Empfehlung für ein Bundesgesetz über die digitale Souveränität (BGDS)
Empfehlungsentwurf für einen neuen Schweizer Gesetzestext — sieben Bausteine vom Zweck bis zum parlamentarischen Fahrplan.
Status: Empfehlungsentwurf für ein neues Schweizer Gesetz — kein geltendes Recht. Der Entwurf richtet sich an die politische Debatte und an eine künftige Vernehmlassung; siehe Parlamentarischer Fahrplan.

BGDS — sieben Artikel-Blöcke vom Zweck bis zum parlamentarischen Fahrplan
Worum es geht
Die strukturellen Konsequenzen aus den vorangehenden Sektionen lassen sich rechtlich in einem konkreten Gesetzes-Entwurf umsetzen. Der hier vorgeschlagene BGDS ist nicht als Detail-Vorschrift gedacht, sondern als Rahmen für Souveränitäts-Kriterien bei Beschaffung, Datenverarbeitung und Aufsicht.
Sieben Bausteine bilden den Entwurf:
| Block | Inhalt |
|---|---|
| Art. 1–3 — Zweck und Geltungsbereich | Wer und was wird reguliert. |
| Art. 4–8 — Grundsätze | Vorrang souveräner Anbieter, Verschlüsselung, Transparenz. |
| Art. 9–14 — Konkrete Verbote | Verbot Hochrisiko-Dienste für sensible Datenklassen. |
| Art. 15–20 — Beschaffungsregeln | Souveränität als Pflicht-Kriterium im BöB. |
| Art. 21–26 — Aufsicht und Sanktionen | Schweizer Aufsichtsstelle, Bussen bis 2 % Umsatz. |
| Art. 27–32 — Übergangsbestimmungen | Fristen 3, 5, 10 Jahre je Datenklasse. |
| Parlamentarischer Fahrplan | Sechs Phasen von Vernehmlassung bis Inkrafttreten. |
Charakter des Entwurfs
- Keine Verbots-Doktrin, sondern Souveränitäts-Vorrang mit dokumentierter Abwägung
- Schwerpunkt staatliche Daten und kritische Infrastrukturen — Privatwirtschaft nur bei sensiblen Klassen
- Mit Übergangsfristen, die politisch mehrheitsfähig sind
- Anschluss an bestehende Schweizer Rechtslogik (revDSG, BÖB, ISG)
Verwandte Sektionen
- Mechanismen der Datenerfassung — die Problem-Diagnose
- Rechtsschutz und seine Grenzen — warum bestehende Wege nicht ausreichen
- Die souveräne Alternative — die technische Machbarkeit