Zusammenfassung: Die Schweiz und die EU sind über rund 120 bilaterale Abkommen miteinander verbunden. Die beiden zentralen Vertragspakete -- Bilaterale I (1999) und Bilaterale II (2004) -- regeln den gegenseitigen Marktzugang und die politische Zusammenarbeit. Diese Vertragsarchitektur weist jedoch eine institutionelle Lücke auf, die zunehmend zu Problemen führt.
Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union und hat 1992 auch den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in einer Volksabstimmung abgelehnt. Stattdessen hat sie einen eigenen Weg gewählt: den bilateralen Weg. Über Jahrzehnte hinweg hat die Schweiz mit der EU ein dichtes Netz von über 120 Abkommen aufgebaut, das die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Beziehungen regelt [1].
Zwei grosse Vertragspakete bilden das Fundament dieser Beziehung:
Die bilateralen Abkommen decken ein breites Spektrum ab: vom freien Personenverkehr über die gegenseitige Anerkennung von Produktnormen bis hin zur Sicherheitskooperation im Schengen-Raum. Die EU ist mit Abstand die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz -- rund 60 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU, und etwa 70 Prozent der Importe stammen aus EU-Ländern [2].
| Vertragspaket | Anzahl Abkommen | In Kraft seit | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Bilaterale I | 7 | 2002 | Guillotine-Klausel (alles oder nichts) |
| Bilaterale II | 9 | 2005-2009 | Schengen/Dublin als Kernstück |
| Weitere Abkommen | ~100+ | Verschiedene | Einzelabkommen zu spezifischen Themen |
Die bestehenden Abkommen haben eine zentrale Schwachstelle: Es fehlt ein gemeinsames institutionelles Dach. Die Verträge sind statisch -- sie spiegeln den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wider und werden nicht automatisch an neue EU-Rechtsentwicklungen angepasst. Es gibt keine einheitliche Streitbeilegung und keine unabhängige Überwachung der Vertragsanwendung [3].
Diese institutionelle Lücke hat dazu geführt, dass bestehende Abkommen zunehmend an Wert verlieren -- ein Prozess, der als Erosion der Verträge bezeichnet wird.
Am 2. März 2026 haben die Schweiz und die EU das Paket "Bilaterale III" unterzeichnet -- 18 Abkommen, die die bestehende Vertragsarchitektur modernisieren und erweitern sollen. Dieses Kapitel beschreibt den Status quo vor den Bilateralen III und schafft damit die Grundlage für das Verständnis des neuen Vertragspakets.
Kapitelnavigation:
[1] EDA (2026). Die Bilateralen Abkommen Schweiz-EU. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[2] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[3] EDA (2026). Chronologie der bilateralen Abkommen. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
Letzte Aktualisierung: März 2026