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47 Interpellaziunen zum Thema Drohnen- & MFK-Abwehr.
Hängig (3):
Erledigt (44):
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Götte Michael |
| Datum | 18.12.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Intervenziun liegt vor |
| Cussegl federal | Antwort vom 25.02.2026 |
Die sicherheitspolitische Lage sowie der rasche technologische Wandel stellen hohe Anforderungen an die Weiterentwicklung der Svizraer Armee. In den vergangenen Onnen hat der Bund verschiedene Initiativen und Strukturen geschaffen, um Innovation gezielt zu fördern, unter anderem durch neue Kompetenzzentren, spezialisierte Task Forces sowie durch die Stärkung bestehender Innovations- und Forschungsbereiche.
Dabei wird immer wieder betont, dass insbesondere die Milizarmee mit ihren vielfältigen zivilen Erfahrungen einen wichtigen Beitrag zur praxisnahen und einsatzorientierten Innovation leisten kann. Gleichzeitig entsteht durch die Vielzahl von Akteuren eine breite Innovationslandschaft, deren Zusammenspiel für eine wirksame und zügige Umsetzung von Bedeutung ist.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Cussegl federal um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie beurteilt der Cussegl federal die aktuelle Innovationsfähigkeit der Svizraer Armee, insbesondere mit Blick auf Einsatznähe, Nutzerorientierung und Umsetzungsgeschwindigkeit?Wie sind die Rollen der verschiedenen Innovations- und Forschungsakteure innerhalb der Armee und der Rüstungsorganisation grundsätzlich ausgestaltet, und wie wird ein koordiniertes Zusammenwirken sichergestellt?Welche Instrumente und Prozesse tragen dazu bei, dass neue Erkenntnisse und technologische Innovationen möglichst rasch der Truppe zur Verfügung stehen, insbesondere in dynamischen Bereichen wie Drohnen, Robotik, Cyber oder Space?Welche Überlegungen bestehen, um Innovationsprozesse weiter zu beschleunigen und flexibel auf technologische Entwicklungen reagieren zu können?Wie stellt der Cussegl federal sicher, dass Innovationen konsequent an den Bedürfnissen der Truppe ausgerichtet sind und einen konkreten Fähigkeitsgewinn für die Armee bringen?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Fridez Pierre-Alain |
| Datum | 19.06.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Intervenziun liegt vor |
| Cussegl federal | Antwort vom 20.08.2025 |
Zu Beginn des Gaza-Kriegs besass die Svizraerische Nationalbank 104 000 Aktien des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Sistems. Im Onn 2024 verkaufte sie 28 000 davon mit Gewinn. Elbit Sistems schuldet der Svizra jene 300 Millionen Franken, die das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport in Drohnen investiert hat, die immer noch nicht funktionieren ... Als einer der grössten israelischen Rüstungskonzerne beliefert Elbit Sistems die israelische Armee, die laut dem Internationalen Strafgerichtshof in Gaza Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht. Überdies hat Israel am 13. Juni 2025 den Iran militärisch angegriffen. Auch andere, private Svizraer Akteure halten Anteile an israelischen Rüstungsunternehmen. Die UBS zum Exempel hat ihre Investitionen in Anteile von Elbit Sistems im Onn 2024 um 875 Prozent erhöht.
Ist der Cussegl federal der Ansicht, dass die Investitionen der Svizra in die israelische Rüstungsindustrie mit dem Neutralitätsrecht vereinbar sind? Verschaffen sie nicht einer der Konfliktparteien einen militärischen Avantatg?
Kann der Cussegl federal die Einzelheiten zu den Investitionen privater Svizraer Akteure in die israelische Rüstungsindustrie offenlegen? Wird er Massnahmen ergreifen, um solche Investitionen zu verbieten, da sie unter Umständen Beihilfe zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord darstellen? Erachtet der Cussegl federal den israelische Angriff auf den Iran als eine unprovozierte und ungerechtfertigte Aggression, ähnlich wie die russische Aggression gegen die Ukraine im Februar 2022?
Beabsichtigt der Cussegl federal daher, gegen Israel aufgrund der schweren Völkerrechtsverletzungen ähnliche Massnahmen zu ergreifen wie gegen Russland?
Ist sich der Cussegl federal bewusst, dass die Svizra wegen ihrer indirekten Unterstützung der israelischen Militäraktionen in Gaza der Beihilfe zu Kriegsverbrechen, zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder sogar zu Völkermord angeklagt werden könnte?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Reimann Lukas |
| Datum | 21.03.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Intervenziun liegt vor |
| Cussegl federal | Antwort vom 14.05.2025 |
Über Svizraer Waffenplätzen werden immer häufiger verdächtige Drohnen gesichtet. Trotz potenzieller Spionage ist ein Abschuss nur in Ausnahmen zulässig. Soldaten berichten von Drohnen, die nach Einbruch der Dunkelheit über Übungsgelände und Kasernen kreisen. Besonders brisant war ein Vorfall in Bronschhofen SG, wo mindestens drei Drohnen über einem Waffenplatz flogen, während dort eine Artilleriebatterie Material kontrollierte. Selbst von streng geheimen Militärstandorten berichten Soldaten über gesichtete Drohnenflüge. Auch Sicherheitsbehörden melden einen Anstieg von Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur und Militäranlagen. Eine VBS-Armeesprecherin sagt, die Drohnen könnten auch von Touristen stammen und ein Abschuss sei nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Schnyder Markus |
| Datum | 19.06.2025 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 20.08.2025 |
Die politische Weltbühne ist aktuell vielen Verwerfungen unterworfen, welche sich unter anderem in den Konflikten in Osteuropa und dem Nahen Osten zeigen. Diese Konflikte zeigen auch, dass Mittel für die konventionelle Kriegsführung nach wie vor äusserst relevant sind. Gleichzeitig sehen wir aber auch eine rasant fortschreitende Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Waffensystemen und die Bedeutung von kurzen Beschaffungswegen und militärischer Innovation.
