Postulate
59 Postulaten zum Thema Bilaterale III.
Inhaltsverzeichnis
Hängig (9):
- 26.3472 — Für eine bessere Unterstützung für Schweizer Staatsangehörige im Ausland und für Katastrophenopfer in der Schweiz
- 25.4346 — Keinen Spielertourismus von gesperrten Spielerinnen und Spielern in die und aus der Schweiz
- 25.4066 — Untersuchung der Machbarkeit und der Auswirkungen einer Schweizer E-Residency zur Stärkung der Innovation und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes
- 25.3418 — Auswirkungen der Einstellung der Arbeit von USAID auf die internationale Zusammenarbeit der Schweiz
- 24.4245 — Wirksame Migrationspartnerschaften und Rückübernahmeabkommen
- 24.3946 — Kosten und Nutzen der Abkommen von Schengen und Dublin aufzeigen
- 24.3528 — Wert der Bilateralen Verträge für die Schweiz
- 24.3074 — Auslandkompensation. Integrität sicherstellen und Empfehlungen für den CO2-Markt formulieren
- 21.3498 — Massnahmen für die künftige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU
Erledigt (50):
- 24.3167 — Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Für eine rasche Umsetzung des Projekts zur Vereinheitlichung der Grenzkontrollen, das dem SEM im Februar 2023 vorgelegt wurde
- 23.4320 — Revision des Aussenwirtschaftsgesetzes
- 21.3880 — Übernahme von EU-Recht im Bereich der Klimapolitik
- 21.3667 — Europapolitische Alternativen. Es braucht eine ehrliche Auslegeordnung
- 21.3654 — Europapolitik. Evaluation, Prioritäten, Sofortmassnahmen und nächste Schritte
- 20.3752 — Stärkung des Pharma- und Biotechnologie-Standorts Schweiz
- 19.4386 — Abklärungen über die finanzielle Unterstützung ausländischer Tochtergesellschaften von bundesnahen Unternehmen?
- 17.3401 — Die Schweizer Landwirtschaft für die Zukunft fit machen
- 15.3896 — Wirtschaftliche Vorteile dank Schengen-Partnerschaft
- 15.3242 — Neukonzeption von Schengen/Dublin, europäische Koordination und "burden sharing"
- 15.3279 — Dublin III. Voraussetzungen für die Überstellung nach Italien, Ermessensklauseln, Aussetzung der Überstellung und kantonale Kompetenzen
- 14.4186 — Freihandel zwischen der EU und den USA. Opportunitätsstrategie der Schweiz
- 14.3623 — Rahmenbedingungen für eine lohnende Klimapolitik jetzt setzen
- 14.3314 — Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Ökologische und soziale Standards der Schweiz bewahren
- 14.3271 — Ausländergesetz, Dublin III und Zwangsmassnahmen. Alternativen zur Administrativhaft evaluieren
- 13.4182 — Transparenz als Basis für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt
- 13.4022 — Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen
- 13.3054 — Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen den USA und der EU auf die Schweiz
- 13.3008 — Entwicklungspolitische Implikationen von DBA und TIEA
- 12.3917 — Bericht zur Leihmutterschaft
- 12.3179 — Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen. Bericht
- 12.3250 — Schengen/Dublin muss endlich funktionieren
- 11.3607 — Überweisung der Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern
- 11.3469 — Verstärkte Mitwirkung der Schweiz bei der europäischen Sicherheitsarchitektur
- 11.3197 — Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit von der Anerkennung der Religionsfreiheit abhängig machen
- 11.3220 — Stärkung des Schengen/Dublin-Systems. Steuerung der Migration
- 10.3888 — Prüfung der Aufhebung des Mindestbestandes des Grenzwachtkorps im Schengen-Bundesbeschluss
- 10.3857 — Konsequenzen des Schengen-Anpassungszwangs
- 10.3583 — Gleich lange Spiesse für die Schweizer Steuerbehörden
- 09.3296 — Wahrung der Souveränität, der Würde und der Interessen der Schweiz
- 09.3000 — Sanierung des Gotthard-Strassentunnels
- 08.3973 — Jährlicher Bericht zur Entwicklung des Schengen-Acquis
- 08.3957 — Bilaterale Verteidigungsabkommen
- 08.3270 — Nahrungsmittelkrise, Rohstoff- und Ressourcenknappheit
- 07.3235 — Reduktion des Energieverbrauchs in der Schweiz
- 06.3617 — Förderung der Menschenrechte und der Demokratie in Abkommen mit Drittstaaten
- 04.3621 — Bilaterale Abkommen mit der EU. Evaluation
- 03.3663 — Freie Berufe. Bericht *
- 03.3555 — Personenfreizügigkeit und EU-Osterweiterung. Flankierende Integrationsmassnahmen
- 02.3730 — Beitritt der Schweiz zur EU. Bericht
- 02.3191 — Personenfreizügigkeit und EU-Osterweiterung
- 01.3174 — Schengen-Integration der Schweiz
- 99.3513 — Bilaterale Verhandlungen und Grenzregionen
- 98.3549 — Bilaterale Verträge. Annehmbares Ergebnis für die Landwirtschaft
- 98.3174 — Bilaterale Verhandlungen. Erfolgsaussichten
- 98.3158 — Bilaterale Verhandlungen. Erfolgsaussichten
- 97.3215 — Bilaterale Verhandlungen und Bio-Verordnung
- 93.3547 — Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
- 93.3145 — Rolle der Schweiz in der EFTA
- 93.3133 — Kommunales Stimm- und Wahlrecht. Bilaterale Staatsverträge
Hängige Vorstösse (9)
26.3472 — Für eine bessere Unterstützung für Schweizer Staatsangehörige im Ausland und für Katastrophenopfer in der Schweiz
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Fehlmann Rielle Laurence |
| Datum | 20.03.2026 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 20.05.2026 |
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Massnahmen bereits ergriffen wurden oder noch erforderlich sind, um Schweizer Staatsangehörige, die unfreiwillig in Konfliktgebieten festsitzen, und Katastrophenopfer besser zu unterstützen. Zur Begründung dieses Postulats verweise ich auf zwei konkrete Fälle: Die Motion 22.3904, eingereicht vom ehemaligen Nationalrat Michel Matter (Grünliberale Partei / Genf), die den Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren (European Union Civil Protection Mechanism, UCPM) forderte, wurde im September 2023 vom Parlament angenommen. Im Rahmen der europäischen Solidarität könnte die Schweiz bei schweren Katastrophen, die ihre nationalen Kapazitäten übersteigen, auf diese Weise rasch Hilfe anfordern oder leisten (Rettungsteams, medizinisches Material usw.). Bei der jüngsten Tragödie in Crans-Montana konnte die Schweiz nach dem erwähnten Mechanismus auf die Hilfe mehrerer europäischer Länder zurückgreifen, um Opfer in verschiedene Spezialkliniken für Brandverletzte zu transportieren. Der Bundesrat hat jedoch beschlossen, die Motion vorläufig zu sistieren, bis das europäische Recht angepasst ist, damit ein Drittstaat dem Katastrophenschutzverfahren vollständig beitreten kann. Warum handelt der Bundesrat nicht proaktiv und stellt ein entsprechendes Gesuch? Infolge des bewaffneten Konflikts im Nahen Osten sassen fast 5000 Schweizer Staatsangehörige in mehreren Ländern am Persischen Golf fest oder waren auf der Durchreise nach Asien oder zurück blockiert.Die Schweiz konnte den Betroffenen lediglich Informationen und Empfehlungen übermitteln, da Schweizer Staatsangehörige gemäss Auslandschweizergesetz auf Reisen in Eigenverantwortung handeln. Wäre es nicht angezeigt, Möglichkeiten zur Bündelung der Anstrengungen mit den Nachbarländern zu prüfen und sich insbesondere aktiver an der internationalen Zusammenarbeit bei Rückführungsaktionen für Schweizer Staatsangehörige zu beteiligen sowie Abkommen mit anderen europäischen Ländern über Rückführungsaktionen einzugehen? Zwischen den beiden erwähnten Bereichen besteht zwar kein institutioneller Zusammenhang, im Krisenfall ergänzen sie sich jedoch in der Praxis. Das EU-Katastrophenschutzverfahren stärkt konkret die Möglichkeiten der Schweiz, ihre Staatsangehörigen im Ausland zu schützen.
Antwort des Bundesrates:
Ablehnung
25.4346 — Keinen Spielertourismus von gesperrten Spielerinnen und Spielern in die und aus der Schweiz
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Gugger Niklaus-Samuel |
| Datum | 26.09.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 19.11.2025 |
Der Bundesrat prüft unter welchen Voraussetzungen bilaterale Abkommen zum Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich abgeschlossen werden könnten. Er erstellt einen Bericht in dem er auch weitere Schritte erläutert, die die Schweiz zu diesem Zweck unternehmen könnte. Geprüft werden insbesondere Abkommen mit folgenden Nachbarländern:
- Frankreich
- Deutschland
- Österreich
- Italien
Antwort des Bundesrates:
Ablehnung
25.4066 — Untersuchung der Machbarkeit und der Auswirkungen einer Schweizer E-Residency zur Stärkung der Innovation und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Revaz Estelle |
| Datum | 22.09.2025 |
| Status | Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 26.11.2025 |
Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, in der Schweiz ein System der e-Residency nach estnischem Vorbild einzuführen, das es Unternehmern ermöglicht, online ein Unternehmen nach Schweizer Recht zu gründen und zu führen. Der Bericht soll insbesondere: a. die Chancen für die Schweiz analysieren (Stimulierung des wirtschaftlichen Ökosystems, Positionierung des Landes als unumgänglicher Hub für ethische und nachhaltige Innovation, Attraktivität für Start-ups und Investoren, potenzielle Steuereinnahmen) ; b. Bedingungen und Mechanismen identifizieren, die eine sichere und faire Umsetzung des Systems gewährleisten und die sowohl die hiesigen Sozial- und Steuerstandards als auch den Ruf des Wirtschaftsstandorts Schweiz wahren; c. die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, einschliesslich Interoperabilität und Datenschutz, prüfen (Machbarkeit einer Schweizer «X-Road», transparente Rückverfolgbarkeit des Datenzugriffs ...) ; d. die potenziellen Auswirkungen auf die Kantone sowie die Vereinbarkeit des Dispositivs mit den von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen bewerten.
