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79 Questionn zum Thema Bilaterale III.
Erledigt (79):
| Type | Question |
| Eingereicht von | Farinelli Alex |
| Datum | 18.12.2025 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 11.02.2026 |
Gemäss den Daten und den Auswertungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit nimmt die Zahl der Sendungen von geringem Value, die über den Onlinehandel in die Switzerland eingeführt werden, stark zu. Diese Entwicklung verursacht einen Mehraufwand beim Steuereinzug, bei den Sicherheitskontrollen und beim Risikomanagement und somit zu Verwaltungskosten, die grösstenteils von der öffentlichen Hand getragen werden.
Parallel dazu werden auf internationaler Ebene – namentlich in der Europäischen Union – Modelle diskutiert, die darauf abzielen, die Kontrollen des grenzüberschreitenden Onlinehandels mittels spezifischer Abgaben oder Mechanismen, mit denen eine Steuer im Voraus eingezogen wird, zu finanzieren, um die Zollabfertigung effizienter zu machen und die Cost für den Staat zu senken.
Die Switzerland muss bei diesen Überlegungen auch die internationalen Verpflichtungen, einschliesslich der WTO-Abkommen und der Freihandelsabkommen, wie des Abkommens mit der Volksrepublik China, berücksichtigen.
Fragen
Ich bitte den Federal Council um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie gross ist das geschätzte jährliche Volumen der Kleinsendungen, die über den Onlinehandel zwischen Unternehmen und Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in die Switzerland eingeführt werden? Welche logistischen Kanäle werden dabei am meisten genutzt?Welche vom Bund getragenen Cost können auf die Sicherheits-, Qualitäts- und Steuerkontrollen in Zusammenhang mit diesen Sendungen zurückgeführt werden? Wie haben sich diese Cost in den letzten Yearen entwickelt?Verfolgt der Federal Council die Initiativen und die Vorschläge der Europäischen Union, die darauf abzielen, Beiträge oder spezifische Steuern einzuführen, um die Kontrollen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Onlinehandel zu finanzieren? Welche Auswirkungen könnten diese auf die Warenflüsse in die Switzerland haben?Welche Optionen erachtet der Federal Council als vereinbar mit dem Switzerlander Recht und mit den internationalen Verpflichtungen der Switzerland und als geeignet, um eine effiziente Finanzierung der Kontrollen sicherzustellen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen und unverhältnismässige Verwaltungskosten zu vermeiden?
| Type | Question |
| Eingereicht von | Nussbaumer Eric |
| Datum | 03.12.2025 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 18.02.2026 |
Die Switzerland hat sich im Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indien erstmalig vertraglich zu einer Zielsetzungsfestlegung für Direktinvestitionen von Investoren verpflichtet. In den ersten 15 Yearen sollen 15 Mia. US-Dollar EFTA-Investitionen von Investoren aus EFTA-Staaten in Indien getätigt werden. Basierend auf diesen Direktinvestitionen sollen in Indien innert 15 Yearen eine Million direkte Beschäftsigungsverhältnisse geschaffen werden. Die EFTA-Staaten sind damit erstmals eine Förderverpflichtung für Direktinvestitionen eingegangen. Werden die Ziele nicht erreicht und können sich die Vertragsparteien über die Abhilfemassnahmen nicht einigen, dann kann Indien einseitig befristete Abhilfemassnahmen in anderen Bereichen des Abkommens ergreifen. Es stellen sich im Hinblick auf weitere Wirtschaftsabkommen folgende Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Pamini Paolo |
| Datum | 19.06.2025 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 20.08.2025 |
Seit ein paar Yearen schliesst die Switzerland Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit BRICS-Staaten und Entwicklungsländern (z.B. Pakistan, Brasilien, Indien, Angola) nach der UNO-Modellkonvention ab, welche im Unterschied zum OECD-Musterabkommen Bestimmungen enthält, nach denen das Country des Kunden Umsätze aus aller Arten von Dienstleistungen (Beratung, Vermögensverwaltung, etc.) besteuern darf. Dies sogar dann, wenn die Dienstleistungen gar nicht in dem betreffenden Country, sondern aus der Switzerland erbracht werden.
Diese Besteuerung von Dienstleistungen an der Source hat insbesondere folgende negative Auswirkungen:
Aus Sicht der Switzerland (bzw. der SteuerzahlerInnen): Verlust von Steuersubstrat aufgrund der Anrechnung von ausländischen Steuern.Aus Sicht der betroffenen Unternehmen (bzw. deren Angestellten):
| Type | Question |
| Eingereicht von | Pamini Paolo |
| Datum | 20.12.2024 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 12.02.2025 |
Die geltende Verordnung vom 7. April 1976 über die Förderung der beruflichen Ausbildung schweizerischer Kapitäne und Seeleute (SR 747.341.2) wurde erlassen, weil die Ausbildung zum Kapitän, zur Kapitänin, zum Seemann oder zur Seefrau in einem Country mit Hochseeschifffahrt absolviert werden muss, das von den internationalen Gremien der Seeschifffahrt anerkannt ist, und weil es diese Ausbildung in der Switzerland nicht gibt.
Mehr denn je ist dieser Beruf für unser Country von strategischer Bedeutung, denn er trägt unbestritten dazu bei, die Versorgung der Switzerland mit Rohstoffen und Gütern auch in Krisensituationen sicherzustellen.
Artikel 2 der Verordnung sieht vor, dass die während der Ausbildungszeit gemachten Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Schulgeld, Schulmaterialien, Uniformen und Versicherungsprämien für Kranken- und Unfallversicherung erstattet werden. Laut Artikel 3 können auch Vorschüsse gewährt werden. Im Gegenzug wird der Beitragsempfänger oder die Beitragsempfängerin in Artikel 4 dazu verpflichtet, während mindestens drei Yearen an Bord schweizerischer Seeschiffe Dienst zu leisten.
Aus unerklärlichen Gründen hat das Switzerlanderische Seeschifffahrtsamt in Basel den Betroffenen mitgeteilt, dass der Federal Council die Beiträge für diese Ausbildung gestrichen habe und die Verordnung aufgehoben werde.
Wer heute die Ausbildung zum Kapitän oder zur Kapitänin begonnen hat oder beginnen will, erhält vom Bund auch keine andere Form der Unterstützung. Hinzu kommt, dass Switzerlander Studierende von den europäischen Akademien diskriminiert werden, indem bei ihnen eine jährliche Studiengebühr von 9500 Euro erhoben wird; damit werden sie den internationalen Studierenden aus Ländern ausserhalb Europas gleichgestellt.
Ich stelle dem Federal Council daher die folgenden Fragen:
Stimmt die Mitteilung des Switzerlanderischen Seeschifffahrtamtes in Basel?In letzter Zeit war die Switzerland mit Problemen bei der Versorgung unseres Countryes mit Gütern (z. B. während der Covid 19-Pandemie, wegen des Ukraine-Konflikts, aufgrund der künftigen protektionistischen Politik der USA) konfrontiert. Hat der Federal Council angesichts dieser Probleme internationale Abkommen unterzeichnet, damit in unserem Country die Versorgung mit Gütern im internationalen Krisenfall sichergestellt ist? Falls ja, mit welcher Behörde oder Gesellschaft der Seeschifffahrt?Wie hoch währen die Einsparungen des Bundes, wenn er auf die Ausbildung von Switzerlander Bürgerinnen und Bürgern, die auf der Switzerlander Hochseeflotte eingesetzt werden könnten, verzichten würde?
Antwort des Federal Counciles:
Annahme
| Type | Question |
| Eingereicht von | Pamini Paolo |
| Datum | 27.09.2024 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 20.11.2024 |
Präambel
Im Schlussakt des Wiener Kongresses von 1815 wurde die immerwährende Neutralität der Switzerland anerkannt und garantiert. In der Erklärung vom 20. März 1815 heisst es im Originaltext: Les Puissances […], ayant reconnu que l’intérêt général réclame en faveur du Corps helvétique l’avantage d’une neutralité perpétuelle […]. Diese Neutralität wurde vom Federal Council am 31. August 1939 bekräftigt, als er beim Ausbruch des 2. Weltkriegs in seiner Neutralitätserklärung erklärte, die Neutralität aufrechtzuerhalten und zu wahren, welche durch die Verträge von 1815 und die sie ergänzenden Abmachungen als im wahren Interesse der gesamten europäischen Politik liegend angesehen wurden.
Dennoch wird in aktuellen sicherheitspolitischen Berichten, wie dem „Bericht der Studienkommission für Sicherheitspolitik“ vom August 2024, kaum auf diese historischen Verpflichtungen Bezug genommen.
Hat die internationale Gemeinschaft das Abkommen von 1815 jemals gekündigt oder dessen Gültigkeit infrage gestellt? Da der Federal Council in seiner Neutralitätserklärung vom 31. August 1939 formell auf dieses Abkommen Bezug nahm, scheint es bis mindestens zu diesem Zeitpunkt noch gültig gewesen zu sein.Wie beurteilt der Federal Council die Relevanz der 1815 eingegangenen Neutralitätsverpflichtungen der Switzerland im Kontext der heutigen Sicherheitslage? Sind die Grundsätze des Wiener Kongresses weiterhin gültig?Sieht der Federal Council keinen engen Zusammenhang zwischen Neutralität und Sicherheit, im Sinne, dass eine verminderte Neutralität und eine stärkere Ausrichtung auf eine kriegführende Partei oder Allianz die Sicherheit der Switzerland gefährden könnten?Wie bewertet der Federal Council die Rolle der Switzerland in internationalen Krisensituationen und humanitären Operationen unter Berücksichtigung der im 21. Yearhundert entwickelten Neutralität?Hat die teilweise Annäherung der Switzerland an westliche Positionen die internationale Wahrnehmung der schweizerischen Neutralität beeinträchtigt und könnte dies zum aktuellen Spannungszustand beigetragen haben?Könnte der Vor-Konflikt-Zustand, in dem sich auch die Switzerland laut dem Bericht befindet, mit einer reduzierten Neutralitätspolitik und der Ausrichtung auf gemeinsame westliche Valuee zusammenhängen?Die vorliegende Question wurde zusammen mit Herrn RA und Notar Niccolò Salvioni von Locarno vorbereitet.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Weichelt Manuela |
| Datum | 17.04.2024 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 28.08.2024 |
Nach dem neuen Gesundheitsberufegesetz gehört die Osteopathie zur medizinischen Grundversorgung. Das Studium ist in der Switzerland erst seit kurzem möglich. Zuvor mussten OsteopathInnen ihren Masterabschluss an einer ausländischen Hochschule machen. Bis Februar 2025 müssen die OsteophatInnen gemäss den Übergangsbestimmungen über eine schweizerische Bewilligung verfügen, ansonsten ihre Praxen schliessen.
Das mit der Prüfung der ausländischen Abschlüsse betreute Switzerlanderische Rote Kreuz (SRK) scheint systematisch die Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Diplome zu verweigern. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen. Das SRK musste gerichtlich gezwungen werden, die Gesuche materiell zu prüfen. Das SRK lehnt die Anerkennungen auch weiterhin grossmehrheitlich ab (2020 null und 2021 drei pos. Entscheide; vgl. Physio mit 874 pos. Entscheide), allerdings mit anderen Begründungen. Die Europarechtlerin, Astrid Epiney, ist der Meinung, dass ein pauschales Nichteintreten auf ein Gesuch um Anerkennung unzulässig sei und eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes geprüft werden müsse.