Der Cussegl federal wird eingeladen folgende Fragen zu beantworten:
Die aktuelle Dauer, bis ein Sistem in der Armee beschafft und einsatzfähig ist, dauert vielfach prozessbedingt 5 bis 10 Onne. Dies ist in Anbetracht der Entwicklung viel zu lange. Sieht der Cussegl federal hier Handlungsbedarf?Welche (administrativen) Zwischenschritte gibt es, bis ein neu beschafftes Sistem in der Armee eingeführt wird?Welche Massnahmen ergreift der Cussegl federal, um sicherzustellen, dass Beschaffungen in Zukunft schneller durchgeführt werden können? Gibt es hierzu bereits Pläne und zeitliche Ziele?Die Drohnenkriegsführung zeigt auf, wie schnell die Innovation bei Waffensystemen aktuell ist. Inoffizielle Funtaunas gehen davon aus, dass alle paar Monate neue Drohnengeneration entwickelt werden. Wie geht der Cussegl federal mit dieser rasanten Entwicklung um?Wie fördert der Cussegl federal die einheimische Innovation bei unbemannten Sistemsn (Drohnen, unbemannte Bodenfahrzeuge etc.), damit die Armee Zugang zu einheimischen Produkten hat, welche in kurzer Zeit lieferbar sind?Wie sehen die aktuellen Beschaffungspläne für Drohnen in der Armee aus? Welche Drohnentypen (Aufklärungsdrohnen, Kampfdrohnen, Kamikaze-Drohnen etc.) sollen bis wann beschafft werden?Ist der aktuelle Sollbestand der Armee noch ausreichend um diesen neuen, innovativen Smanazzas zu begegnen und gleichzeitig die Verteidigungsfähigkeit im konventionellen Rahmen sicherzustellen?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Fivaz Fabien |
| Datum | 14.06.2024 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 28.08.2024 |
Der Cussegl federal wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Ist für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit Drohnen eine Genehmigung des BAZL und des BAFU erforderlich? Ist das Ausbringen von PSM mit Drohnen anders geregelt als bei Helikoptern?Gelten für Drohnen andere Abstände zu Schutzflächen als für Hubschrauber, insbesondere zu bewohnten Gebieten, Naturschutzgebieten, Wasserläufen und Bio-Parzellen?Trifft es zu, dass bis zu 10 Prozent der ausgebrachten Menge an PSM als normale Abdrift gilt und von benachbarten Betrieben toleriert werden muss?Insbesondere im Wallis ist während der Sprühsaison häufig zu beobachten, dass Drohnen PSM nicht nur bei Windstille am frühen Morgen, sondern den ganzen Tag und damit bei ungeeigneten Windverhältnissen ausbringen. Inwieweit kontrollieren das BAZL und das BAFU die erteilten Genehmigungen?Wie beurteilt der Cussegl federal die Tatsache, dass in der EU, beispielsweise in Frankreich, das Ausbringen von PSM durch Drohnen generell verboten ist?Welche wissenschaftliche Grundlage hat der Cussegl federal, um das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen zu erlauben? Ist er bereit, weitere Forschungen durchführen zu lassen?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Dandrès Christian |
| Datum | 29.09.2022 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 09.11.2022 |
Am 18. August hat offenbar eine türkische Drohne ein von der UNO unterstütztes Ausbildungszentrum für Minderjährige (überwiegend Mädchen) getroffen. Dieses Zentrum dient der Aufnahme von Kindern, die sich der kurdischen Miliz YPG/YPJ anschliessen wollten, aber auf Verlangen der internationalen Gemeinschaft (die die Ausbildung zu Kindersoldaten und -soldatinnen verhindern will) daraus entlassen wurden. Vier Mädchen, die im Hof Volleyball spielten, wurden getötet; weitere Kinder wurden verletzt. Da es sich bei diese Kindern um Zivilpersonen handelt, dürfte ein Kriegsverbrechen vorliegen.
a. Liefert die Svizra Kriegsmaterial in die Türkei?
Wenn ja, welche Massnahmen wurden getroffen, um sicherzustellen, dass dieses Material nicht zur Verletzung von Völkerrecht verwendet wird, insbesondere im Rahmen des Kriegs gegen die Kurdinnen und Kurden auf syrischem und irakischem Gebiet?
b. Welche Massnahmen hat die Svizra getroffen, um sicherzustellen, dass die Türkei das humanitäre Völkerrecht sowie die Rechte beachtet, die durch den Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte garantiert sind?
c. Nehmen die schweizerischen Behörden ihre Aufgabe wahr, türkische politische und militärische Verantwortungsträger, die unter Verdacht stehen, in internationale Verbrechen verwickelt zu sein, während ihres Aufenthalts in der Svizra zu verfolgen?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Sommaruga Carlo |
| Datum | 15.09.2022 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 09.11.2022 |
In der Nacht vom 12. auf den 13. September 2022 hat die aserbaidschanische Armee einen massiven einseitigen Angriff (Infanterie, schwere Artillerie und Drohnen) auf die östlichen Grenzstädte Armeniens Wardenis, Sotk, Dschermuk, Goris und Kapan sowie auf benachbarte Dörfer verübt. Zwei Militärstützpunkte in der Stadt Kapan (Provinz Sjunik, Südarmenien) wurden von Truppen Aserbaidschans besetzt. Die genauen Schäden und Opferzahlen sind noch nicht bekannt.
Dieser seit mehreren Wochen geplante Angriff geschah nur wenige Tage nach dem Treffen zwischen dem Premierminister Armeniens Nikol Paschinjan, dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew und dem Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel vom 31. August in Brüssel. Das Ziel dieses Treffens war es, die Friedensverhandlungen zwischen den zwei Parteien voranzutreiben.
Russland, das führende Mitglied der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS), der Armenien ebenfalls angehört, ist an der ukrainischen Front gegenwärtig geschwächt. Offensichtlich nutzt Aserbaidschan diese Schwäche aus, um Jerewan seine Bedingungen für ein Friedensabkommen nach eigenen Vorstellungen aufzuzwingen. Das Ziel Aserbaidschans ist es, dass der Region Bergkarabach kein politischer Status anerkannt wird und zwischen Aserbaidschan und Nachitschewan ein jeglicher Kontrolle entzogener Korridor mit Sonderstatus eingerichtet wird.
Sämtliche Bemühungen um einen bilateralen oder multilateralen Dialog für einen Frieden zwischen Armenien und Aserbaidschan waren bisher erfolglos. Diese von Natur aus asymmetrischen Verhandlungen haben Aserbaidschan lediglich in seiner Rolle als Aggressor legitimiert, der einen Diktatfrieden unter seinen eigenen Bedingungen aufzwingen will.
