlauf der Teilnahme Bericht zu erstatten. B. Änderung von Artikel 265 des Strafgesetzbuches:
- Verbrechen oder Vergehen gegen den Staat Hochverrat Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, mit Gewalt oder geheimen ausländischen oder sogar schweizerischen Machenschaften die Verfassung des Bundes oder eines Kantons abzuändern, die verfassungsmässigen Staatsbehörden abzusetzen oder sie ausserstande zu setzen, ihre Gewalt auszuüben, schweizerisches Gebiet von der Eidgenossenschaft oder Gebiet von einem Kanton abzutrennen, wird mit einer nicht verminderbaren Freiheitsstrafe von 20 Jahren bestraft.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
11.3011 — Systematische Kontrolle privater Militärfirmen in der Schweiz
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Sicherheitspolitische Kommission Nationalrat-Nationalrat |
| Datum | 22.02.2011 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.05.2011 |
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Zulassungs- sowie ein periodisches Kontrollverfahren für private Militär- und Sicherheitsfirmen mit Sitz in der Schweiz oder in Besitz bzw. unter Verwaltung von Schweizer Firmen zu schaffen. Dem Verfahren sind Unternehmen zu unterziehen, die im Ausland Sicherheits- oder militärische Dienstleistungen erbringen. Sowohl das Zulassungsverfahren als auch die periodischen Kontrollen sollen gewährleisten, dass sich die betroffenen Unternehmen bei ihren Tätigkeiten an nationales sowie internationales Recht halten und ihre Tätigkeiten weder die diplomatischen Bemühungen der Schweiz im Ausland noch die Neutralitätspolitik der Schweiz kompromittieren.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
09.3452 — Lex Helvetica
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Freysinger Oskar |
| Datum | 30.04.2009 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 19.08.2009 |
Der Bundesrat wird beauftragt, Rechts- und Amtshilfe nur Staaten mit vergleichbarer Rechtsstruktur zu gewähren, welche den Grundsatz der "Neutralität und Unabhängigkeit der Schweiz von allen fremden Einflüssen" respektieren, striktes Gegenrecht halten und Schweizer Souveränitätsrechte auf allen Staatsstufen voll respektieren. Hiesige Informationen dürfen nicht mit hierzulande unrechtmässigen Mitteln beschafft und, quasi als Hehlerei von Staates wegen, dort verwendet werden, auch nicht zu Besteuerungszwecken; das Spezialitätenprinzip, die Bedingung der beiderseitigen Strafbarkeit usw. sind unvereinbar mit Beugehaft, Beugebussen, Nötigung, Passentzug, Ausreisesperre, Kronzeugenanreizen, unautorisierter elektronischer Überwachung usw. Zur wirksamen und nachhaltigen Verhinderung, Abwehr und Neutralisierung ausländischer Rechtsübergriffe in schweizerische Hoheitsgebiete, insbesondere zum Schutz der schweizerischen Souveränität, Sicherheit oder ähnlicher wesentlicher Interessen, sind alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, insbesondere auch für deren getreue Beachtung auf allen landesinternen Stufen. Dazu gehören die Überprüfung bestehender Staatsverträge (z. B. Anti-Terrorismus-Vereinbarung; SR 0.362.336.1) sowie die Wiedereinsetzung der "Beratenden Kommission" (Botschaft 12071), welche von Amtes wegen oder auf Gesuch hin sämtliche einschlägigen Rechtsvorgänge im In- und Ausland auf ihre Vereinbarkeit mit dem schweizerischen Recht zu überprüfen hat. Als Ausführungsorgan zu den Artikeln 3 Ziffer 1a und 25 des Rechtshilfeabkommens zwischen der Schweiz und den USA vom 25. Mai 1973 (SR 0.351.933.6) soll diese Kommission von Amtes wegen auch dafür Gewähr leisten, dass jedes amerikanische Rechts- oder Amtshilfebegehren strikte im Einklang mit der schweizerischen Souveränität, Sicherheit und anderen wesentlichen Interessen abgewickelt oder allenfalls auch nicht auf Schleichwegen oder hinter irgendeinem Vorwand erfüllt wird.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
08.3868 — Formulierung des Armeeauftrages zur Landesverteidigung
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum | 17.12.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.02.2009 |
Der Bundesrat wird beauftragt, den Armeeauftrag zur Landesverteidigung wie folgt neu zu definieren: Der Auftrag, den der Bundesrat der Armee erteilt, umfasst klare, verbindliche und überprüfbare Ziele. Ausgerichtet auf die Bedrohungslage von heute und auf den Willen der Schweiz, mittels bewaffneter Neutralität die Unabhängigkeit und Freiheit der Schweiz zu bewahren, lautet der Landesverteidigungsauftrag an VBS und Armee auf der Grundlage der Bundesverfassung wie folgt: Aufklärung, Übungen, Gesetzgebung
- Das VBS sorgt für die laufende Beurteilung der internationalen Lage. Es leitet daraus eine laufend zu aktualisierende Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse ab.
