Zusammenarbeit der Parlamente
¶ Zusammenarbeit der Parlamente
Kapitel 2.15 der Botschaft (S. 995–1001) beschreibt das Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU. Es schafft einen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss für den regelmässigen Dialog.
¶ Zusammenfassung
Das Protokoll ist rechtsverbindlich, aber nicht referendumspflichtig. Es institutionalisiert den parlamentarischen Dialog durch einen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss (GPA), der Mitglieder der Bundesversammlung und des Europäischen Parlaments zusammenbringt. Der Ausschuss tagt mindestens einmal jährlich und kann Empfehlungen an die Exekutiven richten.
¶ Rechtscharakter
| Merkmal | Detail |
|---|---|
| Form | Protokoll (Anhang zum Paket) |
| Rechtsverbindlichkeit | Ja |
| Referendumspflicht | Nein |
| Personalbedarf | 1 VZÄ (Parlamentsdienste) |
¶ Gemischter Parlamentarischer Ausschuss (GPA)
Der GPA ist das zentrale Organ der parlamentarischen Zusammenarbeit:
Zusammensetzung:
- Mitglieder der Bundesversammlung (National- und Ständerat)
- Mitglieder des Europäischen Parlaments
- Beobachterstatus für die EFTA/EU-Delegation
Arbeitsweise:
- Mindestens 1 Sitzung pro Jahr
- Abwechselnd in der Schweiz und in Brüssel/Strassburg
- Tagesordnung gemeinsam festgelegt
- Protokolle werden veröffentlicht
¶ Aufgaben des Ausschusses
- Dialog: Regelmässiger Austausch über die Umsetzung der bilateralen Abkommen
- Information: Gegenseitige Unterrichtung über relevante Gesetzgebungsprojekte
- Empfehlungen: Nicht-bindende Empfehlungen an die Exekutiven beider Seiten
- Monitoring: Begleitung der dynamischen Rechtsübernahme aus parlamentarischer Sicht
¶ Bestehende parlamentarische Kontakte
Der GPA ergänzt und formalisiert bestehende Kontakte:
- EFTA/EU-Delegation: Besteht seit den 1990er-Jahren, trifft sich mit EU-Parlamentariern
- Bilaterale Parlamentariergruppen: Informelle Kontakte einzelner Parlamentarier
- Konferenz der Europaausschüsse: COSAC-Beobachterstatus
¶ Ressourcen
Der Personalbedarf ist bescheiden: 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) bei den Parlamentsdiensten für:
- Sitzungsvorbereitung und -protokollierung
- Koordination mit dem EU-Parlament
- Dokumentation und Übersetzung
¶ Kernpunkte
| Aspekt | Detail |
|---|---|
| Rechtsform | Protokoll (rechtsverbindlich) |
| Referendumspflicht | Nein |
| Organ | Gemischter Parlamentarischer Ausschuss |
| Zusammensetzung | Bundesversammlung + EU-Parlament |
| Frequenz | Mindestens 1x/Jahr |
| Personalbedarf | 1 VZÄ Parlamentsdienste |
| EFTA-Delegation | Beobachterstatus |