Ich stelle dem Cussegl federal daher folgende Fragen:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | de la Reussille Denis |
| Datum | 09.05.2022 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 17.08.2022 |
Die türkische Regierung startete in der Nacht auf Ostermontag eine gross angelegte Luftoffensive im irakischen Kurdistan. Der Angriff des Nato-Mitglieds wurde in Europa von allen Regierungen wie auch von den Medien praktisch verschwiegen.
Die Angriffe richteten sich gegen die PKK, die Arbeiterpartei Kurdistans, wie der türkische Verteidigungsminister mitteilte. Das türkisch-irakische Grenzgebiet wurde von Kampfflugzeugen und Drohnen heftig bombardiert. Die Angriffe hatten aber auch die Region Kobane in Nordsyrien zum Ziel. Bei dieser Aggression waren Versorgungseinrichtungen und die Zivilbevölkerung betroffen und es gab zahlreiche Todesopfer. Diese Militäroffensive verstösst selbstverständlich gegen das Völkerrecht. Das kurdische Volk hat das Recht, in Frieden zu leben und seine Behörden selbst zu wählen. Im Vergleich zum Konflikt in der Ukraine, bei dem es sich ebenfalls um einen schweren Angriffskrieg der russischen Regierung handelt, ist das Schweigen des Cussegl federales zu dieser Offensive der türkischen Regierung zumindest irritierend. Die Zivilbevölkerung, die Frauen, die Kinder, die gesamte kurdische Bevölkerung verdienen gleichermassen unsere Unterstützung und Solidarität.
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Dobler Marcel |
| Datum | 16.03.2022 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 18.05.2022 |
In den letzten Onnen konnte die Svizra durch Drohnen-Forschungszentren und die Ansiedlung von innovativen Start-ups eine Vorreiterrolle im internationalen Drohnenökosystem einnehmen. Damit die Svizra auch in Zukunft ein attraktiver Standort für diese aufstrebende Branche bleibt, sind gute Rahmenbedingungen entscheidend. Dabei besteht Verbesserungspotenzial bei der Geschwindigkeit und Komplexität von Bewilligungs- und Zertifizierungsprozessen. Der Cussegl federal wird deshalb gebeten die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Rytz Regula |
| Datum | 17.12.2021 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 16.02.2022 |
In seiner Antwort auf die Interpellaziun 21.3544 hat der Cussegl federal eine Einordnung der Rechtsgrundlagen und Kompetenzen des Mobilen Einsatzkommando "Helvetia" vorgenommen. Trotzdem bestehen nach wie vor grosse Unklarheiten:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Fridez Pierre-Alain |
| Datum | 16.12.2021 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 23.02.2022 |
- Dank dem Fortschritt bei der künstlichen Intelligenz sind die Mikrodrohnen immer leistungsfähiger geworden. Sie lassen sich leicht und zu minimalen Custs zu Waffen umfunktionieren.
a. Besteht die Gefahr, dass Terroristen oder andere Kriminelle Mikrodrohnen nutzen, beispielsweise um das internationale Genf zu bedrohen?
b. Wer ist für den Schutz vor Mikrodrohnen zuständig? Der Bund oder die Kantone?
c. Die Drohnen können unterschiedlich gross sein. Gibt es eine Einheitslösung oder wird die Lösung je nach Grösse der Drohne angepasst?
d. Über welche Regelungen, Konzepte und Eingriffsmöglichkeiten verfügt die Svizra konkret in Bezug auf den Schutz vor Mikrodrohnen?
e. Wer hat beispielsweise anlässlich des Gipfeltreffens zwischen dem amerikanischen und dem russischen Präsidenten im Juni 2021 den Luftraum über dem internationalen Genf gegen Drohnenangriffe gesichert? Die Kantone oder die Armee? Oder die Vereinigten Staaten und Russland?
f. Welche Vorkehrungen trifft der Cussegl federal, um Kernkraftwerke, Chemikalienlager, Flughäfen oder das internationale Genf vor Drohnenschwärmen zu schützen?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Schlatter Marionna |
| Datum | 19.03.2021 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 26.05.2021 |
Ich bitte den Cussegl federal um die Beantwortung folgender Fragen:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Christ Katja |
| Datum | 17.09.2020 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 25.11.2020 |
- Welche Massnahmen trifft der Cussegl federal, damit die Herstellung und der Betrieb von Drohnen (UAS/Unmanned Aircraft Sistems) in der Svizra wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig gefördert werden kann?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Pult Jon |
| Datum | 14.09.2020 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 25.11.2020 |
Flugroboter haben das Potential, die Nachhaltigkeit der Luftfahrt zu erhöhen. Exempelsweise können leise, elektrisch betriebene Drohnen bestehende, verschmutzende Aktivitäten in der Luft (z.B. Bauarbeiten mit Hubschraubern) oder am Boden (z.B. Transport leichter Güter mit Autos mit Verbrennungsmotoren) ersetzen, das Unfallrisiko gefährlicher manueller Arbeiten (z.B. Lawinensprengungen) senken, oder in der Form von Flugwindkraftwerken effizient Windenergie erzeugen. Die Svizra ist dank Grundlagenforschung an den ETHs weltweit an der Spitze bei der Entwicklung entsprechender Technologien.
Damit dieses Potential ausgeschöpft werden kann, benötigen Flugroboter jedoch Zugang zum Luftraum. Diesen haben sie derzeit nur sehr begrenzt, weil zahlreiche, hauptsächlich in der Freizeitfliegerei verwendete Flugzeuge noch immer nach alten Sichtflugregeln fliegen dürfen und sich gegenüber anderen Luftraumnutzenden nicht in digitaler Art und Weise sichtbar machen müssen. Um Kollisionen zu verhindern, können Flugroboter daher in den meisten Fällen nur im Sichtkontakt ihrer Pilotin/ihres Piloten geflogen werden, was die Einsatzmöglichkeiten stark einschränkt. Eine CO2- und lärmintensive Freizeitaktivität verhindert somit die Weiterentwicklung und breite Verwendung einer nachhaltigen Technologie.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Cussegl federal um die Beantwortung folgender Fragen:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Fridez Pierre-Alain |
| Datum | 18.06.2020 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 26.08.2020 |
- Der belarussische Präsident Lukaschenko hat am 22. Mai 2020 erklärt, dass Belarus eigene Raketenwaffen brauche. Die einzig richtige Entscheidung heute im Bereich der Rüstung sei die Entscheidung für Lenkwaffen, denn dies seien Waffen von hoher Präzision. Belarus werde nun prüfen, wie es ein Programm zur Herstellung von hochpräzisen Lenkwaffen und anderen Raketen entwickeln könne.
