Die USA betreiben ein umfassendes Watchlist-System: TSA Secure Flight (Passagierabgleich), TECS (Zoll/Grenze), TSDB (Terrorist Screening Database), No Fly / Selectee List. Schweizer Passagierdaten werden via APIS und PNR vor Transatlantikflug an US-Behörden übermittelt.
APIS (Advance Passenger Information System): Identitätsdaten, Pass. PNR (Passenger Name Record): Buchungsdaten, Zahlungsmittel, Sitzwünsche, Mitreisende. Abgleich mit TSDB. Bei Match: Selectee (SSSS-Boardingpass), No Fly (Einreiseverweigerung), Befragung an der Grenze.
Das PNR-Abkommen Schweiz-USA (2017, in Kraft 2019) regelt die Übermittlung; EU-Mitglieder haben äquivalente Abkommen.
Schweizer Passagierdaten werden vor Transatlantikflügen via APIS/PNR übertragen. Aufnahme in TSDB ist intransparent; Beschwerden via DHS TRIP, das in der Praxis selten Auskunft erteilt.
Schweizer Reisende in die USA sind systematisch und vorab US-Behörden-bekannt. Schweizer Recht hat hier keine Eingriffsmöglichkeit. Wer auf einer Watchlist landet, erfährt das oft erst am Gate.
Hinweis: Die folgenden Punkte sind Empfehlungen aus dem BGDS-Entwurf (Sektion 6) — kein geltendes Recht, sondern Vorschläge für eine künftige Schweizer Gesetzgebung.
Der BGDS-Vorschlag regelt PNR/APIS nicht direkt (Völkerrecht), verlangt aber jährliche öffentliche Statistik zu Schweizer Übermittlungen.