Zum Inhalt
Verein in Gründung
Pilotbetrieb

Diese Plattform befindet sich im Pilotbetrieb. Trotz sorgfältiger Prüfung können Inhalte und Funktionen Fehler enthalten. Bitte überprüfe wichtige Angaben anhand der verlinkten Originalquellen.

SW-Version alpha 0.41
Darstellung: System
Sprache: DE

Lohnschutz: Umsetzung und Begleitmassnahmen

Quelle: Botschaft zur Genehmigung der Bilateralen III, Kapitel 2.3 (S. 326--339, 342--344)
PDF-Link | Bundesblatt 2025-0749


Zusammenfassung

Der Lohnschutz umfasst 14 konkrete Massnahmen in vier Kategorien, die das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" durchsetzen. Die Revision des Entsendegesetzes (EntsG), die Spesenregelung, GAV-Bescheinigungen im Öffentlichen Beschaffungswesen und die Stärkung der Sozialpartnerschaft bilden die Kernelemente.


Vier Kategorien von Massnahmen

Übersicht

Kategorie Massnahmen Ziel
1. Kompensatorische Massnahmen Meldeverfahren, Kontrollen, Voranmeldefrist Ausgleich für verkürzte Voranmeldefrist
2. Dienstleistungssperren Sperren bei Verstössen Abschreckung gegen Lohndumping
3. Spesenregelung Art. 327a OR, Gleichbehandlung Verhinderung von Kostendumping
4. Sozialpartnerschaft Stärkung im Betrieb, Kündigungsschutz Strukturelle Absicherung des Lohnschutzes

EntsG-Revision

Die Revision des Entsendegesetzes ist das zentrale legislative Instrument:

Voranmeldefrist

Aspekt Bisher Neu
Frist 8 Kalendertage 4 Arbeitstage
Begründung EU-Anforderung: Verhältnismässigkeit Kompromiss: kürzer, aber weiterhin wirksam
Kompensation -- Verstärkte Kontrollen, digitale Instrumente

Kautionspflicht

  • Kaution wird auf Wiederholungsfülle beschränkt
  • Bei erstmaligem Verstoss: Verwarnung und Nachfrist
  • Bei wiederholtem Verstoss: Kautionspflicht bis zur vollständigen Begleichung
  • Proportionalere Anwendung, weniger Bürokratie für seriöse Unternehmen

Dokumentationspflicht

  • Entsendende Unternehmen müssen Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweise bereithalten
  • Kontrollen können jederzeit und ohne Voranmeldung erfolgen
  • Digitale Dokumentation wird gefördert

Dienstleistungssperre

  • Bei schweren oder wiederholten Verstössen gegen Lohnschutzbestimmungen
  • Sperre gilt für das gesamte Unternehmen (nicht nur den einzelnen Auftrag)
  • Dauer: je nach Schwere des Verstosses
  • Öffentlich zugängliches Register der gesperrten Unternehmen

Spesenregelung

Grundsatz: Art. 327a OR

Der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" wird durch die Spesenregelung ergänzt:

  • Entsandte Arbeitnehmende erhalten Spesen nach Schweizer Massstäben
  • Verhinderung von Kostendumping durch tiefe Spesensätze aus dem Herkunftsland
  • Klare Abgrenzung zwischen Lohn und Spesen

Praktische Umsetzung

Element Regelung
Unterkunft Schweizer Marktniveau
Verpflegung Schweizer Ansätze
Reisekosten Effektive Kosten
Dokumentation Nachweispflicht beim Arbeitgeber

GAV-Bescheinigungen im Öffentlichen Beschaffungswesen

Die Neuregelung betrifft primär den Bausektor:

KBOB-Empfehlung

  • Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB) gibt Empfehlungen heraus
  • GAV-Bescheinigungen als Nachweis der Einhaltung von Arbeitsbedingungen
  • Gilt für Öffentliche Beschaffungen ab bestimmten Schwellenwerten