Das SRK verlangt von den Osteopath*innen Ausgleichsmassnahmen: Anpassungslehrgang mit Prüfung oder Prüfung auf Stufe Master FH. Nur, diese Ausgleichsmassnahmen können gar nicht erbracht werden. Der verlangte Anpassungslehrgang an der Haute école de santé Fribourg (HEdS) ist bis weit über 2025 hinaus ausgebucht, und ein Master FH in der Deutschschweiz wird erstmals 2026 angeboten. In der italienischen Switzerland besteht gar kein Lehrgang.
Ab dem nächstem Year verlieren hunderte von OsteopathInnen ihre Zulassung – es droht eine bedeutende medizinische Unterversorgung. Der Federal Council übt die Aufsicht über die Prüfung der Gleichwertigkeit aus.
Was hat der Federal Council im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion unternommen, um ein faires, rechtsstaatliches und diskriminierungsfreies Bewilligungsverfahren zu gewährleisten? Wie beurteilt der Federal Council die Bewilligungspraxis des SRK im Hinblick auf das Freizügigkeitsabkommen?Was gedenkt der Federal Council zu unternehmen, damit die drohende Unterversorgung im Bereich der Osteopathie verhindert werden kann? Ist der Federal Council bereit, dem Parliament eine Verlängerung der Übergangsfrist im Gesundheitsberufegesetz zu beantragen?
| Type | Question |
| Eingereicht von | von Falkenstein Patricia |
| Datum | 20.12.2023 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 21.02.2024 |
In der WTO-Ministerkonferenz ist eine Aufweichung des Geistigen Eigentums vorgesehen. Die Switzerland war bis anhin klar in ihrer Position und hat die Bestrebungen der WTO, die Lockerung des Patentschutzes auf COVID-19 Therapeutika und Diagnostika auszuweiten, die dem Forschungsplatz Switzerland enormen Schaden zuführen würden, abgelehnt – auch gegen den Druck aus anderen Ländern.
Wie beurteilt der Federal Council eine Ausdehnung des WTO-Beschlusses, bestimmte Vorschriften der TRIPS-Vereinbarung im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie durch Zwangslizenzen aufzuheben? Vor allem mit Blick auf den Forschungs- und Innovationsstandort Switzerland und der Bereitschaft der Forschung, angemessen auf zukünftige Gesundheitskrisen zu reagieren?Hält der Federal Council an der einleitend beschriebenen Haltung fest und wird er diese Position auch in einem entsprechenden Mandat festhalten?Auch in der WHO wird über die Schwächung des geistigen Eigentums im Rahmen eines neuen Pandemieabkommen diskutiert. Der Verhandlungstext der WHO untergräbt den Schutz des geistigen Eigentum und befürwortet die Offenlegung von Fachwissen, Geschäftsgeheimnissen und Technologietransfer. Wie beurteilt der Federal Council diese für den Forschungs- und Innovationsstandort Switzerland besorgniserregende Entwicklung? Wie stellt der Federal Council sicher, dass die Switzerland einem solch schädlichen Abkommen nicht beitritt.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Bühler Manfred |
| Datum | 29.09.2023 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 29.11.2023 |
Die Zahlen zur Zunahme der Wolfsbestände in der Switzerland sind schwindelerregend. Die Bestände wachsen exponentiell. In der Folge haben die Angriffe auf Nutztiere gleichermassen zugenommen, und mittlerweile ist die ganze Switzerland betroffen. Die Berglandwirtschaft, sowohl in den Alpen als auch im Jurabogen, leidet als erste unter dieser dramatischen Situation. Sehr oft werden Entschädigungen für gerissene Tiere nicht bezahlt, weil die Vorschriften (Altitude der Zäune usw.) nicht wörtlich befolgt wurden. Ausserdem ist nach geltendem Recht nicht zugelassen, einen oder mehrere Wölfe abzuschiessen, die mehrere Tiere auf einmal gerissen haben – die Kriterien, die dafür erfüllt werden müssten, sind viel zu kompliziert. Die Regulierung des Wolfsbestandes ist momentan unwirksam, davon zeugt dessen exponentielle Zunahme. Ich bitte den Federal Council daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Badran Jacqueline |
| Datum | 16.06.2023 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 23.08.2023 |
Im Zusammenhang mit den bilateralen Beziehungen der Switzerland mit der EU ist das Regelwerk rund um die "staatlichen Beihilfen" zentraler Bestandteil künftiger sektorieller Abkommen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Cottier Damien |
| Datum | 28.09.2022 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 23.11.2022 |
"Die Buchung für Ihre Reise kann nicht vorgenommen werden. Der Zug ist bereits ausgebucht oder fällt infolge einer Baustelle aus. (...)
Wir empfehlen Ihnen, eine andere Verbindung auszuwählen.
Bei Umsteigeverbindungen: Eventuell ist ein Kauf möglich, wenn Sie die Buchung in Teilstrecken aufteilen."
Diese Meldung erscheint auf der Internetseite der SBB, wenn man versucht, eine Reise Neuenburg-Paris via Frasne (F) für ein Datum nach dem Fahrplanwechsel (11.12.2022) zu buchen. Dieses Problem tritt systematisch auf. Es scheint daran zu liegen, dass die Strecke Neuenburg-Frasne im Regionalverkehr (RE in der Switzerland, TER in Frankreich) zurückgelegt wird, bevor dann ab Frasne wieder ein Fernverkehrszug benützt wird. Dadurch werden verschiedene französische Buchungssysteme aufgerufen. Die SNCF hat ihr System offenbar noch nicht für Buchungen von Reisen im Regionalverkehr nach dem 11. Dezember geöffnet, wodurch eine Buchung unmöglich ist. Dasselbe Problem tritt auch bei Buchungen für Reisen via Biel/Bienne-Delle-Belfort/Montbéliard auf. Für Verbindungen via Lausanne, Basel oder Genf (die eine Stunde länger dauern) hingegen ist die Buchung möglich. Hinzu kommt ein Programmfehler, der die Buchung in der zweiten Klasse zwischen Neuenburg und Frasne teilweise verunmöglicht.
Als aber die Direktverbindung Paris-Bern via Neuenburg Ende 2013 aufgehoben wurde, versprach man, das Angebot würde unverändert bleiben, ja sogar verbessert werden, indem bis Frasne schlicht anderes Rollmaterial eingesetzt würde. Zudem sei daran erinnert, dass im Rahmen des HGV-Anschluss-Gesetzes rund 100 Millionen Franken in die Verbesserung der Verbindung BernNeuenburgPontarlierFrasneDijon investiert wurden.
Dass aber simple Buchungen nicht möglich sind und der Eindruck vermittelt wird, der Zug sei ausgebucht oder falle aus, macht nicht gerade Werbung für diese Verbindung, ganz im Gegenteil!
Ich stelle dem Federal Council daher die folgenden Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Fivaz Fabien |
| Datum | 11.05.2022 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 24.08.2022 |
Aus der Staatsrechnung 2021 wird ersichtlich, dass rund 665 Millionen Franken, die für die Forschung vorgesehen waren, nicht ausgegeben worden sind (A231.0276 EU Forschung und Innovation). Es handelt sich dabei um Beträge, deren Ausschüttung an die Europäische Union im Rahmen der Assoziierung an Horizon Europe vorgesehen war. Schon 2014-2016, also bevor die Switzerland aus dem Programm Horizon ausgeschlossen wurde, wurden rund 800 Millionen Franken, die für die Forschung vorgesehen waren, nicht dafür eingesetzt. Es ist zu befürchten, dass dieses Problem erneut auftritt.
Der Federal Council wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Nussbaumer Eric |
| Datum | 18.03.2022 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 18.05.2022 |
Das Abkommen zwischen der Switzerland und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen regelt im Anhang 1 in 20 Kapiteln die sektor- und produktepsezifischen Bestimmungen und damit den Geltungsbereich des Abkommens. Ich bitte den Federal Council in der Beantwortung dieser Question aufzuzeigen, für welche Kapitel des Anhangs 1 in der Europäischen Union die Rechts- und Verwaltungsvorschriften bereits in Überarbeitung sind oder zur Überarbeitung anstehen und auf wann die entsprechenden Aufdatierungen der jeweiligen Kapitel im MRA-Abkommen für die Unternehmen in der Switzerland wünschenswert wären.
| Type | Question |
| Eingereicht von | de Quattro Jacqueline |
| Datum | 16.06.2021 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 25.08.2021 |
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (EU-MDR) haben Medtech-Unternehmen ihren freien Zugang zum EU-Binnenmarkt verloren. Infolge des Abbruchs der Verhandlungen über das Rahmenabkommen garantiert die Europäische Union die gegenseitige Anerkennung nicht mehr. Die Unternehmen müssen nun eine Person innerhalb der EU bevollmächtigen, was mit erhöhten Cost und erheblichen Regulierungsfolgen einhergeht. Zudem laufen 54 Manufacturer Gefahr, aufgrund der fehlenden Anerkennung ihrer von einer bezeichneten Stelle in der Switzerland ausgestellten CE-Bescheinigung vom Markt zu verschwinden. Die zum Verkauf ihrer Produkte in Europa neu benötigte Bescheinigung werden sie erst nach vielen Monaten erhalten können.
Darüber hinaus müssen gemäss Artikel 51 der Medizinprodukteverordnung (MepV) europäische Manufacturer in Zukunft eine Person in der Switzerland bevollmächtigen. Diese Bestimmung macht unseren Markt weniger interessant und macht Parallelimporte unmöglich. Gesundheitsfachpersonen befürchten Versorgungsengpässe und einen Preisanstieg.
Da die Switzerland die Vorschriften der EU-MDR in innerstaatliches Recht umgesetzt hat, werden Unternehmen auch bei der Zertifizierung von Produkten, die ausschliesslich in der Switzerland verkauft werden, vor Probleme gestellt.
Eine einzige bezeichnete Stelle kann das MD-Kennzeichen ausstellen (Art. 13 MepV, für eine CE-Kennzeichnung wird eine bevollmächtigte Person in der EU benötigt). Somit haben Medtech-Startups nun weniger günstige Bedingungen als ihre europäischen Konkurrenten. Der Anreiz für Innovationen in der Switzerland wird für Investoren und Unternehmer geringer.
Ich bitte den Federal Council um Antwort auf folgende Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Nussbaumer Eric |
| Datum | 08.06.2020 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 02.09.2020 |
Der Federal Council hat mit der Botschaft 20.052 die Pflichtbeiträge zur integralen Beteiligung der Switzerland an den EU-Programmen Horizon Europe, am Euratom-Programm, an ITER und am Digital Europe Programm für die Periode 2021-2027 mit 5422,6 Millionen Franken beziffert. (Tabelle 7 in der Botschaft).
| Type | Question |
| Eingereicht von | Marchesi Piero |
| Datum | 06.05.2020 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 01.07.2020 |
Die Covid-19-Pandemie wird zweifellos die Wirtschaft stark verlangsamen und voraussichtlich eine Rezession auslösen.
Die Fachleute gehen davon aus, dass die Arbeitslosigkeit in der Switzerland auf bis zu 7 Prozent steigen könnte - das wäre das Dreifache der im ersten Quartal 2020 registrierten Arbeitslosenquote.