Antwort des Bundesrates:
Ablehnung
25.3418 — Auswirkungen der Einstellung der Arbeit von USAID auf die internationale Zusammenarbeit der Schweiz
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | |
| Datum | 24.03.2025 |
| Status | Überwiesen an den Bundesrat |
| Bundesrat | Antwort vom 21.05.2025 |
Die dramatische Situation bei USAID, der grössten bilateralen Entwicklungsagentur der Welt, stellt die internationale Entwicklungszusammenarbeit vor beispiellose Herausforderungen. Die potentielle Einfrierung der USAID-Gelder, der drohende Rückzug der Organisation aus zahlreichen Ländern und die bereits geschehene Kündigung zahlreicher Projektverträge gefährden jahrzehntelange Entwicklungsfortschritte und stellen insbesondere Menschen in den ärmsten Ländern vor existenzielle Probleme. Die Schweiz steht als verlässliche Partnerin in der internationalen Zusammenarbeit in der Verantwortung, in dieser kritischen Situation Führungsstärke zu zeigen. Besonders betroffen ist die globale Gesundheit, die neu als Schwerpunkt in der IZA-Strategie 2025–2028 verankert ist – ein Bereich, der unmittelbar Leben rettet. Die Krise bei USAID trifft zudem zahlreiche Schweizer Organisationen, die in gemeinsamen Projekten tätig sind. Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen und Bericht zu erstatten: Welche direkten und indirekten Auswirkungen hat die Einstellung der Arbeit von USAID auf das bilaterale und multilaterale Engagement der Schweiz, insbesondere hinsichtlich des internationalen Genfs und der durch Schweizer Gelder kofinanzierten Projekte von (nicht-schweizer) NGO, die aufgrund der drohenden Aussetzung von USAID-Geldern nicht umgesetzt werden können?Welche direkten und indirekten Auswirkungen hat die Einstellung der Arbeit von USAID auf die ärmsten Länder der Welt, in welchen die Schweiz aktiv ist, sowie die dort aktiven Schweizer NGO?Wie wird der Bundesrat, die katastrophalen Auswirkungen der USAID-Ausfälle für globale Gesundheit, welche neu ein Schwerpunkt der IZA Strategie 2025-2028 ist, abfedern?Der Bundesrat soll die einzelnen Projekte und Programme von USAID benennen, aus welchen die USA ausgestiegen sind und an welchen die Schweiz in irgendeiner Form beteiligt ist. Sollten die USA noch aus weiteren Projekten/Programmen mit Konnex zur Schweiz ausgestiegen sein oder auszusteigen planen, so sind auch diese einzeln zu benennen. Die Projektkosten sind zu beziffern und der bisherige Anteil der Schweiz für jedes einzelne Programm und Projekt einzeln auszuweisen.Der Bundesrat soll für den Fall, dass er gedenkt, USAID-Ausfälle aufgrund des Rückzugs der USA abzufedern, aufzeigen, woher er die finanziellen Mittel hierfür nehmen möchte und wie diese Handlungen angesichts der angespannten Finanzlage in der Schweiz (Stichwort 13. AHV-Rente etc.) vor der Bevölkerung legitimiert werden sollen?
Antwort des Bundesrates:
Ablehnung
24.4245 — Wirksame Migrationspartnerschaften und Rückübernahmeabkommen
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Gredig Corina |
| Datum | 27.09.2024 |
| Status | Überwiesen an den Bundesrat |
| Bundesrat | Antwort vom 20.11.2024 |
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Schweiz ihre Möglichkeiten zur Verbesserung bestehender Rückübernahmeabkommen und zum Abschluss neuer Abkommen weiter ausschöpfen kann; welche Möglichkeiten bestehen, als Gegenleistung zur Rückübernahme Fachkräfte-Rekrutierungsprogramme mit Partnerstaaten umzusetzen und wie diese Programme konkret gestaltet werden können; welche nichttarifären Handelshemmnisse ohne Nachteile für die Schweiz als Gegenleistung gesenkt werden können.
Antwort des Bundesrates:
Annahme
24.3946 — Kosten und Nutzen der Abkommen von Schengen und Dublin aufzeigen
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | FDP-Liberale Fraktion |
| Datum | 23.09.2024 |
| Status | Bericht in Erfüllung des Vorstosses liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 20.11.2024 |
Der Bundesrat wird beauftragt, den 2013 publizierten 2. Kurzbericht zu Kosten und Nutzen von Schengen/Dublin mit den neusten Zahlen zu aktualisieren,diesen mit dem nicht-monetären Nutzen im Polizeibereich, insbesondere beim Schutz der Aussengrenzen vor terroristischen Bedrohungen, zu ergänzen.
Antwort des Bundesrates:
Annahme
24.3528 — Wert der Bilateralen Verträge für die Schweiz
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | FDP-Liberale Fraktion |
| Datum | 05.06.2024 |
| Status | Überwiesen an den Bundesrat |
| Bundesrat | Antwort vom 21.08.2024 |
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Auswirkungen ein schrittweiser Wegfall der bestehenden Bilateralen Verträge für die Schweiz mittel- bis langfristig hätten. Es sollen auch die monetären Effekte auf Steuereinnahmen und die Sozialwerke aufgezeigt werden. Dabei sollen insbesondere die Marktzugangsabkommen, aber auch wichtige Kooperationsvereinbarungen, berücksichtigt werden. Der Bundesrat wird weiter angehalten, Chancen und Risiken der Stabilisierung und Weiterentwicklung der Bilateralen Verträge (Bilaterale III) aufzuzeigen.
Antwort des Bundesrates:
Annahme
24.3074 — Auslandkompensation. Integrität sicherstellen und Empfehlungen für den CO2-Markt formulieren
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Girod Bastien |
| Datum | 29.02.2024 |
| Status | Überwiesen an den Bundesrat |
| Bundesrat | Antwort vom 01.05.2024 |
Der Bundesrat wird gebeten einen Bericht zu erstellen, der für die gesetzlich vorgeschriebene CO2-Kompensation der Schweiz folgendes darlegt:
- Untersuchung der tatsächlichen Klimawirkung der CO2-Kompensation: Verschiedene Rating-Agenturen wie auch Forschungsergebnisse unter anderem von der ETH zeigen, dass viele CO2-Zertifikate das Versprechen "1 Credit = 1 Tonne CO2-Reduktion" in einer ex-post-Analyse nicht erfüllen. Es ist aber nicht klar, inwiefern diese Kritik auch auf die Projekte zutrifft, mit welchen die Schweiz im Ausland Emissionen kompensiert hat (hauptsächlich über die Stiftung Klimarappen). Eine vom Klimarappen, sowie den Kompensations-Projekten und Standards unabhängige Untersuchung soll transparent aufgezeigt werden, um wie viel mit Schweizer Kompensationsprojekte bis heute im Ausland effektiv zusätzlich CO2 Emissionen reduziert wurden.
- Analyse des taktischen Verhaltens der Projekt-Gastländer: Haben die 10 Länder mit den grössten geplanten Zertifikat/ITMO-Lieferungen an die Schweiz ihre im Jahr 2025 neu eingereichten Klimaziele bis 2035 so verschärft, dass diese kompatibel mit den Pariser Klimaabkommen sind, um die weltweite Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad und möglichst 1.5 Grad zu begrenzen? Oder wurden die Ziele nur unwesentlich verbessert, um Ländern wie der Schweiz möglichst viele Zertifikate verkaufen zu können?
- Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des CO2-Marktes: Welche Empfehlungen lassen sich aus der Untersuchung der Schweizer Kompensationsprojekte ableiten, damit sichergestellt werden kann, dass künftig "1 Credit = 1 Tonne CO2-Reduktion" entspricht? Dabei sind neue Ansätze und Vorschläge zu prüfen, welche die nötige Integrität sicherstellen.
Antwort des Bundesrates:
Annahme
21.3498 — Massnahmen für die künftige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. |
| Datum | 04.05.2021 |
| Status | Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor |
| Bundesrat | Antwort vom 01.09.2021 |
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, mit welchen Massnahmen die wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und ihre Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Raum vorerst ohne institutionelles Rahmenabkommen mit der EU gestützt werden kann.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Erledigte Vorstösse (50)
24.3167 — Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Für eine rasche Umsetzung des Projekts zur Vereinheitlichung der Grenzkontrollen, das dem SEM im Februar 2023 vorgelegt wurde
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Golay Roger |
| Datum | 13.03.2024 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 22.05.2024 |
Die Autorinnen und Autoren des Abschlussberichts zum Projekt Refront – in Zusammenarbeit mit zahlreichen Expertinnen und Experten – betonen: «Durch die Übertragung der Kompetenz für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenze an den Bund und deren grundsätzliche Wahrnehmung durch eine Bundesbehörde werden die damit verbundenen Kern- und Supportprozesse überall in der Schweiz nach einheitlichen und transparenten Standards durchgeführt: Klare Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten führen zu einem effizienteren Ressourceneinsatz und erhöhen die Qualität der Grenzkontrolle. Durch die Möglichkeit einer Delegation von Teilbereichen, wie beispielsweise der Ausführung der Kontrolle der Schengen-Aussengrenze an ausgesuchte Partnerbehörden von Bund und Kantonen, könnten bestehende best-practices beibehalten und transparent finanziell abgegolten werden.» Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament unverzüglich einen Bericht über die Mittel vorzulegen, die für die Umsetzung dieses Projekts erforderlich sind, welches das drängende Problem der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen durch die Schweiz – insbesondere der Landesflughäfen – löst.
