
Incidental Collection — Schweizer Korrespondenz-Partner werden mit-erfasst
Incidental Collection ist die technische Folge selektorbasierter Sammlung: Alle Personen, die mit einem aktiven Selektor kommunizieren, werden mit erfasst. Schweizer:innen werden auf diesem Weg systematisch und unbemerkt in US-Datenbestände aufgenommen. Anschliessende US-interne Abfragen («Backdoor Searches») können diese Daten gegen US-Personen verwerten.
NSA und FBI verwerten die Section-702-Datenbestände für inneramerikanische Abfragen — Backdoor Searches. Mitgesammelte US-Personen-Daten werden ohne Einzelbeschluss durchsucht. Das PCLOB beanstandete dies 2014 und 2023; die FISA-Verlängerung 2024 unterwirft das Verfahren erstmals einer Aufsicht.
Für Drittstaatsangehörige (Schweizer:innen) gilt der schwächste Schutzstandard. Formal existiert kein individuelles Auskunftsrecht — nur das zweistufige Beschwerdeverfahren CLPO → DPRC nach EO 14086 (2022).
Schweizer Studierende mit Forschungskontakten in Iran, China, Russland; Journalist:innen mit Auslandsquellen; NGO-Mitarbeitende mit Beobachtungsmissionen — alle laufen systematisch in incidental collection. Schutzwege sind nur technisch (E2E-Verschlüsselung mit nicht-US-Schlüsseln) und strukturell (souveräne Stacks).
Schweizer Personen werden in US-Datenbeständen geführt, ohne dass sie davon erfahren oder Einspruch erheben können. Der DPRC-Pfad besteht juristisch, ist aber praktisch nicht etabliert.
Hinweis: Die folgenden Punkte sind Empfehlungen aus dem BGDS-Entwurf (Sektion 6) — kein geltendes Recht, sondern Vorschläge für eine künftige Schweizer Gesetzgebung.
Der BGDS-Vorschlag (Art. 21-26) sieht eine Schweizer Aufsichtsstelle vor, die die Reichweite incidental collection erhebt und jährlich öffentlich berichtet.