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83 Anfragen** zum Thema Bilaterale III.
Inhaltsverzeichnis
Erledigt (83):
- 25.1058 — Kleinsendungen, Kosten für die Zollabfertigung und Koordination auf internationaler Ebene
- 25.1049 — Investitionsversprechen des Bundes in der Aussenwirtschaftspolitik
- 25.1027 — Auswirkungen der Übernahme der UNO-Modellkonvention für den Abschluss von DBA mit Entwicklungsländern
- 24.1060 — Förderung der beruflichen Ausbildung schweizerischer Kapitäninnen, Kapitäne und Seeleute nach der Verordnung SR 747.341.2
- 24.1045 — Neutralität der Schweiz laut Erklärung vom 20. März 1815, Erklärung vom 31. August 1939 und heutiger Auffassung
- 24.1020 — Bundesrat gefordert! - SRK überfordert? - Osteopathie-Notstand
- 23.1062 — Steht die Schweiz zum Schutz des geistigen Eigentums?
- 23.1053 — Welche Massnahmen werden ergriffen, um die exponentielle Zunahme der Wolfsbestände einzudämmen?
- 23.1038 — Subventionierung des Transitgüterverkehrs
- 22.1053 — TGV Neuenburg-Paris. Die Crux mit dem grenzüberschreitenden Regionalverkehr
- 22.1022 — Horizon Europe. Die vom Parlament gesprochenen Mittel müssen in die Forschung und Innovation fliessen
- 22.1013 — Welche Aufdatierungen stehen in welchen Produktegruppen des MRA-Abkommens an?
- 21.1043 — Die Medtech-Unternehmen sind in Gefahr
- 20.1017 — Pflichtbeiträge für die integrale Beteiligung an europäischen Kooperationsprogrammen 2021-2027
- 20.1010 — Covid-19 wird eine Rezession auslösen. Begrenzen wir die Immigration und sichern wir so den inländischen Arbeitskräften die Arbeitsplätze
- 19.1058 — Zukünftige Verträge mit der EU unterstehen dem Rahmenvertrag
- 19.1035 — Das institutionelle Rahmenabkommen ist nicht lebenswichtig. Die Zeit wird es richten
- 19.1020 — Die Schweiz steht in Italien trotz ihrer Anstrengungen immer noch auf der schwarzen Liste für natürliche Personen. Missachtete Gegenseitigkeit und passive Aussenpolitik
- 19.1008 — Arbeitslosenentschädigung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Wird die Schweiz zur Kasse gebeten?
- 18.1087 — Werden Gefährder im Schengen-Raum nicht genügend überwacht?
- 18.1079 — Erpressungen durch die EU im Gesundheitsbereich?
- 18.1070 — Stillstand beim Grenzgängerabkommen. Geht das Tessin leer aus?
- 18.1049 — Abrede zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Ausübung des Ingenieur- und Architektenberufes, in Kraft seit dem 11. Januar 1938. Noch aktuell oder obsolet?
- 17.1069 — Recycling-Privileg auch für schweizerische Unternehmen oder Entlastung über eine grössere Werttoleranz
- 17.1043 — Diskriminierung von EU-Mitgliedstaaten nach politischer Opportunität
- 17.1044 — Funktioniert das Dublin-Verfahren?
- 17.1005 — Personen aus Nicht-Schengen-Staaten mit Immobilien in der Schweiz. Wie können die Einreiseverfahren vereinfacht werden?
- 16.1084 — Wo steht das Rahmenabkommen mit der EU? Sind Zahlungen geplant?
- 16.1068 — Umfassende Nachhaltigkeitsabschätzung der TTIP- und Tisa-Wirkungen auf die Schweiz
- 16.1000 — Erweiterung der Efta durch das Vereinigte Königreich als neues Mitglied
- 15.1088 — Europakompatible Auslegung und Ausübung hoheitlicher Befugnisse durch EU-Bürger in der Schweiz
- 15.1053 — Efta-Freihandelsabkommen. Bewertung der Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
- 15.1011 — Grenzüberschreitende Buslinie 532 Capolago-Brusino Arsizio-Porto Ceresio. Warum dulden wir die italienische Passivität?
- 14.1114 — Was ist mit der Schutzklausel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger geschehen, die während den Verhandlungen über die Bilateralen I zur Diskussion stand?
- 14.1047 — Rückübernahmeabkommen. Verbesserung des Netzwerks. Nachtrag zur Stellungnahme zur Motion 14.3272
- 14.1022 — Bilaterale Verträge. Kosten für die Schweiz
- 14.1019 — Zusammenstellung aller Zahlungen und Beiträge der Schweiz an die EU
- 14.1017 — Wirkungen einer allfälligen Kündigung des Schengen-Dossiers
- 13.1071 — Verstoss Italiens gegen internationale Strassentransportabkommen
- 12.1104 — Rücknahme von Dublin-Asylfällen durch Italien
- 12.1102 — Konsultationsverfahren vor der Erteilung eines Schengen-Visums
- 12.1043 — Währungsabkommen. Wieso schläft das EFD?
- 12.1001 — Überwachung der Aussengrenze am Flughafen Genf
- 11.1082 — Erhöhung der Zollfreikontingente und der Zollkontingente für Lebensmittel
- 11.1043 — Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Quellensteuer und Rückkehr an den Wohnort
- 11.1002 — Migration aus Nordafrika. Sicherung unserer Südgrenze
- 10.1130 — Gestörte Handelsbeziehungen zu Italien
- 10.1104 — Starker Franken. Nachteile für Grenzgänger
- 10.1049 — International anerkannter Ausweis für Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente
- 10.1023 — Transparente Überprüfung des Amtshilfeverfahrens in Steuersachen
- 09.1098 — Steuerhinterziehung. Negativkampagne in Indien gegen die Schweiz
- 09.1054 — Deutsche Steuerpolitik. Haltung der Schweiz
- 09.1037 — Position und Strategie der Schweiz betreffend Bankkundengeheimnis
- 08.1129 — Niederlassungsabkommen vom 25. April 1934 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kaiserreich Persien
- 08.1120 — Zollabfertigung für Privatflugzeuge im Schengen-Raum
- 08.1112 — Kosten der Schengen-Mitgliedschaft?
- 08.1084 — Bilaterale Abkommen und Anerkennung von Jagdbewilligungen
- 08.1080 — Entschädigungsabkommen mit der ehemaligen Sowjetunion
- 07.1103 — Geldtransfers nach Singapur und internationale Kriminalität
- 07.1083 — Freier Personenverkehr. Zwei aufschlussreiche Abstimmungsergebnisse
- 07.1025 — Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
- 07.1026 — Grosse Amtshilfe in Doppelbesteuerungsabkommen
- 07.1025 — Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
- 07.1025 — Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
- 07.1025 — Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
- 07.1025 — Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
- 07.1011 — Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union. Ökologische Ausgestaltung
- 06.1147 — Bilaterales Abkommen mit Spanien für kommunales Wahlrecht
- 06.1128 — Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz/Deutschland und Änderung des deutschen Einkommenssteuergesetzes per 2007
- 06.1124 — Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland über die Wehrpflicht der Doppelbürger
- 06.1091 — Freihandelsabkommen Schweiz/EU im Agrar- und Lebensmittelbereich und Verhältnis zu Artikel 104 der Bundesverfassung bzw. zum Landwirtschaftsgesetz
- 06.1065 — Schutz eines von Italien gesuchten CIA-Agenten. Warum kooperiert die Schweiz nicht mit den europäischen Polizeibehörden?
- 06.1063 — Flora Bartolini in S-chanf. Aufenthaltsbewilligung und Pauschalbesteuerung
- 06.1029 — Beteiligung des EJPD an den Kohäsionszahlungen
- 06.1019 — Massnahmen gegen Flugsperren über Süddeutschland. Bewusst auf der langen Bank?
- 05.1117 — Anpassung der UVG-Renten an die Kaufkraft des Wohnlandes
- 05.1080 — Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit den USA auf die Beziehungen zur EU
- 05.1055 — Unkontrollierbare Auswirkungen der Personenfreizügigkeit mit der EU
- 05.1057 — Aussagen von Bundesrat Merz zum Resultat der Volksabstimmung in Frankreich
- 04.1157 — Bilaterale Verträge Schweiz/EU. Anwendungsprobleme mit Frankreich
- 04.1078 — Solvit-System
- 04.1070 — Bilaterale Menschenrechtsdialoge
- 04.1071 — Bilaterale Abkommen. Position von Bundesrat Christoph Blocher
Erledigte Vorstösse (83)
25.1058 — Kleinsendungen, Kosten für die Zollabfertigung und Koordination auf internationaler Ebene
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Farinelli Alex |
| Datum |
18.12.2025 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.02.2026 |
Gemäss den Daten und den Auswertungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit nimmt die Zahl der Sendungen von geringem Wert, die über den Onlinehandel in die Schweiz eingeführt werden, stark zu. Diese Entwicklung verursacht einen Mehraufwand beim Steuereinzug, bei den Sicherheitskontrollen und beim Risikomanagement und somit zu Verwaltungskosten, die grösstenteils von der öffentlichen Hand getragen werden.
Parallel dazu werden auf internationaler Ebene – namentlich in der Europäischen Union – Modelle diskutiert, die darauf abzielen, die Kontrollen des grenzüberschreitenden Onlinehandels mittels spezifischer Abgaben oder Mechanismen, mit denen eine Steuer im Voraus eingezogen wird, zu finanzieren, um die Zollabfertigung effizienter zu machen und die Kosten für den Staat zu senken.
Die Schweiz muss bei diesen Überlegungen auch die internationalen Verpflichtungen, einschliesslich der WTO-Abkommen und der Freihandelsabkommen, wie des Abkommens mit der Volksrepublik China, berücksichtigen.
Fragen
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie gross ist das geschätzte jährliche Volumen der Kleinsendungen, die über den Onlinehandel zwischen Unternehmen und Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in die Schweiz eingeführt werden? Welche logistischen Kanäle werden dabei am meisten genutzt?Welche vom Bund getragenen Kosten können auf die Sicherheits-, Qualitäts- und Steuerkontrollen in Zusammenhang mit diesen Sendungen zurückgeführt werden? Wie haben sich diese Kosten in den letzten Jahren entwickelt?Verfolgt der Bundesrat die Initiativen und die Vorschläge der Europäischen Union, die darauf abzielen, Beiträge oder spezifische Steuern einzuführen, um die Kontrollen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Onlinehandel zu finanzieren? Welche Auswirkungen könnten diese auf die Warenflüsse in die Schweiz haben?Welche Optionen erachtet der Bundesrat als vereinbar mit dem Schweizer Recht und mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz und als geeignet, um eine effiziente Finanzierung der Kontrollen sicherzustellen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen und unverhältnismässige Verwaltungskosten zu vermeiden?
→ Curia Vista
25.1049 — Investitionsversprechen des Bundes in der Aussenwirtschaftspolitik
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Nussbaumer Eric |
| Datum |
03.12.2025 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.02.2026 |
Die Schweiz hat sich im Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indien erstmalig vertraglich zu einer Zielsetzungsfestlegung für Direktinvestitionen von Investoren verpflichtet. In den ersten 15 Jahren sollen 15 Mia. US-Dollar EFTA-Investitionen von Investoren aus EFTA-Staaten in Indien getätigt werden. Basierend auf diesen Direktinvestitionen sollen in Indien innert 15 Jahren eine Million direkte Beschäftsigungsverhältnisse geschaffen werden. Die EFTA-Staaten sind damit erstmals eine Förderverpflichtung für Direktinvestitionen eingegangen. Werden die Ziele nicht erreicht und können sich die Vertragsparteien über die Abhilfemassnahmen nicht einigen, dann kann Indien einseitig befristete Abhilfemassnahmen in anderen Bereichen des Abkommens ergreifen. Es stellen sich im Hinblick auf weitere Wirtschaftsabkommen folgende Fragen:
- Sind solche vertragliche Investitionsversprechen für Direktinvestitionen von Investoren nun ein immerwährendes strategisches Instrument des Bundesrates in der Aussenwirtschaftspolitik?
- Soll dieses Instrument der anvisierten Direktinvestionen und der resultierenden Beschäftigungsverhältnisse auch in einem Vertrag mit den USA festgeschrieben werden?
- Ist der Bundesrat bereit, auch den USA ein einseitiges Recht auf Abhilfemassnahmen zu gewähren, wenn vertraglich anvisierte Direktinvestionen in der vereinbarten Frist nicht erreicht werden?
- Betrachtet der Bundesrat die mit Indien getroffene Regelung immer noch positiv, nachdem die regelbasierte Welthandelsordnung seit dem Abschluss des Vertrages vom Handelspartner USA nicht mehr respektiert wird und solche Investitionsversprechen zu Druckmitteln aufgestiegen sind?
- Wie beeurteilt der Bundesrat die Gefahr, dass solche Investitionsversprechen als permanentes Druckmittel eingesetzt werden, den europäischen Wirtschaftsstandort der EFTA-Staaten und die damit zusammenhanängenden Beschäftigungsmöglichkeiten in der Schweiz, in Norwegen, in Island und Liechtenstein zu schwächen?
- Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass der Bundesrat Investitionsversprechen von privaten Investoren in der Aussenwirtschaftspolitik mit Ausgeichsmassnahmen bei den Zolltarifen verbinden kann? Gedenkt der Bundesrat diese Möglichkeit und die entsprechenden Investitionshöhen zukünftig in jedem Verhandlungsmandat für ein Wirtschafts- oder Handelabkommen darzulegen und beim Parlament zu konsultieren?
→ Curia Vista
25.1027 — Auswirkungen der Übernahme der UNO-Modellkonvention für den Abschluss von DBA mit Entwicklungsländern
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Pamini Paolo |
| Datum |
19.06.2025 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.08.2025 |
Seit ein paar Jahren schliesst die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit BRICS-Staaten und Entwicklungsländern (z.B. Pakistan, Brasilien, Indien, Angola) nach der UNO-Modellkonvention ab, welche im Unterschied zum OECD-Musterabkommen Bestimmungen enthält, nach denen das Land des Kunden Umsätze aus aller Arten von Dienstleistungen (Beratung, Vermögensverwaltung, etc.) besteuern darf. Dies sogar dann, wenn die Dienstleistungen gar nicht in dem betreffenden Land, sondern aus der Schweiz erbracht werden.
Diese Besteuerung von Dienstleistungen an der Quelle hat insbesondere folgende negative Auswirkungen:
Aus Sicht der Schweiz (bzw. der SteuerzahlerInnen): Verlust von Steuersubstrat aufgrund der Anrechnung von ausländischen Steuern.Aus Sicht der betroffenen Unternehmen (bzw. deren Angestellten):
- Rechtsunsicherheit, Straf- und Reputationsrisiken sowie Umsetzungskosten im Zuge der Überwachung und Einhaltung komplexer ausländischer Vorschriften.
- Fragmentierung der Gesamt-Steuerschuld über die ganze Welt sowie faktische Brutto-Besteuerung der Umsätze. Faktisch führt dies zur Einführung von Säule 1 des OECD-Steuerprojekts, welche eine Marktbesteuerung bzw. zweite Mehrwertsteuer darstellt.
- Für AuslandschweizerInnen: Zunehmende Schwierigkeiten, in gewissen Ländern ein Schweizer Bankkonto zu eröffnen, weil sich Schweizer Banken aus diesen Märkten zurückziehen.Vor diesem Hintergrund stellen sich die folgenden Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat die dargestellten negativen Auswirkungen?Inwiefern können Bundesrat und Behörden die betroffenen Unternehmen bei der Erfüllung der komplexen Vorschriften im Ausland unterstützen?Weshalb fördert der Bundesrat indirekt die Einführung von OECD Säule 1, obwohl dies der Schweiz offensichtlich wirtschaftlich schadet? Warum akzeptiert der Bundesrat den Verlust von Steuersubstrat, obwohl er die OECD-Mindeststeuer (Säule 2) eingeführt hat, um gerade dies zu vermeiden?Mit welchen weiteren Ländern plant der Bundesrat, in nächster Zeit ein DBA nach der UNO-Modellkonvention abzuschliessen?
→ Curia Vista
24.1060 — Förderung der beruflichen Ausbildung schweizerischer Kapitäninnen, Kapitäne und Seeleute nach der Verordnung SR 747.341.2
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Pamini Paolo |
| Datum |
20.12.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 12.02.2025 |
Die geltende Verordnung vom 7. April 1976 über die Förderung der beruflichen Ausbildung schweizerischer Kapitäne und Seeleute (SR 747.341.2) wurde erlassen, weil die Ausbildung zum Kapitän, zur Kapitänin, zum Seemann oder zur Seefrau in einem Land mit Hochseeschifffahrt absolviert werden muss, das von den internationalen Gremien der Seeschifffahrt anerkannt ist, und weil es diese Ausbildung in der Schweiz nicht gibt.
Mehr denn je ist dieser Beruf für unser Land von strategischer Bedeutung, denn er trägt unbestritten dazu bei, die Versorgung der Schweiz mit Rohstoffen und Gütern auch in Krisensituationen sicherzustellen.
Artikel 2 der Verordnung sieht vor, dass die während der Ausbildungszeit gemachten Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Schulgeld, Schulmaterialien, Uniformen und Versicherungsprämien für Kranken- und Unfallversicherung erstattet werden. Laut Artikel 3 können auch Vorschüsse gewährt werden. Im Gegenzug wird der Beitragsempfänger oder die Beitragsempfängerin in Artikel 4 dazu verpflichtet, während mindestens drei Jahren an Bord schweizerischer Seeschiffe Dienst zu leisten.
Aus unerklärlichen Gründen hat das Schweizerische Seeschifffahrtsamt in Basel den Betroffenen mitgeteilt, dass der Bundesrat die Beiträge für diese Ausbildung gestrichen habe und die Verordnung aufgehoben werde.
Wer heute die Ausbildung zum Kapitän oder zur Kapitänin begonnen hat oder beginnen will, erhält vom Bund auch keine andere Form der Unterstützung. Hinzu kommt, dass Schweizer Studierende von den europäischen Akademien diskriminiert werden, indem bei ihnen eine jährliche Studiengebühr von 9500 Euro erhoben wird; damit werden sie den internationalen Studierenden aus Ländern ausserhalb Europas gleichgestellt.
Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:
Stimmt die Mitteilung des Schweizerischen Seeschifffahrtamtes in Basel?In letzter Zeit war die Schweiz mit Problemen bei der Versorgung unseres Landes mit Gütern (z. B. während der Covid 19-Pandemie, wegen des Ukraine-Konflikts, aufgrund der künftigen protektionistischen Politik der USA) konfrontiert. Hat der Bundesrat angesichts dieser Probleme internationale Abkommen unterzeichnet, damit in unserem Land die Versorgung mit Gütern im internationalen Krisenfall sichergestellt ist? Falls ja, mit welcher Behörde oder Gesellschaft der Seeschifffahrt?Wie hoch währen die Einsparungen des Bundes, wenn er auf die Ausbildung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die auf der Schweizer Hochseeflotte eingesetzt werden könnten, verzichten würde?
Antwort des Bundesrates:
Annahme
→ Curia Vista
24.1045 — Neutralität der Schweiz laut Erklärung vom 20. März 1815, Erklärung vom 31. August 1939 und heutiger Auffassung
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Pamini Paolo |
| Datum |
27.09.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.11.2024 |
Präambel
Im Schlussakt des Wiener Kongresses von 1815 wurde die immerwährende Neutralität der Schweiz anerkannt und garantiert. In der Erklärung vom 20. März 1815 heisst es im Originaltext: Les Puissances […], ayant reconnu que l’intérêt général réclame en faveur du Corps helvétique l’avantage d’une neutralité perpétuelle […]. Diese Neutralität wurde vom Bundesrat am 31. August 1939 bekräftigt, als er beim Ausbruch des 2. Weltkriegs in seiner Neutralitätserklärung erklärte, die Neutralität aufrechtzuerhalten und zu wahren, welche durch die Verträge von 1815 und die sie ergänzenden Abmachungen als im wahren Interesse der gesamten europäischen Politik liegend angesehen wurden.
Dennoch wird in aktuellen sicherheitspolitischen Berichten, wie dem „Bericht der Studienkommission für Sicherheitspolitik“ vom August 2024, kaum auf diese historischen Verpflichtungen Bezug genommen.
Hat die internationale Gemeinschaft das Abkommen von 1815 jemals gekündigt oder dessen Gültigkeit infrage gestellt? Da der Bundesrat in seiner Neutralitätserklärung vom 31. August 1939 formell auf dieses Abkommen Bezug nahm, scheint es bis mindestens zu diesem Zeitpunkt noch gültig gewesen zu sein.Wie beurteilt der Bundesrat die Relevanz der 1815 eingegangenen Neutralitätsverpflichtungen der Schweiz im Kontext der heutigen Sicherheitslage? Sind die Grundsätze des Wiener Kongresses weiterhin gültig?Sieht der Bundesrat keinen engen Zusammenhang zwischen Neutralität und Sicherheit, im Sinne, dass eine verminderte Neutralität und eine stärkere Ausrichtung auf eine kriegführende Partei oder Allianz die Sicherheit der Schweiz gefährden könnten?Wie bewertet der Bundesrat die Rolle der Schweiz in internationalen Krisensituationen und humanitären Operationen unter Berücksichtigung der im 21. Jahrhundert entwickelten Neutralität?Hat die teilweise Annäherung der Schweiz an westliche Positionen die internationale Wahrnehmung der schweizerischen Neutralität beeinträchtigt und könnte dies zum aktuellen Spannungszustand beigetragen haben?Könnte der Vor-Konflikt-Zustand, in dem sich auch die Schweiz laut dem Bericht befindet, mit einer reduzierten Neutralitätspolitik und der Ausrichtung auf gemeinsame westliche Werte zusammenhängen?Die vorliegende Anfrage wurde zusammen mit Herrn RA und Notar Niccolò Salvioni von Locarno vorbereitet.
