Zum Inhalt
Verein in Gründung
Pilotbetrieb

Diese Plattform befindet sich im Pilotbetrieb. Trotz sorgfältiger Prüfung können Inhalte und Funktionen Fehler enthalten. Bitte überprüfe wichtige Angaben anhand der verlinkten Originalquellen.

SW-Version alpha 0.41
Darstellung: System
Sprache: DE

Gleichbehandlung bei Studiengebühren

Quelle: Botschaft zur Genehmigung der Bilateralen III, Kapitel 2.3 (S. 300, 334, 340)
PDF-Link | Bundesblatt 2025-0749


Zusammenfassung

Die Schweiz verpflichtet sich, Studierende aus EU-Mitgliedstaaten bei den Studiengebühren gleich zu behandeln wie Schweizer Studierende. Die Gleichbehandlung gilt für mehrheitlich Öffentlich finanzierte Hochschulen. Zulassung und Unterhaltsbeiträge (Stipendien) bleiben ausgenommen. Der Bund Übernimmt die Mindereinnahmen während einer Übergangsphase.


Grundsatz der Nichtdiskriminierung

Das Prinzip der Nichtdiskriminierung bei Studiengebühren bedeutet:

  • EU-Studierende zahlen denselben Tarif wie Schweizer Studierende
  • Gilt für mehrheitlich Öffentlich finanzierte Universitäten und Fachhochschulen
  • Derzeit zahlen EU-Studierende an vielen Schweizer Hochschulen höhere Gebühren

Was bleibt ausgenommen?

Bereich Status
Studiengebühren Gleichbehandlung (neu)
Zulassung Ausgenommen -- heutiges System bleibt
Stipendien / Unterhaltsbeiträge Ausgenommen -- keine Verpflichtung
Studienplätze Keine Mindestquoten, keine Platzverpflichtung

Heutiges Zulassungssystem

Das bestehende Zulassungssystem bleibt vollständig gewahrt:

  • Prüfungsfreier Zugang mit Schweizer Maturität
  • Für ausländische Diplome gelten die bisherigen Äquivalenzprüfungen
  • Hochschulen behalten ihre Autonomie bei Zulassungsentscheiden
  • Kapazitätsbeschränkungen (Numerus clausus) bleiben möglich

EU-Studierendenanteil

Der aktuelle Anteil EU-Studierender an Schweizer Hochschulen (Stand 2023):

Hochschultyp EU-Studierendenanteil
Universitäten 18%
Fachhochschulen 10%

Zielbestimmung

  • Der EU-Studierendenanteil soll insgesamt nicht abnehmen (Overall Level)
  • Es besteht keine Verpflichtung zu Mindestquoten
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze
  • Die Entwicklung wird im Rahmen des regulären Hochschul-Monitorings beobachtet

Finanzielle Auswirkungen

Geschätzte Mindereinnahmen

Hochschultyp Jährliche Mindereinnahmen
Universitäten ca. 17.3 Mio. CHF
Fachhochschulen ca. 4.5 Mio. CHF
Total ca. 21.8 Mio. CHF/Jahr

Ausfallfinanzierung durch den Bund

Der Bund Übernimmt die Einbussen nach folgendem Modell:

Phase Beitrag des Bundes
Jahre 1--4 nach Inkrafttreten 100% der Einbussen
Davon nach konkreten Einbussen 80% (effektive Differenz)
Davon nach EU-Studierendenanteil 20% (proportional zum Anteil)
Ab Jahr 5 Reguläre Hochschulfinanzierung

Gesetzesanpassungen

ETH-Gesetz

Das Bundesgesetz Über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen muss angepasst werden:

  • Verankerung der Gleichbehandlungspflicht bei Studiengebühren
  • Anpassung der Gebührenordnungen von ETH Zürich und EPFL
  • Übergangsbestimmungen für laufende Studiengänge

HFKG (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz)

Das HFKG wird ebenfalls angepasst:

  • Gleichbehandlungspflicht für kantonale Universitäten und Fachhochschulen
  • Koordination mit den Kantonen als Hochschulträger
  • Regelung der Ausfallfinanzierung

Auswirkungen auf die Hochschulen

Positive Aspekte

  • Verstärkte internationale Attraktivität der Schweizer Hochschulen
  • Vollständige Teilnahme an EU-Bildungsprogrammen (Erasmus+, Horizon Europe)
  • Förderung des akademischen Austauschs und der Forschungszusammenarbeit

Herausforderungen

  • Kurzfristige Mindereinnahmen bei den Studiengebühren
  • Möglicher Anstieg der Studierendenzahlen aus der EU
  • Notwendigkeit der Kapazitätsplanung an einzelnen Hochschulen

Kernpunkte

Thema Kernaussage
Grundsatz EU-Studierende gleich behandeln wie CH-Studierende bei Gebühren
Geltungsbereich Mehrheitlich Öffentlich finanzierte Hochschulen
Ausnahmen Zulassung und Stipendien bleiben ausgenommen
Zulassungssystem Bleibt vollständig gewahrt (CH-Matur, Autonomie)
EU-Anteil 18% Uni, 10% FH -- soll nicht abnehmen
Mindereinnahmen Ca. 21.8 Mio. CHF/Jahr (17.3 Uni + 4.5 FH)
Ausfallfinanzierung Bund Übernimmt 100% für 4 Jahre
Gesetzesänderungen ETH-Gesetz und HFKG müssen angepasst werden

Quellenverzeichnis