
FISA Section 702 — Rechtskette, FISC-Zertifikate, Programme
FISA Section 702 (50 U.S.C. § 1881a) ist die zentrale Rechtsgrundlage für die programmatische Massenerfassung internationaler Kommunikation durch NSA, CIA und FBI. Das Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) genehmigt nicht einzelne Selektoren, sondern jährliche Generalzertifikate ganzer Sammlungsprogramme. Nicht-US-Bürger im Ausland sind das eigentliche Ziel — Schweizer:innen gehören standardmässig dazu.
Section 702 wurde mit dem FISA Amendments Act 2008 eingeführt und 2024 (Pub. L. 118-49) für zwei weitere Jahre verlängert. Das FISC genehmigt jährliche Zertifizierungen, die ganze Programme freigeben (PRISM, UPSTREAM). Einzelne Selektoren wählt die Behörde intern. Rechtsadressaten sind «Electronic Communication Service Providers»; die Verlängerung 2024 erweiterte die Definition auf Rechenzentrumsbetreiber.
Die elastische Klausel «conduct of the foreign affairs of the United States» (50 U.S.C. § 1801(e)) umfasst Wirtschaftsdaten, Handelsverhandlungen, akademische Kooperationen, Migration.
Die Schweiz ist nicht Teil der Five Eyes und geniesst keine privilegierte Behandlung. Schweizer Kommunikation über US-Hyperscaler (Gmail, Outlook, iCloud, AWS-gehostete Dienste) kann unter 702 erfasst werden, sobald sie nicht-US-Personen betrifft.
Solange Schweizer Behörden, Unternehmen und Privatpersonen ihre digitale Infrastruktur auf US-Hyperscaler stützen, bedeutet das eine de-facto-Unterwerfung unter FISA-702-Reichweite.
Hinweis: Die folgenden Punkte sind Empfehlungen aus dem BGDS-Entwurf (Sektion 6) — kein geltendes Recht, sondern Vorschläge für eine künftige Schweizer Gesetzgebung.
Der BGDS-Vorschlag (Sektion 6) verlangt für staatliche Daten, kritische Infrastrukturen und sensible Branchen den Ausschluss von Diensten unter FISA-702-Reichweite.