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Sprache: DE

Botschaft Bilaterale III -- Übersicht

Quelle: Botschaft 26.023, Übersicht (S. 4--6)
PDF: Volltext herunterladen (6.9 MB)

Zusammenfassung

Das Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) stabilisiert den bewährten bilateralen Weg mit der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz. Angesichts der zunehmend instabilen Weltlage sind geregelte Beziehungen zur EU eine strategische Notwendigkeit. Die gezielte Weiterentwicklung dieser Beziehungen in ausgewählten Bereichen sichert und stärkt zentrale Interessen der Schweiz.

Ausgangslage

Die EU ist mit einem Anteil von rund 60 Prozent am Warenhandel die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Externe Studien im Auftrag des Bundesrats zeigen, dass das Paket Schweiz-EU insgesamt positiv auf die Schweizer Volkswirtschaft wirken würde. Zu diesem Schluss kommt auch eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden.

Die Welt wird instabiler und unvorhersehbarer. Globale Entwicklungen -- Grossmächtekonkurrenz, Erosion des internationalen Rechts, geopolitische Fragmentierung, Klimaveränderung, Entwicklungen in der Informationstechnologie und im Energiesektor -- haben direkte Auswirkungen auf die Schweiz. Geregelte Beziehungen zur unmittelbaren Nachbarschaft sind eine strategische Notwendigkeit für Sicherheit, Wohlstand und Unabhängigkeit.

Inhalt der Vorlage

Das Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) ist Ausdruck der Kontinuität der massgeschneiderten Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Es besteht aus zwei Teilen:

Stabilisierungsteil

  • Institutionelle Elemente: Verankerung von Auslegung, Überwachung, dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung in den bestehenden fünf Binnenmarktabkommen (Personenfreizügigkeit, MRA, Land- und Luftverkehr, teilweise Landwirtschaft)
  • Staatliche Beihilfen: Aufnahme von gleichwertigen EU-Beihilfebestimmungen in die relevanten Binnenmarktabkommen sowie in das neue Stromabkommen, mit eigenen Schweizer Überwachungsstrukturen
  • Weitere Anpassungen: Aktualisierung der bestehenden Abkommen (Personenfreizügigkeit, MRA, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft)

Weiterentwicklungsteil

  • Neue Binnenmarktabkommen: Strom und Lebensmittelsicherheit (inkl. institutionelle Elemente und staatliche Beihilfen)
  • Neues Kooperationsabkommen: Gesundheit (mit analoger Anwendung der institutionellen Elemente)
  • Kooperationsabkommen: Forschung/Bildung und Weltraum
  • Schweizer Beitrag: Regelmässiger, rechtsverbindlicher Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten

Weiterführende Zusammenarbeit

  • Hochrangiger Dialog und institutionalisierte parlamentarische Zusammenarbeit
  • Gemeinsame Erklärung mit Übergangsregeln (Ende 2024 bis Inkrafttreten)

Verfassungsmässigkeit und Referendum

Die Abkommen sichern die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone, der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gerichte und des Volkes. Die durch die Bundesverfassung garantierten Initiativ- und Referendumsrechte (Art. 136 Abs. 2 BV) sind in vollem Umfang gewährleistet. Eine Volksinitiative gegen die Übernahme relevanten EU-Rechts bleibt möglich; ebenso kann bei einer Rechtsübernahme das Referendum ergriffen werden.

Kernzahlen

Aspekt Wert
Geschäftsnummer 26.023
Datum 13. März 2026
Umfang Botschaft 1086 Seiten
Stabilisierungsteil 5 aktualisierte + 2 neue Binnenmarktabkommen
Weiterentwicklungsteil 3 neue Abkommen (Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit)
Kooperationen Forschung/Bildung, Weltraum
Bundesbeschlüsse 4 referendumsfähige Bundesbeschlüsse
Verhandlungsmandat erfüllt Ja, in Teilen übertroffen

Unterseiten

Quellenverzeichnis

[1] Botschaft 26.023 über das Paket Schweiz-EU (Bilaterale III), 13. März 2026

[2] EDA: Paket Schweiz-EU