- Landesregierung, Armeekommando und die gesamte Armee sind im Rahmen von Gesamtverteidigungs- und strategischen Führungsübungen regelmässig mit Blick auf realistische Bedrohungsszenarien zu beüben.
- Das VBS hat dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Anpassungen auf dem ordentlichen Gesetzgebungsweg eingeleitet werden. Verteidigung
- Die Armee hat ihre Überlebensfähigkeit gegenüber feindlichen Kräften anlässlich eines gegnerischen Überraschungsschlags von aussen oder aus dem Innern sicherzustellen.
- Die Armee verhindert aus eigener Kraft jegliche Besetzung der Schweiz durch feindliche Kräfte. Sicherung
- Die Armee bildet zum Schutz gefährdeter Ziele spezielle regelmässig trainierte Alarmformationen aus, die notfalls innert Stunden Kampfbereitschaft erstellen können.
- Die Armee hat aufgrund der Bedrohung durch Cyberwar die nationale Sicherheit der Netzwerke und modernen Kommunikationsmittel zu gewährleisten. Asymmetrische Bedrohung
- Mit den ihm unterstellten Nachrichtendiensten gewährleistet das VBS die umfassende Aufklärung gegenüber allen Kräften innerhalb und ausserhalb des Landes, die zu asymmetrischer Kriegsführung gegen die Schweiz in der Lage sind. Die Nachrichtendienste vermitteln der Landesregierung umfassende Informationen bezüglich Zielen, Motiven, Handlungsmustern und Denkweisen solcher Kräfte.
- Die Armee entwickelt erfolgversprechende Abwehrtechniken gegen mit asymmetrischen Methoden gegen die Schweiz operierende Kräfte. Dissuasion
- Mittels Sichtbarmachung ihrer Bereitschaft erzielt die Armee dissuasive Wirkung. Ausbildungskonzepte, Rüstungsprogramme und Armeestruktur sind auf den Armeeauftrag auszurichten.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
08.3359 — Erweiterung der atomwaffenfreien Zonen
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Markwalder Christa |
| Datum | 12.06.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 27.08.2008 |
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Aussen- und Neutralitätspolitik und zur Stärkung des Atomsperrvertrags darauf hinzuarbeiten, die Zahl der atomwaffenfreien Gebiete und Staaten zu vergrössern.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
06.3446 — Substanz der schweizerischen Neutralität als Verfassungsnorm
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Fehr Hans |
| Datum | 26.09.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.11.2006 |
Der Bundesrat wird beauftragt, einen ausformulierten Text für einen neuen oder revidierten Verfassungsartikel vorzulegen, welcher die Substanz und das besondere Wesen der integralen, immerwährenden, bewaffneten Neutralität unseres Landes konkret zum Ausdruck bringt. Zudem wird er beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie er die Neutralität schweizerischer Prägung im Ausland erklärt und praktiziert.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
06.3103 — Gute Dienste zu aktuellen Kernenergiefragen
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Freysinger Oskar |
| Datum | 23.03.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 17.05.2006 |
Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht und Antrag zu den Entwicklungen seit dem Beitritt der Schweiz zum Atomsperrvertrag im Jahre 1977 zu erstatten, insbesondere zur sicherheitspolitischen und zur verfassungsrechtlichen Situation, wie sie tatsächlich eingetreten ist mit und seit der 1995 erfolgten unbegrenzten Verlängerung dieses der kollektiven Sicherheit gewidmeten Vertrages (www.solami.com/NPT.htm). Als Organisation für kollektive Sicherheit bindet der Atomsperrvertrag - und die damit liierten internationalen Sicherheits-, Überwachungs- und Exportkontroll-Gremien (London Club) - die Schweiz gemäss Völkerrecht und Referendumsbestimmungen der Bundesverfassung (Art. 140). Der Bundesrat wird gleichermassen eingeladen, zusammen mit den betroffenen Parteien die Voraussetzungen zur Einberufung einer Nachfolgeveranstaltung zu der 1968 in Genf abgehaltenen Konferenz der Nicht-Nuklearwaffen-Staaten abzuklären. Deren Ziel ist die wirksame, verlässliche und andauernde Förderung der regionalen und globalen Stabilitäts- und Sicherheitsanliegen, welche mit den derzeitigen Nichtweiterverbreitungs-Mitteln und -Methoden offensichtlich mangelhaft verfolgt werden. Letztere sollen durch geeignete Instrumente ergänzt oder ersetzt werden, und es sollen jene Massnahmen und Anordnungen getroffen werden, welche unter den gegebenen Umständen als angemessen und wirksam erscheinen. Als Richtschnur dienen dem Bundesrat dabei in erster Linie die einschlägigen Prinzipien und Souveränitätsrechte, die altbewährte immerwährende bewaffnete Neutralität der Schweiz und deren traditionellen Guten Dienste.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
05.3213 — Bessere Verankerung der Neutralität in der Verfassung
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Schibli Ernst |
| Datum | 18.03.2005 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.05.2005 |
Artikel 54 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) ist wie folgt zu ändern: "Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit und die immerwährende bewaffnete Neutralität der Schweiz sowie für ihre Wohlfahrt."