Antwort des Bundesrates:
Ablehnung
23.4320 — Revision des Aussenwirtschaftsgesetzes
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | |
| Datum | 16.10.2023 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 29.11.2023 |
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und darüber zu berichten, wie das Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201) und die einschlägigen Gesetze dahingehend zu ändern sind, dass materielle und prozessuale Grundsätze und Prinzipien für die Aufnahme von Verhandlungen und den Abschluss von Abkommen definiert werden. Dabei sei insbesondere
- festzulegen, welche Grundsätze im Bereich der Menschen- und Arbeitsrechte sowie der Umweltstandards beim Abschluss von Abkommen zu beachten sind;
- festzulegen, welche Grundsätze in den Bereichen der Eigentumsrechte, des Patenschutzes und der sonstigen Nicht-Diskriminierung von Schweizer Unternehmungen beim Abschluss von Abkommen zu beachten sind;
- der Bundesrat dazu zu verpflichten, seine Verhandlungsziele im Voraus den Aussenpolitischen Kommissionen offenzulegen und zu erläutern, inwiefern diese Ziele im Einklang mit den gemäss Punkt 1) und 2) definierten Grundsätzen stehen;
- zu regeln, dass die Aussenpolitischen Kommissionen frühzeitig zu informieren sind, sobald eine Verhandlungslösung als im Rahmen von bestehenden Verhandlungsmandaten und im Hinblick auf die Verhandlungsziele des Bundesrats schwer erreichbar einzuschätzen ist;
- ein Vernehmlassungsverfahren für Abkommen von wichtiger rechtssetzender Bedeutung einzuführen;
- zu präzisieren, wie die Auswirkungen von Abkommen in den bundesrätlichen Botschaften umfassend dargestellt werden;
- das fakultative Referendum für Abkommen mit wichtiger rechtssetzender Bedeutung festzuschreiben;
- die Durchführung von Abkommen zu vereinheitlichen und die Berichterstattung und unabhängige Überprüfung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkung zu verbessern. Eine Minderheit der Kommission (Portmann, Aebi Andreas, Büchel Roland, Estermann, Gössi, Grüter, Guggisberg, Markwalder, Page, Wehrli) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Antwort des Bundesrates:
Ablehnung
21.3880 — Übernahme von EU-Recht im Bereich der Klimapolitik
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Masshardt Nadine |
| Datum | 18.06.2021 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 01.09.2021 |
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, welche Auswirkungen eine teilweise Übernahme von EU-Recht im Bereich der Klimapolitik auf die Schweiz hätte. lm Rahmen des European Green New Deal schlug die Kommission im September 2020 vor, die Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 auf mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 anzuheben (COM(2020) 562 final). Zur Umsetzung dieser Zielvorgabe werden gegenwärtig die zentralen klimabezogenen Rechtsakte aktualisiert und bis Juli 2021 vorgelegt. Der Bericht ist insbesondere auf die Übernahme dieser Rechtsakte sowie der Offenlegungsverordnung 2019/2088, welche Offenlegungspflichten bei Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsprozessen auf Unternehmenseben für verbindlich erklärt, zu fokussieren. Die EU bekämpft den Klimaschutz konsequenter als die Schweiz dies tut. Das aktuelle Ziel der Schweiz geht mit einer angestrebten Reduktion um 50 Prozent bis 2030 weniger weit als die EU (55 Prozent Reduktion gegenüber 1990 bis 2030). Gleichzeitig sieht die EU im Rahmen des European Green New Deal weit grössere öffentliche Investitionen in den sozialökologischen Umbau vor als die Schweiz. Ein wichtiger Grund besteht darin, dass die Schweiz ihre Covid-19-Massnahmen kaum mit Klimaschutz und Industriepolitik verknüpft. Die EU macht zudem vorwärts mit der Investitionslenkung zugunsten des sozialökologischen Umbaus. Die Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverpflichtungen im Finanzdienstleistungssektor setzt an zwei Punkten an. Sie erklärt Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene für verbindlich. Firmen müssen öffentlich klarstellen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsprozess einbeziehen. Zudem müssen sie belegen, dass ihr Entschädigungsmodell damit vereinbar ist und ihre internen Reglemente für Risikomanagement, Entschädigungen und Marketing anpassen. In der Schweiz gibt es keine Ansätze für eine entsprechende Offenlegungspflicht. Der Bundesrat hat im Nachgang zum Abbruch der Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Abkommen beschlossen, die Möglichkeit von eigenständigen Anpassungen im nationalen Recht zu prüfen, mit dem Ziel, die bilateralen Beziehungen zu stabilisieren. Im Prozess soll auch geprüft werden, wie eine sinnvolle rechtliche Angleichung im Bereich Klimapolitik ausgestaltet werden könnte und welche konkreten Auswirkungen dies hätte
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
21.3667 — Europapolitische Alternativen. Es braucht eine ehrliche Auslegeordnung
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Grüne Fraktion |
| Datum | 09.06.2021 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 01.09.2021 |
Der überhastete Abbruch der Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen (InstA) zwischen der Schweiz und der EU durch den Bundesrat widerspricht der bisherigen Analyse des Bundesrats und seiner Legislatur- und Jahresplanung. Zudem hat der Bundesrat bisher keinen glaubwürdigen Plan B für die Weiterentwicklung der Beziehungen zur Europäischen Union vorgelegt. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er die Auswirkungen, Vorteile und Nachteile verschiedener europapolitischer Optionen vergleicht - unter Bezug auf die vom Bundesrat identifizierten, aber weiterhin unter Verschluss gehaltenen Risiken. Dabei sollen nicht nur die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz (Binnen- wie Exportwirtschaft) und der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden, sondern auch die Zusammenarbeit in Bildung, Forschung, Innovation und Klimaschutz und der Schutz des Service Public, sowie die finanziellen Folgen.
- Die mindestens zu prüfenden Optionen: a. Kündigung der Bilateralen; b. Beibehalt der Bilateralen; c. Wederaufnahme der Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen; d. EWR-Beitritt; e. EU-Beitritt.
- Der Bundesrat soll diese Optionen insbesondere im Hinblick auf folgende Aspekte evaluieren: a. Zeitliche Dimension: wie rasch kann ein beschlussreifes Dossier vorgelegt werden; b. Umfang und Machbarkeit allfällig nötiger innenpolitischer Gesetzesanpassungen; c. Umsetzung der vormaligen Verhandlungsziele des InstA (Lohnschutz, UBRL, Staatl. Beihilfen, Modalität der Rechtsübernahme) und der dort bereits erreichten Konzessionen/Immunisierungen (z.B. im Alp-Transitverkehr); d. Autonomer Handlungsspielraum der Schweiz; e. Integration in das direktdemokratische System der Schweiz.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
21.3654 — Europapolitik. Evaluation, Prioritäten, Sofortmassnahmen und nächste Schritte
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Cottier Damien |
| Datum | 08.06.2021 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 01.09.2021 |
- Nach seinem Entscheid vom 26. Mai 2021, die Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen mit der EU abzubrechen, wird der Bundesrat beauftragt, ohne Verzögerung erneut die Vor- und Nachteile der jeweiligen Optionen und der verschiedenen europapolitischen Instrumente zu evaluieren. Dabei soll er die Veränderungen seit Erscheinen seines Berichts vom 17. September 2010 in Erfüllung des Postulats Markwalder 09.3560 "Europapolitik. Evaluation, Prioritäten, Sofortmassnahmen und nächste Integrationsschritte" berücksichtigen. Als Grundlage für diese Untersuchung dienen die im Europabericht 2006 aufgestellten Kriterien für die Weiterführung des bilateralen Wegs.
- Gleichzeitig wird er beauftragt, einen Prioritäten-Katalog mit konkreten Massnahmen für die künftige Europapolitik vorzulegen, der namentlich darauf zielt, die im Legislaturprogramm 2019-2023 vom Parlament festgelegten Ziele zu erreichen, insbesondere Ziele 4, 5 (Ziff. 25-28), 7 (Ziff. 40), 12, 13 (Ziff. 55 und 56) und 14 (Ziff. 58).
- Schliesslich wird er beauftragt, die künftigen Schritte der schweizerischen Europapolitik auszuführen, mit dem Ziel, die bisherigen bilateralen Beziehungen mit der EU zu konsolidieren und weiterzuentwickeln. Dabei soll er die politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen sowie die möglichen positiven und negativen Folgen einer Nichtunterzeichung des institutionellen Rahmenabkommens herauszuarbeiten. Zudem soll er in diesem Kontext die zahlreichen Erwartungen insbesondere der Wirtschaft, der Bildung und Forschung und der Zivilgesellschaft berücksichtigen.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
20.3752 — Stärkung des Pharma- und Biotechnologie-Standorts Schweiz
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Schmid Martin |
| Datum | 18.06.2020 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 02.09.2020 |
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht aus wirtschaftlicher und forschungspolitischer Sicht zu verfassen, wie der Pharma- und Biotech-Forschungs- und Unternehmensstandort Schweiz gesichert und gestärkt werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu beleuchten und zu prüfen:
- Stärkung der Pharma- und Biotech-Forschung, insbesondere im Bereich der Digitalisierung (Nutzung von Forschungs- und Gesundheitsdaten, etc.)
- Stärkung der Forschungszusammenarbeit zwischen Pharma, Biotech, Start-ups und Universitäten (welche Schnittstellen können wie verbessert werden? Welche weiteren Massnahmen sind sinnvoll?)
- Aussenwirtschaftliche Sicherung und Stärkung des Pharma-, Bio- und Medtech-Standorts (zB. durch Handelsabkommen, verbesserter Schutz des geistigen Eigentums, WTO-Pharmaabkommen, Verbesserung Zugang zu EU und weiteren Exportmärkten, etc.)
- Sicherstellung des Zugangs zu qualifizierten Arbeitskräften für die Unternehmen und Institutionen des Pharma- und Biotechclusters (Aus- und Weiterbildung in der Schweiz, internationale Vernetzung des Forschungsplatzes sowie Zugang zum internationalen Arbeitsmarkt, etc.).
- Förderung der Ansiedelung von forschungsgetriebenen und innovativen Unternehmen aus der Pharma- Bio- und Medtech-Branche (inkl. Verbesserungen und Beschleunigung beim Zulassungs- und Vergütungsprozess für innovative Produkte und Therapien).
- Einsatz eines Beirats mit hochrangigen Vertretern aus Wissenschaft, Privatwirtschaft und Behörden, der den Bundesrat zur Zukunft der Pharma- und Biotechnologie berät.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
19.4386 — Abklärungen über die finanzielle Unterstützung ausländischer Tochtergesellschaften von bundesnahen Unternehmen?
