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Vernehmlassungsverfahren und Ergebnisse

Quelle: Botschaft 26.023, Kapitel 1.7 (S. 65--73)
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Zusammenfassung

Die Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU fand vom 13. Juni bis 31. Oktober 2025 statt. Die grosse Mehrheit der regelmässig eingeladenen Vernehmlassungsteilnehmer unterstützte die Vorlage, forderte aber Anpassungen insbesondere bei der Mitwirkung (Decision Shaping), beim Lohnschutz, beim Stromabkommen und bei den Studiengebühren.

Vernehmlassungsvorlage

Die Vernehmlassungsvorlage umfasste die Abkommen, die Umsetzungsgesetzgebung sowie die Begleitmassnahmen. Sie wurde am 13. Juni 2025 durch den Bundesrat eröffnet.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Vernehmlassung zeigte eine breite Unterstützung für den bilateralen Weg und den Paketansatz. Zugleich wurden zahlreiche Anpassungswünsche vorgebracht:

Unterstützung

  • 15 Kantone und 7 Parteien sprachen sich für das fakultative Referendum aus
  • Die grosse Mehrheit der Wirtschaftsverbände, Sozialpartner und regelmässigen Teilnehmer befürwortete das Paket
  • Breite Unterstützung für die Teilnahme an Erasmus+

Kritik und Forderungen

  • Decision Shaping: Forderung nach mehr Transparenz und stärkerer Mitwirkung von Parlament, Kantonen und Öffentlichkeit
  • Lohnschutz: Anpassungen bei Massnahme 14 (Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter) gefordert
  • Stromabkommen: Schutz der Wasserkraftkonzessionen, Lösungen für stromintensive KMU, Übergangsfrist für Solarstrom-Vergütung
  • Studiengebühren: Vollständige Übernahme der Ausfälle durch den Bund gefordert
  • Ständemehr: Einige Teilnehmer forderten ein obligatorisches Referendum

Ablehnende Stimmen

  • SVP und EDU lehnten das Paket ab
  • Autonomie Suisse sprach sich gegen den bilateralen Weg aus

Würdigung und Anpassungen des Bundesrats

Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse gewürdigt und folgende Hauptanpassungen vorgenommen:

  1. Volle Transparenz im Decision Shaping -- alles wird öffentlich zugänglich
  2. Besondere Mitwirkung der parlamentarischen Fachkommissionen
  3. Kantone am Tisch bei betroffenen Kompetenzen (Vereinbarung in Verhandlung)
  4. Stromabkommen: KMU-Speziallösung, 3-jährige Übergangsfrist Solarstrom, Wasserkonzessionen ausgenommen
  5. Beihilfen: Stärkere Kantonsmitwirkung bei Beihilfekammer
  6. Schutzklausel: Stärkerer Kantonseinbezug
  7. Hochschulen: Bund übernimmt Studiengebühren-Ausfälle 4 Jahre
  8. Massnahme 14 Lohnschutz angepasst
  9. Landverkehr: Schweizer Sozialstandards im internationalen Personenverkehr
  10. Landwirtschaft: Grenzschutz konkretisiert, Betäubungspflicht präzisiert

Referendumsfrage

  • 15 Kantone und 7 Parteien für fakultatives Referendum
  • Nur SVP und EDU für obligatorisches Referendum
  • Bundesrat schlägt fakultatives Staatsvertragsreferendum vor (Voraussetzungen für obligatorisches nicht erfüllt)

Quellenverzeichnis

[1] Botschaft 26.023, Kapitel 1.7 (S. 65--73)

[2] EDA: Paket Schweiz-EU