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Bilaterale II (2004)

Zusammenfassung: Die Bilateralen II wurden 2004 unterzeichnet und erweiterten die Zusammenarbeit Schweiz-EU um neun weitere Abkommen. Das Kernstück ist die Assoziierung an Schengen und Dublin, die 2005 vom Stimmvolk angenommen wurde. Anders als die Bilateralen I sind diese Abkommen nicht über eine Guillotine-Klausel miteinander verknüpft.


Politischer Kontext

Nach dem Inkrafttreten der Bilateralen I im Jahr 2002 strebte der Bundesrat eine Vertiefung der Zusammenarbeit mit der EU an. Die Verhandlungen fanden vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung 2004 statt, durch die zehn neue Mitgliedstaaten der Union beitraten. Die Schweiz verknüpfte die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitglieder mit den Verhandlungen über die Bilateralen II [1].

Am 26. Oktober 2004 wurden neun Abkommen in Luxemburg unterzeichnet. Im Gegensatz zu den Bilateralen I sind sie nicht über eine Guillotine-Klausel verbunden -- jedes Abkommen steht für sich [1].

Die neun Abkommen

1. Schengen-Assoziierung

Das Schengen-Abkommen ist das politisch bedeutsamste der Bilateralen II. Es wurde am 5. Juni 2005 in einer Volksabstimmung mit 54,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen und trat am 12. Dezember 2008 vollständig in Kraft [2].

Kernpunkte:

  • Wegfall der systematischen Personenkontrollen an den Binnengrenzen
  • Zugang zum Schengener Informationssystem (SIS) für Polizei und Grenzschutz
  • Gemeinsame Visapolitik für Kurzzeitaufenthalte
  • Verstärkte Polizeikooperation und Rechtshilfe

2. Dublin-Assoziierung

Das Dublin-Abkommen regelt die Zuständigkeit für die Behandlung von Asylgesuchen. Grundprinzip: Der Staat, in dem eine asylsuchende Person erstmals den Schengen-Raum betritt, ist für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig. Dies verhindert Mehrfachgesuche in verschiedenen Staaten [2].

3. Zinsbesteuerung

Das Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen wurde 2005 in Kraft gesetzt. Es wurde 2017 durch das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) abgelöst, mit dem die Schweiz den internationalen Standard für den Austausch von Finanzkonten-Informationen übernahm [1].

4. Betrugsbekämpfung

Dieses Abkommen ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU bei der Bekämpfung von Schmuggel, Steuerbetrug und anderen Formen grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität [1].

5. Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte

Das Abkommen baut Preisdisparitäten bei verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten (z.B. Schokolade, Kekse, Suppen) ab und erleichtert den Handel [1].

6. Umwelt

Die Schweiz wurde Mitglied der Europäischen Umweltagentur (EUA) und erhielt Zugang zum Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) [1].

7. Statistik

Das Statistikabkommen harmonisiert die Erhebung und Verbreitung statistischer Daten zwischen der Schweiz und der EU [1].

8. MEDIA

Das MEDIA-Abkommen ermöglichte die Teilnahme der Schweiz am EU-Filmförderprogramm. Die Teilnahme wurde ab 2014 jedoch nicht mehr erneuert, da die EU sie an den Fortschritt in den institutionellen Fragen knüpfte [1].

9. Ruhegehälter

Dieses Abkommen regelt die Besteuerung der Ruhegehälter von in der Schweiz wohnhaften pensionierten EU-Beamten [1].

Schengen als Kernabkommen

Die Schengen-Assoziierung ist aus mehreren Gründen das wichtigste Abkommen der Bilateralen II:

Aspekt Bedeutung
Reisefreiheit Keine systematischen Grenzkontrollen für 420 Millionen Menschen im Schengen-Raum
Sicherheit Zugang zum SIS mit über 90 Millionen Fahndungsausschreibungen [3]
Tourismus Schweiz als Teil des Schengen-Visasystems für Drittstaatsangehörige
Polizeikooperation Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Strafverfolgung

Schengen hat eine besondere institutionelle Dynamik: Als assoziierter Staat muss die Schweiz Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands übernehmen. Dies ist eine Form der dynamischen Rechtsübernahme, die bereits vor den Bilateralen III bestand [3].

Unterschiede zu den Bilateralen I

Merkmal Bilaterale I Bilaterale II
Guillotine-Klausel Ja (alle 7 verknüpft) Nein (eigenständige Abkommen)
Rechtsübernahme Statisch Teilweise dynamisch (Schengen)
Volksabstimmung Ja (FZA, 2000) Ja (Schengen, 2005)
Schwerpunkt Marktzugang, Wirtschaft Sicherheit, Kooperation
In Kraft 2002 (gleichzeitig) 2005-2009 (gestaffelt)

Bilanz

Die Bilateralen II haben die Zusammenarbeit mit der EU auf neue Bereiche ausgedehnt -- insbesondere die Schengen/Dublin-Assoziierung hat die Sicherheitszusammenarbeit und den Reiseverkehr grundlegend verändert. Gleichzeitig blieb die grundlegende institutionelle Schwäche der bilateralen Beziehungen bestehen: das Fehlen eines einheitlichen Streitbeilegungsmechanismus und einer systematischen Rechtsanpassung.


Quellenverzeichnis

[1] EDA (2026). Die Bilateralen Abkommen II. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]

[2] Fedlex: Schengen-Assoziierungsabkommen, SR 0.362.31. Systematische Rechtssammlung. [Open Access]

[3] SEM (2026). Schengen/Dublin -- Bedeutung für die Schweiz. Staatssekretariat für Migration. [Open Access]


Letzte Aktualisierung: März 2026