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | |
| Datum | 12.11.2019 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 19.02.2020 |
Der Bundesrat wird beauftragt, zu klären, ob die Finanzhilfen, welche die Schweizerische Post namentlich in Form von Forderungsverzichten an CarPostal France geleistet hat, mit dem Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vereinbar sind. Der Bundesrat schlägt nötigenfalls Massnahmen vor, mit denen sichergestellt werden kann, dass sich künftig alle bundesnahen Unternehmen an dieses Abkommen halten.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
17.3401 — Die Schweizer Landwirtschaft für die Zukunft fit machen
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Müller Damian |
| Datum | 07.06.2017 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.08.2017 |
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Rolle er sich für die Landwirtschaft in der Zukunft vorstellt und wie er die Schweizer Landwirtschaft für die Herausforderungen der Zukunft fitter zu machen gedenkt. Der Bericht soll aufzeigen, von welchen direkten und indirekten Instrumenten (Direktbeiträge, Subventionen, indirekte Unterstützungsleistungen) die Landwirtschaft und deren Umfeld profitieren und wie sich diese Unterstützungsleistungen in Zukunft entwickeln sollen. Der Bericht soll insbesondere deutlich machen, wo in der Schweizer Landwirtschaftspolitik Verbesserungs- und Optimierungspotenzial besteht. Im Sinne einer Strategie soll der Bericht Szenarien entwerfen, wie die Schweizer Landwirtschaft mittel- und langfristig ausgestaltet werden soll, inklusive der Konsequenzen für die Volkswirtschaft und die Staatsfinanzen. Weiter wird der Bundesrat beauftragt, im Bericht folgende Informationen aufzubereiten:
- volkswirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft, gesamtschweizerisch und gegliedert nach Kanton, Zahlen über Direktzahlungen, Subventionen und indirekte Unterstützungsleistungen (z. B. Steuererleichterungen) durch Bund und Kantone, gegliedert nach Beitragstyp, inklusive historischer Entwicklung dieser Leistungen und Aufzeigen der Auswirkungen dieser Unterstützungsleistungen auf Bundes- und Kantonsausgaben und auf die Konsumenten- und Lebensmittelpreise in der Schweiz;
- Auflistung der Massnahmen, die notwendig sind, um die Schweizer Landwirtschaft von Direktzahlungen, Subventionen und indirekten Stützungsmassnahmen unabhängiger und für den internationalen Wettbewerb konkurrenzfähiger zu machen;
- Massnahmen, mit denen die negativen Auswirkungen des Strukturwandels in der Landwirtschaft für die betroffenen Landwirte und deren Familien abgefedert werden können;
- Lösungsansätze, wie die Hindernisse, welche die defensiven Interessen der Landwirtschaft in Verhandlungen über Freihandelsabkommen für die Schweiz darstellen, reduziert werden können.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
15.3896 — Wirtschaftliche Vorteile dank Schengen-Partnerschaft
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum | 23.09.2015 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 11.11.2015 |
Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht die wirtschaftlichen Auswirkungen der Assoziierung an Schengen aufzuzeigen, namentlich mit Blick auf den Tourismus und die Vereinfachung von Verwaltungsabläufen.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
15.3242 — Neukonzeption von Schengen/Dublin, europäische Koordination und "burden sharing"
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Pfister Gerhard |
| Datum | 19.03.2015 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.05.2015 |
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstatten, in dem er aufzeigt, wie eine Neukonzeption von Schengen/Dublin möglich wird, die folgende Eckpunkte umfasst: gemeinsame europäische Erfassung von Asylsuchenden nahe den Krisenzentren (Naher Osten, Nordafrika), Weiterführung der Asylsuchenden nach Europa und proportionale Verteilung auf alle Schengen/Dublin-Mitgliedstaaten nach der Bevölkerungsstärke des einzelnen Staates.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
15.3279 — Dublin III. Voraussetzungen für die Überstellung nach Italien, Ermessensklauseln, Aussetzung der Überstellung und kantonale Kompetenzen
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Amarelle Cesla |
| Datum | 19.03.2015 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.05.2015 |
Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Überstellungen nach dem Dublin-Verfahren, inbesondere der Überstellungen nach Italien, eine Bestandesaufnahme zu machen. Darin soll er klären, welche Politik er hinsichtlich der Anwendung der Ermessensklauseln und der allfälligen Aussetzung von Überstellungen verfolgt. Zudem soll er untersuchen, auf welche Weise die Zusammenarbeit mit den Kantonen in dieser Hinsicht verbessert werden kann.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
14.4186 — Freihandel zwischen der EU und den USA. Opportunitätsstrategie der Schweiz
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Pfister Gerhard |
| Datum | 11.12.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 11.02.2015 |
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der die Strategie der Schweiz aufzeigt, wenn die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA und das neue Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Tisa) zustande kommen sollten. Die Strategie soll auf die Chancen und Opportunitäten fokussiert sein, die sich für die Schweizer Wirtschaft bei den beiden Abkommen ergeben können.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
14.3623 — Rahmenbedingungen für eine lohnende Klimapolitik jetzt setzen
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Grossen Jürg |
| Datum | 20.06.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 27.08.2014 |
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, welche Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass einerseits ein gerechter Beitrag der Schweiz an das Begrenzen der weltweiten Erwärmung auf weniger als 2 Grad ermöglicht wird und andererseits für die Schweizer Wirtschaft Anreize geschaffen werden, klimaverträgliche Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und zu verkaufen. Ein Element bildet dabei das im Hinblick auf ein neues weltweites Klimaabkommen festzulegende Klimaziel der Schweiz. Dieses soll auf mindestens 60 Prozent Reduktion der Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2030 ausgelegt werden.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
14.3314 — Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Ökologische und soziale Standards der Schweiz bewahren
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Grüne Fraktion |
| Datum | 07.05.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.08.2014 |
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in welchem er untersucht und aufzeigt, wie sich eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP; Trans-Atlantic Free Trade Agreement, Tafta) auf die schweizerische Wirtschaft, auf unsere ökologischen und sozialen Standards sowie auf die Konsumentenrechte auswirken könnte. Der Bericht soll überdies darlegen, welche flankierenden Massnahmen der Bundesrat bei Bedarf treffen könnte, um unsere Wirtschaft, unsere ökologischen und sozialen Standards sowie die Konsumentenrechte vor jeglichen Beeinträchtigungen zu bewahren, die mit dem Eingehen dieser Partnerschaft verbunden sind. Die EU und die USA verhandeln gegenwärtig über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Dieses Abkommen wird in Europa scharf kritisiert, weil es an Transparenz über die Verhandlungen fehlt und weil die europäischen Standards beeinträchtigt werden könnten. Nach Aussage von Bundesrat Burkhalter könnte das Abkommen auch zu einer Verschlechterung der Standards für die Nahrungsmittelproduktion und die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz führen. Die EU und die USA sind gewichtige Handelspartner der Schweiz, und das Cassis-de-Dijon-Prinzip gewährt schon heute Produkten, die den europäischen Vorschriften entsprechen, den Zugang zu unserem Markt, auch wenn sie unseren Standards nicht genügen. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, nimmt sie an den Verhandlungen nicht teil, obwohl diese Partnerschaft negative Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung unserer Wirtschaft und auf die Wettbewerbsverhältnisse haben kann. So könnten nicht nur unsere qualitativen, ökologischen und sozialen Standards infrage gestellt, sondern auch die Zölle zwischen der EU und den USA nach unten korrigiert werden, was einige unserer Exportprodukte, beispielsweise den Käse, tangieren könnte. Auch wenn es schwierig ist, den Verlauf der Verhandlungen und die genauen Auswirkungen eines solchen Abkommens auf unser Land vorauszusehen, soll der Bundesrat diesbezügliche Szenarien entwerfen. Er soll abklären, mit welchen flankierenden Massnahmen unsere Wirtschaft, unsere ökologischen und sozialen Standards wie auch die Konsumentenrechte vor möglichen Beeinträchtigungen bewahrt werden könnten. Namentlich soll er auch prüfen, wieweit zusätzliche Ausnahmen in die Verordnung vom 19. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt aufzunehmen sind.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
14.3271 — Ausländergesetz, Dublin III und Zwangsmassnahmen. Alternativen zur Administrativhaft evaluieren
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Amarelle Cesla |
| Datum | 21.03.2014 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 28.05.2014 |
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Alternativen zur Administrativhaft, die bei der Anwendung des Ausländergesetzes angeordnet wird, zur Anwendung gelangen können. Der Bericht soll aufzeigen, welche Massnahmen andere europäische Staaten in diesem Bereich ergriffen haben, und er soll Empfehlungen abgeben mit dem Ziel, dass in der Schweiz die besten Alternativen zu dieser Form von Haft zur Anwendung gelangen.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
13.4182 — Transparenz als Basis für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Diener Lenz Verena |
| Datum | 12.12.2013 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 26.02.2014 |
Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, wie:
- für sämtlichen in der Schweiz verkauften Strom eine Pflicht für einen Herkunftsnachweis (HKN) geschaffen werden könnte;
- Verkäufer von Strom in der Schweiz verpflichtet werden können, die Kunden mindestens einmal im Jahr über die Umweltauswirkungen, zumindest über CO2-Emissionen und radioaktive Abfälle, aus der durch den Versorgermix erzeugten Elektrizität zu informieren;
- bei Pumpspeicherkraftwerken eine Deklarationsregelung ausgestaltet werden müsste, damit bei der Stromproduktion aus Pumpspeicherkraftwerken kein "Graustrom" entsteht;
- eine Deklarationspflicht für reinen (Transit-)Handel geschaffen werden kann. Welche internationalen Gesetze sind zu beachten? Inwiefern würde ein EU-Energieabkommen in diesem Punkt relevante Veränderungen bringen?
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme von Punkt 1 sowie die Ablehnung der Punkte 2 bis 4 des Postulats.
