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Rechtsschutz und seine Grenzen

Wo greift Recht — und wo nicht? Sechs Pfade des Rechtsschutzes: EuGH-Rechtsprechung, US-Beschwerdemechanismen, Schweizer Auskunftsrecht, EU- und Schweizer Datenschutz, strategische NGO-Litigation.

Rechtsschutz und seine Grenzen — sechs Pfade vom Auskunftsbegehren bis zur NGO-Litigation

Rechtsschutz und seine Grenzen — sechs Pfade vom Auskunftsbegehren bis zur NGO-Litigation

Worum es geht

Rechtsschutz gibt es — aber er ist asymmetrisch und in vielen Konstellationen praktisch wirkungslos. Diese Sektion erklärt sechs Pfade, ihre Reichweite und ihre Grenzen. Wer als Schweizer:in betroffen ist, findet hier den Eingang ins juristische Terrain.

Sechs Rechtsschutzpfade:

# Seite Worum es geht
1 Schrems II (EuGH C-311/18) Das EuGH-Urteil 2020 zur Unvereinbarkeit US-Massensammlung mit DSGVO.
2 EO 14086 und Data Protection Review Court Bidens Executive Order und DPRC.
3 Art. 63 NDG — Auskunftsrecht mit Aufschubpraxis Das Schweizer Auskunftsrecht gegenüber dem NDB.
4 Art. 15 DSGVO und revDSG Die EU- und Schweizer Auskunftsrechte.
5 FOIA, Privacy Act, DPRC Die US-Rechtsbehelfe und ihre Reichweite für Schweizer:innen.
6 NGO-Klagewege — NOYB, Public Eye, Digitale Gesellschaft Strategische Litigation als wichtigster realer Pfad.

Praktischer Pfad

Wer konkret betroffen ist, geht typischerweise in dieser Reihenfolge vor:

  1. Selbst-Recherche im Wiki — Mechanismus identifizieren
  2. Auskunftsbegehren nach revDSG (Schweizer Anbieter) oder Art. 63 NDG (NDB-Bezug)
  3. EDÖB einschalten bei unzulänglicher Auskunft
  4. NGO-Beratung (Digitale Gesellschaft, Public Eye)
  5. Strategische Litigation via NOYB (DSGVO) oder EFF/ACLU (US-Bezug)

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