Zum Inhalt
Verein in Gründung
Pilotbetrieb

Diese Plattform befindet sich im Pilotbetrieb. Trotz sorgfältiger Prüfung können Inhalte und Funktionen Fehler enthalten. Bitte überprüfe wichtige Angaben anhand der verlinkten Originalquellen.

SW-Version alpha 0.41
Darstellung: System
Sprache: DE

Aktualisierte Binnenmarktabkommen

Zusammenfassung: Sechs bestehende Abkommen aus den Bilateralen I werden im Rahmen der Bilateralen III aktualisiert und mit institutionellen Elementen (dynamische Rechtsübernahme, Streitbeilegung, Überwachung) versehen. Die wichtigste Neuerung betrifft die MRA-Aktualisierung im Bereich Medizinprodukte, deren Blockade seit 2021 die Schweizer Medtech-Branche belastet.


Welche Abkommen werden aktualisiert?

Die Bilateralen III aktualisieren sechs der sieben sektoriellen Abkommen der Bilateralen I (1999). Das Forschungsabkommen wird nicht aktualisiert, sondern durch eine neue Programmassoziation (Horizon Europe) ersetzt [1].

Abkommen Unterzeichnung Kern-Aktualisierung
Personenfreizügigkeit (FZA) 1999 Institutionelle Elemente, Lohnschutz-Protokoll
Landverkehr 1999 Dynamische Rechtsübernahme, Beihilferegeln
Luftverkehr 1999 Dynamische Rechtsübernahme, Beihilferegeln
Landwirtschaft 1999 Erweiterter Geltungsbereich, Lebensmittelsicherheits-Anbindung
MRA/THA 1999 Aktualisierung aller Kapitel inkl. Medizinprodukte
Öffentliches Beschaffungswesen 1999 Erweiterung auf subnationale Ebene

Die sechs aktualisierten Abkommen im Detail

1. Personenfreizügigkeit (FZA)

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist politisch das umstrittenste Element der Bilateralen III. Die Aktualisierung umfasst [1][5]:

  • Dynamische Rechtsübernahme: Die Schweiz übernimmt künftig relevante Weiterentwicklungen des EU-Rechts im Bereich Personenfreizügigkeit
  • Lohnschutz-Protokoll: 14 inländische Massnahmen zum Schutz der Schweizer Löhne werden vertraglich abgesichert (→ Lohnschutzkompromiss)
  • Schutzklauseln: Die Schweiz behält Schutzklauseln und dauerhafte Ausnahmen zur Steuerung der Zuwanderung und zur Sicherung des Lohnniveaus [1]

Die Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie -- eines der drei Knackpunkte des gescheiterten InstA -- wurde durch eine Ausnahme für die Schweiz gelöst [1].

2. Landverkehr

Das Landverkehrsabkommen regelt den grenzüberschreitenden Strassengüter- und Personenverkehr sowie den Schienentransit. Die Aktualisierung umfasst [1][3]:

  • Dynamische Übernahme der relevanten EU-Transportvorschriften
  • Beihilferegelungen für den Landverkehrssektor
  • Streitbeilegung über das paritätische Schiedsgericht

3. Luftverkehr

Das Luftverkehrsabkommen gewährt Schweizer Fluggesellschaften Zugang zum EU-Luftverkehrsmarkt. Aktualisierung [1][3]:

  • Dynamische Übernahme der EU-Luftverkehrsvorschriften
  • Anpassung der Beihilferegeln
  • Modernisierte Wettbewerbsbestimmungen

4. Landwirtschaft

Das Landwirtschaftsabkommen erleichtert den Handel mit Agrarprodukten. Aktualisierung [1]:

  • Erweiterter Geltungsbereich
  • Anbindung an das neue Abkommen über Lebensmittelsicherheit (→ Neue Abkommen)
  • Dynamische Rechtsübernahme in den relevanten Bereichen

5. MRA/THA (Technische Handelshemmnisse)

Die Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA/THA) ist wirtschaftlich die bedeutendste Neuerung. Seit dem InstA-Abbruch im Mai 2021 war das MRA-Kapitel über Medizinprodukte nicht mehr aktualisiert worden -- mit erheblichen Kosten für die Schweizer Medtech-Branche (→ Erosion der bestehenden Verträge) [1][3].

Konkret:

  • Vollständige Aktualisierung aller MRA-Kapitel, einschliesslich Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika
  • Ende der seit 2021 bestehenden Doppelzertifizierungspflicht
  • Dynamische Rechtsübernahme für künftige Änderungen der technischen Normen
  • Geschätzte Einsparungen: Mehrere hundert Millionen Franken jährlich für die Branche [3]

6. Öffentliches Beschaffungswesen

Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen öffnet die Beschaffungsmärkte gegenseitig für Schweizer und EU-Unternehmen. Aktualisierung [1]:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf subnationale Ebene (Kantone, Gemeinden)
  • Dynamische Rechtsübernahme
  • Streitbeilegungsmechanismus

Was ändert sich gegenüber dem Status quo?

Die zentrale Neuerung bei allen sechs Abkommen ist die Ablösung des bisherigen statischen Modells durch ein dynamisches System [5]:

Aspekt Bisher (Bilaterale I) Neu (Bilaterale III)
Rechtsstand Eingefroren auf 1999/2002 Dynamisch aktualisiert
Anpassung Nur durch Gemischte Ausschüsse (einstimmig) Automatische Übernahme mit Opt-out
Streitbeilegung Politisch (Gemischte Ausschüsse) Juristisch (Schiedsgericht)
Überwachung Keine einheitliche Unabhängige Überwachung

Die dynamische Rechtsübernahme und das Streitbeilegungsverfahren werden in eigenen Artikeln detailliert erläutert:


Quellenverzeichnis

[1] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]

[3] GTAI (2026). Abkommen des Pakets Schweiz-EU unterzeichnet. Germany Trade & Invest. [Open Access]

[5] EDA (2026). Faktenblatt: Institutionelle Elemente. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]


Letzte Aktualisierung: März 2026