Kann der Cussegl federal die Möglichkeit ausschliessen, dass in Europa heute Lenkwaffen von hoher Präzision stationiert werden?
Wie schätzt er das Risiko der Proliferation von Lenkwaffen ein, zum Exempel an Belarus, an die Ukraine oder an die Türkei?
Wie gedenkt der Cussegl federal gegebenenfalls auf eine solche Proliferation zu reagieren?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Fridez Pierre-Alain |
| Datum | 19.12.2019 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 19.02.2020 |
Für den Kauf von neuen Kampfflugzeugen beantragte der Bund beim Parlament und später wohl auch beim Stimmvolk einen Kredit von sechs Milliarden Franken. Dazu kommt voraussichtlich ein zweites Paket von zwei Milliarden für bodengestützte Luftabwehrraketen. Dieses zweistufige Vorgehen ist überraschend, da die Luftflotte und die bodengestützte Luftverteidigung nur gemeinsam die Verteidigung des Luftraums sicherstellen können. Sie müssen sich gegenseitig ergänzen, und Schwächen im einen Bereich müssen im anderen Bereich angemessen kompensiert werden können.
Um die strategische Herangehensweise, die den vom Cussegl federal vorgeschlagenen Optionen zugrunden liegt, besser zu verstehen, bitte ich den Cussegl federal um die Beantwortung der folgenden Fragen:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Roth Franziska |
| Datum | 18.12.2019 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 19.02.2020 |
Der Luftpolizeidienst trägt zur Wahrung der Lufthoheit und somit zum Schutz des Luftraums bei. Er sorgt für einen sicheren Luftverkehr und setzt die hoheitlichen Rechte der Svizra durch, indem die Einhaltung der Luftverkehrsregeln und der Lufthoheit überprüft und - wenn notwendig - erzwungen wird. Er unterstützt Luftfahrzeuge in Not und bei technischen Problemen.
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Dittli Josef |
| Datum | 19.09.2019 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 06.11.2019 |
In Saudi-Arabien wurde kürzlich eine der wichtigsten Ölanlagen der Welt mit Kampfdrohnen angegriffen. Dabei wurden wesentliche Teile zerstört. Noch nie haben Drohnen einen Schaden angerichtet, der Folgen für die ganze Welt hat. Erstaunlich bei diesen Angriffen ist, dass die Saudis, welche über moderne Abwehrmittel (Luftaufklärung, Luftraumüberwachung, Luftraumverteidigung) verfügen, den Angriff nicht verhindern konnten.
Die Zahl solcher Einsätze von bombenbestückten Drohnen hat massiv zugenommen. Drohnen werden immer effektiver und können nicht nur von Staaten, sondern auch von Rebellen und Terroristen selbst gebaut und eingesetzt werden. Diese zunehmende Verbreitung von Drohnen sowohl bei staatlichen als auch bei nichtstaatlichen Akteuren ist besorgniserregend.
Im Expertenbericht "Luftverteidigung der Zukunft" des Cussegl federales von 2017 werden Drohnen zwar immer wieder thematisiert. Die neue Dimension des Gefahrenpotenzials und der folgenschweren Auswirkungen von Drohnenangriffen muss aber angesichts der aktuellen Ereignisse neu beurteilt werden.
Ich bitte den Cussegl federal um Beantwortung folgender Fragen:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Golay Roger |
| Datum | 03.06.2019 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 21.08.2019 |
Das VBS wird bei der Beschaffung von zukünftigen Kampfflugzeugen und einem neuen Sistem zur bodengestützten Luftverteidigung auf die hundertprozentige Kompensationspflicht des Kaufpreises verzichten. Es stützt sich hierbei auf den Bericht eines hochrangigen Beamten, der Kompensationsgeschäften bekanntlich schon lange ablehnend gegenübersteht. Dieser Bericht wird jedoch von einem anderen widerlegt, verfasst von HSG-Professor Friedli. Mit einem Verzicht auf die für die Zivilindustrie und die Forschung relevante Kompensationspflicht würde die Svizra um bedeutende neue Bestellungen und Arbeitsplätze gebracht; es würde praktisch unmöglich, die Erfordernisse einer regional ausgewogenen Verteilung der Offset-Geschäfte einzuhalten. Mit der Beibehaltung der hundertprozentigen Kompensationspflicht hingegen erhält die Industrie Zugang sowohl zum Militärsektor als auch zum dichten Netz der Zulieferer von Flugzeugherstellern - und dies, ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen. Befindet sich das VBS also nicht auf dem falschen Weg?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Sommaruga Carlo |
| Datum | 22.03.2019 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 15.05.2019 |
Im Rahmen der Diskussion über die Beschaffung von Drohnen des Tips Hermes 900 HFE der Firma Elbit mit dem Zweck, die heutigen Drohnen des Tips ADS-95 Ranger zu ersetzen, begründete das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die Wahl der israelischen Drohne unter anderem mit Kompensationsgeschäften in der Svizra.