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
03.3050 — Schweizerische Neutralität. Bericht
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum | 12.03.2003 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 28.05.2003 |
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zuhanden der eidgenössischen Räte seine Definition der schweizerischen Neutralität und seine Haltung zu derselben darzulegen. Dies vor allem im Hinblick auf die Mitgliedschaft der Schweiz in der Uno und die jüngsten aussenpolitischen Entscheide des Bundesrates im Zusammenhang mit dem drohenden Irak-Krieg. Es soll auch erläutert werden, wie der Bundesrat die verfassungsrechtlich widersprüchlich verankerte Neutralität mit seinem erklärten Ziel des Beitritts in die EU vereinbaren will, welche eine gemeinsame Sicherheits-, Verteidigungs- und Aussenpolitik verwirklichen wird. Im Weiteren ist in diesem Bericht eine Strategie darzulegen, wie die Schweiz zu einer immerwährenden, bewaffneten und bündnisfreien Neutralität zurückkehren kann.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
01.3652 — Umdenken in der schweizerischen Sicherheitspolitik
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Fraktion der Schweizerischen Volkspartei |
| Datum | 16.11.2001 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.02.2002 |
Die SVP-Fraktion fordert den Bundesrat auf, die Arbeiten für die "Armee XXI" unverzüglich auf neue Grundlagen zu stellen. Insbesondere hat sich die "Armee XXI" auf die neuen und wahrscheinlichsten Gefährdungen auszurichten. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Die schweizerische Sicherheitspolitik hat die wahrscheinlichsten Gefährdungen unseres Landes, d. h. Angriffe von ethnischen, religiösen und terroristischen Gruppierungen im eigenen Land, in den Vordergrund zu stellen.
- Die Schweiz beteiligt sich nach ihren Kräften am Kampf gegen den internationalen Terrorismus und trifft Massnahmen, dass dieser nicht aus ihrem Territorium heraus stattfindet.
- Die Schweiz unternimmt alles, damit sie als Kleinstaat nicht in die internationalen - den Terrorismus fördernden - Machtauseinandersetzungen mit einbezogen wird, und bekräftigt international, auch gegenüber Staatengemeinschaften, die dauernd bewaffnete, bündnisfreie, selbstgewählte und integrale Neutralität.
- Die schweizerischen Sicherheitsorgane - insbesondere Polizei, Armee, Zivilschutz - sind auf diese neuen Hauptgefahren auszurichten.
- Es ist anzuerkennen, dass die möglichen Angriffe auf unser Volk, unsere Freiheit, Souveränität und Demokratie überraschend, mit neuen Kampfmethoden, unerwartet, ohne die heute noch angenommenen Vorwarnzeiten, mitten im Zivilleben und im "Friedenszustand", aus dem eigenen Land auf das eigene Land, an zahlreichen Orten gleichzeitig, durch raffinierte, gut ausgebildete, intelligente, strategisch geschulte, keine Gefahren scheuende Gruppierungen erfolgen können. Für solche Gefahren ist weder die heutige Armee, noch die beabsichtigte neue "Armee XXI", gebildet und ausgebildet. Es ist unverzüglich dafür zu sorgen, dass die "Armee XXI" nicht in falsche Bahnen gelenkt wird.