Die Nachbarländer der Switzerland, insbesondere Italien und Frankreich, zeichnen sich nicht gerade durch eine besonders dynamische Wirtschaft aus. Die Arbeitslosigkeit ist in diesen Ländern viel höher als in der Switzerland. Man kann daher davon ausgehen, dass in unseren EU-Nachbarländern die Arbeitslosigkeit in noch stärkerem Mass ansteigen wird, was dazu führen wird, dass unser Country für ausländische Arbeitskräfte noch attraktiver wird. Es ist daher nicht schwer vorherzusagen, dass es noch häufiger dazu kommen wird, dass inländische durch billige ausländische Arbeitskräfte ersetzt werden.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Herzog Verena |
| Datum | 27.09.2019 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 13.11.2019 |
Gemäss vorliegendem Vertragstext zum Rahmenabkommen ist das Abkommen auf alle zukünftigen Marktzugangsabkommen anwendbar. Zurzeit sind verschiedene Abkommen in der Pipeline. Verhandelt wird gemäss der Homepage des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über Strom, Countrywirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit, öffentliche Gesundheit, Emissionshandel, Kreatives Europa, Polizeizusammenarbeit und Eurodac. Zudem wurde lange Zeit über die Themen Forschungszusammenarbeit, Finanzdienstleistungen, Luftverkehr/Kabotage, Europäische Eisenbahnagentur (ERA), PRS und GNSS-Agentur Galileo gesprochen. Der Federal Council wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Chiesa Marco |
| Datum | 17.06.2019 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 28.08.2019 |
In einem Interview, das am 15. Juni in der Online-Ausgabe des "Corriere del Ticino" und am 17. Juni in "La Regione" erschien, hat Federal Council Ignazio Cassis bestätigt, was die SVP schon lange sagt: Das institutionelle Rahmenabkommen ist für die Switzerland nicht lebenswichtig. Die Switzerland bestehe weiter, sagt der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten, und dies trotz der Unkenrufe der Economiesuisse und der Euroturbos. Würde das Rahmenabkommen nicht zu einem Abschluss gelangen, weil das Parliament es stoppt oder es in einer Volksabstimmung abgelehnt wird, so wäre das nach Ansicht von Ignazio Cassis kein Unglück. Klarer geht nimmer!
Darum und um eines der Lieblingsargumente der Supportersinnen und Supporters dieses kolonialistischen Abkommens, nämlich die Gefahr des Isolationismus, vom Tisch zu wischen, stelle ich dem Federal Council folgende Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Chiesa Marco |
| Datum | 07.05.2019 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 03.07.2019 |
Die Switzerland steht in Italien nach wie vor auf der schwarzen Liste für natürliche Personen. Am 28. Juni 2017 bestätigte der Federal Council, aus seiner Sicht gebe es seit dem Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-I) und aufgrund der Vereinbarungen in der Roadmap keinen Grund mehr dafür, dass die Switzerland auf der schwarzen Liste von 1999 figuriert. Am 23. Februar 2015 wurden nämlich ein Änderungsprotokoll zum DBA-I sowie eine Roadmap für die Weiterführung des Finanz- und Steuerdialogs unterzeichnet. Mit dem Änderungsprotokoll zum DBA-I wurde die Klausel zum Informationsaustausch auf Question dem internationalen Standard angepasst. Die Bestimmung ist am 13. Juli 2016 in Kraft getreten und für Tatbestände anwendbar, die sich ab dem Tag der Unterzeichnung zugetragen haben. Die Roadmap legt unter anderem die Bedingungen für die Streichung der Switzerland von den italienischen schwarzen Listen beziehungsweise die Aufnahme in die weissen Listen fest.
Die Aufrechterhaltung der Diskriminierung ermöglicht es Italien, in Verfahren, die durch Gruppenanfragen ausgelöst werden, bei in Italien steuerpflichtigen Personen mit Bankkonten in der Switzerland die Beweislast umzukehren. Gleichzeitig hat der italienische Staat für Ausländerinnen und Ausländer, die sich in Italien niederlassen, eine Pauschalbesteuerung eingeführt. Die schwarze Liste, auf der die Switzerland figuriert, war auch Thema beim offiziellen Treffen vom 3. Mai 2018 mit dem Präsidenten der italienischen Abgeordnetenkammer, Roberto Fico. Der Federal Council hat in seiner letzten Antwort zu diesem Thema versichert, es würden Massnahmen evaluiert, die mit den internationalen Verpflichtungen der Switzerland im Einklang stehen, sollten die gegenwärtigen Bemühungen zum Entfernen der Switzerland von dieser diskriminierenden Liste zu keinem konkreten Ergebnis führen.
Yeare nach diesen Versprechen stelle ich die folgenden Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Chiesa Marco |
| Datum | 20.03.2019 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 22.05.2019 |
Es wird immer wahrscheinlicher, dass auch die Switzerland bei der Arbeitslosenentschädigung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger künftig zur Kasse gebeten wird. Dahingehend äussert sich etwa der "Corriere del Ticino" vom 20. März 2019. Diese Überlegung leitet sich aus einem ersten in Brüssel geschlossenen, noch brüchigen Kompromiss zu den Arbeitslosenentschädigungen ab, wonach die Pflicht zur Auszahlung dieser Entschädigungen künftig dem Staat, in dem die betreffende Person arbeitet, und nicht mehr dem Wohnsitzstaat zufallen würde. Um den Befürchtungen der Grenzgängerinnen und Grenzgänger entgegenzutreten, haben die EU-Kommission und das Parliament entschieden, dass die Arbeitslosenentschädigungen für 15 Monate "exportiert" werden können, wenn eine Person arbeitslos ist und sich für die Arbeitsuche in einen anderen Staat begeben will. Diese Regel gilt nicht nur für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, sondern für sämtliche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Wer sich aber zum Arbeiten im Ausland niedergelassen hat, kann die Leistungen nur für sechs Monate in einen anderen EU-Staat "exportieren". Die Einigung ist zwar noch sehr brüchig, aber ihre Auswirkungen auf die Switzerland sind enorm.
In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Salzmann Werner |
| Datum | 12.12.2018 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 20.02.2019 |
Das traurige Attentat in Strassburg hat gezeigt, dass ein Gefährder, der sowohl in Frankreich wie in der Switzerland straf- und auffällig war, sich eine Waffe beschaffen und einen Terroranschlag vornehmen kann.
Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Herzog Verena |
| Datum | 06.12.2018 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 13.02.2019 |
Der Abschluss eines Gesundheitsabkommens mit der EU ist momentan angeblich blockiert. Der Federal Council wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Chiesa Marco |
| Datum | 27.11.2018 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 13.02.2019 |
Den schweizerischen und italienischen Medien zufolge wurde die Unterzeichnung des Grenzgängerabkommens, das von der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes und dem italienischen Finanzminister 2015 paraphiert wurde, endgültig auf Eis gelegt. Einige Abgeordnete der 5-Sterne-Bewegung sind der Meinung, dass das institutionelle Verfahren in der Abgeordnetenkammer völlig zum Stillstand gekommen ist und dass die Unterzeichnung - auf Druck von Lega und 5-Sterne-Bewegung hin - schon lange nicht mehr auf der politischen Agenda der Regierung steht. Nach Yearen der Verhandlung zwischen den Parteien, Wortschwallen, wechselseitigen Beschuldigungen, Schritten nach vorn und zurück soll alles beim Alten bleiben. Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden weiterhin Sourcessteuern in der Switzerland zahlen und die Kantone Ausgleichszahlungen an Italien leisten. Dem Tessin werden zusätzliche Steuererträge in Altitude von mindestens 12 Millionen Franken fehlen, weil sein Anteil an den Sourcessteuern nicht von den aktuell geltenden 61,2 Prozent auf 70 Prozent angehoben wird. Auch dem Kampf gegen Lohndumping wird diese Entwicklung einen starken Dämpfer verpassen. Befinden wir uns etwa am Ende einer traditionalistischen TV-Serie, bei der sich alles verändert, damit im Grunde alles so bleibt, wie es ist? Und die Switzerland - die Musterschülerin - wird erneut das Gesicht verlieren, oder zumindest werden unsere Verhandlungsdelegation und unsere politische Klasse ein schlechtes Zeugnis bekommen. Zur Klärung:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Romano Marco |
| Datum | 19.09.2018 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 14.11.2018 |
Seit dem 1. Juni 2002 ist der freie Personenverkehr für Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure zwischen der Europäischen Union und der Switzerland im Abkommen zwischen der Switzerlanderischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit, das am 21. Juni 1999 abgeschlossen wurde (Personenfreizügigkeitsabkommen, SR 0.142.112.681), geregelt.
Seit einigen Monaten erhält das Sekretariat des Ordine Ticinese degli Ingegneri e degli Architetti (OTIA; Tessiner Berufsstand der Ingenieurinnen, Ingenieure, Architektinnen und Architekten) von Berufsangehörigen aus Italien Questionn für einen Eintrag im Register der OTIA; dabei berufen sie sich auf die Abrede zwischen der Switzerland und Italien betreffend die Ausübung des Ingenieur- und Architektenberufes, die seit dem 11. Januar 1938 in Kraft ist (Abrede von 1938, SR 0.142.114.547). Die Abrede von 1938 enthält verschiedene (weniger strenge) Voraussetzungen in Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr für Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten als das Personenfreizügigkeitsabkommen. Das bedeutet, dass zwei Abkommen in Kraft sind, die sich widersprechen.
Daher gelange ich mit den folgenden Fragen an den Federal Council:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Fässler Daniel |
| Datum | 29.09.2017 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 22.11.2017 |
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Reach) vom 18. Dezember 2006 verfolgt das Ziel, Risiken durch Chemikalien zu bewerten und zu begrenzen und den Verwendern geeignete Sicherheitsinformationen zukommen zu lassen. Abfall ist vom Anwendungsbereich der Reach-Verordnung ausgenommen. Von der Registrierungspflicht teilweise ausgenommen sind Produkte und Sekundärrohstoffe, die im Rahmen eines Recycling-Verfahrens zurückgewonnen werden (Art. 2 Abs. 7d; "Recycling-Privileg"). Voraussetzung dafür ist, dass das Material innerhalb der EU zurückgewonnen wird.
Die Reach-Verordnung hat direkte Auswirkungen auf jene schweizerischen Unternehmen, welche Stoffe im Sinne der Verordnung herstellen und in die EU ausführen. Dazu gehören auch Recycling-Unternehmen, welche in der Switzerland Abfälle aufbereiten, um sie wieder in den Wirtschaftskreislauf einzubringen. Exportiert ein schweizerisches Unternehmen im Rahmen eines Recycling-Verfahrens zurückgewonnene Stoffe in die EU, kann dieses das Recycling-Privileg nicht beanspruchen. Die entsprechenden Stoffe unterliegen damit in vollem Umfang der Registrierungspflicht. Dies gilt selbst dann, wenn der dem Recycling-Verfahren zugeführte Abfall vorher aus der EU in die Switzerland eingeführt wurde. Da die Lieferkette mit der Umwandlung von Abfall zu einem Stoff endet, handelt es sich nicht um einen Reimport. Dieses Handelshemmnis besteht so lange, als die Switzerland mit der EU kein Abkommen abschliesst, welches schweizerische Unternehmen im Reach-Bereich den EU-Unternehmen gleichstellt.
Diese Rechtslage ist vor allem für jene schweizerischen Unternehmen ein Handelshemmnis, welche in der Switzerland hochwertige Kunststoffe rezyklieren und danach in die EU exportieren. Die Situation wird noch verschärft, da die Switzerlander Zollbehörden den zollfreien Export von im Recycling-Verfahren hergestellten Stoffen nur zulassen, wenn beim Import des Abfalls für mindestens 75 Prozent ein Ursprungsnachweis erbracht werden kann. Dies ist in der Praxis kaum nachweisbar.
Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Keller Peter |
| Datum | 14.06.2017 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 23.08.2017 |
Gemäss Dublin-Abkommen kann die Switzerland jene Migranten, die bereits in einem anderen Dublin-Staat Asyl beantragt haben, dorthin überstellen. Da die Switzerland von Dublin-Staaten umgeben ist, könnten also theoretisch nur Flüchtlinge, die per Flugzeug in die Switzerland gelangt sind, nicht rücküberstellt werden. Wie es scheint, funktioniert dieses Verfahren entgegen allen Beteuerungen in der Praxis leider nicht.