→ Curia Vista
24.1020 — Bundesrat gefordert! - SRK überfordert? - Osteopathie-Notstand
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Weichelt Manuela |
| Datum |
17.04.2024 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2024 |
Nach dem neuen Gesundheitsberufegesetz gehört die Osteopathie zur medizinischen Grundversorgung. Das Studium ist in der Schweiz erst seit kurzem möglich. Zuvor mussten OsteopathInnen ihren Masterabschluss an einer ausländischen Hochschule machen. Bis Februar 2025 müssen die OsteophatInnen gemäss den Übergangsbestimmungen über eine schweizerische Bewilligung verfügen, ansonsten ihre Praxen schliessen.
Das mit der Prüfung der ausländischen Abschlüsse betreute Schweizerische Rote Kreuz (SRK) scheint systematisch die Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Diplome zu verweigern. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen. Das SRK musste gerichtlich gezwungen werden, die Gesuche materiell zu prüfen. Das SRK lehnt die Anerkennungen auch weiterhin grossmehrheitlich ab (2020 null und 2021 drei pos. Entscheide; vgl. Physio mit 874 pos. Entscheide), allerdings mit anderen Begründungen. Die Europarechtlerin, Astrid Epiney, ist der Meinung, dass ein pauschales Nichteintreten auf ein Gesuch um Anerkennung unzulässig sei und eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes geprüft werden müsse.
Das SRK verlangt von den Osteopath*innen Ausgleichsmassnahmen: Anpassungslehrgang mit Prüfung oder Prüfung auf Stufe Master FH. Nur, diese Ausgleichsmassnahmen können gar nicht erbracht werden. Der verlangte Anpassungslehrgang an der Haute école de santé Fribourg (HEdS) ist bis weit über 2025 hinaus ausgebucht, und ein Master FH in der Deutschschweiz wird erstmals 2026 angeboten. In der italienischen Schweiz besteht gar kein Lehrgang.
Ab dem nächstem Jahr verlieren hunderte von OsteopathInnen ihre Zulassung – es droht eine bedeutende medizinische Unterversorgung. Der Bundesrat übt die Aufsicht über die Prüfung der Gleichwertigkeit aus.
Was hat der Bundesrat im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion unternommen, um ein faires, rechtsstaatliches und diskriminierungsfreies Bewilligungsverfahren zu gewährleisten? Wie beurteilt der Bundesrat die Bewilligungspraxis des SRK im Hinblick auf das Freizügigkeitsabkommen?Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die drohende Unterversorgung im Bereich der Osteopathie verhindert werden kann? Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament eine Verlängerung der Übergangsfrist im Gesundheitsberufegesetz zu beantragen?
→ Curia Vista
23.1062 — Steht die Schweiz zum Schutz des geistigen Eigentums?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
von Falkenstein Patricia |
| Datum |
20.12.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 21.02.2024 |
In der WTO-Ministerkonferenz ist eine Aufweichung des Geistigen Eigentums vorgesehen. Die Schweiz war bis anhin klar in ihrer Position und hat die Bestrebungen der WTO, die Lockerung des Patentschutzes auf COVID-19 Therapeutika und Diagnostika auszuweiten, die dem Forschungsplatz Schweiz enormen Schaden zuführen würden, abgelehnt – auch gegen den Druck aus anderen Ländern.
Wie beurteilt der Bundesrat eine Ausdehnung des WTO-Beschlusses, bestimmte Vorschriften der TRIPS-Vereinbarung im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie durch Zwangslizenzen aufzuheben? Vor allem mit Blick auf den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz und der Bereitschaft der Forschung, angemessen auf zukünftige Gesundheitskrisen zu reagieren?Hält der Bundesrat an der einleitend beschriebenen Haltung fest und wird er diese Position auch in einem entsprechenden Mandat festhalten?Auch in der WHO wird über die Schwächung des geistigen Eigentums im Rahmen eines neuen Pandemieabkommen diskutiert. Der Verhandlungstext der WHO untergräbt den Schutz des geistigen Eigentum und befürwortet die Offenlegung von Fachwissen, Geschäftsgeheimnissen und Technologietransfer. Wie beurteilt der Bundesrat diese für den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz besorgniserregende Entwicklung? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweiz einem solch schädlichen Abkommen nicht beitritt.
→ Curia Vista
23.1053 — Welche Massnahmen werden ergriffen, um die exponentielle Zunahme der Wolfsbestände einzudämmen?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Bühler Manfred |
| Datum |
29.09.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.11.2023 |
Die Zahlen zur Zunahme der Wolfsbestände in der Schweiz sind schwindelerregend. Die Bestände wachsen exponentiell. In der Folge haben die Angriffe auf Nutztiere gleichermassen zugenommen, und mittlerweile ist die ganze Schweiz betroffen. Die Berglandwirtschaft, sowohl in den Alpen als auch im Jurabogen, leidet als erste unter dieser dramatischen Situation. Sehr oft werden Entschädigungen für gerissene Tiere nicht bezahlt, weil die Vorschriften (Höhe der Zäune usw.) nicht wörtlich befolgt wurden. Ausserdem ist nach geltendem Recht nicht zugelassen, einen oder mehrere Wölfe abzuschiessen, die mehrere Tiere auf einmal gerissen haben – die Kriterien, die dafür erfüllt werden müssten, sind viel zu kompliziert. Die Regulierung des Wolfsbestandes ist momentan unwirksam, davon zeugt dessen exponentielle Zunahme. Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wäre es mit einer Verordnungsänderung möglich, das Abschiessen eines Wolfes nach dem ersten Angriff legal zu machen, sofern er mindestens eine bestimmte Anzahl Tiere reisst (z. B. 6 oder 10)?
- Wenn ja, wäre der Bundesrat bereit, vor der Sommersaison 2024 die notwendigen Anpassungen zu machen?
- Wenn nein, welche rechtlichen Bestimmungen oder internationalen Abkommen müssten angepasst oder aufgehoben werden?
- Hält es der Bundesrat für notwendig, die Anzahl Wölfe in der Schweiz auf ein regulierbares Maximum zu reduzieren, und in welcher Grössenordnung könnte diese Zahl sein?
→ Curia Vista
23.1038 — Subventionierung des Transitgüterverkehrs
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Badran Jacqueline |
| Datum |
16.06.2023 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.08.2023 |
Im Zusammenhang mit den bilateralen Beziehungen der Schweiz mit der EU ist das Regelwerk rund um die "staatlichen Beihilfen" zentraler Bestandteil künftiger sektorieller Abkommen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
- Wie hoch sind die staatlichen Beihilfen der Schweiz für den reinen Transit-Güterverkehr durch die Schweiz absolut und ausgedrückt in Beiträgen pro Güterwagen und Fahrt.
- Wie hoch wären diese Subventionen, würde man einen angemessenen Anteil der Schienen-Infrastruktur-Investitionen (v.a. Neat) umlegen?
- Welche Güter respektive Güterklassen werden auf diesem Weg (meist Nord-Süd-Transit) durch die Schweiz geschickt? Ich bitte um eine Liste.
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgen diese Subventionen?
- Ist eine geldwerte Gegenleistung vereinbart? Wenn Ja, welche?
→ Curia Vista
22.1053 — TGV Neuenburg-Paris. Die Crux mit dem grenzüberschreitenden Regionalverkehr
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Cottier Damien |
| Datum |
28.09.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.11.2022 |
"Die Buchung für Ihre Reise kann nicht vorgenommen werden. Der Zug ist bereits ausgebucht oder fällt infolge einer Baustelle aus. (...)
Wir empfehlen Ihnen, eine andere Verbindung auszuwählen.
Bei Umsteigeverbindungen: Eventuell ist ein Kauf möglich, wenn Sie die Buchung in Teilstrecken aufteilen."
Diese Meldung erscheint auf der Internetseite der SBB, wenn man versucht, eine Reise Neuenburg-Paris via Frasne (F) für ein Datum nach dem Fahrplanwechsel (11.12.2022) zu buchen. Dieses Problem tritt systematisch auf. Es scheint daran zu liegen, dass die Strecke Neuenburg-Frasne im Regionalverkehr (RE in der Schweiz, TER in Frankreich) zurückgelegt wird, bevor dann ab Frasne wieder ein Fernverkehrszug benützt wird. Dadurch werden verschiedene französische Buchungssysteme aufgerufen. Die SNCF hat ihr System offenbar noch nicht für Buchungen von Reisen im Regionalverkehr nach dem 11. Dezember geöffnet, wodurch eine Buchung unmöglich ist. Dasselbe Problem tritt auch bei Buchungen für Reisen via Biel/Bienne-Delle-Belfort/Montbéliard auf. Für Verbindungen via Lausanne, Basel oder Genf (die eine Stunde länger dauern) hingegen ist die Buchung möglich. Hinzu kommt ein Programmfehler, der die Buchung in der zweiten Klasse zwischen Neuenburg und Frasne teilweise verunmöglicht.
Als aber die Direktverbindung Paris-Bern via Neuenburg Ende 2013 aufgehoben wurde, versprach man, das Angebot würde unverändert bleiben, ja sogar verbessert werden, indem bis Frasne schlicht anderes Rollmaterial eingesetzt würde. Zudem sei daran erinnert, dass im Rahmen des HGV-Anschluss-Gesetzes rund 100 Millionen Franken in die Verbesserung der Verbindung BernNeuenburgPontarlierFrasneDijon investiert wurden.
Dass aber simple Buchungen nicht möglich sind und der Eindruck vermittelt wird, der Zug sei ausgebucht oder falle aus, macht nicht gerade Werbung für diese Verbindung, ganz im Gegenteil!
Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:
- Ist er über diese wiederholt auftretenden Buchungsprobleme auf dem Laufenden?
- Ist er im Austausch mit den SBB oder den französischen Behörden, damit die Situation verbessert wird?
- Ist er andernfalls bereit, sich bei den SBB und französischen Partnern dafür einzusetzen, dass dieses Problem gelöst und auf dieser Linie, die eine ganze Region mit der französischen Hauptstadt verbindet, eine qualitativ hochwertige Dienstleistung sichergestellt wird?
- Ist er bereit, in Zukunft ein Kapitel über die Kundinnen und Kunden in die internationalen Abkommen über den Eisenbahnverkehr einzubauen?
→ Curia Vista
22.1022 — Horizon Europe. Die vom Parlament gesprochenen Mittel müssen in die Forschung und Innovation fliessen
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Fivaz Fabien |
| Datum |
11.05.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.08.2022 |
Aus der Staatsrechnung 2021 wird ersichtlich, dass rund 665 Millionen Franken, die für die Forschung vorgesehen waren, nicht ausgegeben worden sind (A231.0276 EU Forschung und Innovation). Es handelt sich dabei um Beträge, deren Ausschüttung an die Europäische Union im Rahmen der Assoziierung an Horizon Europe vorgesehen war. Schon 2014-2016, also bevor die Schweiz aus dem Programm Horizon ausgeschlossen wurde, wurden rund 800 Millionen Franken, die für die Forschung vorgesehen waren, nicht dafür eingesetzt. Es ist zu befürchten, dass dieses Problem erneut auftritt.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Ist der für 2021 vorgesehene Betrag verloren, oder kann er auf Folgejahre übertragen werden? Falls ja, wie?
- Der Bundesrat hat für die Jahre 2021/2022 1,2 Milliarden Franken vorgesehen. Wie wird dieser Betrag auf die verschiedenen Akteure (SNF, Innosuisse, vom SBFI direkt vergebene Mittel etc.) aufgeteilt?
- Kann die Bundesverwaltung einen Standbericht vorlegen, der regelmässig Aufschluss gibt über die Ausgaben, die im Rahmen der Schweizer Übergangsmassnahmen und der zusätzlichen Massnahmen zu Horizon Europe (Unterstützung der Schweizer Forscherinnen und Forscher in den Konsortien durch das SBFI, SNF-Stipendien, Projekte der Innosuisse etc.) getätigt werden?
- Beabsichtigt der Bundesrat für den Fall, dass die im Horizon-Paket 2021-2027 vorgesehenen Mittel (5,4 Milliarden Franken) nicht ausgegebenen werden, diese Gelder in die Forschung und Innovation fliessen zu lassen? Falls ja, wie?
- Welche Beträge sind für zusätzliche Massnahmen in den Schlüsselbereichen vorgesehen (Raumfahrt, Quantentechnologie, Digitalisierung)?
→ Curia Vista
22.1013 — Welche Aufdatierungen stehen in welchen Produktegruppen des MRA-Abkommens an?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Nussbaumer Eric |
| Datum |
18.03.2022 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.05.2022 |
Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen regelt im Anhang 1 in 20 Kapiteln die sektor- und produktepsezifischen Bestimmungen und damit den Geltungsbereich des Abkommens. Ich bitte den Bundesrat in der Beantwortung dieser Anfrage aufzuzeigen, für welche Kapitel des Anhangs 1 in der Europäischen Union die Rechts- und Verwaltungsvorschriften bereits in Überarbeitung sind oder zur Überarbeitung anstehen und auf wann die entsprechenden Aufdatierungen der jeweiligen Kapitel im MRA-Abkommen für die Unternehmen in der Schweiz wünschenswert wären.
→ Curia Vista
21.1043 — Die Medtech-Unternehmen sind in Gefahr
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
de Quattro Jacqueline |
| Datum |
16.06.2021 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.08.2021 |
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (EU-MDR) haben Medtech-Unternehmen ihren freien Zugang zum EU-Binnenmarkt verloren. Infolge des Abbruchs der Verhandlungen über das Rahmenabkommen garantiert die Europäische Union die gegenseitige Anerkennung nicht mehr. Die Unternehmen müssen nun eine Person innerhalb der EU bevollmächtigen, was mit erhöhten Kosten und erheblichen Regulierungsfolgen einhergeht. Zudem laufen 54 Hersteller Gefahr, aufgrund der fehlenden Anerkennung ihrer von einer bezeichneten Stelle in der Schweiz ausgestellten CE-Bescheinigung vom Markt zu verschwinden. Die zum Verkauf ihrer Produkte in Europa neu benötigte Bescheinigung werden sie erst nach vielen Monaten erhalten können.
Darüber hinaus müssen gemäss Artikel 51 der Medizinprodukteverordnung (MepV) europäische Hersteller in Zukunft eine Person in der Schweiz bevollmächtigen. Diese Bestimmung macht unseren Markt weniger interessant und macht Parallelimporte unmöglich. Gesundheitsfachpersonen befürchten Versorgungsengpässe und einen Preisanstieg.
Da die Schweiz die Vorschriften der EU-MDR in innerstaatliches Recht umgesetzt hat, werden Unternehmen auch bei der Zertifizierung von Produkten, die ausschliesslich in der Schweiz verkauft werden, vor Probleme gestellt.
Eine einzige bezeichnete Stelle kann das MD-Kennzeichen ausstellen (Art. 13 MepV, für eine CE-Kennzeichnung wird eine bevollmächtigte Person in der EU benötigt). Somit haben Medtech-Startups nun weniger günstige Bedingungen als ihre europäischen Konkurrenten. Der Anreiz für Innovationen in der Schweiz wird für Investoren und Unternehmer geringer.
Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
- Wann wird das BAG oder die Swissmedic über die Folgen in der Praxis des Auslaufens des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) informieren?
- Welche Lösungen zieht der Bundesrat in Betracht, um die Auswirkungen dieser Situation auf die Schweizer Unternehmen im Bereich des Exports in die EU, des Vertriebs in der Schweiz und für die 54 Hersteller, die in Europa nicht mehr verkaufen können, zu reduzieren?
- Welche Massnahmen wird der Bundesrat treffen, damit keine Knappheit an Medizinprodukten entsteht und damit ein allfälliger Preisanstieg verhindert wird?
- Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um dynamische Innovationen in unserem Land sicherzustellen?
- Welche Massnahmen wird der Bundesrat umsetzen, um zu garantieren, dass die Hersteller in Bezug auf die MD-Kennzeichnung nach Artikel 13 MepV eine Wahl haben?
→ Curia Vista
20.1017 — Pflichtbeiträge für die integrale Beteiligung an europäischen Kooperationsprogrammen 2021-2027
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Nussbaumer Eric |
| Datum |
08.06.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 02.09.2020 |
Der Bundesrat hat mit der Botschaft 20.052 die Pflichtbeiträge zur integralen Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen Horizon Europe, am Euratom-Programm, an ITER und am Digital Europe Programm für die Periode 2021-2027 mit 5422,6 Millionen Franken beziffert. (Tabelle 7 in der Botschaft).
- Wie hoch schätzt der Bundesrat die Pflichtbeiträge für eine integrale Beteiligung der Schweiz am EU-Kooperationsprogramm Erasmus+ für die Periode 2021-2027?
- Wie hoch schätzt der Bundesrat die Pflichtbeiträge für eine integrale Beteiligung der Schweiz am EU-Kooperationsprogramm CreativeEurope für die Periode 2021-2027?
- Wie lauten die mutmasslichen Berechnungsmethoden für die Pflichtbeiträge der Schweiz in diesen beiden Programmen?
→ Curia Vista
20.1010 — Covid-19 wird eine Rezession auslösen. Begrenzen wir die Immigration und sichern wir so den inländischen Arbeitskräften die Arbeitsplätze
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Marchesi Piero |
| Datum |
06.05.2020 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 01.07.2020 |
Die Covid-19-Pandemie wird zweifellos die Wirtschaft stark verlangsamen und voraussichtlich eine Rezession auslösen.
Die Fachleute gehen davon aus, dass die Arbeitslosigkeit in der Schweiz auf bis zu 7 Prozent steigen könnte - das wäre das Dreifache der im ersten Quartal 2020 registrierten Arbeitslosenquote.
Die Nachbarländer der Schweiz, insbesondere Italien und Frankreich, zeichnen sich nicht gerade durch eine besonders dynamische Wirtschaft aus. Die Arbeitslosigkeit ist in diesen Ländern viel höher als in der Schweiz. Man kann daher davon ausgehen, dass in unseren EU-Nachbarländern die Arbeitslosigkeit in noch stärkerem Mass ansteigen wird, was dazu führen wird, dass unser Land für ausländische Arbeitskräfte noch attraktiver wird. Es ist daher nicht schwer vorherzusagen, dass es noch häufiger dazu kommen wird, dass inländische durch billige ausländische Arbeitskräfte ersetzt werden.
- Teilt der Bundesrat diese Analyse?
- Welche Szenarien hat er ausgearbeitet in Bezug auf die genannte Problematik?
- Falls ja, was will er tun, um ihr entgegenzuwirken?
- Ist es denkbar, dass aufgrund der besonderen Situation das Freizügigkeitsabkommen vorläufig ausgesetzt wird, damit die Einstellung von inländischen Arbeitskräften gefördert wird?
- Falls nein, welche Massnahmen will er ergreifen?
→ Curia Vista
19.1058 — Zukünftige Verträge mit der EU unterstehen dem Rahmenvertrag
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Herzog Verena |
| Datum |
27.09.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.11.2019 |
Gemäss vorliegendem Vertragstext zum Rahmenabkommen ist das Abkommen auf alle zukünftigen Marktzugangsabkommen anwendbar. Zurzeit sind verschiedene Abkommen in der Pipeline. Verhandelt wird gemäss der Homepage des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über Strom, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit, öffentliche Gesundheit, Emissionshandel, Kreatives Europa, Polizeizusammenarbeit und Eurodac. Zudem wurde lange Zeit über die Themen Forschungszusammenarbeit, Finanzdienstleistungen, Luftverkehr/Kabotage, Europäische Eisenbahnagentur (ERA), PRS und GNSS-Agentur Galileo gesprochen. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche der momentan offenen und geplanten Verhandlungsdossiers oder Teile davon gelten gemäss Bundesrat als Marktzugangsabkommen?
- Welche der momentan offenen und geplanten Verhandlungsdossiers oder Teile davon gelten gemäss EU als Marktzugangsabkommen?
- Präjudiziert die momentane, verhandlungstaktische Verknüpfung der EU von allen diesen offenen Abkommen mit dem Rahmenabkommen eine spätere Unterstellung unter das Rahmenabkommen? Offiziell will die EU keine weiteren Marktzugangsabkommen mit der Schweiz abschliessen, bis es ein Rahmenabkommen gibt, und blockiert dabei alle die genannten Themen. Ist also davon auszugehen, dass die EU alle diese Abkommen als binnenmarktrelevant ansieht?
- Wer entscheidet darüber, ob ein neuer Vertrag dem Rahmenabkommen gemäss Artikel 2 Absatz 1 untersteht?
- Wie sieht das Prozedere zur Unterstellung neuer Verträge unter das Rahmenabkommen aus? Artikel 2 Absatz 1 impliziert einen Automatismus.
- Wer entscheidet darüber, ob ein neuer Vertrag dem Abkommen untersteht, wenn die Meinungen der EU und der Schweiz darüber auseinandergehen? Welche Rolle hat dabei der Gemischte Ausschuss, das Schiedsgericht und der EuGH?
- Wie gross ist der Handlungsspielraum der Schweiz, zukünftige Abkommen nicht dem Rahmenabkommen zu unterstellen?
→ Curia Vista
19.1035 — Das institutionelle Rahmenabkommen ist nicht lebenswichtig. Die Zeit wird es richten
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Chiesa Marco |
| Datum |
17.06.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.08.2019 |
In einem Interview, das am 15. Juni in der Online-Ausgabe des "Corriere del Ticino" und am 17. Juni in "La Regione" erschien, hat Bundesrat Ignazio Cassis bestätigt, was die SVP schon lange sagt: Das institutionelle Rahmenabkommen ist für die Schweiz nicht lebenswichtig. Die Schweiz bestehe weiter, sagt der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten, und dies trotz der Unkenrufe der Economiesuisse und der Euroturbos. Würde das Rahmenabkommen nicht zu einem Abschluss gelangen, weil das Parlament es stoppt oder es in einer Volksabstimmung abgelehnt wird, so wäre das nach Ansicht von Ignazio Cassis kein Unglück. Klarer geht nimmer!
