Zusammenfassung: Die Bilateralen III sehen einen regelmässigen Kohäsionsbeitrag der Schweiz an die EU vor. Im Unterschied zu den bisherigen freiwilligen und einmaligen Beiträgen wird dieser künftig vertraglich festgelegt und periodisch geleistet. Er dient der Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten in der EU und ist an den Binnenmarktzugang der Schweiz geknüpft.
Die Schweiz hat bereits in der Vergangenheit Beiträge an die EU-Kohäsion geleistet, allerdings auf freiwilliger Basis [1][2]:
| Zeitraum | Beitrag | Basis |
|---|---|---|
| 2007-2012 | 1 Milliarde CHF | Erweiterungsbeitrag (EU-Osterweiterung 2004) |
| 2017-2024 | 1,3 Milliarden CHF | Zweiter Beitrag (auf Antrag der Schweiz verlängert) |
| Ab 2026 | Regelmässig, vertraglich | Bilaterale III |
Diese Beiträge waren formell freiwillig und wurden von der Schweiz als "autonome Beiträge" bezeichnet, um den Eindruck einer Pflicht zu vermeiden. Faktisch war die Bereitschaft zu Kohäsionszahlungen jedoch stets eine Voraussetzung für den Fortbestand des bilateralen Wegs [1].
Im Rahmen der Bilateralen III wird der Kohäsionsbeitrag erstmals vertraglich verankert und regelmässig geleistet. Der Bundesrat hat einen "rechtsverbindlichen Mechanismus für zukünftige Beiträge" vereinbart [1][3].
Die genaue Höhe des Kohäsionsbeitrags wird für jede Programmperiode festgelegt. Er orientiert sich am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Schweiz im Verhältnis zur EU [1].
Hinweis: Die exakten Beträge für die erste Beitragsperiode sind Stand März 2026 noch nicht vollständig öffentlich kommuniziert. Sie werden im Rahmen der parlamentarischen Beratung detailliert offengelegt.
Der Kohäsionsbeitrag dient der Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten innerhalb der EU, insbesondere in den neueren Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas [1]:
Ein Schlüsselelement der Bilateralen III ist die Verknüpfung des Kohäsionsbeitrags mit dem Binnenmarktzugang. Die EU hat klargemacht, dass der Zugang zum EU-Binnenmarkt an die Bereitschaft geknüpft ist, zur wirtschaftlichen Kohäsion beizutragen -- ein Prinzip, das auch für EWR-Staaten wie Norwegen, Island und Liechtenstein gilt [1].
| Land | Beitragsmechanismus | Höhe (ungefähr) |
|---|---|---|
| Norwegen | EWR/Norway Grants (vertraglich, periodisch) | ~400 Mio. EUR/Jahr |
| Schweiz (bisher) | Autonomer Erweiterungsbeitrag (freiwillig, einmalig) | ~170 Mio. CHF/Jahr (über 7 Jahre) |
| Schweiz (neu) | Kohäsionsbeitrag (vertraglich, periodisch) | Wird festgelegt |
Eine vertiefte Analyse findet sich in den Kapiteln Nachteile: Kohäsionszahlungen und Regulierungskosten und Vorteile: Gesicherter Binnenmarktzugang.
[1] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[2] EDA (2026). Paket Schweiz-EU unterzeichnet. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[3] GTAI (2026). Abkommen des Pakets Schweiz-EU unterzeichnet. Germany Trade & Invest. [Open Access]
[15] economiesuisse (2026). Bilaterale III -- Die beste Option. Dossier Politik. [Open Access] Hinweis: Wirtschaftsdachverband.
[16] UNSER RECHT (2026). Bilaterale III -- um was geht es? Informationsplattform. [Open Access]
Letzte Aktualisierung: März 2026