Verfahren

  1. Unternehmen beantragt GAV-Bescheinigung bei der zuständigen paritätischen Kommission
  2. Paritätische Kommission prüft Einhaltung der GAV-Bedingungen
  3. Bescheinigung wird bei Öffentlichen Ausschreibungen vorgelegt
  4. Fehlende Bescheinigung kann zum Ausschluss führen

Massnahme 14: Stärkung der Sozialpartnerschaft

Die Massnahme 14 ist das umfassendste einzelne Element des Lohnschutzpakets:

Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter

Aspekt Regelung
Geltungsbereich Betriebe ab 50 Arbeitnehmenden
Schutzumfang Erhöhter Kündigungsschutz für gewählte Vertreterinnen und Vertreter
Sanktionen Bis 10 Monatslöhne Entschädigung bei ungerechtfertigter Kündigung
Ausspracherecht Maximal 2 Monate für Aussprache vor Kündigung

Verbesserungen gegenüber heutigem Recht

Heute Neu
6 Monatslöhne maximale Entschädigung 10 Monatslöhne maximale Entschädigung
Keine spezifische Aussprache-Pflicht 2 Monate Aussprache vor Kündigung
Allgemeiner Kündigungsschutz Erhöhter Schutz für Arbeitnehmervertreter

AVE-Erleichterung

Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen wird erleichtert:

Besondere Mehrheit

  • Für die Verlängerung einer bestehenden AVE genügt eine besondere Mehrheit (statt Einstimmigkeit)
  • Soll die Stabilität und Kontinuität des GAV-Systems sichern
  • Verhindert, dass einzelne Verbände eine Verlängerung blockieren

Verbesserter Rechtsschutz für Aussenseiter

  • Nicht beteiligte Arbeitgeber (sogenannte Aussenseiter) erhalten verbesserten Rechtsschutz
  • Können gegen unverhältnismässige GAV-Bestimmungen Beschwerde erheben
  • Stärkt die Akzeptanz des AVE-Systems

Non-Regression-Klausel

Die Non-Regression-Klausel sichert das Schweizer Lohnschutzniveau:

  • Die Schweiz verpflichtet sich, das bestehende Schutzniveau nicht zu senken
  • Gilt für alle Elemente des Lohnschutzes (EntsG, Kontrollen, Sanktionen)
  • Ist einseitig zugunsten der Schweiz formuliert
  • Schafft langfristige Planungssicherheit für Sozialpartner und Wirtschaft

Übersicht: 14 Lohnschutzmassnahmen

Nr. Massnahme Kategorie
1 Voranmeldefrist 4 Arbeitstage Kompensatorisch
2 Kautionspflicht auf Wiederholungsfülle Kompensatorisch
3 Verstärkte Kontrollen Kompensatorisch
4 Digitale Kontrollmittel Kompensatorisch
5 Dienstleistungssperre bei schweren Verstössen Sperre
6 Öffentliches Register gesperrter Unternehmen Sperre
7 Spesenregelung Art. 327a OR Spesen
8 Klare Lohn-Spesen-Abgrenzung Spesen
9 GAV-Bescheinigungen (Öffentl. Beschaffung) Sozialpartnerschaft
10 KBOB-Empfehlungen (Bausektor) Sozialpartnerschaft
11 Kündigungsschutz Arbeitnehmervertreter Sozialpartnerschaft
12 Ausspracherecht 2 Monate Sozialpartnerschaft
13 Erhöhte Sanktionen (10 Monatslöhne) Sozialpartnerschaft
14 AVE-Erleichterung (besondere Mehrheit) Sozialpartnerschaft

Kernpunkte

Thema Kernaussage
Grundsatz Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort
Massnahmen 14 konkrete Massnahmen in 4 Kategorien
EntsG Voranmeldefrist 4 Tage, Kaution auf Wiederholung, Sperre
Spesen Art. 327a OR, Schweizer Massstäbe
GAV Bescheinigungen im Öffentlichen Beschaffungswesen
Massnahme 14 Kündigungsschutz, 10 Monatslöhne, 50+ Betriebe
AVE Besondere Mehrheit für Verlängerung
Non-Regression Schweizer Niveau gegen Rückschritte gesichert

Quellenverzeichnis