Darum und um eines der Lieblingsargumente der Befürworterinnen und Befürworter dieses kolonialistischen Abkommens, nämlich die Gefahr des Isolationismus, vom Tisch zu wischen, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Teilt der Bundesrat die Auffassung von Bundesrat Cassis, insbesondere dessen Meinung, eine Nichtunterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens sei für unser Land kein Drama?
- Könnten die Schweizer Unternehmen auch ohne institutionelles Abkommen ihre Güter weiterhin in die EU exportieren? Ist der berüchtigte Marktzugang also auch ohne Unterzeichnung des institutionellen Abkommens gewährleistet?
- Für den Fall, dass die Schweiz das Rahmenabkommen nicht unterschreibt und die EU zu Wirtschafts- und Handelsrepressalien greifen würde, hat die Schweiz die Möglichkeit, die Absicht und die Kraft, Gegenmassnahmen zum Schutz der eigenen Interessen zu ergreifen?
- Sind diese Gegenmassnahmen bereits festgelegt? Wenn nicht, wäre es nicht umsichtig und schlau, eine Liste mit möglichen Gegenmassnahmen gegen einen zunehmenden Druck der EU zu erstellen, um nicht auf dem falschen Fuss erwischt zu werden?
- Sollte der Bundesrat als Kollegium die Schweizer Bevölkerung nicht transparent darüber informieren, dass das institutionelle Rahmenabkommen das Überleben unseres Landes nicht infrage stellt, statt das Feld den Drohungen gewisser Wirtschaftsverbände und politischer Parteien zu überlassen?
→ Curia Vista
19.1020 — Die Schweiz steht in Italien trotz ihrer Anstrengungen immer noch auf der schwarzen Liste für natürliche Personen. Missachtete Gegenseitigkeit und passive Aussenpolitik
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Chiesa Marco |
| Datum |
07.05.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 03.07.2019 |
Die Schweiz steht in Italien nach wie vor auf der schwarzen Liste für natürliche Personen. Am 28. Juni 2017 bestätigte der Bundesrat, aus seiner Sicht gebe es seit dem Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-I) und aufgrund der Vereinbarungen in der Roadmap keinen Grund mehr dafür, dass die Schweiz auf der schwarzen Liste von 1999 figuriert. Am 23. Februar 2015 wurden nämlich ein Änderungsprotokoll zum DBA-I sowie eine Roadmap für die Weiterführung des Finanz- und Steuerdialogs unterzeichnet. Mit dem Änderungsprotokoll zum DBA-I wurde die Klausel zum Informationsaustausch auf Anfrage dem internationalen Standard angepasst. Die Bestimmung ist am 13. Juli 2016 in Kraft getreten und für Tatbestände anwendbar, die sich ab dem Tag der Unterzeichnung zugetragen haben. Die Roadmap legt unter anderem die Bedingungen für die Streichung der Schweiz von den italienischen schwarzen Listen beziehungsweise die Aufnahme in die weissen Listen fest.
Die Aufrechterhaltung der Diskriminierung ermöglicht es Italien, in Verfahren, die durch Gruppenanfragen ausgelöst werden, bei in Italien steuerpflichtigen Personen mit Bankkonten in der Schweiz die Beweislast umzukehren. Gleichzeitig hat der italienische Staat für Ausländerinnen und Ausländer, die sich in Italien niederlassen, eine Pauschalbesteuerung eingeführt. Die schwarze Liste, auf der die Schweiz figuriert, war auch Thema beim offiziellen Treffen vom 3. Mai 2018 mit dem Präsidenten der italienischen Abgeordnetenkammer, Roberto Fico. Der Bundesrat hat in seiner letzten Antwort zu diesem Thema versichert, es würden Massnahmen evaluiert, die mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Einklang stehen, sollten die gegenwärtigen Bemühungen zum Entfernen der Schweiz von dieser diskriminierenden Liste zu keinem konkreten Ergebnis führen.
Jahre nach diesen Versprechen stelle ich die folgenden Fragen:
- Bestätigt der Bundesrat nach wie vor, dass die Schweiz auf keiner italienischen schwarzen Liste stehen dürfte, da sie alle eingegangenen Verpflichtungen erfüllt?
- Was wurde inzwischen unternommen, um der italienischen Regierung unsere Argumente nahezubringen?
- Wäre es nicht an der Zeit, wegen dieser ungerechtfertigten Diskriminierung Sanktionen gegenüber Italien vorzusehen?
- Wie könnten die Massnahmen aussehen, mit denen man dieser Ungleichbehandlung entgegentreten kann?
- Wird der Bundesrat jetzt endlich handeln, oder zieht er eine passive Aussenpolitik zum Schutz der Schweizer Interessen vor?
→ Curia Vista
19.1008 — Arbeitslosenentschädigung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Wird die Schweiz zur Kasse gebeten?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Chiesa Marco |
| Datum |
20.03.2019 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.05.2019 |
Es wird immer wahrscheinlicher, dass auch die Schweiz bei der Arbeitslosenentschädigung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger künftig zur Kasse gebeten wird. Dahingehend äussert sich etwa der "Corriere del Ticino" vom 20. März 2019. Diese Überlegung leitet sich aus einem ersten in Brüssel geschlossenen, noch brüchigen Kompromiss zu den Arbeitslosenentschädigungen ab, wonach die Pflicht zur Auszahlung dieser Entschädigungen künftig dem Staat, in dem die betreffende Person arbeitet, und nicht mehr dem Wohnsitzstaat zufallen würde. Um den Befürchtungen der Grenzgängerinnen und Grenzgänger entgegenzutreten, haben die EU-Kommission und das Parlament entschieden, dass die Arbeitslosenentschädigungen für 15 Monate "exportiert" werden können, wenn eine Person arbeitslos ist und sich für die Arbeitsuche in einen anderen Staat begeben will. Diese Regel gilt nicht nur für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, sondern für sämtliche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Wer sich aber zum Arbeiten im Ausland niedergelassen hat, kann die Leistungen nur für sechs Monate in einen anderen EU-Staat "exportieren". Die Einigung ist zwar noch sehr brüchig, aber ihre Auswirkungen auf die Schweiz sind enorm.
In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:
- Wie hoch würde die Rechnung für unser Land ausfallen, wenn dieser Kompromiss umgesetzt wird?
- Könnte die Schweiz frei entscheiden, dass sie diese europäische Regelung nicht übernehmen will?
- Wird sich das Schweizervolk diesbezüglich äussern können?
- Ist von Repressalien durch die EU auszugehen, falls wir die Übernahme der Regelung verweigern?
- Würde uns das institutionelle Rahmenabkommen, zu dem zurzeit eine Konsultation läuft, dazu verpflichten, diese Regelung zu übernehmen? Würden wir andernfalls ganz bestimmten, quantifizierbaren Ausgleichs- oder Vergeltungsmassnahmen ausgesetzt sein?
- Sieht das institutionelle Rahmenabkommen vor, dass das europäische Recht via Entscheide des Europäischen Gerichtshofs die Gesetze in der Schweiz diktieren und die Entscheide des Schiedsgerichtes vorgeben kann?
- Falls wir die Übernahme der neuen Regelung nicht akzeptieren, würde das in diesem Fall bedeuten, dass wir mit Sanktionen belegt werden, unsere Verurteilung aber gleich selber unterschrieben haben?
→ Curia Vista
18.1087 — Werden Gefährder im Schengen-Raum nicht genügend überwacht?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Salzmann Werner |
| Datum |
12.12.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.02.2019 |
Das traurige Attentat in Strassburg hat gezeigt, dass ein Gefährder, der sowohl in Frankreich wie in der Schweiz straf- und auffällig war, sich eine Waffe beschaffen und einen Terroranschlag vornehmen kann.
Fragen:
- Wie (elektronisch/schriftlich/mündlich) und wann (Zeitpunkt) erfolgte der Datenaustausch zwischen den Schengen-Staaten Frankreich und Schweiz sowie wie zwischen den Kantonen und dem Bund bei diesem Attentäter?
- Was bedeutet es genau, wenn sich eine Person auf der Liste der Gefährder befindet, in Bezug auf die Überwachung bzw. auf seine Mobilität?
- Wieso wurde aufgrund der Beurteilung des Fedpol diese Person nicht stärker überwacht?
→ Curia Vista
18.1079 — Erpressungen durch die EU im Gesundheitsbereich?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Herzog Verena |
| Datum |
06.12.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.02.2019 |
Der Abschluss eines Gesundheitsabkommens mit der EU ist momentan angeblich blockiert. Der Bundesrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten:
- Seit wann verknüpft die EU die Frage der institutionellen Einbindung mit dem Gesundheitsabkommen?
- Offiziell hiess es stets, neue Marktzugangsdossiers würden nicht mehr verhandelt ohne Rahmenabkommen. Das Gesundheitsabkommen ist kein Marktzugangsdossier. Weshalb verknüpft die EU trotzdem diese Abkommen?
- Wie lange toleriert der Bundesrat diese Schikanen der EU?
- Gemäss Aussagen des Bundesamtes für Gesundheit und der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat der Stillstand der Verhandlungen "besorgniserregende Auswirkungen auf die nationale Sicherheit im Bereich der Gesundheit" und sei "besonders heikel für die Wahrung der öffentlichen Gesundheit". Entweder ist das eine masslose Übertreibung, oder die EU gefährdet mit ihrer politisch motivierten Verhandlungstaktik die Gesundheit und Sicherheit der Schweizer Bevölkerung. Beides wäre inakzeptabel. Wie stellt sich der Bundesrat dazu?
→ Curia Vista
18.1070 — Stillstand beim Grenzgängerabkommen. Geht das Tessin leer aus?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Chiesa Marco |
| Datum |
27.11.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.02.2019 |
Den schweizerischen und italienischen Medien zufolge wurde die Unterzeichnung des Grenzgängerabkommens, das von der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes und dem italienischen Finanzminister 2015 paraphiert wurde, endgültig auf Eis gelegt. Einige Abgeordnete der 5-Sterne-Bewegung sind der Meinung, dass das institutionelle Verfahren in der Abgeordnetenkammer völlig zum Stillstand gekommen ist und dass die Unterzeichnung - auf Druck von Lega und 5-Sterne-Bewegung hin - schon lange nicht mehr auf der politischen Agenda der Regierung steht. Nach Jahren der Verhandlung zwischen den Parteien, Wortschwallen, wechselseitigen Beschuldigungen, Schritten nach vorn und zurück soll alles beim Alten bleiben. Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden weiterhin Quellensteuern in der Schweiz zahlen und die Kantone Ausgleichszahlungen an Italien leisten. Dem Tessin werden zusätzliche Steuererträge in Höhe von mindestens 12 Millionen Franken fehlen, weil sein Anteil an den Quellensteuern nicht von den aktuell geltenden 61,2 Prozent auf 70 Prozent angehoben wird. Auch dem Kampf gegen Lohndumping wird diese Entwicklung einen starken Dämpfer verpassen. Befinden wir uns etwa am Ende einer traditionalistischen TV-Serie, bei der sich alles verändert, damit im Grunde alles so bleibt, wie es ist? Und die Schweiz - die Musterschülerin - wird erneut das Gesicht verlieren, oder zumindest werden unsere Verhandlungsdelegation und unsere politische Klasse ein schlechtes Zeugnis bekommen. Zur Klärung:
- Wie ist der Stand beim Verfahren zur Unterzeichnung des Grenzgängerabkommens?
- Ist es wahr, dass das Grenzgängerabkommen schon abgeschrieben wurde und es keine Hoffnung mehr gibt, dass es in den nächsten Jahren in Kraft treten könnte?
- Wie fällt die Gesamtbewertung des Bundesrates betreffend die mit Italien aufgestellte Roadmap aus? Kann unserer Delegation vielleicht Naivität vorgeworfen werden?
- Welche Vorteile hat unser Land von Italien erhalten, und welche Gegenleistungen hat die Schweiz im Zusammenhang mit der Roadmap Italien effektiv zugestanden?
- Gedenkt der Bundesrat, gegenüber Italien aktiv zu werden, oder begnügt er sich damit, die Konsequenzen der in Rom getroffenen Entscheidungen zu tragen?
- Zu seiner Zeit hatte es der Bundesrat abgelehnt, für den Kanton Tessin eine Entschädigung vorzusehen für den Fall, dass das Abkommen nicht unterzeichnet werden sollte. Wird mein Kanton also leer ausgehen?
- In die Roadmap wurde auch die Frage des Zugangs zum italienischen Finanzmarkt aufgenommen. Wie ist hier der Stand der Dinge? Können die Tessiner Finanzdienstleister davon ausgehen, dass solch ein Zugang in Kürze freigegeben wird? Ist es vorgesehen, dass die Schweiz in nächster Zeit Druck ausüben wird, um den Zugang zu gewährleisten?
→ Curia Vista
18.1049 — Abrede zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Ausübung des Ingenieur- und Architektenberufes, in Kraft seit dem 11. Januar 1938. Noch aktuell oder obsolet?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Romano Marco |
| Datum |
19.09.2018 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.11.2018 |
Seit dem 1. Juni 2002 ist der freie Personenverkehr für Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure zwischen der Europäischen Union und der Schweiz im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit, das am 21. Juni 1999 abgeschlossen wurde (Personenfreizügigkeitsabkommen, SR 0.142.112.681), geregelt.
Seit einigen Monaten erhält das Sekretariat des Ordine Ticinese degli Ingegneri e degli Architetti (OTIA; Tessiner Berufsstand der Ingenieurinnen, Ingenieure, Architektinnen und Architekten) von Berufsangehörigen aus Italien Anfragen für einen Eintrag im Register der OTIA; dabei berufen sie sich auf die Abrede zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Ausübung des Ingenieur- und Architektenberufes, die seit dem 11. Januar 1938 in Kraft ist (Abrede von 1938, SR 0.142.114.547). Die Abrede von 1938 enthält verschiedene (weniger strenge) Voraussetzungen in Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr für Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten als das Personenfreizügigkeitsabkommen. Das bedeutet, dass zwei Abkommen in Kraft sind, die sich widersprechen.
Daher gelange ich mit den folgenden Fragen an den Bundesrat:
- In welchem Verhältnis stehen die Abrede von 1938 (SR 0.142.114.547) und das Personenfreizügigkeitsabkommen von 1999 (SR 0.142.112.681)?
- Hätte die Abrede von 1938 bei der Genehmigung und dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens nicht beidseitig gekündigt werden sollen? Weshalb ist die Abrede von 1938 noch in Kraft?
- Wurde die Abrede von 1938 durch das Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens nicht obsolet?
- Wäre es angesichts des geltenden rechtlichen Rahmens nicht sinnvoll und angebracht, die Abrede von 1938 als nicht mehr gültig zu erklären und in der Folge mit Italien zu vereinbaren, sie aufzuheben?
- Welche Schritte plant der Bundesrat, um die Situation zu klären (insbesondere um im Interesse der Personenfreizügigkeit die nötige Rechtssicherheit zu schaffen und die Qualität der Berufsfachleute sicherzustellen), eine Situation, die für die betroffenen Berufsstände zu konkreten Problemen führt?
→ Curia Vista
17.1069 — Recycling-Privileg auch für schweizerische Unternehmen oder Entlastung über eine grössere Werttoleranz
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Fässler Daniel |
| Datum |
29.09.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.11.2017 |
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Reach) vom 18. Dezember 2006 verfolgt das Ziel, Risiken durch Chemikalien zu bewerten und zu begrenzen und den Verwendern geeignete Sicherheitsinformationen zukommen zu lassen. Abfall ist vom Anwendungsbereich der Reach-Verordnung ausgenommen. Von der Registrierungspflicht teilweise ausgenommen sind Produkte und Sekundärrohstoffe, die im Rahmen eines Recycling-Verfahrens zurückgewonnen werden (Art. 2 Abs. 7d; "Recycling-Privileg"). Voraussetzung dafür ist, dass das Material innerhalb der EU zurückgewonnen wird.
Die Reach-Verordnung hat direkte Auswirkungen auf jene schweizerischen Unternehmen, welche Stoffe im Sinne der Verordnung herstellen und in die EU ausführen. Dazu gehören auch Recycling-Unternehmen, welche in der Schweiz Abfälle aufbereiten, um sie wieder in den Wirtschaftskreislauf einzubringen. Exportiert ein schweizerisches Unternehmen im Rahmen eines Recycling-Verfahrens zurückgewonnene Stoffe in die EU, kann dieses das Recycling-Privileg nicht beanspruchen. Die entsprechenden Stoffe unterliegen damit in vollem Umfang der Registrierungspflicht. Dies gilt selbst dann, wenn der dem Recycling-Verfahren zugeführte Abfall vorher aus der EU in die Schweiz eingeführt wurde. Da die Lieferkette mit der Umwandlung von Abfall zu einem Stoff endet, handelt es sich nicht um einen Reimport. Dieses Handelshemmnis besteht so lange, als die Schweiz mit der EU kein Abkommen abschliesst, welches schweizerische Unternehmen im Reach-Bereich den EU-Unternehmen gleichstellt.
Diese Rechtslage ist vor allem für jene schweizerischen Unternehmen ein Handelshemmnis, welche in der Schweiz hochwertige Kunststoffe rezyklieren und danach in die EU exportieren. Die Situation wird noch verschärft, da die Schweizer Zollbehörden den zollfreien Export von im Recycling-Verfahren hergestellten Stoffen nur zulassen, wenn beim Import des Abfalls für mindestens 75 Prozent ein Ursprungsnachweis erbracht werden kann. Dies ist in der Praxis kaum nachweisbar.
Fragen:
- Wie gross ist der Exportanteil beim im Recycling-Verfahren hergestellten Kunststoffgranulat?
- Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Benachteiligung von schweizerischen Recycling-Unternehmen zu beseitigen?
- Ist er bereit, die Werttoleranz beim Import von Abfall bzw. beim Wiederexport von im Recycling-Verfahren hergestellten Stoffen von 25 Prozent auf 50 Prozent zu erhöhen?
→ Curia Vista
17.1043 — Diskriminierung von EU-Mitgliedstaaten nach politischer Opportunität
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Zanetti Claudio |
| Datum |
14.06.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.08.2017 |
Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit Schweiz-EU auf Bulgarien und Rumänien führte der Bundesrat in seinen Abstimmungserläuterungen aus, dass die Weiterführung des Abkommens nur bei der Anwendung auf alle EU-Staaten gewährleistet sei: "Diese sollen nicht unterschiedlich behandelt werden. Die Schweiz würde eine Diskriminierung einzelner Kantone auch nicht hinnehmen."
In einem Grundsatzentscheid hielt das Bundesverwaltungsgericht kürzlich fest, die Schweiz dürfe Asylsuchende nicht mehr gestützt auf das Dublin-Abkommen nach Ungarn zurückschaffen. Dazu sei die dortige Lage zu instabil und unklar - eine eindeutige Ungleichbehandlung von EU-Staaten.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist die Nichtdiskriminierung von EU-Staaten, also deren Gleichbehandlung, ein rechtlich verbindlicher Grundsatz der schweizerischen Aussenpolitik, oder wird im Einzelfall nach politischer Opportunität entschieden?
- Hat sich die EU in irgendeiner Weise gegen die Diskriminierung ihres Mitgliedstaates Ungarn gewehrt, oder nimmt sie eine solche Ungleichbehandlung - entgegen der Aussage des Bundesrates in den obenerwähnten Erläuterungen - hin, wenn sie es politisch für opportun hält?
- Wie beurteilt er die Substanz einer "Wertegemeinschaft", die eine Diskriminierung ihrer Mitglieder bzw. unterschiedliche Standards hinsichtlich der Menschenrechte hinnimmt?
- Was unternimmt er, um seine völkerrechtlichen Vertragspartner zur gleichen Vertragstreue anzuhalten, die die Schweiz auszeichnet?
- Warum hält er sich penibel selbst an untergeordnete Bestimmungen des Völkerrechts, während sich andere Staaten diesbezüglich wesentlich "pragmatischer" verhalten?
→ Curia Vista
17.1044 — Funktioniert das Dublin-Verfahren?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Keller Peter |
| Datum |
14.06.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.08.2017 |
Gemäss Dublin-Abkommen kann die Schweiz jene Migranten, die bereits in einem anderen Dublin-Staat Asyl beantragt haben, dorthin überstellen. Da die Schweiz von Dublin-Staaten umgeben ist, könnten also theoretisch nur Flüchtlinge, die per Flugzeug in die Schweiz gelangt sind, nicht rücküberstellt werden. Wie es scheint, funktioniert dieses Verfahren entgegen allen Beteuerungen in der Praxis leider nicht.
Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Asylgesuche wurden in der Schweiz seit 2010 bis heute gestellt?
- Wie viele dieser Gesuche wurden von Migranten gestellt, die bereits in einem anderen Dublin-Staat registriert waren?
- Wie viele Gesuche zur Übernahme von Dublin-Migranten stellte die Schweiz anderen Dublin-Staaten seit 2010 bis heute?
- Wie viele dieser Gesuche wurden von den angefragten Staaten im gleichen Zeitraum akzeptiert?
- Wie viele Überstellungen haben im gleichen Zeitraum tatsächlich stattgefunden?
→ Curia Vista
17.1005 — Personen aus Nicht-Schengen-Staaten mit Immobilien in der Schweiz. Wie können die Einreiseverfahren vereinfacht werden?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Buttet Yannick |
| Datum |
14.03.2017 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.05.2017 |
Für Personen aus Nicht-Schengen-Staaten ist es nicht leicht, eine Immobilie in der Schweiz zu erwerben. Doch auch wenn das geschafft ist, sind noch nicht alle Hürden überwunden, da diese Personen von den Behörden erst noch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten müssen.
Wäre der Bundesrat deshalb bereit zu untersuchen, welche Möglichkeiten es gibt, um diesen Eigentümerinnen und Eigentümern Erleichterungen für die Einreise in die Schweiz zu gewähren?