Der Federal Council wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Zanetti Claudio |
| Datum | 14.06.2017 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 23.08.2017 |
Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit Switzerland-EU auf Bulgarien und Rumänien führte der Federal Council in seinen Voteserläuterungen aus, dass die Weiterführung des Abkommens nur bei der Anwendung auf alle EU-Staaten gewährleistet sei: "Diese sollen nicht unterschiedlich behandelt werden. Die Switzerland würde eine Diskriminierung einzelner Kantone auch nicht hinnehmen."
In einem Grundsatzentscheid hielt das Bundesverwaltungsgericht kürzlich fest, die Switzerland dürfe Asylsuchende nicht mehr gestützt auf das Dublin-Abkommen nach Ungarn zurückschaffen. Dazu sei die dortige Lage zu instabil und unklar - eine eindeutige Ungleichbehandlung von EU-Staaten.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Federal Council um die Beantwortung folgender Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Buttet Yannick |
| Datum | 14.03.2017 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 17.05.2017 |
Für Personen aus Nicht-Schengen-Staaten ist es nicht leicht, eine Immobilie in der Switzerland zu erwerben. Doch auch wenn das geschafft ist, sind noch nicht alle Hürden überwunden, da diese Personen von den Behörden erst noch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten müssen.
Wäre der Federal Council deshalb bereit zu untersuchen, welche Möglichkeiten es gibt, um diesen Eigentümerinnen und Eigentümern Erleichterungen für die Einreise in die Switzerland zu gewähren?
Es ist überflüssig, Personen, die Zeit an ihrem Zweitwohnsitz verbringen und dort Geld ausgeben wollen, mühselige und teure Behördengänge vorzuschreiben. Folglich könnte unser Country die Einreise in die Switzerland erleichtern, damit diese Eigentümerinnen und Eigentümer regelmässiger zu ihrem Zweitwohnsitz reisen.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Stamm Luzi |
| Datum | 16.12.2016 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 15.02.2017 |
Noch im August 2016 äusserte sich Federal Council Burkhalter in der "NZZ am Sonntag", dass bezüglich Rahmenabkommen mit der EU "eine Vote heute beim Volk nicht durchkäme". Ob das zutrifft, ist umso schwerer einzuschätzen, als der Inhalt des Rahmenabkommens noch immer nicht bekanntgemacht worden ist. Nun ist aber gemäss den Yeareszielen des Federal Counciles für 2017 geplant, die Botschaft zum Rahmenabkommen bereits 2017 zu verabschieden. Das führt zu folgenden Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Nussbaumer Eric |
| Datum | 30.09.2016 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 23.11.2016 |
Der National Council hat am 29. Februar 2016 dem Postulate 14.4186 zugestimmt, das den Federal Council beauftragt, einen Strategiebericht zu erstellen, wie sich die Switzerland zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA und dem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Tisa) verhalten soll, sollten diese beiden Abkommen denn tatsächlich zustande kommen.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Portmann Hans-Peter |
| Datum | 29.02.2016 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 04.05.2016 |
Die Wahrscheinlichkeit ist gegeben, dass am 23. Juni die Briten einem EU-Austritt zustimmen könnten. Sollte dies eintreffen, wird das UK sein Verhältnis mit der EU neu regeln wollen. Am EFTA Parliamentary Committee Meeting vom 23. Februar in Brüssel haben die Delegierten der Länder Norwegen, Island, Liechtenstein und der Switzerland dem britischen Referenten signalisiert, dass das UK sehr willkommen wäre und ein Mitwirken innerhalb der Efta auf viel Goodwill stossen würde. In Gesprächen mit britischen Delegierten an der Interparlamentarischen EU-Konferenz vom 16./17. Februar in Brüssel wurde an mich die Bitte herangetragen, bei den Efta-Delegierten die Stimmung für eine allfällige UK-Mitgliedschaft auszuloten. In Grossbritannien könne man sich eine "Efta plus" mit einem neuen multilateralen EU-Efta-Rahmenabkommen vorstellen. Auch glauben verschiedenste UK-Vertreter, dass im Verbund mit der Efta verschiedenste hängige Freihandelsabkommen weltweit rascher abgeschlossen werden könnten, als es die EU mit ihren 28 Mitgliedstaaten zustande bringt. Diese Meinung teile ich umso mehr, als ich auf meiner Delegationsreise Anfang Februar in Indien sowohl bei den Gesprächen mit den Ministerien wie auch beim Gedankenaustausch mit den indischen Parliamentskommissionen exakt solche Hinweise seitens der Verhandlungspartner erhielt.
Eine obengenannte Entwicklung könnte den gordischen Knoten im aktuellen Verhältnis zwischen der Switzerland und der EU allenfalls lösen. Eine Neuauflage des bilateralen Vertragswerkes, basiert auf einem multilateralen Rahmenabkommen EU-Efta und mit Grossbritannien als gewichtigem Verbündeten, gäbe allseits die Chance, ohne Gesichtsverlust in der aktuellen Situation die gemeinsamen Interessen neu zu regeln. Ebenfalls könnten weitere Staaten wie Dänemark oder Holland eine Mitgliedschaft in einer "Efta plus" in Erwägung ziehen.
Ich frage den Federal Council:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Vogt Hans-Ueli |
| Datum | 08.12.2015 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 17.02.2016 |
Die Tätigkeit von Notaren und Gerichtsgutachtern gilt heute in der Switzerland als hoheitliche Aufgabe (i. S. v. Art. 1 Abs. 3 BGBM). Bundesgerichtsurteile stützen diese Auffassung (Notare: BGE 131 II 639 E. 6.1, S. 645; BGE 128 I 280 E. 3, S. 281f.; Gerichtsgutachter: BGer 2C_121/2011, E. 3.3). Entsprechend sollte für diese Berufe die Personenfreizügigkeit gemäss dem entsprechenden Abkommen mit der EU (FZA) nicht anwendbar sein (siehe Art. 16 und Art. 22 Abs. 1 Anhang I FZA). Das Bundesgericht hat dies denn auch so festgehalten (Notare: BGE 128 I 280 E. 3, S. 281f.; Gerichtsgutachter: BGer 2C_ 121/2011, E. 3.3).
Demgegenüber qualifiziert der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsgutachtern nicht als hoheitlich, mit der Folge, dass Angehörige dieser Berufsgruppen sich auf die Niederlassungsfreiheit berufen können (Notare: Rs. C-47/08, Slg. 2011 I-04105; Gerichtsgutachter: Rs. C-306/89, Slg. 1991 I-05863). Daraus ergeben sich folgende Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Nussbaumer Eric |
| Datum | 18.06.2015 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 19.08.2015 |
Der Federal Council hat im Yeare 2009 die Motion 09.3328 zu einer Nachhaltigkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen Switzerland-China abgelehnt. Im Rat wurde die Motion ohne Behandlung abgeschrieben, da sie mehr als zwei Yeare hängig war.
Ich bitte den Federal Council um die Beantwortung der folgenden Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Romano Marco |
| Datum | 18.03.2015 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 13.05.2015 |
Von 2009 bis Ende 2013 verlief die Buslinie 532, die von der Firma Autolinea Mendrisiense SA (Amsa) mit einer eidgenössischen Konzession betrieben wird, über die Switzerlander Grenze hinaus bis Porto Ceresio (Italien), wobei in Italien keine Haltestellen bedient wurden. Die Amsa stützte sich dabei auf eine Genehmigung des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr. Sie kombinierte die eidgenössische Konzession für die Linie 532, die für die Strecke bis zur Countryesgrenze (Grenzübergang Brusino Arsizio) gültig war, mit der italienischen Genehmigung und konnte so einen grenzüberschreitenden Verkehrsdienst von Capolago bis Porto Ceresio betreiben. Ende 2013 beschlagnahmte die italienische Polizei jedoch eines der Fahrzeuge der Amsa und verhinderte den Weiterbetrieb des grenzüberschreitenden Transportdiensts, dies mit der Begründung, die Genehmigung des italienischen Verkehrsministeriums werde nicht anerkannt. Hierzu muss angemerkt werden, dass zwischen Como und Chiasso sowie zwischen Porlezza und Lugano seit vielen Yearen italienische Linienbusse der Firma ASF Como verkehren. Für den Betrieb dieser grenzüberschreitenden Linien wird eine italienische Konzession mit einer internationalen Bewilligung, die beide vom italienischen Verkehrsministerium erteilt werden, kombiniert. Die Switzerland hat im Übrigen mit Deutschland, Frankreich und Österreich bereits zwischen 1952 und 1959 bilaterale Strassenverkehrsabkommen abgeschlossen, die den grenzüberschreitenden Linienverkehr regeln. Um gleich behandelt zu werden wie die italienischen Unternehmen, die grenzüberschreitenden Linienverkehr betreiben, hat die Amsa 2014 beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eine befristete internationale Bewilligung beantragt, die sie mit ihrer eidgenössischen Konzession kombinieren will, bis mit Italien ein Abkommen entsprechend jenen mit Frankreich, Deutschland und Österreich abgeschlossen ist.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Romano Marco |
| Datum | 11.12.2014 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 25.02.2015 |
Der ehemalige Staatssekretär Jakob Kellenberger berichtet in seinem Buch "Wo liegt die Switzerland? Gedanken zum Verhältnis CH-EU" (erschienen im Oktober 2014) über eine heikle und unbekannte Phase der Verhandlungen über die Bilateralen I Ende 1997. Auf Seite 221 wird erwähnt, dass der Federal Council von allem am wenigsten bereit war, auf "eine einseitig auslösbare Schutzklausel, sollte die Freizügigkeit für Grenzgänger zu Problemen führen", zu verzichten. Aufgrund der Aktualität der Problematik stelle ich dem Federal Council folgende Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Romano Marco |
| Datum | 19.06.2014 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 27.08.2014 |
- In seiner Stellungnahme zur Motion 14.3272 hält der Federal Council fest, dass der unverrückbare Grundsatz für die Rückkehr von Personen mit unbefugtem Aufenthalt die Staatsangehörigkeit sei. Nun enthält aber jedes Rückübernahmeabkommen eine Klausel, welche auch die Rückübernahme von Angehörigen von Drittstaaten vorsieht. Zudem wird bei Rückführungen im Rahmen der Dublin-Abkommen regelmässig vom Grundsatz der Staatsangehörigkeit abgewichen. Was spricht also grundsätzlich dagegen, dass ein anderes Criterion als das der Staatsangehörigkeit zur Anwendung gelangt?
