Institutionelle Elemente -- Übersicht
Quelle: Botschaft des Bundesrates zu den Bilateralen III, S. 74--87 und 120--143
PDF der Botschaft
¶ Zusammenfassung
Die institutionellen Elemente bilden das Kernstück der Bilateralen III. Sie sollen die fünf bestehenden Binnenmarktabkommen modernisieren und zukunftsfähig machen. Der gewählte sektorielle Ansatz -- im Gegensatz zu einem horizontalen Rahmenabkommen -- bettet die institutionellen Bestimmungen direkt in die einzelnen Abkommen ein. Dies bewahrt die bewährte bilaterale Struktur und vermeidet ein übergeordnetes Dach.
¶ Die fünf betroffenen Binnenmarktabkommen
Die institutionellen Elemente werden in Form von Institutionellen Protokollen (IP) in folgende bestehende Abkommen integriert:
| Nr. | Abkommen | Abkürzung | In Kraft seit |
|---|---|---|---|
| 1 | Freizügigkeitsabkommen | FZA | 2002 |
| 2 | Landverkehrsabkommen | LandVA | 2002 |
| 3 | Luftverkehrsabkommen | LuftVA | 2002 |
| 4 | Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen | MRA | 2002 |
| 5 | Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen | Landwirtschaft | 2002 |
Das neue Gesundheitsabkommen enthält analoge -- aber nicht identische -- institutionelle Bestimmungen.
¶ Sektorieller Ansatz statt Rahmenabkommen
Der Bundesrat hat sich bewusst gegen ein horizontales Rahmenabkommen (wie das gescheiterte InstA von 2021) entschieden. Der sektorielle Ansatz bietet folgende Vorteile:
- Flexibilität: Jedes Abkommen kann spezifische Anpassungen erhalten
- Bewährte Struktur: Die bilaterale Architektur bleibt erhalten
- Keine Super-Guillotine: Zwischen bestehenden und künftigen Abkommen besteht keine Guillotine-Verknüpfung
- Gezielte Modernisierung: Nur die fünf Binnenmarktabkommen werden institutionell aufgerüstet
¶ Die sieben Themenbereiche
Die institutionellen Protokolle decken sieben Themenbereiche ab:
¶ 1. Präambel
Bekräftigung der Grundlagen der bilateralen Zusammenarbeit und der Ziele der institutionellen Elemente.
¶ 2. Dynamische Rechtsübernahme (Decision Shaping)
Verpflichtung zur zeitnahen Übernahme relevanter EU-Rechtsentwicklungen, verbunden mit Mitwirkungsrechten bei der Rechtsetzung (→ Decision Shaping und Mitwirkung).
¶ 3. Auslegung, Anwendung und Überwachung
Einheitliche Auslegung, Zwei-Pfeiler-Modell bei der Überwachung (→ Auslegung, Anwendung und Überwachung).
¶ 4. Streitbeilegung
Paritätisches Schiedsgericht mit begrenzter Rolle des EuGH (→ Streitbeilegung und Schiedsgericht).
¶ 5. Finanzieller Beitrag
Beteiligung an EU-Agenturen und -Aktivitäten (→ Finanzieller Beitrag).
¶ 6. Schlussbestimmungen
Inkrafttreten, Kündigung, Übergangsbestimmungen.
¶ 7. Weitere Bestimmungen
Gemischte Ausschüsse (GA), Geltungsbereich, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
¶ Zentrale Grundsätze
| Grundsatz | Bedeutung |
|---|---|
| Kein Automatismus | Jede Rechtsübernahme erfordert einen individuellen Beschluss der Schweiz |
| Keine Super-Guillotine | Bestehende und künftige Abkommen sind nicht verknüpft |
| Zwei-Pfeiler-Überwachung | Schweiz und EU überwachen je eigenständig in ihrem Hoheitsgebiet |
| Paritätisches Schiedsgericht | Gleichgewichtige Besetzung, EuGH nur bei EU-Rechtsfragen |
| Vollständiges Referendumsrecht | Art. 136 Abs. 2 BV bleibt uneingeschränkt gewahrt |
| Sektoriell statt horizontal | Institutionelle Bestimmungen in jedem Abkommen einzeln verankert |
¶ Vernehmlassung
Die institutionellen Elemente wurden in der Vernehmlassung überwiegend positiv aufgenommen. Hauptforderungen:
- Stärkere Mitwirkung der Kantone bei der dynamischen Rechtsübernahme
- Erhöhte Informationsrechte des Parlaments im Decision Shaping
- Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit bei EU-Rechtsentwicklungen
Der Bundesrat hat auf diese Forderungen mit konkreten Begleitmassnahmen reagiert:
- Vereinbarung Bund-Kantone analog Schengen/Dublin (Art. 5a BGMK)
- Neuer Art. 152a ParlG als lex specialis für die parlamentarische Mitwirkung
- Monitoring und Evaluation pro Legislaturperiode
- Transparenz-Plattform (neuer Art. 40a RVOG) zur Veröffentlichung aller relevanten EU-Dokumente
¶ Querverweise
- Dynamische Rechtsübernahme im Detail
- Decision Shaping und Mitwirkung
- Streitbeilegung und Schiedsgericht
- Auslegung, Anwendung und Überwachung
- Finanzieller Beitrag (institutionell)
- Auswirkungen der institutionellen Elemente