13.4022 — Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Keller-Sutter Karin |
| Datum | 26.11.2013 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 19.02.2014 |
Der Bundesrat wird eingeladen, die Vor- und Nachteile eines umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU vertieft zu analysieren und dem heutigen bilateralen Vertragswerk gegenüberzustellen. Dabei sollen alle relevanten Aspekte (inklusive politische Realisierbarkeit) sowie die Vor- und Nachteile beider Wege umfassend untersucht und gegenüberstellend dargestellt werden. Eine solche Analyse soll vorzugsweise durch ein geeignetes Universitätsinstitut vorgenommen werden.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
13.3054 — Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen den USA und der EU auf die Schweiz
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | FDP-Liberale Fraktion |
| Datum | 07.03.2013 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 15.05.2013 |
Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2013 eine Studie über die möglichen Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA auf die Schweiz auszuarbeiten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Studie schlägt der Bundesrat das weitere Vorgehen für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Exporteuren gegenüber der europäischen Konkurrenz vor. Dies beinhaltet die Beurteilung der Zweckmässigkeit der Aufnahme von Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
13.3008 — Entwicklungspolitische Implikationen von DBA und TIEA
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | |
| Datum | 21.01.2013 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 27.02.2013 |
Der Bundesrat wird gebeten, Kapitel 4.2, "Für die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit", des Berichtes mit folgenden Punkten zu ergänzen: a. Mit welchen finanziellen Konsequenzen für den Partnerstaat rechnet der Bundesrat, wenn er bei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Entwicklungsländern die Senkung von Quellensteuersätzen (gegenüber dem bestehenden DBA bzw. den im Partnerland herrschenden Sätzen) vereinbart? b. Mit welchen Wirkungen bezüglich schweizerischer Direktinvestitionen für den Partnerstaat rechnet der Bundesrat, wenn er bei DBA mit Entwicklungsländern die Senkung von Quellensteuersätzen vereinbart? c. Welche Antworten auf die Fragen a und b legt er seinem Entscheid zugrunde, mit einem Entwicklungsland ein DBA zu verhandeln, und wann entscheidet er sich für ein Tax Information Exchange Agreement (TIEA)? d. Wäre es mit den Anforderungen der OECD und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information in Tax Matters vereinbar, einen Antrag auf ein TIEA abzuweisen und das betreffende Partnerland auf DBA-Verhandlungen zu verweisen?
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
12.3917 — Bericht zur Leihmutterschaft
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Fehr Jacqueline |
| Datum | 28.09.2012 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 21.11.2012 |
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zum Thema Leihmutterschaft zu verfassen. Der Bericht soll einerseits die Fakten zum Thema zusammentragen: Wie viele Paare aus der Schweiz finden in welchen Ländern und Kliniken eine Leihmutter? Wie gehen sie dabei vor? Was wissen wir von diesen Kliniken? Was wissen wir von den Leihmüttern (insbesondere in Bezug auf Alter, Ausbildung, soziale Stellung, psychische und physische Gesundheit). Ein zweiter Teil des Berichts soll die Kinderrechte und die rechtliche Situation in der Schweiz beleuchten. Wie werden die Kindesrechte gewahrt? Wie wird das Recht, die eigene Herkunft zu kennen, gewährleistet? Wie wird sichergestellt, dass ein Kind in seinem späteren Leben Kontakt zu seiner Leihmutter aufnehmen kann? Wie unterscheidet sich die rechtliche Situation jener Kinder, die als befruchtetes Ei der Leihmutter eingepflanzt wurden, von jenen, bei denen die Leihmutter mit dem Sperma des bestellenden Vaters befruchtet wurde? Wie ist im zweiten Fall die rechtliche Stellung der sozialen Mutter und Partnerin des bestellenden Vaters im Vergleich zur Leihmutter? Wie ist die Situation bei Konkubinatspaaren oder gleichgeschlechtlichen Paaren? In einem dritten Teil des Berichts sollen Massnahmen diskutiert werden, mit denen die Leihmutterschaft auf internationaler Ebene analog dem Adoptionswesen so geregelt wird, dass Missbräuche und kriminelle Machenschaften minimiert werden können (internationales Abkommen, Zertifizierung von Kliniken durch eine anerkannte Organisation usw).
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
12.3179 — Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen. Bericht
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Leutenegger Oberholzer Susanne |
| Datum | 15.03.2012 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.05.2012 |
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht zum automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen mit anderen Staaten zu unterbreiten. Darzulegen sind im Bericht insbesondere die folgenden Punkte:
- Die verschiedenen Modelle des Informationsaustausches und die erfassten Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer von Vermögenswerten und/oder die Höhe bzw. Arten der Einkünfte und Zahlungen.
- Der Kreis der idealerweise teilnehmenden Staaten bzw. Staatengruppen mit den Vor- und Nachteilen.
- Die Voraussetzungen der Anwendung, so die Gewähr der Rechtsstaatlichkeit und einer rechtsgleichen Behandlung, bilaterale oder multilaterale Lösung, besondere Beachtung der Voraussetzungen in Entwicklungsländern.
- Die Erfahrungen der nordischen Staaten mit dem praktizierten Informationsaustausch.
- Effizienz der Umsetzung und Bewältigung der Datenmenge.
- Die Sicherung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger.
- Die Eignung als globale Strategie zur Trockenlegung aller Steueroasen.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
12.3250 — Schengen/Dublin muss endlich funktionieren
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Humbel Ruth |
| Datum | 15.03.2012 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.05.2012 |
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Stärkung des Schengen/Dublin-Systems zu prüfen und dem Parlament einen Bericht vorzulegen, welche Massnahmen er diesbezüglich treffen wird. Dabei sind insbesondere folgende Punkte darzustellen:
- Konsequente Anwendung des Dublin-Abkommens und ein Verzicht auf eine zweifache Prüfung von Asylgesuchen.
- Pflicht des Europäischen Gerichtshofes, die konsequente Umsetzung von Schengen/Dublin durchzusetzen, damit das Erstland, namentlich Griechenland und Italien, seinen Verpflichtungen nachkommt und Asylgesuche prüft, anstatt die Asylsuchenden weiter zu schicken.
- Konsequente Erfassung der Fingerabdrücke an der Schengen-Aussengrenze (das heisst im konkreten Fall vor allem Italien). Zur Erfassung der Migrantinnen und Migranten soll jeder Schengen/Dublin-Staat Italien mit finanziellen oder personellen Ressourcen unterstützen.
- Druck des Bundesrates auf Frankreich und Deutschland, die eine gemeinsame Koordination aller Dublin-Staaten und eine bessere Zusammenarbeit in diesem Bereich verweigern, weil sie weniger betroffen sind als die Schweiz. Frankreich und Deutschland untergraben mit ihrem Verhalten das Dublin-Abkommen.
- Massnahmen zur Verhinderung von missbräuchlichen Asylgesuchen aus Balkan-Staaten und die Unterstützung der Bestrebungen der Schengen-Staaten zur Wiedereinführung der Visumspflicht für Balkan-Staaten mit dem Ziel der Verhinderung aussichtsloser Asylgesuche aus diesen Ländern.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
11.3607 — Überweisung der Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Robbiani Meinrado |
| Datum | 16.06.2011 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 24.08.2011 |
Die Abkommen, die die Schweiz im Bereich der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern mit den Nachbarländern abgeschlossen hat, sehen vor, dass dem Staat, in dem die Grenzgängerinnen und Grenzgänger Wohnsitz haben, ein Teil der auf ihrem Einkommen erhobenen Quellensteuer überwiesen wird. Da diese Abkommen zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Verhandlungsrunden abgeschlossen wurden, unterscheiden sich die für die Überweisungen geltenden Sätze zum Teil stark. Ein und dasselbe Ziel - die steuerlichen Beziehungen mit den Nachbarstaaten zu regeln - hat damit sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die Kantone. Die Kantone, für die höhere Sätze gelten, sind benachteiligt, ohne dass sie dafür verantwortlich sind. Das führt in diesen Kantonen zu einem Gefühl der Benachteiligung und zu grossem Unmut, was sich negativ auf die Beziehungen zum Bund und auf den inneren Zusammenhalt des Landes auswirkt. Daher beauftrage ich den Bundesrat, einen Bericht auszuarbeiten, der in kompakter Form:
- die verschiedenen Abkommen zur Quellenbesteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern synoptisch darstellt;
- mögliche Weiterentwicklungen dieser Abkommen skizziert;
- aufzeigt, welche Kompensationsmassnahmen zugunsten der durch einen hohen Überweisungssatz benachteiligten Kantone möglich und sinnvoll sind.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
11.3469 — Verstärkte Mitwirkung der Schweiz bei der europäischen Sicherheitsarchitektur
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | |
| Datum | 20.05.2011 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.05.2011 |
Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2013 unter geeignetem Einbezug aus dem universitären Bereich und Aussen- und sicherheitspolitischen Organisationen einen Bericht vorzulegen. Darin hat der Bundesrat die Möglichkeiten und seine Strategie der künftigen sicherheitspolitischen Kooperation mit Europa darzulegen. Namentlich ist aufzuzeigen,
- wie sich die Schweiz ausserhalb eines NATO- und EU-Beitrittes verstärkt an der Sicherheitsproduktion im europäischen Rahmen beteiligen soll;
- in welche Richtung sich die Neutralitätspolitik weiter entwickeln soll;
- wie eine weitergehende Kooperation konkret ausgestaltet werden kann (Abkommen im Bereich Sicherheit, Teilnahme an Battle Groups, Ausbau der Partnerschaft für den Frieden (PfP) usw.);
- welcher Mehrwert damit für die schweizereiche und europäische Sicherheit anzustreben ist.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
11.3197 — Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit von der Anerkennung der Religionsfreiheit abhängig machen
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Graber Jean-Pierre |
| Datum | 17.03.2011 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 23.11.2011 |
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es opportun ist, dass die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit - unter Anwendung des Prinzips der Verhältnismässigkeit - von der substanziellen Anerkennung der Glaubens- und Gewissensfreiheit abhängig gemacht wird.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
11.3220 — Stärkung des Schengen/Dublin-Systems. Steuerung der Migration
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Humbel Ruth |
| Datum | 17.03.2011 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 06.06.2011 |
Die Revolutionen in Nordafrika und die anhaltende Emigration aus diesen Ländern stellen die europäischen Staaten vor grosse Herausforderungen. Ungewiss ist, wie viele Personen effektiv ihre Heimat verlassen werden und wie die europäischen Staaten die Migrationsströme bewältigen. Der Bundesrat wird beauftragt, eine Stärkung des Schengen/Dublin-Systems zu prüfen und dem Parlament einen Bericht vorzulegen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte darzustellen:
- Konsequente Anwendung des Dublin-Abkommens und ein Verzicht auf eine zweifache Prüfung von Asylgesuchen.
