Kohäsionszahlungen und Regulierungskosten
Zusammenfassung: Die Bilateralen III verursachen geschätzte Kosten von rund 1,4 Milliarden Franken jährlich für den Bundeshaushalt -- bestehend aus dem Kohäsionsbeitrag (~350 Mio. CHF), der EU-Programmteilnahme (~950 Mio. CHF) und Regulierungskosten. Die Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) verursacht weitere Kosten: 56-74 Mio. CHF/Jahr bei der Sozialhilfe, ~22 Mio. CHF bei den Studiengebühren und ~7 Mio. CHF bei den Ergänzungsleistungen (Ecoplan RFA 2025). Kritiker halten diese Kosten für zu hoch; Befürworter verweisen auf den geschätzten Pro-Kopf-Nutzen von 5'200 Franken jährlich bis 2045.
¶ Die Kosten im Überblick
¶ Direkte Kosten für den Bund
Gemäss economiesuisse belaufen sich die jährlichen Kosten auf rund 1,4 Milliarden Franken [7]:
| Kostenstelle | Betrag (ca.) | Beschreibung |
|---|---|---|
| EU-Programmteilnahme | ~950 Mio. CHF/Jahr | Horizon Europe, Erasmus+, Digital Europe und weitere |
| Kohäsionsbeitrag | ~350 Mio. CHF/Jahr | Regelmässiger Beitrag an EU-Kohäsionsfonds |
| Total direkte Kosten | ~1,4 Mrd. CHF/Jahr |
Hinweis: economiesuisse ist der Schweizer Wirtschaftsdachverband und befürwortet die Bilateralen III. Die genannten Zahlen stammen aus deren Analyse des Verhandlungsergebnisses [7].
¶ Indirekte Kosten
Zusätzlich zu den direkten Zahlungen entstehen indirekte Kosten [1]:
- Regulierungskosten: Anpassung von Schweizer Gesetzen und Verordnungen an übernommenes EU-Recht
- Administrative Belastung: Insbesondere für KMU, die neue EU-Vorschriften umsetzen müssen
- Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie: Geschätzte Mehrkosten von 110-140 Millionen Franken jährlich für den Bund [7]
¶ Detailkosten der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL)
Die verwaltungsexterne Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) von Ecoplan (Mai 2025) beziffert die Kosten der Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie im Detail [11]:
| Bereich | Zusätzliche Fälle | Mehrkosten/Mindereinnahmen |
|---|---|---|
| Sozialhilfe | 3'000-4'000 Personen/Jahr | 56-74 Mio. CHF/Jahr |
| Ergänzungsleistungen (EL) | ~500 Personen | ~7 Mio. CHF/Jahr |
| Studiengebühren (Hochschulen) | -- | ~22 Mio. CHF/Jahr |
| Öffentliche Arbeitsvermittlung | 3'700-8'800 Stellensuchende | 9-22 Mio. CHF/Jahr |
Die Sozialhilfe-Mehrkosten entstehen, weil unter der UBRL bestimmte Personengruppen von migrationsrechtlichen Konsequenzen bei Sozialhilfebezug befreit werden. Diese Personen verursachen "Vollkosten", da sie keinerlei anrechenbares Einkommen haben -- im Gegensatz zu erwerbstätigen Working Poor mit blossem Teilbezug [11].
¶ Daueraufenthaltsrecht
Ein zentraler Punkt der UBRL ist das Daueraufenthaltsrecht: Nach fünf Jahren ununterbrochenem, rechtmässigem Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit erhalten EU/EFTA-Staatsangehörige ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, das nicht mehr an eine fortlaufende Erwerbstätigkeit geknüpft ist [11].
Gemäss Ecoplan-Schätzungen:
- 570'000 EU/EFTA-Bürger erfüllen fünf Jahre nach Einführung die Kriterien
- Jährlich kommen 50'000-70'000 neue hinzu
- Praktische Inanspruchnahme: geschätzt 4'000-20'000 Anträge pro Jahr
Der KGL Luzern warnt, dies bedeute "potenziell höhere Sozialkosten und einen gewissen Verlust an Steuerungsfähigkeit der Migration" [12].
Befürworter betonen, dass die Freizügigkeit weiterhin nur für Erwerbstätige oder Selbstversorger gelte und Personen ohne Arbeit und ohne ausreichendes Vermögen kein Aufenthaltsrecht geniessen [5].
¶ Der Kritikpunkt
¶ Kosten-Nutzen-Verhältnis
Kritiker argumentieren [1]:
- Die 1,4 Milliarden Franken jährlich seien ein hoher Preis, über dessen genaue Höhe die Schweiz nur begrenzt mitbestimmen könne
- Der Kohäsionsbeitrag werde vertraglich verankert und sei damit keine freiwillige Leistung mehr
- Die EU-Programmteilnahme koste mehr, als die Schweiz für nationale Ersatzprogramme ausgebe
- Die Regulierungskosten seien schwer abschätzbar und könnten mit jeder EU-Rechtsübernahme steigen
¶ Kantonale Kosten
Die Umsetzung von EU-Recht belastet nicht nur den Bund, sondern auch die Kantone und Gemeinden, die für den Vollzug zuständig sind. Vier Kantone äusserten in der Vernehmlassung Vorbehalte gegen das Paket [5].
¶ Die Gegenargumente
¶ Nutzen übersteigt Kosten
economiesuisse argumentiert auf Basis einer Studie von BAK Economics, dass der wirtschaftliche Nutzen der Bilateralen III die Kosten bei weitem übersteige [7]:
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Pro-Kopf-Nutzen (bis 2045) | ~5'200 CHF/Jahr |
| Kumulierter Nutzen (bis 2045) | ~45'700 CHF pro Kopf |
| MRA-Handelsvolumen (2023) | >96 Mrd. CHF (72% der Industrieexporte in die EU) |
| Einsparung Stromsystem | bis 1 Mrd. CHF/Jahr |
Hinweis: Die BAK-Studie wurde im Auftrag von economiesuisse erstellt. Die Zahlen sind im Kontext dieser Auftraggeberschaft zu lesen.
¶ Kosten der Alternative
Befürworter verweisen auf die Kosten der Nicht-Erneuerung: Die Erosion der bestehenden Abkommen kostet laut Avenir Suisse bereits 1,3 Milliarden Franken jährlich (→ Erosion der Verträge) [7].
¶ Programmteilnahme als Investition
Die 950 Millionen Franken für die EU-Programmteilnahme seien keine verlorenen Kosten, sondern eine Investition: Schweizer Forschende und Unternehmen erhalten im Gegenzug Zugang zu Fördermitteln und Netzwerken, die ein Vielfaches der Beiträge zurückbringen [5].
¶ Quellenverzeichnis
[1] UNSER RECHT (2026). Bilaterale III -- um was geht es? Informationsplattform. [Open Access]
[5] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[7] economiesuisse (2026). Bilaterale III -- Die beste Option. Dossier Politik. [Open Access] Hinweis: Wirtschaftsdachverband.
[11] Ecoplan (2025). Verwaltungsexterne RFA zur Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL). Im Auftrag des SEM. [Open Access]
[12] KGL (2025). Positionspapier Bilaterale III. KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern. [Open Access]
Letzte Aktualisierung: März 2026