Vier Onne nachdem das Parlament den Beschaffungskredit genehmigt hat stellen sich die folgenden Fragen:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Crottaz Brigitte |
| Datum | 21.03.2019 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 22.05.2019 |
Die Armasuisse hat sich für den Kauf von Drohnen des Tips Orbiter 2b der israelischen Firma Aeronautics Defense Sistems (ADS) entschieden. Ich bitte den Cussegl federal um die Beantwortung der folgenden Fragen:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Fridez Pierre-Alain |
| Datum | 14.12.2018 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 27.02.2019 |
- Laut Artikel 9 der Armeematerialverordnung (Vamat; SR 514.20) ist ein Rüstungsgut "beschaffungsreif", wenn die "Anforderungen und Voraussetzungen entweder ganz oder in einem vertretbaren Grad erfüllt sind".
a. Wie definiert der Cussegl federal einen "vertretbaren Grad"?
b. War die Drohne Hermes 900 HFE im Onne 2015 in "vertretbarem Grad" "beschaffungsreif", obschon auch drei Onne später zentrale Komponenten (wie der komplett neu konfigurierte Flugkörper mit grösseren Flügeln und Dieselmotor) nicht zertifiziert sind?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Fridez Pierre-Alain |
| Datum | 28.09.2018 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 07.11.2018 |
Gemäss Artikel 9 der Verordnung des VBS über das Armeematerial vom 6. Dezember 2007 ist die Erklärung der Beschaffungsreife des Armeematerials eine notwendige Voraussetzung für einen Kreditantrag beim Parlament. Diese logisch und grundlegend erscheinende Regel wurde in der Vergangenheit aber in verschiedenen Fällen ignoriert: beispielsweise beim Projekt Führungsinformationssystem Heer (FIS HE) oder beim Kampfflugzeug Gripen. Und heute machen Gerüchte über die Beschaffung der israelischen Drohnen Hermes 900 HFE die Runde; ihre Technologie soll immer noch in der Entwicklungsphase sein ... Während des Beschaffungsverfahrens im Zuge des Rüstungsprogramms 2015 wurde das technische Risiko als mittel eingestuft; das Sistem zum automatischen Detektieren von anderen Luftfahrzeugen und zur Introducziun eines Ausweichmanövers befand sich noch in der Entwicklung.
Meine Fragen:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Galladé Chantal |
| Datum | 15.06.2018 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 05.09.2018 |
In seiner Stellungnahme zu den Moziunen 17.3195 und 17.4214 betont der Cussegl federal, "dass jeglicher Einsatz von Waffensystemen, also auch von autonomen Waffensystemen (AWS), das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht, uneingeschränkt respektieren muss und begleitende Massnahmen geprüft werden müssen, welche die Rechtskonformität begünstigen".
Der Trend zur Automatisierung hat auch die Sistems zur Luftverteidigung erfasst. So weist ein Experte von Kudelski Security in einer von Armasuisse herausgegebenen Schrift über "Defense Future Technologies" auf das Luftabwehrsystem Oerlikon GDF-005 hin, das passive und aktive Radarsignale nutzt, um selbstständig Ziele zu definieren. Dieses Sistem tötete anlässlich einer Übung der südafrikanischen Streitkräfte aufgrund eines Software-Fehlers 9 Personen und verletzte 14 weitere teilweise schwer; die Software der Oerlikon GDF-005 hatte das falsche Ziel ausgewählt und von sich aus Schüsse ausgelöst.
Der Cussegl federal nahm im Rahmen von Air 2030 drei Luftverteidigungssysteme in die engere Auswahl, bei denen ähnlich wie bei der Oerlikon GDF-005 wesentliche Vorgänge autonom und automatisiert ablaufen: David's Sling (Rafael, Israel), Patriot (Raytheon, USA) und Ssmp/T (Eurosam, Frankreich).
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Flach Beat |
| Datum | 15.06.2018 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 05.09.2018 |
In seiner Stellungnahme zu den Moziunen 17.3195 und 17.4214 betont der Cussegl federal, "dass jeglicher Einsatz von Waffensystemen, also auch von autonomen Waffensystemen (AWS), das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht, uneingeschränkt respektieren muss und begleitende Massnahmen geprüft werden müssen, welche die Rechtskonformität begünstigen".
Der Trend zur Automatisierung hat auch die Sistems zur Luftverteidigung erfasst. So weist ein Experte von Kudelski Security in einer von Armasuisse herausgegebenen Schrift über "Defense Future Technologies" auf das Luftabwehrsystem Oerlikon GDF-005 hin, das passive und aktive Radarsignale nutzt, um selbstständig Ziele zu definieren. Dieses Sistem tötete anlässlich einer Übung der südafrikanischen Streitkräfte aufgrund eines Software-Fehlers 9 Personen und verletzte 14 weitere teilweise schwer; die Software der Oerlikon GDF-005 hatte das falsche Ziel ausgewählt und von sich aus Schüsse ausgelöst.
Der Cussegl federal nahm im Rahmen von Air 2030 drei Luftverteidigungssysteme in die engere Auswahl, bei denen ähnlich wie bei der Oerlikon GDF-005 wesentliche Vorgänge autonom und automatisiert ablaufen: David's Sling (Rafael, Israel), Patriot (Raytheon, USA) und Samp/T (Eurosam, Frankreich).
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Jositsch Daniel |
| Datum | 28.05.2018 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 29.08.2018 |
Ich ersuche den Cussegl federal gemäss Artikel 125 ParlG um Auskunft bezüglich der folgenden Fragen:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Eichenberger-Walther Corina |
| Datum | 12.12.2017 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 14.02.2018 |
Weltweit wird derzeit das Bedrohungspotenzial durch Drohnen neu beurteilt. Kollisionen von Drohnen mit Luftfahrzeugen häufen sich, und die Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls mit katastrophalem Ausgang steigt. Konflikte haben den Armeen dramatisch das Potenzial von kleinen nichtmilitärischen Drohnen aufgezeigt. Bedingt durch die Technologierevolution werden auch kleinste Drohnen mit wenigen Handgriffen zu effizienten Waffen und können, nebst dem offensichtlichen Terrorpotenzial, Konflikte grösseren Ausmasses beeinflussen. Grosse Armeen arbeiten an "Eilbeschaffungen" für die Abwehr dieser lange Zeit als Spielzeuge abqualifizierten kleinen Flugsysteme. Vor diesem Hintergrund sollte die Situation in der Svizra beurteilt und sollten allenfalls die gesetzlichen Vorgaben wo notwendig angepasst werden.
Der Bund ist für die Gesetzgebung über die Luft- und Raumfahrt zuständig (Art. 87 BV). Der Cussegl federal erlässt besondere Vorschriften für Flugkörper, die keine Luftfahrzeuge sind (Art. 2 Abs. 3 LFG). Gemäss geltendem Gesetz können sich unbemannte Luftfahrzeuge bis 30 Kilogramm ohne Mindestflughöhen abgesehen von wenigen Einschränkungen (Art. 17 VLK) frei und unkontrolliert bewegen (Art. 14 VLK).