Es ist überflüssig, Personen, die Zeit an ihrem Zweitwohnsitz verbringen und dort Geld ausgeben wollen, mühselige und teure Behördengänge vorzuschreiben. Folglich könnte unser Land die Einreise in die Schweiz erleichtern, damit diese Eigentümerinnen und Eigentümer regelmässiger zu ihrem Zweitwohnsitz reisen.
→ Curia Vista
16.1084 — Wo steht das Rahmenabkommen mit der EU? Sind Zahlungen geplant?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Stamm Luzi |
| Datum |
16.12.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.02.2017 |
Noch im August 2016 äusserte sich Bundesrat Burkhalter in der "NZZ am Sonntag", dass bezüglich Rahmenabkommen mit der EU "eine Abstimmung heute beim Volk nicht durchkäme". Ob das zutrifft, ist umso schwerer einzuschätzen, als der Inhalt des Rahmenabkommens noch immer nicht bekanntgemacht worden ist. Nun ist aber gemäss den Jahreszielen des Bundesrates für 2017 geplant, die Botschaft zum Rahmenabkommen bereits 2017 zu verabschieden. Das führt zu folgenden Fragen:
- Ist das Rahmenabkommen mit der EU bereits fertig ausgehandelt und unterzeichnungsbereit?
- Falls nein: Kann im heutigen Zeitpunkt bekanntgemacht werden, welche Punkte bereits bereinigt und welche noch umstritten sind?
- Sind in irgendeiner Form künftig an gewisse EU-Staaten Zahlungen geplant, die mithelfen sollen, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU abzubauen? Oder plant der Bundesrat ausserhalb des Rahmenabkommens Zahlungen dieser Art, insbesondere an EU-Oststaaten?
→ Curia Vista
16.1068 — Umfassende Nachhaltigkeitsabschätzung der TTIP- und Tisa-Wirkungen auf die Schweiz
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Nussbaumer Eric |
| Datum |
30.09.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.11.2016 |
Der Nationalrat hat am 29. Februar 2016 dem Postulat 14.4186 zugestimmt, das den Bundesrat beauftragt, einen Strategiebericht zu erstellen, wie sich die Schweiz zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA und dem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Tisa) verhalten soll, sollten diese beiden Abkommen denn tatsächlich zustande kommen.
- Wird diesem Bericht eine umfassende Nachhaltigkeitsabschätzung zugrunde liegen, und wird er die Chancen und Risiken für die Schweiz differenziert nach Branchen, Regionen und Einkommensklassen darlegen?
- Wird der Bericht auch die möglichen aktuellen und zukünftigen Wirkungen auf den Arbeitnehmerschutz und die Löhne abschätzen?
- Wird der Bericht Massnahmen vorschlagen, wie allfällige negative Wirkungen - z. B. ein beschleunigter Strukturwandel in einzelnen Branchen - sozialverträglich abgefedert werden können?
- Wird der Bericht auch die Auswirkungen auf die Entwicklungsländer abschätzen und darlegen, mit welchen Massnahmen (etwa im Bereich der Ursprungsregeln) dafür gesorgt werden kann, dass sich die Marktzugangsbedingungen für Entwicklungsländer nicht verschlechtern?
- Plant der Bundesrat, im Bericht zum Postulat 14.4186 auch über die Wirkung der beiden Abkommen auf die Demokratie Auskunft zu geben, namentlich zur Frage, welche Regelungsbereiche in Zukunft staatsvertraglich gebunden sein werden?
- Nach dem aktuellen Kenntnisstand sind sowohl das TTIP als auch das Tisa als dynamische Abkommen konzipiert, d. h., sie sehen institutionelle Vorkehrungen vor, damit durch die Abkommen eingesetzte Gremien nach deren Inkrafttreten weiterhin neue Regulierungen beschliessen können. Wird er das strategische Ziel formulieren, dass die Schweiz in diesen Gremien Einsitz nehmen und gleichberechtigt mitentscheiden sollte?
- Wie plant er den Einbezug von Parlament, Kantonen und Zivilgesellschaft in diese dynamischen Mitentscheidungsverfahren?
→ Curia Vista
16.1000 — Erweiterung der Efta durch das Vereinigte Königreich als neues Mitglied
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Portmann Hans-Peter |
| Datum |
29.02.2016 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.05.2016 |
Die Wahrscheinlichkeit ist gegeben, dass am 23. Juni die Briten einem EU-Austritt zustimmen könnten. Sollte dies eintreffen, wird das UK sein Verhältnis mit der EU neu regeln wollen. Am EFTA Parliamentary Committee Meeting vom 23. Februar in Brüssel haben die Delegierten der Länder Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz dem britischen Referenten signalisiert, dass das UK sehr willkommen wäre und ein Mitwirken innerhalb der Efta auf viel Goodwill stossen würde. In Gesprächen mit britischen Delegierten an der Interparlamentarischen EU-Konferenz vom 16./17. Februar in Brüssel wurde an mich die Bitte herangetragen, bei den Efta-Delegierten die Stimmung für eine allfällige UK-Mitgliedschaft auszuloten. In Grossbritannien könne man sich eine "Efta plus" mit einem neuen multilateralen EU-Efta-Rahmenabkommen vorstellen. Auch glauben verschiedenste UK-Vertreter, dass im Verbund mit der Efta verschiedenste hängige Freihandelsabkommen weltweit rascher abgeschlossen werden könnten, als es die EU mit ihren 28 Mitgliedstaaten zustande bringt. Diese Meinung teile ich umso mehr, als ich auf meiner Delegationsreise Anfang Februar in Indien sowohl bei den Gesprächen mit den Ministerien wie auch beim Gedankenaustausch mit den indischen Parlamentskommissionen exakt solche Hinweise seitens der Verhandlungspartner erhielt.
Eine obengenannte Entwicklung könnte den gordischen Knoten im aktuellen Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU allenfalls lösen. Eine Neuauflage des bilateralen Vertragswerkes, basiert auf einem multilateralen Rahmenabkommen EU-Efta und mit Grossbritannien als gewichtigem Verbündeten, gäbe allseits die Chance, ohne Gesichtsverlust in der aktuellen Situation die gemeinsamen Interessen neu zu regeln. Ebenfalls könnten weitere Staaten wie Dänemark oder Holland eine Mitgliedschaft in einer "Efta plus" in Erwägung ziehen.
Ich frage den Bundesrat:
- Ist er bereit, mit den Regierungen der Efta-Staaten den Dialog aufzunehmen und eine allfällige Neumitgliedschaft des UK zu prüfen?
- Wäre er bereit, aktiv an einer Reform hin zu einer "Efta plus" mitzuarbeiten und gleichzeitig die Möglichkeiten für ein multilaterales Rahmenabkommen EU-Efta zu prüfen?
- Ist er bereit, mit Blick auf die Entwicklungen innerhalb der EU und Grossbritanniens das Verhandlungsmandat zu institutionellen Fragen mit der EU zu sistieren?
→ Curia Vista
15.1088 — Europakompatible Auslegung und Ausübung hoheitlicher Befugnisse durch EU-Bürger in der Schweiz
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Vogt Hans-Ueli |
| Datum |
08.12.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 17.02.2016 |
Die Tätigkeit von Notaren und Gerichtsgutachtern gilt heute in der Schweiz als hoheitliche Aufgabe (i. S. v. Art. 1 Abs. 3 BGBM). Bundesgerichtsurteile stützen diese Auffassung (Notare: BGE 131 II 639 E. 6.1, S. 645; BGE 128 I 280 E. 3, S. 281f.; Gerichtsgutachter: BGer 2C_121/2011, E. 3.3). Entsprechend sollte für diese Berufe die Personenfreizügigkeit gemäss dem entsprechenden Abkommen mit der EU (FZA) nicht anwendbar sein (siehe Art. 16 und Art. 22 Abs. 1 Anhang I FZA). Das Bundesgericht hat dies denn auch so festgehalten (Notare: BGE 128 I 280 E. 3, S. 281f.; Gerichtsgutachter: BGer 2C_ 121/2011, E. 3.3).
Demgegenüber qualifiziert der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsgutachtern nicht als hoheitlich, mit der Folge, dass Angehörige dieser Berufsgruppen sich auf die Niederlassungsfreiheit berufen können (Notare: Rs. C-47/08, Slg. 2011 I-04105; Gerichtsgutachter: Rs. C-306/89, Slg. 1991 I-05863). Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Was wird der Bundesrat unternehmen, um zu verhindern, dass mittels einer sogenannten europakompatiblen Auslegung des FZA Notare und Gerichtsgutachter aus der EU ihre berufliche, vom Bundesgericht als hoheitlich qualifizierte Tätigkeit in der Schweiz ausüben können?
- Wie stellt er sich dazu, dass die erwähnte Rechtsprechung des EuGH auf der allgemeinen Niederlassungsfreiheit des EU-Rechts basiert, welche im Verhältnis Schweiz-EU nicht allgemein gilt?
- Wie stellt er sich allgemein dazu, dass unter dem Titel der europakompatiblen Auslegung EU-Recht übernommen wird, das über die einschlägigen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU hinausgeht?
- Ist er bereit, im Rahmen der Verhandlungen mit der EU über die Personenfreizügigkeit dafür zu sorgen, dass die Schweiz den Begriff der hoheitlichen Tätigkeit weiterhin so auslegen kann, dass Notare und Gerichtsgutachter nicht darunterfallen, und dass allgemein das FZA nicht dazu genutzt werden kann, dass EU-Bürger in der Schweiz hoheitliche Befugnisse ausüben?
- Wie stellt er sich dazu, dass mit einem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU allgemein die europakompatible Auslegung schweizerischen Rechts und damit die Übernahme von für die Schweiz nicht verbindlichem EU-Recht verstärkt und zudem die Ausübung hoheitlicher Befugnisse durch EU-Bürger in der Schweiz weiter erleichtert würde?
→ Curia Vista
15.1053 — Efta-Freihandelsabkommen. Bewertung der Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Nussbaumer Eric |
| Datum |
18.06.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.08.2015 |
Der Bundesrat hat im Jahre 2009 die Motion 09.3328 zu einer Nachhaltigkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen Schweiz-China abgelehnt. Im Rat wurde die Motion ohne Behandlung abgeschrieben, da sie mehr als zwei Jahre hängig war.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Führt die Efta im Rahmen der Verhandlung zu neuen Freihandelsabkommen eine systematische Bewertung der Auswirkungen des neuen Freihandelsvertrages auf die Nachhaltigkeit durch (Trade Sustainability Impact Assessment, Trade SIA)?
- Halten sich die Trade SIA der Efta an internationale Standards oder Methodologien? Wenn ja, an welche?
- Werden die durchgeführten Trade SIA der Efta öffentlich zugänglich gemacht? Wenn ja, wo?
→ Curia Vista
15.1011 — Grenzüberschreitende Buslinie 532 Capolago-Brusino Arsizio-Porto Ceresio. Warum dulden wir die italienische Passivität?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Romano Marco |
| Datum |
18.03.2015 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.05.2015 |
Von 2009 bis Ende 2013 verlief die Buslinie 532, die von der Firma Autolinea Mendrisiense SA (Amsa) mit einer eidgenössischen Konzession betrieben wird, über die Schweizer Grenze hinaus bis Porto Ceresio (Italien), wobei in Italien keine Haltestellen bedient wurden. Die Amsa stützte sich dabei auf eine Genehmigung des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr. Sie kombinierte die eidgenössische Konzession für die Linie 532, die für die Strecke bis zur Landesgrenze (Grenzübergang Brusino Arsizio) gültig war, mit der italienischen Genehmigung und konnte so einen grenzüberschreitenden Verkehrsdienst von Capolago bis Porto Ceresio betreiben. Ende 2013 beschlagnahmte die italienische Polizei jedoch eines der Fahrzeuge der Amsa und verhinderte den Weiterbetrieb des grenzüberschreitenden Transportdiensts, dies mit der Begründung, die Genehmigung des italienischen Verkehrsministeriums werde nicht anerkannt. Hierzu muss angemerkt werden, dass zwischen Como und Chiasso sowie zwischen Porlezza und Lugano seit vielen Jahren italienische Linienbusse der Firma ASF Como verkehren. Für den Betrieb dieser grenzüberschreitenden Linien wird eine italienische Konzession mit einer internationalen Bewilligung, die beide vom italienischen Verkehrsministerium erteilt werden, kombiniert. Die Schweiz hat im Übrigen mit Deutschland, Frankreich und Österreich bereits zwischen 1952 und 1959 bilaterale Strassenverkehrsabkommen abgeschlossen, die den grenzüberschreitenden Linienverkehr regeln. Um gleich behandelt zu werden wie die italienischen Unternehmen, die grenzüberschreitenden Linienverkehr betreiben, hat die Amsa 2014 beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eine befristete internationale Bewilligung beantragt, die sie mit ihrer eidgenössischen Konzession kombinieren will, bis mit Italien ein Abkommen entsprechend jenen mit Frankreich, Deutschland und Österreich abgeschlossen ist.
- Was hat das BAV bis jetzt unternommen, um die Situation zu regeln und den Transportdienst zu ermöglichen?
- Wie weit fortgeschritten sind die Verhandlungen über ein internationales Abkommen zwischen der Schweiz und Italien, mit dem der grenzüberschreitende Linienverkehr geregelt werden soll?
- Ist es möglich, dass bis zur Unterzeichnung eines solchen Abkommens eine befristete internationale Bewilligung erteilt wird? Falls nicht, aus welchen Gründen dürfen dann italienische Transportunternehmen auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung unbehelligt die Grenze überqueren?
→ Curia Vista
14.1114 — Was ist mit der Schutzklausel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger geschehen, die während den Verhandlungen über die Bilateralen I zur Diskussion stand?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Romano Marco |
| Datum |
11.12.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.02.2015 |
Der ehemalige Staatssekretär Jakob Kellenberger berichtet in seinem Buch "Wo liegt die Schweiz? Gedanken zum Verhältnis CH-EU" (erschienen im Oktober 2014) über eine heikle und unbekannte Phase der Verhandlungen über die Bilateralen I Ende 1997. Auf Seite 221 wird erwähnt, dass der Bundesrat von allem am wenigsten bereit war, auf "eine einseitig auslösbare Schutzklausel, sollte die Freizügigkeit für Grenzgänger zu Problemen führen", zu verzichten. Aufgrund der Aktualität der Problematik stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Welchen genauen Wortlaut hatte diese einseitig auslösbare Schutzklausel?
- Wann und aus welchen Gründen wurde auf die Möglichkeit verzichtet, diese Klausel einzuführen?
- Haben die Schweizer Unterhändler durch den Verzicht auf die besagte Klausel eine angemessene Gegenleistung erhalten? Falls ja, welche?
- Was die Situation im grenznahen Tessin betrifft: Hat der Bundesrat Kenntnis von einer anderen europäischen Grossregion, in der im Grenzraum zwischen zwei Nachbarstaaten ein ähnliches sozioökonomisches Gefälle besteht wie zwischen der Schweiz und Italien (Lohnniveau, Lebenshaltungskosten, Arbeitslosenquote und wirtschaftliches Wachstum)? Gibt es Studien oder wissenschaftliche Untersuchungen dazu?
- Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der anstehenden Verhandlungen über das Freizügigkeitsabkommen erneut eine Grenzgänger-Schutzklausel vorzuschlagen? Die Klausel soll dem Schutz der Grenzregionen dienen, die aufgrund der Freizügigkeit mit sozioökonomischen Problemen zu kämpfen haben.
- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass eine solche Klausel - mit den nötigen Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten - auch das Interesse von grenzüberschreitenden Regionen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wecken könnte?
→ Curia Vista
14.1047 — Rückübernahmeabkommen. Verbesserung des Netzwerks. Nachtrag zur Stellungnahme zur Motion 14.3272
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Romano Marco |
| Datum |
19.06.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 27.08.2014 |
- In seiner Stellungnahme zur Motion 14.3272 hält der Bundesrat fest, dass der unverrückbare Grundsatz für die Rückkehr von Personen mit unbefugtem Aufenthalt die Staatsangehörigkeit sei. Nun enthält aber jedes Rückübernahmeabkommen eine Klausel, welche auch die Rückübernahme von Angehörigen von Drittstaaten vorsieht. Zudem wird bei Rückführungen im Rahmen der Dublin-Abkommen regelmässig vom Grundsatz der Staatsangehörigkeit abgewichen. Was spricht also grundsätzlich dagegen, dass ein anderes Kriterium als das der Staatsangehörigkeit zur Anwendung gelangt?
- Der Bundesrat befürchtet, dass der Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Ländern, welche bereit wären, als Gegenleistung für Entwicklungshilfe alle Staatsangehörigen ihrer Region aufzunehmen, diese Länder zum Menschenhandel verleiten könnte, würden sie doch daraus finanzielle Vorteile ziehen. Allerdings finanziert die Schweiz schon heute zahlreiche Güter (Gerätschaften, dank denen Migrantinnen und Migranten entdeckt werden können, Schiffe usw.) in der Absicht, dass durch diese Leistungen die Rückführung von Angehörigen gewisser Drittstaaten ermöglicht wird - und daran scheint der Bundesrat nicht Anstoss zu nehmen. Wäre es nicht möglich, Rückübernahmeabkommen abzuschliessen, welche auch die Rückübernahme von Angehörigen von Drittstaaten einschliessen, und gleichzeitig Massnahmen zu treffen, mit denen einem möglichen Menschenhandel ein Riegel geschoben wird?
- Australien hat mit Papua-Neuguinea ein Abkommen geschlossen, das besagt, dass Papua-Neuguinea Angehörige von Nachbarländern aufnimmt, wenn sich der fragliche Drittstaat bei der Rückführung aus Australien nicht kooperativ zeigt. Welche grundlegenden Unterschiede bestehen zwischen der politischen Situation in Australien - wo solche Typen von Abkommen geschlossen werden können - und der Schweiz, wo eine derartige Lösung offenbar nicht infrage kommt?
- Der Bundesrat hebt hervor, dass bisher kein europäischer Staat ein wie in der Motion 14.3272 beschriebenes Abkommen geschlossen habe. Bevor die Schweiz Migrationspartnerschaften abschloss, ist aber auch kein anderer europäischer Staat derartige Partnerschaften eingegangen; die Schweiz muss innovative Lösungen finden und eine Vorreiterrolle spielen. Weshalb sollte die Tatsache, dass bis anhin kein anderer europäischer Staat dieses oder jenes Abkommen geschlossen hat, entscheidend für das Handeln der Schweiz sein? Wurden bereits vertiefte Abklärungen getroffen, ob ein Abkommen des genannten Typs abgeschlossen werden könnte?
→ Curia Vista
14.1022 — Bilaterale Verträge. Kosten für die Schweiz
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Stamm Luzi |
| Datum |
21.03.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.05.2014 |
Der Bundesrat wird ersucht, eine einfache Zusammenstellung der Zahlungen und Kosten zu erstellen, welche für die Schweiz aufgrund der bilateralen Verträge angefallen sind bzw. jährlich und künftig anfallen. Was entstand bzw. entsteht der Schweiz an Ausgaben und Kosten für die einzelnen Dossiers, von Schengen über die Forschungsprogramme und den Studentenaustausch bis hin zu den Kohäsionszahlungen? Erwartet wird als Antwort auf die vorliegende Anfrage keine perfektionistische Zahlendarstellung, sondern eine summarische Auflistung, welche Geldmittel die Schweiz aufgrund der Verträge mit der EU zugunsten der Europäischen Union generell aufwendet bzw. aufgewendet hat (wenn möglich im Speziellen ausgewiesen für die sieben Dossiers der Bilateralen I und die neun Dossiers der Bilateralen II). Es wäre in den politischen Diskussionen gegenüber der EU von Vorteil, wenn fundiert argumentiert werden könnte, was die Schweiz für die einzelnen Dossiers ausgibt bzw. ausgegeben hat, also z. B. für das Landverkehrsabkommen (inklusive nun neu versprochener Verkehrszubringer im Ausland), das Zinsbesteuerungsabkommen usw. Sollten sogar Zahlen und Schätzungen vorhanden sein, welche bei Dossiers wie "Ruhegehälter" aufzeigen, auf wie viel Einnahmen die Schweiz aufgrund der bilateralen Verträge verzichtet, wird auch um diese Zahlen gebeten.
→ Curia Vista
14.1019 — Zusammenstellung aller Zahlungen und Beiträge der Schweiz an die EU
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Reimann Lukas |
| Datum |
21.03.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.05.2014 |
Der Bundesrat wird gebeten, eine konkrete Aufschlüsselung aller Zahlungen der Schweiz in den vergangenen zehn Jahren an die Europäische Union oder deren Mitgliedstaaten zu veröffentlichen - nach Jahr und nach Sparte. Dabei interessieren nicht nur Direktzahlungen, sondern auch Beiträge an EU-Institutionen, Beiträge an EU-Programme (z. B. Erasmus, Media-Abkommen, Forschungsbeiträge usw.), Beiträge an Infrastrukturen (z. B. Bahnprojekte in EU-Staaten), Beiträge an ausländische Vereine und Stiftungen, Kohäsionsbeiträge, Beiträge aufgrund von Steuerabkommen oder aufgrund der Grenzgängerbesteuerung. In die Zusammenstellung gehören auch die Kosten für die Umsetzung von Abkommen mit der EU wie z. B. Schengen oder für die diplomatischen und politischen Verhandlungen und Reisen in EU-Staaten.
→ Curia Vista
14.1017 — Wirkungen einer allfälligen Kündigung des Schengen-Dossiers
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Stamm Luzi |
| Datum |
21.03.2014 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 28.05.2014 |
Der Bundesrat wird ersucht, die Nachteile für die Schweiz und die Schweizer Bürgerinnen und Bürger aufzulisten, falls das Schengen-Abkommen gekündigt würde. Falls eine Kündigung auch das Dossier Dublin betrifft, wird auch um eine Einschätzung der dadurch verursachten Nachteile gebeten.