- Verstärkte Koordination innerhalb der Schengen/Dublin-Staaten, um die ausserordentliche Situation zu bewältigen.
- Konsequente Erfassung der Fingerabdrücke und Identität der Ankömmlinge an der Schengen-Aussengrenze (das heisst im konkreten Fall vor allem Italien), da sie ohne Bewilligung in den Schengen-Raum einreisen.
- Möglichkeit, dass zur Erfassung der Migrantinnen und Migranten jeder Schengen/Dublin-Staat finanzielle oder personelle Ressourcen nach Italien schickt.
- Möglichkeit, dass die gestellten Asylanträge proportional auf die Schengen/Dublin-Staaten aufgeteilt werden. Die Aufteilung kann gemäss prozentualer Bevölkerungsgrösse erfolgen. Der jeweilige Schengen/Dublin-Staat ist dann für das Asylverfahren zuständig und gilt als Erstland.
- Rückführung von illegal Anwesenden in das Ankunftsland, wenn die Fingerabdrücke erfasst wurden und kein Asylantrag gestellt wurde.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
10.3888 — Prüfung der Aufhebung des Mindestbestandes des Grenzwachtkorps im Schengen-Bundesbeschluss
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | |
| Datum | 12.10.2010 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 24.11.2010 |
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Regelung in Artikel 1 Absatz 3 des Schengen-Bundesbeschlusses, wonach das Grenzwachtkorps (GWK) mindestens seinen Bestand vom 31. Dezember 2003 beibehalten soll, aufgehoben werden soll. Zugleich soll der Bundesrat darlegen, wie trotz der Aufhebung des GWK-Mindestbestandes auch in Zukunft ein starker und zweckmässiger Grenzschutz sichergestellt werden kann. Dabei klärt er insbesondere ab, welche Einflussmöglichkeiten dem Parlament zur Verfügung stehen oder gewährt werden können, damit es der Eidgenössischen Zollverwaltung Ziele - beispielsweise das Ziel eines effizienten und zweckmässigen Grenzschutzes - vorgeben und deren Erreichung überprüfen kann.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
10.3857 — Konsequenzen des Schengen-Anpassungszwangs
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Fehr Hans |
| Datum | 01.10.2010 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 03.12.2010 |
Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst bald einen detaillierten Bericht vorzulegen,
- der sämtliche Anpassungsschritte auflistet, welche das Schweizer Recht seit der Übernahme von "Schengen" im Zug der Erweiterung des Schengen-Besitzstandes erfahren hat;
- der die betroffenen Gesetze und Verordnungen genau benennt;
- der die Auswirkungen auf die Kantonshoheit (Föderalismus) beleuchtet;
- der die jeweiligen Konsequenzen für unsere Sicherheit und für unsere Volksrechte aufzeigt und die entsprechenden Kosten möglichst genau beziffert.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
10.3583 — Gleich lange Spiesse für die Schweizer Steuerbehörden
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Leutenegger Oberholzer Susanne |
| Datum | 18.06.2010 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 01.09.2010 |
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie sichergestellt werden kann, dass die Schweizer Steuerbehörden für die Erhebung der Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern die gleichen Rechte erhalten wie die ausländischen Staaten. Eine Gleichbehandlung ist insbesondere mit jenen ausländischen Behörden herzustellen, bei denen das Amtshilfeverfahren in einem neuen, nach dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 beschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist. Der Bericht soll auch allenfalls nötige gesetzliche oder verfahrensmässige Änderungen aufzeigen.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
09.3296 — Wahrung der Souveränität, der Würde und der Interessen der Schweiz
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Freysinger Oskar |
| Datum | 20.03.2009 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 13.05.2009 |
Zur wirksamen Vermeidung respektive Bekämpfung und Neutralisierung von schwarzen Listen, "soft laws" und ähnlichen Gesetzgebungsanmassungen fremder Dienstleistungsorganisationen wie OECD, EU und Uno zulasten der Eigenständigkeit, der Würde und der Interessen der Schweiz ist der Bundesrat aufgefordert, alle zur Verfügung stehenden Mittel eingehend zu prüfen und gegebenenfalls auch gegen starken internen und externen Widerstand beförderlichst und nachhaltig einzusetzen. Hierzu gehören insbesondere:
- Alle Veto- und andere Mitgliedschaftsrechte der Schweiz in der OECD, in der Uno und im Europarat zu überprüfen (z. B. in Sachen Errichtung von schwarzen Listen, "Empfehlungen" an Dritte, Überprüfung der Statutenkonformität des Mandats des OECD-Steuerausschusses bezüglich "Bekämpfung der Steuervermeidung" sowie der systematischen Falschübersetzung des Schlüsselbegriffs "tax avoidance" mit "évasion fiscale". www.solami.com/OECD.htm, .../oecdmandate.htm).
- Die Ausdehnung des Evaluationsverfahrens zur Beschaffung von Kampfflugzeugen auf russische Typen, dies gestützt u. a. auf den schweizerisch-russischen Handels- und Niederlassungsvertrag von 1873 (BBl 1873 III 85ff, FF 1873 III 87ss: www.solami.com/commercetreaties.htm), dessen andauernde Gültigkeit vom Bundesgericht in Erinnerung gerufen worden ist (BGE 132 II 65).
- Überprüfung von Umfang und Bedeutung des im Jahre 2000 zwischen der amerikanischen Steuerbehörde IRS und den Schweizer Grossbanken ausgehandelten Qualified Intermediary Agreement (www.solami.com/QI.htm, .../glasnost.htm) sowie der Umstände, unter welchen dieses Abkommen zustande kam und zu den geltend gemachten Verletzungen amerikanischen und schweizerischen Rechts beigetragen haben mag (.../stammsbv.htm).
- Prüfung von Alternativen zur Europäischen Union, insbesondere Einberufung einer Nachfolgekonferenz zu der von den Präsidenten Mitterrand und Havel im Juni 1991 in Prag durchgeführten Europäischen Konföderations-Konferenz (www.solami.com/a21.htm). (url: www.solami.com/impulse.htm)
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
09.3000 — Sanierung des Gotthard-Strassentunnels
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | |
| Datum | 12.01.2009 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.02.2009 |
Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament bis Ende 2010 in einem Konzept aufzuzeigen, wie und wann er die notwendigen grossen Sanierungsarbeiten im Gotthard-Strassentunnel vornehmen zu lassen gedenkt. Dabei sind insbesondere die folgenden Fragen zu klären:
- In welchem Zeitraum ist es nötig, die Sanierungsarbeiten vorzunehmen?
- Welche baulichen Sanierungsarbeiten müssen vorgenommen werden, damit der Tunnel den neusten Vorschriften entspricht?
- Wie lange und in welchen Zeitabschnitten (Sommer oder Winter) muss der Tunnel für den Verkehr ein- oder beidseitig für längere Zeit gesperrt werden?
- Wie kann der Schwer- und der Personenverkehr während der gesperrten Zeit geführt werden? Welche Ausweichrouten sind möglich? Was sind die Folgen für die vom Umleitungsverkehr betroffenen Regionen? Welche Möglichkeiten des Verlads auf die Schiene werden erwogen (Interpellation Inderkum 07.3652)?
- Wie kann während dieser Zeit sichergestellt werden, dass der Kanton Tessin nicht von der übrigen Schweiz verkehrsmässig "abgeschnitten" wird?
- Sollte sich bei der Planung der Tunnelsanierungsarbeiten die Erkenntnis durchsetzen, dass der Bau einer zweiten Röhre zweckmässig ist und die beste Lösung darstellt, so sind folgende Fragen zu beantworten: 6.1 Welche verfassungsmässigen und gesetzlichen Voraussetzungen sind zu schaffen, damit eine zweite Röhre (mit und ohne Erweiterung der Kapazitäten) gebaut werden kann? 6.2 Welche demokratischen Entscheidungen wären beim Bau eines zweiten Strassentunnels am Gotthard zu fällen (Verfassung, Gesetz, Finanzierungsbeschluss)? 6.3 Wie beurteilt dannzumal der Bundesrat die Mehrheitsfähigkeit eines Baus einer zweiten Tunnelröhre bei der Schweizer Bevölkerung? 6.4 Wie hoch sind die ungefähren Kosten eines zweiten, parallel verlaufenden Strassentunnels? Mit welchen Mitteln kann dieser Tunnel bezahlt werden? Welche anderen Strassenprojekte müssten allenfalls deswegen zurückgestellt bzw. vorgezogen werden? Gibt es realistische Lösungen einer Finanzierung oder Mitfinanzierung durch Dritte (z. B. PPP)? 6.5 Wie beurteilt der Bundesrat die heutige Sicherheitslage in den Tunnels? Welche zusätzliche Sicherheit kann bei zwei richtungsgetrennten Tunnels erreicht werden? Welche Erfahrungen gibt es dazu aus dem In- und Ausland? In welchem Zusammenhang stehen die Überlegungen, dass neue Bahntunnels richtungsgetrennt gebaut werden, der Strassentunnel am Gotthard jedoch mit Gegenverkehr geführt wird? 6.6 In welchem Zeitraum lässt sich ein zweiter Strassentunnel realisieren? Ist es möglich, die Sanierung des bestehenden Tunnels zeitlich so zu verschieben, bis ein zweiter Tunnel fertig erstellt ist? 6.7 Welche Auswirkungen hätte der Bau eines zweiten Strassentunnels auf die schweizerische Verlagerungspolitik, das Landverkehrsabkommen mit der EU, die mögliche Einführung einer Alpentransitbörse und die Rentabilität der Neat?
