Drei Berufe mit besonderer Souveränitäts-Verantwortung: Anwält:innen (Anwaltsgeheimnis — Art. 321 StGB, BGFA), Ärzt:innen (Patientengeheimnis — Art. 321 StGB, KVG), Journalist:innen (Quellenschutz — Art. 28a StGB). Jeder Beruf hat eine eigene Risiko-Architektur und braucht massgeschneiderte Werkzeuge.
Anwält:innen: Mandatsdaten dürfen nicht in Microsoft 365 / Google Workspace. Schweizer DMS-Lösungen (Hostpoint, Infomaniak, Self-hosted Nextcloud). E-Mail mit E2E-Verschlüsselung (S/MIME oder PGP). Mandatsgespräche via Threema/Signal. Sichere Mandatsmappen-Archivierung mit dedizierter Verschlüsselung.
Ärzt:innen: Praxisinformationssysteme (Vitomed, AeroDok, Schweizer Anbieter) statt internationale Lösungen; elektronisches Patientendossier (EPD) gemäss EPDG. Patientenkommunikation via FMH-zertifizierter Lösungen; keine Klinik-Daten in OneDrive.
Journalist:innen: Quellenschutz heisst Kommunikation mit Quellen über Signal/Threema mit zusätzlichen Vorsichtsmassnahmen; Recherche-Daten nicht in Cloud, sondern lokal verschlüsselt (VeraCrypt) oder in souveränem Stack. SecureDrop für Hochrisiko-Quellen. Border-Search-Risiko bei US-Reisen.
Die drei Berufe haben unterschiedliche Verbände mit unterschiedlichem Tempo. FMH und SAV haben in den letzten Jahren erste Empfehlungen zur Cloud-Souveränität publiziert. Schweizer Medien-Verband publishschweiz hat Quellenschutz-Leitfäden.
Berufsgeheimnis-Träger:innen haben eine doppelte Verantwortung: für sich und ihre Klient:innen. Souveränität ist hier nicht «nett zu haben», sondern berufsrechtliche Pflicht.
Hinweis: Die folgenden Punkte sind Empfehlungen aus dem BGDS-Entwurf (Sektion 6) — kein geltendes Recht, sondern Vorschläge für eine künftige Schweizer Gesetzgebung.
Der BGDS-Vorschlag (Art. 12) würde Gesundheits- und Anwaltsdaten explizit schützen; weitere Branchen können per Verordnung aufgenommen werden.