¶ Lohnschutz: Umsetzung und Begleitmassnahmen
Quelle: Botschaft zur Genehmigung der Bilateralen III, Kapitel 2.3 (S. 326--339, 342--344)
PDF-Link | Bundesblatt 2025-0749
¶ Zusammenfassung
Der Lohnschutz umfasst 14 konkrete Massnahmen in vier Kategorien, die das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" durchsetzen. Die Revision des Entsendegesetzes (EntsG), die Spesenregelung, GAV-Bescheinigungen im Öffentlichen Beschaffungswesen und die Stärkung der Sozialpartnerschaft bilden die Kernelemente.
¶ Vier Kategorien von Massnahmen
¶ Übersicht
| Kategorie | Massnahmen | Ziel |
|---|---|---|
| 1. Kompensatorische Massnahmen | Meldeverfahren, Kontrollen, Voranmeldefrist | Ausgleich für verkürzte Voranmeldefrist |
| 2. Dienstleistungssperren | Sperren bei Verstössen | Abschreckung gegen Lohndumping |
| 3. Spesenregelung | Art. 327a OR, Gleichbehandlung | Verhinderung von Kostendumping |
| 4. Sozialpartnerschaft | Stärkung im Betrieb, Kündigungsschutz | Strukturelle Absicherung des Lohnschutzes |
¶ EntsG-Revision
Die Revision des Entsendegesetzes ist das zentrale legislative Instrument:
¶ Voranmeldefrist
| Aspekt | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| Frist | 8 Kalendertage | 4 Arbeitstage |
| Begründung | EU-Anforderung: Verhältnismässigkeit | Kompromiss: kürzer, aber weiterhin wirksam |
| Kompensation | -- | Verstärkte Kontrollen, digitale Instrumente |
¶ Kautionspflicht
- Kaution wird auf Wiederholungsfülle beschränkt
- Bei erstmaligem Verstoss: Verwarnung und Nachfrist
- Bei wiederholtem Verstoss: Kautionspflicht bis zur vollständigen Begleichung
- Proportionalere Anwendung, weniger Bürokratie für seriöse Unternehmen
¶ Dokumentationspflicht
- Entsendende Unternehmen müssen Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweise bereithalten
- Kontrollen können jederzeit und ohne Voranmeldung erfolgen
- Digitale Dokumentation wird gefördert
¶ Dienstleistungssperre
- Bei schweren oder wiederholten Verstössen gegen Lohnschutzbestimmungen
- Sperre gilt für das gesamte Unternehmen (nicht nur den einzelnen Auftrag)
- Dauer: je nach Schwere des Verstosses
- Öffentlich zugängliches Register der gesperrten Unternehmen
¶ Spesenregelung
¶ Grundsatz: Art. 327a OR
Der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" wird durch die Spesenregelung ergänzt:
- Entsandte Arbeitnehmende erhalten Spesen nach Schweizer Massstäben
- Verhinderung von Kostendumping durch tiefe Spesensätze aus dem Herkunftsland
- Klare Abgrenzung zwischen Lohn und Spesen
¶ Praktische Umsetzung
| Element | Regelung |
|---|---|
| Unterkunft | Schweizer Marktniveau |
| Verpflegung | Schweizer Ansätze |
| Reisekosten | Effektive Kosten |
| Dokumentation | Nachweispflicht beim Arbeitgeber |
¶ GAV-Bescheinigungen im Öffentlichen Beschaffungswesen
Die Neuregelung betrifft primär den Bausektor:
¶ KBOB-Empfehlung
- Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB) gibt Empfehlungen heraus
- GAV-Bescheinigungen als Nachweis der Einhaltung von Arbeitsbedingungen
- Gilt für Öffentliche Beschaffungen ab bestimmten Schwellenwerten
¶ Verfahren
- Unternehmen beantragt GAV-Bescheinigung bei der zuständigen paritätischen Kommission
- Paritätische Kommission prüft Einhaltung der GAV-Bedingungen