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
08.3973 — Jährlicher Bericht zur Entwicklung des Schengen-Acquis
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Gross Andreas |
| Datum | 19.12.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 18.02.2009 |
Der Bundesrat wird beauftragt, jährlich Bericht zu erstatten über das Ausmass und die Vielfalt der Justiz- und Polizeizusammenarbeit der Schweiz im Schengen-Zusammenhang und über die für die Schweiz entscheidende Entwicklung des Schengen-Acquis.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
08.3957 — Bilaterale Verteidigungsabkommen
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Rossini Stéphane |
| Datum | 19.12.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.02.2009 |
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der für die verschiedenen Bereiche unserer Landesverteidigung (Land- und Luftstreitkräfte, Nachrichtendienste, Terrorismusbekämpfung, technologische Entwicklungen usw.) die Möglichkeiten, Potenziale sowie Vor- und Nachteile des Abschlusses und der Umsetzung bilateraler Verträge mit unseren Nachbarstaaten und mit internationalen Organisationen politischer und militärischer Ausrichtung untersucht.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
08.3270 — Nahrungsmittelkrise, Rohstoff- und Ressourcenknappheit
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Stadler Hansruedi |
| Datum | 29.05.2008 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 20.08.2008 |
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht über Analyse, Folgerungen, Strategien und Massnahmen bei drohender Nahrungsmittel-, Rohstoff- und Ressourcenknappheit zu erstatten. Der Bericht hat u. a. folgende Fragen zu beantworten: 1a. Welche Folgerungen zieht der Bundesrat aus der jüngsten Nahrungsmittelkrise für die Schweiz? 1b. Braucht es eine neue Strategie und neue Massnahmen für eine langfristig sichere Versorgung unserer Bevölkerung mit Nahrungsmitteln? 1c. Drängen sich neue Akzente bei der Agrarpolitik auf? 1d. Ist die Förderung der Biotreibstoffe zu überdenken? 1e. Gibt es spezielle Folgerungen für die Verhandlungen im Rahmen der WTO und künftiger Freihandelsabkommen? 1f. Welchen kurz-, mittel- und langfristigen Beitrag zur Überwindung der weltweiten Nahrungsmittelkrise kann, muss und soll die schweizerische Entwicklungshilfe leisten? 2a. Welche Folgerungen zieht der Bundesrat für unsere Volkswirtschaft aus der zunehmenden Verknappung und damit Verteuerung der für unsere Wirtschaft wichtigen Rohstoffe und Ressourcen? 2b. Welche neuen Strategien und Massnahmen sind notwendig? 2c. Braucht es neue Akzente in der Aussenwirtschafts- und Aussenpolitik (z. B. eine Energie-und-Rohstoff-Aussenpolitik)? Welches sind die entsprechenden Folgerungen für die Verhandlungen im Rahmen der WTO und künftiger Freihandelsabkommen?
- Wasser ist eine wertvolle Ressource der Schweiz. Wie gedenkt der Bundesrat diese Ressource gerade auch im heute veränderten Umfeld zu nutzen? Welche Strategie verfolgt er? Welche Massnahmen sind notwendig? Der Bundesrat wird zudem beauftragt, zu prüfen, ob Artikel 102 der Bundesverfassung (Landesversorgung) nicht den neuen Verhältnissen und dem gewandelten Umfeld angepasst werden muss und ob allfälliger weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
07.3235 — Reduktion des Energieverbrauchs in der Schweiz
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Wäfler Markus |
| Datum | 23.03.2007 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 30.05.2007 |
Ich ersuche den Bundesrat, zur Reduktion des schweizerischen Verbrauchs an fossiler Energie und zur Verringerung der Erdölabhängigkeit unseres Landes, um Prüfung einer Realisierung des nachstehend aufgeführten Massnahmenpaketes:
- internationale Beantragung und Unterstützung für die angemessene Besteuerung von fossilen Flugtreibstoffen für die Zivilluftfahrt;
- Prüfung einer Einschränkung von Leasing-, Kredit- und Abzahlungsverträgen für nicht gewerbliche Motorfahrzeuge mit übermässigem Treibstoffverbrauch (z. B. Offroad-Fahrzeuge für nicht gewerblichen Gebrauch);
- Anpassung der kantonalen Strassenverkehrsgesetze zur stärkeren Abstufung der kantonalen Strassenverkehrsgebühren nach Treibstoffverbrauch, Energieeffizienz und Emissionen;
- progressive Besteuerung importierter PKW-Motorfahrzeuge nach Treibstoffverbrauch, Energieeffizienz und Emissionen;
- Abschaffung der Sommerzeit zur Reduktion des abendlichen Freizeitverkehrs und zum Schutz der Wildtiere vor der morgendlichen Pendlerverkehrslawine (z. B. Igel, Füchse, Dachse, Wildschweine, Rotwild usw.);
- Massnahmen zur Förderung von Haushalten mit mehr als zwei Personen zur Stabilisierung bzw. Reduktion der (beheizten) Wohnfläche pro Einwohner sowie zur besseren Ausnützung der überbauten Wohnbauflächen;
- Einführung gesamtschweizerischer Standards für den Energieverbrauch bei öffentlichen und privaten Neubauten;
- Massnahmen zur Stabilisierung bzw. Reduktion der Einwanderung durch Anwendung der im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehenen Massnahmen, notfalls auch durch Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU bzw. Kündigung des Assoziierungsvertrages zum Abkommen von Schengen/Dublin.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
06.3617 — Förderung der Menschenrechte und der Demokratie in Abkommen mit Drittstaaten
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Sommaruga Carlo |
| Datum | 06.10.2006 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 08.12.2006 |
Im Januar 2006 hat das Europäische Parlament vorgeschlagen, die Menschenrechts- und Demokratieklausel neu zu formulieren und sie in sämtliche neue Abkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten aufzunehmen. Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Schweiz in sämtliche neugeschlossenen Abkommen eine solche Klausel aufnehmen kann, die sowohl den ständigen Dialog und die Zusammenarbeit der Staaten in diesen wichtigen Problemfeldern wie auch den Informationsaustausch und die Massnahmen bei Verletzung der Menschenrechte, insbesondere der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (Uno-Pakt I und die wichtigsten acht IAO-Konventionen), und der Grundsätze der Demokratie regelt.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
04.3621 — Bilaterale Abkommen mit der EU. Evaluation
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | |
| Datum | 16.11.2004 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 03.12.2004 |
Der Bundesrat ist gebeten, die Umsetzung und Entwicklung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union periodisch zu evaluieren und dem Parlament entsprechend zu berichten.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
03.3663 — Freie Berufe. Bericht *
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Cina Jean-Michel |
| Datum | 19.12.2003 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 25.02.2004 |
Der Bundesrat wird beauftragt, einen umfassenden Bericht über die freien Berufe in der Schweiz zu unterbreiten. Der Bericht sollte insbesondere:
- die freien Berufe definieren;
- die Berufe bestimmen, die dieser Kategorie zugeordnet werden;
- die Anzahl der Selbstständigerwerbenden anführen, die einen freien Beruf ausüben;
- die Bedeutung und die Rolle der freien Berufe in Bezug auf die Schweizer Wirtschaft aufzeigen;
- die Politik des Bundes in Bezug auf die freien Berufe erläutern;
- die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes über die freien Berufe anführen;
- die Herausforderungen aufzeigen, die sich freien Berufen aufgrund der grösseren Öffnung der Grenzen stellen (Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen - Gats, bilaterale Verträge, EU-Erweiterung). Frist für die Erstellung des Berichtes bis Ende 2004.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
03.3555 — Personenfreizügigkeit und EU-Osterweiterung. Flankierende Integrationsmassnahmen
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Sozialdemokratische Fraktion |
| Datum | 03.10.2003 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 26.11.2003 |
Der Bundesrat wird beauftragt, gleichzeitig mit der Vorlage über die Anpassung der schweizerischen Personenfreizügigkeit an die EU-Osterweiterung ein flankierendes Massnahmenpaket für verbesserte Integrationsanstrengungen für ausländische Personen, die in der Schweiz bleiben, vorzusehen. Im Vordergrund stehen folgende Massnahmen, die die Integration der Migrationspersonen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft erleichtern sollen:
- Bereitstellung von Integrationskursen (z. B. Bildungsangebote in der Landessprache und in zivilrechtlichen Grundkenntnissen, namentlich auch solche für ausländische Frauen);
- Zuweisung der Ausländerinnen und Ausländer, sowohl der jüngeren Zuwanderungspersonen als auch ihrer Eltern, durch die lokale ausländerrechtliche Behörde an die Berufsberatungsstellen sowie Ausstattung dieser Stellen mit dem nötigen Personal, um die Verbindung der Zugewanderten zum schweizerischen Berufsbildungssystem herzustellen;
- Mitfinanzierung der Bildungsangebote und der zusätzlichen Berufsberatungsanstrengungen gemäss den Ziffern 1 und 2 durch den Bund (Rahmenkredit);
- angemessene, zumutbare Mitwirkung der Arbeitgeber, die Ausländerinnen und Ausländer einstellen, diese in der Anfangszeit in einem begrenzten Mass Integrations-Bildungsangeboten zuzuweisen bzw. sie dafür freizustellen.
Antwort des Bundesrates:
Annahme
02.3730 — Beitritt der Schweiz zur EU. Bericht
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Rennwald Jean-Claude |
| Datum | 12.12.2002 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 07.03.2003 |
Der Bundesrat wird beauftragt, bis Frühling 2004 einen Bericht für das Parlament auszuarbeiten, der während der Legislaturperiode 2003-2007 dem Prozess des Beitritts der Schweiz zur Europäischen Union (EU) neue Impulse verleihen soll. Dieser Bericht soll auch ein pädagogisches Hilfsmittel für die Meinungsbildung der Öffentlichkeit sein und folgende Punkte behandeln:
- die politischen, wirtschaftlichen (vor allem hinsichtlich des Wirtschaftswachstums und der Entwicklung der Reallöhne), sozialen und kulturellen Konsequenzen der Isolation der Schweiz in Europa;
- die gegenwärtigen und zukünftigen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Probleme, die man weder mit dem ersten Paket sektorieller Abkommen noch mit den laufenden "Bilateralen II" lösen konnte bzw. lösen können wird;
- die Konsequenzen für die Schweiz als Nichtmitglied der Euro-Zone;
- den Rückstand der Schweiz auf dem Gebiet des Europarechtes;
- eine erste Bilanz der Umsetzung der sieben sektoriellen Abkommen, die am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind, insbesondere des Abkommens zum freien Personenverkehr;
- die Folgen einer Erweiterung der EU um zehn neue Länder ab dem 1. Mai 2004 für die Schweiz;
- die Verstärkung sozialer Begleitmassnahmen, die bei der Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die zehn neuen Länder der EU notwendig wird;
- den politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Preis der Optionen "Beitritt" und "Isolation";
- eine Bilanz der Politik der EU in den Hauptbereichen Wirtschaft, Finanzen, Währung, Soziales, Landwirtschaft, Wettbewerb, Service public und Aussenpolitik;
- die innenpolitischen Reformen, die ein Beitritt der Schweiz zur EU erfordern würde (Volksrechte, Steuerwesen, Sozialrechte, Wirtschafts- und Währungspolitik, Föderalismus, politische Struktur).