→ Curia Vista
13.1071 — Verstoss Italiens gegen internationale Strassentransportabkommen
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Rusconi Pierre |
| Datum |
26.09.2013 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.11.2013 |
Der Güterverkehr zwischen der Schweiz und Italien unterliegt auf beiden Seiten den Bestimmungen des Landverkehrsabkommens (LVA; SR 0.740.72). Der Transitverkehr, Leerfahrten und die grosse Kabotage wurden im LVA liberalisiert, aber es ist nicht gestattet, mit einem in Italien zugelassenen Lastwagen innerhalb der Schweiz Transporte durchzuführen und umgekehrt. Es gibt italienische Transportunternehmen, die gemäss CMR-Frachtbrief Ware aus Italien zu einem Kunden (Empfänger) in der Schweiz befördern müssen. Diese Ware wird jedoch nicht oder nur teilweise der im Frachtbrief zur Ablieferung vorgesehenen Stelle zugestellt, sondern auch die Feinverteilung wird durchgeführt. Ein solches Vorgehen wird häufig bei Treibstofflieferungen ins Tessin praktiziert, indem der italienische Transporteur auf Anweisung seines "Empfängers" direkt die einzelnen Tankstellen beliefert. Gemäss Eidgenössischer Zollverwaltung ist dagegen nichts einzuwenden, solange die Ware nicht vorgängig in der Schweiz abgeladen wurde, um dann von einem ausländischen Fahrzeug innerhalb der Schweiz transportiert zu werden. Für die italienischen Behörden hingegen gelten analoge Transporte, wenn sie in Italien durchgeführt werden, als interne Transporte und sind verboten. Folglich hält sich Italien nicht an den Grundsatz des Gegenrechts und verstösst gegen diesen.
Eine weitere Ungleichbehandlung betrifft die Schulungen zur Beförderung von gefährlichen Gütern. Italienische Lastwagenfahrerinnen und -fahrer, die eine ADR-Schulung in der Schweiz absolviert haben, erhalten eine ADR-Ausbildungsbescheinigung nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR; SR 0.741.621), die von allen 48 ADR-Staaten anerkannt wird. Anlässlich von Kontrollen in Italien kommt es immer wieder vor, dass die schweizerische ADR-Bescheinigung von den Behörden nicht anerkannt wird. Es wird verlangt, dass die italienischen Lastwagenfahrerinnen und -fahrer die Schulung zur Beförderung von gefährlichen Gütern in Italien absolvieren. Auch hier hält sich Italien nicht an den Grundsatz des Gegenrechts und verstösst dagegen.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
Hat er Kenntnis davon, dass Italien die rechtliche Anwendung von internationalen Abkommen verletzt und dass dadurch Schweizer Unternehmen Wettbewerbsnachteile erleiden? Wie will er diese Situation angehen und durchsetzen, dass die Verträge ordnungsgemäss eingehalten werden?
→ Curia Vista
12.1104 — Rücknahme von Dublin-Asylfällen durch Italien
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Fehr Hans |
| Datum |
29.11.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 20.02.2013 |
Wie allgemein bekannt ist, funktioniert die Rückübernahme von Dublin-Asylfällen durch Italien nur sehr eingeschränkt; dies insbesondere, weil die italienischen Behörden die Anzahl Personen begrenzt haben, die pro Tag überführt werden können. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die detaillierte Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welches ist die maximale Anzahl Dublin-Überführungen pro Tag, die Italien aktuell zulässt?
- Hat sich diese Maximalzahl in letzter Zeit verändert? Wenn ja, inwiefern?
- Gibt es anderweitige Einschränkungen, insbesondere bürokratische Hürden aller Art, die Überführungen von Dublin-Asylfällen erschweren, verzögern oder gar verhindern?
- Drohen in absehbarer Zeit neue oder weitere Einschränkungen bei den Überführungen?
- Wie lange dauert das Verfahren durchschnittlich, bis Italien der Überführung eines Dublin-Asylfalles zustimmt?
- Wie lange dauert es ab der Zustimmung Italiens bis zur effektiven Überführung?
- Hat sich die Verfahrensdauer von Dublin-Überführungen nach Italien im Jahr 2012 verändert? Wenn ja, inwiefern?
- Wie viele Dublin-Asylfälle warten derzeit in der Schweiz auf die Überführung nach Italien?
- Wie viele Dublin-Asylfälle konnten seit Anfang 2012 und wie viele seit Inkrafttreten des Abkommens nach Italien (jährlich und insgesamt) überführt werden?
- Wie hoch ist der Prozentsatz der Asylsuchenden in unserem Land, für die gemäss dem Dublin-Abkommen Italien zuständig ist?
→ Curia Vista
12.1102 — Konsultationsverfahren vor der Erteilung eines Schengen-Visums
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Glättli Balthasar |
| Datum |
28.09.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.12.2012 |
Im März 2012 verwarf das BVGer die Beschwerde eines iranischen Staatsbürgers, dem die Schweizer Botschaft in Teheran 2009 die Erteilung eines Schengen-Visums verweigert hatte (C-6033/2009). Es war ihm mitgeteilt worden, "ein oder mehrere" Schengen-Staaten sähen ihn als Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen an, ohne den Staat offenzulegen. Laut BVGer sieht das Schengen-Recht diese Information nicht vor. Daher ist es unmöglich, den womöglich auf Verwechslung beruhenden Verdacht aus der Welt zu schaffen. Die Visumsverweigerung erfolgte gemäss Visa-Kodex Artikel 22. Danach kann jeder Schengen-Staat verlangen, vor Vergabe eines Schengen-Visums an Staatsbürger bestimmter Drittstaaten oder Angehörige bestimmter Personengruppen konsultiert zu werden, damit er ein Veto einlegen kann. Heute ist eine solche Konsultation bei Bürgern aus 29 Drittstaaten sowie drei Personengruppen (Staatenlose, Flüchtlinge und Palästinenser) erforderlich. Diese Konsultation erfolgt "teilautomatisch" ("WOZ", 30. August 2012): Weder die zuständige Auslandsvertretung der Schweiz noch das BFM, sondern nur das Vision-Büro erfährt, welcher Staat das Veto eingelegt hat.
- Gibt es Drittstaaten, die auf Initiative der Schweiz auf die Liste der Staaten gesetzt wurden, bei denen eine vorherige Konsultation erforderlich ist? Wenn ja, welche und warum?
- In wie vielen Fällen seit dem Schengen-Beitritt haben andere Schengen-Staaten im Zuge des Konsultationsverfahrens die Visa-Vergabe durch eine schweizerische Auslandsvertretung blockiert?
- In wie vielen Fällen hat die Schweiz ein Veto gegen die Vergabe eines Schengen-Visums durch einen anderen Schengen-Staat eingelegt?
- Nach welchem Verfahren entscheiden schweizerische Behörden, wenn sie wegen eines Visumsgesuchs von anderen Schengen-Staaten konsultiert werden? Welche schweizerischen Behörden werden vom Vision-Büro bei der Prüfung des Gesuchs einbezogen? Welche Informationssysteme welcher Behörden werden abgefragt?
- Teilt der Bundesrat die Kritik, dass die Nichtbekanntgabe des Schengen-Staates, der die Visumsvergabe blockierte, den grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes zuwiderläuft, wonach ein Betroffener, insbesondere bei für ihn negativen Entscheidungen, von Behörden die Möglichkeit haben muss, zu erfahren, auf welchen Informationen sich diese Entscheidungen stützen?
→ Curia Vista
12.1043 — Währungsabkommen. Wieso schläft das EFD?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Hutter Markus |
| Datum |
01.06.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.08.2012 |
Ein vom Nationalrat überwiesener Vorstoss (Motion 11.3701, "Währungsabkommen mit China abschliessen. Exporteure vom US-Dollar unabhängig machen") verlangt vom EFD den Abschluss eines Währungsabkommens mit China. Damit kann die Abhängigkeit vom US-Dollar vermindert und können die Transaktionskosten für Schweizer Exporteure reduziert werden. Zudem kann die Schweiz im mittelfristigen Wettbewerb um den Handel mit Yuan-Papieren mit anderen Finanzplätzen wie London eine starke Position erringen. Hat der Bundesrat endlich seine ablehnende Haltung gegenüber solchen Abkommen aufgegeben und eröffnet Verhandlungen?
Bereits haben verschiedene Länder inklusive Grossbritannien, Japan, Südkorea Währungsabkommen mit China abgeschlossen. Solche Abkommen sind Schritte hin zur Liberalisierung des Yuan-Wechselkurses. Der Bundesrat gibt zwar in seiner Antwort auf die erwähnte Motion Hutter Markus zu, dass wirtschaftliche Vorteile möglich wären, doch seien diese nicht quantifizierbar und unsicher. Die aussenpolitische Komponente einer Reduktion der Abhängigkeit vom volatilen US-Dollar übersieht der Bundesrat, könnte doch damit ein Zeichen gegenüber einer immer unberechenbareren Grossmacht gesetzt werden. Damit lässt der Bundesrat erneut jegliche Motivation zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz und namentlich zur Entlastung der Exporteure durch innovative Verbesserung der Rahmenbedingungen vermissen. Nachdem nun mit London und Tokio auch wichtige Konkurrenten des Schweizer Finanz- und Werkplatzes solche Abkommen abgeschlossen haben, fragt es sich, ob das EFD sich nun endlich ebenfalls diesem Thema zuwendet.
→ Curia Vista
12.1001 — Überwachung der Aussengrenze am Flughafen Genf
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Amaudruz Céline |
| Datum |
27.02.2012 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 09.05.2012 |
Mit dem Entscheid, dem Schengen-Raum beizutreten, hat die Schweiz freiwillig die Souveränität über die Binnengrenzen aufgegeben.
Zum einen will das Abkommen den freien Waren- und Personenverkehr fördern, wie er auf dem EU-Binnenmarkt schon etabliert wurde. Zum anderen sieht es aber auch eine Reihe von Massnahmen vor, welche die innere Sicherheit erhöhen sollen. Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) führt diese Massnahmen genauer aus, insbesondere die Verstärkung der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen.
Die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen sind in den Artikeln 7 und 13 SDÜ geregelt. Die Einreise in einen Schengen-Staat muss jenen Angehörigen von Drittstaaten verweigert werden, die nicht alle Einreisevoraussetzungen erfüllen.
An der Aussengrenze am Flughafen Genf fällt die Kontrolle der Einreise in den Schengen-Raum und der Ausreise aus dem Schengen-Raum in den Verantwortungsbereich des Grenzwachtkorps, für die Verfolgung von Widerhandlungen gegen das SDÜ oder gegen das Ausländergesetz ist die "Police de sécurité internationale" zuständig.
Nur schon die logistischen Bedingungen, unter denen die Personenkontrollen am Flughafen Genf durchgeführt werden, sind fragwürdig. Hinzu kommt noch, dass der Kanton Genf über keine Räumlichkeiten für Personen in Administrativhaft verfügt. Es ergeben sich regelmässig Probleme im Umgang mit Angehörigen von Drittstaaten, die nicht alle Einreisevoraussetzungen erfüllen. So gelingt es der Schweiz am Flughafen Genf nicht, das völkerrechtliche Abkommen, das sie ratifiziert hat, wortgetreu umzusetzen.
Ich stelle dem Bundesrat die folgende Frage:
Mit Einverständnis der Vorgesetzten lassen das Grenzwachtkorps und die "Police de sécurité internationale" Angehörige von Drittstaaten, die nicht alle Voraussetzungen für den Aufenthalt im Schengen-Raum erfüllen, ins Schweizer Staatsgebiet einreisen und händigen diesen Personen jeweils eine "Ausreisekarte" aus. Erlaubt das SDÜ eine solche Praxis?
→ Curia Vista
11.1082 — Erhöhung der Zollfreikontingente und der Zollkontingente für Lebensmittel
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Malama Peter |
| Datum |
30.09.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 23.11.2011 |
Der starke Frankenkurs stellt die Gastronomie und Hotellerie vor grosse Herausforderungen. Neben den hohen Personal- und Betriebskosten im schweizerischen Gastgewerbe fallen insbesondere die im Vergleich zum Ausland wesentlich höheren Warenkosten bei den Lebensmitteln ins Gewicht. Diese Wettbewerbsnachteile gab es schon bislang, sie treten nun aber noch deutlicher zutage. Restaurants und Hotels sind gegenüber ihren Konkurrenten im benachbarten und weiteren Ausland bei den Einkaufspreisen massiv benachteiligt. Grundsätzlich müsste diese Problematik durch ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU gelöst werden. Da ein solches kurzfristig nicht umsetzbar ist, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu prüfen und zu beantworten:
- Welche Schritte sind nötig, um die Zollkontingente und die Zollfreikontingente für Lebensmittel für das Jahr 2012 und die Folgejahre zu erhöhen? Für welche Lebensmittel müssten neu Zollfreikontingente vorgesehen werden? Wie schnell lassen sich diese Änderungen umsetzen?
- Welche Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise wären durch eine allgemeine Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Zollkontingente und der Zollfreikontingente für Lebensmittel zu erwarten? In welchem Umfang würden die Preise erwartungsgemäss fallen? Welchen Einfluss hätte es, wenn man für zusätzliche Lebensmittel Zollfreikontingente vorsehen würde?
- Warum sind gerade die Zollkontingente für Fleisch, die zur Versteigerung gelangen, so tief? Welche Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise wären durch eine Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Zollkontingentsmengen spezifisch für Fleisch zu erwarten?
- Besteht die Möglichkeit, spezifische zusätzliche Zollfreikontingente und Zollkontingente für Lebensmittelimporte für die Gastronomie zu schaffen?
- Ist der Bundesrat bereit, mittels rascher Massnahmen bei den Zollfreikontingenten und Zollkontingenten für Lebensmittelimporte die inländische Gastronomie und Hotellerie bei ihren Bemühungen, ihr wirtschaftliches Überleben zu sichern, zu unterstützen?
→ Curia Vista
11.1043 — Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Quellensteuer und Rückkehr an den Wohnort
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Quadri Lorenzo |
| Datum |
15.06.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.08.2011 |
Die Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien über die Überweisung der bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern erhobenen Quellensteuer ist ohne Zweifel ein gutes Druckmittel gegenüber der italienischen Regierung in den Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Beim Abschluss dieser Vereinbarung im Jahr 1974 galt für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Pflicht, täglich an ihren ausländischen Wohnort zurückzukehren. Mit der Personenfreizügigkeit fiel diese Pflicht weg. Nun genügt eine wöchentliche Rückkehr an den Wohnort.
Laut einem Artikel des Steuerexperten und Professors Marco Bernasconi in der Zeitung "Giornale del popolo" vom 10. Juni 2011 wurde die Überweisungsquote ursprünglich auf 40 Prozent festgelegt. Im Jahr 1984 wurde sie leicht gesenkt. Denn wie das von den damaligen Ministern Stich und Visentini unterschriebene Protokoll zeigt, hatten die schweizerische und die italienische Delegation festgestellt, dass nicht alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger tatsächlich täglich an ihren Wohnort zurückkehrten. So wurde beschlossen, den Satz von 40 Prozent auf die heute noch geltenden, überschlagsmässig festgelegten 38,8 Prozent zu senken.
Dieser Beschluss macht deutlich, dass die Überweisungsquote daran gekoppelt ist, dass die Grenzgängerinnen und Grenzgänger täglich an ihren Wohnort zurückkehren. Doch diese tägliche Rückkehr ist als Folge der Personenfreizügigkeit, die nur noch eine wöchentliche Rückkehr vorschreibt, nicht mehr der Normalfall bei den über 50 500 italienischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die gegenwärtig im Tessin arbeiten. Da sich die ursprünglichen Voraussetzungen verändert haben, muss nun logischerweise auch der Satz von 38,8 Prozent stark gesenkt werden.
Falls die schweizerische Delegation diesen Umstand in den Verhandlungen mit Italien nicht einbringen will, muss der Bund das Tessin, dessen Wohl dem Allgemeininteresse geopfert wird, entschädigen.
Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Kennt er das obenerwähnte Protokoll von 1984?
- Bestätigt er, dass die Überweisungsquote an eine tägliche Rückkehr der Grenzgängerinnen und Grenzgänger an ihren Wohnort gekoppelt ist?
- Wird die Schweizer Delegation in den Verhandlungen mit Italien die Tatsache, dass mit den Bilateralen Abkommen die Verpflichtung zur täglichen Rückkehr an den Wohnort aufgehoben wurde, als Argument für die Senkung der Überweisungsquote nutzen?
- Wird der Kanton Tessin andernfalls vom Bund entschädigt? Wenn nein, warum nicht?
→ Curia Vista
11.1002 — Migration aus Nordafrika. Sicherung unserer Südgrenze
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Fehr Hans |
| Datum |
03.03.2011 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.05.2011 |
Nach den Umwälzungen in nordafrikanischen Staaten versuchen viele junge Männer als angebliche "Flüchtlinge" nach Europa zu kommen. Bundesräte, Politiker und gleichgesinnte Kreise verfallen in Aktivismus und senden falsche Signale aus, indem sie "Flüchtlingsströme" an die Wand malen, die angeblich auf uns zukommen. Sie posaunen in die Welt hinaus, die Schweiz werde "ihren Anteil" übernehmen und schaffe zusätzliche Asyl-Infrastrukturen; allein in Armeeunterkünften könnten rasch 7000 "Flüchtlinge" untergebracht werden.
Diese Einladung an all jene, die keine Flüchtlinge sind, die aber gerne ins "Paradies Schweiz" kommen möchten, könnte sich fatal auswirken und junge Männer aus Nordafrika wie ein Magnet anziehen. Stattdessen müssten doch jetzt die hochgejubelten Schengen-/Dublin-Abkommen ihre Tauglichkeit beweisen. Einerseits muss die EU endlich die südliche Aussengrenze sichern. Andererseits sieht "Dublin" vor, dass ein Asylbewerber nur im ersten europäischen Land, das er betritt, um Asyl ersuchen kann. Das Erstland ist verpflichtet, das Verfahren durchzuführen und Asylbewerber, die anderswo erneut ein Gesuch stellen, zurückzunehmen. Davon ist nicht viel zu spüren. Schengen/Dublin ist nicht ernstfalltauglich.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie beurteilt er die "migrationspolitische" Situation aufgrund der Ereignisse in Nordafrika? Welche Auswirkungen erwartet er kurz- und längerfristig auf die Schweiz?
- Ist er auch der Meinung, dass jede Verlautbarung "auf dem Marktplatz" über angeblich auch bei uns zu erwartende "Migrationsströme" und über zusätzlich verfügbare Asyl-Infrastrukturen falsche Signale setzt und junge Nordafrikaner wie ein Magnet anziehen kann?
- Teilt er die Meinung, dass es sich bei den angeblichen "Flüchtlingen" (allenfalls mit Ausnahme Libyens, sofern Ghaddafi an der Macht bleibt) fast ausschliesslich um junge Männer handelt, die sich in Europa ein besseres Leben versprechen?
- Gegenwärtig akzeptiert Italien pro Tag nur einen Rückschaffungsflug mit einigen "Dublin-Fällen" (fünf aus Zürich, vier aus Genf). Damit ist "Dublin" ausser Kraft gesetzt. Was tut er, um diesen vertragswidrigen Missstand zu beenden?
- Was tut er, dass unsere Südgrenze (nur 20 Prozent der Eurocity-Züge aus Italien werden kontrolliert) wirksam überwacht wird?
- Plant der Bundesrat auch einen temporären Einsatz von Soldaten zur Unterstützung des Grenzwachtkorps?
→ Curia Vista
10.1130 — Gestörte Handelsbeziehungen zu Italien
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Gobbi Norman |
| Datum |
17.12.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.02.2011 |
In letzter Zeit haben sich die Beziehungen zu Italien weiter verschlechtert. Nach der Steueramnestie und der Überwachung der Grenze mit den "Fiscovelox" - automatische Videokameras, die an italienisch-schweizerischen Grenzübergängen die Nummernschilder der vorbeifahrenden Autos aufnehmen - und nachdem die Schweiz diesen Sommer auf einer neuen schwarzen Liste landete, hat Italien nun für Schweizer Unternehmen, die mit italienischen Unternehmen geschäften, neue Hindernisse geschaffen. Die offizielle Schweiz hat bislang wenig bis nichts dagegen unternommen. Die von alt Bundesrat Merz eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Renzo Respini ist nicht mehr aktiv. Gleichzeitig ist die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger auf einem historischen Höchststand angelangt. Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Wie weit sind die Verhandlungen fortgeschritten, mit denen erreicht werden soll, dass Italien die Schweiz von dieser x-ten schwarzen Liste streicht?
- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die italienische Finanzpolizei durch ihre Behinderung des Handels die bilateralen Abkommen verletzt?
- Wie schätzt er die Bemühungen der Arbeitsgruppe Respini um eine Verbesserung der Beziehungen zu Italien ein, wenn sogar Bundesrätin Widmer-Schlumpf in ihrer Antwort auf die Frage von Nationalrat Cassis einräumt, dass sich die Situation weiter zugespitzt hat? Welche konkreten Ergebnisse kann die Arbeitsgruppe vorweisen?
- Hält es der Bundesrat nicht für angebracht, angesichts der wachsenden Zahl von Grenzgängerinnen und Grenzgängern den italienischen Anteil an der bei ihnen erhobenen Quellensteuer so lange zurückzubehalten, bis die Situation im Handels- und Steuerbereich geklärt ist?
- Gedenkt der Bundesrat, bei den italienischen Behörden zu intervenieren, um die von Italien einseitig eingeführten Handelshemmnisse zu beseitigen? Wenn nein, gedenkt er, die bilateralen Abkommen mit Italien zu kündigen?
- Ist der Bundesrat nicht auch der Überzeugung, die Beziehungen zu Italien seien von strategischer Bedeutung, insbesondere für die italienische Schweiz, die als einziger Landesteil die negativen Folgen der italienischen Druckversuche unmittelbar zu spüren bekommt?
