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Digitale Souveränität der Schweiz

Titelbild: Cloud-Act-Zugriff auf Schweizer Daten

Bild: Schweizer Daten (Geschäftsdaten, vertrauliche Informationen, Personendaten) fliessen in eine Cloud, die von US-Behörden (Department of Justice, Cloud Act) eingesehen werden kann — über dem Schweizer Parlamentsgebäude in Bern.


Politik

Herbstsession 2026 (14. September–2. Oktober). Die folgenden Angaben unterscheiden Ratsentscheide, hängige Geschäfte und die Volksabstimmung.

Politik · Nationalrat · Ständerat

Nationalrat

Am 23. September nahm er mit 126 zu 66 Stimmen bei vier Enthaltungen die Motion 24.3209 für eine souveräne digitale Infrastruktur im KI-Zeitalter an. Der Bundesrat soll eine Gesetzesrevision für Aufbau und Mitfinanzierung einer solchen Infrastruktur vorlegen. Geschäft 24.3209.

Ständerat

Der Ständerat hatte der Motion 24.3209 zuvor zugestimmt. Für die Herbstsession ist dazu kein neuer Entscheid der kleinen Kammer belegt. Geschäft 24.3209.

Politische Entscheide: Stand 6. September 2026

Neue politische Entscheide geprüft am 6. September 2026; ältere Grundlagen behalten ihren angegebenen Stand.

23.06.2026 — Das Geschäft 26.3221 verlangt ein Impulsprogramm zur digitalen Souveränität. Der nachgeführte Geschäftsstand lautet «Zugewiesen an die behandelnde Kommission». Daraus folgt noch kein beschlossenes oder finanziertes Bundesprogramm. Originalquelle.

01.09.2026 — Beim Geschäft 24.3209 zur souveränen digitalen Infrastruktur im KI-Zeitalter ist die Beratung in der Nationalratskommission abgeschlossen. Dieser Verfahrensschritt darf nicht als abgeschlossene Gesetzgebung oder bereits realisierte Infrastruktur dargestellt werden. Originalquelle.

04.09.2026 — Die Verwaltungsdelegation genehmigte den rund einjährigen PIA-Pilotbetrieb ab Herbstsession, mit maximal 150’000 Franken aus dem bestehenden IT-Budget. Swisscom betreibt die KI-Assistenz in der Schweiz mit Open-Weight-Modellen; Eingaben dienen nicht dem Modelltraining. Aktuelle Internetrecherche ist damit laut Mitteilung noch nicht möglich. Originalquelle.

Vertiefung: KI / IA / AI

Das Problem, ganz konkret: Office 365 in der Schweizer Verwaltung

Die Schweizer Bundesverwaltung, ein Grossteil der Kantonsverwaltungen und zahlreiche Gemeinden arbeiten heute mit Microsoft 365 — E-Mail (Exchange Online), Dokumente (Word, Excel, PowerPoint in der Cloud), Chat (Teams), File-Sharing (OneDrive, SharePoint), Identitätsmanagement (Entra ID, vormals Azure AD). Diese Dienste betreibt Microsoft Corporation aus Redmond, Washington, USA. Die Schweizer Datenkopien liegen in Microsoft-Rechenzentrumsregionen «Switzerland North» (Zürich) und «Switzerland West» (Genf).

Auf den ersten Blick wirkt das wie Souveränität: Daten im Schweizer Boden, Verträge mit Schweizer Tochtergesellschaften, Zertifikate (ISO 27001, FedRAMP, BSI C5).

Rechtlich ist diese Souveränität nicht durchsetzbar. Drei Hebel des US-Rechts greifen unabhängig vom Speicherort:

  1. Cloud Act (18 U.S.C. § 2713): US-Behörden können Microsoft Corporation in Redmond zur Herausgabe von Daten verpflichten, die im «Besitz, Gewahrsam oder Kontrolle» des Konzerns stehen — egal ob die Daten in Zürich, Frankfurt oder Texas liegen. Die «Switzerland North»-Region ändert daran nach US-Recht nichts.
  2. FISA Section 702 (50 U.S.C. § 1881a): Die NSA kann Microsoft zur Lieferung von Kommunikationsdaten Nicht-US-amerikanischer Personen verpflichten — ohne Einzelbeschluss, ohne dass Microsoft die Schweizer Behörde informieren darf, ohne dass die Schweizer Behörde es erfährt.
  3. National Security Letters (18 U.S.C. § 2709): Das FBI kann Auskunft über Verbindungsdaten verlangen, regelmässig mit Gag-Order — Microsoft darf den Kunden nicht informieren.

Konkret für ein Schweizer Bundesamt: Eine E-Mail-Korrespondenz mit einer ausländischen Behörde, eine OneDrive-Datei mit Akteneinträgen, ein Teams-Chat zwischen Mitarbeitenden — all das ist nach US-Recht jederzeit greifbar, ohne dass die Schweizer Aufsicht (EDÖB, GPDel, AB-ND) davon erfährt. Die Beteuerung «EU Data Boundary» oder «Microsoft Customer Lockbox» ändert das nicht, weil sie auf operativer Microsoft-Selbstverpflichtung beruht — nicht auf einer Beschränkung des US-Gesetzgebers.

Die Schweizer Bundeskanzlei hat 2021 das Programm «Cloud-Dienste der öffentlichen Verwaltung» auf fünf US-Hyperscaler vergeben (AWS, Microsoft, Google, Oracle, IBM). Risikoanalysen wurden gemacht, ein Ausschluss US-jurisdiktionaler Anbieter erfolgte nicht. Das EDÖB hat in mehreren Tätigkeitsberichten auf die strukturelle Problematik hingewiesen, ohne dass dies zu einem Politik-Wechsel geführt hätte.

Dieses Wiki dokumentiert die Mechanik dieser Abhängigkeit, ihre Schweizer Vollzugsdimension, die rechtlichen Grenzen und einen konkreten Gesetzesvorschlag (BGDS — Bundesgesetz über die digitale Souveränität).


Über dieses Kapitel

Dieses Kapitel ist ein Faktenwerk — eine quellenbasierte Bestandsaufnahme der digitalen Souveränität der Schweiz im Spannungsfeld von transatlantischer Datenerfassung, Schweizer Vollzugspraxis und proprietären Software-Werkzeugen.

Jede Seite folgt einer achtteiligen Gliederung (In drei Sätzen verstanden / Mechanik / Belege / Was das für die Schweiz bedeutet / Logische Schlussfolgerung / Was sich daraus für die Gesetzgebung ergibt / Weiterlesen / Stand und Versionierung) und stützt sich ausschliesslich auf Primärquellen und kuratierte Fach-Dossiers. Keine literarische Fallspur, keine Dramatisierung — Faktenebene.


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