Antwort des Bundesrates:
Annahme
02.3191 — Personenfreizügigkeit und EU-Osterweiterung
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Loepfe Arthur |
| Datum | 16.04.2002 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 11.09.2002 |
Der Bundesrat wird eingeladen, die Auswirkungen einer möglichen EU-Osterweiterung auf die bestehenden bilateralen Verträge in einem Bericht zu schildern. Insbesondere steht das Dossier Personenfreizügigkeit im Vordergrund. Welche Optionen stehen dem Bundesrat für die Aushandlung von Übergangsfristen offen? Welche Sonderregelungen sind denkbar? Diese Optionen definieren die Eckpfeiler für die Verhandlungsstrategie in dieser Angelegenheit. Das Parlament und die Parteien müssen diese Eckpfeiler frühzeitig kennen, um die eigenen Strategien definieren zu können.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
01.3174 — Schengen-Integration der Schweiz
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Teuscher Franziska |
| Datum | 23.03.2001 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 30.05.2001 |
Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament einen Bericht mit folgendem Inhalt vorzulegen:
- Stand der Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Rat für Inneres und Justiz und Präzisierung der Verhandlungsziele;
- Darlegen, welche Veränderungen in der Schweiz notwendig wären, um diesen Acquis umzusetzen, insbesondere welche Gesetze und Verordnungen geändert werden müssten, welche insitutionellen Umstellungen bei der Polizei, der Justiz, beim Grenzwachtkorps sowie im Asylbereich erforderlich wären und welche Bedingungen von den Kantonen erfüllt werden müssten;
- Vorlegen sämtlicher Dokumente des Schengener Acquis als Entscheidungs- und Diskussionsgrundlage;
- Aufzeigen, in welchen Gremien die Schweiz bei einer Assoziation vertreten wäre und welchen Einfluss sie als Nicht-EU-Staat auf die ständig erfolgenden Erweiterungen des Acquis hätte;
- Bewerten der Effizienz der Schengener Kooperation für die Schweiz und zu mindestens Vorlegen der Jahresberichte des Schengener Exekutivausschusses (bzw. der Nachfolgegremien des Rates für Inneres und Justiz);
- Bewerten der Tatsache in diesen Jahresberichten, dass nur etwa 1 Prozent aller im Schengener Informationssystem gespeicherten Personendaten sich auf die Festnahme und Auslieferung von Straftätern beziehen.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
99.3513 — Bilaterale Verhandlungen und Grenzregionen
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Ratti Remigio |
| Datum | 07.10.1999 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 01.12.1999 |
Ich fordere den Bundesrat auf, bis zum 1. September 2000 einen ersten Bericht zu folgenden Fragen vorzulegen:
- Welche Auswirkungen haben die bilateralen Verträge mit der EU auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Raumordnungspolitik der Grenzkantone?
- Welche Schlüsse zieht der Bundesrat daraus für seine eigene Raumordnungspolitik (Grundzüge der Raumordnung Schweiz)?
- Wie sind die Perspektiven zu beurteilen, die die bilateralen Verträge in den Bereichen der Entwicklungsstrategien, der Raumplanung und der Raumordnungspolitik eröffnen?
Antwort des Bundesrates:
Annahme
98.3549 — Bilaterale Verträge. Annehmbares Ergebnis für die Landwirtschaft
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Kühne Josef |
| Datum | 03.12.1998 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 17.02.1999 |
Ich fordere den Bundesrat auf, sich in der Schlussrunde der bilateralen Verhandlungen mit der EU offensiv für ein für die Landwirtschaft annehmbares Ergebnis einzusetzen. Insbesondere verlangen wir, dass: a. von der EU die Bereitschaft erreicht wird, unverzüglich auf Verhandlungen über die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte (Überführung der im EWR-Protokoll II vorgesehenen Anpassungen ins Freihandelsprotokoll II) einzutreten; b. das Nullzollkontingent für Rahm und Joghurt stufenweise substantiell erhöht wird.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
98.3174 — Bilaterale Verhandlungen. Erfolgsaussichten
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Beerli Christine |
| Datum | 28.04.1998 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 03.06.1998 |
Der Bundesrat wird beauftragt, spätestens bis Ende 1998 eine umfassende Lagebeurteilung über den Stand und die Erfolgsaussichten der bilateralen Verhandlungen vorzunehmen. Eine Weiterführung der Verhandlungen ist nur sinnvoll, wenn echte Erfolgschancen bestehen. Beurteilt der Bundesrat die Erfolgschancen als ungenügend, soll er aufzeigen, wie und nach welchem Zeitplan er den Integrationsprozess mit Ziel EU-Beitritt weiterführen will.
Antwort des Bundesrates:
Annahme
98.3158 — Bilaterale Verhandlungen. Erfolgsaussichten
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | FDP-Liberale Fraktion |
| Datum | 27.04.1998 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 03.06.1998 |
Der Bundesrat wird beauftragt, spätestens bis Ende 1998 eine umfassende Lagebeurteilung über den Stand und die Erfolgsaussichten der bilateralen Verhandlungen vorzunehmen. Eine Weiterführung der Verhandlungen ist nur sinnvoll, wenn echte Erfolgschancen bestehen. Beurteilt der Bundesrat die Erfolgschancen als ungenügend, soll er aufzeigen, wie und nach welchem Zeitplan er den Integrationsprozess mit Ziel EU-Beitritt weiterführen will.
Antwort des Bundesrates:
Annahme
97.3215 — Bilaterale Verhandlungen und Bio-Verordnung
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Bangerter Käthi |
| Datum | 30.04.1997 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 16.06.1997 |
Wir ersuchen den Bundesrat, die geplante Bioverordnung eurokompatibel zu gestalten, am Vernehmlassungsentwurf festzuhalten und von einem unnötigen schweizerischen Sonderzüglein abzusehen. Die EU-Kompatibilität ist insbesondere gefährdet, wenn in der schweizerischen Verordnung, anders als in der EU-Verordnung, der Begriff "ökologisch" nicht mit "biologisch" gleichgesetzt und somit nicht geschützt wird. Ein Widerspruch zur EU-Regelung, welche grossen Wert auf den Ausschluss von Konsumententäuschungen legt, ist zu vermeiden. Heute funktioniert der Handel mit Bioprodukten zwischen der Schweiz und der EU dank einer bilateralen Regelung (befristet) auf privatrechtlicher Basis. Die Schweiz darf diesen gesicherten Marktzugang nicht durch den Erlass einer widersprüchlichen staatlichen Regelung gefährden. Der Bundesrat wird gebeten, beim Erlass der Bioverordnung namentlich auch die Gesamtinteressen der Schweiz an einer Verbesserung der Handelsbeziehungen zu Europa gebührend zu berücksichtigen und die laufenden bilateralen Verhandlungen in keiner Weise zu belasten.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
93.3547 — Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Huber Hans Jörg |
| Datum | 29.11.1993 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 19.09.1994 |
Soeben haben die Bundesrepublik Deutschland und Italien ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität, des organisierten Verbrechens und des Terrorismus durch eine Vereinbarung ausgeweitet und vertieft. Der Bundesrat wird aufgefordert:
- mit beiden Staaten den Beitritt der Schweiz zum deutsch-italienischen Abkommen zu realisieren; oder
- mit jedem Staat bilateral ein entsprechendes Abkommen zu realisieren;
- allenfalls die Anregung des deutschen Bundeskanzlers aufzunehmen und die sektorielle Zusammenarbeit mit der Europäischen Union auf diesem Gebiet in die Wege zu leiten.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
93.3145 — Rolle der Schweiz in der EFTA
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | FDP-Liberale Fraktion |
| Datum | 18.03.1993 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 12.05.1993 |
Mit der Ablehnung des EWR hat sich die Schweiz innerhalb der EFTA in eine Abseitsposition manövriert, und auch in der Aussenwirtschaftspolitik ist sie gezwungen, auf die dadurch entstandenen Probleme zu reagieren und in Einzelverhandlungen die eingetretenen Nachteile (zum Beispiel bei den Ursprungsregeln, oder bei der Anerkennung technischer Normen und Prüfverfahren) zu beseitigen. Mit dem zu erwartenden Übertritt wichtiger EFTA-Partner in die EG ändert sich darüber hinaus auch die Bedeutung dieser Institution in Europa. Die Schweiz hat alles Interesse, dass die EFTA nicht in Bedeutungslosigkeit versinkt, sondern im Gegenteil neue Funktionen übernimmt. Solche neuen Funktionen könnten in der Integration der neuen mittel- und osteuropäischen Staaten in das europäische Wirtschaftssystem liegen. Die Ankoppelung dieser Staaten kann durch entsprechende Kooperations- und Freihandelsabkommen von gesamteuropäischem Umfang erfolgen. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, bei der Integration dieser Staaten eine politische Führungsrolle zu übernehmen und sich als Anwalt dieser neuen Staaten zu profilieren. Dadurch könnte nicht zuletzt das nicht vorteilhafte Bild der Rolle der Schweiz im europäischen Integrationsprozess korrigiert und eine drohende Marginalisierung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik in Europa abgewendet werden.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
93.3133 — Kommunales Stimm- und Wahlrecht. Bilaterale Staatsverträge
| Typ | Postulat |
| Eingereicht von | Gross Andreas |
| Datum | 17.03.1993 |
| Status | Erledigt |
| Bundesrat | Antwort vom 12.05.1993 |
Der Bundesrat wird um die Prüfung der Frage gebeten, ob die Schweiz mit skandinavischen, EG-, EFTA- und möglicherweise weiteren interessierten Staaten bilaterale Staatsverträge abschliessen kann, in denen die Vertragspartner den Angehörigen des anderen Staates, die in ihrem Territorium wohnhaft sind, nach einer gewissen Aufenthaltsdauer das Stimm- und Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten ermöglichen.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Letzte Aktualisierung: 08.10.2026, 20:00 — Quelle: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.