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Kohäsionszahlungen und Regulierungskosten

Zusammenfassung: Die Bilateralen III verursachen geschätzte Kosten von rund 1,4 Milliarden Franken jährlich für den Bundeshaushalt -- bestehend aus dem Kohäsionsbeitrag (~350 Mio. CHF), der EU-Programmteilnahme (~950 Mio. CHF) und Regulierungskosten. Die Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) verursacht weitere Kosten: 56-74 Mio. CHF/Jahr bei der Sozialhilfe, ~22 Mio. CHF bei den Studiengebühren und ~7 Mio. CHF bei den Ergänzungsleistungen (Ecoplan RFA 2025). Kritiker halten diese Kosten für zu hoch; Befürworter verweisen auf den geschätzten Pro-Kopf-Nutzen von 5'200 Franken jährlich bis 2045.


Die Kosten im Überblick

Direkte Kosten für den Bund

Gemäss economiesuisse belaufen sich die jährlichen Kosten auf rund 1,4 Milliarden Franken [7]:

Kostenstelle Betrag (ca.) Beschreibung
EU-Programmteilnahme ~950 Mio. CHF/Jahr Horizon Europe, Erasmus+, Digital Europe und weitere
Kohäsionsbeitrag ~350 Mio. CHF/Jahr Regelmässiger Beitrag an EU-Kohäsionsfonds
Total direkte Kosten ~1,4 Mrd. CHF/Jahr

Hinweis: economiesuisse ist der Schweizer Wirtschaftsdachverband und befürwortet die Bilateralen III. Die genannten Zahlen stammen aus deren Analyse des Verhandlungsergebnisses [7].

Indirekte Kosten

Zusätzlich zu den direkten Zahlungen entstehen indirekte Kosten [1]:

  • Regulierungskosten: Anpassung von Schweizer Gesetzen und Verordnungen an übernommenes EU-Recht
  • Administrative Belastung: Insbesondere für KMU, die neue EU-Vorschriften umsetzen müssen
  • Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie: Geschätzte Mehrkosten von 110-140 Millionen Franken jährlich für den Bund [7]

Detailkosten der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL)

Die verwaltungsexterne Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) von Ecoplan (Mai 2025) beziffert die Kosten der Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie im Detail [11]:

Bereich Zusätzliche Fälle Mehrkosten/Mindereinnahmen
Sozialhilfe 3'000-4'000 Personen/Jahr 56-74 Mio. CHF/Jahr
Ergänzungsleistungen (EL) ~500 Personen ~7 Mio. CHF/Jahr
Studiengebühren (Hochschulen) -- ~22 Mio. CHF/Jahr
Öffentliche Arbeitsvermittlung 3'700-8'800 Stellensuchende 9-22 Mio. CHF/Jahr

Die Sozialhilfe-Mehrkosten entstehen, weil unter der UBRL bestimmte Personengruppen von migrationsrechtlichen Konsequenzen bei Sozialhilfebezug befreit werden. Diese Personen verursachen "Vollkosten", da sie keinerlei anrechenbares Einkommen haben -- im Gegensatz zu erwerbstätigen Working Poor mit blossem Teilbezug [11].

Daueraufenthaltsrecht

Ein zentraler Punkt der UBRL ist das Daueraufenthaltsrecht: Nach fünf Jahren ununterbrochenem, rechtmässigem Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit erhalten EU/EFTA-Staatsangehörige ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, das nicht mehr an eine fortlaufende Erwerbstätigkeit geknüpft ist [11].

Gemäss Ecoplan-Schätzungen:

  • 570'000 EU/EFTA-Bürger erfüllen fünf Jahre nach Einführung die Kriterien
  • Jährlich kommen 50'000-70'000 neue hinzu
  • Praktische Inanspruchnahme: geschätzt 4'000-20'000 Anträge pro Jahr

Der KGL Luzern warnt, dies bedeute "potenziell höhere Sozialkosten und einen gewissen Verlust an Steuerungsfähigkeit der Migration" [12].

Befürworter betonen, dass die Freizügigkeit weiterhin nur für Erwerbstätige oder Selbstversorger gelte und Personen ohne Arbeit und ohne ausreichendes Vermögen kein Aufenthaltsrecht geniessen [5].


Der Kritikpunkt

Kosten-Nutzen-Verhältnis

Kritiker argumentieren [1]:

  • Die 1,4 Milliarden Franken jährlich seien ein hoher Preis, über dessen genaue Höhe die Schweiz nur begrenzt mitbestimmen könne
  • Der Kohäsionsbeitrag werde vertraglich verankert und sei damit keine freiwillige Leistung mehr
  • Die EU-Programmteilnahme koste mehr, als die Schweiz für nationale Ersatzprogramme ausgebe
  • Die Regulierungskosten seien schwer abschätzbar und könnten mit jeder EU-Rechtsübernahme steigen

Kantonale Kosten

Die Umsetzung von EU-Recht belastet nicht nur den Bund, sondern auch die Kantone und Gemeinden, die für den Vollzug zuständig sind. Vier Kantone äusserten in der Vernehmlassung Vorbehalte gegen das Paket [5].


Die Gegenargumente

Nutzen übersteigt Kosten

economiesuisse argumentiert auf Basis einer Studie von BAK Economics, dass der wirtschaftliche Nutzen der Bilateralen III die Kosten bei weitem übersteige [7]:

Kennzahl Wert
Pro-Kopf-Nutzen (bis 2045) ~5'200 CHF/Jahr
Kumulierter Nutzen (bis 2045) ~45'700 CHF pro Kopf
MRA-Handelsvolumen (2023) >96 Mrd. CHF (72% der Industrieexporte in die EU)
Einsparung Stromsystem bis 1 Mrd. CHF/Jahr

Hinweis: Die BAK-Studie wurde im Auftrag von economiesuisse erstellt. Die Zahlen sind im Kontext dieser Auftraggeberschaft zu lesen.

Kosten der Alternative

Befürworter verweisen auf die Kosten der Nicht-Erneuerung: Die Erosion der bestehenden Abkommen kostet laut Avenir Suisse bereits 1,3 Milliarden Franken jährlich (→ Erosion der Verträge) [7].

Programmteilnahme als Investition

Die 950 Millionen Franken für die EU-Programmteilnahme seien keine verlorenen Kosten, sondern eine Investition: Schweizer Forschende und Unternehmen erhalten im Gegenzug Zugang zu Fördermitteln und Netzwerken, die ein Vielfaches der Beiträge zurückbringen [5].


Quellenverzeichnis

[1] UNSER RECHT (2026). Bilaterale III -- um was geht es? Informationsplattform. [Open Access]

[5] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]

[7] economiesuisse (2026). Bilaterale III -- Die beste Option. Dossier Politik. [Open Access] Hinweis: Wirtschaftsdachverband.

[11] Ecoplan (2025). Verwaltungsexterne RFA zur Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL). Im Auftrag des SEM. [Open Access]

[12] KGL (2025). Positionspapier Bilaterale III. KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern. [Open Access]


Letzte Aktualisierung: März 2026