Die Aufsichtsbehörde Nachrichtendienst (AB-ND) ist die unabhängige Fachaufsicht über den NDB (NDG Art. 76 ff.). Sie verfügt über Akteneinsicht, Zugang zu IT-Systemen und kann Empfehlungen an VBS und Bundesrat richten. Jahresberichte teils öffentlich, klassifizierte Anhänge an GPDel. Die AB-ND hat keine Sanktionsbefugnis.
Rechtsgrundlage: NDG Art. 76-79, Verordnung AB-ND. Mitarbeiter:innen mit Sicherheitsklarstufe; Zugang zu IASA NDB, IASA-GEX, INDEX NDB. Jahresprüfprogramm: Stichproben in genehmigungspflichtigen Massnahmen, Kabelaufklärungs-Selektoren, Liaison-Übermittlungen, Datenpflege-Standards.
Empfehlungen sind nicht bindend, aber öffentlich (Jahresberichte). Seit 2018 wiederholt strukturelle Mängel gerügt.
Die AB-ND ist die wirksamste unabhängige Kontrollstelle Schweizer Nachrichtendiensttätigkeit. Ihre Berichte sind die zugänglichste öffentliche Quelle. Doch sie kann nur empfehlen, nicht anordnen.
Die AB-ND ist strukturell stärker als US-PCLOB, schwächer als ein Gericht. Sie ist notwendig, aber nicht hinreichend für effektive Rechtskontrolle.
Hinweis: Die folgenden Punkte sind Empfehlungen aus dem BGDS-Entwurf (Sektion 6) — kein geltendes Recht, sondern Vorschläge für eine künftige Schweizer Gesetzgebung.
Der BGDS-Vorschlag (Art. 21-26) würde die AB-ND, indem sie zusätzlich für digitale Souveränitätsfragen zuständig wird (Datenfluss-Audits, Cloud-Provider-Risikobewertungen) stärken.