Zusammenfassung: Sechs bestehende Abkommen aus den Bilateralen I werden im Rahmen der Bilateralen III aktualisiert und mit institutionellen Elementen (dynamische Rechtsübernahme, Streitbeilegung, Überwachung) versehen. Die wichtigste Neuerung betrifft die MRA-Aktualisierung im Bereich Medizinprodukte, deren Blockade seit 2021 die Schweizer Medtech-Branche belastet.
Die Bilateralen III aktualisieren sechs der sieben sektoriellen Abkommen der Bilateralen I (1999). Das Forschungsabkommen wird nicht aktualisiert, sondern durch eine neue Programmassoziation (Horizon Europe) ersetzt [1].
| Abkommen | Unterzeichnung | Kern-Aktualisierung |
|---|---|---|
| Personenfreizügigkeit (FZA) | 1999 | Institutionelle Elemente, Lohnschutz-Protokoll |
| Landverkehr | 1999 | Dynamische Rechtsübernahme, Beihilferegeln |
| Luftverkehr | 1999 | Dynamische Rechtsübernahme, Beihilferegeln |
| Landwirtschaft | 1999 | Erweiterter Geltungsbereich, Lebensmittelsicherheits-Anbindung |
| MRA/THA | 1999 | Aktualisierung aller Kapitel inkl. Medizinprodukte |
| Öffentliches Beschaffungswesen | 1999 | Erweiterung auf subnationale Ebene |
Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist politisch das umstrittenste Element der Bilateralen III. Die Aktualisierung umfasst [1][5]:
Die Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie -- eines der drei Knackpunkte des gescheiterten InstA -- wurde durch eine Ausnahme für die Schweiz gelöst [1].
Das Landverkehrsabkommen regelt den grenzüberschreitenden Strassengüter- und Personenverkehr sowie den Schienentransit. Die Aktualisierung umfasst [1][3]:
Das Luftverkehrsabkommen gewährt Schweizer Fluggesellschaften Zugang zum EU-Luftverkehrsmarkt. Aktualisierung [1][3]:
Das Landwirtschaftsabkommen erleichtert den Handel mit Agrarprodukten. Aktualisierung [1]:
Die Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA/THA) ist wirtschaftlich die bedeutendste Neuerung. Seit dem InstA-Abbruch im Mai 2021 war das MRA-Kapitel über Medizinprodukte nicht mehr aktualisiert worden -- mit erheblichen Kosten für die Schweizer Medtech-Branche (→ Erosion der bestehenden Verträge) [1][3].
Konkret:
Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen öffnet die Beschaffungsmärkte gegenseitig für Schweizer und EU-Unternehmen. Aktualisierung [1]:
Die zentrale Neuerung bei allen sechs Abkommen ist die Ablösung des bisherigen statischen Modells durch ein dynamisches System [5]:
| Aspekt | Bisher (Bilaterale I) | Neu (Bilaterale III) |
|---|---|---|
| Rechtsstand | Eingefroren auf 1999/2002 | Dynamisch aktualisiert |
| Anpassung | Nur durch Gemischte Ausschüsse (einstimmig) | Automatische Übernahme mit Opt-out |
| Streitbeilegung | Politisch (Gemischte Ausschüsse) | Juristisch (Schiedsgericht) |
| Überwachung | Keine einheitliche | Unabhängige Überwachung |
Die dynamische Rechtsübernahme und das Streitbeilegungsverfahren werden in eigenen Artikeln detailliert erläutert:
[1] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[3] GTAI (2026). Abkommen des Pakets Schweiz-EU unterzeichnet. Germany Trade & Invest. [Open Access]
[5] EDA (2026). Faktenblatt: Institutionelle Elemente. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
Letzte Aktualisierung: März 2026