Zum Inhalt
Verein in Gründung
Pilotbetrieb

Diese Plattform befindet sich im Pilotbetrieb. Trotz sorgfältiger Prüfung können Inhalte und Funktionen Fehler enthalten. Bitte überprüfe wichtige Angaben anhand der verlinkten Originalquellen.

SW-Version alpha 0.41
Darstellung: System
Sprache: DE

Zusammenarbeit der Parlamente

Zusammenarbeit der Parlamente

Kapitel 2.15 der Botschaft (S. 995–1001) beschreibt das Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU. Es schafft einen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss für den regelmässigen Dialog.


Zusammenfassung

Das Protokoll ist rechtsverbindlich, aber nicht referendumspflichtig. Es institutionalisiert den parlamentarischen Dialog durch einen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss (GPA), der Mitglieder der Bundesversammlung und des Europäischen Parlaments zusammenbringt. Der Ausschuss tagt mindestens einmal jährlich und kann Empfehlungen an die Exekutiven richten.


Rechtscharakter

Merkmal Detail
Form Protokoll (Anhang zum Paket)
Rechtsverbindlichkeit Ja
Referendumspflicht Nein
Personalbedarf 1 VZÄ (Parlamentsdienste)

Gemischter Parlamentarischer Ausschuss (GPA)

Der GPA ist das zentrale Organ der parlamentarischen Zusammenarbeit:

Zusammensetzung:

  • Mitglieder der Bundesversammlung (National- und Ständerat)
  • Mitglieder des Europäischen Parlaments
  • Beobachterstatus für die EFTA/EU-Delegation

Arbeitsweise:

  • Mindestens 1 Sitzung pro Jahr
  • Abwechselnd in der Schweiz und in Brüssel/Strassburg
  • Tagesordnung gemeinsam festgelegt
  • Protokolle werden veröffentlicht

Aufgaben des Ausschusses

  1. Dialog: Regelmässiger Austausch über die Umsetzung der bilateralen Abkommen
  2. Information: Gegenseitige Unterrichtung über relevante Gesetzgebungsprojekte
  3. Empfehlungen: Nicht-bindende Empfehlungen an die Exekutiven beider Seiten
  4. Monitoring: Begleitung der dynamischen Rechtsübernahme aus parlamentarischer Sicht

Bestehende parlamentarische Kontakte

Der GPA ergänzt und formalisiert bestehende Kontakte:

  • EFTA/EU-Delegation: Besteht seit den 1990er-Jahren, trifft sich mit EU-Parlamentariern
  • Bilaterale Parlamentariergruppen: Informelle Kontakte einzelner Parlamentarier
  • Konferenz der Europaausschüsse: COSAC-Beobachterstatus

Ressourcen

Der Personalbedarf ist bescheiden: 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) bei den Parlamentsdiensten für:

  • Sitzungsvorbereitung und -protokollierung
  • Koordination mit dem EU-Parlament
  • Dokumentation und Übersetzung

Kernpunkte

Aspekt Detail
Rechtsform Protokoll (rechtsverbindlich)
Referendumspflicht Nein
Organ Gemischter Parlamentarischer Ausschuss
Zusammensetzung Bundesversammlung + EU-Parlament
Frequenz Mindestens 1x/Jahr
Personalbedarf 1 VZÄ Parlamentsdienste
EFTA-Delegation Beobachterstatus

Quellenverzeichnis