Executive Order 14086 (07.10.2022, Biden) reagiert auf Schrems II: Sie führt Necessity und Proportionality als Schranken der US-Signalerfassung ein und etabliert ein zweistufiges Beschwerdeverfahren: Civil Liberties Protection Officer (CLPO) → Data Protection Review Court (DPRC). Auf dieser Basis hat die EU-Kommission 2023 das DPF angenommen.
EO 14086 verpflichtet US-Geheimdienste, Signal-Intelligence-Erfassung nur soweit zu betreiben, wie sie für validierte nachrichtendienstliche Prioritäten notwendig und im Verhältnis zur Schutzwirkung angemessen ist. Operationalisierung durch interne Direktiven der Dienste und Aufsicht durch PCLOB.
Der DPRC ist nicht ein Article-III-Gericht, sondern ein interner Beschwerde-Mechanismus innerhalb der US-Exekutive. Schweizer:innen können nach Erschöpfung des CLPO-Verfahrens den DPRC anrufen (via Swiss DPF). Öffentlich dokumentierte Entscheide sind spärlich; die Wirksamkeit ist umstritten.
Schweizer:innen können theoretisch Beschwerde via Swiss-US DPF einreichen — zuerst beim CLPO, dann DPRC. In der Praxis sind dafür Indizien einer konkreten Erfassung nötig, die Schweizer:innen typischerweise nicht haben. Der Mechanismus ist juristisch da, praktisch unbenutzbar für die meisten Betroffenen.
EO 14086 und DPRC sind ein juristisches Beruhigungs-Werkzeug für den transatlantischen Dialog, kein wirksamer Individualrechtsschutz. Schrems III wird die Frage erneut vor den EuGH bringen.
Hinweis: Die folgenden Punkte sind Empfehlungen aus dem BGDS-Entwurf (Sektion 6) — kein geltendes Recht, sondern Vorschläge für eine künftige Schweizer Gesetzgebung.
Der BGDS-Vorschlag (Art. 21-26) empfiehlt eine Schweizer Aufsichtsstelle, die für Schweizer Betroffene aktive Aufklärungshilfe bei DPRC-Verfahren leistet.