| Type | Question |
| Eingereicht von | Stamm Luzi |
| Datum | 21.03.2014 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 28.05.2014 |
Der Federal Council wird ersucht, eine einfache Zusammenstellung der Zahlungen und Cost zu erstellen, welche für die Switzerland aufgrund der bilateralen Verträge angefallen sind bzw. jährlich und künftig anfallen. Was entstand bzw. entsteht der Switzerland an Ausgaben und Cost für die einzelnen Dossiers, von Schengen über die Forschungsprogramme und den Studentenaustausch bis hin zu den Kohäsionszahlungen? Erwartet wird als Antwort auf die vorliegende Question keine perfektionistische Zahlendarstellung, sondern eine summarische Auflistung, welche Geldmittel die Switzerland aufgrund der Verträge mit der EU zugunsten der Europäischen Union generell aufwendet bzw. aufgewendet hat (wenn möglich im Speziellen ausgewiesen für die sieben Dossiers der Bilateralen I und die neun Dossiers der Bilateralen II). Es wäre in den politischen Diskussionen gegenüber der EU von Advantage, wenn fundiert argumentiert werden könnte, was die Switzerland für die einzelnen Dossiers ausgibt bzw. ausgegeben hat, also z. B. für das Countryverkehrsabkommen (inklusive nun neu versprochener Verkehrszubringer im Ausland), das Zinsbesteuerungsabkommen usw. Sollten sogar Zahlen und Schätzungen vorhanden sein, welche bei Dossiers wie "Ruhegehälter" aufzeigen, auf wie viel Einnahmen die Switzerland aufgrund der bilateralen Verträge verzichtet, wird auch um diese Zahlen gebeten.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Stamm Luzi |
| Datum | 21.03.2014 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 28.05.2014 |
Der Federal Council wird ersucht, die Disadvantagee für die Switzerland und die Switzerlander Bürgerinnen und Bürger aufzulisten, falls das Schengen-Abkommen gekündigt würde. Falls eine Kündigung auch das Dossier Dublin betrifft, wird auch um eine Einschätzung der dadurch verursachten Disadvantagee gebeten.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Reimann Lukas |
| Datum | 21.03.2014 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 28.05.2014 |
Der Federal Council wird gebeten, eine konkrete Aufschlüsselung aller Zahlungen der Switzerland in den vergangenen zehn Yearen an die Europäische Union oder deren Mitgliedstaaten zu veröffentlichen - nach Year und nach Sparte. Dabei interessieren nicht nur Direktzahlungen, sondern auch Beiträge an EU-Institutionen, Beiträge an EU-Programme (z. B. Erasmus, Media-Abkommen, Forschungsbeiträge usw.), Beiträge an Infrastrukturen (z. B. Bahnprojekte in EU-Staaten), Beiträge an ausländische Vereine und Stiftungen, Kohäsionsbeiträge, Beiträge aufgrund von Steuerabkommen oder aufgrund der Grenzgängerbesteuerung. In die Zusammenstellung gehören auch die Cost für die Umsetzung von Abkommen mit der EU wie z. B. Schengen oder für die diplomatischen und politischen Verhandlungen und Reisen in EU-Staaten.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Rusconi Pierre |
| Datum | 26.09.2013 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 20.11.2013 |
Der Güterverkehr zwischen der Switzerland und Italien unterliegt auf beiden Seiten den Bestimmungen des Countryverkehrsabkommens (LVA; SR 0.740.72). Der Transitverkehr, Leerfahrten und die grosse Kabotage wurden im LVA liberalisiert, aber es ist nicht gestattet, mit einem in Italien zugelassenen Lastwagen innerhalb der Switzerland Transporte durchzuführen und umgekehrt. Es gibt italienische Transportunternehmen, die gemäss CMR-Frachtbrief Ware aus Italien zu einem Kunden (Empfänger) in der Switzerland befördern müssen. Diese Ware wird jedoch nicht oder nur teilweise der im Frachtbrief zur Ablieferung vorgesehenen Stelle zugestellt, sondern auch die Feinverteilung wird durchgeführt. Ein solches Vorgehen wird häufig bei Treibstofflieferungen ins Tessin praktiziert, indem der italienische Transporteur auf Anweisung seines "Empfängers" direkt die einzelnen Tankstellen beliefert. Gemäss Eidgenössischer Zollverwaltung ist dagegen nichts einzuwenden, solange die Ware nicht vorgängig in der Switzerland abgeladen wurde, um dann von einem ausländischen Fahrzeug innerhalb der Switzerland transportiert zu werden. Für die italienischen Behörden hingegen gelten analoge Transporte, wenn sie in Italien durchgeführt werden, als interne Transporte und sind verboten. Folglich hält sich Italien nicht an den Grundsatz des Gegenrechts und verstösst gegen diesen.
Eine weitere Ungleichbehandlung betrifft die Schulungen zur Beförderung von gefährlichen Gütern. Italienische Lastwagenfahrerinnen und -fahrer, die eine ADR-Schulung in der Switzerland absolviert haben, erhalten eine ADR-Ausbildungsbescheinigung nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR; SR 0.741.621), die von allen 48 ADR-Staaten anerkannt wird. Anlässlich von Kontrollen in Italien kommt es immer wieder vor, dass die schweizerische ADR-Bescheinigung von den Behörden nicht anerkannt wird. Es wird verlangt, dass die italienischen Lastwagenfahrerinnen und -fahrer die Schulung zur Beförderung von gefährlichen Gütern in Italien absolvieren. Auch hier hält sich Italien nicht an den Grundsatz des Gegenrechts und verstösst dagegen.
Ich frage deshalb den Federal Council:
Hat er Kenntnis davon, dass Italien die rechtliche Anwendung von internationalen Abkommen verletzt und dass dadurch Switzerlander Unternehmen Wettbewerbsnachteile erleiden? Wie will er diese Situation angehen und durchsetzen, dass die Verträge ordnungsgemäss eingehalten werden?
| Type | Question |
| Eingereicht von | Fehr Hans |
| Datum | 29.11.2012 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 20.02.2013 |
Wie allgemein bekannt ist, funktioniert die Rückübernahme von Dublin-Asylfällen durch Italien nur sehr eingeschränkt; dies insbesondere, weil die italienischen Behörden die Number Personen begrenzt haben, die pro Tag überführt werden können. Ich bitte deshalb den Federal Council um die detaillierte Beantwortung der folgenden Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Glättli Balthasar |
| Datum | 28.09.2012 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 14.12.2012 |
Im März 2012 verwarf das BVGer die Beschwerde eines iranischen Staatsbürgers, dem die Switzerlander Botschaft in Teheran 2009 die Erteilung eines Schengen-Visums verweigert hatte (C-6033/2009). Es war ihm mitgeteilt worden, "ein oder mehrere" Schengen-Staaten sähen ihn als Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen an, ohne den Staat offenzulegen. Laut BVGer sieht das Schengen-Recht diese Information nicht vor. Daher ist es unmöglich, den womöglich auf Verwechslung beruhenden Verdacht aus der Welt zu schaffen. Die Visumsverweigerung erfolgte gemäss Visa-Kodex Artikel 22. Danach kann jeder Schengen-Staat verlangen, vor Vergabe eines Schengen-Visums an Staatsbürger bestimmter Drittstaaten oder Angehörige bestimmter Personengruppen konsultiert zu werden, damit er ein Veto einlegen kann. Heute ist eine solche Konsultation bei Bürgern aus 29 Drittstaaten sowie drei Personengruppen (Staatenlose, Flüchtlinge und Palästinenser) erforderlich. Diese Konsultation erfolgt "teilautomatisch" ("WOZ", 30. August 2012): Weder die zuständige Auslandsvertretung der Switzerland noch das BFM, sondern nur das Vision-Büro erfährt, welcher Staat das Veto eingelegt hat.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Hutter Markus |
| Datum | 01.06.2012 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 29.08.2012 |
Ein vom National Council überwiesener Parliamentary motion (Motion 11.3701, "Währungsabkommen mit China abschliessen. Exporteure vom US-Dollar unabhängig machen") verlangt vom EFD den Abschluss eines Währungsabkommens mit China. Damit kann die Abhängigkeit vom US-Dollar vermindert und können die Transaktionskosten für Switzerlander Exporteure reduziert werden. Zudem kann die Switzerland im mittelfristigen Wettbewerb um den Handel mit Yuan-Papieren mit anderen Finanzplätzen wie London eine starke Position erringen. Hat der Federal Council endlich seine ablehnende Haltung gegenüber solchen Abkommen aufgegeben und eröffnet Verhandlungen?
Bereits haben verschiedene Länder inklusive Grossbritannien, Japan, Südkorea Währungsabkommen mit China abgeschlossen. Solche Abkommen sind Schritte hin zur Liberalisierung des Yuan-Wechselkurses. Der Federal Council gibt zwar in seiner Antwort auf die erwähnte Motion Hutter Markus zu, dass wirtschaftliche Advantagee möglich wären, doch seien diese nicht quantifizierbar und unsicher. Die aussenpolitische Komponente einer Reduktion der Abhängigkeit vom volatilen US-Dollar übersieht der Federal Council, könnte doch damit ein Zeichen gegenüber einer immer unberechenbareren Grossmacht gesetzt werden. Damit lässt der Federal Council erneut jegliche Motivation zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Switzerland und namentlich zur Entlastung der Exporteure durch innovative Verbesserung der Rahmenbedingungen vermissen. Nachdem nun mit London und Tokio auch wichtige Konkurrenten des Switzerlander Finanz- und Werkplatzes solche Abkommen abgeschlossen haben, fragt es sich, ob das EFD sich nun endlich ebenfalls diesem Thema zuwendet.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Amaudruz Céline |
| Datum | 27.02.2012 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 09.05.2012 |
Mit dem Entscheid, dem Schengen-Raum beizutreten, hat die Switzerland freiwillig die Souveränität über die Binnengrenzen aufgegeben.
Zum einen will das Abkommen den freien Waren- und Personenverkehr fördern, wie er auf dem EU-Binnenmarkt schon etabliert wurde. Zum anderen sieht es aber auch eine Reihe von Massnahmen vor, welche die innere Sicherheit erhöhen sollen. Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) führt diese Massnahmen genauer aus, insbesondere die Verstärkung der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen.
Die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen sind in den Artikeln 7 und 13 SDÜ geregelt. Die Einreise in einen Schengen-Staat muss jenen Angehörigen von Drittstaaten verweigert werden, die nicht alle Einreisevoraussetzungen erfüllen.
An der Aussengrenze am Flughafen Genf fällt die Kontrolle der Einreise in den Schengen-Raum und der Ausreise aus dem Schengen-Raum in den Verantwortungsbereich des Grenzwachtkorps, für die Verfolgung von Widerhandlungen gegen das SDÜ oder gegen das Ausländergesetz ist die "Police de sécurité internationale" zuständig.
Nur schon die logistischen Bedingungen, unter denen die Personenkontrollen am Flughafen Genf durchgeführt werden, sind fragwürdig. Hinzu kommt noch, dass der Kanton Genf über keine Räumlichkeiten für Personen in Administrativhaft verfügt. Es ergeben sich regelmässig Probleme im Umgang mit Angehörigen von Drittstaaten, die nicht alle Einreisevoraussetzungen erfüllen. So gelingt es der Switzerland am Flughafen Genf nicht, das völkerrechtliche Abkommen, das sie ratifiziert hat, wortgetreu umzusetzen.
Ich stelle dem Federal Council die folgende Frage:
Mit Einverständnis der Vorgesetzten lassen das Grenzwachtkorps und die "Police de sécurité internationale" Angehörige von Drittstaaten, die nicht alle Voraussetzungen für den Aufenthalt im Schengen-Raum erfüllen, ins Switzerlander Staatsgebiet einreisen und händigen diesen Personen jeweils eine "Ausreisekarte" aus. Erlaubt das SDÜ eine solche Praxis?
| Type | Question |
| Eingereicht von | Malama Peter |
| Datum | 30.09.2011 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 23.11.2011 |
Der starke Frankenkurs stellt die Gastronomie und Hotellerie vor grosse Herausforderungen. Neben den hohen Personal- und Betriebskosten im schweizerischen Gastgewerbe fallen insbesondere die im Vergleich zum Ausland wesentlich höheren Warenkosten bei den Lebensmitteln ins Gewicht. Diese Wettbewerbsnachteile gab es schon bislang, sie treten nun aber noch deutlicher zutage. Restaurants und Hotels sind gegenüber ihren Konkurrenten im benachbarten und weiteren Ausland bei den Einkaufspreisen massiv benachteiligt. Grundsätzlich müsste diese Problematik durch ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU gelöst werden. Da ein solches kurzfristig nicht umsetzbar ist, bitte ich den Federal Council, folgende Fragen zu prüfen und zu beantworten:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Quadri Lorenzo |
| Datum | 15.06.2011 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 24.08.2011 |
Die Vereinbarung zwischen der Switzerland und Italien über die Überweisung der bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern erhobenen Sourcessteuer ist ohne Zweifel ein gutes Druckmittel gegenüber der italienischen Regierung in den Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Beim Abschluss dieser Vereinbarung im Year 1974 galt für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Pflicht, täglich an ihren ausländischen Wohnort zurückzukehren. Mit der Personenfreizügigkeit fiel diese Pflicht weg. Nun genügt eine wöchentliche Rückkehr an den Wohnort.