- Die Schweiz braucht eine Armee, die für solche Einsätze vorbereitet ist. Im Vordergrund steht eine zahlenmässig starke, rasch verfügbare, mit hohen Ortskenntnissen versehene, rasch aufbietbare Milizarmee.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
00.3328 — Aktive Neutralitätspolitik gegenüber dem Irak
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Beck Serge |
| Datum | 22.06.2000 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 22.11.2000 |
Im Sinne der Neutralitätspolitik wird der Bundesrat gebeten:
- die Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak dahingehend zu ändern, dass die Ausfuhr von Lebensmitteln, Hilfsgütern und Medikamenten liberalisiert wird;
- die diplomatische Vertretung der Schweiz im Irak zu reaktivieren, damit die Schweiz ihre guten Dienste für die Beilegung des Konfliktes zwischen dem Irak und der Uno anbieten kann;
- dass die Schweiz eine dynamischere humanitäre Politik zugunsten der irakischen Bevölkerung empfiehlt, die in erster Linie unter den von der Uno getroffenen Massnahmen leidet.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
98.3257 — Gute Dienste der Schweiz. Vermittlung zwischen mexikanischer Regierung und Chiapas
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Spielmann Jean |
| Datum | 16.06.1998 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 09.09.1998 |
Die Vereinbarungen von San Andrés hatten neue Dialogperspektiven zwischen Chiapas und der mexikanischen Regierung eröffnet. Nun hat diese jedoch erneut zur Offensive gegen die indigenen Gemeinschaften von Chiapas angesetzt. Seit Jahresbeginn sind mehr als hundert internationale Beobachter ausgewiesen worden. Laut Amnesty International trifft Mexiko Vorkehrungen, um die Präsenz von Zeugen zu verhindern, welche die Menschenrechtsverletzungen in der Konfliktzone an die Öffentlichkeit bringen. Mehr als 17 000 Chiapas-Indianer sind durch die kriegerischen Auseinandersetzungen vertrieben worden, und zahlreiche Beobachter befürchten, dass wieder ein offener Konflikt ausbricht und eine humanitäre Katastrophe bevorsteht. Ich bitte den Bundesrat, angesichts der angespannten Lage sämtliche Massnahmen, die zur Wiederaufnahme des Dialoges beitragen, zu treffen und zu diesem Zweck Initiativen zu ergreifen, die einer friedensfördernden Dynamik Auftrieb geben, insbesondere indem die Schweiz den am Konflikt beteiligten Parteien ihre Guten Dienste anbietet.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
96.3211 — "NATO-Partnerschaft für den Frieden" vors Parlament und Unterstellung unter das fakultative Referendum
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Keller Rudolf |
| Datum | 04.06.1996 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 11.09.1996 |
Der Bundesrat wird gebeten, die Frage eines allfälligen Beitrittes zur Nato-Partnerschaft für den Frieden dem Parlament vorzulegen und den Beschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen, weil dies einer Änderung unserer Neutralitätspolitik entspräche.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
94.3093 — Neutralitätspolitik ohne EU-Beitritt
| Typ | Motion |
| Eingereicht von | Keller Rudolf |
| Datum | 09.03.1994 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 18.01.1995 |
Der Bundesrat wird beauftragt, seine Aussenpolitik wie folgt festzulegen: a. In Respektierung des Volkswillens vom 6. Dezember 1992 ist die Aussenpolitik in den neunziger Jahren auf die Bewahrung der bewaffneten Unabhängigkeit der Schweiz auszurichten. b. Angesichts der klaren Mehrheit im Volk, das keinen EU-Beitritt wünscht, ist auf die Zielsetzung EU-Beitritt zu verzichten. c. Die schweizerische Neutralitätspolitik ist so zu gestalten, dass sie nicht nur formell auf dem Papier steht, sondern auch tatsächlich gelebt und entsprechend im Ausland ernst genommen wird. d. Die humanitäre und bei Konflikten vermittelnde Haltung unseres neutralen Landes ist zu verstärken. Die Schweiz bietet sich vermehrt als Vermittler zwischen kriegführenden Staaten und Regionen an. e. Die Wirtschaftspolitik ist nicht nur auf die EU, sondern vermehrt auch auf die aussereuropäischen Märkte auszurichten.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Letzte Aktualisierung: 02.10.2026, 20:01 — Quelle: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.