→ Curia Vista
10.1104 — Starker Franken. Nachteile für Grenzgänger
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Rennwald Jean-Claude |
| Datum |
01.12.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.02.2011 |
Wegen des starken Frankens planen einige schweizerische Unternehmen, die Gehälter der bei ihnen angestellten Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu senken. Einige Unternehmen wollen ihren in der EU, vor allem in Frankreich und Deutschland, lebenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Gehälter direkt in Euro zahlen oder die in Franken gezahlten Gehälter senken, mit der Begründung, dass die Gehälter, in Euro umgerechnet, in den letzten Monaten gestiegen seien. Angesichts dieser Praxis, die von den Gewerkschaften als Lohndumping betrachtet wird, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie steht der Bundesrat zu dieser Praxis?
- Steht diese Praxis nicht im Widerspruch zum bilateralen Freizügigkeitsabkommen, welches die Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Gemeinschaft aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit verbietet (Art. 2)?
- Schadet diese Praxis nicht sowohl den ausländischen als auch den schweizerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche aus der Sicht der Arbeitgeber teurer werden?
- Gedenkt der Bundesrat zu handeln, um dieser Praxis ein Ende zu setzen?
→ Curia Vista
10.1049 — International anerkannter Ausweis für Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Maire Jacques-André |
| Datum |
02.06.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 08.09.2010 |
Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente, insbesondere Menschen, deren Behinderung nicht ohne Weiteres sichtbar ist, haben im Ausland oft Probleme mit der Anerkennung ihres Ausweises, vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei der Besichtigung von Sehenswürdigkeiten. Der Grund für diese Probleme ist der aktuelle Ausweis für IV-Rentnerinnen und -Rentner: ein einfaches kartoniertes Papier mit der Aufschrift "Eidgenössische Invalidenversicherung" und einem Stempel, die beide leicht nachgemacht werden können. Dieser Ausweis sieht nicht wie ein offizielles Dokument aus, weshalb häufig der Verdacht entsteht, es handle sich um eine Fälschung. Die betroffenen Personen sehen sich daher gezwungen, ihre Behinderung erklären und den Besitz des IV-Ausweises rechtfertigen zu müssen, was zu peinlichen Situationen führen kann.
Solche peinlichen Situationen liessen sich jedoch mit wenig Aufwand vermeiden.
Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Zieht der Bundesrat eine Verbesserung der Qualität des IV-Ausweises in Betracht, damit dieser sofort als offizielles Dokument erkennbar ist? Auf dem neuen Ausweis sollte die ausstellende Behörde deutlicher erkennbar sein (Schweizerkreuz), der Ausweis sollte mit einer fälschungssicheren Unterschrift versehen und als Plastikkarte im "Kreditkartenformat" ausgestellt werden.
- Ist die Anerkennung des Status von behinderten Personen in den bilateralen Verträgen mit der Europäischen Union oder in anderen internationalen Abkommen geregelt? Wenn ja, gibt es eine Liste der Länder, die durch diese Abkommen gebunden sind?
→ Curia Vista
10.1023 — Transparente Überprüfung des Amtshilfeverfahrens in Steuersachen
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Fehr Hans-Jürg |
| Datum |
18.03.2010 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.05.2010 |
Seit einem Jahr passt die Schweiz ihre bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen an und gewährt Amtshilfe in Steuersachen gemäss Schweizer Interpretation des entsprechenden OECD-Standards. Die Umsetzung der Amtshilfe durch die Schweiz wird demnächst Gegenstand internationaler Prüfungen. Die Gutachten werden im Auftrag des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch durch ebenbürtige unabhängige Dritte durchgeführt ("peer review"). Die Schweiz hat dies unterstützt. Auch sie hat ein Interesse, dass sich alle Länder und insbesondere alle Finanzplätze an die gleichen Standards halten ("level playing field"). Überprüft werden die Rechtsgrundlagen und in einer zweiten Phase das tatsächliche Handeln.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wann werden die internationalen Gutachter die Rechtsgrundlagen der Schweiz überprüfen? Welche Rechtsgrundlagen werden ins Prüfverfahren einbezogen?
- Wann werden die internationalen Gutachter die tatsächliche Gewährung von Amtshilfe in Steuersachen durch die Schweiz überprüfen? Welcher Zeitraum wird berücksichtigt?
- Setzt sich der Bundesrat im Globalen Forum für die Durchführung von transparenten Prüfverfahren ("peer reviews") durch? Unterstützt er die Forderung, dass Nichtregierungsorganisationen zu Stellungnahmen eingeladen werden - beispielsweise zur Methodologie oder zu Zwischenberichten - und auch im Steuerungsausschuss vertreten sind?
- Werden Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen und anderen Dritten durch das Globale Forum bzw. die OECD veröffentlicht? Was meint dazu die Schweiz?
- Wird er gegebenenfalls Stellungnahmen, welche die Schweiz betreffen, auf eigene Initiative hin veröffentlichen?
- Nach welchen Kriterien werden Dritte ausgewählt, die in der "peer review" mitwirken? In der Phase I zur Evaluation der gesetzlichen Grundlagen? Und in der Phase II ("on-site visit") zur Evaluation der praktischen Umsetzung?
- Werden die Fortschrittsberichte in eine Rangliste oder eine neue Liste von unkooperativen Jurisdiktionen münden?
- Wird die Art und Weise, wie Amtshilfe in Steuersachen gegenüber Entwicklungsländern geleistet wird, eigenständig evaluiert? Setzt sich der Bundesrat für eine spezielle Betrachtung der Amtshilfepolitik gegenüber Entwicklungsländern ein?
→ Curia Vista
09.1098 — Steuerhinterziehung. Negativkampagne in Indien gegen die Schweiz
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Kiener Nellen Margret |
| Datum |
12.06.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.08.2009 |
Medienberichten zufolge gab es in Indien während der Wahlkampagne heftige Attacken gegen die Schweiz. Die nationalistische Bharatiya Janata Party rügte Schwarzgeldkonti reicher Inder in der Schweiz von bis zu 1900 Milliarden Dollar und forderte deren rasche Zurücknahme nach Indien.
- Von welchem Betrag auf Schwarzgeldkonti indischer Staatsangehöriger in der Schweiz geht der Bundesrat aus?
- Wie - falls überhaupt - hat die Schweizer Botschaft in Indien in dieser Sache agiert?
- Wie sieht die Situation bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Indien aus?
→ Curia Vista
09.1054 — Deutsche Steuerpolitik. Haltung der Schweiz
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
FDP-Liberale Fraktion |
| Datum |
28.04.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 26.08.2009 |
Die deutsche Regierung hat am 22. April 2009 ein Steuerbetrugsbekämpfungsgesetz beschlossen. Das Gesetz unterwirft deutsche Bürger und Unternehmen erweiterten Auskunftspflichten und droht ihnen steuerliche Nachteile an, sofern sie Geschäftsbeziehungen mit Ländern unterhalten, die als "Steueroasen" eingestuft werden. Praktisch gleichzeitig wurde bekannt, dass in der Schweiz praktizierende deutsche Ärzte vom deutschen Fiskus mit Steuernachforderungen konfrontiert werden, die das Doppelbesteuerungsabkommen verletzen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Deutschland verletzt das geltende Doppelbesteuerungsabkommen. Wie gedenkt er auf diesen Rechtsbruch zu reagieren?
- Wie beurteilt er die Auswirkungen des von der deutschen Regierung verabschiedeten Steuerbetrugsbekämpfungsgesetzes auf die Schweiz?
→ Curia Vista
09.1037 — Position und Strategie der Schweiz betreffend Bankkundengeheimnis
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Schwander Pirmin |
| Datum |
19.03.2009 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.05.2009 |
Die Drohungen bzw. Druckausübung verschiedener Länder (vor allem USA, Grossbritannien, Deutschland und Frankreich) gegenüber der Schweiz infolge des hier geltenden Bankkundengeheimnisses haben schliesslich zur Ankündigung von Konzessionen seitens des Bundesrates geführt. Es ist von grosser Bedeutung, für das weitere Vorgehen und die künftigen Verhandlungen zur Umsetzung dieser Zugeständnisse Grundlagen und Strategien zu entwickeln.
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wird nach seiner Ansicht die angebotene Neuverhandlung aller existierenden Doppelbesteuerungsabkommen ausreichen, um neue Drohungen und weiter gehende Forderungen an die Schweiz zu vermeiden?
- Wie wird er reagieren, falls neue Drohungen und Forderungen an die Schweiz gerichtet werden?
- Wie bzw. nach welchen Kriterien definiert er Steueroasen, und welche anderen, internationalen Definitionen gibt es für diesen Begriff?
- Ist ein tiefes Steuerniveau eventuell ein hinreichendes Kriterium für Steueroasen? Was wäre in diesem Fall die Benchmark?
- Besitzt er eine Übersicht über sogenannte Steueroasen, und wie lauten dort die Regelungen, Gesetze und Gepflogenheiten betreffend die Behandlung von ausländischen Vermögen oder Anlegern?
- Ist ihm bekannt, welche der drohenden und Druck ausübenden Länder Offshore-Finanzplätze oder Steueroasen betreiben oder in ihrem Einflussbereich dulden bzw. verteidigen und wie und in welchem Umfang dort Steuern umgangen werden können?
- In welchen Bereichen (z. B. Geldwäscherei) und mit welchen Regeln und Gesetzen ist die Schweiz besonders fortschrittlich und transparent, insbesondere im Vergleich mit den Druck ausübenden Ländern?
- Wie wird der Tatbestand Steuerhinterziehung im Umfang von 20 000 Franken in Deutschland, den USA, Grossbritannien, Frankreich und der Schweiz jeweils geahndet (Annahme: Ersttat und ohne Vorsatz)?
- Mit welchen marktwirtschaftlichen Massnahmen wird er den Finanzplatz Schweiz verteidigen und international konkurrenzfähig erhalten?
→ Curia Vista
08.1129 — Niederlassungsabkommen vom 25. April 1934 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kaiserreich Persien
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Nidegger Yves |
| Datum |
15.12.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 25.02.2009 |
Am 25. April 1934 unterzeichnete die Schweiz ein Niederlassungsabkommen mit dem Kaiserreich Persien, das am 2. Juli 1935 in Kraft trat (SR 0.142.114.362). Viele Jahre sind seither vergangen, und sowohl das internationale wie das innerstaatliche Recht haben sich weiterentwickelt. Die in dem Abkommen von 1934 geregelten Sachgebiete werden inzwischen von anderen Rechtsnormen abgedeckt, die oft im Widerspruch zu diesem stehen.
Gemäss Artikel 8 des Abkommens unterstehen in Bezug auf das Personen-, Familien- und Erbrecht die Angehörigen einer der beiden Vertragsparteien im Gebiet der anderen Vertragspartei weiterhin den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates. Dies gelte insbesondere für das Eherecht, das eheliche Güterrecht, die Regelungen über Ehescheidung, Ehetrennung, Mitgift, Vaterschaft, Abstammung, Adoption, Mündigkeit, Volljährigkeit, Vormundschaft und Beistandschaft, Entmündigung, testamentarische und gesetzliche Erbfolge, Nachlassabwicklungen und Erbauseinandersetzungen, ferner für alle anderen Angelegenheiten des Familienrechtes einschliesslich aller den Personenstand betreffenden Fragen. Auf alle diese Sachgebiete würden im Gebiet der jeweiligen Vertragspartei ausschliesslich die Rechtsvorschriften des Heimatstaates der betroffenen Person gelten.
Zwischen dem iranischen und dem schweizerischen Familienrecht bestehen heute erhebliche Unterschiede, insbesondere bezüglich Ehe und Ehescheidung, aber auch was die Zuteilung der Erbanteile an weibliche und männliche Nachkommen sowie viele andere Bereiche betrifft. Deshalb ist Artikel 8 des Abkommens nicht mehr anwendbar.
Wenn also Artikel 8 nicht mehr anwendbar ist und die in den übrigen Artikeln behandelten Sachgebiete in anderen Gesetzen geregelt werden, beabsichtigt der Bundesrat dann nicht, das Abkommen unter Einhaltung der vorgesehenen Frist von sechs Monaten zu kündigen? Wenn nicht, aus welchen Gründen will der Bundesrat an dem Abkommen festhalten?
→ Curia Vista
08.1120 — Zollabfertigung für Privatflugzeuge im Schengen-Raum
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Fässler-Osterwalder Hildegard |
| Datum |
08.12.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 11.02.2009 |
Fliegt ein kleines Privatflugzeug aus der Schweiz in ein Land des Schengen-Raums, z. B. von Altenrhein nach Hohenems, so muss der Pilot bzw. die Pilotin an beiden Orten eine Zollabfertigung machen. Dies soll sich auch nach dem definitiven Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum nicht ändern.
Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Stimmt meine obige Feststellung?
- Welches ist die Begründung?
- Könnte man für Privatflugzeuge, die aus der Schweiz in ein Schengen-Land fliegen, eine Vereinfachung vorsehen, die mit dem Passieren einer Schengen-Innengrenze mit einem Privatauto vergleichbar ist?
→ Curia Vista
08.1112 — Kosten der Schengen-Mitgliedschaft?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Baumann J. Alexander |
| Datum |
03.10.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.11.2008 |
- Welche Kosten entstehen unserem Land durch die Mitgliedschaft bei Schengen:
- der Eidgenossenschaft;
- den Kantonen und Gemeinden;
- den Privaten (inklusive Flugplatzanpassungen);
- initial;
- künftig jährlich?
→ Curia Vista
08.1084 — Bilaterale Abkommen und Anerkennung von Jagdbewilligungen
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Baettig Dominique |
| Datum |
22.09.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 19.11.2008 |
Die Jägerinnen und Jäger des Kantons Jura können eine französische Jagdbewilligung erhalten, indem sie einfach ihre jurassische Jagdbewilligung vorweisen, die ihnen nach zweijähriger Ausbildung und nach bestandenen Prüfungen erteilt wurde. Umgekehrt wird jedoch den französischen Jägerinnen und Jägern dieses Recht von den jurassischen Behörden nicht gewährleistet. Ist diese Haltung mit den Grundsätzen der bilateralen Abkommen vereinbar?
→ Curia Vista
08.1080 — Entschädigungsabkommen mit der ehemaligen Sowjetunion
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Fehr Hans-Jürg |
| Datum |
18.09.2008 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.10.2008 |
Die Schweiz hatte mit der ehemaligen Sowjetunion Entschädigungsverhandlungen geführt. Dabei ging es um die Entschädigung von schweizerischen Landwirten, Käsern und Schweinemästern, die sich im früheren Ostpreussen niedergelassen hatten, mit der Eroberung Ostpreussens durch die Sowjetunion aber Hab und Gut verloren. Die Schweiz und die Sowjetunion unterzeichneten am 1. Dezember 1990 ein Entschädigungsabkommen. Es konnte wegen des Zusammenbruchs der Sowjetunion aber nicht mehr ratifiziert werden, sodass die Entschädigungsfrage ungelöst blieb.
In einem Brief an den damals aus Ostpreussen geflohenen Kurt Streit vom 26. Februar 1997 schrieb das EDA, es bestehe "derzeit keine Hoffnung auf erfolgreiche Verhandlungen", weil sich Russland in einer schweren wirtschaftlichen, finanziellen und innenpolitischen Krise befinde. Das ist heute, zehn Jahre später, nicht mehr der Fall.
Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob er die Zeit nicht als gekommen erachte, erneut Entschädigungsverhandlungen zu führen.
→ Curia Vista
07.1103 — Geldtransfers nach Singapur und internationale Kriminalität
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Pedrina Fabio |
| Datum |
05.10.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 14.11.2007 |
Heutzutage werden von den Schweizer Banken Summen in Millionenhöhe auf die Konten ihrer Tochter- und Zweiggesellschaften in Singapur verschoben. Trotz Bankgeheimnis weisen sogar internationale Zeitungen darauf hin, dass ein Teil dieses Geldes aus Veruntreuungen zum Schaden von Banken und Investoren stammt, durch Korruption und Steuerhinterziehung am schweizerischen Fiskus vorbeigeschleust wird oder der Umgehung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU dient. Die Eidgenössische Bankenkommission, die Eidgenössische Steuerverwaltung, das Bundesgericht und die Bundesanwaltschaft müssten von zahlreichen Fällen Kenntnis haben.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele und welche Fälle sind bekannt, unter welche Kategorien fallen sie, und wer hat sie bislang erfasst?
- In welcher Phase des jeweiligen Verwaltungs-, Ermittlungs-, Gerichts- oder Strafverfahrens stehen diese Fälle?
- Wurde bereits eine statistische Auswertung vorgenommen? Falls nein: Wann wird eine solche vorliegen?
- Was beabsichtigt der Bundesrat in Anbetracht dieser Situation und im Hinblick auf mögliche Gesetzeslücken zu unternehmen?
- Könnte ein Rechtshilfeabkommen mit Singapur Abhilfe schaffen? Würde etwas gegen ein solches Abkommen sprechen?
- Wurden solche Geldflüsse aus illegalen Aktivitäten auch für andere Länder als Singapur festgestellt, oder gibt es entsprechende Vermutungen?
→ Curia Vista
07.1083 — Freier Personenverkehr. Zwei aufschlussreiche Abstimmungsergebnisse
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Rennwald Jean-Claude |
| Datum |
22.06.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 05.09.2007 |
Am 17. Juni 2007 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Neuenburg beschlossen, den Ausländerinnen und Ausländern das passive Wahlrecht auf Gemeindeebene zu verleihen. Am gleichen Tag haben die Jurassierinnen und Jurassier eine praktisch gleichlautende Vorlage ganz knapp verworfen.
In den Bezirken Le Locle (Neuenburg) und Pruntrut (Jura) stiessen die Vorlagen auf die geringste Zustimmung. Dies sind die beiden Bezirke der Region, in denen der freie Personenverkehr und die Präsenz zahlreicher Grenzgängerinnen und Grenzgänger (die natürlich das gute Recht haben, in der Schweiz zu arbeiten) das Sozial- und Lohndumping am meisten verschärfen.
Deshalb frage ich den Bundesrat:
- Ist er nicht der Auffassung, dass das Abstimmungsverhalten in diesen beiden Bezirken die Ängste von Teilen der Bevölkerung gegenüber dem freien Personenverkehr widerspiegelt?
- Meint er nicht auch, dass die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr wirksamer umgesetzt werden sollten, damit das Lohndumping erfolgreicher bekämpft und das Zusammenleben von schweizerischen und ausländischen Erwerbstätigen verbessert werden kann?
- Hält er diese Aufgabe nicht für umso dringlicher, als unser Land vor wichtigen Weichenstellungen in Sachen freier Personenverkehr (Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien, allfällige neue Volksabstimmung über das Freizügigkeitsabkommen als Ganzes im Jahr 2009) steht?
→ Curia Vista
07.1025 — Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Gysin Remo |
| Datum |
21.03.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.06.2007 |
- Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass ein unbegrenzter internationaler Steuerwettbewerb im Zuge der Globalisierung langfristig dazu führt, dass vermögende mobile Steuersubjekte abnehmend zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen und der Staat stattdessen immer stärker wenig mobile Faktoren wie die Arbeit kleiner Lohnempfänger und die KMU belastet? Welche Massnahmen zur politischen Regulierung des internationalen Steuerwettbewerbs schlägt der Bundesrat vor?
- Der Bundesrat hielt in seiner Antwort auf die Interpellation 02.3283 der SP-Fraktion zur internationalen Steuerkooperation fest: "Wenn es um die Sicherung von ausländischem Steuersubstrat oder die bessere Bekämpfung von kriminellem Verhalten geht, ist die Schweiz auch in Zukunft bereit, unter Wahrung ihrer eigenen Rechtsprinzipien Hand für Lösungen zu bieten." In welchen Fällen hat der Bundesrat seither innerhalb und ausserhalb der EU Lösungen zur Sicherung des Steuersubstrates geboten?
- Die Schweiz wirkt in der Person von Professor Robert Waldburger im UN-Komitee von Experten über die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen mit. Dieses erarbeitete an seiner zweiten Session 2006 den Entwurf einer Resolution, die der UN-Wirtschafts- und Sozialrat (Ecosoc) 2007 verabschieden soll. Die Resolution bezieht sich u. a. auf den von der Schweiz mitgetragenen Monterey-Konsens zur Entwicklungsfinanzierung, der in Ziffer 66 empfiehlt, es sei die internationale Zusammenarbeit im Bereich Besteuerung zu verstärken, der Dialog zwischen den nationalen Steuerbehörden auszuweiten und die Arbeit der betreffenden multilateralen Organe besser zu koordinieren; dabei sei den Bedürfnissen der Entwicklungs- und Übergangsländer besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie wird der Bundesrat die dem Ecosoc vorgelegte Resolution und die weitere Arbeit des erwähnten UN-Komitees unterstützen? Namentlich den Vorschlag, deren Mandat auszuweiten, weitere Unterausschüsse und Arbeitsgruppen einzusetzen und im Bereich des Informationsaustausches in Steuersachen einen Code of Conduct zu erarbeiten?
- Der Bundesrat legte wiederholt - jüngst wieder in seinem Aussenwirtschaftsbericht 2006 (06.098) - die Vorteile des multilateralen Wegs gegenüber bilateralen Verhandlungen dar. In welchen Gremien und mit welchen Massnahmen sorgt der Bundesrat dafür, dass auch Fragen der Steuerpolitik wie die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Sicherung des ausländischen Steuersubstrates und die Bekämpfung kriminellen Verhaltens vermehrt multilateral - statt wie bisher überwiegend bilateral - angegangen werden?