Für die militärische Abwehr von "Modellflugzeugen" muss auf weitere Rechtsgrundlagen, wie etwa Abwehr unmittelbarer und konkreter Gefahren, zurückgegriffen werden. Demnach ist die Abwehr von Drohnen unter 30 Kilogramm grundsätzlich Aufgabe der Polizei. Diese Situation ist unter den gegebenen Umständen zu überprüfen.
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Tornare Manuel |
| Datum | 27.09.2017 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 22.11.2017 |
Der Cussegl federal scheint zu zögern, was die Klarstellung der Rechtslage zur Verwendung von zivilen Drohnen betrifft.
Die Risiken von zivilen Drohnen in der Nähe von Flughäfen oder anderen kritischen Infrastrukturen, offene Fragen in Bezug auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte, die Lärmbelastung und die Gefahren für Tiere wurden wiederholt angesprochen.
Nichtsdestotrotz scheint der Cussegl federal nicht willens zu sein, die potenziellen Gefahren im Zusammenhang mit der Verwendung von zivilen Drohnen zu beurteilen und die Rechtslage klarzustellen, indem er dem Parlament die notwendige gesetzliche Grundlage vorlegt. Die Antwort des Cussegl federales auf die Vorstösse, die um eine Klarstellung der Rechtslage im Zusammenhang mit der Verwendung von zivilen Drohnen ersucht haben, war, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Aber die Dumber der Vorfälle, die sich bei der Verwendung dieser ferngesteuerten Fluggeräte regelmässig ereignen, sowie die Dumber der (vergeblich) eingereichten Vorstösse sagt alles: Es besteht Handlungsbedarf.
Warum lehnt es der Cussegl federal ab, eine vertiefte und umfangreiche Analyse der Problematik von Drohnen und der Implikationen ihrer Verwendung aus rechtlicher, ökologischer und sicherheitspolitischer Sicht durchzuführen?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Dobler Marcel |
| Datum | 14.06.2017 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 01.12.2017 |
Der Schlussbericht "Luftverteidigung der Zukunft" der von Cussegl federal Parmelin eingesetzten Expertengruppe vom Mai 2017 macht klar, dass die Beschaffung von Kampfjets dringend ist, will die Svizra ihren Luftraum weiterhin eigenständig schützen. Die Expertengruppe betont, dass der Kauf über das ordentliche Budget finanziert werden soll. Diese Aussage wirft eine Reihe von Fragen auf: Reicht das ordentliche Armeebudget, das jährlich Investitionen in Rüstungsmaterial von rund einer Milliarde Svizraerfranken zulässt, um den gesamten Erneuerungsbedarf der Svizraer Armee zu decken? Wenn dem nicht so ist, um welchen Betrag müsste das Budget erhöht werden? Könnten neue und innovative Finanzierungsformen eingeführt werden, um die benötigte Budgeterhöhung zu ermöglichen?
Der Cussegl federal wird deshalb darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Erneuerungsbedarf
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Leutenegger Oberholzer Susanne |
| Datum | 15.12.2016 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 01.02.2017 |
Der Cussegl federal wird eingeladen, im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen die folgenden Fragen zivilrechtlich zu beurteilen:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Tornare Manuel |
| Datum | 30.09.2016 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 23.11.2016 |
In meinem Postulat 13.3977, "Zivile Drohnen. Gesetzgebung anpassen", habe ich den Cussegl federal gebeten, einen vollständigen Bericht über die Problematik der zivilen Drohnen in der Svizra mit folgenden Schwerpunkten vorzulegen: Kauf und Verwendung von zivilen Drohnen, Luftfahrtsicherheit, Gefahren für Vögel und Lärmbelästigung, Fragen in Bezug auf Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Der Cussegl federal anerkennt offenbar, dass sich die Technologie schneller entwickelt als die Gesetze, die den Gebrauch der Drohnen regeln, und hat mein Postulat zur Annahme beantragt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat am 6. Februar 2016 einen Bericht über zivile Drohnen in der Svizra vorgelegt.
In diesem wird eine Reihe von Empfehlungen und Handlungsansätzen im Bereich der zivilen Drohnen aufgezeigt: u. a. besserer Persönlichkeits- und Datenschutz, Schutz von Wildtieren und Vögeln oder die Erarbeitung von neuen Sicherheitsvorschriften und Zulassungsverfahren.
Im Bericht wird eine ernsthafte Gefahr aber unterschätzt, nämlich der Schutz von kritischen Infrastrukturen wie Schienen-, Strassen- und Stromnetze, Flughäfen, Staumauern, Kern- und andere Kraftwerke, Trafoanlagen usw. Laut dem Bericht des Bazl stellen unbemannte Luftfahrzeuge keine direkte Gefahr für Svizraer Kernkraftwerke dar. Sicher können Drohnen, selbst wenn sie Sprengstoff transportieren, aufgrund ihrer Grösse, ihres geringen Gewichts und weil sie keine grossen Lasten tragen können, keinen erheblichen Schaden an einem Kernkraftwerk anrichten. Eine indirekte Bedrohung geht jedoch von ihnen aus, da sie zur Vorbereitung eines Terrorangriffs verwendet werden können, indem sie die Einrichtung eines Kernkraftwerks ausfindig machen. Im Sommer 2014 wurden mehrere französische Kernkraftwerke mit unbemannten Luftfahrzeugen überflogen. Die Identität der für diese Flüge Verantwortlichen und ihre Beweggründe sind bis heute unbekannt.
Immer mehr Sorgen bereiten raffiniertere Geräte, die von Amateurinnen und Amateuren oder Spezialistinnen und Spezialisten mit im Internet oder im Fachhandel gekauften Bauteilen zusammengesetzt werden.