- Bescheinigung wird bei Öffentlichen Ausschreibungen vorgelegt
- Fehlende Bescheinigung kann zum Ausschluss führen
¶ Massnahme 14: Stärkung der Sozialpartnerschaft
Die Massnahme 14 ist das umfassendste einzelne Element des Lohnschutzpakets:
¶ Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Geltungsbereich | Betriebe ab 50 Arbeitnehmenden |
| Schutzumfang | Erhöhter Kündigungsschutz für gewählte Vertreterinnen und Vertreter |
| Sanktionen | Bis 10 Monatslöhne Entschädigung bei ungerechtfertigter Kündigung |
| Ausspracherecht | Maximal 2 Monate für Aussprache vor Kündigung |
¶ Verbesserungen gegenüber heutigem Recht
| Heute | Neu |
|---|---|
| 6 Monatslöhne maximale Entschädigung | 10 Monatslöhne maximale Entschädigung |
| Keine spezifische Aussprache-Pflicht | 2 Monate Aussprache vor Kündigung |
| Allgemeiner Kündigungsschutz | Erhöhter Schutz für Arbeitnehmervertreter |
¶ AVE-Erleichterung
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen wird erleichtert:
¶ Besondere Mehrheit
- Für die Verlängerung einer bestehenden AVE genügt eine besondere Mehrheit (statt Einstimmigkeit)
- Soll die Stabilität und Kontinuität des GAV-Systems sichern
- Verhindert, dass einzelne Verbände eine Verlängerung blockieren
¶ Verbesserter Rechtsschutz für Aussenseiter
- Nicht beteiligte Arbeitgeber (sogenannte Aussenseiter) erhalten verbesserten Rechtsschutz
- Können gegen unverhältnismässige GAV-Bestimmungen Beschwerde erheben
- Stärkt die Akzeptanz des AVE-Systems
¶ Non-Regression-Klausel
Die Non-Regression-Klausel sichert das Schweizer Lohnschutzniveau:
- Die Schweiz verpflichtet sich, das bestehende Schutzniveau nicht zu senken
- Gilt für alle Elemente des Lohnschutzes (EntsG, Kontrollen, Sanktionen)
- Ist einseitig zugunsten der Schweiz formuliert
- Schafft langfristige Planungssicherheit für Sozialpartner und Wirtschaft
¶ Übersicht: 14 Lohnschutzmassnahmen
| Nr. | Massnahme | Kategorie |
|---|---|---|
| 1 | Voranmeldefrist 4 Arbeitstage | Kompensatorisch |
| 2 | Kautionspflicht auf Wiederholungsfülle | Kompensatorisch |
| 3 | Verstärkte Kontrollen | Kompensatorisch |
| 4 | Digitale Kontrollmittel | Kompensatorisch |
| 5 | Dienstleistungssperre bei schweren Verstössen | Sperre |
| 6 | Öffentliches Register gesperrter Unternehmen | Sperre |
| 7 | Spesenregelung Art. 327a OR | Spesen |
| 8 | Klare Lohn-Spesen-Abgrenzung | Spesen |
| 9 | GAV-Bescheinigungen (Öffentl. Beschaffung) | Sozialpartnerschaft |
| 10 | KBOB-Empfehlungen (Bausektor) | Sozialpartnerschaft |
| 11 | Kündigungsschutz Arbeitnehmervertreter | Sozialpartnerschaft |
| 12 | Ausspracherecht 2 Monate | Sozialpartnerschaft |
| 13 | Erhöhte Sanktionen (10 Monatslöhne) | Sozialpartnerschaft |
| 14 | AVE-Erleichterung (besondere Mehrheit) | Sozialpartnerschaft |
¶ Kernpunkte
| Thema | Kernaussage |
|---|---|
| Grundsatz | Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort |
| Massnahmen | 14 konkrete Massnahmen in 4 Kategorien |
| EntsG | Voranmeldefrist 4 Tage, Kaution auf Wiederholung, Sperre |
| Spesen | Art. 327a OR, Schweizer Massstäbe |
| GAV | Bescheinigungen im Öffentlichen Beschaffungswesen |
| Massnahme 14 | Kündigungsschutz, 10 Monatslöhne, 50+ Betriebe |
| AVE | Besondere Mehrheit für Verlängerung |
| Non-Regression | Schweizer Niveau gegen Rückschritte gesichert |