Für Schweizer Betroffene sind NGOs oft der einzige praktikable Klageweg gegen Datenschutz- und Souveränitätsverletzungen. Wichtig sind NOYB (None of Your Business, Wien — Max Schrems), Public Eye (Schweiz), Digitale Gesellschaft (Schweiz), EFF (USA), ACLU (USA). Sie bieten strategische Litigation, Musterverfahren und Beratung.
NOYB führt Musterverfahren auf Basis DSGVO Art. 80 — z.B. Schrems I und II. Public Eye kombiniert Recherche und Litigation, insbesondere zu Schweizer Unternehmen mit globaler Verantwortung. Digitale Gesellschaft ist die Schweizer Bürgerrechtsorganisation für Digitalpolitik. EFF führt FOIA-Klagen und strategische Litigation in den USA. ACLU dito mit Fokus auf US-Bürgerrechte.
Nutzbare Wege für Schweizer:innen: Beschwerde via Public Eye/DigiGes, juristische Beratung, Musterverfahren-Beteiligung, FOIA-Anfragen via EFF.
Schweizer Betroffene sollten erste Anlaufstelle Digitale Gesellschaft oder Public Eye sein, mit Eskalation zu NOYB bei DSGVO-Fragen und EFF/ACLU bei US-Fragen. Ressourcenintensiv und Erfolgs-langsam, aber für strukturelle Veränderung der wirksamste Pfad.
NGO-Klagewege sind die wichtigste Säule effektiver Rechtsdurchsetzung im Bereich digitale Souveränität. Sie ersetzen aber nicht die rechtliche Grundlage — ohne BGDS oder ähnliche Bestimmungen bleibt die Anwaltschaft auf indirekten Druck angewiesen.
Hinweis: Die folgenden Punkte sind Empfehlungen aus dem BGDS-Entwurf (Sektion 6) — kein geltendes Recht, sondern Vorschläge für eine künftige Schweizer Gesetzgebung.
Der BGDS-Vorschlag (Art. 21-26) empfiehlt eine Beratungspflicht der Schweizer Aufsichtsstelle für NGOs und institutionalisiert Schnittstellen.