→ Curia Vista
07.1026 — Grosse Amtshilfe in Doppelbesteuerungsabkommen
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Gysin Remo |
| Datum |
21.03.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.06.2007 |
Seit 1951 sieht das Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit den USA Amtshilfe bei Steuerbetrug "und Ähnlichem" vor. Zudem sehen die Bestimmungen über den Informationsaustausch vor, dass die Schweiz im Rahmen eines ordentlichen Amtshilfeverfahrens den amerikanischen Steuerbehörden auch Bankunterlagen übermittelt. Dieses Verfahren weist für die amerikanischen Steuerbehörden den Vorteil auf, dass die so übermittelten Informationen direkt für Zwecke der Steuerveranlagung verwendet werden können; dies im Gegensatz zu Bankauskünften, die gestützt auf das IRSG auf dem Rechtshilfeweg erlangt werden und dem Spezialitätenprinzip unterliegen. Ich frage den Bundesrat:
- Wie oft hat die Schweiz in den letzten fünf Jahren den USA in Steuersachen Amtshilfe gewährt und dabei Bankunterlagen übermittelt? Hat diese Praxis dem Wirtschaftsstandort Schweiz geschadet?
- Welchen anderen Staaten gewährt die Schweiz in Steuersachen ein mit dem Abkommen mit den USA gleichwertiges grosses Amtshilfeverfahren einschliesslich der Übermittlung von Bankunterlagen?
- Die Schweiz musste sich 2003 auf Druck der OECD verpflichten, bei der Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit OECD-Mitgliedstaaten neu grosse Amtshilfe für Holdinggesellschaften im Sinne von Artikel 28 Absatz 2 StHG zu leisten. Mit welchen OECD-Staaten hat die Schweiz zwischenzeitlich ein DBA entsprechend abgeändert? Erwartet der Bundesrat davon eine Schwächung des Wirtschaftsstandorts Schweiz?
- Wie lässt sich aussenpolitisch begründen, dass die Schweiz Staaten mit einer grossen Wirtschaftsmacht mehr Unterstützung zur Sicherung ihres Steuersubstrates gewährt als Entwicklungs- und Übergangsländern, die, wie auch der Monterey-Konsens zur Entwicklungsfinanzierung in Ziffer 66 feststellt, in besonderem Masse auf die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung angewiesen sind?
- Ist er bereit, in Zukunft den Kreis der Staaten markant auszuweiten, denen er in Doppelbesteuerungsabkommen Amtshilfe zur richtigen Anwendung des internen Rechtes der Vertragsstaaten gewährt, damit diese ihr internes Steuersubstrat sichern können?
- Die Schweiz stimmte dem Bericht des OECD-Steuerausschusses vom April 2000 über den verbesserten Zugang von Steuerbehörden zu Bankinformationen zu, der ebenfalls empfiehlt, in Amtshilfeverfahren ausländischen Steuerbehörden Bankinformationen zur Verfügung zu stellen. Wie gedenkt der Bundesrat, diese Empfehlung umzusetzen?
- Die OECD hat 2003 ein Musterabkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA) erarbeitet. Welche Staaten orientieren sich in der Regel beim Abschluss oder bei der Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen an diesem Musterabkommen? Erleiden diese Staaten dadurch eine Schwächung ihrer Position im internationalen Standortwettbewerb und eine messbare Abwanderung von Steuerpflichtigen?
- Profitiert die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb von ihrer Weigerung, das OECD-Musterabkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA) anzuwenden? Wie begründet der Bundesrat gegenüber OECD-Staaten, die das TIEA umsetzen, seine Weigerung?
→ Curia Vista
07.1025 — Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Gysin Remo |
| Datum |
21.03.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.06.2007 |
- Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass ein unbegrenzter internationaler Steuerwettbewerb im Zuge der Globalisierung langfristig dazu führt, dass vermögende mobile Steuersubjekte abnehmend zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen und der Staat stattdessen immer stärker wenig mobile Faktoren wie die Arbeit kleiner Lohnempfänger und die KMU belastet? Welche Massnahmen zur politischen Regulierung des internationalen Steuerwettbewerbs schlägt der Bundesrat vor?
- Der Bundesrat hielt in seiner Antwort auf die Interpellation 02.3283 der SP-Fraktion zur internationalen Steuerkooperation fest: "Wenn es um die Sicherung von ausländischem Steuersubstrat oder die bessere Bekämpfung von kriminellem Verhalten geht, ist die Schweiz auch in Zukunft bereit, unter Wahrung ihrer eigenen Rechtsprinzipien Hand für Lösungen zu bieten." In welchen Fällen hat der Bundesrat seither innerhalb und ausserhalb der EU Lösungen zur Sicherung des Steuersubstrates geboten?
- Die Schweiz wirkt in der Person von Professor Robert Waldburger im UN-Komitee von Experten über die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen mit. Dieses erarbeitete an seiner zweiten Session 2006 den Entwurf einer Resolution, die der UN-Wirtschafts- und Sozialrat (Ecosoc) 2007 verabschieden soll. Die Resolution bezieht sich u. a. auf den von der Schweiz mitgetragenen Monterey-Konsens zur Entwicklungsfinanzierung, der in Ziffer 66 empfiehlt, es sei die internationale Zusammenarbeit im Bereich Besteuerung zu verstärken, der Dialog zwischen den nationalen Steuerbehörden auszuweiten und die Arbeit der betreffenden multilateralen Organe besser zu koordinieren; dabei sei den Bedürfnissen der Entwicklungs- und Übergangsländer besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie wird der Bundesrat die dem Ecosoc vorgelegte Resolution und die weitere Arbeit des erwähnten UN-Komitees unterstützen? Namentlich den Vorschlag, deren Mandat auszuweiten, weitere Unterausschüsse und Arbeitsgruppen einzusetzen und im Bereich des Informationsaustausches in Steuersachen einen Code of Conduct zu erarbeiten?
- Der Bundesrat legte wiederholt - jüngst wieder in seinem Aussenwirtschaftsbericht 2006 (06.098) - die Vorteile des multilateralen Wegs gegenüber bilateralen Verhandlungen dar. In welchen Gremien und mit welchen Massnahmen sorgt der Bundesrat dafür, dass auch Fragen der Steuerpolitik wie die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Sicherung des ausländischen Steuersubstrates und die Bekämpfung kriminellen Verhaltens vermehrt multilateral - statt wie bisher überwiegend bilateral - angegangen werden?
→ Curia Vista
07.1025 — Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Gysin Remo |
| Datum |
21.03.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.06.2007 |
- Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass ein unbegrenzter internationaler Steuerwettbewerb im Zuge der Globalisierung langfristig dazu führt, dass vermögende mobile Steuersubjekte abnehmend zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen und der Staat stattdessen immer stärker wenig mobile Faktoren wie die Arbeit kleiner Lohnempfänger und die KMU belastet? Welche Massnahmen zur politischen Regulierung des internationalen Steuerwettbewerbs schlägt der Bundesrat vor?
- Der Bundesrat hielt in seiner Antwort auf die Interpellation 02.3283 der SP-Fraktion zur internationalen Steuerkooperation fest: "Wenn es um die Sicherung von ausländischem Steuersubstrat oder die bessere Bekämpfung von kriminellem Verhalten geht, ist die Schweiz auch in Zukunft bereit, unter Wahrung ihrer eigenen Rechtsprinzipien Hand für Lösungen zu bieten." In welchen Fällen hat der Bundesrat seither innerhalb und ausserhalb der EU Lösungen zur Sicherung des Steuersubstrates geboten?
- Die Schweiz wirkt in der Person von Professor Robert Waldburger im UN-Komitee von Experten über die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen mit. Dieses erarbeitete an seiner zweiten Session 2006 den Entwurf einer Resolution, die der UN-Wirtschafts- und Sozialrat (Ecosoc) 2007 verabschieden soll. Die Resolution bezieht sich u. a. auf den von der Schweiz mitgetragenen Monterey-Konsens zur Entwicklungsfinanzierung, der in Ziffer 66 empfiehlt, es sei die internationale Zusammenarbeit im Bereich Besteuerung zu verstärken, der Dialog zwischen den nationalen Steuerbehörden auszuweiten und die Arbeit der betreffenden multilateralen Organe besser zu koordinieren; dabei sei den Bedürfnissen der Entwicklungs- und Übergangsländer besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie wird der Bundesrat die dem Ecosoc vorgelegte Resolution und die weitere Arbeit des erwähnten UN-Komitees unterstützen? Namentlich den Vorschlag, deren Mandat auszuweiten, weitere Unterausschüsse und Arbeitsgruppen einzusetzen und im Bereich des Informationsaustausches in Steuersachen einen Code of Conduct zu erarbeiten?
- Der Bundesrat legte wiederholt - jüngst wieder in seinem Aussenwirtschaftsbericht 2006 (06.098) - die Vorteile des multilateralen Wegs gegenüber bilateralen Verhandlungen dar. In welchen Gremien und mit welchen Massnahmen sorgt der Bundesrat dafür, dass auch Fragen der Steuerpolitik wie die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Sicherung des ausländischen Steuersubstrates und die Bekämpfung kriminellen Verhaltens vermehrt multilateral - statt wie bisher überwiegend bilateral - angegangen werden?
→ Curia Vista
07.1025 — Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Gysin Remo |
| Datum |
21.03.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.06.2007 |
- Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass ein unbegrenzter internationaler Steuerwettbewerb im Zuge der Globalisierung langfristig dazu führt, dass vermögende mobile Steuersubjekte abnehmend zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen und der Staat stattdessen immer stärker wenig mobile Faktoren wie die Arbeit kleiner Lohnempfänger und die KMU belastet? Welche Massnahmen zur politischen Regulierung des internationalen Steuerwettbewerbs schlägt der Bundesrat vor?
- Der Bundesrat hielt in seiner Antwort auf die Interpellation 02.3283 der SP-Fraktion zur internationalen Steuerkooperation fest: "Wenn es um die Sicherung von ausländischem Steuersubstrat oder die bessere Bekämpfung von kriminellem Verhalten geht, ist die Schweiz auch in Zukunft bereit, unter Wahrung ihrer eigenen Rechtsprinzipien Hand für Lösungen zu bieten." In welchen Fällen hat der Bundesrat seither innerhalb und ausserhalb der EU Lösungen zur Sicherung des Steuersubstrates geboten?
- Die Schweiz wirkt in der Person von Professor Robert Waldburger im UN-Komitee von Experten über die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen mit. Dieses erarbeitete an seiner zweiten Session 2006 den Entwurf einer Resolution, die der UN-Wirtschafts- und Sozialrat (Ecosoc) 2007 verabschieden soll. Die Resolution bezieht sich u. a. auf den von der Schweiz mitgetragenen Monterey-Konsens zur Entwicklungsfinanzierung, der in Ziffer 66 empfiehlt, es sei die internationale Zusammenarbeit im Bereich Besteuerung zu verstärken, der Dialog zwischen den nationalen Steuerbehörden auszuweiten und die Arbeit der betreffenden multilateralen Organe besser zu koordinieren; dabei sei den Bedürfnissen der Entwicklungs- und Übergangsländer besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie wird der Bundesrat die dem Ecosoc vorgelegte Resolution und die weitere Arbeit des erwähnten UN-Komitees unterstützen? Namentlich den Vorschlag, deren Mandat auszuweiten, weitere Unterausschüsse und Arbeitsgruppen einzusetzen und im Bereich des Informationsaustausches in Steuersachen einen Code of Conduct zu erarbeiten?
- Der Bundesrat legte wiederholt - jüngst wieder in seinem Aussenwirtschaftsbericht 2006 (06.098) - die Vorteile des multilateralen Wegs gegenüber bilateralen Verhandlungen dar. In welchen Gremien und mit welchen Massnahmen sorgt der Bundesrat dafür, dass auch Fragen der Steuerpolitik wie die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Sicherung des ausländischen Steuersubstrates und die Bekämpfung kriminellen Verhaltens vermehrt multilateral - statt wie bisher überwiegend bilateral - angegangen werden?
→ Curia Vista
07.1025 — Grenzen des internationalen Steuerwettbewerbs
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Gysin Remo |
| Datum |
21.03.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.06.2007 |
- Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass ein unbegrenzter internationaler Steuerwettbewerb im Zuge der Globalisierung langfristig dazu führt, dass vermögende mobile Steuersubjekte abnehmend zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen und der Staat stattdessen immer stärker wenig mobile Faktoren wie die Arbeit kleiner Lohnempfänger und die KMU belastet? Welche Massnahmen zur politischen Regulierung des internationalen Steuerwettbewerbs schlägt der Bundesrat vor?
- Der Bundesrat hielt in seiner Antwort auf die Interpellation 02.3283 der SP-Fraktion zur internationalen Steuerkooperation fest: "Wenn es um die Sicherung von ausländischem Steuersubstrat oder die bessere Bekämpfung von kriminellem Verhalten geht, ist die Schweiz auch in Zukunft bereit, unter Wahrung ihrer eigenen Rechtsprinzipien Hand für Lösungen zu bieten." In welchen Fällen hat der Bundesrat seither innerhalb und ausserhalb der EU Lösungen zur Sicherung des Steuersubstrates geboten?
- Die Schweiz wirkt in der Person von Professor Robert Waldburger im UN-Komitee von Experten über die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen mit. Dieses erarbeitete an seiner zweiten Session 2006 den Entwurf einer Resolution, die der UN-Wirtschafts- und Sozialrat (Ecosoc) 2007 verabschieden soll. Die Resolution bezieht sich u. a. auf den von der Schweiz mitgetragenen Monterey-Konsens zur Entwicklungsfinanzierung, der in Ziffer 66 empfiehlt, es sei die internationale Zusammenarbeit im Bereich Besteuerung zu verstärken, der Dialog zwischen den nationalen Steuerbehörden auszuweiten und die Arbeit der betreffenden multilateralen Organe besser zu koordinieren; dabei sei den Bedürfnissen der Entwicklungs- und Übergangsländer besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie wird der Bundesrat die dem Ecosoc vorgelegte Resolution und die weitere Arbeit des erwähnten UN-Komitees unterstützen? Namentlich den Vorschlag, deren Mandat auszuweiten, weitere Unterausschüsse und Arbeitsgruppen einzusetzen und im Bereich des Informationsaustausches in Steuersachen einen Code of Conduct zu erarbeiten?
- Der Bundesrat legte wiederholt - jüngst wieder in seinem Aussenwirtschaftsbericht 2006 (06.098) - die Vorteile des multilateralen Wegs gegenüber bilateralen Verhandlungen dar. In welchen Gremien und mit welchen Massnahmen sorgt der Bundesrat dafür, dass auch Fragen der Steuerpolitik wie die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Sicherung des ausländischen Steuersubstrates und die Bekämpfung kriminellen Verhaltens vermehrt multilateral - statt wie bisher überwiegend bilateral - angegangen werden?
→ Curia Vista
07.1011 — Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union. Ökologische Ausgestaltung
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Fehr Mario |
| Datum |
15.03.2007 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.05.2007 |
Im Memorandum of Understanding zwischen der Schweiz und der Europäischen Union werden vier Bereiche genannt, für welche unser Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union eingesetzt werden kann. Einer davon ist "Umwelt und Infrastruktur". Projekte für Landschaft und Biodiversität im ländlichen Raum sichern das Überleben der Bevölkerung im Osten Europas auch in Regionen, die nicht in gleichem Masse wie andere von der wirtschaftlichen Entwicklung profitieren können. Eine solche Region sind beispielsweise die Karpaten mit einem grossen Potenzial für den angepassten Tourismus. Die meisten der zehn Länder, die von unserem Beitrag profitieren, verfügen zudem über ausgedehnte Naturlandschaften und eine reiche Biodiversität. Hier ist sicherzustellen, dass nicht mit unserer Unterstützung für einzelne Projekte Werte zerstört werden, welche nicht erneuerbar sind.
In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:
- Ist er bereit, im Rahmen des schweizerischen Beitrages zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union Projekte in den Bereichen Natur, Biodiversität und Landschaft zu unterstützen? Können dabei auch grenzüberschreitende Projekte unterstützt werden? Ist er zudem bereit, diese Bereiche in die entsprechenden Rahmenabkommen mit den einzelnen Regierungen zu integrieren?
- Wie kontrolliert er, dass mit dem schweizerischen Beitrag keine Infrastrukturprojekte finanziert werden, welche zur Zerstörung von Natur, Landschaft und Biodiversität führen?
→ Curia Vista
06.1147 — Bilaterales Abkommen mit Spanien für kommunales Wahlrecht
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Gross Andreas |
| Datum |
04.12.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 18.04.2007 |
Einige Zehntausend Schweizerinnen und Schweizer, welche in Spanien leben, wundern sich, dass Norwegen mit Spanien ein Abkommen abgeschlossen hat, das den Spaniern in Norwegen - ebenso wie den 7000 Norwegern in Spanien - erlaubt, an kommunalen Wahlen teilzunehmen. 1993 regte ich in einem Postulat (93.3133) an, mit verschiedenen europäischen Staaten solche Abkommen zu schliessen. Nun möchte ich den Bundesrat anfragen, ob er ähnlich wie das andere grosse Nicht-EU-Mitglied Norwegen mit Spanien ein Abkommen für die gegenseitige Anerkennung des kommunalen Wahlrechtes aufgleisen würde. Es hätte den grossen Vorteil, dass wir für die Schweiz, für die Spanier in der Schweiz und für die Schweizer in Spanien etwas Gutes tun könnten.
→ Curia Vista
06.1128 — Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz/Deutschland und Änderung des deutschen Einkommenssteuergesetzes per 2007
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Wäfler Markus |
| Datum |
05.10.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.11.2006 |
Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung nachstehender Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz/Deutschland.
Von einem bei der Fluggesellschaft Lufthansa angestellten und in der Schweiz wohnhaften Schweizer Piloten werde ich darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund einer Neuerung beim deutschen Einkommenssteuergesetz in Artikel 49, ab 2007 neu das ganze Einkommen des in der Schweiz wohnhaften Lufthansa-Piloten in der BRD versteuert werden muss. Bisher war dies nur für den proportionalen Anteil des Einkommens zur Arbeitszeit, welche über Deutschland geflogen und gearbeitet wurde, der Fall. Diese Neuerung betrifft gemäss der gleichen Quelle u. a. über hundert Piloten und Flugbegleiter, welche in der Schweiz Wohnsitz haben und bei deutschen Flugunternehmen angestellt sind. Nicht überprüft habe ich, ob diese Regelung des deutschen Einkommenssteuergesetzes analog auch für andere bei deutschen Firmen angestellte und in der Schweiz wohnhafte Schweizer Erwerbstätige zutrifft.
- Ist dem Bundesrat diese Änderung der Einkommensbesteuerung in der Bundesrepublik bekannt, und wie wird diese Frage im Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz/BRD geregelt?
- Wie werden analoge Anstellungs- und Wohnsitzverhältnisse z. B. bei in Süddeutschland wohnhaften Swiss-Piloten und Flugpersonal geregelt?
- Was unternimmt der Bundesrat, um die absehbaren Steuerausfälle für die Schweiz zu minimieren?
- Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass analog zum Abkommen über Ruhegehälter in den Bilateralen II hier eine Regelung angestrebt werden muss, welche die Interessen der Schweiz wahrt?
- Ist der Bundesrat der Meinung, dass die steuerliche Benachteiligung des betroffenen schweizerischen Flugpersonals bei Lufthansa z. B. gegenüber der Besteuerung von Grenzgängern oder ausländischem Flugpersonal bei Swiss korrigiert werden muss und, wenn ja, wie?
→ Curia Vista
06.1124 — Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland über die Wehrpflicht der Doppelbürger
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Gysin Remo |
| Datum |
04.10.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 29.11.2006 |
Während die Schweiz mit Frankreich, den USA und Österreich längst ein Abkommen über die Wehrpflicht der Doppelbürger getroffen hat, steht ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland noch aus; dies obwohl in Deutschland die drittgrösste Gemeinschaft der Auslandschweizer und -schweizerinnen wohnt und die Mehrzahl von ihnen Doppelbürger und Doppelbürgerinnen sind. Das insbesondere auch von der Auslandschweizer-Organisation geforderte Abkommen ist bereits ausgehandelt und liegt seit Monaten zur Unterzeichnung bereit. Eine baldmöglichste Unterzeichnung und Inkraftsetzung ist wünschenswert.
Wann gedenkt der Bundesrat, das Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über die mehrfache Staatsangehörigkeit und die Wehrpflicht der Doppelbürger zu unterzeichnen und in Kraft zu setzen?
→ Curia Vista
06.1091 — Freihandelsabkommen Schweiz/EU im Agrar- und Lebensmittelbereich und Verhältnis zu Artikel 104 der Bundesverfassung bzw. zum Landwirtschaftsgesetz
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Hämmerle Andrea |
| Datum |
23.06.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 22.09.2006 |
Die Schweizer Landwirtschaftspolitik verfügt mit Artikel 104 der Bundesverfassung (BV) über eine breit abgestützte Grundlage. Der Verfassungsartikel wurde in zwei Volksabstimmungen erarbeitet und hat den Charakter eines "Gesellschaftsvertrages mit der Landwirtschaft".
Der Verfassungsartikel und die damit verbundene Ausrichtung der Schweizer Agrarpolitik geniesst inner- und ausserhalb der Landwirtschaft breite Anerkennung. Auch im internationalen Vergleich schneidet die Grundlage gut ab. Sie erlaubt eine moderne, auf Markt, Konsumenten und Ökologie ausgerichtete Politik.
Das Landwirtschaftgesetz baut auf der Verfassung auf. In verschiedenen Reformetappen wurden die Gesetzesgrundlagen angepasst.
Die agrarpolitischen Strategien der Schweiz und der EU haben sich in den letzten Jahren aufeinander zubewegt. Die Differenzen sind kleiner geworden. Trotzdem muss die Schweiz auch bei einem allfälligen Agrarfreihandelsabkommen mit der EU ihren Weg der nachhaltigen Landwirtschaft weiter beschreiten können (Höhe und Ausgestaltung der Direktzahlungen, Strukturpolitik, hohe Gewichtung von Ökologie und Tierwohl, Berücksichtigung der Bedürfnisse der Berglandwirtschaft usw.). In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:
- Müsste Artikel 104 BV infolge eines Freihandelsabkommens mit der EU angepasst werden und, wenn ja, inwiefern?