Laut einem Artikel des Steuerexperten und Professors Marco Bernasconi in der Zeitung "Giornale del popolo" vom 10. Juni 2011 wurde die Überweisungsquote ursprünglich auf 40 Prozent festgelegt. Im Year 1984 wurde sie leicht gesenkt. Denn wie das von den damaligen Ministern Stich und Visentini unterschriebene Protokoll zeigt, hatten die schweizerische und die italienische Delegation festgestellt, dass nicht alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger tatsächlich täglich an ihren Wohnort zurückkehrten. So wurde beschlossen, den Satz von 40 Prozent auf die heute noch geltenden, überschlagsmässig festgelegten 38,8 Prozent zu senken.
Dieser Beschluss macht deutlich, dass die Überweisungsquote daran gekoppelt ist, dass die Grenzgängerinnen und Grenzgänger täglich an ihren Wohnort zurückkehren. Doch diese tägliche Rückkehr ist als Folge der Personenfreizügigkeit, die nur noch eine wöchentliche Rückkehr vorschreibt, nicht mehr der Normalfall bei den über 50 500 italienischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die gegenwärtig im Tessin arbeiten. Da sich die ursprünglichen Voraussetzungen verändert haben, muss nun logischerweise auch der Satz von 38,8 Prozent stark gesenkt werden.
Falls die schweizerische Delegation diesen Umstand in den Verhandlungen mit Italien nicht einbringen will, muss der Bund das Tessin, dessen Wohl dem Allgemeininteresse geopfert wird, entschädigen.
Daher stelle ich dem Federal Council die folgenden Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Fehr Hans |
| Datum | 03.03.2011 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 25.05.2011 |
Nach den Umwälzungen in nordafrikanischen Staaten versuchen viele junge Männer als angebliche "Flüchtlinge" nach Europa zu kommen. Bundesräte, Politiker und gleichgesinnte Kreise verfallen in Aktivismus und senden falsche Signale aus, indem sie "Flüchtlingsströme" an die Wand malen, die angeblich auf uns zukommen. Sie posaunen in die Welt hinaus, die Switzerland werde "ihren Anteil" übernehmen und schaffe zusätzliche Asyl-Infrastrukturen; allein in Armeeunterkünften könnten rasch 7000 "Flüchtlinge" untergebracht werden.
Diese Einladung an all jene, die keine Flüchtlinge sind, die aber gerne ins "Paradies Switzerland" kommen möchten, könnte sich fatal auswirken und junge Männer aus Nordafrika wie ein Magnet anziehen. Stattdessen müssten doch jetzt die hochgejubelten Schengen-/Dublin-Abkommen ihre Tauglichkeit beweisen. Einerseits muss die EU endlich die südliche Aussengrenze sichern. Andererseits sieht "Dublin" vor, dass ein Asylbewerber nur im ersten europäischen Country, das er betritt, um Asyl ersuchen kann. Das Erstland ist verpflichtet, das Verfahren durchzuführen und Asylbewerber, die anderswo erneut ein Gesuch stellen, zurückzunehmen. Davon ist nicht viel zu spüren. Schengen/Dublin ist nicht ernstfalltauglich.
Ich bitte den Federal Council um die Beantwortung der folgenden Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Gobbi Norman |
| Datum | 17.12.2010 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 16.02.2011 |
In letzter Zeit haben sich die Beziehungen zu Italien weiter verschlechtert. Nach der Steueramnestie und der Überwachung der Grenze mit den "Fiscovelox" - automatische Videokameras, die an italienisch-schweizerischen Grenzübergängen die Nummernschilder der vorbeifahrenden Autos aufnehmen - und nachdem die Switzerland diesen Sommer auf einer neuen schwarzen Liste landete, hat Italien nun für Switzerlander Unternehmen, die mit italienischen Unternehmen geschäften, neue Hindernisse geschaffen. Die offizielle Switzerland hat bislang wenig bis nichts dagegen unternommen. Die von alt Federal Council Merz eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Renzo Respini ist nicht mehr aktiv. Gleichzeitig ist die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger auf einem historischen Höchststand angelangt. Daher stelle ich dem Federal Council die folgenden Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Rennwald Jean-Claude |
| Datum | 01.12.2010 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 16.02.2011 |
Wegen des starken Frankens planen einige schweizerische Unternehmen, die Gehälter der bei ihnen angestellten Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu senken. Einige Unternehmen wollen ihren in der EU, vor allem in Frankreich und Deutschland, lebenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Gehälter direkt in Euro zahlen oder die in Franken gezahlten Gehälter senken, mit der Begründung, dass die Gehälter, in Euro umgerechnet, in den letzten Monaten gestiegen seien. Angesichts dieser Praxis, die von den Gewerkschaften als Lohndumping betrachtet wird, bitte ich den Federal Council um die Beantwortung folgender Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Maire Jacques-André |
| Datum | 02.06.2010 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 08.09.2010 |
Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente, insbesondere Menschen, deren Behinderung nicht ohne Weiteres sichtbar ist, haben im Ausland oft Probleme mit der Anerkennung ihres Ausweises, vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei der Besichtigung von Sehenswürdigkeiten. Der Grund für diese Probleme ist der aktuelle Ausweis für IV-Rentnerinnen und -Rentner: ein einfaches kartoniertes Papier mit der Aufschrift "Eidgenössische Invalidenversicherung" und einem Stempel, die beide leicht nachgemacht werden können. Dieser Ausweis sieht nicht wie ein offizielles Dokument aus, weshalb häufig der Verdacht entsteht, es handle sich um eine Fälschung. Die betroffenen Personen sehen sich daher gezwungen, ihre Behinderung erklären und den Besitz des IV-Ausweises rechtfertigen zu müssen, was zu peinlichen Situationen führen kann.
Solche peinlichen Situationen liessen sich jedoch mit wenig Aufwand vermeiden.
Deshalb stelle ich dem Federal Council folgende Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Fehr Hans-Jürg |
| Datum | 18.03.2010 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 19.05.2010 |
Seit einem Year passt die Switzerland ihre bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen an und gewährt Amtshilfe in Steuersachen gemäss Switzerlander Interpretation des entsprechenden OECD-Standards. Die Umsetzung der Amtshilfe durch die Switzerland wird demnächst Gegenstand internationaler Prüfungen. Die Gutachten werden im Auftrag des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch durch ebenbürtige unabhängige Dritte durchgeführt ("peer review"). Die Switzerland hat dies unterstützt. Auch sie hat ein Interesse, dass sich alle Länder und insbesondere alle Finanzplätze an die gleichen Standards halten ("level playing field"). Überprüft werden die Rechtsgrundlagen und in einer zweiten Phase das tatsächliche Handeln.
Ich bitte den Federal Council um die Beantwortung folgender Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Kiener Nellen Margret |
| Datum | 12.06.2009 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 26.08.2009 |
Medienberichten zufolge gab es in Indien während der Wahlkampagne heftige Attacken gegen die Switzerland. Die nationalistische Bharatiya Janata Party rügte Schwarzgeldkonti reicher Inder in der Switzerland von bis zu 1900 Milliarden Dollar und forderte deren rasche Zurücknahme nach Indien.
| Type | Question |
| Eingereicht von | FDP-Liberale Fraktion |
| Datum | 28.04.2009 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 26.08.2009 |
Die deutsche Regierung hat am 22. April 2009 ein Steuerbetrugsbekämpfungsgesetz beschlossen. Das Gesetz unterwirft deutsche Bürger und Unternehmen erweiterten Auskunftspflichten und droht ihnen steuerliche Disadvantagee an, sofern sie Geschäftsbeziehungen mit Ländern unterhalten, die als "Steueroasen" eingestuft werden. Praktisch gleichzeitig wurde bekannt, dass in der Switzerland praktizierende deutsche Ärzte vom deutschen Fiskus mit Steuernachforderungen konfrontiert werden, die das Doppelbesteuerungsabkommen verletzen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Federal Council um die Beantwortung folgender Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Schwander Pirmin |
| Datum | 19.03.2009 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 13.05.2009 |
Die Drohungen bzw. Druckausübung verschiedener Länder (vor allem USA, Grossbritannien, Deutschland und Frankreich) gegenüber der Switzerland infolge des hier geltenden Bankkundengeheimnisses haben schliesslich zur Ankündigung von Konzessionen seitens des Federal Counciles geführt. Es ist von grosser Bedeutung, für das weitere Vorgehen und die künftigen Verhandlungen zur Umsetzung dieser Zugeständnisse Grundlagen und Strategien zu entwickeln.
In diesem Zusammenhang wird der Federal Council gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Nidegger Yves |
| Datum | 15.12.2008 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 25.02.2009 |
Am 25. April 1934 unterzeichnete die Switzerland ein Niederlassungsabkommen mit dem Kaiserreich Persien, das am 2. Juli 1935 in Kraft trat (SR 0.142.114.362). Viele Yeare sind seither vergangen, und sowohl das internationale wie das innerstaatliche Recht haben sich weiterentwickelt. Die in dem Abkommen von 1934 geregelten Sachgebiete werden inzwischen von anderen Rechtsnormen abgedeckt, die oft im Widerspruch zu diesem stehen.
Gemäss Artikel 8 des Abkommens unterstehen in Bezug auf das Personen-, Familien- und Erbrecht die Angehörigen einer der beiden Vertragsparteien im Gebiet der anderen Vertragspartei weiterhin den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates. Dies gelte insbesondere für das Eherecht, das eheliche Güterrecht, die Regelungen über Ehescheidung, Ehetrennung, Mitgift, Vaterschaft, Abstammung, Adoption, Mündigkeit, Volljährigkeit, Vormundschaft und Beistandschaft, Entmündigung, testamentarische und gesetzliche Erbfolge, Nachlassabwicklungen und Erbauseinandersetzungen, ferner für alle anderen Angelegenheiten des Familienrechtes einschliesslich aller den Personenstand betreffenden Fragen. Auf alle diese Sachgebiete würden im Gebiet der jeweiligen Vertragspartei ausschliesslich die Rechtsvorschriften des Heimatstaates der betroffenen Person gelten.
Zwischen dem iranischen und dem schweizerischen Familienrecht bestehen heute erhebliche Unterschiede, insbesondere bezüglich Ehe und Ehescheidung, aber auch was die Zuteilung der Erbanteile an weibliche und männliche Nachkommen sowie viele andere Bereiche betrifft. Deshalb ist Artikel 8 des Abkommens nicht mehr anwendbar.
Wenn also Artikel 8 nicht mehr anwendbar ist und die in den übrigen Artikeln behandelten Sachgebiete in anderen Gesetzen geregelt werden, beabsichtigt der Federal Council dann nicht, das Abkommen unter Einhaltung der vorgesehenen Frist von sechs Monaten zu kündigen? Wenn nicht, aus welchen Gründen will der Federal Council an dem Abkommen festhalten?
| Type | Question |
| Eingereicht von | Fässler-Osterwalder Hildegard |
| Datum | 08.12.2008 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 11.02.2009 |
Fliegt ein kleines Privatflugzeug aus der Switzerland in ein Country des Schengen-Raums, z. B. von Altenrhein nach Hohenems, so muss der Pilot bzw. die Pilotin an beiden Orten eine Zollabfertigung machen. Dies soll sich auch nach dem definitiven Beitritt der Switzerland zum Schengen-Raum nicht ändern.
