
Dienst ÜPF — Auskunftspfad und Auskunftstypen
Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) im EJPD ist die zentrale Stelle, die Auskunftsbegehren und Echtzeit-Überwachungen für Strafverfolgung und Nachrichtendienst koordiniert. Provider sind verpflichtet, Aufträge auszuführen. Der Jahresbericht dokumentiert Volumina.
Rechtsgrundlagen: BÜPF (SR 780.1), VÜPF. Auskunftstypen: IR_1 (Anschluss-Identifizierung), IR_2 (technische Detaildaten), IR_8 (Internet-Zugangsdaten), IR_10 (Echtzeit-Verkehrsdaten). Anbieter mit über 100 Endkunden sind auskunftsverpflichtet; Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger) ebenfalls.
Jahresbericht 2023: rund 10'000 Vorratsdaten-Anfragen, mehrere Tausend Echtzeit-Überwachungen. Schweizer Threema und Proton fallen unter «Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste» mit reduziertem Pflichtenkatalog.
Schweizer Nutzer:innen Schweizer Dienste sind nicht vor Schweizer Behörden geschützt — BÜPF erlaubt richterlich genehmigte Strafverfolgungs-Massnahmen. Zentraler Unterschied zur US-Lage: Die Massnahme ist in einem konkreten Strafverfahren verankert und richterlich kontrolliert.
Schweizer BÜPF ist im Vergleich zur US-FISA-/CLOUD-Mechanik konkret, fallbezogen und richterlich kontrolliert. Das ändert nichts daran, dass auch Schweizer Behörden Auskunft erhalten können — aber unter prozessual stärkeren Voraussetzungen.
Hinweis: Die folgenden Punkte sind Empfehlungen aus dem BGDS-Entwurf (Sektion 6) — kein geltendes Recht, sondern Vorschläge für eine künftige Schweizer Gesetzgebung.
Der BGDS-Vorschlag würde unterstellen grenzüberschreitende Datenflüsse einer zusätzlichen Transparenzpflicht, ohne das Schweizer BÜPF-Regime selbst infrage zu stellen.