
Selektor-Mechanik — Kennungen, Verarbeitung und nachgelagerte Effekte
Ein Selektor ist eine maschinenlesbare Kennung, die einen Menschen oder ein Gerät eindeutig identifiziert: E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IMSI, MAC, IP, User-Agent, Geräte-Hash, Cookie. Wer mit einem aktiven Selektor in Berührung kommt, wird systematisch erfasst — auch unbeteiligte Dritte. Die operative Selektor-Datenbank der NSA wird im siebenstelligen Bereich vermutet.
Die NSA übergibt Providern wie Google oder Microsoft auf FISA-702-Basis Listen aktiver Selektoren. Der Provider liefert sämtliche Daten, die mit diesen Selektoren in Berührung stehen — Inhalte, Metadaten, Routing-Informationen. Die Selektor-Logik unterscheidet nicht zwischen gemeintem Ziel und technisch erfasstem Datensubjekt; die beiläufige Erfassung Dritter heisst incidental collection und ist Funktionsweise, nicht Fehler. Der ODNI Annual Statistical Transparency Report wies für 2023 rund 246'000 aktive 702-Targets weltweit aus.
Schweizer Personen, die mit aktiven Selektoren kommunizieren — akademische Kooperationen, internationaler NGO-Verkehr, Geschäftskorrespondenz — werden mit der eigenen Korrespondenz Teil der erfassten Datenmenge. Schweizer DSG und Art. 8 EMRK sind faktisch nicht durchsetzbar, weil weder die Erfassung noch der konkrete Selektor offengelegt werden.
Die Selektor-Maschinerie verlagert die juristische Frage von «Bin ich verdächtig?» zu «Bin ich interessant?». Wer mit einer beobachteten Person korrespondiert, ist betroffen — unabhängig vom eigenen Tun.
Hinweis: Die folgenden Punkte sind Empfehlungen aus dem BGDS-Entwurf (Sektion 6) — kein geltendes Recht, sondern Vorschläge für eine künftige Schweizer Gesetzgebung.
Empfehlung BGDS-Vorschlag (Art. 9 ff., Sektion 6): Verbot der Verarbeitung Schweizer Daten in Systemen, deren Anbieter unter FISA-702-Erfassungspflicht stehen. Anbieter mit Selektor-Pflicht müssen dies bei Beschaffungen offenlegen.