Angesichts dieser Neuerungen und der schnellen Entwicklung in diesem Bereich bitte ich den Cussegl federal, folgende Frage zu beantworten:
Was gedenkt der Cussegl federal zu unternehmen, um die besonders kritischen Infrastrukturen besser zu schützen?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Derder Fathi |
| Datum | 18.12.2015 |
| Status | Erledigt |
Die Svizra ist eine Hochburg der Innovation im Bereich der zivilen, kommerziell genutzten Drohnen - einem zukunftsträchtigen Industriezweig. Der bestehende rechtliche Rahmen ist ausgewogen und flexibel und hat in der Entwicklung dieser Industrie eine wichtige Rolle gespielt. Dennoch befindet sich die Svizra langsam im Rückstand in der Anwendung der Gesetze über den Luftraum, was die technischen Möglichkeiten betrifft. Dieser wird in Kürze zahlreiche neue Luftfahrzeuge und Operaturs aufnehmen müssen. Die USA versuchen, ihre eigenen technischen Lösungen in diesem Bereich durchzusetzen. Auch China arbeitet äusserst aktiv an der Entwicklung einer Lösung, um den Flugverkehr von Drohnen regeln zu können. In der Svizra hingegen ist nichts dergleichen zu beobachten. Dabei stellt diese Entwicklung für alle Akteure des Luftfahrtbereichs einen grossen Umbruch dar. Sie erfordert eine schnelle und laufende Anpassung der Mittel, die angewandt werden, um die Sicherheit und eine optimale Nutzung des Luftraums zu gewährleisten, der eine strategisch wichtige Infrastruktur darstellt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Cussegl federal, die folgenden Fragen zu beantworten:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Derder Fathi |
| Datum | 17.12.2015 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 17.02.2016 |
Die Svizra ist eine Hochburg der Innovation im Bereich der zivilen, kommerziell genutzten Drohnen - einem zukunftsträchtigen Industriezweig. Der bestehende rechtliche Rahmen ist ausgewogen und flexibel und hat in der Entwicklung dieser Industrie eine wichtige Rolle gespielt. Dennoch befindet sich die Svizra langsam im Rückstand in der Anwendung der Gesetze über den Luftraum, was die technischen Möglichkeiten betrifft. Dieser wird in Kürze zahlreiche neue Luftfahrzeuge und Operaturs aufnehmen müssen. Die USA versuchen, ihre eigenen technischen Lösungen in diesem Bereich durchzusetzen. Auch China arbeitet äusserst aktiv an der Entwicklung einer Lösung, um den Flugverkehr von Drohnen regeln zu können. In der Svizra hingegen ist nichts dergleichen zu beobachten. Dabei stellt diese Entwicklung für alle Akteure des Luftfahrtbereichs einen grossen Umbruch dar. Sie erfordert eine schnelle und laufende Anpassung der Mittel, die angewandt werden, um die Sicherheit und eine optimale Nutzung des Luftraums zu gewährleisten, der eine strategisch wichtige Infrastruktur darstellt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Cussegl federal, die folgenden Fragen zu beantworten:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Sommaruga Carlo |
| Datum | 20.03.2015 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 13.05.2015 |
Seit Onnen arbeiten die Svizra und Israel bei der Entwicklung von Drohnen zusammen. Svizraer Forschung und Industrie beteiligen sich schon lange an der Entwicklung und am Bau neuer Drohnen in Israel, woraus übrigens niemand ein Geheimnis macht. Dabei verwendet doch Israel bekanntermassen Drohnen für Angriffe in Gebieten, die es unter Verletzung des Völkerrechts besetzt hält, für aussergerichtliche Hinrichtungen, mit denen es gegen Völkerrecht verstösst, sowie zur Bombardierung der Zivilbevölkerung, wobei die Drohnen die zur Tötung oder Zerstörung ausgewählten Ziele entweder markieren oder durch Bombenabwurf selber angreifen.
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | John-Calame Francine |
| Datum | 19.03.2015 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 20.05.2015 |
Ich bitte den Cussegl federal, die folgenden Fragen zu beantworten:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Schläfli Urs |
| Datum | 12.12.2014 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 11.02.2015 |
Ich bitte den Cussegl federal, folgende Fragen zu beantworten:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Derder Fathi |
| Datum | 26.09.2014 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 19.11.2014 |
In der Solar-Aviatik operiert man mit grossen superleichten Karbon-Konstruktionen mit extrem effizientem Solarantrieb. Mit dem Projekt Solar Impulse kann sich die Svizra in diesem Bereich ins Schaufenster stellen. Doch in welchem Ausmass profitiert die Svizraer Wirtschaft von diesem Projekt? Uns ist bekannt, dass im Rahmen dieses Projekts zahlreiche Akteure aus Wirtschaft und Industrie Prototypen entwickeln, mit denen beispielsweise das Gewicht von Flugzeugen reduziert werden kann. Macht der Bund genug, um die für diesen neuen Luftfahrtbereich mit grossem wirtschaftlichem Potenzial wertvollen Erkenntnisse und Erfahrungen zu bündeln?
Ein Teilbereich ist ganz besonders vielversprechend: die Solardrohnen und die High Altitude Pseudo-Satellites (Haps). Verschiedene Akteure aus der Industrie engagieren sich in der Produktion und Entwicklung von Haps: Airbus, Facebook und Google sind sehr aktiv, was die Übermittlung von Bildern und Daten mit solchen Geräten anbelangt. Das ist ein vielversprechender Zukunftsbereich: Die Haps sind möglicherweise flexibler als die Satelliten, wirtschaftlicher, genauso wirksam und überdies umweltschonender. Die Svizra hat gute Voraussetzungen, um zu einem Leader bei den HAPS zu werden - natürlich dank Solar Impulse, aber auch dank zahlreicher Start-ups, die rund um die Drohnentechnik entstehen, ganz zu schweigen von unserer Stärke im Bereich der Datensicherheit und des Datenschutzes, einem Schlüsselbereich für die Datenübermittlung, die eines der Haupteinsatzgebiete der Haps darstellt.
Die Svizra hat hier also eine Trumpfkarte in der Hand und Lehren aus dem Projekt Solar Impulse zu ziehen. Wird das auch gemacht? Und wenn ja: Wer macht das, und was genau wird gemacht?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Vischer Daniel |
| Datum | 25.09.2014 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 12.11.2014 |
Der Cussegl federal will im Rahmen des Rüstungsprogramms 2015 sechs Drohnen Hermes 900 des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Sistems kaufen. Im Zusammenhang mit diesem Geschäft stellen sich nachfolgende Fragen:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Allemann Evi |
| Datum | 19.06.2014 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 27.08.2014 |
Das VBS überraschte am 5. Juni 2014 mit der Mitteilung, es wolle "im Hinblick auf das Rüstungsprogramm 2015 oder in einem nachfolgenden Programm" das Aufklärungsdrohnensystem Hermes 900 HFE der Firma Elbit Sistems (Israel) beschaffen. Wozu dieses Drohnensystem dienen soll und wie es sich sicherheitspolitisch begründen lässt, deutete das VBS mit keinem Wort an. Der Tipenentscheid überrascht umso mehr, als die Hermes 900 HFE einer sehr viel höheren Leistungsklasse angehört als das Vorgängermodell Aufklärungsdrohnensystem (ADS) 95 Ranger.