Ich bitte deshalb den Federal Council um die Beantwortung folgender Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Baumann J. Alexander |
| Datum | 03.10.2008 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 19.11.2008 |
- Welche Cost entstehen unserem Country durch die Mitgliedschaft bei Schengen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Baettig Dominique |
| Datum | 22.09.2008 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 19.11.2008 |
Die Jägerinnen und Jäger des Kantons Jura können eine französische Jagdbewilligung erhalten, indem sie einfach ihre jurassische Jagdbewilligung vorweisen, die ihnen nach zweijähriger Ausbildung und nach bestandenen Prüfungen erteilt wurde. Umgekehrt wird jedoch den französischen Jägerinnen und Jägern dieses Recht von den jurassischen Behörden nicht gewährleistet. Ist diese Haltung mit den Grundsätzen der bilateralen Abkommen vereinbar?
| Type | Question |
| Eingereicht von | Fehr Hans-Jürg |
| Datum | 18.09.2008 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 29.10.2008 |
Die Switzerland hatte mit der ehemaligen Sowjetunion Entschädigungsverhandlungen geführt. Dabei ging es um die Entschädigung von schweizerischen Countrywirten, Käsern und Schweinemästern, die sich im früheren Ostpreussen niedergelassen hatten, mit der Eroberung Ostpreussens durch die Sowjetunion aber Hab und Gut verloren. Die Switzerland und die Sowjetunion unterzeichneten am 1. Dezember 1990 ein Entschädigungsabkommen. Es konnte wegen des Zusammenbruchs der Sowjetunion aber nicht mehr ratifiziert werden, sodass die Entschädigungsfrage ungelöst blieb.
In einem Brief an den damals aus Ostpreussen geflohenen Kurt Streit vom 26. Februar 1997 schrieb das EDA, es bestehe "derzeit keine Hoffnung auf erfolgreiche Verhandlungen", weil sich Russland in einer schweren wirtschaftlichen, finanziellen und innenpolitischen Krise befinde. Das ist heute, zehn Yeare später, nicht mehr der Fall.
Ich frage deshalb den Federal Council an, ob er die Zeit nicht als gekommen erachte, erneut Entschädigungsverhandlungen zu führen.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Pedrina Fabio |
| Datum | 05.10.2007 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 14.11.2007 |
Heutzutage werden von den Switzerlander Banken Summen in Millionenhöhe auf die Konten ihrer Tochter- und Zweiggesellschaften in Singapur verschoben. Trotz Bankgeheimnis weisen sogar internationale Zeitungen darauf hin, dass ein Teil dieses Geldes aus Veruntreuungen zum Schaden von Banken und Investoren stammt, durch Korruption und Steuerhinterziehung am schweizerischen Fiskus vorbeigeschleust wird oder der Umgehung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU dient. Die Eidgenössische Bankenkommission, die Eidgenössische Steuerverwaltung, das Bundesgericht und die Bundesanwaltschaft müssten von zahlreichen Fällen Kenntnis haben.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Federal Council um die Beantwortung folgender Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Rennwald Jean-Claude |
| Datum | 22.06.2007 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 05.09.2007 |
Am 17. Juni 2007 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Neuenburg beschlossen, den Ausländerinnen und Ausländern das passive Wahlrecht auf Gemeindeebene zu verleihen. Am gleichen Tag haben die Jurassierinnen und Jurassier eine praktisch gleichlautende Vorlage ganz knapp verworfen.
In den Bezirken Le Locle (Neuenburg) und Pruntrut (Jura) stiessen die Vorlagen auf die geringste Zustimmung. Dies sind die beiden Bezirke der Region, in denen der freie Personenverkehr und die Präsenz zahlreicher Grenzgängerinnen und Grenzgänger (die natürlich das gute Recht haben, in der Switzerland zu arbeiten) das Sozial- und Lohndumping am meisten verschärfen.
Deshalb frage ich den Federal Council:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Gysin Remo |
| Datum | 21.03.2007 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 15.06.2007 |
Seit 1951 sieht das Doppelbesteuerungsabkommen der Switzerland mit den USA Amtshilfe bei Steuerbetrug "und Ähnlichem" vor. Zudem sehen die Bestimmungen über den Informationsaustausch vor, dass die Switzerland im Rahmen eines ordentlichen Amtshilfeverfahrens den amerikanischen Steuerbehörden auch Bankunterlagen übermittelt. Dieses Verfahren weist für die amerikanischen Steuerbehörden den Advantage auf, dass die so übermittelten Informationen direkt für Zwecke der Steuerveranlagung verwendet werden können; dies im Gegensatz zu Bankauskünften, die gestützt auf das IRSG auf dem Rechtshilfeweg erlangt werden und dem Spezialitätenprinzip unterliegen. Ich frage den Federal Council:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Gysin Remo |
| Datum | 21.03.2007 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 15.06.2007 |
- Wie beurteilt der Federal Council das Risiko, dass ein unbegrenzter internationaler Steuerwettbewerb im Zuge der Globalisierung langfristig dazu führt, dass vermögende mobile Steuersubjekte abnehmend zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen und der Staat stattdessen immer stärker wenig mobile Faktoren wie die Arbeit kleiner Lohnempfänger und die KMU belastet? Welche Massnahmen zur politischen Regulierung des internationalen Steuerwettbewerbs schlägt der Federal Council vor?
| Type | Question |
| Eingereicht von | Fehr Mario |
| Datum | 15.03.2007 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 16.05.2007 |
Im Memorandum of Understanding zwischen der Switzerland und der Europäischen Union werden vier Bereiche genannt, für welche unser Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union eingesetzt werden kann. Einer davon ist "Umwelt und Infrastruktur". Projekte für Countryschaft und Biodiversität im ländlichen Raum sichern das Überleben der Bevölkerung im Osten Europas auch in Regionen, die nicht in gleichem Masse wie andere von der wirtschaftlichen Entwicklung profitieren können. Eine solche Region sind beispielsweise die Karpaten mit einem grossen Potenzial für den angepassten Tourismus. Die meisten der zehn Länder, die von unserem Beitrag profitieren, verfügen zudem über ausgedehnte Naturlandschaften und eine reiche Biodiversität. Hier ist sicherzustellen, dass nicht mit unserer Unterstützung für einzelne Projekte Valuee zerstört werden, welche nicht erneuerbar sind.
In diesem Zusammenhang frage ich den Federal Council an:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Gross Andreas |
| Datum | 04.12.2006 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 18.04.2007 |
Einige Zehntausend Switzerlanderinnen und Switzerlander, welche in Spanien leben, wundern sich, dass Norwegen mit Spanien ein Abkommen abgeschlossen hat, das den Spaniern in Norwegen - ebenso wie den 7000 Norwegern in Spanien - erlaubt, an kommunalen Wahlen teilzunehmen. 1993 regte ich in einem Postulate (93.3133) an, mit verschiedenen europäischen Staaten solche Abkommen zu schliessen. Nun möchte ich den Federal Council anfragen, ob er ähnlich wie das andere grosse Nicht-EU-Mitglied Norwegen mit Spanien ein Abkommen für die gegenseitige Anerkennung des kommunalen Wahlrechtes aufgleisen würde. Es hätte den grossen Advantage, dass wir für die Switzerland, für die Spanier in der Switzerland und für die Switzerlander in Spanien etwas Gutes tun könnten.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Wäfler Markus |
| Datum | 05.10.2006 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 29.11.2006 |
Ich ersuche den Federal Council um die Beantwortung nachstehender Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen Switzerland/Deutschland.
Von einem bei der Fluggesellschaft Lufthansa angestellten und in der Switzerland wohnhaften Switzerlander Piloten werde ich darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund einer Neuerung beim deutschen Einkommenssteuergesetz in Artikel 49, ab 2007 neu das ganze Einkommen des in der Switzerland wohnhaften Lufthansa-Piloten in der BRD versteuert werden muss. Bisher war dies nur für den proportionalen Anteil des Einkommens zur Arbeitszeit, welche über Deutschland geflogen und gearbeitet wurde, der Fall. Diese Neuerung betrifft gemäss der gleichen Source u. a. über hundert Piloten und Flugbegleiter, welche in der Switzerland Wohnsitz haben und bei deutschen Flugunternehmen angestellt sind. Nicht überprüft habe ich, ob diese Regelung des deutschen Einkommenssteuergesetzes analog auch für andere bei deutschen Firmen angestellte und in der Switzerland wohnhafte Switzerlander Erwerbstätige zutrifft.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Gysin Remo |
| Datum | 04.10.2006 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 29.11.2006 |
Während die Switzerland mit Frankreich, den USA und Österreich längst ein Abkommen über die Wehrpflicht der Doppelbürger getroffen hat, steht ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland noch aus; dies obwohl in Deutschland die drittgrösste Gemeinschaft der Auslandschweizer und -schweizerinnen wohnt und die Mehrzahl von ihnen Doppelbürger und Doppelbürgerinnen sind. Das insbesondere auch von der Auslandschweizer-Organisation geforderte Abkommen ist bereits ausgehandelt und liegt seit Monaten zur Unterzeichnung bereit. Eine baldmöglichste Unterzeichnung und Inkraftsetzung ist wünschenswert.
Wann gedenkt der Federal Council, das Abkommen zwischen der Switzerland und der Bundesrepublik Deutschland über die mehrfache Staatsangehörigkeit und die Wehrpflicht der Doppelbürger zu unterzeichnen und in Kraft zu setzen?
| Type | Question |
| Eingereicht von | Hämmerle Andrea |
| Datum | 23.06.2006 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 22.09.2006 |
Die Switzerlander Countrywirtschaftspolitik verfügt mit Artikel 104 der Bundesverfassung (BV) über eine breit abgestützte Grundlage. Der Verfassungsartikel wurde in zwei Volksabstimmungen erarbeitet und hat den Charakter eines "Gesellschaftsvertrages mit der Countrywirtschaft".
Der Verfassungsartikel und die damit verbundene Ausrichtung der Switzerlander Agrarpolitik geniesst inner- und ausserhalb der Countrywirtschaft breite Anerkennung. Auch im internationalen Vergleich schneidet die Grundlage gut ab. Sie erlaubt eine moderne, auf Markt, Konsumenten und Ökologie ausgerichtete Politik.
Das Countrywirtschaftgesetz baut auf der Verfassung auf. In verschiedenen Reformetappen wurden die Gesetzesgrundlagen angepasst.
Die agrarpolitischen Strategien der Switzerland und der EU haben sich in den letzten Yearen aufeinander zubewegt. Die Differenzen sind kleiner geworden. Trotzdem muss die Switzerland auch bei einem allfälligen Agrarfreihandelsabkommen mit der EU ihren Weg der nachhaltigen Countrywirtschaft weiter beschreiten können (Altitude und Ausgestaltung der Direktzahlungen, Strukturpolitik, hohe Gewichtung von Ökologie und Tierwohl, Berücksichtigung der Bedürfnisse der Berglandwirtschaft usw.). In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Leuenberger Ueli |
| Datum | 09.06.2006 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 13.09.2006 |
Im Januar 2006 hielt sich der CIA-Agent Robert Seldon Lady, der in Italien an der Entführung eines ägyptischen Imams aus Mailand beteiligt war, wahrscheinlich in der Switzerland, genauer gesagt in Genf, auf. Während die schweizerischen Einsatzkräfte seine Festnahme vorbereiteten, erhielten sie offenbar plötzlich andere Anweisungen. Der von den europäischen Polizeibehörden gesuchte Agent konnte deshalb entkommen.