- Welche Artikel des Landwirtschaftsgesetzes müssten infolge eines Agrarfreihandelsabkommens mit der EU angepasst werden?
- Kann die Schweiz auch mit einem Freihandelsabkommen eine eigenständige Agrarpolitik auf der bisherigen Grundlage weiterbetreiben - mit Ausnahme der Zölle?
→ Curia Vista
06.1065 — Schutz eines von Italien gesuchten CIA-Agenten. Warum kooperiert die Schweiz nicht mit den europäischen Polizeibehörden?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Leuenberger Ueli |
| Datum |
09.06.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 13.09.2006 |
Im Januar 2006 hielt sich der CIA-Agent Robert Seldon Lady, der in Italien an der Entführung eines ägyptischen Imams aus Mailand beteiligt war, wahrscheinlich in der Schweiz, genauer gesagt in Genf, auf. Während die schweizerischen Einsatzkräfte seine Festnahme vorbereiteten, erhielten sie offenbar plötzlich andere Anweisungen. Der von den europäischen Polizeibehörden gesuchte Agent konnte deshalb entkommen.
Wie bewertet der Bundesrat diese offensichtlich fehlende Kooperation mit den europäischen Polizeibehörden? Gedenkt er in dieser Sache mit Ständerat Dick Marty zusammenzuarbeiten, Vorsitzender der Kommission für Rechtsfragen und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und deren Berichterstatter über angebliche vom amerikanischen Geheimdienst unterhaltene Haftlager?
Der ägyptische Imam Osama Mustafa Hassan, alias Abu Omar, wurde vom italienischen Geheimdienst und der Mailänder Staatsanwaltschaft im Rahmen der Terrorismusabwehr beobachtet. Trotzdem wurde er in einem Einsatz unter Leitung des CIA-Chefs in Mailand, Robert Seldon Lady, im Februar 2003 von Mitarbeitern der CIA auf offener Strasse entführt. Abu Omar wurde nach Ägypten gebracht und dort gefoltert. Diese Entführung stellt einen Eingriff in die Souveränität Italiens dar, aber auch einen herben Rückschlag für die Terrorismusbekämpfung in Europa. Durch die reguläre Verhaftung Abu Omars, die unmittelbar bevorgestanden hatte, und seine Übergabe an ein Gericht hätten seine Komplizen zweifellos identifiziert werden können. Die Mailänder Staatsanwaltschaft hat Hilfe von Eurojust angefordert, damit die CIA-Agenten, die an der Entführung beteiligt waren, in der gesamten Europäischen Union verhaftet werden können.
Nun hat sich Robert Seldon Lady im Januar 2006 anscheinend in Genf aufgehalten. Obwohl man ihn überwachte, wurde er weder behelligt noch festgenommen. Sollte tatsächlich keine Kooperation stattgefunden haben, so wäre dies empörend, hat sich die Schweiz mit dem Schengen-Abkommen doch gegenüber den Staaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden sowie die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zu verstärken. Diese Angelegenheit ist auch im Zusammenhang mit der Frage nach den vermuteten CIA-Geheimgefängnissen in Europa zu betrachten, der Ständerat Dick Marty nachgeht. Es wäre wünschenswert, dass zwischen allen betroffenen Bundesstellen und Herrn Marty eine wirkliche Zusammenarbeit entsteht.
→ Curia Vista
06.1063 — Flora Bartolini in S-chanf. Aufenthaltsbewilligung und Pauschalbesteuerung
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Leutenegger Oberholzer Susanne |
| Datum |
11.05.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 30.08.2006 |
Die italienische Staatsbürgerin Flora Bartolini, Schwiegermutter des Ex-Regierungschefs von Italien, Silvio Berlusconi, hat Medienmeldungen zufolge in S-chanf ein Wohnhaus gekauft, in S-chanf Wohnsitz begründet, obwohl sie nach wie vor in Bologna wohnt, und die Zusicherung einer Besteuerung nach dem Aufwand erhalten. Diese Angaben stützen sich auf Meldungen in diversen Medien.
Der Bundesrat wird dazu um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
- Treffen die Medienangaben betreffend Grundstückkauf, Wohnsitzbegründung und Pauschalbesteuerung zu?
- Nach welchen Regeln erfolgt die Wohnsitzbegründung durch EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz? Wer ist die zuständige Bewilligungsinstanz in den Kantonen, und wie nimmt der Bund seine Aufsicht über den korrekten Vollzug des Bundesrechtes (ZGB, Lex-Koller, Freizügigkeitsabkommen) wahr?
- Wer (Kanton, Gemeinden) ist für die Bewilligung der Pauschalbesteuerung zuständig, und wie sichert der Bund hier den korrekten Vollzug des Bundesrechtes (StHG, DGB)?
- Stellt er mit dem Freizügigkeitsabkommen eine vermehrte Wohnsitznahme durch EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz fest und, falls ja, ist dies mit der vermehrten Bewilligung der Pauschalbesteuerung verbunden?
→ Curia Vista
06.1029 — Beteiligung des EJPD an den Kohäsionszahlungen
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Studer Heiner |
| Datum |
23.03.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 16.06.2006 |
Zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in den neuen EU-Mitgliedsländern soll die Schweiz während einigen Jahren einen Beitrag von insgesamt einer Milliarde Franken leisten. Dies hat richtigerweise einen sachlichen, jedoch keinen rechtlichen Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen mit der EU. Laut bundesrätlicher Auffassung müssen diese Mittel beim EVD und EDA kompensiert werden. Zudem sollen Einnahmen aus der Zinsbesteuerung hinzukommen. Es ist wichtig, dass die Kompensation nicht zulasten der Entwicklungshilfe geschieht. Nachdem das Schengen/Dublin-Abkommen dem EJPD durch die neue Drittstaatenregelung eine Entlastung von mindestens 80 Millionen Franken jährlich bringen wird, habe ich wiederholt die folgende nicht beantwortete Frage gestellt:
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Kohäsionszahlen teilweise im EJPD zu kompensieren sind, und wird er dies bei seinem Antrag an die eidgenössischen Räte berücksichtigen?
→ Curia Vista
06.1019 — Massnahmen gegen Flugsperren über Süddeutschland. Bewusst auf der langen Bank?
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Leutenegger Filippo |
| Datum |
21.03.2006 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 31.05.2006 |
Aus den Antworten des Bundesrates zu den Motionen der SVP-Fraktion 03.3391 und Hegetschweiler 04.3402 und zu den Interpellationen der SVP-Fraktion 03.3392 und Leutenegger Filippo 04.3384 kann man schliessen, dass der Bundesrat nach wie vor nicht bereit ist, alle erforderlichen Massnahmen gegen die Flugsperren über Süddeutschland zu ergreifen.
Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Bestätigt er den oben erwähnten Eindruck? Wenn ja, wie begründet er seine Haltung?
- Bestätigt er, dass er bisher noch nicht an den Icao-Rat gelangt ist wegen Verletzung der Chicago-Abkommen?
- Wenn ja: Liegt der Grund darin, dass der Bundesrat eine Sistierung der Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof befürchtet? Wie bewertet er in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof ganz andere Fragen behandelt als bei einem Verfahren vor dem Icao-Rat?
- Bestätigt er die Auffassung, dass ein deutsches Gericht nicht dazu berufen ist, Meinungsverschiedenheiten zwischen Vertragsstaaten der Transitvereinbarung zu entscheiden? Dass dafür im Gegenteil besondere Streitbeilegungsmechanismen vorgesehen sind, nämlich die Anrufung des Icao-Rates als erster Schritt?
- Teilt er die Auffassung, dass er vor allem die schweizerischen Interessen wahren muss? Falls ja, wieso beruft er sich in seinen Begründungen auf Gutachten, die der Argumentation schweizerischer Interessen zuwiderlaufen? Wieso beruft er sich nicht auf die längst publizierten Auffassungen unabhängiger - auch deutscher - Experten, die die deutschen Flugsperren als klar völkerrechtswidrig bezeichnen?
- Weshalb befürchtet er, dass ein Anrufen des Icao-Rates Deutschland verärgern könnte, obwohl damit einfach ein in einem Abkommen vorgesehener Streitbeilegungsmechanismus in Gang gesetzt wird?
- Hat er denn die Ansicht, dass es sich bei der Anrufung des Icao-Rates um einen feindlichen Akt handelt, obwohl es sich dabei nicht um eine Klage vor Gericht handelt, was ein weiterer Schritt wäre?
- Teilt er die Auffassung, dass der SIL-Prozess nicht abgeschlossen werden kann, bevor die international-rechtlichen Fragen geklärt sind, weil die deutschen Flugsperren den Betrieb des Flughafens sowie die Raumplanung wesentlich beeinflussen?
→ Curia Vista
05.1117 — Anpassung der UVG-Renten an die Kaufkraft des Wohnlandes
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Leutenegger Filippo |
| Datum |
27.09.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 02.12.2005 |
Aufgrund der heutigen Regelung werden die UVG-Leistungen unabhängig von den Lebenshaltungskosten am Wohnsitz des Berechtigten festgelegt und erbracht. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
- Wie viele Bezügerinnen und Bezüger von UVG-Renten haben ihren Wohnsitz:
a. in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union;
b. in einem nicht der EU angehörenden Land?
- In welchem Umfang (Betrag in Schweizerfranken) werden UVG-Renten an Personen gemäss den Fragen 1a und 1b entrichtet - und welche Differenz würde bei einer Anpassung dieser Renten an die Kaufkraft des Wohnlandes resultieren?
- Ist er bereit, allenfalls auf dem Verhandlungsweg mit der EU und den übrigen Staaten, mit denen Abkommen über die soziale Sicherheit bestehen, eine Lösung zu suchen, damit die UVG-Renten inskünftig der Kaufkraft im Wohnland der Bezügerinnen und Bezüger angepasst werden können?
Die geltende Reglung im UVG ist - insbesondere im Hinblick auf die Rentenleistungen - problematisch. Aufgrund der im Vergleich mit der Schweiz in vielen Staaten markant tieferen Lebenshaltungskosten erzielen die Bezüger von Renten mit Wohnsitz im Ausland sehr oft einen nicht unerheblichen Gewinn. Die Tatsache der Möglichkeit eines Gewinns stellt verständlicherweise einen Anreiz für einen möglichst frühzeitigen Invalidisierungsanspruch dar. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 24. November 1993 festgehalten, dem Versicherten dürfe aus der UVG-Versicherung kein Gewinn erwachsen. Mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes wurde zudem in Artikel 69 erstmals ausdrücklich eine Bestimmung über das Überentschädigungsverbot im Sozialversicherungsrecht verankert.
Die bestehende Problematik hat sich mit der Inkraftsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über die Personenfreizügigkeit verschärft - und sie wird sich mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neu der EU beigetretenen Länder Osteuropas wohl noch weiter verschärfen.
Es gilt einmal mehr darauf hinzuweisen, dass in den vergangenen Jahren auch im Bereich des UVG die Leistungen laufend ausgebaut wurden - nicht zuletzt durch die Rechtsprechung. Die neuste Ausgabe der Gesamtrechnung der sozialen Sicherheit zeigt auf, dass der Sozialstaat Schweiz zügig ausgebaut wird. Im Jahr 2003 stiegen die Gesamtausgaben für soziale Sicherheit um 5 Prozent auf 129,7 Milliarden Franken. Das nominelle Bruttoinlandprodukt hingegen brachte es gerade mal auf ein Plus von 0,5 Prozent. Der rasende Zuwachs der Sozialausgaben hat Tradition. Es fragt sich, wie lange sich die Schweiz dies noch leisten kann.
→ Curia Vista
05.1080 — Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit den USA auf die Beziehungen zur EU
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Walter Hansjörg |
| Datum |
16.06.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.09.2005 |
Der Bericht zur Aussenwirtschaft des Bundesrates erwähnt den "neuen Bilateralismus" als Tendenz der Weltwirtschaft. Die Schweiz hat bereits mit einer Anzahl von Staaten Freihandelsabkommen und einige weitere sind in Verhandlung, so z. B. mit Kanada. Der Bund möchte eine Reihe weiterer Freihandelsabkommen abschliessen, darunter ein Freihandelsabkommen mit den USA.
Ein allfälliges Freihandelsabkommen mit den USA wird aber auch die Beziehungen der Schweiz mit ihrem wichtigsten Handelspartner, der EU, beeinflussen. Auch werden Agrarprodukte von einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA kaum ausgenommen werden. Die EU wird kaum akzeptieren, dass die Schweiz den USA im Agrarbereich Konzessionen gewährt, die bezüglich der Art und dem Ausmass über diejenigen hinausgehen, die die Schweiz der EU im Rahmen der bilateralen Verträge gewährt hat. Entsprechend würde die EU neue Forderungen an die Schweiz bezüglich der Öffnung des Agrarmarktes stellen. Durch diesen Mechanismus würde der Preisdruck auf den Schweizer Agrarmärkten zusätzlich massiv zunehmen.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Welche Auswirkungen erwartet er von künftigen Freihandelsabkommen, insbesondere von einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA, auf die Beziehung der Schweiz zur EU im Agrarbereich und auf die Weiterentwicklung des bilateralen Landwirtschaftsabkommens mit der EU? Ist er bereit, beim Freihandelsabkommen Ausnahmen für die Landwirtschaft zu machen? Wenn ja, welche?
→ Curia Vista
05.1055 — Unkontrollierbare Auswirkungen der Personenfreizügigkeit mit der EU
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Baumann J. Alexander |
| Datum |
02.06.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 31.08.2005 |
Ich frage den Bundesrat:
- Wie kann er die Unklarheiten über den Geltungsbereich von angeblich klarem Recht des Freizügigkeitsabkommens erklären?
- Was wurde mit der EU in diesem Bereich ausgehandelt?
- Waren ihm die Folgen des Abkommens, wie sie heute bekannt werden, voll bewusst?
- Entspricht die Auffassung des Sozialversicherungsgerichtes Zürich auch der Variante des Bundesrates?
- Ist er bereit, bis spätestens sechs Wochen vor der Abstimmung über die Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Staaten dem Volk Klarheit über die Streitfrage zu vermitteln?
- Wie ist die Reziprozität geregelt, und welche Auswirkungen (auch finanzielle) sind im Hinblick auf die Ausweitung der Vertragsstaaten zu erwarten?
- Welche Einflüsse des Abkommens wirken auf die Kostendämpfungsmassnahmen im Gesundheitswesen?
→ Curia Vista
05.1057 — Aussagen von Bundesrat Merz zum Resultat der Volksabstimmung in Frankreich
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Rennwald Jean-Claude |
| Datum |
02.06.2005 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 07.09.2005 |
Der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Bundesrat Hans-Rudolf Merz, zeigte sich in einer Stellungnahme gegenüber dem "Blick" erfreut über das Nein der Franzosen in der Abstimmung vom 29. Mai über die EU-Verfassung. In diesem Ergebnis sieht er eine Bestätigung für die Richtigkeit des von der Schweiz gewählten bilateralen Weges.
Dies veranlasst mich, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:
- Teilt er die Auffassung von Bundesrat Merz?
- Ist er nicht der Meinung, dass Herr Merz die einem Bundesrat anstehende Zurückhaltung verletzt hat, indem er sich zu den inneren Angelegenheiten eines anderen - und dazu noch befreundeten - Landes äusserte?
- Das Schweizervolk stimmt am 5. Juni über das Schengen/Dublin-Abkommen und am 25. September über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten ab. Sind die Aussagen von Bundesrat Merz nicht geeignet, das Volk unmittelbar vor zwei für unser Land entscheidenden Abstimmungen zu verunsichern?
- Die Ratifizierung der bilateralen Abkommen II sowie des Protokolls über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ist bei den zuständigen Instanzen der EU hängig. Sind die Äusserungen von Bundesrat Merz für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in einem so heiklen Zeitpunkt nicht schädlich?
→ Curia Vista
04.1157 — Bilaterale Verträge Schweiz/EU. Anwendungsprobleme mit Frankreich
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Rey Jean-Noël |
| Datum |
13.12.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 04.05.2005 |
Der Zugang der Schweizer Unternehmen zum französischen Baumarkt ist erschwert. Es bestehen Zollschikanen, Frankreich fordert von Unternehmen eine zehnjährige Garantie, welche die französischen Versicherungsgesellschaften nur Unternehmen aus EU-Ländern gewähren dürfen, und für die Ausübung gewisser Tätigkeiten ist - insbesondere im Baugewerbe - eine berufliche Qualifikation erforderlich. (Siehe dazu S. 5 des Magazins "Entreprise" vom 12. November 2004 sowie die Fernsehsendung "Mise au point" vom 12. Dezember 2004 auf TSR.)
Zweifellos hat der Bundesrat in Brüssel und Paris gegen diese Hindernisse, welche die bilateralen Verträge I infrage stellen, interveniert. Mit welchem Ergebnis?
→ Curia Vista
04.1078 — Solvit-System
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Cina Jean-Michel |
| Datum |
16.06.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.09.2004 |
Im Oktober 2001 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die wirksame Problemlösung im Binnenmarkt verabschiedet. Mit dieser Mitteilung wurde ein integrierter Ansatz mit dem Namen Solvit und insbesondere die Einrichtung einer EU-weiten Online-Datenbank vorgeschlagen, welche die Kontrolle und die Lösung von Problemen erleichtert, die sich aus der mangelhaften Anwendung der Binnenmarktvorschriften durch staatliche Behörden ergeben.
Das Solvit-System ist im Juli 2002 in Kraft getreten und zählt heute 28 Mitgliedstaaten: die 25 EU-Mitglieder sowie drei Efta/EWR-Länder (Island, Norwegen, Liechtenstein). Das System ist kostenlos und basiert auf einem Netz von nationalen Solvit-Stellen, die von allen Mitgliedstaaten innerhalb ihrer Verwaltung geschaffen werden.
Das Solvit-Netz steht sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen zur Verfügung. Es ermöglicht nicht nur, Probleme zu lösen, die im Zusammenhang mit der Anerkennung von Diplomen von Staatsangehörigen aus einem der 28 Solvit-Mitgliedstaaten auftreten, es kann auch den Unternehmen Erleichterungen bringen, z. B. bei Fahrzeugzulassungen, Grenzkontrollen, beim Zugang zu Güter- und Dienstleistungsmärkten, beim öffentlichen Beschaffungswesen, bei Steuerfragen oder Unternehmensgründungen.
Zu einem Zeitpunkt, an dem die Schweiz immer engere Beziehungen zur EU knüpft - wie die bilateralen Abkommen II und die Verhandlungen über die Ausdehnung der bilateralen Abkommen I auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten -, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Warum ist die Schweiz, im Gegensatz zu den anderen Efta-Staaten, nicht Mitglied des Solvit-Systems?
- Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass ein Beitritt der Schweiz zum Solvit-System aufgrund der engeren Beziehungen zur EU nur Vorteile hätte?
- Wird er angesichts dieser Vorteile Schritte für einen Beitritt zum Solvit-System unternehmen? Wenn ja, innerhalb welcher Frist?
→ Curia Vista
04.1070 — Bilaterale Menschenrechtsdialoge
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Lang Josef |
| Datum |
07.06.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 24.09.2004 |
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates reichte am 14. August 2001 ein Postulat ein (01.3422), worin der Bundesrat beauftragt wird, innerhalb der Menschenrechtspolitik das Instrument Menschenrechtsdialoge weiterzuentwickeln. Dieses Postulat wurde vom Nationalrat am 5. Oktober 2001 angenommen. Zudem antwortete der Bundesrat auf eine entsprechende Frage Fehr Mario vom 25. September 2000 (00.5145), den Menschenrechtsdialog aufgrund einer Evaluation mit mehr "Substanz" versehen zu wollen ("à le rendre plus substantiel").
- Welche Fort- oder Rückschritte sind im Rahmen der Menschenrechtsdialoge seither zu verzeichnen bezüglich der Zielsetzungen, der Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen, der Kohärenz der Aktivitäten und einer regelmässigen Evaluation und Diskussion?
- Kann der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt mehr "Substanz" beim Instrument der Menschenrechtsdialoge verzeichnen?
- In welchem Umfang gedenkt der Bundesrat die Öffentlichkeit über die Fort- oder Rückschritte in der Weiterentwicklung des Instrumentes der Menschenrechtsdialoge zu informieren?
- Ist ein umfassender Bericht vorgesehen?
→ Curia Vista
04.1071 — Bilaterale Abkommen. Position von Bundesrat Christoph Blocher
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| Typ |
Anfrage |
| Eingereicht von |
Darbellay Christophe |
| Datum |
07.06.2004 |
| Status |
Erledigt |
| Bundesrat |
Antwort vom 15.09.2004 |
Vor seiner Wahl zum Bundesrat war Christoph Blocher ein streitbarer Gegner der bilateralen Abkommen II mit der Europäischen Union, insbesondere was das Schengen-Dossier betrifft. Als ehemaliger Präsident der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS), deren Mitglied er immer noch ist, hat er die angekündigte Lancierung eines Referendums gegen die in harter Arbeit verhandelten Abkommen in die Wege geleitet.
Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:
- Wie steht er dazu, dass Christoph Blocher einerseits einem Regierungskollegium angehört, das für die Abkommen eintritt, und andererseits Mitglied der AUNS ist, die gerade diese Abkommen scharf kritisiert?
- Welche Position wird Bundesrat Blocher in der Abstimmungskampagne vertreten?
- Ist es im Zusammenhang mit der Debatte über die bilateralen Beziehungen unseres Landes zur EU miteinander zu vereinbaren, dass jemand gleichzeitig Mitglied des Bundesrates und der AUNS ist?
→ Curia Vista
Letzte Aktualisierung: 03.04.2026, 20:00 — Quelle: Curia Vista, Parlamentsdienste. Tägliches automatisches Update.