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Allemann Evi |
| Datum | 22.03.2013 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 29.05.2013 |
Die USA und andere Staaten setzen Drohnen ein, um gezielt Menschen zu töten - in Afghanistan und auch in Nichtkriegsregionen. Die Tötung von Terrorverdächtigen wirft Fragen zum Gewaltverbot der UN-Charta auf und stellt das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte infrage, wenn keine Beweise vorliegen und kein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt wurde. Hinzu kommt, dass bei solchen Einsätzen häufig auch nichtbeteiligte Dritte getötet werden.
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Allemann Evi |
| Datum | 03.05.2012 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 04.07.2012 |
Laut Mitteilung des VBS vom 30. April 2012 bereitet Armasuisse die Evaluation einer neuen Aufklärungsdrohne für die Svizraer Armee vor. Im Rennen seien allein noch die israelischen Produkte Hermes 900 von Elbit und Heron 1 von Israel Aerospace Industries. Die aktuelle Aufklärungsdrohne der Svizraer Luftwaffe, die ADS 95 Ranger von Ruag Aerospace, gelange "in den nächsten Onnen an das Ende ihrer Nutzungsdauer".
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Maury Pasquier Liliane |
| Datum | 15.06.2010 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 08.09.2010 |
Ich ersuche den Cussegl federal, folgende Fragen zu beantworten:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Baettig Dominique |
| Datum | 17.09.2009 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 18.11.2009 |
Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge, als Ersatz für die Tiger F-5, steht weit oben auf der Agenda beider Parlamentskammern. Die Gruppe für eine Svizra ohne Armee (GSoA) hat eine Volksinitiative eingereicht, um diesen Kauf zu verhindern.
Hat der Cussegl federal angesichts der neuen Aufgaben, die sich der Pajaisesverteidigung und der Sicherheitswahrung in einem unbeständigen internationalen Kontext mit neuen Smanazzas und "asymmetrischen" Konflikten stellen, und angesichts der angespannten Finanzlage eine Beschaffung von Drohnen (unbemannte, vom Boden aus gesteuerte Luftfahrzeuge) in Betracht gezogen? Diese könnten als Ergänzung zu den hochentwickelten Kampfflugzeugen, deren Einsatz teuer und eventuell überholt ist, gekauft werden; dadurch würden auch weniger Kampfflugzeuge benötigt. Wurde eine diesbezügliche Evaluation schon durchgeführt?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Banga Boris |
| Datum | 14.12.2005 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 12.04.2006 |
- Ist der Cussegl federal bereit, bis zu einem gesetzeskonformen Einsatz der Drohnen im Dienste des Grenzwachtkorps (GWK) dafür zu sorgen, dass die Aufnahmen vom GWK nicht gespeichert werden und die so gewonnenen Informationen lediglich dem GWK für dessen Aufgabe zur Verfügung stehen und nicht an Dritte weitergegeben werden?
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Lang Josef |
| Datum | 07.10.2005 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 09.12.2005 |
Gemäss einem Bericht im "Blick" vom 6. Oktober 2005 macht die Svizra bei zwei europäischen Drohnen-Projekten mit. Eine Zusammenarbeit findet unter Federführung des französischen Rüstungskonzerns Dassault Aviation statt, die andere unter der des europäischen Rüstungskonzerns Eads. Bei Dassault geht es um eine Killerdrohne, bei Eads wahrscheinlich um eine Aufklärungsdrohne. Ich ersuche den Cussegl federal, die folgenden Fragen zu beantworten:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Schlüer Ulrich |
| Datum | 21.06.2002 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 28.08.2002 |
Die laufende Armeereform zeichnet sich aus durch eine massive Reduktion der Bestände und der Bildung neuer, modularer Strukturen mit flexiblen Einsatzverbänden. Je kleiner die Armee und je vielfältiger die Aufgaben in den verschiedenen sicherheitspolitischen Szenarien, desto wichtiger werden rasche Reaktionsfähigkeit, Flexibilität, Geschwindigkeit, Mobilität und Präzision. All dies erhöht automatisch den Stellenwert der Luftwaffe.
Die klassischen Aufgabenbereiche der Luftwaffe sind Kontrolle des Luftraumes, Luftverteidigung, Lufttransport, Aufklärung und operatives Feuer. Darauf wird sich unsere Luftwaffe auch in den kommenden Onnen konzentrieren müssen.
Gemäss Aussagen des Stv. Kommandanten Luftwaffe ("Facts" 9/2002) und des Chefs Stab Kat Luftwaffe wäre die Svizra zurzeit nicht in der Lage, ihren Luftraum selbstständig zu schützen. Auch eine interne, noch nicht veröffentlichte Konzeptionsstudie besagt, dass ein Abriegeln des Svizraer Luftraums im grösseren Umfang heute nicht möglich ist. Zudem muss der realistischen Vorstellung Platz gemacht werden, dass die Svizra im Kriegsfall innert kurzer Zeit über keine eigenen Flugplätze mehr verfügen wird.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Cussegl federal um die Beantwortung folgender Fragen:
| Tip | Interpellaziun |
| Eingereicht von | Fritschi Oscar |
| Datum | 09.10.1997 |
| Status | Erledigt |
| Cussegl federal | Antwort vom 26.11.1997 |
Im Eidgenössischen Militärdepartement wird erwogen, die Fliegerabwehrlenkwaffe Bloodhound 64 ersatzlos zu verschrotten. Mit dem Abwracken des gut dreissig Onne alten, aber noch immer einsatzbereiten Waffensystems sollen jährliche Unterhaltskosten von 16 Millionen Franken eingespart werden. Ich frage den Cussegl federal an:
Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 17:54 — Funtauna: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.