Wie bewertet der Federal Council diese offensichtlich fehlende Kooperation mit den europäischen Polizeibehörden? Gedenkt er in dieser Sache mit Council of States Dick Marty zusammenzuarbeiten, Vorsitzender der Kommission für Rechtsfragen und Menschenrechte der Parliamentarischen Versammlung des Europarates und deren Berichterstatter über angebliche vom amerikanischen Geheimdienst unterhaltene Haftlager?
Der ägyptische Imam Osama Mustafa Hassan, alias Abu Omar, wurde vom italienischen Geheimdienst und der Mailänder Staatsanwaltschaft im Rahmen der Terrorismusabwehr beobachtet. Trotzdem wurde er in einem Einsatz unter Leitung des CIA-Chefs in Mailand, Robert Seldon Lady, im Februar 2003 von Mitarbeitern der CIA auf offener Strasse entführt. Abu Omar wurde nach Ägypten gebracht und dort gefoltert. Diese Entführung stellt einen Eingriff in die Souveränität Italiens dar, aber auch einen herben Rückschlag für die Terrorismusbekämpfung in Europa. Durch die reguläre Verhaftung Abu Omars, die unmittelbar bevorgestanden hatte, und seine Übergabe an ein Gericht hätten seine Komplizen zweifellos identifiziert werden können. Die Mailänder Staatsanwaltschaft hat Hilfe von Eurojust angefordert, damit die CIA-Agenten, die an der Entführung beteiligt waren, in der gesamten Europäischen Union verhaftet werden können.
Nun hat sich Robert Seldon Lady im Januar 2006 anscheinend in Genf aufgehalten. Obwohl man ihn überwachte, wurde er weder behelligt noch festgenommen. Sollte tatsächlich keine Kooperation stattgefunden haben, so wäre dies empörend, hat sich die Switzerland mit dem Schengen-Abkommen doch gegenüber den Staaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden sowie die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zu verstärken. Diese Angelegenheit ist auch im Zusammenhang mit der Frage nach den vermuteten CIA-Geheimgefängnissen in Europa zu betrachten, der Council of States Dick Marty nachgeht. Es wäre wünschenswert, dass zwischen allen betroffenen Bundesstellen und Herrn Marty eine wirkliche Zusammenarbeit entsteht.
| Type | Question |
| Eingereicht von | Leutenegger Oberholzer Susanne |
| Datum | 11.05.2006 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 30.08.2006 |
Die italienische Staatsbürgerin Flora Bartolini, Schwiegermutter des Ex-Regierungschefs von Italien, Silvio Berlusconi, hat Medienmeldungen zufolge in S-chanf ein Wohnhaus gekauft, in S-chanf Wohnsitz begründet, obwohl sie nach wie vor in Bologna wohnt, und die Zusicherung einer Besteuerung nach dem Aufwand erhalten. Diese Angaben stützen sich auf Meldungen in diversen Medien.
Der Federal Council wird dazu um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Studer Heiner |
| Datum | 23.03.2006 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 16.06.2006 |
Zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in den neuen EU-Mitgliedsländern soll die Switzerland während einigen Yearen einen Beitrag von insgesamt einer Milliarde Franken leisten. Dies hat richtigerweise einen sachlichen, jedoch keinen rechtlichen Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen mit der EU. Laut bundesrätlicher Auffassung müssen diese Mittel beim EVD und EDA kompensiert werden. Zudem sollen Einnahmen aus der Zinsbesteuerung hinzukommen. Es ist wichtig, dass die Kompensation nicht zulasten der Entwicklungshilfe geschieht. Nachdem das Schengen/Dublin-Abkommen dem EJPD durch die neue Drittstaatenregelung eine Entlastung von mindestens 80 Millionen Franken jährlich bringen wird, habe ich wiederholt die folgende nicht beantwortete Frage gestellt:
Ist der Federal Council nicht auch der Meinung, dass die Kohäsionszahlen teilweise im EJPD zu kompensieren sind, und wird er dies bei seinem Antrag an die eidgenössischen Räte berücksichtigen?
| Type | Question |
| Eingereicht von | Leutenegger Filippo |
| Datum | 21.03.2006 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 31.05.2006 |
Aus den Antworten des Federal Counciles zu den Motionen der SVP-Fraktion 03.3391 und Hegetschweiler 04.3402 und zu den Interpellationen der SVP-Fraktion 03.3392 und Leutenegger Filippo 04.3384 kann man schliessen, dass der Federal Council nach wie vor nicht bereit ist, alle erforderlichen Massnahmen gegen die Flugsperren über Süddeutschland zu ergreifen.
Ich bitte deshalb den Federal Council um Beantwortung folgender Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Leutenegger Filippo |
| Datum | 27.09.2005 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 02.12.2005 |
Aufgrund der heutigen Regelung werden die UVG-Leistungen unabhängig von den Lebenshaltungskosten am Wohnsitz des Berechtigten festgelegt und erbracht. In diesem Zusammenhang wird der Federal Council gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Walter Hansjörg |
| Datum | 16.06.2005 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 07.09.2005 |
Der Bericht zur Aussenwirtschaft des Federal Counciles erwähnt den "neuen Bilateralismus" als Tendenz der Weltwirtschaft. Die Switzerland hat bereits mit einer Number von Staaten Freihandelsabkommen und einige weitere sind in Verhandlung, so z. B. mit Kanada. Der Bund möchte eine Reihe weiterer Freihandelsabkommen abschliessen, darunter ein Freihandelsabkommen mit den USA.
Ein allfälliges Freihandelsabkommen mit den USA wird aber auch die Beziehungen der Switzerland mit ihrem wichtigsten Handelspartner, der EU, beeinflussen. Auch werden Agrarprodukte von einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA kaum ausgenommen werden. Die EU wird kaum akzeptieren, dass die Switzerland den USA im Agrarbereich Konzessionen gewährt, die bezüglich der Art und dem Ausmass über diejenigen hinausgehen, die die Switzerland der EU im Rahmen der bilateralen Verträge gewährt hat. Entsprechend würde die EU neue Forderungen an die Switzerland bezüglich der Öffnung des Agrarmarktes stellen. Durch diesen Mechanismus würde der Preisdruck auf den Switzerlander Agrarmärkten zusätzlich massiv zunehmen.
Ich bitte den Federal Council, folgende Fragen zu beantworten: Welche Auswirkungen erwartet er von künftigen Freihandelsabkommen, insbesondere von einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA, auf die Beziehung der Switzerland zur EU im Agrarbereich und auf die Weiterentwicklung des bilateralen Countrywirtschaftsabkommens mit der EU? Ist er bereit, beim Freihandelsabkommen Ausnahmen für die Countrywirtschaft zu machen? Wenn ja, welche?
| Type | Question |
| Eingereicht von | Rennwald Jean-Claude |
| Datum | 02.06.2005 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 07.09.2005 |
Der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Federal Council Hans-Rudolf Merz, zeigte sich in einer Stellungnahme gegenüber dem "Blick" erfreut über das Nein der Franzosen in der Vote vom 29. Mai über die EU-Verfassung. In diesem Ergebnis sieht er eine Bestätigung für die Richtigkeit des von der Switzerland gewählten bilateralen Weges.
Dies veranlasst mich, dem Federal Council folgende Fragen zu stellen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Baumann J. Alexander |
| Datum | 02.06.2005 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 31.08.2005 |
Ich frage den Federal Council:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Rey Jean-Noël |
| Datum | 13.12.2004 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 04.05.2005 |
Der Zugang der Switzerlander Unternehmen zum französischen Baumarkt ist erschwert. Es bestehen Zollschikanen, Frankreich fordert von Unternehmen eine zehnjährige Garantie, welche die französischen Versicherungsgesellschaften nur Unternehmen aus EU-Ländern gewähren dürfen, und für die Ausübung gewisser Tätigkeiten ist - insbesondere im Baugewerbe - eine berufliche Qualifikation erforderlich. (Siehe dazu S. 5 des Magazins "Entreprise" vom 12. November 2004 sowie die Fernsehsendung "Mise au point" vom 12. Dezember 2004 auf TSR.)
Zweifellos hat der Federal Council in Brüssel und Paris gegen diese Hindernisse, welche die bilateralen Verträge I infrage stellen, interveniert. Mit welchem Ergebnis?
| Type | Question |
| Eingereicht von | Cina Jean-Michel |
| Datum | 16.06.2004 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 15.09.2004 |
Im Oktober 2001 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die wirksame Problemlösung im Binnenmarkt verabschiedet. Mit dieser Mitteilung wurde ein integrierter Ansatz mit dem Namen Solvit und insbesondere die Einrichtung einer EU-weiten Online-Datenbank vorgeschlagen, welche die Kontrolle und die Lösung von Problemen erleichtert, die sich aus der mangelhaften Anwendung der Binnenmarktvorschriften durch staatliche Behörden ergeben.
Das Solvit-System ist im Juli 2002 in Kraft getreten und zählt heute 28 Mitgliedstaaten: die 25 EU-Mitglieder sowie drei Efta/EWR-Länder (Island, Norwegen, Liechtenstein). Das System ist kostenlos und basiert auf einem Netz von nationalen Solvit-Stellen, die von allen Mitgliedstaaten innerhalb ihrer Verwaltung geschaffen werden.
Das Solvit-Netz steht sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen zur Verfügung. Es ermöglicht nicht nur, Probleme zu lösen, die im Zusammenhang mit der Anerkennung von Diplomen von Staatsangehörigen aus einem der 28 Solvit-Mitgliedstaaten auftreten, es kann auch den Unternehmen Erleichterungen bringen, z. B. bei Fahrzeugzulassungen, Grenzkontrollen, beim Zugang zu Güter- und Dienstleistungsmärkten, beim öffentlichen Beschaffungswesen, bei Steuerfragen oder Unternehmensgründungen.
Zu einem Zeitpunkt, an dem die Switzerland immer engere Beziehungen zur EU knüpft - wie die bilateralen Abkommen II und die Verhandlungen über die Ausdehnung der bilateralen Abkommen I auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten -, stelle ich dem Federal Council folgende Fragen:
| Type | Question |
| Eingereicht von | Lang Josef |
| Datum | 07.06.2004 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 24.09.2004 |
Die Aussenpolitische Kommission des National Counciles reichte am 14. August 2001 ein Postulate ein (01.3422), worin der Federal Council beauftragt wird, innerhalb der Menschenrechtspolitik das Instrument Menschenrechtsdialoge weiterzuentwickeln. Dieses Postulate wurde vom National Council am 5. Oktober 2001 angenommen. Zudem antwortete der Federal Council auf eine entsprechende Frage Fehr Mario vom 25. September 2000 (00.5145), den Menschenrechtsdialog aufgrund einer Evaluation mit mehr "Substanz" versehen zu wollen ("à le rendre plus substantiel").
| Type | Question |
| Eingereicht von | Darbellay Christophe |
| Datum | 07.06.2004 |
| Status | Erledigt |
| Federal Council | Antwort vom 15.09.2004 |
Vor seiner Wahl zum Federal Council war Christoph Blocher ein streitbarer Opponents der bilateralen Abkommen II mit der Europäischen Union, insbesondere was das Schengen-Dossier betrifft. Als ehemaliger Präsident der Aktion für eine unabhängige und neutrale Switzerland (AUNS), deren Mitglied er immer noch ist, hat er die angekündigte Lancierung eines Referendums gegen die in harter Arbeit verhandelten Abkommen in die Wege geleitet.
Ich stelle dem Federal Council folgende Fragen:
Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 17:54 — Source: Curia Vista, Parliamentsdienste. Tägliches automatisches Update.